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20.04.2005 Bekämpfung von Produktpiraterie aus Sicht eines Markenherstellers2
“Bekämpfung von Produktpiraterie aus Sicht eines Markenherstellers”
RA Joachim Renner, Corp. TM Counsel Henkel KGaA
RA Frank-Olaf Walter, Corp. TM Counsel Henkel KGaA
20.04.2005 Bekämpfung von Produktpiraterie aus Sicht eines Markenherstellers3
Vortragsübersicht
I. Kurzvorstellung des Unternehmens
II. Definition von “Produktpiraterie”
III. Betroffenheit der Henkel KGaA anhand aktueller Beispiele
IV. Risiken für Henkel
V. Gegenmaßnahmen
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I. Kurzvorstellung des Unternehmens
2005 Henkel Worldwide
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Three Areas of Competence, Four Business Sectors
Quality with Brands & Technologies
HomeCare
Adhesives, Sealants &Surface Treatment
PersonalCare
Consumer& Craftsmen
Industry
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Laundry & Home CareProduct Portfolio
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Cosmetics/ToiletriesProduct Portfolio
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Consumer and Craftsmen Adhesives – Product Portfolio
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Henkel TechnologiesProduct Portfolio
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II. Definition von Produktpiraterie
• Einleitung
• Fakes: eine Kopie eines Originalproduktes, welche ununterscheidbar vom/als Originalprodukt verkauft wird
= meist durch 1:1-Übernahme der äußeren Verpackungsaufmachung
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II. Definition von Produktpiraterie
• Look-Alikes: Verpackungsaufmachung ruft Assoziationen hervor= keine 1:1-Übernahme
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II. Definition von Produktpiraterie
• Parallel-Importe: Originalware, welche außerhalb etablierter Lieferkanäle vertrieben wird
lukrativ wg. Preisgefälle
beachte markenrechtliche Erschöpfung
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III. Betroffenheit der Henkel KGaA
• aufgrund der Bekanntheit und Popularität seiner Produkte in einer Vielzahl von Ländern hat Henkel grundsätzlich mit Produkt- und Markenpiraterie zu kämpfen
• dies betrifft insbesondere – aber nicht ausschließlich - alle Konsum-güter, d.h. Konsumentenklebstoffe, Kosmetika sowie Wasch- und Reinigungsmittel
• aufgrund ihrer hohen Qualität geraten aber auch die Bereiche “In-dustrieklebstoffe” und “Oberflächentechniken” zunehmend in den Focus von Produktpiraten
• es ist davon auszugehen, dass diese Trends eher zu - als abneh-men werden
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IV. Risiken für HenkelImageverlust- Gefahr unzufriedener / enttäuschter Verbraucher, die sowohl
hinsichtlich Verpackung als auch hinsichtlich des Produktes Henkel-Qualität erwartet haben
Gefahr der (ungerechtfertigten) Inanspruchnahme aus Produkthaftung- Henkel muss beweisen, dass das betroffene Produkt – entgegen
seinem äußeren Anschein – nicht aus dem Verantwortungsbereich von Henkel stammt
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IV. Risiken für Henkel
• Wirtschaftliche Schäden (allg. Zahlen)- International Chamber of Commerce “Counterfeiting Intelligence
Bureau” (ICC, Paris) geht bereits 1997 davon aus, dass 5 – 7 % aller im Welthandel befindlichen Waren gefälscht sind, darauf basierend wird der Umsatzverlust der Originalhersteller auf ca. 250 Mrs. US-$ pro Jahr geschätzt
- GBLAAC schätzt in 2000 die jährlichen Umsatzverluste auf ca. 450 Mrd. US-$ (entspricht ca. 9 % der im Welthandel befind-lichen Waren)
- DIHK/APM gehen von jährlichen Umsatzverlusten der deutschen
Wirtschaft von ca. 25 Mrd. Euro aus
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IV. Risiken für Henkel
• Wirtschaftliche Schäden (allg. Zahlen; Forts.)- Laut Jahresbericht des deutschen Zolls (ZGR) wurden in 2004 in
8.564 Fällen Waren im Wert von ca. 145 Mio. Euro beschlagnahmt;
Herkunft der gefälschten Artikel war in mehr als 45 % der Fälle
China oder Thailand (http://www.grenzbeschlagnahme.de)
- Statistik der EU (nur Quartal I – III 2004)
http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/resources/documents/counterf_comm_2004_en.pdf
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V. Gegenmaßnahmen• umfassender / weltweiter Schutz der IP-Rechte als
Grundvoraussetzung für erfolgreiche Anti-Counterfeiting Maßnahmen
• Überwachung
- Zusammenarbeit mit dem Zoll durch Stellen
sog.Grenzbeschlagnahmeanträge
- gezielte Kontrollen auf Messen (Bsp.: “Paperworld 2005”)
- Netzwerk: Tochtergesellschaften, Henkel Law Group, Vertriebspartner/Distributoren, lokale Anwälte/Behörden, Kundenreklamationen, Außendienstmitarbeiter, Ermittler
Ermittlungen / Monitoring im Internet (Handelsplattformen)
- Registerüberwachung z.B. Kollisionsüberwachung
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V. Gegenmaßnahmen
• Lobbying auf nationaler und internationaler Ebene durch
Mitgliedschaft in verschiedenen Anti-Counterfeiting
Organisationen (z.B.: GBLAAC (global), QBPC (China),
ABAC-BAAN (Belgium), APM, VBP (Deutschland) oder
IACC (USA)
• Ad hoc – Zusammenarbeit mit anderen Originalherstellern
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V. Gegenmaßnahmen
• Vorgehen (einzelfallabhängig) durch
- Vernichtung der Fakes
- Zivil- / strafrechtliche Verfolgung
- Presseveröffentlichungen
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Exkurs: Grenzbeschlagnahmeverfahren
• geregelt in §§ 143 ff. MarkenG (basiert auf EU-Recht)
• Tätigwerden des Zolls „ex officio“ (5 %) oder basierend auf vorherigem Antrag des Rechtsinhabers (95 %)
• bei „Fälschungsverdacht“ „Aussetzung der Überlassung“
Info an Rechtsinhaber
• binnen max. 2 x 10 Werktagen muss „Sachentscheidung“ erzielt werden (derzeit nur durch Zivilgericht möglich)
• sofern positive Sachentscheidung Ware wird vernichtet
• Problem: Verlagerung der EU-Außengrenzen
• Einzelheiten www.grenzbeschlagnahme.de Zurück