Upload
merten-reicks
View
121
Download
0
Embed Size (px)
Citation preview
Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014
2Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
Meldewesen hat doch nichts mit Controlling zu tun.
Oder?
Agenda
3
1. Allgemeines / Einleitung / Was passiert in Europa?2. Eigenmittel und Grandfathering /
Exkurs: Großkreditgrenze und Risikotragfähigkeit/Behandlung von Holdinggesellschaften
3. Eigenkapitalanforderungen (SolvV)4. Groß- und Millionenkreditmeldewesen / GvK und KNE5. Leverage Ratio6. Liquidity Coverage Ratio (LCR) 7. FinaV / Basismeldewesen8. Bankstatistisches Meldewesen / RTF Ausblick9. Offenlegungs- und Risikobericht10.sonstiges
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
4Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
Agenda
1 Allgemeines / Einleitung / Was passiert in Europa?
5Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
1. Allgemeines/Einleitung Das CRD IV – Paket als „Single Rulebook“
Kom + Rat + EP
EBA
NationalerGesetzgeber
Richtlinie
(CRD)
CRD IV-Paket Verordnung
(CRR)
Binding Technical Standards
und Guidelines
Kreditwesengesetzu. ä.
Wirksamkeit auf nationaler Ebene
6Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
CRD IV (Richtlinie) CRR (Verordnung)
11 Titel Titel I (Art. 1-3) Definitionen und Anwendungsbereich
Titel II (Art. 4-7) Aufsichtsbehörden der Mitgliedsstaaten
Titel III (Art. 8-27) Zulassungs-voraussetzungen für Kreditinstitute, Regelungen über qualifizierte Beteiligungen
Titel IV (Art. 28-32) Anfangskapital von Wertpapierfirmen
Titel V (Art. 33-46) Niederlassungsfreiheit und die Freiheit des Dienstleistungsverkehrs
11 Teile Teil 1 (Art. 1-24) Definitionen und Regelungen zur aufsichtsrechtlichen Konsolidierung
Teil 2 (Art. 25-91) Eigenmittelinstrumente und Abzugsposten
Teil 3 (Art. 92-386) Eigenmittelanforderungen
Teil 4 (Art. 387-403) Großkreditregelungen
Teil 5 (Art. 404-410) Regelungen zu übertragenen Kreditrisiken
1. Allgemeines / Einleitung Wesentliche Inhalte von CRD IV und CRR
7Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
CRD IV (Richtlinie) CRR (Verordnung)
Titel VI (Art. 47-48) Beziehungen zu Drittstaaten
Titel VII (Art. 49-143) z. B. Vorstands-qualifikation und Vergütung, Kapitalpuffer, Vorschriften zur Verbesserung der Risikokontrolle
Titel VIII bis XI (Art. 143-165) Übergangsregelungen, Regelungen zur Umsetzung.
Teil 6 (Art. 411-428) Regelungen für die Liquidität
Teil 7 (Art. 429-430) Regelungen zur Leverage ratio
Teil 8 (Art. 431-455) Regelungen zur Offenlegung
Teile 9 bis 11 (Art. 456-521) Übergangsbestimmungen
Nationale Umsetzung (KWG, SolvV, GroMiKV)
Direkte Anwendung ohne nationale Umsetzung
1. Allgemeines / Einleitung Wesentliche Inhalte von CRD IV und CRR
8
01.01.2014Inkrafttreten
CRR / CRD IV
31.03.20141. Meldestichtag
COREP, Basismeldewesen, LCR (danach monatlich), NSFR, Leverage Ratio
30.04.20141. Einreichungstag (+ 30 Tage in 2014 statt + 15 Tage)LCR1. Einreichungstagverschoben auf 30.06.2014
31.05.20143. Meldestichtag LCR
3. Einreichungstag verschoben auf 30.06.2014
Leben mit der CRR /
CRD IV …
30.04.20142. Meldestichtag LCR
31.05.20141. Einreichungstag (statt 12.05., nur in 05/2014)1. Einreichungstag verschoben auf den
30.06.2014COREP, NSFR, Leverage Ratio, Großkredit
30.05.20142. Einreichungstag LCR2. Einreichungstag verschoben auf 30.06.2014
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
1. Allgemeines / Einleitung Stichtage für Meldung und Einreichung
Erste Meldung Millionenkredit und FinaV
bereits erfolgt.
9
1. CRR - Meldeanforderungen
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
Verabschiedete Standards
Offenlegung von Eigenmitteln (bisher einziger Standard zur Offenlegung)
Fachliche Standards zur Definition Eigenmittel
Nicht verabschiedet
Standards zu Meldebögen
Standard zur Durchschau von Konstrukten Ursache sind Verzögerungen bei der Übersetzungsarbeit
Folgen des Schwebe-zustandes
Rechenzentralen konnten nur auf Basis von Entwürfen programmieren
Diverse fachliche Fragestellungen offen Nationale Bankenaufsichten ebenfalls in Findungsphase Durchführung der ersten Meldung nach bestem Wissen
und Gewissen Prüfung der Einhaltung CRR in Prüfungssaison 2014/2015
unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen
10
PLUS Makro-Daten:
Verteilung nach Geographie und Währung
1. Anzeige- und Meldewesen
Finaler Entwurf seit 26.07.2013 (Deutsch seit 08.01.2014)
COREPArt. 99 CRR
FINREPArt. 99 CRR
LEArt. 394 CRR
LCRArt. 415 CRR
NSFRArt. 415 CRR
SolvV-Meldung
ABER Vorerst nur
IFRS-Konzerne
Finanzinfo
ABER 2. Obergrenze
(150 Mio.EUR) Mehr Meldedetails
§ 13
Aufsichtsrechtliche Sicht
Bilanz + GuV Daten Kreditnehmer-
bezogene Sicht
In 2014 ProberechnungAb 2015 Anstieg in
Stufen Parallel zu
LiqV
LiqV-Meldung
Bis 2018 Vorerst keine
Kennzahl
NEU
Adressat
LRArt. 430 CRR
Bis 2015 Keine Mind-
Anforderung Parallel zur
mod. bil. EK-Quote
Verschuldung
EBA Technischer Standard „ITS on Reporting“
Keine Relevanz für
VB RB
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
11
1. Anzeige- und Meldewesen
Ad-hoc Meldung
§ 24 (3b) KWG
BISTA§ 25 KWG
Basismelde-wesen
§ 25 KWG
Ausweitung Detailliertere
Angaben: u.a. Kreditarten, Währungen
Absenkung Meldegrenze
Vorratsdaten-erfassung in 2012
Bilanzielle + makroprudentielle Sicht
Millionenkredite§ 14 KWG
Neue Meldebögen in FinaV + GroMiKV
Kreditnehmer-bezogene Sicht
NEU Quartalsweise EVR Zinsschock Konditionen- /
Strukturbeitrag Alle HGB-bilanzierenden
Einzelinstitute
Keine Änderung
Adressat
FinaV
RTFMaRisk / Modul D
NEU Quantitative +
qualitative Daten Methoden-
freiheit nicht tangiert
Konsultation noch ausstehend
GroMiKV
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
12
1. Was passiert in Europa? Der europäische Rahmen – eine echte Wirtschafts- und Währungsunion
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
Echte Wirtschafts- und
Währungsunion (EMU)
Wirtschaftsunion
Einheitliche Bankenaufsicht (SSM)
Bankenabwicklung (SRM)
Einlagensicherung (DGS)
Fiskalunion
Stabilität (ESM)
Fiskalpakt
Schuldentilgungsfonds
Bankenunion
Vertragliche Vereinbarungen (Europ. Semester)
Makroaufsicht (ESRB)
Wachstum und Beschäftigung
13
1. Was passiert in Europa? Einheitlicher Bankenaufsichtsmechanismus (SSM) nimmt Gestalt an
Konsultationsentwurf einer SSM-Rahmenverordnung am 07.02.14 durch EZB veröffentlicht; Finale Verordnung Anfang Mai
EZB wird ihre Aufgaben im SSM ab 04.11.2014 übernehmen
Bedeutende Institute unter EZB-Aufsicht
Größe: Bilanzsumme >30 Mrd. EUR,
wirtschaftliche Relevanz: Bilanzsumme > 5 Mrd. EUR und > 20 % des nationalen BIP,
Bedeutung in Bezug auf grenzüberschreitende Tätigkeiten: grenzüberschreitende Aktiva oder Passiva >10 % der Bilanzsumme,
Bei Antrag oder Entgegennahme von öffentlicher finanzieller Unterstützung durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)
Institute im Asset Quality Review z.B. DZ Bank, Apo Bank, MHB, WGZ Bank
SSM = Single Supervisory Mechanism
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
Beaufsichtigung weniger bedeutender Institute durch nationale Aufsichtsbehörden
EZB erhält Informationen über weniger bedeutende Institute
EZB behält Aufsicht über das System
Kooperation
EZB kann nationale Aufsichtsbehörden auffordern, bei der Aufsicht bestimmter Institute oder Gruppen mit anderen Aufsichtsbehörden zu kooperieren
Nationale Aufsicht
Einbindung EZB (ex ante) in Prozesse und Entscheidungen der nationalen Aufsicht bei bestimmten Instituten
Regelmäßiges Reporting (ex post) der nationalen Aufsichtsbehörden über ihre Tätigkeiten
Instrumente der EZB
Aufsicht über „weniger bedeutende Institute“
14
1. Was passiert in Europa Verhandlungen zum einheitlichen Abwicklungs- mechanismus (SRM) nähern sich dem Ende
SRM für alle Banken der
Eurozone
Abwicklungsbehörde mit
Abwicklungsgremium
Direkte Abwicklung von SSM-Banken
Überwachung der Abwicklung durch
NCAs
Abwicklungsfonds (SRF)
Aufbau von 55 Mrd. € durch Bankenabgabe
aller Banken
Aufbau in maximal 10 Jahren
SRM = Single Resolution MechanismNCA = National Competent Autorities = National Aufsichtsbehörde
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
Verhandlungen zwischen Rat und EU-Parlament im März abgeschlossen. Finale Rechtsakte noch im Mai
Vorbereitung des SRM ab 2015; erste Maßnahmen möglich ab 2016
Einzahlung risikoorientierter Beiträge (Bankenabgabe) durch alle Banken während der Aufbauphase von 8 Jahren in nationale Töpfe; ggf. Untergrenzen; Endvolumen 55 Mrd. EUR
EZB identifiziert und benennt Banken in Schieflage (SSM)
Abwicklungsgremium (Single Resolution Board) besteht aus den jeweils betroffenen Mitgliedsstaaten und entscheidet über Abwicklung oder Liquidation
Abwicklungsfonds zahlt grds. nur nach Beteiligung privater Gläubiger (ab 100.000 EUR Einlagevolumen)
Letzte durch Kommission bzw. Ministerrat bei Uneinigkeit zwischen Board und Kommission
Wenn Mittel nicht ausreichen, greift ESM-Mechanismus
Gesetzliche Grundlage in Deutschland ist das Restrukturierungsgesetz
15
1. Was passiert in Europa? Einheitliche Standards für die Organisation von Einlagensicherungssystemen (DGS)
DGS = Deposit Guarantee Scheme
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
Entschädigung
Reine Entschädigungs-funktion bei Ausfall („Paybox“)
Prävention
Frühwarnsystem
Präventivmaß-nahmen
Stützungsmaß-nahmen bei drohenden Schieflagen
Unterstützung bei Abwicklung
Institutssicherung
Von der Aufsicht anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem (113(7) CRR)
Schutz des Instituts durch Sicherung der Liquidität und Solvenz
Ausgestaltung von Einlagensicherungssystemen Einigung zur Neufassung der Richtlinie
über Einlagensicherungssysteme am 17.12.2013
Nach Veröffentlichung im Amtsblatt (vermutlich im Mai 2014) haben die Mitgliedsstaaten ein Jahr Zeit zur Umsetzung
Auszahlungsfrist im Insolvenzfall 7 Tage
Einlagensicherungsfonds i.H.v. mind. 0,8 %der gedeckten Einlagen in spätestens 10 Jahren
EBA entwickelt Leitlinien zur Bestimmungder risikoorientierten Beiträge
Information über Schutzhöhe bei Kontoeröffnung und anschließend einmal jährlich
Mittelverwendung primär für Auszahlungen im Insolvenzfall. Mitgliedsstaaten legen Bedingungen für Mittelverwendung bei präventiven Maßnahmen fest.
Festlegung quantitativer Kriterien für Nachschusspflicht
Einlagensicherungssysteme können sich auf freiwilliger Basis gegenseitig Kredit geben.
16
Agenda
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
2 Umsetzung der CRR
Eigenmittel und Grandfathering / Exkurs: Großkredite in der Risikotragfähigkeit / Behandlung von Holdinggesellschaften
17Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
2. Mindesteigenkapitalanforderungen
18
2. Qualitative Mindestkapitalanforderungen
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
2013 2014 2015 2016 2017 2018 20190.0%
2.0%
4.0%
6.0%
8.0%
10.0%
12.0%
14.0%
16.0%
2.0%
4.0% 4.5% 4.5% 4.5% 4.5% 4.5%2.0%
1.5%1.5% 1.5% 1.5% 1.5% 1.5%
4.0%2.5% 2.0% 2.0% 2.0% 2.0% 2.0%
0,5 – 3,0/5,0%
0,5 – 3,0/5,0%
0,5 – 3,0/5,0% 0,5 – 3,0/5,0%
0,5 – 3,0/5,0%
0.00625 0.0125 0.01875 0.0250.00625
0.0125
0.01875
0.025
Hartes Kernkapital Zusätzliches Kernkapital Ergänzungskapital Antizyklischer Kapitalpuffer Kapitalerhaltungspuffer Systemischer Puffer
Art. 92 und 465 CRR; Art. 128, 124a, 126 CRD IV; §§ 10c – 10i KWG
19Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
§ 340f HGB Vorsorgereserven • Darunter volle Anrechnung
(auch wenn ab dem 01.01.2012 zugeführt)
• Darüber Grandfathering (wenn bis 31.12.2011 zugeführt und angerechnet)
2. Ergänzungskapital und Grandfathering
Bestandteile bei Genossenschaftsbanken:
• Genussrechtskapital- CRR konform- nicht CRR konform
• langfristige nachrangige Verbindlichkeiten- CRR konform- nicht CRR konform
• Allgemeine Kreditrisikoanpassungen bis zu 1,25 % der risikogewichtete Aktiva (im KSA) - Offenlegung- keine Offenlegung
• Haftsummenzuschlag
Grandfathering
Grandfathering
Grandfathering
CRR
Volle Anrechnung
Volle Anrechnung
20
2. Ergänzungskapital und Grandfathering
In E-Mail der BaFin an BVR vom 21.02.2014 wird bestätigt, dass
Genussrechte "VR-Vermögensbrief mit Nachrangabrede" (316 120) und "VR-Vermögensbrief mit Nachrangabrede und Sonderklausel" (316 200) CRR-konform sind
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
E-Mail der BaFin
21
2. Ergänzungskapital und Grandfathering
Bestandsschutzfähige Positionen
Allgemeine Anforderungen
Instrumente, die aufgrund der Richtlinie 2006/48/EC (Basel II) zu Eigenkapital zählen aber nicht den neuen Kapitalanforderungen der CRR entsprechen
Emittiert vor dem 31. Dezember 2011
Zeitraum des Bestandsschutzes: 01. Januar 2014 bis 31. Dezember 2021
Art. 486 (2) CRR
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
22
2. Ergänzungskapital und Grandfathering
Bestandsschutzfähige Positionen
Ergänzungskapital
Maximalbetrag:
Nominalbetrag per 31.12.2012 inkl. der Nachrangdarlehen (sofern Ursprungslaufzeit von fünf Jahren und Restlaufzeit von zwei Jahren)
minus den Betrag, um den das Ergänzungskapital das Kernkapital übersteigt
minus Instrumente des Ergänzungskapitals, die in der Zeit vom 31. Dezember 2011 bis zum 01. Januar 2013 mit einem Call ausgestattet waren, der vom Emittenten nicht genutzt wurde und die Anforderungen an das Ergänzungskapital nicht erfüllen
Art. 486 (4) & 490 (4) CRR
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
23
2. Ergänzungskapital und Grandfathering
31.12.2011
GV/VV fürJA 2011
z.B. 30.05.2012
31.12.2012
28.04.2013 GV/VV für JA 2012
30.06.2013
Meldung zur
SolvV
01.01.2014
Zu diesem Stichtag
gezeichnetes Volumen Wert zu
diesem Stichtag gedeckelt auf
Volumen 2011 Maximalbetrag
80 % vom Wert 2012
FG Eigenmittel
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
z.B. geringere HSdann GF SOLL
geringer
Wert zu diesem Stichtag
gemeldet
z.B. nicht alle § 340f HGB ang.
Wasserstandsprinzip beachten
24
2. Ergänzungskapital und Grandfathering
Zuführung JA 2012,
Anrechnung entfällt ab 2014
Maximalbetrag (Grandfathering) = Bemessungsgrundlage x Prozentsatz (2014: 80 %)
Wert entspricht 1,25 % der RWA kann dort angerechnet werden mehr Raum im Grandfathering (für Bestand
an Nachrang / Genussrechte)
Wert im Bestand > Maximalbetrag (X) entfällt
bankindividuell festlegbar welcher
Bestandteil entfallen soll
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
25
2. Ergänzungskapital und Grandfathering
Freiwilliger Verzicht auf Übergangsregelungen und Grandfathering
Aus Art. 3 CRR folgt, dass strengere als die in der Verordnung festgelegten Maßnahmen angewandt werden dürfen, sofern diese nach Erwägungsgründen 4 und 37 zur CRR offengelegt wurden.
D.h., dass ab dem 01.01.2014 die Regelungen von den Instituten sofort eingehalten werden, die sie nach der CRR erst ab dem 01.01.2019 einhalten müssten.
o Z.B. müssen auch die Anforderungen aus dem sukzessiven Aufbau des Kapitalerhaltungspuffers von vornherein vollumfänglich erfüllt sein.
o Aufsicht gibt vor, dass es nicht zu einem „cherry picking“ kommen darf.
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
FG Eigenmittel
26
2. Exkurs: Großkreditgrenze in der Risikotragfähigkeit
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
Kernkapital
Ergänzungskapital
Sonstige Reserven
Ergebnis
Ris
ikod
ecku
ngs
mas
se
Anr
ech
enba
re E
igen
mitt
el
Allgemeine GK-Obergrenze
(25 %)
BesondereGK-Obergrenze
(100 %)
Größter Großkredit
Eigenmittelbedarf = aufsichtsrechtlich
gebundenes Kapital
Mindestgewinn
Gesamtbank-Risikolimit
Größter Großkredit
Eigenmittelbedarf = aufsichtsrechtlich
gebundenes Kapital
Mindestgewinn
Gesamtbank-Risikolimit
BemessungsgrundlagenFall 1 Großkredit von
50 % der GKOFall 2 Großkredit von
100 % der GKO
x4
x4
27
2. Exkurs: Großkreditgrenze und Risikotragfähigkeit Erwartete und unerwartete Änderungen von Bemessungsgrundlage und Inanspruchnahme
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
Erwartete Reduzierung der BMG: Bis zum Ende der Übergangsfrist wird sich GK-
Obergrenze um 27% reduzieren
Fälligkeiten Nachrangverbindlichkeiten
Unerwartete Reduzierung der BMG Kapitalauflösung durch Verluste
Umfangreiche Kündigungen von Mitgliedschaften
Unerwartete Erhöhung der Auslastung Ungewollt steigende Inanspruchnahme durch
notleidende Großkredite
Allgemeine GKO
Annahme: Kapital kann in entsprechender Höhe und Qualität gebildet werden
Ab 2016 ist zusätzlich der Kapitalerhaltungspuffer zu bilden (0,625% - 2,5 %)
28
2. Exkurs: Großkreditgrenze und Risikotragfähigkeit Maßnahmen zur Einhaltung der Großkreditobergrenze
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
Überschreitungen sind der Aufsicht anzuzeigen und ein Konzept zur kurzfristigen Rückführung ist vorzulegen
Eigenkapitalerhöhende Maßnahmen Erhöhung Kernkapital durch zusätzliche Geschäftsguthaben
Erhöhung Ergänzungskapital beispielsweise durch Emission nachrangiger Verbindlichkeiten / Genussrechte
Verringerung Risikovolumen größter Kreditnehmer: Schaffung eines Konsortialanteils
(Teil-)Veräußerung Risikovolumen an die BAG Hamm
(Teil-)Veräußerung Risikovolumen bei Wertpapieren und Beteiligungen
Je höher die Auslastung, desto ausgereifter müssen die Konzepte sein (ggf. NPP)
Genaue Kapitalplanung und Monitoring notwendig (Bonität und Inanspruchnahme Kreditnehmer, Mitgliedschaften, Entwicklung Ergänzungskapital); Tool wird verbundseitig weiter entwickelt
IKS muss gewährleisten, dass Inanspruchnahme nicht unbemerkt steigt (z.B. Genehmigung neuer Linien); Konsistenz zur Strategie beachten
Konservative Berechnung des Risikopuffers
Allgemeine Großkredit-Obergrenze
Inan
spru
chn
ahm
e d
er G
roß
kre
dit-
Obe
rgre
nze
29
Nichtabzug von direkten und über Holdings gehaltenen Verbundbeteiligungen gem. § 49 Abs. 3 CRR wenn Institute unter das gleiche Sicherungssystem fallen und dieses die Voraussetzungen des § 137 Abs. 7 CRR erfüllt
Für priveligierte Beteiligungen wird Berücksichtigung im Großkreditregime und Einordnung in Forderungsklasse notwendig
Richtige Bildung der GvK gewährleisten. Durchschau erforderlich, wenn Holdings nicht ausschließlich Beteiligungen an DZ Bank AG halten
Voraussetzungen Folgen gem. CRR Folgen in der Bank
2. Nichtabzug von Verbundbeteiligungen von den Eigenmitteln
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
BaFin-Erlaubnis für Mitglieder der BVR-SE liegt vor
Bildung GvK (Risiko- oder Kontrolleinheit) mit DZ Bank AG und Einordnung in Forderungsklasse Beteiligungsrisiken mit Risikogewicht RW 100 %
Korrekte Verschlüsselung im Operativsystem überprüfen.
Erste Meldung zum 30.06. für Meldestichtag 31.03.
!
GV Fachinfo BP 2014/057 v.11.04.2014
30
2. Beteiligungsgesellschaften im Verbandsgebiet
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
100 % DZ BANK AG Holdings
Gemäß Satzung ausschließliche Beteiligung an der DZ BANK AG:
DZ Holding GmbH & Co. KG, Neu-Isenburg (DZH)
DZ 1. Beteiligungs GmbH & Co. KG, Neu-Isenburg (DZ 1.)
„Mischholdings“
Gemäß Satzung sind Beteiligungen nicht auf DZ BANK AG beschränkt
Norddeutsche Genossenschaftliche Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Hannover (NGB AG)
1. VR-Beteiligungsgesellschaft Norddeutschland mbH, Hannover (VR-Beteiligung; zu 100 % an NBG AG beteiligt)
Genossenschaftliche Beteiligungs-gesellschaft Kurhessen AG (GBK AG)
Bildung Risikoeinheit für Großkreditregime
Durchschau zur Identifizierung der in der Holding enthaltenen Kreditnehmer
Bildung einer Kontrolleinheit
31
2. Beispiel: DZH im Eigenmittel- und Großkreditregime
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
DZH
DZ BANK AG100 %
Eigenmittel
Kein Abzug, da zu 100 % befreit gem. Art. 49 Abs. 3 CRR
Keine Berücksichtigung bei der Ermittlung der Freigrenze für Beteiligungen an Unternehmen der Finanzbranche (10 %-Grenze)
Risikogewicht 100 % im Kreditrisikostandardansatz
Großkreditobergrenze (GKO)
Risikoeinheit „DZ BANK AG“ gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 39 b) CRR
Einhaltung der Allgemeinen Großkredit-Obergrenze 100 % der EM
Einhaltung der Besonderen Großkredit-Obergrenze 25 % der EM, da DZH kein Finanzunternehmen ist
32
2. Beispiel: NGB im Eigenmittel- und Großkreditregime
FU = Unternehmen der Finanzbranche; GvK = Gruppe verbundener Kunden; A/B-GKO = Allgemeine/Besondere Großkreditobergrenze
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
NGB
DZ BANK AG
95,29 %
R+V
3,15 %
DZ Privatbank
0,34 %
BSH
0,23 %
Union
0,15 %
Teambank
0,02 %
DVB
0,01 %
DZ Bank Konto0,001 %
Beteiligung DZ Bank Konzern (99,18%)
Eigenmittelabzug, da Art. 113 (7) CRR nicht erfüllt (nicht in BVR SE bzw. Sitz in einem anderen Land)
Kein EigenmittelabzugNicht
wesentliche Bet. an FU
Forderungsklasse Beteiligungsrisiken; Risikogewicht 100 %
RW 100 %
Sonstige
0,82 %
Gruppe verbundener Kunden (Kontrolle); B-GKO 100 % EM
GvK; A-GKO 25 % EM
VR-Beteiligung
99,91 %
100 %
33
2. Beispiel GBK Holdings im Eigenmittel- und Großkreditregime
FU = Unternehmen der Finanzbranche; GvK = Gruppe verbundener Kunden; A/B-GKO = Allgemeine/Besondere Großkreditobergrenze
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
GBK Holding
DZ BANK AG
95,49 %
Ford. Raiffeisen-A
0,01 %
RWZ GmbH
2,04%
Ford. Raiffeisen-B
0,01 %
DZ BANK Konto1,59 %
Eigenmittelabzug, da reine Industrieholding nach FG Eigenmittel FI ist
Kein EigenmittelabzugNicht wesentliche
Bet. an FU
Forderungsklasse Beteiligungsrisiken;
Risikogewicht 100 %
RW 100 %
Sonstige
0,86 %
Gruppe verbundener Kunden (Kontrolle); B-
GKO 100 % EM
GBK AG
DZ BANK AG
52,36 %
Ford. GBK
2,65 %
DZ Bank Konto0,58 %
Beteiligung DZ BANK(94,78 %)
Nicht wesentliche Bet. an FU
RW 100 %
GvK RE; A-GKO 25 % EM
GvK; A-GKO 25 % EM
44,42 %
100 %
GBK 1.99,98 %
100 %
34Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
Informationsquelle:VR-Banken Portal
Wird von den Holdings regelmäßig aktualisiert!
Regelmäßige Einsichtnahme notwendig
2. Informationsquelle zu Holdings
35Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
2. Kapitalplanungstool / Handlungsfelder
Simulation des Eigenkapitals mit dem Excel-Tool Nach Erhebung Herbst 2012 halten in 2014 alle Banken (Teilnahme an der Erhebung
vorausgesetzt) Kernkapital- und Gesamtkapitalquote ein
Größter Posten bleibt Kernkapital durch stetige Gewinnthesaurierung und stabile Geschäftsguthaben
Rückgang des Ergänzungskapitals insbesondere durch Wegfall nicht CRR-konformer Bestandteile, Abschmelzen des Haftsummenzuschlags
Erhebliche Anzugsposten durch indirekte und synthetische Beteiligungen in Fonds möglich
Keine Privilegierung von Industrieholdings mehr (FAG Holding, RWZ Holdings)
Eigenkapitalentwicklung aktiv planen mit Blick auf die zu bildenden Kapitalpuffer
angestrebtes Kreditwachstum beachten
Auswirkungen auf andere Kennzahlensysteme (Großkredit, Risikotragfähigkeit) berechnen
Kapitalplanungsprozess nach MaRisk AT 4.1 Abs. 9
Viele Sachverhalte sind mit der Aufsicht nicht abschließend geklärt oder bedürfen der weiteren Auslegung. Aktuelle Entwicklung beobachten.
36
Agenda
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
3 Eigenkapitalanforderungen (SolvV)
37
3. Forderungsklassen im KSA und Benennung von Ratingagenturen/Exportversicherungsagenturen
Teilweise umfassende Änderungen bei den Forderungsklassen zur Ermittlung der risikogewichteten Aktiva
Einführung von zwei neuen Forderungsklassen
Hochrisikopositionen (z.B. Hedge Fonds)
Ford. mit kurzfr. Rating (z.B. Commercial Paper)
Benennung Ratingagenturen/Exportver-sicherungsagenturen freiwillig, jedoch empfehlenswert, da sonst ggf. Verwendung höherer Risikogewichte
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
1. Zentralstaaten und Zentralbanken
9. Realkredite
2. Gebietskörperschaften 10. Ausgefallene Forderungen
3. Öffentliche Stellen 11. Gedeckte Schuldverschreibungen
12. Hochrisikopositionen
4. Multilaterale Entwicklungsbanken
13. Verbriefungspositionen
5. Internationale Organisationen 14. Forderungen mit kurzfristigem Rating
6. Institute 15. Investmentfonds (OGA)
7. Unternehmen 16. Beteiligungen
8. Retailforderungen 17. Sonstige Posten
Ratingagentur
Ratingagentur
Ratingagentur
Ratingagentur
Ratingagentur
Ratingagentur
Ratingagentur
38
3. Forderungsklassen im KSA und Benennung von Ratingagenturen
Besonders sinnvoll Benennung von Ratingagenturen in der Forderungsklasse Zentralstaaten, da Rückgriff auf diese Forderungsklasse, wenn in anderen Forderungsklassen kein Rating vorhanden ist
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
Gedeckte Schuldverschreibungen
Emissionsrating
Institute Emittentenrating
Zentralstaaten Rating Sitzstaat
RW 100 %
Öffentliche Stellen Emittentenrating
Benennung durch formlose Meldung an BaFin und Bundesbank von jedem Institut einzeln vorzunehmen
ITS des Joint Comitte zum Mapping der Ratings auf Bonitätsstufen derzeit in Konsultation
39
3. Forderungsklassen im KSA und Benennung von Ratingagenturen/Exportversicherungsagenturen
Zwischen Bundesbank und BaFin abgestimmte Vorgabe, welche von allen Hauptverwaltungen bereits umgesetzt wurde oder sukzessive umgesetzt wird.
GAD: kann individuelle Benennung noch nicht darstellen einheitliche Benennung angelehnt an die Forderungskategorie
FAG: individuelle Benennung möglich
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
Alt: SolvV a.F. Neu: CRR
Benennung nach Forderungskategorie in Tabelle 12
Benennung nach der Bezeichnung der Rating- / Marktsegmente, wie sie seitens der jeweiligen ECAI publiziert wird.
40
3. Forderungsklassen im KSA und Benennung von Ratingagenturen/ExportversicherungsagenturenMapping: Forderungsklasse gemäß Art. 112 CRR zu Ratingsegment der ECAI
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
41
3. Forderungsklassen im KSA und Benennung von Ratingagenturen/Exportversicherungsagenturen
Zwei Versionen eines Musterschreibens zur Benennung
1. Einheitliche Vorgabe für GAD-Banken 2. Individuelle Empfehlung für Fiducia-Banken
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
1 2
GV Fachinformation BP 2014/050 v. 24.03.2014
42Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
3. Information zum KMU Faktor
KMU können in folgenden FK auftreten:- Mengengeschäft- Unternehmen- Realkredite- Überfällige Forderungen.
Ersten drei Klassen werden privilegiert.
Sortierkriterium sind:Gesamtforderung: < 1,5 Mio. EURUmsatz: < 50 Mio. EUR
Kann bei beiden RZ übersteuert werden.
43Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
3. Handlungsnotwendigkeiten SolvV
• Verschlüsselung der Beteiligungen entsprechend der Rundschreiben der Rechenzentralen vornehmen um korrekte Abzugsposten bei den Eigenmitteln zu erreichen
• Indirekte und synhetische Beteiligungen in Fonds und strukturierten Produkten beachten.
• Zerlegung der Holdings entsprechend Verbandsrundschreiben vornehmen.
• Benennung der Ratingagenturen entsprechend den Anforderungen der Bank und des Rundschreibens des Verbandes vornehmen
• Beachtung RS BVR S1404070 v. 03.04.2014 zum Diversifizierungskriterium neben der Granularität beachten.
44
Agenda
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
4 Groß- und Millionenkreditmeldewesen / GvK und KNE
45Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
4. Neue Einheit zur Verknüpfung von Kunden Gruppe verbundener Kunden GvK – CRR
Art. 4 Abs. 1 Nr. 39 CRR
Grundlage für § 13 KWG (Großkredite)
a) Direkte oder indirekte Kontrolle
Bestellungsrechte hins. Mehrheit der Organe + Gesellschafter
Beherrschung aufgrund Vertrag oder Satzung
Mehrheit der Stimmrechte
b) Wirtschaftliche Abhängigkeiten
Einseitige wirtschaftliche Abhängigkeiten
Wechselseitige wirtschaftliche Abhängigkeiten
Gemeinsame Finanzierungs-quelle
Widerlegungs-
möglichkeit
Persönliche Haftung: Kontrollmöglichkeit und/oder wirtschaftliche Abhängigkeiten
Bestellung der Mehrheit der Organe aufgrund eigener Stimmrechte
Beherrschung
einheitliche Leitung
Die „öffentliche Hand“ / Gebietskörperschaften sind nicht mehr von der Zusammenrechnungspflicht (hier: Gruppe verbundener Kunden) befreit!
Nachstehende Zusammenrechnungstat-bestände
sind kumulativ anzuwenden
GvK
46Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
4. Daneben weiterhin Kreditnehmereinheit nach KWG für Millionenkreditmeldewesen
Beherrschungnach § 290 Abs. 2 HGB
Gewinnabführungsvertrag
Stimmrechts- oder Kapitalanteil ab 50 %, auch treuhänderisch
Persönliche Haftung
phG einer Personen-handelsgesellschaft
phG einer Kapitalgesellschaft
Partner einer Partnerschaft
Nach § 290 Abs. 2 HGB konsolidierte Unternehmen• Mehrheit der Stimmrechte• Besetzung der Organe• Beherrschungsvertrag• Mehrheit der Chancen und Risiken bei Zweckgesellschaften
§ 19 Abs. 2 KWG = Grundlage für § 14 KWG (Millionenkredite)
Konzern § 18 AktG
Unterordnungskonzern
Gleichordnungskonzern
Nachstehende Zusammenrechnungstat-bestände
sind kumulativ anzuwenden
Die „öffentliche Hand“/Gebietskörperschaften sind nicht mehr von der Zusammenrechnungspflicht
(hier: Kreditnehmereinheiten) befreit!
KNE
47
49 % 50 % 51 %51 %49 %
4. Wesentlicher Unterschied zwischen der Kontroll- bzw. Kreditnehmereinheit für das Groß- und Millionenkreditmeldewesen
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
Gesellschafter A Gesellschafter B
GmbH
Art. 387 ff. CRR, §§ 15 und 18 (1) KWG § 14 KWG
A A
-(Außer: Zusatzrechte oder
faktische Koordination führen zu Kontrolle/ Beherrschung)
A + B(wg. Kapitalanteil >= 50 %)
A A + B(A: wg. Stimmrecht,
B: wg. Kapitalanteil >= 50 %)
50 %
Mit
Stim
mre
chts
me
hrh
eit
GvK bzw. KNE mit GmbH
48
4. Neuerungen im Überblick
Das Millionenkreditregime gemäß § 14 KWG ist weiterhin als rein nationale Anforderung geregelt. Die Änderungen sind grundsätzlich zum 1. Januar 2014 in Kraft getreten.
Hinzu treten die Regelungen der GroMiKV §§ 11–18. Aus den im Zuge des CRD-IV-Umsetzungsgesetzes im KWG neu gefassten
Millionenkreditvorschriften ergeben sich folgende wesentliche Änderungen: Absenkung der Meldeschwelle von 1,5 Mio. EUR auf 1 Mio. EUR ab dem
01.01.2015 Zeitlich gestaffelte Ausweitung des Kreditbegriffs unter Streichung bestimmter
Ausnahmen Neufassung der Regeln zur Zusammenfassung von Kreditnehmern zu
Kreditnehmereinheiten gemäß § 19 (2) KWG
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
49
4. Kreditbegriff
Kreditbegriff für Millionenkreditregime weiterhin unverändert, Ausnahmeregelungen werden nicht fortgeführt: Kredite i.S. § 14 KWG sind seit 01.01.2014 auch Kredite an:
den Bund, die Deutsche Bundesbank, ein rechtlich unselbstständiges Sondervermögen des Bundes oder eines Landes, ein Land, eine Gemeinde oder einen Gemeindeverband,
die Europäische Union oder die Europäische Atomgemeinschaft,
die Europäische Investitionsbank,
Kreditnehmer, für deren Verbindlichkeiten der Bund kraft Gesetzes selbstschuldnerisch haftet,
Und ab dem 01.01.2015 auch: Kreditzusagen,
Anteile an anderen Unternehmen unabhängig von ihrem Bilanzausweis (d.h. z.B. Beteiligungen und Aktien),
Wertpapiere des Handelsbestandes.
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
50Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
4. Sachstand
Gvk gilt für Großkredite, Organkredite (§15 KWG) und Offenlegung (§18 KWG)
Erste Meldung zum Millionenkredit ist bereits abgeschlossen.
Großkreditmeldungen auf neuen Vordrucken.
Für Großkredite muss die Überarbeitung der Einheiten abgeschlossen sein.
Im Millionenkreditbereich aufsichtsrechtliche Übergangsfrist bis 30.06.2014 zugestanden.
Fokus: KNE/GvK mit öffentlichen Kreditnehmern und KNE mit Quote 50 %
Behandlung von Investmentfonds noch vollständig offen. Verbundmeinung: Meldungen werden erst einmal nach der „alten“ Rechtslage abgegeben. Technisch ist derzeit auch nichts anderes möglich.
Musterarbeitsanweisungen liegen vor.
Behandlung Verbundholdings entsprechend Rundschreiben GV BP 2014/057 v. 11.04.2014
Hinweis: Von WM werden noch nicht in allen Fällen korrekte GvK/KNE geliefert.
51
Agenda
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
5 Leverage Ratio
52Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
5. Modifizierte EK-Quote vs. Leverage Ratio
KWG Basel III CRR
A Eigenkapital P 12
• Geschäftsguthaben
• Stille Einlagen
• Rücklagen
• Bilanzgewinn / Bilanzverlust
• -
Kernkapital
• Geschäftsguthaben
• -
• Rücklagen
• Bilanzgewinn / Bilanzverlust
• Sonderposten § 340g HGB
Kernkapital (oder haftendes Eigenkapital)
• Geschäftsguthaben
• -
• Rücklagen
• Bilanzgewinn / Bilanzverlust
• Sonderposten § 340g HGB
B Bilanzsumme Bilanzsumme./. EK-Abzüge
Derivate (Nettingvertrag) + Restliche Aktiva ./. EK-Abzüge
Außerbilanzielle Verpflichtungen P 1, 2
Außerbilanzielle Verpflichtungen (Avale + Derivate (Netting))
Außerbilanzielle Verpflichtungen (Avale + Derivate (Netting))
A / B Modifizierte bilanzielle EK-Quote in %
Leverage Ratio in %,mindestens 3 %
Leverage Ratio in %,Vorerst keine Mindestquote
53Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
5. Grundsätzliche Berechnung
Teil 7 CRR
Den Zähler der Leverage Ratio bildet das Kernkapital
(hartes Kernkapital + zusätzliches Kernkapital)
Den Nenner der Leverage Ratio bilden die Summe der
Risikopositionswerte aller Aktiva und außerbilanzieller Posten
Kernkapital
Risikopositionswerte aller Aktiva
Außerbilanzielle Posten+
Gesamtrisikomessgröße
54Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
5. Leverage Ratio / Verschuldungsquote
Neben den Mindesteigenmittelanforderungen soll die Höchstverschuldungsquote den Aufbau übermäßiger Fremdfinanzierung im Bankensystem eindämmen und einen zusätzlichen Schutz vor Modellrisiken und Messfehlern bilden
Die Verschuldungsquote unterscheidet nicht zwischen risikoarmen und risikoreichen Geschäften
Monatliche Berechnung zum Stichtag ist arithmetisches Mittel der LR der letzten 3 Monaten zu melden
2 / 3 Quoten sind zu melden:
1. Nach voller Umsetzung des EK
2. Mit Übergangsregelungen
3. Modifizierte EK-Quote gemäß § 24 Abs. 1a (5) KWG wird vorerst zusätzlich gemeldet.
1.+ 2. LRCalc ist monatlich zu befüllen. Über diesen erfolgt vierteljährliche DatenversorgungLR 1 – LR 6 zum Quartalsultimo3. Bis 31.12.2014 auf Meldeplatt-form der Bundesbank
55Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
5. Handlungsnotwendigkeiten
Bisher noch keine einzuhaltende Kennziffer festgelegt.
LR 5 enthält Bankdaten, überprüfen ob Bankdaten richtig verarbeitet werden.
Derivate überprüfen, eventuell manuell nachbearbeiten
„Alte“ LR ist unverändert manuell auf der Erfassungsplattform der Bundesbank zu erfassen.
56
Agenda
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
6 Liquidity Coverage Ratio (LCR)
57Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
6. Schematische Funktion der LCR
Grundüberlegung:Im Krisenfall müssen die in den nächsten 30 Tagen fälligen Nettozahlungsmittelabflüsse durch die Schaffung von Liquidität (Verkauf oder Verpfändung von hochliquiden Aktiva) gedeckt werden
Gestresste Zahlungsmittelzuflüsse
(in 30 Tagen)
limitiert auf 75 % der Abflüsse
Hochliquide AktivaKlasse 2
Gestresste Zahlungsmittelabflüsse
(in 30 Tagen)
Liquiditätspuffer Gestresster Netto-Abfluss
Hochliquide Aktiva Klasse 1
Verlorene Zuflüsse
./.:
58
6. Stufenweise Einführung der LCR
2014 2015 2016 2017 2018 2019
60 %70 %
80 %
100 % 100 %
Forderung DK:Einstellung der Meldung gemäß LiqV
2015
Prüfvorbehalt durch EBA
Kalibrierung der Kennzahl
Meldung Einzel-
positionen
2014 Beobachtungsphase, Meldung Einzelpositionen Zeitpunkt der Ablösung LiqV noch unklar (spätestens 2019) Hinweis: Nationales Wahlrecht einer sofortigen Einführung der LCR ab 2014 zu
100 % (Art. 412 Abs. 5 CRR)
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
59
6. Hochwertige liquide Aktiva und Verbundliquidität
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
Hochwertige liquide Aktiva
Bis einheitliche Definition der hohen und äußerst hohen Liquidität festgelegt ist, sollen die Institute eine eigenständige Klassifizierung vornehmen.
Im genossenschaftlichen Finanzverbund wurden entsprechende Einstufungen vorgenommen, die u.a. über die GENO-SAVE-Liste eingespielt und über die Fiducia- bzw. GAD-Systeme zur Verfügung stehen.
Verbundmeinung als (technisch umgesetztes) Angebot an Kreditgenossenschaften
Verbundliquidität
Konkrete Ausgestaltung „Verbundliquidität“ derzeit noch offen
Forderung der Kreditgenossenschaft ggü. Zentralbank Ansatz als „Verbundliquidität“ oder
Ansatz als Zufluss 25 % Verbindlichkeit der Zentralbank ggü.
Kreditgenossenschaft Ansatz als „Verbundliquidität“ (vor.
Abfluss 100 %) oder Ansatz als Abfluss 25 %
60
6. Behandlung von Investmentfonds
Anforderungen Ausschließliche Investition in liquide Aktiva (Ausnahme: Derivate zur Minderung des
Zins-, Kredit- oder Währungsrisikos) Erfüllung der Anforderungen nach Art. 132 Abs. 3 CRR:
Fondsgesellschaft unterliegt einer Bankaufsicht
Bestimmte Prospektangaben (Vermögenswerte, Anlagehöchstgrenzen)
Mind. jährliche Berichterstattung an die Aufsicht
Ansatz maximal 500 Mio. EUR. Derzeit nur wenige Publikumsfonds und keine Spezialfonds anrechnungsfähig
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
Gespräche um Anrechenbarkeit bestimmter in Fonds enthaltener hochliquider Bestandteile zu erreichen.
UNION Investment bietet umfangreiche Unterstützungsleistungen an (u.a. Fonds Reports zur LCR, Schnittstelle GENO-SAVE)
61
6. Kategorisierung von Privatkundeneinlagen gem. Artikel 421 CRR
Für Zwecke des Liquiditätsmeldewesens ist Kategorisierung von Privatkundeneinlagen gem. Artikel 421 Absätze 1 bis 3 CRR erforderlich (Grundlage sind EBA/GL/2013/01 vom 06.12.2013)
Unterscheidung von Privatkundeneinlagen in Einlagen mit geringen, mittleren oder hohen Abflüssen im Stressfall
Aufgrund der Komplexität grds. keine Sanktionen durch Aufsicht bis 2015 Arbeitskreis Meldewesen / UAG Liquidität traf sich am 21.03.2014 zur
verbundeinheitlichen Definition der Anforderungen an die Umsetzung des Merkblatts Rechenzentralen prüfen die technische Machbarkeit bis Ende März / Anfang April 2014
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
BVR Rundschreiben S1403044 v. 27.03.2014
BVR Rundschreiben S1404078 v. 15.03.2014
GADkurzinfo 318/2014 v. 11.04.2014FIDUCIA Fachinfo 2013/137 Stand 04.2014
62
6. Kategorisierung von Privatkundeneinlagen gem. Merkblatt
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
Kategorie Produkte Abfluss-quote
Hohe Abflüsse im Stressfall
risikoreich (Kat. 1)
Fremdwährungseinlagen Produktbezogene Einlagen Zinsinduzierte Einlagen oder Einlagen mit Vorzugskonditionen Einlagen aus risikoreichen Vertriebskanälen Einlagen, deren Gesamteinlagenhöhe
- den niedrigeren Betrag aus € 100.000 und dem Höchstbetrag, der durch das lokale Einlagensicherungssystem gedeckt ist, übersteigt und
- weniger als € 500.000 beträgt Einlagen mit anderen vom Institut zu identifizierenden Risikofaktoren
Bildung von 3 Risikoklassen aus den Kategorien I und II und Ermittlung von Abflissquoten >10 %
Verbundseitig werden Empfehlungen für Abflussquoten erarbeitet
sehr risikoreich (Kat. 2)
Einlagen mit ursprünglich fester Laufzeit und einer Restlaufzeit bis zu 30 Tagen und Einlagen mit einer Kündigungsfrist von bis zu 30 Tagen
Einlagen von Einlegern mit Wohnsitz außerhalb der EU Einlagen mit einer Gesamteinlagenhöhe gleich oder größer als € 500.000
geringe Abflüsse im Stressfall
aktive vertragliche Geschäftsbeziehung mit einer Mindestlaufzeit Hypothekendarlehen oder ein anderer Kredit mit langer Laufzeit Einleger hält eine Mindestanzahl an Produkten außer Krediten bei dem
Institut
5 %
mittlere Abflüsse im Stressfall
Alle sonstigen Privatkundeneinlagen 10 %
63
6. Proberechnungen und Simulationen
Bis die Anforderungen an die Liquiditätsdeckung genau festgelegt sind, melden die Institute „nur“ die in den finalen Meldeentwürfen aufgeführten Einzelpositionen.
In 2014 noch keine Berechnung einer Kennzahl in den Meldebögen! Zur Unterstützung der Institute erfolgte verbundweite Bereitstellung eines Tools zur
indikativen Berechnung der LCR nebst Leitfaden zur Befüllung Import des LCR-Meldebogens in das Tool
Szenariorechnungen
Grundszenario „CRR“: Es wird der aktuelle Sachstand auf europäischer Ebene abgebildet
Szenario „Institutsspezifisch“: Simulation eigener Annahmen (z.B. höherer Abflussquoten)
Zusätzlich Erfassung von Umschichtungen im „Umschichtungsszenario“ Szenarioauswertung, -vergleich und grafische Darstellung
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
64
6. Mögliche Simulationen im BVR Tool
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
Umschichtung bzw. Neuinvestition in hochliquide Aktiva (Level 1)
Rückführung von Pensionsgeschäften mit hochliquiden Aktiva
Aufbau langfristiger bzw. stabiler Einlagen
Umschichtung in langlaufende Einlagen
Emission Schuldverschreibungen
Reduktion von Kredit- und Liquiditätsfazilitäten
Abbau von nicht-operativen Einlagen
Auswirkungen auf Ertrags- und Risikolage
Berücksichtigung Zielkennzahl bei Investitionsentscheidungen und Wertpapierleihgeschäften
Strategien zur Gewinnung langfristiger Einlagen und als Reaktion auf Wettbewerb und Margendruck
Ggf. Berücksichtigung Liquiditätskosten in der Margenkalkulation
Anpassung Liquiditäts- und Finanzierungsstrategie
Kurzfristige Simulation Mittelfristige Simulation Überführung in Strategie
65Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
6. Handlungsnotwendigkeiten LCR
• Kennziffer selbst ist kein Bestandteil der LCR Formulare und wird nicht in den Anwendungen ausgerechnet.
• BVR Rechentool ist per CSV-Export zu befüllen. Dort ist eine Kennziffer zu ermitteln.
• Entsprechend der Rundschreiben der Rechenzentralen ist eine Kategorisierung der Kundeneinlagen vorzunehmen. Überprüfen ob die Ergebnisse der Rechenzentralen zu richtigen Ergebnissen führen.
• Überprüfung der eingespielten Wertpapierbestände. Derzeit noch nicht vollständig korrekt.
• Fonds sind derzeit noch nicht als anrechenbar anzusehen. Im Tool so berücksichtigen.
• Entsprechend den Infos der Rechenzentralen sind noch manuelle Nachbearbeitungen vorzunehmen.
• Mit Hilfe des Tool mögliche Veränderungen durchspielen. Achtung diese haben Auswirkungen auf die Ertragslage.
• Aktuelle Entwicklung weiter beobachten.
66
Agenda
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
7 FinaV / Basismeldewesen
67
7. Umfassende Transparenz durch Finanz- und RTF- Informationen im neuen Meldewesen
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
§ 25 (1) KWG
Finanz-informationen
Risikotrag-fähigkeits-informationen
Konkretisierung in FinAV Quartalsmeldung im Q.II 2014
GuV und GuV-Planwerte Sonstige Angaben
Monatliche Bilanzstatistik
Noch keine Konsultation jedoch Prototyp an einige Banken verteilt
Anwendung ab 2015; jährliche Meldung Konzeption der Risikotragfähigkeitsrechnung Risikodeckungspotenzial Limite und Risiken Steuerungsmaßnahmen
Stichtag:
31.03.2014
31.01.2014
frühestens 01.01.2015
68Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
7. Basismeldewesen - Inhalt
§ 2 FinaV
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung, die den Zeitraum seit dem Ende des letzten Geschäftsjahres umfassen, sowie Planangaben für die Gewinn- und Verlustrechnung (GVKI)
Angaben zum Vermögensstatus bezogen auf dasEnde des jeweiligen Quartals (GVKIP)
sonstige Angaben (SAKI)
69Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
7. Umsetzung Meldungen FinaV durch Rechenzentralen
- technische Umsetzung bis 31.03.2014
- weitgehend maschinelle Versorgung der Formulare GVKI und SAKI
- weitgehend manuelle Eingabe Formular GVKIP (Schnittstelle VR Control fehlt)
- Abweichung Meldestichtag um ca. 6 Arbeitstage (technisch bedingt)
- technische Umsetzung bis 31.03.2014
- weitgehend maschinelle Versorgung der Formulare GVKI,
GVKIP und SAKI
- Abweichung Meldestichtag, da Meldung nach 20 Kalendertagen
nicht nach 20 Geschäftstagen
weitgehend maschinelle Unterstützung
70Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
7. Meldebögen Grundsätzliches
Neben der maschinellen Befüllung der einzelnen Positionswerte durch die auf den Sachkonten gebuchten Aufwendungen und Erträge sind sowohl bei der FIDUCIA als auch bei der GAD Korrekturfelder vorgesehen, in denen manuelle Eingaben vorgenommen werden können
Summe aus maschineller Befüllung und manueller Eingabe wird „gemeldet“
Grundsatz „Vorstands-Ansatz“: Meldung muss auf den gleichen Zahlen und Informationen basieren, die auch dem
Vorstand unterjährig zur Verfügung gestellt werden Vorstand muss auf der Basis dieser Zahlen der Bankenaufsicht berichten können Finanzielle Lage der Bank muss sich auf der Basis dieser Informationen mit
hinreichender Genauigkeit bestimmen lassen
Größere Veränderungen einzelner Positionen gesondert erläutern
71Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
7. Meldebögen GuV Details – GVKI
Das Formular GVKI orientiert sich grundsätzlich an den GuV-Positionen gemäß RechKredV
Keine Berücksichtigung von außerordentlichen Effekten (z. B. Zahlungen der Sicherungseinrichtung), Meldung bezieht sich auf Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit
Berücksichtigung unterjähriger Abgrenzungen von Erträgen und Aufwendungen, auch wenn sie handelsrechtlich nicht gebucht
sind, nur soweit wesentlich für die übermittelte Information
(unwesentliche Effekte entbehrlich)
72
7. Zinsergebnisspaltung im Basismeldewesen
Meldebogen „Sonstige Angaben (SAKI) Übereinstimmung Ermittlung mit der internen Methodik = Vorstandsansatz Für die Angaben zum Konditions- und Strukturbeitrag Verwendung des Tools, welches
das Konzept des DGRV-Arbeitskreises „Zinsergebnisspaltung“ umsetzt. Das Tool soll es der Bank ermöglichen zur Unterstützung der Methodenfreiheit im
unterschiedlichen Detaillierungsgrad den Meldebogen standardisiert zu füllen. Es dient gleichzeitig als Vorlage für eine technische Umsetzung durch die Rechenzentren
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
7. Meldebogen SAKI Meldebogen sonstige Angaben SAKI
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014 73
74
Agenda
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
8 Bankstatistisches Meldewesen / RTF Ausblick
75
8. Ausblick: Neue BISTA-Formate, erstmals ab 2015 anzuwenden
Bundesbank-Rundschreiben Nr. 35/2013 vom 1. Juli 2013 zum Stand der Überarbeitung der bankstatistischen Erhebungen zur Bilanz des Sektors der monetären Finanzinstitute (MFI)
Zwischenzeitlich Veröffentlichung und Verabschiedung der relevanten Verordnungen der EZB (EZB/2013/33 und EZB/2013/34)
Mit der Verabschiedung der neugefassten Leitlinie zu den monetären und finanziellen Statistiken, welche die Leitlinie EZB/2007/9 ersetzen wird, ist demnächst zu rechnen.
Verordnungen und Leitlinie erfordern auf nationaler Ebene Anpassung der o.g. bankstatistischen Erhebungen
Meldungen in Form der neuen Meldeschemata erstmalig im Januar 2015 mit Meldedaten für Dezember 2014 einzureichen
Aktuelle Entwicklung beachten
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
76
8. Jährlicher KWG-RTF-Risikobericht ab 01.01.2015 Aufsichtsrechtlich gewünschter Meldestichtag 15.01.
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
„Eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation muss insbesondere ein angemessenes und wirksames Risikomanagement umfassen, auf dessen Basis ein Institut die Risikotragfähigkeit laufend sicherzustellen hat;…“
„Verfahren zur Ermittlung und Sicherstellung der Risikotragfähigkeit, wobei eine vorsichtige Ermittlung der Risiken und des zu ihrer Abdeckung verfügbaren Risikodeckungspotenzials zugrunde zu legen ist.“
KWG § 25 Abs. 1
Einmal jährlich Einreichung von Informationen über die Risikotragfähigkeit nach:
KWG § 25a Abs. 1 Satz 3
und KWG § 25a Abs. 1 Satz 3 Nr. 2
Einmal jährlich Einreichung von Informationen über die Risikotragfähigkeit nach:
Angemessen-heit
Wirksamkeit
Sicherstellung
Vorsichtige Ermittlung
77
8. Hohe Transparenz fordert hohe Konsistenz
Mit den Angaben wird die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen transparent Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements, laufende Sicherstellung der Risikotragfähigkeit durch Nennung der Zyklen
Annahme: Daten werden Bestandteil der gezielten Planung von Prüfungen gemäß § 44 KWG werden.
Bisher interne Verfahren zur Ermittlung und Sicherstellung der Risikotragfähigkeit werden Gegenstand der laufenden Überwachung seitens der Aufsicht.
Institute / Institutsgruppen, aber auch eingesetzte Verfahren und Parameter werden untereinander vergleichbar.
Ausstehende Konsultation muss auf die eingeschränkte Vergleichbarkeit aufgrund der Methodenfreiheit und individuelle Situation eines jeden Instituts hinweisen.
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
78
8. Verbindung RTF-Meldung - Basismeldewesen
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
Basismeldewesen
stille Reserven und stille Lasten
spezielles Barwertrisiko = Zinsrisikokoeffizient
Veränderungen im Zeitablauf
Auswirkungen von Steuerungsmaßnahmen
Veränderungen im Kreditgeschäft
Veränderungen bei stillen Lasten / Reserven
RTF-Meldung
stille Reserven und stille Lasten
barwertiges Zinsänderungsrisiko
Veränderungen in der Risikomessung
Steuerungsmaßnahmen
Reaktionen der Bank auf Veränderungen
Reaktionen der Bank auf Veränderungen
Beide Meldungen ergänzen sich→ Verhaltensbeobachtung der Institute ist möglich→ ein in sich schlüssiges Handeln in der Bank ist erforderlichVerbände setzen sich in Konsultation für deutliche Verschlankung ein
79
8. Umfangreiche Informationen im RTF-Bericht absehbar
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
Konzeption
Anzahl Steuerungskreise
Verfahren (Fortführungsan-satz, Liquidations-ansatz)
Betrachtungs-horizont
Risikodeckungs-potenzial (RDP) IST-Werte des RDP
und davon als RDP verwendet in detaillierter Form
Ableitung RDP für alle Steuerungs-kreise
Methodische Änderungen seit letztem Meldestichtag
Limite und Risiken
Risikoarten inkl. Unterkategorien,
Details zu Risikobeitrag, Limit, Berechnungs-intervall, Quantifizierung
Details zu Kreditportfolio-modellen
Methodische Änderungen seit letztem Meldestichtag
Steuerungs-maßnahmen Überschreitungen
RDP
Meldefrequenz
Geplante und umgesetzte Beschlüsse aufgrund der RTF-Rechnung
Kapitalplanung
Vordrucke noch nicht konsultiert.2. Entwurf auf der homepage der Bundesbank einsehbar.
80
8. Beispiel aus 1. Entwurf Angaben zu Steuerungskreisen→ Steuerungsrelevanz!Bis zu 5 Steuerungskreise können angegeben werden, für jeden Steuerungskreis werden die Ermittlung des Risikodeckungspotenzials und die Limitauslastungen der einzelnen Risikoarten abgefragt.
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
Bei Ermittlung RTF nach Muster-RHB ist ab 30.06. ein zweiter Steuerungskreis für das
Folgejahr anzulegen
Steuerungsrelevanz = tatsächlich zur Steuerung der Risiken genutzter Steuerungskreis
→ Verwendung in Limitsystem und Berichtswesen→ Berücksichtigung bei Geschäftsabschlüssen und
der strategischen Ausrichtung
81
8. Beispiel aus 1. Entwurf Kreditportfoliomodelle
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
Nur Kundenkreditgeschäft
Nur Depot-A-Geschäft
Beides
Credit Metrics
CreditPortfolioView
Credit Risk+
Credit Portfolio Manager
Sonstiges
Nur Ausfallrisiken
Ausfall- u. Migrationsrisiken
Ausfall-, Migrations- u. CS-Risiken
Ausfall- u. CS-Risiken
GuV-Auswirkungen
Wertorientierte Betrachtung
Je Kreditnehmer
Als KNE nach § 19 Abs. 2 KWG
Als Risikoeinheiten nach eigener Def.
Deterministisch
Stochastisch ohne Korrelationsannahmen
Stochastisch und korreliert untereinander
Stochastisch und korreliert mit den PDs
Stochastisch und korreliert untereinander und mit den PDs
Sonstiges
Detaillierte Angaben zur Ermittlung der Adressausfallrisiken zu machen, insbesondere zur Einbeziehung von LGDs = Verlustquoten
→ Erläuterungen vom BVR erforderlich
Angebotene Erfassungs-möglichkeiten:
82
8. Beispiel aus 1. Entwurf Steuerungsmaßnahmen – Wirksamkeit des Risikomanagements
Detaillierte Angaben zu: Beschlüssen
(auch nicht gefasste)
Maßnahmen und
Kapitalplanung
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
Angemessenheit
Wirksamkeit
„Bitte geben Sie im vorgesehenen Kommentarfeld zu den einzelnen Beschlussgegenständen auch dann Erläuterungen ab, wenn Sie einen derartigen Beschluss zwar erwogen, diesen dann aber trotzdem nicht gefasst haben.“
83
8. Weiteres Vorgehen
Abschließende Entscheidung steht noch aus. Auf der Homepage der Bundesbank ist der 2. Entwurf der Vordrucke einsehbar. Entwicklung abwarten.
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
84
Agenda
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
9 Offenlegungs- und Risikobericht
85
9. Offenlegungs- und Risikobericht
Geschäftsjahr 2013
• Bilanzstichtag 31.12.2013
• Altes Recht ist noch maßgeblich.
• Muster-Offenlegungsbericht nach § 26a KWG kann weiter verwendet werden.
• Keine Veränderungen gegenüber Muster für 2012
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
86
9. Offenlegungs- und Risikobericht
Details Kapitalanforderungen
Kreditrisiko
Beteiligungen im Anlagebuch
Operationelles Risiko
Verbriefungen
Derivate
Marktpreisrisiko
ZÄR im Anlagenbuch
Angaben zur Eigenmittelstruktur
Eigenkapital (Art. 437 CRR)
Angaben zum Konsolidierungskreis (Art.
436 CRR)
Eigenmittel-anforderungen (Art. 438 CRR)
Kapitalpuffer (Art. 440 CRR)
Leverage Ratio (Art. 451 CRR)
Sonstige Offenlegungs-anforderungen
Kreditrisikominderung (Art. 453 CRR)
Risikovorsorge (Art. 442 CRR)
Vergütung (Art. 435 CRR)
Unb. Vermögenswerte (Art. 443 CRR)
Risikomanagement-ziele und Governanceregeln
Liquidität
Offenlegung durch
signifikante Tochter
Erweitert
Neu
Teil 8 CRR
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
87
9. Offenlegungs- und Risikobericht
• Aktueller Arbeitsstand EBA hinsichtlich Teil 8 der CRR
• 5 technische Standards
• 1 verabschiedet
• 2 konsultiert
• 2 offen
• 4 Leitlinien
• Alle offen
• Letzte Deadline: 31.12.2014
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
88Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
9. Technischer Standard zur Offenlegung der Eigenmittel Wo werden die 340f Reserven gezeigt? Auszug aus Offenlegung der Eigenmittel
1,25 % in einer Summe.Nicht alle sondern nur die, welche hier angerechnet
werden
89Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
9. Technischer Standard zur Offenlegung der Eigenmittel Wo werden die 340f Reserven gezeigt? Auszug aus Offenlegung der Eigenmittel
Alle Instrumente in einer Summe (340f HGB, Nachrang, Haftsumme, Neubewertungsreserven)
90
9. Offenlegungs- und Risikobericht
Ab Geschäftsjahr 2014 (Offenlegung 2015)
• Offenlegung min. 1x jährlich (EBA-Leitlinie)
Bilanzstichtag 31.12.2014 (1. Stichtag für kleinere Institute)
• Offenlegung nach § 26 a KWG
• Anforderungen der Art. 435-455 CRR sind zu beachten.
• Neuer Muster-Offenlegungsbericht nach CRR wird durch AK „Offenlegung nach CRR / CRD IV“ in 2014 erstellt.
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
91
Agenda
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
10 Sonstiges
92Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
Hat Meldewesen nun doch etwas mit Controlling zu tun?
93
Behalten Sie den Überblick – der Grundsatzbereich informiert …
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
94
… über aktuelle Themen, laufende Projekte und Webinare…
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
ENTWURF
95
… ergänzt durch einen monatlichen Newsletter
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
ENTWURF
Kontakt
96
Kontakt
Bodo KolwaLeiter Spezialistenteam [email protected]
Karin BerlinMitglied Spezialistenteam [email protected]
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
WP/StB Anne WieschMitglied Spezialistenteam [email protected]