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Teil 1
Bewertungskriterien zur Standortauswahl
der Grundstücke für dauerhaftes Wohnen
KOLPINGSTADT KERPEN Amt 17 Strategische Planung
VERTEILUNGSKRITERIEN
• Es wird eine möglichst gleichmäßige Verteilung von Einrichtungen und
Unterbringungsmöglichkeiten im Stadtgebiet angestrebt.
• Die Aufteilung erfolgt auf alle Stadtteile nach dem Einwohnerschlüssel.
• Bei der Verteilung und Auswahl der Standorte sind
- soziale
- städtebauliche
- rechtliche und
- sonstige Kriterien
zu berücksichtigen.
KOLPINGSTADT KERPEN Amt 17 Strategische Planung
STÄDTEBAULICHE KRITERIEN
• Siedlungsstrukturelle Einbindung
Geeignet sind städtebaulich integrierte Lagen unter Beachtung nachbarschaftlicher Belange.
• Vermeidung von Kollisionen mit bereits geplanten oder in Realisierung befindlichen (städtebaulichen) Maßnahmen.
• Möglichkeit der Nachhaltigkeit, Folgenutzung
KOLPINGSTADT KERPEN Amt 17 Strategische Planung
SOZIALE KRITERIEN I
• Dezentrale Unterbringung
Die dezentrale Unterbringung ermöglicht den Menschen die Anbindung an das Stadtteilleben. Das ist die Grundlage für eine gelingende Integration. Gemischte Nachbarschaften ermöglichen unterschiedlichste gesellschaftliche Kontakte und Teilhabe an der Gestaltung von Nachbarschaft
• Nahversorgung
Da sich die in den Wohnhäusern untergebrachten Flüchtlinge in der Regel um ihre Versorgung selbst kümmern müssen, ist eine fußläufige Erreichbarkeit von Nahversorgungseinrichtungen notwendig.
• Anbindung ÖPNV
Auch hier gilt die fußläufige Entfernung als Bewertungsmaßstab.
KOLPINGSTADT KERPEN Amt 17 Strategische Planung
SOZIALE KRITERIEN II
• Erreichbarkeit soziale Infrastruktur
Für Flüchtlingsfamilien mit Kindern ist die Nähe zu
Kindertageseinrichtungen und Schulen von großer Bedeutung.
Dies fließt ebenfalls in die Bewertung mit ein.
• Sicherstellung von Integrationsmöglichkeiten
Im nahen Umfeld und in der Nachbarschaft gibt es
Integrationsmöglichkeiten (Freizeitmöglichkeiten, Vereine, etc.). Umfeld,
Nachbarschaften und Unterstützerkreise tragen vor allem dazu bei, dass
sich die Zugewanderten in allen Belangen selbst helfen und ihr
Engagement, ihre Beteiligung und ihre Initiativen dauerhaft selbst tragen
können.
KOLPINGSTADT KERPEN Amt 17 Strategische Planung
RECHTLICHE KRITERIEN
• Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit
• Sonstige rechtliche Restriktionen, u.a. Naturschutzrecht, Bauordnungsrecht
Standorteinschränkungen führen oftmals zu einem erhöhten Zeit- oder
Finanzaufwand und sollten möglichst gering sein. Beachtet werden Aspekte
wie Altlasten, Lärmbelastungen, Bodendenkmäler, Kampfmittelbelastungen
oder Umweltbelange.
KOLPINGSTADT KERPEN Amt 17 Strategische Planung
SONSTIGE KRITERIEN
• Technischer und finanzieller Aufwand
• Zeitlicher Realisierungshorizont
(Planungsrecht, Erschließung, Planungs- und Bauzeit).
- B-Plan vorhanden, § 34, Befreiung oder B-Plan erforderlich?
- Wie hoch ist der Herrichtungsaufwand:
Erschließung mit Ver- und Entsorgungsleitungen
Fragen des Baugrundes und der verkehrlichen
Grundstücksanbindung.
• Flexibilität
KOLPINGSTADT KERPEN Amt 17 Strategische Planung
ANFORDERUNGEN AN DIE GEBÄUDE
• Flexible Grundrisse
• Vandalismussicherheit
• Geschossweise Gliederung ggf. durch temporäre Außentreppen und / oder
Laubengänge (Barrierefreiheit)
• kurze Bauzeit
• Geschossigkeit mind. II + D
• Quartiersverträglichkeit / Integration auch bezogen auf spätere Nutzung
(öffentl. geförderter Wohnungsbau) prüfen
KOLPINGSTADT KERPEN Amt 17 Strategische Planung
Zeitliche Abfolge der politischen Gremien
15.06.2016 Integrationsrat
28.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss
05.07.2016 Stadtrat