20
1 Sachverständigenbüro Uwe Freitag Gutachten 11/2016 Gutachterlicher Bericht Zum Zwecke : der Beurteilung von durchgeführten Sanierungsarbeiten Fliesen, Laminat und Sanitärobjekte Objekt: Liehtstraße 8, 37547 Kreiensen Auftraggeber : Herr Frank Avitabile Schulweg 10 38871 Drübeck OT Ilsenburg Gutachten Nr. 11 / 2016 Auftragsdatum 05.Januar 2016 Tag der Ortsbesichtigung 13. März 2012 Eigentümer s.Auftraggeber Anzahl der erstatteten Gutachten: 2 Anzahl der Seiten : 20 Datum der Erstellung: 19.01.2016

Gutachterlicher Bericht

  • Upload
    others

  • View
    4

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Gutachterlicher Bericht

1

Sachverständigenbüro Uwe Freitag Gutachten 11/2016

Gutachterlicher Bericht Zum Zwecke : der Beurteilung von durchgeführten Sanierungsarbeiten Fliesen, Laminat und Sanitärobjekte Objekt: Liehtstraße 8, 37547 Kreiensen

Auftraggeber : Herr Frank Avitabile Schulweg 10 38871 Drübeck OT Ilsenburg

Gutachten Nr. 11 / 2016 Auftragsdatum 05.Januar 2016 Tag der Ortsbesichtigung 13. März 2012 Eigentümer s.Auftraggeber Anzahl der erstatteten Gutachten: 2 Anzahl der Seiten : 20

Datum der Erstellung: 19.01.2016

nho
Rechteck
nho
Rechteck
Page 2: Gutachterlicher Bericht

2

Sachverständigenbüro Uwe Freitag Gutachten 11/2016

1. Inhaltsverzeichnis ......................................................................... 2

2. Auftraggeber des Gutachtens .......................................................3

3. Vorbemerkung und Zweck des Gutachtens................................ 3

4. Grundlagen des Gutachtens .........................................................3

5. Literaturverweis............................................................................. 3

6. Allgemeine Bedingungen des Gutachtens.................................. 3

7. Ortsbesichtigung........................................................................... 4

8. Beweisführung............................................................................... 12

9. Zusammenfassung....................................................................... 19

10. Schlusserklärung........................................................................... 20 Seite 2 von 3

Page 3: Gutachterlicher Bericht

3

Sachverständigenbüro Uwe Freitag Gutachten 11/2016

2. Auftraggeber des Gutachtens Herr Frank Avitabile Schulweg 10 38871 Drübeck OT Ilsenburg

3. Vorbemerkung und Zweck des Gutachtens Das gegenständliche Objekt, ein Mehrfamilienhaus, wurde durch eine Baufirma teilsaniert. Umgebaut wurden vor allem die Naßbereiche (Bäder und Küchen),sowie Laminatverlegung im ersten und zweiten Obergeschoß. Mit der Ausführung der Arbeiten war ein Spezialunternehmen mündlich beauftragt worden. Bei der Durchführung der Arbeiten zeigte sich, dass das Unternehmen die beauftragten Arbeiten nicht fachgerecht ausführen kann. Bemängelt wurden Verschmutzungen an angrenzenden Bauteilen, zudem war der Bauherr nicht mit der Ausführungsqualität der Arbeiten zufrieden. Zweck des Gutachtens ist die qualitative visuelle Beurteilung der bereits durchgeführten Sanierungsarbeiten,sowie die Feststellung von etwaigen Auswirkungen der Auftragsdurchführung auf angrenzende Bauteile. Die Ermittlung des Minderwertes für die nicht zufriedenstellende Bauleistungen sowie eine Kostenermittlung für die Beseitigung evtl. entstandener Schäden ist nicht Gegenstand des Auftrags.

4. Grundlagen des Gutachtens Der dem Sachverständigen durch den Auftraggeber am 05.Januar 2016 mündlich erteilten Auftrag die vom Sachverständigen am 08.Januar 2016 durchgeführte Ortsbesichtigung.

5. Literaturverweis Soweit Fremdliteratur Verwendung fand, ist diese in Fußnoten im Gutachten extern erwähnt.

6. Allgemeine Bedingungen des Gutachtens Soweit Feststellungen zu den tatsächlichen Eigenschaften der baulichen Anlagen erfolgten, geschah dies ausschließlich anhand der Ortsbesichtigung, der vorgelegten Unterlagen und eigenen Messungen. Seite 3 von 4

nho
Rechteck
Page 4: Gutachterlicher Bericht

4

Sachverständigenbüro Uwe Freitag Gutachten 11/2016

7. Ortsbesichtigung Am 08.Januar 2016 fand am Objekt eine Ortsbesichtigung statt. Teilnehmende Personen waren: Herr Frank Avitabile Herr Heiko Wagner Herr Wolfgang Espenhahn Der Unterzeichner

Das Objekt konnte vollständig in Augenschein genommen werden.

8. Beweisführung Laminatböden 8.1 Auswertung der Bestandsfotos, Vorleistungen und Auftragsvereinbarungen 8.1.1 Auswertung der Bestandsfotos Im Zuge von Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen unter anderem sollte ca. 90 m² Laminatfußböden schwimmend verlegt werden. ( in 2 Etagen) Ausgeführt wurden ca. 44 qm Laminatverlegung. Die Arbeiten fanden nur etappenweise und schleppend statt. Alle Laminatfußböden wurden auf Dielenböden mit einer Trennlage schwimmend verlegt. Das optische Verarbeitungsgesamtbild war unzureichend und mit vielen Mängeln behaftet, Sockelleisten fehlen.

Bild 1 Bei den Fehlstellen im Randbereich bis 6 cm ist eine Überdeckung durch eine Sockelleiste nicht möglich.

nho
Rechteck
Page 5: Gutachterlicher Bericht

5

Sachverständigenbüro Uwe Freitag Gutachten 11/2016

Bild 2 Fehlstellen im Randbereich. Der Anschnitt des Laminats erfolgte nicht parallel zur Wandfläche, eine Überdeckung der Sockelleisten ist nur teilweise gegeben.

Bild 3 Bei dem nicht ebenen Untergrund können die Fugen auseinander gehen bzw. die Verbindungen brechen.

Page 6: Gutachterlicher Bericht

6

Sachverständigenbüro Uwe Freitag Gutachten 11/2016

Bild 4

Bild 5 Bild 4 und Bild 5 die Überdeckung bzw. der Mindestversatz der Kopfstöße ist kleiner als 20 cm bzw. beträgt weniger als ein Drittel der Elementlänge.

Page 7: Gutachterlicher Bericht

7

Sachverständigenbüro Uwe Freitag Gutachten 11/2016

Bild 6

Bild 7 Bild 6 und Bild 7 Ungenügende Anschlüsse; Im Schwellenbereich fehlen die Übergangsprofile.

Page 8: Gutachterlicher Bericht

8

Sachverständigenbüro Uwe Freitag Gutachten 11/2016

Fußböden Die Anforderungen an Fußbodenflächen sind sowohl im Hinblick auf die Beanspruchungsmerkmale im Wohnbereich als auch im gewerblichen Bereich sowie in öffentlichen Bereichen nutzerabhängig. Die objektbezogenen Anforderungen sind grundsätzlich zu beachten.

Untergründe/ Prüfung Alte und genutzte Bodenbeläge sowie Rückstände sind als Verlegeuntergrund problematisch. Die Prüfungspflicht und die Prüfungshinweise sind in der CEN/TS 14472-1, DIN 18356 Parkettarbeiten und DIN 18365 Bodenbelagsarbeiten festgelegt und für die Verlegung von Laminatfußbodenelementen maßgebend. Der Untergrund muss so beschaffen sein, dass er entsprechend der Verlegeanleitung für den Laminatfußboden eine ordnungsgemäße Verarbeitung zulässt. Für die schwimmende Verlegung eignen sich Untergründe, die für die Aufnahme von Bodenbelägen gebräuchlich sind, hierunter fallen keine Altteppichböden. Auf alten Nutzbelägen sind grundsätzlich Feuchteschutzfolien mit einem sd-Wert größer/ gleich 75 m vollflächig auszulegen, 20-30 cm zu überlappen und müssen 3-4 cm an den Flächenrandbereichen wannenartig aufgestellt werden. Bei Untergründen aus Holzspan- und Holzfaserplatten sowie Holzdielen ist unabhängig von der fachgerechten Untergrundvorbereitung die Be- und Entlüftung der Fußbodenkonstruktion zu beachten. Vom Grundsatz her dürfen Holzfußböden bzw. solche aus Holzwerkstoffen (z.B. Holzspanplatten), die als Unterböden dienen, durch aufgebrachte Werkstoffschichten nicht luftdicht geschlossen werden. Weil dies aber bereits durch das Aufbringen von Ausgleichsmassenschichten, Dämmunterlagen etc. der Fall ist, muß für eine ausreichende Be- und Entlüftung gesorgt werden.

Folgende Maßnahmen sind durchzuführen Im Bereich der Wand-/Randsockel Abschluß- leisten sind Leisten mit Hinterlüftung (Luftschlitzen) einzubauen oder ggf. an den Flächenrandbereichen Durchlässe durch die Fußbodenkonstruktion einschließlich Laminatelementfläche herzustellen, die auf der Oberfläche mit einem Luftsieb geschlossen werden. Es muss gewährleistet sein, dass der ggf. vorhandene Lufthohlraum unterhalb der Konstruktion dauerhaft trocken ist, so dass die Gleichgewichtsfeuchte der Holzspan- und Holzfaserplatten sowie Holzdielen zu keiner Jahreszeit gestört wird und infolgedessen grundsätzlich keine Feuchtigkeitssperre verwendet wird.

Verlegung/ Unterlagen/ Profile Untergrund, ggf. zu verlegende Feuchteschutzfolie, Verlegunterlage, Laminatfuß-bodenelemente sowie Wandprofilsockelleisten und einzusetzende Werkzeuge sind aufeinander abgestimmt und systembezogen zu verwenden. Die Verarbeitungshinweise des Laminatfußboden-Herstellers/ - Lieferanten sind als bindende Vorgabe zu beachten. (Flexible) Sockel- und Deckleisten sind stoffgerecht und dauerhaft zu befestigen, an den Ecken auf Gehrung zu schneiden bzw. stoffgerecht zu stoßen.

Page 9: Gutachterlicher Bericht

9

Sachverständigenbüro Uwe Freitag Gutachten 11/2016

Verlegerichtung Das optische Gesamtbild des aus einzelnen Elementen bestehenden Laminatfußbodens wird von der Verlegerichtung im Raum in Abhängigkeit des Lichteinfalls und der Hauptblickrichtung bestimmt. Die Verlegerichtung kann das optische Größenverhältnis, d.h. die Perspektive eines Raumbildes beeinflussen.Grundsätzlich soll die Verlegerichtung und das Verlegemuster mit dem Nutzer/ Eigentümer/ Auftraggeber vereinbart werden.

Randfugen Laminatfußbodenelemente werden sich in Abhängigkeit der Klimaänderungen in der Flächendimension verändern (schwinden/ quellen). Infolgedessen sind grundsätzlich Randfugen an allen Seiten auszubilden. Die Größen der Randfugen sollten zwischen 8 und 12mm liegen. Die hergestellte, aus einzelnen Laminatfußbodenelementen bestehende Flächeneinheit muss zu allen festen Baukörpern (Wände, Türzargen, Versorgungsleitungen, Pfeiler etc.) grundsätzlich einen Abstand ausweisen, d.h. eine Randfuge, die genügend Bewegungsfreiraum zulässt, damit zu keiner Zeit die Laminatfußbodenfläche an fest stehende Baukörper anstößt.

Bewegungsprofile Bewegungsfugenprofile sind in Abhängigkeit der Flächengeometrie und Flächengröße u.a. wie folgt einzubauen: Bei Flächen, die in Längsrichtung über 12 m hinausgehen Bei Flächen die über die Breite von 8 m hinausgehen Im Bereich von Türdurchgängen Im Bereich von Raumdurchgängen

Verlegemuster In jedem Fall ist zu gewährleisten, dass die Überdeckung bzw. der Mindestversatz der Kopfstöße größer 20 cm bzw. einem Drittel der Elementlänge gegeben ist.

Maßnahmen Nach Beendigung der Verlegemaßnahmen sollte grundsätzlich die Fußbodenfläche gereinigt werden. Es ist empfehlenswert, die hergestellte Fußbodenfläche mit dem Eigentümer/ Auftraggeber in Augenschein zu nehmen und zu überprüfen. Zudem ist in diesem Zusammenhang die Reinigungs- und Pflegeanleitung zu übergeben.

Überzahnungen Die Überzahnungen/ Höhenversätze sind bis maximal 0,10 mm, im Einzelfall bis max. 0,15 mm zulässig.

Page 10: Gutachterlicher Bericht

10

Sachverständigenbüro Uwe Freitag Gutachten 11/2016

Fugen Innerhalb der Verlegeeinheit sind Fugen mit einer hinzunehmenden Unregelmäßigkeit/ Toleranz von max. 0,2 mm möglich. Grundsätzlich sind bei ordnungsgemäß beschaffenem Material und fachgerechter Verlegung keine Fugenbildungen zu erwarten. Höhenlagen des Untergrundes an anschließenden Bauteilen die Genauigkeit von Anschlüssen an angrenzenden Flächen, z.B. Treppen ist gesondert zu regeln; Stolperstellen sind auszuschließen. Im weiteren Sinne sind folgende Punkte zur Eignung/ Klassifizierung nutzungsbedingt einzuhalten: Widerstandsfähig gegen Zigarettenglut Beständigkeit gegen Druck und Stoßbeanspruchung Fleckenunempfindlichkeit Stuhlrolleneignung Lichtechtheit Maßhaltigkeit Dickenquellung bei Feuchtigkeit Laminate sind nicht unbedingt umweltfreundliche Produkte. Die Herstellung von Laminat ist mit mehr Energieaufwand und Luftschadstoffemissionen verbunden als die Herstellung von Parkett. Die Entsorgung ist problematisch und oftmals nur als Sondermüll möglich. Hierrunter fällt insbesondere der Kunstharzanteil, der bei Laminat viermal so hoch ist wie bei Parkett. Die Kunstharze, die bei der Herstellung der Faserplatten sowie zum Verkleben der Schichten eingesetzt werden, können gesundheitsschädliches Formaldehyd enthalten. Wie für andere Holzwerkstoffe für den Innenausbau gilt auch hier die höchstzulässige Formaldehydabgabe von 0,1 mg/kg, gekennzeichnet durch „E1“.

Allgemeine Formulierung: „Als Stolperstellen gelten im Allgemeinen Höhenunterschiede von mehr als 4 mm“. Die beschriebenen Erscheinungsbilder sind in der Addition darauf zurückzuführen, weil a) Anwendungstechnische Problemstellungen und handwerkliche Fehlleistungen die Gesamtflächeneinheit/ Fußbodenkonstruktion dauerhaft und nachteilig beeinflusst haben b) das eingesetzte also verarbeitete Material und der Systemaufbau insgesamt ist nicht funktionsfähig auf Grund der beschriebenen Gesamtsituation. c) die vorgenannten Fehlleistungen haben die Schäden/ Mängel forciert und auch verursacht.

Begründungen: Die vorgenannten dicht/ press angearbeiteten Laminatelemente, sowie vereinzelte Verlegerichtungen, die Auswahl der Profile und die allgemeinen Verlegausführungen entsprechen in keinster Weise dem aktuellsten Stand der Technik/ Bautechnik und nicht den anerkannten Regeln des Fachs und sind als mangelhaft zu fixieren.

Page 11: Gutachterlicher Bericht

11

Sachverständigenbüro Uwe Freitag Gutachten 11/2016

Die unsachgemäß gearbeiteten Randbereiche können zu Feuchtigkeitsunterwanderungen, Feuchtigkeitsanstauungen, Schimmel- und Geruchs-belästigungen führen. Fugeneinwanderungen durch Schmutz/ Wasser/ Reiniger/ Schädlinge etc.. Eine Gefährdung insbesondere geht von den mehrfach vorgefundenen Stolperstellen aus. Außerdem kann der Belag an den Laufstraßen bei nicht planen Untergründe eingedrückt und die Fugen können auseinander gehen, bzw. die Verbindungen brechen. Für eventuelle Schäden haftet der Hersteller bei einer solchen Ausführung nicht .Bewegungsfugen wurden nicht bzw. nicht fachgerecht ausgeführt. Der Gesamtaufbau und die Verlegeausführungen entsprechen folgerichtig nicht den einschlägigen Normen. Die hier in Rede stehenden gerügten Laminatflächen/ der Fußbodenaufbau haben durch die vorgenannten Fehlleistungen starken Substanzverlust erlitten und liegen nicht funktionsfähig, also nicht voll gebrauchsfähig vor, bezogen auf die negativ beeinflussten/ betroffenen Bereiche. Auf Grundlage der vorgefundenen und fixierten Sachverhalte besteht die Notwendigkeit, die verlegten Flächen vollständig auszubauen und durch neue Beläge zu ersetzen. VOB Teil C Beck`scher Kommentar Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen Englert/ Katzenbach/ Motzke DIN CEN/TS 16354:2014-03; DIN SPEC 68285:2014-03 [NEU] Titel (deutsch): Laminatböden - Verlegeunterlagen - Spezifikationen, Anforderungen und Prüfverfahren; Deutsche Fassung CEN/TS 16354:2013 DIN EN 14041:2008-05 Titel (deutsch): Elastische, textile und Laminat-Bodenbeläge - Wesentliche Eigenschaften; Deutsche Fassung EN 14041:2004+AC:2005+AC:2006 DIN CEN/TS 15398:2008-10 (D) Elastische, textile und Laminat-Bodenbeläge - Standardisierte Symbole für Bodenbeläge; Deutsche Fassung CEN/TS 15398:2008 DIN EN ISO 10874 Elastische, textile und Laminat-Bodenbeläge - Klassifizierung (ISO 10874:2009); Deutsche Fassung EN ISO 10874:2012 VOB Teil C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18356 Parkettarbeiten VOB Teil C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18365 Bodenbelagsarbeiten Verband der Europäischen Laminatfußbodenhersteller e.V. (EPLF) Merkblätter Verlegen von Laminat-Fußbodenelementen DIN 14085 Elastische Bodenbeläge - Spezifikation für Fußbodenpaneele für lose Verlegung DIN EN 13329 Laminatböden - Elemente mit einer Deckschicht auf Basis aminoplastischer, wärmehärtbarer Harze - Spezifikationen, Anforderungen und Prüfverfahren DIN EN 14978 : 2006-09 Laminatböden – Elemente mit einer elektronenstrahlgehärteten Deckschicht auf Acryl-Basis – Spezifikationen, Anforderungen und Prüfverfahren TKB-Merkblätter Beurteilen und Vorbereiten von Untergründen für Bodenbelag- und Parkettarbeiten VDI Richtlinien (Lärm/ Geräuschemissionen) VDS Richtlinien (Brandschutzkonzept für Hotel- und Beherbergungsbetriebe; Richtlinien für die Planung und den Betrieb Richtwerte aus dem nationalen Vorschriften- und Regelwerk, Normen sowie der Fachliteratur Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerk (Stand Januar 2007) unter den Abschnitten Fußböden, Verkehrswege, Arbeitsplätze u. ä.

Page 12: Gutachterlicher Bericht

12

Sachverständigenbüro Uwe Freitag Gutachten 11/2016

Toleranzen im Hochbau nach DIN 18202 BEB Merkblätter – Beurteilen und Vorbereiten von Untergründen - Verlegen von elastischen und textilen Bodenbelägen Schichtstoffelementen (Laminat), Parkett und Holzpflaster. Erläuterungen zu den Technischen Richtlinien BEB Merkblätter – Beurteilen und Vorbereiten von Untergründen - Verlegen von elastischen und textilen Bodenbelägen Schichtstoffelementen (Laminat), Parkett und Holzpflaster. EPLF European Producers Of Laminate Flooring – Verband der europäischen Laminatfußbodenhersteller e.V., DIN 18356 und DIN 18365:

9.Beweisführung Fliesen

Auswertung der Bestandsfotos, Vorleistungen und Auftragsvereinbarungen Auswertung der Bestandsfotos Im Zuge von Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen wurden in 2 Etagen Wand und Fußbodenfliesen im Bad und Küche verlegt.

Die führten sinngemäß zu folgenden Fragestellungen:

a) Welche Schäden/ Mängel weisen die Fliesen/ Platten der mängelgerügten Bereiche/ Flächen/ Konstruktionen in diesem hier in Rede stehenden Objekt im Allgemeinen auf??

b) Sind Stolperstellen bzw. Stolperfallen in den Übergängen zwischen Fliesen und Parkett vorhanden?

Bild 8 Unrichtige Höhenlagen der Fliesenausbildungen/ -anordnungen bezogen auf anbindende Höhenniveaus, insbesondere Wandflächen Bad

Page 13: Gutachterlicher Bericht

13

Sachverständigenbüro Uwe Freitag Gutachten 11/2016

Bild 9 Beschädigte Wandfliese Bad

Bild 10 Nicht fachgerechte Fliesenverlegung und Fugenverläufe

Page 14: Gutachterlicher Bericht

14

Sachverständigenbüro Uwe Freitag Gutachten 11/2016

2. Bild 11 Horizontale Fliesenfluchtversätze Bad, bis zu ca. 5 mm

Bild 12 massive Fugenausbildung anbindend zum Türrahmen 20 mm

Page 15: Gutachterlicher Bericht

15

Sachverständigenbüro Uwe Freitag Gutachten 11/2016

Bild 13 Nicht fachgerechte Fliesenverklebung; ungenügende Fugenausbildung und Höhenlagen,

sowie stark differierende Farbunterschiede der Fugmassen.

Bild 14 Stolperkante übergängig bzw. Flur und angrenzenden Laminatfläche, hier bis zu ca. 10 mm

Page 16: Gutachterlicher Bericht

16

Sachverständigenbüro Uwe Freitag Gutachten 11/2016

Bild 15 Nicht fachgerechte angebrachte Sockelleiste; Fugenrisse oberhalb der Sockelleisten.

Bild 16 Stolperkante an Übergang, Hohllage der unteren alten Fliesen

Page 17: Gutachterlicher Bericht

17

Sachverständigenbüro Uwe Freitag Gutachten 11/2016

Verlegung der Fliese ohne Grundierung, Fliese auf Fliese mit einem Dünnbettkleber .

Der Fliesenkleber wurde ca. 1 cm aufgespachtelt mit großen Fehlstellen im Auftragsbereich.

Technische Vorgaben, Richtlinien zur Beantwortung des Gutachterauftrags

Page 18: Gutachterlicher Bericht

18

Sachverständigenbüro Uwe Freitag Gutachten 11/2016

Ebenheitstoleranzen DIN 18202 Wände/ Putz Tabelle 3 Flächenfertige Wände, z.B.

verputzte Flächen Maximale Zulässigkeit/ Toleranz Maß auf 1m = max. 5mm, auf 0,1m =

max. 3mm. Vorgefundene Überschreitungen bei ca. 1m bis zu ca. 8mm.

(Die Werte für entsprechende/ zwischenliegende Abstände sind interpoliert). Bei Streiflicht

sichtbar werdende Unebenheiten in den Oberflächen von Bauteilen sind nur dann zulässig,

wenn die Toleranzen von DIN 18202 eingehalten worden sind. Die Toleranzen im

vorliegenden Fall wurden nicht eingehalten.

Stolperstellen nach BGV/BGR/BGI

4. Einfluss der Ebenheit bzw. maßlichen Gestaltung von Tritt- und Standflächen auf das

Stolpern, Umknicken und Fehltreten

4.1 Richtwerte aus dem nationalen Vorschriften- und Regelwerk, Normen sowie der

Fachliteratur .Angaben finden sich in erster Linie im berufsgenossenschaftlichen

Vorschriften- und Regelwerk (Stand Januar 2007) unter den Abschnitten Fußböden,

Verkehrswege, Arbeitsplätze u. ä. Unebenheiten gelten als gefährdungsrelevant, wenn die in

nachfolgenden Tabellen angegebenen Maße nicht eingehalten werden: Tab. 4.1

Gefährdungsrelevante Gestaltungsmerkmale aus Gestaltungsmerkmal Maßangaben,

Vorschrift/Regel, Bemerkungen, Stufungen 4 mm, BGR … ohne Angabe der Fußbodenart;

Allgemeine Formulierung: „Als Stolperstellen gelten im Allgemeinen Höhenunterschiede

von mehr als 4 mm“. Vorgefunden wurden Höhenunterschiede/ Stolperstellen bis zu ca.

5mm.

Überzähne/ Kantenversatz Fliesen-/ Plattenbeläge

Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im ZDB Zentralverband Deutsches Baugewerbe.

Höhendifferenzen in Keramischen-, Betonwerkstein- und Naturwerksteinbekleidungen und

Belägen.Die Bemessungsgrundlage/ Toleranz für die zulässige Höhendifferenz

(Kantenversatz/ Überzahnung) beträgt maximal 1,9mm. Die Toleranz wurde an

vorgenannten Stellen erheblich überschritten.

Fliesen/ Fugenausbildung

1. Geltungsbereich

1.1 Die ATV DIN 18352 Fliesen- u. Plattenarbeiten gilt für das Ansetzen und Verlegen von: -

Fliesen, Platten und Mosaik sowie Solnhofener Platten, Natursteinfliesen, Natursteinmosaik

und Natursteinriemchen.

1.3 Ergänzend gilt die ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art,

Abschnitte 1 bis 5.

Bei Widersprüchen gehen die Regeln der ATV DIN 18352 vor.

2.3 Bindemittel, Zuschlagstoffe, Mörtel, Klebstoffe DIN 1164-10

Zement mit besonderen Eigenschaften DIN EN 197-1

Zement DIN EN 12004 Mörtel und Klebstoffe für Fliesen und Platten - Definitionen und

Spezifikationen.

2.4 Verfugungsstoffe DIN 18540 Kitte, vorgemischte hydraulisch abbindende Fugenmörtel,

Page 19: Gutachterlicher Bericht

19

Sachverständigenbüro Uwe Freitag Gutachten 11/2016

Fugenmörtel auf Reaktionsharzbasis und Fugendichtmassen nach DIN 18540 dürfen die

Oberflächen des Belages nicht beeinträchtigen.

Zusammenfassung

3.1.1 Der Auftragnehmer hat bei seiner Prüfung Bedenken insbesondere geltend zu machen

bei- ungeeigneter Beschaffenheit des Untergrundes, z.B. bei groben Verunreinigungen,

Ausblühungen, zu glatten, zu feuchten, verölten oder gefrorenen Ansetz- u. Verlegeflächen,

Rissen,- größeren Unebenheiten des Untergrundes als nach Abschnitt 3.1.2 zulässig,-

fehlenden Bezugspunkten,- fehlendem, ungenügendem oder von der Angabe in den

Ausführungsunterlagen abweichendem Gefälle Stolperkante übergängig zw. Flur und

angrenzenden Laminatfläche, hier bis zu ca. 10 mm

Die vorgefundenen Schäden und Mängel:

Differierende Fugenbreiten Fiesen/ Platten Badwände und Bodenflächen insgesamt.

Die Wand und Bodenflächen wurden nicht vorbereitet, die alten Fliesen wurden nicht

grundiert.Teilweise wurde die vorhandene Rauffasertape überfliest.Fehlender/ nicht

vorliegender Neigungswinkel Fußbodenkonstruktion/ Fliesen/ Platten Bad mit flächig

unterschiedlich vorliegenden Ebenheitswerten,Kantenversätze/ Überzähne der Fliesen/

Platten Bodenbereiche,Unregelmäßigkeiten und unzulässige Überschreitungen von

Ebenheitstoleranzen der Wand- und Bodenoberflächen . Der Dünnbettmörtel wurde bis 12

mm aufgetragen um Unebenheiten auszugleichen,nach DIN 18202 ist für Dünnbettmörtel

kein nennenswerter Ausgleich von Unebenheiten möglich. Abschlußschienen fehlen.

Farb- und Strukturunterschiede der Fugmittel,

Stolperkante Übergang zwischen Flur und angrenzenden Laminatfläche. Durch die

insgesamt dargelegte Mangelhaftigkeit starken Substanzverlust erlitten und liegen nicht

funktionsfähig,

Die Ursachen der vorgefundenen Erscheinungsbilder entstanden weil,

a) anwendungstechnische Problemstellungen und handwerkliche Fehlleistungen, bezüglich

der vorgefundenen Schäden/ Mängel, die betroffenen Flächen/ Bereiche/ Konstruktionen

dauerhaft und nachteilig beeinflusst haben,

b) die eingesetzten verarbeiteten Materialien der betroffenen Bereiche nicht funktionsfähig

sind auf Grund der beschriebenen Gesamtsituation.

c) die vorgenannten mangelhaften Ausführungen und der vorgelegte Materialeinsatz die

Schäden/ Mängel forciert und verursacht haben.

Die fachlich und technisch vertrags- und vereinbarungsgemäß geschuldeten Leistungen

sind, wie oben dokumentiert, diesbezüglich nicht erfüllt und entsprechen folgerichtig nicht

dem aktuellen Stand der Technik/ Bautechnik. Insoweit dargelegt, sind in den

Einzelbeurteilungen die Toleranzwerte ausdrücklich unzulässig überschritten.

Die Gebrauchsnutzen der hier in Rede stehenden Bereiche/ Flächen/ Konstruktionen ist

nicht gegeben .

Page 20: Gutachterlicher Bericht

20

Sachverständigenbüro Uwe Freitag Gutachten 11/2016

Die hier in Rede stehenden gerügten Fliesenflächen haben durch die vorgenannten

Fehlleistungen starken Substanzverlust erlitten und sind nicht funktionsfähig, also nicht

gebrauchsfähig vor, bezogen auf die negativ beeinflussten/ betroffenen Bereiche.

Auf Grundlage der vorgefundenen und fixierten Sachverhalte besteht die Notwendigkeit, die

verlegten Flächen vollständig auszubauen und durch neue Beläge zu ersetzen.

Auszüge aus den normative Verweisungen/ Bezugsquellen/ Arbeitsunterlagen

- VOB Teil C Beckscher Kommentar Allgemeine Technische -

Vertragsbedingungen für Bauleistungen - Englert/ Katzenbach/ Motzke

- DIN 18332 Naturwerksteinarbeiten

- DIN 18352 Fliesen- und Plattenarbeiten

- Richtlinien/ Merkblätter Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, BEB

Bundesverband

Estrich und Belag und des Fliesenverbandes Fliesen und Naturstein

- VOB Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Fliesen-

u. Plattenarbeiten - DIN 18352

- VOB Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)

Estricharbeiten - DIN 18353

- VOB Teil C ATV DIN 18299

- DIN 18201 und DIN 18202 Toleranzen im Bauwesen und Toleranzen im Hochbau.

10. Schlusserklärung

Der Sachverständige erklärt, dass er dieses Gutachten in seiner Verantwortung nach bestem

Wissen und Gewissen, frei von jeder Bindung und ohne persönliches Interesse am Ergebnis,

erstellt hat. Der Sachverständige bescheinigt durch seine Unterschrift zugleich, dass ihm

keine der Ablehnungsgründe entgegenstehen, aus denen jemand als Beweiszeuge oder

Sachverständiger nicht zulässig ist oder seinen Aussagen keine volle Glaubwürdigkeit

beigemessen werden kann.

Braunschweig den, 20.01.2016 Der Sachverständige Uwe Freitag