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D. Liebert BÜRO FÜR FREIRAUMPLANUNG BÜRO: Dorfstr. 79 52477 ALSDORF Telefon: 02404 / 67 49 30 Fax: 02404 / 67 49 31 Mobil: 0173 / 345 22 54 ARTENSCHUTZRECHTLICHE PRÜFUNG ZWISCHENBERICHT BAUVORHABEN: IKEA MÖBELHAUS UND FACH- MÄRKTE MEMMINGEN

ARTENSCHUTZRECHTLICHE PRÜFUNG ZWISCHENBERICHT … · IKEA Einrichtungshaus und Fachmärkte Memmingen Artenschutzrechtliche Prüfung Stand: 01.02.2016 INHALT 1 BESCHREIBUNG DES VORHABENS

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D. Liebert BÜRO FÜR FREIRAUMPLANUNG

BÜRO: Dorfstr. 79 52477 ALSDORF Telefon: 02404 / 67 49 30 Fax: 02404 / 67 49 31 Mobil: 0173 / 345 22 54

ARTENSCHUTZRECHTLICHE PRÜFUNG ZWISCHENBERICHT

BAUVORHABEN:

IKEA MÖBELHAUS UND FACH-MÄRKTE MEMMINGEN

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AUFTRAGGEBER:

IKEA Verwaltungs-GmbH IKEA Centres Grundstücks GmbH Am Wandersmann 2-4 D-65719 Hofheim-Wallau AUFTRAGNEHMER:

D. Liebert Büro für Freiraumplanung Dorfstr. 79 52477 Alsdorf

BEARBEITUNG:

Projektleitung und Koordination: D. Liebert Büro für Freiraumplanung Dorfstr. 79 52477 Alsdorf

Kartierung und artenschutzrechtliche Auswertung:

Dipl. Biol. S. Kreutz Dipl. Biol. R. Trottmann ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Alsdorf, den 20.10.2014 Überarbeitet, Alsdorf, den 11.06.2015 Überarbeitet, Alsdorf, den 12.01.2016 Überarbeitet, Alsdorf, den 01.02.2016

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IKEA Einrichtungshaus und Fachmärkte Memmingen Artenschutzrechtliche Prüfung Stand: 01.02.2016

INHALT

1 BESCHREIBUNG DES VORHABENS 5

2 WIRKFAKTOREN 8

3 EINGRIFFSGEBIET 8

4 METHODIK 12

5 ERGEBNISSE 13

6. VERMEIDUNGS-, MINDERUNGS- UND CEF-MAßNAHMEN 16

6.1 Obligate Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen 16

(vorbehaltlich weiterer Nachweise in 2016) 16

6.2 Obligate CEF-Maßnahmen 18

7 BEWERTUNG STUFE II: VERTIEFENDE ANALYSE DER

PLANUNGSRELEVANTEN ARTEN 19

7.1 Rechtliche Grundlagen 19

7.2 Artenschutzrechtliche Bewertung 21

8 ZUSAMMENFASSUNG 33

LITERATUR UND WEITERE QUELLEN 34

Anhang

MTB Abfrage (LFU 2014) – Übersicht aller abzuprüfenden planungsrelevanten Tier- und

Pflanzenarten für das Messtischblatt „ Memmingen“

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ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS:

CEF – continuous ecological functionality-measures,

Übersetzung: Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der

ökologischen Funktion

BNatschG – Bundes Naturschutz Gesetz

RBG - Rinderbesamungsgenossenschaft

ha – Hektar ( Flächengröße – entspricht 10.000 qm)

B–Plan – Bebauungsplan

FNP – Flächennutzungsplan

saP - spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

s.u. - siehe unten

EG - Eingriffsgebiet

Bew. - Bewölkung

Bft. - Beaufort (Messgröße für Wind)

MTB - Messtischblatt

LfU - Bayerisches Landesamt für Umwelt

UNB - Untere Naturschutzbehörde

BP - Brutpaar

MKULNV - Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur-

und Verbraucherschutz

LPB - Landschaftspflegerischer Begleitplan

LANA - Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege

und Erholung

NSG - Naturschutzgebiet

LSG - Landschaftsschutzgebiet

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IKEA Einrichtungshaus und Fachmärkte Memmingen Artenschutzrechtliche Prüfung Stand: 01.02.2016

1 Beschreibung des Vorhabens

Die IKEA Verwaltungs GmbH und IKEA Centres Grundstücks GmbH planen am Au-tobahnkreuz Memmingen den Bau eines IKEA Einrichtungshauses und weitere Fach-märkte. Das Kerngebiet zur Herstellung der Baukörper und Nebenanlagen umfasst eine Fläche von ca. 150.000 qm (s. Abb. 1 sowie Fotos). Die Flächen werden derzeit überwiegend von den Gebäuden der Rinderbesamungsgenossenschaft (RBG) einge-nommen. Dazu gehören Stallungen, Scheunen, Wohn- und Betriebshäuser mit den entsprechenden Freianlagen sowie Intensivwiesen. Im Zuge der Umsetzung des Vor-habens müssen Gehölze gerodet sowie Gebäude abgerissen und Beton bzw. Asphalt-flächen zurückgebaut werden. Im Zuge einer Planfortschreibung wurde im Herbst 2015 entschieden, die Plangebiets-grenzen des dazu erforderlichen B-Planverfahrens so anzupassen, dass neben dem Baufeld selbst, auch alle erforderlichen Umgestaltungen des öffentlichen Straßen-wegenetzes über den B-Plan abgebildet werden (Fläche zusätzlich ca. 4 ha). Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass im Zuge der Umsetzung des Vorhabens geschützte Tier- und Pflanzenarten beeinträchtigt werden könnten, ist eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung im Sinne des § 44 BNatSchG durchzuführen. Die vorliegende Artenschutzprüfung (saP) orientiert sich an „Hinweise zur Aufstel-lung naturschutzfachlicher Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung“ der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern (2013). „In einem ersten Schritt (Vorprüfung, Stufe I) können dazu die Arten „abgeschichtet“ werden, die aufgrund vorliegender projektbezogener und allgemein verfügbarer Daten oder artspezifischer Verhaltensweisen nach folgenden Kriterien als zunächst nicht relevant für die weiteren Prüfschritte identifiziert werden können. Um dies beurteilen zu können, sind verfügbare Informationen zum betroffenen Arten-spektrum einzuholen. Vor dem Hintergrund des Vorhabentyps und der Örtlichkeit sind alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einzubeziehen. Nur wenn arten-schutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die entsprechenden Arten eine vertie-fende Art-für-Art-Betrachtung in Stufe II erforderlich“. Die dazu erforderlichen Kartierungen wurden für das Kerngebiet bereits im Zeitraum April bis Juni 2014 durchgeführt. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse und Ergebnisse sind im vorliegenden Text bereits umfassend abgehandelt. Die aufgrund der neuen Plangebietsgrenzen hinzugekommenen Habitate, die primär als „Straßenbegleitgrün in Stadtrandlage“ zu charakterisieren sind, werden durch er-gänzende Untersuchungen im Zeitraum Winter 2015 / Sommer 2016 erfasst und in das Gutachten eingepflegt. Erste Baumhöhlenkontrollen bezüglich potentieller Fleder-maus Winterquartiere erfolgten bereits am 23.12.2015 und 26.01.2016.

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Abb. 1: Der Untersuchungsraum 2014 / 2015 in Memmingen / rot gestrichelt – die Abgrenzung des Kerngebietes der Baumaßnahme.

Intensivwiesen

Intensivacker

Lagerplatz

Extensivwiese; Imker

Rinderbesamungs Genossenschaft

Grünfläche – u.a. 3 Alt-

gehölze - Bergahorne

Straßenverkehrsflächen

350 Meter

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Abb. 1a: Das Eingriffsgebiet in Memmingen (Quelle: IKEA Verwaltungs GmbH, Stand 14.12.2015) / abgebildet wird die Plangebietsgrenze einschl. Verkehrsanbindungen (ca. 19 ha).

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2 Wirkfaktoren

Zur Ermittlung des potenziellen Eintretens von Verbotstatbeständen sind die bau- und anlagebedingten Wirkfaktoren für planungsrelevante Arten zu ermitteln. Diese stellen sich wie folgt dar: Baubedingt:

o Beeinträchtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie planungsrele-vanten Arten durch den direkten Flächenverbrauch

o Beeinträchtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie planungsrele-

vanten Arten in der nahen Umgebung durch Lärmemissionen und visuelle Reize während der Bauarbeiten (insb. während der Reproduktions- und Winterschlafzeiten)

Anlagebedingt:

o Anlagebedingte Beeinträchtigungen in der nahen Umgebung sind aufgrund der gegebenen Vorbelastungen (Störfaktoren) und der umliegenden Bio-toptypen (überwiegend Bebauung) nicht zu erwarten (s. u.)

3 Eingriffsgebiet

Eingriffsgebiet (EG)

Das Eingriffsgebiet ist die durch das Vorhaben unmittelbar betroffene Fläche. Auch Baustelleneinrichtungsflächen, Zufahrtswege, Lagerplätze etc. zählen dazu.

Das EG befindet sich am Autobahnkreuz Memmingen und hat eine Größe von ca. 19 Hektar. Das Kerngebiet weist eine Gesamtfläche von ca. 150.000 qm (s. Abb. 1 sowie Fotos) auf. Ergänzende Flächen in einer Größenordnung von ca. 4 ha, überlagern heu-tige Verkehrsflächen und werden im Zuge der zugehörigen Verkehrsplanung umge-staltet (Nachkartierung erfolgt im Zeitraum Winter 2015 bis Juni 2016). Das Kerngebiet wird überwiegend durch die Gebäude (Ställe, Scheune, Wohnhäuser, Betriebshäuser, Außenanlagen) und artenarmen Intensivwiesen der Rinderbesa-mungsgenossenschaft (RBG) geprägt (s. Abb. 1 sowie Fotos). Ungefähr mittig des EG befindet sich ein extensiv genutzter Bereich mit Bienenstöcken, jungen Obstgehölzen, artenarmen Extensivrasen sowie umgebenden jungen bis mittelalten Gehölzen (Spitz-Ahorn, Douglasie, Fichte, Holunder, Hartriegel). Diese Gehölze müssen im Zuge der Umsetzung gerodet werden. Im Südwesten außerhalb des Kerngebietes an der BAB 7

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liegt ein in 2014 mit Mais angebauter Intensivacker. Unmittelbar östlich davon, eben-falls außerhalb des Kerngebietes, befindet sich der asphaltierte Lagerplatz eines Gar-ten- und Landschaftsbaubetriebes. Die Autobahnen werden von jungen bis mittelalten heimischen Gehölzen begleitet (Ahorn, Eiche, Buche, Hainbuche, Birke etc.). Im Zuge der Umsetzung können diese überwiegend erhalten werden. Dem hingegen sind Ro-dungen im Bereich der unmittelbaren städtischen Verkehrsanbindung (Europastraße, Buxheimer Straße, Dr. Karl Lenz Straße) unvermeidbar. Die Gehölzstrukturen weisen geringes bis mittleres Baumholz auf. In einer Grünfläche südlich der Buxheimer Straße westlich des Kreisels, unmittelbar vor Eintritt in den Kreisverkehr Europastraße, fin-den sich zudem 3 alte Bergahorne mit Stammdurchmessern von bis zu ca. 1,00 m. Die Umgebung des Gebietes wird von intensiv genutzten Verkehrswegen, Gewerbe-gebieten und Wohnbebauung geprägt.

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Fotos: Eindrücke aus dem (Kern) – Untersuchungsraum .

Intensivwiesen Extensivwiese und Bienenstöcke

Wohngebiete im Umland Gebäude der Besamungsgenossenschaft

Lagerplatz Autobahnbegrünung

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Abb. 3 Stück Altgehölze südlich „Buxheimer Straße“ vor dem Kreisverkehr „Europastraße“

Abb. Gehölzhecken mittleres Baumholz im Bereich Europastraße

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Vorbelastungen

Zur Einschätzung des Vorkommens von planungsrelevanten Arten sind zunächst die Vorbelastungen zu ermitteln. Im gesamten Eingriffsgebiet und der Umgebung sind die Vorbelastungen (vorh. Stör-faktoren) der Kategorie „sehr hoch“ zuzuordnen. Die Flächen des EG werden intensiv genutzt, die umgebenden Straßen sehr stark befahren.

4 Methodik

Zur Feststellung planungsrelevanter Arten wurden die folgenden Untersuchungen durchgeführt: Tab. 1: Durchgeführte Untersuchungen.

Datum Erfassung von… Witterung

11.04.14 Brutvögel, Reptilien ca. 14°C, 30% Bew., 1 Bft

23.05.14 Brutvögel, Reptilien ca. 25°C, 20% Bew., 0 Bft

25.06.14 Brutvögel, Fledermäuse, Reptilien ca. 15°C, 10% Bew., 1 Bft

26.06.14 Brutvögel, Fledermäuse, Reptilien ca. 19°C, 0% Bew., 1 Bft

23.12.15 Fledermäuse Winterquartiere ca. 8°C, 20% Bew., 1 Bft

27.01.16 Fledermäuse Winterquartiere ca. 6°C, 10% Bew., 2 Bft

Die Brutvogelerfassungen fanden in den frühen Morgenstunden statt. Des Weiteren wurden Horste und Höhlen in den zu fällenden Bäumen des Eingriffsgebietes erfasst. Zum Nachweis von Fledermäusen wurden zwei Detektorbegehungen, eine abendli-che Ausflugkontrolle an den Gebäuden sowie eine Begehung in den Gebäuden (Scheune) der RBG durchgeführt. Die Ställe waren aufgrund von Hygienevorschriften nicht zugänglich. Des Weiteren wurden in zwei Nächten Horchboxen zur automati-sierten Aufzeichnung von Fledermausrufen stationiert (s. Abb. 3). An potenziell ge-eigneten Säumen fand an vier Terminen eine Kartierung von insb. der Zauneidechse statt. Für die im MTB 8027 Memmingen gelisteten Schmetterlinge, Amphibien, Weich-tiere und Pflanzen sind im EG keine geeigneten Habitate vorhanden (s. Anhang). Im Zuge der Nachkartierung 2015 / 2016 fanden bereits zwei Baumhöhlenkontrollen an potentiellen Baumstrukturen statt. Ein Baumkletterer untersuchte dazu insbeson-dere die Baumhöhlen der alten Bergahorne auf mögliche Winterquartiere.

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5 Ergebnisse

Tabelle 2 sowie Abbildung 3 stellen die Ergebnisse der Untersuchungen (2014) dar. Berücksichtigt werden die durch die Kartierungen nachgewiesenen planungsrelevan-ten Arten (vgl. MTB Abfrage LfU (2014) für das MTB 8027 Memmingen; s. Anhang). Tab. 2: Die nachgewiesenen planungsrelevanten Arten. NG: Nahrungsgast BV: Brutvogel mit Anzahl Brutpaare Q: Quartiere RL BY Rote Liste Bayern RL D Rote Liste Deutschland V Vorwarnliste * ungefährdet *1 Haussperling nach lfu (2014) nicht planungsrelevant. Aufgrund der rel. großen Anzahl an Brutpaa-ren wird die Art dennoch berücksichtigt.

Art RL BY RL D Status/Anzahl Vorkommen

Vögel

Rotmilan Milvus milvus

2 * NG Über Wiesen

Mauersegler Apus apus

V * NG Über Wiesen

Rauchschwalbe Hirundo rustica

V V BV/15 In Ställen der RBG

Mehlschwalbe Delichon urbicum

V V BV/1 An Gebäude der RBG

Feldsperling Passer montanus

V V BV/3-4 In Kästen an Gebäuden der RBG

Turmfalke Falco tinnunculus

* * NG An Gebäuden der RBG

Gelbspötter Hippolais icterina

* * BV/1 Baumreihe an Europastraße

Klappergrasmü-cke Sylvia curruca

V * BV/1 Baumreihe an Europastraße

Gartenrotschwanz Phoenicurus phoe-nicurus

3 * BV/1 Wahrscheinlich in Kästen an RBG oder in Imkerfläche

Haussperling*1 Passer domesticus

* V BV/15 An Gebäuden der RBG

Mäusebussard Buteo buteo

* * NG Über Wiesen

Fledermäuse

Zwergfledermaus Pipistrellus pi-pistrellus

* * NG/Q

Max. 14 Rufkontakte bei RBG; evtl. Einzelquartiere in Gebäu-den; keine Kontakte auf Horchboxen; keine Nachweise im Rahmen der Baumhöhlen-kontrolle 2015

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Die nachgewiesenen Brutvögel sowie die Zwergfledermaus werden im Folgenden ei-ner vertiefenden artenschutzrechtlichen Prüfung unterzogen. Da Nahrungshabitate im Sinne des Gesetzes zunächst nicht geschützt sind, wird auf die Nahrungsgäste nicht weiter eingegangen. Ein Vorkommen essenzieller Nahrungsgebiete kann aufgrund der rel. kleinen Fläche, der intensiv genutzten Biotope und der bestehenden Alterna-tiven im Umland ausgeschlossen werden. Die beiden Horste waren unbesetzt. Zau-neidechsen wurden nicht festgestellt. Abb. 2: Ergebnisse der Untersuchungen 2014. Dargestellt sind nur Brutvögel und Fledermäuse. Gelb: Rauchschwalbe, braun: Haussperling, blau: Mehlschwalbe, grün: Feldsperling, violett: Gelbspöt-ter, grau: Klappergrasmücke, schwarz: Gartenrotschwanz, rotes Dreieck: Zwergfledermaus, orange Raute: Standorte Horchboxen, weiße Kreise mit Kreuzen: Horste (40 und 30 cm Durchmesser, unbe-setzt)

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Die erste und zweite Baumhöhlenkontrolle in den Altbeständen an der Buxheimer Straße am 23.12.15 und 27.01.16 brachten keinen Nachweis zu Fledermaus Winter-quartieren.

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6. Vermeidungs-, Minderungs- und CEF-Maßnahmen

Im Folgenden wird dargestellt, in wie weit der geplante Eingriff für die in Stufe I er-mittelten Arten Verbotstatbestände auslösen kann. 6.1 Obligate Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

(vorbehaltlich weiterer Nachweise in 2016)

Die folgenden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen werden der Bewertung zugrunde gelegt: M 1: Baufeldfreimachung und Gebäudeabriss

Die Baufeldfreimachung (Entfernung der Vegetation, Fällung und Rodung von Gehöl-zen) sowie der Beginn der Abrissarbeiten der Gebäude sind nur außerhalb der Brutzeit von Vogelarten zwischen Oktober und Februar erlaubt. M 2: Gebäudekontrolle auf Fledermausbesatz

Die Gebäude sind max. drei bis vier Wochen vor Beginn der Abrissarbeiten auf über-winternde Fledermäuse zu prüfen. Bei einem Nachweis ist je nach Art und Anzahl der Tiere das weitere Vorgehen mit der UNB abzustimmen. Aufgrund der bisherigen Er-gebnisse ist aber maximal mit dem Vorkommen weniger Zwergfledermäuse zu rechnen. Diese können ggf. vergrämt bzw. fachmännisch umgesiedelt werden. Bei zahlreichen Tieren ist der Abriss unter Umständen bis nach dem Ausflug im Frühjahr zu verschieben. Individuenreiche Vorkommen dieser oder anderer Arten sind jedoch sehr unwahrscheinlich. M 3: Anbringen von Kästen für Zwergfledermäuse, Rauch- und Mehlschwalben so-wie Haussperlinge

Im EG konnten 2014 ca. 15 Brutpaare des Haussperlings festgestellt werden. Durch den Gebäudeabriss werden diese Fortpflanzungs- und Ruhestätten zerstört. Um die ökologische Funktion aufrecht zu erhalten, sind in der nahen Umgebung künstliche Nisthilfen für insgesamt 30 Brutpaare zu schaffen (z.B. 10 Stück Typ Schwegler – 1SP – Koloniehaus mit je 3 Brutkammern, oder gleichwertig). Die Kästen können an Ge-bäuden installiert werden. Da der Haussperling als typischer Kulturfolger auch inner-halb von Siedlungsbereichen vorkommt, ist das Umfeld nicht extra zu modifizieren. Gärten, Parks und kleinere Grünflächen genügen der Art als Nahrungshabitate. Durch die Kartierungen konnten an den Gebäuden der RBG regelmäßig jagende Zwergfledermäuse detektiert werden (max. 14 Kontakte). Ein Vorkommen von Zwi-

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schenquartieren kann nicht ausgeschlossen werden. Um den Verlust dieser Lebens-stätten auszugleichen, sind im nahen Umfeld 10 Fledermauskästen (z.B. Typ Schweg-ler Fledermaus Wandschale 2FE) an Gebäuden oder frei anfliegbaren Vegetations-strukturen anzubringen. Als häufigste Art besiedelt die Zwergfledermaus auch inner-städtische Bereiche. Das Umfeld ist nicht extra zu modifizieren. Im Zuge der Untersuchungen 2016 werden nach Abstimmung mit dem Landesbund für Vogelschutz – Bezirksgeschäftsstelle Schwaben (Fr. Kraft) weitere Horchboxdaten erfasst und ausgewertete. Sollten sich dabei oder bei der Gebäudekontrolle vor Abriss der RBG neue Erkenntnisse zum Spektrum der Fledermauspopulation ergeben, sind die beschriebenen Maßnahmen anzupassen bzw. zusätzliche Überwinterungskästen anzubringen. In den Ställen der RBG nisten ca. 15 Brutpaare der Rauchschwalbe. Grundsätzlich könnte der Verlust dieser Lebensstätten z.B. durch die Öffnung von geschlossenen Ställen in der Umgebung und die Anbringung von 30 Kunstnestern kompensiert wer-den. Bei näherer Betrachtung lässt sich jedoch prognostizieren, dass diese Maßnahme aufgrund der heutigen Praxis in der Agrarwirtschaft (Intensivtierhaltung – geschlos-sene Ställe) im näheren Umfeld des Plangebietes kaum zu realisieren ist. Eine Kom-pensation der entfallenden Lebensstätten soll daher durch folgende Maßnahmen ent-stehen: Schaffung von Ersatzlebensräumen in Verbindung mit dem Neubau von Agrarbetrie-ben im Umfeld (Beachtung der Notwendigkeit offener Stallungen). Die Einflugmög-lichkeit ist von März bis September durch Öffnungen von mind. 20 cm Durchmesser zu gewährleisten. Sollte sich auch diese Maßnahme nicht realisieren lassen, kann eine Schaffung von Er-satzlebensräumen an windgeschützten Plätzen unter Brücken, welche Gewässer über-queren, erfolgen. Brücken dieser Art sind im Stadtgebiet Memmingen häufig zu fin-den. Nachweise zu Brückenpopulationen der Rauchschwalbe werden in der BRD zu-nehmend (auch aus Bayern) nachgewiesen (s. z.B. Ornithologische Gesellschaft Bayern - Ornithologischer Anzeiger 19_3: 193-195. – download unter zobodat.at). Zu bevorzu-gen sind Brücken über kleineren Bächen mit Überschwemmungsbereichen, in denen es zu Pfützenbildung mit Lehmablagerungen kommt.

Eine Kombination beider Maßnahmen ist möglich.

An den Gebäuden der RBG konnte ein Nest der Mehlschwalbe festgestellt werden. Dieses ist durch die Anbringung von drei Kunstnestern in der Umgebung zu kompen-sieren. Das Gebäude sollte neben größeren Freiflächen (Äcker oder Wiesen) liegen.

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6.2 Obligate CEF-Maßnahmen

(vorbehaltlich weiterer Nachweise in 2016) Um Verbotstatbestände nach § 44 (1) Nr. 1 und 3 in Verbindung mit § 44 (5) BNatSchG zu umgehen, können Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung von Beein-trächtigungen durchgeführt werden. Hierzu zählen ebenso die in § 44 (5) BNatSchG genannten „vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen“ (CEF „Continuous ecological functionality-measures“) zur Erhaltung der ökologischen Funktion von Fortpflan-zungs- und Ruhestätten. Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen dienen dem Erhalt der ökologischen Funktion einer Fortpflanzungs- und Ruhestätte im räumlichen Zusammenhang. Maßgebliches Kriterium ist, dass die CEF-Maßnahme spätestens zu Beginn des Eingriffs ihre volle Funktionalität entfaltet. Eine zeitliche Lücke („time lag“) darf nicht entstehen. Eine CEF-Maßnahme gilt als adäquat, wenn deren Wirksamkeit bereits durch andere Stu-dien oder Projekte bestätigt wurde (z. B. das Anbringen von Nistkästen). C 1: Schaffung neuer Lebensräume für Feldsperling und Gartenrotschwanz

Durch die Kartierungen konnten ein Brutpaar des Gartenrotschwanzes und drei bis vier BP des Feldsperlings festgestellt werden. Bei beiden Arten handelt es sich um ty-pische Kulturfolger, die auf Bauernhöfen und an strukturreichen Ortsrändern mit Streuobstwiesen, Rainen, Kleingärten, Ackerfluren etc. leben. Wichtigstes Habitatele-ment ist das Vorkommen ausreichender Bruthöhlen in Bäumen. Um den Verlust der Fortpflanzungsstätten dieser Arten zu kompensieren, ist eine CEF-Maßnahme durch Optimierung geeigneter Flächen um Bauernhöfe oder Ortsränder in der Umgebung umzusetzen (Kombinationen sinnvoll; s. MKULNV 2013): Empfohlen wird eine Kombination des CEF – Maßnahmenpaketes mit den Aus-gleichsmaßnahmen, die im LPB des Verfahrens näher betrachtet werden. Die folgende Aufzählung bildet einen Katalog möglicher Maßnahmen ab. Eine Kom-bination mehrerer Maßnahmen dieser Liste ist empfehlenswert:

Erhalt alter, bestehender Bäume, Durchführung von Pflegeschnitten unter Erhalt von Totholzstrukturen. Setzen junger Obst- und Kopfbäume bei Lücken im Alt-baumbestand oder um diesen zu erweitern. Die Baumdichte soll variieren, im Durchschnitt ca. 50 bis 70 Bäume pro ha, Besonnung des Unterwuchses muss gewährleistet sein. Bei Obstbäumen Verwendung von Hochstämmen.

Schaffung kleinflächiger kurzrasiger und lückiger Bodenvegetation durch Mahd oder Abschieben des Oberbodens.

Anlage blütenreicher Säume und Raine z. B. entlang von Feldwegen.

Anlage extensiv genutzter Wiesen durch Mahdreduzierung bzw. Umwandlung von Ackerland. Ggf. Ansaat mit blütenreicher Mischung erforderlich.

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Bei fehlendem Höhlenangebot bzw. der Anpflanzung junger Gehölze sind mind. drei geeignete Nistkästen für den Gartenrotschwanz und mind. 12 für den Feld-sperling anzubringen.

Die gesamte Maßnahmenfläche muss für beide Arten mindestens zwei Hektar betragen.

7 Bewertung Stufe II: Vertiefende Analyse der planungsrelevanten Arten

7.1 Rechtliche Grundlagen Mögliche Betroffenheit von planungsrelevanten Arten nach § 44 (1) Nr.1 und Nr. 3 BNatSchG unter der Berücksichtigung empfohlener Vermeidungs- und Minde-rungsmaßnahmen

Wortlaut des § 44 (1) Nr. 1 BNatSchG: Es ist verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entneh-men, zu beschädigen oder zu zerstören Wortlaut des § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG: Es ist verboten, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschütz-ten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören

Grundsätzlich ist durch diese Paragrafen eine Tötung oder Verletzung von europäi-schen Vogelarten auf individueller Ebene untersagt. Demzufolge würde die baube-dingte Rodung eines Gebüsches in dem eine Amsel brütet, einen Verbotstatbestand bedeuten. Um dieser Unverhältnismäßigkeit Rechnung zu tragen, wird § 44 (1) Nr. 1 und Nr. 3 durch § 44 (5) eingeschränkt.

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IKEA Einrichtungshaus und Fachmärkte Memmingen Artenschutzrechtliche Prüfung Stand: 01.02.2016

Relevanter Wortlaut des §44 (5) BNatSchG: Für nach § 15 zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft sowie für Vorhaben im Sinn des § 18 Abs. 2 Satz 1 liegt ein Verstoß gegen das Verbot des Absatzes 1 Nr. 3 und im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch gegen das Verbot des Absatzes 1 Nr. 1 nicht vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ru-hestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird

Bleibt also gewährleistet, dass trotz der unvermeidbaren bzw. nicht absichtlichen Tö-

tung bzw. Verletzung von Individuen durch die Zerstörung derer Fortpflanzungs- o-der Ruhestätte die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang weiterhin er-halten bleibt, stellt dies keinen Verbotstatbestand dar. Grundlegend ist jedoch die Un-vermeidbarkeit, welche durch die empfohlenen Vermeidungs- und Minimierungs-maßnahmen gewährleistet ist. Wie bei den Zugriffsverboten (Tötung, Verletzung) ist auch hier ein individuenbezo-gener Ansatz gegeben: „Seine Verbotswirkung kommt daher stets dann zum Tragen, wenn eine geschützte Lebensstätte in relevanter Weise geschädigt wird. Welche Aus-wirkungen dies auf die betroffene Population oder den lokalen Bestand hat, spielt erst im Kontext etwaiger Abweichungsentscheidungen eine Rolle“ (GELLERMANN &

SCHREIBER 2007). Ob eine Art in der näheren Umgebung ein adäquates Ersatzhabitat findet, ist mit einer endgültigen Gewissheit nie zu klären. Viele der zu betrachtenden Arten besitzen je-doch eine breite Lebensraumamplitude (euryöke Arten) und können verschiedene Bi-otope bewohnen. Die Betrachtung des Umlandes gibt Aufschluss über das Vorkom-men von potenziellen Ersatzlebensräumen. Sind diese vorhanden, wird dem Urteil des VGH Kassel vom 21.2.2008 gefolgt. Die Richter urteilten, dass bei häufig vorkommen-den Arten mit einer breiten Lebensraumamplitude wie z. B. Kohlmeise, Blaumeise, Wacholderdrossel, Amsel, Zaunkönig davon ausgegangen werden kann, dass sie ge-eignete Brutstätten in räumlicher Nähe finden. Auch für seltenere Arten, die jedes Jahr einen neuen Brutplatz beziehen, können entsprechende Strukturen im Umland die ökologische Funktionalität zum Teil aufrechterhalten.

Wortlaut des § 44 (1) Nr. 2 BNatSchG

Es ist verboten, wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wande-rungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert.

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Ein Verbotstatbestand tritt ein, wenn sich durch den geplanten Eingriff der Erhal-tungszustand der lokalen Population verschlechtert. Der „günstige Erhaltungszu-

stand“ der Population bleibt dann gewahrt, wenn sich die Anzahl der die Population bildenden Individuen nicht wesentlich verkleinert (LANA 2006). Die exakte Abgren-zung einer Lokalpopulation erweist sich, mit einem verhältnismäßigen Arbeitsauf-wand, meist als schwierig bis unmöglich. Dies gilt besonders für die extrem mobilen Gruppen der Vögel und Fledermäuse. Anhaltspunkte geben zum einen die Angaben in Verbreitungskarten, Expertenbefragungen vor Ort sowie eigene Erfahrungswerte und ein umfangreiches autökologisches Wissen. Als Bezugsgröße zur Ermittlung der lokalen Populationen wird aus pragmatischen Gründen meist das betreffende Kreis-gebiet betrachtet. Bezüglich der im Wirkraum potenziell vorkommenden Nahrungsgäste ist von einer erheblichen Störung dann auszugehen, wenn diese zu einer Verminderung des Repro-duktionserfolges und einer damit verbundenen Verschlechterung des Erhaltungszu-standes der Lokalpopulation führt. Sind im direkten Umland äquivalente Biotopstruk-turen vorhanden, können diese die ökologische Funktion zum Teil übernehmen und die Stabilität der Lokalpopulation gewährleisten. 7.2 Artenschutzrechtliche Bewertung

Folgende Tabelle zeigt die durch den § 44 (1) Nr. 1, 2 und 3, unter Berücksichtigung des § 44 (5), möglicherweise betroffenen planungsrelevanten Arten (vorbehaltlich wei-terer Nachweise in 2016). Tab. 3: Mögliche Betroffenheit der planungsrelevanten Art gemäß § 44 (1) Nr. 1, 2 und 3 sowie (5). EG: Eingriffsgebiet.

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ARTEN: Rauch- und Mehlschwalbe

Könnten Fortpflanzungs- oder Ruhestätten beschädigt werden?

Bleibt die ökol. Funktion im räumlichen Zusammen-hang bestehen (Vermeidungs-maßnahmen werden be-rücksichtigt)?

Könnten Tiere absichtlich ver-letzt oder getötet werden (Ver-meidungsmaßnahmen werden berücksichtigt)?

Kann es zu erheblichen Störun-gen der lokalen Population kom-men?

Vermeidungs- und Minderungs-maß-nahmen

JA

In und an den Ställen der RBG nisten ca. 15 Brutpaare der Rauchschwalbe sowie ein BP der Mehlschwalbe. Durch den Ge-bäudeabriss werden diese Le-bensstätten zerstört.

JA

Der Verlust kann durch die Öffnung neu ge-planter Ställe in der Umgebung und die An-bringen von 30 Kunst-nestern kompensiert werden. Die Zugäng-lichkeit ist von März bis September durch Öff-nungen von mind. 20 cm Durchmesser zu ge-währleisten. Ein An-bringen der Nester un-ter Brücken ist ebenfalls möglich.

Der Mehlschwalben-brutplatz ist durch die Anbringung von drei Kunstnestern in der Umgebung zu kom-pensieren. Das Gebäude sollte neben größeren Freiflächen (Äcker oder Wiesen) liegen.

NEIN

Eine Tötung oder Verlet-zung wird durch den zeitlich festgelegten Be-ginn des Gebäudeabris-ses verhindert.

NEIN

Da keine Tiere absichtlich getötet werden und die ökologische Funktion der pot. beeinflussten Fort-pflanzungs- und Ruhestät-ten aufrechterhalten bleibt, sind erhebliche Störungen der lokalen Population auszuschließen.

M 1: Gebäudeab-riss im Winter

M 3: Anbringung von Kunstnestern unter Brücken und / oder Berücksich-tigung bei Agrar Neubauten in Form geöffneter Ställe.

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ARTEN: Feldsperling, Gartenrotschwanz

Könnten Fortpflanzungs- oder Ruhestätten beschädigt werden?

Bleibt die ökol. Funktion im räumlichen Zusammenhang bestehen (Vermeidungsmaßnahmen werden berücksichtigt)?

Könnten Tiere absicht-lich verletzt oder getötet werden (Vermeidungs-maßnahmen werden be-rücksichtigt)?

Kann es zu erheblichen Störungen der lokalen Population kommen?

Vermei-dungs- und Minde-rungs-maß-nahmen

JA

Drei bis vier BP Feldsper-ling in Kästen an RBG, ein BP Gartenrotschwanz. Die Fortpflanzungsstätten werden durch den Gebäu-deabriss zerstört.

JA

Umfangreiches Maßnahmenpaket (C1). Erhalt, Pflege alter Bäume; An-pflanzung neuer Obstgehölze; Auf-hängen von drei bzw. 12 Kästen; Ent-wicklung von Extensivwiesen/Rai-nen; Gesamte Maßnahmenfläche mind. zwei Hektar.

NEIN

Eine Tötung oder Verletzung wird durch den winter-lichen Gebäude-abriss verhindert.

NEIN

Da keine Tiere getötet werden und die ökologische Funktion der pot. beeinflussten Fortpflan-zungs- und Ruhestätten auf-rechterhalten bleibt, sind erhebli-che Störungen der lokalen Popu-lation auszuschließen.

M 1: Gebäu-deabriss und Ge-hölzrodung im Winter

C 1: Schaf-fung neuer Lebens-räume

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ARTEN: Gelbspötter, Klappergrasmücke

Könnten Fortpflanzungs- oder Ruhestätten beschädigt werden?

Bleibt die ökol. Funktion im räumlichen Zusammenhang bestehen (Vermeidungsmaßnahmen werden be-rücksichtigt)?

Könnten Tiere ab-sichtlich verletzt oder getötet werden (Ver-meidungsmaßnahmen werden berücksich-tigt)?

Kann es zu erheblichen Störun-gen der lokalen Population kom-men?

Vermei-dungs- und Min-derungs-maßnah-men

JA

Jeweils ein Revier im Norden des EG in Stra-ßenbegleitgehölzen. Durch die Bauarbeiten und spätere Nutzung des Marktes werden die Lebensstätten sehr wahrscheinlich zerstört.

JA

Es handelt sich um euryöke Arten mit einer rel. breiten Lebensraumamplitude. Bei den betroffe-nen Habitaten (Straßenbegleitgehölze) handelt es sich augenscheinlich nicht um außerordentliche und unersetzbare Strukturen. Ähnliche Biotope sind im Umland zahlreich vorhanden und kön-nen die ökologische Funktion aufrechterhalten.

NEIN

Eine Tötung o-der Verletzung wird durch die winterliche Baufeldräu-mung verhin-dert.

NEIN

Da keine Tiere getötet wer-den und die ökologische Funktion der pot. beein-flussten Fortpflanzungs- und Ruhestätten aufrecht-erhalten bleibt, sind erheb-liche Störungen der lokalen Population auszuschließen.

M 1: Bau-feldräu-mung im Winter

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ART: Haussperling

Könnten Fortpflan-zungs- oder Ruhestätten beschädigt werden?

Bleibt die ökol. Funktion im räumlichen Zusammenhang bestehen (Vermeidungsmaßnahmen werden berück-sichtigt)?

Könnten Tiere absicht-lich verletzt oder getötet werden (Vermeidungs-maßnahmen werden be-rücksichtigt)?

Kann es zu erheblichen Störungen der lokalen Population kommen?

Vermei-dungs- und Minde-rungs-maß-nahmen

JA

Ca. 15 BP an den Gebäuden der RBG. Durch die Abrissarbeiten werden die Le-bensstätten zer-stört.

JA

Um die ökologische Funktion aufrecht zu erhalten, sind in der nahen Umgebung 30 geeignete Kästen an Gebäuden zu installieren. Da der Haussperling als typischer Kulturfolger auch innerhalb von Sied-lungsbereichen vorkommt, ist das Umfeld nicht extra zu modifizieren. Gärten, Parks und kleinere Grünflächen genügen der Art als Nahrungshabitate.

NEIN

Eine Tötung o-der Verletzung wird durch den winterlichen Ab-riss verhindert.

NEIN

Da keine Tiere getötet werden und die ökologische Funktion der pot. beeinflussten Fort-pflanzungs- und Ruhestätten aufrechterhalten bleibt, sind erhebliche Störungen der loka-len Population auszuschließen.

M 1: Ge-bäude-abriss im Winter

M 3: An-bringen von 30 Kästen

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ART: Zwergfledermaus

Könnten Fortpflanzungs- oder Ruhestätten beschädigt werden?

Bleibt die ökol. Funktion im räumlichen Zusammenhang bestehen (Vermeidungsmaßnahmen werden berücksichtigt)?

Könnten Tiere absicht-lich verletzt oder getö-tet werden (Vermei-dungsmaßnahmen wer-den berücksichtigt)?

Kann es zu erheblichen Störungen der lokalen Population kommen?

Vermei-dungs- und Minderungs-maßnahmen

JA

Durch die Kartierungen konn-ten an den Gebäuden der RBG regelmäßig jagende Zwergfle-dermäuse detektiert werden (max. 14 Kontakte). Ein Vor-kommen von Zwischenquartie-ren kann nicht ausgeschlossen werden

JA

Um den Verlust dieser Lebensstätte auszugleichen, sind im nahen Um-feld 10 Fledermauskästen an Gebäu-den anzubringen. Als häufigste Art besiedelt die Zwergfledermaus auch innerstädtische Bereiche. Das Umfeld ist nicht extra zu modifizie-ren.

NEIN

Eine Tötung oder Verletzung wird durch den win-terlichen Abriss mit vorheriger Kontrolle verhin-dert.

NEIN

Da keine Tiere getötet werden und die ökologische Funktion der pot. beeinflussten Fort-pflanzungs- und Ruhestätten aufrechterhalten bleibt, sind erhebliche Störungen der lo-kalen Population auszuschlie-ßen.

M 1 und M 2: Gebäude-abriss im Winter mit vorheriger Kontrolle

M 3: Anbrin-gen von 10 Kästen

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Fazit (vorbehaltlich weiterer Nachweise in 2016): Verbotstatbestände nach § 44 (1) Nr. 1, 2 und Nr. 3 in Verbindung mit § 44 (5) treten bei der Umsetzung des Vorhabens, unter der Berücksichtigung empfohlener Ver-meidungs- und Minderungsmaßnahmen, nicht ein.

Zusammenfassung naturschutzfachlicher Rahmenbedingungen am Standort

Abb. 3a: FNP Ausschnitt mit Plangebietsgrenzen B-Plan 2016 - Quelle: Stadt Memmingen

Im aktuellen FNP der Stadt Memmingen werden im Plangebiet drei verschiedene Nut-zungsarten dargestellt. Der große Bereich um die RBG (grün) wird als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Der westliche Bereich (grau schraffiert) ist bereits als „Ge-werbegebietsfläche“ ausgewiesen. Orange hinterlegte Flächen bilden Verkehrsflächen ab. Im Norden und Westen schließen sich unmittelbar die versiegelten Straßenflächen der beiden Bundesautobahnen an. Nördlich der BAB 96, südlich der Buxheimer Straße und östlich der Europastraße, charakterisieren großflächige Gewerbe- und Industrie-gebiete bzw. Wohnbauflächen das Landschaftsbild. Westlich der BAB 7 sind neben einigen Siedlungsflächen weitläufig Flächen für die Landwirtschaft und Waldflächen

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vorhanden. Die südwestlich an das Plangebiet angrenzende Fläche wird als Mischge-biet dargestellt.

Schutzgebiete (bspw. NSG, LSG, Natura 2000, Biospährenreservate, Na-turparke, Wasserschutzzonen I-II)

Innerhalb des Plangebietes sind keine Schutzgebiete ausgewiesen.

Kompensationsflächen

Nach mündlicher Auskunft der Stadt Memmingen (H. Schnug v. 11.06.2015) wurden auf dem Gelände bislang keine Kompensationsflächen planungsrecht-lich fixiert. Aktuelle Planungen beziehen sich ausschließlich auf das im Verfah-ren geplante Bauvorhaben (IKEA Einrichtungshaus und Fachmärkte).

Gefährdung/Vorkommen (stark) gefährdeter oder von Aussterben be-drohter Arten auf dem Standort.

Kapitel 5 bildet die nachgewiesenen Arten im Plangebiet bzw. im Untersu-chungsraum ab. Seit der zweiten Ausgabe des Red Data Book der IUCN von 1966 wurde der Gefährdungsgrad einzelner Arten durch deren Einordnung in verschiedene Gefährdungskategorien dargestellt. Die Gefährdung von Arten wird durch die Einstufung in den vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) ent-wickelten Rote-Liste-Kategorien wiedergegeben. Dabei bedeuten: 0 ausgestorben oder verschollen 1 vom Aussterben bedroht 2 stark gefährdet 3 gefährdet G Gefährdung unbekannten Ausmaßes R extrem selten V Vorwarnliste (noch ungefährdet, verschiedene Faktoren könnten eine Ge-fährdung in den nächsten zehn Jahren herbeiführen) D Daten unzureichend * ungefährdet

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Für das Plangebiet konnten folgende Arten nachgewiesen werden: Zeichenerklärung: NG: Nahrungsgast BV: Brutvogel mit Anzahl Brutpaare Q: Quartiere RL BY Rote Liste Bayern RL D Rote Liste Deutschland V Vorwatnliste * ungefährdet *1 Haussperling nach LFU (2014) nicht planungsrelevant. Aufgrund der rel. großen Anzahl an Brutpaa-ren wird die Art dennoch berücksichtigt.

Art RL BY RL D

Status/An-zahl

Vorkommen

Vögel

Rotmilan Milvus milvus

2 * NG Über Wiesen

Mauersegler Apus apus

V * NG Über Wiesen

Rauchschwalbe Hirundo rustica

V V BV/15 In Ställen der RBG

Mehlschwalbe Delichon urbicum

V V BV/1 An Gebäude der RBG

Feldsperling Passer montanus

V V BV/3-4 In Kästen an Gebäuden der RBG

Turmfalke Falco tinnunculus

* * NG An Gebäuden der RBG

Gelbspötter Hippolais icterina

* * BV/1 Baumreihe an Europastraße

Klappergrasmü-cke Sylvia curruca

V * BV/1 Baumreihe an Europastraße

Gartenrot-schwanz Phoenicurus phoe-nicurus

3 * BV/1 Wahrscheinlich in Kästen an RBG oder in Imkerfläche

Haussperling*1 Passer domesticus

* V BV/15 An Gebäuden der RBG

Mäusebussard Buteo buteo

* * NG Über Wiesen

Fledermäuse

Zwergfleder-maus Pipistrellus pi-pistrellus

* * NG/Q

Max. 14 Rufkontakte bei RBG; evtl. Einzelquartiere in Gebäuden; keine Kontakte auf Horchboxen

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Alle nachgewiesenen Arten werden in der „Roten Liste der BRD“ den Schutzkatego-rien V (Vorwarnliste) oder * (ungefährdet) zugeordnet.

Der Rotmilan (2) und den Gartenrotschwanz (3) werden in der „Roten Liste Bayern“ den Kategorien 3 (gefährdet) bzw. 2 (stark gefährdet) zugeordnet.

Rotmilan

Der Rotmilan gilt in Bayern als „stark gefährdet“ (2) in der BRD wiederum gilt die Art als ungefährdet. Sein Bestand in der BRD wird aktuell mit 10.000 bis 14.000 Brutpaaren angegeben. Deutschland beherbergt damit ca. 65 % des welt-weiten Rotmilanbestandes.

„Der Rotmilan ist regional verbreitet. Das Brutareal hat sich im Vergleich zum Kar-tierzeitraum 1996-99 deutlich vergrößert. Schwerpunkte mit fast flächigen Vorkommen liegen in der Rhön, im westlichen und nördlichen Keuper-Lias-Land, in der Fränkischen Alb, den Donau-Iller-Lech-Platten bis in den Pfaffenwinkel.

Eine deutliche Arealerweiterung im Südwesten Bayerns bis an den Alpenrand und im Voralpinen Hügel- und Moorland nach Osten bis in den Lkr. TÖL ist zu erkennen. Dagegen steht der Rückzug aus dem Donauraum unterhalb Ingolstadts und eine Aus-dünnung im südlichen Unterfranken.

Die aktuelle Bestandsschätzung liegt knapp die Hälfte über der aus dem Zeitraum 1996-99. Auch wenn der reale Brutbestand möglicherweise durch die Anwesenheit von Nichtbrütern überschätzt wurde, scheint sich eine Konsolidierung des Bestands seit 2000 und vielleicht sogar eine Umkehr der rückläuigen Entwicklung während des Zeit-raums 1975-1999 (20-50 % Rückgang) abzuzeichnen. Lokale Ausdünnungen in Nord-bayern dürften von Zunahmen in Südbayern kompensiert werden.“

Brutbestand BY: 750-900 Brutpaare.

(Quelle: http://www.lfu.bayern.de/natur/sap/arteninformationen/steck-brief/zeige/135976)

Der Vogel konnte, von Westen kommend, lediglich einmalig über dem Grün-land der RBG als Nahrungsgast beobachtet werden und nutzte dieses offenbar als Teilnahrungshabitat. Aufgrund der verhältnismäßig kleinen Fläche und der einmaligen Beobachtung, kann dem Habitat jedoch keine existenzielle Bedeu-tung für einen zukünftigen Bruterfolg beigemessen werden. Jagdreviere der Art

Innerhalb des Plangebietes liegt kein Brutnachweis vor – der Vogel wurde verschiedentlich als Nahrungsgast beobachtet!

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können eine Fläche von 15 km² beanspruchen! (siehe z.B. //www.lfu.bay-ern.de/natur/sap/arteninformationen/steckbrief/zeige/135976)

Ein Blick auf das Luftbild verdeutlicht die in diesem Raum umfangreich vor-handenen potentiellen sonstigen Nahrungshabitate. Der Radius bildet dabei ein potentielles Nahrungshabitat in einer Größenordnung von ca. 15 km² (siehe oben) um einen eventuell vorhandenen Horst im Westen (Waldgebiete) ab. Bei vagabundierenden Jungtieren wäre der Radius noch deutlich größer zu ziehen. Ein Brutvorkommen im östlich gelegenen Stadtzentrum kann aufgrund des art-typischen Lebensraumes ausgeschlossen werden.

Abb. 4: Luftbild mit virtuellem Nahrungshabitat

Gartenrotschwanz

Die Bestände des Gartenrotschwanzes sind trotz vereinzelter regionaler Er-holungen spätestens seit Beginn der 1980er Jahre stark rückläufig. Als Hauptursachen dafür werden neben Lebensraumzerstörungen in den Brut-gebieten vor allem tiefgreifende Veränderungen in den afrikanischen Über-winterungsgebieten, wie verstärkter Pestizid- beziehungsweise Insektizid-einsatz oder die folgenschwere Ausdehnung der Sahelzone, angenommen.

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Der Gartenrotschwanz wird in der roten Liste Bayern als „gefährdet“ einge-stuft. In Tschechien, der Schweiz und in Österreich erscheint er in den Roten Listen. Aufgrund der Gefährdung hat der Schweizer Vogelschutz den Gar-tenrotschwanz zum Vogel des Jahres 2009 ernannt. Zudem haben ihn der Naturschutzbund Deutschland und der Landesbund für Vogelschutz in Bayern zum Vogel des Jahres 2011 gewählt. Auch in Österreich wurde er zum Vogel des Jahres gewählt. Geschätzt werden etwa 6.000–12.000 Brut-paare.

Der Gartenrotschwanz ist als Höhlen- und Halbhöhlenbrüter stark an alten Baumbestand gebunden und besiedelt primär lichte und trockene Laubwäl-der, Lichtungen oder Waldränder. Hier bewohnt er vor allem Habitate, die eine aufgelockerte Strauch- und Krautschicht aufweisen, in denen er vor-wiegend seine Nahrung findet.

Innerhalb des Plangebietes konnte EIN Brutpaar des Gartenrot-schwanzes nachgewiesen werden. Die beschriebenen Lebensraumha-bitate der Art finden sich im Umfeld des Plangebietes jedoch sehr häufig. Zudem erfolgt die umfangreiche Festsetzung einer min. 2 ha großen Ausgleichsmaßnahme, die auch dieser Art zu Gute kommt. Durch die Festsetzungen der ASP bleibt die ökol. Funktion im räum-lichen Zusammenhang bestehen.

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8 Zusammenfassung

Die IKEA Verwaltungs GmbH und IKEA Centres Grundstücks GmbH planen am Au-tobahnkreuz Memmingen den Bau eines IKEA Einrichtungshauses und weiterer Fach-märkte. Das Kerngebiet weist eine Gesamtfläche von ca. 150.000 qm (s. Abb. 1 sowie Fotos) auf. Ergänzende Flächen in einer Größenordnung von ca. 4 ha, überlagern heu-tige Verkehrsflächen und werden im Zuge der zugehörigen Verkehrsplanung umge-staltet (Nachkartierung erfolgt im Zeitraum 2016). Die Flächen im Kerngebiet werden derzeit überwiegend von den Gebäuden der Rinderbesamungsgenossenschaft (RBG) eingenommen. Dazu gehören Stallungen, Scheunen und Wohnhäuser sowie Intensiv-wiesen. Im Zuge der Umsetzung des Vorhabens müssen Gehölze gerodet sowie Ge-bäude abgerissen und Beton bzw. Asphaltflächen rückgebaut werden. Die Fläche weist im IST-Zustand einen Versiegelungsgrad von ca. 20 – 25 % auf. Die folgenden planungsrelevanten Arten wurden durch Kartierungen in 2014 ermit-telt und einer vertiefenden artenschutzrechtlichen Prüfung unterzogen:

Rauchschwalbe, Mehlschwalbe, Feldsperling, Haussperling, Gelbspötter, Klap-pergrasmücke, Gartenrotschwanz, Zwergfledermaus

Die folgenden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sind obligat: M 1: Baufeldfreimachung und Beginn Gebäudeabriss außerhalb der Brutzeiten

M 2: Gebäudekontrolle auf Fledermausbesatz vor Abriss

M 3: Anbringen von Kästen für Zwergfledermäuse, Rauch- und Mehlschwalben so-wie Haussperlinge

C 1: Schaffung neuer Lebensräume für Feldsperling und Gartenrotschwanz

Unter Einhaltung der Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen treten (vorbe-haltlich der Nachkartierung 2016 im Bereich der Verkehrsflächen) durch die Umset-zung des Vorhabens keine Verbotstatbestände i. S. des § 44 (1) BNatSchG ein.

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Literatur und weitere Quellen

BFN (2008): Rote Liste der Tiere Deutschlands. http://www.bfn.de/0321_rote_liste.html BAUER, H.-G., BEZZEL, E. & FIEDLER, W. (2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleu-ropas - Alles über Biologie, Gefährdung und Schutz. Band 1-3. Verlagsgemeinschaft AULA-Verlag, Quelle Meyer Verlag, Limpert. BLAB & VOGEL (2002): Amphibien und Reptilien erkennen und schützen. – BLV Ver-lagsgesellschaft mbH, München Wien Zürich. 159 S. BNatSchG (2007): Bundesnaturschutzgesetzt. DIETZ, C., VON HELVERSEN, O. & NILL, D. (2007): Handbuch der Fledermäuse Europas und Nordwestafrikas – Biologie, Kennzeichen, Gefährdung. – Franckh-Kosmos Ver-lags GmbH & Co. KG, Stuttgart. 399.S. EU-VOGELSCHUTZRICHTLINIE (1979): Richtlinie des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (79/409/EWG). ABL. L 103 vom 25.4.1979, S. 1. FFH-RICHTLINIE (1992): Richtlinie 92/43/EWG Des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Pflanzen und Tiere. – Amtsblatt der europäischen Gemeinschaft 35 (L 206): 7-49, Brüssel. GELLERMANN, M. & SCHREIBER, M. (2007): Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen in staatlichen Planungs- und Zulassungsverfahren. – Schriftenreihe Natur und Recht Bd. 7. Springer Verlag. 503 S. LANA (2006): Hinweise der LANA zur Anwendung des europäischen Artenschutz-rechts bei der Zulassung von Vorhaben und bei Planungen. – unveröff. Manuskript. 10 Seiten. SCHOBER, W. & GRIMMBERGER, E. (1998): Die Fledermäuse Europas – Kennen-Bestim-men-Schützen. – Kosmos Verlag, Stuttgart. 265 S.

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Das vorliegende Gutachten wurde neutral und unabhängig nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft sowie nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt. Aufgestellt, Alsdorf, im Januar 2016

D. Liebert S. Kreutz

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Anhang Gesamtübersicht der planungsrelevante Arten im MTB 8027 Memmingen (LFU 2014).

Deutscher Name Rote Liste Bayern Rote Liste Deutschland Erhaltungszustand Kontinental

Mopsfledermaus 2 2 u

Biber V g

Breitflügelfledermaus 3 G u

Große Bartfledermaus 2 V u

Wasserfledermaus g

Großes Mausohr V V g

Kleine Bartfledermaus V g

Fransenfledermaus 3 g

Kleinabendsegler 2 D u

Großer Abendsegler 3 V u

Rauhhautfledermaus 3 u

Zwergfledermaus g

Braunes Langohr V g

Graues Langohr 3 2 u

Zweifarbfledermaus 2 D ?

Habicht 3 B:u

Sperber B:g, R:g

Schilfrohrsänger 1 V B:s

Teichrohrsänger B:g

Feldlerche 3 3 B:s

Eisvogel V B:g

Krickente 2 3 B:s, W:u

Graugans B:g, W:g, R:g

Wiesenpieper V V B:u

Bergpieper B:?

Baumpieper 3 V B:s

Mauersegler V B:u

Graureiher V B:g, W:g

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Sumpfohreule 0 1 B:s, W:?

Waldohreule V B:u

Tafelente B:g, W:g, R:g

Rohrdommel 1 2 B:s, W:g

Mäusebussard B:g, R:g

Bluthänfling 3 V B:s

Birkenzeisig W:g, R:g, B:g

Silberreiher S:g, W:g

Flussregenpfeifer 3 B:u

Weißstorch 3 3 B:u, R:u

Schwarzstorch 3 B:g, R:?

Wasseramsel B:g

Rohrweihe 3 B:g

Kornweihe 1 2 W:g

Wiesenweihe 1 2 B:s

Kolkrabe B:g

Saatkrähe V B:g, W:g

Dohle V B:s

Wachtel V B:u

Wachtelkönig 1 2 B:s

Kuckuck V V B:g

Höckerschwan B:g, W:g, R:g

Mehlschwalbe V V B:u

Kleinspecht V V B:u

Schwarzspecht V B:u

Goldammer V B:g

Wanderfalke 3 B:u

Baumfalke V 3 B:g

Turmfalke B:g

Trauerschnäpper B:g

Bekassine 1 1 B:s, R:u

Teichhuhn V V B:u

Gelbspötter B:u

Rauchschwalbe V V B:u

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Wendehals 3 2 B:s

Neuntöter B:g

Raubwürger 1 2 B:s, W:?

Schlagschwirl 3 B:g

Feldschwirl V B:g

Heidelerche 1 V B:s

Schwarzmilan 3 B:g, R:g

Rotmilan 2 B:u, R:g

Wiesenschafstelze 3 B:u

Steinschmätzer 1 1 B:s

Pirol V V B:g

Feldsperling V V B:g

Rebhuhn 3 2 B:s

Wespenbussard 3 V B:g

Kormoran V B:u, W:g

Gartenrotschwanz 3 B:u

Grauspecht 3 2 B:s

Grünspecht V B:u

Haubentaucher B:g, R:g, W:g

Wasserralle 2 V B:g, W:g

Beutelmeise 3 B:g

Uferschwalbe V B:u

Braunkehlchen 2 3 B:s

Erlenzeisig W:g, R:g, B:g

Turteltaube V 3 B:g

Waldkauz B:g

Dorngrasmücke B:g

Klappergrasmücke V B:?

Schleiereule 2 B:u

Kiebitz 2 2 B:s, R:u

Zauneidechse V V u

Gelbbauchunke 2 2 s

Kreuzkröte 2 V u

Laubfrosch 2 3 u

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Kleiner Wasserfrosch D G ?

Kammmolch 2 V u

Wald-Wiesenvögelein 2 2 s

Gelbringfalter 2 2 s

Schwarzblauer Wiesenknopfbläuling 3 V u

Nachtkerzenschwärmer V V ?

Gemeine Flussmuschel 1 1 s

Kriechender Sellerie 2 1 u

Europäischer Frauenschuh 3 3 u

Sumpf-Glanzkraut 2 2 u