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9.1 Allgemein
9.1.1 Erläuterungen zum Tiefbau.............................................................................. 9 / 1
9.2 Rohrgraben - Starre Verbundsysteme Einzelrohr
9.2.1 Grabentiefe Haupttrasse.................................................................................. 9 / 29.2.2 Grabentiefe Abzweigtrasse.............................................................................. 9 / 39.2.3 Grabenbreite Standard..................................................................................... 9 / 49.2.4 Sohlenbreite Dehnungspolsterbereich............................................................. 9 / 5
9.3 Rohrgraben - Starre Verbundsysteme Doppelrohr
9.3.1 Grabentiefe / Grabenbreite............................................................................... 9 / 6
9.4 Rohrgraben - Flexible Verbundsysteme
9.4.1 Grabentiefe / Grabenbreite............................................................................... 9 / 7
9.5 Bettung
9.5.1 Sandbett / Sandbeschaffenheit / Sieblinie / Korngrößen................................. 9 / 8-9
9.6 Wiederverfüllung
9.6.1 Verfüllung Rohrgraben...................................................................................... 9 / 109.6.2 Mindest-Überdeckungshöhe............................................................................ 9 / 119.6.3 Maximale Überdeckungshöhe.......................................................................... 9 / 129.6.4 Lastverteilerplatte............................................................................................. 9 / 13
9.7 Checkliste für Tiefbau
9.7.1 Baustellen-Qualitätssicherung......................................................................... 9 / 14
9 HANDHABUNG TIEFBAU
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internet: www.isoplus.orgSta
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9.1.1 Erläuterungen zum Tiefbau
Erdarbeiten sind entsprechend den allgemein gültigen Richtlinien und Normen für Tiefbau auszuführen. Gleichzeitig sind die kommunal unterschiedlich lautenden zusätzlichen Bestimmungen sowie die AGFW-Richtlinien des Arbeitsblattes FW 401 - Teil 12 einzuhalten.
Die Rohrgräben sind durch ein fachkundiges Tiefbauunternehmen nach DIN 18300, DIN EN 805, DIN EN 1610 und DIN 4124 zu erstellen und nach Abschnitt 3.09 und 3.11 der DIN 18300 wieder zu verfüllen. Für die Rohrgrabenbreite ist der Abschnitt 5.2 der DIN 4124 maßgebend.
Ob Rohrgräben geböscht und ab welcher Tiefe diese verbaut werden müssen, ist ebenfalls der DIN 4124 Abschnitt 4.1 bis 4.3 zu entnehmen. Daraus sind auch die erforderlichen Böschungswinkel bei unterschiedlichen Bodenkennwerten ersichtlich.
Die der Projektierung und Rohrstatik zugrunde gelegte Verlegetiefe bzw. Rohrscheitel-Überdeckungshöhe ist zwingend einzuhalten. Die Beschaffenheit der Grabensohle schreibt die DIN EN 1610 vor. Es ist erforderlich, dass die Sohle auf ihrer Gesamtlänge tragfähig und steinfrei erstellt wird.
Gemäß DIN EN 1610 hat der Rohrverleger zur Sicherung der Qualität desGesamtsystems bis zum Abschluss aller Nachdämmarbeiten generell für die Entwässerung undFreihaltung der Rohrgräben zu sorgen.
Eingefallene Rohrgräben müssen von Hand freigeschachtet werden. Von einer DIN-gerechten Grabenherstellung hängen in hohem Maße der Montagefortschritt sowie die Qualität aller auszuführenden Arbeiten und damit die zu erwartende Lebensdauer einer Fernwärmetrasse ab.
Die in den isoplus-Trassenplänen angegebenen Längenmaße gelten als Achsmaß für den Grabenaushub. Die nachfolgend beschriebenen Tiefbauhinweise haben sich in der Praxis als besonders vorteilhaft bewährt, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In speziellen Situationen wenden Sie sich bitte an die isoplus-Montage- bzw. Planungsingenieure, die Ihnen gezielt Problemlösungen ausarbeiten können.
9 HANDHABUNG TIEFBAU 9.1 Allgemein
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9.2.1 Grabentiefe Haupttrasse
Die Sohlentiefe [T] des Rohrgrabens errechnet sich aus der vorgegebenen Überdeckungshöhe [ÜH], dem PEHD-Mantelrohrdurchmesser [Da] und der Höhe des Rohraufl agers bzw. des Sandbettes. Die Standardüberdeckungshöhe im Rohrleitungsbau beträgt 0,80 m (= Frosttiefe)bis 1,20 m.
Die in der Tabelle genannten Werte gelten für die vorgegebenen Überdeckungshöhenund einer Montageunterlage von 0,10 m. Bei anderer Überdeckung ist zu der Tiefe [T] der Differenzwert zur angegebenen Überdeckungshöhe [ÜH] zu addieren oder zu subtrahieren.
9 HANDHABUNG TIEFBAU 9.2 Rohrgraben - Starre Verbundsysteme Einzelrohr
Mantelrohr-ØDa
in mm65 75 90 110 125 140 160 180 200 225 250 280 315 355
ÜberdeckungÜH
in m0,80 0,80 0,80 0,80 0,80 0,80 0,80 0,80 0,80 0,80 0,80 0,80 0,80 0,80
SohlentiefeT
in m0,97 0,98 0,99 1,01 1,03 1,04 1,06 1,08 1,10 1,13 1,15 1,18 1,22 1,26
Mantelrohr-ØDa
in mm400 450 500 560 630 670 710 800 900 1000 1100 1200 1300
iso
plu
s
ÜberdeckungÜH
in m0,80 0,80 0,80 0,80 0,90 0,90 1,00 1,00 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20
SohlentiefeT
in m1,30 1,35 1,40 1,46 1,63 1,67 1,81 1,90 2,20 2,30 2,40 2,50 2,60
45° T-Abzweig Parallel-Abzweig
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9.2.2 Grabentiefe Abzweigtrasse
Das Differenzmaß [DT] errechnet sich nach folgender Formel:
Abgang nach oben DT = Da1 + h [m]
Abgang nach unten DT = Da2 + h [m]
9 HANDHABUNG TIEFBAU9.2 Rohrgraben - Starre Verbundsysteme Einzelrohr
Aufgrund der produktionstechnisch bedingten Bauhöhen [h] an 45° T-Abzweigen und anParallel-Abzweigen ändert sich an Abgangstrassen die Sohlentiefe [T] entsprechend dem Differenzmaß [DT]. Je nach Einbaulage des Abzweiges, nach oben oder unten, muss das Maß DT zur Haupttrassentiefe [T] addiert oder subtrahiert werden.
Das exakte Maß [h] ist dem Kapitel 2.2.8 zu entnehmen.
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9.2.3 Grabenbreite Standard
Die Sohlenbreite [B] errechnet sich in Trassenabschnitten ohne Dehnungspolster und ohne weitere Gewerke wie z. B. einer parallel zu verlegenden Wasserleitung aus dem PEHD-Mantelrohrdurchmesser [Da] und dem dimensionsabhängigen Mindestmontageabstand [M].
Die in der Tabelle angegebene Breite [B] gilt für zwei Rohre des gleichen PEHD-Mantelrohrdurchmessers. Dadurch wird eine ausreichende Montagebreite zur Nachdämmung an den Verbindungsmuffen sowie zur Erstellung des Sandbettes gewährleistet. Im Bereich der Dehnungspolster gelten die Angaben gemäß Kapitel 9.2.4.
Sollten Muffenkonstruktionen wie z. B. Einpass-Schweißmuffen ausgeführt werden, die nicht im isoplus-Leistungsumfang enthalten sind, gelten die Bestimmungen des entsprechenden Lieferanten.Für andere Anwendungsfälle, wie z. B. bei mehreren Rohren [x] errechnet sich die Sohlenbreite [B] nach folgender Formel:
B = x • Da + (x + 1) • M [m]
9 HANDHABUNG TIEFBAU9.2 Rohrgraben - Starre Verbundsysteme Einzelrohr
Mantelrohr-ØDa
in mm65 75 90 110 125 140 160 180 200 225 250 280 315 355
Mindestmontageabst.M
in mm100 100 150 150 150 150 200 200 200 200 200 300 300 300
SohlenbreiteB
in m0,43 0,45 0,63 0,67 0,70 0,73 0,92 0,96 1,00 1,05 1,10 1,46 1,53 1,61
Mantelrohr-ØDa
in mm400 450 500 560 630 670 710 800 900 1000 1100 1200 1300
iso
plu
s
Mindestmontageabst.M
in mm400 400 400 500 500 600 600 700 700 800 800 900 900
SohlenbreiteB
in m2,00 2,10 2,20 2,62 2,76 3,14 3,22 3,70 3,90 4,40 4,60 5,10 5,30
Parallel-Abzweig
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9.2.4 Sohlenbreite Dehnungspolsterbereich
Im Bereich der Dehnungspolster an L-, Z- oder U-Bogen sowie an 45° T- und Parallel-Abzweigen muss die Sohlenbreite [B] und der Mindestmontageabstand [M] erweitert werden. Die Verbreiterung ist von der in den isoplus-Trassenplänen angegebenen Dehnungspolsterdicke [DPs] abhängig. Die Länge der Erweiterung richtet sich nach der vorgegebenen Dehnungspolsterlänge [DPL].
DPL = Dehnungspolsterlänge laut Trassenplan [m]
Mx = Mindestabstand [M] + 2 • Dehnungs- polsterdicke [DPs] laut Trassenplan [mm]
My = Mindestabstand [M] + 1 • Dehnungs- polsterdicke [DPs] laut Trassenplan [mm]
BX = Gesamtbreite der Sohle [m]
BX = 2 • (Da + My) + Mx [mm]
9 HANDHABUNG TIEFBAU9.2 Rohrgraben - Starre Verbundsysteme Einzelrohr
L-Schenkel
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9 HANDHABUNG TIEFBAU 9.3 Rohrgraben - Starre Verbundsysteme Doppelrohr
9.3.1 Grabentiefe / Grabenbreite
Grabentiefe
Die Sohlentiefe [T] des Rohrgrabens errechnet sich aus der vorgegebenen Überdeckungshöhe [ÜH], dem PEHD-Mantelrohrdurchmesser [Da] und der Höhe des Rohraufl agers bzw. des Sandbettes.
Die in der Tabelle angegebenen Werte gelten für die Mindestüberdeckungshöhe von 0,60 m und einer Höhe der Montageunterlage von 0,10 m. Bei anderer Überdeckung ist zu der Tiefe [T] der Differenzwert zu ÜH = 0,60 m zu addieren.
Grabenbreite
Die Sohlenbreite [B] errechnet sich aus dem PEHD-Mantelrohrdurchmesser [Da] und dem dimensionsabhängigen Mindestmontageabstand [M].
Durch die Mindestangaben wird eine ausreichende Montagebreite zur Nachdämmung an den Verbindungsmuffen sowie zur Erstellung des Sandbettes gewährleistet. Sind anRichtungsänderungen oder Abzweigen Dehnungspolster erforderlich, ist die Sohlenbreite [B] bei einer Polsterstärke von 40 mm um 80 mm sowie bei einer Polsterstärke von 80 mm um 160 mm zu vergrößern. Die Tabellenwerte gelten für ein isoplus-Doppelrohr. Falls mehrere Rohre [x] verlegt werden, errechnet sich die Sohlenbreite [B] nach folgender Formel:
B = x • Da + (x+1) • M [m]
Da in mm 125 140 160 180 200 225 250 280 315 355 400 450 500 560 630
SohlentiefeT in m
0,825 0,840 0,860 0,880 0,900 0,925 0,950 0,980 1,015 1,055 1,100 1,150 1,200 1,260 1,330
Da in mm 125 140 160 180 200 225 250 280 315 355 400 450 500 560 630
Mindestmontageabst.M in mm
200 200 200 200 200 200 200 200 300 300 400 400 400 400 400
MindestsohlenbreiteB in m
0,525 0,540 0,560 0,580 0,600 0,625 0,650 0,680 0,915 0,955 1,200 1,250 1,300 1,360 1,430
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9 HANDHABUNG TIEFBAU 9.4 Rohrgraben - Flexible Verbundsysteme
9.4.1 Grabentiefe / Grabenbreite
Grabentiefe
Die Sohlentiefe [T] des Rohrgrabens errechnet sich aus der vorgegebenen Überdeckungshöhe [ÜH], dem PELD-Mantelrohrdurchmesser [Da] und der Höhe des Rohraufl agers bzw. des Sandbettes. Die Mindestüberdeckungshöhe der isoplus-Flexrohre beträgt 0,40 m. Die Frosttiefe inMitteleuropa 0,80 m.
Die in der Tabelle angegebenen Werte gelten für die Mindestüberdeckungshöhe von 0,40 m und einer Höhe der Montageunterlage von 0,10 m. Bei anderer Überdeckung ist zu der Tiefe [T] der Differenzwert zu ÜH = 0,40 m zu addieren.
Grabenbreite
Die Sohlenbreite [B] errechnet sich in Trassenabschnitten ohne weitere Gewerke wie z. B. einer parallel zu verlegenden Wasserleitung aus dem PELD-Mantelrohrdurchmesser [Da] und dem Mindestmontageabstand [M]. Sind bei isofl ex oder isocu an Richtungsänderungen oder Abzweigen Dehnungspolster erforderlich, ist der Abstand [M] um 80 mm zu vergrößern.
Die in der Tabelle angegebene Sohlenbreite [B] gilt für zwei Rohre des gleichen PELD-Mantelrohrdurchmessers. Bei der Verlegung von Doppelrohren errechnet sich diese wie folgt:
BDoppelrohr = Da + 2 • M [m]
Für andere Anwendungsfälle, wie z. B. bei mehreren Rohre [x], errechnet sich die Sohlenbreite [B]nach folgender Formel:
B = x • Da + (x+1) • M [m]
Da in mm 65 75 90 110 125 140 160 180 225 250
SohlentiefeT in m
0,565 0,575 0,590 0,610 0,625 0,640 0,660 0,680 0,725 0,750
Da in mm 65 75 90 110 125 140 160 180 225 250
Mindestmontageabst.M in mm
100 100 100 100 100 100 100 100 150 150
SohlenbreiteB in m
0,430 0,450 0,480 0,520 0,550 0,580 0,620 0,660 0,900 0,950
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9.5.1 Sandbett / Sandbeschaffenheit / Sieblinie / Korngrößen
Sandbett
Nach Beendigung aller Dämm- und Dichtarbeiten sowie der Montage der Dehnungspolster sind sämtliche zum Leistungsumfang gehörenden Prüfungen durchzuführen. Auf folgende Punkte ist dabei besonders zu achten:
Die Rohrleitungsführung entspricht dem isoplus-Trassenplan Die der statischen Auslegung zugrunde gelegte Überdeckungshöhe wurde eingehalten Eingefallenes Erdreich, Steine oder/und Fremdgegenstände sind aus dem Bereich des Sandbettes bzw. des Rohres entfernt worden Die Dehnungspolster sind in den vorgegebenen Längen und Stärken montiert und gegen Erddruck gesichert Alle Muffen sind verschäumt und protokolliert, die Durchbrüche zu den Bauwerken und Gebäuden sind geschlossen Bei einer thermischen Vorspannung wurden die vorgegebenen Dehnwege und die entsprechende Temperatur erreicht und protokolliert Das Überwachungssystem wurde einer Funktionsprüfung unterzogen und protokolliert
Bevor das Sandbett erstellt wird, muss die Trasse nach Kontrolle der genannten Punkte durch einen verantwortlichen Bauleiter freigegeben werden.
9 HANDHABUNG TIEFBAU 9.5 Bettung
Danach sind die Kunststoffmantelrohre, KMR, allseitig mit mindestens 10 cm Sand der Körnung 0 - 4 mm (Klasse NS 0/2), siehe Folgeseite, lagenweise und äußerst sorgfältig wieder zu verfüllen und ausschließlich per Hand zu verdichten. Besondere Aufmerksamkeit ist dabei, um Hohlräume zu vermeiden, den Zwischenräumen oder auch Rohrzwickeln zwischen den Rohren zu widmen. Diese Räume müssen gesondert unterstampft und verdichtet werden. Dadurch werden spätere und unzulässige Setzungen sowie Verschiebungen vermieden. Während dieser Arbeiten sind gleichzeitig eventuell verwendete Hilfsaufl ager zu entfernen, sofern es sich nicht um Sandsäcke, die aufzuschlitzen sind, oder Hartschaumaufl ager handelt.
Wenn es aufgrund ungünstiger Randbedingungen nicht ausgeschlossen ist, dass während der Tiefbauarbeiten der Bettungssand z. B. durch Regen ausgeschwemmt wird, ist die Bettungszone mit Geotextilien zu umhüllen. In Hang- bzw. Steilstrecken sollte dies wegen der Dränagewirkung des Grabenprofi ls generell beachtet werden. Durch die Wasserzugabe liegt der Wassergehalt des Sandes oberhalb des optimalen Gehaltes der Proctorkurve und genügt somit nicht dem Verdichtungsgrad, DPr ≥ 97 %.
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Hierbei werden die Korngrößen entmischt, so dass die Sollreibungswerte am KMR nicht zu erzielen sind und es stellt sich der so genannte „Tunneleffekt“ ein. Unter anderem wird aus diesen Gründen, gemäß AGFW FW 401 - Teil 12, das Einschlämmen des Sandes nicht als Stand der Technik eingestuft.
In der Leitungszone werden an die Reibung zwischen PEHD-Mantel und Bettungsmaterial und die Güte des Sandes besondere Anforderungen gestellt. Die daraus resultierenden dauerhaften Reibungsverhältnisse bilden die ausschlaggebende Grundlage des Festigkeitsnachweises über die statische und dynamische Beanspruchung des KMR.
Sollten fl ießfähige Bettungsmaterialien wie z. B. selbststabilisierende Sandmischungen, SSM oder Bodenmörtel verwendet werden, ist zu beachten, dass hinsichtlich des Entfernens dieser mit einfachem Gerät noch keine Langzeiterfahrungen vorliegen. Zu den mechanischen Kennwerten wie Langzeitreibverhalten liegen in der Praxis ebenfalls keine dauerhaften und abgesicherten Prüfergebnisse vor. Eine allgemeine Zulassung dieser Verfüllmaterialien als Straßenbaustoff durch die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, FGSV, ist bisher nicht erfolgt. In den rohrstatischen Grundlagen nach AGFW FW 401 - Teil 10 + 11 sind diese nicht berücksichtigt.
Ersatzstoffe wie Schaumglasgranulate, Brechsand, Recyclingmaterial o.ä sind in der Leitungszone als Bettungsmaterial bzw. Sandbett grundsätzlich unzulässig.
Sandbeschaffenheit der Bettungszone
Sandbetthöhe allseitig mindestens 100 mmSandart nicht bindiger Mittel- bis GrobsandKorngröße 0 - 4 mmKornart rundkantigKlassifi kation Natursande, NS Korngruppe 0/2Norm DIN EN 12620 bzw. TL Min-StB (Techn. Lieferbedingungen für Mineralstoffe im Straßenbau)
Sieblinienband gemäß DIN EN 12620 der Korngruppe 0/2
Absolute Grenzwerte als Massenanteil nach DIN EN 12620
Siebdurchgang bis 0,063 mm 5 % Siebdurchgang bis 1,0 mm 20 %Siebdurchgang bis 0,250 mm 25 % Siebdurchgang bis 2,0 mm 5 %
9 HANDHABUNG TIEFBAU9.5 Bettung
Korngröße in mm
Kor
nant
eil i
n %
20
0,063 0,125 0,250 0,5 1,0 2,0 2,8 4,0
40
60
80
100
00
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9.6.1 Verfüllung Rohrgraben
Nach Fertigstellung des Sandbettes kann der Graben mit Aushubmaterial aufgefüllt werden. Hierbei ist eine lagenweise auszuführende Verdichtung notwendig. Große, grobe und spitze Steine sollten entfernt werden. Gemäß ZTV E - StB sind außerhalb der Leitungszone als Füllboden grobkörnige Böden bis zu einem Größtkorn von 20 mm zu verwenden. Generell ist nach DIN 18196 als Verfüllmaterial Boden der Verdichtbarkeitsklasse V 1 zu verwenden.
Laut ZTV A - StB sind für die Grabenverfüllung der Verfüllzone und der 20 cm Fülllage gegen Wasser und Witterung unempfi ndliche Böden zu verwenden. In Verbindung damit lässt die ZTV E - StB auch industrielle Reststoffe und Recyclingbaustoffe zu. Allerdings nur wenn die defi nierten Anforderungen wie z. B. Umweltverträglichkeit in wasserwirtschaftlicher Hinsicht, Verträglichkeit mit anderen Baustoffen etc. sowie die Anforderungen an das Verdichten erfüllt werden.
9 HANDHABUNG TIEFBAU 9.6 Wiederverfüllung
Das Verfüllen und Verdichten des Grabens hat, um ein Verschieben und Heben der Trasse zu verhindern, gleichzeitig auf beiden Seiten der Rohre zu erfolgen. Nach dem Einbringen der 20 cm starken Fülllage kann mit Verdichtungsmaschinen wie z. B. einem Flächenrüttler oder einer Explosionsstampframme (Gewicht bis 100 kg) gearbeitet werden. Die zulässige Flächenbelastung beträgt dabei 40 N/cm2 bzw. 4 kg/cm2 bei einer kalten Rohrtrasse. Sollte diese bereits in Betrieb sein, reduziert sich die Flächenbelastung auf max. 20 N/cm2 bzw. 2 kg/cm2.
Auf die erste Schicht baut man weitere Lagen von 20 - 30 cm Höhe auf und schließt mit der vorgesehenen Deckschicht ab. Die Forderungen der „Zusätzlichen techn. Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen und Erdarbeiten im Straßenbau“, kurz ZTV A und ZTV E, sind zusätzlich anzuwenden. In Anlehnung an die ZTV E - StB sind folgende Verdichtungsgrade [DPr] zu erzielen:
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9.6.2 Mindest-Überdeckungshöhe / Brückenklasse
Der Einfl uss von Verkehrslasten auf Kunststoffmantelrohre nimmt mit zunehmender Verringerung der Überdeckungshöhe zu. Deshalb wurden von unabhängigen Materialprüfanstalten die Mindestüberdeckungen in Abhängigkeit der Brückenklassen und Nennweiten untersucht und defi niert. Rein rechnerisch konnten hier äußerst geringe Ergebnisse nachgewiesen werden.
Bei einem befestigten Oberbau im Straßenbereich verteilt sich die Radlast auf eine größere Fläche, da die Radlast nicht direkt auf den Verfüllboden wirkt. Somit wird das Kunststoffmantelrohr weniger beansprucht.
Die in der Tabelle angegebenen Überdeckungshöhen sind aufgrund der Aufbäum- und Ausknickgefahr der Kunststoffmantelrohre, der Spatensicherheit, dem Einsinken des Fahrzeuges bei unbefestigter Oberfl äche und der möglichen Überschreitung der zulässigen Ringbiegebeanspruchung einzuhalten.
Überdeckungshöhe in Meter [m]
Für große Nennweiten sind zusätzliche bodenmechanische Nachweise bzw. tiefbautechnische statische Berechnungen erforderlich. Dazu zählt die Ermittlung der Umfangsbiegespannung für Rohre > DN 500 bei Schwerlastverkehr SLW 60, für Rohre > DN 350 bei Eisenbahnlasten und bei Straßenbauarbeiten mit Überdeckungshöhen < 0,80 m. Die Berechnung erfolgt nach ATV-Arbeitsblatt A 127.
9 HANDHABUNG TIEFBAU9.6 Wiederverfüllung
Schwerlast-
verkehr
Rad-aufstands-
breite
in cm
Radlast
Last-fl ächen-radius
in cm
resultierendeLastfl äche
in cm2
rechnerischerDruck [p]
in derLastfl äche
resultierendeErsatz-
fl ächenlast
in kN in to in N/cm2 in kg/cm2 in kN/m2 to/m2
SLW 12 30 40 4,08 18 1.017,88 39,30 4,01 6,70 0,68SLW 30 40 50 5,10 20 1.256,64 39,79 4,06 16,70 1,70SLW 60 60 100 10,19 30 2.827,43 35,37 3,61 33,30 3,39
Brücken-
klasse
Einzelrohr Nennweite in DN
20 - 125 150 200 250 300 350 400 450 500 550 600 - 1000
SLW 12 0,40 0,40 0,40 0,40 0,40 0,50 0,50 0,50 0,60 0,80 1,00SLW 30 0,40 0,40 0,40 0,40 0,50 0,50 0,50 0,60 0,70 0,90 1,10SLW 60 0,40 0,50 0,50 0,60 0,60 0,60 0,70 0,80 0,90 1,00 1,20
Brücken-
klasse
Doppelrohr Nennweite bzw. Typ Alle Flexrohrtypen
bis Dr-80 Dr-100 Dr-125 Dr-150 Dr-200 und Dimensionen
SLW 12 0,40 0,40 0,40 0,40 0,40 0,40SLW 30 0,40 0,40 0,40 0,40 0,50 0,40SLW 60 0,40 0,50 0,50 0,60 0,60 0,40
Brückenklasse nach DIN 1072
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9.6.3 Maximale ÜberdeckungshöheMit zunehmender Verlegetiefe erhöhen sich die auf das Kunststoffmantelrohr wirkenden Erdlasten bzw. der Erddruck. Aufgrund der zulässigen Scher- bzw. Schubspannung [PUR] zwischen PEHD-Mantel und PUR-Hartschaum bzw. Mediumrohr und Schaum ist die Überdeckungshöhe, unabhängig von der Betriebstemperatur und des Mediums, zu begrenzen.
Abmessungen StahlrohrEinzelrohr Doppelrohr
Mantelrohraußen-durchmesser Da
in mm
Maximal zulässigeÜberdeckungshöhe ÜH
in m
Mantelrohr-außen-Ø Da
in mm
Max. zulässigeÜberdeckung ÜH
in mNenn-weite
inDN
Außen-Øda
in mm
Wandst.s in mm
nachisoplus
Dämmdicke Dämmdicke Dämmdicke DämmdickeStand. 1x vst. 2x vst. Stand. 1x vst. 2x vst. Stand. 1x vst. 2x vst. Stand. 1x vst. 2x vst.
20 26,9 2,6 90 110 125 2,10 1,70 1,45 125 140 160 1,70 1,50 1,5025 33,7 3,2 90 110 125 2,65 2,15 1,85 140 160 180 1,90 1,65 1,6532 42,4 3,2 110 125 140 2,70 2,35 2,10 160 180 200 2,10 1,85 1,8540 48,3 3,2 110 125 140 3,10 2,70 2,40 160 180 200 2,40 2,15 2,1550 60,3 3,2 125 140 160 3,40 3,00 2,60 200 225 250 2,40 2,10 2,1565 76,1 3,2 140 160 180 3,85 3,35 2,95 225 250 280 2,60 2,40 2,3080 88,9 3,2 160 180 200 3,90 3,45 3,10 250 280 315 2,70 2,40 2,40100 114,3 3,6 200 225 250 4,00 3,50 3,15 315 355 400 2,75 2,40 2,40125 139,7 3,6 225 250 280 4,35 3,90 3,45 400 450 500 2,60 2,30 2,30150 168,3 4,0 250 280 315 4,70 4,15 3,65 450 500 560 2,70 2,40 2,40200 219,1 4,5 315 355 400 4,80 4,25 3,70 560 630 --- 2,75 2,40 ---250 273,0 5,0 400 450 500 4,65 4,10 3,65 --- --- --- --- --- ---300 323,9 5,6 450 500 560 4,90 4,35 3,85 --- --- --- --- --- ---350 355,6 5,6 500 560 630 4,80 4,25 3,70 --- --- --- --- --- ---400 406,4 6,3 560 630 670 4,90 4,25 3,95 --- --- --- --- --- ---450 457,2 6,3 630 670 710 4,85 4,50 4,20 --- --- --- --- --- ---500 508,0 6,3 670 710 800 5,05 4,70 4,10 --- --- --- --- --- ---600 610,0 7,1 800 900 1000 5,00 4,35 3,80 --- --- --- --- --- ---700 711,0 8,0 900 1000 --- 5,10 4,50 --- --- --- --- --- --- ---800 813,0 8,8 1000 1100 --- 5,20 4,65 --- --- --- --- --- --- ---900 914,0 10,0 1100 1200 --- 5,25 4,75 --- --- --- --- --- --- ---1000 1016,0 11,0 1200 1300 --- 5,30 4,80 --- --- --- --- --- --- ---
isofl ex 20 2,0 75 --- --- 1,85 --- --- --- --- --- --- --- ---isofl ex 28 2,0 75 90 --- 2,65 2,20 --- 110 --- --- 1,50 --- ---isocu 22 1,0 65 --- --- 2,40 --- --- 90 --- --- 2,00 --- ---isocu 28 1,2 75 --- --- 2,65 --- --- 90 --- --- 2,50 --- ---
iso
we
ll, is
op
ex u
nd
iso
clim
a
20 2,0 --- --- --- --- --- --- 75 --- --- 2,20 --- ---25 2,3 75 90 --- 2,35 1,95 --- 90 110 --- 2,25 1,85 ---32 2,9 75 90 --- 3,05 2,50 --- 110 125 --- 2,40 2,10 ---40 3,7 90 110 --- 3,15 2,55 --- 125 140 --- 2,55 2,35 ---50 4,6 110 125 --- 3,20 2,80 --- 160 180 --- 2,50 2,25 ---63 5,8 125 140 --- 3,55 3,15 --- 180 --- --- 2,75 --- ---75 6,8 140 160 --- 3,80 3,30 --- --- --- --- --- --- ---90 8,2 160 180 --- 3,95 3,50 --- --- --- --- --- --- ---110 10,0 180 --- --- 4,30 --- --- --- --- --- --- --- ---125 11,4 180 225 --- 4,90 3,90 --- --- --- --- --- --- ---160 14,6 250 --- --- 4,65 --- --- --- --- --- --- --- ---
ACHTUNG: Die in der Tabelle angegebenen Werte gelten für Böden mit einem spezifi schen Gewicht von 19 kN/m3, einem inneren Bodenreibungswinkel [] von 32,5° und für Stahlwandstärken nach isoplus, siehe Kapitel 2.2 und 2.3. Außerhalb der Dehnungspolsterbereiche bzw. Dehnungsschenkel, gemäß AGFW FW 401, Teil 10 und EN 253, zulässige Scherspannung PUR ≤ 0,04 N/mm2.
9 HANDHABUNG TIEFBAU9.6 Wiederverfüllung
Kopie nur mit Genehmigung der isoplus Fernwärmetechnik Vertriebsgesellschaft mbH; Änderungen vorbehalten
internet: www.isoplus.org 9 / 13
Sta
nd: 1
3.02
.201
2
9.6.4 Lastverteilerplatte
Bei Unterschreitung der Mindest-Überdeckungshöhe bzw. bei Überschreitung der maximalen Überdeckungshöhe sind tiefbautechnische Sicherungsmaßnahmen vorzunehmen. Diese müssen in der Lage sein, das Kunststoffmantelrohr gegen eine unzulässige Überlastung des Scheiteldruckes, maximal 20 N/cm2 bzw. 2 kg/cm2, zu sichern.
Als mögliche Lastverteiler können Stahlplatten, die gegen Korrosion zu schützen sind, oder Stahlbetonplatten, Betongüte B25, eingebaut werden. Beide Arten müssen mindestens 100 cmlänger sein als der zu schützende Bereich der KMR-Trasse. Die Festlegung der exakten Dicke, der Armierung und der eventuell notwendigen Fundamente hat durch einen Baustatiker zu erfolgen. Vor der Ausführung ist eine Genehmigung der isoplus-Planungsingenieure einzuholen.
Verteilerplatte
Diese dienen für den Abbau von hohen Punktlasten (Verkehrslasten) bei der Unterschreitung der Mindest-Überdeckungshöhe. Verteilerplatten müssen so breit sein, dass sie mit ihrem Lastverteilungswinkel von 32,5° bis außerhalb des Kunststoffmantelrohres reichen.
Abfangplatte
Für den Abbau von hohen Flächenlasten (Verkehrs- und Erdlasten) bei Überschreitung der maximalen Überdeckungshöhe eignen sich Abfangplatten. Diese müssen beidseitig, d. h. der Grabenlänge nach im gewachsenen Boden aufl iegen. Kann dies nicht gewährleistet werden, sind zusätzliche Streifen- oder Punktfundamente zu erstellen. Die Platte muss mindestens 50 cm breiter sein als der abzudeckende Bereich.
9 HANDHABUNG TIEFBAU9.6 Wiederverfüllung
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Sta
nd: 1
5.12
.201
1
9.7.1 Baustellen-Qualitätssicherung
9 HANDHABUNG TIEFBAU 9.7 Checkliste für Tiefbau
Für die Baustellenabwicklung ist es nötig, eine Richtlinie zur qualitativen Beurteilung der Einzelschritte vorzugeben, um eine Optimierung der Einbausituation für Kunststoffmantelrohr zu erreichen. Diese Richtlinie ist für Tiefbau, Rohrverleger und Rohrhersteller gleichermaßen gültig. Nachstehend sind die für den Tiefbau wichtigsten Prüfparameter chronologisch nach der Bauabfolge dargestellt:
Siehe hierzu auch isoplus-Montagebedingungen - Kapitel 11.5.2
Arbeitsschritt Ausführung und Ergebnis
Überprüfen der Funktionstüchtigkeitund der Zuordnung der Werkzeuge zum vorgesehenen Arbeitsvorgang
- Fachgerechte Verarbeitung kann nur durch geeignete Werkzeuge erreicht werden
Kontrolle der Grabenmaße:Grabenbreite und Grabentiefe nachRohrdimension
- Schaffen von optimalen Arbeitsvoraussetzungen für Verleger und Muffenmonteure; Baufreiheit im Bereich der Bogen, Dehnungspolster und Muffenverbindungen
Kontrolle der Grabenausführung - Schaffen einer steinfreien, ebenen Verlegesohle mit seitlicher Grabensicherung und wasser- und schlammfreien Montagezonen während der gesamten Bauzeit
Grabenverfüllung - Herstellen des Sandbettes
- Steinfreie Umhüllung mit Sand, mindestens 10 cm dick um das Kunststoffmantelrohr; Kanthölzer müssen vor dem Verfüllen entfernt werden Sandkörnung 0 - 4 mm (Klasse NS 0/2), Sieblinie beachten
Grabenverfüllung - Verfüllmaterial - Steinfreies, nicht bindiges verdichtungsfähiges Material lagenweise einfüllen