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FRÖBEL-Baustandard für Kindertageseinrichtungen www.froebel-gruppe.de

FRÖBEL-Baustandard · 2020. 4. 7. · FRÖBEL-Baustandard Seite 7 1. Auflage April 2019. 1 NEITULEI NG 1.1 ALLGEMEINES 1.1.1 Pädagogik in offenen Räumen Eine gut durchdachte und

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FRÖBEL-Baustandard Seite 3

1. Auflage April 2019

INHALT1. Einleitung ..............................................................

1.1 Allgemeines..........................................................

1.1.1 Pädagogik in offenen Räumen

1.1.2 Der Raum als dritter Pädagoge

1.1.3 Standards und Gültigkeit

1.1.4 Gesetzliche und allgemeine Vorgaben

1.1.5 Weitere Planungsgrundlagen

1.2 Nutzungsspezifische Grundsätze .........................

1.2.1 Sonderbau

1.3 Vermieterpflichten (LPH 1-9).................................

1.3.1 Allgemein

1.3.2 Baugenehmigung

1.3.3 Betriebserlaubnis

1.3.4 Bestandsbauten

1.3.5 Übergabe Planungsunterlagen

1.3.6 Übergabe des Gebäudes

2. Spezifische Standards...........................................

2.1 Raumbezeichnungen und Gliederung.................

2.2 Außenwände.........................................................

2.2.1 Fassaden

2.2.2 Fenster und Rollläden

2.2.3 Terrassentüren

2.2.4 Fensterbänke

2.2.5 Außentüren - FRÖBEL-Tür

2.2.6 Schließanlage

2.2.7 Sonnenschutz

2.2.8 Briefkasten / Außenbeschilderung

2.3 Innenwände und Einbauten.................................

2.3.1 Allgemeines

2.3.2 Malerarbeiten

2.3.3 Willkommenswand

2.3.4 Wandfliesenallgemein

2.3.5 WC-Trennwände

2.3.6 Wandöffnungen (Blickbeziehungen)

2.3.7 Innentüren

2.3.8 Brandschutztüren

2.3.9 Schrammborde

7

7

9

9

13

13

13

17

2.3.10 Aufzug

2.3.11 Treppen

2.4 Materialien, Qualitäten, Oberflächen, Räume.....

2.4.1 PädagogischeNutzflächen

2.4.2 Sanitärräume

2.4.3 Nebenräume, Putzmittel- und

Waschmaschinenraum

2.4.4 Küche

2.4.5 Windfang / Eingangsbereich

2.5 Küche.....................................................................

2.5.1 Kücheneinrichtung

2.5.2 Kinderküche

2.6 Auflagen zum vorbeugenden Brandschutz..........

2.6.1 Feuerlöscher

2.6.2 Brandmeldeanlage (BMA)

2.7 Außenanlagen.......................................................

3. Heizung, Lüftung- und Sanitärtechnik..................

3.1 Allgemein

3.2 Sanitärtechnik

3.3 Heizungstechnik

3.4 Lüftungstechnik

4. Elektrotechnik.......................................................

4.1 Allgemein

4.2 Steckdosen

4.3 Innenbeleuchtung

4.4 Außenbeleuchtung

4.5 Küche

4.6 Passive Kommunikationsstruktur

4.7 Smart-TV

4.8 Klingel, Zugangskotrolle und Türöffner

4.9 Fluchttürsteuerung

4.10 Fluchtweg- und Sicherheitsbeleuchtung

5. Anlagen und Planungsgrundlagen.......................

5.1 Grundrisse - Muster Plandarstellung

5.2 Liste der Planungsgrundlagen

5.3 Quellenangaben

21

25

25

27

29

33

36

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Seite 4 FRÖBEL-Baustandard

Stand Dezember 2018

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FRÖBEL-Baustandard Seite 7

1. Auflage April 2019

1. EINLEITUNG

1.1 ALLGEMEINES1.1.1 Pädagogik in offenen RäumenEine gut durchdachte und an den Interessen und Bedürfnissen der Kinder orientierte Raumplanung ist ein wesentlicher Bestandteil offen arbeitender Kin-dertageseinrichtungen. Die Interessen und die Be-dürfnisse von Kindern in der Gestaltung aufzuneh-men bedeutet, ihnen vielfältige Erfahrungsräume:• zum Entdecken und Forschen,• zum Konstruieren und Werken,• zum kreativen Tätigsein,• zum Musizieren,• zum Spielen mit Sand und Wasser,• zum Rollenspiel,• zum Ausruhen und sich Zurückziehen,• zum Bewegen,• zum Buchanschauen sowie• zum Essen und• zum Schlafenzur Verfügung zu stellen. Kinder haben die Möglich-keit zwischen diesen Erfahrungsräumen zu wählen und sich innerhalb dieser mit vielfältigen Materi-alien und Utensilien, welche die unterschiedlichs-ten Entwicklungsbereiche der Kinder ansprechen,

selbständig zu beschäftigen. Das Prinzip der Partizi-pation wird dadurch getragen, dass Materialien für die Kinder frei zugänglich und anregend gestaltet aufbewahrt werden.

1.1.2 Der Raum als dritter PädagogeVor dem Hintergrund, dass Kinder ihre Bildungspro-zesse selbst gestalten, spielt die räumliche Umge-bung,indersichKinderbefinden,einewesentlicheRolle. Räume regen die Entwicklung von Kindern an, wenn deren Gestaltung und Ausstattung kindlicheBedürfnisse berücksichtigt, Neugier weckt und viel-fältige Erfahrungsräume schafft. Aufgabe der pä-dagogischen Fachkräfte ist es, gemeinsam mit den Kindern diese Erfahrungsräume zu gestalten und weiterzuentwickeln. Ein gelungenes Raumkonzept gibt den Kindern Erfahrungsräume und ermöglicht damit Selbstbildung, Selbstwirksamkeit und Selbst-bestimmtheit. Letzteres wird unterstützt, indem Kin-der die Räumlichkeiten und die Ausstattung nach Bedürfnis und Interesse frei nutzen und wählen

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können, so zum Beispiel zwischen Bewegung und Ruhe, zwischen einer kurzen oder ausgedehnten Beschäftigung, zwischen vielfältigen Materialien oder den Spielpartnern. Idealerweise sind Räume so angelegt, dass sie bestimmte Erfahrungs- bzw. Bildungsräume thematisch fokussieren und ggf. kombinieren, ohne jedoch andere mögliche Tätig-keitsbereiche auszuschließen. Garderoben, Flure, Sanitärbereiche und Zwischenräume sollen eben-falls pädagogisch genutzt werden.

1.1.3 Standards und GültigkeitDie in diesem Dokument beschriebenen Standards gelten für alle FRÖBEL-Einrichtungen. „Sie sind bei allen Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie bei Bauunterhaltungsmaßnahmen anzuwenden. Ne-ben den „Baulichen Standards“ für den Hochbau und die technischen Gewerke gelten entsprechend der Art des Bauvorhabens die „Nutzungsspezi-fischenbaulichenStandards“.WeiterhinsindfüralleBauvorhaben die „Zusätzlichen Standards“ zur En-ergieeffizienzundzurBarrierefreiheitzubeachten.“(LHS DUS, 2012, S. 5)Kindertageseinrichtungen, als öffentlich zugäng-liche bauliche Anlagen, müssen in den allge-meinen, den Besucherverkehr dienenden Teilen, auch für Menschen mit körperlichen Beeinträch-tigungen und Personen mit Kleinkindern barriere-frei zugänglich sein. In Kindertageseinrichtungen ist die Barrierefreiheit in allen von den Kindern zu-gänglichen Bereichen sicherzustellen. (Siehe auch www.sichere-kita.de)

1.1.4 Gesetzliche und allgem. Vorgaben„Die hier beschriebenen Qualitätsstandards gelten zusätzlich zu den allgemeinen Gesetzen, den gül-tigen (bundeslandspezifischen)Verordnungenundden allgemeinen anerkannten Regeln der Technik.“ (LHS DUS, 2012, S. 5) Insbesondere, jedoch nicht aus-schließlich, sind hier die jeweiligen Bauordnungen, die Arbeitsstätten-Richtlinie, das Arbeitsschutzge-setz, die DIN 18040-1 (Barrierefreies Bauen), die DIN EN 1176 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden zwin-gend zu beachten.

1.1.5 Weitere Planungsgrundlagen„Die Unfallverhütungsvorschriften der Unfallkasse (bundeslandspezifisch) in der jeweils neusten Fas-sung und die zugehörigen Erläuterungen sind einzu-halten. Nach Abnahme ist die Einhaltung von den Planern schriftlich zu bestätigen.“ (LHS DUS, 2012, S. 5)Der Leitfaden zur akustischen Gestaltung von Kindertageseinrichtungen „Lärmschutz für klei-ne Ohren“ vom Fraunhofer Institut für Bauphysik ist zusätzlichzubeachten(Stand1.Auflage2/2009).Es sind je nach Bundesland die Vorgaben und Mindestanforderungen zur räumlichen Gestaltung von Kitas zu beachten (z. B. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie oder Ministerien).

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1.2 NUTZUNGSSPEZIFISCHE GRUNDSÄTZE1.2.1 SonderbauTageseinrichtungen für Kinder sind als Sonderbau zu betrachten.„Die Bauaufsicht kann für Kitas als Sonderbauten besondere Anforderungen stellen, insbesondere an Brandschutzeinrichtungen, Brandschutzvorkeh-rungen und an die Erstellung eines Brandschutzkon-zeptes.“ (LHS DUS, 2012, S. 6) Das Brandschutzkon-zept ist nach den entsprechend anzuwendenden Normen zu entwickeln und umzusetzen. Die Flure sindimIdealfallalsSpielflure(nichtalsnotwendigeFlure) zu planen und zu beantragen. Alle aus dem Brandschutzkonzept resultierenden Maßnahmen inkl. brandschutztechnischer Ertüchtigungen von Bauteilen sind auszuführen. Die Kosten hierfür trägt der Vermieter.

1.3 VERMIETERPFLICHTEN (LEISTUNGSPHASEN 1-9)1.3.1 AllgemeinDer Vermieter wird die Räume / das Gebäude, vor-behaltlichder ForderungenundAuflagenausderBaugenehmigung inkl. Genehmigung des Prüfsta-tikers, Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie des Brandschutzkonzeptes, in dem in diesem Dokument beschriebenen Zustand herstellen und FRÖBEL übergeben.

1.3.2 BaugenehmigungDurch den Vermieter ist eine Genehmigungspla-nung anfertigen zu lassen und eine Baugenehmi-gungzuerwirken.AlleAuflagenausderBaugeneh-migung sind auf Kosten des Vermieters zu erfüllen. Im Rahmen der Baudurchführung, baurechtlichen Abnahmen, Sachverständigen- sowie Sachkun-digen-Abnahmen sind alle Nachweise und Prü-fungen durch den Vermieter zu erbringen und FRÖBEL in Papier- sowie Digitalform zu übergeben.

Im Rahmen des Bauantragsverfahrens ist eine Ge-nehmigung, eine Anzeige für ein Gerätehaus sowie ein Fassadenschild > 1,0 m² und/ oder Fassaden-schriftzug mit einzureichen, wenn notwendig und nicht anders mit FRÖBEL abgestimmt.

In Neu- und Umbauvorhaben ist, sofern erforderlich ein Emissionsschutz/ Schadstoffgutachten durch den Vermieter zu beauftragen und FRÖBEL vorzu-legen.

Gemäß geprüftem Brandschutzkonzept sind vor Inbetriebnahme durch den Vermieter Flucht- und

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Rettungswegepläne (F+R Pläne), wenn erforder-lich / gefordert Feuerwehrlaufkarten und Feuer-wehrübersichtspläne, sowie der Teil A bis C der Brandschutzordnung zu erarbeiten und gemäß AuflagenimGebäudeimAlu-KlapprahmenA3zumontieren. Vor Anfertigung der Flucht- und Ret-tungswegepläne erfolgt eine Abstimmung mit FRÖBEL.

1.3.3 BetriebserlaubnisFür die Inbetriebnahme einer Einrichtung ist die Beantragung einer Betriebserlaubnis zwingende Voraussetzung. Diese Beantragung erfolgt durch FRÖBEL in Zusammenarbeit mit dem Vermieter. Die Betriebserlaubnis wird nur erteilt, wenn neben der pädagogischen auch die Eignung der Räume und Freiflächennachgewiesenwird.Dafür sind die folgenden Unterlagen (Genehmi-gungen / Bescheinigungen in Papier und digital) vom Vermieter beizubringen und über FRÖBEL ein-zureichen:

• Grundrisszeichnung mit Anschrift, Angaben über Lage innerhalb des Hauses, Geschoss, Qua-dratmeter, Lage im Grundstück, Gebäudeteil, geplante Nutzung der Räume, Rettungswege, Raumhöhe, Sanitärbereich (WC, HW, Dusche)

• Flächenberechnung nach DIN 277• Kopie der Baugenehmigung inklusive Kopie der

Fertigstellungsanzeige bzw. einer Unbedenklich-keitsbescheinigung der Bauaufsicht

• VDE-Bescheinigung • Stellungnahme Gesundheitsamt – Hygiene/Um-

welt (Einholung durch FRÖBEL)• Stellungnahme Veterinär/ Lebensmittelaufsicht

(Einholung durch FRÖBEL)• Trinkwasserqualitätsprüfung (mikrobiologische

Untersuchung, anorganisch und organisch che-mische Untersuchung, Untersuchung auf Legi-

onellen), nach der neuesten Prüfvorschrift der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) durch eine öf-fentlich zugelassene und durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) nach DIN EN ISO/IEC 17025 für chemische und mikrobio-logische Untersuchungen in den Bereichen “Le-bensmittel” und “Wasser” akkreditierte Prüfstelle, nicht älter als 6 Monate

• Nachweis Spielplatzprüfung (Spielgeräte und Außenanlage durch einen qualifizierten Sach-verständigen)

• Fahrrad- und Stellplatznachweis (wenn gefordert)• Stellungnahme der zuständigen Unfallkasse

(Erfordernis ist abhängig vom Bundesland)

Bereits in der Planungsphase nimmt FRÖBEL eine Vorabstimmung des Grundrisses / der Gesamtpla-nung mit den folgenden Behörden vor: örtliches Ju-gendamt / Kitaaufsicht, Gesundheitsamt, Veterinär- und Lebensmittelaufsicht. Die daraus resultierenden Änderungen sind vom Planer in die Gesamtplanung (Grundrisse) zu übertragen.

1.3.4 BestandsbautenBei Bestandsbauten sind, sofern erforderlich, Gut-achten zu Feuchtigkeit, Schäden bzw. Sanierungs-konzepte durch den Vermieter zu beauftragen und vorzulegen. Alle hierfür anfallenden Kosten trägt der Vermieter.

1.3.5 Übergabe PlanungsunterlangenFür die notwendigen Abstimmungen mit den Behör-den benötigt FRÖBEL die Planungsunterlagen der Lph 4 (Genehmigungsplanung) im PDF- und DWG-Format.Für die notwendigen Beauftragungen des Innen-raumplaners und der Planung der Ausstattung be-

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1. Auflage April 2019

1.3.7 Regionale Richtlinien und Vorgaben

Krippe/Kiga Hinweise Hinweise 2

Nordrhe

in‐W

estfalen

Baye

rn

Bade

n‐Württem

berg

Niede

rsachsen

Hessen

Sachsen

Rheinlan

d‐Pfalz

Berlin

Schleswig‐ H

olstein

Bran

denb

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Sachsen‐An

halt

Thüringe

n

Ham

burg

Mecklen

burg‐

Vorpom

mern

Saarland

Brem

en

NW BY BW NI HE SN RP BE SH BB ST TH HH MV SL HBKrippe

Gruppengröße Anzahl Kinder (max) 12,00 12,00 12,00 15,00 12,00 10,00 10,00Gruppenraum m² je Kind (min) 4,50 3,00 3,00 3,00 4,50 3,50 5,00 3,30 2,50 3,50 3,50Nebenraum m² je Kind (min) 1,80 1,50 1,00Schlafraum m² je Kind (min) 1,80 1,50 2,00Mehrzweckraum m² je Kind (min) 55,00 50,00Außenfläche m² je Kind (min) 12,00 10,00 12,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00

Kindergarten Gruppengröße Anzahl Kinder (max) 15,00 25,00 25,00 25,00 18,00Gruppenraum m² je Kind (min) 1,80 1,80 2,00 2,50 4,50 3,50 2,50 2,20 2,50 2,00 2,50Nebenraum m² je Kind (min) 0,70 0,80 1,00Schlafraum m² je Kind (min) 0,80 1,50 0,50Mehrzweckraum m²  55,00 50,00Außenfläche m² je Kind (min) 12,00 8,00 12,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00

Zitat Stefan Porsch, Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, 16.2.2011 „Der Freistaat Bayern verzichtet auf konkrete Vorgabenzur Raumgröße in Form von Quadratmeterangaben. Detaillierte Raumvorgabenhaben in der Vergangenheit dazu geführt,dass geplante Investitionsmaßnahmen nicht oder nicht zeitgerecht durchgeführt wurden...“

4,50

3,00 3,00 3,00

4,50

3,50

5,00

3,30

2,50

3,50 3,50

Krippe ‐ Gruppenraum in m² je Kind

NW BW NI SN BE BB TH HH MV SL HB

1,80 1,80 2,002,50

4,50

3,50

2,502,20

2,502,00

2,50

KiGa ‐ Gruppenraum in m² je Kind

NW BW NI SN BE BB TH HH MV SL HB

15,00

25,00 25,00

18,00

25,00

KiGa ‐ maximale Gruppengröße

BW NI HE BB RP

12,00

15,00

12,00

10,00 10,00

Krippe ‐ maximale Gruppengröße

BW NI HE BB RP

nötigt FRÖBEL die Planungsunterlagen der Lph 5 (Ausführungsplanung) im PDF- und DWG-Format mind. 5 Monate vor Gebäudeübergabe.Ebenso sind alle weiteren, das Gebäude betref-fenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen (in Pa-pier und digital): geprüftes Brandschutzkonzept, Auflagen der Baugenehmigung, Abstimmungser-gebnisse mit Behörden, etc.

1.3.6 Übergabe des GebäudesDas Objekt ist grundgereinigt (Baufeinreinigung inkl. Fenster) zu übergeben.Alle elastischen Bodenbeläge sind fachmännisch durcheinenextraArbeitsgangeinzupflegenundzuversiegeln.EinewerksseitigeEinpflegereichthierfürnicht aus. Trocknungs- und Einwirkzeiten sind durch den Vermieter zu beachten, es ist ein Nachweis über die gesonderte Versiegelung zum Zeitpunkt der Übergabe schriftlich zu erbringen.

Zitat Stefan Porsch, Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, 16.2.2011 „Der Freistaat Bayern verzichtet auf konkrete Vorgaben zur Raumgröße in Form von Quadratmeterangaben. Detaillierte Raumvorgaben haben in der Vergangenheit dazu geführt, dass geplante Investitionsmaßnahmen nicht oder nicht zeitgerecht durchgeführt wurden...“

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2. SPEZIFISCHE STANDARDS

2.1 RAUMBEZEICHNUNGEN UND GLIEDERUNG

Die Gliederung einer Einrichtung erfolgt nach Al-tersgruppen in U3- und Ü3-Bereiche (Kinder unter 3 Jahre und über 3 Jahre).Die Gruppenaufteilung ist abhängig vom je-weiligen Bundesland und der Raumgröße.

Beispiel 1 - Gruppengröße Berlin/ Brandenburg: U3 = max. 10 Kinder pro Gruppe Ü3 = max. 15 Kinder pro Gruppe

Beispiel 2 - Gruppengröße Hessen:U3 = max. 10 Kinder pro GruppeÜ3 = max. 20 Kinder pro GruppeDie Anrechenbarkeit der pädagogischen Nutzflä-che ist abhängig von den Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes, der Nutzung der Räume und be-stimmt über die zu betreuende Kinderzahl.

Der Mindestbedarf und Funktionsumfang einer zeit-gemäßen Kita wird im folgenden Raumprogramm übersichtlich beschrieben:

• Haupteingang mit Windfang • Gruppenraum: Je nach Bundesland sind dem

Gruppenraum Nebenräume (Schlafbereiche) zu zuordnen

• Mehrzweckraum: Dies sind Bewegungsräume (Sport, etc.) und Kinderrestaurant

• Kinderbädern nach Altersgruppen• Garderoben je Altersgruppe• Pausenraum pädagogisches Personal (Spinde

und Teeküche)

• Leitungsbüro• Vollküche oder Verteilerküche• Umkleide und Sanitärraum für Küchenpersonal• bei Vollküche: Büro Küchenpersonal• Elternlounge• Außenspielfläche• Kinderwagenraum (Unterbringung ggf. in der

Außenanlage möglich)• Lager• Putzmittelraum/ Hauswirtschaftsraum

2.2 AUSSENWÄNDE2.2.1 FassadenDie Beanspruchung im EG-Bereich durch mecha-nische Belastungen (z. B. Ballwurf etc.) ist zu berück-sichtigen. „Zur Unfallverhütung sind möglichst glatte undebeneOberflächenbiszueinerHöhevon2,00m vorzusehen. Zu beachten sind auch evtl. Klemm-gefahrenfürKinderfinger.“(LHSDUS,2012,S.7)

2.2.2 Fenster und RolllädenAlle Glasanlagen, die für Kinder zugänglich sind, inkl. Festverglasung, sind von Oberkante des Fertigfuß-bodens bis zu einer Höhe von 1,50 m beidseitig in ei-ner Verbundsicherheit-Isolierverglasung (VSG) aus-zurüsten. In Bewegungs-/ Turnräumen auch höher. Die Angaben der zuständigen Unfallkasse sind zu beachten.Alle Fensterflügel sind mit einer Fehlbedienungs-sperreauszustatten.Fensterflügel,diefürKinderzu-gänglich sind, sind mit dem Öffnungsregime Kipp vor Dreh und mit abschließbaren Oliven (Fensterbe-schläge passend zu den gewählten Türbeschlägen) auszustatten. Wobei nur die Drehfunktion durch ein Abschließen gesichert werden muss. Die Kippfunk-tion ist somit immer möglich. Grundsätzlich ist der

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Einbauort (Geschoss, Lage zur öffentlichen Straße) des Fensters ausschlaggebend für die Wahl der Ver-schließbarkeit. Das Brandschutzkonzept ist zu beachten und ggf. sind gesonderte Alarmierungen (Tür- oder Fenster-alarm) einzubauen. „Fenster- bzw. Fenstertüranlagen im Erdgeschoss oder an gut zugänglichen Stellen im Obergeschoss sind grundsätzlich mit Rollläden (DIN EN 1627) mind. in RC 2 Qualität auszuführen. Fenster- bzw. Fenstertür-anlagen im Erdgeschoss oder an gut zugänglichen Stellen im OG, die nicht zusätzlich durch Rollläden gesichert werden können, sind einbruchhemmend gem. DIN EN 1627, mind. RC 2 auszuführen. Die inne-re Scheibe ist als VSG zu wählen, die äußere Scheibe VSG einbruchhemmend.“ (LHS DUS, 2012, S. 8) Fenstertüranlagen müssen eine äußere Umwehrung als Absturzsicherung besitzen. Bei senkrechten Zwi-schenstäben beträgt der lichte Abstand nicht mehr als 8,90 cm. Die Umwehrungen sind so zu gestalten, dass sie nicht zum Klettern oder Aufsitzen geeignet sind. Fenstertüranlagen, die nicht in den einge-zäunten Außenspielbereich führen, sind mit einem einheitlichen Schlüssel für abschließbare Oliven (pas-send zu den gewählten Türbeschlägen) auszustatten. Das Brandschutzkonzept ist zu beachten und ggf. sind gesonderte Alarmierungen (Tür- oder Fenster-alarm) einbauen. Die Fenster der Küche müssen mit herausnehmbaren und von innen gesicherten Flie-gengaze ausgestattet sein.

2.2.3 TerrassentürenFenstertüren, die als Zugang zum Garten / zur Aus-senspielflächeoderTerrassengenutztwerdenmüs-sen der Qualität einer Außentür und nicht einer Terrassentür entsprechen. Grund ist die erhöhte Frequentierung und damit erhöhte Beanspruchung der Türelemente.

Vor jedem Zugang ist ein Gitterrost als Fußabtreter vorzusehen.

2.2.4 Fensterbänke„Die Innenfensterbänke dürfen im Mehr-zweckraum nicht auskragend ausgeführt werden, alle sonstigen Innenfensterbänke sind mit abgerundeten Kanten zu versehen.“ (LHS DUS, 2012, S. 8)

2.2.5 Außentüren – FRÖBEL-TürIn die Außentüranlage ist eine "FRÖBEL-Tür" in den Maßen (70x140cm) einzubauen (siehe Musterab-bildung S. 11). Eigenschaften:

• Türanlage Stahl/Glas mit Ober- und Unterlicht, beidseitig VSG

• Gehflügelund"FRÖBEL-Tür"abschließbar• Einbruchhemmend gem. DIN EN 1627, min RC 2 • Türanlage Weiß: RAL 9016 oder abgestimmt auf

das Farbkonzept der Gesamtfassade• FRÖBEL-Tür Grün: RAL Design 120-70-70• Obentürschließer (an Gehflügel und FRÖBEL-

Tür), dieser muss im Besonderen an der kleineren FRÖBEL-Tür leicht gängig sein

• Klemmschutz(anGehflügelundFRÖBEL-Tür)• Türöffner, stromlos geöffnet (Ruhestrom).• Feststeller(anGehflügelundFRÖBEL-Tür) istein-

zubauenBevorzugte Einbauvariante: Bei Gebäuden mit Windfang (Innen- und Außentür-anlage) wird die „FRÖBEL-Tür“ auf der Außenseite ohneZulassungsauflagen(wennkeineBrandschutz-anforderungen bestehen) nach FRÖBEL- Angaben mit einem Pendeltürschloss mit Rollenfalle (ab-schließbar) verbaut. Die Zugangskontrolle erfolgt über die innere Türanlage.

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Sonnenschutz an allen Fenstern des Raumes gleich-zeitig bedienen lässt. Die Installation eines Zentralsteuerungtasters für alle Sonnenschutzanlagen im Gebäude ist vorzu-sehen. Verortung erfolgt in Absprache mit FRÖBEL (Bsp. Aufenthaltsraum Personal). Hersteller: Warema-Modelle: Raffstoren, Rollladen, Screens (Favorit Raffstore)

Wenn der außenliegende Sonnenschutz technisch oder rechtlich (z.B. Denkmalschutz) nicht umsetz-bar ist, dann erfolgt die Installation eines innenlie-genden kindersicheren Sonnenschutzes (für Mon-tagemöglichkeit Höhe zwischen Decke und Fenster prüfen). Die Ausführung an Notausgängen ist gemäß des Brandschutzkonzeptes umzusetzen.

2.2.8 Briefkasten/ AußenbeschilderungBriefkästen sind in die Haupteingangstüran- lage / Zaunanlage der Kindertageseinrichtung zu integrieren oder freistehend auszuführen. Es sind die folgenden Außenbeschilderungen vorzusehen:

• Acryl-Schild mit Edelstahl-Abstandshaltern als FRÖBEL Eingangsschild (Größe: 420x297x10mm; Material: 10mm Acrylglas; Verarbeitung: 4x Boh-rungen, kantenpoliert; Beschriftung: rückseitig Digitaldruck auf transparente SK-Folie, vollflä-chig mit weißer Folie hinterklebt). Alternativ kann es auch als Folie an der Eingangstür (innenseitig) angebracht werden.

• Fassadenbeschriftung „FRÖBEL-Kindergarten“ aus Einzelbuchstaben (Außenmaße: ca. 2.800x1.080mm (BxH) - abgestimmt auf Fassade; Material: 10mm Plexiglas; Ausführung: lackiert nach Pantone 368C; Montage: Wandverklebemontage inkl. Montage-material)

Handelt es sich bei der Haustür mit "FRÖBEL-Tür" um die Hauptzugangstüranlage (Gebäude ohne Wind-fang), erhält diese 2-flg. Türanlage (Gehflügel und"FRÖBEL-Tür") eine Zugangskontrolle und Fluchttür-steuerung mit Panikfunktion (Kindersicherung) von innen. Der Prüf- und Herstellernachweis ist FRÖBEL zum Zeitpunkt der Übergabe schriftlich vorzulegen. In diesem Fall ist keine Rollenschlossfalle erforderlich. Alle Außentüren, die nicht in den eingezäunten Gartenbereich führen, sondern direkt ins öffentliche Straßenland, müssen gegen das unkontrollierte Ver-lassen durch Kinder akustisch gesichert werden. Empfohlen wird das System von Assa Abloy FTT017 (Eingangstürsicherung in Kindergärten). Alle weiteren Außentüren (z.B. der 2. Rettungsweg) die nicht regelmäßig genutzt werden, müssen mit einem EHW (Einhandtürwächter) gegen unkontrol-liertes Verlassen gesichert sein.

2.2.6 SchließanlageDer Einbau einer elektrischen Transponder-Schließ-anlage (Transponder oder Chipkarte) erfolgt durch den Vermieter. Alle Türen ohne Schließanlage (z. B. Gruppenräume) erhalten einen Blindzylinder.Die Schließplanfreigabe erfolgt durch FRÖBEL.Die Toranlagen der Außenanlage/n werden in den Schließplan integriert.Die Schlüsselschaltung bei Personen- und/oder Speiseaufzügen und alle Halbzylinder von Schlüssel-tastern werden in den Schließplan integriert.

2.2.7 SonnenschutzRäume sind mit elektrisch bedienbaren außenlie-genden Sonnenschutz auszustatten, insbesondere Räume mit östlicher, nordöstlicher und südöstlicher Ausrichtung. Jeder Raum ist eine oder mehrere Schalteinheit/en, so dass sich der außenliegende

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2.3 INNENWÄNDE UND EINBAUTEN2.3.1 AllgemeinesAnforderung an den Schallschutz (gemäß Leitfaden zur akustischen Gestaltung von Kindertageseinrich-tung):

• Trennwände zwischen Aufenthaltsräumen R´w von mind. 47 dB

• Trennwände Leitungsbüros und Erzieherzimmer R´w von mind. 55 dBNach DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) sind Kin-dertagesstätten gemäß den Anforderungen für Schulen zu planen. Ebenso ist die DIN 18041-2016 für Kindertageseinrichtungen (mit Inklusion von höh-reingeschränkten Personen) einzuhalten. Trockenbauwänden sind mit einer Wandstärke von 12,5cm und beidseitig doppelt beplankt aus-zuführen. Es sind entsprechend der Möbeltischler-planung und Küchenplanung Wandverstärkungen in Trockenbauwänden für Wandanbringung (z.B. Sprossenwänden/ Hängeschränken/ Garderoben etc.) vorzusehen. Diese sind in Mehrzweckräumen, Fluren, Garderoben, Küchenbereichen zu berück-sichtigen und mit FRÖBEL abzustimmen. Die Innen-raumplanung (u.a. Möbeltischlerplanung) wird von FRÖBEL beauftragt.

Oberflächenqualität aller Wände in Q3 Qualität.Ausnahme: In Nebenräumen (wie z. B. Lager) sind die zu streichenden Wände mit einer Q2 Ober- flächenqualitätzuerstellen.An Wänden und Stützen im Aufenthaltsbereich der KinderdürfendieOberflächenvomFußbodenbisineine Höhe von mindestens 2 m keine scharfen Kan-ten aufweisen, spitz oder rau sein (Vermeidung von Verletzungsgefahr).

2.3.2 Malerarbeiten• Malervlies• Farbanstrich: weiß (RAL 9010)• Glanzgrad: matt• Eigenschaften: lösungsmittelfrei, raumlufthygi-enisch einwandfrei, robuste, unempfindlicheOberfläche,sehrgutzureinigen,beständigge-gen wässrige Desinfektionsmittel, frei von fog-gingaktiven Substanzen, diffusionsfähig

• Produkt mit dem Umweltzeichen blauer Engel• Nassabrieb: Klasse 1, entspricht scheuerbestän-

dig nach DIN 53 778• Kontrastverhältnis: Deckvermögen Klasse 2

2.3.3 WillkommenswandDie Position der FRÖBEL-Willkommenswand ist in Rücksprache mit FRÖBEL festzulegen und herzustel-len. Grüner Hintergrund mit weißen Schriftzügen, das Design muss auf die jeweilige Wandgröße an-gepasst und abgestimmt werden.

• Farbanstrich Hintergrund: grün (RAL Design 120 7070),Reinacrylat-Wandfinish

• Wandbeschriftung: Acrylharzlack, weiß, de-ckend, seidenmatt, bestehend aus unterschied-lichenTypografien.

Musterdarstellung siehe Front-Cover.

2.3.4 Wandfliesen allgemeinIn der Küche/ Personalküchen und in allen Bädern sind Wandfliesen vorzusehen. An Ausgussbeckendes Putzmittelraumes und im Bereich der Wasch-maschine/ des Trockners sind Fliesenspiegel bis zum Boden zu führen.Revisionsklappen sind in ausreichender Menge an-zuordnen.

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2.3.5 WC-TrennwändeAnordnung in WC Bereiche Elementar-Kinder und Krippe zum Schutz der Privatsphäre nach gesetz-lichen Regelungen und technischen Richtlinien mit beidseitigen Klemmschutz. In Elementar-Bädern sind nach Rücksprache / Abstimmung mit FRÖBEL Trennwände mit nicht verschließbaren Türen und Griffgarnitur vorzusehen.Farbe Weiß, 15 cm Bodenfreiheit, Höhe 1,35 m.

2.3.6 Wandöffnungen (Blickbeziehungen)In Wänden zwischen Gruppen- und Waschräumen sind im Bereich der Wickelkommoden festverglaste Fenster aus VSG-Verglasung 60 x 60 cm / 100 x 100 cm (oder individuell angepasste Fenstergrö-ßen) vorzusehen. Diese dienen der Blickbeziehung in den Raum zur Beaufsichtigung der Kinder. Der direkte Blick auf den Wickelbereich muss vermie-den werden. In Wänden zwischen Flur und Gruppenräumen/ Küche/ Mehrzweckraum sind festverglaste Fen-ster oder partielle Glaswände aus VSG-Vergla-sung in individuellen Fenstergrößen und mit un-terschiedlichen Brüstungshöhen einzubauen. Die Fensteröffnungen sollen Kindern (Körper-größe 90 – 120 cm) und Erwachsenen Einblicke in die Räume dahinter bieten (Transparenz). Der Brandschutz ist zu beachten.

2.3.7 InnentürenFüralle Innentüren (ein- oder zweiflügelig)gilt diefolgende Ausführung:

• nebeneinanderliegende Gruppenräume oder angrenzende pädagogisch genutzte Neben-räume sind durch doppelflüglige Verbindungs-türen zu verbinden

• 3-teilige Edelstahlbänder

• Beschläge: Edelstahl Türdrücker verkröpft und Rosetten (als Garnitur) Bsp. Hoppe Paris Edelstahl

• Beschläge WCs: WC-Garnitur Personal WC und WCKücheevtl.mitEinsteckschlossfürProfilzylin-der (PZ) statt WC-Garnitur (Festlegung entspre-chend Schließplan/ Schließanlage in Abstim-mung mit FRÖBEL)

• mechanische Beanspruchung M• Türblatt Dicke ca. 40 mm, mit Verstärkungsein-

lagen für Schloss und Bänder, mit Normalfalz, Türblatt-Kern=Vollspan, Flächen und Kanten HPL-beschichtet, RAL 9016 Verkehrsweiß

• PZ-Schlossaufnahme (ggf. Transponder-Schließ-anlage)

• Umfassungszarge aus Stahl in RAL 7016 Anthrazit-grau (Inklusion, Sehbehinderung)

• Verglasung/ Lichtausschnitt mit VSG-Glas (Klarg-las), Größe: 18,5 x 160 cm auf der Drückerseite (Ausnahme: Innentüren ohne Glasausschnitt zu Abstell-, HWR-, Putzmittel- und Technikräumen, den Personal- und Behinderten WCs und den Tü-ren zwischen Gruppenräumen)

• Türanforderung im Leitungsbüro, Schallschutz-klasse 3

• für Kinder zugängliche Innentüren (auch Brand- und Rauchschutztüren): Fingerklemmschutz an der Haupt- und Nebenschließkante. Zu bevorzu-gensindProfileundZargenmitintegriertemFin-gerklemmschutz

• Schiebe- bzw. Klapptüren in Spielebenen sind in gleicher Bauart auszuführen

• alle Türen erhalten eine Türbeschriftung (Türnum-mer und Raumname in Deutsch und Englisch), die Art ist mit FRÖBEL abzustimmen

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2.3.8 BrandschutztürenIn pädagogischen Laufbereichen sind Brand- und Rauchschutztüren mit Offenhaltung und Freilauf einzubauen.Erforderliche Brandschutztüren zu Technik- und un-tergeordneten Bereichen sind Stahltüren mit Edel-stahlbeschlägen. Die Zulassungsfähigkeit der vor-handenen Brandschutztüren bei Bestandsbauten wird in der Planungsphase durch den Vermieter geprüft. Brandschutztüren in Flurbereichen haben Lichtausschnitte. Frei bewegliche Feuerschutztüren und Rauchschutztüren haben Türschließer mit Frei-lauffunktion, die in Verbindung mit einem Rauch-meldesystem als Feststellanlage eingesetzt werden. Alle brandschutztechnisch relevanten Türanlagen sind gemäß den Auflagen aus dem Brandschutz-konzept auszuführen und einzubauen. FRÖBEL wird zum Zeitpunkt der Übergabe hierzu ein geeigneter schriftlicher Nachweis erbracht.

2.3.9 SchrammbordeIm Kinderwagenraum und im Bereich der Anliefe-rung (Küche) sind Schrammborde an den Wänden vorzusehen (Höhe und Art gemäß Abstimmung).

2.3.10 AufzugsanlagenPersonen- und Speisenaufzüge müssen gegen unbefugtes Betreten und Benutzen durch Kinder gesichert werden. Die Aufzugbedienungen bei Per-sonen und Speisenaufzügen muss bei mehrfach Nut-zung schaltbar sein (Schlüsselschalter) oder durch einen Tastaturcode gesichert werden. Personen-aufzüge müssen behindertengerecht ausgeführt werden. Erforderliche Anlagen für ein Alarm- System, Notrufsystem und Fernzugriff des Aufzugs-herstellers, sind auf Kosten des Vermieters vorzuse-hen. Alle erforderlichen technischenen Einbauten

für die Aufschaltung der Aufzugsanlage/n an eine Notrufeinheit (inklusive GSM Mobilfunkverbindung) sind auf Kosten des Vermieters vorzusehen und zu gewährleisten. Allgemein sind Aufzugsnotrufsy-steme über das Funknetz (digital) sicherzustellen.

2.3.11 TreppenTreppen zur internen Erschließung der Einrichtung:

• Tritt- und Setzstufen geschlossen (ohne Unter-schnitt und ohne seitlichen Überstand)

• Steigung max. 17 cm, Auftritt max. 29 cm• TrittstufenmiteingenutetenAntirutsch-Profilen• Oberfläche:RutschhemmungR9• Handlauf: beidseitiger Handlauf für Kinder in

max. Höhe von 60 cm und für Kinderhände si-cher umgreifbar Durchmesser von 16-45 mm, ohne vorstehende Enden; ebenso beidseitiger Handlauf für Erwachsene

• Geländerpfosten (Stäbe): Abstand max. 8,9 cm, sind gegen Anprall zu schützen, dürfen keine Aufstiegshilfe (klettern) darstellen

• Zwischenpodest: nach höchstens 18 Stufen • Unterlaufschutz ist nach Absprache mit FRÖBEL

zu beachten.

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2.4 MATERIALIEN, QUALITÄTEN, OBERFLÄCHEN, RÄUME

2.4.1 Pädagogische NutzflächenWandbelag

• Farbanstrich: weiß (RAL 9010) • Glanzgrad: matt • Eigenschaften: lösungsmittelfrei, raumlufthygi-enisch einwandfrei, robuste, unempfindlicheOberfläche,sehrgutzureinigen,beständigge-gen wässrige Desinfektionsmittel, frei von fog-gingaktiven Substanzen, diffusionsfähig

• Nassabrieb: Klasse 1, entspricht scheuerbestän-dig nach DIN 53 778

• Kontrastverhältnis: Deckvermögen Klasse 2• Qualitätsstufe 3 (Q 3)

DeckeIn den Aufenthaltsbereichen für Kinder (Plaza, Flur, Windfang, Bäder, Garderobe, Gruppen/ Gruppen-nebenräume und Mehrzweckräume), in den Kin-derbädern, dem Leitungsbüro und Pädagpogen- Personalraum sind zur Verbesserung der Raum-akustik Akustikdecken mit Streulochung (mit rück -

seitigem weißem Akustikvlies) vorzusehen. Ein optisch fugenloses Deckenbild ist mit den akustisch wirksamen Lochgipsplatten sicherzu-stellen. Es ist ein 10 cm breiter umlaufender De-ckenfries, ohne Lochung, am Wandanschluss an-zuordnen. Revi- Öffnungen, im Deckenbereich mit Streulochung, sind mit alutop und Lochgipsplat-ten-Einlagen vorzusehen (keine Blechklappen). Hersteller: Saint-Gobain Rigips Austria GesmbH, Mo-dell Rigiton Air 12-20-35Bauliche und technische Voraussetzungen für Hän-gemöglichkeiten (Lastösen oder Hängeschienen) an Decken in Bewegungs-, und Mehrzweckräumen sind zu gewährleisten. Turngeräteschienen (z.B. Fir-ma Steiner oder ULLEWAEH) sind statisch vom Ver-mieter zu prüfen und mit entsprechender Belastung vorzusehen und einzubauen. Die notwendige Be-lastung ist mit FRÖBEL abzustimmen. Abgehängte Decken werden in diesen Bereichen entsprechend ausgespart oder es erfolgt ein deckengleicher Ein-bau gem. Herstellerangaben (Pendelbereich der Hängevorrichtungen).

• Farbanstrich: weiß (RAL 9010) • Glanzgrad: matt • Anforderungen: Sonderbau Kindertageseinrich-

tung ist zu beachten. • Eigenschaften: lösungsmittelfrei, raumlufthygi-enisch einwandfrei, robuste, unempfindlicheOberfläche,sehrgutzureinigen,beständigge-gen wässrige Desinfektionsmittel, frei von fog-gingaktiven Substanzen, diffusionsfähig

• Nassabrieb: Klasse 1, entspricht scheuerbestän-dig nach DIN 53 778

• Kontrastverhältnis: Deckvermögen Klasse 2

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BodenbelagDie Farbauswahl und Anordnung ist mit FRÖBEL ab-zustimmen: Linoleum, Kautschuk-Belag der Firma Nora (Beispiel-Farben blau- 6914; grün- 6913; grau-6900), Industrieparkett oder Designbelag

• im Bewegungsraum zusätzliche Schicht min. 5 mm Kork oder Schaumgranulat (erhöhten An-forderungen), wenn das Ursprungsmaterial keine erhöhte Dicke für Bewegungsräume ausweist

• Kleber und Belag sind umweltverträglich und für die Verwendung in Kindertageseinrichtungen geeignet und zugelassen

• Produkt mit dem Umweltzeichen blauer Engel

Umlaufend werden Massivholzsockelleisten ver- schraubt verbaut. Höhe ca. 65 mm, mit Dicht- streifen Kork oder Neopren. Hartkernsockel- leisten in allen untergeordneten Räumen nach Ab-sprache mit FRÖBEL möglich. Festlegung der Stärke, Oberfläche und Kantenform nach Absprache mitFRÖBEL. Der obere Wandabschluss an Sockelleisten wird umlaufend mit Acryl versiegelt.

2.4.2 SanitärräumeWandbelagFliesenbelag mind. im Spritzbereich, Höhe: 1,50 m über OKFF, im Duschbereich Fliesenhöhe 2 m

• Beispiel-Format: 20x60 cm • Farbton: hell • Hersteller: Mosa oder Villeroy & Boch • Maße und Farbton nach Wahl von FRÖBEL, nach

Bemusterung• Farbanstrich: weiß (RAL 9010) • Glanzgrad: matt • Eigenschaften: lösungsmittelfrei, raumlufthygi-enisch einwandfrei, robuste, unempfindlicheOberfläche,sehrgutzureinigen,beständigge-gen wässrige Desinfektionsmittel, frei von fog-

gingaktiven Substanzen, diffusionsfähig • Nassabrieb: Klasse 1, entspricht scheuerbestän-

dig nach DIN 53 778• Kontrastverhältnis: Deckvermögen Klasse 2• Produkt mit dem Umweltzeichen blauer Engel

DeckeZur Verbesserung der Raumakustik ist eine Aku-stikdecke mit / ohne Streulochung (mit rück-seitigem weißem Akustikvlies) vorzusehen.

Bodenbelag• Beispiel-Format: 15x15 cm, R 10 B, Oberfläche

matt• Farbe: hellgrau oder grau/ gesprenkelt • Hersteller: Kermos • Maße und Farbton nach Wahl von FRÖBEL, nach

Bemusterung • Fugenfarbe: nach Wahl und nach Bemusterung

von FRÖBEL

Ausstattung• Sanitärgegenstände• jedes Kinderbad soll Platz für mind. eine Wi-

ckelkommode bieten, min. Abmessungen 1,00 - 1,20 m Tiefe und min. 1,90 m Breite, mit integrier-ter Waschmöglichkeit und Aufstiegshilfe / Treppe (Ausstattung durch FRÖBEL)

Planung - Lage im GrundrissEs ist darauf zu achten, dass mindestens ein Kinder-badvonderAußenspielflächeaufkurzemWeger-reichbar ist (Empfehlung: Anordnung des Raumes an der Fassadenseite zum Außenspielbereich).

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2.4.3 Nebenräume, Putzmittel- und WaschmaschinenraumWand(wiepäd.Nutzflächen)

Decke• glatte geeignete geschlossene Deckensysteme (Bsp.Trockenbau)miteinerQ2-Oberflächeein-zubauen

Boden(wie päd. Sanitärraum)

2.4.4 KücheWandWändeumlaufendgefliest;Höhe2,00müberOKFFbzw. Türhöhe, Untergrundbehandlung: Streichisolie-rung im Fliesenbereich, alle Außenkanten erhalten EdelstahlWinkelprofile 90Grad; 1,20mHöheüberOKFF;Profilbreite4cm

DeckeUnterdecke mit geeigneten Gl-Platten-Verkleidung 12,5mm auf Metall-UK, Q3-Oberfläche, alternativHygiene-Decke

Boden• Industrie-Bodeneinlauf im Spülraum, Gefällee-

strich zum Industrie-Bodeneinlauf, 60 x 125 cm vor der Kochstrecke gemäß Küchenplanung

• Beispiel-Format Bodenfliese 15/ 15 cm, R11 mitHohlkehlfliesen im Sockelbereich liegend, im Gefälle verlegt

FensterIm gesamten Küchenbereich und Lagerbereich, sind Insektenschutzgitter an den Fenstern vorzuse-

hen und so einzubauen bzw. anzubringen, dass die Fenster zu Lüftungszwecken ungehindert geöffnet werden können. Die Rahmen müssen zu Reini-gungszwecken problemlos zu entnehmen sein.

2.4.5 Windfang / Eingangsbereich und Zugänge zum AußenbereichWand (Eingangsbereich)Anordnung einer FRÖBEL-Willkommenswand

Boden-Sauberlaufmatte• Aufrollbare und strapazierfähige Eingangsmat-

ten inkl. Einbaurahmen (Einbau in Estrich) an al-len Eingangstüren im Gebäude. Dieser schließt sowohl bündig mit dem Estrich im Mattenbett, als auch mit dem Bodenbelag ab.

• Mattenhöhe: ca. 17 mm• Größen: Nach Rücksprache mit FRÖBEL• Beroll- und Befahrbarkeit für Rollstühle, Kinder-

wagen, Transportkarren

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2.5 KÜCHE2.5.1 KücheneinrichtungKüchenausstattung: gemäß KüchenplanungGeräte

• Kombidämpfer mit Selbstreinigung und Ent-kalkung inkl. Untergestell

• Multifunktionale Kochtechnik (VCC) z.B. Vario Cooking

• Induktions-Herd (2-4 Felder)• Grundausstattung für GN-Behälter• Gewerbekühlschrank GN 2/1 – 630 l• Gewerbetiefkühlschrank GN 2/1 – 630 l• Kühltechnik ist energiesparend und tropentaug-

lich, d. h. uneingeschränkt einsetzbar bis zu einer Umgebungstemperatur von 42°C

• Durchschub-Geschirrspülautomat (Wärmerück-gewinnung mit Frasenabsaugung, automatische Haubenöffnung und Osmosemodul)

Möblierung• Arbeitstische aus CNS mit Bodenablage• diverse Wandbord, Spültische, Wandhänge-

schränke, Arbeitstische, Arbeitsschränke aus CNS• Geschirrspülbrausegarnitur ½“ – schwere Gewer-

beausführung• Handwasch- und Ausgussbeckenkombination

aus CNS im Abwaschbereich• Geschirrspülbrausegarnitur ½“• Ablauftisch mit Ablage für Hauben-Geschirrspül-

maschine• Schlauchhalterbaugruppe inkl. Anschlüsse

Vermieterseitig• Be- und Entlüftungsanlage der Küche und Ne-

benräume inkl. aller für die Küchenausstattung erforderlicher Hauben

2.5.2 KinderkücheDas Kinderrestaurant erhält nach Absprache eine Kinderküche (siehe Abbildung). Eine Stromfreischaltung „Not-Aus“ für den Herd- und Kochflächenanschluss, nicht erreichbar für Kinder,ist zu planen. Technische Anschlüsse: Anpassung an Möblierungsplan des Innenarchitekten, Steck-dosen im Arbeitsbereich, Anschluss für div. Küchen-geräte. Möblierung erfolgt durch FRÖBEL.

2.6 AUFLAGEN ZUM VORBEU- GENDEN BRANDSCHUTZEs ist eine Brandschutzordnung nach DIN 14096, Teil A, B und C, insbesondere unter Berücksichtigung der Rettungsmöglichkeiten für Kleinstkinder, vom Vermieter aufzustellen.

2.6.1 FeuerlöscherDie Feuerlöscher werden vom Vermieter gelie-fert und montiert. Die Montagehöhe der Ober-kante in Griffhöhe (800-1200 mm über Oberkante Fußboden) und Position der Feuerlöscher sind mit FRÖBEL abzustimmen. Die Feuerlöscher sind durch eine Haube zu sichern.

2.6.2 Brandmeldeanlage (BMA)Die Installation der Brandmeldeanlage (BMA) er-folgt gemäß Brandschutzkonzept. Wird keine Sprink-leranlage/ BMA installiert, wird mindestens jedoch eine akustische Gefahrenwarnanlage (Hausalarm) mit kabelvernetztem Rauchmelder und Zentrale im Leitungsbüro (mit Klartext) eingebaut. Küchen er-halten einen Melder mit Bi-Sensor-Prozessor-Tech-nologie, welcher die Messdaten Hitze und auch Rauch auswertet, Voraussetzung ist Resistenz gegen Fehlalarme die durch Wasserdampf entstehen.

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2.7 AUSSENANLAGENDieAußenflächen,bestehendausVegetations-undbefestigten Flächen, sowie der kompletten Zaun-anlage inkl. Toren und Spielgeräten sind vom Ver-mieter zu errichten. Der Vermieter übernimmt die gesamte Planung sowie die Beauftragung, Durch-führung und Koordination der Gewerke für die Au-ßenspielfläche. Die Planung der Außenfläche/n,Sandspielbereiche, Geräteschuppen, Sonnensegel, Zaunanlagen,Pflanzungen,sowiedieAuswahlderSpielgeräte werden mit FRÖBEL abgestimmt. In der Planungsphase, muss sich das vom Vermieter be-auftragte Planungsbüro für die Außenanlagen eng mit FRÖBEL abstimmen.

Für alle nicht versiegelten Flächen der Außen-anlage ist eine wirksame Drainage gemäß den Vor-gaben der unteren Wasserbehörde vorzusehen. Die entsprechende Fachbauleitererklärung ist FRÖBEL zum Zeitpunkt der Übergabe schriftlich vorzulegen. Es ist zugewährleisten,dassOberflächenwasser ingeeigneter Form versickert oder abgeführt wird, z.B. über eine Rohrrigolenversickerung mit Kanal-anschluss. Der schriftliche Nachweis ist FRÖBEL zum Zeitpunkt der Übergabe vorzulegen.

Unter Berücksichtigung der ggf. notwendigen Feu-erwehrzufahrten und Aufstellflächen, der Müllent-sorgungs,- und Fahrradstellplätze muss eine Netto Spielflächevon10m²proKindvorgesehenwerden.Je nach Bundesland kann es zu Abweichungen kommen.Die gesamte Außenfläche ist mit einem kinder-sicheren Zaun zu sichern. Ebenso sind Außen-beleuchtung (Dämmerungsschalter und Zeit schalt- uhr), Außensteckdosen und Außenwasseranschlüs-sen vermieterseitig einzubauen.

VermieterseitigzuerstellendeAußenspielfläche:• Gliederung (räumliche Trennung) der Außen-spielflächenachU3-undÜ3-Bereichen

• Geländemodellierung• Sitzgelegenheiten • Sandkasten:mitzertifiziertemFallschutzsandbei

Spielgeräten und Spielsand, wenn Fallschutz nicht erforderlich ist, 30 cm tief (U3-Bereich), 50 cm tief (Ü3 Bereich), Sandkastenumrandung (diese bitte mit FRÖBEL abstimmen)

• Spielgeräte: Natur-Rundholz (Robinie) mit Edel-stahlpfostenschuhen, mit TÜV-Prüfsiegel, ausrei-chende Menge an Spielgeräten für U3- und Ü3-Bereich

• Wasserspiel/ Matschtisch• an Spielgeräten Fallschutzzonen mit geeignetem

Fallschutzmaterial• Abnahme der Spielgeräte durch Sachverstän-

digen• Sonnensegel• Zaunhöhe 1,50 m, Abstand zwischen Boden und

Unterkante Zaun beträgt max. 10 cm• Tore in Zaunanlage mit Kindersicherung (Drei-

punkt-Knauf und Überwurf)• Müll-/ Spielgeräte- / Kinderwagenhaus• Fahrradständer• etwaige Einbauten in der Außenanlage der Kita

(Lüftung- oder Lichtschächte) sind kindersicher herzustellen und vom Vermieter zu pflegen/ zuwarten/ instandzuhalten

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3. HEIZUNG, LÜFTUNG- UND SANITÄRTECHNIK

3.1 AllgemeinDie HLS-Planung ist im Auftrag des Vermieters von einem geeigneten Fachplaner zu erstellen.

3.2 SanitärtechnikMontagehöhen und Bewegungsflächen von Sani-tärgegenständen:Kinder 1-3 Jahre

• Waschbecken: 45-60 cm hoch, mind. 60 cm breit und 40 cm tief

• WC:26cmhoch,Bewegungsflächemind.80cmbreit und 60 cm tief

Kinder 3-6 Jahre• Waschbecken: 55-65 cm hoch, mind. 70 cm breit

und 45 cm tief• WC:35cmhoch,Bewegungsflächemind.80cm

breit und 60 cm tief

Armaturen an Waschplätzen für Kinder mit de-zentralem thermischem Verbrühungsschutz (Tem-peratur-Voreinstellung 37°C). Unterschiedliche Armaturen (z.B. feststehend oder beweglich, Ein-hebelmischer oder Zweigriffarmaturen, Sensor) zur Förderung der Feinmotorik sind vorzusehen. Bemu-sterung durch Vermieter.Beispiel: GROHE, Modell Eurodisc C Einhand-Wasch-tischbatterie DN 15

*Die Angaben zum Verhältnis Kind zu WC / Wasch-beckensindbundeslandspezifisch.Imfolgendenistdas Verhältnis in Berlin & Brandenburg dargestellt.

Kinder-WC (10 Kinder = 1 WC*)• WC-Montage: hängend • Hersteller: Keramag Modell Nr. 201700 • inklusive WC-Deckel und -Bürste

Baby-WC (10 Kinder = 1 WC*)• Tiefspül-WC, bodenstehend • Hersteller: Keramag Model Nr. 211650 • inklusive Sitzring in rot oder grau und WC-Bürste

Spiel- und Waschlandschaft (10 Kinder = 1 Wasch-platz*)

• Spiel- und Waschlandschaft mit 4 Waschplätzen in verschiedenen Höhen

• Hersteller: Keramag Spiel- und Waschlandschaft Bambini 180x41,5 cm (Modell-Nr. 430000)

Hand-Waschbecken (10 Kinder = 1 Waschplatz*)• Hersteller: Keramag Renova I • in jedem Kinderbad ist eine Waschgelegenheit

für Erwachsene vorzusehen

Wickelkommode• jedes Kinderbad soll Platz für eine Wickelkommo-

de bieten, min. Abmessungen 1,00-1,20 m Tiefe und min. 1,90 m Breite, mit integrierter Wasch-möglichkeit und Aufstiegshilfe / Treppe

SpiegelEingefliesteSpiegelsindüberjedemWaschbereichvorzusehen, Spiegelglas, Dicke: 5 mm, auf Maß geschnitten, Kanten poliert und geschliffen in der Größe 30 x 45 cm. Fachgerecht verklebt und zu den Fliesen verfugt.

Sanitär-Ausstattung (Spender)Die Ausstattung der Waschräume mit Seifenspen-der, Handtuchspender, Desinfektionsspender, Müll-

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Seite 30 FRÖBEL-Baustandard

1. Auflage April 2019

eimer, WC-Rollenhalter erfolgt durch FRÖBEL. Vom Planer muss diese Ausstattung in der Planungs phase berücksichtig werden.

Dusche (Elementar- und Personalbad)• Duschwanne 90x90 cm, Hersteller Grohe – Brau-

sebatterie, Handbrause, Brausestange, Thermo-stat

Fäkalienbecken (wenn gefordert)• Hersteller: Bernina Wandausguss

Behindertengerechtes WC/ Besucher-WC• Ausstattung gemäß DIN 18040-1 • wandhängendes WC, Hersteller: Keramag Mo-

dell Vitalis inkl. Haltegriffe• Waschbecken, Hersteller: Keramag Modell Vitalis • Kippspiegel (für behindertengerechte WC-Räu-

me) • Alarmierung

WC Personal (Pädagogen)• wandhängendes WC, Hersteller Keramag Reno-

va Nr. 1 • Handwaschbecken

WC Personal (Küche)• wandhängendes WC, Hersteller Keramag Reno-

va Nr. 1 • Handwaschbecken• bei Vollküche: Duschwanne 90x90cm, Hersteller

Grohe – Brausebatterie, Handbrause, Brauses-tange, Thermostat

Pumi-Raum• 1 Ausgußbecken (Reinigung)• ggf. Waschmaschine und Trockner (Industrie-

gerät)

Hauswirtschaftsraum (Waschmaschine & Trockner)• 1 Waschmaschinenanschluss (Kalt- und Warm-

wasseranschlüsse)• Waschmaschine und Trockner (Industriegerät)

mit Starkstromanschluss• Abwasser beider Geräte entwässert über den

gleichen Abwasseranschluss

Außenanlage• 2 frostsichere Wasseranschlüsse (davon 1 An-

schluss am Ort des zukünftigen Wasserspiel-platzes als Anbindung platziert) Zählung über separaten Außen-/ Sprengwasserzähler

Küche – Fettabscheider• für Klärung der Erforderlichkeit eines Fettab-

scheiders Abstimmung mit örtlichen Wasserver-sorgungsbetrieben und Umweltämtern durch Vermieter

• Einbau / Vorhaltung aller Anschlüsse für die Nachrüstung eines Fettabscheiders

• der Fettabscheider wird vor Inbetriebnahme durch den Vermieter bei den betreffenden Stel-len angemeldet

• mit nachgeschalteter Hebeanlage inkl. Sammel-leitung für fetthaltige Medien

• mit separater Entlüftung über Dach• Berechnung der Größe des Fettabscheiders

nach Geräteausstattung• Wasseranschluss mit Schlauchanschluss zur Reini-

gung vorsehen• bei innenliegendem Fettabscheider: Aus Sicher-

heitsgründen (Ausfall der Hebeanlage vom FA oder Fehlfunktionen) ist eine Fußbodenentwäs-serung (ggf. inkl. einer zusätzlichen Hebeanlage)vorzusehen

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FRÖBEL-Baustandard Seite 31

1. Auflage April 2019

3.3 HeizungstechnikDer Einbau von Wandheizkörpern (inkl. Verklei-dung) kann in Bestandsgebäuden zu Einsatz kom-men, wenn eine Fußbodenheizung aus baulichen Gründen nicht möglich ist. Die Vorlauftemperatur der Heizungsleitungen darf auch bei höchstem Wärmebedarf 65°C nicht übersteigen. Sollte dies nicht sichergestellt werden können, so sind die Hei-zungsleitungen geeignet zu verkleiden.

Bei Neubauten erfolgt der Einbau einer Fußboden-heizung vermieterseits. Regelung des Fußboden-heizsystems: Thermostat-Einzelraumsteuerung

3.4 LüftungstechnikAlle innenliegenden Räume, Sanitärbereiche, der Pumi und der Waschmaschinenraum werden mit einer mechanischen Entlüftung mit Nachströmöff-nung unter der Tür versehen.Über dem Kochbereich der Küche und über dem Industrie-Geschirrspüler ist eine Zu- und Abluftanla-ge ggf. mit Wärmerückgewinnung und Abführung über Dach oder Außenwand erforderlich. Die Anla-ge wird vom Vermieter geplant (VDI 2052 „Raumluft-technik; Küchen“) und eingebaut. Abzugshauben werden seitens des Vermieters geplant, geliefert und montiert. Der Raum für Kühl-, und Tiefkühltech-nik muss gut be-, und entlüftet werden können. Ggf. können die Aggregate der Kühltechnik auch im Au-ßenbereich untergebracht werden.Die darüber hinaus notwendigen Lüftungsanlagen sind seitens der TGA unter Berücksichtigung der an-erkannten Regeln der Technik erforderlich.

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Seite 32 FRÖBEL-Baustandard

1. Auflage April 2019

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FRÖBEL-Baustandard Seite 33

1. Auflage April 2019

4. ELEKTROTECHNIK

4.1 AllgemeinesDie Elektroplanung ist im Auftrag des Vermieters von einem geeigneten Fachplaner zu erstellen.

4.2 Steckdosen Allgemein„Jeder Raum erhält eine Reinigungssteckdose un-terhalb des Lichtschalters. Jeder Gruppenraum, Mehrzweckraum und der Flur erhalten Steckdosen, die bei Bedarf und nach Absprache schaltbar aus-geführt werden. Jeder Gruppenraum erhält eine separat schaltbare Deko-Steckdose (in Fenster- und Deckennähe).Es sind grundsätzlich Kinderschutzsteckdosen einzu-bauen, auch für die Reinigungssteckdosen. Es sind bruchsichere Schalter und Steckdosen zu verwen-den.“ (LHS DUS, 2012, S. 17)

Zusätzlich • Fl-Schutzschalter für Steckdosenstromkreise im

gesamten Haus, besonders in Kinderbädern • Gruppenräume: jeweils eine Doppelsteckdose in

jeder Raumecke • Leitungsbüro: jeweils eine Doppelsteckdose in

jeder Raumecke und zusätzlich im Arbeitsplatz-bereich eine 4-er Steckdose

• Bewegungs-/ Mehrzweckraum: Schalter und Steckdosen in ballwurfsicherer Ausführung. Ein geeigneter Nachweis ist FRÖBEL zum Zeitpunkt der Übergabe schriftlich zu erbringen.

• Kinderküche: Energiefreigabe des Herdes und des Backofens durch einen gesonderten Schalter (Stromfreischaltung/ „Not Aus“), der außerhalb der Reichweite von Kindern installiert ist. Weiter-

hin wird die Kinderküche/ Kinderrestaurant mit Steckdosen im Arbeitsbereich und Anschlüsse für Wärmebehälter, ggf. einem Anschluss für Kühl-schrank und eine Dunsthaube über dem Herd, ausgestattet.

• Waschmaschinenraum: Stromanschlüsse für Waschmaschine und Trockner (Elektroanschluss je 2N~ 400V 50HZ)

• Behinderten-WC: Installation eines Notrufsystems (Behinderten-WC-Notruf-Set, komplett) für be-hindertengerechte WC-Räume in öffentlichen Gebäuden

• Außenanlage: 1 bis 2 Einzelsteckdosen, müssen von innerhalb des Gebäudes separat schaltbar und außen abschließbar sein

4.3 InnenbeleuchtungEin Beleuchtungskonzept (inkl. Deckenspiegel) wird durch den vom Vermieter beauftragten Architekten oder Fachplaner erstellt und mit FRÖBEL abge-stimmt und freigegeben. Die Deckenleuchten sind gestreut zu verteilen.

• Deckenleuchten-Hersteller: RZB, Typ Flat Polyme-ro, Abdeckung Kunststoff (Polycarbonat) Opal

• Sichtfarbe: weiß, LED Ø=460 und Ø=620 cm ge-mäß Beleuchtungskonzept

• Ausführung: Dimmbar oder Serienschaltung ist im Vorfeld mit FRÖBEL abzustimmen

• Bewegungs-/ Mehrzweckraum: Beleuchtungs-körper in ballwurfsicherer Ausführung. Ein ge-eigneter Nachweis ist FRÖBEL zum Zeitpunkt der Übergabe schriftlich zu erbringen.

4.4 AußenbeleuchtungAußenbeleuchtung der Wege mit Dämmerungs-schalter, Zeitschaltuhr und Bewegungsmelder (ggf. Erfordernis des Brandschutzkonzepts).

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Seite 34 FRÖBEL-Baustandard

1. Auflage April 2019

4.5 KücheDie Elektroinstallation in der Großküche erfolgt gemäß den Angaben des Fachplaners der kü-chentechnischen Ausstattung. Die erforderlichen Elektroinstallationen für den Bereich der Möbelein-bauten erfolgen gemäß den Angaben des zustän-digen Fachplaners (Innenarchitekt) und werden durch den Vermieter in der Gesamtplanung der Elektrotechnik des Gebäudes berücksichtigt.

4.6 Passive Kommunikations- infrastukturBegriffsdefinitionen:Wenn im Folgenden eine CAT-Verbindung gefor-dert wird, ist die Anbindung einer CAT6a-Netzwerk-dose mit einem CAT7-Installationskabel vorzuneh-men. Alle acht Adern des Kabels sind in der Dose anzuschließen. Wenn zwei Verbindungen in einen Raum gefordert sind, erfolgt die Anbindung mit zwei CAT7-Installationskabeln.

Anforderungen:• Es ist eine sternförmige Netzwerkverkabelung mit

zentralem Datenschrank vorzusehen.• Der Datenschrank ist großzügig zu dimensionie-

ren für: Patchfelder, Switches, Telefonanlage, Internet-Router, NAS, Steckdosenleiste. Im Daten-schrank ist ein Stromanschluss 230 V vorzusehen.

• Wenn der Telefonübergabepunkt nicht in der Nähe des Datenschrankes ist, muss eine CAT-Verkabe-lung zum Telefonübergabepunkt vorhanden sein.

• Bei großen Einrichtungen ist es auch zulässig, mehrere Datenschränke zu installieren. Die Ver-bindung zwischen diesen erfolgt per 10 Gbit-fähigem Glasfaserkabel. Zwei zusätzliche CAT-Verbindungen sind wünschenswert.

• Folgende Räume sind mit zwei CAT-Verbin-dungen und einer Netzwerk-Doppeldosen im Deckenbereich auszustatten:

o SämtlichepädagogischenNutzflächen o Garderobenräume für Kinder o Aufenthaltsräume für Personal sowie Eltern o Küche o Eingangsbereich

• Büroräume sind pro Arbeitsplatz mit zwei CAT-Verbindungen (Telefon + PC) und zusätzlich einer Doppelverbindung für sonstige Bürogeräte auszustatten.

• Die Anmeldung des Telefon- und Internetan-schlusses erfolgt durch den Vermieter, dieser stellt alle Informationen (z. B. Lage des NTBA etc.) rechtzeitig zur Verfügung und unterstützt bei der technischen Umsetzung.

• Der Anschluss muss bereits vor Inbetriebnahme der Kindertageseinrichtung erfolgt sein.

4.7 Smart-TVInstallation eines Smart-TV (ca. 50 Zoll, beweg-lich, Anbringung unterhalb Decke) im Eingangs - bereich / der Elternlounge oder nach Abstimmung mit FRÖBEL, Stromanschluss und EDV-Anschluss.

4.8 Klingel, Zugangskontrolle und TüröffnerEs ist eine abschaltbare Klingel mit ausreichenden Läutwerken für den Lieferanteneingang (Küche) vorzusehen. Die Klingelanlage des Hauptzugangs ist mit einer Türsprechanlage ohne Videofunktion auszustatten und auf die Telefonanlage aufzulegen (Schnittstel-le). Da die Telefonanlage von FRÖBEL gestellt wird, muss seitens des Vermieters die Schnittstelle zur Auf-

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FRÖBEL-Baustandard Seite 35

1. Auflage April 2019

schaltung der Klingelanlage auf diese sichergestellt sein. Die Zugangskontrolle erfolgt bei Windfängen über die innere Türanlage, bei Gebäuden ohne Wind-fang über die Außentüranlage. Das Zutrittskontrollsystem ist als elektronische Trans-ponder-Schließanlage (Typ: EVVA Xesar ) einzubauen. Innen ist ein Freigabetaster, in einer Höhe von ca. 1,60 m einzubauen. Über die Nottaste, innen, kann die Tür jederzeit auch von Kindern freigeschaltet werden. Dabei wird Alarm ausgelöst und optisch sowie akustisch angezeigt.

4.9 FluchttürsteuerungBeispiel einer Fluchttürsicherung für Kindergärten mit Panikschloss und berechtigter Begehung über Zutrittskontrollsystem (Zugangstür zum Gebäude) Hersteller: Assa Abloy System: FTT 017.

4.10 Fluchtweg- und SicherheitsbeleuchtungEntsprechend dem Flucht- und Rettungswegeplan. Rettungszeichenleuchten LED, moderne Optik, Ein-zelbatterieausführung und mit Kommunikationsein-heit zur Einbindung in das zentrale Überwachungs- und Steuerungssystem.Rettungswegbeleuchtung: LED zur optimalen Aus-leuchtung der Fluchtwege (Sicherheitsbeleuchtung als Liniensystem), in Einzelbatterieausführung, in Dauer- oder Bereitschaftsschaltung verwendbar und mit Kommunikationseinheit zur Einbindung in das zentrale Überwachungs- und Steuerungs-system.

Page 36: FRÖBEL-Baustandard · 2020. 4. 7. · FRÖBEL-Baustandard Seite 7 1. Auflage April 2019. 1 NEITULEI NG 1.1 ALLGEMEINES 1.1.1 Pädagogik in offenen Räumen Eine gut durchdachte und

Seite 36 FRÖBEL-Baustandard

1. Auflage April 2019

N

Grundriss Bestand 10110_2_GP_1_GR_EG_01_V

Planersteller: Dipl. Ing. Innenarch. Andrea Männel

420*297 A3

BlattgrößeMaßstab Datum

PLANVERFASSER:

Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH

Haus des Lehrers - Alexanderstraße 9

10178 Ber lin

Tel: +49 (0) 30 21235 - 229

Fax: +49 (0) 30 21235 - 254

www.froebel-gruppe.de 1:100 13.12.18

BAUVORHABEN:

10 110 - EFB

Eltern- und Familienberatungsstelle

Fürstenwalder Str. 25

10243 Ber lin

Gemarkung: Friedrichshain-Kreuzberg

± 0,00 = #Höhe m üNN = OK FFB EG

Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil dieser Unterlagen darf in irgendeiner Form (Druck,

Fotokopie oder einem anderen Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des

Erstellers reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet,

vervielfältigt und an Dritte weitergegeben werden.

Sämtliche Maße sind vom Unternehmer eigenverantwortlich am Bau zu prüfen.

Alle Werkpläne sind nur in Verbindung mit den gültigen Schal- und

Bewehrungsplänen des Tragwerksplaners, sowie den Durchbruchsplänen der

Fachingenieure gültig und/oder den ergänzenden Angaben.

Dehnungsfugen sind nach Angabe Tragwerksplaner auszuführen.

Der Ausführende ist verpflichtet, den Auftraggeber auf etwaige Unstimmigkeiten

der Ausführungsunter lagen hinzuweisen (VOB, § 3.3).

Index Datum Änderung

a 13.12.2018 Erste Ausgabe

BRH 80 BRH 80

2,0

1

83

BRH 80 BRH 80 BRH 80 BRH 80 BRH 80BRH 80BRH 80BRH 802

,01

1,2

2

2,01

1,06 5

2,0

1

68

5

BR

H 8

0

2,01

685

2,0

1

1,0

65

2,0

1

69

2,01

81 5

2,0194

2,0

1

86

5

2,011,

065

2,01

685

BRH 80 BRH 80BRH 80

2,0

1

1,2

1

BRH 1,70BRH 1,70

34

8,2

71

03

4

9,0

55

34 2,101,50

50 2,085

1,5097 1,00

1,501,48 1,00

1,501,42 1,22

2,011,42 995

1,501,025 1,93

1,50655 1,93

1,50395 2,02

1,5050

34 4,88 13 2,37 13 2,265 13 2,50 13 9,77 34

22,99

34

4,1

21

34

,12

34

9,0

55

34 2,101,50

50 2,101,50

635 832,01

1,47 1,21 35 1,315 1,9780

53 1,925

8019 395 1,925

1,5057 1,925

1,5058 1,925

1,5050

34 4,88 13 2,50 13 1,245 13 785 13 4,89 7,49 34

7,98 1,245 5,935 7,83

22,99

OKRFB ±0,00

OKFFB ±0,00

3 Stg.

16/27

Gem.-raum

NGF: 21,19 m2

RH: 2,740 m

Gem.-raum

NGF: 21,19 m2

RH: 2,740 m

Gem.-raum

NGF: 6,66 m2

RH: 2,760 m

Flur

NGF: 29,58 m2

RH: 2,760 m

Abstellraum

NGF: 6,22 m2

RH: 2,760 m

Küche

NGF: 7,68 m2

RH: 2,750 m

Gem.-raum

NGF: 60,90 m2

RH: 2,760 m

Sanitärraum

NGF: 6,93 m2

RH: 2,750 mSanitärraum

NGF: 4,22 m2

RH: 2,750 m

Sanitärraum

NGF: 2,65 m2

RH: 2,750 m

Sanitärraum

NGF: 1,99 m2

RH: 2,750 m

sonst. Verkehrfläche

NGF: 1,96 m2

RH: 2,750 m

Abstellraum

NGF: 3,09 m2

RH: 2,750 m

Gem.-raum

NGF: 3,64 m2

RH: 2,760 m

2,01

94

N

Grundriss Abbruch / Neubau 10110_2_GP_1_GR_EG_02_V

Planersteller: Dipl. Ing. Innenarch. Andrea Männel

420*297 A3

BlattgrößeMaßstab Datum

PLANVERFASSER:

Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH

Haus des Lehrers - Alexanderstraße 9

10178 Ber lin

Tel: +49 (0) 30 21235 - 229

Fax: +49 (0) 30 21235 - 254

www.froebel-gruppe.de 1:100 13.12.18

BAUVORHABEN:

10 110 - EFB

Eltern- und Familienberatungsstelle

Fürstenwalder Str. 25

10243 Ber lin

Gemarkung: Friedrichshain-Kreuzberg

± 0,00 = #Höhe m üNN = OK FFB EG

Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil dieser Unterlagen darf in irgendeiner Form (Druck,

Fotokopie oder einem anderen Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des

Erstellers reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet,

vervielfältigt und an Dritte weitergegeben werden.

Sämtliche Maße sind vom Unternehmer eigenverantwortlich am Bau zu prüfen.

Alle Werkpläne sind nur in Verbindung mit den gültigen Schal- und

Bewehrungsplänen des Tragwerksplaners, sowie den Durchbruchsplänen der

Fachingenieure gültig und/oder den ergänzenden Angaben.

Dehnungsfugen sind nach Angabe Tragwerksplaner auszuführen.

Der Ausführende ist verpflichtet, den Auftraggeber auf etwaige Unstimmigkeiten

der Ausführungsunter lagen hinzuweisen (VOB, § 3.3).

Index Datum Änderung

a 13.12.2018 Erste Ausgabe

BRH 802

,01

81

5

2,0

1

69

2,0

1

81

5

2,0

1

81

5

2,01

815

2,01

94

3 Stg.

16/27

LEGENDE

Außenwand

Innenwand

Neubau

Abbruch

Grundriss-Muster Bestand

Grundriss-Muster Abbruch Neubau

5. ANLAGEN – PLANUNGSGRUNDLAGEN

5.1 Grundrisse – Muster Plandarstellung

Page 37: FRÖBEL-Baustandard · 2020. 4. 7. · FRÖBEL-Baustandard Seite 7 1. Auflage April 2019. 1 NEITULEI NG 1.1 ALLGEMEINES 1.1.1 Pädagogik in offenen Räumen Eine gut durchdachte und

FRÖBEL-Baustandard Seite 37

1. Auflage April 2019

N

Grundriss Revision 10110_2_GP_1_GR_EG_03_V

Planersteller: Dipl. Ing. Innenarch. Andrea Männel

420*297 A3

BlattgrößeMaßstab Datum

PLANVERFASSER:

Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH

Haus des Lehrers - Alexanderstraße 9

10178 Ber lin

Tel: +49 (0) 30 21235 - 229

Fax: +49 (0) 30 21235 - 254

www.froebel-gruppe.de 1:100 13.12.18

BAUVORHABEN:

10 110 - EFB

Eltern- und Familienberatungsstelle

Fürstenwalder Str. 25

10243 Ber lin

Gemarkung: Friedrichshain-Kreuzberg

± 0,00 = #Höhe m üNN = OK FFB EG

Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil dieser Unterlagen darf in irgendeiner Form (Druck,

Fotokopie oder einem anderen Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des

Erstellers reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet,

vervielfältigt und an Dritte weitergegeben werden.

Sämtliche Maße sind vom Unternehmer eigenverantwortlich am Bau zu prüfen.

Alle Werkpläne sind nur in Verbindung mit den gültigen Schal- und

Bewehrungsplänen des Tragwerksplaners, sowie den Durchbruchsplänen der

Fachingenieure gültig und/oder den ergänzenden Angaben.

Dehnungsfugen sind nach Angabe Tragwerksplaner auszuführen.

Der Ausführende ist verpflichtet, den Auftraggeber auf etwaige Unstimmigkeiten

der Ausführungsunter lagen hinzuweisen (VOB, § 3.3).

Index Datum Änderung

a 13.12.2018 Erste Ausgabe

BRH 80 BRH 802,0

1

83

BRH 80 BRH 80 BRH 80 BRH 80 BRH 80BRH 80BRH 80BRH 80

2,0

1

1,2

2

BR

H 8

0

2,01

685

2,0

1

1,0

65

2,0

1

69

2,01

81 5

2,0194

2,011,

065

2,01

685

BRH 80 BRH 80BRH 80

2,0

1

1,2

1

BRH 1,70 BRH 80

2,0

1

81

5

2,0

1

69

2,0

1

81

5

2,0

1

81

5

2,01

815

2,01

94

34

3,5

313

4,6

15

10

34

9,0

55

34 2,101,50

50 2,085

1,5097 1,00

1,501,48 1,00

1,501,42 1,22

2,011,42 995

1,501,025 1,93

1,50655 1,93

1,50395 2,02

1,5050

34 4,88 13 4,77 13 2,50 13 2,28 13 2,415 13 4,815 34

22,99

34

4,1

213

4,1

234

9,0

55

34 2,101,50

50 2,101,50

635 832,01

1,47 1,21 35 1,315 1,9780

53 1,925

1,5019 395 1,925

1,5057 1,925

1,5058 1,925

1,5050

34 4,88 13 2,50 13 1,245 13 785 13 4,89 2,545 13 4,815 34

7,98 1,245 5,935 7,83

22,99

OKRFB ±0,00

OKFFB ±0,00

3 Stg.

16/27

Büro

0.01

RH: 2,750 m

NGF: 20,11 m2

OKFFB: ±0.00

UKFD: +2,75

FB: Kautschukbelag

WB: gesp. Q3, Malervlies, gestrichen

DB: GK Lochdecke, gesp., gestrichen

Büro

0.14

RH: 2,750 m

NGF: 21,19 m2

OKFFB: ±0.00

UKFD: +2,75

FB: Kautschukbelag

WB: gesp. Q3, Malervlies, gestrichen

DB: GK Lochdecke, gesp., gestrichen

Teeküche

0.03

RH: 2,750 m

NGF: 14,42 m2

OKFFB: ±0.00

UKFD: +2,75

FB: Kautschukbelag

WB: gesp. Q3, Malervlies, gestrichen

DB: GK Lochdecke, gesp., gestrichen

Lager

0.02

RH: 2,750 m

NGF: 3,09 m2

OKFFB: ±0.00

UKFD: +2,75

FB: Kautschukbelag

WB: gesp. Q3, Malervlies, gestrichen

DB: GK Lochdecke, gesp., gestrichen

WC

0.05

RH: 2,750 m

NGF: 2,65 m2

OKFFB: ±0.00

UKFD: +2,75

FB: Fliesenbelag auf Abd. R10B

WB: Fliesenbelag auf Abd.

DB: GK Lochdecke gesp., gestr.

WC

0.06

RH: 2,750 m

NGF: 4,22 m2

OKFFB: ±0.00

UKFD: +2,75

FB: Fliesenbelag auf Abd. R10B

WB: Fliesenbelag auf Abd.

DB: GK Lochdecke gesp., gestr.

WC

0.04

RH: 2,750 m

NGF: 2,42 m2

OKFFB: ±0.00

UKFD: +2,75

FB: Fliesenbelag auf Abd. R10B

WB: Fliesenbelag auf Abd.

DB: GK Lochdecke gesp., gestr.

V

0.13

RH: 2,750 m

NGF: 13,27 m2

OKFFB: ±0.00

UKFD: +2,75

FB: Kautschukbelag

WB: gesp. Q3, Malervlies, gestrichen

DB: GK Lochdecke, gesp., gestrichen

Wartebereich

0.12

RH: 2,750 m

NGF: 25,28 m2

OKFFB: ±0.00

UKFD: +2,75

FB: Kautschukbelag

WB: gesp. Q3, Malervlies, gestrichen

DB: GK Lochdecke, gesp., gestrichen

Sekretariat

0.11

RH: 2,750 m

NGF: 7,66 m2

OKFFB: ±0.00

UKFD: +2,75

FB: Kautschukbelag

WB: gesp. Q3, Malervlies, gestrichen

DB: GK Lochdecke, gesp., gestrichen

I

0.10

RH: 2,750 m

NGF: 8,52 m2

OKFFB: ±0.00

UKFD: +2,75

FB: Kautschukbelag

WB: gesp. Q3, Malervlies, gestrichen

DB: GK Lochdecke, gesp., gestrichen

IV

0.09

RH: 2,750 m

NGF: 16,99 m2

OKFFB: ±0.00

UKFD: +2,75

FB: Kautschukbelag

WB: gesp. Q3, Malervlies, gestrichen

DB: GK Lochdecke, gesp., gestrichen

III

0.08

RH: 2,750 m

NGF: 20,04 m2

OKFFB: ±0.00

UKFD: +2,75

FB: Kautschukbelag

WB: gesp. Q3, Malervlies, gestrichen

DB: GK Lochdecke, gesp., gestrichen

II

0.07

RH: 2,750 m

NGF: 14,47 m2

OKFFB: ±0.00

UKFD: +2,75

FB: Kautschukbelag

WB: gesp. Q3, Malervlies, gestrichen

DB: GK Lochdecke, gesp., gestrichen

Grundriss-Muster als Anlage zum Mietvertrag

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Seite 38 FRÖBEL-Baustandard

1. Auflage April 2019

5.2 Liste der Planungsgrundlagen* 5.3 Quellenangaben

DIN• DIN 18040 (Barrierefreies Bauen)• DIN EN 1176 Spielplatzgeräte und Spielplatz-

böden• DIN SPEC 79161 (Qualifizierung von Spielplatz-

prüfern)• ff.

DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung)• DGUV Regel 102-002• DGUV Vorschrift 82• ff.

Internet: • www.sichere-kita.de• ff.

Leitfäden:• Leitfaden zur akustischen Gestaltung von

Kindertageseinrichtungen „Lärmschutz für kleine Ohren“ vom Fraunhofer Institut für Bauphysik (Stand1.Auflage2/2009)

• ff.Richtlinien:

• Arbeitsstätten-Richtlinie• ff.

* Bei dieser Liste handelt es sich um eine nicht ab-schließende Aufzählung.

Quellenangaben

• LHS DUS Herausgegeben von der Landeshauptstadt Düsseldorf (06.01.2012) StandardsimHochbau,Nutzungsspezifische bauliche Standards, Kindertagesstätten [PDF]

Impressum

HerausgeberFRÖBEL Bildung und Erziehung gGmbH Alexanderstr. 9, 10178 BerlinE-Mail: [email protected]. 030 21235-0V.i.S.d.P. Stefan Spieker, Geschäftsführer

Redaktion Nancy Günther, Danilo Suhrweier

Bildnachweis

Patrick Lux: S. 26

Philipp Obkircher: S. 24

Bettina Straub: Titel, S. 5, 6, 12, 16, 20, 28

Alice Vogel: S. 39

Martin van der Wal: S. 32

Franziska Werner: Rückseite

©FRÖBELe.V.,1.AuflageApril2019

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1. Auflage April 2019

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