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Workshop 3.6: Brennpunkt Tabakabhängigkeit – Nichtraucherschutz und Raucherentwöhnung im Betrieb Hochschule, B. Berg, G. Kuder
a) Maßnahmen der Raucherberatung und –entwöhnung im Betrieb Hochschule - Handlungsmöglichkeiten aus suchtberaterischer Sicht (G. Kuder)Die an der TU Braunschweig seit Ende1999 vorhandenen Angebote der betrieblichen Sozial-und Suchtberatungsstelle zur Raucherberatung und Raucherentwöhnung (insbesondereGruppenveranstaltungen) wurden vorgestellt. Adressaten der Angebote und Maßnahmensind, von einzelnen Veranstaltungen abgesehen, die Beschäftigten der Universität. EineEinbindung in ein Gesundheitsmanagement ist nicht gegeben.
Für die Kursangebote besteht die Berechtigung, sie in das Programm der Personalweiter-bildung aufzunehmen, so dass die Beschäftigten die Angebote zu den für innerbetrieblicheFortbildungsmaßnahmen geltenden Bedingungen nutzen können (z.B. während der Arbeits-zeit).
1. Maßnahmen der Beratung dienen der/dem- Information und Motivation zur Vorbereitung auf den Rauchstopp- Rekrutierung von aufhörbereiten Rauchern/innen für den Gruppenkurs zur Entwöhnungsbehandlung- Einstieg in den Ausstieg
1.1 „Nichtraucher/in werden und bleiben – aber wie? – Informationen, Tipps und Strategien rund um den Rauchstopp“
Unter diesem Titel wird eine 2-stündige Gruppenveranstaltung angeboten.Rauchende können durch den Erwerb speziellen Wissens ihre Zuversicht und ihre Erfolgs-aussichten erhöhen, Nichtraucher/in bzw. Exraucher/in zu werden: Denn selbst bei entwöh-nungsbereiten Rauchern und Raucherinnen finden sich häufig veränderungswürdige Einstel-lungen, die im Vorfeld einer Entscheidung für oder gegen den Rauchstopp sowie auch für dieErfolgsprognose nach dem Aufhören eine wichtige Rolle spielen: Zum Beispiel die Überzeu-gung, es nicht auf Dauer schaffen zu können aber auch die Angst vor Entzugserscheinungengehören zu den veränderungswürdigen Ausgangssituationen.
Dieses niedrigschwellige Angebot dient dem „Einstieg in den Ausstieg“ und kann die Ent-scheidung für den Rauchstopp fördern.
Es hat außerdem Rekrutierungs- und Motivationsfunktion für die Teilnahme am Gruppenent-wöhnungsprogramm. Inhalte sind u.a.: Epidemiologie des Zigarettenrauchens, das Stadien-modell der Veränderung, Fagerström-Test, Wirkungen des Nikotins, Nikotinersatztherapie,Vorteile des Nichtrauchens, Strategien der Tabakkonzerne.
1.2 „Special“: „Ja zum Sport heißt Nein zum Tabak! – Informationen und Tipps zur Vorbereitung auf den Rauchstopp
Ausschreibung im Gesundheitssport-Flyer des Sportzentrums der TU BS. Es han-delte sich um eine kooperative Veranstaltung des Uni-Sportreferats und der Sozial-und Suchtberatungsstelle. Die Inhalte entsprachen dem unter 1.1. genannten Angebot.
2. Maßnahmen der Entwöhnung / Gruppentherapieprogramm haben zum Ziel - die Überwindung der Tabakabhängigkeit
- Erwerb von Strategien der Rückfallverhinderung und für den erneuten Rauchstopp
„Wir gewöhnen uns das Rauchen ab – wieder frei und selbstbestimmt leben“
Unter diesem Titel wird eines der drei in Deutschland vorhandenen Gruppentherapie-programme angeboten.Es handelt sich um ein kognitiv-verhaltenstherapeutisches Gruppentherapieprogrammin 8 Sitzungen à 120 Minuten pro Woche mit bis zu 12 Teilnehmern/innen. Autor: H. Unland,dgvt-Verlag, Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie, dgvt -Materialie Nr. 28, 1995 .
Hierbei ist die Anwendung von Nikotinpflaster vorgesehen um der körperlichen AbhängigkeitRechnung zu tragen. Andere Nikotinersatztherapeutika können ebenfalls je nach IndikationAnwendung finden (Anmerkung der Referentin). Die Indikation wird ausführlich diskutiert unddie Anwendung gegebenenfalls durch einen Arzt begleitet.
Ein Vorteil des Programms ist die kurzfristige Verfügbarkeit (über den Buchhandel), ein-schließlich einer Anleitung für Kursleiter/innen und kopierbaren Arbeitsmaterialien für dieKursteilnehmer/innen; es kann zudem auch im einzeltherapeutischen Setting durchgeführtwerden. Für Angehörige von Berufsgruppen im Bereich der Gesundheitsversorgung mitlerntheroretischen Kenntnissen und/oder einer verhaltenstherapeutisch/psychotherapeu-tischen Ausbildung ist es gut geeignet.(Vgl. dazu: P. Lindinger, in: Deutsches Krebsforschungszentrum, Bundesvereinigung fürGesundheit, BARMER Ersatzkasse (Hrsg.): Tabakabhängigkeit und Raucherentwöhnung –Basiswissen und praktische Anleitungen. Heidelberg Bonn Wuppertal. 2001, S. 61)
Die in der Literatur angegebenen Erfolgsquoten konnten mit der Anwendung des hierskizzierten Programms gut erreicht werden bzw. „überrundet“ werden (eine schriftlicheNachbefragung der Kursteilnehmer/innen und/oder persönliche Interviews habenstattgefunden):„Gute Interventionen liefern Erfolgsquoten von 50% bis 70% bei Behandlungsende, die sichnach 12 Monaten auf etwa 20% reduzieren.“ ( P. Lindinger, ebenda, S. 24) Und: „Kombiniertman die Verhaltenstherapie, die ja lediglich auf die psychologischen Aspekte der Abhängig-
keit eingeht, mit der Nikotinsubstitution, dann können Dauererfolge von 35%-40% erreichtwerden, was eine deutliche und auch statistische Verbesserung der Abstinenzrate darstellt.“(H. Unland, ebenda, S. 13)
Die beiden anderen in Deutschland vorhandenen Gruppentherapieprogramme, ebenfallsauf verhaltenstheraputischer Basis, sind:Rauchfrei in zehn Schritten, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung/BzgA bzw.Institut für Therapieforschung/IFT, München und das „Freiburger Raucher-Entwöhnungs-Programm“ (U. Mitschele, Freiburg).
3. Gute Bedingungen für Nachsorgemaßnahmen „im betrieblichen Rahmen Hochschule“
Zu einer Erhöhung der Abstinenzrate tragen vermutlich auch die als „gut“ zu bezeichnendenBedingungen für die Nachsorge bei, wie sie sich insbesondere “im betrieblichen SettingHochschule“ bieten: Im Anschluss an die Beendigung des Kursprogramms wird zeitnah, d.h.nach ca. 4-6 Wochen ein erstes Nachtreffen vereinbart; drei weitere Nachtreffen werden inden 12 Folgemonaten vereinbart und nach bisherigen Erfahrungen gut angenommen.Über den Hausruf oder persönlich können sich die Kursteilnehmer/innen in Situationen derRückfallgefahr oder in Ausrutschersituationen gegenseitig unterstützen sowie auch dieUnterstützung der Kursleiterin (=betriebliche Suchtberaterin) in Anspruch nehmen.Zudem besteht ohnehin die Möglichkeit, sich erneut fachliche Unterstützung „vor Ort“ für den(erneuten) Rauchstopp zu holen.Der jährlich am 31. Mai anberaumte Weltnichtrauchertag bietet beispielsweise außerdemeinen guten Anlass, Ex-Raucher/innen und noch Rauchende zu einem Informationsaus-tausch einzuladen, so dass persönliche Kontakte und die Auseinandersetzung mit derThematik eine Fortsetzung finden können.
4. Interne Öffentlichkeitsarbeit: Unterstützung von Kampagnen, Rundschreiben, Info-Briefe
- Unterstützung der Kampagnen: „Quit and win 200“ und „Rauchfrei 2002“ durch Rundschreiben mit Verteilung der Teilnahmekarten, Plakatierung
- Kursausschreibung im Personalweiterbildungsprogramm
- Kursankündigung durch Rundschreiben, Personalversammlung
- Rundschreiben/Info-Briefe zum Thema „Rauchen“ / „Raucherentwöhnung“, Einladung zum Informationsaustausch anlässlich des Weltnichtraucher-Tages
5. Grundsätzliche Probleme bei der Behandlung der Tabakabhängigkeit und Schwierigkeiten bezüglich der Rekrutierung von aufhörwilligen Rauchern und Raucherinnen
Raucherentwöhnungs-Experten/innen machen im allgemeinen die Erfahrung, dassSchwierigkeiten bei der Motivierung für den Rauchstopp und entsprechend bei der Rekru-tierung von aufhörbereiten Rauchern und Raucherinnen für Behandlungsmaßnahmenbestehen. Zu den grundsätzlichen Problemen bei der Behandlung der Tabakabhängigkeitgehört auch die Abstinenzufähigkeit: Die langfristige Abstinenzfähigkeit ist für den größtenTeil der 24 Millionen deutschen Raucher/innen schwierig bis sehr schwierig (vgl. dazu P.Lindinger, ebenda S. 24 sowie oben unter 1.1 und 2.: Informations- und Motivationsveran-staltung und Abstinenzraten 1 Jahr nach einer Intensivbehandlung/Gruppenbehandlung).
Wer Raucherentwöhnung durchführt, muss sich auf hohe Rückfallquoten einstellen. AnExperten/tinnen sind einige Anforderungen zu stellen: Neben der Anwendung von Kennt-nissen der wissenschaftlichen Literatur sind therapeutische Fähigkeiten sowie die eigeneTabakabstinenz erforderlich.
In diesem Zusammenhang soll nicht unerwähnt bleiben, dass sich die Rekrutierung vonaufhörwilligen Rauchern/innen im hier vorgestellten Rahmen durchaus schwierig gestaltet.Bislang konnten jedoch drei Raucherentwöhnungskurse mit guten Erfolgsraten durchgeführtwerden. Die schwierige Situation der Rekrutierung von Kursteilnehmern unterscheidet sichallerdings auch nicht von der anderer Anbieter an anderen Orten wie beispielsweise imRahmen der 1. Deutschen Konferenz für Tabakkontrolle, die am 10. Und 11. Dezember 2003im Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg stattfand, zu vernehmen war.Dies trifft im übrigen auch auf die Einzelbehandlung zu.
Die Inanspruchnahme von Beratung und Raucherentwöhnung im „Betrieb Hochschule“könnte sicherlich optimiert werden, wenn die Akzeptanz von Maßnahmen zur Raucher-entwöhnung für Beschäftigte im Sinne personalverantwortlichen Denkens und Handelnsnicht nur in Einzelfällen gewährleistet ist. Dies setzt voraus, dass Tabakentwöhnung undNichtraucherschutz gleicherrmaßen als Bausteine betrieblicher Gesundheitsförderung undauch als Teil der Personalentwicklung Berücksichtigung finden.
6. Komplementäres Angebot: Kurs zur Gewichtsreduktion
Um einer nach dem Rauchstopp zu erwartenden Gewichtszunahme vorzubeugen bzw. einbereits vorhandenes Übergewicht abzubauen oder „in den Griff zu kriegen“ entstand aufWunsch einiger Teilnehmer/innen das Angebot eines Gewichtsreduktions- Kurses dererstmals im SS 2001 angeboten und durchgeführt wurde. Es handelt sich um ein verhaltens-therapeutisches Gruppentherapieprogramm des Instituts für Therapieforschung, München/IFT. Eine Auseinandersetzung mit psychologischen Aspekten und sozialen Aspekten desEssverhaltens findet dabei statt.
In der hochschulinternen Ausschreibung heißt es u.a. dazu: Zielgruppe: Personen, die ihrGewicht über Ernährungsverhalten (plus Bewegung) reduzieren können und bei denen eineGewichtsreduktion aus gesundheitlichen Gründen geboten ist.Und: Hinweis: Dieses Angebot kann auch gut von entwöhnungsbereiten Rauchern/innengenutzt werden, die nach dem Rauchstopp eine Gewichtszunahme befürchten bzw. bereitseine solche zu verzeichnen haben.
7. Fortbildungsmöglichkeiten / Literatur (kein Anspruch auf Vollständigkeit)
- Jahreskonferenz der Deutschen Gesellschaft für Nikotinforschung/ dgnf, in Erfurtunter: www.dgnf.de
- Wissenschaftlicher Aktionskreis Tabakentwöhnung / WAT e.V., Tübingen. Frühjahrs-Tagung in Frankfurt a.M. Kontakt c/o. Evelyne C. Keim, Eschersheimer Landstraße.426, 60433 Frankfurt a.M., E-Mail: [email protected]
- ‚Heidelberger Curriculum Tabakabhängigkeit‘; Deutsches Krebsforschungszentrum. Stabsstelle Krebsprävention. Im Neuenheimer Feld 280, 69120 Heidelberg
- Kursleiter-Schlung: „Eine Chance für Raucher. Rauchfrei in 10 Schritten.“IFT, Institut für Therapieforschung, E-Mail: [email protected]
- Kursleiter-Seminar: Wir gewöhnen uns das Rauchen ab – Wieder frei und selbstbestimmtLeben. H. Unland (2000), Tübingen DGVT-Verlag.Infos und Anmeldung:Dipl. Psych. Heribert Unland, Kumpfmühlerstraße 34, 93051 Regensburg
- Rote Reihe: Tabakprävention und Tabakkontrolle. Die Rauchersprechstunde- Beratungs-Konzept für Gesundheitsberufe. Band 1, Deutsches Krebsforschungszentrum Heidelberg
- Deutsches Krebsforschungszentrum, Bundesvereinigung für Gesundheit, BARMER Ersatzkasse (Hrsg.): Tabakabhängigkeit und Raucherentwöhnung – Basiswissen und Praktische Anleitungen. Heidelberg, Bonn, Wuppertal. 2002
- WHO-Partnerschaftprojekt Tabakabhängigkeit: Rauchfrei am Arbeitsplatz. Ein Leitfadenfür Betriebe, August 2003. Bestellbar über BzgA, Best.Nr.: 31 040 000
8. Diskussion Siehe auch unter Teil b) : Rauchfrei arbeiten. Nichtraucherschutz an Hochschulen (B. Berg)
� Einbindung der Maßnahmen in ein Gesundheitsmanagement und in die Personalent-wicklung wäre effektiver, d.h.
� Raucherentwöhnung als ein Baustein für gesundheitsförderliches Denken und Handeln aus personalverantwortlicher Sicht� Thematisierung des Themas Rauchstopp ist teilweise heikel, stößt auf Empfindlichkeiten; hat Auswirkungen auf das Betriebsklima; deshalb� Verbote-Politik vermeiden; auch an Bedingungen im Arbeitsbereich denken, die das Rauchverhalten begünstigen, aufrechterhalten
� Nichtraucherschutzmaßnahmen und Maßnahmen der Tabakentwöhnung ergänzen sich sinnvollerweise (Synergieeffekte) und somit sollten beide Ebenen im Betrieb Berücksich- tigung finden� Zu betonen ist, dass der Wortlaut des §3a Absatz 1 der Arbeitsstättenverordnung be-
deutet, dass der Arbeitgeber verpflichtetet ist, aktiv wirksame Schutzmaßnahmen zu er-greifen, um die nichtrauchenden Beschäftigten wirksam vor den Gesundheitsgefahrendurch Tabakrauch zu schützen – und zwar unabhängig davon, ob sich Beschäftigtedurch rauchende Kollegen/innen gestört oder geschädigt sehen und nach Schutzmaß-nahmen verlangen
� Kenntnisse im Betrieb über Entwöhnungsmöglichkeiten (Orte, Personen) und über Entwöhungs-Methoden sind vorausschauend notwendig im Zusammenhang mit der Etablierung des Nichtraucherschutzes im Betrieb Hochschule; dabei ist zu berücksichtigen, dass gegenwärtig keinesfalls generell auf eine gute Versorgungslage bezüglich externer und/oder interner Behandlungsmöglichkeiten zurückgegriffen werden kann.
� Aufgrund der als „gut“ zu bezeichnenden Nachsorgemöglichkeiten im „Betrieb Hoch- schule“ ist eine dort angsiedelte Raucherentwöhnung eine sinnvolle Investition
Gerda Kuder, Braunschweig, im Dezember 2003
b) Rauchfrei arbeiten. Nichtraucherschutz an Hochschulen(B. Berg)
Die zu Beginn des Workshops durchgeführte Abfrage nach a) Vorerfahrungen mit denThemen Nichtraucherschutz und Tabakentwöhnung und b) den Erwartungen an denWorkshop brachte zu Tage, dass die Teilnehmer aus verschiedenen Hochschulen einensehr unterschiedlichen Erfahrungshintergrund hatten: Während einige Hochschulen schonumfangreiche Recherchen zum Thema durchgeführt und ein Konzept zumNichtraucherschutz ausgearbeitet haben, stehen andere noch ziemlich am Anfang.
Dies brachte eine große Bandbreite an Teilnehmererwartungen mit sich. Während sich dieeinen jedoch Detail –Informationen zur Umsetzung von Nichtraucherschutz undTabakentwöhnungskursen in Form von Referaten erhofften, ging es anderen in erster Linieum Erfahrungsaustausch aus der Hochschulpraxis unter den Teilnehmern.
Nach kurzen Impulsreferaten erbrachte die Diskussion drei wesentliche Ergebnisse:
1. Tabakentwöhnung im Betrieb Hochschule sollte in ein umfassendes Konzept zumNichtraucherschutz eingebettet sein. Einerseits erhöht dies die Motivation zur Teilnahmean den Angeboten erheblich, auf der anderen Seite sind die Chancen für das Gelingeneiner langfristigen Abstinenz in einer rauchfreien Arbeitsumgebung deutlich höher.
2. Tabakentwöhnung sollte nicht nur als auf das Individuum, sprich den einzelnenArbeitnehmer oder Studierenden, gerichtete Maßnahme konzipiert und angebotenwerden, sondern auch auf strukturelle Veränderungen im Sinne der Schaffunggesundheitsförderlicher und suchtaversiver Bedingungen abzielen.
3. Die Konzeption von Nichtraucherschutz sollte ebenfalls mehr als ein Bündel aufeinanderabgestimmter Einzelmaßnahmen umfassen; vielmehr sollten Nichtraucherschutz undTabakprävention in Betrieben langfristiges Element der betrieblichenGesundheitsförderung/des betrieblichen Gesundheitsmanagements und insbesondereauch der Personalentwicklung sein.
Eine ausführliche Darstellung der Inhalte des vorbereiteten Referates zum zweitenThemenbereich des Workshops „Rauchfrei arbeiten. Nichtraucherschutz an Hochschulen“findet sich in der folgenden Powerpoint-Präsentation.
Bettina Berg9.12.03
18 September 2003 1
Bettina Berg
Brennpunkt:Tabakabhängigkeit
Nichtraucherschutz anHochschulen
18 September 2003 2
Kulturwandel 1
Kultur ?
• rund die Hälfte der
Studierenden raucht
• Tabakrauch allgegenwärtig
• die Zigarette als typisches
„Intellektuellen- Accessoire“
• gesundes Führungsverhalten
spielt keine Rolle
Wandel!
• Nichtrauchen (in öffentlichen
Bereichen) als Normalfall
• Leitbild Rauchfreie Hochschule
• Gesundheitsbewußter Lebenstil
und gesundheitsbewußtes
Führungs- und Vorbildverhalten
als Normalfall
18 September 2003 3
Kulturwandel 2
Warum ?
• Gefahren durch Rauchen und
Passivrauchen
• rechtliche Notwendigkeit (direkter Anlass!)
• gesunde und gesundheitsförderliche Lehr-
und Lernbedingungen schaffen
• Dominoeffekt: Ausbildung künftiger
Führungskräfte
18 September 2003 4
Öffentliche Verwaltung,oberste
Bundesbehörden
Betriebe/bes. KMU
Hochschulen
Angebote des Projektes:Informationen für Arbeitgeber,Betriebsräte, Betriebsärzte u.a.:die gesetzlichen Anforderungen- die Möglichkeiten derUmsetzung
Beratungsleistungen
Hilfen zur Gestaltung vonInformationstagen
Unterstützung bei der internenund externen Kommunikationdes Themas
Erfahrungsaustausch und Ver-netzung
Zielgruppen und Angebote
18 September 2003 5
Verankerung von Nichtraucherschutz und Tabakpräventionin die betriebliche Gesundheitsförderung der Unternehmen
Modell-betrieb
Beratung
AuswertungWissenstransfer
Ziel
§3a ArbStV
M M M MM Modell-betrieb
Modell-betrieb
Modell-betrieb
Modell-betrieb
Projektdesign
18 September 2003 6
Statistik zum Rauchen 1
� Konsum: durchschnittlich 15,4Zigaretten täglich.
� Aufhörwillig: etwa ein Drittel derRaucher. Mit 40 Jahren sind ca. 30 %derjenigen, die je geraucht haben,wieder Nichtraucher!
� Todesfälle: Mehr als 110.000 durchRauchen verursachte Todesfälle jährlichin Deutschland jährlich (Täglich mehr als300 Personen).Umfrage des Statistischen Bundesamtes 1999 (Mikrozensus)(Alter der Befragten: 18-59 Jahre)
18 September 2003 7
Statistik zum Rauchen 2
10%29%
44% 46% 48% 42% 43%
0%
20%
40%
60%
12J-13J
14J-15J
16J-17J
18J-19J
20J-21J
22J-23J
24J-25J
Alter
Raucherquoten bei deutschen Jugendlichen
Drogenaffinitätsstudie 2000 derBundeszentrale für gesundheitlicheAufklärung
18 September 2003 8
Passivrauchen 1
� Konzentration von krebs-erregenden Stoffen im Neben-stromrauch teilweise höher als imHauptstromrauch.
� Gleiche akute und chronischeGesundheitsschäden durchPassivrauchen wie durch Rauchen- nur in geringerem Ausmaß
18 September 2003 9
Passivrauchen 2
� Drei Millionen Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten in Räumen, indenen regelmäßig geraucht wird.
� Tabakrauch in der Raumluft ist von der MAK-Kommission derDeutschen Forschungs-gemeinschaft 1998 als eindeutigkrebserzeugend für den Menschen eingestuft worden (höchsteGefahrenstufe krebserzeugender Arbeitsstoffe).
18 September 2003 10
Passivrauchen 3
� PR erhöht das Risiko für chronische Bronchitis, infektiöseLungenentzündung und neu auftretende Asthma-Anfälle umetwa 50 %.
� Studien an Nichtraucherinnen mit rauchenden Partnern:Lungenkrebsrisiko um 30 % erhöht.
� Neueste Untersuchungen zu PR am Arbeitsplatz: Personen, die10 - 15 Jahre in stark verrauchten Räumen arbeiteten, haben eindoppelt so großes Lungenkrebsrisiko wie nicht belastetePersonen.
18 September 2003 11
Passivrauchen 4
Nach Abschätzung des Deutschen Krebsforschungszentrums inHeidelberg sterben in Deutschland
jährlich 400 Menschen
an Lungenkrebs durch das unfreiwillige Einatmen von Tabak-rauch.
18 September 2003 12
Arbeitsrechtliche Vorschriften 1
� Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vom 7.08.1996
� §§ 1 und 4: Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitverbessern. Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichstvermeiden.
� Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
� § 618 Abs.1: Fürsorgepflicht des Arbeitgebers - .. gegen Gefahrfür Leben und Gesundheit soweit schützen, als die Natur derDienstleistung es erlaubt.
18 September 2003 13
Arbeitsrechtliche Vorschriften 2
Der neue § 3a Nichtraucherschutz der ArbStättV:
� (1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen,damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksamvor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind.
� (2) In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der ArbeitgeberSchutzmaßnahmen nach Absatz 1 nur insoweit zu treffen, als dieNatur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen.
Gilt seit 02. Oktober 2002:
18 September 2003 14
§ 3a ArbStV - Bedeutung 1
Bedeutung der Neuregelung durch § 3a ArbStättV:
Mit der ausschließlichen Fokussierung auf den Gesundheitsschutz derNichtraucher macht der Gesetzgeber deutlich, dass den
Gesundheitsinteressen der NichtraucherVorrang gegenüber der Handlungsfreiheit der Raucher
einzuräumen ist.
18 September 2003 15
§ 3a ArbStV- Bedeutung 2
Neuregelung durch § 3a ArbStättV:
Der Arbeitgeber hat ein Auswahlermessen,
jedoch kein Entschließungsermessen mehr.
18 September 2003 16
§ 3a ArbStV- Umsetzung 1
Mögliche Formen einer Nichtraucherschutzregelung:
� Betriebsvereinbarung
� Weisungsrecht des Arbeitgebers
� Arbeitsvertrag
18 September 2003 17
§ 3a ArbStV - Umsetzung 2
Umsetzung des § 3a ArbStättV:
Mögliche Maßnahmen zur Gewährleistung des Nichtraucherschutzes:
� Lüftungstechnische Maßnahmen� Räumliche Trennung� Rauchverbote
18 September 2003 18
Zur Rolle des Personalrates
� Mitbestimmungsrecht des PersR bei Maßnahmen zur Verhütung vonGesundheitsschädigungen und bei Regelungen der Ordnung in derDienststelle inkl. Befugnis zum Abschluss von Dienstvereinbarungen(§75 Abs.3 Nr.11 und §75 Abs. 3 Nr. 15 BPersVG)
� PersR hat die Aufgabe, darüber zu wachen, dass die ges.Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden (§ 80 Abs. 1 Nr. 1BetrVG/entspricht §68 Abs. 1 Nr.2 BPersVG)
� BR hat sich von sich aus für die Durchführung des Arbeitsschutzeseinzusetzen (§ 89 Abs. 1 BetrVG/§81 Abs.1 BPersVG)
18 September 2003 19
Neuere Umfragen 1
7373
2522
25
0 20 40 60 80
Ja
Nein
Weiß nicht
Ich bin für den gesetzlichen Anspruch der Arbeitenden auf einen rauchfreien Arbeitsplatz
NichtraucherRaucher
emnid für ntv, 2001
18 September 2003 20
Neuere Umfragen 2
6455
73
3645
26
1
0 20 40 60 80
Ja
Nein
Weiß nicht
Rauchen am Arbeitsplatz sollte generell verboten werden
FrauenMännerGesamt
emnid für ntv, 2001
18 September 2003 21
Leitfaden für Betriebe 1
� Rauchfrei am ArbeitsplatzEin Leitfaden für Betriebe
� Expertenartikel� Vorbildliche Betriebsvereinbarungen� Dokumentation des BASF-Pilotprojektes� Muster für Infoschreiben,
Mitarbeiterbefragungen, Presseartikel etc.� Tipps für eine erfolgreiche
Kommunikation
Zur Anzeige wird der QuickTime™ Dekompressor “Foto - JPEG”
benötigt.
18 September 2003 22
NRS an Hochschulen 1
Rechtliche Grundlagen
• für die Angestellten gilt: Schutz durch §3a der ArbStV• Übertragung des Schutzrechtes auf die Studierenden (?)• NRS mit Hilfe des Hausrechtes (Rauchverbote)
18 September 2003 23
NRS an Hochschulen 2
Wer sollte einbezogen werden?
• Projektgruppe:Leitung, Personal- entwicklung, Personalrat, BÄD, Suchtbeauftragte, Arbeitsschutz, Vertreter d. akad. Seite, Gebäude- management, Pressestelle, AStA• als Partner je nach Hochschule Vertreter verschiedener Fachbereiche (z.B. Kommunikationswissenschaften, Sport, empirische Sozialforschung u.s.w.)• Hochschulsport
• Projekt Rauchfrei am Arbeitsplatz• NID• Krankenkassen• DKFZ („Rauchersprechstunde“)• BZGA• potentielle Sponsoren• lokale Partner mit Vorerfahrung im NRS (z.B. Verkehrsbetriebe)• andere Hochschulen mit Vorerfahrung
I N T E R
N
E X T E R N
18 September 2003 24
NRS an Hochschulen 3
Rechtliche Grundlagen
• für die Angestellten gilt: Schutz durch §3a der ArbStV• Übertragung des Schutzrechtes auf die Studierenden• NRS mit Hilfe des Hausrechts (Rauchverbote)
Zeit-/Maßnahmeplanung
• Bestandsaufnahme: evt. Mitarbeiter- und Studierenden-Befragung• Vorbereitung evt. technischer und organisatorischer Maßnahmen• Festlegung der Rauchverbote zum Tag x• Vorbereitung des Tages x durch ein umfassendes Kommunikationskonzept• Dienstvereinbarung• Verbesserung der Beschilderung• Abbau der Aschenbecher• Abschaffung des Zigarettenverkaufs in der Hochschule• Informationsveranstaltungen, Aktionen• Raucherberatung• Tabakentwöhnungsangebote für Beschäftigte und Studierende
18 September 2003 25
NRS an Hochschulen 4
Kommunikation
• Entwicklung einer hochschuleigenen Medien-Kampagne durch einschlägige Studiengänge• Nutzung von Einschreibung und Rückmeldung, um über NRS zu informieren• Aktionstage• Einbindung „prominenter“ Hochschulangehöriger• .....
18 September 2003 26
Kulturwandel 3
Ansatzpunkte
• Nichtraucherschutz verwirklichen
• Tabakentwöhnung kontinuierlich anbieten
•„gesundes Führen“ muss Thema werden
• Studierende als künftige
Führungskräfte in den Blick nehmen
• Wandel zum Leitbild„gesundheitsbewußter Lebensstil
18 September 2003 27
Kulturwandel 4
These
Kulturwandel ist ein höherer Anspruch alsdie Umsetzung von Nichtraucherschutz-maßnahmen und Tabakentwöhnungs-
angeboten!
18 September 2003 28
Nichtraucherschutz und Tabakprävention in Betrieben
Weitere Informationen unter: