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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 12. November 2009 1475 N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\lr_2009-11-12_ptk.wpd – [10.10.01] 789 Protokoll 43. Sitzung des Landrates des Kantons Basel-Landschaft Liestal, 12. November 2009 www.bl.ch 10.00–12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 12 ... · 1476 Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 12. November 2009 N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\lr_2009-11-12_ptk.wpd – [10.10.01]

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 12. November 2009 1475

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789

Protokoll

43. Sitzung des Landratesdes Kantons Basel-Landschaft

Liestal, 12. November 2009www.bl.ch

10.00–12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 12. November 20091476

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Abwesend Vormittag:Berger Urs, Brassel Ruedi, Fankhauser Pia, Gerber Fre-dy, Helfenstein Andreas, Hintermann Urs und Keller Felix

Abwesend Nachmittag:Berger Urs, Brassel Ruedi, Fankhauser Pia, Gerber Fre-dy, Helfenstein Andreas, Hintermann Urs, Keller Felix undRüegg Martin

KanzleiMundschin Walter

Protokoll:Maurer Andrea, Klee Alex, Laube Brigitta und EngesserMichael

IndexMitteilungen 1479Traktandenliste, zur 1480Persönliche Vorstösse 1491Überweisungen 1492Dringliche Vorstösse 1491

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 12. November 2009 1477

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Traktanden

2 2009/183Berichte des Regierungsrates vom 23. Juni 2009 und derInterparlamentarischen Geschäftsprüfungskommission fürdie Schweizerischen Rheinhäfen (IGPK Häfen) vom 4.November 2009: Schweizerische Rheinhäfen – Orientie-rung über das Geschäftsjahr 2008(Partnerschaftliches Geschäft)zur Kenntnis genommen 1480

3 2009/184Bericht der Interparlamentarischen Geschäftsprüfungs-kommission (IGPK) der Interkantonalen PolizeischuleHitzkirch (IPH) vom 18. Juni 2009: Jahresbericht 2008zur Kenntnis genommen 1483

4 2009/219Bericht des Kantonsgerichts vom 31. August 2009 und derJustiz- und Sicherheitskommission vom 30. Oktober 2009:Änderung des Dekrets zum Gesetz über die Organisationder Gerichte und Strafverfolgungsbehörden bezüglichAnpassung der Präsidialpensenbeschlossen 1485

5 2009/069Berichte des Regierungsrates vom 17. März 2009 und derFinanzkommission vom 27. Oktober 2009: Änderung desSozialhilfegesetzes. 1. Lesungabgeschlossen 1487

6 2009/200Berichte des Regierungsrates vom 7. Juli 2009 und derUmweltschutz- und Energiekommission vom 29. Oktober2009: Verpflichtungskredit für ein neues energie-politisches Förderprogramm für Energieeffizienz und er-neuerbare Energien mit Schwerpunkt Gebäudesanierung-beschlossen 1489

7 2009/134Berichte des Regierungsrates vom 12. Mai 2009 und derBildungs-, Kultur- und Sportkommission vom 28. Oktober2009: Entwurf zu dem Gesetz über die Kulturförderung(«Kulturgesetz»). EintretensdebatteRückweisung an RR beschlossen 1494

8 2009/210Berichte des Regierungsrates vom 18. August 2009 undder Bildungs-, Kultur- und Sportkommission vom 27. Okto-ber 2009: Neuer Name für die DMS 2 / Änderung desBildungsgesetzes. 1. Lesungabgeschlossen 1500

9 2009/296Motion von Eva Chappuis vom 29. Oktober 2009: Umset-zung des Sprachenkonzeptsüberwiesen und abgeschrieben 1501

10 2008/213Interpellation von Martin Rüegg vom 11. September 2008:Keine Schule für Asyl-Kinder: Auch im Kanton BL? Schrift-liche Antwort vom 18. November 2008erledigt 1501

11 2009/109Motion von Regula Meschberger vom 23. April 2009: Mu-sikalische Talentförderungüberwiesen 1502

12 2008/252Postulat von Beatrice Fuchs vom 16. Oktober 2008: För-derung des Behindertensports durch den Kanton Basel-Landschaftüberwiesen 1503

13 2008/275Motion von Paul Wenger vom 30. Oktober 2008: Teil-überarbeitung und Revision des BasellandschaftlichenBildungsgesetzes vom 6. Juni 2002, insbesondere dieAnpassung von § 11 Klassengrössen an der Sekundar-schule des Kantons Basel-Landschaftabgelehnt 1504

14 2008/276Motion von Marianne Hollinger vom 30. Oktober 2008: Wobleibt das kantonale Sportanlagen-Konzept 3 (KASAK 3)?als Postulat überwiesen 1509

15 2008/286Postulat von Martin Rüegg vom 30. Oktober 2008: KASAKlll?überwiesen 1509

16 2008/292Interpellation von Christine Mangold vom 30. Oktober2008: FHNW - Untergymnasium im Kanton Aargaubeantwortet 1509

43 2009/321Dringliche Interpellation von Georges Thüring vom12. November 2009: Erhöhung des Beitrages an die Ka-serne Baselbeantwortet 1491

Nicht behandelte Traktanden

1 2009/182Berichte des Regierungsrates vom 23. Juni 2009 und derInterparlamentarische GeschäftsprüfungskommissionUKBB vom ....: Jahresbericht und Jahresrechnung desUniversitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB) für dasBetriebsjahr 2008

17 2008/293Interpellation von Siro Imber vom 30. Oktober 2008:Schwimmunterricht

18 2008/338Interpellation von Rosmarie Brunner vom 10. Dezember2008: Schwimmunterricht für muslimische Mitbür-ger/innen. Schriftliche Antwort vom 27. Januar 2009

19 2008/295Interpellation von Rita Bachmann vom 30. Oktober 2008:Meinungsfreiheit an der FHNW. Schriftliche Antwort vom16. Dezember 2008

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 12. November 20091478

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20 2008/337Postulat von Gerhard Hasler vom 10. Dezember 2008:Drogen an Schulen; Schaffung einer gesetzlichen Grund-lage

21 2008/340Interpellation der FDP-Fraktion vom 10. Dezember 2008:Pisastudie. Schriftliche Antwort vom 17. März 2009

22 2008/341Interpellation von Siro Imber vom 10. Dezember 2008:Bildungsqualität. Schriftliche Antwort vom 17. März 2009

23 2009/005Motion von Karl Willimann vom 15. Januar 2009: Mass-nahmenpaket für die Förderung des Interesses an dernaturwissenschaftlichen Ausbildung in den BaselbieterSchulen

24 2009/007Motion von Jürg Wiedemann vom 15. Januar 2009: Ein-führung von Laptops an der Sekundarstufe 1

25 2009/038Motion von Jürg Wiedemann vom 19. Februar 2009: PCstatt Mac an den Baselbieter Schulen

26 2009/010Postulat von Klaus Kirchmayr vom 15. Januar 2009: UniBasel und FHNW - Quelle neuer Unternehmen?

27 2009/029Interpellation von Jürg Wiedemann vom 29. Januar 2009:Sonderpädagogische Massnahmen

28 2009/012Interpellation von Hansruedi Wirz vom 15. Januar 2009:KMU-freundlicher Kanton Baselland? Fragwürdige Praxisder Stiftungsaufsicht. Schriftliche Antwort vom 24. März2009

29 2009/025Motion von Martin Rüegg vom 29. Januar 2009: Bildunggemeinsamer Kommissionen BL/BS zur Bearbeitung part-nerschaftlicher Geschäfte

30 2009/035Motion von Georges Thüring vom 19. Februar 2009: KeineAbschaffung der Gemeindepolizei!

31 2009/036Motion von Patrick Schäfli vom 19. Februar 2009: Ge-setzesänderung: Änderung von Paragraph 10 im Basel-bieter Bürgerrechtsgesetz: Einbürgerung nur noch beigesicherter Existenzgrundlage ermöglichen!

32 2009/039Postulat von Urs Hintermann vom 19. Februar 2009: Aus-stellen von Pässen und Identitätskarten

33 2009/043Postulat der FDP-Fraktion vom 19. Februar 2009: Auf-sichtsbehörde beider Basel

34 2009/047Interpellation von Georges Thüring vom 19. Februar 2009:Änderung des schweizerischen Namensrechts. Schriftli-che Antwort vom 30. Juni 2009

35 2009/059Motion von John Stämpfli vom 12. März 2009: Wie habeich mich als Gast in meinem Gastland zu benehmen

36 2009/060Motion von John Stämpfli vom 12. März 2009: Effizienz-steigerung bei der Kantonspolizei Basel-Landschaft

37 2009/063Postulat von Elisabeth Augstburger vom 12. März 2009:Unterstützung für Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreu-en

38 2009/083Motion der FDP-Fraktion vom 26. März 2009: Einreichungeiner Standesinitiative zum Thema: Kindesentführungen -Alarmsystem endlich auch in der Schweiz

39 2009/089Postulat von Hans-Jürgen Ringgenberg vom 26. März2009: Wiedereinführung des Handzeichens am Zebra-streifen

40 2009/092Postulat von Juliana Nufer vom 26. März 2009: GuterWein in falschen Schläuchen - Stiftungen versus öffentlichrechtlichen Anstalten oder Ähnliches

41 2009/110Motion von Karl Willimann vom 23. April 2009: Konse-quente Nennung von Nationalitäten in Polizeimeldungen

42 2009/115Postulat von Elisabeth Augstburger vom 23. April 2009:Femmes Tische, ein Engagement für Familien im KantonBasel-Landschaft

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 12. November 2009 1479

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Nr. 1470

Begrüssung, Mitteilungen

Landratspräsident Hanspeter Frey (FDP) begrüsst dieAnwesenden zur heutigen Landratssitzung und hofft, eingrosser Teil der Traktandenliste könne abgebaut werden.

Rücktritte aus dem Landrat

Sehr geehrter Herr Landratspräsident, lieber HanspeterGeschätzte Kolleginnen und Kollegen

Mit diesem Schreiben gebe ich heute meinen Rücktritt per31. Dezember 2009 aus dem Landrat bekannt.

Vor etwas mehr als 10 Jahren wurde ich in den Landratgewählt und darf zurückblickend feststellen, dass es 10interessante, spannende und lehrreiche Jahre waren. AlsGemeinderätin war es mir ein Anliegen, auch die Arbeits-weise des Kantons kennen und so besser verstehen zulernen. Diese Kenntnisse von beiden Seiten – Gemeindeund Kanton – waren mir für meine Tätigkeiten sehr hilf-reich.

Für mich war es ein Glücksfall, dass ich von Anfang an inder BKSK Einsitz nehmen durfte. Es war eine grosse He-rausforderung, bei der Bildungsgesetzgebung in derBKSK und im Landrat aktiv mitzuwirken – es ist nach wievor eine grosse Herausforderung, das Bildungsgesetz inallen Bereichen umzusetzen. Davon, dass ich bei derEntstehung der Fachhochschule Nordwestschweiz haut-nah am Geschehen dabei sein durfte, werde ich wohlmeinen Enkeln noch zu berichten wissen.

Auch in den nächsten Jahren werden im Landrat mass-gebende Beschlüsse im Bildungsbereich zu fällen sein.Ich wünsche mir Entscheide, die von der Basis getragenund dann vor allem auch zum Wohle unserer Schülerin-nen und Schüler umgesetzt werden können.

10 Jahre Landrat haben mein Leben bereichert – dafürdanke ich Euch.

HerzlichChristine Mangold

Sehr geehrter Herr Landratspräsident, lieber HanspeterLiebe Landrätinnen und Landräte

Vor genau 32 Jahren habe ich hier in diesem Saal meineparlamentarische Tätigkeit aufgenommen; zuerst als Ein-wohnerrat der Stadt Liestal, seit 14 1/2 Jahren nun alsLandrat. Nachdem ich seit zwei Jahren meine beruflicheAktivität stark reduziert habe, möchte ich nun auch meinepolitische Tätigkeit beenden und erkläre auf Ende diesesJahres meinen Rücktritt.

Mein Interesse an der aktiven Politik hatte Paul Manzgeweckt, als er uns 1963 anlässlich des 50-Jahr-Jubi-läums der Pfadfinder ermahnte: Wer nicht politisiert, mitdem wird politisiert. Ich habe in der Politik gelernt, andereMeinungen zu respektieren, die eigene kritisch zu über-denken und gemeinsam einen guten Weg zu suchen.

Ich bedanke mich bei Ihnen, liebe Landrätinnen und Land-räte, für die gute Zusammenarbeit, bei der Regierung fürdas Verständnis der unterschiedlichen Rolle von Parla-ment und Exekutive und beim Landschreiber und seinenMitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die wertvolle Unter-stützung in unserer Arbeit.

Ich wünsche Ihnen weiterhin viele gute Entscheide zumWohle unseres Kantons und verbleibe mit den bestenGrüssen

Dieter Schenk

Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen undKollegen

Hiermit gebe ich meinen Rücktritt aus dem Landrat aufEnde Dezember 2009 bekannt.

Sieben Jahre Landrat. Die Zahl Sieben scheint eine be-sondere Bedeutung zu haben, denn auch unser Lebenläuft in 7-Jahres-Phasen ab.

Von 0 bis 7 die Kleinkinderphase, von 7 bis 14 die Kind-heit, von 14 bis 21 die Entwicklung des Jugendlichen zumjungen Erwachsenen.

Von 21 bis 28 findet die Grundsteinlegung für unserenspäteren Aufgabenbereich statt. Von 28 bis 35 erfolgt derAusbau dieses Bereichs, von 35 bis 42 die Sicherungdesselben. W ir können übrigens erst nach der “Siche-rungsphase” jemandem einen Erfolg ehrlich gönnen, vor-her steht uns der Konkurrenzgedanke zu sehr im Weg.

Dann kommt, von 42 bis 49, die Phase des “War es dasnun wirklich, oder sollte da nicht noch etwas anderes kom-men?” Diese Phase wird auch die Phase der “Torschluss-panik” genannt. Wir verfügen zu diesem Zeitpunkt bereitsüber etwas Wissen und Erfahrung und es kann sich auchschon hier und dort etwas Routine breit machen.

Mit 46 Jahren stehe ich mitten in dieser Phase. Bei mir hates sich so ergeben (vielleicht war es auch gesuchter Zu-fall), dass eine neue berufliche Herausforderung auf michwartet. Darauf freue ich mich sehr. Dies allerdings auchmit dem nötigen Respekt, aber ich bin überzeugt, dass dieErfahrungen der letzten Jahre, die ich mit euch zusammenim Landrat sammeln durfte, mir helfen werden, die eineoder andere Situation mit der nötigen Gelassenheit zumeistern.

Ich wünsche euch allen weiterhin weise Entscheide imSinne der Sache für unseren Kanton und natürlich auchden einen oder anderen persönlichen, politischen Erfolg.

Daniel Wenk

Hanspeter Frey erinnert daran, dass sich das Laufentalheute vor 20 Jahren dafür entschied, sich dem Baselbietanzuschliessen. 1994 nahmen dann die ersten Vertrete-rinnen und Vertreter des Laufentals als Landratsmitgliederim Landratssaal Platz. Selbst wenn man zuweilen aucheinige kritische Stimmen höre, hofft Hanspeter Frey doch,dass der Entscheid für das Laufental weise und richtig war

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und sich die Bewohnerinnen und Bewohner dieses Be-zirks auch in Zukunft in unserem Kanton wohl fühlen wer-den.

Heute feiert Christian Steiner (CVP) seinen Geburtstag.Der Landratspräsident wünscht ihm alles Gute, viel Glückund gute Gesundheit.

Auf der Zuschauertribüne begrüsst Hanspeter Frey dieSchülerinnen und Schüler der Klasse P2a der Sekund-arschule Allschwil. Jürg Wiedemann (Grüne) ist ihr Klas-senlehrer.

Entschuldigungen

Vormittag: Berger Urs, Brassel Ruedi, FankhauserPia, Gerber Fredy, Helfenstein Andreas,Hintermann Urs und Keller Felix

Nachmittag: Berger Urs, Brassel Ruedi, FankhauserPia, Gerber Fredy, Helfenstein Andreas,Hintermann Urs, Keller Felix und RüeggMartin

Es wurde allen Landrätinnen und Landräten eine Einla-dung für das Baselbieter Parlamentarier-Schneesport-Festival zugestellt. Es wird am 6. März 2010 stattfindenund Hanspeter Frey hofft, dass sich viele Landrätinnenund Landräte anmelden werden.

Am Donnerstag, 29. November 2009, f indet einUnihockey-Match statt. Dazu könne man sich noch anmel-den.

Am nächsten Samstag, 14. November 2009, feiere inMünchenstein das Theaterstück “Unter der Himmelspfor-te” Premiere. Geschrieben wurde es von ChristophFrommherz (Grüne) und alle Interessierten seien dazuherzlich eingeladen.

Für das Protokoll:Andrea Maurer, Landeskanzlei

*

Nr. 1471

Zur Traktandenliste

Laut Landratspräsident Hanspeter Frey (FDP) werden diefolgenden Traktanden abgesetzt:

Traktandum 1: Der Bericht der InterparlamentarischenGeschäftsprüfungskommission UKBB liege leider nochnicht vor.

Traktandum 29: Der Motionär Martin Rüegg werde amNachmittag abwesend sein.

Traktandum 32: Der Postulant Urs Hintermann ist heuteebenfalls abwesend.

://: Der Landrat erklärt sich stillschweigend mit der Abset-zung der Traktanden 1, 29 und 32 von der Traktan-denliste einverstanden.

Für das Protokoll:Andrea Maurer, Landeskanzlei

*

Nr. 1472

2 2009/183

Berichte des Regierungsrates vom 23. Juni 2009 und

der Interparlamentarischen Geschäftsprüfungskom-

mission für die Schweizerischen Rheinhäfen (IGPK

Häfen) vom 4. November 2009: Schweizerische Rhein-

häfen – Orientierung über das Geschäftsjahr 2008

(Partnerschaftliches Geschäft)

Kommissions-Vizepräsident Thomas de Courten (SVP)berichtet, der Landrat dürfe heute zum ersten Mal einenBericht der Interparlamentarischen Geschäftsprüfungs-kommission für die Schweizerischen Rheinhäfen zurKenntnis nehmen. Die Kommission habe ihre Aufgabe imDetail analysiert und analog zu den übrigen IGPKs dieAuftragserfüllung in die Hand genommen. Bei dieser Ge-legenheit war die IGPK Gast bei der Hafendirektion unddie drei Häfen konnten vor Ort besichtigt werden. Im Na-men der Kommission dankt Thomas de Courten für dieMöglichkeit dieser Besichtigung und dafür, dass die Ha-fendirektion der Kommission für weitere Informationenund die Beantwortung von Fragen zur Verfügung stand.

Als wesentlicher Teil wurde die Jahresrechnung des ge-meinsamen Hafens geprüft und die einzelnen Positionensowohl auf der Ertragsseite als auch auf der Aufwandseitewurden eingehend analysiert. Die Rechnung schliesse miteinem Ertrag von 20,4 Mio. Franken bei einem Aufwandvon 10,8 Mio. Franken ab. Dies ergebe nach Abzug derZuweisung an die Reserven (gemäss Staatsvertrag flies-sen davon 60 % an BL und 40 % an BS) ein Betriebs-ergebnis von 7,6 Mio. Franken.

Weitere im Detail geprüfte und diskutierte Punkte betrafenvor allem die geänderte Abschreibungspraxis und dieSituation der Pensionskasse, welche bei der Gründungder Rheinhäfen beider Basel bei der Basellandschaftli-chen Pensionskasse als eigenständiges Vorsorgewerkeingerichtet und entsprechend ausfinanziert wurde. Wiebei anderen Pensionskassen auch, habe hier die Wirt-schaftskrise deutliche Spuren hinterlassen. Mit Blick aufdas laufende Rechnungsjahr werden zu diesen Themennoch zusätzliche Antworten bzw. Massnahmen und Pla-nungen erwartet.

Das Stichwort Planung betreffe auch die Investitionensowie die gesamte Raumbewirtschaftung. Auch bei derLandratsdebatte über die Zusammenlegung der Rheinhä-fen waren dies grosse Themen. Die IGPK wurde über diegeplanten Investitionen orientiert. Dabei konnte sie zurKenntnis nehmen, dass diese Planung noch im Fluss sei.Das Gleiche gelte für die Raumbewirtschaftung in den dreiHäfen.

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Die Hafenbahnen stellen einen wesentlichen Bestandteilder Infrastruktur dar, welcher noch verbessert werden soll.Damit der Anschluss vom Wasser an die Strasse und dieSchienen gewährleistet werden könne, seien Investitionennotwendig.

Schliesslich konnte die Kommission auch einen Blick aufdas Risikomanagement werfen, ein sowohl von betriebli-cher als auch von infrastruktureller Seite vielfältiges The-mengebiet. Die heute vorhandenen Risiken werden vomVerwaltungsrat mit aller Sorgfalt geprüft, bewertet und eswerden entsprechende Massnahmen in Angriff genom-men.

Für weitere Details zur Kommissionsarbeit verweist Tho-mas de Courten auf den Bericht und gibt bekannt, dieKommission beantrage dem Landrat, die aktuelle Vorlagegemäss Antrag des Regierungsrates zu beschliessen.

Beatrice Fuchs (SP) betont, man befinde sich zur Zeiterst im zweiten Jahr seit der Zusammenlegung der Rhein-häfen und entsprechend bestünden noch keine grossenVergleichsmöglichkeiten. Mit dem nächsten Bericht werdeman dann bestimmt mehr auf die einzelnen Punkte einge-hen können. Die Rheinhäfen schlossen im Geschäftsjahr2008 gemäss Budget ab und Beatrice Fuchs erachtet dieZusammenlegung der drei Rheinhäfen als gutes Beispielfür die Zusammenarbeit zwischen Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Die SP-Fraktion steht einstimmig hinter demvorliegenden Landratsbeschluss.

In ihrer Funktion als Präsidentin des Oberrheinrates weistBeatrice Fuchs auf dessen Plenarversammlung am27. November 2009 im Rathaus Basel hin. Das Haupt-thema werde sein: Die Häfen am Oberrhein. InteressierteRatsmitglieder seien eingeladen, dann noch weitere Fra-gen an die Verantwortlichen zu stellen.

Franz Hartmann (SVP) fragt, wem gegenüber der Landratmit seinen Entscheiden jeweils verpflichtet sei: Gegenüberdem Regierungsrat oder bei partnerschaftlichen Geschäf-ten sogar gegenüber dem Regierungsrat Basel-Stadt? ZuRecht werde man einwenden, dies sei nicht der Fall. DerLandrat sei dem Souverän, der Baselbieter Bevölkerungalso, Rechenschaft schuldig. Nehme man jedoch denBericht der IGPK Häfen sowie den Geschäftsbericht unddie Jahresrechnung der Schweizerischen Rheinhäfen fürdas Jahr 2008 genauer unter die Lupe, habe man dasGefühl, dieses Geschäft sei gänzlich am Baselbieter Sou-verän vorbei abgewickelt worden. Dies werde klar, wennman die Ausführungen zur Abstimmungvorlage vom17. Juni 2007, als für die Zusammenlegung der Rheinhä-fen Basel-Stadt und Basel-Landschaft geworben wurde,mit dem Geschäftsbericht 2008 vergleiche. Leider müsseman heute enttäuscht zur Kenntnis nehmen, dass unsererBevölkerung damals einmal mehr nicht unbedingt reinerWein eingeschenkt wurde. Ähnliches geschah früher be-reits im Zusammenhang mit der Kehrichtverbrennungs-anlage. Daran möge sich heute wohl nur noch erinnern,wer diesbezüglich noch immer ein schlechtes Gewissenmit sich herumtrage. Die Mitglieder der SVP-Fraktion zu-mindest warnten bereits damals vor negativen Folgen fürunseren Kanton und erhielten leider Recht. Das Gleichegelte auch für die Rheinhäfen.

Bezüglich Zusammenschluss der Rheinhäfen stimmen dieregierungsrätlichen Voraussagen mit dem tatsächlichErreichten leider nicht überein, besonders nicht in denjen-igen Punkten, auf welche unsere Vertreter im Ab-stimmungskampf ausdrücklich hingewiesen hatten. AufSeite 4 der Abstimmungsunterlagen hiess es damals, dieZusammenlegung stärke die Bedeutung unserer Rheinhä-fen. Damit werde der Wirtschaftsstandort Nordwest-schweiz nachhaltig gefördert. Die Logistik und Vermark-tung der Rheinhäfen solle hier stattfinden und Nutzenbringen. Aus der Abstimmungsbroschüre zitiert FranzHartmann: “Dadurch kann die Ertragskraft langfristig si-chergestellt werden. Davon profitieren beide Kantone, esentsteht eine Win-win-Situation für alle Beteiligten.”

Angesichts der Erfolgsrechnungen 2005/2006 könne manheute doch schwere Differenzen feststellen. Der Personal-aufwand machte damals im Kanton Basel-Stadt rund 3,5Mio. Franken aus, in Basel-Landschaft jährlich 1,1 Mio.Der Totalaufwand für die beiden genannten Jahre betrugfür Basel-Stadt 17 Mio. Franken und für Basel-Landschaft9 Mio. Mit rund 10,4 Mio. Franken blieb der Ertrag inBasel-Stadt sehr konstant, in Basel-Landschaft ging ervon 12 Mio. im Jahr 2005 auf 11,37 Mio. im Jahr 2006zurück. Im Jahr 2005 konnte Basel-Stadt 0,8 Mio. FrankenGewinnablieferung einkassieren, Basel-Landschaft 7,8Mio. Franken. Im Jahr 2006 betrug dieser Wert für Basel-Stadt 3 Mio. Franken, für Basel-Landschaft 6,6 Mio. Fran-ken. Eigentlich hätte schon damals ein Verteilschlüssel2/3 : 1/3 gewählt werden sollen, nur wurde auf die falscheSeite gerundet und ein Verteilschlüssel von 40 % : 60 %beschlossen. In der Erfolgsrechnung 2007, dem letztenJahr vor der Zusammenlegung der Häfen, war der Perso-nalaufwand mit gut 3 Mio. Franken für Basel-Stadt und 1Mio. für Basel-Landschaft etwa gleich, der Aufwand gingetwas zurück und der Ertrag betrug für Basel-Stadt 3,6Mio. Franken, 8,9 Mio. für das Baselbiet.

In der Erfolgsrechnung 2008 präsentieren sich dann keineso schönen Zahlen mehr. Der einzig positive Punkt sei,dass beim Personalaufwand 180'000 Franken eingespartwerden konnten, was 4,2 % entspricht. Der Aufwand stiegauf 12,8 Mio. Franken, wovon 4,16 Mio. Franken Ab-schreibungen sind. Der Ertrag sank etwas, so dassschliesslich folgende Gewinne abgeliefert wurden: 2,9Mio. Franken für Basel-Stadt und 4,2 Mio. Franken fürBasel-Landschaft, für uns also über 50 % weniger als imVorjahr.

Gemäss Staatsvertrag wurden 67 Mio. Franken in dieneuen Rheinhäfen eingebracht. Davon blieben Ende 2008nur noch 54 Mio. Franken übrig. Die Rede sei auch vonDesinvestitionen, beispielsweise im Hafen St. Johann,was von den Finanzkommissionen geprüft wurde. Trotz-dem fragt Franz Hartmann, wo die 10 Mio. Franken geblie-ben seien. In welche Richtung und in welche Kasse flos-sen Gelder?

Im Abstimmungsbüchlein hiess es, Stadt und Land wür-den von der geplanten Fusion profitieren: “Die Überfüh-rung der beiden kantonalen Hafenverwaltungen in eineAnstalt öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlich-keit bezweckt eine Optimierung und bessere Nutzung derHafenareale. Durch die Bündelung der Kräfte soll einehöhere Wertschöpfung erzielt werden.” Diese höhereWertschöpfung blieb gemäss Franz Hartmann bisher noch

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aus. Sicher sei jedoch, dass Basel-Landschaft eindeutigmehr zur Wertschöpfung beitragen konnte.

Geredet wurde auch davon, dass eine gemeinsame Orga-nisation die Bedeutung auf Bundesebene stärke. VonBern seien sogar Gelder und Subventionen zu erwarten.Geflossen seien solche Bundesgelder laut Franz Hart-mann bisher noch keine und auch betreffend Entschädi-gung des Bundes für die Hafenbahnen seien bisher nochkeine Zahlen bekannt.

Laut Abstimmungsunterlagen sollten Synergien genutztwerden, jedoch wurden bisher erst Einsparungen im Per-sonalbereich erreicht. Ausserdem brachte der KantonBasel-Stadt seine Beteiligung an der HafengesellschaftWeil am Rhein in die Gesellschaft mit ein und Franz Hart-mann fragt, ob wohl dort die 10 Mio. Franken verschwun-den seien.

Seite 6 der Abstimmungsunterlagen erwähnt auch diekritischen Stimmen, jedoch wurden die stichhaltigen Argu-mente der SVP nicht genannt. Wurden diese wissentlichunter den Tisch gewischt oder wurde das ganze Geschäftdamals nicht fertig durchgedacht? Der SVP könne aufjeden Fall kein Vorwurf gemacht werden, denn sie sei essich gewohnt, alle Geschäfte von beiden Seiten zu be-trachten und die Chancen und Risiken entsprechend rich-tig einzustufen. Bei der Diskussion um die Zusammenle-gung der Häfen habe man mit dem damals verantwortli-chen SVP-Regierungsrat Erich Straumann zähe Diskus-sionen geführt. Dieser musste sich aber als Regierungsratdem Antrag der Kollegialbehörde unterwerfen.

Risiken schön zu reden bringe nichts, vielmehr sollten ausder vorliegenden Situation Lehren für künftige Geschäftegezogen werden. Es stehen einige partnerschaftlicheGeschäfte an (Messe Basel, Universität), bei denen esgenau hinzuschauen gelte. Wahrscheinlich werde unsauch bald die Schuldenbremse einholen, wenn es umhöhere Steuern gehe.

Franz Hartmann ruft seine Kolleginnen und Kollegen dazuauf, künftig vermehrt auf die Ratsmitglieder der SVP zuhören und diese nicht dauern als ewig Gestrige zu titulie-ren. Die Argumente der SVP kommen dem Souverän nurzugute, was sicherlich auch im Sinne der übrigen Parteiensei.

Zum Landratsbeschluss: Durch das Lesen des Berichtsder IGPK Häfen wurde dieser zur Kenntnis genommen.Den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung derSchweizerischen Rheinhäfen könne die SVP-Fraktionjedoch leider nicht genehmigen. Franz Hartmann bittet dieübrigen Ratsmitglieder, seine Ausführungen zur Kenntniszu nehmen.

Dieter Schenk (FDP) bezieht sich auf den vorliegenden,ersten Bericht der IGPK Rheinhäfen. An ihrer konstituie-renden Sitzung diskutierte die Kommission kurz über ihrenAuftrag und die Arbeitsweise. Sie beschloss, ihre Fragenzum Geschäftsbericht dem Verwaltungsrat zu unterbreitenund bei der Behandlung der Antworten den Verwaltungs-ratspräsidenten sowie die zuständigen Regierungsräteeinzuladen. Leider mussten sich alle drei für diese Sitzungentschuldigen, sie vertrauten voll ihrem Direktor Hans-

Peter Hadorn. Die Besprechung des Geschäftsberichtsund die anschliessende Besichtigung der Häfen war inter-essant. Hans-Peter Hadorn verliess sich auf die Vertrau-lichkeit der Kommissionsberatung und erteilte breitwilligauch zu prospektiven Fragen Auskunft.

Der Start der neuen Firma Schweizer Rheinhäfen ist nachDieter Schenks Auffassung geglückt. Der gemeinsameAuftritt verspreche eine bessere Einbindung der Rhein-schifffahrt in die Verkehrspolitik des Bundes. Ein entspre-chender Vorstoss von Ständerat Claude Janiak liege dortauch bereits vor. Auch die Zusammenarbeit mit den HäfenWeil am Rhein und Mulhouse wurde nach der Zusammen-legung der Schweizer Häfen einfacher. Im Übrigen tratendie drei Häfen an der Verkehrsmesse in München gemein-sam auf.

Nach nur einem Jahr beurteilt Dieter Schenk die Lage alsnicht so düster, wie dies sein Vorredner tat. Der Ertrags-überschuss liege tatsächlich rund 5 Mio. Franken tiefer alsdie Überschüsse der Rheinhäfen Basel-Stadt und Basel-Landschaft im Jahr 2007. In diesem Zusammenhang sei-en der Wegfall der Arealerträge des Hafens St. Johannund auch die Wirtschaftslage zu nennen. Beim Aufwandresultiere die Differenz aus einer erhöhten Abschreibungwegen den Aufwertungen des Areals und wegen der Än-derung der Abschreibungspraxis. Diese Änderung werdeder Landrat später auch noch im Rahmen der Budgetbe-ratung diskutieren. Es handle sich dabei immerhin um 2,5Mio. Franken.

Kurzfristig bestimmen die Baurechtsverträge weitgehenddie Arealbewirtschaftung. Das Baselbiet soll aber daraufachten, dass sich die Stadt mittelfristig nicht durch Wohn-überbauungen die Areale am Rhein vergolden lässt, wäh-rend die lärmigen und dreckigen Aktivitäten einfach insBaselbiet verschoben werden.

Die FDP-Fraktion dankt dem Verwaltungsrat, der Direktionund allen Mitarbeitenden der Schweizerischen Rheinhäfenfür ihre Arbeit und stimmt dem Beschluss zu.

Zum Landratsbeschluss: Laut Vertrag mit Basel-Stadtmüsse der Landrat den Geschäftsbericht jeweils zurKenntnis nehmen. Es müsste daher dem Beschluss ge-mäss Antrag des Regierungsrates zugestimmt werden,derjenige der Kommission sei nicht ganz korrekt.

Rita Bachmann (CVP) berichtet, die IGPK Häfen habefestgestellt, dass das Geschäftsjahr 2008 nicht ausserge-wöhnlich war. Es wurde sehr gut gearbeitet und der Kom-mission standen detaillierte Informationen zur Verfügung.Die CVP/EVP-Fraktion dankt allen, welche am positivenErgebnis der SRH beteiligt waren.

Die Kommission wurde auch über die Entwicklung derverschiedenen Areale informiert, nähere Informationendazu finden sich im Jahresbericht.

Zu den Äusserungen der SVP: Basel-Stadt kannte einenanderen Abschreibungsmodus als Basel-Landschaft, in-dem jeweils die vollständigen Investitionen im laufendenJahr abgeschrieben wurden. In Basel-Landschaft wurdeder übliche Abschreibungsmodus verwendet. Diese Unter-schiede beeinflussen die Ausschüttung an den betreffen-

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den Kanton erheblich. Ab 1. Januar 2008 verwenden dieSRH nun ebenfalls den üblichen Abschreibungsmodus.

Die CVP/EVP-Fraktion nimmt den vorliegenden Berichtzur Kenntnis.

Isaac Reber (Grüne) betont, die Grüne Fraktion habeseinerzeit Bedenken bezüglich Hafenfusion angemeldet.Diese Bedenken galten nicht der Fusion selbst, sondernden Fusionsmodalitäten. Der Volksentscheid war jedochklar und die Fusion als solche wurde von den Grünenbegrüsst. Nach Ansicht der Grünen falle nun auch dieerste Zwischenbilanz positiv aus.

Den Begriff “Schweizerische Rheinhäfen” könne man sichauch in Bern einprägen und es sei wichtig, dass unsereRegion zusammenarbeite und sich so mehr Gehör ver-schaffe. Die Schweizerischen Rheinhäfen werden ge-meinsam mehr Gewicht erhalten, als dies die einzelnenHäfen beider Basel erreicht hätten. Der Hafen werde kom-petent und effizient geführt und die Grünen zeigen sichdaher zuversichtlich, dass das Unternehmen Schweizeri-sche Rheinhäfen in eine gute Zukunft geführt werde. Dassdie Häfen eine Zukunft haben, ist für die Grünen wichtig.Bei der Schifffahrt handelt es sich um eine ökologischeTransportart, welche ökonomisch fitte Häfen braucht. DieGrünen zeigen sich zufrieden, dass bei den Rheinhäfenstrategisch und vorausschauend geplant werde.

Vom vorliegenden Bericht nimmt die Grüne Fraktion wohl-wollend Kenntnis.

Karl Willimann (SVP) bezeichnet es als schleierhaft, wiebürgerliche Politiker die vorliegenden Zahlen als positivbeurteilen können. Tatsächlich betrug die Wertschöpfungvor der Fusion 12,6 Mio. Franken, nach der Fusion noch7,6 Mio. Bereits vor der Abstimmung verwies die SVP aufdie Wichtigkeit von vier Zahlen: Durchschnittlicher Perso-nalaufwand Basel-Stadt für die Jahre 2005 bis 2007: 3,4Mio. Franken, der erarbeitete Gewinn betrug 2,8 Mio.Franken. Durchschnittlicher Personalaufwand Basel-Land-schaft für den gleichen Zeitraum: 1,1 Mio. Franken, durch-schnittlicher Gewinn 7,8 Mio. Mit dreimal weniger Perso-nal wurde also dreimal mehr Gewinn erzielt. Nach derFusion erhält Basel-Landschaft noch die Hälfte der Mittel,welche zuvor an unseren Kanton flossen, rund 4 Mio.Franken. Es handle sich also um ein typisches partner-schaftliches Geschäft: Eine Zusammenlegung, bei derBasel-Landschaft die Zwei am Rücken trage.

Thomas de Courten (SVP) bezieht sich auf den Antragder IGPK Häfen, welcher nicht ganz korrekt formuliertwurde, da der Landrat das Ganze nur zur Kenntnis neh-men dürfe. Ziffer 2 müsse daher wie folgt geändert wer-den:

2. Der Geschäftsbericht und die Jahresrechnung derSchweizerischen Rheinhäfen (SRH) für das Betriebs-jahr 2008 werden zur Kenntnis genommen.

Detailberatung Landratsbeschluss

Titel und Ingress keine Wortbegehren

Ziffer 1 keine Wortbegehren

Ziffer 2

://: Diese Ziffer wird gemäss Vorschlag des Kommis-sions-Vizepräsidenten korrigiert.

Ziffer 3 keine Wortbegehren

://: Der korrigierte Landratsbeschluss wird mit 56:17Stimmen bei 3 Enthaltungen verabschiedet.[Namenliste einsehbar im Internet; 10.45]

LandratsbeschlussGeschäftsbericht und Jahresrechnung der Schweizeri-schen Rheinhäfen für das Betriebsjahr 2008(partnerschaftliches Geschäft)

vom 12. November 2009

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Der Landrat nimmt den Bericht der Interparlamentari-schen Geschäftsprüfungskommission für die Schwei-zerischen Rheinhäfen (IGPK Häfen) zur Orientierungdes Regierungsrates über das Geschäftsjahr 2008sowie zum Revisionsbericht zur Kenntnis.

2. Der Geschäftsbericht und die Jahresrechnung derSchweizerischen Rheinhäfen (SRH) für das Betriebs-jahr 2008 werden zur Kenntnis genommen.

3. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass derPartnerkanton im gleichen Sinne entscheidet.

Für das Protokoll:Andrea Maurer, Landeskanzlei

*

Nr. 1473

3 2009/184

Bericht der Interparlamentarischen Geschäfts-

prüfungskommission (IGPK) der Interkantonalen Poli-

zeischule Hitzkirch (IPH) vom 18. Juni 2009: Jahresbe-

richt 2008

Rosmarie Brunner (SVP), Mitglied der IGPK, berichtet,beim Jahr 2008 handle es sich um das erste volle Be-triebsjahr der Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch, unddies sei bei der Würdigung der Leistungen dieser Schulezu berücksichtigen. Pro Jahr werden jeweils zwei Lehr-gänge (Grundausbildungen) von rund 10 Monaten Dauerdurchgeführt. Diese starten im Februar und Septem-ber.146 bzw. 153 Absolventinnen und Absolventen habendie eidgenössische Berufsprüfung bestanden, was einerErfolgsquote von 100 bzw. 96 % entspricht und damit dieZielsetzungen der Schule erfüllt. Der Frauenanteil beliefsich in beiden Lehrgängen auf rund 26 %. Drei Monatenach der Wiedereingliederung in die entsprechendenCorps zeigte sich, dass die Zufriedenheit mit der Aus-bildung von beiden Seiten als gut bis sehr gut bezeichnetwurde. Einzig mit Bezug auf den praktischen Wissens-stand brachten bei rund einem Drittel der Absolventinnenund Absolventen die Vorgesetzten gewisse Vorbehalte

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 12. November 20091484

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an. Die Leistungen konnten im Rahmen der verfügbarenRessourcen erbracht werden. Die Grundausbildung “Poli-zist I” stelle die Hauptleistung der IPH dar, sie machte imBerichtsjahr 2008 92 % der Belegungstage aus.

Die interne Organisation der Kommission mit jährlich zweiPlenumssitzungen und ein bis zwei Sitzungen der beidenAusschüsse “Unternehmung” und “Ausbildung” wurdebeibehalten. Eine wesentliche Pendenz konnte im Novem-ber 2008 bereinigt werden, indem die IGPK im Mandats-verhältnis einen eigenen Sekretär engagieren konnte.Gemäss den Bestimmungen des Reglements unterstütztdieser die Kommission fachlich und administrativ in derPlanung, Entscheidung, Umsetzung, Kommunikation undKontrolle ihrer Aufgabenwahrnehmung. An den Sitzungenist regelmässig ein Geschäftsordnungspunkt “Informationder IPH” traktandiert, in dessen Rahmen die verschiede-nen Träger der IPH den Kommissionsmitgliedern Red undAntwort stehen.

Der Unternehmensausschuss setzte sich intensiv mit derErtragssituation und der Abschreibungspraxis ausein-ander. Gerade im Hinblick auf allfällige weitere, insbeson-dere bauliche Investitionen, erachtet es die IGPK als an-gezeigt, mit den Organen der IPH noch einmal über dieProblematik der Abschreibungsdauern zu diskutieren.

Der Ausbildungsausschuss liess sich im April 2008 vor Ortdie Ausbildungsräumlichkeiten und -infrastrukturen vor-stellen. Er besuchte einzelne Unterrichtseinheiten undführte strukturierte Interviews mit Ausbildenden sowieAbsolventen und Absolventinnen. Die Ausschussmitglie-der erhielten einen guten bis sehr guten Eindruck undkonnten auch offene Gespräche führen.

Die IGPK als interparlamentarische Kontrollbehörde habenicht die Aufgabe, sich in operative Details der Schuleeinzumischen. Es obliegt ihr jedoch, sich zu vergewissern,dass die erforderlichen Führungs- und Steuerungsinstru-mente vorhanden sind. Die IPH arbeitet mit einem Vier-Jahres-Globalbudget, welches sich am Leistungsauftragorientiert. Zuhanden der Konkordatsbehörde erstellt dieSchuldirektion einen jährlichen Voranschlag. Die IPH legtgrossen Wert auf möglichst aussagekräftige Evaluationenihrer Ausbildungsleistungen mit verbindlichen Aussagenzur Ausbildungsqualität.

Zu den besonderen Problemstellungen: Bei der Ausbil-dung sollte für die verschiedenen Konkordatskantone eineUnité de doctrine herrschen. Der Unterricht durch IPH-eigene Ausbilder und Corpsausbilder gebe Anlass zuDiskussionen, weil sich nach einer ersten Phase zeigte,dass die Corps-Ausbilder mit zu kurzen Präsenzzeiten ander IPH unterrichten. Es werde nun unter anderem ge-prüft, in welchen Unterrichtsfächern kein spezifischespolizeiliches Know-how nötig sei. Die IPH sei bestrebt,künftig mehr Lektionen durch eigene Ausbilder abzude-cken und dadurch mit weniger Corps-Ausbildern zu ope-rieren. In die beiden Schulgänge im Jahr 2008 waren je 8bzw. 9 Ausbilder aus dem Baselbiet entsandt worden. ImWeiteren sollen die Stundenpläne so gestaltet werden,dass grössere, zusammenhängende Blocks für die Corps-Ausbilder möglich werden.

Folgende Thematiken werden die IGPK in den kommen-den Jahren noch weiter beschäftigen: Aspekte der be-

triebswirtschaftlichen Optimierung (diese sprächen fürIPH-eigene Ausbilder) unter dem Einbezug der Praxis-kenntnis und der Aktualität der Ausbildungsanforderun-gen, was für den Beizug von Corps-Ausbildern spräche.Dieses Problemfeld sollte schliesslich zur Zufriedenheitaller gelöst werden.

An dieser Stelle dankt Rosmarie Brunner allen Beteiligtender IPH, auch Regierungsrätin Sabine Pegoraro, für diegute Ausbildung, welche sie unseren jungen Polizistinnenund Polizisten anbieten und für welche sie sich einsetzen.Sie bittet den Landrat um Kenntnisnahme des Jahresbe-richts 2008.

Jürg Degen (SP) kann sich als zweites Mitglied des Ba-selbieter Landrats in der IGPK Rosmarie Brunners Aus-führungen anschliessen. Die Geschäftsprüfungskommissi-on arbeite intensiv und habe inzwischen einen Weg ge-funden, wie sie in der IPH wirken könne. Sie sei heutesehr zufrieden und anerkenne das Bestreben der Schullei-tung und der entsprechenden Institutionen, die Schulelaufend zu optimieren.

Die beiden folgenden Probleme wurden bereits erwähnt:Das Milizsystem der Ausbildnerinnen und Ausbildner stos-se langsam an seine Grenzen. Während die Ausbildne-rinnen und Ausbildner in Hitzkirch seien, fehlen sie in deneinzelnen Corps. Auch haben sie zuweilen für nur wenigeStunden an der IPH lange Wege zurückzulegen, wasineffizient sei. Andererseits sei es aber wichtig, dass derPraxisbezug der einzelnen Polizeicorps in die Schuleeinfliesse. Hier ein Gleichgewicht zu finden, sei schwierig.Es werde jedoch daran gearbeitet.

Bisher konnte die IPH ihre Versprechungen bezüglichWeiterbildung noch nicht erfüllen. In den Schwerpunktenfür das nächste Jahr sei jedoch vorgesehen, dass diesemThema besonders viel Gewicht beigemessen werde.

Auch die Mitglieder der SP-Fraktion danken allen Verant-wortlichen der Schule und der entsprechenden Institutio-nen für ihre Mitarbeit und beantragen dem Landrat, denGeschäftsbericht zu genehmigen.

Werner Rufi (FDP) informiert, auch die FDP-Fraktionnehme den vorliegenden Bericht positiv auf. Das Konkor-dat aus dem Jahr 2003 bilde eine solide Grundlage für dieelf angeschlossenen Kantone sowie die Stadt Luzern. DerSchulbetrieb wurde im Jahr 2007 aufgenommen und mitdem Bericht für das Jahr 2008 könne nun das erste Schul-jahr beurteilt werden. In gewissen Bereichen seien nochAnpassungen notwendig, vor allem in den Bereichen In-frastruktur, Organisation und Ausbildung. Die im Konkor-dat geregelten Pauschalabgeltungen stiegen auf das Jahr2009 hin um 13,9 %, es werde also auch ein grössererBetrag aus unserem Kanton fliessen müssen. Die gemein-same Schule stelle aber sicherlich einen guten Weg fürdie Polizeiausbildung dar, auch bezüglich Weiterbildungsollen Vereinheitlichungen stattfinden. Sicherlich seien dieKonkordatsmitglieder sowie die Ausschüsse der IGPKdaran interessiert, die Effizienz zu steigern, weil das Miliz-system in gewissen Bereichen an seine Grenze stosse.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 12. November 2009 1485

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Die FDP-Fraktion nimmt den vorliegenden Bericht zurKenntnis und dankt den entsprechenden Personen sowieRosmarie Brunner für dessen Präsentation.

Agathe Schuler (CVP) merkt an, die CVP/EVP-Fraktionhabe den Bericht der IGPK aufmerksam studiert und dan-ke den Berichterstattern. Sie habe festgestellt, dass derzweite Bericht der Schule nun wesentlich früher vorliegeals der erste und dass noch eine weitere Beschleunigungvorgesehen sei, so dass das nächste Mal das Vorjahrnoch vor den Sommerferien abgeschlossen werden kön-ne. Inhaltlich erteile der Bericht der IGPK der jungen Poli-zeischule der elf Kantone gute Noten. Es wurde festge-stellt, dass sich die Geschäftsprüfungskommission mitunternehmerischen und Ausbildungs-Fragen befasse. DerBericht zeige auf, dass gewisse Probleme nun angepacktwerden müssen: Infrastrukturprobleme und das Problemdes Verhältnisses von IPH-eigenen Ausbildern zu Corps-Ausbildern.

Die CVP/EVP-Fraktion ist gespannt auf die weiteren Be-richte und genehmigt und verdankt den heute vorliegen-den Bericht.

Simon Trinkler (Grüne) zeigt sich seitens der Grünenfroh über Jürg Degens zusätzliche Bemerkungen undnimmt zur Kenntnis, dass die IPH gut unterwegs sei.

://: Der Landrat stimmt dem Antrag der Interparlamentari-schen Geschäftsprüfungskommission der IPH mit72:0 Stimmen und ohne Enthaltungen zu. Sie nimmtdamit vom Jahresbericht 2008 der IGPK Kenntnis.[Namenliste einsehbar im Internet; 10.58]

Für das Protokoll:Andrea Maurer, Landeskanzlei

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Nr. 1474

4 2009/219

Bericht des Kantonsgerichts vom 31. August 2009 und

der Justiz- und Sicherheitskommission vom 30. Okto-

ber 2009: Änderung des Dekrets zum Gesetz über die

Organisation der Gerichte und Strafverfolgungsbehör-

den bezüglich Anpassung der Präsidialpensen

Zu diesem Traktandum ist auch Kantonsgerichtsprä-sident Andreas Brunner anwesend.

Kommissionspräsident Urs von Bidder (EVP) informiert,stets auf eine neue Amtsperiode hin – die nächste beginntam 1. April 2010 – beurteile das Kantonsgericht, ob die imGerichtsorganisationsdekret definierten Präsidialpensennoch angemessen seien. Als Folge dieser Überprüfungbeantragt nun das Kantonsgericht dem Landrat, das Prä-sidialpensum in der Abteilung Sozialversicherungsrechtdes Kantonsgerichts von 100 auf 130 % und jenes amBezirksgericht Waldenburg von 30 auf 40 % zu erhöhensowie die Zahl der vollamtlichen Strafgerichtspräsidien perAnfang 2011 um eines auf sechs aufzustocken.

Die Vorlage wurde in der Justiz- und Sicherheitskommissi-on anlässlich von zwei Sitzungen beraten. Sie wurde vonKantonsgerichtspräsident Andreas Brunner vertreten.Weiter wurde die Kommission beraten durch leitendeMitarbeiter der Gerichte und Vertretungen der Gerichts-präsidien. Der Pensenerhöhungsbedarf, den das Kantons-gericht ausweist, wurde bei den Anhörungen in der Kom-mission wie folgt begründet:

Beim Bezirksgericht Waldenburg zeigte sich, dass das vorfünf Jahren von 50 auf 30 Prozent reduzierte Pensumnicht ganz genüge und auf 40 Prozent festgelegt werdensollte. Die Anzahl der hängigen Fälle ist seit zwei Jahrenzunehmend. Die Aufstockung sei vor allem nötig wegender repräsentativen und administrativen Aufgaben, die ananderen Bezirksgerichten auf mehrere Schultern verteiltwürden, in Waldenburg aber vom einzigen Präsidentenalleine bewältigt werden müssten.

In der Abteilung Sozialversicherungsrecht des Kantons-gerichts wurde das Pensum wegen der massiv gestiege-nen Geschäftslast ausserordentlicherweise während an-derthalb Jahren auf 140 Prozent erhöht. Die Fallentwick-lung in der letzten Zeit habe trotz starker Schwankungenaus verschiedenen Gründen gezeigt, dass ein Pensumvon 130 Prozent erforderlich sei. Das bisherige Pensumvon 100 Prozent reiche eindeutig nicht aus und müsseaufgestockt werden. Der Bedarf soll weiterhin regelmässigevaluiert werden.

Die Geschäftsleitung des Kantonsgerichts erachtet dieSchaffung bzw. Weiterführung des fünften Präsidiums amStrafgericht als notwendig. Die Fallentwicklung und vorallem der Anstieg der Pendenzen hätten rückblickendgezeigt, dass es im Jahre 2007 richtig war, ein ausser-ordentliches Präsidium einzusetzen. Die Gründe, die da-mals für ein fünftes Präsidium sprachen, gälten heutemehr denn je. Es wäre unverständlich, wenn jetzt ein Ab-bau vorgenommen würde, respektive wenn man zumSchluss käme, mit den bereits bewilligten fünf ordentli-chen Präsidien könnte auch die zusätzliche Geschäftslastdes aufgrund der künftigen StPO per 1. Januar 2011 zuschaffenden, ins Strafgericht integrierten Zwangsmass-nahmengerichts bewältigt werden. Per 1. Januar 2011 sollein sechstes Präsidium eingeführt werden. Für eine grös-sere Flexibilität sollen zudem künftig auch die Jugend-richterInnen ergänzungsweise zu den Strafrichterinnenund Strafrichtern beigezogen werden. Alle Jugendrichte-rinnen und Jugendrichter – mit einer Ausnahme – seiendamit einverstanden.

In der Kommission wurde klar festgehalten, dass künftignicht dauernd neue Pensenerhöhungen möglich seienund dass die Pensen auch immer wieder hinterfragt wer-den müssen. Die aktuelle Vorlage wurde aber als nach-vollziehbar empfunden, die Notwendigkeit der Pensen-erhöhungen sei ausgewiesen. Die vorgesehenen Mass-nahmen sind nach Ansicht der Kommission nötig, damitdie Justiz, ein wesentlicher Pfeiler des Rechtsstaats, gutfunktionieren kann.

Einer Kommissionsminderheit war die Vorlage zu wenigausreichend begründet; es fehlten ihr klare und trans-parente Angaben über die Produktivität der Justiz undvergleichbare Zahlen aus anderen Kantonen.

Page 12: Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 12 ... · 1476 Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 12. November 2009 N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\lr_2009-11-12_ptk.wpd – [10.10.01]

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 12. November 20091486

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Die Justiz- und Sicherheitskommission beantragt demLandrat mit 10:1 Stimmen bei einer Enthaltung, der Ände-rung des Dekrets zum Gesetz über die Organisation derGerichte und der Strafverfolgungsbehörden (Gerichts-organisationsdekret, GOD) zuzustimmen.

Regula Meschberger (SP) stellt fest, für die SP-Fraktionsei die Vorlage des Kantonsgerichts klar und eindeutig.Die beantragten Pensenänderungen seien nötig, aller-dings sei es auch wichtig, dass die Pensen regelmässigüberprüft werden. Dazu bietet sich die bevorstehende,neue Amtsperiode geradezu an. Die vorgeschlagenenPensenänderungen seien nicht nur wegen steigenderFallzahlen nötig. Gerade im Sozialversicherungsbereich,aber auch im Strafrecht, zeige sich, dass die Fälle immerkomplexer werden. Komplexere Fälle bedeuten mehrAufwand, dies bereits während der Strafuntersuchung undletztlich auch am Strafgericht. Bekanntlich seien ein biszwei Präsidien zuweilen mehr als ein Jahr mit einem ein-zigen, komplizierten Fall beschäftigt. Entsprechend häu-fen sich die Pendenzen und es sei richtig, im Hinblick aufdie neue StPO ein zusätzliches Präsidium zu bestellen.Auch beim Sozialversicherungsrecht zeige sich, dass diekomplexen Fälle viel Zeit beanspruchen.

Für die SP-Fraktion ist eine gute Justiz wichtig, welchefundierte Urteile fällt. Zudem sollen möglichst keine Fälleverjähren. Aus den genannten Gründen beantragt die SP-Fraktion ein klares Ja zu den vorgeschlagenen Pensen-veränderungen.

Dominik Straumann (SVP) gibt bekannt, die SVP-Frakti-on spreche sich nicht so eindeutig für die Pensenerhöhun-gen aus, stimme diesen jedoch mehrheitlich zu. Sicher seies wichtig, die Pensen regelmässig zu überprüfen. DieSVP wolle auf keinen Fall, dass bei den verschiedenstenFällen eine Verjährung eintrete. Sie müsse zur Kenntnisnehmen, dass die Fälle komplexer werden und teilweisemassiv zunehmen, was in der Sache störend sei. Zu ei-nem späteren Zeitpunkt müsse einmal geprüft werden, obtatsächlich sämtliche finanziellen Mittel korrekt eingesetztwerden.

Es sei eine Tatsache, dass eine grosse Zahl von Fällenvorliege, welche auf jeden Fall innerhalb der dafür vor-gesehenen Frist abgehandelt werden sollen. Ent-sprechend sollen die dafür notwendigen Mittel zur Verfü-gung gestellt werden. Heute sei es schade, dass bei derBeurteilung von komplexen Fällen oftmals Eingeständ-nisse wegen der langen Zeitdauer des Verfahrens ge-macht werden müssen. Künftig sollen innert nützlicherFrist griffige Urteile vorliegen.

Daniele Ceccarelli (FDP) kann sich den vorhergehendenAussagen zu den Aufstockungen inhaltlich anschliessen.Das Argument, die Fälle würden immer komplexer, sei fürdie Kommission nicht immer einfach nachvollziehbar. Ausseiner eigenen beruflichen Erfahrung stellt Daniele Cecca-relli jedoch eine ähnliche Tendenz fest.

Der Aufwand für unsere Justiz insgesamt beträgt im Bud-get knapp 56 Mio. Franken. Dieser Aufwand sei im Ver-gleich mit anderen Funktionen des Gemeinwesens nichtriesig. Nach wie vor ist Daniele Ceccarelli auch der An-sicht, man müsse der Justiz diejenigen Mittel zur Verfü-

gung stellen, welche diese auch braucht, damit sie ihrerFunktion als dritte Gewalt gerecht werden könne. Dievorgeschlagene Pensenaufstockung bringe eine moderateKostenerhöhung und es sei festzustellen, dass die Verant-wortlichen beim Gericht darum bemüht seien, innerhalbdes Gerichts einen Ausgleich zu schaffen. Die FDP-Frakti-on wird der aktuellen Vorlage daher einstimmig zustim-men.

Christine Gorrengourt (CVP) unterstreicht im Sinne derEffizienz sämtliche Voten ihrer VorrednerInnen. Insbeson-dere beim Strafgericht spreche man heute von einemVorrat an Arbeit. Dies bedeute, dass es teilweise sehrlange dauere, bis einzelne Fälle behandelt werden. Dadann nicht mehr alles im Detail nachvollzogen werdenkönne, komme es zuweilen auch zu unschönen Entschei-den. Bei einem Gericht, speziell auch beim Straf- undJugendgericht, warten Opfer und Täter auf ein Urteil, aufGenugtuung und Strafe, weshalb die CVP/EVP-Fraktioneiner Erhöhung des Präsidiums am Strafgericht zustim-men werde.

Betreffend Bezirksgericht Waldenburg stelle sich die Fra-ge, ob wir uns künftig in unserem Kanton weiterhin kleineund aufwändige Gerichtseinheiten leisten wollen. Wirddiese Frage bejaht, müssen auch die entsprechendenMittel zur Verfügung gestellt werden.

Die CVP/EVP-Fraktion wird der aktuellen Vorlage zustim-men.

Kaspar Birkhäuser (Grüne) erklärt, die Grüne Fraktionkönne sich praktisch ganz der CVP/EVP-Fraktion an-schliessen. Bei den Gerichten sei es von zentraler Bedeu-tung, dass rasch Recht gesprochen werde. Verjährungendürfen nicht vorkommen! Die Vorlage betreffend Ände-rung des Dekrets zum GOD müsse unter diesem Aspektbetrachtet werden. Wegen den rasch wachsenden Fall-zahlen komme das Sozialversicherungsgericht mit demErledigen der pendenten Fälle kaum nach. Es sei daherangebracht, das Gesamtpensum der beiden Präsidien von100 auf 130 % zu erhöhen.

Das Präsidium des Bezirksgerichts Waldenburg wurde vorfünf Jahren zu stark reduziert. Es ist daher nun eine leich-te Anpassung nach oben vorgesehen.

Beim Strafgericht muss ein neues Präsidium für den Vor-sitz des Zwangsmassnahmengerichts geschaffen werden,da die StPO dies so vorschreibt.

Sämtliche vorgeschlagenen Erhöhungen der Pensen undPräsidien seien also unumgänglich, weshalb die GrüneFraktion die Vorlage unterstützt.

Detailberatung Dekret zum Gesetz über die Organisationder Gerichte und der Strafverfolgungsbehörden

Titel und Ingress keine Wortbegehren

I. keine Wortbegehren

§ 2 Absatz 3 keine Wortbegehren

§ 3 Absatz 6 keine Wortbegehren

Page 13: Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 12 ... · 1476 Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 12. November 2009 N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\lr_2009-11-12_ptk.wpd – [10.10.01]

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 12. November 2009 1487

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§ 4 keine Wortbegehren

II. keine Wortbegehren

://: Der Landrat stimmt der Änderung des Dekrets zumGesetz über die Organisation der Gerichte und derStrafverfolgungsbehörden (Gerichtsorganisations-dekret, GOD) mit 66:0 Stimmen bei 7 Enthaltungenzu.[Namenliste einsehbar im Internet; 11.15]

Beilage 1: (Dekret)

Für das Protokoll:Andrea Maurer, Landeskanzlei

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Nr. 1475

5 2009/069

Berichte des Regierungsrates vom 17. März 2009 und

der Finanzkommission vom 27. Oktober 2009: Ände-

rung des Sozialhilfegesetzes. 1. Lesung

Kommissionspräsident Marc Joset (SP) informiert, mit dervorliegenden Gesetzesänderung sollen drei Bereiche desSozialhilfegesetzes neu geregelt werden:

– Die Gesetzesänderung setzt die neue Praxis desBundesgerichts um, wonach das Konkubinat sozial-hilferechtlich gleich wie die Ehe behandelt werdenkann. Diese Gleichbehandlung wird auch bei der Ali-mentenbevorschussung umgesetzt.

– Zudem wird die Verpflichtung für die Gemeinden auf-gehoben, wonach ein Mitglied des Gemeinderates derSozialhilfebehörde angehören muss.

– Das Sozialhilfegesetz wird ferner an das neue Anmel-dungs- und Registergesetz angepasst.

Die Kommission beriet die Vorlage in Kenntnis des Ent-wurfs der Sozialhilfeverordnung. Eintreten auf die Vorlagewar in der Finanzkommission unbestritten und die vor-geschlagenen Änderungen fanden grundsätzliche Zu-stimmung.

Der Begriff der gefestigten Lebensgemeinschaft (§ 5 Abs.3) wird gemäss bundesgerichtlicher Definition übernom-men. Eine Lebensgemeinschaft gilt dann als gefestigt,wenn die beiden Partner seit mindestens zwei Jahrenoder mit gemeinsamen Kindern zusammenleben. DasBundesgericht habe diese Frist von zwei Jahren nur ganzspezifisch für den Bereich des Sozialhilferechts definiert.Im Steuerrecht unseres Kantons gilt eine Lebensgemein-schaft nach fünf Jahren als gefestigt. Die Kommissionlehnte einen Antrag ab, im vorliegenden Sozialhilfegesetzdie Frist für die “Festigkeit einer Lebensgemeinschaft” auffünf Jahre heraufzusetzen.

Die Finanzkommission nahm zur Kenntnis, dass in derSozialhilfeverordnung bei der Unterstützungspflicht vonVerwandten die “günstigen Verhältnisse” neu definiert unddie entsprechenden Richtlinien angepasst werden sollen.

Die neuen Zahlen und Limiten können dem Kommissions-bericht entnommen werden.

Gemäss geltendem Recht muss der Sozialhilfebehördezwingend ein Mitglied des Gemeinderats angehören. Die-ses Erfordernis soll nun gestrichen werden. Allerdingssind die Gemeinden weiterhin frei, in ihren Gemeinde-ordnungen zwingend die Gemeinderatsmitgliedschaftvorzusehen. Die Finanzkommission ist damit grundsätz-lich einverstanden. Sinn und Zweck der Einsitznahmeeines Gemeinderatsmitgliedes in der Sozialhilfebehördewerden von den Kommissionsmitgliedern unterschiedlichgewichtet.

Die Finanzkommission beantragt dem Landrat einstimmigmit 11:0 Stimmen, der Änderung des Sozialhilfegesetzesgemäss unverändertem Entwurf zuzustimmen.

Daniel Münger (SP) erklärt, für die SP-Fraktion sei Ein-treten auf die aktuelle Vorlage unbestritten. Sie sei nötigund es werde damit Bundesrecht umgesetzt. Die vorge-nommenen Anpassungen machen Sinn. Sie betreffen vorallem die Beistandspflicht, die Anrechnung der Haushalts-und Betreuungsarbeit sowie die Bevorschussung der Un-terhaltsbeiträge. Die Verwandtenunterstützung wurdeebenfalls angepasst. Für die SP-Fraktion ist einzig nichtnachvollziehbar, weshalb das Gesetz im Gegensatz zumSteuerrecht die Lebensgemeinschaft anders definiert. ImSinne der Einheit der Materie sollten keine Ausnahmengeschaffen werden. Die SP-Fraktion beantragt daher, diegefestigte Lebensgemeinschaft in § 5 Abs. 3 bei fünf Jah-ren zu definieren. Ansonsten steht die SP vollumfänglichhinter der Vorlage.

Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) gibt bekannt, die SVP-Fraktion stimme der Änderung des Sozialhilfegesetzesvorbehaltlos zu. Es werde begrüsst, dass aufgrund derbundesgerichtlichen Rechtsprechung die Form der ge-festigten Lebensgemeinschaft für die sozialhilferechtlicheUnterstützungsberechnung willkürfrei massgeblich sei.Von einer gefestigten Lebensgemeinschaft werde danngesprochen, wenn die beiden Partner mehr als zwei Jahreoder mit gemeinsamen Kindern zusammen leben. Diesezweijährige Frist soll nun speziell im Sozialversicherungs-recht angewendet werden. Im Gegensatz zur SP-Fraktionempfindet die SVP-Fraktion dies als absolut richtig. Eswerde auch begrüsst, dass die bundesgerichtliche Recht-sprechung im Bezug auf die Bevorschussung von Un-terhaltsbeiträgen Berücksichtigung finden soll.

Dass nicht jede Gemeinde zwingend ein Gemeinderats-mitglied in eine gemeinsame Behörde delegieren müsse,sei richtig. Die Gemeinden können, wenn sie dies wollen,ihre Gemeindeordnungen entsprechend ändern. Auch vonder geänderten Definition der so genannt günstigen Ver-hältnisse bei der Verwandtenunterstützung und der An-passung der Sozialhilfeverordnung nimmt die SVP-Frakti-on in positivem Sinne Kenntnis. Die vorgeschlagene Ge-setzesänderung finde nicht nur bei den Parteien, sondernauch bei den Gemeinden und den betroffenen VerbändenZustimmung. Selbstverständlich sei sie bei der SVP-Frak-tion ebenfalls unbestritten.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 12. November 20091488

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Marianne Hollinger (FDP) betont, auch die FDP-Fraktionwerde auf die Gesetzesänderung eintreten und ihr zu-stimmen. Unter anderem handle es sich dabei um eineAnpassung an die Praxis des Bundesgerichts, wobei dieFrage im Zentrum stehe, ab wann das Konkubinat alsgefestigte Lebensgemeinschaft zu betrachten sei. DieFDP-Fraktion erachtet es als richtig, dass die bundesge-richtliche Rechtsprechung übernommen wird und im So-zialhilfebereich eine Lebensgemeinschaft also nach zweiJahren oder mit gemeinsamen Kindern als gefestigt gilt.Schon oft habe sich der Landrat über die Rechte von Kon-kubinatspaaren unterhalten, heute gehe es nun um derenPflichten.

Den Antrag der SP-Fraktion, eine Lebensgemeinschafterst nach fünf Jahren als gefestigt zu betrachten, empfin-det die FDP als nicht richtig. Sozialhilfe soll dort geleistetwerden, wo das Geld fehlt. Es könne also nicht sein, dasswährend fünf Jahren in guten Verhältnissen in einer part-nerschaftlichen Gemeinschaft gelebt würde, weil das ge-meinsame Einkommen dies ermögliche. Konkubinats-paare dürfen nicht besser gestellt werden als Ehepaare!

Die übrigen Änderungen wie die Neuregelung der Ver-wandtenunterstützung und die Tatsache, dass Gemeindennicht mehr zwingend in einer Sozialhilfebehörde Einsitznehmen müssen, erachtet die FDP als richtig und unter-stützt somit die aktuelle Vorlage.

Rita Bachmann (CVP) nimmt seitens der CVP/EVP-Frak-tion zur neuen Definition der gefestigten Lebensgemein-schaft Stellung. Die CVP/EVP werde den Antrag der SP-Fraktion ablehnen. Der vorgeschlagenen Änderung desSozialhilfegesetzes werde sie selbstverständlich zustim-men. Die Mitglieder der CVP/EVP-Fraktion stellen erfreutfest, dass die Sozialhilfeleistungen im Jahr 2008 praktischden gleichen Stand erreichten wie im Jahr 2002. Die Ein-bringungsquote betrage zudem erfreuliche 50 %. RitaBachmann spricht den zuständigen Stellen für ihre konse-quente Arbeit ein Kompliment aus.

Isaac Reber (Grüne) schliesst an Rita Bachmanns letzteÄusserung an und betont, dies zeige, dass die Leute be-reit seien, bezogene Gelder zurückzuerstatten, wenn siedies können.

Die Grüne Fraktion stimmt den aus ihrer Sicht sinnvollenund notwendigen Änderungen, wie sie nun vorgeschlagenwerden, zu. Dem Antrag der SP-Fraktion stehe man posi-tiv gegenüber, denn es sei nicht logisch, wenn für einegefestigte Lebensgemeinschaft je nach Gesetz Fristenvon fünf oder zwei Jahren gelten. Eine solche Definitionerscheine willkürlich. Die Grünen könnten sich mit einerFrist von fünf oder zwei Jahren anfreunden, sie müssteaber in allen Gesetzen gleich gelten.

Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) dankt herzlich fürdie gute Aufnahme des vorliegenden Geschäfts. Es zeigesich dabei, dass die Vorlage von der Verwaltung sehr gutvorbereitet wurde. Mit dem Begriff der gefestigten Lebens-gemeinschaft übernimmt der Kanton den Entscheid desBundesgerichtes. Das Problem der unterschiedlichenRegelungen in verschiedenen Gesetzesbereichen liegebeim Bundesgesetzgeber. Eine Ungleichbehandlung gebees in den verschiedensten Bereichen, dies nicht nur zu

Lasten, sondern auch zu Gunsten der gefestigten Lebens-gemeinschaft, z.B. bei der AHV. Im Übrigen gelte die Un-terstützungspflicht in einer Ehe bereits ab dem ersten Tagund nicht erst nach zwei Jahren. Es wäre stossend, wennin einer gefestigten Lebensgemeinschaft ein Partner So-zialhilfe bezöge, obwohl die Gemeinschaft netto übergenügend Einkommen verfügt.

Im Baselbiet bemühe man sich darum, eine Sozialhilfe-politik mit Augenmass zu betreiben. Diese Politik habebisher auch eine grosse Akzeptanz gefunden, und zwar inder Regel von beiden Seiten. Adrian Ballmer bittet daherdarum, die Änderung des Sozialhilfegesetzes wie von derKommission beantragt zu beschliessen.

Daniel Münger (SP) stellt klar, dass sich der Antrag derSP auf die Unité de doctrine beziehe. Es gehe um einegenaue Definition der Lebensgemeinschaft, wobei eskaum eine Rolle spiele, ob eine Frist von zwei oder fünfJahren festgelegt werde. Dass weiterhin Unterschiedezwischen einer Lebensgemeinschaft und einer Ehe be-stehen werden, sei richtig.

Landratspräsident Hanspeter Frey (FDP) stellt unbestrit-tenes Eintreten auf die Vorlage fest und leitet damit zurersten Lesung der Änderung des Sozialhilfegesetzesüber.

Titel und Ingress keine Wortbegehren

I. keine Wortbegehren

§ 1 Absatz 2 Buchstabe c keine Wortbegehren

§ 3a keine Wortbegehren

§ 5 Absatz 3

Die SP-Fraktion beantragt hier folgenden Wortlaut:

Als sonstige Leistung Dritter gilt insbesondere der Bei-stand der anderen Person in einer gefestigten Lebens-gemeinschaft. Eine Lebensgemeinschaft gilt dann alsgefestigt, wenn sie seit mindestens fünf Jahren bestehtoder wenn ihr eines oder mehrere Kinder entsprungensind.

Landratspräsident Hanspeter Frey (FDP) stellt den Kom-missionsantrag demjenigen der SP-Fraktion gegenüber.

://: Der Kommissionsantrag obsiegt mit 47:24 Stimmenbei 2 Enthaltungen gegenüber demjenigen der SP-Fraktion. § 5 Absatz 3 bleibt also gemäss Kommis-sionsbericht unverändert.[Namenliste einsehbar im Internet; 11.33]

§ 8 keine Wortbegehren

§ 31 Absätze 2, 3 und 4 keine Wortbegehren

§ 33 Absätze 1 und 3 keine Wortbegehren

§ 34 Absatz 2 keine Wortbegehren

§ 35 Absatz 2 keine Wortbegehren

Page 15: Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 12 ... · 1476 Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 12. November 2009 N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\lr_2009-11-12_ptk.wpd – [10.10.01]

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 12. November 2009 1489

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§ 37 Absatz 2 keine Wortbegehren

§ 39a Absatz 2 keine Wortbegehren

II. keine Wortbegehren

III. keine Wortbegehren

://: Damit ist die erste Lesung der Änderung des Sozial-hilfegesetzes beendet.

Für das Protokoll:Andrea Maurer, Landeskanzlei

*

Nr. 1476

6 2009/200

Berichte des Regierungsrates vom 7. Juli 2009 und

der Umweltschutz- und Energiekommission vom

29. Oktober 2009: Verpflichtungskredit für ein neues

energiepolitisches Förderprogramm für Energieeffi-

zienz und erneuerbare Energien mit Schwerpunkt

Gebäudesanierung

Kommissionspräsident Philipp Schoch (Grüne) darf demLandrat heute eine politische Erfolgsgeschichte vorstellen.Bereits im Rahmen der Debatte über den indirekten Ge-genvorschlag zur parlamentarischen Initiative “Förder-abgabe auf dem Strombezug” (2007/076a) habe der Land-rat über den Inhalt der heutigen Vorlage diskutiert. DieRahmenbedingungen haben sich seither nicht geändert.Mit der aktuellen Vorlage wird ein Förderprogramm fürerneuerbare Energien ausgelöst. Die Laufzeit beträgt 10Jahre und der Gesamtkredit belaufe sich auf 50 Mio. Fran-ken, 5 Mio. Franken jährlich also. Neben den heutigenSolaranlagen, Wärmepumpen, etc. werden neu haupt-sächlich energetische Sanierungen von Gebäudehüllengefördert. Zusätzlich zum kantonalen Programm werden,abhängig von den kantonalen Aktivitäten im Bereich Ener-gie, ab dem Jahr 2010 Bundesmittel zur Verfügung ste-hen. Die Höhe dieser Mittel ist heute noch unklar, siehängt von unseren eigenen Bemühungen in diesem Be-reich ab.

Ursprünglich brachte die SP-Fraktion das Thema Förder-programme im Energiebereich mit ihrer parlamentarischenInitiative ins Rollen. Heute liege eine Vorlage auf demTisch, welche als politisches Musterbeispiel bezeichnetwerden könne. Das vorliegende Förderprogramm wurdedurch die Umweltschutz- und Energiekommission initiiert,woraufhin die Regierung und die Verwaltung den Ballaufnahmen und eine Umsetzung organisierten. An dieserStelle dankt Philipp Schoch allen an der Vorlage beteilig-ten Personen für ihren Einsatz. Die kantonalen Bemühun-gen werden, wie bereits erwähnt, mit grossem Engage-ment auch vom Bund ergänzt.

Die Vorlage wird einen sehr grossen Nutzen sowohl fürdie Wirtschaft als auch die Umwelt auslösen. Die Kom-mission beantragt dem Landrat daher einstimmig, dasvorliegende Förderprogramm zu unterstützen. Gleichzeitigsollen die parlamentarische Initiative (2007/076) und derGegenvorschlag (2007/076a) abgeschrieben werden.

Thomas Bühler (SP) stellt fest, zwei Jahre nach derEnergiedebatte im Landrat im November 2007 liege nunein wichtiger Meilenstein der kantonalen Energiepolitikvor. Ein Meilenstein, weil der vorliegende Gegenvorschlagder Umweltschutz- und Energiekommission zur parlamen-tarischen Initiative der SP Förderabgabe Stromverbrauchim Laufe der parlamentarischen Beratungen eine selteneinmütige Akzeptanz fand. Ein Meilenstein aber auch, weildas Realisierungstempo als erfreulich positiv zu wertensei. Ein Tempo, zu welchem sowohl die Verwaltung alsauch das Parlament beigetragen haben. Ein Meilensteinauch, weil es sich um eine klassische Win-win-Situationhandle. Eine Win-Situation für Gesuchsteller, Investorenund Private, welche Unterstützung für Gebäudesanierun-gen und Projekte zur Nutzung erneuerbarer Energienerhalten. Eine Win-Situation für KMU-Betriebe und dasGewerbe, da Aufträge in der Region generiert werden undgleichzeitig vermieden wird, dass Geld in Öl- und Gas-förderländer abfliesst. Eine Win-Situation letztlich aberauch für die öffentliche Hand, denn mit relativ wenig ein-gesetzten Steuermitteln könne eine grosse Wirkung erzielt

2werden. CO -Emissionen werden gesenkt und es werdensogar Steuererträge für den Kanton ausgelöst.

Aus Sicht der SP-Fraktion hebt Thomas Bühler noch ein-mal einige positive Punkte hervor: Es sei wichtig, dassGebäudesanierungen als Schwerpunkt definiert werden,

2denn so könne am meisten zu Gunsten einer CO -Emissions-Senkung erreicht werden. Die Langfristigkeitdes Förderprogramms (10 Jahre) sei wichtig für Investo-ren und Private, denn so können sie ihre Investitionenentsprechend planen. Es sei zudem sichergestellt, dasseine Koordination mit den Programmen des Bundes statt-finde. Wichtig sei auch die Tatsache, dass zusätzlicheFördermittel vom Bund, von einzelnen Gemeinden undEnergiedienstleistern zur Verfügung stehen. Es sei richtig,dass die Höhe der Kantonsbeiträge von der energetischenWirksamkeit einer Massnahme abhängt. Die Vorlageschafft Anreize, dass Private bei grösseren Sanierungs-vorhaben wenn immer möglich Energiefachleute beizie-hen.

Die Förderung der Stromproduktion aus erneuerbarenEnergien ist aus dem Verpflichtungskredit ausgeklammert.Hier sei auch noch ein Vorstoss von Thomas Schultehängig und gemäss Vorlage werde später eine weitereVorlage erarbeitet. Abgewartet werden müsse in diesemZusammenhang unter anderem ein Entscheid des Bun-des, die kostendeckenden Einspeisevergütungen nichtmehr zu limitieren.

In der Vorlage werde klar darauf hingewiesen, dass einekundenfreundliche Beratung und Abwicklung der Gesuchewichtig und notwendig sei. Es werde betont, dass dienötigen Personalressourcen beim AUE eventuell auchkurzfristig zur Verfügung gestellt werden. Die Informationund Kommunikation gegenüber Bauherrschaften undHausbesitzern sowie gegenüber dem Gewerbe, Planernund Architekten soll nun anlaufen, um gute Resultate zuerreichen.

Die aktuelle Vorlage stelle im Sinne einer kantonalenEnergiestrategie einen guten und stufengemässen Umset-

2zungsschritt im Hinblick auf das Ziel einer CO -Senkungdar. Die SP-Fraktion sei stolz darauf, massgeblich und

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 12. November 20091490

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ohne Hilfe einer externen Initiative zu einer Lösung verhol-fen zu haben, welche sinnvoll sei und etwas bewirkenwerde. Es bleibe die Hoffnung, dass das Förderprogrammdes Kantons Basel-Landschaft auch eine Ausstrahlungauf andere Kantone haben werde. Bei der Verwaltung undder Regierung bedankt sich die SP-Fraktion für die aktuel-le Vorlage.

Daniela Gaugler (SVP) gibt bekannt, die Vorlage Förder-programm sei in der SVP-Fraktion unbestritten, trotz odergerade wegen des 50 Mio. Franken-Verpflichtungskreditsfür die nächsten zehn Jahre. Im Grunde genommen hand-le es sich nicht nur um ein Förderprogramm für energeti-sche Sanierungen von Altbauten und für energieeffizienteNeubauten, sondern auch um ein wirkungs- und sinnvol-les Wirtschaftsförderprogramm. Werden die Arbeiten anBaselbieter KMUs vergeben, fliessen zudem Steuergelderin die Kantonskassen zurück.

Thomas Schulte (FDP) betont, auch die FDP-Fraktionstehe voll hinter dem Programm und sage dreimal “Su-per!”. Erstens handle es sich um eine sinnvolle und geziel-

2te Förderung der CO -Reduktion. Zweitens profitierenUmwelt und Wirtschaft und drittens war die Zusammen-arbeit in der Kommission sehr gut. Ursprünglich war eineFörderabgabe auf den Strombezug gefordert, was dieBürgerlichen bekanntlich ablehnen. Die FDP-Fraktionzeigt sich daher erfreut über die nun vorliegende, kon-struktive Lösung, welche allen diene. Es wurde klar de-finiert, wofür und für wie lange das Geld ausgegeben wer-

2de. Sinnvoll sei auch die Messung der effektiven CO -Einsparung, um entsprechende Vergütungen zu leisten.

Die Wertschöpfung des Förderprogramms sei gross. Manspreche von einem Faktor sieben der investierten Mittel,welche wieder zurückfliessen sollen. Als Gewerbler hofftThomas Schulte natürlich, dass die Auftraggeber wennimmer möglich das örtliche Gewerbe berücksichtigen,denn nur so fliesse das Steuersubstrat wieder in unsereKassen zurück und der Kreislauf schliesse sich.

Agathe Schuler (CVP) gibt bekannt, die CVP/EVP-Frakti-on stimme dem Verpflichtungskredit von 50 Mio. Frankenfür das neue energiepolitische Förderprogramm einstim-mig zu. Vor zwei Jahren herrschte im Landrat betreffendEnergiepolitik grosse Aufbruchstimmung, im Rahmeneiner ausführlichen Energiedebatte wurde eine Vielzahlvon Vorstössen überwiesen. Viele gute Ideen steckenleider seither noch immer in der Pipeline oder sind sogarauf der Strecke geblieben, obwohl das Thema keines-wegs an Wichtigkeit verloren habe. Ob all den wirtschaftli-chen Depressionen und dem Finanznot-Gespenst verges-se man nur zu schnell, dass energiepolitisch nachhaltigesHandeln höchste Priorität geniessen sollte.

Umso erfreulicher sei d ie aktuelle Vorlage. DerUmweltschutz- und Energiekommission sei es gelungen,als Gegenvorschlag zur nicht mehrheitsfähigen Förder-abgabe auf den Strombezug ein langfristig angelegtesFörderprogramm zu entwickeln. Die CVP/EVP brachte inder Vernehmlassung zur Vorlage noch einige Anliegen einbetreffend begleitendes Massnahmenpaket zu den För-derprogrammen. Dazu gehört die Förderung energieeffi-zienter Baumaterialien, Einbezug der grauen Energie indie Berechnung der Effizienz, Energieberatung und Schu-

lung nicht nur der Bauherrschaft, sondern auch von klei-neren und mittleren Unternehmen. Zudem sollten Altbau-ten gesamtsaniert und nicht nur teilsaniert werden, denngerade die Gesamtsanierung sei besonders effizient. Alldiesen Aspekten sollte bei der Umsetzung des Förder-programms ebenfalls Rechnung getragen werden.

Simon Trinkler (Grüne) zeigt sich im Namen der GrünenFraktion erfreut über die aktuelle Vorlage und dankt derVerwaltung für deren Ausarbeitung. Er erinnert daran,dass mit dieser Vorlage auch für die Jüngsten in unseremKanton etwas getan werde, welche langfristig mit dem

2Klima leben müssen. Ein wichtiger Verursacher von CO -Emissionen werde nun mit der heutigen Vorlage angegan-gen.

Regierungsrat Jörg Krähenbühl (SVP) merkt an, dieEnergiestrategie gebe eine Richtung vor, während es sichbei der heutigen Vorlage um einen Teil der Umsetzunghandle. Nach dem heutigen Wissensstand sei für dasVerteilen von Bundesgeldern noch die Zustimmung derkantonalen Energiedirektoren am 23. November 2009notwendig, ausserdem müssen die entsprechenden Ver-einbarungen unterzeichnet werden. Danach sollen unge-fähr gleich viele Gelder, wie sie der Landrat heute bewil-ligen werde, von Bern ins Baselbiet fliessen. Er werdedieser Vereinbarung auf jeden Fall zustimmen und freutsich schon auf die Gelder von Bern, um noch mehr be-züglich Energieeffizienz unternehmen zu können.

Allen Mitgliedern der Umweltschutz- und Energiekommis-sion dankt Jörg Krähenbühl für die konstruktive Zusam-menarbeit. Aus einer in der Umsetzung allenfalls proble-matischen Initiative konnte eine gute Vorlage erarbeitetwerden. Jörg Krähenbühl freut sich, dass hinter der vorlie-genden Lösung alle Ratsmitglieder stehen können. Auchfür die weiteren Projekte hofft er auf eine derart gute Zu-sammenarbeit.

Detailberatung Landratsbeschluss

Titel und Ingress keine Wortbegehren

Ziffern 1 bis 3 keine Wortbegehren

://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss über denVerpflichtungskredit für ein neues energiepolitischesFörderprogramm für Energieeffizienz und erneuerbareEnergien mit Schwerpunkt Gebäudesanierung mit74:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu.[Namenliste einsehbar im Internet; 11.51]

Landratsbeschlussüber den Verpflichtungskredit für ein neues energie-politisches Förderprogramm für Energieeffizienz underneuerbare Energien mit Schwerpunkt Gebäudesa-nierung

vom 12. November 2009

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Für die Umsetzung des energiepolitischen Förder-programms in den Jahren 2010-2019 wird ein Ver-pflichtungskredit in Höhe von CHF 50 Mio. bewilligt.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 12. November 2009 1491

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2. Ziffer 1 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung derfakultativen Volksabstimmung.

3. Die parlamentarische Initiative der SP-Fraktion2007/076 "Förderabgabe auf den Strombezug" vom 1.November 2007 und der zugehörige indirekte Gegen-vorschlag 2007/076a der Umweltschutz und Energie-kommission vom 19. Mai 2008 werden abgeschrie-ben.

Für das Protokoll:Andrea Maurer, Landeskanzlei

*

Nr. 1477

Frage der Dringlichkeit:

2009/320

Dringliche Motion der FDP-Fraktion vom 12. November

2009: Für ein Kulturleitbild Baselland

Laut Landratspräsident Hanspeter Frey (FDP) ist derRegierungsrat damit einverstanden, die Motion dringlichzu behandeln. Sie soll in unmittelbarem Anschluss anTraktandum 7 (2009/134: Kulturgesetz) beraten werden.

Marc Joset (SP) spricht sich seitens der SP-Fraktiongegen die Motion aus. Zuerst müsste die Beratung desKulturgesetzes abgeschlossen sein, ausserdem sei dasAnliegen nicht dringlich. Ein Leitbild sei im jetzigen Mo-ment nicht nötig.

Christine Mangold (FDP) betont, über eine Überweisungder Motion müsse der Landrat nicht jetzt abstimmen. DieBeratung der Motion im Anschluss an die Kulturgesetz-Debatte mache Sinn, sie soll einen Leitfaden darstellen,wie mit einer allfälligen Rückweisung des Kulturgesetzesumgegangen werden könnte.

Christian Steiner (CVP) gibt bekannt, die CVP/EVP-Frak-tion befürworte die Dringlichkeit der Motion. Eine Rüc-kweisung der Vorlage 2009/134 zeichne sich ab und eswäre wichtig, mit der vorliegenden Motion gleich einennächsten Schritt einleiten zu können. Zuhanden der Me-dien hält die CVP/EVP klar fest, dass sie eine Fortsetzungder bisherigen Kulturpraxis, namentlich die Unterstützungder kulturellen Institutionen in der Stadt Basel, voll unter-stützt. In den Medien wurde diesbezüglich leider ein fal-scher Eindruck erweckt.

://: Der Dringlichkeit wird mit 44:24 Stimmen bei 3 Enthal-tungen nicht stattgegeben (2/3-Quorum: 48 Stimmen).[Namenliste einsehbar im Internet; 11.56]

Für das Protokoll:Andrea Maurer, Landeskanzlei

Nr. 1478

2009/321

Dringliche Interpellation von Georges Thüring vom

12. November 2009: Erhöhung des Beitrages an die

Kaserne Basel

Der Regierungsrat ist laut Landratspräsident Hanspeter

Frey (FDP) bereit, die Interpellation dringlich zu beant-worten.

://: Die Dringlichkeit wird stillschweigend genehmigt unddie Interpellation somit zu Beginn der Nachmittagssit-zung beantwortet.

Für das Protokoll:Andrea Maurer, Landeskanzlei

*

Begründung der persönlichen Vorstösse

Nr. 1479

2009/322Motion von Klaus Kirchmayr vom 12. November 2009:Standesinitiative “Elektronische Fussfessel”

Nr. 1480

2009/323Postulat von Karl Willimann vom 12. November 2009:Einheitliche formelle Struktur im Berichts- und Vorlagen-bereich an den Landrat

Nr. 1481

2009/324Postulat von Claudio Wyss vom 12. November 2009: Kun-denfreundlicher Fahrplan auf der Buslinie 72

Nr. 1482

2009/325Postulat von Klaus Kirchmayr vom 12. November 2009:Kantonale Netzgesellschaft

Nr. 1483

2009/326Interpellation von Martin Rüegg vom 12. November 2009:H2-Tunnel: Wer trägt die politische Verantwortung?

Nr. 1484

2009/327Interpellation von Karl Willimann vom 12. November 2009:Jahresberichte von Dienstellen - insbesondere aus derBildungs-, Kultur- und Sportdirektion - ausserhalb Amts-bericht und gesetzlichem Auftrag

Page 18: Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 12 ... · 1476 Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 12. November 2009 N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\lr_2009-11-12_ptk.wpd – [10.10.01]

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 12. November 20091492

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Nr. 1485

2009/328Interpellation von Karl Willimann vom 12. November 2009:Jahresbericht 2008 der Schweizerischen Rheinhäfen SRH

Nr. 1486

2009/329Interpellation von Hans-Jürgen Ringgenberg vom 12. No-vember 2009: Erfüllung der gesetzlichen Auflagen bei derEntrichtung von Subventionen im Kulturbereich

Nr. 1487

2009/330Interpellation von Klaus Kirchmayr vom 12. November2009: Bereitschaft der Feuerwehren im Kanton

Zu allen Vorstössen keine Wortbegehren.

Für das Protokoll:Andrea Maurer, Landeskanzlei

Ende der Vormittagssitzung: 12.00 Uhr

Nr. 1488

Überweisungen des Büros

Landratspräsident Hanspeter Frey begrüsst seine Rats-kolleg(inn)en zur Nachmittagssitzung und gibt Kenntnisvon folgenden Überweisungen:

2009/310Bericht des Regierungsrates vom 3. November 2009:Postulat von Pia Fankhauser betreffend Pro Kopf-Beitrag

für Spitexdienste (2008/203); an die Volkswirtschafts-

und Gesundheitskommission

2009/311Bericht des Regierungsrates vom 3. November 2009:Postulat 2008/170 von Christoph Frommherz betreffend“Berücksichtigung der IAO-Kernübereinkommen im kan-

tonalen Beschaffungswesen”; an die Bau- und Pla-

nungskommission

2009/312Bericht des Regierungsrates vom 3. November 2009:Verpflichtungkredit für die Umsetzung des Sprachenkon-zeptes an der obligatorischen Schule - Einführung vonFranzösisch ab 3. Klasse von Englisch ab 5. Klasse der

Primarschulen; an die Bildungs-, Kultur- und Sport-

kommission

2009/313Bericht des Regierungsrates vom 3. November 2009:Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung im

Frühbereich; an die Justiz- und Sicherheitskommission

2009/314Bericht des Regierungsrates vom 3. November 2009:Änderung des Bildungsgesetzes für die familienergänzen-

de Kinderbetreuung im Schulbereich; an die Bildungs-,

Kultur- und Sportkommission

2009/316Bericht des Regierungsrates vom 10. November 2009:Beantwortung des Postulats 2007/116 von Jürg Wiede-

mann: Vorbehand lung des Tr inkwasser; an die

Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission

2009/318Bericht des Regierungsrates vom 10. November 2009:Teuerungsausgleich gemäss § 49 des Personaldekrets für

das Jahr 2010; an die Personalkommission

Für das Protokoll:Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei

*

Nr.

43 2009/321

Dringliche Interpellation von Georges Thüring vom 12.

November 2009: Erhöhung des Beitrages an die Ka-

serne BaselAus den Medien erfahren wir, dass der Beitrag an denKulturbetrieb «Kaserne Basel» um 600'000 Franken vonbisher 1,56 auf neu 2,16 Millionen Franken erhöht werdensoll. Mit einem Drittel (d.h. 200'000 Franken) soll sich lautden Vorstellungen des Basler Regierungspräsidenten dasBaselbiet an dieser Erhöhung beteiligen. Laut Medien hatder Baselbieter Kulturdirektor Urs Wüthrich diesen Erhö-hungsbetrag bereits schriftlich zugesichert. In Basel-Stadtmuss diese Beitrags-Erhöhung noch vom Grossen Ratabgesegnet werden, im Baselbiet läuft das Ganze überden seit 1997 geltenden Kulturvertrag – der Landrat hat zudiesem Geschäft leider nichts zu sagen! Ebenfalls lautMedienberichten hat sich in Basel zum Glück bereits poli-tischer Widerstand gegen dieses verfehlte Unterfangenformiert. (Es bleibt zu hoffen, dass dieser bis zur entschei-denden Grossrats-Sitzung noch anwächst und sich poli-tisch breiter abstützt. Insbesondere erwarte ich von mei-nen Basler Parteikollegen ein entsprechendes Engage-ment.)

Regierungspräsident Urs Wüthrich (SP) beantwortetfolgende Fragen:

Frage 1Laut Kulturvertrag sollen Kulturinstitutionen mittels Sub-ventionen oder regelmässigen Beiträgen unterstützt wer-den, deren Leistungen für die Region Basel als bedeutenderachtet werden. Inwiefern erachtet der Regierungsrat dieLeistungen und die Tätigkeiten der «Kaserne Basel» alsbedeutend und womöglich unverzichtbar, insbesondereunter dem Blickwinkel des Baselbiets?

AntwortDie Geschichte, aber auch der bisherige Leistungsauftragbegründen die Bedeutung der Kaserne als wichtige kultu-relle Institution in der ganzen Region. Sie ist eine regional,

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 12. November 2009 1493

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ja sogar schweizweit beachtete Plattform für bereits erfah-rene, professionelle Ensembles aus der Region in denBereichen Theater und Tanz. Von hier aus können sieaufbauen: Die Kaserne dient vielen als Sprungbrett.Die Kaserne ist aber auch im Bereich Pop/Rock/Unterhal-tungsmusik ein Ort, der stark besucht und genutzt wirdund eine immer stärker werdende Rolle in der Förderungdes ausserkommerziellen Sektors spielt. An der Pop-Preisverleihung des Rockfördervereins der Region Basel(RFV) vom 11. November 2009 zeigte sich, wie vielfältigdiese Szene in der Region ist.Eine weitere Aufgabe der Kaserne besteht darin, dass siein Sachen Infrastruktur, Raumangebot und Publikums-kapazität für viele Festivalorganisatoren, auch externe,einen attraktiven Ort darstellt – eigentlich den einzigenvergleichbaren in der Region. Auch für das vor allem imNachwuchstheater tätige Birsfelder Theater Roxy ist dieKaserne eine ganz wichtige Partnerin.Ähnliche Fragen wurden bereits in der Bildungs-, Kultur-und Sportkommission besprochen, und der Interpellantzeigte sich damals von einer sinngemäss gleichen Ant-wort befriedigt.

Frage 2Welchen Inhalt hat das von den Medien zitierte Schreibenvon Regierungsrat Wüthrich, wie lautet die Zusage kon-kret?

AntwortJedes Jahr werden die Ergebnisse der Besprechungen,mit mit Basel-Stadt geführt werden, in Form von Entschei-den über die Mittelverwendung aus der Kulturvertragspau-schale schriftlich festgehalten und einerseits der AbteilungKultur im Präsidialdepartement Basel-Stadt, andererseitsden berücksichtigten Institutionen mitgeteilt. Im Brief vom30. Oktober 2009 wurde im Zusammenhang mit der Ka-serne Folgendes festgestellt:

«Die veranschlagte Subventionserhöhung für die Kaserne Baselist aus kulturpolitischen Erwägungen als maximaler zusätzlicherBeitrag aus der Kulturvertragspauschale plafoniert. Die definiti-ve Bemessung richtet sich aber nach der neuen bewilligtenSubvention des Kantons Basel-Stadt ab 2010. Der definitiveBeschluss steht noch aus.»

Der Beitrag ist noch nicht definitiv. Es braucht noch einenBeschluss von Basel-Stadt, dass auch sie ihren Anteil,nämlich zwei Drittel, an der Erhöhung beschliessen. Dasist Bedingung für eine Erhöhung seitens Baselland.

Frage 3Wie wird die Beitrags-Erhöhung von 200'000 Frankenkonkret finanziert?

AntwortDie zusätzlichen Mittel werden aus der Kulturvertragspau-schale finanziert, also aus jenem einen Prozent des Steu-erertrags der natürlichen Personen, das jedes Jahr neuberechnet wird. Der verfügbare Betrag wird dabei jeweilsnicht voll ausgeschöpft. Ein gewisser Reservebetrag wirdzurückbehalten, um Schwankungen aufzufangen oder umkurzfristig spezielle Projekte finanzieren zu können.Das Vorgehen entspricht einem klaren politischen Auftrag,der in einer Volksabstimmung bekräftigt worden ist. Diezugrunde liegenden Zahlen, nämlich die Angaben über dieSteuereinnahmen von natürlichen Personen, werden beider Finanz- und Kirchendirektion abgerufen.

Es besteht so viel Spielraum, dass nächstes Jahr einerganzen Anzahl kleinerer Institutionen höhere Beträgenausgerichtet werden können.

Frage 4Ist diese Beitrags-Erhöhung an Bedingungen geknüpft?

AntwortJa: Über einen erhöhten Beitrag aus Baselland wird erstentschieden, wenn Basel-Stadt seinen Anteil, also diezusätzlichen CHF 400'000 rechtskräftig bewilligt hat. Da-rüber muss der Grosse Rat beschliessen.Dem baselstädtischen Beitrag liegt ein Leistungsvertragzugrunde, der neue Bestimmungen enthält, u.a. im Be-reich Controlling. In der Baselbieter Beitragsverfügung istfestgehalten, dass die Subventionserhöhung geknüpft istan die Einhaltung der mit dem HauptsubventionsgeberBasel-Stadt getroffenen Vereinbarungen.

Frage 5Ist der Regierungsrat tatsächlich der Meinung, dass sichdie Region nach dem bereits defizitären Theater Basel einweiteres Dreispartenhaus leisten kann?

AntwortDas Theater Basel arbeitet auf der Grundlage eines Lei-stungsauftrags. Neben den selbst erwirtschafteten Er-trägen finanziert sich das Theater aus Subventionen vonBasel-Stadt, subsidiär auch von Baselland. Das Theatermuss seine Erfolgsrechnung schuldenfrei halten, was inden letzten Jahren – trotz Kürzungen – immer erreichtwurde.Die Kaserne hingegen ist kein Dreispartenhaus im klassi-schen Sinn. Sie dient als Plattform für Aufführungen jun-ger, aufstrebender freier Ensembles in den BereichenSprechtheater, Tanz und Musik. An Orten wie der Kaser-ne oder dem Roxy bekommen jene Leute eine Chance,sich einem Publikum zu zeigen, die später vielleicht ein-mal in grossen Häusern auftreten werden, z.B. an einerAVO-Session.

Frage 6Erachtet es der Regierungsrat tatsächlich als den richti-gen Weg, einfach die Subvention zu erhöhen? Wäre esnicht verantwortungsvoller, zuerst das Kasernen-Konzeptkritisch zu hinterfragen und andere, wirtschaftlich vor al-lem tragfähigere Konzepte zu prüfen, bevor weitere Basel-bieter Steuergelder in den Sand gesetzt werden? Droht sonicht die Gefahr, dass der sogenannte Kulturbetrieb Ka-serne Basel finanziell ein Loch ohne Boden bleibt?

AntwortDie Kaserne Basel wurde, bevor die Baselbieter Seiteüberhaupt in Verhandlungen einwilligte, im Auftrag beiderKantone durch eine auf den Kulturbereich spezialisierteWirtschaftsprüfungs-Unternehmung sehr intensiv durch-leuchtet. Das Resultat ist für die Kaserne ziemlich hart.Die Prüfungsfirma begrüsst ausdrücklich eine moderateSubventionserhöhung im vorgesehenen Rahmen. DieUntersuchung macht der Kaserne allerdings Auflagen,und gestützt auf diese Erkenntnisse gibt es gute Gründe,der Erhöhung zuzustimmen. Es ist nicht «in den Sandgesetztes Geld».Die Mitarbeitenden der Verwaltung hätten etwas mehrZeit, Stellungnahmen sorgfältig vorzubereiten, wenn siedie Vorstösse schon im gleichen Moment erhielten, in dem

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sie flächendeckend den Medien zugestellt werden. Letzt-lich ist dies eine Frage des politischen Anstands.

Georges Thüring (SVP) erklärt, er habe den Vorstossgleichzeitig den Medien zugestellt, wie er ihn der Lan-deskanzlei abgegeben hat. Das Thema war sehr aktuell.Der Interpellant dankt dem Regierungspräsidenten undseinen Mitarbeitenden, die an den Antworten gearbeitethaben, herzlich dafür.

://: Damit ist die Interpellation 2009/321 beantwortet.

Für das Protokoll:Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei

*

Nr. 1489

7 2009/134

Berichte des Regierungsrates vom 12. Mai 2009 und

der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission vom 28.

Oktober 2009: Entwurf zu dem Gesetz über die Kultur-

förderung («Kulturgesetz»). Eintretensdebatte

Karl Willimann (SVP), Präsident der Bildungs-, Kultur-und Sportkommission, erklärt, das im Entwurf vorliegende«Gesetz über die Kulturförderung» (Kulturgesetz) ersetzedas «Gesetz über die Leistung von Beiträgen zur För-derung kultureller Bestrebungen» von 1963.Das neue Gesetz will den Kulturartikel der Kantonsverfas-sung umsetzen und eine gesetzliche Grundlage für dieKulturförderung und bereits bestehende kulturelle Institu-tionen des Kantons schaffen.Die Vorlage wurde von der BKSK an drei Sitzungen bera-ten. Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion erklärte ein-leitend, das neue Gesetz umfasse im Gegensatz zumalten alle Bereiche, sowohl die Kulturerhaltung wie auchdie Kulturförderung. Der Nachvollzug der Praxis seit 1995werd darin abgebildet, und es sei kein reines Subven-tionsgesetz mehr.In der Fragerunde vermisst die Kommission mehrheitlichim Gesetz eine Definition des Begriffes Kultur. Es fehltauch der Unterschied zwischen Kunstschaffen und Kultur-schaffen sowie die Förderung des Breiteninteresses ander Kultur sowie eine Identitätsumschreibung der Basel-bieter Kultur. Es wird aber auch auf die Schwierigkeit ei-ner abschliessenden Definition des Begriffes Kultur ver-wiesen und in diesem Zusammenhang die Unesco- For-mulierung erwähnt. Gesamthaft ist keine Fraktion von derVorlage restlos überzeugt, vor allem werden Vorbehaltebezüglich inhaltlicher Vollständigkeit und sprachlicherFormulierungen gemacht.In der Eintretensdebatte meint die SP, grundsätzlich kön-ne man das Gesetz ohne grosse Diskussionen durch-winken, da es am Status quo nicht viel verändere. Aller-dings schränkt man ein, damit auch nicht restlos zufriedenzu sein. Insbesondere fehlt der SP ein grundsätzlichesBekenntnis des Staates zur Kultur.Die SVP bedauert, dass nur der Status quo zementiertwerde. Es soll sich etwas verändern bezüglich der ein-seitigen Finanzierung der städtischen Kultur.Der FDP fehlt eine Definition des Kulturbegriffs bezogenauf den Kanton Basel-Landschaft als Grundlage für das

neue Gesetz. Auch wird im Kulturgesetz eine gewisseZukunftsperspektive vermisst. Es wird ein Kulturleitbild alsGrundlage für ein revidiertes Gesetz verlangt.Auch der CVP fehlen klare Aussagen über die kulturelleIdentität im Kanton Basel-Landschaft. Den regionalenUnterschieden im Kanton (Unter- und Oberbaselbiet) wirdzu wenig Rechnung getragen. Lokales Brauchtum werdezu wenig berücksichtigt.Auch die Grünen sprechen sich für eine Konkretisierungder basellandschaftlichen Kulturpolitik aus. Der Kultur-begriff solle in der grösstmöglichen Breite gefasst sein.Eintreten ist unbestritten.Die FDP stellte Antrag auf Rückweisung der Vorlage mitdem Auftrag, die Grundsätze der basellandschaftlichenKulturpolitik in Form eines Leitbildes oder mittels einesZielartikels im Gesetz zusammenfassend darzustellen.Zur Ausarbeitung soll eine breit abgestützte Gruppe ein-gesetzt werden.Die SP und die Grünen zögen es einer Rückweisung vor,in der Kommission eine seriöse Gesetzeslesung durch-zuführen, wobei die von verschiedener Seite verlangtenÄnderungen direkt eingebracht werden könnten. Die SPerklärt sich aber schliesslich mehrheitlich mit dem Antragder FDP einverstanden, möchte den Begriff «Definitionvon Kultur» aber ersetzen durch «Grundsätze einer Kul-turpolitik Baselland». Die FDP ist mit dieser Abänderungeinverstanden. Die BKSK stimmte der Rückweisung derVorlage gemäss Antrag FDP mit 9:2 Stimmen bei 1 Ent-haltung zu.Im Nachgang dieses Beschlusses ersuchte die BKSD umWiedererwägung. Sie schlug vor, dass mit der Veranke-rung eines entsprechenden Zielparagrafen im Gesetzeinem in der Kommission geäusserten Kritikpunkt Rech-nung getragen werden solle, und legte dafür einen Ent-wurf vor.Die SP kam zum Schluss, dass der vorgeschlagene Ziel-paragraf im Grundsatz genau dem entspreche, was imersten Gesetzesentwurf gefehlt habe.Die SVP, FDP und CVP bemerken, dass der Vorschlagzwar gut gemeint sei, die festgestellten Defizite aber nichtzu beheben vermöge. Die kulturelle Identität des Kantonsbleibe zu wenig oder gar nicht fassbar. Eine klare Auf-gabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden sei nichtvorhanden. Visionen fehlten, und es gebe keine Differ-enzierung zwischen Profi- und Laien-Kultur. Zudem werfeauch der neue Vorschlag bereits wieder Fragen auf. Fürdie Grünen beinhalten die Vorschläge der BKSD das, wassie sich wünschten, und sie könnten damit leben.Die BKSK lehnte den Wiedererwägungsantrag der BKSDmit 7:5 Stimmen ab.Die BKSK beantragt dem Landrat Rückweisung der Vorla-ge 2009/134 an die Regierung mit dem Auftrag, dieGrundsätze der basellandschaftlichen Kulturpolitik in Formeines Leitbildes zusammenfassend darzustellen oder inForm eines Zielartikels ins Gesetz einfliessen zu lassen.

– Eintretensdebatte

Marc Joset (SP) erinnert sich, zu Beginn der Kommis-sionsberatungen seien sich alle einig gewesen, dass Kul-tur etwas Existenzielles sei. Er hat selber in zerstörtenKriegsgebieten erlebt, dass Menschen sich dank der Kul-tur – nebst anderen Faktoren – wieder aufrichten konnten.Deshalb muss auch in guten Zeiten zur Kultur Sorge ge-tragen werden.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 12. November 2009 1495

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Nach der Diskussion in der Kommission, in den Medienund den Forderungen der jüngst eingereichten Motion2009/320 ist nicht mehr klar, ob immer noch alle hinterobigem Grundsatz stehen. Gewisse Äusserungen lasseneinen sehr skeptisch werden. Eine Rückweisung an dieRegierung, sollte sie denn beschlossen werden, kämeeiner Bankrotterklärung des Parlaments gleich.Der Kulturartikel in der Kantonsverfassung hält fest, dassdie Förderung von Kunst und Kultur eine öffentliche Auf-gabe von Kanton und Gemeinden sei. Als einer von weni-gen Mitgliedern dieses Parlaments war Marc Joset damalsMitglied der entsprechenden Kommission des Verfas-sungsrats; in gutem Einvernehmen und bis ins Detail wur-de um diese Formulierung gerungen. Damals war es nochmöglich, dass die SP und die FDP als staatstragendeParteien so etwas aufgrund von wahren Persönlichkeitenaushandeln konnten. Dabei wurden Gemeinden und Kan-ton bewusst gleichberechtigt nebeneinander gestellt.Zu diesem Verfassungsauftrag eine gesetzliche Grundla-ge zu schaffen, war Ziel der aktuellen Vorlage. Der Ent-wurf baut auf bestehenden Verträgen (z.B. dem Kulturver-trag mit Basel-Stadt), Konzepten (z.B. Museumskonzept,Bibliothekskonzept) und Grundlagenpapieren (z.B. «Titel& Thesen für eine zeitgemässe Kulturpolitik 2007-2010»)auf. Darin ist, unbesehen von einzelnen Formulierungen,im grossen Ganzen, das definiert, was auch nach einerbreiten Diskussion in einem Kultur-Leitbild stehen würde.Auf diese Unterlagen wurde in der Kommission nicht ein-gegangen; das ist schade, denn darauf hätte eine inter-essante Diskussion aufbauen können.Das Kulturgesetz ist auch nötig, weil darin eindeutig dasProblem der Zuständigkeit zwischen Kanton und Gemein-den aufgeschlüsselt wird. Man kann zwar nicht alles bisins kleinste Detail in «Schächtelchen» abpacken und denletzten kleinen Finanzstrom sauber aufzeigen – denn Kul-tur ist komplex, dynamisch und grenzenlos, wie auch dieGesellschaft insgesamt: Kulturschaffende haben oft unter-schiedliche Wohn- und Arbeitsorte, und Kulturbesuche-rInnen überschreiten sehr oft Grenzen, weil es keine Rollespielt, wo Kultur stattfindet.Die Vorortsgemeinden unterstützen die sogenannte «städ-tische Kultur» mit jährlich rund einer halben Million Fran-ken; sie haben eine gesetzliche Grundlage verlangt, diedas Kulturgesetz nun bietet. Das haben die entsprechen-den Gemeinden in der Vernehmlassung ausdrücklichbegrüsst.Das Parlament muss seinen gesetzgeberischen Auftragernst nehmen und das Gesetz nun beraten. Die SP-Frakti-on ist für Eintreten auf die Vorlage. Sie stimmt gegen Rüc-kweisung an die Regierung und beantragt Rückweisungan die Kommission, damit dort die Detailberatung inKenntnis der dazu bestehenden Grundlagenpapiere unddes von der Regierung nachgereichten Zweck-Paragra-phen durchgeführt werden kann.Es wird immer wieder nach einem «griffigeren» Gesetzverlangt. Es dürfte schwierig sein, auf diesem Gebiet nochgriffiger zu legiferieren. Wünschbar wäre hingegen einegriffige Kritik am Gesetzesentwurf; diese wurde bishernoch nicht geäussert: Was genau soll geändert werden?Wenn diese Vorschläge auf dem Tisch liegen, kann darü-ber diskutiert werden. In der Kommission hatte man dazunoch keine Gelegenheit. Nach einer solchen Leitbild-Dis-kussion müssen die dabei gewonnenen Erkenntnissewieder in möglichst allgemein verständliche Gesetzespa-ragraphen umgesetzt werden. Auch dann wird es nichtgelingen, Kultur bürokratisch zu definieren. Denn Kultur ist

das, was die Menschen in ihrem Zusammenleben weiterb-ringt. Diese Definition ist zu konzentrieren und auf einpaar konkrete Bestimmungen herunterzubrechen. Unddann muss die Politik Farbe bekennen und, falls mehr-heitlich gewünscht, Änderungen vornehmen – so wie beijeder anderen Gesetzesberatung.Das Gesetz hat keine unmittelbaren Kostenfolgen. Trotz-dem sind natürlich Kulturausgaben stets ein Thema. Ba-selland gibt für Kultur pro Kopf (CHF 160,- pro Jahr imSchnitt, mit kommunalen Schwankungen) im Vergleich zuBasel-Stadt (CHF 800,- im Jahr) viel weniger Geld aus,obschon der Land- vom Stadtkanton profitiert. Von denBaselbieter Kulturausgaben bleiben drei Viertel im Kan-ton, ein Viertel fliesst an kulturelle Institutionen in Basel-Stadt (wohlbemerkt: an die Institutionen, nicht an denKanton BS). Auch bei den Vorortsgemeinden sieht dasVerhältnis ähnlich aus: Von den CHF 160,- Kulturaus-gaben pro Kopf bezahlt die Gemeinde Binningen rund einViertel an Kultureinrichtungen in Basel.

Georges Thüring (SVP) teilt mit, dass die SVP-Fraktioneinstimmig die Rückweisung der Vorlage an den Regie-rungsrat beantrage und sich damit dem Kommissions-antrag vollumfänglich und ohne Wenn und Aber an-schliesse. Der Präsident der Bildungs-, Kultur- und Sport-kommission hat die Gründe, die dieses Vorgehen zwin-gend erforderlich machen, bereits eingehend dargelegt.Es kann insofern auf den Kommissionsbericht verwiesenwerden.Dass sich der Kanton ein zeitgemässes und zukunfts-weisendes Kulturförderungsgesetz geben will, ist richtigund angesichts der heute fehlenden gesetzlichen Grund-lagen auch notwendig. Die Absicht, die hinter der Vorlagesteht, ist gut und löblich, aber die Ausführung schlichtungenügend und nicht brauchbar. Deshalb: Zurück an denAbsender!Mit der Rückweisung verbunden ist nicht nur die Erwar-tung auf eine Nachbesserung. Sondern die Bürgerinnenund Bürger – und insbesondere die Kulturschaffenden –haben Anspruch darauf, dass der Kanton zuerst ein um-fassendes und breit abgestütztes Leitbild für seine Kultur-politik formuliert. Erst wenn ein solches Grundsatzdoku-ment vorliegt, ist es sinnvoll, ein entsprechendes Gesetzzu verabschieden.In den Medien und in verschiedenen Diskussionen wurdeder SVP unterstellt, sie sei vor allem deshalb für die Rück-weisung, weil in der Vorlage das Wort «Basel» zu häufigvorkomme oder weil aus dem Baselbiet zu viel Geld instädtische Kulturinstitutionen fliesse. So einfach ist esnicht! Natürlich ist es störend, dass sich die aktuelle Ba-selbieter Kulturpolitik zu stark nach Basel ausrichtet unddazu sehr, sehr viel Geld in die Stadt fliesst. Aber viel-leicht liegt der Grund dafür genau darin, dass Basellandbisher über kein kulturpolitisches Leitbild und eine darausabgeleitete Strategie verfügt.Der vorliegende Entwurf weist folgende, schwerwiegendeMängel auf: Es fehlt eine fassbare kulturelle Identität desBaselbiets. Es findet keine sinnvolle Aufgabenteilungzwischen Kanton und Gemeinden statt. Es fehlen Visio-nen und zukunftsweisende Strategien ebenso wie dieUnterscheidung zwischen Profi- und Laienkultur oderpräzise Angaben zur Finanzierung städtischer Spitzenkul-tur. Auch fassbare Vorstellungen zur künftigen Finanzie-rung der regionalen Kultur sind in der Vorlage nicht ent-halten. Der Entwurf kommt wie ein Kulturverwaltungs-

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gesetz daher. Damit widerspricht er der Bedeutung derKultur. Das kulturelle Schaffen hat mehr verdient. DasBaselbiet bietet in seiner Vielfalt ein sehr grosses kulturel-les Potenzial. Das Kulturgesetz muss dieses vielseitigeKulturschaffen, das vor allem in den Gemeinden und invielen Vereinen stattfindet, wiederspiegeln. Der Kantonbraucht ein eigenständiges Kulturkonzept, das vor allemeine eigene, identitätsstiftende Wirkung beinhalten muss.Die Rückweisung ist nicht nur ein notwendiger Schritt,sondern sie bietet auch die Chance, dass der Landrat zumNutzen der Baselbieter Kultur etwas Gutes und Zukunfts-weisendes schaffen kann. Diese Chance sollte genutztwerden.

Christine Mangold (FDP) bemerkt, wo auch immer manhinhöre, so heisse es überall, der vorliegende Gesetzes-entwurf sei nicht perfekt. Alle Parteien und Medien sindsich darin einig. Nur der Umgang mit diesem nicht perfek-ten Gesetz ist unterschiedlich: SP und Grüne sowie einTeil der Medien möchten das Gesetz durchwinken. InZeitungen wird die Kritik als lächerlich abgetan, und es seigrotesk, dass eine breite Bevölkerungsschicht sich Ge-danken machen solle, was Kultur für den Kanton Basel-land überhaupt bedeute.Die FDP-, SVP- und CVP/EVP-Fraktionen meinen, wennetwas nicht klar ist, müsse man sich sehr wohl Gedankenmachen, wie man zu einer besseren Lösung kommenkönne. Ihren Ansatz haben sie in ihrer Motion 2009/320formuliert. Wenn sich der Kanton Basel-Landschaft einKulturgesetz gibt, ist es vorab wichtig, sich Gedanken zumachen, was man unter Kultur versteht und wie die Kulturin diesem Kanton definiert werden soll. Ländliche Kulturunterscheidet sich von städtischer, und deshalb ist eswichtig, grundsätzliche Gespräche zu führen, bevor einGesetz erarbeitet wird. Zuerst muss der Boden geschaffenwerden, und dann kann man sich über die Details desGesetzes unterhalten. Soweit ist man aber noch nicht.Der Kulturbegriff ist für die bürgerlichen Parteien noch zuwenig griffig definiert. Wenn es im Entwurf heisst: «DerKanton und die Gemeinden fördern die Kultur. Die Kultur-förderung umfasst die Unterstützung und öffentliche Ver-mittlung der Kultur, der Kunst und des Kulturschaffens»,muss man sich fragen: Was ist genau gemeint mit «Kultur-schaffende»? Sind das professionelle Künstler oder auchaktive Vereinsmitglieder? Was ist «Kultur»? Das soll zu-erst in einer breiten Diskussion erarbeitet werden.Es fehlt ein Leitbild, dem die Verfassung von Bund undKanton zugrunde liegt. Diesen Boden muss man jetztschaffen, dann können die nächsten Etagen darauf ge-baut werden und zuoberst kommt als Dach das Gesetz.Kulturpolitik heisst, sich auseinanderzusetzen mit dergesellschaftlichen Entwicklung, mit den Spannungsfeldernzwischen den Generationen, den einzelnen Bevölkerungs-schichten und ihren Interessen.Es wurde gesagt und geschrieben, man hätte schonlängst Zeit gehabt, sich zu diesen Fragen zu äussern, eshabe schliesslich eine Vernehmlassung gegeben. DieFDP hat schon in ihrer Vernehmlassung klar auf die ge-nannten Punkte hingewiesen. Sie hat damals schon be-tont, primär solle weiterhin die regionale Kultur gefördertwerden und erst sekundär – und nur mit Bezug zum Kan-ton Baselland – auch die überregionale Kultur. Für dieFDP ist dieses Kaskadenmodell ganz wesentlich. Es sollteauf den angesprochenen Kulturvertrag zurückgegriffenwerden, in dem klar festgelegt ist, wie viel und auf welche

Art das Geld verteilt werden soll. Baselland will sich sehrwohl an den Kulturaufwendungen von Basel-Stadt be-teiligen, aber auch dort muss das Geld an Institutionen mitregionalem Angebot fliessen.Weiter hat die FDP in ihrer Vernehmlassung deutlich ge-macht, weshalb der Gesetzesentwurf für sie unscharf, zuweitschweifig und nicht stufengerecht abgefasst sei. Dievorhandenen Instrumente wurden also genutzt, um daraufhinzuweisen, was wichtig wäre, damit man dem Kulturge-setz zustimmen könnte. Auf diese Punkte wurde abernicht eingegangen. Und es ist ausserordentlich bedauer-lich, dass nun nicht gleich im Anschluss an die Beratungdes Kulturgesetzes noch die Motion 2009/320 behandeltwerden kann. Denn damit soll klargestellt werden, wie derBoden bestellt werden soll, auf dem später ein gut positio-niertes Haus aufgebaut werden kann.Weil die von der FDP in der Vernehmlassung angespro-chenen Punkte nicht in den Gesetzesentwurf eingeflossensind, kann die freisinnige Fraktion dem Gesetz nicht zu-stimmen. Sie ist deshalb für Eintreten und Rückweisungan den Regierungsrat.

Christian Steiner (CVP) gibt bekannt, dass auch dieCVP/EVP-Fraktion auf die Vorlage eintreten, sie dannaber an die Regierung zurückweisen wolle mit dem Auf-trag, ein Leitbild für die Kulturpolitik des Kantons Basel-land zu schaffen, das der Kultur im Kanton ein profilierte-res Gesicht verleiht.Für weite Bevölkerungskreise in Baselland kommt dieKultur sehr akademisch daher. Es wäre Aufgabe des Leit-bildes, dafür zu sorgen, dass auch die ländliche Kultursich darin wiedererkennt. Die CVP/EVP-Fraktion legt aberein klares Bekenntnis ab zur Fortsetzung der heutigenKulturförderungspraxis, d.h. zum Engagement des Kan-tons für die kulturellen Einrichtungen in Basel-Stadt – abermit gewissen Einschränkungen oder Verbesserungsforde-rungen: Mehr Mitsprache in den entscheidenden Gremien,frühzeitiger Einbezug in die Erarbeitung neuer Konzepte,keine Automatismen in der Finanzierung (Stichwort Kaser-ne).Für die bevorstehende Diskussion ist ein pragmatischesVorgehen angezeigt. Die Vorlage dürfte von einer grossenMehrheit zurückgewiesen werden. Darüber sollte nunabgestimmt werden, und es sollte keine endlose Kulturde-batte entstehen. Dafür ist Zeit, sobald das Leitbild undeine neue Vorlage auf dem Tisch liegen.

Madeleine Göschke (Grüne) weist darauf hin, dass Kulturzum Leben gehöre und dass Kultur nicht verwaltbar sei.Kultur steht für Verständigung untereinander, sie ist dieQuelle von Identität und Kreativität. Kultur ist der Spiegelder Gesellschaft und treibt deren Entwicklung voran. Dassagen auch die Bürgerlichen, und dieser Analyse kannman nur zustimmen.Offenbar hört aber für viele die Verständigung unterein-ander an der Kantonsgrenze auf. Es wäre traurig, wenndie Quelle von Identität und Kreativität im Kanton Basel-land eingemauert würde. Die Kulturschaffenden lassensich zum Glück auch ausserhalb unseres prächtigen Kan-tons inspirieren: Mit der heutigen Mobilität bewegen sichalle, Frauen und Männer, in der ganzen Schweiz und weitdarüber hinaus. Dafür muss man dankbar sein, denn da-raus ist die Vielfalt der Kultur entstanden, davon lebt sie,und genau deshalb ist sie der Spiegel der gesamten Be-völkerung.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 12. November 2009 1497

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So vielfältig wie unsere Kultur ist, so vielfältig ist die Be-völkerung in diesem Kanton. Also bitte: Kein Heimat-schutz!Die Grünen wollen ein Kulturförderungsgesetz. Ein gros-ser Wurf ist die Vorlage nicht. Aber am 17. September2009 hat Regierungspräsident Urs Wüthrich der BKSKeinen neuen Titel und den fehlenden Zweckparagraphenvorgelegt. Er hat die geäusserte Kritik gut aufgenommenund der Kommission Formulierungen unterbreitet, diederen Wunsch nach mehr Präzision und Klarheit erfüllthätten. Aber es kam bekanntlich anders.Die grüne Fraktion ist für Eintreten, aber gegen Rückwei-sung an den Regierungsrat, sondern für eine Detailbera-tung in der Kommission.

Hannes Schweizer (SP) zitiert die Redewendung «Manschlägt den Sack und meint den Esel»: Es gibt kein tref-fenderes Sprichwort angesichts der Haltung der FDP,SVP und CVP. Man kann nur staunen. Sie bringen Argu-mente vor mit dem einzigen Ziel, das Kulturförderungs-gesetz zurückzuweisen. Es ist erstaunlich, dass ausge-rechnet diese Parteien nun ein Leitbild verlangen, dasdefinieren soll, was Kultur ist, das erklärt, wie die ländlicheund die städtische Kultur sich unterscheiden.Kultur bezeichnet die Bemühungen, die das Zusammen-führen von Menschen – unabhängig von politischen, wirt-schaftlichen und sozialen Interessen – ermöglichen. Dassdafür nun eigens eine Studie gemacht werden muss, lässtauf einen Mangel an geistiger Kreativität in der Kommissi-on schliessen. [Heiterkeit]Hannes Schweizer möchte nicht, dass der Kanton bei-spielsweise der Gemeinde Titterten vorschreibt, was sieals Kultur zu bezeichnen habe. Kultur findet statt – dieFrage ist nur, ob man bereit ist, sie zu unterstützen. Es istdurchaus nicht so, dass Kultur im ländlichen Gebiet weni-ger unterstützt wird als in der Stadt oder im Unterbasel-biet.Die Forderung, das Gesetz zurückzuweisen mit der Forde-rung nach Erstellung eines Leitbildes, ist schwer nachvoll-ziehbar. Denn Kultur findet einfach statt in diesem Kanton:Dazu gehört auch eine Viehschau in Langenbruck, wäh-rend es in Münchenstein wohl anders aussieht. Wenn nundie Bürgerlichen zentralistisch festlegen wollen, was künf-tig als Kultur zu gelten habe und welche Kultur för-derungswürdig sei, wenn definiert wird, ob Kultur vonLaien oder von Profis auszugehen habe – dann handeltes sich um einen respektlosen Umgang mit allen, die sicham Kulturschaffen beteiligen, und mit allen, die eine wich-tige Aufgabe übernehmen, indem sie das kulturelle Ge-schehen in den Gemeinden fördern.Der Landrat soll die Vorlage an die Kommission zurück-weisen, damit diese die vorgebrachten Gedanken auf-nehmen kann.

Urs von Bidder (EVP) nimmt nicht inhaltlich zum Ge-schäft Stellung, sondern übt formale Kritik am Kommis-sionsbericht. In diesem ist durchgängig nur von einerCVP-Fraktion die Rede. Diese Fraktion heisst aberCVP/EVP-Fraktion; darauf ist in sämtlichen Berichten undVoten hinzuweisen.

Eva Chappuis (SP) karikiert die Debatte als «parlamenta-rische Sternstunde»: Der Landrat ist offenbar ein Parla-ment, das ein Leitbild als verbindlicher ansieht als einGesetz, ein Parlament, das sich weigert, eine Gesetzes-

vorlage zu beraten, das der Einfachheit halber denjenigen,die sie beraten möchten, unterstellt, sie wollten das Ge-setz einfach «durchwinken» – so ein Parlament nimmtsich selber nicht ernst, und diese Diskussion ist ein trauri-ges Erlebnis. Denn «durchwinken» will niemand, sondernverlangt wird eine seriöse Beratung, in der alle ihre An-träge einbringen können und in der dann ausgemarchtwird, so wie es normal ist.Sollen sich Kulturschaffende an ein Leitbild halten? Dielachen nur über den Landrat; denn sie schaffen jene Kul-tur, zu der sie persönlich eine Beziehung haben, die siefür schaffenswert halten und die ihren Talenten entspricht– sie werden sich nie und nimmer auf ein basellandschaft-liches Kulturleitbild abstützen. Was sie brauchen, ist einFördergesetz, das ihnen in ihrem Tun die Rückversiche-rung gibt, dass ihr Wirken nicht einfach im luftleerenRaum hängt und dass die Öffentlichkeit – also die Konsu-ment(inn)en ihres Kulturschaffens – letztlich auch einenBeitrag dazu leistet, dass man vom Kulturschaffen lebenkann.Was jetzt geschieht, ist eine grosse Weigerung, ein Auf-die-lange-Bank-Schieben. Dabei kommt im Gesetzes-entwurf der Begriff «Basel-Stadt» ein einziges Mal vor undnicht, wie behauptet, x-mal. Das Gesetz dient zur Siche-rung der Existenz der Kantonsbibliothek, des Kantons-museums und der Römerstadt Augusta Raurica, von lau-ter Einrichtungen also, die der Kanton finanziert, ohnedafür über eine gesetzliche Grundlage zu verfügen. DasParlament will nicht mehr einsehen, dass es seine eigeneGeschäftsprüfungskommission war, die die Schaffungeiner solchen Gesetzesgrundlage forderte.Gesetzgebung ist Parlamentsarbeit und nicht Regierungs-auftrag. Der Landrat braucht zwar die Unterstützung derVerwaltung dafür, aber das Legiferieren ist der ureigensteAuftrag des Landrates, und wenn er diesen nicht wahr-nimmt, so kapituliert er. Gute Nacht!

Für Ueli Halder (SP) «hülfteschänzelet» es wieder einmalganz gewaltig im Landratssaal. Die krampfhafte Unter-scheidung zwischen «städtischer» und «ländlicher» Kul-tur, wie sie in der Motion der bürgerlichen Fraktionen zumAusdruck kommt, revoziert Bilder wie «Hie Baselland:Trachtenchor, Blasmusik – da Basel-Stadt: Elite-Theater,Alternativ-Kultur». Diese Unterscheidung ist unsinnig. DerKanton Baselland besteht eben nicht nur aus ländlichenLebensformen und -räumen, sondern mindestens so sehraus städtischen Ballungsräumen, die dazu starke Bindun-gen aufweisen zu einem kulturellen Zentrum von europäi-scher Bedeutung.Es gibt erfreuliches Seniorentheater auch im sogenannten«Speckgürtel» – z.B. im Allschwiler Kirchgemeindesaal –,genauso wie Weltstars der klassischen Musik in Walden-burg oder auf Wildenstein auftreten. Es gibt eben nicht«städtische» und «ländliche» Kultur, sondern nur guteoder schlechte kulturelle Leistungen bzw. eine breite Pa-lette kultureller Angebote, die verschiedensten Geschmä-ckern entsprechen.Gute Kultur – wurscht, ob sie von Laien oder von Profisgeleistet wird – soll förderungswürdig sein. Dabei ist na-türlich klar, dass professionelle Leistungen mehr kosten,weil es Leute gibt, die davon leben müssen. Der grössteIrrtum ist, dass «städtische Kultur» mit baselstädtischenInstitutionen gleichgesetzt wird. Das Theater Basel undviele andere kulturelle Institutionen in Basel werden zu-mindest zur Hälfte von Baselbieter Einwohner(inne)n be-

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 12. November 20091498

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sucht. Mit anderen Worten: Die kulturellen Leistungen inBasel-Stadt sind integraler Bestandteil der BaselbieterKultur, nicht zuletzt, weil die Baselbieter als Konsu-ment(inn)en dafür bezahlen, sondern auch der Kantonund die Gemeinden – wenn auch noch in absolut ungenü-gender Höhe. Erst wenn diese Aufgaben partnerschaftlichgeteilt werden, kann Baselland auch wirklich mitgestaltenund mitbestimmen, und dann handelt es sich erst rechtum Baselbieter Kultur.Eine Rückweisung des Gesetzesentwurfs an die Regie-rung bringt gar nichts ausser Zeitverlust – und diesenkann man sich eigentlich nicht leisten. Die Kommissionsoll noch einmal dahinter gehen, ihre Hausaufgaben ma-chen und versuchen, die Mängel, die der Gesetzesentwurftatsächlich hat – vor allem im sprachlichen Bereich –, zubeheben.

Karl Willimann (SVP) erklärt, an Urs von Bidder gerichtet,er erwähne die EVP im Bericht nicht, weil sie in der BKSKgar kein Mitglied stelle. Wenn es formell gewünscht wird,wird er aber künftig von der CVP/EVP-Fraktion schreiben.Zu Hannes Schweizers Bemerkung, die Baselbieter Kulturkomme finanziell nicht zu kurz: Die Zahlen sprechen eineandere Sprache. Die Aufwendungen des Kantons Basel-land für baselstädtische Kulturinstitutionen belaufen sichauf CHF 13,8 Mio. jährlich, jene an basellandschaftlicheEinrichtungen auf CHF 1,7 Mio.

Zwischenruf Eva Chappuis (SP): Plus Römerstadt, plusKantonsmuseum und so weiter!

Regierungspräsident Urs Wüthrich (SP) betont, dieRegierung – nicht: die Bildungs-, Kultur- und Sportdirekti-on – habe unter dem Motto «Fundament und Perspekti-ven» im Auftrag der landrätlichen Geschäftsprüfungskom-mission – nicht: der Verwaltung – eine sorgfältige Aus-legeordnung zu den Merkmalen und der Praxis der Kultur-förderung im Kanton Basel-Landschaft vorgelegt. Gleich-zeitig werden die Prioritäten definiert, es werden die Leit-ideen der kantonalen Kulturpolitik beschrieben, und dieRegierung stellt einen umfassenden Gesetzestext zurDiskussion.Mit dem Entwurf eines Kulturgesetzes kommt die Kultur indiesem Kanton als Ganzes auf die politische Agenda.Was auf den ersten Blick als zwar solid, aber etwas bie-der und wenig spektakulär bezeichnet werden könnte, istbei genauer Prüfung von ausserordentlicher Bedeutungund birgt einige Brisanz.Weil die Kultur immer wieder in die Kategorie «Nice tohave» abgedrängt wird, ist eine umfassende gesetzlicheVerankerung der Kunst- und Kulturförderung trotz einespragmatischen Inhalts visionär und spektakulär, aber auchexistenziell wichtig – darauf hat Eva Chappuis bereitshingewiesen. Über die Gesetzesparagraphen hinaus wirdin der Vorlage die Kulturpolitik des Kantons Basel-Land-schaft beschrieben: Der Kanton Basel-Landschaft bekenntsich zu einer aktiven und profilierten Kulturpolitik. Er beruftsich dabei auf eine Kultur in einer breiten Ausprägung, diesowohl Identifikation als auch Auseinandersetzung fördernsoll.Unter Kultur wird das verstanden, was unserer Spezieserlaubt, die Vergangenheit und die Gegenwart und ihreZusammenhänge zu begreifen und aus diesem Verständ-nis heraus Schlussfolgerungen für die Zukunft zu ziehen.

So definieren auch die Unesco, der Europarat und eineganze Anzahl an Schweizer Kantonen die Kultur.Die Baselbieter Kulturpolitik orientiert sich an folgendendrei Eckwerten:1. Die Kulturpolitik des Kantons Basel-Landschaft ist

notwendigerweise pluralistisch. Das Baselbiet pflegtseine kulturhistorisch bedeutsamen Monumente, sa-niert beispielsweise die römischen Ruinen, die Bur-gen; das kulturelle Erbe wird in den Sammlungen desKantons nicht nur aufbewahrt, sondern auch doku-mentiert. Die Museen und Bibliotheken forschen, ver-mitteln und erhalten, setzen sich aber gleichzeitig undgleichwertig auch für die Entwicklung neuer Kultur-inhalte und -formen ein.

2. Die Kulturpolitik des Kantons Basel-Landschaft istnotwendigerweise partnerschaftlich. Die Förderungvon Kultur beschränkt sich nicht auf das eigene Kan-tonsgebiet, sondern öffnet sich für die ganze Region.Die Förderpraxis, so wie sie bisher erfolgreich funktio-niert hat in den klassischen Bereichen Theater, Musik,Tanz, Literatur und Film, wird gemeinsam mit Basel-Stadt gestaltet. Der Kulturvertrag ist ein Fundamentfür diese Partnerschaft, und wichtig ist dabei, dass fürdie Kulturpolitik immer wieder Partner gesucht werden– seien es Private, Institutionen, Organisationen, Ge-meinden oder andere Kantone.

3. Die Kulturpolitik des Kantons Basel-Landschaft istausdrücklich eine öffentliche Angelegenheit – darüberbesteht erfreulicherweise Konsens, wenn auch nichtüberall gleich ausgeprägt. Kunst und Kultur gehenzwar in der Regel von privater Initiative aus, sie ent-springen der Fantasie von Kunstschaffenden, abererst in der Öffentlichkeit können sich Kunst und Kulturüberhaupt behaupten und profilieren. Kultur brauchtöffentliche Räume und öffentliche Unterstützung.

In der Vernehmlassung wurde dieser umfassende undzukunftsorientierte Ansatz der Kulturpolitik und des Kultur-gesetzes insgesamt ausdrücklich gewürdigt. Die CVPbeispielsweise begrüsste die Aktualisierung und das klareBekenntnis zur Kultur und zur Kulturförderung, genausowie die Rollenklärung bezüglich Aufgabenteilung Kan-ton/Gemeinden. Die Vorlage wurde als «instruktiv» beur-teilt, gleichzeitig wurde die breite Palette der erwähntenKulturbereiche mit einem klaren Bekenntnis zu einer akti-ven Kulturförderung ausdrücklich unterstützt.Die FDP schrieb in ihrer Vernehmlassungsantwort:

«Kultur und kulturelles Schaffen gehören zu den unabdingbarengeistigen Grundlagen und Werten für unsere Gesellschaft undsollen sich frei entfalten können. Dazu genügt jedoch die privateUnterstützung alleine nicht, sondern Kultur zu unterstützen undzu fördern ist ebenfalls Auftrag an die Allgemeinheit, wie diesdie Kantonsverfassung vorschreibt.»

Die FDP steht damit für Kulturförderung als Staatsaufgabeein, und

«die FDP Baselland befürwortet folgende Neuerungen:1. Die Zuständigkeitsaufteilung zur Kulturförderung zwischendem Kanton einerseits und den Gemeinden andererseits iststufengerecht und entspricht dem Subsidiaritätsprinzip.2. Die Ausweitung und die Überregionalität in der kantonalenKulturförderung trägt den vielen grenzüberschreitenden kulturel-len Tätigkeiten und Ausstrahlungen in der Nordwestschweizund in der Region Rechnung.3. Die Leitlinien der Kulturförderung sind sinnvoll und sind ge-eignet, einen effektiven und effizienten Einsatz der öffentlichenFördermittel sicherzustellen.»

Das heisst nichts anderes als: Die FDP begrüsste in ihrerVernehmlassungsantwort ausdrücklich und ausgerechnetdie kulturpolitischen Leitideen, die nun von der Fraktion

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gefordert werden. Da erstaunt es nicht, dass verschiede-ne FDP-Exponenten wenig Verständnis zeigen für dengeistigen Salto ihrer Landratsfraktion.Drei Feststellungen scheinen im Hinblick auf die Weiter-bearbeitung der Vorlage wichtig:1. Der Kanton Basel-Landschaft hat sich in den letzten

Jahren als engagierter Kulturkanton positioniert undprofiliert. Stichworte dazu: Römisches Theater Augst;Kantonsbibliothek Liestal; wichtiges Standbein desStimmen-Festivals; Ausbau der Förderung und Unter-stützung des kulturellen Schaffens im Kanton selber –es sei an die Beschlüsse zur Unterstützung des Thea-ters Roxy, Birsfelden, erinnert –; Ausbau der Abgel-tung für zentralörtliche Leistungen an Basel-Stadt ausder Kulturvertragspauschale dank der gestiegenenSteuererträge.

2. Mit einer breiten Palette an kulturellen Aktivitäten inder Vorlage wird aufgezeigt, wie gross die Vielfalt ist,von der Sanierung der Burgruinen, dem Ausbau derKantonsbibliothek, der Unterstützung und Förderungder zeitgenössischen Theater-, Musik- und Tanzpro-duktion bis zum Ermöglichung der gesamtschweizeri-schen Sommer-Akademie der Volkskultur – letztenSommer war Muttenz Hauptstadt der schweizerischenVolkskultur, ermöglicht durch einen grossen Förder-beitrag des Kantons!

3. Ausgerechnet die sogenannte «Volkskultur» denktnicht in engen Kantonsgrenzen: Gerade am 8. No-vember 2009 wurde in Reigoldswil die gemeinsameFahne der Veteranenvereinigung des Musikverban-des beider Basel eingeweiht. In den letzten paar Jah-ren sind der Chorverband beider Basel und der Mu-sikverband beider Basel entstanden. So wurden dieKräfte gebündelt. Das Merkmal dieses Zusammenar-beits- und Zusammenschluss-Prozesses ist, dass dieInitiative dafür von Baselland ausgeht. In den Dach-organisationen des Baselbieter Breitensports sind esdie Baselbieter Vertreter/innen, die den Lead über-nehmen. Von den Chor- und Blasmusik-Formationenund -Verbänden erfährt der Kanton immer wiedergrosse Wertschätzung und Dank und wird oft gelobt.An solchen Veranstaltungen bekommt der Kulturdirek-tor gewöhnlich bessere Noten als in gewissen Kom-mentaren von politischen Parteien.

Es wird gesagt, das Gesetz sei unbrauchbar; aber einekonkrete Begründung, was genau fehle und was anderssein müsse, liegt auch nach drei Kommissionssitzungenunverändert im Nebel. Es ist wichtig festzuhalten, dassbeispielsweise die Förderpolitik jederzeit transparent of-fengelegt ist und dass die Klarheit der Förderkriterien – eswird nicht nach Postleitzahlen, sondern nach Qualitätbeurteilt – in einem aktuellen Beschwerdeentscheid durchden Rechtsdienst des Regierungsrates gestützt und be-stätigt worden ist.Das Fazit aus der bisherigen Beratung lautet:1. Wer die Kommissionsberatungen mitverfolgte, konnte

sich davon überzeugen, dass über den Gesetzestexthinaus die Vorlage eine ausführliche Leitidee enthält,die das Kulturgesetz herleitet aus konzeptionellenGrundlagen, Leitgedanken und Thesenpapieren. Esgibt keinen anderen Kanton, in dem sich die Kultur-politik auf vergleichbare Grundlagen abstützt, die im-mer weiterentwickelt und aktualisiert worden sind.Neben den Konzepten und Leitideen für einzelne Be-reiche sind zu erwähnen: «Kulturkonzept» von 1989,«Bericht und Perspektiven zur Kulturpolitik 1995-

2000» von 1995, «Dossier Kultur 2002-2006» von2002 und «Titel und Thesen für eine zeitgemässeKulturpolitik 2007-2010» von 2007.

2. Wer die Vorlage zum Kulturgesetz liest, kann sich vonden klaren Leitideen, die darin enthalten sind, voneinem ausformulierten Kulturverständnis und einemumfassenden Regelungswerk überzeugen, das dieganze Breite des hiesigen Kulturschaffens abdecktund das Fundament und die Perspektiven definiert. Inder Kommissionsberatung wurde ein Wettbewerbgestartet: Wer kann eine Kulturform nennen, die imGesetzesentwurf nicht vorkommt? Bis jetzt hat sichniemand gemeldet, um einen Preis entgegenzuneh-men.

3. Wer den schriftlichen Wiedererwägungsantrag derBKSD an die Kommission zur Kenntnis nimmt, mussbestätigen, dass der problematische Teil dieser Ge-setzesvorlage um einen ausführlichen Zweckartikelerweitert worden ist – das entspricht genau der mitdem Rückweisungsantrag geforderten Alternative.

Die Diskussion über Kulturpolitik ist schwierig, weil esbedauerlicherweise zur Kenntnis zu nehmen gilt, dass dieCVP, speziell aber die FDP – in früheren Zeiten eine wich-tige, engagierte kulturpolitische Gestaltungskraft – fest-gestellt haben, sie wollten sich der SVP anschliessen.Die Aufforderung, die Vorlage in der Kommission weiter-zuberaten und nicht an die Regierung zurückzuweisen, istverbunden mit einer doppelten Einladung:1. Es geht nicht darum, die Vorlage «durchzuwinken»,

sondern die Kommission soll die Chance nutzen, imRahmen der Detailberatung das Gesetz besser zumachen. Speziell besteht offenbar das Bedürfnis,einzelne Begriffe verständlicher zu definieren, undeine deutlichere Form des Zielparagraphen liegt in-zwischen vor.

2. Der Bildungsdirektor ist sehr gerne bereit, für dieKommissionsberatung Hearings mit Akteur(inn)en desvielfältigen und breiten Kulturschaffens im Kanton zuorganisieren, so dass sich die Kommission im Origi-nalton über deren Anliegen, Perspektiven und Beur-teilung der Unterstützung- und Förderpraxis des kul-turpolitischen Engagements des Kantons informierenkann. Die Kommission hätte somit die Chance, Neueszu erfahren, aber auch ihre Wertschätzung gegenüberden Kulturschaffenden im Dialog zum Ausdruck zubringen.

Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) greift das Thema derregionalen Verbandszusammenschlüsse auf. Er durfteselber einmal einen solchen Verband leiten und weiss,dass dort nicht einfach von überall her Geld kommt. Son-dern es wird ganz dezidiert darauf geschaut, wie vieleMittel man von woher bekommt. Bei der Kulturpolitik fehltdiese Betrachtungsweise: Es geht nicht zuletzt um vielGeld, um rund CHF 31 Mio. Es mag ja stimmen, dassKultur keine Grenzen habe, aber die Kantonsfinanzenhaben sehr wohl Grenzen.Eva Chappuis hat recht, wenn sie glaubt, die Kulturschaf-fenden bräuchten kein Leitbild. Das stimmt: Sie wollenlieber ein Kulturförderungsgesetz, das ihnen genau sagt,wo sie wie viel Geld kassieren können. Das ist das Pro-blem, und deshalb muss man sich ganz genau überlegen,wofür man das zur Verfügung stehende Geld einsetzt.

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Vor dem Hintergrund der Lage der Staatsfinanzen mussman darauf achten, die Mittel sorgsam einzusetzen undden Schwerpunkt etwas mehr auf die eigene Kultur imKanton Baselland zu legen. [beifälliges Klopfen von derSVP-Fraktion]

Daniele Ceccarelli (FDP) kritisiert, dass der Regierungs-präsident seine Metapher vom «geistigen Salto der FDP-Fraktion» nicht, wie es sich eigentlich gehört hätte, alsStilmittel der Ausgrenzung offengelegt habe.

Christoph Frommherz (Grüne) weist darauf hin, dasssich Kultur nicht definieren lasse, sondern dass Kulturgeschaffen werden müsse. Wenn man Kultur definierenwill – z.B. mit dem im Raum stehenden Leitbild –, legtman ihr Fesseln an. Fesseln wären der Tod jeglicherKreativität, eines wichtigen Motors der Kultur. Das gehtschlicht und einfach nicht.Der vorliegende Gesetzesentwurf zeigt auf, in welchemRahmen Kultur künftig gefördert werden soll. Es ist einreines Rahmengesetz. Darin wird zum Glück nicht festge-legt, was Kultur sein soll. Das Gesetz bildet einen wichti-gen Beitrag für künftiges Kulturschaffen; es verdient dieeingehende Beratung in der Kommission und im Landrat.

://: Eintreten ist unbestritten.

– Rückweisungsanträge

://: In der Eventualabstimmung entfallen, bei einer Ent-haltung, auf den Antrag der Kommission (Rückwei-sung an den Regierungsrat) 50 Stimmen, auf denAntrag der SP-Fraktion (Rückweisung an die Kommis-sion) 29 Stimmen.[Namenliste einsehbar im Internet; 16.19]

://: Der Landrat weist die Vorlage 2009/134 mit 49:28Stimmen bei vier Enthaltungen an den Regierungsratzurück mit dem Auftrag, die Grundsätze der basel-landschaftlichen Kulturpolitik in Form eines Leitbildeszusammenfassend darzustellen oder in Form einesZielartikels ins Gesetz einfliessen zu lassen.[Namenliste einsehbar im Internet; 16.20]

Für das Protokoll:Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei

*

Nr. 1490

8 2009/210

Berichte des Regierungsrates vom 18. August 2009

und der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission vom

27. Oktober 2009: Neuer Name für die DMS 2 / Ände-

rung des Bildungsgesetzes. 1. Lesung

Karl Willimann (SVP), Präsident der Bildungs-, Kultur-und Sportkommission, führt aus: Im September 2007 hatdie Regierung dem Landrat beantragt, die zweijährigeDiplommittelschule (DMS 2) aufzuheben und statt dessendas einjährige Schulische Brückenangebot plus (SBAplus)auszubauen. Der Landrat hat den Antrag zurückgewiesenund die Regierung beauftragt, eine neue Vorlage auszu-

arbeiten. Gefordert wurde im Parlament u.a. ein Zwi-schenangebot, welches sich zwischen FMS und den Brü-ckenangeboten positioniert.Da im Moment noch nicht genau abzusehen ist, welcheneuen Rahmenbedingungen sich aus den beiden Projek-ten HarmoS und Bildungsraum Nordwestschweiz ergebenwerden, schlägt die Regierung in der Vorlage vom18. August 2009 dem Landrat vor, für den Moment amStatus quo festzuhalten. Im Hinblick auf den Namen derSchule braucht es dennoch eine Gesetzesänderung. DerBegriff «Diplom» wird in der ganzen Schweiz nur noch fürAbschlüsse der Tertiärstufe verwendet. Analog der Na-mensänderung für die Diplommittelschule 3 muss auch fürdie DMS 2 ein neuer Begriff gesucht werden. Die Regie-rung beantragt dem Landrat, die Schule «ZweijährigeZertifizierende Schule» (2ZS) zu nennen.In der Kommissionsberatung hielt die BKSD richtigerweisefest, dass es einzig um die Umbenennung der Schulegeht. Eine mit der Namensfindung beauftragte Arbeits-gruppe kreierte den oben genannten Namen «ZweijährigeZertifizierende Schule». In der Fragerunde war sich dieKommission nicht einig, ob der Name eine glücklicheWahl ist. In der allgemeinen Schullandschaft existiertbisher keine Zertifizierung. Zertifikate werden einzig in derErwachsenen- und Weiterbildung für einzelne Modulevergeben. Eintreten war unbestritten.In der Detailberatung wurde wiederholt moniert, der Be-griff «zertifizierend» passe nicht in die Volksschulland-schaft. «Berufsvorbereitende Schule 2 (BVS 2)», der Vor-schlag der Bildungsrats, sei passender und mache gleich-zeitig die Funktion der Schule ersichtlich. Ein Teil derKommission favorisiert hingegen eher die Variante desRegierungsrates, da sich die Schule damit besser vonandern berufsvorbereitenden Schulen abhebe.Nach etlichen Argumenten für und gegen den neuen Na-men stellte eine Landrätin Antrag auf Abänderung desNamens «Zweijährige Zertifizierende Schule» in «Berufs-vorbereitende Schule 2». In der Abstimmung sprach sichdie Kommission mit 5 : 5 Stimmen bei einer Enthaltungund mit Stichentscheid des Präsidenten für den Antragund damit für den Namen «Berufsvorbereitende Schule 2(BVS2)» aus.In der Detailberatung des Landratsbeschlusses betreffendÄnderung des Bildungsgesetzes wurde in erster Lesungder Begriff «Zweijährige Zertifizierende Schule» ersetztdurch «Berufsvorbereitende Schule 2». In der zweitenLesung ergaben sich keine Änderungen, der abgeänderteLandratsbeschluss wurde von der Kommission mit 10 : 0Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen. Die Kommissi-on beantragt dem Landrat Zustimmung zum von ihr abge-änderten Landratsbeschluss.

Elsbeth Schmied (SP) bestätigt die Aussage des Kom-missionspräsidenten, dass es auf Sekundarstufe in derschweizerischen Schullandschaft keine Diplomabschlüssemehr gibt. Diese sind der Tertiärstufe vorenthalten. Sieerinnert an die Umbenennung der «DMS 3» in «Fachmit-telschule (FMS)» im Februar 2008. In derselben Vorlagebat die Regierung auch um eine Abschaffung der«DMS 2» zugunsten des schulischen Brückenangebots«SBA plus». Der Landrat folgte diesem Antrag nicht undbat den Regierungsrat um Präsentation einer neuen Vor-lage im Falle einer Aufhebung der DMS 2, verknüpft mitdem Wunsch, dass der Ausbildungsgang weiterhin 2 Jah-re dauert. Dem wird mit der vorliegenden Vorlage Rech-

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nung getragen; die zweijährige Schule wird bis auf Weite-res unverändert weiter geführt. Nun musste aber aus be-reits genannten Gründen ein neuer Name gefunden wer-den. Die Findungsgruppe entschied sich für einen etwasexotischen Namen. Der Name «2ZS» wirkt in der hiesigenSchullandschaft fremd. Weder auf der Sekundarstufe Inoch II gibt es einen Zertifikats-Abschluss; Zertifikate sindder Tertiärstufe vorbehalten oder können bei einzelnenSprachmodulen in der Erwachsenenbildung erlangt wer-den.Der Bildungsrat schlug dem Regierungsrat den NamenBVS2 vor. Nach eingehender Diskussion kommt die SPzum Schuss, dass es sich bei dem Ausbildungsgang umeine Fortsetzung der Berufsvorbereitung handelt, die be-reits auf der Sekundarstufe I beginnt. Warum soll derName der Schule nicht genau das aussagen, was dieSchule beinhaltet? Das «2» steht einerseits für die2. Chance der Schülerinnen und Schüler, sich intensiv mitder Berufswahl auseinanderzusetzen, andererseits für diezweijährige Dauer der Schule. Die SP tauft das ‘Kind’grossmehrheitlich, mit wenigen Enthaltungen, auf «BVS2» und stimmt den Änderungen des Bildungsgesetzesgemäss Kommissionsbeschluss zu.

Paul Wenger (SVP) stimmt seiner Vorrednerin in weitenTeilen zu. Die SVP-Fraktion hilft bei der Taufe mit undwird dem neuen Namen einstimmig zustimmen.

Bea Fünfschilling (FDP) fügt einzig an, dass insbesonde-re der Weiterbestand der Schule wichtig ist. Der Namebildet ihres Erachtens einen marginalen Punkt. Auch dieFDP stimmt dem Namen «BVS2» zu.

Auch Christian Steiner (CVP) und die CVP/EVP-Fraktionsprechen sich für diese Namensänderung aus.

Der Inhalt der Schule ist wesentlich wichtiger als der Na-

me, meint Jürg Wiedemann (Grüne). Die Mehrheit derGrünen stimmt den Kommissionsanträgen zu.

1. Lesung (dem Bericht beiliegende Gesetzesänderung)

Titel und Ingress

I.

§ 3 Absatz 3 Buchstabe b

§ 6 Absatz 1 Buchstabe e

§ 11 Absatz 1 Buchstabe f

§ 14 Buchstabe c

Titel nach § 36a

§ 37 Absatz 2

§ 38 Absatz 2

§ 39 Absatz 1

II.

Es wird kein Rückkommen wird verlangt

://: Damit ist die erste Lesung abgeschlossen.

Für das Protokoll:Brigitta Laube, Landeskanzlei

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Nr. 1491

9 2009/296

Motion von Eva Chappuis vom 29. Oktober 2009: Um-

setzung des Sprachenkonzepts

Landratspräsident Hanspeter Frey (FDP) gibt bekannt,dass der Regierungsrat bereit ist, die Motion entgegen zunehmen und gleichzeitig abzuschreiben. Eine schriftlicheBegründung liegt vor.

Begründung des Regierungsrats (Beilage 2)

Die entsprechende Vorlage 2009/312 wurde mit heutigemDatum an die Bildungs-, Kultur- und Sportkommissionüberwiesen.

Eva Chappuis (SP) bedankt sich erstens beim Landrats-büro für die rasche Traktandierung und zweitens beimRegierungsrat für seine Kehrtwende. Nun sei zu hoffen,dass die Vorlage, bevor sie in der Kommission beratenwerden kann, nicht nur aus 75% sondern aus 100 % be-steht, denn in ihrer jetzigen Form ist sie noch nicht be-handelbar. Die Motionärin ist aber einverstanden mit derÜberweisung und Abschreibung ihres Vorstosses.

://: Damit ist Motion überwiesen und abgeschrieben.

Für das Protokoll:Brigitta Laube, Landeskanzlei

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Nr. 1492

10 2008/213

Interpellation von Martin Rüegg vom 11. September

2008: Keine Schule für Asyl-Kinder: Auch im Kanton

BL? Schriftliche Antwort vom 18. November 2008

Hanspeter Frey (FDP) fragt Martin Rüeggs Vertretung an,ob sie mit der Antwort zufrieden ist, eine kurze Erklärungabgeben möchte oder die Diskussion verlangt.

Hanni Huggel (SP) bedankt sich im Namen des Interpel-lanten, welcher grundsätzlich mit der Antwort zufrieden ist.Es ist erfreulich zu hören, dass jedes Kind, welchen Sta-tus es auch immer hat, im Kanton BL zur Schule gehenkann. Man hofft, dass es auch so gehandhabt wird.

://: Damit ist die Interpellation erledigt.

Für das Protokoll:Brigitta Laube, Landeskanzlei

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Nr. 1493

11 2009/109

Motion von Regula Meschberger vom 23. April 2009:

Musikalische Talentförderung

Der Regierungsrat ist bereit, die Motion entgegenzuneh-

men und gleichzeitig abzuschreiben, vermeldet der Land-

ratspräsident. Es liegt eine schriftliche Begründung vor.

Begründung des Regierungsrats (Beilage 3)

Regula Meschberger (SP) freut sich zwar, dass der Re-gierungsrat die Motion entgegen nimmt, ist aber nicht mitder Abschreibung (als teilweise erfüllt) einverstanden.§ 44 im Bildungsgesetz hält fest, dass kognitiv, sportlichund musikalisch begabte Kinder Anrecht auf eine ent-sprechende Förderung haben. Im sportlichen Bereich istder Kanton BL wahrlich ein Vorzeigekanton. Auch im mu-sikalischen Bereich wird einiges unternommen, insbeson-dere auf Stufe Gymnasium im Schwerpunktfach Musik.Dies gilt auch für das im Rahmen des Impulsprogrammsdes AVS stattfindende Preisträgerkonzert, welches eben-falls als Förderung bezeichnet werden kann.Der Kanton unternimmt aber nichts für die systematischeFörderung musikalisch begabter Kinder, und in diese Bre-sche sind die Musikschulen Baselland gesprungen, wasauch durchaus seine Logik habe, da die Musikschulengrundsätzlich Kompetenzzentren für die musikalischeBildung im Kanton sind. Wie dies geschieht, ist in derregierungsrätlichen Antwort gut und umfassend beschrie-ben. Mittlerweile beteiligen sich 12 von 15 Musikschulenim Kanton an dem Modell Förderklasse.Musikalisch begabte Kinder haben oft nicht nur Unterrichtin einem Instrument; häufig kommt ein zweites dazu. DieKinder der Förderklasse erhalten zudem auch Unterrichtin Musiktheorie, Musikgeschichte und Rhythmik. Eskommt einiges dazu, um die Ressourcen der Kinder tat-sächlich zu nutzen und ihnen das Notwendige zu geben.Damit entstehen natürlich – hohe – Kosten, die heute vonden Gemeinden und Eltern getragen werden müssen. Undnicht alle Eltern haben dazu die finanziellen Mittel (einpaar tausend Franken pro Jahr). Es werden damit Unge-rechtigkeiten und Ungleichheiten geschaffen. Kinder mitvermögenden Eltern können eine Förderklasse besuchen,andere nicht. Gleichzeitig übernehmen aber hier die Ge-meinden als Träger der Musikschule eine Aufgabe, die –zumindest bezogen auf die Sekundarschüler – eigentlichdem Kanton zukäme. Die musikalische Förderung bezah-len die Gemeinden, und nicht der Kanton.Ein weiterer Aspekt darf nicht ganz ausser Acht gelassenwerden: Generell wird immer wieder die Klage laut, dassan den Musikhochschulen – speziell in Basel – vor allemjunge Leute aus dem Ausland ausgebildet werden. Dassei nicht verwunderlich. Diese Leute kommen bestensvorbereitet an die Aufnahmeprüfung für die Hochschuleund bestehen sie, wohingegen die vorbereitende Aus-bildung unserer Jungen weniger gut sei. Durch das Feh-len einer systematischen Förderung wird den musikali-schen Talenten im Kanton etwas verbaut. Sie bittet dar-um, die Motion zu überweisen und stehen zu lassen.

Beatrice Herwig (CVP) erinnert daran, dass vor ein paarWochen das Info-Heft der kantonalen Verwaltung titelte:«Baselland, ein sportlicher Kanton». Weiter heisst es in

der Zeitschrift: «Dank optimaler Rahmenbedingungen andie internationale Spitze. Dank der Rahmenbedingungender Leistungssportförderung Baselland können die sport-begabten Jugendlichen Sport, Schule, Ausbildung be-stens miteinander verknüpfen.» Zudem findet sich darindie Aussage einer Schülerin, die fest hält, ihr Sportpen-sum nur dank der Leistungssportförderung BL so optimalgestalten zu können.Es ist also möglich, durch eine gezielte Talent- und Lei-stungssportförderung jungen Menschen den Weg an dieinternationale Spitze zu ermöglichen. Hier stellt sich ganzeinfach die Frage, warum dies in der Musik nicht möglichist. Warum lehnt die Regierung die Verantwortung für dieTalentförderung im Musikbereich ab und beschränkt sichauf ein eher dünnes Impulsprogramm? In der schriftlichenBegründung der Regierung werden unter «Fazit» alleHindernisse aufgezählt, die der musikalischen Talentför-derung im Weg stehen. Die Erkenntnis, dass etwas ver-bessert werden muss, ist da. Es besteht Handlungsbe-darf. Allerdings fehlt der Wille, sich auch aktiv für die mu-sikalische Talentförderung einzusetzen. Musik wird in derÖffentlichkeit nie dieselbe Präsenz haben wie der Sport;darum geht es aber nicht. In erster Linie soll auch derbegabte Jugendliche, der sich für die Musik entschiedenhat, auf optimale Rahmenbedingungen zählen können.Denn auch die jungen Musikerinnen und Musiker setzenmit ihrem Engagement Zeit und Energie ein und haben einRecht darauf, dass ihr Talent vom Kanton gefördert wird.

Regula Meschberger hat es bereits erwähnt, die Musik-schule ist Gemeindesache. Aber spätestens, wenn derJugendliche in die Sekundarschule geht, braucht er dortoptimale Rahmenbedingungen, und die können nicht dieGemeinden, sondern der Kanton muss sie schaffen. DieCVP/EVP-Fraktion bittet den Rat, die Motion zu überwei-sen, aber nicht abzuschreiben. Sie hofft, bald ein Info-Heftder kantonalen Verwaltung mit dem Titel «Baselland, einmusikalischer Kanton» in Händen halten zu können.

Thomas de Courten (SVP) beantragt von Seiten seinerFraktion, die Motion abzulehnen. Immer wieder habe mansich die Frage zu stellen, was ist denn Aufgabe des Staa-tes, was kann er sich leisten? Diese Frage stellt sich auchim Bereich der Musikförderung. Es sei nun nicht so, dassMusik im Kanton nicht gefördert wird. Die Musikschulenermöglichen es allen Schulkindern, ein Musikinstrumentzu erlernen und zu spielen und dies bis zu einem sehrhohen Niveau. Das kommt seines Erachtens sehr wohleiner Unterstützung und Förderung durch den Kantongleich.Andererseits gibt es einige Institutionen oder Organisatio-nen, auch Stiftungen, die sich genau dem Zweck der Ta-lentförderung verschrieben haben. Er selbst ist Mitgliedeines Service-Clubs, der sich dieses Themas angenom-men hat und jährlich einen europäischen Talentwettbe-werb, jeweils für ein anderes Instrument – dieses JahrGitarre – ausschreibt. Man geht dabei auch auf die regio-nalen Musikschulen zu und bittet sie, talentierte Leute zumelden, die an einem solchen Internationalen Wettbewerbteilnehmen möchten.Vom Kanton wird seines Erachtens im musikalischenBereich bereits eine grosse Grundlagenarbeit geleistet,auch auf Kosten der Steuerzahler.

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Und für das spezifische Anliegen der Talentförderung imSpitzenbereich bestehen genügend Angebote aus privaterInitiative. Seitens Kanton gebe es absolut keinen Hand-lungsbedarf.

Christine Mangold (FDP) möchte von Seiten FDP nichteine Grundsatzdiskussion über Sinn und Notwendigkeitder musikalischen Talentförderung führen, welche ge-mäss Bildungsgesetz unbestritten ist. Die bestehendenFörderprogramme werden von der FDP begrüsst. An ers-ter Stelle steht für sie bei der Behandlung der Motion dieTatsache, dass eine – ebenfalls im Bildungsgesetz vor-gespurte – Aufgabenteilung stattgefunden hat. Die Musik-schulen fallen laut Bildungsgesetz in den Kompetenz-bereich der Gemeinden und werden von diesen finanziert.Im Gegenzug gingen die Realschulen zum Kanton über.Die FDP findet es klar nicht sinnvoll, hier erneut eine Ver-mischung zu machen und eine andere Schnittstelle zuschaffen, wenn zur Zeit in allen Bereichen an einer Ent-flechtung zwischen Gemeinde- und Kantonssache ge-arbeitet wird. Eine Mehrheit der FDP-Fraktion findet, Mu-sikschule sei Sache der Gemeinde.

Eva Chappuis (SP) ist ebenfalls der Ansicht, dass dieAufgabenteilung mit dem Bildungsgesetz vorgenommenwurde und die Gemeinden auch in der Lage wären, dieAufgabe zu erfüllen. In Reinach funktioniert es und kostetnicht das Gelbe vom Ei, d.h. nicht deswegen hat manallenfalls finanzielle Mühe. Was Reinach kann, solltenauch andere Gemeinden können. Tatsache ist aber, dasses von einem Teil der Gemeinden nicht getan wird unddiese sich weigern, es als spezielle Förderung anzuerken-nen und in die Begabtenförderung zu investieren. Daherist allenfalls eine Änderung des Bildungsgesetzes notwen-dig. Es soll klar sein, wo welche Aufgabe liegt und dasssie erfüllt wird. Auch Eva Chappuis ist nicht der Meinung,dass nun der Kanton dort einspringen soll; aber er soll dieHandhabung regeln, so wie er es bei der Sportförderungauch getan hat. Sie plädiert ebenfalls für Überweisung derMotion ohne Abschreibung.

Auch die Grünen setzen sich für eine Überweisung der

Motion ein, vermeldet Christoph Frommherz (Grüne). ImWesentlichen wurde von Seiten CVP und SP alles gesagt.Die Motion führt in der Hauptsache zur Chancengleichheitin der Talentförderung bei.

Regierungspräsident Urs Wüthrich begründet den Antragder Regierung auf Überweisung und Abschreibung: Esgibt eine Gleichbehandlung zwischen Sport und Musik.Der Unterschied ist, dass es für die beiden Bereiche un-terschiedliche Träger gibt, indem im Bereich Leistungs-sportförderung ab der Sekundarstufe I der Kanton alsSchulträger zuständig ist, während die Gemeinden dieTrägerschaft bei der Musikschule auch auf Stufe Sekund-arschule behalten. Störend sind für ihn die durch die Kom-munalisierung dieses Bildungsbereichs eingetretenen,politisch aber gewollten Unterschiede. Will man hier Kor-rekturen schaffen, so gibt es dafür zwei Möglichkeiten.Einerseits eine – auf politischem Weg zu bewerkstelligen-de – Änderung der Trägerschaft der Musikschulen. Oderes könnte den Gemeinden mittels Gesetz vorgeschriebenwerden, dass sie die Talentförderung sicherzustellen ha-ben.

Seiner Ansicht nach sind dafür aber kaum Mehrheiten zuerreichen, weder für die eine noch die andere Variante.Die vorliegende Motion möchte den Gemeinden keineVorschriften machen, sondern verlangt, dass der Kantondas spezielle Angebot finanziert. Diese Mischvariantelehnt der Regierungsrat klar ab. Es macht seines Erach-tens keinen Sinn, in diesem Bereich der Entflechtungentgegenzuwirken. Man müsste sich dann nämlich auchder Diskussion stellen, ob es gerechtfertigt ist, für die EliteSpezialregelungen zu schaffen, während in der Grund-versorgung derart grosse Unterschiede bestehen. DerVorstoss soll mit der Auslegeordnung zu dem, was derKanton heute macht, abgeschrieben werden.

Gegenüberstellung: Überweisung – Antrag auf Ablehnungder Motion (SVP)

://: Der Landrat stimmt der Überweisung mit 41 Ja- : 29Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen zu.[Namenliste einsehbar im Internet; 15.50]

Abschreibung der Motion

://: Mit 31 Ja- : 40 Nein-Stimmen bei 5 Enthaltungenspricht sich der Landrat für eine Nichtabschreibungder Motion aus.[Namenliste einsehbar im Internet; 15.51]

Für das Protokoll:Brigitta Laube, Landeskanzlei

*

Nr. 1494

12 2008/252

Postulat von Beatrice Fuchs vom 16. Oktober 2008:

Förderung des Behindertensports durch den Kanton

Basel-Landschaft

Der Regierungsrat ist bereit zur Übernahme des Postu-

lats, erklärt Hanspeter Frey (FDP).

Thomas de Courten (SVP) stellt von Seiten SVP Antragauf Nichtüberweisung. Auch hier muss die Frage, ob essich bei dieser Aufgabe um etwas handelt, das der Kantonneu und zusätzlich übernehmen muss, mit nein beant-wortet werden. Die Postulantin selbst schreibt, dass esbereits eine entsprechende Verankerung im Gesetz gibt.Gravierender scheint ihm, dass mit dem Postulat sugge-riert wird, es würde in diesem Bereich vom Kanton nichtsgetan. Das stimme nun hinten und vorne nicht und seieigentlich ein Affront gegenüber dem kantonalen Sport-amt, welches sich in diesem Bereich sehr stark engagiertund bereits mit Insieme eine enge Zusammenarbeit pflegtund daraus hervorgehend eine ganze Reihe von Veran-staltungen und Fördermöglichkeiten anbietet. So gibt esbeispielsweise den basellandschaftlichen Behinderten-sporttag, den Trail-O (Orientierungslauf für Behinderte),Ski- und Wanderlager für Behinderte, den Slow-up miteinem speziellen Kurs für Behinderte etc. Das Sportamtunternimmt heute bereits sehr vieles in diesem Bereich,daher lehnt die SVP das Postulat ab.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 12. November 20091504

N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\lr_2009-11-12_ptk.wpd – [10.10.01]

Regula Meschberger (SP) bittet namens der SP-Fraktiondas Ratskollegium um Überweisung des Postulats. Mitihrem Vorredner geht sie insofern einig, als insbesondereAnlässe organisiert und einiges unternommen wird imBereich Behindertensport. Es fehlt aber eine systemati-sche Förderung des Behindertensports im Kanton, dazugehören gute Trainingsmöglichkeiten usw. Ist nun imSchulbereich wie auch in der Arbeitswelt immer wiedervon Integration die Rede, so gehört auch der Teil Sport alswichtige Freizeitbetätigung dazu. Der Sport ist für vieleMenschen mit Behinderung die Möglichkeit, autonometwas zu machen und ein lebenswertes Leben zu führen.

Werner Rufi (FDP) und seine Fraktion unterstützen dasPostulat einstimmig. Die Förderung des Behindertensportsim Kanton kann in der Tat noch weiter voran getriebenwerden, auch wenn das Sportamt diesbezüglich bereitsgewisse Schritte unternimmt. In diesem Bereich kannnicht zu viel gemacht werden. Die betroffenen Menschensind in allen Bereichen unterstützt – in der Berufswelt, inden Schulen. Aber auch im Sportbereich ist eine Unter-stützung zentral, daher begrüsst man eine Prüfung, inwelcher Form und mit welchen regelmässigen finanziellenMitteln der Behindertensport unterstützt werden könnte.

Marie-Theres Beeler (Grüne) und die Grünen halten esfür wichtig, dass der Behindertensport systematische ge-fördert wird. Es reicht nicht aus, dass der Auftrag auf Ge-setzesebene da ist, wenn keine Massnahmen auf Ver-ordnungsebene folgen, welche die bereits bestehendenAktionen und Engagements des Sportamtes systematisie-ren, damit eine breite Förderung des Behindertensportserfolgen kann. Wie gesagt, die Möglichkeit, sportlich tätigzu sein, bildet einen wesentlichen Beitrag zur Integrationvon Behinderten in unserer Gesellschaft wie auch zu de-ren Lebensqualität und in diesem Sinne auch zur Gleich-stellung von Behinderten mit Nichtbehinderten. Nicht zu-letzt wird damit auch ein wesentlicher Beitrag zur gesund-heitlichen Prävention von Behinderten geleistet. Man bittetum Zustimmung zum Postulat.

Regierungspräsident Urs Wüthrich führt aus: Der Regie-rungsrat und das Sportamt betrachten das Postulat aus-drücklich nicht als Affront sondern als Chance, um auf-zeigen zu können, wie erfolgreich und engagiert, aberauch wie systematisch die Fördermassnahmen heutesind. Die beabsichtigte Auslegeordnung wird einerseitsdem Parlament die Gelegenheit geben, Anregungen undAnmerkungen in Bezug auf allfälligen Optimierungsbedarfeinzubringen. Andererseits soll damit auch die Förder-praxis des Kantons aufgezeigt werden, welche es bei-spielsweise einer Rollstuhlsportlerin der Maturaklasse desGymnasiums Liestal ermöglicht, sich zur Zeit auf die Para-lympics vorzubereiten. Auch in der Wirtschaftsmittelschulein Reinach werden Spitzensportlerinnen mit Einschrän-kungen gefördert. Der Regierungspräsident bittet um Zu-stimmung zur Überweisung.

://: Das Postulat 2008/252 wird vom Landrat mit 51 : 18Stimmen bei 3 Enthaltungen an die Regierung über-wiesen.[Namenliste einsehbar im Internet; 15.58]

Für das Protokoll:Brigitta Laube, Landeskanzlei

Nr. 1495

13 2008/275

Motion von Paul Wenger vom 30. Oktober 2008: Teil-

überarbeitung und Revision des Basellandschaftli-

chen Bildungsgesetzes vom 6. Juni 2002, insbesonde-

re die Anpassung von § 11 Klassengrössen an der

Sekundarschule des Kantons Basel-Landschaft

Landratspräsident Hanspeter Frey (FDP) bemerkt ein-leitend, dass die Regierung die Motion ablehne.

Regierungspräsident Urs Wüthrich (SP) ergänzt, dassdie Regierung den Vorstoss sowohl als Motion als auchals Postulat ablehne.Die aktuelle Situation bei der Klassenbildung zeigt, dassdie durchschnittliche Grösse auf Niveau A rund 16 Schü-lerinnen und Schüler beträgt und auf den Niveaus E und P21. Mit diesem Vorstoss und der beantragten Reduktionwürden im Bildungsbereich CHF 34 Millionen Mehrkostenausgelöst, deren Mehrwert nicht begründbar wäre.Die Forderung ist nicht nur aus finanzpolitischen Überle-gungen unrealistisch, sondern auch pädagogisch nichtüberzeugend zu begründen. Den Schulen stellen sichunter den Stichworten Heterogenität, besondere Bedürf-nisse einzelner Schülerinnen und Schüler, besseres Aus-schöpfen des Bildungspotenzials und mehr Bildungsge-rechtigkeit andere Herausforderungen, welchen mittelsverbesserter Aus- und Weiterbildung der Lehrerinnen undLehrer Rechnung zu tragen und wofür ein gezielter Res-sourceneinsatz vorzunehmen ist.Eine schematische Reduktion von Klassengrössen istnicht zu rechtfertigen, denn es kann bis heute nicht belegtwerden, dass ein direkter Zusammenhang zwischen derGrösse einer Klasse und der Leistung ihrer Schülerinnenund Schüler besteht. Klassen, die mit Integrationsauf-trägen spezielle Herausforderungen zu bewältigen haben,sind als «Projekt» zu betrachten, weil die speziellen Be-dürfnisse von Klasse zu Klasse variieren. Weiter lässt sicheine Senkung der Schülerzahlen auch im interkantonalenVergleich nicht begründen. Den «sehr grossen» Beträgen,die mit diesem Vorstoss ausgelöst werden sollen, stehtkein bildungspolitischer Mehrwert gegenüber, weshalb dieRegierung den Vorstoss klar ablehnt.

Paul Wenger (SVP) bemerkt zunächst, dass seine Motionschon mehrmals traktandiert worden sei und nun endlichbehandelt werde. Er spricht im Namen einer Minderheitseiner Fraktion, würde sich aber auch als Einzelsprecheran den Rat wenden, weil er davon überzeugt ist, dass dieForderung in Sachen Bildung einiges auslösen kann undwird.Die Äusserungen von Regierungspräsident Urs Wüthrichüberzeugen den Votanten – bei allem Respekt vor desersteren Amt – «hinten und vorne» nicht. Die eingereichteMotion fordert eine Reduktion der Klassengrössen, wobeidie Grössen gegenüber der ursprünglichen Version geän-dert worden sind und die Änderung dem Landschreiberkommuniziert worden ist [es wird ein Dokument mit denentsprechenden Angaben zur Projektion und Lektüre desLandrats aufgelegt]

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 12. November 2009 1505

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Motion Klassengrösse, Geschäft Nr. 2008-275

Als Motionär ändere ich meinen Antrag wie folgt:

.... Dahingehend zu überarbeiten, dass die Richt- undHöchstzahlen der Klassengrössen an folgenden Stufender “Volksschule” korrigiert werden:

§ 11 KlassengrösseDie öffentlichen Schulen des Kantons und der Einwohner-gemeinden haben bei der Klassenbildung folgende Richt-und Höchstzahlen pro Klasse einzuhalten:

Kindergarten Richtzahl 20 / Höchstzahl 22 alt: 21 / 24Primarschule Richtzahl 20 / Höchstzahl 22 alt: 22 / 26Sek.schule E Richtzahl 20 / Höchstzahl 22 alt: 22 / 26Sek.schule P Richtzahl 20 / Höchstzahl 22 alt: 22 / 26

Der Redner geht davon aus, dass die Motion gelesenworden ist und deren Kerninhalte also vertraut sind.Jeden Tag ist zu lesen, dass sich die Welt verändere.Falls noch nicht bemerkt: Sie verändert sich sehr schnell!«Rasend schnell» verändert sich die Bildungslandschaft:In den Schulzimmern weht ein spürbar anderer Wind alsnoch vor Jahren. Leider breiten sich neben dem eigentli-chen Kerngeschäft – dem Unterrichten im Klassenzimmer– immer mehr «Bildungstechnokraten», Erziehungsdirek-toren und andere Fachleute im Namen der Wissenschaft-lichkeit auf diesem «Tummelfeld» aus, wobei jeder meint,er habe eine schlauere Idee als der andere, obwohl siealle vom Schulalltag weit entfernt sind.Es gibt viele «Baustellen» in diesem Kanton, in der Nord-westschweiz und in diesem Land. Festzuhalten ist: In denKlassenzimmern der Volksschule werden – sehr oft«matchentscheidende» – Weichen gestellt. Genau aufdiesen Punkt zielt die Motion ab: Dieser Vorstoss will vor-teilhaftere Bedingungen für die Kinder und Jugendlichenschaffen und die «gute Schule Baselland» – wie sie sehroft und gern vom Bildungsdirektor genannt wird – nochbesser machen.Als Motionär ist er «nicht so naiv und blauäugig» zu glau-ben, kleinere Klassen bringen «schlagartig und unmittel-bar» bessere Ergebnisse. Die Klassengrösse ist nicht dieeinzige, aber eine wesentliche Bedingung für guten Unter-richt. Guter Unterricht kann bei kleineren oder nicht zugrossen Klassen eindeutig besser gelingen. «Große Klas-sen verhindern modernen Unterricht» heisst es immerwieder von Seiten der BKSD, aber auch für den modernenSchulbetrieb bedeutet modern nicht immer auch gut. Ganzim Gegenteil: Große Klassen erschweren die Berücksich-tigung der Bedürfnisse einzelner Schülerinnen und Schü-ler klar sowie auch die Förderung der unterschiedlichbegabten Schüler, und sie verschlechtern gesamthaftbetrachtet gute Ergebnisse.Bei der Eingabe seiner Motion ist er als welt- und realitäts-fremd bezeichnet worden, und es wurde argumentiert,auch früher habe es Klassen mit 30 bis 40 Kindern gege-ben. Aber solche Vergleiche bringen nichts: Die Stimmungim Bildungswesen hat sich verändert, und auch in derMedizin wird Spitzenqualität gefordert und beispielsweise«ein Spital aus der Nachkriegszeit» nicht akzeptiert.Er weiss, dass in einigen Fraktionen andere Meinungenzum Thema existieren. Er will sich deshalb zunächst dieguten oder weniger guten Argumente für oder gegen denVorstoss anhören und sich anschliessend nochmals zuWort melden.

Thomas de Courten (SVP) vermerkt, dass die Mehrheitder SVP die Motion ablehne.Er schliesst sich in vielen Teilen den Argumenten vonRegierungspräsident Urs Wüthrich an – «das kommt sel-ten genug vor, aber wo er recht hat, hat er recht» [leichteErheiterung] –, wonach die Forderung des Vorstosses inder Realität bereits erfüllt ist, wie dies die Zahlen belegen.Auf Niveau A beträgt die Höchstzahl laut Gesetz 20 Ju-gendliche, liegt aber effektiv bei 16 pro Klasse. Bei denKleinklassen ist das Maximum auf 13 angesetzt, wird abermit 9 Jugendlichen auch nicht ausgenützt, ebenso auf denNiveaus E und P mit 20 oder 21 Schülerinnen und Schülerpro Klasse bei einer Höchstzahl von 26. Die gesetzlichenLeitplanken sind also beizubehalten und besser auszunüt-zen, denn mit diesem Vorstoss entstünden Mehrkostenvon CHF 34 Millionen ohne wesentliche Qualitätsverbes-serung.In den vergangenen Zeiten sind die Klassengrössen redu-ziert worden, wobei unter anderem auch diese Richtzahlim Bildungsgesetz eingeführt worden ist, ohne allerdingsdeshalb einen Qualitätssprung an den Baselbieter Schu-len feststellen zu können. Auch das bildungspolitischeUmfeld kann diesbezüglich nicht herangezogen werden,weil kein anderer Kanton diese Richtzahlen anpassen will.Und die unterschiedlichen Klassengrössen in den ver-schiedenen Regionen beruhen nicht zuletzt auf den unter-schiedlichen Schulhäusern mit unterschiedlich modernerInfrastruktur. Von der Sekundarschule Gelterkinden weisser, dass dort grosszügig bemessene Schulräume zur Ver-fügung stehen, die sich auch für modernen Unterrichteignen. Wie es andernorts aussieht, entzieht sich seinerKenntnis, aber wenn Schulhäuser heute in diesen Dimen-sionen geplant werden, dann hat es in diesen Schulzim-mern «wesentlich mehr Platz für weniger Schüler» hat, alsdies in seiner eigenen Jugendzeit der Fall gewesen ist.

Eva Chappuis (SP) geht davon aus, dass nun nur von derabgeänderten Motion Paul Wengers die Rede sei, dieKostenberechnung der Verwaltung aber von der altenVersion ausgehe. Die CHF 34 Millionen hätte auch die SPnicht einfach so ausgeben wollen, wenn die Motion nichtabgeändert worden wäre.Die Motion ist deutlich abgeschwächt worden und hatvernünftige Zustände an den Schulen zum Ziel. Deshalbist die SP grossmehrheitlich für Überweisung des Vor-stosses als Motion, würde aber auch ein Postulat unter-stützen. Die Schülerzahlen in den Klassen des Baselbietssind tatsächlich relativ tief, aber es sind Durchschnitts-zahlen von sehr kleinen und maximal grossen Klassen.Weil die heutigen Maximalzahlen «eindeutig zu hoch»sind, geht es also darum, genau diese mittels dieser Moti-on zu senken. Es kommt selten genug vor, dass die SPeinen Vorstoss der SVP «relativ vorbehaltlos» mittragenkann.

Jürg Wiedemann (Grüne) meint, dieser Vorstoss seirelativ entscheidend für die künftige Gestalt der Schule.Es geht um die Grundsatzfrage, welche Form des Unter-richts erwünscht ist.Wenn es wie vor 30 oder 50 Jahren nur Frontalunterrichtsein soll, können es pro Klasse 30 Schülerinnen undSchüler und mehr sein und kann die Maximalzahl ent-sprechend angepasst werden. Die Hauptsache wird dannsein, dass die Kinder an ihren Plätzen sitzen und ruhigsind. Wenn aber moderner Projekt- und Individualunter-

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 12. November 20091506

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richt gewünscht wird, sind 26 Kinder in einer Klasse «ein-fach viel zu viel». Mit Berufung auf die Durchschnittszahlvon ca. 21 Kindern pro Klasse wird klar, dass man beivielen Klassen nichts verändern muss. Aber wenn es imKanton Klassen mit 25 bis 26 Schülerinnen und Schülerngibt, fragt sich auch, wo hier die Chancengleichheit ge-genüber Kindern in kleineren Klassen bleibt, denn dasführt zwangsläufig zu einem völlig anderen Unterricht.Das Argument, kleine Klassen erbringen keine besserenLeistungen, ist nicht nachvollziehbar. Von 100 Pädagogenwürden wohl in einer Umfrage 99 sagen, dieser Satz stim-me nicht. Denn durch kleine Klassen wird individuellerUnterricht erst möglich, so dass man «wesentlich mehr»aus den Kindern herausholen kann mit der Folge, dasssich bessere Noten ergeben und es «viel weniger» zu«removierende» Schüler gibt. Das wäre anhand der ent-sprechenden Durchfallquoten nachweisbar. Im Übrigen istdas Repetieren auch ein gewisser Kostenfaktor, der mitkleineren Klassen eingespart werden kann.Zu Thomas de Courten ist zu bemerken: Die Motion isttrotz der aktuellen Durchschnittszahl von unter 22 Schü-lern pro Klasse «bei weitem» nicht erfüllt, und es gehtdarum, die Spitzen von 25 und 26 Kindern pro Klasse zusenken. Die Kosten von CHF 34 Millionen sind falsch undsind auch gemäss Aussage des Bildungsdirektors aufeiner anderen Basis berechnet worden.

Christine Mangold (FDP) erinnert daran, dass viele derLandräte bei der Ausarbeitung des Bildungsgesetzesnoch nicht dabei gewesen seien. Schon damals hat esintensive Diskussionen um Richt- und Höchstzahlen gege-ben, und man hat Zeit investiert, um die richtigen Zahlen– auch im interkantonalen Vergleich – zu eruieren. DieUmstände haben sich seit 2003 nicht so wesentlich ver-ändert, wie dies unter anderem Jürg Wiedemann glaubenmachen will.Nun wird aber hier im Landrat bald – um jetzt nicht nocheinmal die Kostenfrage anzusprechen – über das Konkor-dat zur integrativen Schule, welches das Schulzimmer undden Schulbetrieb wesentlich verändern wird, verhandeltwerden, weshalb dann auch die Frage der Klassengrössezu diskutieren sein wird. Wieso soll also dieser einzelneAspekt jetzt herausgepickt und zementiert werden, wel-cher dann vielleicht eine ganz andere Betrachtungsweisedes Problems erfordert? Die These aber, dass allein klei-ne Klassen guten Unterricht garantieren, ist nicht bewie-sen.Die FDP ist «allergrösstmehrheitlich» generell gegenÜberweisung des Vorstosses, da im Bildungsbereich ganzandere Probleme existieren.

Christian Steiner (CVP) hält fest, dass eine Mehrheit derCVP-/EVP-Fraktion die Motion ablehne.Er meint, dass die aktuellen Zahlen den geforderten Vor-gaben entsprechen, wobei man sich schon vor sechsJahren mit den Zahlen bei der Ausarbeitung des Bildungs-gesetzes intensiv auseinander gesetzt hat. Aber: «DasGanze hat ein Preisschild». In der Budgetdebatte wirdfestgestellt werden, dass die Kosten im Bildungswesenam meisten gestiegen sind. Das setzt sich aus einzelnenSchritten wie diesen zusammen, wobei ja diesbezüglichnoch mehr Forderungen im Raum stehen: Laptops fürSchüler etc.Bei der Frage, was gute Schule sei, ist offenbar gemässeiner neuen Studie auch festzuhalten, dass Frontalunter-

richt per se nicht schlecht, bzw. besonders für Knaben gutist. Studien haben weiter gezeigt, dass der Einfluss derLehrer auf den Schulerfolg und das Lernverhalten derKinder überraschenderweise 15 bis 20% beträgt, währendjener der Eltern bei 35 bis 50% liegt. Vielleicht werdendiese Studien eines Tages wieder widerlegt werden, aberkleinere Klassen bedeuten nicht unbedingt bessere Schü-ler.

Thomas Bühler (SP) hat 2008 ein Postulat gleicherStossrichtung (2008/092) eingereicht, welches auch über-wiesen worden ist. In diesem Postulat regte er an, im Rah-men der HARMOS-Vorlage eine Richtzahl von 20 undeine Höchstzahl von 24 Kindern pro Klasse zu prüfen.Beim ursprünglichen Vorschlag von Paul Wenger von 16Schülerinnen und Schülern als Richtzahl ist er selbst,Thomas Bühler, auch erschrocken: Das ist zugegebener-massen «happig».Er meint aber, die geänderte Motion ist nochmals zu prü-fen. Denn bei seinen zahlreichen Schulbesuchen alsSchulleiter war und ist festzustellen, dass die Lehrperso-nen, wenn sie engagiert unterrichten – frontal oder inGruppenarbeiten – und die Klasse eine gewisse Grösseüberschreitet, durch Elternarbeit, disziplinarischen Mass-nahmen etc. zunehmend belastet sind. Die Lehrer werdensowohl auf der Primar- als auch auf der Sekundarstufesehr belastet, weil die Unterstützung durch das Elternhausder Kinder nicht mehr einfach so gegeben ist.Die heutigen Durchschnittszahlen bei den Klassengrössenauf allen Ebenen der Volksschule sind erfreulich und soll-ten auch so bleiben. Es geht aber tatsächlich darum, die-sen Grössen die Spitze zu brechen und sie in den Primar-und Sekundarschulen auf unter 25 oder 26 Personen zubringen, weil solche Grössen die Lehrpersonen überfor-dern. In vielen Schulen sind Lehrpersonen mit solchenSituationen überfordert, wobei ja Zusatzmassnahmen zurLinderung solcher Umstände, wie z.B. bestimmte Aus-bildungsmodule, auch kosten.Vor der Einreichung seines Postulats im Jahr 2008 hat ersich beim Statistischen Amt BL informiert, was es kostenwürde, eine Höchstzahl von 24 Kindern einzuführen. Dieshätte damals auf Primar- und Sek-I-Stufe rund ein Dut-zend Klassen betroffen, die entsprechend verkleinert hät-ten werden müssen und was nicht ca. CHF 30 Millionenkosten würde, sondern nur rund CHF 1,5 Millionen. Unddieser Betrag wäre aufzuwiegen mit den bereits heuteerteilten Zusatzstunden für zu große Klassen. Letztlichergibt sich daraus also keine große Differenz, die es zubezahlen gälte.Zu Christine Mangolds Argument der Einführung der in-tegrativen Schule, die es abzuwarten gelte, ist zu sagen,dass dieser Vorstoss nicht nur die Vergangenheit bewälti-gen helfen will, sondern auch die künftigen Herausforde-rungen der Schule. Im Übrigen ist die integrative Schuledoch schon heute Tatsache: Schon jetzt sind in normalenKlassen viele Kinder anzutreffen, die früher in Kleinklas-sen eingeteilt worden wären. Die Integration von behinder-ten Kindern wird sehr grosszügig mit Ressourcen unter-stützt, während die Integration von «Kleinklassenschü-lern» in sehr geringem Masse unterstützt wird, obwohldiese mit ihrem Verhalten viel mehr Arbeit verursachen.Und gerade in Klassen mit 25 oder 26 Kindern ist es nichtgut, auch noch solche Kinder unterrichten zu müssen. Inder HARMOS-Vorlage vom letzten Jahr hat er übrigensnichts von einer Anpassung der Klassengrösse aufgrund

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 12. November 2009 1507

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der geplanten Integration gelesen. Darum ist heute einZeichen zu setzen, dass dies vorgesehen werden soll,und ist also der Vorstoss von Paul Wenger zumindest alsPostulat zu unterstützen.

Klaus Kirchmayr (Grüne) ist als Finanzpolitiker «scho-ckiert» über die Nonchalance von RegierungspräsidentUrs Wüthrich, mit welcher dieser «mit Zahlen um sichschmeisst», bei denen man auf den ersten Blick sehe,dass diese «völlig neben den Schuhen» seien.Bei voller Transparenz und fairer Beurteilung wäre fest-stellbar, dass die Kosten wesentlich tiefer als präsentiertausfallen werden und mit den positiven und finanziellquantifizierten Effekten Sparpotenzial vorhanden seinkönnte. Unter diesem Aspekt ist es «sehr, sehr, sehr müh-sam» zu sehen, auf welche Art und Weise wieder einmaleine Bildungsvorlage mit finanziellen Konsequenzen prä-sentiert wird.Weiter ist zu bedenken, dass heute pro Volksschüler, die80 oder 90% der Kinder ausmachen, weniger ausgegebenwird als vor fünf Jahren. Das Geld, welches für die immerteurere Bildung aufgewendet worden ist, ist nie den Volks-schülern zugute gekommen. Auch wird hier nicht überirgendein kleines Teilchen, bzw. einen einzelnen spezi-fischen Aspekt diskutiert, sondern über eine strategischeFrage, deren Beantwortung allen etwas bringen soll.Ebenso ist nicht zu verstehen, dass der pädagogischeEffekt negiert wird. Heute ist es normal, bei der Bewertungvon Schulen auch das Betreuungsverhältnis von Lehrernzu Schülern als eines der wichtigsten Kriterien zu untersu-chen. Deshalb darf der Rat nicht dem «ganz klar» nichtkorrekten Argument der Kosten folgen und soll dieser denstrategischen Entscheid für mehr Betreuung «der Massenunserer Volksschüler» fällen.

Paul Wenger (SVP) meint aufgrund der Voten, dass of-fenbar einige der Anwesenden relativ wenig einerseits vonSchule und anderseits von Bildung verstehen.Schule und Bildung müssen nicht zwingend dasselbesein, aber sein Vorstoss ist sicher nicht wie eine Finanz-vorlage zu behandeln, denn Bildung ist nicht immerverwert- und messbar und hat immer auch etwas Nicht-Ökonomisches. Schule kann auch nicht nach Aspektender Rentabilität geführt werden.Was die angesprochenen Kosten betrifft, so geht es in derDiskussion über die aufgelegten Zahlen jetzt um rund einDutzend Klassen, die zu finanzieren wären. Und dieseDiskussion ist umso erstaunlicher, als in Baselland, in derNordwestschweiz und in der Schweiz in Sachen Bildungmit «endloser Experimentiererei, Studien und zum Teil alsSpezialprogramme verkauften Expertisen» für andereSachen «Unsummen verlocht» werden. Die Bürokratie inden kantonalen Bildungsdirektionen ist aufgeblasen wor-den: 54% der Bildungsbudgets in der Schweiz werdendafür ausgegeben und nur noch 46% für den eigentlichenUnterricht!Ist ein solches Verhältnis sinnvoll? Es ist «absolut unhalt-bar»! Wenn hier nun über die Ausgaben von ein paar «Mil-liönchen» geredet wird, muss auch gesagt werden, dassdie Bürokratie und die Experimentiererei gestoppt und dieLehrkräfte von unzähligen Sitzungen und Administrativ-aufgaben entlastet werden müssen, damit wieder sinnvol-ler Unterricht in den Klassenzimmern stattfinden kann[Beifall durch Bankklopfen von der Ratslinken].Kleinere Klassen müssen gegenüber ausufernder Büro-

kratie und «Reformitis» Priorität haben. Wenn weiter ge-macht wird wie bisher, wird der Anteil der Bürokratie amBildungsbudget in ein paar Jahren bei 60 oder 70% lie-gen. Will man weiterhin «Millionen verlochen», muss mangemäss Antrag der Regierung und bestimmter – teilweiseauch seiner eigenen – Fraktionen stimmen.Der Redner sieht im Saal viele intelligente und gebildeteMenschen, die er bittet, sich – nach «Überwindung desZeitalters der Aufklärung» – «mutig» zu entscheiden und«den entscheidenden, aber richtigen Knopf zu drücken».[Applaus der Ratslinken.]

Thomas de Courten (SVP) ist seinerseits schockiert überden Finanzpolitiker Kirchmayr, der das Geld «mit vollenHänden» ausgebe, ohne dafür einen effektiven Nutzen zuerhalten.Auch konnte bis heute nicht nachgewiesen werden, dasseine Reduktion der Klassengrösse von 26 auf 22 Kindertatsächlich mehr Qualität in die Bildung bringt, so dassdiese Aktion von Paul Wenger, dem die Qualität im Bil-dungsbereich wichtig ist, nicht verständlich ist – erst rechtnicht, wenn die heutigen Zustände bereits der Forderungentsprechen. Auch wenn es im oberen Kantonsteil ten-denziell grössere Klassen hat als im unteren [er wird vonverschiedenen Seiten dahingehend korrigiert, dass essich umgekehrt verhalte, und akzeptiert den Hinweis], istkein solcher, qualitativer Unterschied festzustellen. Des-halb soll die Motion abgelehnt werden.

Landratspräsident Hanspeter Frey (FDP) unterbricht die«angeregte Bildungsdiskussion» und begrüsst herzlich aufder Tribüne des Landratssaals das Büro des GrossenRats des Kantons Basel-Stadt unter der Leitung vonGrossratspräsident Patrick Hafner.

Eva Chappuis (SP) meint, dass die Richt- und Höchst-zahlen zu den Klassengrössen tatsächlich schon bei derBeratung des Bildungsgesetzes heiss diskutiert wordenseien. Aber die SP hat keine Kehrtwende vollzogen, dennschon damals hätte man gerne die tieferen Zahlen ange-wendet. Und schon damals ist man mit diesem Anliegenunterlegen. Allerdings ist die Beratung nicht sechs Jahreher: Das Gesetz ist im Landrat am 6. Juni 2002 verab-schiedet worden und 2000 und 2001 in der Kommissionberaten worden, so dass nun schon auf fast zehn JahreEntwicklung zurückgeschaut werden kann.Sie geht davon aus, dass Regierungspräsident Urs Wü-thrich sich mit seinen Berechnungen auf die ursprüng-lichen Zahlen der zu ändernden Klassengrössen in derMotion bezogen hat, weil er bis heute keine andereGrundlage gehabt hat. Auch die SP hätte diese Forderungnicht unterstützt, denn allein an der Sekundarschule inReinach hätten damit neun neue Klassen gebildet werdenmüssen. Dies wäre «ein wahnsinnshoher Ausgabenzu-wachs für eine tatsächlich fragwürdige Übung» gewesen.Paul Wenger aber ist gescheiter geworden: Seine jetzigeForderung ist ein «Bruchteilchen» des ursprünglichenVorstosses und entlastet die Schulen von allzu grossenKlassen. Zusammen mit dem bald im Landrat zu beraten-den Projekt der zu verringernden Schulkreise wird dieUmsetzung dieses Vorstosses wahrscheinlich kosten-neutral sein, wobei zu beachten ist, dass das erste Projektwegen der Auflösung der noch vorhandenen kleinen Klas-sen – zu Thomas de Courten: wohlgemerkt im oberenBaselbiet – die tiefen Durchschnittszahlen automatisch

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 12. November 20091508

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steigen lassen wird, wenn nicht auch die Obergrenzengesenkt werden. Deshalb wird dringend darum gebeten,die Motion zu unterstützen, wobei die Umwandlung in einPostulat nicht sinnvoll ist. «Lassen Sie die gute SchuleBaselland zu einer besseren Schule Baselland werden!»

Jürg Wiedemann (Grüne) findet es nervig, wenn Thomasde Courten fünfmal wiederhole, dass kleinere Schülerzah-len die Qualität nicht verbessern. Es ist zu fragen, wiesodieser das sagt und woher dieser das weiss, denn Tho-mas de Courten ist weder Pädagoge, noch ist er an Schu-len aktiv. Sogar dessen eigene Leute in der SVP-Fraktion,die unterrichten und das Bildungswesen kennen, bestäti-gen diesen Nutzen. Auch die Bildungsfachleute der SPund der Grünen kommen zum gleichen Schluss.Dabei ist die Kostenersparnis, bzw. der Nutzen von sol-chen Massnahmen «signifikant»: Die Leistungen in klei-nen Klassen mit 18 bis 21 Schülern sind wesentlich bes-ser als in jenen mit 24 bis 26 Kindern. Es bringt sehr we-nig, «aus dem hohlen Bauch heraus» das Gegenteil zubehaupten, ohne eine Ahnung von der Sache zu haben.[Leichte Unruhe auf der Ratsrechten.]

Klaus Kirchmayr (Grüne) will Thomas de Courten gernerklären, was eine Cashflowrechnung ist, wie man einen«present value» berechnet und dass die erzielten Nutzender vorgeschlagenen Massnahmen durchaus auch er-wähnt worden seien. Es wäre jeweils gut, wenn dieserzuhörte.

Urs von Bidder (EVP) wurde beim Votum von Regie-rungspräsident Urs Wüthrich alarmiert durch die Aussage,dass mit der integrativen Schule jede Klasse zu einemProjekt werde. «Na, danke, mit 26 [Schülern]!»

Peter Brodbeck (SVP) ist, wie von Paul Wenger ge-wünscht, «in sich gegangen», hat die Diskussion verfolgtund hat ein ungutes Gefühl, was die immer wieder ver-änderten Zahlen in der Motion betreffe. Deshalb plädierter für Überweisung des Vorstosses als Postulat. Damitsoll abgeklärt werden, welche Klassengrössen welchenNutzen bringen.

Thomas de Courten (SVP) freut sich: «Endlich einmaleine rechte Streiterei in diesem Saal!» Aber selbst in ei-nem Streit gilt, an die Adresse von Jürg Wiedemann undKlaus Kirchmayr: Wirft man dem Gegner Unkenntnis undUnfähigkeit vor, hat man selbst keine überzeugendenArgumente gehabt. Er selbst, Thomas de Courten, stütztsich nicht zuletzt auf Argumente des Bildungsdirektors UrsWüthrich, welchem er ganz sicher nicht Unwissenheit inSachen Bildung vorwerfen will. [Einige Heiterkeit im Saal.]

Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) hält die Aussage vonJürg Wiedemann für «eine im Landratssaal noch seltengehörte», äusserst anmassende Beurteilung. Er verwahrtsich gegen die These, dass nur ein Lehrer den Nutzenvon kleinen Klassen beurteilen könne, denn dann dürftenviele hier im Saal überhaupt nichts mehr sagen.Das Wichtigste ist aber: Wie soll über einen Vorstoss unddessen Überweisung abgestimmt werden, wenn mit um-strittenen Zahlen argumentiert wird? Die angeblichen CHF34 Millionen an Mehrausgaben stehen im Raum, und die-se kann sich der Kanton gar nicht leisten. Insofern sindvom Bildungsdirektor verlässliche Zahlen vorzulegen, und

sollten solche nicht greifbar sein, müsste der Motionärseinen Vorstoss in ein Postulat umwandeln, um die nöti-gen Abklärungen vornehmen lassen zu können.

Regierungspräsident Urs Wüthrich (SP) ist froh, dassseine Chancen steigen, die Bildungsdirektion behalten zudürfen, nachdem ihm heute kulturpolitische Kompetenzweitgehend abgesprochen worden sei [Erheiterung imLandrat]. Er betont, dass er die erwähnten Zahlen heutezum ersten Mal gesehen hat, aber es ist nicht möglich,solche Angaben immer auf den aktuellsten Stand zu brin-gen. Diese sind mit einer Simulation hergeleitet worden,welche von 120 Klassen ausging: 40 auf Niveau A, 48 aufNiveau E und 32 auf Niveau P. Auf der Basis eines durch-schnittlichen Kostenblocks für eine Sekundarschulklassevon CHF 285'000 ergibt dies CHF 34,2 Millionen.Zum geschätzten Klaus Kirchmayr ist zu sagen: Es istnicht das erste Mal, dass dieser bewiesen hat, wie lautwarme Luft tönen kann [grosses Lachen und kurzer Ap-plaus]. Wenn dieser sich das nächste Mal zuerst an ihnals Bildungsdirektor wendet, um die Angaben gemeinsamzu plausibilisieren, besteht die Möglichkeit, dass er, Re-gierungspräsident Urs Wüthrich, ihn, Klaus Kirchmayr, alsFinanzpolitiker weiterhin ernst nehmen kann.

Thomas Bühler (SP) appelliert an Paul Wenger und plä-diert – in Ergänzung zu seinem eigenen Vorstoss – fürÜberweisung des Vorstosses als Postulat, wobei dann dieerwähnten Zahlen als Grundlage der Debatte dienen sol-len.

Karl Willimann (SVP) hält fest, dass mit grossen Zahlenjongliert werde. Zusätzliche CHF 260 Millionen sind in denletzten sechs Jahren für Bildung ausgegeben worden,wobei diese grösstenteils in den 3. Bildungssektor zurFHNW und zur Universität geflossen sind. Auf der Stufeder Volksschule hat es aber fast keine Zunahme gegeben,so dass hier ein Aufholbedarf für bestmögliche Vorausset-zungen vorhanden ist. [Lauter Zwischenruf von Eva Chap-puis: «Bravo!»]

Paul Wenger (SVP) belässt seinen Vorstoss trotz intensi-ver Diskussion in der Form einer Motion und hofft im Falleiner Ablehnung, dass die Diskussion wenigstens in ein-zelnen Köpfen etwas Positives bewirkt habe.

://: Der Landrat beschliesst mit 39:39 Stimmen, 1 Enthal-tung und Stichentscheid des Landratspräsidenten, dieMotion 2008/275 von Paul Wenger nicht zu überwei-sen.[Namenliste einsehbar im Internet; 16.50]

Für das Protokoll:Michael Engesser, Landeskanzlei

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 12. November 2009 1509

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Nr. 1496

14 2008/276

Motion von Marianne Hollinger vom 30. Oktober 2008:

Wo bleibt das kantonale Sportanlagen-Konzept 3 (KA-

SAK 3)?

Landratspräsident Hanspeter Frey (FDP) bemerkt, dassdie Motionärin bereit sei, ihren Vorstoss in ein Postulat zuwandeln, und die Regierung diesen als solches entgegen-nehmen will.

://: Der Vorstoss 2008/276 von Marianne Hollinger wirdstillschweigend als Postulat überwiesen.

Für das Protokoll:Michael Engesser, Landeskanzlei

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Nr. 1497

15 2008/286

Postulat von Martin Rüegg vom 30. Oktober 2008:

KASAK lll?

Landratspräsident Hanspeter Frey (FDP) erklärt, die Re-gierung sei bereit, den Vorstoss entgegenzunehmen.

://: Das Postulat 2008/286 wird stillschweigend überwie-sen.

Für das Protokoll:Michael Engesser, Landeskanzlei

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Nr. 1498

16 2008/292

Interpellation von Christine Mangold vom 30. Oktober

2008: FHNW - Untergymnasium im Kanton Aargau.

Antwort des Regierungsrates

Regierungspräsident Urs Wüthrich (SP) erklärt, dassdie Interpellation seit Monaten keine Aktualität mehr habeund ihm das Verlesen der Antworten peinlich wäre. Erbietet der Interpellantin deshalb an, ihr sein Manuskriptzukommen zu lassen.

Christine Mangold (FDP) ist einverstanden mit dem An-gebot. Sie fände es allerdings gut, wenn Fragen wie dieihrigen jeweils dann beantwortet werden, wenn sie nochaktuell sind.

://: Die Interpellation 2008/292 ist damit erledigt.

Für das Protokoll:Michael Engesser, Landeskanzlei

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Nr. 1499

Mitteilungen

Landratspräsident Hanspeter Frey (FDP) wünscht allenKolleginnen und Kollegen eine gute Heimkehr und will siein 14 Tagen wieder begrüssen. Mit dem Verweis auf dieanschliessende Ratskonferenz schliesst er die Sitzung um17.00 Uhr.

Für das Protokoll:Michael Engesser, Landeskanzlei

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 12. November 20091510

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Die nächste Landratssitzung findet statt am

26. November 2009

Für die Richtigkeit des Protokolls

Im Namen des Landrats

der Präsident:

der Landschreiber: