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Batterieladeanlagen für Flurförderzeuge
Batterieladeanlagen für
Flurförderzeuge
Kurzunterweisungen mit ARAMIS Batterieladeanlagen für Flurförderzeuge
Thema: Batterieladeanlagen für Flurförderzeuge
INHALT:
• Begriffe
• Allgemeine Sicherheitshinweise
• Allgemeine Anforderungen an Batterieladeanlagen
Betriebsanweisung (Muster)
• Einzelladeplätze (Ladestellen)
Mindestabstände und -abmessungen
• Be- und Entlüftung
• Wartung und Instandhaltung
• Prüfung
• Schlussbemerkung
Quelle: DGUV Information 209-067
Sie werden auf 12 Info-Seiten mit folgenden Inhalten (s. rechts) zum Thema informiert!
Wir stellen vor, warum das Thema wichtig ist und was Sie zu beachten haben!
Die Unterweisung wurde auf Grundlage der geltenden Vorschriften erstellt (Quellen s. rechts)
Batterieladeanlagen für
Flurförderzeuge
Kurzunterweisungen mit ARAMIS Batterieladeanlagen für Flurförderzeuge
Allgemeine Sicherheitshinweise
Batterieladeanlagen
• Diese sind in den Unternehmen vorwiegend als offene Einzelladeplätze mit separat aufgestellten Ladeeinrichtungen vorhanden. Das Aufladen der Batterien erfolgt, mit Ausnahmen, ohne Ausbau aus dem Fahrzeug und werden mit dem Ladegerät über Ladeleitungen verbunden.
Batterieladeanlagen für
Flurförderzeuge
Kurzunterweisungen mit ARAMIS Batterieladeanlagen für Flurförderzeuge
Betriebsanweisung
Laden von Batterien (Muster im Atlas)
Batterieladeanlagen für
Flurförderzeuge
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Einzelladeplatz (Ladestellen)
Mindestabstände u. -abmessungen:
Ladegerät A Ladegerät B
Stellplatz A Stellplatz B
Raumhöhe ≥ 2,0 m
b ≥ 0,6 m brennbare Gegenstände z. B. eingelagerte Ware d ≥ 2,5 m
feuer-, explosions- o. explosivstoff-
gefährdete Bereiche
e ≥ 5,0 m
a a a
a ≥ 0,6 m
Batterie
c ≥ 1,0 m
Batterieladeanlagen für
Flurförderzeuge
Kurzunterweisungen mit ARAMIS Batterieladeanlagen für Flurförderzeuge
Einzelladeplatz (Ladestellen)
• Einzelladeplätze müssen durch geeignete dauerhafte Markierungen gegenüber anderen Betriebsbereichen gekennzeichnet sein.
• Das Laden von Elektrofahrzeugen darf nur an diesen Ladestellen erfolgen.
• Anmerkung: Die Kennzeichnung kann z. B. durch Anstrich auf dem Fußboden und an der Wand erfolgen.
Batterieladeanlagen für
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Wartung und Instandhaltung
Werden an Batterien Instandhaltungsarbeiten durchgeführt (z. B. Nachfüllen von Wasser, Kontrolle der Elektrolytdichte), muss Folgendes sichergestellt sein:
• Die Maßnahmen dürfen nur durch geschultes und unterwiesenes Personal durchgeführt werden.
• Beachten der Betriebsanweisung und die Betriebsanleitung des Herstellers der Batterie.
• Es muss geeignete säurefeste Schutzkleidung (Brille, Schuhe, Handschuhe und Schürze) vorhanden sein und getragen werden (Gebotszeichen aushängen).
Batterieladeanlagen für
Flurförderzeuge
Kurzunterweisungen mit ARAMIS Batterieladeanlagen für Flurförderzeuge
Prüfungen
• Anlagen sind vor der ersten Inbetriebnahme, in angemessenen Zeitabständen sowie nach Änderungen oder Instandsetzungen auf ihren sicheren Zustand durch eine befähigte Person zu prüfen.
• Die Prüfungen durch die befähigte Personen entbinden Sie als Bedienperson jedoch nicht, dass Arbeitsmittel (Die Anlage) vor Einsatzbeginn auf sicherheitstechnische Mängel hin zu überprüfen!
• Sollten Sie Mängel feststellen sind diese unverzüglich zu melden und die Anlage ist vorerst außer Betrieb zu nehmen!
Batterieladeanlagen für
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Kurzunterweisungen mit ARAMIS Batterieladeanlagen für Flurförderzeuge
Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation
Pflichten gemäß §§ 5, 6, 12 ArbSchG
• Erarbeiten Sie ggf. eine Gefährdungsbeurteilung mit dem vorhandenen Formblatt
- Bestimmen Sie die Gefährdungen
- Ermitteln Sie Mängel, z. B. fehlende Schutzeinrichtung oder PSA.
- Veranlassen Sie die Mängelbeseitigung
• Zur Dokumentation der Unterweisung stellen wir Ihnen ein Formblatt zur Verfügung. Batterieladeanlagen für
Flurförderzeuge