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Fiskalunion – Illusion der Zentralisten? Prof. Dr. Lars P. Feld Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Walter Eucken Institut

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Fiskalunion – Illusion der Zentralisten?

Prof. Dr. Lars P. Feld

Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

Walter Eucken Institut

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Die Bankenkrise

Beiträge der einzelnen Faktoren auf Zinsdifferenzen für Spanien

Quelle: Eigene Berechnungen© Sachverständigenrat

Schaubild

30212_Spanien_CH

Bid-Ask CDS

Tatsächliche Zinsdifferenz

GARCH US-BondsAusstieg

Geschätzte Zinsdifferenz

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J F M A M J I A S O N D J F M A M J I A

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2011 2012J J

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Die Staatsschuldenkrise (1/2)

Konsolidierung der öffentlichen Finanzen ausgewählter OECD-Länder1)2)

Schaubild

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Prozentpunkte

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16512_KPK© Sachverständigenrat

Rückführung tatsächliches Defizit Rückführung strukturelles Defizit

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Tatsächliches Defizit

2012

Strukturelles Defizit Primärsaldo

1) (–) Defizit, (+) Überschuss.– 2) US-Vereinigte Staaten, UK-Vereinigtes Königreich, IT-Italien, IE-Irland, PT-Portugal, ES-Spanien, GR-Griechenland.

Quelle: OECD

Veränderung 2012 gegenüber 2009Prozentpunkte

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Die Staatsschuldenkrise (2/2)

Konsolidierung der öffentlichen Finanzen ausgewählter OECD-Länder1)2)

Schaubild

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Prozentpunkte

JP US UK IT IE PT ES GR

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JP US UK IT IE PT ES GR

16512_KPK© Sachverständigenrat

Rückführung tatsächliches Defizit Rückführung strukturelles Defizit

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%

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0

%

JP US UK IT IE PT ES GR

Tatsächliches Defizit

2012

Strukturelles Defizit Primärsaldo

1) (–) Defizit, (+) Überschuss.– 2) US-Vereinigte Staaten, UK-Vereinigtes Königreich, IT-Italien, IE-Irland, PT-Portugal, ES-Spanien, GR-Griechenland.

Quelle: OECD

Veränderung 2012 gegenüber 2009Prozentpunkte

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Die EZB in der Zwickmühle

Die EZB sieht sich immer mehr in die Rolle gedrängt, die Stabilität des europäischen Finanzsystems zu gewährleisten

2 Wege wurden hierfür ergriffen:

Ankauf von Anleihen auf dem Sekundärmarkt

Bereitstellung von Refinanzierung für die Banken

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Quelle: Thomson Financial Datastream

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1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012

Geldbasis und Geldmenge M3 im Euro-Raum

Februar 1999 = 100

Schaubild 38

© Sachverständigenrat

Log. Maßstab Log. Maßstab

Geldmenge M3

Geldbasis

Geringe akute Inflationsgefahr

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Das Urteil des BVerfG vom 12.9.2012

Die Währungsunion als Stabilitätsunion Wesentliches Element ist das Verbot

monetärer Haushaltsfinanzierung. Ein Erwerb von Staatsanleihen auf dem

Sekundärmarkt, der auf monetäre Staatsfinanzierung abzielt, ist als deren mögliche Umgehung ebenfalls untersagt.

ESM kann keine Staatsanleihen bei der EZB hinterlegen.

Die EU als Staatenverbund beruht weiterhin auf dem Völkerrecht.

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Das Urteil des BVerfG vom 12.9.2012

Der Fiskalpakt ist nicht verfassungswidrig: Vorrechte der nationalen Parlamente gewahrt. Kommission kann keine materiellen Vorgaben machen

und hat keine Durchgriffsrechte. Der Haushaltsgesetzgeber kann sich in seiner

Haushaltspolitik dauerhaften Bindungen unterwerfen und diese auch europarechtlich verankern.

Erhaltung der demokratischen Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume in der Zukunft durch Verringerung des Gestaltungs- und Entscheidungsspielraumes in der Gegenwart.

Ökonomisch: Tragfähigkeit.

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Das Urteil des BVerfG vom 12.9.2012

Der ESM ist nicht verfassungswidrig: Begrenzte Haftungsübernahme Deutschlands (nach

Zusatzprotokoll) Grundsätze:

Keine unbestimmten haushaltspolitischen Ermächtigungen Keine dauerhaften völkervertragsrechtlichen Mechanismen,

die zu einer Entäußerung der Budgetverantwortung führen würden.

Bundestag muss im Einzelnen entscheiden können. Umfang von Haftungszusagen liegt im weiten

Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers namentlich hinsichtlich der Tragfähigkeit des Bundeshaushalts und des wirtschaftlichen Leistungsvermögens Deutschlands.

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Langfristiger Ordnungsrahmen: Probleme des alten Ordnungsrahmens

Ordnungsrahmen des Maastricht-Vertrages in zweierlei Hinsicht unzureichend:

Disziplinierung der Finanzpolitik nicht ausreichend Stabilitäts- und Wachstumspakt wurde ausgehöhlt Disziplinierungswirkung der Finanzmärkte war gering

Keine Berücksichtigung der Auswirkungen einer tiefen Finanz- und Bankenkrise

Ordnungsrahmen war blind gegenüber Krise auf Finanzmärkten Institutionelle Voraussetzungen zum Umgang mit Liquiditäts- und

Solvenzkrisen von Mitgliedstaaten fehlten Langfristig stabil sind nur Konstellationen, bei denen Haftung

und Kontrolle zusammenfallen: Entweder: Fiskal- und Wirtschaftspolitik gemäß den

Ordnungsprinzipien des Maastricht-Vertrags weitgehend in nationaler Souveränität

Oder: umfassende Gemeinschaftshaftung mit einer Übertragung fiskalpolitischer Souveränität auf die europäische Ebene

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© SACHVERSTÄNDIGENRAT zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Folie 11

Langfristiger Ordnungsrahmen: Das Drei-Säulen-Modells

Für verschiedene Politikfelder muss zwischen nationaler und europäischer Verantwortung gewählt werden

Sachverständigenrat schlägt Drei-Säulen-Modell zur Erweiterung

des Konzepts des Vertrags von Maastricht vor („Maastricht 2.0“)

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Brücken zum langfristigen Ordnungsrahmen

Dauerhafte Rettungsfunktion der EZB mit erheblichen ökonomischen Risiken

OMT befindet sich an der Grenze zur monetären Staatsfinanzierung.

Prüfsteine zur möglichen Grenzüberschreitung. Nicht: Anleihekäufe auf Primär- oder Sekundärmarkt;

und: EZB muss Staatsanleihen kaufen können. Vielmehr: Werden Staatsanleihen von bestimmten

Staaten differenzierend gekauft mit dem Ziel, deren Refinanzierungskosten niedrig zu halten?

Und: Welchen Umfang nimmt dieser Kauf ein? Es kann keinen unbegrenzten Aufkauf geben!

Vor allem: Die ökonomisch so wichtige Konditionalität (Programm im ESM) belegt die Ehe mit der Fiskalpolitik.

Küsst die EZB die Braut, tritt der Sündenfall ein.

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Brücken zum langfristigen Ordnungsrahmen

Schuldentilgungspakt bietet eine fiskalische Brücke von der kurzfristigen Stabilisierung zu einem nachhaltigen und stabilen Regelwerk

System von wechselseitigen Verpflichtungen zur Solidarität und Solidität

zeitlich begrenzte gemeinschaftliche Haftung im „Schuldentilgungsfonds“ für Differenz zwischen der Schuldenstandsquote und der 60 %-Grenze

Setzt strikte Sicherungsmechanismen voraus (Implementierung von Schuldenbremsen, Konsolidierungsvereinbarungen, Benennung von Steuern zur Tilgung, Hinterlegung von Sicherheiten)

Maximales Volumen von 2,6 Billionen Euro nach Roll-in-Phase von maximal sechs Jahren erreicht

Anschließende Tilgungsphase, nach 25 Jahren sind die ausgelagerten Schulden vollständig zurückgezahlt

Nach Ende der Tilgungsphase: Vorraussetzungen für Maastricht 2.0 gegeben

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Schuldentilgungspakt

Zeitliche Dimension des Schuldentilgungspaktes

500

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Schuldenstand im Schuldentilgungsfonds nach Ländern1)

© Sachverständigenrat

ItalienDeutschland Frankreich

Spanien Niederlande Österreich

Belgien

Malta

Mrd Euro

1) Eigene Berechnungen. Unterstellter Start des Schuldentilgungspakts: 1.1.2013. Quelle für Grundzahlen: EU-Kommission, AMECO-Datenbank,26.7.2012.

Schaubild 42

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Schuldentilgungspakt

tatsächlich strukturell mit ERP ohne ERP mit ERP ohne ERP

Deutschland ....... 1,7 2,1 1,9 1,5 – 0,4 0,3 – 0,2

Frankreich .......... – 1,9 – 0,5 2,3 2,8 0,9 4,2 4,7

Italien ................. 3,4 4,8 4,2 7,1 4,8 0,8 3,7

Spanien .............. – 3,3 – 1,4 3,1 5,0 3,1 6,3 8,2

Niederlande ........ – 2,3 – 0,3 1,7 1,3 – 0,3 4,0 3,7

Belgien ............... 0,4 1,1 2,8 4,0 2,0 2,4 3,5

Österreich ........... – 0,3 – 0,0 2,1 2,3 0,7 2,4 2,6

Malta .................. 0,8 0,8 2,7 3,2 1,8 1,9 2,5

1) European Redemption Pact.– 2) Eigene Berechnungen, Quelle für Grundzahlen: EU, Mai 2012.– 3) Maximal erforder-licher Primärsaldo, um ein Finanzierungsdefizit von höchstens 0,5 % des BIP zu erreichen und zugleich die nicht ausge-lagerten Schulden unter 60 % des BIP zu stabilisieren. Ohne ERP: Maximal erforderlicher Primärsaldo, um den gleichenSchuldenstandsverlauf zu erreichen (entspricht einer Rückführung der Schuldenstandsquote auf 60 % in den nächsten20 bis 25 Jahren.

RW02212_CH

% des BIP % des BIP Prozentpunkte

Primärsaldo 2012 um die Fiskalregeln zu

erfüllen3)

um derzeitige Schulden-

standsquote ohne ERP

konstant zu halten

Erforderliche Verbesserung des Primärsaldos zur

Erfüllung derFiskalregeln

Konsolidierungsanforderungen und Schuldentilgungspakt (ERP)1)2)

Erforderlicher Primärsaldo …

Tabelle