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Interdisziplinäre Fachtagung Effiziente Zusammenarbeit für Kinder als Gewaltopfer durch Vernetzung der helfenden Einrichtungen

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InterdisziplinäreFachtagung

Effiziente Zusammenarbeit für Kinder als Gewaltopferdurch Vernetzung der helfenden Einrichtungen

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Interdisziplinäre Fachtagung

• Begrüßung und Moderation: Stephan Schimanowa (Geschäftsführer von KIDSNEST)

• Grußworte und Eröffnung Landesrätin Dr. Petra Bohuslav in Vertretung von Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll

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Interdisziplinäre FachtagungPräsentation des Projekts und Halbzeitbilanz (Dr. Elisabeth Lutter, Möwe Vizepräsidentin & Fachvorstand)

Seit Ende 2005/Anfang 2006 wird das auf zwei Jahre angelegte Projekt „Implementierung von Prozessbegleitung in NÖ“ auf Anregung der NÖ Kinder & JugendAnwaltschaft nach einem Konzept der möwe, in Zusammenarbeit mit kidsnest landesweit durchgeführt. Die Finanzierung des Projekts wurde durch Landesrätin Dr. Petra Bohuslav ermöglicht.

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Interdisziplinäre FachtagungGesetzliche Grundlagen und rechtliche Standards der Prozessbegleitung (Staatsanwalt Mag. Christian Pilnacek, Bundesministerium für Justiz)

Im Referat werden die rechtlichen Rahmenbedingungen der Prozessbegleitung erläutert und in ihren Bezügen zu den allgemeinen Opferrechten dargestellt. Dabei sollen die geschichtliche Entwicklung der Prozessbegleitung, die Schritte des Gesetzgebers zur Verbesserung der rechtlichen Stellung des Opfers im Strafverfahren sowie die derzeitige und künftige Regelung der Prozessbegleitung, insbesondere der Kreis der anspruchsberechtigten Opfer behandelt werden.

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Interdisziplinäre FachtagungKinderrechte und Prozessbegleitung(Mag. Gabriela Peterschofsky-Orange, NÖ Kinder- und Jugend Anwältin)

Die Arbeit der NÖ kija basiert auf der UN-Konvention über die Rechte des Kindes. Damit ihre Rechte gewahrt werden und gewahrt bleiben, braucht es nicht nur die Unterstützung einer Institution, sondern aller Einrichtungen, die für das Kind tätig sind. Gerade im Fall von Misshandlung, bei sexueller Gewalt an Kindern sind professionelle Hilfe für Betroffene und deren Angehörige sehr wichtig.

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Interdisziplinäre FachtagungDer rechtliche Rahmen und das daraus folgende Prozedere von Prozessbegleitung in gerichtlichen Verfahren(Mag. Josef Gallauner, Rechtsanwalt)

Durch das Strafprozessreformgesetz wird das Opfer erstmals als Partei des Strafverfahrens anerkannt und mit umfassenden Opferrechten ausgestattet. Schon vor dessen In-Kraft-Treten am 01.01.2008 verschafft das Bundesgesetz zur Verbesserung des Opferschutzes (insbesondere) Gewalt- und Sexualopfern einen Anspruch auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung; Informations- und Belehrungspflichten über – großteils bereits bestehende – Rechte werden normiert und konkretisiert und Verständigungspflichten bei Verfahrensbeendigung und Enthaftung geschaffen.

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Interdisziplinäre FachtagungDie Sichtweise des Untersuchungsrichters vonProzessbegleitung(Mag. Birgit Borns, Untersuchungsrichterin am Landesgericht Wiener Neustadt)

- Organisatorisches zur Prozeßbegleitung bei Gericht - Vorteile der Prozeßbegleitung (weniger Entschlagungen, weniger

Emotionen, Arbeitserleichterung für UR)

- kurzes Statement zur Frage der Beeinflussung der Zeugen durch PB

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Interdisziplinäre Fachtagung

PAUSELandeshauptmann Dr. Erwin Pröll lädt zu

einem Buffet ins Foyer des Landtagssitzungsaals

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Interdisziplinäre FachtagungSachverständigentätigkeit und ProzessbegleitungDr. Rotraut Erhard, Klinische Psychologin und Psychotherapeutin, Gerichtlich beeidete Sachverständige):

Der allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige wird nur im Auftrag des Gerichts tätig. Er ist Gehilfe des Richters und/oder Beweismittel zur Klärung eines strittigen Sachverhalts auf Grund besonderer Kenntnisse. Bei Strafprozessen mit Verdacht auf physischer oder sexueller Misshandlung wird die Sachverständige in der Regel bei der Befragung minderjähriger Zeugen, der so genannten kontradiktorischen Vernehmung, eingesetzt.

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Interdisziplinäre FachtagungZusammenarbeit von Polizei, Kriminalpolizei und

Prozessbegleitung

BezInsp. Eric Egretzberger (LdsPolKommando NÖ, Abt.

Kriminalpolizei)

Das Landeskriminalamt für NÖ, Ermittlungsbereich Sexualdelikte, ist für alle Sexualstraftaten im Bundesland zuständig. Im Falle einer Anzeige bei einer Polizeiinspektion wird von dieser immer das LKA NÖ verständigt, von wo grundsätzlich die Weiterbearbeitung des Falles erfolgt. Nach Übernahme der Amtshandlung wird eine ärztliche Untersuchung des Opfers und anschließend die Befragung durch eine geschulte Beamtin veranlasst. Schon zu Beginn der Befragung wird das Opfer über Prozessbegleitung, informiert.

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Interdisziplinäre FachtagungWahrung des Kindeswohls durch Prozessbegleitung(DSA Andrea Rathgeb, Leitende Sozialarbeiterin in der Abt. Jugendwohlfahrt der NÖ Landesregierung)

Das Kindeswohl ist die Grenzlinie, ab der die Jugendwohlfahrt in die familiäre Erziehung eingreifen muss, wenn Eltern ihre Rechte missbrauchen oder Pflichten vernachlässigen. Die Jugendwohlfahrt sieht in der Zusammenarbeit mit der Prozessbegleitung, einen weiteren Schritt in Richtung Kinderschutz. So kann das Kindeswohl auch in einem Strafverfahren gewährleistet werden, da die individuelle Situation der betroffenen Mädchen und Burschen wahrgenommen und umfassend berücksichtigt wird.

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Interdisziplinäre FachtagungDie helfende und koordinierende Aufgabe von psychosozialerProzessbegleitung(Mag. Andrea Kriegler, die möwe-Kinderschutzzentrum Neunkirchen)

Praxisbezogener Vortrag, welche Institutionen Betroffene über PB informieren und sie an die Kinderschutzzentren überweisen. (Zusammenarbeit mit umliegenden Einrichtungen, wie Jugendämtern, Beratungsstellen, Gerichten, Polizei und Rechtsanwälten). Inhaltlicher Schwerpunkt zur Frage: Wie geht der PB mit den Erlebnissen seiner Klienten um, sodass die Vermutung der Beeinflussung der Aussagen der Kinder ausgeschlossen werden kann?

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Initiativen der Bundesministerin für Justiz auf dem Gebiet der Opferhilfe

Bundesministerin für Justiz Dr. Maria

Berger

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