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Bargeldlos bezahlen
fokus|verbraucher
Eine Information der privaten BankenBerlin, August 2015
Vorwort
Einkäufe mit Karte zahlen, Miete per Last-
schrift einziehen lassen oder den Mitglieds-
beitrag für den Sportverein der Kinder über-
weisen – bargeldlos bezahlen ist bequem und
sicher. Auch wenn laut einer Studie des EHI
Retail Institute (ein wissenschaftliches Institut
des Handels) ein Großteil der Deutschen sei-
ne Einkäufe auch weiterhin am liebsten mit
Bargeld bezahlt. Gemessen am Gesamtumsatz
sind dies noch immer 53 %, so die Studie aus
dem Jahr 2014. 44 % beruhen auf Kartenzah-
lungen wie mit girocard oder Kreditkarten.
Wer jedoch eine Rechnung bezahlt, entschei-
det sich bei einmaligen Zahlungen oft für die
Überweisung. Die Lastschrift bietet sich vor
allem bei regelmäßigen Zahlungsverpflichtun-
gen wie Stromrechnung, Miete oder Versiche-
rungsbeiträgen an.
Im August 2014 wurden die nationalen Ver-
fahren für Überweisungen und Lastschriften
auf europaweit einheitliche Verfahren, den
SEPA-Verfahren (SEPA = Single Euro Payments
Area), umgestellt. Anstelle der Kontonummer
und Bankleitzahl werden nun IBAN und BIC
genutzt.
fokus|verbraucher 5
bankenverband
Inhalt
1 Bargeldloser Zahlungsverkehr im Allgemeinen 8
2 SEPA – der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum 9
3 Überweisungen 12
4 Lastschriften 15
5 girocard-Zahlungen 18
6 Kreditkartenzahlungen 19
7 Schecks 21
fokus|verbraucher 7
bankenverband
Den größten Anteil am bargeldlosen Zahlungs-
verkehr in Deutschland haben Lastschriften.
Dieser liegt bei fast 50 % aller Transaktionen.
Lastschriften werden meist von Unternehmen
eingereicht. Sie brauchen sich dadurch keine
Gedanken über die Zahlungsmodalitäten der
Kunden zu machen. Das Geld geht – sofern ge-
nügend Deckung auf dem Konto des Zahlers
ist – pünktlich ein.
Überweisungen kommen auf einen Anteil
von ca. 32 %, gefolgt von Debitkarten1) (ca.
15 %) und Kreditkarten (ca. 4 %). Schecks spie-
len zwar nur noch eine untergeordnete Rolle
im Zahlungsverkehr, sie werden aber noch re-
gelmäßig in einzelnen Branchen wie bei den
Versicherern eingesetzt. Im Jahr 2014 betrug
die Anzahl der verarbeiteten Schecks noch ca.
31 Millionen Stück.
1) In Deutschland zumeist die girocard, herausgegeben von Banken und Sparkassen.
Womit erfolgten die Transaktionen im bargeldlosen Zahlungsverkehr?
1 Bargeldloser Zahlungsverkehr im Allgemeinen
31,5 %
14,8 %
Kreditkarten
Debitkarten
Lastschriften
Überweisungen
Schecks 0,2 %
3,6 %
49,8 %
Gesamt 2013: 19,9 Mrd. Transaktionen
Quelle: Deutsche Bundesbank.
8 fokus|verbraucher
Was ist das Besondere an den SEPA-
Verfahren?
Für Verbraucher änderte sich kaum etwas. Neu
war bei SEPA-Überweisungen lediglich die An-
gabe der Kundenkennung. Anstelle der Konto-
nummer und Bankleitzahl ist nunmehr die
Angabe der IBAN und gegebenenfalls des BIC
erforderlich.
Mit der SEPA-Lastschrift können nicht nur na-
tional, sondern im gesamten SEPA-Raum Zah-
lungen in Euro getätigt werden: beispielsweise
die Miete für ein Ferienhaus in Spanien oder
das Zeitungsabonnement für eine Zeitung aus
Frankreich.
Was ist SEPA?
SEPA steht für den einheitlichen Euro-Zahlungs-
verkehrsraum (Single Euro Payments Area)
und war eine politische Initiative, um den eu-
ropäischen Binnenmarkt im Zahlungsverkehr
zu fördern. Damit sollten Verbraucher und
Unternehmen grenzüberschreitend mit Über-
weisungen, Lastschriften und Karten bezahlen
können – genauso einfach und sicher wie bis-
her im Inland. Die europäische Kreditwirtschaft
hat dafür einheitliche Verfahren entwickelt und
eingeführt. Die SEPA-Überweisung und die
SEPA-Lastschrift haben die bisherigen natio-
nalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren
zum August 2014 abgelöst.2)
Welche Länder gehören zur SEPA?
Die SEPA umfasst 34 Länder, darunter
Î die 19 Länder der Euro-Zone,
Î die übrigen neun Mitgliedstaaten der Euro-
päischen Union, die nicht den Euro als Zah-
lungsmittel haben, und
Î die Länder Island, Liechtenstein, Norwegen,
die zum Europäischen Wirtschaftsraum
(EWR) gehören, sowie
Î Monaco, die Schweiz und San Marino.
2 SEPA – der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum
2) Dieses Enddatum ergab sich aus der EU-Verordnung 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro des europäischen Gesetzgebers vom März 2012 (SEPA-Verordnung).
fokus|verbraucher 9
bankenverband
Was versteht man unter IBAN und BIC?
Die IBAN ist Ihre internationale Kontonummer.
Sie setzt sich aus den vertrauten Daten der Kon-
tonummer und Bankleitzahl zusammen. Neu
ist lediglich der einheitliche Ländercode DE
für Deutschland sowie die zweistellige Prüf-
zahl. Mit der Prüfzahl kann die Bank jegliche
Schreibfehler erkennen, so dass die Zahlung
dann nicht ausgeführt wird.
Der BIC (auch als SWIFT-Code bezeichnet) ist
die internationale Kennzeichnung der Bank,
also die internationale Bankleitzahl. Sie dient
zur weltweit eindeutigen Identifizierung von
Banken. Beispiel eines BIC: MUSTDEFFXXX.
Ab wann gelten nur noch IBAN und BIC?
Der europäische Gesetzgeber hat in der
SEPA-Verordnung geregelt, dass ab August 2014
So setzt sich die IBAN zusammen
grundsätzlich – also auch innerhalb Deutsch-
lands – nur noch die IBAN zu verwenden ist. Um
Verbraucher an die neue Welt zu gewöhnen,
gibt es jedoch eine Übergangsphase bis Februar
2016, in der Verbraucher für Inlandszahlungen
auch noch die bisherige Kontonummer und
Bankleitzahl verwenden können. Voraussetzung
ist, dass die jeweilige Bank einen Service zur
Umwandlung in die maßgebliche IBAN anbietet.
Zudem gibt es für Kunden Erleichterungen bei
der Angabe des BIC, denn dieser kann in be-
stimmten Fällen entfallen:
Î bei der Beauftragung nationaler SEPA-Zah-
lungen
Î ab Februar 2016 für grenzüberschreitende
SEPA-Zahlungen innerhalb des Europäischen
Bankleitzahl
Bisher: 777220889876543210
DE23
DE23777220889876543210
Neu:
IBAN:
Kontonummer
10 fokus|verbraucher
2
Wirtschaftsraums (Europäische Union sowie
Island, Liechtenstein und Norwegen)
Für Zahlungen außerhalb des Europäischen
Wirtschaftsraums, zum Beispiel in die Schweiz,
nach Monaco und San Marino, ist der BIC nach
wie vor erforderlich.
Kann ich die IBAN selbst berechnen?
Von einer Eigenberechnung ist abzuraten. Zwar
setzt sich die IBAN in der Regel aus Kontonum-
mer und Bankleitzahl zusammen, aber es gibt
auch Besonderheiten. Fragen Sie daher immer
direkt beim Zahlungsempfänger nach den kon-
kreten Angaben beziehungsweise entnehmen
Sie diese der Rechnung oder dem Briefbogen
Ihres Geschäftspartners.
Wo finde ich die IBAN und den BIC zu
meinem Konto?
Die IBAN und den BIC für Ihr eigenes Konto
finden Sie auf Ihrem Kontoauszug. Nutzen Sie
Online-Banking, werden Sie auch auf den Sei-
ten Ihres Bankportals fündig. Zusätzlich haben
einige Banken diese Angaben auf der Rückseite
der Bankkarte aufgedruckt. Natürlich können
Sie diese Informationen auch direkt bei Ihrer
Bank erfragen.
777220889876543210
fokus|verbraucher 11
bankenverband
3 Überweisungen
Was ist eine Überweisung?
Bei der Überweisung beauftragt der Kunde als
Zahler seine Bank3), dem Zahlungsempfänger ei-
nen Geldbetrag zukommen zu lassen. Die Bank
übermittelt die Überweisungsdaten und den
Geldbetrag an die Bank des Zahlungsempfän-
gers. Diese schreibt dem Zahlungsempfänger
den eingegangenen Betrag auf dessen Konto
gut. Beide Banken informieren jeweils ihren
Kunden über die Belastung bzw. Gutschrift, zum
Beispiel per Kontoauszug.
Abwicklung einer Überweisung
Bank des Zahlungsempfängers
Bank des Zahlers
Zahler Zahlungsempfänger Grundgeschäft
1 Beauftragung
3 Gutschrift
2 Überweisung
Nach wie vielen Tagen muss eine Überwei-
sung innerhalb Deutschlands beim Zahlungs-
empfänger eingegangen sein?
Die Bank des Zahlers muss sicherstellen, dass
der Geldbetrag spätestens am Ende des folgen-
den Geschäftstags bei der Bank des Zahlungs-
empfängers eingeht (§ 675s BGB). Die Frist
beginnt, sobald die Überweisung der Bank des
Zahlers zugeht. Die Geschäftstage sind im Preis-
und Leistungsverzeichnis der Bank konkret be-
schrieben. In der Regel sind Samstage, Sonnta-
ge, gesetzliche Feiertage und auch der 24. und
31. Dezember keine Geschäftstage. Diese Tage
zählen also bei der Ausführungsfrist nicht mit.
3) Neben Banken können auch Zahlungsinstitute Dienstleistungen im Zahlungsverkehr anbieten. Der Verständlichkeit halber sprechen wir hier jedoch von Banken.
12 fokus|verbraucher
Die Bank des Zahlungsempfängers schreibt den
eingegangenen Betrag dem Empfänger auf des-
sen Konto gut. Relevant ist der Tag, an dem das
Geld bei der Bank des Zahlungsempfängers ein-
geht. Zu diesem Datum muss auch die Wertstel-
lung, das heißt die wertmäßige Verbuchung auf
dem Konto des Zahlungsempfängers, erfolgen.
Kann ich eine bereits beauftragte Überweisung
zurückrufen?
Aufgrund der kurzen Ausführungsfristen kann
ein Überweisungsauftrag kaum noch zurückge-
rufen werden, wenn er Ihrer Bank bereits zu-
gegangen ist. Sie sollten sich jedoch so schnell
wie möglich an Ihre Bank wenden, sobald Sie
erkennen, dass eine Überweisung falsch be-
auftragt wurde. Die Bank kann möglicherweise
den Überweisungsauftrag noch stoppen. Für die
Bearbeitung und die Wiederbeschaffung von
fehlerhaften Überweisungen können jedoch
Entgelte anfallen. Welche Kosten in diesem Fall
auf Sie zukommen, erfahren Sie im Preis- und
Leistungsverzeichnis Ihrer Bank.
Bekomme ich mein Geld zurück, falls die Über-
weisung versehentlich dem falschen Empfän-
ger gutgeschrieben wurde?
Hat die Bank selbst das Geld dem falschen Emp-
fänger gutgeschrieben, erhält der Kunde als
Zahler selbstverständlich den Überweisungs-
betrag zurück. Liegt aber die Ursache für die
Fehlleitung der Überweisung darin, dass der
Kunde eine fehlerhafte IBAN verwendet hat,
Folgende Besonderheiten sind zu beachten:
Î Die Bank kann einen Annahmezeitpunkt für
Überweisungsaufträge festlegen. Überwei-
sungen, die nach diesem Zeitpunkt bei der
Bank eingereicht werden, gelten dann erst
am folgenden Bankgeschäftstag als zugegan-
gen. Die Ausführungsfrist verlängert sich so-
mit um einen Tag.
Beispiel: Annahmezeitpunkt ist 15 Uhr. Der
Überweisungsauftrag geht bei der Bank an
einem Dienstag um 16 Uhr ein. Damit muss
die Überweisung spätestens am Donnerstag
der Bank des Zahlungsempfängers zuge-
gangen sein. Voraussetzung ist allerdings,
dass es sich bei den Tagen Dienstag bis Don-
nerstag um Geschäftstage handelt.
Î Aufträge, die der Bank per Überweisungs-
beleg erteilt werden, können einen Bank-
arbeitstag länger dauern. Hier ist zunächst
noch eine Erfassung des Belegs durch die
Bank erforderlich.
Weitere Voraussetzungen, die für die Ausfüh-
rung der Zahlung erfüllt sein müssen, können
den „Bedingungen für den Überweisungsver-
kehr“ entnommen werden. Diese finden Sie
entweder auf der Internetseite Ihrer Bank
oder Sie fragen direkt bei Ihrer Bank nach.
fokus|verbraucher 13
bankenverband
dann hat er keine Erstattungsansprüche gegen-
über seiner Bank. In diesem Fall muss er sich das
Geld vom unberechtigten Zahlungsempfänger
zurückholen. Die Bank ist jedoch behilflich, das
Geld wiederzubeschaffen, wie es auch § 675y
Absatz 3 BGB regelt. Hierfür kann jedoch ein Ent-
gelt gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis
der Bank berechnet werden.
Sollte der unberechtigte Zahlungsempfänger
das Geld nicht zurücküberweisen, bleibt dem
Kunden als Zahler nur noch die Möglichkeit,
auf Erstattung des Betrages zu klagen. Damit
er seinen Anspruch gerichtlich geltend machen
kann, ist zwischen den Banken ein Auskunfts-
verfahren für Überweisungen ab 20 € verein-
bart. Die Bank kann damit von der Bank des
Zahlungsempfängers eine Auskunft über Name
und Adresse des tatsächlichen Zahlungsemp-
fängers verlangen, wenn dieser die Herausga-
be eines ungerechtfertigt erlangten Überwei-
sungsbetrags verweigert.
Müssen Banken den Namen des Zahlungs-
empfängers mit der angegebenen IBAN
abgleichen?
Aufgrund der kurzen Ausführungsfristen ist
eine vollautomatisierte Verarbeitung erfor-
derlich. Banken sind deshalb nicht verpflich-
tet, im Überweisungsauftrag den Namen des
Zahlungsempfängers mit dessen IBAN abzu-
gleichen. Bitte kontrollieren Sie den Überwei-
sungsauftrag lieber einmal mehr.
Ò Tipp:
Wenn Sie bereits Online-Banking nutzen,
speichern Sie einen Überweisungsauftrag als
Vorlage. Bei nochmaliger Überweisung kön-
nen Sie dann auf die entsprechende Vorlage
zurückgreifen, ohne die IBAN des Zahlungs-
empfängers erneut eingeben zu müssen.
3
14 fokus|verbraucher
schriftverfahren vereinbart. Ihr Versicherungs-
unternehmen zieht einmal im Jahr die Rate per
Lastschrift ein, indem es einen Auftrag an seine
Bank einreicht. Die Lastschrift wird dann Ihrer
Bank zugeleitet und Ihr Konto wird mit dem
vereinbarten Betrag belastet. Die Versicherung
erhält auf ihrem Konto eine Gutschrift in der
Höhe des Lastschriftbetrages.
Was ist ein SEPA-Lastschriftmandat?
Bevor eine Zahlung per Lastschrift getätigt wird,
muss der Zahler dem Zahlungsempfänger eine
Einwilligung erteilt haben. Diese Einwilligung
erfolgt in Form eines SEPA-Lastschriftmandats.
Was ist eine Lastschrift?
Eine Lastschrift wird vom Zahlungsempfänger
bei seiner Bank eingereicht. Die Bank des Zah-
lungsempfängers reicht die Lastschrift an die
Bank des Zahlers weiter. Diese wiederum be-
lastet das Konto ihres Kunden mit dem Betrag
der Lastschrift. Der Lastschriftbetrag wird der
Bank des Zahlungsempfängers übermittelt und
diese schreibt den Betrag dem Zahlungsemp-
fänger auf dessen Konto gut.
Beispiel: Sie haben eine Haftpflichtversiche-
rung bei einem Versicherungsunternehmen
abgeschlossen. Als Zahlung wurde das Last-
4 Lastschriften
Abwicklung einer Lastschrift
Bank des Zahlungsempfängers
Bank des Zahlers
Zahler Zahlungsempfänger Grundgeschäft
3 Belastung
1 Einreichung
2 Lastschrift
fokus|verbraucher 15
bankenverband
Wozu dienen die Mandatsreferenz und die
Gläubiger-Identifikationsnummer?
Mandatsreferenz und Gläubiger-Identifikati-
onsnummer vereinfachen es, die Lastschrift
und den Zahlungsempfänger (beispielsweise
das Versicherungsunternehmen) zu identifi-
zieren. Sie helfen zudem, den Überblick bei
vielen verschiedenen Abbuchungsvorgängen
zu bewahren. Beide Angaben finden Sie bei
den jeweiligen Umsätzen auf Ihrem Konto-
auszug.
Der Zahler ermächtigt einen Zahlungsempfän-
ger, wie zum Beispiel den Sportverein oder
ein Versicherungsunternehmen, Zahlungen
von seinem Konto per Lastschrift einzuzie-
hen. Zugleich gibt der Zahler mit dem SEPA-
Lastschriftmandat seiner Bank die Erlaubnis,
den Betrag von seinem Konto abzubuchen
und auf das Konto des Zahlungsempfängers
weiterzureichen. Die Zahlung ist damit vom
Kontoinhaber von vornherein autorisiert –
sprich genehmigt.
4
Büro-Service Musterstadt
Gläubiger-Identifikationsnummer DE99ZZZ05678901234
Mandatsreferenz 987543CB2
SEPA-Lastschriftmandat
Ich ermächtige Büro-Service Musterstadt, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift
einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Büro-Service Musterstadt auf
mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die
Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut
vereinbarten Bedingungen.
Hans Mustermann, Musterstraße 12, 99999 Musterstadt
IBAN: DE23 7772 2088 9876 5432 10
BIC: MUSTDEFFXXX (Musterbank)
Musterstadt, 1. August 2015
16 fokus|verbraucher
Lastschriftmandat vor), gilt für Rückgaben
eine Frist von 13 Monaten nach dem Tag der
Belastung.
Ò Tipp:
Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Kontoaus-
züge, um so schneller auf unberechtigte
Lastschriften reagieren zu können.
Wichtig: Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Kon-
toauszüge und gleichen Sie die Abbuchungen
mit dem von Ihnen erteilten Mandat ab.
Wie lange kann ich Lastschriften zurück-
geben?
Lastschriften auf Basis eines SEPA-Lastschrift-
mandats können vom Zahler ohne Angabe
von Gründen bis acht Wochen ab dem Zeit-
punkt der Belastungsbuchung zurückgegeben
werden. Handelt es sich um unberechtigte
Lastschriften (das heißt, es liegt kein SEPA-
fokus|verbraucher 17
bankenverband
Kann ich in unbegrenzter Höhe mit meiner
girocard bezahlen?
Der Einsatz Ihrer Karte ist an Verfügungslimits
geknüpft, die individuell mit der Bank verein-
bart werden. Sie können diese Ihren Vertrags-
bedingungen entnehmen.
5 girocard-Zahlungen
Wieso ist beim Bezahlen mit der girocard im
deutschen Handel manchmal eine PIN erfor-
derlich und manchmal eine Unterschrift?
Wenn Sie mit Ihrer girocard – früher als „ec-
Karte“ bekannt – im Handel bezahlen, können
in Deutschland zwei verschiedene Verfahren
zum Einsatz kommen: Zum einen gibt es ein
Verfahren der Deutschen Kreditwirtschaft mit
Eingabe der Geheimzahl und zum anderen ein
Verfahren des Handels mit Unterschrift.
Die Kreditwirtschaft bietet mit dem unter dem
Markenzeichen „girocard“ verwendeten Ver-
fahren dem Händler eine Zahlungsgarantie. Sie
werden dabei als Karteninhaber um die Ein-
gabe Ihrer persönlichen Geheimzahl (PIN) am
Kartenterminal des Händlers gebeten. Damit
wird eine Online-Anfrage zur Autorisierung an
Ihre Bank gestartet. Indem Ihre Bank die Anfra-
ge autorisiert, gibt sie eine Zahlungsgarantie
gegenüber dem Händler ab. Im Anschluss wird
der Betrag Ihrem Konto belastet.
Daneben gibt es das Verfahren des Handels,
bei dem Sie beim Bezahlen mit der Bankkarte
um Ihre Unterschrift gebeten werden. Die zu
bezahlenden Beträge werden per Lastschrift
von Ihrem Konto abgebucht. Diese Lastschrif-
ten könnten vom Kunden zurückgegeben wer-
den, dadurch besteht für den Händler keine
Zahlungsgarantie.
18 fokus|verbraucher
Was muss ich beim Bezahlen per Kreditkarte
im Internet beachten?
Die Kreditkarte erlaubt auch das grenzüber-
schreitende Bezahlen in Webshops. Hierzu
müssen die auf der Karte befindlichen Kredit-
kartendaten und oft auch ein Kennwort bezie-
hungsweise eine TAN (3D-Secure-Verfahren)
während des Bezahlvorgangs auf der Internet-
seite des Händlers eingegeben werden.
Ihre persönlichen Daten und die Kreditkarten-
nummer sollten Sie jedoch nur eingeben, wenn
Sie von der Sicherheit überzeugt sind und die
SSL-Verschlüsselung (Secure Socket Layer) bei
der Datenübertragung aktiv ist. Dies erken-
nen Sie daran, dass die Internetadresse mit
"https://" statt mit „http://“ beginnt und der
Browser ein Schloss-Symbol anzeigt.
Die Kreditkarten-PIN darf nur für den Bargeld-
bezug am Geldautomaten und ggf. für die Nut-
zung im Handel an der Kasse (Point of Sale),
aber nie im Internet eingegeben werden.
Viele Online-Händler fragen bei Ihrer Bezah-
lung nach der Kartenprüfnummer (CVC2 oder
CVV2), um sicherzugehen, dass der Zahler auch
im Besitz der Karte ist. Die dreistellige Karten-
prüfnummer finden Sie auf der Rückseite Ihrer
Kreditkarte.
Worin unterscheiden sich die Bezahlungen
mit Kreditkarte und girocard?
Auch die Kreditkarte kann zum Bezahlen von Wa-
ren und Dienstleistungen benutzt werden. Aller-
dings wird Ihr Konto nicht wie bei der girocard
sofort mit dem Betrag belastet, sondern die
Beträge werden in der Regel bei der Kreditkar-
tengesellschaft gesammelt. Einmal im Monat
geht Ihnen dann eine Abrechnung mit den ge-
tätigten Umsätzen und dem Gesamtbetrag zu,
der daraufhin Ihrem Konto belastet wird. Durch
die Bündelung der Einzelkäufe erhalten Sie einen
Zahlungsaufschub von bis zu vier Wochen, eine
Art Kredit. Daher der Name „Kreditkarte“.
6 Kreditkartenzahlungen
fokus|verbraucher 19
bankenverband
Kreditkartenzahlungen im Internet so sicher
wie möglich zu machen – das ist das Ziel
des Sicherheitsstandards 3D Secure. Dieses
Verfahren soll gewährleisten, dass der recht-
mäßige Karteninhaber und der rechtmäßige
Online-Händler an einer Transaktion teil-
nehmen. So lassen sich Betrugsrisiken im
E-Commerce-Sektor wirksam minimieren. Ist
ein Kreditkarten inhaber über eine der Regis-
trierungsmethoden am 3D-Secure-Verfahren
angemeldet, wird ihm während des Bezahl-
vorgangs im Online-Shop des Händlers eine
Eingabeseite seiner Bank angezeigt, auf der
er sein Passwort bzw. seine Legitimationsda-
ten eingibt. Nur nach korrekter Eingabe wird
die Zahlung durchgeführt.
Bei MasterCard heißt diese Lösung „Master-
Card SecureCode“, bei Visa „Verified by Visa“.
3D Secure
20 fokus|verbraucher
7 Schecks
Wie löse ich einen Scheck ein?
Schecks, die Sie von einem Geschäftspartner
oder von einer Privatperson erhalten haben,
reichen Sie bei Ihrer Bank auf einem Scheck-
einreichungsformular zum Einzug ein. Sie er-
halten dann eine Kontogutschrift unter „Vorbe-
halt des Eingangs“ (abgekürzt: E. v.) und Ihre
Bank beschafft sich den Betrag des Schecks
bei der Bank des Ausstellers. Die Gutschrift er-
folgt deshalb unter Vorbehalt, weil das Konto
des Scheckausstellers nicht gedeckt oder der
Scheck gesperrt sein könnte und somit unter
Umständen unbezahlt zurückkäme. In einem
solchen Fall wird die Gutschrift rückgängig
gemacht.
Informieren Sie sich im Vorfeld über eventuell
anfallende Entgelte bei der Scheckeinreichung.
Diese können Sie dem Preis- und Leistungsver-
zeichnis Ihrer Bank entnehmen.
fokus|verbraucher 21
bankenverband
Die Reihe „fokus|verbraucher“
Informationen, die sich gezielt an Verbraucher
wenden, fasst der Bankenverband in einer ei-
genen Reihe „fokus|verbraucher – eine Infor-
mation der privaten Banken“ zusammen. Hier
erhalten Verbraucher kostenfrei fundierte In-
formationen in leicht verständlicher Form. Fol-
gende Publikationen sind in der Reihe zuletzt
erschienen:
Alle Publikationen können unter bankenverband.de kostenfrei bestellt
werden oder als PDF-Datei heruntergeladen werden. Stand: August 2015.
Tipps für die AnlageberatungInformationen für Privatkunden Berlin, September 2013, Faltblatt
Pfändungsschutz dank P-KontoInformationen für Privatkunden Berlin, Juli 2015, Faltblatt
Sicher mit KarteSicherheitstipps zur Bankkarte Berlin, Juni 2015, Faltblatt
SEPA ist da – einfach bezahlen mit IBAN und BICBerlin, Mai 2013, Faltblatt
Der Ombudsmann der privaten Banken – Fragen und AntwortenBerlin, Mai 2015, Faltblatt
Vorsicht: Betrug per TelefonInformationen für Privatkunden Berlin, März 2015, Faltblatt
Änderungen beim EinlagensicherungsfondsInformationen für Privatkunden Berlin, Oktober 2014, Faltblatt
Frühzeitig für Notfälle Bankangelegenheiten regelnInformationen für PrivatkundenBerlin, April 2015, Faltblatt
Dubioses Stellenangebot: FinanzagentInformationen für Privatkunden Berlin, Juli 2014, Faltblatt
Online- und Mobile-Banking – sicher über Browser und AppInformationen für Privatkunden Berlin, September 2014, Broschüre
Wie schütze ich mich vor Phishing?Informationen für Privatkunden Berlin, August 2014, Faltblatt
22 fokus|verbraucher
Impressum
Herausgeber Bundesverband deutscher Banken e. V.
Postfach 040307, 10062 Berlin
Verantwortlich Iris Bethge
Druck PieReg Druckcenter Berlin
Gestaltung doppel:punkt redaktionsbüro janet eicher, Bonn
Fotos Fotolia, action press, Jochen Zick
Gedruckt August 2015
Dubioses Stellenangebot: FinanzagentInformationen für Privatkunden Berlin, Juli 2014, Faltblatt
Online- und Mobile-Banking – sicher über Browser und AppInformationen für Privatkunden Berlin, September 2014, Broschüre
Wie schütze ich mich vor Phishing?Informationen für Privatkunden Berlin, August 2014, Faltblatt
So erreichen Sie den Bankenverband
Per Post: Bundesverband deutscher Banken Postfach 04030710062 Berlin
Per E-Mail:[email protected]
Im Internet:bankenverband.deverbraucher.bankenverband.de
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Per Telefon:+49 30 1663-0
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