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Schutz- und Hygienekonzept „Beherbergung“ für kirchliche Häuser im Bistum Augsburg Träger: Beherbergungsbetrieb:

Aktennotiz - Bistum Augsburg · Web viewHalten Sie beim Husten oder Niesen möglichst Abstand von anderen Personen und drehen Sie sich weg. Niesen oder husten Sie am besten in ein

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Schutz- und Hygienekonzept „Beherbergung“ für kirchliche Häuser im

Bistum Augsburg

Träger:      Beherbergungsbetrieb:      

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Inhaltsverzeichnis

1. Grundsätze....................................................................................................31.2 Verantwortlichkeiten...........................................................................................41.3 Einforderung und Überwachung allgemeiner Verhaltensregeln, Unterweisung der Gäste........................................................................................................................41.4 Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 m.........................5

1.4.1. Rezeption/Empfang.......................................................................................51.4.2 Tagungsräume...............................................................................................61.4.3 Verkehrsflächen, Gemeinschaftsräume...........................................................6

1.5. Mund-Nase-Bedeckungen....................................................................................71.6 Vorgehen bei Infektionsverdacht..........................................................................7

2. Weitere Maßnahmen......................................................................................82.1 Allgemeine Hygiene.............................................................................................82.2 Rezeption/Empfang..............................................................................................82.3 Gästezimmer, Gemeinschaftsbereiche..................................................................92.4 Bewirtung und Service.......................................................................................102.5 Küche und Spülküche.........................................................................................112.6 Haustechnik......................................................................................................122.7 Tagungsbereich, Mindestanforderungen.............................................................122.8 Aufgaben Mitarbeiter/-innen Allgemein..............................................................13

3. Checkliste der Regelungen...........................................................................144. Parkplatzkonzept zum Schutz und Hygienekonzept.......................................16Anlage – Beispiel Lüftungskonzept - Handlungshilfe..........................................17Anlage – Beispiel Reinigungs- und Desinfektionsplan.........................................19Anlage – Muster Unterweisung Pandemieplan...................................................27Anlage – Muster – Unterweisung Verhaltensregeln Corona.................................28Anlage – Muster – Selbstauskunft Gast..............................................................32

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Zum Schutz der Gäste unseres Hauses und unserer Mitarbeiter/-innen vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns nach Maßgabe der jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen (derzeit der 4. BayIfMV mit Beschluss des Kabinetts der Bayer. Staatsregierung vom 19.05.2020 und des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 16.04.2020), sowie des „Hygienekonzeptes Beherbergung“ der Bayerischen Staatsregierung vom 22.05.2020 die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.

1. GrundsätzeGrundsätzlich dürfen an COID-19 erkrankte Personen und Personen, die vom Gesundheitsamt als Kontaktperson zu COVID-19-Erkrankten der Kategorie I eingestuft wurden oder Kontaktpersonen der Kategorie II (Kontakt zu COVID-19-Erkrankten innerhalb der letzten 14 Tage vor Anmeldung mit weniger als 15 Minuten unmittelbarem Kontakt „face to face“) nicht beherbergt werden. Ebenso dürfen Personen, bei denen eine medizinische Indikation das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung nicht erlaubt, bis auf Weiteres nicht beherbergt werden.Personen, die entsprechend der jeweils aktuellen Definition des RKI (Robert-Koch-Instituts) ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html) dürfen das Haus nur nach Abgabe einer verbindlichen, schriftlichen Erklärung zur Eigenübernahme des Risikos besuchen (Anlage).

Gegenüber Gästen, die sich nicht an die Vorgaben des Schutz- und Hygienekonzeptes halten, wird konsequent vom Hausrecht Gebrauch gemacht.

Mitarbeiter/-innen, bei denen im Rahmen der ergänzenden Gefährdungsbeurteilung „Gefährdungen durch Coronavirus SARS-CoV-2“ der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) oder einer anderen berufsspezifischen Berufsgenossenschaft ein erhöhtes Erkrankungsrisiko festgestellt ist werden bis auf Weiteres von Tätigkeiten mit Gästekontakt freigestellt.

Bestehende Gefährdungsbeurteilungen für die Mitarbeiter/-innen nach dem Arbeitsschutzgesetz sollen zeitnah um die „Gefährdungsbeurteilung Coronavirus SARS-CoV 2“ der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) ergänzt werden.

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1.2 Verantwortlichkeiten

Zur Festlegung, Planung und Umsetzung der Schutzmaßnahmen wurden vom Träger des Hauses nachstehende Personen bestimmt:

                            ………..     

Diese Personen tragen die Verantwortung für einen geordneten Ablauf des Beherbergungsbetriebs nach dem Schutz- und Hygienekonzept, im Besonderen die Unterweisung der Gäste auf das Schutz- und Hygienekonzept, die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln durch die Gäste, die regelmäßige Lüftung der Räume nach dem Lüftungskonzept (Anlage) sowie die regelmäßige Reinigung/Desinfektion des Inventars, der Gerätschaften, Türgriffe etc.

Wir stellen den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen sicher. In Zweifelsfällen, in denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten

werden kann, stellen wir ggf. Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung. Wir achten darauf, dass Gäste mit, auch für medizinische Laien

erkennbaren, unspezifischen Krankheitssymptomen einer Erkältung oder eines Infekts (Husten, Schnupfen, Atemnot etc.) an einem Besuch des Hauses gehindert werden.

1.3 Einforderung und Überwachung allgemeiner Verhaltensregeln, Unterweisung der Gäste

Alle Gäste werden bereits mit der Anmeldebestätigung zu einer Beherbergung schriftlich auf die Einhaltung der allgemeinen Schutz- und Hygieneregeln hingewiesen. Die Hinweise beinhalten mindestens folgende Regelungen:

regelmäßiges Händewaschen (Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden),

Einhaltung der Husten- und Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch),

Vermeidung des Berührens von Augen, Nase und Mund, Abstandhalten (mindestens 1,5 m) zwischen Personen in allen

Räumlichkeiten einschließlich der sanitären Einrichtungen, sowie beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten und auf Fluren, Gängen, Treppen und im Außenbereich

keine Gruppenbildung auch nicht außerhalb des Tagungsgebäudes, kein Körperkontakt der Gäste untereinander (Ausnahme: Personen aus

einem gemeinsamen Hausstand, wie Ehepartner, Eltern mit ihren Kindern, Menschen mit Behinderung mit ihren Betreuern u.a.) und mit Mitarbeitern/-innen des Hauses,

Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen gemeinschaftlich genutzten Bereichen einschl. aller Verkehrsflächen, ausgenommen am Sitzplatz im Restaurant/Speisesaal und am Sitzplatz in den Tagungsräumen

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Eintreffen und Verlassen des Hauses bei Abreise unter Wahrung des Abstandsgebots,

Hinweis auf die Ausschlusskriterien für Gäste:o Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tageno bei (coronaspezifischen) Krankheitszeichen (z. B. Fieber, trockener

Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks- / Geruchssinn, Hals-, Gliederschmerzen, Übelkeit / Erbrechen, Durchfall) unbedingt zu Hause bleiben,

1.4 Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 m

1.4.1. Rezeption/Empfang

Um die Abstandsregeln (mindestens 1,5 Meter Abstand) zwischen den Gästen untereinander und den Mitarbeitern/-innen verlässlich einhalten zu können sind im Eingangs- und Ausgangsbereich sowie vor der Rezeption/dem Empfang gut sichtbare Bodenmarkierungen angebracht. Den Weisungen der Mitarbeiter/-innen ist Folge zu leisten.

Unter Beachtung der Abstandsregeln können sich maximal       Personen gleichzeitig im Wartebereich vor der Theke/dem Empfang aufhalten. Es wird im Wartebereich nur die Anzahl an Besucherstühlen bereitgestellt, die nach Maßgabe des Mindestabstandsgebots möglich ist. Die Besucherstühle müssen entsprechend der Mindestabstände am Platz verbleiben, ein Zusammenrücken, auch bei Mitgliedern aus gleichem Hausstand, ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen (auch vom Mindestabstandsgebot) für Menschen mit Behinderungen, Rollstuhlfahrer und deren Begleitpersonen sowie Eltern mit Kleinkindern können in Abstimmung mit der Hausleitung zugelassen werden.

Bei Erreichen der möglichen Höchstzahl an Besuchern im Wartebereich wird die Eingangstür des Hauses versperrt.

Vor der Theke/dem Empfang dürfen sich gleichzeitig nicht mehr als       Personen, unter Wahrung der Abstandsregeln, aufhalten.

1.4.2 Tagungsräume

Je nach Größe der Tagungsräume wird eine Höchstzahl der Teilnehmer/-innen festgelegt. Dabei gilt, dass je Teilnehmer/-in wenigstens 4 m² Fläche zur Verfügung stehen muss. Für jeden Tagungsraum wird ein Stuhl – Tischplan gefertigt und im jeweiligen Raum ausgehängt. Aus dem Plan geht hervor, an welchen Stellen im Raum Sitzplätze möglich sind unter der Maßgabe, dass der Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen den Teilnehmern/-innen untereinander und zum Referenten/Kursleiter (= ca. 4 m² je Person) eingehalten wird.

Jedem Teilnehmer/jeder Teilnehmerin steht ein persönlicher Einzeltisch zur Verfügung. Die Anordnung der Tische und Stühle wird frontal zum Referenten vorgenommen. Gruppen- oder hufeisenförmige Anordnung ist nicht zulässig. Blockförmige Anordnung („Konferenzbestuhlung“ ohne Tische) ist unter der

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Maßgabe, dass die zulässige Höchstzahl an Teilnehmern/-innen je Tagungsraum nicht überschritten wird, möglich.

Tische und Stühle sind so anzuordnen, das jeder/jede Teilnehmer/-in seinen Platz einnehmen kann, ohne dass ein/-e andere/-r Teilnehmer/-in aufstehen muss.

1.4.3 Verkehrsflächen, GemeinschaftsräumeIn allen Bereichen mit Wartefunktion, z.B. auf den Fluren vor dem Restaurant/Speisesaal, den Tagungsräumen etc. werden die einzuhaltenden Mindestabstände mit gut sichtbaren Bodenmarkierungen gekennzeichnet. An allen Flurabschluss- und Verbindungstüren werden Plakate angebracht, mit denen die Gäste auf die Einhaltung der Mindestabstände hingewiesen werden.

Für die Gemeinschaftsräume wird jeweils eine Höchstzahl an Personen festgelegt, die sich gleichzeitig im Raum aufhalten dürfen. Dabei gilt, dass je anwesendem Gast wenigstens 4 m² Fläche zur Verfügung stehen muss. Tische und Stühle in den Gemeinschaftsräumen werden mittels gut sichtbarer Bodenmarkierungen so gestellt, dass der Mindestabstand sichergestellt ist; überzählige Tische und Stühle werden entfernt.

Die Gäste werden mittels Plakatierung in den Gemeinschaftsräumen darauf hingewiesen, dass nur Personen, für die im Verhältnis zueinander die allgemeine Kontaktbeschränkung nicht gilt (Personen aus dem gleichen Hausstand), das gemeinsame Sitzen ohne Mindestabstand erlaubt ist.

1.5. Mund-Nase-Bedeckungen

Mund-Nasen-Bedeckung („Mundschutz“) ist für alle Gäste sowie alle Mitarbeiter/-innen des Hauses, die mit Gästen in Kontakt treten, oder in Bereichen arbeiten, in denen der Mindestabstand aus betrieblichen Gründe nicht eingehalten werden kann obligatorisch.

Alle Gäste sind verpflichtet, während des gesamten Aufenthalts im Wartebereich und am Empfang/an der Rezeption ihre selbst mitgebrachte Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und bereits außerhalb des Hauses (vor Zutritt zum Gebäude) aufzusetzen; gleiches gilt für die Mitarbeiter/-innen. Kenntlichmachung der Maskenpflicht erfolgt für die Gäste mittels Plakatierung, bei Nichteinhaltung wird der Zutritt zum Haus verwehrt. Die Maskenpflicht besteht ebenfalls beim Betreten der Tagungs- und Gemeinschaftsräume sowie auf den Wegen zu den Speiseräumen und den Sanitärräumen. Lediglich während des Sitzens bei Tisch im Restaurant/Speisesaal und beim Sitzen in den Tagungs- und Gemeinschaftsräumen darf die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden.

1.6 Vorgehen bei Infektionsverdacht

Gäste und Mitarbeiter/-innen mit unspezifischen Krankheitssymptomen einer Erkältung, Atemwegsproblemen (trockener Husten, Schnupfen, Abgeschlagenheit, Fieber etc.) werden von der Hausleitung aufgefordert, das Haus unverzüglich zu verlassen und einen Arzt aufzusuchen.

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Um bei bestätigten Infektionen die Infektionskette nachvollziehen zu können, werden im Rahmen der Pandemieprävention bis auf Weiteres alle Gäste mit Namen, Adresse und Aufenthaltstagen in Listen erfasst. Die Verwaltung des Hauses verwahrt die Gästelisten bei ihren Unterlagen. Die Gästelisten sind so zu führen und zu verwahren, dass Dritte sie nicht einsehen können. Die Daten sind nach Ablauf eines Monats nach Abreise des Gastes zu vernichten, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.Ebenso werden die Anwesenheitszeiten der Mitarbeiter/-innen, soweit sie nicht bereits über ein Arbeitszeiterfassungssystem registriert sind, mit Namen und Tag der Anwesenheit im Haus erfasst. Im Falle bestätigter Infektionen können damit diejenigen Personen, bei denen durch den Kontakt mit der infizierten Person ebenfalls ein Infektionsrisiko besteht, rasch ermittelt und informiert werden.

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2. Weitere Maßnahmen

2.1 Allgemeine Hygiene

An den Ein- und Ausgängen sowie in allen Sanitärräumen sind ggf. Handspender für Desinfektionsmittel vorhanden. Seife sowie Einmal-Papierhandtücher stehen in den Sanitärräumen in ausreichender Menge zur Verfügung. Die Gäste und die Mitarbeiter/-innen werden mittels Plakatierung auf eine gründliche Handhygiene hingewiesen. Die Sanitärräume dürfen nur unter Wahrung des Mindestabstands von 1,5 m betreten werden; auf diesen Umstand wird durch Plakatierung an der Türe/den Türen zu den Räumen hingewiesen. In den Sanitärräumen ist der Mindestabstand zu wahren.

Ein Reinigungs- und Desinfektionsplan wurde nach den Vorgaben der Bayer. Staatsregierung erstellt (Anlage). Die Mitarbeiter/-innen werden im Rahmen einer innerbetrieblichen Maßnahme und unter Berücksichtigung ihrer speziellen Arbeits- und Aufgabenbereich, ihre Qualifikation und sprachlichen Fähigkeiten auf das Schutz- und Hygienekonzept geschult. Die Mitarbeiter werden dabei im Besonderen über den richtigen Umgang mit Mund-Nase-Schutz und allgemeine Hygienevorschriften informiert und geschult. Mitarbeiter mit akuten respiratorischen Symptomen jeglicher Schwere dürfen nicht arbeiten.

optional soweit vor Ort gegeben: Die Benutzung des Liftes ist nur jeweils einer Person gestattet; an den Lifttüren wird hierauf mittels Plakatierung hingewiesen.

Alle allgemein üblichen Hygieneregeln werden den Gästen mittels Plakat vermittelt.

2.2 Rezeption/Empfang

Am Check-in-Schalter der Rezeption/ am Empfang sind mobile Hygieneschutzscheiben (sog. „Spuckschutz“) angebracht. Die Gäste werden beim Check-in durch eine Kurzinformation über alle Hygienemaßnahmen des Hauses informiert.

Check-in-Dokumente, ggf. Frühstücksauswahlkarte mit Uhrzeit, Gästeinformationen, Meldeschein und Kugelschreiber werden dem Gast gesammelt in einem Kuvertausgehändigt. Der Gast wird an den hierfür vorhergesehenen Stehtischen seine Frühstückbestellung und den Meldeschein selbst auszufüllen. Für gebrauchte Kugelschreiber wird an der Rezeption/am Empfang eine Box zum Einwerfen aufgestellt. Benutzte Kugelschreiber werden von einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin mit Mundschutz und Einweghandschuhen desinfiziert.

optional soweit vor Ort gegeben: Bei Benutzung der Garderobe ist der Mindestabstand einzuhalten (Ausnahme: Ehepartner, Familien und Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft, Menschen mit Behinderungen, Rollstuhlfahrer mit Begleitperson).

optional soweit vor Ort gegeben: Eingang und Ausgang des Hauses sind voneinander getrennt und mittels Angabe an den Türen gekennzeichnet. Auf allen Laufwegen sind Bodenmarkierungen angebracht, die seitens der Besucher

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zu beachten sind.

optional soweit vor Ort gegeben: Eingang und Ausgang des Tagungshauses können aus baulichen Gründen nicht getrennt werden. Die Mitarbeiter/-innen achten darauf, dass jeweils nur eine Person gleichzeitig den Eingang/Ausgang betritt und beim Betreten und Verlassen der Rezeption/des Empfangs der Mindestabstand stets eingehalten wird.

2.3 Gästezimmer, Gemeinschaftsbereiche

Es werden nur Gästezimmer belegt, die über einen eigenen Sanitärbereich verfügen. Gästezimmer, für die gemeinschaftliche Sanitärbereiche bestehen, werden bis auf Weiteres nicht belegt; diese gemeinschaftlichen Sanitärbereiche werden verschlossen.Die Gästezimmer werden nur auf Wunsch des Gastes gereinigt. Die Reinigung erfolgt im Drei-Farben-System (siehe Reinigungsplan). Gästezimmer sowie und Tagungs- und Gemeinschaftsräume werden während der Reinigungsarbeiten intensiv gelüftet.

Aus den Gästezimmern werden unnötige Dekorationen entfernt. In allen öffentlichen Bereichen werden Desinfektionsspender bereitgestellt, so zum Beispiel im Eingangsbereich, an den Fahrstühlen und in allen Hauptfluren.

Alle Kontaktflächen wie Griffe/ Fenstergriffe /Türgriffe/ Handläufe/ Toilettenbedientaste/Lichtschalter/ Fernbedienungen/ Aufzugsknöpfe etc. werden regelmäßig desinfiziert (siehe Reinigungsplan). Die geltenden Hygiene- und Reinigungsstandards werden im ganzen Haus konsequent eingehalten.

Die Reinigung der Gästezimmer, der Tagungs- und Gemeinschaftsräume erfolgt ausschließlich bei Abwesenheit der Gäste. Jedes Gästezimmer wird nur jeden 2. Tag belegt. Die Zimmerschlüssel werden nach Abgabe bei Abreise des Gastes durch Mitarbeiter/-innen mit Mundschutz und Einmalhandschuhen desinfiziert. Aufbewahrung und Reinigung von Wäschereinigung (z. B. Tisch- und Bettwäsche) erfolgen unter Beachtung der Arbeitsschutzstandards und der Hygienestandards.

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optional soweit vor Ort gegeben:

2.4 Bewirtung und Service

Grundsatz: bis auf Weiteres können Speisen und Getränke nicht in Buffetform verabreicht werden, alle Mahlzeiten werden ausschließlich am Tisch serviert

FrühstückDie Bewegungsrichtung beim Betreten und Verlassen von Tischen/ Räumen wird vorgegeben. Einzuhaltende Abstände im Zugangs- und ggf. Wartebereich sind mit entsprechenden Bodenaufklebern gekennzeichnet.Der Gast wird von Mitarbeitern/-innen an einem ihm zugwiesen Tisch begleitet. Das Frühstück wird von geschützten Servicemitarbeitern/-innen (Mundschutz, Einmalhandschuhe) kontaktlos und unter Einhaltung des Mindestabstands serviert; der Gast sucht sich beim Check-in bereits eine Speisen- und Getränkeauswahl aus und gibt die gewünschte Uhrzeit für die Einnahme des Frühstücks an.Das Frühstück wird von geschützten Servicemitarbeitern/-innen serviert, möglichst bereits bevor der Gast das Restaurant betritt.Die Frühstückszeiten werden bis auf       Uhr verlängert, so dass sich, um den Mindestabstand unbedingt gewährleisten zu können, möglichst wenige Menschen zur selben Zeit im Frühstücksbereich aufhalten.Die Sitzplätze im Restaurantbereich/Speisesaal werden entsprechend auf den Mindestabstand mit 1,5 m reduziert. Die Tischordnung ist einzuhalten, ein Zusammenrücken von Tischen und Stühlen durch Gäste oder Mitarbeiter/-innen ist unzulässig. Gäste dürfen erst am Tisch ihre Mund-Nase-Bedeckung abnehmen, diese darf nicht auf dem Tisch abgelegt werden.Eingestellte Brotkörbe werden mit Einwegservietten ausgelegt, Brot/Brötchen abgedeckt. Nach jedem Gebrauch wird die Serviette entsorgt und der Brotkorb gereinigt, ggf. desinfiziert.

Mittag - AbendessenJeder Gruppe stehen 30-max. 45 Minuten zur Einnahme des Mittagessens/ des Abendessens zur Verfügung. Um hygienisch einwandfreies Besteck zu gewährleisten, werden Bestecktüten von „reinen“ Mitarbeitern/-innen mit Mundschutz und Einweghandschuhen mit Besteck gefüllt, diese werden in einem hygienisch einwandfreien Behältnis transportiert.

Die Tische werden mit Tischsets, Bestecktüten inkl. Einmalserviette von Servicemitarbeitern/-innen mit Mundschutz und Einweghandschuhen auf einen hygienisch reinen Tisch eingedeckt. Es darf hierfür nur ein hygienisch reiner Servierwagen benutzt werden.

Die Getränke werden möglichst bereits vor dem Platznehmen des Gastes eingestellt (geschlossene Flaschen).Die Vorspeise und das Dessert werden möglichst bevor der Gast das Restaurant/den Speisesaal betritt eingestellt, der Hauptgang wird kontaktlos von Servicemitarbeitern/-innen serviert.

Abrechnung aller Speisen und Getränke ist nur durch Gesamtrechnung an den Veranstalter möglich, Barzahlung wird nicht akzeptiert.Die Tische müssen einzeln abgeräumt werden. Alles Abgeräumte muss umgehend entsorgt oder hygienisch gereinigt werden, Servicemitarbeiter/-innen müssen sich nach dem Abräumen eines Tisches jedes Mal gründlich die Hände

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waschen (mind. 20 Sek.). Alle Tische/ Stühle im Restaurant/Speisesaal werden nach den Mahlzeiten hygienisch rein abgewischt. Dazu werden zwei getrennte Reinigungslösungen mit zwei verschieden farbigen Reinigungstüchern verwendet. Alle Türgriffe oder sonstigen Kontaktflächen werden desinfiziert (siehe Reinigungsplan). Spülvorgänge sind mit mind. 62 Grad C-Temperaturen eingestellt, um eine sichere Reinigung des Geschirrs und der Gläser sicherzustellen.

2.5 Küche und Spülküche

KücheMitarbeiter/-innen in der Küche dürfen nur dann Tätigkeiten mit Lebensmittelkontakt durchführen, wenn sie über den erforderlichen Infektionsschutz nach Infektionsschutzgesetz und die Pflichten zur persönlichen Vorsorge unterwiesen wurden.In der Küche sind die Mitarbeiter/-innen in feste Posten, namentlich zugewiesen, unter Wahrung des Abstandsgebots eingeteilt; sofern dies nicht möglich ist, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Jeder Mitarbeiter/ jede Mitarbeiterin hat seine/ihre eigenen Messer und sonstigen Handküchengerätschaften. Messer und sonstige Handküchengerätschaften werden nach dem Gebrauch hygienisch einwandfrei gereinigt und desinfiziert.

Die allgemeinen Hygieneregeln sind bei der Anlieferung, Einlagerung und Verarbeitung von Lebensmitteln einzuhalten. Der Empfang der Ware (Lieferanten) erfolgt kontaktlos.

SpülkücheEin Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin bestückt die Geschirrspülmaschine mit dem verschmutzten/ unreinen Geschirr. Reine“ Mitarbeiter/-innen entnehmen das saubere Geschirr. Nur „reine“ Mitarbeiter/-innen dürfen dieses thermisch aufgewertete Geschirr aufräumen.Geschirr/ Besteck/ Gläser werden folgendermaßen thermisch aufgewertet:In allen Spülmaschinen:Tanktemperatur in allen Geräten mind. 62 Grad,Nachspültemperatur Gläser mind. 65 Grad,Nachspültemperatur Geschirr mind. 85 Grad.

Das Behältnis/ die Transportbox für Aufbewahrung und Transport des Bestecks zu den Tischen wird nach jedem Gebrauch thermisch aufgewertet.

2.6 Haustechnik

Je nach Größe der Tagungsräume wird eine Höchstzahl der Gäste je Raum festgelegt. Dabei gilt, dass je Gast wenigstens 4 m² Fläche zur Verfügung stehen muss. Für jeden Seminarraum wird ein Stuhl – Tischplan gefertigt und im jeweiligen Raum ausgehängt. Aus dem Plan geht hervor, an welchen Stellen im Raum Sitzplätze möglich sind unter der Maßgabe, dass der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird.

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Referenten werden vom diensthabenden Haustechniker in den gebuchten Tagungsraum geführt. Die Haustechniker erklären dem Referenten das Lüftungskonzept. Technische Geräte (Laptop, Mikrofon etc.) werden nach Gebrauch desinfiziert. Mikrofone werden mit Folie abgedeckt.

2.7 Tagungsbereich, Mindestanforderungen

Die Veranstalter senden eine Teilnehmerliste (mit Vor- und Zunamen, Anschrift und Telefonnummer), sowie ihr Schutz- und Hygienekonzept für die jeweilige Veranstaltung vorab digital an das Haus. Referenten der Veranstalter erhalten vor Beginn einer Tagung eine Kurzinformation zum Ablauf der Verpflegung, Zeiten der Pausen, Mittagessen, regelmäßiges Lüften der Tagungsräume. In Tagungsräumen ohne Lüftungsanlage, wird der Referent aufgefordert, jede Stunde mind. 5 Minuten durchzulüften, eine Dokumentationsliste wird dem Referenten kontaktlos vorher ausgehändigt.

Getränke, Kaffeetassen, verpackter Zucker, verpackte Sahne, Thermokännchen, ggf.Butterbreze oder Pausengebäck auf Teller werden kontaktlos vorher im Tagungsraum auf den Tischen eingestellt. In den Tagungsräumen dürfen ansonsten keine von den Teilnehmern/-innen selbst mitgebrachten Speisen konsumiert werden.Alle Tische/ Stühle in den Tagungsräumen werden hygienisch rein abgewischt. Die geltenden Hygiene- und Reinigungsstandards werden konsequent eingehalten. Die Reinigung der Tagungsräume erfolgt in Abwesenheit der Gäste.

Das Reinigungskonzept nach HACCP unter Berücksichtigung der Nutzungsfrequenz von Kontaktflächen, z. B. Türgriffe, Fenstergriffe, Stuhlgriffe, Laptops, Beamer, Presenter, Kabel, Stellwände, Flipcharts usw. wird streng eingehalten und dokumentiert.

Für den Tagungsbetrieb gilt ansonsten das jeweilige Schutz- und Hygienekonzept des Veranstalters.

2.8 Aufgaben Mitarbeiter/-innen Allgemein

Straßen- und Arbeitskleidung muss im jeweiligen Personalraum gewechselt werden. Die Mitarbeiter/-innen werden zeitlich versetzt im Dienstplan eingeteilt (Dienstbeginn sowie Dienstende), damit ein Zusammentreffen der einzelnen Mitarbeiter so gering wie möglich gehalten wird.

Nach jeweils 4 Arbeitsstunden werden die Pausen zeitlich versetzt, einzeln genommen. _ Mitarbeiterpausen der einzelnen Hausbereiche sind getrennt abzuhalten:

Service im Restaurant/Speisesaal Küche im       Zimmer Reinigung im Personalraum.

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Maximal dürfen sich zwei Mitarbeiter/-innen gleichzeitig an zwei getrennten Tischen mit 2 m Mindestabstand in einem Pausenraum aufhalten. Maskenpflicht besteht für das komplette Personal in allen Bereichen. Die Masken dürfen nicht im privaten Bereich, außer Haus, verwendet werden; zu den Pausen dürfen die Masken am Tisch abgenommen werden.Die Aufbewahrung und Reinigung von Arbeitskleidung sowie die sonstige Wäschereinigung (z. B. Tisch-und Bettwäsche) erfolgen unter Beachtung des Arbeitsschutzstandards und der Hygienestandards.

________________________ _______________________________________Ort, Datum Unterschrift Hausleitung

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3. Checkliste der RegelungenThema Maßnahme Verantwortlich erledig

tVerantwortlichkeiten Verantwortlichkeiten

schriftlich festlegenLeitung der Einrichtung

Erstellung des einrichtungsspezifischen Schutz- und Hygienekonzeptes

Leitung der Einrichtung

ggf. Parkplatzkonzept erstellen

Leitung der Einrichtung

Anpassung der Gefährdungsbeurteilungen (BG-konform)

Leitung der Einrichtung

Anbringen der definierten Aushänge und Plakate

Leitung der Einrichtung

Gewährleistung Mindestabstand

Anbringen von Bodenmarkierungen

Mitarbeiter/innen

Anbringen von Hygieneschutzscheiben an der Rezeption/Empfang

Leitung der Einrichtung

Kontrolle der Abstandsregeln im Wartebereich, Garderobe und am Empfang

Mitarbeiter/innen

Anpassung Möblierung im Eingangsbereich

Mitarbeiter/innen

Anpassung Möblierung in den Tagungsräumen

Mitarbeiter/innen

Anpassung Möblierung in den Gemeinschaftsräumen

Mitarbeiter/innen

Anpassung Möblierung in den Bewirtungsräumen

Mitarbeiter/innen

Kontrolle der im Konzept definierten „Höchstanzahl“

Mitarbeiter/innen

Infektionsverdacht Einholen der COVID-19-Erklärungen bei den Gästen

Mitarbeiter/innen

Einholen der COVID-19-Erklärungen bei den Mitarbeitenden

Leitung der Einrichtung

Führen der Gästelisten (Datenschutz, Aufbewahrungsfrist)

Mitarbeitende Empfang

Offensichtlich Erkrankten Zutritt verwehren

Mitarbeitende Empfang

Allgemeine Hygieneregeln

Kontrolle der Maskenpflicht Mitarbeiter/innen

Regelmäßiges Lüften der Räume

Mitarbeiter/innen

Desinfektionsmittel an Ein-/Ausgängen, Sanitäranlagen und weiteren öffentlichen Bereichen vorhanden

Mitarbeiter/innen

Reinigungs- und Desinfektionsplan vorhanden

Leitung der Einrichtung

Mitarbeitende entsprechend unterwiesen (schriftlicher Nachweis vorhanden)

Leitung der Einrichtung

Gästezimmer Reinigungsplan beachten Mitarbeiter/innen

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Belegungsvorgaben (bei Belegungswechsel ein Tag Vakanz) beachten

Mitarbeiter/innen

Bewirtung und Service Bewirtungsform beachten (kein Buffet!)

Mitarbeiter/innen

Servicemitarbeitende auf Regelungen unterwiesen (schriftlicher Nachweis vorhanden)

Leitung der Einrichtung

Küche /Spülküche Mitarbeitende auf Regelungen unterwiesen (schriftlicher Nachweis vorhanden)

Leitung der Einrichtung

Tagungsbereich Stuhl- und Tischplan vorhanden und aushängen

Leitung der Einrichtung

Teilnehmerliste liegt im Vorfeld der Tagung digital vor

Veranstalter

Referenten einweisen (Technik, Lüftung, Mikrofon, Sitzplan,…) und Einhalten des Konzeptes (u.a. Bewirtung,…) schriftlich bestätigen lassen

Mitarbeiter/innen

Regelmäßiges Lüften der Räume

Mitarbeiter/innen

Reinigungsplan beachten Mitarbeiter/innenMitarbeitende „versetzter“ Dienstplan

vorhandenLeitung der Einrichtung

Pausenplan vorhanden Leitung der EinrichtungEinhaltung der Regelungen (Pausenplan, Abstandregelungen, dienstl. Masken nur im dienstl. Bereich verwenden, …)

Mitarbeiter/innen

Reinigungs- und Desinfektionsplan beachten

Mitarbeiter/innen

Regelungen der einzelnen Bereiche beachten

Mitarbeiter/innen

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optional soweit Gästeparkplätze zur Verfügung gestellt werden:

4. Parkplatzkonzept zum Schutz und Hygienekonzeptgemäß BayMBL 2020 Nr.205, 16.04.2020, §2 VI Nr. 4__________________________ _____________________________(Träger) (Beherbergungsbetrieb)

______________________________________________________________________________(Anschrift Beherbergungsbetrieb)

Dieses Konzept ist Teil unserer Maßnahmen zum Infektionsschutz. Es ist unser Anliegen, dass auf unserem Parkplatz die Kunden den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einhalten.

Rezeptions-/Empfangsfläche: __________ qm Maximal zulässige Anzahl gleichzeitig anwesender Gäste im Wartebereich _________ Personen1)

Anzahl an Parkplätzen: __________ Plätze für PKWs

__________ Plätze für Motorräder

Zur Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstandes von 1,5 Metern zwischen den Gästen werden folgende Maßnahmen ergriffen:

Jedem mit PKW oder Motorrad anreisenden Gast wird mit der Anmeldebestätigung ein eigener, nummerierter Parkplatz zugewiesen, der vom Gast einzuhalten ist. Freie Wahl des Parkplatzes wird nicht zugelassen.

Zur Wahrung des Mindestabstands zwischen den an-und abfahrenden Gästen wird jeder zweite Parkplatz gesperrt; die Sperrung wird mittels Absperrbändern/Plakatierung kenntlich gemacht.

Alternativ: An- und Abfahrt erfolgen zeitversetzt. Zustieg zum KFZ wird erst ermöglicht, wenn der vorausabfahrende Gast den Parkplatz verlassen hat.

_____________,_______________ ________________________________(Ort) (Datum) (Unterschrift der Hausleitung)

1 Die maximal zulässige Gästezahl ergibt sich aus der Fläche des Wartebereichs in Quadratmeter geteilt durch 20.

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Anlage – Beispiel Lüftungskonzept - HandlungshilfeDiese Handlungshilfe ergänzt den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)und konkretisiert Abschnitt II. 3 Lüftung:

„Regelmäßiges Lüften dient der Hygiene und fördert die Luftqualität, da in geschlossenen Räumen die Anzahl von Krankheitserregern in der Raumluft steigen kann. Durch das Lüften wird die Zahl möglicherweise in der Luft vorhandener erregerhaltiger, feinster Tröpfchen reduziert.“

Um unsere Mitarbeiter/-innen und Gäste vor dem SARS-CoV-2-Virus (Coronavirus) zu schützen, werden folgende Maßnahmen bezüglich der Lüftung von Gast-, Gemeinschafts- und Arbeitsräumen durchgeführt. Lufttechnische Anlagen (PLT) zur Versorgung von Prozessen mit Luft sind nicht Gegenstand dieser Handlungshilfe.

Diese Handlungshilfe bezieht sich ausschließlich auf die aktuelle Situation der Corona-Pandemie; die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes bleiben hiervon unberührt.

Maßnahme – natürliche Lüftung ErläuterungSo viel Außenluft wie möglich in alle genutzten Räume bringen

Die Menge der benötigten Außenluft richtet sich nach der Personenzahl. Ziel ist es, möglichst wenige Personen in großen Bereichen zu verteilen (4m² Fläche pro Person mindestens). Generell soll der Aufenthalt in dicht besetzten und schlecht gelüfteten Räumen vermieden werden.

Gasträume und Gemeinschaftsräume vor Nutzungsbeginn mind. 15 Minuten gut lüften.

In den Gasträumen sowie im Besonderen im Tagungsbetrieb ist bei jedem untertägigen Wechsel in der Raumbelegung sowie täglich vor Nutzungsbeginn für die Dauer von mind. 15 Minuten gründlich zu lüften. Während des laufenden Tagungsbetriebs ist in den Pausen, wenigstens stündlich, für die Dauer von mind. 5 Minuten gründlich zu lüften.

3 x pro Stunde Lüften von Arbeitsräumen ohne technische Be- und Entlüftung.

Nach ASR A3.6 ist in Arbeitsräumen das stündliche Öffnen von Fenstern für einige Minuten vorgesehen. Aufgrund der aktuellen Situation wird ein Lüftungs-Rhythmus von 20 Minuten eingeführt. Thermische Unbehaglichkeiten sind in Kauf zu nehmen

Maßnahme – technische Lüftung ErläuterungLüftungsanlage mindestens zwei Stunden vor und nach Benutzung des Gebäudes auf Nennleistung fahren.

Kleine kontaminierte Partikel verbleiben lange in stehender Raumluft und können mit den Luftströmungen einer Lüftungsanlage abgeführt werden.

In Zeiten, in denen das Gebäude nicht genutzt wird, Lüftung mit abgesenkter Leistung weiterlaufen lassen.

Die Anlagen dürfen nicht ausgeschaltet werden, um ggf. kontaminierte Ablagerungen zu vermeiden.

Bei CO2-gesteuerten Anlagen ist ein Zielwert von 400 ppm einzustellen.

Durch die Absenkung des CO2-Sollwerts wird sichergestellt, dass die

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Lüftungsanlage dauerhaft mit Nennleistung betrieben wird.

Der Umluftbetrieb zentraler Lüftungsanlagen ist zu vermeiden.

Der Umluftbetrieb ist zu vermeiden, da Umluftfilter in der Regel nicht die Qualität haben, Viren abzuscheiden. Abweichungen von der Wohlfühltemperatur sind zugunsten des Gesundheitsschutzes in Kauf zu nehmen, wenn die Leistung der Lüftungsanlage im reinen Außenluftbetrieb nicht ausreicht.

Lüftungsanlagen, die nur Raumluft umwälzen und konditionieren (Heizen, Kühlen, Befeuchten), sind abzuschalten.

Reine Umwälzanlagen sind in der Regel nicht mit geeigneten Filtern ausgestattet. Sie tragen im Zweifelsfall zur Verteilung der Viren bei.

Rotationswärmetauscher sind regelmäßig auf Leckagen zwischen Ab- und Zuluft zu prüfen.

Bei nicht optimal eingestellten und regelmäßig kontrollierten Rotationswärmetauschern können Viren, in den Zuluftstrom übertragen werden.

Außenluftfilter im Rahmen der planmäßigen Instandhaltung tauschen.

Moderne Außenluftfilter stellen einen gewissen Schutz bei der geringen bzw. nicht vorhandenen Virenbelastung der Außenluft dar. Die Filter sollten getauscht werden, wenn ein zu hoher Strömungswiderstand den Luftvolumenstrom vermindert.

Beim Filterwechsel ist der Schutz des Instandhaltungspersonals sicherzustellen.

Beim Filterwechsel ist davon auszugehen, dass die verschmutzten Filter kontaminiertes Material enthalten. Das Instandhaltungspersonal hat beim Filterwechsel mindestens Handschuhe und mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Die Filter müssen in fest verschlossenen Behältern oder Beuteln entsorgt werden.

Lüftung in Toilettenräumen dauerhaft laufen lassen. Zeit- oder lichtgesteuerte Lüftungsdauer ist zu deaktivieren.

Da Viren vor allem in feucht-warmer Luft lange verbleiben, ist auf Dauerlüftung in Toilettenräumen zu achten

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Anlage – Beispiel Reinigungs- und Desinfektionsplan

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Küchenbereich

Was? Wann? Wie? Womit?

Allgemeine Oberflächen

Täglich Desinfizierende OberflächenreinigungFläche mit Desinfektionslösung vollständig (ca. 15 – 20 ml/m²) benetzen und Reinigungstextil oder Reinigungsgerät bearbeiten. Flächen, die mit Lebensmitteln direkt in Kontakt kommen, nach der Einwirkzeit mit ausreichend Trinkwasser spülen.

Desgomin15 ml in 500 ml5 min Einwirkzeit

Allgemeine Oberflächen

Bei Bedarf OberflächenreinigungSäureempfindliche Materialien schützen!Tuch mit Reinigungslösung tränken und auswringen. Flächen systematisch reinigen. Mit klarem Wasser nachspülen.

Vinox-eco500 ml zu 10 L Wasser, Dosierung über Kiehl-DosiJet 4

Allgemeine Oberflächen

Bei Bedarf DesinfektionFlächen vollflächig benetzen und während der Einwirkzeit feucht halten.

Kiehl-RapiDésunverdünnt

Kombidämpfer Bei Bedarf OberflächenreinigungKonvektomat, Backofen, Grill etc. bis 30 Grad erwärmen und dann Gerät Ausschälten. Flächen einschäumen, 5-10 Minuten einwirken lassen, mitPad bearbeiten, gut nachwaschen und trockenreiben.

Xon-Forteunverdünnt

Bodenflächen 6 x pro Woche Zweistufiges WischenReinigungslösung mit leicht ausgepresstem Moppbezug in systematischen Bewegungen verteilen. Angelösten Schmutz mit ausgewaschenem und gut ausgepresstem Moppbezug aufnehmen

Rivamat_10 ml zu 1 L kaltem Wasser

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Maßnahmen im Ausbruchsfall

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Anlage – Muster Unterweisung Pandemieplan

Datum:Belehrender:

Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich in den Pandemieplan eingewiesen worden bin und mir die Gefährdungsbeurteilung sowie das Hygienekonzept bezüglich des SARS -CoV2- umfassend dargelegt wurde. Ich bestätige, dass ich wie angegeben unterrichtet wurde. Die Corona-Verhaltensregeln wurden mir ausgehändigt. Ich habe die Corona-Hygiene-Regeln verstanden und werde diese einhalten.

Mitarbeiter Unterschrift

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Anlage – Muster – Unterweisung Verhaltensregeln CoronaBelehrung und Dokumentation für Corona-Verhaltensregeln fürMitarbeiter im       Ergänzung zur Mitarbeiterschulung nach § 4 Lebensmittelhygieneverordnung und nach § 43 Infektionsschutzgesetz

Mit Sorgfalt in allen Bereichen und strenger Hygiene werden wir unserer Mitverantwortung für die Eindämmung des Coronavirus gerecht. Mit Ihrer Umsicht schützen Sie sich selbst, Ihre Kollegen und die Gäste.Sie sind verpflichtet, die nachfolgend aufgeführten Regeln konsequent einzuhalten. Verstöße können für den Betrieb zu hohen Bußgeldern oder sogar zur Schließung führen. Wenn Sie gegen Corona-Regeln verstoßen, wird das für Sie arbeitsrechtliche Folgen haben. Machen Sie bitte auch Gäste oder Kollegen, die gegen Verhaltensregeln verstoßen, freundlich aber bestimmt darauf aufmerksam. Bestätigen Sie bitte unten, dass Sie über die Verhaltensregeln informiert wurden und diese verstanden haben.

Diese Information ist zweimal auszufertigen, einmal für den MA, einmal für      

• für die Dokumentation im Betrieb, datiert und unterschrieben durch den Mitarbeiter und den Unterweisenden,

• für den Mitarbeiter zum Mitnehmen.10 Regeln für das Corona Hygiene Plus:

1. Mindestabstand von 1,5 m einhalten!Das gilt in allen Situationen und sowohl gegenüber den Gästen als auch gegenüber Kollegen.

• Im Service können Sie Hilfsmittel wie Tabletts nutzen, um den Abstand zu den Gästen leichter einhalten zu können.

• Denken Sie an die Einhaltung des Abstands z.B. auch am Pass oder in Durchgängen, während der Pause etc.

• Achten Sie darauf, dass sich z.B. in den Umkleide- und Sanitärräumen immer nur so viele Kollegen aufhalten, dass der Abstand gewahrt werden kann.

2. Mund-Nase-Schutz benutzen!• Wo das Abstandhalten nicht möglich ist und auch keine räumliche

Abtrennung vorhanden ist, tragen Sie eine Mund-Nase-Bedeckung.• In einigen Bereichen mit Gastkontakt ist das ständige Tragen einer

Mund-Nase-Bedeckung gesetzlich vorgeschrieben. Halten Sie sich daran und folgen Sie den Anweisungen Ihres Vorgesetzten.

• Auch bei Tätigkeiten, die Sie mit einem Kollegen oder einer Kollegin gemeinsam ausführen, müssen beide eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.

3. Mund-Nase-Schutz und sonstige Schutzausrüstung richtig benutzen undpflegen!

• Mund-Nase-Bedeckung und andere Schutzausrüstung (z.B.

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Schutzhandschuhe, Schutzbrillen, Schutzkleidung) darf immer nur von einer einzigen Person benutzt werden.

• Setzen Sie die Mund-Nase-Bedeckung korrekt auf und ab. Das bedeutet: Hände waschen, richtig platzieren, bei textiler Maske („Alltagsmaske“) Innen- und Außenseite möglichst nicht berühren.

• Pflegen Sie die Mund-Nase-Bedeckung richtig. Das bedeutet bei textiler Maske („Alltagsmaske“): Nach einmaliger Nutzung heiß (mind. 60 °C, besser 95°C) waschen und vollständig trocknen.

• max. Tragedauer nach Herstellerangaben beachten. Bei textiler Maske („Alltagsmaske“): Durchfeuchtete Maske umgehend austauschen.

• Herstellerhinweise beachten4. Händehygiene einhalten!Im Gastgewerbe sind das Waschen und Desinfizieren der Hände und der richtige Hautschutz immer wichtig – jetzt aber ganz besonders. Waschen und Desinfizieren Sie Ihre Hände häufiger und intensiver, insbesondere auch nach dem Abräumen von schmutzigen Gläsern, Geschirr oder Besteck.

• Waschen Sie die Hände richtig und gründlich (vgl. Anleitung „Hände waschen“)

• vor Dienstbeginn, nach Beendigung von Reinigungsarbeiten, nach dem Toilettenbesuch, vor dem Wechsel der Tätigkeit, nach dem Abräumen von schmutzigem Geschirr, nach der Bearbeitung sensibler Lebensmittel

• Desinfizieren Sie die Hände mehrmals täglich, z.B. nach dem Toilettenbesuch

• Benutzen Sie bei groben Reinigungsarbeiten Einmalhandschuhe. Ziehen Sie diese richtig an und aus und wechseln Sie sie rechtzeitig.

• Beachten Sie die sonstigen Regeln der Händehygiene• Pflegen Sie die Haut Ihrer Hände, damit kleine Risse entstehen.• Fassen Sie sich nicht mit den Händen ins Gesicht.

5. Nies- und Hustenetikette wahrenAchten Sie darauf, dass beim Husten oder Niesen kein Speichel oder Nasensekret in die Umgebung versprüht wird (vgl. Anleitung Nies- und Hustenetikette).

• Halten Sie beim Husten oder Niesen möglichst Abstand von anderen Personen und drehen Sie sich weg. Niesen oder husten Sie am besten in ein Einwegtaschentuch. Verwenden Sie dies nur einmal und entsorgen es anschließend in einem Mülleimer mit Deckel.

• Nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten: Hände waschen.• Ist kein Taschentuch griffbereit, sollten Sie sich beim Husten und Niesen

die Armbeuge vor Mund und Nase halten. Nicht die Hand vor den Mund halten.

6. Arbeitskleidung hygienisch reinigen und aufbewahren• Falls Sie Ihre Arbeitskleidung selbst waschen: Waschen Sie regelmäßig

und hygienisch, mind. mit 60°C, besser mit 95°C.• Bewahren Sie Arbeitskleidung und Alltagskleidung getrennt voneinander

auf.7. Direkten Handkontakt vermeiden!Vermeiden Sie den direkten Handkontakt zu Personen und Gegenständen. • Gästen und Kollegen nicht die Hand schütteln.

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• Falls mit Bargeld gezahlt wird: Lassen Sie sich das Geld nicht direkt in die Hand geben, sondern über eine Ablage (z.B. Tablett) überreichen

• Auch bei der Übergabe anderer Gegenstände sollte der direkte Kontakt möglichst vermieden werden.

8. Auf Körperkontakt verzichten!Auch sonstiger Körperkontakt, z.B. Umarmungen, Schulterklopfen etc. müssen gegenüber Kollegen und Gästen unterbleiben.

9. Betriebshygiene und Dokumentationspflichten einhalten!Im Gastgewerbe ist die genaue Einhaltung des HACCP-Konzeptes immer wichtig – jetzt aber ganz besonders. Einige Hygieneregeln und Dokumentationspflichten wurden im Betrieb verstärkt. Halten Sie diese Vorgaben immer genau ein.

10. Nicht krank zur Arbeit!Wenn Sie sich krank fühlen, dürfen Sie nicht zur Arbeit kommen bzw. nicht weiterarbeiten. Informieren Sie Ihren Vorgesetzten und melden Sie sich ordnungsgemäß krank. Vor Wiederantritt der Arbeit ist eine ärztliche Abklärung erforderlich.

11. Bei Corona-Verdacht Arbeitgeber informierenWenn Sie den Verdacht haben, dass Sie mit dem Coronavirus infiziert sein könnten (typische Atemwegssymptome oder Kontakt zu einer infizierten Person), informieren Sie umgehend Ihren Arbeitgeber bzw. Vorgesetzten. COVID 19 ist eine meldepflichtige Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz. Wenn Sie infiziert sind, müssen Sie und alle Ihre Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne bleiben. Ihr Arbeitgeber wird Ihnen die weiteren Schritte mitteilen.

Ihr Schutz und der Schutz unserer Gäste vor einer Corona-Infektion ist uns wichtig.Wenn Sie und alle Kollegen diese Verhaltensregeln einhalten, ist das Risiko einerAnsteckung minimiert. Sollten Sie einer Risikogruppe angehören, insbesondere eineVorerkrankung haben, die das Corona-Risiko erhöht, sprechen Sie bitte mit IhremVorgesetzten darüber.

Der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin

______________________________________________________________Name

wurde am ______________________________________________________Datum

von ___________________________________________________________Name und Unterschrift Unterweisender

über die Corona-Verhaltensregeln und die betrieblichen Hygieneregeln Dokumentationspflichten unterrichtet.

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Ich bestätige, dass ich wie angegeben unterrichtet wurde. Die Corona-Verhaltensregeln wurden mir ausgehändigt. Ich habe die Corona-Hygiene-Regeln verstanden und werde diese einhalten.

_______________________________________________________________Unterschrift Mitarbeiter/in

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Anlage – Muster – Selbstauskunft Gast

CORONABEDINGTE GÄSTE-SELBSTAUSKUNFTDatum: __________________

Beherbergung vom: _______________ bis: _______________

Gast:

Vorname und Name: ______________________________

Anschrift: _________________________________________

Tel.Nummer: ______________________________________ (optional)

E-Mail:_____________________________________________(optional)

Selbstauskunft: Ich versichere, dass ich zum Zeitpunkt der Anreise zum       nicht an COVID 19 erkrankt bin, frei bin von unspezifischen Krankheitssymptomen einer COVID 19 Erkrankung (Fieber, Husten, Atemnot), mich in den letzten 14 Tagen in keinem vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogebiet aufgehalten habe, in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt mit Personen hatte, die nachgewiesen infiziert sind oder bei denen ein Verdacht auf eine Infektion besteht und auch nicht in Kontakt mit Personen war, die sich in Quarantäne befunden haben oder noch befinden.

Unterschrift: _____________________________________

Die hier aufgenommenen Daten werden in unserem Hause vertraulich und lediglich für die ggf. erforderliche Nachverfolgung von Infektionsketten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie aufgenommen. Sie werden längstens für die Dauer von 1 Monat gesichert aufbewahrt und nur auf Anfrage an das zuständige Gesundheitsamt weitergegeben. Weitere Informationen zum Datenschutz einschließlich Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten finden Sie auf unserer Webseite unter: https://      

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