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I n 2015 haben die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psy- chosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) gemeinsam mit Gesundheitsstadt Berlin e.V. eine Expertise zur »Arbeitssituation von Menschen mit schweren psychischen Er- krankungen in Deutschland« in Auftrag ge- geben. Ziel war eine Bestandsaufnahme der aktuellen Situation zu Ausmaß und Möglich- keiten der beruflichen Teilhabe in Deutsch- land, zu evidenzbasierten Ansätzen der Ar- beitsrehabilitation und eine Formulierung von ableitbaren Handlungsempfehlungen. Wenngleich sich die Behandlungs- und Versorgungssituation für (schwer) psychisch erkrankte Menschen seit der Psychiatrie-En- quete enorm verbessert hat, bleibt einem Teil der Betroffenen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben oft verwehrt. Die durch die Expertise angestoße- ne Diskussion um berufliche Teilhabe ist deshalb auch als »eine logische und längst überfällige Konsequenz der Psychiatrie-En- quete-Bewegung von der institutionalisier- ten Psychiatrie hin zu einer gemeindenahen Versorgung zu betrachten«, so Dr. Iris Hauth, Präsidentin der DGPPN. 1 Die Behandlungs- und Versorgungsstruk- turen sind heute zweifelsohne vielfältig so- wie gemeindenah und an den individuellen Bedarfen der Nutzer orientiert. Die Behand- lungsmöglichkeiten sind breit und zuneh- mend evidenzbasiert. In der wachsenden Etablierung von Peer-Arbeit und der Einfüh- rung der EX-IN-Ausbildung in Deutschland liegt eine große Chance, die Versorgung psy- chisch erkrankter Menschen weiter zu ver- bessern und das darin verborgene Potenzial für die Stärkung von Empowerment und Re- covery für die Betroffenen zu nutzen. Ent- hospitalisierung, Dezentralisierung und Am- bulantisierung haben auch dazu beigetra- gen, die Teilhabechancen der psychisch er- krankten Menschen am gesellschaftlichen Leben zu erweitern. Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention in 2009 wird die rechtliche Stellung der Betroffenen weiter gestärkt. Formuliert werden hier un- abhängige Lebensführung und gleichbe- rechtigte Möglichkeiten in den Bereichen Wohnen, Ausbildung und Arbeit sowie Frei- zeit für Menschen mit einer Behinderung. Der beruflichen Beschäftigung kommt dabei eine beträchtliche Bedeutung zu. Ausgangspunkt Grundlage für die Bestandsaufnahme bilde- te eine breite Literaturrecherche. Zunächst war es erforderlich, die Zielgruppe schwer psychisch Erkrankter (engl. »severe mental illness/severe and persistent mental illness«) zu definieren. Diese Patientengruppe ist hauptsächlich durch die Auswirkungen ihrer schweren und anhaltenden psychischen Er- krankung gekennzeichnet, die mit deutli- chen Einschränkungen in verschiedenen Funktions- und Lebensbereichen verbunden sind. Schwer psychisch Erkrankte haben komplexe Behandlungsbedarfe. Oft nehmen sie medizinische und psychosoziale Hilfen zur Förderung beruflicher und sozialer Teil- habe intensiv in Anspruch. In der Versor- gungsplanung psychiatrisch-psychothera- peutischer und psychosozialer Hilfen haben sie deshalb eine Sonderstellung. In Europa haben sich drei Kriterien zur Be- schreibung schwerer psychischer Erkran- kungen durchgesetzt: 1. Vorliegen (irgendeiner) psychischen Er- krankung (z.B. schwere Depression, Schizo- phrenie oder andere psychotische Störung, schwere bipolare Störung, Zwangs- oder Angststörung, posttraumatische Belastungs- störung oder eine schwere Persönlichkeits- störung), 2. Dauer und/oder Behandlung der Erkran- kung beträgt mindestens zwei Jahre, und 3. die durch die Erkrankung hervorgerufe- ne psychosoziale Beeinträchtigung erreicht eine gewisse Schwere, die durch eine gültige Skala quantifizierbar ist (z.B. Global Assess- ment of Functioning, GAF). 2 Die Zahl der Betroffenen mit einer schwe- ren psychischen Erkrankung wird auf der Grundlage und der Zusammenschau der der- zeit vorliegenden Befunde vorsichtig auf 1 bis 2% der Erwachsenen zwischen 18 und 65 Jah- ren geschätzt. In Deutschland wären damit in diesem Alterssegment zirka 500 000 bis zu 1 Million Menschen schwer psychisch erkrankt. Berufliche Exklusion und sozialrechtliche Benachteiligung Aus dem »Teilhabebericht der Bundesregie- rung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen« 3 (2013) geht hervor, dass 50% der Menschen mit chronischen psy- chischen Störungen im erwerbsfähigen Al- ter keinerlei Erwerbstätigkeit nachgehen, 04/2016 soziale psychiatrie teilhabe durch arbeit?! 4 Foto: Stanjourdan Arbeit und Beschäftigung schwer psychisch erkrankter Menschen in Deutschland Von Uta Gühne, Thomas Becker und Steffi G. Riedel-Heller *

Arbeit und Beschäftigung schwer psychisch erkrankter ...€¦ · mit Beeinträchtigungen«3(2013) geht hervor, dass – 50% der Menschen mit chronischen psy-chischen Störungen im

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Page 1: Arbeit und Beschäftigung schwer psychisch erkrankter ...€¦ · mit Beeinträchtigungen«3(2013) geht hervor, dass – 50% der Menschen mit chronischen psy-chischen Störungen im

I n 2015 haben die Deutsche Gesellschaftfür Psychiatrie und Psychotherapie, Psy-

chosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN)gemeinsam mit Gesundheitsstadt Berlin e.V.eine Expertise zur »Arbeitssituation vonMenschen mit schweren psychischen Er-krankungen in Deutschland« in Auftrag ge-geben. Ziel war eine Bestandsaufnahme deraktuellen Situation zu Ausmaß und Möglich-keiten der beruflichen Teilhabe in Deutsch -land, zu evidenzbasierten Ansätzen der Ar-beitsrehabilitation und eine Formulierungvon ableitbaren Handlungsempfehlungen. Wenngleich sich die Behandlungs- und

Versorgungssituation für (schwer) psychischerkrankte Menschen seit der Psychiatrie-En-quete enorm verbessert hat, bleibt einemTeil der Betroffenen eine gleichberechtigteTeilhabe am gesellschaftlichen Leben oftverwehrt. Die durch die Expertise angestoße-ne Diskussion um berufliche Teilhabe istdeshalb auch als »eine logische und längstüberfällige Konsequenz der Psychiatrie-En-quete-Bewegung von der institutionalisier-ten Psychiatrie hin zu einer gemeindenahenVersorgung zu betrachten«, so Dr. Iris Hauth,Präsidentin der DGPPN.1

Die Behandlungs- und Versorgungsstruk-turen sind heute zweifelsohne vielfältig so-wie gemeindenah und an den individuellenBedarfen der Nutzer orientiert. Die Behand-lungsmöglichkeiten sind breit und zuneh-mend evidenzbasiert. In der wachsendenEtablierung von Peer-Arbeit und der Einfüh-rung der EX-IN-Ausbildung in Deutschlandliegt eine große Chance, die Versorgung psy-chisch erkrankter Menschen weiter zu ver-bessern und das darin verborgene Potenzialfür die Stärkung von Empowerment und Re-covery für die Betroffenen zu nutzen. Ent -hospitalisierung, Dezentralisierung und Am-

bulantisierung haben auch dazu beigetra-gen, die Teilhabechancen der psychisch er-krankten Menschen am gesellschaftlichenLeben zu erweitern. Mit der Ratifizierung derUN-Behindertenrechtskonvention in 2009wird die rechtliche Stellung der Betroffenenweiter gestärkt. Formuliert werden hier un-abhängige Lebensführung und gleichbe-rechtigte Möglichkeiten in den BereichenWohnen, Ausbildung und Arbeit sowie Frei-zeit für Menschen mit einer Behinderung.Der beruflichen Beschäftigung kommt dabeieine beträchtliche Bedeutung zu.

Ausgangspunkt

Grundlage für die Bestandsaufnahme bilde-te eine breite Literaturrecherche. Zunächstwar es erforderlich, die Zielgruppe schwerpsychisch Erkrankter (engl. »severe mentalillness/severe and persistent mental illness«)zu definieren. Diese Patientengruppe isthauptsächlich durch die Auswirkungen ihrerschweren und anhaltenden psychischen Er-krankung gekennzeichnet, die mit deutli-chen Einschränkungen in verschiedenenFunktions- und Lebensbereichen verbundensind. Schwer psychisch Erkrankte habenkomplexe Behandlungsbedarfe. Oft nehmensie medizinische und psychosoziale Hilfenzur Förderung beruflicher und sozialer Teil-habe intensiv in Anspruch. In der Versor-gungsplanung psychiatrisch-psychothera-peutischer und psychosozialer Hilfen habensie deshalb eine Sonderstellung. In Europa haben sich drei Kriterien zur Be-

schreibung schwerer psychischer Erkran-kungen durchgesetzt: 1. Vorliegen (irgendeiner) psychischen Er-

krankung (z.B. schwere Depression, Schizo-phrenie oder andere psychotische Störung,schwere bipolare Störung, Zwangs- oderAngststörung, posttraumatische Belastungs-störung oder eine schwere Persönlichkeits-störung),2. Dauer und/oder Behandlung der Erkran-

kung beträgt mindestens zwei Jahre, und 3. die durch die Erkrankung hervorgerufe-

ne psychosoziale Beeinträchtigung erreichteine gewisse Schwere, die durch eine gültigeSkala quantifizierbar ist (z.B. Global Assess-ment of Functioning, GAF).2

Die Zahl der Betroffenen mit einer schwe-ren psychischen Erkrankung wird auf derGrundlage und der Zusammenschau der der-zeit vorliegenden Befunde vorsichtig auf 1 bis2% der Erwachsenen zwischen 18 und 65 Jah-ren geschätzt. In Deutschland wären damit indiesem Alterssegment zirka 500000 bis zu 1 Million Menschen schwer psychisch erkrankt.

Berufliche Exklusion und

sozialrechtliche Benachteiligung

Aus dem »Teilhabebericht der Bundesregie-rung über die Lebenslagen von Menschenmit Beeinträchtigungen«3 (2013) geht hervor,dass– 50% der Menschen mit chronischen psy-chischen Störungen im erwerbsfähigen Al-ter keinerlei Erwerbstätigkeit nachgehen,

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Foto: Stanjourdan

Arbeit und Beschäftigung schwer psychisch erkrankter Menschen in Deutschland Von Uta Gühne, Thomas Becker und Steff i G . R iedel -Heller*

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– 20% in einer Werkstatt für behinderteMenschen (WfbM) tätig sind und

– 15% Hilfsangebote wie Tagesstätten in An-spruch nehmen.

Hilfsangebote zwischen dem allgemeinenund dem besonderen Arbeitsmarkt sowieAngebote der Begleitung für Beschäftigungam allgemeinen Arbeitsmarkt stehen lautBericht nur in geringem Umfang zur Verfü-gung. Die Möglichkeiten eines Übergangesvon der WfbM zum allgemeinen Arbeits-markt seien unsicher und mit Risiken ver-bunden und in der Praxis derzeit nur für einesehr kleine Gruppe betroffener Personenmöglich.Auch im internationalen Vergleich liegen

die Arbeitsraten für Patienten mit einer Er-krankung aus dem schizophrenen Formen-kreis lediglich bei zirka 10 bis 20%.4 Im Ver-gleich zu somatisch erkrankten Menschensind psychisch erkrankte Menschen wenigerin den Arbeitsmarkt integriert; das Arbeits-einkommen ist vergleichsweise gering. Diesgilt vor allem für Personen mit schizophre-nen Störungen und Personen mit einer Sub-stanzabhängigkeit. So beträgt beispielsweisedie Lebensarbeitszeit von Männern mit einerSchizophrenie weniger als die Hälfte der Le-bensarbeitszeit depressiv Erkrankter.In Deutschland lassen sich mittlerweile

knapp 43% aller gesundheitsbedingten Früh-berentungen auf eine psychische Erkran-kung zurückführen.5 Dabei nimmt die Zahlan Neuberentungen wegen psychischer Er-krankungen deutlich zu. Die sozialrechtliche Benachteiligung der

Betroffenen zeigt sich auch in dem ver-gleichsweise geringen Anteil an Rehabilita-tionsleistungen. Nur etwas mehr als dieHälfte der Betroffenen hat in den Jahren zu-

vor eine Rehabilitationsmaßnahme in An-spruch genommen. Generell ist davon aus-zugehen, dass Zuständigkeits- und Schnitt-stellenprobleme im Sozialversicherungssys-tem eine adäquate Behandlung und Rehabi-litation erschweren.

Möglichkeiten der Arbeitsrehabilitation

und beruflichen Teilhabe in Deutschland

Wenngleich Deutschland über ein sehr viel-seitiges Angebot beruflicher Rehabilitations-möglichkeiten verfügt, gelingt eine wirk -liche Teilhabe am Arbeitsleben selten. Oft ar-beiten schwer und chronisch psychisch

Kranke auf einer Stelle des besonderen Ar-beitsmarktes; die Wahrscheinlichkeit einesWechsels auf den allgemeinen Arbeitsmarktist äußerst gering. Zum geschützten Arbeitsmarkt zählen

insbesondere die Beschäftigungsmöglich-keiten ausgelagerter Arbeitstherapieplätzesowie die Arbeits- und Beschäftigungsange-bote in Tagesstätten und Tagesförderstätten,der Berufsbildungs- und Arbeitsbereich derWfbMs sowie Zuverdienstangebote, wie siesich beispielsweise unter dem Dach gemein-depsychiatrischer Versorgungseinrichtun-gen finden lassen. Mittlerweile beträgt derAnteil der Beschäftigten mit einer psy-chischen Behinderung in einer WfbM 20%.2014 waren hier bundesweit zirka 60700Menschen mit einer psychischen Behinde-rung beschäftigt. Der Anteil stieg über dieletzten Jahre kontinuierlich an, was ein Indi-kator dafür ist, dass es wenige Alternativenfür die Betroffenen gibt, allerdings zeigen dieebenfalls hohen Fluktuationsraten der Neu-ankömmlinge, dass sie sich dort nicht in je-dem Falle am richtigen Platz fühlen. Möglichkeiten auf dem allgemeinen Ar-

beitsmarkt bestehen in temporären Struktu-ren wie beispielsweise die der EinrichtungenBeruflicher Trainingszentren (BTZs) oder Re-habilitationseinrichtungen für psychischKranke (RPKs) sowie in langfristig angeleg-ten Strukturen, wie sie Arbeitsplätze der frei-en Wirtschaft und Integrationsfirmen bie-ten. Dabei nehmen die RPKs als spezielle Re-habilitationseinrichtungen für (schwer undchronisch) psychisch Erkrankte eine beson-dere Stellung ein, da sie so konzipiert sind,dass Rehabilitationsangebote mit einer

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Foto: W

olfgang Schmidt

Dieter Schütz, pixelio.de

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fachdiensten begleiteten psychisch krankenRehabilitanden stellen lediglich einen Anteilvon 28% aller begleiteten Rehabilitandendar; ihre absolute Zahl wurde 2013 auf zirka19000 Teilnehmer geschätzt. Für viele derMaßnahmen sind zuverlässige Zahlen aufBundesebene kaum ermittelbar.

Barrieren beruflicher Teilhabe

Neben der bereits benannten sozialrechtli-chen Ausgrenzung lassen sich zahlreicheweitere Barrieren identifizieren. Aufseitender Rehabilitanden sind es die krankheitsbe-dingten Folgen der Erkrankung, die die be-rufliche Leistungsfähigkeit schmälern, undder instabile, wenig vorhersagbare Krank-

heitsverlauf. Laut einer Studie der Bundes-psychotherapeutenkammer (2013) führenpsychische Erkrankungen zu überdurch-schnittlich langen Krankschreibungen undstellen damit eine hohe ökonomische Belas-tung für Arbeitgeber dar.7 Ein psychisch er-krankter Arbeitnehmer fehlt rund fünf Wo-chen pro Krankschreibungsfall (34,5 Tage).Auch vonseiten der Arbeitgeber bzw. po-

tenzieller Kollegen werden die Erfahrungenim Arbeitsprozess mit psychisch erkranktenMitarbeitern im Gegensatz zu den Mitarbei-tern mit körperlicher oder geistiger Behinde-rung deutlich problematisch dargestellt.8

Das betrifft die Arbeitsleistung, die nurschwer bzw. überhaupt nicht kalkulierbarsei. Ausfallzeiten seien vergleichsweise hoch,eine Kontinuität des Arbeitsablaufs nicht er-reichbar. Insgesamt finde sich hier eine deut -lich geringere Akzeptanz durch das sozialeUmfeld, aber auch eine große Unsicherheitden Betroffenen gegenüber, verbunden mitgewissen Ängsten und einem ausweichen-den, kontaktvermeidenden Verhalten. Krank -heitsbedingte Beeinträchtigungen hin sicht -lich psychischer Phänomene (z.B. Frustrati-onstoleranz, Selbsteinschätzung, Ausdauer)einschließlich sozialer Fertigkeiten erschwe-ren die Bewältigung der Arbeitsaufgabenund die Integration ins Team. Stigma undDiskriminierung werden neben den krank-heitsbedingten Beeinträchtigungen als eineSchlüsselbarriere auf dem integrativen Wegins Erwerbsleben betrachtet. Der Wandel desArbeitsmarktes, verbunden mit steigendenAnforderungen an berufliche Qualifikation,Arbeitstempo, Belastbarkeit, Flexibilität undSelbstständigkeit, erschwert insbesondereschwer psychisch erkrankten Menschen den(Wieder-)Einstieg ins Erwerbs leben.9

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www.bob-born.de

pixabay.de

nahtlosen Verzahnung medizinischer undberuflicher Rehabilitationsmaßnahmen beigleichzeitiger psychosozialer Betreuungdurch spezielle Vereinbarungen der beteilig-ten Kosten- und Leistungsträger realisierbarsind. Die Rehabilitationsmaßnahmen einerRPK sind in ihrem Kern als Komplexleistungkonzipiert und orientieren sich am individu-ellen Bedarf und den Lebenswelten der Re-habilitanden und können damit »als Meilen-stein in dem ansonsten ausgesprochen zer-gliederten deutschen Sozialsystem bezeich-net werden«.6 Allerdings ist die Verteilungdieser Einrichtungen keinesfalls flächende-ckend und die inhaltlich-therapeutischenund strukturellen Merkmale der RPKs unter-liegen regionalen Schwankungen. So wirdauch die flexible und langfristige ambulanteNachbetreuung am Übergang in ein Be-schäftigungsverhältnis bisher nur in einigenRegionen umgesetzt.Auch wenn sich die Wahl der einzelnen

Angebote und Einrichtungen am Leistungs-vermögen bzw. der Stabilität der psychischerkrankten Menschen orientiert, wird siestark durch die regionalen Gegebenheitendes Arbeitsmarktes sowie der vorherrschen-den Rehabilitationslandschaft bestimmt. Deutlich macht die aktuelle Bestandsauf-

nahme, dass der geschätzten Größenord-nung von zirka 500000 bis 1 Million Men-schen mit einer schweren psychischen Er-krankung und besonderen Behandlungs-und Versorgungsbedarfen vergleichsweisewenige Angebote gegenüberstehen. DieMehrheit der vorgehaltenen Plätze existiertin den Werkstätten für behinderte Men-schen. In den 52 RPKs wurden 2013 1723 Teil-nehmer registriert. Die von den Integrations-

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Methodische Ansätze

der Arbeitsrehabilitation

Auch die Art der Maßnahme hat einen Ein-fluss auf den Integrationserfolg. Grob lassensich hierbei zwei methodische Ansätze derArbeitsrehabilitation unterscheiden. Beim»Pre-vocational Training«, das dem Stufen-leiterprinzip folgt, erfolgen mit dem Ziel ei-ner Rückkehr auf den ersten Arbeitsmarktzunächst gesundheitsstabilisierende undberufsvorbereitende Maßnahmen, die bei-spielweise aus Arbeitstherapie, Bewerbungs-trainings und übergangsweiser Beschäfti-gung in einem geschützten Arbeitsverhält-nis bestehen können. Erst im Anschluss andieses Training unter »beschützten« Bedin-gungen wird die Eingliederung in den allge-meinen Arbeitsmarkt angestrebt (»firsttrain, then place«). Nicht selten enden dieHilfen mit dem Abschluss des Trainingspro-gramms und die Selektionseffekte, die sichaus solchen Programmen ergeben, sind im-mens. Oft fallen schon bis zum Abschluss der»Abklärungsphase« 70% der Rehabilitandendurchs Netz. Dagegen folgt das »First place,then train«-Prinzip einem anderen Vorge-hen: Hierbei wird der Rehabilitand – voraus-gesetzt, er hat den Wunsch nach einer Tätig-keit auf dem ersten Arbeitsmarkt – rasch aufeinem solchen Arbeitsplatz platziert unddann in der Tätigkeit trainiert. Dabei erfolgteine zeitlich nicht limitierte Unterstützungdurch einen spezialisierten Jobcoach, der engmit dem psychiatrischen Behandlungsteamund dem Arbeitgeber kooperiert (»supportedemployment«). Ansätze nach dem Prinzip von Supported

Employment (SE) haben ihren Ursprung inden USA, wo sie in den 1980er-Jahren ent-standen. Supported Employment (übersetzt:unterstützte Beschäftigung) ist an dieserStelle nicht gleichzusetzen mit dem Begriffder »Unterstützten Beschäftigung« (UB)nach § 38a Sozialgesetzbuch (SGB) IV, da er inden wesentlichen Forderungen von SE ab-weicht. Im Folgenden wird bei der Darstel-lung der Evidenz deshalb weiterhin der Be-griff des Supported Employment gebraucht,da in den zahlreichen Studien das internatio-nal verbreitete Konzept von SE untersuchtwurde und nicht die Form der UnterstütztenBeschäftigung, wie sie in Deutschland imSGB IV definiert ist.Die wissenschaftliche Evidenz zur Wirk-

samkeit von SE bei erwachsenen Menschenmit psychischen Erkrankungen stützt sichmittlerweile auf zwölf systematische Re-views und siebzehn randomisierte kontrol-lierte Studien. Rehabilitanden kommen durchSE im Vergleich zu traditionellen beruflichenRehabilitationsansätzen mindestens dop-pelt so häufig in Beschäftigung, sie arbeiten

länger und erhalten einen höheren Ver-dienst.10 Von besonderem Interesse ist in die-sem Zusammenhang eine aktuelle randomi-sierte kontrollierte Studie aus der Schweiz, dahier SE gegenüber traditionellen arbeitsreha-bilitativen Interventionen unter vergleichba-ren sozioökonomischen Rahmen beding ungenwie in Deutschland untersucht wurde undsich als eindeutig überlegen erwies.11 Die po-

sitiven Effekte hinsichtlich der Arbeitssituati-on bei den Teilnehmern blieben auch nachfünf Jahren bestehen. Zudem wurden auchpositive Effekte auf nicht arbeitsbezogeneZielvariablen wie Lebensqualität, (teil-)statio-näre Behandlungsnotwendigkeit und Empo-werment beschrieben.Gegenüber der überwältigenden Evidenz

zu SE ist die wissenschaftliche Evidenz zutraditioneller Arbeitsrehabilitation äußerstbegrenzt. Zudem weisen die Ansätze des»First train, then place« einige Mängel auf: – die Maßnahmen sind sehr teuer;– sie weisen trotz hoher Eintrittsselektiongeringe Integrationserfolge von meist un-ter 30% auf;

– sie finden mehrheitlich im geschütztenRahmen statt, und sie sind zeitlich befris-tet.12

Allerdings steht die überlegene Mehrheit derin Deutschland vorgehaltenen Rehabilitati-onsangebote mehr oder weniger in der Tra-dition »Erst trainieren – dann platzieren«.Immerhin wurde Anfang 2009 die Maßnah-me »Unterstützte Beschäftigung« mit demZiel einer stärkeren Umsetzung des Ansatzes»Erst platzieren – dann trainieren« im Sozial-gesetzbuch verankert. Die UB umfasst in derersten Phase eine individuelle betriebliche

Qualifizierung und bei Bedarf in der zweitenPhase eine Berufsbegleitung. Die Maßnah-me wird vom zuständigen Rehabilitations-träger in der Regel für bis zu zwei Jahre er-bracht. Inhaltlich ist die UB allerdings nichtmit dem international evaluierten Ansatzdes SE gleichzusetzen, da er in den wesentli-chen und Erfolg versprechenden Forderun-gen abweicht, z.B. in der unbefristeten Be-

gleitung durch einen Jobcoach. Die große Be-deutung der Programmtreue bei der Umset-zung von SE unterstrich jedoch jüngst eineretrospektive Untersuchung im »freienFeld«.13 Eine gute Programmtreue führt dem-nach zu höheren Eingliederungsraten in diefreie Wirtschaft. Hiermit ist eine entschei-dende Forderung bei der Implementierungvon SE verbunden, die nur dann wie erwar-tet gelingen kann, wenn die Kriterien desKonzepts tatsächlich berücksichtigt werden.

Fazit

Die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit istexistenzielles Bedürfnis und ein Recht allerMenschen, auch der Menschen mit psy-chischen Erkrankungen – was die UN-Kon-vention über die Rechte von Menschen mitBehinderungen unmissverständlich regelt.Von gelingender beruflicher Inklusion schwerpsychisch erkrankter Menschen, das zeigtdie Expertise, sind wir derzeit jedoch (noch)weit entfernt. Aus Betroffenensicht sind Of-fenheit, individuelle Lösungen und ein Ver-trauen und Zutrauen erforderlich. KatrinZeddies, Betroffene und Rehabilitationspsy-chologin von Grenzgänger e.V., Borderline-Selbsthilfe Berlin, formulierte es folgender-

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Peter Sm

ola, pixelio.de

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maßen: »Im Arbeitskontext wäre es von Vor-teil, wenn Betroffene und auch Arbeitgebersich häufiger trauen würden, die Dinge beimNamen zu nennen, um vorab für krisenhaftePhasen gemeinsam Lösungen zu bespre-chen. Beispielsweise könnten Arbeitsstun-den nachgearbeitet werden, die in einer Pha-se von zu starker psychischer Labilität nichtgeschafft werden. Es könnten Homeoffice-

Zeiten eingeräumt werden, wenn Groß-raumbüros oder Konzentrationsschwierig-keiten daran hindern, E-Mails oder Anrufeabzuarbeiten. Hierfür ist es ebenfalls nütz-lich, die Arbeitgeber, Ausbilder und Mitar-beiter zu coachen und jemanden zur Seite zustellen, der als eine Art Dolmetscher fun-giert: Krankheitsbilder erklären, Mut zur kla-ren, aber gewaltfreien Kommunikation ma-chen, Konflikte zwischen den Kollegen klä-ren und medial begleiten.«14

Veränderungen sind auf unterschiedli-chen Ebenen erforderlich. Die sich ergeben-den Handlungsempfehlungen15 sind dem-

entsprechend breit und komplex und ver-deutlichen, dass die Bemühungen für eineverbesserte berufliche Inklusion (schwer)psychisch erkrankter Menschen langfristigausgerichtet sein müssen.Die Individualität eines jeden Patienten

und verschiedenste Erkrankungsverläufeverlangen ein individuelles Vorgehen unddie Orientierung an (wechselnden) Bedarfen

der Patienten in Behandlung und Rehabilita-tion. Notwendig ist eine umfassende Aufklä-rung aller Patienten zu den verschiedenenBehandlungs- und Rehabilitationsmöglich-keiten, um informierte Entscheidungen zutreffen und Teilhabe zu sichern. Im Sinne von Recovery müssen die zur

Zielerreichung notwendigen Ressourcenund Potenziale des Patienten wie Selbstver-trauen, Motivation, Hoffnung und Interessenüber den gesamten Behandlungs- und Reha-bilitationsverlauf gestärkt werden. Besonde-re Aufmerksamkeit muss der Rückfallpro-phylaxe geschenkt werden, da erneute psy-

chische Krisen den Rehabilitationsverlaufbzw. die Erwerbstätigkeit negativ beeinflus-sen können. Für junge psychisch erkrankte Patienten

braucht es frühzeitig geeignete Unterstüt-zung und entsprechende Anspruchsgrundla-gen, um den Übergang Schule – Ausbildung– Beruf erfolgreich zu gestalten. Ziel ist vonBeginn an, Inklusion zu erhalten bzw. zu er-zielen und damit Motivation und Zuversichtzu stärken und Resignation zu vermeiden. Eine berufliche Teilhabe beeinflusst den

Krankheitsverlauf positiv und sollte deshalbfrühzeitig mit dem Patienten gemeinsamgeplant werden. In diesem Zusammenhangmuss die Selbstbestimmung der Betroffenenbei der Inanspruchnahme von rehabilitati-ven Leistungen und Beschäftigungsmög-lichkeiten berücksichtigt werden. Ziel istweiterhin eine stärkere Umsetzung des Prin-zips »Rehabilitation vor Rente« und mögli-cherweise eine kritische Überprüfung fest-geschriebener Anspruchs- und Zugangsvo-raussetzungen für Rehabilitationsleistun-gen, um den hohen Anteil psychisch Er-krankter mit Frühberentung zu minimieren.Behandlung und Rehabilitation schwer psy-chisch Kranker sind auf das engste mitei-nander verwoben und sollten möglichst aneinem gemeinsamen Ort sowie lebenswelt-und wohnortnah erfolgen. Es gilt das Prinzip»Ambulant vor stationär« mit einer kontinu-ierlichen und nachhaltigen Betreuung durchein gemeindepsychiatrisches Team. Der Ansatz von »Unterstützter Beschäfti-

gung« muss stärker befördert und umge-setzt werden. Hierbei liegt ein Fokus auf derSchaffung von Möglichkeiten einer unbe-fristeten Begleitung am Arbeitsplatz, umKontinuität und am Bedarf orientierte Un-terstützung zu gewähren und die Chance ei-ner dauerhaften Beschäftigung zu vergrö-ßern. Erforderlich ist der Einsatz gut qualifi-zierter Jobcoachs, die idealerweise sowohlüber Berufserfahrung in der Psychiatrie alsauch in der freien Wirtschaft verfügen. AlleMöglichkeiten einer Tätigkeit auf dem ers-ten Arbeitsmarkt sollten zunächst ausgelo-tet werden, bevor Angebote des besonderenArbeitsmarktes erwogen werden. Eine För-derung der Kooperation aller Beteiligten undbessere Verzahnung medizinischer Leistun-gen und Leistungen zur beruflichen Teilhabein die Gemeinde hinein mit Anschluss an dieStrukturen der allgemeinen Arbeitsmarkt-politik, wie z.B. Jobcentern, sollte mit geeig-neten Mitteln unterstützt werden. Wün-schenswert ist zudem eine größere Flexibili-tät zwischen den verschiedenen Maßnah-men und Einrichtungen, um indizierte Über-gänge insbesondere aus beschützten in un-beschützte Verhältnisse zeitnah und adä-quat gestalten zu können.

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Judith Lisser-Meister, pixelio.de

Wer kann das schaffen?

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Auf der Ebene der Unternehmen der frei-en Wirtschaft ist eine Erweiterung sowiestärkere Individualisierung und Flexibilisie-rung kompetitiver Arbeitsplätze erforder-lich, um eine bessere Passgenauigkeit hin-sichtlich der besonderen Bedürfnisse psy-chisch Kranker zu erreichen. Insbesondereist hier ein breiterer Zugang zu niedrig-schwelliger und einfacher Beschäftigung beigeringer Stundenzahl zu ermöglichen. Not-wendig sind Anreizsetzung und Unterstüt-zung der Arbeitgeber, um eine größere Sen-sibilität und Bereitschaft zur Schaffung ge-eigneter Arbeitsplätze auf dem allgemeinenArbeitsmarkt zu erreichen. Umfassende undnachhaltige Dienstleistungsangebote wieAufklärung, Information, Beratung, Unter-stützung und Krisenmanagement für Ar-beitgeber einschließlich eines festen An-sprechpartners, idealerweise eines Jobcoachs,sollten stärker etabliert werden. Bevölke-rungsbreite Aufklärungen und Informatio-nen zum Thema »psychische Erkrankungund Arbeit« sollten genutzt werden, um Vor-urteile und Ängste abzubauen und Stigmati-sierung zu reduzieren. Schließlich kann eine verbindliche Erfas-

sung und Offenlegung aussagekräftiger Datenauf Bundesebene zur Situation (schwer) psy-chisch erkrankter Menschen in Zusammen-hang mit beruflicher Teilhabe und Erwerbstä-tigkeit zu mehr Transparenz beitragen. Berufliche Teilhabe darf dabei nicht iso-

liert betrachtet werden, sondern verlangtimmer auch die Berücksichtigung aller erfor-derlichen Aspekte, die eine gesellschaftlicheTeilhabe der (schwer) psychisch Erkranktenermöglichen. Die Umsetzung der UN-Kon-vention über die Rechte von Menschen mitBehinderungen erfordert die Schaffung in-klusiv gestalteter Sozialräume, in denen

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Positionspapier der Deutschen Rentenversicherung

zur Bedeutung psychischer Erkrankungen in der

Rehabilitation und bei Erwerbsminderung.

6 Stengler, K.; Riedel-Heller, S.; Becker, T. (2014): Beruf -

liche Rehabilitation bei schweren psychischen

Erkrankungen. In: Der Nervenarzt 85, S. 100.

7 Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) (2013):

BPtK-Studie zur Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit.

Psychische Erkrankungen und gesundheitsbedingte

Frühverrentung. Internet: http://www.bptk.de

(Abruf: 27.2.2015).

8 Fietz, B.; Gebauer, G; Hammer, G. (2011): Die Beschäfti-

gung schwerbehinderter Menschen auf dem ersten

Arbeitsmarkt. Einstellungsgründe und Einstellungs-

hemmnisse. Akzeptanz der Instrumente zur Integra-

tion. Ergebnisse einer qualitativen Untersuchung in

Unternehmen des Landes Bremen. Hrsg.: Institut für

Arbeit und Wirtschaft, Universität/Arbeitnehmer-

kammer Bremen. Internet: www.iaw.uni-bremen.de

(Abruf: 6.2.2015).

9 Kahrdorff, E. von; Ohlbrecht, H. (2015): Erwerbsarbeit

für psychisch kranke Menschen im gesellschaftli-

chen Wandel. In: Storck, J.; Plößl, I.: Handbuch Arbeit.

Köln: Psychiatrie-Verlag, S. 73–86.

10 Marshall, T.; Goldberg, R.W.; Braude, L. et al. (2014):

Supported employment: assessing the evidence.

In: Psychiatric Services 65(1), S. 16–23.

11 Hoffmann, H.; Jäckel, D.; Glauser, S. et al. (2014):

Long-Term Effectiveness of Supported Employment:

5-Year Follow-up of a Randomized Controlled Trail. In:

American Journal of Psychiatry 171(11), S. 1183–1190.

12 Hoffmann, H. (2013): Was macht Supported Employ-

ment so überlegen? In: Psychiatrie 10, S. 95–101.

13 Henry, A.D.; Hashemi, L.; Zhang, J. (2014): Evaluation

of a statewide implementation of supported em-

ployment in Massachusetts. In: Psychiatric Rehabili-

tation Journal 37(4), S. 284–288.

14 Statement zur Pressekonferenz am 14.9.2015, siehe:

http://www.dgppn.de/newsletter2015/dgppn-

pressemitteilung-psychisch-schwer-kranke-haeufig-

vom-arbeitsmarkt-ausgeschlossen.html

15 Die vollständigen Handlungsempfehlungen sind

bitte der Expertise (siehe unten *) zu entnehmen.

* Dieser Beitrag ist eine auszugsweise Zusammenfas-

sung der Expertise »Die Arbeitssituation von Men-

schen mit schweren psychischen Erkrankungen in

Deutschland«. Internet: http://www.dgppn.de/

fileadmin/user_upload/_medien/dokumente/

schwerpunkte/Expertise_Arbeitssituation_2015-09-

14_fin.pdf

(schwer) psychisch erkrankte Menschenselbstbestimmt und frei von institutionellenGegebenheiten und sozialrechtlichen Regu-larien über die Ausgestaltung ihrer Lebens-räume (Arbeit, Wohnen, Freizeit) entschei-den können. ■

Dr. rer. med. Uta Gühne, Institut für Sozialmedizin,

Arbeitsmedizin und Public Health (ISAP), Medizinische

Fakultät, Universität Leipzig;

Prof. Dr. Thomas Becker, Klinik für Psychiatrie und

Psychotherapie II der Universität Ulm, Bezirkskranken-

haus Günzburg;

Prof. Dr. med. Steffi G. Riedel-Heller, ISAP-Direktorin,

Universität Leipzig.

Literatur bei den Verfassern.

Korrespondenzadresse:

Dr. rer. med. Uta Gühne

Institut für Sozialmedizin, Arbeitsmedizin und

Public Health (ISAP)

Universität Leipzig

Philipp-Rosenthal-Str. 55

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Anmerkungen:

1 Statement zur Pressekonferenz am 14.9.2015, siehe:

http://www.dgppn.de/newsletter2015/dgppn-

pressemitteilung-psychisch-schwer-kranke-haeufig-

vom-arbeitsmarkt-ausgeschlossen.html

2 Ruggeri, M.; Leese, M.; Thornicroft, G. et al. (2000):

Definition und prevalence of severe and persistent

mental illness. In: British Journal of Psychiatry 177,

S. 149–155.

3 Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2013):

Teilhabebericht der Bundesregierung über die Le-

benslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen.

Teilhabe – Beeinträchtigung – Behinderung.

4 Marwaha, S.; Johnson, S. (2004): Schizophrenia and

employment. In: Social Psychiatry and Psychiatric

Epidemiology 39(5), S. 337–349.

5 Deutsche Rentenversicherung Bund (2014): Ge-

schäftsbereich Sozialmedizin und Rehabilitation.

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