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DROGEN UND GESETZ
Das Projekt “Prävention der Beschaffungskriminalität im Bereich Drogen” wird im Rahmen des Projektes Prävention der Beschaffungskriminalität im Bereich Drogen in Grenzregionen durchgeführt
finanziert durch das Innenministerium
WOZU DIESE BROSCHÜRE?
Diese Broschüre soll sowohl die
Konsumenten von Drogen, als auch
diejenigen, die keine Drogen nehmen, mit
den in der Tschechischen Republik
geltenden Gesetzen vertraut machen. Hier
sind Drogen illegal. Wir wollen in dieser
Broschüre Tipps zur Verhinderung von
Straftaten geben. Ausserdem informiert sie
über Tatsachen und Risiken, die der
Drogenkonsum mit sich bringt. Überdies
erfährst du, womit Autofahrer rechnen
müssen, wenn ihnen der Marihuanakonsum
im Straßenverkehr nachgewiesen wird, und
auch, mit welchen Strafen diejenigen
rechnen müssen, die Rauschgift mitführen
bzw. damit dealen.
Ć Nimmst du Drogen? Setzt du deine
Gesundheit aufs Spiel und riskierst eine
Abhängigkeit? Besitzt du Drogen? Baust du
sie an oder verkaufst du sie? Falls ja, dann
handelst du illegal und machst dich
strafbar. Wir respektieren zwar den
Lebensstil eines jeden Einzelnen, haben
Verständnis dafür, dass jemand Lust hat,
etwas Verbotenes auszuprobieren, wir
respektieren sogar denjenigen, der
drogensüchtig ist. Auf keinen Fall sind wir
aber bereit, dies gutzuheißen. Wir wollen
hiermit auf die Risiken aufmerksam
machen, die diejeningen eingehen, die mit
Drogen konfrontiert werden.
DROGEN UND DIE LEGISLATIVE DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK KURZ UMRISSEN
Unerlaubte Herstellung und Umgang mit Rauschmitteln, psychtropen Substanzen und Giften
Kochst du Pervitin (Crystal)? Konsumierst du an Musikveranstaltungen Marihuana bzw. Extasy? Dann Vorsicht! Du beschäftigst dich mit illegaler Herstellung und Verbreitung von Drogen, wofür du im besten Fall mit einer Geldbuße bestraft werden kannst oder sogar mit bis zu fünf Jahren Knast rechnen musst. Bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe drohen dir, wenn du dies als Mitglied einer organisierten Gang tust, oder wenn du dich schuldig gegenüber einem Kind unter 15 Jahren machst, oder bereits wegen Drogendelikten vorbestraft bist. Lass also lieber die Finger
davon. Auf den ersten Blick kann es ein Riesenspaß sein. Musik, Tanz und Drogen, die dich mit den anderen verbinden. Ganz schnell wird aber der Fun zum Alptraum und du stellst vielleicht fest, dass dein Freund die Kraft der Droge unterschätzt hat und zusammengebrochen ist. Falls du ihm die Droge besorgt hast, kann´s auch für dich bitter werden. Wegen schwerer Gesundheitsschädigung kannst du bis zu zwölf Jahren hinter Gitter kommen. Im Todesfall sogar bis zu 18.
Besitz von Rauschgift, psychotropen Substanzen und Giften
Besitzt du mehr als 15g Marihuana? Hast du
mehr als 5g Haschisch? Oder besitzt du eine
von den anderen illegalen Drogen in einer
Menge, die “größer als klein” ist? In diesem
Fall hilft dir nicht einmal das Argument des
Eigenbedarfs. Eine Beschlagnahmung ist das
Harmloseste, was dir passieren kann. Möglich
ist sogar Knast. Und zwar bis zu einem Jahr.
Wenn du die Menge, die im Gesetz als kleine
Menge definiert ist, mehrfach überschritten
hast, kannst du eine Strafe bis zu fünf Jahren
erwarten. Bei anderen Drogen, wie zum
Beispiel bei Pervitin, sind die Strafen noch
strenger. Achtung! Auch wenn du die Droge
in einer geringeren Menge besitzt, die laut
Gesetz als kleine Menge definiert ist, bleibst
du nicht automatisch straffrei. In diesem Fall
handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit
und du musst mit einer Geldstrafe rechnen,
und zwar in Höhe von bis zu 15.000 Kronen.
Unerlaubter Anbau von Pflanzen, die Betäubungsmittel bzw. Psychotrope beinhalten
Baust du in einem Treibhaus Cannabis an?
Falls du nämlich mehr als fünf Pflanzen
hast, begehst du eine Straftat, wegen der
du in jedem Fall eine Geldbuße
bekommst, oder aber auch für bis zu sechs
Monate hinter Gitter wanderst. Und bis zu
einem Jahr Gefängnis erwartet
diejenigen, die Pilze mit Psilocybingehalt
anbauen. Was muss man dafür tun? Es
reicht, dass man mehr als 40 Stück besitzt.
Achtung! Falls die genannte Menge
mehrfach überschritten wird, musst du
mit strengeren Strafen rechnen, zum
Beispiel mit bis zu fünf Jahren hinter
Gittern.
Herstellung und Besitz von Gegenständen zur unerlabten Herstellung von
Betäubungsmitteln, Psychotropen und Gift
Damit du wegen Drogen kriminell wirst, musst du eigentlich gar keine konsumfertigen Drogen besitzen. Im Grunde reicht es, dass du Mittel bzw. Stoffe zur Herstellung von Drogen in einer größeren Menge besitzt. Im Gesetzestext werden sie als Prekursoren bezeichnet. Das können zum Beispiel Medikamente mit Pseudoephedringehalt sein. Diese dienen der Herstellung von
Pervitin und sind zum Beispiel: Paralen Plus, Modafen, Modafed, Cirrus, Claritine Active, Sudafed usw. Diese Medikamente werden in CZ nur nach Vorlage des Personalausweises verkauft, und zwar maximal in Höhe von 900mg des Wirkstoffes pro Person. Also Vorsicht! Besitzt du mehr als diese Menge, begehst du eine Straftat und kannst Probleme mit dem Gesetz bekommen.
Verbreitung von Drogen
Fragst du manchmal auf einer Party den Freund, ob er auch "mal an dem Joint ziehen“ will, oder bietest du ihm eine "Line" von
etwas Härterem an? In diesem Fall verbreitest du die Toxikomanie (Drogenabhängigkeit), und dafür kannst du
bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe bekommen. Wenn du Mitglied einer organisierten Gang bist, Minderjährigen unter 15 Jahren Rauschgift anbietest oder Medien dazu nutzt
- inkl. Internet, Facebook und andere soziale Netzwerke - kann dir eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren drohen.
AUSWAHL VON BETÄUBUNGSMITTELN UND PSYCHOTROPEN Festsetzung der Menge, die größer als gering ist, bei Pflanzen laut Regierungsbeschluss Nr.
455/2009.
Konopie (Cannabis) - alle Sorten und Gattungen, die mehr als 0,3% Stoffe aus der Gruppe der Tetrahydrocannabinolen (THC) im blühenden bzw. fruchtbaren Spitzenteil der Cannabispflanze inklusive Blätter (Samen ausgenommen) enthalten. Die Menge, die größer als gering ist, wird auf mehr als fünf Pflanzen festgelegt.
Pilze, die Psilocybin und Psilocin enthalten - verschiedene Sorten von sog. halluzinogenen Pilzen, bzw. von psychedelischen Pilzen. Die Menge, die größer als gering ist, wird auf mehr als 40 Stück festgelegt, unabhängig von deren Größe und Qualität.
Festsetzung der Menge, die größer als gering ist, bei anderen Rauschmitteln (häufigste) laut
Regierungsbeschluss Nr. 467/2009.
Pervitin (Methamphetamin)- mehr als 2 g Heroin - mehr als 1,5 g Kokain - mehr als 1 g
Amphetamin - mehr als 2 g Extasy (MDMA, MDA, MDEA, MMDA) - mehr als 4 Tabletten/Kapseln, bzw. mehr
als 0,4g von einer Pulver- bzw. Kristallsubstanz. LSD – mehr als 5 Blättchen/Tabletten, mehr als 25 Gelkapseln bzw. mit dem Wirkstoff imprägnierte Kristalle Marihuana (Konopie) - mehr als 15g Trockenmasse mit einem THC-Gehalt von mehr als 0,3%. Haschisch (Hanfharz) - mehr als 5g
BESITZ EINER GERINGEN MENGE VON DROGEN, GIFT UND PREKURSOREN
Den Besitz einer geringen Menge von Drogen, Gift und Prekursoren, die auf der Liste der verbotenen Betäubungsmittel stehen, sieht das Gesetz als Ordnungswidrigkeit, und es kommt zu einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Bei dieser Ordnungswidrigkeit droht die Beschlagnahmung und eine Geldstrafe bis zu 15.000,-Kc. Ausländern allerdings droht ein Aufenthaltsverbot auf dem Gebiet der Tschechischen Republik.
DROGEN UND DEREN NEGATIVE WIRKUNG
Drogen - also Betäubungsmittel und Psychotrope - beeinflussen generell die biochemischen
Prozesse im Gehirn und verursachen verschiedene Zustände von verzerrter Wahrnehnmung
und Realitätsempfinden. Gerade diese Zustände können sehr gefährlich sein. Außer zu einem
Gefühl von Euphorie und Begeisterung, kann es sehr leicht sowohl zu Desorientierung,
Paranoia, Wahrnehmungsstörung und Halluzinationen, Zeit- und Raumverschiebungen, als
auch zu Platzängsten und sog. toxischen Psychosen kommen, die den Menschen bis zum
Selbstmord führen können. All diese Zustände beeinflussen das Verhalten der unter Drogen
stehenden Person und es kann so zu vielen gefährlichen Situationen kommen
(Verkehrsunfälle, Verletzungen, aggressives Verhalten, Erschöpfung usw).
Ein weiteres und bedeutendes Risiko beim Drogenkonsum ist die Überdosis des -
lebensgefährlichen - Wirkstoffes. Gefährlich ist auch die Kombination verschiedener
Betäubungsmittel und Drogen, deren Wirkung sehr schwierig abzuschätzen ist. Dies kann
lebensgefährlich oder gar tödlich sein.
DROGEN, ABHÄNGIGKEIT UND NEGATIVE SOZIALE AUSWIRKUNGEN
Drogenkonsum wird in mehrere Kategorien unterteilt. Bei der ersten Kategorie handelt es sich
um gelegentliches Ausprobieren - vor allem bei gesellschaftlichen Veranstaltungen (Konzerte,
Diskotheken, Partys, usw.). Bei dieser Art von Konsum drohen die Risiken, die im letzten
Kapitel beschrieben wurden.
Die nächste Kategorie bezeichnet den sog. Risikokonsum. Es handelt sich hierbei um einen
wiederholten Konsum, häufig mehrmals in der Woche. Hier drohen, neben den oben
beschriebenen Risiken, auch länger andauernde negative physische Zustände, zum Beispiel
Immunschwäche, Leber- bzw. Nierenversagen, Herzprobleme, Aufmerksamkeitsdefizit,
Aufregung, Gedächtnisausfälle, Depressionen, Entwicklung von anderen schwerwiegenden
psychischen Problemen (Paranoia, Schizophrenie, usw.). Es kann zu einer Abhängigkeit
kommen.
Die Abhängigkeit an sich bringt eine ganze Bandbreite von gesundheitlichen, psychischen und
sozialen Risiken mit sich, nicht nur für den Abhängigen selbst, sondern auch für dessen
Umfeld. Im Grunde genommen handelt es sich immer um die Spirale von dem Bedürfnis nach
der Droge, der Beschaffung der Droge selbst bzw. der Mittel zur Herstellung dieser - häufig
gesetzeswidrig - und um deren riskanten Konsum. Neben dem Risiko der Übertragung von
ernsthaften Krankheiten (HIV, Hepatitis B, C, Syphilis, usw.), die durch die wiederholte
Benutznung von Einwegspritzen bzw. durch ungeschützten Sex verursacht wird, ist die
abhängige Person von Arbeitslosigkeit, sozialer Ausgrenzung, Armut, Obdachlosigkeit und
Schulden bedroht. Zudem verlieren diese Personen ihre sozialen Bindungen und an der Spitze
ihrer Interessen steht oft die Droge. Jene Droge, um die sich in der Welt des Abhängigen alles
dreht. Die Konsequenz ist, dass diese Menschen nicht nur Sachschäden, sondern auch
Körperverletzungen im Sinne einer Straftat verursachen, wofür ihnen eine Freiheitsstrafe laut
Strafgesetzbuch der Tschechischen Republik droht. Im Fall einer Drogenabhängigkeit ist es
außerdem sehr schwierig, aus der Spirale wieder herauszukommen und in das normale Leben
zurück zu kehren. Dies mag bei dem Einen mehrere Jahre in Anspruch nehmen, dem Anderen
gelingt es vielleicht gar nicht mehr.
DROGEN UND STRASSENVERKEHR
Bei der Ordnungswidrigkeit im Verkehr "Das
Führen von Kraftfahrzeugen unmittelbar
nach dem Alkoholkonsum bzw. nach dem
Konsum eines anderen Betäubungsmittels,
bzw. zum nicht unmittelbaren Zeitpunkt nach
dem Konsum, aber noch unter Einfluss des
Mittels" bekommen die Autofahrer 7 Punkte
im Rahmen des Punktesystems. Es handelt
sich um eine der ernsthafteren
Ordnungswidrigkeiten. Diese
Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld
vor Ort nicht abgegolten werden, es kommt
zu einem verwaltungsgerichtlichen
Verfahren. Hier drohen Strafen in Höhe von
2.500,- bis zu 20.000,- Kronen. Bei dieser
Ordnungswidrigkeit wird ein Verbot der
Ausübung der Tätigkeit (Das Führen von
Kraftfahrzeugen) ab sechs Monaten bis zu
einem Jahr ausgesprochen. Das Vergehen
"Das Führen von Kraftfahrzeugen bei
Fahruntüchtigkeit (Alkohol und
Betäubungsmittel)" wird mit 7 Punkten im
Rahmen des Punktesystems geahndet
(Punktesystem der Autofahrer). Ein solches
Delikt führt immer zu einer
Gerichstverhandlung. Im Zuge dieser kann es
zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren
und einer Geldstrafe kommen. Bei diesem
Vergehen wird in der Regel das Verbot der
Ausübung der Tätigkeit (Das Führen von
Kraftfahrzeugen) von 1 bis zu 10 Jahren
ausgesprochen.
Einem Autofahrer kann die Fahrerlaubnis entzogen werden (laut § 118 b der
Straßenverkehrsordnung, Gesetz-Nr. 361/2000), wenn er:
• ein Fahrzeug unter Einfluss von Alkohol oder anderen Suchtmitteln geführt hat, • einen Alkoholtest trotz der Anordnung eines Polizisten abgelehnt hat, • im Fall, dass die Alkoholatemprobe positiv war, und trotz der Anordnung durch
einen Polizisten, eine ärztliche Untersuchung der Alkoholkonzentration im Blut durchzuführen, diese abgelehnt hat
• die ärztliche Untersuchung zur Feststellung, ob dieser unter dem Einfluss anderer Suchtmittel steht, abgelehnt hat.
Das Führen von Kraftfahrzeugen unter Alkoholeinfluss
Alkohol zählt zwar nicht zu den illegalen
Suchtmitteln, dennoch ist die Promillegrenze
praktisch gleich null. Dies bedeutet, dass
wenn die polizeiliche Alkoholatemprobe
positiv ist, es sich um eine
Ordnungswidrigkeit handelt, und dem
Autofahrer kann eine Strafe in Höhe von
2.500,- bis 20.000,- Kronen auferlegt werden.
Dazu kommt ein Fahrverbot von sechs bis zu
zwölf Monaten. Ist der Blutalkoholgehalt
höher als 0,3‰, bekommt der Fahrer 7
Punkte im Punktesystem. Ist der
Blutalkoholspiegel höher als 1‰, handelt es
sich um eine Straftat (Vergehen), bei der dem
Fahrer eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr,
Geldstrafen bzw. Fahrverbot drohen.
Das Führen von Kraftfahrzeugen unter Cannabiseinfluss
Marihuana beeinflusst die sog. kognitiven
Funktionen im Gehirn. Trotz eines Gefühls
von hoher Konzentration kann es zu einer
Aufmerksamkeitsspaltung kommen, wobei
der Fahrer sich auf eine andere Tätigkeit als
das Fahren an sich konzentriert, die ihn
letztendlich ablenkt. Die Reaktionszeit
verlängert sich und bei unerwarteten
Ereignissen steigt das Risiko eines Unfalls
enorm. Der THC-Gehalt im Speichel und Urin
lässt sich durch Testgeräte der Polizei und
durch ärztliche Untersuchungen bis zu einer
Woche nach dem Konsum feststellen. Bei
einem positiven Test drohen dem Autofahrer
ein Fahrverbot und 7 Punkte im
Punktesystem, ein verwaltungsgerichtliches
Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit
bzw. ein gerichtliches Verfahren aufgrund der
Auswertung des Fahruntüchtigkeitgrades des
Fahrers durch einen Polizisten und des sog.
Intoxikationsgrades (des Einflussgrades zum
Zeitpunkt der Messung) durch einen Arzt.
Das Führen von Kraftfahrzeugen unter Einfluss von Pervitin bzw. Amphetamin
Methamphetamin und Amphetamine
mindern bei Autofahrern Hemmungen,
verändern die sog. kognitiven Funktionen -
vor allem Abstands- und Geschwindigkeits-
wahrnehmung. Oft kommt es deswegen zu
Fehleinschätzungen von Verkehrssituationen
und vor allem zu schneller und riskanter
Fahrweise, die die anderen Verkehrsteil-
nehmer gefährdet. Diese Stoffe beeinflussen
die Konzentration des Autofahrers. Der
Fahrer kann zum Beispiel das Gefühl haben,
die Situation an drei aufeinanderfolgenden
Kreuzungen gleichzeitig im Griff zu haben,
sieht aber die reale Situation, in der er sich
tatsächlich befindet, verzerrt und zersplittert.
Der Amphetamingehalt kann hier ebenfalls
durch Testgeräte der Polizei bzw. durch
ärztliche Untersuchung festgestellt werden,
und zwar bis zu drei Tagen nach letztem
Konsum dieser Stoffe. Bei einem positiven
Test drohen dem Autofahrer ein Fahrverbot
und 7 Punkte im Punktesystem, ein
verwaltungsgerichtliches Verfahren wegen
einer Ordnungswidrigkeit bzw. ein
gerichtliches Verfahren aufgrund der
Auswertung des Fahruntüchtigkeitsgrades
des Fahrers durch einen Polizisten und des
sog. Intoxikationsgrades (des Einflussgrades
zum Zeitpunkt der Messung) durch einen
Arzt.
ÜBER UNS
Der Verband “Die Brücke zur Hoffnung” (MONA) ist eine Organisation, die im Jahre 1995 durch Registrierung im MV ČR entstand. Die Gründung der Organisation war nicht nur durch die sich verschlechternde Situation im Bereich des Drogenkonsums und des Anstiegs der HIV/AIDS- Fälle geprägt, sondern auch durch die soziale Ausgrenzung durch Kommunen und Lokalitäten und das Wachstum von sozialer Pathologie in den am meisten betroffenen Regionen Nordböhmens. Zurzeit ist MONA im ganzen Landkreis Liberec und Ustí nad Labem tätig, wo sie K-Zentren in Most, Žatec, Česká Lípa und Liberec betreibt. Zudem kommen Streetworktätigkeiten auf dem ganzen Gebiet des Landkreises Liberec, der Stadt Most, Bílina, Duchcov, Litvínov und in vielen anderen Städten des Landkreises Ustí nad Labem. In Rahmen dieser Angebote werden von den Mitarbeitern von MONA saubere Spritzen und medizinische Mittel an die Drogenabhängigen verteilt, soziale Beratung angeboten, Entzugsorganisationen vermittelt und vieles mehr.
Neben den Angeboten für Drogenabhängige führt MONA weitere Projekte durch, zu denen gehört zum Beispiel das Projekt “Dům na půl cesty” in Liberec, eine Seelsorgehotline, eine Fach- und Sozialberatung im Gefängnis Bělušice.
KONTAKTE MONA
Programm “Prävention von Beschaffungskriminalität im Bereich Drogen”
Koordinatorin:
Bc. Lenka Acs Holakovská, DiS., Tel.: +420 725 457 260, E-Mail: [email protected]
Mitarbeiter im Landkreis Liberec: Bc. Pavel Pech, Tel.: +420 728 511 619, E-Mail: [email protected]
Alena Havelková, DiS., Jiří Stich, Ivona Vendégová, E-Mail: [email protected]
Mitarbeiter im Landkreis Ustí nad Labem: Karel Fiala, Jan Šroub, E-Mail: [email protected]
K-Zentrum Most P. Jilemnického 1929, 434 01 Most, Tel.: +420 602 219 372, +420 476 102 288
E-Mail: [email protected]
K-Zentrum Žatec Dvořákova 11, 438 01 Žatec;
K-Zentrum Česká Lípa Hálkova 1794, 470 01 Česká Lípa; Tel.: 487 831 545, 724 246 771
E-Mail: [email protected]
K-Zentrum Liberec Rumunská 5/a
460 01 Liberec; Tel: 775 624 246, 482 713 002 E-Mail: [email protected]
Seelsorge- Hotline – Tel.: +420 476 701 444
Geschäftsführer MONA Lubomír Šlapka, Tel.: 602 338 092, E-Mail: [email protected]
Website:
www.mostknadeji.eu
WICHTIGE KONTAKTE FÜR AUSLÄNDER
Zentrum für Integrationsunterstützung von Ausländern in Liberec Hanychovská 622, 460 10 Liberec; Tel.: +420 482 313 064, +420 608 119 885; E-Mail: [email protected]; www.integracnicentra.cz
Zentrum für Integrationsunterstützung der Bürger der Dritten Welt im Landkreis Ustí nad Labem Realizator:Integrationsberatungsstelle, o.s. Kontakt: www.centrumcizincu.cz Velká Hradební 33, 400 21 Ústí nad Labem Tel.: +420 475 216 536
Odbor Cizinecké policie ČR - Ausländeramt CZ Krajské ředitelství policie Libereckého kraje Nám. Dr. E. Beneše 584/24 460 31 Liberec 1 Telefon: 974 461 829 Fax: 974 461 828 Krajské ředitelství policie Ústeckého kraje - Polizeiregierung Landkreis Ustí nad Labem Regionalverwaltung Most Adresse: Václava Řezáče 224, 434 75 Most Telefon: 974 438 111 E-Mail: [email protected] Deutsche Botschaft in Prag Vlašská 19 118 01 Praha 1 (Malá Strana) Tel.: (+420) 257 113 111
SCHLUSSWORT
Wir hoffen, dass die Informationen für euch nützlich sein werden. Ob ihr euch an sie haltet, ist
zwar ausschließlich eure Sache, aber wir empfehlen trotzdem, kein Spielchen mit dem Gesetz
anzufangen, genauso wie eure Gesundheit und die eures Umfeldes nicht aufs Spiel zu setzen.
MOST K NADĚJI, o.s.
Instituce registrovaná Ministerstvem vnitra ČR č.j.: II/s-OS/1-27632/95-R IČO: 63125137
P. Jilemnického 1929 434 01 Most 1 e-mail: [email protected]
www.mostknadeji.cz
Copyright 2013
Most k naději, o.s.
Všechna práva vyhrazena
Vydavatel: MONA
Redakce: Pech Pavel, Acs Holakovská Lenka, Stich Jiří
Počet výtisků: 4000