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Ihr Experten-Team: Agnes Anna Jarosch und Horst Arnold Agnes Anna Jarosch ist Chefredakteurin von “Der große Knigge”, Leiterin des “Deutschen Knigge- Rats” und zertifizierter Coach. Dieser Beitrag ent- stand in Zusammenarbeit mit Horst Arnold, Pro- tokollchef der Bundespräsidenten von 1974 bis 2001. A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Suchwortverzeichnis Tipps & Trends Aktualisierung! Bitte nehmen Sie, falls vorhanden, den veralteten Beitrag P 69 aus Ihrem Ordner heraus. Protokollarische Rangfolge, Begrüßung P 69/1 www.stil.de Ausgabe 7/2010 81 7 typische Beispiele aus der Praxis: So begrüßen Sie Ihre offiziellen Gäste in der richtigen Reihenfolge Bei jeder offiziellen Veranstaltung müssen Sie Ihre Ehrengäste in der protokollarisch korrekten Rangfolge begrüßen. Diese zu ermitteln ist selbst für „Protokoll-Profis" oftmals eine schwierige Aufgabe. Denn gerade in diesem Bereich können Sie sehr leicht ins Fettnäpfchen treten. Dieser Beitrag bietet Ihnen eine Übersicht über die wichtigsten Regeln der protokollari- schen Rangfolge. Außerdem können Sie anhand vieler Beispiele sehen, auf welche Details Sie achten müssen. Die Themen: Wer ist wichtig – und wer ist noch wichtiger? . . . . . . . . . . . . . . . 2 1. Wer ist der ranghöchste Ehrengast? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 2. Wenn der Oberbürgermeister anwesend ist . . . . . . . . . . . . . . 3 3. Halten Sie den Kreis der Ehrengäste so klein wie möglich . . 4 4. Nennen Sie Mandatsträger vor Amtsträgern bzw. „Gewählte“ vor „Hauptamtlichen“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 5. Wann Ihnen die Altersregel weiterhilft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 6. Damen zuerst? Diese Regel gilt mit Einschränkung . . . . . . . 6 7. Die übrigen Gäste sind keine Statisten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Aus der Praxis – Wie Ihnen die korrekte Begrüßung gelingt . . . 8 DARUM GEHT ES:

7 typische Beispiele aus der Praxis: So begrüßen Sie Ihre ... · P 69/2 Protokollarische Rangfolge, Begrüßung 82 † Ausgabe 7/2010 Wer ist wichtig – und wer ist noch wichtiger?

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Ihr Experten-Team:Agnes Anna Jarosch und Horst Arnold

Agnes Anna Jarosch ist Chefredakteurin von “Der große Knigge”, Leiterin des “Deutschen Knigge-Rats” und zertifizierter Coach. Dieser Beitrag ent-stand in Zusammenarbeit mit Horst Arnold, Pro-tokollchef der Bundespräsidenten von 1974 bis 2001.

7 typische Beispiele aus der Praxis:So begrüßen Sie Ihre offiziellen Gäste in der richtigen Reihenfolge

Bei jeder offiziellen Veranstaltung müssen Sie Ihre Ehrengäste in der protokollarisch korrekten Rangfolge begrüßen. Diese zu

ermitteln ist selbst für „Protokoll-Profis" oftmals eine schwierige Aufgabe. Denn gerade in diesem Bereich können Sie sehr leicht ins Fettnäpfchen treten. Dieser Beitrag bietet Ihnen eine Übersicht über die wichtigsten Regeln der protokollari-schen Rangfolge. Außerdem können Sie anhand vieler Beispiele sehen, auf welche Details Sie achten müssen.

Die Themen: Wer ist wichtig – und wer ist noch wichtiger? . . . . . . . . . . . . . . . 2 1. Wer ist der ranghöchste Ehrengast? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 2. Wenn der Oberbürgermeister anwesend ist . . . . . . . . . . . . . . 3 3. Halten Sie den Kreis der Ehrengäste so klein wie möglich . . 4 4. Nennen Sie Mandatsträger vor Amtsträgern bzw.

„Gewählte“ vor „Hauptamtlichen“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 5. Wann Ihnen die Altersregel weiterhilft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 6. Damen zuerst? Diese Regel gilt mit Einschränkung . . . . . . . 6 7. Die übrigen Gäste sind keine Statisten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Aus der Praxis – Wie Ihnen die korrekte Begrüßung gelingt . . . 8

DARUM GEHT ES:

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P 69/2 Protokollarische Rangfolge, Begrüßung

Wer ist wichtig –und wer ist noch wichtiger?Wenn Sie als Organisator einer Veranstaltung, Presserefe-rentin, Protokollchef oder Veranstaltungs-Managerinschon einmal vor der Aufgabe standen, eine wichtige Fir-menfeier zu organisieren oder eine offizielle Begrüßungs-rede zu halten, wissen Sie, wieviele Unsicherheiten es improtokollarischen Bereich gibt. Alle Gäste sind wichtig,aber einige sind offiziell „wichtiger“ als andere. Auf fol-gende Fragen gilt es eine Antwort zu finden, bevor Sieeine protokollarische Rangfolge aufstellen können:

Wer gehört zum Kreis Ihrer Ehrengäste?

Aus welchen Bereichen/Sparten kommen IhreEhrengäste?

Wie, wann und in welcher Reihenfolge begrüßen Sie sie?

Wen dürfen Sie auf keinen Fall vergessen zu erwähnen?

Wie bringen Sie Abwechslung in die Monotonie der aufzuzählenden Namen?

Ist es höflich, weibliche Ehrengäste grundsätzlich vor ihren männlichen „Gleichrangigen“ zu erwähnen?

Wie verhalten Sie sich, wenn „Gleichrangige“ dessel-ben Geschlechts als Ehrengäste zu begrüßen sind?

Die Antworten auf diese Fragen finden Sie, indem Sie diefolgenden Fragen und Faustregeln beachten:

1. Wer ist der ranghöchste Ehrengast?Die wichtigste Person des Tages/Abends ist diejenige, de-rentwegen Sie eingeladen haben, die also zu der Feier/Veranstaltung den Anlass gegeben hat. Das könnenKünstler (z. B. bei einer Ausstellungseröffnung), Ordens-

Wichtige Fragen

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träger (beispielsweise bei der Verleihung des Bundesver-dienstkreuzes) oder Jubilare sein.

Das bedeutet, dass diese Persönlichkeit vor allen anderenEhrengästen rangiert und zuerst genannt werden muss.Dies können Sie geschickt mit der Einführung verbinden,indem Sie den Anlass herausstellen. So schlagen Sie zweiFliegen mit einer Klappe – und kein noch so hochrangigerEhrengast fühlt sich stillos behandelt.

2. Besonderer Status für den Ober-bürgermeister

Als „erste Bürgerin“ oder „erster Bürger“ einer Stadt oderGemeinde nimmt die Oberbürgermeisterin oder der Ober-bürgermeister (Bürgermeister/-in, Landrat[-rätin]) eineherausgehobene Stellung ein. Darum gilt grundsätzlich:Befindet sich der oder die erste Bürger/-in (Vertreter/-in)Ihrer Gemeinde unter den Ehrengästen, wird diese Per-sönlichkeit zuerst begrüßt.

Wie Sie die Begrüßung des Oberbürgermeisters und einesJubilars verzahnen, lesen Sie im Praxisfall 2.

ausnahmen: Wenn ausländische Botschafter und die deutschen Verfassungsorgane vertreten sind

Diese Ausnahme sollten Sie kennen: Ist ein hochrangigerausländischer Gast anwesend (zum Beispiel ein Botschaf-ter), tritt der Oberbürgermeister an die zweite Stelle. DieBotschafterin oder der Botschafter vertritt offiziell dasLand und rangiert daher vor dem Oberbürgermeister.

Die meisten Führungskräfte werden wahrscheinlich nievor der Aufgabe stehen, eine Feier zu organisieren, bei derder Bundespräsident, der Präsident des Bundestages, dieBundeskanzlerin, der Präsident des Bundesrates oder der

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Präsident des Bundesverfassungsgerichts anwesend ist.Falls diese Vertreter der deutschen Verfassungsorgane an-wesend sind, werden sie vor dem Bürgermeister und vordem ausländischen Botschafter an erster Stelle genannt.

3. Halten Sie den Kreis der Ehrengästeso klein wie möglich

Bei aller Wichtigkeit und Höflichkeit, Anlass und Ehren-gästen gerecht zu werden: Halten Sie die Gruppe der Eh-rengäste klein, so dass Sie sie noch handhaben können.Verzichten Sie auf eine endlose Namensliste, die Sie beider Begrüßung vortragen.

Lässt es sich partout nicht vermeiden, vielen Gästen dieWürde des „Ehrengastes“ zu verleihen? Dann vermeidenSie langweilige Aufzählungen, die alle Anwesenden ver-drießlich stimmen. Ihre Ehrengäste fühlen sich nicht ge-nügend herausgehoben, die übrigen Gäste treten ungedul-dig von einem Fuß auf den anderen und stärken sichbereits gedanklich am Buffet.

Hilfreich ist, wenn Sie bei der Veranstaltung eine Gäste-liste auslegen, in der alle Gäste in alphabetischer Reihen-folge mit allen Funktionsbezeichnungen und Titeln aufge-führt sind. Der Gastgeber kann auf diese Liste verweisen,so dass sich alle Anwesenden einerseits informieren kön-nen und andererseits gewürdigt fühlen.

Prüfen Sie:Sind alle Ehrengäste auch wirklich anwesend?

Klären Sie rechtzeitig vor Ihrer Begrüßung, ob alle an-gemeldeten Ehrengäste erschienen sind. Es ist peinlich,Gäste zu erwähnen, die nicht gekommen sind. So einFehler lässt Sie als Gastgeber nicht besonders souveränerscheinen.

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4. Nennen Sie Mandatsträger vor Amts-trägern bzw. „Gewählte“ vor „Haupt-amtlichen“

Diese Empfehlung folgt unserem Verfassungsgrundsatz„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ (Art. 20 Grundge-setz). Repräsentanten der Legislative (Parlament) werdenunter protokollarischen Gesichtpunkten daher grundsätz-lich höher eingestuft als Vertreter der Exekutive (Verwal-tung) und der Judikative (Gerichtswesen). Die Anwendungdieses Ordnungsgrundsatzes stößt allerdings in der Proto-kollpraxis auch an Grenzen.

Konkret heißt das für Ihre Ehrengastliste: Sie nennen denVorsitzenden einer Partei im Stadtrat (Gewählter) vor demLeiter eines Amtes der Stadtverwaltung (Hauptamtlicher).Der gewählte Vorsitzende einer Partei übt dieses Mandatehrenamtlich aus. Er repräsentiert in unserem Beispiel sei-ne Partei. Auch Abgeordnete der Landesparlamente unddes Deutschen Bundestages haben als gewählte Volksver-treter einen vergleichsweise hohen Rang und werden inder protokollarischen Rangfolge höher eingestuft als dasGros der Beamtenschaft.

5. Wann Ihnen die Altersregel weiterhilftBefinden sich bei Ihren Ehrengästen zwei oder drei gleich-rangige Persönlichkeiten, ist es höflich, wenn Sie den/diedeutlich ältere bzw. dienstältere zuerst nennen. Damit zei-gen Sie Ihren Respekt vor dem Alter und würdigen die bis-her erbrachten Leistungen für die Gesellschaft sowie dieLebenserfahrung.

Hüten Sie sich jedoch vor der Ankündigung, dass Sie dieGäste in der Reihenfolge des Alters begrüßen werden. Be-sonders wenn es sich um Damen handelt. Es würde alsstillos und indiskret gelten und alle Gäste peinlich berüh-ren. Sie blamieren sich, sollte Ihre Alterseinschätzungnicht stimmen.

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P 69/6 Protokollarische Rangfolge, Begrüßung

1. Ist einer der Gäste Ausländer? Begrüßen Sie diesen Gast zuerst.ja

nein

2. Ist einer der Gäste deutlich älter bzw. dienstälter?

Begrüßen Sie diesen Gast zuerst.ja

nein

3. Ist einer der Gäste weiblich? Begrüßen Sie die Frau zuerst.ja

nein

4. Trifft keiner der Punkte 1 bis 3zu?

Nennen Sie die Namen in alphabetischer Reihenfolge.

ja

6. Damen zuerst?Diese Regel gilt mit Einschränkung

Im Alltag beobachten Sie noch häufig die höfliche Sitte,Damen in bestimmten Situationen den Vortritt zu lassen. ImBeruflichen ist diese Bevorzugung nicht mehr üblich. DasZiel, aufgrund des Geschlechts keine beruflichen Nachteilezu erdulden, bedeutet im Gegenzug, sich selbstbewusst indie Firmenhierarchie einzureihen. Bei der Begrüßung vonEhrengästen ist in erster Linie der berufliche oder gesell-schaftliche Rang des Gastes entscheidend. Nur wenn beidedenselben Status haben, nennen Sie die Dame zuerst.

Hierarchie bei Gästen gleichen Ranges

beispiel: Sie begrüßen zwei Abgeordnete des DeutschenBundestages. In diesem Fall sind Sie „nach alter Väter Sit-te“ höflich und nennen die Dame vor dem Herrn. Achtung:Ist der Herr ein altgedienter Parlamentarier mit mehrerenAmtsperioden und die Dame eine noch dienstjunge Abge-ordnete, hat die Alters-Regel Vorrang vor der Ladies-First-Regel. Nennen Sie den Herrn in diesem Fall zuerst.

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7. Die übrigen Gäste sind keine StatistenNicht nur Ihre Ehrengäste verdienen Ihre Aufmerksam-keit. Geben Sie jedem Gast das Gefühl, willkommen zusein. Lassen Sie alle Anwesenden wissen, wie wichtig siefür Sie und das Gelingen der Veranstaltung sind und wiesehr Sie sich über ihr Kommen freuen. Für diese höflicheGeste reichen einige wenige herzliche Worte.

Beachten Sie diese Faustregeln, haben Sie schon fast ge-wonnen. Bevor Sie allerdings mit der Begrüßungs-Zere-monie beginnen, sollten Sie eines beachten:

Vergessen Sie nicht, den Anlass zu nennen

Den Anlass, das herausragende Ereignis, den Grund, war-um Sie zur Veranstaltung eingeladen haben, stellen Sie alserstes vor. Die Ankündigung erfolgt also direkt zu BeginnIhrer Ausführungen noch vor der Begrüßung der Gästeund Ankündigung von Ablauf und eventuellen Redebei-trägen.

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Sollten Sie die Begleiterinnen und Begleiter Ihrer Ehrengäste namentlich erwähnen?

Es gilt die Regel, dass Begleiterinnen und Begleiter dengleichen Rang haben wie die Person, die persönlich ein-geladen wurde. Diese Regel ist z. B. wichtig für dieSitzordnung.

Doch sollten Sie die Begleiter und Begleiterinnen IhrerEhrengäste auch bei der Begrüßung erwähnen?

Die Empfehlung lautet: nein. Halten Sie den Kreis dernamentlich zu Begrüßenden klein. Lediglich im kleinenKreis (bis zu drei Paare) können Sie auch die Begleite-rinnen und Begleiter namentlich nennen.

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P 69/8 Protokollarische Rangfolge, Begrüßung

7 Fälle aus der Praxis – Wie Ihnendie korrekte Begrüßung gelingt

1. Fall: Firmenjubiläum

gastgeber: Ihr Chef, der Gründer des Unternehmens

rahmen: Festakt

anwesende ehrengäste: Bankdirektor, Bürgermeister,Leiter des Arbeitsamtes, Hauptgeschäftsführer der Kreis-handwerkerschaft, Bundestagsabgeordnete.

die lösung: Sie bereiten für Ihren Chef z. B. die folgen-de Begrüßungsrede vor:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Frau Abgeordnete,meine Damen und Herren!“

Ihr Chef beauftragt Sie, das 30jährige Firmenjubiläumzu organisieren und die Begrüßungsrede, die er haltenwird, vorzubereiten. Welche Rangfolge stellen Sie auf?

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Die protokollarische Rangfolgeist ein Hilfsmittel, aber kein Zwang

Die „offizielle Rangfolge“, wie sie in den folgendenBeispielen angewendet wird, ist lediglich ein Hilfsmit-tel für Begrüßungen und Platzierungen. Sie muss bei je-der Einzelveranstaltung auf ihre sinnvolle Anwendunghin überprüft werden.

Der Anlass der Veranstaltung, die besondere Beziehungeines Ehrengastes zu dem Anlass oder auch andere sach-liche oder persönliche Gründe, können eine andereHandhabung erforderlich machen. Fingerspitzengefühlist gefragt, wenn Sie alle Gäste zufrieden stellen wollen.

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Protokollarische Rangfolge, Begrüßung P 69/9

www.stil.de Ausgabe 7/2010

Hier ist bereits in der Anrede der Gäste eine Rangfolge zuerkennen, indem die wichtigsten Persönlichkeiten – Eh-rengäste – einzeln angesprochen werden. Das ist jedochkein Muss.

Falls Sie sich nicht ganz sicher sind, fühlt sich niemandverärgert, wenn Sie zuerst eine allgemeine Anredeformwählen und die Ehrengäste später namentlich nennen.Also würde es genügen zu sagen:

„Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich freue mich, dass Sie heute den Weg zu uns gefundenhaben, um das 30jährige Bestehen der Max-Muster-GmbH mit uns hier in Siegburg zu würdigen. Sie zeigenuns durch Ihr Kommen Ihr Interesse an der Entwicklungdieses Hauses. (…) Ich begrüße Sie alle ganz herzlich zudiesem Festakt und möchte einige unserer heutigen Gästebesonders erwähnen:

Ich begrüße sehr herzlich den ersten Bürger unsererStadt, Herrn Bürgermeister …

Es ist mir eine besondere Freude, dass Sie, sehr verehrteFrau Bundestagsabgeordnete …, heute bei uns sind.

Ich heiße herzlich willkommen den Hauptgeschäftsführerder Kreishandwerkerschaft, Herrn …

Ferner begrüße ich die Leiterin des Arbeitsamtes, FrauDr. …, sowie Herrn Bankdirektor … von der …“

Die Begrüßung Ihrer Gäste erfolgt also in der Rangfolge: Bürgermeister als erster Repräsentant (Faustregel) Bundestagsabgeordnete (gewählte Repräsentantin –

Mandatsträgerin) Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Leiter des Arbeitsamtes Bankdirektor

Die Begrüßungsvarianten (Abwechslung in der Formulie-rung, damit es keine langweilige „Begrüßungsorgie“ wird)lassen sich auf alle nun folgenden Begrüßungs-Beispieleübertragen. Sie brauchen sie nur beliebig anzuwenden.

Abwechslungin der Formulierung

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P 69/10 Protokollarische Rangfolge, Begrüßung

2. Fall: Ausstellungseröffnung

gastgeber: Sie, Leiterin der Kunsthalle

rahmen: Empfang mit anschließender Führung durch dieAusstellung

anwesende ehrengäste: Bundesministerin für Familie,Präsident des Bundesrates, Oberbürgermeisterin, Minister-präsident des Landes Nordrhein-Westfalen, Präsident desBundesverbandes des Deutschen Industrie- und Handelsta-ges sowie des Bundesverbandes der Deutschen Außenwirt-schaft, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages, Bun-destagsabgeordneter, Botschafter der Vereinigten Staatenvon Amerika in der Bundesrepublik Deutschland, Direktordes Bundesrates, Staatssekretär des Landes Rheinland-Pfalz, Vorsitzender des Zentralrates der Juden in Deutsch-land, Vorsitzende des Innenausschusses des DeutschenBundestages, Präsidialmitglied des Deutschen Städtetages,Vorsitzende der Bundestagsfraktionen, Ministerialdirektorim Bundesinnenministerium, Söhne des (verstorbenen)Künstlers, Leiter anderer kultureller Einrichtungen.

die lösung: Der wichtigste Gast ist der Präsident desBundesrates (deutsches Verfassungsorgan). Er ist als Ers-ter besonders zu begrüßen. Auch der anwesende Bot-schafters (offizieller Vertreter seines Landes) wird hervor-gehoben:

„Herr Präsident des Bundesrates, Exzellenz, meine sehrgeehrten Damen und Herren.“

Oder (um der ersten Repräsentantin der Stadt die Ehre zugeben):

„Herr Präsident des Bundesrates, Exzellenz, Frau Ober-bürgermeisterin, meine sehr geehrten Damen und Herren.“

Bei dieser Ausstellung handelt es sich um Werke einesKünstlers, der nicht mehr lebt. In diesem Falle sind die

Sie sind Leiterin einer Kunsthalle in Nordrhein-Westfa-len und laden zur Ausstellungseröffnung ein.

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Söhne des Malers die in den Vordergrund zu stellendenEhrengäste. Sie würdigen also die Anwesenheit dieserPersönlichkeiten nach der obigen Anrede im Rahmen Ih-rer einleitenden Worte noch vor der eigentlichen Begrü-ßung der Ehrengäste:„… für mich ist es eine Ehre und Freude zugleich, dieSöhne von … in unserer Mitte zu begrüßen. Dass die Aus-stellung überhaupt präsentiert werden kann, verdankenwir maßgeblich ihrer Großzügigkeit und ihrer Energie. Esist unser gemeinsames Ziel, das künstlerische Schaffen ih-res verehrten Vaters wach zu halten und in seiner ganzenVielfalt zu präsentieren. Danke, Herr … und … (Namen),für Ihre Unterstützung und Ihr Kommen!“

Jetzt beginnen Sie mit der Begrüßung der verbleibendenEhrengäste in folgender Reihenfolge: Vorsitzender des Zentralrates der Juden in Deutschland Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

(Sofern die Veranstaltung im eigenen Bundesland stattfindet,wird der Ministerpräsident des Bundeslandes vor der Bundes-ministerin für Familie genannt.)

Bundesministerin für Familie Vorsitzende der Bundestagsfraktionen

(Sind mehrere der im Bundestag vertretenen Fraktionen durchihre Vorsitzenden präsent, richtet sich die Reihenfolge nach derStärke der Fraktionen, also der Anzahl ihrer Abgeordneten.)

Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestages Bundestagsabgeordneter Staatssekretär des Landes Rheinland-Pfalz Präsidenten der Bundesverbände

(Sind mehrere Präsidenten von Bundesverbänden anwesend,entscheidet das Dienstalter, also die Dauer der Zugehörigkeit. Jenach Bedeutung der Bundesverbände können sie auch hinter denWehrbeauftragen des Deutschen Bundestages zurückfallen.)

Präsidialmitglied des Deutschen Städtetages Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages Direktor des Bundesrates Ministerialdirektor im Bundesinnenministerium Leiter anderer örtlicher kultureller Einrichtungen

Sonderstellungder Söhne

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P 69/12 Protokollarische Rangfolge, Begrüßung

Zu beachtende Besonderheiten dieser Reihenfolge: Hiergilt die Ausnahme, den ersten Bürger der Stadt nicht anerster Stelle zu nennen. Vorgezogen werden der Präsidentdes Bundesrates (Vertreter eines deutschen Verfassungs-organs) sowie der ausländische Repräsentant, der als offi-zieller Vertreter seines Landes gilt.

3. Fall: Karnevals-Veranstaltung

gastgeber: Sie, der Präsident des Karnevalsvereins

rahmen: närrischer Umtrunk

anwesende ehrengäste: Pfarrer, Pastor, Leiter der Po-lizei, Chef der Feuerwehr, Landrat, Abgeordneter desKreistages, Landtagsabgeordneter, Vertreter der Banken,Vorsitzende verschiedener Karnevalsvereine, Prinzenpaar,örtliche Bundestagsabgeordnete, Vertreter der Verwal-tung, Bürgermeister der Kreisstadt.

die lösung: Sie begrüßen Ihre Gäste in der folgendenReihenfolge

Landrat

Bundestagsabgeordnete

Landtagsabgeordneter

Abgeordneter des Kreistages

Orts-Bürgermeister

Vertreter der christlichen Konfessionen

Vertreter der Verwaltung

Vertreter der Banken

Leiter der Polizei

Chef der Feuerwehr

Vertreter der verschiedenen Karnevalsvereine

Sie sind Präsident eines Karnevalvereins in einer kreisan-gehörigen Gemeinde und laden zum närrischen Umtrunkein. Der erste Bürger Ihrer Gemeinde ist der Landrat.

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erläuterung: Bei dieser Reihenfolge gilt wieder: Sie nen-nen gewählte Repräsentanten vor hauptamtlichen Vertre-tern. Dass die Karnevalsvereine hier am Schluss genanntwerden, ist Höflichkeit gegenüber den Ehrengästen nicht-karnevalistischer Prägung. Es fehlt noch das Prinzenpaar.

Wie Sie das Prinzenpaar vorstellen

Stellen Sie dieses als besonderen Höhepunkt nach der all-gemeinen Begrüßung besonders vor und lassen Sie es mitseinem Gefolge unter dem Jubel der närrischen Unterta-nen in den Saal einziehen.

4. Fall: Verleihung einer Ehrenmitgliedschaft

gastgeber: Der Vorsitzende Ihres Sportvereins

rahmen: Festakt in den Clubräumen Ihres Vereins

anwesende ehrengäste: Vorsitzender des Sportaus-schusses der Gemeinde, Landtagsabgeordneter, Leiter desSportamtes, Vorsitzende anderer Sportvereine, Pastor,Vorsitzender des Pfarrgemeinderates, Sponsoren.

die lösung: Sie stellen die Persönlichkeit, der zu Ehrendie Feier organisiert wird, an erster Stelle besonders hervor:

„Es freut uns, heute eine Persönlichkeit zu ehren, die unssehr nahesteht und ohne die unser Verein heute nicht indieser Form bestehen würde: Liebe Elisabeth …, es gehtum dich. Du, die sonst stets im Hintergrund wirkt, dichständig um unser aller Wohl bemühst, sollst heute Mittel-punkt sein. Doch dazu später mehr.“

Sie sind Festwart des „Vereins für den Kanusport e.V.“und organisieren eine Feier zur Verleihung einer Ehren-mitgliedschaft. Der Verein möchte einer Persönlichkeitdie Ehrenmitgliedschaft verleihen, die weder aktivesnoch passives Mitglied ist. Sie steht dem Verein jedochdurch Aktivitäten und finanzielle Unterstützung seitJahren nahe.

Sonderstellungdes Prinzenpaares

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P 69/14 Protokollarische Rangfolge, Begrüßung

Nun kann die Begrüßung der Ehrengäste in nachstehenderReihenfolge ablaufen:

Landtagsabgeordneter

Vorsitzender des Sportausschusses des Gemeinde- oderStadtrates

Pfarrer der evangelischen örtlichen Kirchengemeinde

Vorsitzender des Pfarrgemeinderates der katholischenKirchengemeinde

Leiter des Sportamtes der Stadt oder Gemeinde

Vorsitzende anderer Sportvereine und Sponsoren

5. Fall: Runder Geburtstag eines Vorstands-vorsitzenden

Ihr Chef ist Vorsitzender des Aufsichtsrates einer Bankund bittet Sie, die Organisation einer Feier zu übernehmen.anlass: Ein Vorstandsvorsitzender der Bank wird 60.

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Welchen Geistlichen nennen Sie zuerst?

Bei diesem Beispiel wird der Pfarrer einer Kirchenge-meinde vor dem Vorsitzenden des Pfarrgemeinderatesgenannt. Sind Geistliche mehrerer Konfessionen anwe-send, gibt es keine Rangfolge.

Eine Lösung: Ist die Gemeinde überwiegend katholisch,ist es vertretbar, den Vertreter dieser Konfession zuerstzu nennen. Überwiegt die Zahl derer, die der evangeli-schen Kirche angehören, rangiert der evangelische vordem katholischen Geistlichen.

Es gibt aber auch andere Kriterien. Unter Umständen istes sinnvoller, wenn Sie die Geistlichen (unabhängig vonder Konfession) nach Dienstalter, Bedeutung in der Öf-fentlichkeit oder Lebensalter nennen.

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Protokollarische Rangfolge, Begrüßung P 69/15

www.stil.de Ausgabe 7/2010

gastgeber: Ihr Chef, Vorsitzender des Aufsichtsrates derBank

rahmen: Bankett-Essen

anwesende ehrengäste: Präsident der Industrie- undHandelskammer, Direktor des Bundesrates, Vorsitzenderdes Deutschen Beamtenbundes, Chefredakteur der größ-ten ortsansässigen Tageszeitung (nicht als Berichterstattersondern als Gast geladen), Bundestagsabgeordnete, Ober-bürgermeister, Vorsitzender der Gewerkschaft Handel,Banken und Versicherungen, Vorsitzender des DeutschenJournalistenverbandes, Hauptgeschäftsführer der Indus-trie- und Handelskammer, Vorsitzender einer Stadtrats-fraktion, Vorsitzender der Steuergewerkschaft, Beigeord-neter der Stadt.

die lösung: Nach der Einleitung und der Vorstellung deszu ehrenden Vorstandsvorsitzenden begrüßen Sie Ihre Eh-rengäste wie folgt:

Oberbürgermeister

Bundestagsabgeordnete

Vorsitzender einer Stadtratsfraktion

Vorsitzender der Gewerkschaft Handel, Bankenund Versicherungen

Vorsitzender des Deutschen Beamtenbundes

Vorsitzender des Deutschen Journalistenverbandes

Vorsitzender der Steuergewerkschaft

Direktor des Bundesrates

Präsident der Industrie- und Handelskammer(erst an dieser Stelle, da regional begrenzter Wirkungskreis)

Hauptgeschäftsführer der Industrie- undHandelskammer

Chefredakteur der größten ortsansässigen Tageszeitung(nicht als Berichterstatter sondern als Gast geladen)

Beigeordneter der Stadt

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P 69/16 Protokollarische Rangfolge, Begrüßung

6. Fall: Firmenjubiläum eines langjährigen Mitarbeiters

gastgeber: Sie, Inhaber eines kleineren Handwerksbe-triebs

rahmen: festliches Abendessen

anwesende ehrengäste: Jubilar und Ehefrau, Kreis-handwerksmeister, direkter Vorgesetzter des Mitarbeiters,Belegschaft.

die lösung: In diesem Beispiel sind alle AnwesendenEhrengäste. Bei solch einem kleinen intimen Kreis solltenSie als Gastgeberin oder Gastgeber alle Personen einbe-ziehen, und zwar während Ihrer Ansprache. Die könntewie folgt lauten:

„Wir haben heute dieses schöne Restaurant mit Aussichtauf die Mosel gewählt, um einen ganz besonderen Anlasszu feiern: Sie, lieber Herr …, sind auf den Tag genau 35Jahre in unserem Betrieb tätig. Das ist für uns alle einewillkommene Gelegenheit, Ihnen unseren Dank zu zeigenund Ihre Verdienste zu würdigen. Ganz besonders freut esuns, dass Sie, liebe Frau … (Ehefrau des Jubilars), heuteunter uns sind. Sie haben die Berufsjahre Ihres Mannesund seinen oft über das normale Maß hinausgehendenEinsatz mit Verständnis und Toleranz begleitet …“.

Nach dieser Hervorhebung des Jubilars sollten Sie deneinzigen nicht internen Gast begrüßen:

„Ausgesprochen erfreut bin ich, Sie, Herr Kreishand-werksmeister …, willkommen zu heißen: Ihre Anwesenheitunterstreicht das besonders gute Verhältnis, das zwischender Kreishandwerkerschaft und unserem Betrieb besteht.Und natürlich die Wertschätzung, die Sie unserem Jubilarentgegenbringen.

Sie sind Inhaber eines kleinen Handwerksbetriebs. Ihrbester Mitarbeiter hat 35jähriges Firmenjubiläum. Ihmzu Ehren richten Sie ein festliches Abendessen aus.

Alle sindEhrengäste

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Protokollarische Rangfolge, Begrüßung P 69/17

www.stil.de Ausgabe 7/2010

Es spricht für unseren Jubilar, dass heute alle Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter unserer Firma gekommen sind. Ichbegrüße Sie alle sehr herzlich. Wir sind eine große Familie,die gemeinsam hart zu arbeiten, aber auch zu feiern ver-steht. Mein Vater, unser Firmengründer, wäre glücklich,könnte er diese Stunde miterleben. Haben Sie, lieber Jubi-lar, vor 35 Jahren doch dieses Unternehmen an seiner Seitemit aufgebaut und zu dem gemacht, was es heute ist.“

So gelingt es Ihnen, Jubilar und Gäste während der An-sprache zu erwähnen und auch den verstorbenen Unter-nehmensgründer zu würdigen.

Fall 7: Einweihung eines Gymnasiums

gastgeber: Ihre Chefin, die als Stiftungsratsvorsitzendedie Institution als „Träger der Schule“ repräsentiert

anwesende ehrengäste: Vorsitzende des Vereins derFreunde und Förderer des Gymnasiums, Schulkollegium,Landtagsabgeordneter, Superintendent, Vorsitzender einerRatsfraktion, Oberbürgermeister, Schuldezernent der Stadt,Vorsitzender des Schulausschusses, Dechant.

die lösung: Sie begrüßen Ihre Gäste in dieser Reihenfolge: Oberbürgermeister Landtagsabgeordneter Vorsitzender einer Ratsfraktion Vorsitzender des Schulausschusses der Stadt Dechant Superintendent Vorsitzende des Vereins der Freunde und Förderer

des Gymnasiums

Sie arbeiten für eine Stiftung (eine kirchliche Organisa-tion, eine Stadt oder Gemeinde), die Träger eines neu zueröffnenden Gymnasiums ist. Bei der Einweihung desGymnasiums fungiert Ihre Chefin als Gastgeberin. Siesollen für sie die Begrüßungsrede vorbereiten.

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P 69/18 Protokollarische Rangfolge, Begrüßung

Schuldezernent der Stadt Schulkollegium

Regionale Besonderheiten

beachten sie: Einige Protokollfragen werden regional un-terschiedlich beantwortet. Ein Anruf im Büro des Bürger-meisters hilft Ihnen dabei, diese lokalen Besonderheiten he-rauszufinden und eine geeignete Rangfolge aufzustellen.

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Sind Sie Gastgeber und gleichzeitig Festredner?Wenn Sie als Gastgeber gleichzeitig Festredner sind,leiten Sie direkt zu Ihrer Festrede über nachdem Sie dieGäste allgemein begrüßt, den Anlass herausgestellt unddie anwesenden Ehrengäste namentlich genannt haben.Ihre Überleitung könnte wie folgt aussehen:„Diese Feierstunde ist mir eine willkommene Gelegen-heit, Bilanz zu ziehen und ein wenig in der Geschichtezu blättern. Lassen Sie mich zu den Anfängen zurückge-hen und die Erinnerung an die wichtigsten Stationenwachrufen.“

Übernehmen Sie lediglich den Part der Begrüßung, weilSie andere Redner und Rednerinnen verpflichtet haben?Dann obliegt Ihnen die Vorstellung dieser Persönlich-keiten und die entsprechende Überleitung. Einen kur-zen historischen Abriss dürfen Sie trotzdem einfließenlassen. Denn: Kein Festredner könnte das, es sei denn,er übernimmt diesen Part in Absprache mit Ihnen undSie liefern ihm die dazu nötigen Angaben, Daten undFakten. Da es sich hier um Gäste handelt, die ohnehinals Ehrengäste namentlich erwähnt werden, können Siediese Persönlichkeiten wie folgt hervorheben:„Ich begrüße besonders …, der/die sich bereit erklärthat, die Laudatio zu halten. Ich freue mich, dass geradeSie diese Aufgabe übernommen haben.“

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