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Bargeldlos bezahlen fokus|verbraucher Eine Information der privaten Banken Berlin, August 2015

fokus|verbraucher - National-Bank€¦ · Für Verbraucher änderte sich kaum etwas. Neu war bei SEPA-Überweisungen lediglich die An-gabe der Kundenkennung. Anstelle der Konto-nummer

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Bargeldlos bezahlen

fokus|verbraucher

Eine Information der privaten BankenBerlin, August 2015

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Vorwort

Einkäufe mit Karte zahlen, Miete per Last-

schrift einziehen lassen oder den Mitglieds-

beitrag für den Sportverein der Kinder über-

weisen – bargeldlos bezahlen ist bequem und

sicher. Auch wenn laut einer Studie des EHI

Retail Institute (ein wissenschaftliches Institut

des Handels) ein Großteil der Deutschen sei-

ne Einkäufe auch weiterhin am liebsten mit

Bargeld bezahlt. Gemessen am Gesamtumsatz

sind dies noch immer 53 %, so die Studie aus

dem Jahr 2014. 44 % beruhen auf Kartenzah-

lungen wie mit girocard oder Kreditkarten.

Wer jedoch eine Rechnung bezahlt, entschei-

det sich bei einmaligen Zahlungen oft für die

Überweisung. Die Lastschrift bietet sich vor

allem bei regelmäßigen Zahlungsverpflichtun-

gen wie Stromrechnung, Miete oder Versiche-

rungsbeiträgen an.

Im August 2014 wurden die nationalen Ver-

fahren für Überweisungen und Lastschriften

auf europaweit einheitliche Verfahren, den

SEPA-Verfahren (SEPA = Single Euro Payments

Area), umgestellt. Anstelle der Kontonummer

und Bankleitzahl werden nun IBAN und BIC

genutzt.

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bankenverband

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Inhalt

1 Bargeldloser Zahlungsverkehr im Allgemeinen 8

2 SEPA – der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum 9

3 Überweisungen 12

4 Lastschriften 15

5 girocard-Zahlungen 18

6 Kreditkartenzahlungen 19

7 Schecks 21

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bankenverband

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Den größten Anteil am bargeldlosen Zahlungs-

verkehr in Deutschland haben Lastschriften.

Dieser liegt bei fast 50 % aller Transaktionen.

Lastschriften werden meist von Unternehmen

eingereicht. Sie brauchen sich dadurch keine

Gedanken über die Zahlungsmodalitäten der

Kunden zu machen. Das Geld geht – sofern ge-

nügend Deckung auf dem Konto des Zahlers

ist – pünktlich ein.

Überweisungen kommen auf einen Anteil

von ca. 32 %, gefolgt von Debitkarten1) (ca.

15 %) und Kreditkarten (ca. 4 %). Schecks spie-

len zwar nur noch eine untergeordnete Rolle

im Zahlungsverkehr, sie werden aber noch re-

gelmäßig in einzelnen Branchen wie bei den

Versicherern eingesetzt. Im Jahr 2014 betrug

die Anzahl der verarbeiteten Schecks noch ca.

31 Millionen Stück.

1) In Deutschland zumeist die girocard, herausgegeben von Banken und Sparkassen.

Womit erfolgten die Transaktionen im bargeldlosen Zahlungsverkehr?

1 Bargeldloser Zahlungsverkehr im Allgemeinen

31,5 %

14,8 %

Kreditkarten

Debitkarten

Lastschriften

Überweisungen

Schecks 0,2 %

3,6 %

49,8 %

Gesamt 2013: 19,9 Mrd. Transaktionen

Quelle: Deutsche Bundesbank.

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Was ist das Besondere an den SEPA-

Verfahren?

Für Verbraucher änderte sich kaum etwas. Neu

war bei SEPA-Überweisungen lediglich die An-

gabe der Kundenkennung. Anstelle der Konto-

nummer und Bankleitzahl ist nunmehr die

Angabe der IBAN und gegebenenfalls des BIC

erforderlich.

Mit der SEPA-Lastschrift können nicht nur na-

tional, sondern im gesamten SEPA-Raum Zah-

lungen in Euro getätigt werden: beispielsweise

die Miete für ein Ferienhaus in Spanien oder

das Zeitungsabonnement für eine Zeitung aus

Frankreich.

Was ist SEPA?

SEPA steht für den einheitlichen Euro-Zahlungs-

verkehrsraum (Single Euro Payments Area)

und war eine politische Initiative, um den eu-

ropäischen Binnenmarkt im Zahlungsverkehr

zu fördern. Damit sollten Verbraucher und

Unternehmen grenzüberschreitend mit Über-

weisungen, Lastschriften und Karten bezahlen

können – genauso einfach und sicher wie bis-

her im Inland. Die europäische Kreditwirtschaft

hat dafür einheitliche Verfahren entwickelt und

eingeführt. Die SEPA-Überweisung und die

SEPA-Lastschrift haben die bisherigen natio-

nalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren

zum August 2014 abgelöst.2)

Welche Länder gehören zur SEPA?

Die SEPA umfasst 34 Länder, darunter

Î die 19 Länder der Euro-Zone,

Î die übrigen neun Mitgliedstaaten der Euro-

päischen Union, die nicht den Euro als Zah-

lungsmittel haben, und

Î die Länder Island, Liechtenstein, Norwegen,

die zum Europäischen Wirtschaftsraum

(EWR) gehören, sowie

Î Monaco, die Schweiz und San Marino.

2 SEPA – der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum

2) Dieses Enddatum ergab sich aus der EU-Verordnung 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro des europäischen Gesetzgebers vom März 2012 (SEPA-Verordnung).

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Was versteht man unter IBAN und BIC?

Die IBAN ist Ihre internationale Kontonummer.

Sie setzt sich aus den vertrauten Daten der Kon-

tonummer und Bankleitzahl zusammen. Neu

ist lediglich der einheitliche Ländercode DE

für Deutschland sowie die zweistellige Prüf-

zahl. Mit der Prüfzahl kann die Bank jegliche

Schreibfehler erkennen, so dass die Zahlung

dann nicht ausgeführt wird.

Der BIC (auch als SWIFT-Code bezeichnet) ist

die internationale Kennzeichnung der Bank,

also die internationale Bankleitzahl. Sie dient

zur weltweit eindeutigen Identifizierung von

Banken. Beispiel eines BIC: MUSTDEFFXXX.

Ab wann gelten nur noch IBAN und BIC?

Der europäische Gesetzgeber hat in der

SEPA-Verordnung geregelt, dass ab August 2014

So setzt sich die IBAN zusammen

grundsätzlich – also auch innerhalb Deutsch-

lands – nur noch die IBAN zu verwenden ist. Um

Verbraucher an die neue Welt zu gewöhnen,

gibt es jedoch eine Übergangsphase bis Februar

2016, in der Verbraucher für Inlandszahlungen

auch noch die bisherige Kontonummer und

Bankleitzahl verwenden können. Voraussetzung

ist, dass die jeweilige Bank einen Service zur

Umwandlung in die maßgebliche IBAN anbietet.

Zudem gibt es für Kunden Erleichterungen bei

der Angabe des BIC, denn dieser kann in be-

stimmten Fällen entfallen:

Î bei der Beauftragung nationaler SEPA-Zah-

lungen

Î ab Februar 2016 für grenzüberschreitende

SEPA-Zahlungen innerhalb des Europäischen

Bankleitzahl

Bisher: 777220889876543210

DE23

DE23777220889876543210

Neu:

IBAN:

Kontonummer

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Wirtschaftsraums (Europäische Union sowie

Island, Liechtenstein und Norwegen)

Für Zahlungen außerhalb des Europäischen

Wirtschaftsraums, zum Beispiel in die Schweiz,

nach Monaco und San Marino, ist der BIC nach

wie vor erforderlich.

Kann ich die IBAN selbst berechnen?

Von einer Eigenberechnung ist abzuraten. Zwar

setzt sich die IBAN in der Regel aus Kontonum-

mer und Bankleitzahl zusammen, aber es gibt

auch Besonderheiten. Fragen Sie daher immer

direkt beim Zahlungsempfänger nach den kon-

kreten Angaben beziehungsweise entnehmen

Sie diese der Rechnung oder dem Briefbogen

Ihres Geschäftspartners.

Wo finde ich die IBAN und den BIC zu

meinem Konto?

Die IBAN und den BIC für Ihr eigenes Konto

finden Sie auf Ihrem Kontoauszug. Nutzen Sie

Online-Banking, werden Sie auch auf den Sei-

ten Ihres Bankportals fündig. Zusätzlich haben

einige Banken diese Angaben auf der Rückseite

der Bankkarte aufgedruckt. Natürlich können

Sie diese Informationen auch direkt bei Ihrer

Bank erfragen.

777220889876543210

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3 Überweisungen

Was ist eine Überweisung?

Bei der Überweisung beauftragt der Kunde als

Zahler seine Bank3), dem Zahlungsempfänger ei-

nen Geldbetrag zukommen zu lassen. Die Bank

übermittelt die Überweisungsdaten und den

Geldbetrag an die Bank des Zahlungsempfän-

gers. Diese schreibt dem Zahlungsempfänger

den eingegangenen Betrag auf dessen Konto

gut. Beide Banken informieren jeweils ihren

Kunden über die Belastung bzw. Gutschrift, zum

Beispiel per Kontoauszug.

Abwicklung einer Überweisung

Bank des Zahlungsempfängers

Bank des Zahlers

Zahler Zahlungsempfänger Grundgeschäft

1 Beauftragung

3 Gutschrift

2 Überweisung

Nach wie vielen Tagen muss eine Überwei-

sung innerhalb Deutschlands beim Zahlungs-

empfänger eingegangen sein?

Die Bank des Zahlers muss sicherstellen, dass

der Geldbetrag spätestens am Ende des folgen-

den Geschäftstags bei der Bank des Zahlungs-

empfängers eingeht (§ 675s BGB). Die Frist

beginnt, sobald die Überweisung der Bank des

Zahlers zugeht. Die Geschäftstage sind im Preis-

und Leistungsverzeichnis der Bank konkret be-

schrieben. In der Regel sind Samstage, Sonnta-

ge, gesetzliche Feiertage und auch der 24. und

31. Dezember keine Geschäftstage. Diese Tage

zählen also bei der Ausführungsfrist nicht mit.

3) Neben Banken können auch Zahlungsinstitute Dienstleistungen im Zahlungsverkehr anbieten. Der Verständlichkeit halber sprechen wir hier jedoch von Banken.

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Die Bank des Zahlungsempfängers schreibt den

eingegangenen Betrag dem Empfänger auf des-

sen Konto gut. Relevant ist der Tag, an dem das

Geld bei der Bank des Zahlungsempfängers ein-

geht. Zu diesem Datum muss auch die Wertstel-

lung, das heißt die wertmäßige Verbuchung auf

dem Konto des Zahlungsempfängers, erfolgen.

Kann ich eine bereits beauftragte Überweisung

zurückrufen?

Aufgrund der kurzen Ausführungsfristen kann

ein Überweisungsauftrag kaum noch zurückge-

rufen werden, wenn er Ihrer Bank bereits zu-

gegangen ist. Sie sollten sich jedoch so schnell

wie möglich an Ihre Bank wenden, sobald Sie

erkennen, dass eine Überweisung falsch be-

auftragt wurde. Die Bank kann möglicherweise

den Überweisungsauftrag noch stoppen. Für die

Bearbeitung und die Wiederbeschaffung von

fehlerhaften Überweisungen können jedoch

Entgelte anfallen. Welche Kosten in diesem Fall

auf Sie zukommen, erfahren Sie im Preis- und

Leistungsverzeichnis Ihrer Bank.

Bekomme ich mein Geld zurück, falls die Über-

weisung versehentlich dem falschen Empfän-

ger gutgeschrieben wurde?

Hat die Bank selbst das Geld dem falschen Emp-

fänger gutgeschrieben, erhält der Kunde als

Zahler selbstverständlich den Überweisungs-

betrag zurück. Liegt aber die Ursache für die

Fehlleitung der Überweisung darin, dass der

Kunde eine fehlerhafte IBAN verwendet hat,

Folgende Besonderheiten sind zu beachten:

Î Die Bank kann einen Annahmezeitpunkt für

Überweisungsaufträge festlegen. Überwei-

sungen, die nach diesem Zeitpunkt bei der

Bank eingereicht werden, gelten dann erst

am folgenden Bankgeschäftstag als zugegan-

gen. Die Ausführungsfrist verlängert sich so-

mit um einen Tag.

Beispiel: Annahmezeitpunkt ist 15 Uhr. Der

Überweisungsauftrag geht bei der Bank an

einem Dienstag um 16 Uhr ein. Damit muss

die Überweisung spätestens am Donnerstag

der Bank des Zahlungsempfängers zuge-

gangen sein. Voraussetzung ist allerdings,

dass es sich bei den Tagen Dienstag bis Don-

nerstag um Geschäftstage handelt.

Î Aufträge, die der Bank per Überweisungs-

beleg erteilt werden, können einen Bank-

arbeitstag länger dauern. Hier ist zunächst

noch eine Erfassung des Belegs durch die

Bank erforderlich.

Weitere Voraussetzungen, die für die Ausfüh-

rung der Zahlung erfüllt sein müssen, können

den „Bedingungen für den Überweisungsver-

kehr“ entnommen werden. Diese finden Sie

entweder auf der Internetseite Ihrer Bank

oder Sie fragen direkt bei Ihrer Bank nach.

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dann hat er keine Erstattungsansprüche gegen-

über seiner Bank. In diesem Fall muss er sich das

Geld vom unberechtigten Zahlungsempfänger

zurückholen. Die Bank ist jedoch behilflich, das

Geld wiederzubeschaffen, wie es auch § 675y

Absatz 3 BGB regelt. Hierfür kann jedoch ein Ent-

gelt gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis

der Bank berechnet werden.

Sollte der unberechtigte Zahlungsempfänger

das Geld nicht zurücküberweisen, bleibt dem

Kunden als Zahler nur noch die Möglichkeit,

auf Erstattung des Betrages zu klagen. Damit

er seinen Anspruch gerichtlich geltend machen

kann, ist zwischen den Banken ein Auskunfts-

verfahren für Überweisungen ab 20 € verein-

bart. Die Bank kann damit von der Bank des

Zahlungsempfängers eine Auskunft über Name

und Adresse des tatsächlichen Zahlungsemp-

fängers verlangen, wenn dieser die Herausga-

be eines ungerechtfertigt erlangten Überwei-

sungsbetrags verweigert.

Müssen Banken den Namen des Zahlungs-

empfängers mit der angegebenen IBAN

abgleichen?

Aufgrund der kurzen Ausführungsfristen ist

eine vollautomatisierte Verarbeitung erfor-

derlich. Banken sind deshalb nicht verpflich-

tet, im Überweisungsauftrag den Namen des

Zahlungsempfängers mit dessen IBAN abzu-

gleichen. Bitte kontrollieren Sie den Überwei-

sungsauftrag lieber einmal mehr.

Ò Tipp:

Wenn Sie bereits Online-Banking nutzen,

speichern Sie einen Überweisungsauftrag als

Vorlage. Bei nochmaliger Überweisung kön-

nen Sie dann auf die entsprechende Vorlage

zurückgreifen, ohne die IBAN des Zahlungs-

empfängers erneut eingeben zu müssen.

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schriftverfahren vereinbart. Ihr Versicherungs-

unternehmen zieht einmal im Jahr die Rate per

Lastschrift ein, indem es einen Auftrag an seine

Bank einreicht. Die Lastschrift wird dann Ihrer

Bank zugeleitet und Ihr Konto wird mit dem

vereinbarten Betrag belastet. Die Versicherung

erhält auf ihrem Konto eine Gutschrift in der

Höhe des Lastschriftbetrages.

Was ist ein SEPA-Lastschriftmandat?

Bevor eine Zahlung per Lastschrift getätigt wird,

muss der Zahler dem Zahlungsempfänger eine

Einwilligung erteilt haben. Diese Einwilligung

erfolgt in Form eines SEPA-Lastschriftmandats.

Was ist eine Lastschrift?

Eine Lastschrift wird vom Zahlungsempfänger

bei seiner Bank eingereicht. Die Bank des Zah-

lungsempfängers reicht die Lastschrift an die

Bank des Zahlers weiter. Diese wiederum be-

lastet das Konto ihres Kunden mit dem Betrag

der Lastschrift. Der Lastschriftbetrag wird der

Bank des Zahlungsempfängers übermittelt und

diese schreibt den Betrag dem Zahlungsemp-

fänger auf dessen Konto gut.

Beispiel: Sie haben eine Haftpflichtversiche-

rung bei einem Versicherungsunternehmen

abgeschlossen. Als Zahlung wurde das Last-

4 Lastschriften

Abwicklung einer Lastschrift

Bank des Zahlungsempfängers

Bank des Zahlers

Zahler Zahlungsempfänger Grundgeschäft

3 Belastung

1 Einreichung

2 Lastschrift

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Wozu dienen die Mandatsreferenz und die

Gläubiger-Identifikationsnummer?

Mandatsreferenz und Gläubiger-Identifikati-

onsnummer vereinfachen es, die Lastschrift

und den Zahlungsempfänger (beispielsweise

das Versicherungsunternehmen) zu identifi-

zieren. Sie helfen zudem, den Überblick bei

vielen verschiedenen Abbuchungsvorgängen

zu bewahren. Beide Angaben finden Sie bei

den jeweiligen Umsätzen auf Ihrem Konto-

auszug.

Der Zahler ermächtigt einen Zahlungsempfän-

ger, wie zum Beispiel den Sportverein oder

ein Versicherungsunternehmen, Zahlungen

von seinem Konto per Lastschrift einzuzie-

hen. Zugleich gibt der Zahler mit dem SEPA-

Lastschriftmandat seiner Bank die Erlaubnis,

den Betrag von seinem Konto abzubuchen

und auf das Konto des Zahlungsempfängers

weiterzureichen. Die Zahlung ist damit vom

Kontoinhaber von vornherein autorisiert –

sprich genehmigt.

4

Büro-Service Musterstadt

Gläubiger-Identifikationsnummer DE99ZZZ05678901234

Mandatsreferenz 987543CB2

SEPA-Lastschriftmandat

Ich ermächtige Büro-Service Musterstadt, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift

einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Büro-Service Musterstadt auf

mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die

Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut

vereinbarten Bedingungen.

Hans Mustermann, Musterstraße 12, 99999 Musterstadt

IBAN: DE23 7772 2088 9876 5432 10

BIC: MUSTDEFFXXX (Musterbank)

Musterstadt, 1. August 2015

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Lastschriftmandat vor), gilt für Rückgaben

eine Frist von 13 Monaten nach dem Tag der

Belastung.

Ò Tipp:

Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Kontoaus-

züge, um so schneller auf unberechtigte

Lastschriften reagieren zu können.

Wichtig: Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Kon-

toauszüge und gleichen Sie die Abbuchungen

mit dem von Ihnen erteilten Mandat ab.

Wie lange kann ich Lastschriften zurück-

geben?

Lastschriften auf Basis eines SEPA-Lastschrift-

mandats können vom Zahler ohne Angabe

von Gründen bis acht Wochen ab dem Zeit-

punkt der Belastungsbuchung zurückgegeben

werden. Handelt es sich um unberechtigte

Lastschriften (das heißt, es liegt kein SEPA-

fokus|verbraucher 17

bankenverband

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Kann ich in unbegrenzter Höhe mit meiner

girocard bezahlen?

Der Einsatz Ihrer Karte ist an Verfügungslimits

geknüpft, die individuell mit der Bank verein-

bart werden. Sie können diese Ihren Vertrags-

bedingungen entnehmen.

5 girocard-Zahlungen

Wieso ist beim Bezahlen mit der girocard im

deutschen Handel manchmal eine PIN erfor-

derlich und manchmal eine Unterschrift?

Wenn Sie mit Ihrer girocard – früher als „ec-

Karte“ bekannt – im Handel bezahlen, können

in Deutschland zwei verschiedene Verfahren

zum Einsatz kommen: Zum einen gibt es ein

Verfahren der Deutschen Kreditwirtschaft mit

Eingabe der Geheimzahl und zum anderen ein

Verfahren des Handels mit Unterschrift.

Die Kreditwirtschaft bietet mit dem unter dem

Markenzeichen „girocard“ verwendeten Ver-

fahren dem Händler eine Zahlungsgarantie. Sie

werden dabei als Karteninhaber um die Ein-

gabe Ihrer persönlichen Geheimzahl (PIN) am

Kartenterminal des Händlers gebeten. Damit

wird eine Online-Anfrage zur Autorisierung an

Ihre Bank gestartet. Indem Ihre Bank die Anfra-

ge autorisiert, gibt sie eine Zahlungsgarantie

gegenüber dem Händler ab. Im Anschluss wird

der Betrag Ihrem Konto belastet.

Daneben gibt es das Verfahren des Handels,

bei dem Sie beim Bezahlen mit der Bankkarte

um Ihre Unterschrift gebeten werden. Die zu

bezahlenden Beträge werden per Lastschrift

von Ihrem Konto abgebucht. Diese Lastschrif-

ten könnten vom Kunden zurückgegeben wer-

den, dadurch besteht für den Händler keine

Zahlungsgarantie.

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Was muss ich beim Bezahlen per Kreditkarte

im Internet beachten?

Die Kreditkarte erlaubt auch das grenzüber-

schreitende Bezahlen in Webshops. Hierzu

müssen die auf der Karte befindlichen Kredit-

kartendaten und oft auch ein Kennwort bezie-

hungsweise eine TAN (3D-Secure-Verfahren)

während des Bezahlvorgangs auf der Internet-

seite des Händlers eingegeben werden.

Ihre persönlichen Daten und die Kreditkarten-

nummer sollten Sie jedoch nur eingeben, wenn

Sie von der Sicherheit überzeugt sind und die

SSL-Verschlüsselung (Secure Socket Layer) bei

der Datenübertragung aktiv ist. Dies erken-

nen Sie daran, dass die Internetadresse mit

"https://" statt mit „http://“ beginnt und der

Browser ein Schloss-Symbol anzeigt.

Die Kreditkarten-PIN darf nur für den Bargeld-

bezug am Geldautomaten und ggf. für die Nut-

zung im Handel an der Kasse (Point of Sale),

aber nie im Internet eingegeben werden.

Viele Online-Händler fragen bei Ihrer Bezah-

lung nach der Kartenprüfnummer (CVC2 oder

CVV2), um sicherzugehen, dass der Zahler auch

im Besitz der Karte ist. Die dreistellige Karten-

prüfnummer finden Sie auf der Rückseite Ihrer

Kreditkarte.

Worin unterscheiden sich die Bezahlungen

mit Kreditkarte und girocard?

Auch die Kreditkarte kann zum Bezahlen von Wa-

ren und Dienstleistungen benutzt werden. Aller-

dings wird Ihr Konto nicht wie bei der girocard

sofort mit dem Betrag belastet, sondern die

Beträge werden in der Regel bei der Kreditkar-

tengesellschaft gesammelt. Einmal im Monat

geht Ihnen dann eine Abrechnung mit den ge-

tätigten Umsätzen und dem Gesamtbetrag zu,

der daraufhin Ihrem Konto belastet wird. Durch

die Bündelung der Einzelkäufe erhalten Sie einen

Zahlungsaufschub von bis zu vier Wochen, eine

Art Kredit. Daher der Name „Kreditkarte“.

6 Kreditkartenzahlungen

fokus|verbraucher 19

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Kreditkartenzahlungen im Internet so sicher

wie möglich zu machen – das ist das Ziel

des Sicherheitsstandards 3D Secure. Dieses

Verfahren soll gewährleisten, dass der recht-

mäßige Karteninhaber und der rechtmäßige

Online-Händler an einer Transaktion teil-

nehmen. So lassen sich Betrugsrisiken im

E-Commerce-Sektor wirksam minimieren. Ist

ein Kreditkarten inhaber über eine der Regis-

trierungsmethoden am 3D-Secure-Verfahren

angemeldet, wird ihm während des Bezahl-

vorgangs im Online-Shop des Händlers eine

Eingabeseite seiner Bank angezeigt, auf der

er sein Passwort bzw. seine Legitimationsda-

ten eingibt. Nur nach korrekter Eingabe wird

die Zahlung durchgeführt.

Bei MasterCard heißt diese Lösung „Master-

Card SecureCode“, bei Visa „Verified by Visa“.

3D Secure

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7 Schecks

Wie löse ich einen Scheck ein?

Schecks, die Sie von einem Geschäftspartner

oder von einer Privatperson erhalten haben,

reichen Sie bei Ihrer Bank auf einem Scheck-

einreichungsformular zum Einzug ein. Sie er-

halten dann eine Kontogutschrift unter „Vorbe-

halt des Eingangs“ (abgekürzt: E. v.) und Ihre

Bank beschafft sich den Betrag des Schecks

bei der Bank des Ausstellers. Die Gutschrift er-

folgt deshalb unter Vorbehalt, weil das Konto

des Scheckausstellers nicht gedeckt oder der

Scheck gesperrt sein könnte und somit unter

Umständen unbezahlt zurückkäme. In einem

solchen Fall wird die Gutschrift rückgängig

gemacht.

Informieren Sie sich im Vorfeld über eventuell

anfallende Entgelte bei der Scheckeinreichung.

Diese können Sie dem Preis- und Leistungsver-

zeichnis Ihrer Bank entnehmen.

fokus|verbraucher 21

bankenverband

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Die Reihe „fokus|verbraucher“

Informationen, die sich gezielt an Verbraucher

wenden, fasst der Bankenverband in einer ei-

genen Reihe „fokus|verbraucher – eine Infor-

mation der privaten Banken“ zusammen. Hier

erhalten Verbraucher kostenfrei fundierte In-

formationen in leicht verständlicher Form. Fol-

gende Publikationen sind in der Reihe zuletzt

erschienen:

Alle Publikationen können unter bankenverband.de kostenfrei bestellt

werden oder als PDF-Datei heruntergeladen werden. Stand: August 2015.

Tipps für die AnlageberatungInformationen für Privatkunden Berlin, September 2013, Faltblatt

Pfändungsschutz dank P-KontoInformationen für Privatkunden Berlin, Juli 2015, Faltblatt

Sicher mit KarteSicherheitstipps zur Bankkarte Berlin, Juni 2015, Faltblatt

SEPA ist da – einfach bezahlen mit IBAN und BICBerlin, Mai 2013, Faltblatt

Der Ombudsmann der privaten Banken – Fragen und AntwortenBerlin, Mai 2015, Faltblatt

Vorsicht: Betrug per TelefonInformationen für Privatkunden Berlin, März 2015, Faltblatt

Änderungen beim EinlagensicherungsfondsInformationen für Privatkunden Berlin, Oktober 2014, Faltblatt

Frühzeitig für Notfälle Bankangelegenheiten regelnInformationen für PrivatkundenBerlin, April 2015, Faltblatt

Dubioses Stellenangebot: FinanzagentInformationen für Privatkunden Berlin, Juli 2014, Faltblatt

Online- und Mobile-Banking – sicher über Browser und AppInformationen für Privatkunden Berlin, September 2014, Broschüre

Wie schütze ich mich vor Phishing?Informationen für Privatkunden Berlin, August 2014, Faltblatt

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Impressum

Herausgeber Bundesverband deutscher Banken e. V.

Postfach 040307, 10062 Berlin

Verantwortlich Iris Bethge

Druck PieReg Druckcenter Berlin

Gestaltung doppel:punkt redaktionsbüro janet eicher, Bonn

Fotos Fotolia, action press, Jochen Zick

Gedruckt August 2015

Dubioses Stellenangebot: FinanzagentInformationen für Privatkunden Berlin, Juli 2014, Faltblatt

Online- und Mobile-Banking – sicher über Browser und AppInformationen für Privatkunden Berlin, September 2014, Broschüre

Wie schütze ich mich vor Phishing?Informationen für Privatkunden Berlin, August 2014, Faltblatt

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So erreichen Sie den Bankenverband

Per Post: Bundesverband deutscher Banken Postfach 04030710062 Berlin

Per E-Mail:[email protected]

Im Internet:bankenverband.deverbraucher.bankenverband.de

Per Fax: +49 30 1663-1399

Per Telefon:+49 30 1663-0

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