8
FACHINSTITUT FÜR SOZIALRECHT 28. Sozialrechtliche Jahresarbeitstagung 26. bis 27. Februar 2016 Köln Das DAI ist eine Einrichtung von Bundesrechtsanwaltskammer, Bundesnotarkammer, Rechtsanwaltskammern und Notarkammern. www.anwaltsinstitut.de 15 Zeitstunden Fortbildung möglich!

FACHINSTITUT FÜR SOZIALRECHT · 2016-09-04 · Bernd Meisterernst, Rechtsanwalt und Notar a. D., Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Münster 9.15 – 10.45

  • Upload
    others

  • View
    3

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: FACHINSTITUT FÜR SOZIALRECHT · 2016-09-04 · Bernd Meisterernst, Rechtsanwalt und Notar a. D., Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Münster 9.15 – 10.45

FACHINSTITUT FÜR SOZIALRECHT

28. Sozialrechtliche Jahresarbeitstagung

26. bis 27. Februar 2016Köln

Das DAI ist eine Einrichtung von Bundesrechtsanwaltskammer, Bundesnotarkammer, Rechtsanwaltskammern und Notarkammern.

www.anwaltsinstitut.de 15 Zeits

tunden

Fortb

ildung m

öglich!

Page 2: FACHINSTITUT FÜR SOZIALRECHT · 2016-09-04 · Bernd Meisterernst, Rechtsanwalt und Notar a. D., Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Münster 9.15 – 10.45

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung auf dem Gebiet des Sozialrechts stehen auch 2016 im Vordergrund unserer Sozialrechtlichen Jahresarbeitstagung. Hochkarätige Referenten aus Anwaltschaft und Gerichtsbarkeit erörtern und diskutieren an eineinhalb Tagen die wichtigsten Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung auf dem Gebiet des Sozialrechts.

Neben dem Fachlichen ermöglicht die Tagung bei einem gemein-samen Abendessen von Referenten und Teilnehmern auch 2016 wieder den Austausch mit Kolleginnen und Kollegen aus ganz Deutschland. Das detaillierte Tagungsprogramm, Hinweise zu Übernachtungsmöglichkeiten und dem gemeinsamen Abendessen finden Sie auf den folgenden Seiten.

Um Fachanwältinnen und Fachanwälten für Sozialrecht zu ermög-lichen, im Rahmen der 10-stündigen Jahresarbeitstagung ihre ge samte Pflichtfortbildung an einem Termin wahrzunehmen, bie-tet das DAI am Vortag das 5-stündige Fortbildungsplus „Beitrags-pflicht und Beitragsrisiken aus dem Sozialgesetzbuch: Schwer-punkte der arbeits- und sozialrechtlichen Beratungstätigkeit“ mit Herrn Stephan Rittweger, Vors. Richter am Landessozialgericht, und Herrn Dr. Christian Zieglmeier, Richter am Landessozialgericht, an. Seminar und Jahresarbeitstagung finden im Pullman Cologne statt und sind im Paket zu einem attraktiven Kostenbeitrag buch-bar.

Ich freue mich schon jetzt darauf, Sie in Köln begrüßen zu dürfen!

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Bernd MeisterernstRechtsanwalt und Notar a. D., Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Münster Leiter des Fachinstituts für Sozialrecht

2

Bernd Meisterernst

28 . SOZIALRECHTLICHE JAHRESARBEITSTAGUNG

Page 3: FACHINSTITUT FÜR SOZIALRECHT · 2016-09-04 · Bernd Meisterernst, Rechtsanwalt und Notar a. D., Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Münster 9.15 – 10.45

9.00 – 9.15 Uhr Eröffnung und BegrüßungBernd Meisterernst, Rechtsanwalt und Notar a. D., Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Münster

9.15 – 10.45 Uhr Die gestärkte Bedeutung des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen VerfahrenDunja Barkow-von Creytz, Richterin am Landessozialgericht, München

Der einstweilige Rechtsschutz dient nicht allein dazu, ein streitiges Rechtsver-hältnis vorläufig zum Abschluss zu bringen. Die Eingangszahlen von Eilverfahren steigen fortwährend. Die aktuelle Entwicklung z. B. im Beitragsrecht und auch im Kassenarztrecht zeigt, dass immer häufiger gar kein Hauptsacheverfahren mehr stattfindet, wenn im einstweiligen Rechtsschutz eine rechtskräftige Entschei-dung vorliegt. Zudem werden vermehrt Eilverfahren angestrengt, um einzelne Rechtsfragen schnell zu klären. Die möglichen Hintergründe dieser geänderten Praxis werden im Vortrag dargestellt.

10.45 – 11.00 Uhr Kaffeepause

11.00 – 12.15 Uhr Was Fachanwälte für Sozialrecht zum Krankenhausrecht wissen müssenProf. Dr. Michael Quaas, M.C.L., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht, Richter im Senat für Anwaltssachen beim BGH, Stuttgart

Wer sich fachanwaltlich mit dem Sozialrecht befasst, muss auch die Grund züge des Krankenhausrechts kennen. Krankenhäuser decken einen wesentlichen Teil der medizinischen Versorgung in Deutschland ab. Letzte Zahlen aus dem Jahr 2013 besagen, dass ca. 78 Milliarden Euro jährlich in dieses System flie-ßen. Der Vortrag wird sich einerseits mit dem Krankenhausplanungsrecht und den Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Einbindung des Krankenhauses in die vom gemeinsamen Bundesausschuss erfasste Steuerung des Gesundheits-wesens befassen, aber auch mit Stichworten wie Fallpauschalen, ambulantes Operieren, Notfallversorgung, Teilnahme der Krankenhäuser an der ambulanten Versorgung usw. Diese Fragen können auch bei der anwaltlichen Beratung der Versicherten von Bedeutung sein.

12.15 – 13.15 Uhr Mittagspause

FREITAG, 26 . FEBRUAR 2016

3

Page 4: FACHINSTITUT FÜR SOZIALRECHT · 2016-09-04 · Bernd Meisterernst, Rechtsanwalt und Notar a. D., Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Münster 9.15 – 10.45

FREITAG, 26 . FEBRUAR 2016

4

13.15 – 14.45 Uhr Neuregelung der Pflege durch das Erste und Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG I und PSG II)Claus-Peter Heiland, Richter am Sozialgericht, Gelsenkirchen

Das erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung ist bereits am 01.01.2015 in Kraft getreten. Mit der Erhöhung des Beitragssatzes wurden auch die Leistungsbeträge erhöht, Leistungen ausgebaut sowie neue Leistungen eingeführt. In der zweiten Stufe, die am 01.01.2016 in Kraft tritt, wird ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, der zum 01.01.2017 umgesetzt werden soll. Die entsprechenden Neuregelungen zum SGB XI liegen vor, die Neufas-sung der Begutachtungs-Richtlinien mit der Implementierung des neuen Begut-achtungsverfahrens wird zurzeit noch erarbeitet. Die gesetzlichen Vorschriften werden grundsätzlich geändert.

14.45 – 15.00 Uhr Kaffeepause

15.00 – 16.30 Uhr Sozialleistungen für Zuwanderer und FlüchtlingeDr. Martin Kühl, Vors. Richter am Landessozialgericht, Essen

Die großen Migrationsströme in die Länder der EU und innerhalb der EU nach Deutschland, sei es auf der Flucht vor Verfolgung und Krieg, sei es, weil die Menschen für sich und ihre Familien eine bessere wirtschaftliche Zukunft suchen, sind unübersehbar geworden. Der Referent ist Vorsitzender des Senats beim LSG NRW, der sich mit Ansprüchen von Grundsicherungsleistungen für Zuwanderer beschäftigt und bereits zahlreiche Grundsatzentscheidungen hierzu getroffen hat. Er wird einen Überblick über Sozialleistungsansprüche bei Zuwanderung geben und hierbei besonders auch europa- und verfassungs-rechtliche Gesichtspunkte ansprechen.

16.30 – 16.45 Uhr Kaffeepause

16.45 – 18.00 Uhr Die Überprüfung nicht begünstigender Verwaltungsakte nach §§ 44/48 SGB XDr. Tobias Aubel, Richter am Landessozialgericht, Essen

Mit diesem Vortrag werden die verfahrensrechtlichen Fragen, die wir anlässlich unserer Jahresarbeitstagung 2015 aufgenommen hatten, erweitert. Nach einer Einführung geht es um die Abgrenzung der Rechtsgrundlagen, die verfahrens- und materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Vorschriften und deren Rechts-folgen. Besprochen werden auch die Anforderungen an einen ordnungsgemä-ßen Überprüfungsantrag, ferner die Auswirkungen rückwirkender Änderungen und die Rückwirkungssperre nach § 44 Abs. 4 SGB X i. V. m. § 40 Abs. 1 S. 2 SGB II, § 116a SBG XII.

28 . SOZIALRECHTLICHE JAHRESARBEITSTAGUNG

Page 5: FACHINSTITUT FÜR SOZIALRECHT · 2016-09-04 · Bernd Meisterernst, Rechtsanwalt und Notar a. D., Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Münster 9.15 – 10.45

SAMSTAG, 27 . FEBRUAR 2016

5

9.00 – 10.30 Uhr Neues aus der gesetzlichen Unfallversicherung anhand der obergerichtlichen RechtsprechungDr. Dirk Bieresborn, Richter am Bundessozialgericht, Kassel

In jüngerer Zeit hat der 2. Senat des BSG seine Rechtsprechung zu zahlreichen Kernthemen der gesetzlichen Unfallversicherung präzisiert und sich hierbei gelegentlich einer modifizierten Terminologie bedient. Das gilt u. a. für den ver sicherten Personenkreis (Beschäftigtenbegriff) sowie die Akzeptanz der Formalversicherung. Wesentliche Klarstellungen erfolgten bei den Begriffen „gemischte Tätigkeit“ und „Verrichtungen mit gespaltener Motivationslage“. Bei der Kausalitätsprüfung finden sich neuerdings Begriffe wie „Wirkursache“ und „Einwirkungs- oder Unfallkausalität“. Neues gibt es auch zum Wegeunfall hin-sichtlich des Zeitpunkts der Unterbrechung des Versicherungsschutzes. Schließ-lich ergingen kürzlich drei vielbeachtete Urteile zur Wirbelsäulen-BK Nr. 2108, die sich mit der Feststellung der arbeitstechnischen Voraussetzungen sowie des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand befasst haben.

10.30 – 11.00 Uhr Kaffeepause

11.00 – 12.30 Uhr Die grundsicherungsrechtliche Behandlung sogenannter (bzw. nicht mehr) bereiter MittelAstrid Lente-Poertgen, Vors. Richterin am Landessozialgericht, Essen

Bei diesem Thema geht es um die Problematik des Zuflusses von Einmal-zahlungen bzw. laufenden Eingängen bei Leistungsbeziehern nach dem SGB II, die zweckwidrig verbraucht werden und folglich nicht mehr für den Lebens-unterhalt zur Verfügung stehen. Verfahrensrechtlich ist die Situation unter-schiedlich zu bewerten, je nachdem, ob bereits eine Bewilligung erfolgt ist oder nicht, ob es sich um Erstattungsforderungen oder laufende Leistungen handelt. Das Thema ist äußerst komplex und bezieht auch die §§ 48, 45, 50 SGB X mit ein.

Moderation: Dunja Barkow-von Creytz, Richterin am Landessozialgericht, München Bernd Meisterernst, Rechtsanwalt und Notar a. D., Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Münster

Page 6: FACHINSTITUT FÜR SOZIALRECHT · 2016-09-04 · Bernd Meisterernst, Rechtsanwalt und Notar a. D., Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Münster 9.15 – 10.45

6

VERANSTALTUNGSORT/ÜBERNACHTUNGSMÖGLICHKEIT/RAHMENPROGRAMM

28 . SOZIALRECHTLICHE JAHRESARBEITSTAGUNG

Veranstaltungsort/Übernachtungsmöglichkeit

Pullman CologneHelenenstraße 1450667 KölnTel. 0221 2750Fax 0221 2751301EZ 153,– €/pro Nacht inkl. Frühstücksbuffet und SteuernDie Zimmer sind vom 25. bis 27. Februar 2016 reserviert und bis zum 1. Januar 2016 unter dem Stichwort „DAI-Sozialrecht“ abrufbar.

Rahmenprogramm

Gemeinsames Abendessen im „Gaffel am Dom“ am 26. Februar 2016 ab 19.00 Uhr32,– € (inkl. MwSt) Preis für Abendessen zzgl. GetränkenGaffel am Dom · Bahnhofsvorplatz 1 · 50667 Köln

Donnerstag, 25. Februar 2016

Am Vortag der Jahresarbeitstagung (14.00 bis 19.30 Uhr, 5 Zeitstunden) bietet das DAI in Köln unter Leitung von Herrn Meisterernst das „Fortbildungsplus zur 28. Sozialrecht-lichen Jahresarbeitstagung: Beitragspflicht und Beitragsrisiken aus dem Sozialgesetz-buch: Schwerpunkte der arbeits- und sozialrechtlichen Beratungstätigkeit“ (Nr. 042195) mit folgenden Referenten an:

Stephan Rittweger, Vors. Richter am Landessozialgericht, MünchenDr. Christian Zieglmeier, Richter am Landessozialgericht, München

Kostenbeitrag: 275,– € (USt.-befreit) Paketpreis: 675,– € (USt.-befreit) für beide Veranstaltungen

Jahresarbeitstagung und o. g. Seminar sind im Paket zu einem attraktiven Kostenbeitrag (675,– €) buchbar und ermöglichen Fachanwältinnen und Fachanwälten ihre gesamte Pflichtfortbildung (15 Zeitstunden – § 15 FAO) an aufeinanderfolgenden Tagen wahrzu-nehmen.

Das Fortbildungsplus zur 28. Sozialrechtlichen Jahresarbeitstagung:

Page 7: FACHINSTITUT FÜR SOZIALRECHT · 2016-09-04 · Bernd Meisterernst, Rechtsanwalt und Notar a. D., Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Münster 9.15 – 10.45

28. Sozialrechtliche Jahresarbeitstagung26. bis 27. Februar 2016, Köln

NR. 042192

ANMELDUNG (FAX 0234 703507 )

Gemeinsames Abendessen im „Gaffel am Dom“ am 26. Februar 2016 ab 19.00 Uhr 32,– € (inkl. MwSt) Preis für Abendessen zzgl. Getränken

Ich melde mich für oben genannte Veranstaltung(en) verbindlich an:Es gelten die Teilnahmebedingungen des Deutschen Anwaltsinstituts e. V., die auf www.anwaltsinstitut.de abrufbar sind und Ihnen auch mit der Anmeldebestätigung zugehen.

Name, Vorname

Kanzlei/Firma

FA/in für

RA/in (Zulassung seit: ) Notar/in Steuerberater/in

Straße, Nr.

PLZ, Ort

E-Mail

Ich möchte den kostenlosen DAI-Newsletter abonnieren, mit dem ich per E-Mail über weitere aktuelle Veranstaltungen informiert werde. Dieses Abonnement kann jederzeit mit dem in jedem Newsletter genannten Link widerrufen werden.

Ort, Datum

Unterschrift Gutscheincode(s)

Uns übermittelte Daten werden maschinell zur Abwicklung Ihrer Seminarbuchung und zur Information über weitere Veranstaltungen verarbeitet. Die Namens- und Anschriftendaten werden über die Teilnehmerliste den anderen Seminar teilnehmern zugänglich gemacht und an das mit dem Postver-sand beauftragte Unternehmen übermittelt. Wünschen Sie keine Information über weitere DAI-Veranstaltungen, teilen Sie uns dies bitte kurz mit.

Kostenbeiträge:

525,– € (USt.-befreit); 10 Zeitstunden – § 15 FAO

675,– € (USt.-befreit) für Jahresarbeitstagung und „Fortbildungsplus zur 28. Sozial-rechtlichen Jahresarbeitstagung: Beitragspflicht und Beitragsrisiken aus dem Sozialgesetzbuch: Schwerpunkte der arbeits- und sozialrechtlichen Beratungs-tätigkeit“; insgesamt 15 Zeitstunden – § 15 FAO

einschl. Arbeitsunterlage(n), Mittagsimbiss am 26. Februar 2016 und Pausen getränken.

Page 8: FACHINSTITUT FÜR SOZIALRECHT · 2016-09-04 · Bernd Meisterernst, Rechtsanwalt und Notar a. D., Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Münster 9.15 – 10.45

ORGANISATORISCHE HINWEISE

Titelfoto: © davis – Fotolia.com

Anfragen Deutsches Anwaltsinstitut e. V.Fachinstitut für SozialrechtUniversitätsstraße 14044799 Bochum

Tel. 0234 970640Fax 0234 [email protected]

Hinweis für Bahnreisende

Festpreise für die An- und Abreise mit der Deutschen BahnDAI-Teilnehmern bietet die Deutsche Bahn ab 99,– € bzw. 159,– € (1. bzw. 2. Klasse, Zugbindung) die Möglichkeit, entspannt und komfortabel zu einer beliebigen DAI-Fortbildungsveranstaltung bis 31.12.2016 an- und abzureisen. Auch bei freier Zugwahl gelten Festpreise für die Hin- und Rückfahrt (1. Klasse: 199,– €, 2. Klasse: 139,– €). Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die vollständigen Angebotskonditionen sind auf www.anwaltsinstitut.de abrufbar.