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1 Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) BENE ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN Dieter Hainbach| 10.11.2015

BENE ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN · Förderschwerpunkt 2 (FS 2) Dieter Hainbach| 10.11.2015 . 4 Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) Kultur-und Sporteinrichtungen

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Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE)

BENE

ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN

Dieter Hainbach| 10.11.2015

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Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE)

BENEKlima

1Energieeffizienz und Erneuerbare EnergienUNTERNEHMEN

2Energieeffizienz und Erneuerbare EnergienÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN

3Umwelt- und Energiemanagement-Systeme

4Nachhaltige Mobilität

5Forschung, Studien

BENEUmwelt

7Reduzierung Umweltbelastungen Quartiere

6Natur/ Umwelt Quartiere

Die einzelnen Förderschwerpunkte - Übersicht -

Dieter Hainbach| 10.11.2015

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Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE)

Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung stellt Fördermittel für innovative Maßnahmen, Projekte

und Initiativen bereit, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen. BENE wird aus

dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert.

Was ist BENE?

Fokus auf Klimaschutz in öffentlichen Infrastruktureinrichtungen

Budget: 51,5 Mio. € EFRE davon 20 Mio. € für Kulturprojekte der Senatskanzlei

Die Förderquote beträgt in der Regel zwischen 25 und 75 v. H. der förderfähigen Gesamtausgaben. In

besonderen Fällen (z. B. sehr hohes Landesinteresse) kann die Quote auf bis zu 90 v. H. der förderfähigen

Gesamtausgaben angehoben werden.

Förderschwerpunkt 2 (FS 2)

Dieter Hainbach| 10.11.2015

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Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE)

Kultur- und Sporteinrichtungen sollen

grundsätzlich nach AGVO 53 bzw. 55 bezuschusst

werden. Sofern Betriebsgewinne erzielt werden,

erfolgt die Förderung nach Förderschwerpunkt 1.

Bei Projekten der Senatskanzlei reicht die

Bestätigung der Senatskanzlei, dass die jeweilige

Kultureinrichtung keine Betriebsgewinne

erwirtschaftet.

Investitionen

Planungsleistungen Dritter und

ingenieurtechnische Leistungen bis zu 20% der

Investitionsausgaben

Dienstleistungen Dritter (z.B. Gutachten).

NICHT förderfähig sind Personalausgaben und

Sachausgaben.

FS 2: Förderfähige Ausgaben

Dieter Hainbach| 10.11.2015

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Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE)

Die Förderung kann Beratungsmaßnahmen, Monitoring und Schulungen einschließen.

a)

Energieeffiziente, technologieoffene Lösungen im Bereich z. B. der:

• Gebäudehülle/-technik, Gebäudeleittechnik

• Querschnittstechnologien

• Wärmeerzeugung

• Kälte-/Klimatechnologie

• Abwasser- und Abluftwärme

• Stoffstrom-/Ressourceneffizienz

• Kraft-Wärme-Kopplung.

FS 2: Förderung von Einzelmaßnahmen

Dieter Hainbach| 10.11.2015

b)

Erneuerbare Energien

• Geothermie

• Biogas Wärmeerzeugung

• Solarthermie

Die Förderung verfolgt einen technologieoffenen Ansatz und wird vorrangig zur Unterstützung der Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien eingesetzt.

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Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE)

Dieter Hainbach| 10.11.2015

Maßnahmenbereich

Endenergie-

einsparung

Primärenergie-

einsparung

Prozessoptimierung / Gebäudeleittechnik 5 %

Querschnittstechnologien (wie Antriebe,

Motoren, Druckluft, Beleuchtung, Lüftung) 25 %

Kälte-/Klimatechnologie 25 %

Abwasser- und Abluftwärme 5 %

Wärmeerzeugung 20 %

Kraft-Wärme-Kopplung 20 %

regenerative Energien 20 %

Effizienzwerte: Primär-

energie

< 1.100 €/(MWh/a) CO2- Äq

Einsparung

< 5.000 € pro t/a

Die Berechnungen auf der Basis von Energieaudits müssen spätestens zum Antrag von einem für die Investitionsmaßnahme zugelassenen Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes durchgeführt oder zumindest bestätigt werden. Für die Projektskizze reichen zunächst Schätzungen.

Einzelmaßnahmen

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Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE)

FörderhöheFS 2: Förderhöhe

Dieter Hainbach| 10.11.2015

Einzelmaßnahme: Wird im Einzelfall auf Grundlage der Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit festgelegt.

Gebäudesanierung: Es sind drei Förderstufen vorgesehen.

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Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE)

FS 2: Bei umfassender Gebäudesanierung (außer Kulturprojekte)

Dieter Hainbach| 10.11.2015

Mindeststandards

Maßnahmenbereich

Gebäudesanierung

Endenergie-

einsparung

Niveau Qp und

mittlere U-Werte

Gebäude die der EnEV

unterliegen

30 % -10 % Anforderung

EnEV

Denkmalobjekte 30 %QP keine

Uopak< 160 %

Neubau

Primärenergie < 1.650 €/(MWh/a)

< 2.000 €/(MWh/a)

(Denkmalobjekte)

CO2-Äq

Einsparung

< 9.000 € pro t/a

< 14.500 € pro t/a

(Denkmalobjekte)

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Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE)

Gebäudesanierung:

Schulen: Teilnahmeaufruf erfolgte bereits

sonstige Einrichtungen Interessensbekundungen erwünscht -außer Denkmalobjekte:

Denkmalobjekte: Teilnahmeaufruf 2016

Einzelmaßnahmen: Teilnahmeaufruf erfolgt demnächst

FS 2: Projektanmeldung

Dieter Hainbach| 10.11.2015

Umsetzung ab 2016

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Autor | Datum 10

Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE)

Umwelt- und Energiemanagementsysteme

•Eco-Management and Audit Scheme (EMAS).

•Energiemanagement DIN EN ISO 50001

•Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001

•European Energy Award Bezirksverwaltungen

Wer?

• KMU, öffentliche Verwaltungen und Einrichtungen, gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen

Voraussetzungen:

• Projekt gilt erst mit Erst-Zertifizierung als abgeschlossen

•Angebote entsprechender Dienstleister

FS3

BENE Klima

Wieviel?

EEA:max. 80 %

max. 75.000 €

EMAS und DIN EN ISO 50001max. 50 %

max. 75.000 €

Andere:max. 40 %

max. 75.000 €

Fremdleistungen, Personal, Investitionen (geringfügig)

Dieter Hainbach| 10.11.2015

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Autor | Datum 11

Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE)

Nachhaltige Mobilität

•Optimierung Straßenbahninfrastruktur

•Ausbau des ÖPNV, Vernetzung Rad/ÖPNV

•Verbesserung der Fahrradinfrastruktur

•modellhafte innovative Antriebssysteme bzw. technische Ausrüstungen zur CO2-Minderung

Wer?

• öffentl. Verwaltungen + Einrichtungen, Unternehmen

Voraussetzungen:

•Maßnahmen müssen sich aus dem Stadtentwicklungsplan Verkehr (STEP Verkehr) ergeben

FS4

BENE Klima

Wieviel?

max. 50 % - 90 %

Investitionen und

externe Leistungen (Planungsleistungen nach HOAI

und sonstige)

Dieter Hainbach| 10.11.2015

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Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE)

Projektablauf

Dieter Hainbach| 10.11.2015

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Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE)

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B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH Saarbrücker Straße 38 AD-10405 Berlin

030 / 390 42 - 0

[email protected]

www.berlin.de/bene

Dieter Hainbach| 10.11.2015