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Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen Beurteilung im Zeugnis und in Lernberichten

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Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen

Beurteilung im Zeugnis und in Lernberichten

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Beurteilung im Zeugnis und in Lernberichten 2

Zeugnis und Lernbericht für Schülerinnen und Schüler mit individuellen Lernzielen, die wesentlich von den Stu-fen- bzw. Klassenlernzielen abweichen

Überblick Für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pä-dagogischen Bedürfnissen, deren Leistungen we-sentlich von den Vorgaben der Stufenlernziele bzw. der Lernziele ihrer Klasse abweichen, können im Schulischen Standortgespräch individuelle Lern-ziele festgelegt und es kann auf eine Benotung verzichtet werden. Vorgehen

was wer 1. Feststellung, dass die Leis-

tungen einer Schülerin oder eines Schüler wesentlich von den Vorgaben der Stu-fen- oder Klassenlernziele abweichen

Klassenlehrper-son, sonderpä-dagogische Fachperson/en, Eltern

2. Schulisches Standortge-spräch mit Beschluss zur Abklärung der besonderen pädagogischen Bedürfnisse

Eltern, Klassen-lehrperson, son-derpädagogische Fachperson/en

3. in der Regel schulpsycho-logische Abklärung

SPD

4. Schulisches Standortge-spräch zur Festlegung der individuellen Lernziele und mit Beschluss auf Noten-verzicht

Eltern, Klassen-lehrperson, son-derpädagogische Fachperson/en, evtl. SPD

5. Information der Schulleitung Klassenlehrper-son

6. Förder- und Unterrichtspla-nung nach den vereinbarten individuellen Lernzielen

Klassenlehrper-son, sonderpä-dagogische Fachperson/en

7. Zeugnis ohne Noten in den Fächern mit individuellen Lernzielen

Klassenlehrper-son

8. Lernbericht zum Zeugnis sonderpädagogi-sche Fachper-son/en, Klassen-lehrperson

Inhaltsübersicht Zeugnis und Lernbericht für Schülerinnen und Schü-ler mit individuellen Lern-zielen, die wesentlich von den Stufen- bzw. Klassen-lernzielen abweichen.…... 2 Überblick……………………. 2 Gesetzliche Grundlagen…... 3 Zielgruppe…………………... 3 Vorgehen…………………… 4 Beurteilung im Zeugnis.…… 4 Beurteilung im Lernbericht…5 Beispiele……………………..6 Zeugnis und Lernberichte für andere Schülerinnen und Schüler mit besonde-ren pädagogischen Be-dürfnissen….……………..11

Impressum Herausgeberin Bildungsdirektion Kanton Zürich Volksschulamt Abteilung Sonderpädagogisches www.volksschulamt.zh.ch � Schulbetrieb und Unterricht � Zeugnisse � Zeugnis/Lernbericht für Schülerin- nen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen Juni 2010 © Bildungsdirektion Kanton Zürich

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Gesetzliche Grundlagen VSG1 � § 31: Beurteilung VSV2 � § 29: Dispensation VSM3 � § 4 Ausrichtung auf Regelklassen � § 6 Abs. 3 gemeinsame Beurteilung � § 24 Standortbestimmung � § 25 Abklärung � § 26 Entscheidung � § 28 Überprüfung

ZR4 � § 9 Abs. 3 Lernbericht � § 10 Verzicht auf Beurteilung � §11 Abs. 3 Verhalten von Schüle- rinnen und Schülern � §14 Unterschrift der Eltern und Erzie- hungsberechtigten � §16 Abs. 2 Aushändigung und Archivierung

Zielgruppe Grundgedanke

Mit der Umsetzung der Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen erhalten auch Kinder und Jugendliche mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen, die in der Regelklasse oder einer Be-sonderen Klasse unterrichtet werden, das reguläre Zeugnis ihrer Stu-fe. Auch für diese Schülerinnen und Schüler ist die Orientierungs- und Motivationsfunktion des Zeugnisses von grosser Bedeutung. Grundsätzlich sollen sie möglichst nach den Klassen- und Stufen-lernzielen gemäss Lehrplan geschult und beurteilt werden. Am Schu-lischen Standortgespräch können aber bei Bedarf individuelle Lern-ziele vereinbart und ein Verzicht auf Benotung (gemäss § 10 ZR) beschlossen werden. In diesem Fall werden die Leistungen in einem Lernbericht beschrieben.

Zielgruppe für Notenverzicht und Lernbericht

Für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Be-dürfnissen, denen es eindeutig nicht möglich ist, die Lernziele einer Klasse in einem oder mehreren Fächern zu erreichen (z.B. bei schweren Lernbehinderungen), können individuelle Lernziele vereinbart und ein Verzicht auf Benotung beschlossen werden. Diese Massnahme ist nur mit Zurückhaltung und unter Berücksichtigung der möglicherweise schwerwiegenden Konsequenzen für die weitere Schullaufbahn der Schülerin oder des Schülers in Betracht zu ziehen. Im Weiteren können, falls notwendig, auch bei: • Schülerinnen und Schülern mit DaZ - (Deutsch als Zweitsprache)

1 Volksschulgesetz (VSG) vom 7. Februar 2005 2 Volksschulverordnung (VSV) vom 3. Dezember 2008 3 Verordnung über die Sonderpädagogischen Massnahmen (VSM) vom 11. Juli 2007 4 Zeugnisreglement (ZR) vom 1. September 2008

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• Aufbauunterricht im Fach Deutsch • neu zugezogenen Schülerinnen und Schülern ca. ab dem 2.

Semester, z.B. in für sie neuen Fremdsprachen individuelle Lernziele vereinbart und in einem Lernbericht beurteilt und ein Verzicht auf Benotung beschlossen werden.

Vorgehen Schulisches Standortge-spräch

Individuelle Lernziele, die wesentlich von den Stufen- bzw. Klassen-lernzielen abweichen, und ein Verzicht auf Benotung müssen im Kon-sens in einem Schulischen Standortgespräch beschlossen werden. Der Beschluss, wesentlich von den Stufen-, bzw. Klassenlernzielen abzuweichen und auf eine Benotung zu verzichten, sowie die verein-barten individuellen Lernziele müssen im Gesprächsprotokoll fest-gehalten werden. Die Schulleitung ist darüber zu orientieren und es ist ihr Akteneinsicht zu ermöglichen. Unter Umständen ist es sinnvoll, im Schulischen Standortgespräch nur Grobziele zu definieren, die nach-her von der Schulischen Heilpädagogin oder dem Schulischen Heil-pädagogen noch verfeinert und allen Beteiligten zugestellt werden. Die individuellen Lernziele sowie der Beschluss, auf eine Benotung zu verzichten, werden halbjährlich an einem Schulischen Standortge-spräch überprüft.

Schulpsycholo-gische Abklärung

Bei Unklarheiten oder Uneinigkeit muss zwingend eine schulpsycho-logische Abklärung erfolgen. Wegen der möglicherweise schwerwie-genden Konsequenzen für die weitere Schullaufbahn der Schülerin oder des Schülers wird eine schulpsychologische Abklärung in jedem Fall empfohlen.

Schulpflegebe-schluss

Nur bei Uneinigkeit im Schulischen Standortgespräch nach einer schulpsychologischen Abklärung entscheidet die Schulpflege über individuelle Lernziele und Verzicht auf Benotung. Vorgängig ist den Eltern das rechtliche Gehör zu gewähren. Der Beschluss wird ihnen mit Rechtsmittelbelehrung mitgeteilt.

Beurteilung im Zeugnis Benotung

Für die Fächer mit individuellen Lernzielen, die wesentlich von den Stufen- bzw. Klassenlernzielen abweichen, kann im Zeugnis auf No-ten verzichtet werden.

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In den Sprachen werden bei einem Verzicht auf Benotung auch die Teilkompetenzen (Hörverstehen, Leseverstehen, Sprechen, Schrei-ben) nicht im Zeugnis beurteilt.

Zeugnisformular

Unter ‚Bemerkungen’ wird der Notenverzicht begründet: „Deutsch und

Mathematik: Verzicht auf Noten gemäss § 10 des Zeugnisreglements

aufgrund individueller Lernziele“. Die Beilage eines Lernberichtes wird im Zeugnis nicht vermerkt. Die Beurteilung der überfachlichen Kompetenzen (Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten) erfolgt nicht aufgrund individueller Lernziele.

Verantwortung

Die Benotung erfolgt durch die Klassenlehrperson und die sonderpä-dagogischen Fachpersonen gemeinsam. Für die Erstellung des Zeu-gnisses ist die Klassenlehrperson verantwortlich.

Beurteilung im Lernbericht Beurteilung

Den Zeugnissen für Schülerinnen und Schüler mit individuellen Lern-zielen, bei denen auf eine Notengebung verzichtet wird, muss ein Lernbericht beigelegt werden. Er enthält die vereinbarten individuellen Lernziele (und evtl. deren Verfeinerung) sowie eine kurze Beurteilung der Erreichung dieser Ziele in Worten.

Formular Lernbericht

Der Lernbericht kann auf einem selbst gestalteten oder dem vom Volksschulamt elektronisch zur Verfügung gestellten Formular Lern-

bericht zum Zeugnis mit Notenverzicht (www.vsa.zh.ch � Schulbe-trieb und Unterricht � Zeugnisse � Zeugnis/Lernbericht für Schüle-rinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen) verfasst werden. Letzteres wird auf ein Zeugnisblatt (Vordruck für Computerausdruck) ausgedruckt.

Datenschutz

Aufgrund der Datenschutzbestimmungen darf der Lernbericht lediglich Aussagen zur schulischen Entwicklung, nicht aber zu Charaktereigen-schaften, Verhaltensauffälligkeiten, Gesundheit, familiären oder sozia-len Verhältnissen oder weltanschaulichen Ansichten enthalten. Es werden die vereinbarten individuellen Lernziele und die damit verbun-denen Leistungen, nicht aber die zugrundeliegende Diagnose und die heilpädagogischen Fördermassnahmen beschrieben.

Verantwortung

Der Lernbericht wird gemeinsam von der Klassenlehrperson und der sonderpädagogischen Fachperson verfasst und unterschrieben. Er basiert in der Regel auf einem Entwurf der Fachperson.

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Beispiele

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Formular Lernbericht zum Zeugnis mit Notenverzicht

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Formular Lernbericht zum Zeugnis mit Notenverzicht

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Zeugnis und Lernberichte für andere Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen Notenverzicht und wenn mög-lich Lernbericht kein Notenver-zicht, aber evtl. Lernbericht

Bei • Schülerinnen und Schülern mit DaZ - Aufnahmeunterricht

und • neu zugezogenen Schülerinnen und Schülern im 1. Semester kann, falls aufgrund der kurzen Beobachtungszeit oder fehlender Vorbildung keine sinnvolle Beurteilung möglich ist, auch auf eine No-tengebung verzichtet werden. Ein Zeugnis muss zur lückenlosen Do-kumentation des Schulbesuchs trotzdem ausgestellt werden. Unter Bemerkungen wird festgehalten: „Neuzuzug, Verzicht auf Beurteilung

gemäss § 10 des Zeugnisreglements“ oder „lernt Deutsch als Zweit-

sprache, Verzicht auf Beurteilung gemäss § 10 des Zeugnisregle-

ments“. Die Leistungen werden wenn möglich in einem Lernbericht, z.B. auf Formular Lernbericht zum Zeugnis mit Notenverzicht, be-schrieben. Der Lernbericht wird im Zeugnis nicht vermerkt. Für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen kön-nen im Schulischen Standortgespräch auch individuelle Lernziele, die über die Klassen- oder Stufenlernziele hinausgehen, vereinbart wer-den. Ein Verzicht auf eine Benotung im Zeugnis ist, wenn die Lern-ziele wesentlich von den Vorgaben der Stufen- bzw. Klassenlernziele abweichen, im Prinzip möglich, aber selten sinnvoll. Empfohlen wird eine reguläre Benotung und ein Lernbericht, z.B. auf Formular Lern-

bericht zum Zeugnis mit Noten zum Zeugnis (gemäss § 9 ZR), in dem die individuell vereinbarten Lernziele beurteilt werden. Der Lernbericht wird im Zeugnis nicht vermerkt. Bei normalbegabten Schülerinnen und Schülern mit Verhal-tensauffälligkeiten ist im Rahmen der Gesamtbeurteilung die er-brachte Leistung in Bezug auf die regulären Stufen- bzw. Klassen-lernziele – unabhängig vom Mass der heilpädagogischen Unterstüt-zung – zu benoten. In einem Lernbericht zum Zeugnis, z.B. auf For-mular Lernbericht zum Zeugnis mit Notenverzicht, können ihre indivi-duellen Fortschritte gewürdigt werden (gemäss §§ 9 und 11 des Zeugnisreglements). Der Lernbericht wird im Zeugnis nicht vermerkt. Die Leistungen von Schülerinnen und Schülern mit Teilleistungs-schwächen, z.B. mit starken Lese-/Rechtschreibeschwierigkei-ten (LRS) werden grundsätzlich anhand der Stufen- bzw. Klassen-lernziele beurteilt: Im Fach Deutsch werden die Leistungen in den Teilkompetenzen Hörverstehen und Sprechen durch LRS in der Regel nicht tangiert

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und wie bei allen andern Schülerinnen und Schülern beurteilt. Um zu beurteilen, ob ein Schüler oder eine Schülerin trotz starken LRS wenigstens die wesentlichsten Lernziele im Bereich der Teil-kompetenz Leseverstehen erreicht, kann es sinnvoll sein, ihm oder ihr eine reduzierte Aufgabenzahl zur Verfügung zu stellen. Bei der Beurteilung der Lernziele im Bereich der Teilkompetenz Schreiben ist darauf zu achten, dass klar zwischen sprachformalen und inhaltlichen Lernzielen unterschieden wird. Während die sprach-formalen Lernziele von Schülerinnen und Schülern mit starken LRS häufig nicht erreicht werden, so können sie die im Gesamtkontext wesentlicheren sprachinhaltlichen Lernziele in der Regel erreichen, sodass die Beurteilung dieser Teilkompetenz insgesamt genügend oder sogar gut ausfällt. Um die sprachinhaltlichen Lernziele unbeein-trächtigt von den ungenügenden sprachformalen Leistungen zu er-fassen, kann diesen Schülerinnen und Schülern, wenn nötig, mehr Zeit oder z.B. ein PC mit einem Rechtschreibeprogramm zur Verfü-gung gestellt werden. Die Note fasst zusammen, in welchem Grad die Schülerin oder der Schüler in einem Fach die von der Lehrperson festgelegten Lernziele während einer Zeugnisperiode erreicht hat. Ein Teil dieser Lernziele wird eine Schülerin oder ein Schüler mit starken LRS nicht erreicht haben, andere wiederum gut, sodass die Note aufgrund der Gesamt-beurteilung häufig zumindest genügend ausfällt. In einem dem Zeug-nis beigelegten Lernbericht, z.B. auf Formular Lernbericht zum

Zeugnis mit Noten, der im Zeugnis unter Bemerkungen nicht ver-merkt wird, können die Gesamtnote genauer erläutert und insbeson-dere die Stärken der Schülerin oder des Schülern in diesem Fach gewürdigt werden. In allen andern Fächern ist die Überprüfung der Lernziele bei Schüle-rinnen und Schülern mit starken LRS so zu gestalten, dass aus-schliesslich die Lernziele des entsprechenden Fachs und nicht nochmals die Lese- oder Schreibfähigkeiten überprüft werden. Dazu sind evtl. individuelle Anpassungen der Prüfungsform, z.B. mündliche Überprüfung, Vorlesen der Aufgabenstellung, Gewährung von mehr Zeit und zur Verfügung stellen eines PCs, nicht aber der Beurtei-lungsnorm notwendig. Grundsätzlich kann zu den Zeugnissen aller Schülerinnen und Schüler ein Lernbericht (gemäss §§ 9 und 11 des Zeugnisregle-ments), z.B. auf Formular Lernbericht zum Zeugnis mit Noten beige-legt werden. Ein Lernbericht wird im Zeugnis nicht vermerkt.