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Landtag Mecklenburg-Vorpommern Protokoll Nr. 35 6. Wahlperiode Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ K U R Z P R O T O K O L L der 35. Sitzung der Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ am Freitag, dem 10. April 2015, 10:05 Uhr, in Schwerin, Schloss, Plenarsaal Vorsitz: Abg. Jörg Heydorn T A G E S O R D N U N G 1. Anhörung zum Themenfeld „Alter und Gesundheit/Pflege“ hierzu: Anlagen 1 bis 6 2. Beschlussfassung über die Vergabe einer Grundlagenexpertise zum Themenfeld „Infrastruktur und Daseinsvorsorge“ 3. Allgemeine Kommissionsangelegenheiten

Landtag Mecklenburg-Vorpommern 6. Wahlperiode … · durch eine regionale Geschäftsstelle, informationelle Verknüpfung der Haus- und Fachärzte (Patientenakten) und die Herstellung

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Landtag Mecklenburg-Vorpommern Protokoll Nr. 35 6. Wahlperiode Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“

K U R Z P R O T O K O L L

der 35. Sitzung der Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ am Freitag, dem 10. April 2015, 10:05 Uhr,

in Schwerin, Schloss, Plenarsaal

Vorsitz: Abg. Jörg Heydorn T A G E S O R D N U N G 1. Anhörung zum Themenfeld

„Alter und Gesundheit/Pflege“ hierzu: Anlagen 1 bis 6 2. Beschlussfassung über die Vergabe einer Grundlagenexpertise

zum Themenfeld „Infrastruktur und Daseinsvorsorge“ 3. Allgemeine Kommissionsangelegenheiten

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PUNKT 1 DER TAGESORDNUNG

Anhörung zum Themenfeld „Alter und Gesundheit/Pflege“ hierzu: Anlagen 1 bis 6

Vors. Jörg Heydorn weist eingangs darauf hin, dass in der Sitzung auf Vorschlag

der Fraktionen 8 Sachverständige anzuhören seien. Er werde zunächst alle

Anzuhörenden zu Wort kommen lassen, dann eine Mittagspause durchführen und im

Anschluss die Diskussion eröffnen. Zusätzlich werde er nach jedem Vortrag ein bis

zwei Verständnisfragen zulassen.

Helmut Hildebrandt (Vorstandsvorsitzender der OptiMedis AG Hamburg) erläutert

anhand einer Präsentation die zehnjährigen Erfahrungen zu Chancen und Risiken

einer integrierten Vollversorgung im Kinzigtal, Baden-Württemberg (vgl. Anlage 1). Er

führt aus, dass das Projekt mit einer Wette begonnen habe, die sich aus seiner

beruflichen Herkunft, der Medizinsoziologie Hamburg, erklärt. Die letzten 20/30 Jahre

habe er geforscht, wie durch Anwendung internationaler Erkenntnisse Gesundheit in

einer Region modern gestaltet werden könne. Die Ausrichtung der

Gesundheitsversorgung sei gegenwärtig noch von einer vor 100 Jahren ausgeübten

und damals richtigen Versorgung geprägt, die die Akutversorgung zum Schwerpunkt

hatte. Heutzutage sei die Versorgung vieler Menschen mehr von chronischen

Krankheiten geprägt, die eine andere Art von Produktion der Gesundheit erfordere.

So sei das Umfeld der Bürger einzubeziehen, um eine bestmögliche Versorgung zu

erreichen. Dazu sei es erforderlich verschiedene Berufsgruppen zu koordinieren, was

heute noch die Schwäche der gegenwärtigen Versorgung sei. Die Idee bestehe

darin, einen bestmöglichen Gesundheitsstatus zu produzieren mit minimalem

Ressourcenaufwand und einer besseren Erlebbarkeit der Gesundheitsversorgung.

Dazu stellten sich folgende drei zentrale Fragen und Herausforderungen:

1. Wie können wir auf der Seite der Leistungserbringer und der

Sozialleistungsträger ein ökonomisches Interesse an einer Umsetzung des

„Triple Aim“ entwickeln?

2. Wie können wir die überholte Trennung von „Public Health“ (öffentliche

Gesundheit) und „HealthCare“ (sowie Pflege/Sozialem) aufheben?

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3. Welche ökonomische Systemumgebung ist dafür erforderlich, damit beides

mit möglichst geringer Veränderung unserer bekannten Strukturen möglich

wird? Und wer wäre dafür ein möglicher Partner?

Seit dem Jahr 2000 bestehe durch Unterstützung der Gesetzgebung in Deutschland

die Möglichkeit der „Integrierten Versorgung“, was relativ freie Verträge zwischen

Krankenkassen und Gesundheitsnetzwerken ermögliche. So sei im Rahmen des

Pilotprojekts „Gesundes Kinzigtal“ mit der AOK Baden-Württemberg und der

Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) gemeinsam mit dem Ärztenetz eine

Gesellschaft gegründet worden, die die Verantwortung für die Produktion von

Gesundheit in der Region übernimmt. 33.000 Versicherte der AOK und der LKK

seien damit Teil dieses Projektes. Wenn die Gesellschaft in die Gesundheit der

Population investiere, wie z. B. in Bewegungsprogramme, müsse das zu einer

Qualitätsverbesserung führen und damit zur Verminderung der Zahl der

Erkrankungen und der Schweregrade von Krankheiten und zu einer Reduzierung von

Krankenkassenkosten in dieser Region. Ca. 60 Prozent der Ärzte der Region seien

als freiwillige Partner gewonnen worden. Es gebe keine Beschränkung der freien

Arzt-, Krankenhaus- und Pflegewahl. Bei der Vergütung werde in die

Leistungserbringer wie Physiotherapeuten, Pflegedienste und Ärzte investiert, für

eine Leistung, die über dem Standard liegt, genauso wie in die Vereine für

Bewegungsaktivitäten. Ziel sei eine Verbesserung der Gesamtgesundheit bei

Verringerung der Gesamtgesundheitskosten. Dazu konzentriere man sich auf

Fortbildungen, Qualitätszirkeln, Projektgruppen, Training der Mitarbeiter in den

Arztpraxen, die eine ungenutzte Ressource darstellen, professionelle Unterstützung

durch eine regionale Geschäftsstelle, informationelle Verknüpfung der Haus- und

Fachärzte (Patientenakten) und die Herstellung einer Versorgungssicherheit. Im

Projekt Kinzigtal gebe es bereits drei Praxen, die in den letzten 10 Jahren trainiert

und durch junge Ärzte übernommen worden seien. Da das Projekt attraktiv für junge

Ärzte sei, befänden sich bereits weitere fünf Ärzte im Programm. Das Projekt

beinhalte den Dreiklang von Sekundärprävention, Patientenaktivierung und

Verhältnisprävention und werde durch engagierte Leistungs- und

Kooperationspartner aus eigenem Interesse heraus umgesetzt. Die Krankenkassen

setzten dabei finanzielle Anreize durch Zurverfügungstellung von Anteilen

eingesparter Mittel. Im Laufe der Zeit sei aus dem Ärztenetz ein

berufsgruppenübergreifendes Gesundheitsnetz geworden. Erfolgsfaktoren für das

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Projekt seien Investitionen in die Gesundheit und langfristige Verträge sowie

Datenlieferungen der Krankenkassen aller GKV-Routinedaten. Er stellt fest, dass das

Projekt Kinzigtal erfolgreich sei und belegt es mit Auszügen aus

Mitgliederbefragungen und einer Evaluation der Universität Köln aus Routinedaten

der Krankenkassen (vgl. Anlage 1).

Dr. Anke-Britt Möhr (Geschäftsführerin Stationäre Versorgung/Sonstige

Leistungserbringer der AOK Nord-Ost) erläutert anhand einer Präsentation die

Vorstellungen der AOK Nord-Ost zur zukunftsfähigen medizinischen Versorgung in

Mecklenburg-Vorpommern. Sie stellt zunächst fest, dass man vor gewaltigen

Herausforderungen stehe, um die Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern

zukunftsfest zu gestalten und man dies nur gemeinsam erreichen könne. Sie

unterstützt die vorliegenden Expertisen und bezeichnet sie als zutreffend. In der

einen grafischen Darstellung (vgl. Anlage 2, Seite 3) seien der Rückgang der

Bevölkerung durch blaue Kennzeichnung und die gefährdeten Mittelbereiche durch

grüne Dreiecke hervorgehoben. Je tiefer die blaue Farbe, desto stärker sei der

Rückgang und je größer das Dreieck, desto stärker sei die Gefährdung. Gefährdung

des Mittelbereiches bedeute z. B. Schließung von Schulen, Post, Sparkassen,

Regionalverkehr usw., was mit einer Senkung der Lebensqualität einhergehe. Wenn

die Lebensqualität in der Region sinke, sei sie auch für den Arzt nicht mehr attraktiv

und man gerate in eine Spirale nach unten. In einer anderen grafischen Darstellung

(vgl. Anlage 2, Seite 3, rechts) sei die Entwicklung der Fallzahlen bezogen auf die

Krankenhausfälle dargestellt. Rot gekennzeichnete Regionen bedeuteten steigende,

gelb stagnierende, blau sinkende Fallzahlen. In den Regionen mit Strukturproblemen

stiege z. T. der medizinische Behandlungsbedarf. Die zukünftige Entwicklung müsse

dieser Besonderheit Rechnung tragen. Hinsichtlich des vorliegenden Gutachtens

geht sie auf grundlegende Fragestellungen ein (vgl. Anlage 2, Seite 4) und erklärt,

sie befürchte mit der Umsetzung der Vorschläge den Zerfall in unzählige

Planungsregionen und damit eine Kleinstaaterei. Außerdem kritisiert sie den

Rückzug des Landes aus der Daseinsvorsorge und die Entmachtung der

Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Durch die in den Gutachten vorgesehenen

Selektivverträgen der Krankenkassen mit vertragswilligen Krankenhäusern,

Arztnetzen und Managementgesellschaften entstehe ein versorgungsgefährdender

Wettbewerb. Da die Krankenkassen nicht alle das gleiche Versichertenklientel

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besäßen, seien die ausgewählten Partner auch sehr unterschiedlich. Somit entstehe

ein Nebeneinander von Selektiv- und Kollektivverträgen. Mit dem Abschluss

unterschiedlicher Selektivverträge durch die verschiedenen Krankenkassen mit

unterschiedlichen Regionalversorgern werde die Bürokratie enorm erhöht. Außerdem

werde eine Fragmentierung der Versorgung verursacht. Da die 2030 zur Verfügung

stehenden Ärzte und Fachkräfte wahrscheinlich gerade ausreichten, um die

gegenwärtigen Strukturen zu sichern, hält sie einen starken Ausbau der Strukturen

auch bei aller Modifikation insbesondere der Krankenhäuser für unrealistisch. Auch

sei die Ausgestaltung der Notfallversorgung nicht zukunftsfest für Mecklenburg-

Vorpommern. Die Konzentration der Leistungen, z. B. in der Krankenhausreform,

werde mit den Vorschlägen im Gutachten ad absurdum geführt. Den Vorschlägen

des Gutachtens folgend, dürfte jede Kommune ihre eigene Versorgung planen und

umsetzen. Realistisch betrachtet ließen sich aber Ärzte in strukturschwachen

Regionen vor allem mit Geld oder möglichst großem medizinischen

Handlungsspielraum mit Aussicht auf eine Chefarztposition locken. Statt einer

Konzentration der Leistungen werde damit einem weiteren Auseinanderdriften der

Leistungen Vorschub geleistet. Eine gute Kooperation der Leistungserbringer

erfordere gute und geeignete Rahmenbedingungen. Aus Sicht der Kommune

entstehe nach Auswertung der Vorschläge aus dem Gutachten folgendes Bild: Die

bisher nicht fachlich besetzte, ebenfalls unter Personalmangel, Sparzwängen und

Verschuldung leidende strukturschwache Kommune solle die Notfallversorgung, die

ambulante und die stationäre Versorgung, die Pflege und die Rehabilitation

koordinieren und sicherstellen. Managementgesellschaften die sich in ärztlicher Hand

befänden, sollen eine angemessene und verursachergerechte Verteilung der

Finanzmittel gewährleisten. Dabei liege es dann an der Kommune selbst, welches

medizinische Versorgungsangebot sie anbieten wolle, um besonders attraktiv für die

Einwohner zu werden. Das Gutachten verweise auf Vergleiche zwischen anderen

Bundesländern und anderen Ländern, so z. B. im Bereich der Krankenhäuser

zwischen Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden. Während Nordrhein-Westfalen

über 401 Krankenhäuser verfüge, seien in den Niederlanden lediglich 132 ansässig.

Das Nachdenken über die Schließung von Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen

sei begründet. Da Mecklenburg-Vorpommern nur über 37 Krankenhäuser verfüge,

habe sie es überrascht, dass bereits vor Vorliegen der Grundlagenexpertise öffentlich

so intensiv über Krankenhäuser diskutiert worden sei. Sie sieht die Probleme in

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Mecklenburg-Vorpommern vorrangig in der Notfallversorgung, da bis 2030 mit einem

Fachkräftemangel bei Ärzten, Pflegepersonal und Therapeuten von 21,1 Prozent zu

rechnen sei. In Skandinavien sei die drastische Reduzierung der Notfallversorgung in

Krankenhäusern nicht durch die Kommunen erreicht worden, sondern durch eine

sehr straffe staatliche Steuerung. Um gleiche Lebensbedingungen für alle Menschen

im Land zu erreichen, sei es wichtig, eine Versorgung zu entwickeln, die auch noch

den Kindern, Enkeln und Urenkeln gerecht werde. Eine zukunftsfeste medizinische

Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern bedeute, dass die Notfallversorgung auch

in der Fläche sicher sein müsse. Außerdem werde eine abgestimmte

Versorgungsplanung als hoheitliche Aufgabe des Landes benötigt, die sektoren- und

länderübergreifend sei. Der künftige Fokus müsse auf die Regionen und die

Infrastruktur gelegt werden, sowie auf den Ausbau ambulanter medizinischer

Versorgung für geriatrische Patienten. Auch seien die komplexen Leistungen an

wenigen Krankenhäusern zu konzentrieren. Nur mit einer Bündelung von

Ressourcen werde es gelingen, die hausärztliche Versorgung und die

Grundversorgung vor Ort sicherzustellen. Krankenhäuser, die nicht überlebensfähig

seien, seien zu öffnen für ambulante und pflegerische Versorgung. Die

Notfallversorgungskette müsse völlig neu konzipiert werden. Es gelte, die ärztlichen

Fähigkeiten der Notfallsanitäter zu erweitern. Unerlässlich sei künftig eine

Vernetzung ambulanter bzw. stationärer Medizin mit der Pflege. Nur durch

gemeinsame Anstrengungen sei eine zukunftsfähige Versorgung zu gestalten. Die

konzentrierte Aktion, die bereits eine Pilotregion ausgemacht habe, sei genau der

richtige Weg.

Vors. Jörg Heydorn: Die Ansätze einer Delegation von ärztlichen Leistungen

müssten zu einer Substitution weiterentwickelt werden.

Dr. Martin Albrecht (Geschäftsführer Gesundheitspolitik des IGES Institutes Berlin)

gibt anhand einer Präsentation die Stellungnahme des IGES Institutes Berlin zur

ambulanten und stationären Versorgung sowie zur Pflege wieder (vgl. Anlage 3) und

stellt zunächst fest, dass die Ressourcenkonflikte zunähmen, da zum einen mit

Älterwerden der Gesellschaft ein zunehmend höherer medizinischer

Versorgungsbedarf einhergehe und der Prokopfbedarf ansteige. Gleichzeitig sei eine

flächendeckende Vorhaltung von Versorgungskapazitäten bei zunehmend dünner

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besiedelten ländlichen Regionen sicher zu stellen. Beides in Einklang zu bringen,

werde in der Zukunft immer schwieriger und stelle die Verantwortlichen bei

begrenzten Ressourcen vor die Entscheidung, entweder die Bevölkerung weiterhin

nach dem höchstmöglichen Stand des medizinischen Wissens zu behandeln oder

flächendeckend alle Arten von Behandlungsmöglichkeiten vorzuhalten. Deshalb sei

ein Schwerpunkt der Diskussion die Konzentration in Zentren. Bei der ambulanten

Versorgung spiele die Verteilung der Arztsitze eine entscheidende Rolle

(Bedarfsplanung). Für ländliche Regionen seien geringere Arztdichten geplant. Da

Mecklenburg-Vorpommern im Bundesvergleich eine überwiegend ländliche Region

sei, seien dem Bundesland auch geringere Arztdichten zugewiesen worden. Er

erklärt am Beispiel der Bedarfsplanung für Orthopäden die Verhältniszahlen nach

Kreistypen und stellt fest, dass Mecklenburg-Vorpommern im Bundesländervergleich

die drittniedrigste Orthopädendichte aufweist und in der Planung der

Versorgungsbedarf unzureichend berücksichtigt werde (vgl. Anlage 3, S. 6-10).

Ebenfalls sei ein Nordsüd- und Nordostgefälle in der Bedarfsplanung zu verzeichnen.

Perspektivisch seien im ambulanten Bereich neue Praxisformen anzustreben, die

insbesondere dem ärztlichen Nachwuchs entgegen kämen, mit dessen Wünschen

nach geregelten Arbeitszeiten, Teilzeitarbeit, Teamarbeit und geringem finanziellen

Risiko. Hier seien Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und

Berufsausübungsgemeinschaften sowie Zweigpraxen und KV-Eigeneinrichtungen zu

nutzen. Eine Unterstützung der Kommunen und Landkreise bei der Bereitstellung

von Praxis- und Wohnräumen und Komplementäreinrichtung für die Familien wäre

vorteilhaft und könne bei der Durchsetzung der Ziele helfen. Auch wären kommunale

Stipendien für Medizinstudierende hilfreich. Wesentlich für einen gute Versorgung

insbesondere im ländlichen Raum seien Mobilitätskonzepte, wie zum Beispiel

Patientenfahrservices (Anrufbusse, Landarzttaxen) und der Ausbau des kommunalen

Nahverkehrs. Weiterhin sei die Delegation bzw. Substitution ärztlicher Leistungen an

nichtärztliche Leistungen erforderlich und die Telemedizin auszubauen. Hinsichtlich

der stationären Versorgung stellt er die Versorgungsstrukturen der jeweiligen

Bundesländer im geriatrischen Bereich dar und führt aus, dass Mecklenburg-

Vorpommern gegenwärtig noch ein sehr geringes Angebot vorhalte und hier im

Hinblick auf die demografische Entwicklung eher ein Auf- als ein Abbau erfolgen

sollte. Dennoch sei eine Konzentration und Zentrenbildung unausweichlich, was

jedoch auch Probleme mit sich bringe, zum Beispiel für die Nachwuchsrekrutierung

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für kleinere Krankenhäuser, da sich die kleineren Krankenhäuser nur auf eine

Basisversorgung beschränkten und damit dort keine fachärztliche Weiterbildung

möglich sei. Lösungsansätze für diese Probleme seien Kooperationen mit größeren

Kliniken im Rahmen von Personalbereitstellung, Außenstellen oder

Rotationsmöglichkeiten. Die Weiterentwicklung der Notfallversorgung sei enorm

wichtig, gerade bei der Spezialisierung von Krankenhäusern. So sei ein gestuftes

System einzuführen und die Vernetzung unterschiedlicher Notfallsysteme wie

Feuerwehr, KV-Bereitschaftsdienst und die Notaufnahme der Krankenhäuser

voranzutreiben mit der Einrichtung einer zentralen Notrufnummer und einer Leitstelle

und einem zentralen Nachweis über die Betten und Transportkapazitäten. Eine

Schnittstelle zwischen ambulant und stationär stellten die ambulant-sensitiven

Krankenhausfälle (ASK) dar, die statt stationär auch ambulant behandelt werden

können, wie zum Beispiel Asthma, Hypertonie, Diabetes usw. (vgl. Anlage 3, S. 15).

In Mecklenburg-Vorpommern gebe es eine sehr hohe Rate von ASK-Fällen (vgl.

Anlage 3, S. 16). Zu überlegen sei, wie man damit umgehen wolle. Trotz des Abbaus

von Krankenhäusern sei es erforderlich Investitionsfinanzierungen vorzunehmen. Im

Vergleich zu den anderen Bundesländern sei ein deutlicher Abfall der Investitionen

zu verzeichnen, wenn auch nicht so stark wie im Durchschnitt der neuen

Bundesländer insgesamt (vgl. Anlage 3, S. 17) Im Bereich der Pflege stellt er fest,

dass Mecklenburg-Vorpommern eine hohe Pflegequote und einen hohen Anteil der

Pflege zu Hause besitzt (vgl. Anlage 3, S. 19). Das bedeute, dass Dreiviertel der

Pflege im häuslichen Bereich geleistet werde und dort mehr Unterstützung gegeben

werden müsse, was der Bundesgesetzgeber durch die verschiedenen

Pflegestärkungsgesetze angeschoben habe. Klärungsbedarf bestehe beim

Zusammenspiel zwischen Pflegediensten, Betreuungsdiensten und

niedrigschwelliger Betreuung hinsichtlich der Finanzierung und der komplizierten

Rechtslage. Der Grundsatz „Reha vor Pflege“ sei zu stärken, zum Beispiel durch eine

Verbesserung der Anreizstruktur und der Beteiligung der Pflegekassen an der

Finanzierung. Mecklenburg-Vorpommern könnte mit seinen vielen Reha-

Einrichtungen eine Vorreiterrolle spielen und die vorhandenen Strukturen nutzen.

Vors. Jörg Heydorn weist darauf hin, dass die Betreuungsdienstleistungen in den

Bundesländern durch entsprechende Verordnungen geregelt seien. Offen und damit

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noch zu regeln seien die sogenannten neu hinzugekommenen

Entlastungsdienstleistungen.

Dr. Wolfgang Weiss fragt nach, ob es bei der Bedarfsplanung nur nach der

Einwohnerzahl gehe oder ob eine Differenzierung nach Alters- und

geschlechtsspezifischen Gesichtspunkten erfolge.

Dr. Martin Albrecht stellt klar, dass eine heutige Bedarfsplanung nach der

Einwohnerzahl und nach der demografischen Struktur sowie nach tatsächlicher

Leistungsinanspruchnahme vorgenommen werde.

Bernhard Faller (Quaestio-Institut Bonn) verzichtet auf eine Präsentation und führt

aus, dass er sich seit 20 Jahren mit Fragen der Raumordnung und Regionalpolitik

befasse und in diesem Kontext mit Fragen der Daseinsvorsorge, die in den letzten

Jahren immer mehr Gewicht bekommen hätten. Insbesondere in den letzten zwei

Jahren habe er hinsichtlich der medizinischen und hausärztlichen Versorgung mit

Bürgermeistern und anderen Vertretern des Raumordnungsaktionsprogramms

„Regionale Daseinsvorsorge“ intensiv diskutiert. Er spricht in seinem Statement die

Ursachen der aktuell schon vorhandenen und für die Zukunft noch stärker

werdenden Defizite im hausärztlichen Bereich an und zeigt mögliche Wege auf, um

Fortschritte zu erreichen. Er führt aus, dass in vielen Bundesländern bzw. Regionen

gegenwärtig noch eine relativ gute Versorgungslage existiere. Die geburtenstarken

Jahrgänge seien alle noch im Berufsleben. Zukünftig werde jedoch eine Überalterung

der Bevölkerung eintreten, auf die insbesondere im ländlichen Raum zu reagieren

sei. Versorgungsdefizite entstünden durch Nachbesetzungsprobleme, insbesondere

im hausärztlichen Bereich. Grund dafür sei die langfristige Entwertung der

Hausarzttätigkeit. Hinzu komme die abnehmende Attraktivität mit seiner vollständigen

betriebswirtschaftlichen Verantwortung und der langfristigen Bindung an die Region

bei einer Landarztpraxis. Da zu befürchten sei, dass die KV ihren

Sicherstellungsauftrag nicht allein erfüllen könne, müsse über neue

Weichenstellungen zur Daseinsvorsorge gemeinsam mit den kommunalen Vertretern

diskutiert werden. Die Bereitstellung von Praxisräumen und Wohnräumen allein

ändere grundsätzlich noch nichts daran, dass sich medizinischer Nachwuchs schwer

in die ländlichen Regionen ansiedeln lasse. Benötigt werde eine systematische

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Weiterentwicklung der lokalen Gesundheitsversorgung, die sehr spezifisch für die

Region, die Räume, die Siedlungsstruktur, die Erreichbarkeit auszugestalten sei.

Dazu gehörten eine gut strukturierte Weiterbildung, die junge Ärzte in die Regionen

locke, alle Formen der kooperativen Berufsausübung (MVZ, lokale

Gesundheitszentren), der Arztentlastung und -delegation und der mobilen

Dienstleistungen, Zweigpraxen u. ä. sowie Schnittstellen zu

Selbstverantwortungsstrukturen. Impulse und Voraussetzungen zur Umsetzung der

Ziele habe der Gesetzgeber bereits mit dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz und

dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz und dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz

gegeben, in denen sehr viel Flexibilität zur Landarztversorgung geregelt aber noch

nicht umfassend umgesetzt sei. Er weist darauf hin, dass in vielen Bereichen der

Daseinsvorsorge insbesondere im Bereich der Pflege das bürgerschaftliche

Engagement eine große Rolle spiele, warnt aber davor, es beim Ehrenamt zu

belassen, da ohne systematische, professionelle Unterstützung (Rückgrat-

organisationen) eine Überforderung drohe.

Dr. Falko Milski (VKD-Landesvorsitzender Mecklenburg-Vorpommern und

Geschäftsführer der Bodden-Kliniken Ribnitz-Damgarten) erläutert anhand einer

Präsentation seine Stellungnahme zum Gutachten aus Sicht des Verbandes der

Krankenhausdirektoren und aus Sicht eines Geschäftsführers eines Krankenhauses

(vgl. Anlage 4). Er legt zunächst dar, dass teilweise unzureichende Datengrundlagen

zu fehlerhaften Aussagen und Widersprüchen führten. Die Einbeziehung der Daten

der Fachministerien und der Krankenhausgesellschaft hätte zu anderen Aussagen

geführt. Er macht deutlich, dass sich bundesgesetzliche Grundlagen nur indirekt

durch Initiativen der Landespolitik in die Wege leiten ließen. Das Gutachten enthalte

sehr viel Wunschdenken, da Veränderungen nur durch vielseitige Gesetzesinitiativen

zu erreichen seien. Außerdem gebe es keine Einflussmöglichkeiten des Landes bzw.

der Kommunen auf den freiberuflichen Vertragsarztbereich. Kleinere Krankenhäuser

in Gesundheitszentren umzuwandeln, sei deshalb nur begrenzt umsetzbar. Auch

habe im Gutachten die wirtschaftliche Bedeutung der Krankenhäuser für eine Region

und damit für die Versorgung der alternden Bevölkerung zu wenig Berücksichtigung

gefunden. Er stellt in seiner Stellungnahme die wesentlichen Aussagen und

Empfehlungen des Gutachtens heraus und bewertet diese (vgl. Anlage 4, S. 4 ff). Er

erklärt, dass er das im Gutachten dargestellte verstärkte Abnehmen von Fallvolumen

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in Krankenhäusern nicht bestätigen könne und zu den Aussagen zu den

Mindestmengen belastbare Daten fehlten. Den Angaben zu den sieben stationären

Palliativstationen stellt er die in 17 Krankenhäusern befindliche Palliativversorgung

gegenüber, mit denen ein umfangreicher Versorgungsstand erreicht werde. Im

Hinblick auf die Bettendichte in Mecklenburg-Vorpommern (64 je 10.000 Einwohner)

bezweifelt er, ob der reine Zahlenvergleich zum OECD-Durchschnitt (44) der richtige

Ansatz sei, da es in den OECD-Ländern unterschiedliche Versorgungsstrukturen

gebe, zumal Mecklenburg-Vorpommern im Bundesländervergleich nur knapp über

dem Durchschnitt von 62 Betten liege und bereits seit der Wende die Hälfte der

Krankenhausbetten reduziert habe und mit Blick auf die Notfallversorgung auf

weitere Standorte nicht verzichten könne. Die im Gutachten empfohlene Überführung

der jetzigen sektoral ausgerichteten Bedarfs- und Angebotsplanung in eine

integrierte Versorgungsplanung, welche regional, morbiditätsorientiert und vor allem

sektorübergreifend sein solle, sei bereits bei der Krankenhausplanung 2010 im

Rahmen der Fallpauschaleneinführung durchgeführt worden. Zur geforderten

verbindlichen und ergebnisorientierten Zusammenarbeit zwischen Bund, Land,

Kommunen, KV, Krankenhausgesellschaft und Pflegeorganisationen fehlten

Lösungsvorschläge. Die im Gutachten geforderte Öffnung der Krankenhäuser für

ambulante Leistungen werde bereits seit mehr als 20 Jahren praktiziert mit mehr als

400.000 ambulanten Fällen und mehr als 30.000 ambulanten Operationen im Jahr.

Schon jetzt seien die Krankenhäuser nicht nur stationäre, sondern auch ambulante

Behandlungszentren in den Regionen. Die Aussage, dass mehr Qualität im

Krankenhaus zu einer Verdichtung der Leistungen an großen Krankenhäusern führe

und die kleinen Krankenhäuser dadurch zunehmend ihre Marktbasis verlören, könne

er nicht bestätigen. Denn die Spezialisierung kleiner Krankenhäuser zeige etwas

anderes, wie zum Beispiel die Bodden-Kliniken Ribnitz-Damgarten, die bei der

Endoprothetik sowohl bei der Anzahl als auch bei der Qualität Spitzenwerte erreiche.

Bei der Aussage im Gutachten, dass die großen Krankhäuser der

Hochleistungsmedizin bereits gut aufgestellt seien im Land, stellt er die Frage, ob die

kleinen Krankenhäuser im Gegenzug nicht gut aufgestellt seien, denn die

Qualitätsvergleiche zum Beispiel der Krankenkassen zeigten ein anderes Bild. Die im

Gutachten enthaltene Fokussierung auf die strukturelle Neubesetzung der kleinen

Krankenhäuser hin zur Einrichtung von Gemeinde-Gesundheitszentren (GGZ) sieht

er im Widerspruch zu der Aussage, dass die integrierten GGZ mit allen ambulanten

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und stationären Leistungen in den bestehenden kleineren Krankenhäusern entwickelt

werden sollen. Ebenso hält er die Empfehlung, dass die GGZ bzw.

Kleinkrankenhäuser die Zuweisungsstellen für höhere Versorgungsstrukturen

übernehmen sollen für unrealistisch, da die Markt- bzw. Konkurrenzsituation

unberücksichtigt bleibe. Die im Gutachten geforderte Öffnung der Krankenhäuser für

ambulante Versorgung bestehe bereits und werde zum Beispiel durch

Teilzeitanstellungen von Vertragsärzten wahrgenommen. Gezwungen werden

könnten freiberufliche Ärzte jedoch nicht, sich in GGZ anzusiedeln. Um eine

Attraktivität für Nachwuchsmediziner aufrechtzuerhalten, sei es wichtig,

Facharztweiterbildungen vorzuhalten, was bei der im Gutachten vorgesehenen

Struktur schwierig werde. Außerdem sieht er die vorgesehene

Transformierungsoption, nach der die Vertragsärzte der Region die Versorgung im

Landkreis langfristig über Bildung einer rechtsfähigen Managementstruktur

organisieren sollen, kritisch, da in fünf Jahren zwei Drittel der Vertragsärzte im

Rentenalter seien. Deshalb müsse man auf die Krankhausärzte setzen. Auch sieht er

die im Gutachten enthaltene Empfehlung bei Versorgungsdefiziten, die kommunale

Gebietskörperschaft zur Behebung aufzurufen kritisch, da bei ausbleibender

Einigung zu berücksichtigen sei, dass in den Kommunen und Landkreisen häufig

inhaltliche, fachliche und personelle Kapazitäten fehlten. Hinzu komme, dass es auch

bundesweite Vorgaben für die Versorgung gebe. Insgesamt hält er den Auftrag, ein

Gesundheitsszenario für das Gesundheitssystem 2030 zu entwickeln, für nicht erfüllt,

legt dafür die bereits erwähnten Gründe noch einmal dar (vgl. Anlage 4, S. 16) und

stellt ergänzende Alternativen vor (vgl. Anlage 4, S. 17).

Sitzungsunterbrechung von 12.03 Uhr bis 12.46 Uhr

Sven Wolfgram (Landesbeauftragter Mecklenburg-Vorpommern des

Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V.) erläutert anhand einer

Präsentation seine Stellungnahme, insbesondere zum zweiten Teil der

Grundlagenexpertise, dem Bereich der Pflege (vgl. Anlage 5). Er stimmt der Aussage

des Gutachtens, dass die Bevölkerung von Mecklenburg-Vorpommern altern wird

und der Anteil der höheren Alterskohorten an der Gesamtbevölkerung weiter

zunehmen wird, zu und erklärt, es sei aber unverständlich, weshalb mit

bundesweiten Daten (vgl. Abb. 1 des Gutachtens) eine Darstellung gewählt worden

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sei, die sich für Mecklenburg-Vorpommern so nicht aufzeigen ließe. Mecklenburg-

Vorpommern verzeichne eine zum Bund signifikant abweichende Entwicklung und

habe bereits in den vergangenen Jahren einen großen Anteil der hier aufgezeigten

Entwicklung vorweggenommen. Die Statistik der Gesundheitsberichterstattung des

Bundes belege das (vgl. Anlage 5, Seite 1). Aus der Statistik werde deutlich, dass die

Dynamik, die sich für die Betrachtung Bund ableiten lasse, nicht eins zu eins auf M-V

übertragen werden dürfe. Die Aussage im Gutachten, dass die regionale Verteilung

der Alterskohorten über dem 65. Lebensjahr in Mecklenburg-Vorpommern sehr

differenziert sei, hätte vermutlich jeder so getroffen und daraus die Notwendigkeit

einer spezifischen, auf regionale Besonderheiten abgestellte Betrachtung abgeleitet.

Es dränge sich aber der Eindruck auf, dass sich die im Gutachten dargestellten

dramatischen Entwicklungen nicht aus den erhobenen und prognostizierten Daten

belegen ließen. Notwendige Fragen und Antworten nach dem derzeitig vorhandenen

und zukünftig erforderlichen Personal würden gar nicht beantwortet. Sein Verband

gehe davon aus, dass in Mecklenburg-Vorpommern eine spezifische Betrachtung

innerhalb der Landkreise notwendig sei, um überhaupt eine Aussage zu

Handlungsschwerpunkten treffen zu können und daraus Strategieempfehlungen

abzuleiten. Eine breitere Datenrecherche und z. B. Einbeziehung der Bertelsmann

Daten zur Pflege, sei dazu zumindest wünschenswert. Zudem sollte nicht

ausschließlich das Alter fokussiert werden. Maßgeblich sei der Eintritt in die

Pflegebedürftigkeit (Lebenszeitpräferenz). Auch die getroffene Aussage, dass das

stationäre Pflegeangebot das Leistungsgeschehen im Land steuere, sei keineswegs

zutreffend. Die immer wieder kursierende These vom angeblichen „Heimsog“ sei

schon allein durch die Entwicklung (vgl. Anlage 5, Seite 2) widerlegt. Gegenüber

einem deutlichen Wachstum in der ambulanten Pflege seien die stationären

Versorgungen nicht zurückgegangen. Ein deutlicher Anstieg sei bei der Anzahl der

Pflegebedürftigen zu verzeichnen. Die im Gutachten angestrebte Gegensteuerung

bei der stationären Pflege sei angesichts der Zahlen für Mecklenburg-Vorpommern

nicht nachvollziehbar. Das vorhandene Angebot an Pflegestützpunkten genüge

keineswegs den Maßstäben einer gezielten, individuellen, umfassenden und

unabhängigen Beratung. Das Einzige, was tatsächlich stattfinde, sei eine weitgehend

trägerunabhängige Beratung. Die Verknüpfung mit den tatsächlich vor Ort

vorhandenen Angeboten erfolge nur unzureichend. Wenn die Empfehlung laute, das

jetzige Angebot zu stärken und deren Finanzierung aufzustocken, sollte zumindest

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über die zukünftige Aufgabe und Ausrichtung nachgedacht werden. Eine Beratung,

die den Betroffenen selbst eine tatsächlich freie Wahlmöglichkeit aus den zur

Verfügung stehenden Angeboten ermögliche, werde aber vermutlich nicht

angestrebt. Dies indizierten zumindest die getroffenen Ausführungen zu Grundsätzen

und Leitgedanken. Er erklärt, dass seinem Verband die einfache Feststellung, dass

gesetzlich normierte Möglichkeiten integrierter Versorgungsangebote nicht

ausreichend genutzt würden, nicht genüge. Es stelle sich die Frage, wie im Rahmen

der Selbstverwaltung ein funktionierender integrierter Versorgungsbereich etabliert

werden könne und was „verpflichtende, steuernde Aufgaben“ für die Zukunft

bedeuteten. Bereits heute seien Länder und Kommunen mitverantwortlich für eine

leistungsfähige, regional gegliederte, ortsnahe und aufeinander abgestimmte

pflegerische Infrastruktur. Ziele der Bundesländer und entsprechend der Kommunen

seien dabei aber vorrangig die Einsparung der Ausgaben der Sozialhilfekosten.

Wenn jetzt festgestellt werde, dass diese Mittel in der Pflegeinfrastruktur nicht

angekommen seien, stelle sich die Frage, weshalb nicht und welche Mittel zur

Verfügung gestellt werden sollten. Aus Sicht des bpa sei die Rolle der Kommunen

ausreichend klar beschrieben. Sie sollten dafür sorgen, dass regional ein breit

gefächertes pflegerisches Angebot bereitstehe. Aufgabe der Kommunen dürfe weder

die Bedarfssteuerung der Angebote noch die Fallsteuerung der pflegebedürftigen

Menschen sein. Aufgabe der Kommunen müsse es sein, Versorgungslücken zu

erkennen und Anreize für Träger zu schaffen, diese zum Wohle der

Pflegebedürftigen zu schließen. Es sei kein Risiko für die Kommunen, wenn ein

Dienstleister einen Pflegedienst, eine Tagespflege, eine Wohngemeinschaft oder ein

Pflegeheim anbiete. Die Kommune gebe keine Auslastungsgarantie. Das Risiko für

ein bedarfsgerechtes Angebot bleibe beim Träger. Dies finde im Gutachten keine

Beachtung. Deshalb sollte der Fokus einmal darauf gelenkt werden, wer in den

vergangenen Jahren die Versorgung von weit über 70.000 Pflegebedürftigen im Land

gesichert habe. Gerade die Vielzahl konkurrierender Pflegeangebote professioneller

privater und freigemeinnütziger Träger sei doch dafür verantwortlich. Die zwar im

Gutachten fehlende, aber für Mecklenburg-Vorpommern darstellbare positive

Entwicklung ambulanter Versorgungsangebote sei durch Rahmenbedingungen

ermöglicht worden, die Planungssicherheit für Unternehmen biete. Es sollte sehr

darauf geachtet werden, die Investitionsbereitschaft privater Träger zu erhalten und

zu fördern. Gerade zum Ausbau ambulanter Versorgungsstrukturen seien große

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_______________________________ 10. April 2015 - Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“

Investitionen notwendig. Zur Systematik des Gutachtens weist er darauf hin, dass

sich die tatsächlichen Handlungsempfehlungen der Gutachter nur schwer aus dem

vorher Dargestellten ableiten ließen. Er stellt die Frage, woraus sich die

Notwendigkeit ergebe, eine Gesundheitsakademie einzurichten. Im Folgenden zeigt

er anhand von Fragen auf, welche Problematik der bpa aus dem Gutachten entnimmt

und woraus er weiteren Abstimmungsbedarf ableitet (vgl. Anlage 5, Seite 4 und 5).

Sven Wolfgram erklärt abschließend, dass der bpa insgesamt der Auffassung sei,

dass eine Ausweitung der Pflegeinhalte und Pflegedienstleistungen unter den

Voraussetzungen der sich ändernden Demographie möglich sei.

Dr. Dr. Georg Engel (Präsident der Apothekenkammer Mecklenburg-Vorpommern)

stellt seine Stellungnahme zum Gutachten im Hinblick auf die Zukunftsaussichten der

Apotheken im Land vor (vgl. Anlage 6). Er führt aus, dass die Entwicklung der

Apotheken im Hinblick auf die Demographie gut sei. Gegenwärtig gebe es in

Mecklenburg-Vorpommern 407 öffentliche Apotheken, von denen ca. 80 Prozent

Filialen von Hauptapotheken seien. Sie leisteten eine flächendeckende Versorgung

im Land, so wie auch im Gutachten angemerkt. Für die Apotheken gelte die

Niederlassungsfreiheit. Daraus ergebe sich, dass weder die Apothekenkammer noch

die Apothekenverbände eine Steuerungsmöglichkeit hätten. Die Altersstruktur unter

den Apotheken sei sehr homogen und für die Zukunft sei auch kein altersbedingter

Mangel zu erwarten. Obwohl Apotheker keinen Sicherstellungsauftrag hätten, seien

sie von der Bevölkerung zeitnah und niederschwellig erreichbar. In ländlichen

Gebieten werde die Versorgung der Patienten durch z. Zt. 115 Rezeptsammelstellen

(Briefkästen) unterstützt. Nicht mobile Patienten würden im Rahmen eines

Botendienstes aus der örtlichen Apotheke versorgt. Unattraktive Apothekenstandorte

könnten ggf. durch eine Zweigapotheke oder durch eine Notapotheke versorgt

werden, was aber derzeit im Land nicht notwendig sei. Da der Apotheker ein

akademischer Heilberuf sei, könne er bei Versorgungsengpässen eine aktive Rolle in

der Prävention übernehmen, z. B. bei Rauchentwöhnung, Gewichtsreduktion und

Bewegung. Außerdem seien Apotheker in der Lage, im Rahmen einer Delegation

ärztlicher Leistungen Folgeverordnungen für chronisch kranke Patienten mit

Erkrankungen wie Hypertonie, Diabetes mellitus, oder Fettstoffwechselstörungen im

Rahmen definierter Handlungsvorgaben einzuführen, was jedoch einer Änderung der

entsprechenden Bundesgesetze bedürfe.

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_______________________________ 10. April 2015 - Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“

Wolfgang Loos (Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft

für Telemedizin) stellt anhand einer Präsentation den Stand und die

Entwicklungsmöglichkeiten der Telemedizin im Bereich der Gesundheitsversorgung

vor (Anlage 7). Er stellt zunächst klar, dass Telemedizin nie eine eigene Fachdisziplin

werden wird. Als Unterstützung werde sie bereits heute in vielen Fachdisziplinen

angewandt. Eine wichtige Entwicklung sei darin zu sehen, dass eine ärztliche

Expertise nicht mehr an den Standort des Arztes gebunden sei, sondern überall dort

verfügbar gemacht werden könne, wo sie benötigt werde. Mit der Telemedizin könne

man Distanzen überwinden. Er gibt in seinem Beitrag einen Überblick, wo

Deutschland gegenwärtig im Bereich der Telemedizin steht, zeigt Hemmnisse für

Innovation durch Telemedizin auf, spricht zur Grundlagenexpertise „Alter und

Gesundheit/Pflege“, gibt Beispiele für innovative Entwicklungen und

Handlungsempfehlungen für die Zukunft. Er weist darauf hin, dass Mecklenburg-

Vorpommern im Bundesvergleich vor einigen Jahren beispielgebend in der

Telemedizin gewesen sei. So habe es frühzeitig einen Telemedizinbeirat gegeben.

Außerdem habe Mecklenburg-Vorpommern die Elektronische Fallakte, die

Euroregion Pomerania und die AGnES eingeführt. Die Telemedizin sei mittlerweile

auch in der Bundespolitik angekommen. Die aktuelle Bundesregierung habe sich

sehr deutlich zum Thema Telemedizin positioniert, z. B. durch Verabschiedung des

GKV-Versorgungsstrukturgesetzes, des Versorgungsstärkungsgesetzes und des

Gesetzes zur sicheren digitalen Kommunikation und Anwendungen im

Gesundheitswesen. Diese Gesetze enthielten positive Akzente und böten Chancen

und Potenziale für die Telemedizin auch in ländlichen Gebieten. Ebenso wichtig

seien jedoch auch Initiativen der Länder. Benötigt würden Methoden zur

Nutzenbewertung telemedizinischer Anwendungen, die es derzeit in Deutschland

noch nicht gebe. Er macht deutlich, dass politische Bekenntnisse zur Telemedizin

zwar positiv seien, jedoch nicht ausreichten. Erforderlich sei politisches Handeln und

die konsequente Umsetzung der Bekenntnisse in ländlichen Regionen. In vielen

anderen Ländern werde Telemedizin nicht mehr nur erprobt, sondern sei im Alltag

bereits angekommen. In Deutschland sei bisher nur das Telekonzil in

telemedizinischen Schlaganfallnetzwerken in die Regelversorgung aufgenommen

worden. Bei der EBM-Anpassung (Einheitlicher Bewertungsmaßstab –

Vergütungskennziffern für ambulante ärztliche Leistungen) sei bisher kein Ergebnis

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_______________________________ 10. April 2015 - Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“

sichtbar, obwohl diese Anpassung bereits bis zum 31. März 2012 erfolgen sollte. Er

erklärt, der gemeinsame Bundesausschuss, der Bewertungsausschuss und die

überwiegende Anzahl deutscher medizinischer Fachgesellschaften gingen davon

aus, dass der Nutzen einer telemedizinischen Anwendung evidenzbasierend erfolgen

müsse. Dies bedeute, dass entsprechende Studien durchzuführen seien. In

Deutschland werde die Telemedizin in Einzelprojekten, sogenannten Insellösungen,

angewandt. Gegenwärtig gebe es ca. 200 Projekte (Pilotprojekte, zeitlich befristete

Projekte), die untereinander aber nicht kompatibel seien und nicht in die

Regelversorgung aufgenommen seien. In Deutschland finde Telemedizin

überwiegend in Krankenhäusern statt, was in den Vergütungsregeln begründet sei.

Mecklenburg-Vorpommern liege im Vergleich zu den anderen Bundesländern an

vierter Stelle bei den Telemedizin-Projekten. Problematisch sei, dass es trotz

gesetzlicher Prüfaufträge keine Vergütung ambulanter telemedizinischer Leistungen

gebe. Ein evidenzbasierter Nutzennachweis müsse nur dort stattfinden, wo es sich

um eine neue Behandlungsmethode handelt. Zur Grundlagenexpertise führt er aus,

dass das Gutachten realistische Voraussetzungen und Möglichkeiten aufzeige in den

Bereichen Telematik-Infrastruktur, Breitbandverfügbarkeit, der Akzeptanz

telemedizinischer Anwendungen sowohl von Ärzten als auch Patienten sowie der

Qualifizierung. Außerdem seien Vergütungsregelungen für ambulante Leistungen im

Gutachten angesprochen worden. Hier gelte es Lösungen zu finden, da in

Deutschland auf diesem Gebiet gegenwärtig Stillstand herrsche. Das Telemonitoring

chronisch kranker Patienten könne im Bereich der Herzinsuffizienz, Diabetes und

COPD angewandt werden, was auch für Mecklenburg-Vorpommern in der Zukunft

interessant sei. Angesprochen in der Expertise seien weiterhin die

Schlaganfallversorgung und die sektorenübergreifende Zusammenarbeit z. B. bei der

Vernetzung von Kliniken mit ambulanten Praxen und Pflegeheimen. Er zeigt in

seinem Beitrag noch Beispiele für innovative Entwicklungen, die bereits in einigen

Ländern Deutschlands funktionierten und in Mecklenburg-Vorpommern anzuwenden

seien, wie z. B. in den Bereichen des Telemonitorings, der Teleradiologie,

Neurologie, der Teleaugenheilkunde, der Telepathologie, der Telechirurgie und der

Teleonkologie (vgl. Anlage 7, Seite 9 bis 12). Als Handlungsempfehlungen regt er an,

die Sicherung der Telematik-Infrastruktur und der Breitbandverfügbarkeit in

Mecklenburg-Vorpommern, die Entwicklung der Modellregion Vorpommern-

Greifswald, die Unterstützung des Leuchtturmprojektes KAS und an der

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Universitätsmedizin Greifswald (UMG) die Einberufung des Telemedizinbeirates, die

Fortschreibung der Strategie zur Sicherung und Verbesserung der medizinischen

Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern und den Aufbau bzw. die Entwicklung einer

flächendeckenden Schlaganfallversorgung durch die Nutzung von Telemedizin.

Abg. Maika Friemann-Jennert stellt nach Anhörung der Sachverständigen fest, dass

das Zusammenbringen der sprechenden helfenden Medizin und Pflege mit der

technisierten Medizin und Pflege nicht so einfach sei. Am meisten Gänsehaut habe

sie beim Vortrag von Dr. Anke-Britt Möhr bekommen. Bei den Ausführungen zur

regionalbezogenen Versorgungsplanung interessiert sie, ob Dr. Möhr die in

Mecklenburg-Vorpommern vorhandenen Krankenhäuser für ausreichend halte. Dr.

Falko Milski bittet sie, im Hinblick auf seine Ausführungen zu den Schwierigkeiten bei

der Zusammenarbeit von Ärzten um Auskunft, was passieren könne, wenn Ärzte der

Helios-Kliniken an die Bülow-Klinik Ludwigslust kämen. Weiterhin fragt sie nach, ob

es in Mecklenburg-Vorpommern bereits ein Krankenhaus gebe, welches sich in ein

Gemeindegesundheitszentrum hineindenke und eine Vorreiterrolle für eine neue

Gesundheitsstruktur vor Ort übernehmen wolle. Falls es dieses Krankenhaus gebe,

interessiert sie, wie die Ärzte sowie medizinisches und nicht medizinisches

Fachpersonal einbezogen würden.

Dr. Renate Hill fragt Helmut Hildebrandt, ob das Land bei dem von ihm vorgestellten

Modell eine Rolle gespielt habe. Dr. Anke-Britt Möhr bittet sie um Auskunft, wer,

wenn nicht die Kommune, die Verantwortung für die kommunale Gesundheitspolitik

übernehmen solle angesichts der bestehenden differenzierten Rahmenbedingungen.

Die von ihr gegebenen Empfehlungen hält sie für zu allgemein, da immer nur von

„wir“ gesprochen würde. Außerdem bittet sie um Informationen, wie die Verteilung

der immer höher werdenden Kosten aussehen solle. Bernhard Faller fragt sie, wer für

seine Forderung nach einer systematischen Weiterentwicklung der lokalen

Gesundheitsversorgung die Federführung übernehmen solle und ob er glaube, dass

das Problem durch viele unterschiedliche Pilotprojekte zu lösen sei. Weiterhin bittet

sie um Auskunft, welche grundsätzlichen Weichenstellungen das Land diesbezüglich

ermöglichen solle. Hinsichtlich des Ehrenamtes fragt sie nach, ob monetäre Anreize

für dessen Stärkung förderlich seien.

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Bernhard Faller beantwortet die Fragen von Dr. Hill und führt aus, dass die

systematische Weiterentwicklung der lokalen Gesundheitsversorgung sehr

lokalspezifisch von den Akteuren getragen und umzusetzen sei. Zur Umsetzung sei

ein örtlicher Koordinator erforderlich, der bei einer Kommune, einer

Wirtschaftsförderung u. ä. angesiedelt sein könne und über dessen Berufung vor Ort

festzulegen sei. In der Praxis werde sich dann zeigen, an welcher Stelle noch

Regelungsbedarf bestehe und das Land Hilfestellungen z. B. mit Gesetzesvorhaben

leisten müsse. Monetäre Anreize für das Ehrenamt erachtet er für sinnvoll, da es

wichtig sei, Verantwortlichkeiten für Nachbarschaftshilfen zu schaffen und das

Ehrenamt nicht dem Zufall zu überlassen. Wichtig seien vielfältige

Unterstützungsmechanismen, die es ermöglichten, derartige kleinräumige

Selbstverantwortungsgemeinschaften wieder auf den Weg zu bringen. Zu den

Unterstützungsmechanismen könnten auch monetäre Anreize gehören, die aber eine

untergeordnete Rolle spielten.

Helmut Hildebrandt beantwortet die Fragen von Dr. Hill und erklärt, dass das Land

Baden-Württemberg bei dem angesprochenen Modellprojekt keine Rolle gespielt

habe. Mittlerweile begleite das Land aber sehr intensiv das Projekt, angefangen mit

Besuchen vor Ort bis hin zur Einbeziehung der integrierten Versorgungsform in die

Krankenhausplanung. Gegenwärtig erarbeite die OptiMedis AG gemeinsam mit dem

Partner AOK Rheinland Hamburg eine Machbarkeitsstudie für ein mögliches Projekt

in Hamburg-Billstedt. Die AOK Baden-Württemberg wolle aus eigener Kraft

gemeinsam mit der OptiMedis AG drei weitere Regionen im Land realisieren. Das

Land sei dabei nur unterstützender Partner, aber kein Finanzierer. In Schleswig-

Holstein habe das Westküsten-Klinikum in Heide begleitet von der

Ärztegenossenschaft vor Ort ein gemeinsam getragenes MVZ aufgebaut, weil

Arztpraxen im Dithmarschen nicht wieder besetzt werden konnten und das Klinikum

die gesamte ambulante Last ohne ausreichende Finanzierung hätte tragen müssen.

An der Einbeziehung des Ehrenamtes in die gesamte Versorgung, ähnlich eines

Modells in den Niederlanden, werde seitens der OptiMedis AG noch gearbeitet.

Dr. Anke-Britt Möhr stellt klar, dass Mecklenburg-Vorpommern ausreichend

Krankenhäuser besitze und die Versorgung im Land ausreichend gesichert sei.

Zukünftig reduzierten sich durch den Bevölkerungsrückgang auch die

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Krankenhausfälle. Die Krankenhäuser seien jedoch gezwungen, eine gewisse

Anzahl von Fällen zu erbringen, um sich wirtschaftlich tragen zu können. Eine

gewisse Investitionsfinanzierung fehle, was dazu führe, dass Patienten, die ambulant

behandelt werden könnten, stationär behandelt würden. Mit Blick auf die Zukunft

habe Mecklenburg-Vorpommern eigentlich zu viele Krankenhäuser, es werde in der

Region aber der Krankenhausstandort benötigt.

Vors. Jörg Heydorn fragt nach, ob der Krankenhausstandort als Krankenhaus oder

als Gemeindegesundheitszentrum benötigt werde.

Dr. Anke-Britt Möhr macht deutlich, dass der Krankenhausstandort in seiner

Eigenschaft als Versorgungsstandort benötigt werde, der je nach Bedarf in der

Region zu strukturieren sei. Auf die Frage von Dr. Hill, wer denn mit dem von ihr

genannten „wir“ gemeint sei, der etwas tun solle, führt sie aus, dass bei

Bevölkerungsrückgang und immer weniger medizinischem Fachpersonal eine

gewaltige Leistungskonzentration benötigt werde. Wenn jedoch die Gemeinde in die

Verantwortung genommen werde, stelle sich die Frage, wie sie dem gerecht werden

könne, wenn sie durch die Leistungskonzentration das Gesamtspektrum gar nicht

anbieten könne. Deshalb werde ein zentraler Steuermann benötigt, den sie beim

Land sehe. Das „wir“ stehe für die in Mecklenburg-Vorpommern bereits existierende

„Konstatierte Aktion“ mit den Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigung, der

Krankenhausegesellschaft, der Ärztekammer, der AOK, des VDK unter Federführung

der Ministerin. Seit gut einem halben Jahr beschäftige man sich mit der Frage der

zukunftsfähigen Versorgung, die regional verschiedene Lösungen biete. In der dafür

ausgewählten Pilotregion Vorpommern-Greifswald sei die besagte „Konzentrierte

Aktion“ bereits konstruktiv tätig geworden.

Dr. Falko Milski führt zum Kooperationsmodell zwischen einem privaten Träger und

einem kleinen Krankenhaus mit Grund- und Regelversorgung aus, dieses Modell sei

gleichberechtigt zu gestalten müsse für beide Seiten eine Win-win-Situation werden.

Zur Frage, ob es in Mecklenburg-Vorpommern bereits ein

Gemeindegesundheitszentrum gebe, erklärt er, dass es in Mecklenburg-Vorpommern

gesunde Ansätze dafür gegeben habe. So sei das Krankenhaus in Boizenburg

bereits hin zum integrativen Gesundheitszentrum entwickelt worden, das mittlerweile

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aber wieder zurückgeführt wurde hin zum Krankenhaus mit Grund- und

Regelversorgung. Er vermutet, dass das reine ambulante Angebot nicht ausreichend

gewesen sei, um den Standort mit Notfallversorgung usw. zu sichern. In seinem

Klinikum, den Bodden-Kliniken, sei der Rettungsstandort bzw. die Rettungswache

des Landkreises mit integriert worden. Außerdem sei für Krebspatienten eine

Arztpraxisfiliale aus Rostock im Haus etabliert worden, damit für diese Patienten

Fahrten nach Rostock wegfielen. Insgesamt stellt er fest, dass es in vielen Häusern,

insbesondere dort, wo das stationäre Spektrum nicht infrage gestellt werde, gute

Ansätze gebe. Ohne Sicherungszuschläge werde es aber nicht möglich sein,

Fortschritte zu erzielen.

Vors. Jörg Heydorn fragt angesichts der Vorgabe von Mindestzahlen an

Operationen nach, was es für die Chirurgie eines Krankenhauses bedeute, wenn dort

z. B. keine Knieendoprothesen mehr durchgeführt werden dürften. Weiterhin

interessiert ihn, ob es seitens des GBA Vorstellungen für weitere Vorgaben von

Mindestzahlen bei Operationen in anderen Diagnosebereichen gebe und was dies

für die Krankenhäuser bedeute, die die vorgegebenen Mindestmengen nicht

erreichten.

Dr. Falko Milski stellt klar, dass es bei der Mindestmengenproblematik nicht um den

jeweiligen Operateur gehe, da dieser an verschiedenen Krankenhäusern tätig sei

und somit über eine höhere Fallzahl verfüge, sondern um die Einrichtung des

Operationssaals im Krankenhaus. Das Herauslösen eines Großteils der planbaren

Eingriffe eines Krankenhauses stelle die Wirtschaftlichkeit und auch die Ausbildung

der Ärzte infrage. Der GBA bereite gegenwärtig Vorgaben für

Mindestoperationszahlen für fünf bis sechs Indikationsbereiche vor und eruiere, in

welchen Zentren sie zu erbringen seien.

Abg. Bernd Schubert erklärt, er könne sich nicht vorstellen, dass die

Kassenärztliche Vereinigung der Einrichtung eines Medizinischen

Versorgungszentrums zustimme, wenn die Allgemeinmedizinerstelle nachbesetzt

werden könne, außer man wolle, dass die Freiberufler im Gesundheitszentrum

praktizierten.

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Helmut Hildebrandt stellt klar, dass es in einem Medizinischen Versorgungszentrum

verschiedene Möglichkeiten gebe und dort ein Mitarbeiter sowohl als Freiberufler als

auch als Angestellter tätig sein könne. Mit der Schaffung neuer Strukturen könne der

altersbedingte Wechsel von Ärzten aufgefangen und die gesundheitliche Versorgung

in der Region aufrechterhalten werden.

Vors. Jörg Heydorn fragt nach, ob der von Helmut Hildebrandt ausgewiesene

Deckungsbeitrag von mehreren Hundertmillionen Euro einnahme- oder

ausgabeindiziert sei.

Abg. Bernd Schubert stellt klar, dass es ihm bei seiner Frage nicht um die Suche

nach neuen Modellen gegangen sei. Ihn interessiert, ob ein Medizinisches

Versorgungszentrum auch dann greife, wenn es einen jungen Arzt gebe, der sich in

diesem Bereich niederlassen wolle.

Helmut Hildebrandt macht deutlich, dass die Ansiedlung von Ärzten in

Medizinischen Zentren nur Sinn mache, wenn es keine Nachbesetzungen bei den

niedergelassenen Ärzten gebe. Er stellt klar, dass der von Vors. Jörg Heydorn

angesprochene finanzielle Vorteil bei der Krankenkasse entstanden sei. Die

Krankenkasse habe als erstes den Vorteil, indem weniger Gesamtkosten anfielen.

Der Deckungsbeitrag sei zu 45 Prozent aus der Kostenverringerung aus dem

Krankenhausbereich, 20 Prozent aus der Arzneimittelversorgung und der Rest aus

dem gesamten Spektrum entstanden.

Thomas Deiters fragt Bernhard Faller, wo er Regionen, Kommunen und lokale

Akteure in der stärkeren Verantwortung in Mecklenburg-Vorpommern sehe, ob er

diese bei den regionalen Planungsverbänden, den Landkreisen oder den Städten

und Gemeinden verortet sehe. Weiterhin bittet er ihn um Auskunft, ob die

Gesundheitsversorgung mit der Wirtschaftsförderung vergleichbar sei. Seiner

Auffassung nach sei die Wirtschaftsförderung eine freiwillige Aufgabe, ihr Fehlen

habe andere Auswirkungen als das der gesundheitlichen Versorgung, bei der akute

und unmittelbare Leistungen zu erbringen seien. Hinsichtlich des örtlichen

Koordinators interessiert ihn, in welchem Umfang er benötigt werde, woher eine

ausreichende Zahl an diesen Personen zu bekommen sei und wie diese in den

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_______________________________ 10. April 2015 - Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“

Landkreisen zu bezahlen seien. Er fragt, wie eine verlässliche Versorgung für das

gesamte Land sichergestellt werden könne, wenn der dafür Verantwortliche des

Projektes aus der Region wegziehe. Außerdem bittet er um Auskunft, wie die

Kommunen, die mehr Verantwortung übernehmen sollen, die entscheidenden

Mitentscheidungsrechte erhielten, wenn diese zurzeit im ambulanten Bereich bei der

Kassenärztlichen Vereinigung lägen, z. B. bei der Budgetverteilung und bei

Zulassungsfragen.

Bernhard Faller beantwortet die Fragen von Thomas Deiters und macht deutlich,

dass die Struktur in Mecklenburg-Vorpommern eine besondere sei mit großen

Landkreisen und sehr vielen kleinen Gemeinden und Ortschaften, die bezogen auf

ihre Verwaltungsstruktur keine besondere Leistungsfähigkeit mehr besäßen. Auch

sei der Landkreis in seiner Zuständigkeit sehr weit entfernt von den örtlichen

Gegebenheiten. Um eine Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung im Land

anzustoßen, sei es wichtig, dies in einer sinnvollen gemeindeübergreifenden

Kooperation untereinander zu tun. Für die Sicherung einer Basisversorgung im

Hausarztbereich könne ein anderer Raumzuschnitt denkbar und sinnvoll sein als bei

der Sicherung spezialisierter fachärztlicher Leistungen oder bei Krankenhausfragen.

Der Auffassung von Thomas Deiters, wonach Wirtschaftsförderung und

Gesundheitspolitik unterschiedlich zu betrachten seien, stimmt er zu. Er habe die

Analogien deshalb gebracht, weil er auf die in anderen Bereichen kommunalen

Handelns relativ flexible Arbeitsteilung zwischen gemeindlicher und kreislicher Ebene

hinweisen wollte. Zur Frage nach dem örtlichen Koordinator verweist er auf ein

Beispiel aus dem Vogelsbergkreis in Hessen, in dem diese Funktion eine Ärztin

wahrnehme, die beim Kreis angestellt sei und sowohl mit der gemeindlichen Ebene

als auch mit den Gesundheitsakteuren sehr gut kooperiere. Vorstellbar sei auch eine

arbeitsteilige Wahrnehmung der Aufgabe mit vorhandenen professionellen Partnern.

Der Koordinator müsse in der Lage sein, verschiedene Gesundheitsakteure

möglichst neutral, offen und pragmatisch mit Blick auf die zu lösenden

Versorgungsfragen zusammenzubringen. Probleme beim Wegbrechen von

Verantwortlichen entstünden in allen Bereichen. Die Kommunen seien angehalten,

eine längerfristige Besetzung dieser Stellen vorzunehmen. Der Ausfall eines

Verantwortlichen in einem aufgebauten Netzwerk sei aber eher verkraftbar und durch

Nachbesetzung ausgleichbar. Die Aufgabe der Kommunen sehe er nicht darin,

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Budgetierungs-, Leistungs- und finanzielle Fragen zu regeln, wohl aber darin, die

Kooperation der Leistungserbringer und die verschiedenen Formen der lokalen

Gesundheitszentren zu organisieren.

Helmut Schapper erklärt, dass ihm bei den Ausführungen von Dr. Möhr hinsichtlich

der Krankenversorgung und dem Rückgang der Bevölkerung der Kontext zu dem

deutlich höheren Anstieg der Morbidität fehle. Dr. Albrecht bittet er um nähere

Erläuterungen, welche Inhalte tatsächlich von seinem vorgestellten Modellprojekt

funktionierten. In Bezug auf die Ausführungen zu den Investitionen bei den

Krankenhäusern interessiert ihn, ob für Mecklenburg-Vorpommern ein höherer

Bedarf notwendig oder der gegenwärtige Stand akzeptabel sei. Dr. Milski bittet er um

Vorschläge für eine strukturelle Verbesserung der Notfallversorgung. Weiterhin fragt

er nach, welche Möglichkeiten es auf dem Gebiet der Verknüpfung von häuslicher

Krankenpflege mit den Krankenhäusern gebe und wie dabei die Einschränkungen

des GBA in finanzieller Hinsicht zu überwinden seien.

Wolfgang Gagzow interessiert, wie ein Koordinator die Umstrukturierung in der

Praxis umsetzen solle, welche Kompetenzen er habe und wie er die potenziellen

Beteiligten motivieren könne. Weiterhin interessiert auch ihn die Antwort von Dr.

Albrecht auf die Frage von Helmut Schapper in Bezug auf die Investitionsfähigkeit in

Mecklenburg-Vorpommern. Seines Erachtens sei Mecklenburg-Vorpommern

bundesweit beispielgebend. Die von Dr. Albrecht genannten Zahlen könne er nicht

nachvollziehen.

Dr. Anke-Britt Möhr führt aus, dass es einen Streit unter Experten zu der Frage

gebe, ob man mit zunehmendem Alter kränker wird. Festzuhalten sei, dass der Anteil

der Alten an der Gesamtbevölkerung und damit auch die Morbiditätsrelation pro

Einwohner steige. In Mecklenburg-Vorpommern werde es in den nächsten zehn

Jahren einen drastischen Bevölkerungsrückgang geben, zum Teil bis 30 Prozent. Je

nachdem wie eine Kommune bzw. ein Kreis dann aufgestellt sei, könne sowohl ein

mehr, konstanter und auch ein geringerer Versorgungsbedarf entstehen. Die

Krankenhäuser seien dann aufgefordert, zu überlegen, wie sie mit weniger

Fallzahlen wirtschaftlich arbeiten.

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Dr. Falko Milski erklärt, bei seiner Forderung einer Stärkung der ambulanten

Notfallversorgung gehe es darum, dass die Strukturen parallel vorzuhalten seien,

zum einen der Kassenärztliche Notdienst und zum anderen die Notfallaufnahmen der

Krankenhäuser. In einer ländlichen Region könne der Kassenärztliche Notfallbezirk

maximal 60 km Fahrstrecke umfassen. Da ein Krankenhaus durch oftmals weit

entfernt sich befindende Notfallärzte eine Vielzahl von ambulanten

Notfallversorgungen erbringe, wolle es auch die Finanzierung sichergestellt wissen,

um dann erforderliches Personal vorhalten zu können.

Helmut Hildebrandt macht deutlich, dass ein Koordinator nur die Macht der

Öffentlichkeit habe und ein Vorteil seiner Arbeit bei den Krankenkassen erkennbar

sein müsse. Durch die Einsparung bei den Krankenkassen ließe sich die

Koordination bezahlen.

Bernhard Faller hält einen Koordinator für wichtig, jedoch nicht nur als

Diskussionsleiter, sondern auch als Netzwerker und Lösungsentwickler mit den

Akteuren vor Ort und als Schnittstelle zu den Partnern, wie z. B. der Kassen und dem

Gesundheitsministerium. Ziel sei es, gute Lösungen dauerhaft umzusetzen und

wirtschaftlich zu machen. Jeder Beteiligte müsse einen Nutzen davon haben.

Empirische Erhebungen der Uni Frankfurt hätten die Notwendigkeit regionaler

Koordinatoren bestätigt.

Vors. Jörg Heydorn sieht in der bisher geführten Diskussion den Fokus zu sehr auf

den Bereich der Gesundheitsversorgung und zu wenig auf den Bereich der Pflege

gerichtet, zumal gerade bei zu erwartenden Bundesgesetzesänderungen im

Pflegebereich für die Kommunen Handlungsbedarf anstehe.

Dr. Martin Alberecht stellt klar, dass seine Daten auf Daten der Deutschen

Krankenhausgesellschaft basierten, die jährlich veröffentlicht würden. Diese Daten zu

dem Investitionsfördervolumen der Länder würden immer für die Darstellung

verwendet. Mecklenburg-Vorpommern liege zwar im absoluten Betrag deutlich unter

Nordrhein-Westfalen im Verhältnis zu seinem Bruttoinlandsprodukt jedoch doppelt so

hoch wie Nordrhein-Westfalen. Seine Darstellung beziehe sich auf die zeitliche

Entwicklung, die sehr stark negativ sei und sogar stärker abnehme als im

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Durchschnitt der alten Bundesländer. Der Effekt, der dadurch auftrete sei der, der

durch die Krankenhäuser immer wieder beklagt werde, dass abnehmende Mittel zu

kompensieren seien, um das Leistungs- und Angebotsniveau aufrecht zu erhalten.

Um festzustellen, welcher Bedarf bestehe, müsse zunächst der „Bedarf“ definiert

werden. Der Bund gehe von einem Bedarf in Höhe von 6 Mrd. Euro aus, was mehr

als eine Verdoppelung der gegenwärtigen Fördermittel in Höhe von 2,7 Mrd. Euro

erfordere. Ein grundsätzlicher Ansatz, um zum richtigen Investitionsvolumen zu

gelangen, wäre eine monistische Finanzierung der Krankenhausinvestitionen im

Rahmen einer Leistungsvergütung. Dabei würden die Investitionsmittel an die

einzelnen Leistungsvergütungen gekoppelt. Dieser Vorschlag einer monistischen

Krankenhausfinanzierung sei jedoch gegenwärtig politisch nicht umsetzbar, weil die

Länder ihre Krankenhausplanungshoheit beibehalten wollten.

Wolfgang Gagzow fragt, was ein Koordinator veranlassen könne, damit Dr. Milski

die Notfallversorgung in seinem Krankenhaus finanziert bekomme. Er sieht die

Möglichkeiten eines Koordinators in diesem Falle begrenzt. An Dr. Möhr stellt er die

Frage, ob sie sich bewusst sei, dass ein Herauslösen von Leistungen aus dem

Krankenhaus die Attraktivität des Hauses einschränke, z. B. bei

Weiterbildungsmöglichkeiten für Ärzte.

Dr. Anke-Britt Möhr macht deutlich, dass die Mindestmengenthematik von der

Frage nach der Wirtschaftlichkeit und der Finanzierung eines Hauses zu trennen sei.

Im Blickpunkt müsse der Versicherte stehen. Bei Behandlungen, die sehr

standardisiert seien, führe Routine zum Erfolg. Das Festlegen von Mindestmengen

sei auch ein gewisser Schutz für die Patienten. Gerade in einem Land mit einer

drastisch sinkenden Bevölkerungszahl komme man um eine Konzentration von

Leistungen nicht herum. Wenn ein Krankenhaus durch Herauslösung von Leistungen

in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerate, sei zu überlegen, wie dieser

Versorgungsstandort z. B. durch Öffnung des Hauses erhalten werden könne. Eine

Lösung, die der Koordinator unbedingt gemeinsam mit allen Verantwortlichen und

Entscheidungsträgern finden und alle zufrieden machen müsse, sei nicht unbedingt

immer die beste Lösung. Veränderungsprozesse gingen immer mit gewissen

schmerzlichen Einschnitten einher. Deshalb wirbt sie noch einmal für das Umdenken

weg von der Krankenhausplanung hin zur Versorgungsplanung.

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Helmut Hildebrandt gibt zu bedenken, dass es für die Produktion einer möglichst

optimalen Versorgungsqualität kein eindeutiges Kriterium gebe. Deshalb bediene

man sich sogenannter „Krücken“, z. B. den Mindestmengen. Das sei wiederum ein

Fehler, weil Fallzahlen „künstlich“ produziert würden, um bestimmte Abteilungen in

einem Krankenhaus erhalten zu können. Das gegenwärtige Finanzierungssystem

belohne ein solches Verhalten. Deshalb müsse dringend das Finanzierungssystem

neu geregelt werden.

Dr. Anke-Britt Möhr stellt klar, dass die Mindestmenge sehr viel im Zusammenhang

mit einer Qualitätsfrage diskutiert werde. Da Mecklenburg-Vorpommern ein

gewaltiges Fachkräfteproblem besitze, müsse es sich fragen, was effizienter sei, an

zwei Kliniken z. B. jeweils 50 orthopädische Operationen oder an einer Klinik 100

orthopädische Operationen durchzuführen.

Wolfgang Gagzow sorgt sich um die künftige Gesundheitsversorgung im Land und

bittet Dr. Möhr, sich dafür einzusetzen, dass die Notfallversorgung in den

Krankenhäusern besser vergütet wird.

Abg. Julian Barlen dankt Helmut Hildebrandt für seinen Hinweis auf den Einsatz

sogenannter „Krücken“. Die Erreichung einer bestmöglichen Versorgungsqualität

jedoch mit einer Mengendiskussion zu verbinden, hält er für problematisch, da damit

Märkte bereinigt werden könnten. Insbesondere im Bereich der Geburtshilfe gebe es

Probleme, in ländlichen Regionen eine für die Schwangeren optimale Versorgung zu

gewährleisten.

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Helmut Schapper interessiert, weshalb Dr. Möhr an einem Mengenkriterium

festhalte. Er könne nicht erkennen, dass bei einer höheren Anzahl von Eingriffen

weniger Fehler gemacht würden. Risiken entstünden auch durch Routine. Menge

stehe nicht immer für Qualität. Es komme auf den Einzelfall an, insbesondere in der

Geburtshilfe.

Sitzungsunterbrechung von 14.55 Uhr bis 14.57 Uhr

- 35/33 -

_______________________________ 10. April 2015 - Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“

PUNKT 2 DER TAGESORDNUNG

Beschlussfassung über die Vergabe einer Grundlagenexpertise zum Themenfeld „Infrastruktur und Daseinsvorsorge“

Der Ausschuss verständigt sich darauf, die Beschlussfassung über die Vergabe

einer Grundlagenexpertise zum Themenfeld „Infrastruktur und Daseinsvorsorge“ auf

eine der nächsten Sitzungen zu vertagen.

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Chancen und Risiken einer integrierten Vollversorgung / Erfahrungen „Gesundes

Kinzigtal“

1

Helmut Hildebrandt10.April 2015

Enquete-Kommission Mecklenburg-VorpommernLandtag Mecklenburg-Vorpommern

OptiMedis AG & Gesundes Kinzigtal GmbHBorsteler Chaussee 53, D – 22453 Hamburg

Tel: +49 40 514 855-11, Fax: +49 40 514 855-14e-mail: [email protected]

© OptiMedis AG

Bestmöglicher Gesundheitsstatus einer Population („improving health of the population“):

• Das Ziel kann mithilfe von Prävention, Aktivierung, Gesundheitskompetenz und Selbstmanagement sowie einer optimierten Gesundheitsversorgung erreicht werden.

Bessere Gesundheitsversorgung erleben („better health care experience“):

• Patienten und Angehörige erleben koordinierte, abgestimmte Versorgung.

Minimaler Ressourcenaufwand („lower health care costs“)

• Minimierung des Aufwands bei zeitgleicher Erreichung der beiden oben genannten Ziele mithilfe höherer Effektivität und Effizienz der Versorgung

Triple Aim-Modell1): Gesundheitsnutzen, Gesundheitserleben und Wirtschaftlichkeit vereinigen

1) Berwick DM, Nolan TW, Whittington J.: The triple aim: care, health and cost. Health Affairs 2008 May/June, 27(3): 759-769. Deutsche Adaption OptiMedis AG/Helmut Hildebrandt

Als notwendige Bedingung zur Realisierung eines Triple aims bedarf es – lt. Berwick einen – Integrator.

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Drei zentrale Fragen und Herausforderungen

1. Wie können wir auf der Seite der Leistungserbringer und der Sozialleistungsträger ein ökonomisches Interesse an einer Umsetzung des „Triple AIm“ entwickeln?

2. Wie können wir die überholte Trennung von „Public Health“ und „HealthCare“ (sowie Pflege / Sozialem) aufheben?

3. Welche ökonomische Systemumgebung ist dafür erforderlich, damit beides mit möglichst geringer Veränderung unserer bekannten Strukturen möglich wird ? Und wer wäre dafür ein möglicher Partner ?

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Der Pilot „Gesundes Kinzigtal“

Seit 2000 (und zunehmend durch die Gesetz-gebung unterstützt) gibt es in Deutschland dieMöglichkeit der „Integrierten Versorgung“

Ermöglicht (relativ) freie Verträge zwischen Krankenkassen und Gesundheitsnetzwerken

Anfang 2006 starteten wir mit den mutigen Partner des Projekts– AOK Baden-Württemberg und LKK (jetzt LVLFG) –und der Gründung der Gesundes Kinzigtal GmbH(2/3 MQNK e.V. und 1/3 OptiMedis AG) einen solchen speziellen Langzeitvertrag für das Kinzigtal

Bezug: Ca. 33.000 Versicherte der AOK und LKK, davon aktuell eingeschrieben als „Mitglieder“ ca. 9.600

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Unsere „Erfolgswette“ …

Qualität, Ethik und Wirtschaftlichkeit lassen sich zusammen erbringen !!!

Es gibt international so viel Evidenz, dass gezielte und optimierte Behandlung bei guter Einbeziehung des aufgeklärten und bestmöglich informierten Patienten zu einer Gesundheitsstatusverbesserung führt, dass wir es wagen, auf reiner Erfolgsbasis zu arbeiten.

Die gezielte Investition in die Gesundheit und bessere Krankheitsbehandlung einer Popu-lation führt zu einer Qualitätsverbesserung, die ihrerseits wiederum zu einem besseren wirtschaftlichen Ergebnis für die Kranken-kassen führt.

Investition

QualitätErgebnis

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Einige Kennzahlen des Modells Gesundes Kinzigtal

Vertragliche und konkrete Vernetzung von über 270 Leistungs- und Kooperationspartner und rund 500 PersonenCa. 58% der ärztlichen Kollegen der Region als Partner dabeiKeine Beschränkung der freien Arzt-, Krankenhaus-, PflegewahlVergütung – balanciert: klassische Vergütung und gezielte Zusatzvergütung durch Gesundes Kinzigtal

Ziel: Integration von Public Health, Gesund-heitsförderung und verbesserter VersorgungHypothese: Letztendlich müsste dies zu erhöhter Qualität und mittelfristig zu gerin-geren Gesamtkosten führen

6

Triple Aim - better health, better health care and lower health care costs © Hildebrandt 2012, in Anlehnung an Berwick DM, Nolan TW, Whittington J. (2008), The triple aim: care, health, and cost. Health Affairs 2008 May/June;27(3): 759-69.

„Triple Aim“ = Zieletrias eines verantwortlichen Gesundheitssystems

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Erfolgsfaktor: Ökonomie = Finanzierung nur über einen Anteil des Erfolgs(nach einer eineinhalbjährigen Anschubphase)

Die Gesundes Kinzigtal GmbH finanziert ihre laufenden Arbeiten zu ca. 85% aus den Einnahmen aus dem IV-Vertrag mit aktuell AOK und LKK (SVLFG), der Rest aus Drittmitteln von BMBF, Stiftungen, EU, Forschungsprojekten

Die Einnahmen aus dem IV-Vertrag sind wiederum vollständig erfolgsabhängig, d.h. sie entstehen nur, wenn sich der Überschuss der beiden Krankenkassen für die Versicherten dieser Region gegenüber einem indexierten Zustand vor Projektstart erhöht hat. GK erhält in diesem Fall einen Anteil des zusätzlichen Überschusses.

GK hat deshalb einen ständigen Anreiz zur weiteren Verbesserung von Versorgung und Gesundheit der Population.

Adjustierung: In dem Überschuss der Krankenkassen drücken sich aufgrund der Systematik des Morbi-RSA/Gesundheitsfonds bereits die morbiditätsadjustierten Durchschnittskosten aller Krankenkassen aus.

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Interventionsmix aus Qualifizierung, Ethik + strukturellen Veränderungen …

Fortbildungen / Qualitätszirkel / Projektgruppen / Qualifizierung der MFAs in Sachen Kommunikation / Case Management / lokales Know-How + internationale Recherchen

Anknüpfung an ursprünglicher Motivation aller Gesundheitsberufe / Gemeinschaftserleben

Gesundes Kinzigtal bringt Versorgungssicherheit in die Region mit dem Förderprogramm „Junge Ärzte im Kinzigtal“ … bereits drei Praxen durch WBAs nachbesetzt / weitere fünf Ärzt/innen im Programm

Informationelle Verknüpfung zunächst Haus-und Fachärzte (in Vorbereitung Pflege u.w.)

professionelle Unterstützung durch eine regionale Geschäftsstelle - Kooperation auf Augenhöhe

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… sowie Dreiklang von Sekundärprävention + Patientenaktivierung + Verhältnisprävention

SekundärpräventionSekundärprävention

Herzinsuffizienz

Metabolisches Syndrom

Psychische Krisen

Rückenschmerz

Depression

Pflegeheim + Ärztl. Versorgung

PatientenaktivierungPatientenaktivierung

Coaching durch Arzt

Zielvereinbarungen

Bewegungsangebote

Gesundheitsvorträge

Schulungs- und Trainingsangebote

VerhältnispräventionVerhältnisprävention

Sportförderung

Betriebl. Gesund-heitsmanagement

Kommunale Gesundheitsförderung

Anpassung der Häuslichkeit

Initiativenförderung / Advocacy

Engagierte Leistungs- und Kooperationspartner

Gesundes Kinzigtal GmbH

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Aus dem Ärztenetz ist ein berufsgruppen-übergreifendes Gesundheitsnetzwerk geworden

Vereine / Fitnessstudios

Kommunen

KrankenkassenBetriebe

Schulen

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Co-Produktion von Patient und Arzt/Therapeut

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Erfolgsfaktor: Investment in Gesundheit & Daten

Die enge und auf Dauer ausgerichtete Zusammenarbeit eines Praxisnetzes MQNK e.V. mit einem gesundheitswissenschaftlichausgerichteten Unternehmen OptiMedis AG = auch gesellschaftsrechtliche Verflechtung und Geschäftsführung

Alle Partner investieren in die Zukunft – d.h. sie beziehen nur eine Aufwandsentschädigung heute, dafür Invest in Patienten, Praxen, Daten, Analysen … entsprechend einem auf Dauer angelegten Unternehmen …

10-Jahres-Vertrag + Datenlieferung der Kassen aller GKV-Routinedaten

Qualitätsorientierung (und nicht primär Kostensenkungs-orientierung)

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Daten auswerten => Versorgungscockpit (Benchmark und Steuerung von Praxen)

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Ja und … klappt denn Kinzigtal wirklich?

Herausforderung Erfolgsmessung im Gesundheitswesen

Wir nutzen ein ganzes Bündel von Wegen:

• Externe wissenschaftlicher Evaluation

• Ökonomische Evaluation der Krankenkassen

• Interne ökonomische Evaluation pro Programm aber auch für Eingeschriebene vs. Kontrollgruppe

• Patientenzufriedenheit

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„Ich lebe jetzt insgesamt gesünder“ …. Positive Antwort korreliert mit der Intensität der Mitwirkung und der Intensität der Interventionen von GK („GEKIM“-Befragung Universität Freiburg – Mitgliederbefragung GK)

Alle Befragten:

Chronisch Kranke

Teilnehmer anGK-Programmen

Ziele vereinbart

Patientenbefragung zur Veränderung des persönlichen Gesundheitsverhaltens

37,6 %

26,1 %

45,4 %

31,7 %

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Auswertung zeigt ein wirklich gutes Ergebnis

Von 36 Kennziffern und Indikatoren, mit der Über-, Unter-, Fehlversorgung entdeckt werden sollen, entwickeln sich die Werte für die Gesamtbevölkerung im Kinzigtal …

bei 12 Indikatoren/Kennziffern (30,5%) signifikant besser als in der adjustierten Vergleichspopulation in BaWü,

bei 10 Indikatoren (28%) zeigt sich zwar kein großer Unterschied zur Vergleichspopulation, aber die Entwicklung über die Jahre zeigt deutlich in die gewünschte Richtung

bei weiteren 10 Indikatoren (28%) verhält sich Kinzigtal analog zur Vergleichspopulation,

und bei 4 Indikatoren (11%) schlechter als in der Vergleichspopulation.

23

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Aus der Zusammenfassung

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4,65 Mio€ Deckungsbeitragsverbesserung im Jahr 2013 für die AOK (=148€ p. Vers. / 6,5% der Kinzigtal Region)

30.032    29.667    29.182    28.634    28.261   30.562    30.842    31.156    31.355   

51,56 Mio €

55,99 Mio €

71,82 Mio €

53,43 Mio €

67,17 Mio €

 ‐

 5.000

 10.000

 15.000

 20.000

 25.000

 30.000

 35.000

 40.000

 45.000

 50.000

30,00 Mio €

35,00 Mio €

40,00 Mio €

45,00 Mio €

50,00 Mio €

55,00 Mio €

60,00 Mio €

65,00 Mio €

70,00 Mio €

75,00 Mio €

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

Entwicklung der Normkosten, Istkosten, Deckungsbeitrag und Versichertenanzahl der AOK in Gesundes Kinzigtal 

Versichertenanzahl Normkosten bereinigt Istkosten bereinigt

Δ 4,65 Mio €

0,00 Mio

Versichertenanzahl

Normkosten bereinigt

Istkosten bereinigt

Deckungsbeitrag

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Gesundes Kinzigtal – international im Fokus

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Risiken oder Herausforderungen einer Integrierten Vollversorgung

Bessere Versorgung bei vorheriger Unterversorgung….

Solide Erfolgsmessung

Eine Krankenkasse …. alle Krankenkassen?

Regionalbudget

Sicherung der Gemeinwohlorientierung des „Integrators“ – aber Erhaltung des unternehmerischen Interesses

Chance: GKV-VSG mit Innovationsfonds in Planung

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Unsere „take-home-message“

Eine kluge Vertragsgestal-tung, orientiert auf „Integrated Chronic Care“ und mit der Möglichkeit, selber zu investieren und Daten zu analysieren, führt zur Verbesserung der Gesamtwirtschaftlichkeit

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„But: there is no free lunch“: Regional Integrierte Vollver-sorgung und die Wiederintegration von Public Health, Gesundheitsföderung und Gesundheitsversorgung braucht eine Menge an Investment und Mut

Aber: Die Grundlagen sind vorhanden … gesundheitswissen-schaftliche Erkenntnisse + informationelle Vernetzung / Datenanalytik + Ökonomie …. Booster: GKV-Versorgungsstärkungsgesetz

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Wir freuen uns auf Kommentare, Kritik und ggfls. Zusammenarbeit

Helmut Hildebrandt, Vorstand, OptiMedis AG, Borsteler Chaussee 53,

D – 22453 HamburgTel: +49 40 514 855-11

e-mail: [email protected]

www.gesundes-kinzigtal.de

Nach §87b anerkanntes Praxisnetz

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Wer oder was ist OptiMedis ?

Die OptiMedis AG ist eine Management- und Beteiligungsgesellschaft mitgesundheitswissenschaftlichem Hintergrund. Gemeinsam mit Ärzten,Krankenhäusern und Krankenkassen entwickelt sie maßgeschneiderteLösungen für die Integrierte (Voll-)Versorgung ganzer Regionen.Das Ziel: OptiMedis sieht erhebliche Mängel in der aktuellen Organisationder Versorgung. Durch eine Verbesserung der Strukturen und Abläufe imGesundheitswesen und damit auch der Qualität und der Effizienz derVersorgung will OptiMedis einen zusätzlichen und messbaren Gesund-heitsnutzen schaffenOptiMedis ist eine kleine Aktiengesellschaft in familiärem Besitz. Siebeschäftigt zurzeit 11 Mitarbeiter/innen mit Gesundheitsökonomie,Management und IT-Hintergrund.Umsatzvolumen p.a. ca. 1 Million €. Einkünfte aus Management undDatenanalyse für Kinzigtal, Datenanalysen, Drittmittelprojekten undeinzelnen Beratungsprojekten.Für den Aufsichtsrat haben sich hoch angesehene Persönlichkeiten desGesundheitswesens zur Verfügung gestellt, darunter der ehemaligeVorsitzende des Sachverständigenrats.Ein medizinischer Beirat wird geleitet durch die Internistin, Prof. Dr.Andrea Morgner-Miehlke.Über einen „Fachbeirat“ wird der Kontakt zu den mit OptiMedisverbundenen Vorständen der Ärztenetze gehalten.

www.optimedis.de

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Prof. Dr. rer. natGerd Glaeske

Prof. Dr. med. Dr. phil. Alf Trojan

Dr. med. Manfred Richter-Reichhelm,Vorsitzender

Dr. Hans Jürgen Ahrens, Rechtsanwalt

Prof. Dr. rer. pol. Eberhard Wille

Dr. med. Hans-Nikolaus Schulze-Solce

OptiMedis wird unterstützt und kontrolliert durch einen Aufsichtsrat

Aufsichtsrat der OptiMedis AG

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Aktuell könnten wir mit ca. 750 Ärzten in mehr als 8 Regionen in D kurzfristig starten

Entwicklungsvertrag bzw.Managementgesellschaft

Kooperation und in Entwicklung:

Hamburg Billstedt-Horn Bielefeld Berlin/Brandenburg:

Koop. mit 6 bestehendenNetzen

Mannheim Greifswald Bayern: mehrere

Interessenten Leipzig

Schweiz

Österreich

Kooperation von OptiMedis mit einem österreichischen Partner

Interesse von Partnern im Kanton Bern und vom Schweizer Bundesamt

Andere Länder:Niederlande, ÖsterreichSchweizAnfragen zusätzlich aus:England, Australien

Dr. Anke-Britt MöhrAOK Nordost – Die GesundheitskasseGeschäftsführerin Stationäre Versorgung/Sonstige Leistungserbringer

Zukunftsfeste medizinische Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern. Wie kann das gelingen?

35. Sitzung der Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ – Themenfeld „Alter und Gesundheit/Pflege“Schwerin, 10. April 2015

AOK Nordost – Die GesundheitskasseDr. Anke-Britt MöhrStand: 08.04.2015

Folie: 1

Eckdaten der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse

Bevölkerung: 7,6 Mio.

Versicherte: 1,8 Mio.

Firmenkunden: 107.000

Vertragspartner: 37.000

Servicecenter: 112

Mitarbeiter: 5.500

Umsatz: 7,0 Mrd. EUR

Sitz

KVPV

PotsdamBerlin

AOK Nordost – Die GesundheitskasseDr. Anke-Britt MöhrStand: 08.04.2015

Folie: 2

In vielen Regionen mehr Fälle – aber keine Ärzte zur Behandlung

Attraktivität eines Jobs auf dem Land für Mediziner sinkt drastisch

In Mecklenburg-Vorpommern sehr heterogene Fallzahlenentwicklung

AOK Nordost – Die GesundheitskasseDr. Anke-Britt MöhrStand: 08.04.2015

Folie: 3

Kleinstaaterei – Zerfall in unzählige Planungsregionen, Rückzug des Landes aus der Daseinsvorsorge, Entmachtung der KV

Versorgungsgefährdender Wettbewerb durch Selektivverträge

Mehr Strukturen als bisher, mit noch weniger Personal

Die Notfallversorgung soll einheitlich koordiniert werden – mehr nicht

Konzentration der Leistungen ad absurdum geführt

Kooperation der Leistungserbringer konterkariert

Grundlagenexpertise – Knackpunkte zur Diskussion

AOK Nordost – Die GesundheitskasseDr. Anke-Britt MöhrStand: 08.04.2015

Folie: 4

Und nun?

AOK Nordost – Die GesundheitskasseDr. Anke-Britt MöhrStand: 08.04.2015

Folie: 5

Mecklenburg-Vorpommern

1,6 Mio. EinwohnerFläche: 23.174 km2

Nordrhein-Westfalen ist anders, Mecklenburg-Vorpommern auch…

37 KH

16,7 Mio. EinwohnerFläche: 41.500 km2

17,9 Mio. EinwohnerFläche: 34.000 km2

Niederlande NRW

AOK Nordost – Die GesundheitskasseDr. Anke-Britt MöhrStand: 08.04.2015

Folie: 6

Fachkräftemangel 2030 Krankenhäuser Gefährdete Rettungswachen

Notfallversorgung auf dem Prüfstand

Die demografische Entwicklung führt zu einer Gefährdung der notfallmedizinischen Behandlung der Menschen. Ohne durchgreifende Neuausrichtung der

Versorgungsstrukturen könnte dies in eine Versorgungskatastrophe führen.

AOK Nordost – Die GesundheitskasseDr. Anke-Britt MöhrStand: 08.04.2015

Folie: 7

Brandenburg,Schleswig-Holstein

Mecklenburg-Vorpommern

Die Notfallversorgung muss auch in der Fläche sicher sein!

Abgestimmte Versorgungsplanung als hoheitliche Aufgabe des Landes, sektoren- und länderübergreifend

Fokus auf Regionen und Infrastruktur

Ausbau ambulanter med. Versorgung für geriatrische Patienten

Komplexe Leistungen an wenigen Krankenhäusern konzentrieren

Facharztstandard sichern

Versorgungshybride gestalten und Zeit nutzen

Notfallversorgungskette völlig neu konzipieren

Die Substitution ärztlicher Tätigkeiten erweitern

Vernetzung ambulanter/stationärer Medizin mit Pflege

Handlungsbedarfe für eine zukunftsfeste medizinische Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern

AOK Nordost – Die GesundheitskasseDr. Anke-Britt MöhrStand: 08.04.2015

Folie: 8

• Der Bevölkerungsrückgang (bis zu 30% im Jahr 2030) führt zu erheblichen Fallzahlrückgängen in vielen Krankenhäusern• Die infrastrukturelle Realität vor Ort (Schulen, Kitas, Arbeitsplätze, Kultur etc.) führt zu einem starken Mangel an

medizinischem Personal (Ärzte, Pflege, Therapeuten)• Aus den gegenwärtigen Fakten und den Prognosen für das Jahr 2030 ist für die med. Versorgung mehrerer Regionen eine

klare Handlungsnotwendigkeit ableitbar!• Ziel muss es sein, auch im entlegensten Winkel eine schnelle und gute med. Versorgung weiterhin zu gewährleisten!• Dazu müssen allerdings die bestehenden Strukturen nachhaltig und z.T. fundamental verändert werden (Rettungsdienst,

Notfallversorgung KH, Versorgungshybride)

Wie bekommen wir das hin? Nur gemeinsam. Die Konzertierte Aktion, die bereits eine Pilotregion ausgemacht hat,

ist genau der richtige Weg!

AOK Nordost – Die GesundheitskasseDr. Anke-Britt MöhrStand: 08.04.2015

Folie: 9Verbandsportrait 2005 9

AOK Nordost – Die GesundheitskasseDr. Anke-Britt MöhrStand: 08.04.2015

Folie: 10

Stärkste Privatisierung in Mecklenburg-VorpommernTrägerstrukturen im Ländervergleich

Quellen: Amt für Statistik Berlin Brandenburg, Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Destatis

BER 2010

BRB2010

MV2010

Bund2010

öffentlichfreigemeinnützigprivat

• Stärkste Privatisierung in Mecklenburg-Vorpommern

• Im Bundesdurchschnitt stagniert der Anteil privater KH-Betten.

AOK Nordost – Die GesundheitskasseDr. Anke-Britt MöhrStand: 08.04.2015

Folie: 11

Krankenhausstandorte in Mecklenburg-Vorpommern*

* Nach Krankenhausplan 2012 des Landes Mecklenburg-Vorpommern (ohne Tageskliniken)Quelle: S/2; Grafik: MapPoint 2003

DRK Kh. Grevesmühlen Sana Hanse-Kl. Wismar

Westmecklenburg Kl. Helene von Bülow Hagenow

Westmecklenburg Kl. Helene von Bülow Ludwigslust

HELIOS Kl. Schwerin

MediClin Kh. am Crivitzer See

MediClin Kh. Plau am See

Asklepios Kl. Parchim

MediClin Müritz-Klinikum Standort Waren

KMG Kl. GüstrowDRK Kh. Teterow

Kh. Bad DoberanKl. Südstadt Rostock

HELIOS Hansekl. Stralsund

DRK Kh. Grimmen

Bodden-Kl.Ribnitz-Damgarten

AMEOS Kl. Ueckermünde

Asklepios Kl. Pasewalk

Kreiskh. Wolgast

Dietrich-Bonhoeffer-Kl. Neubrandenburg

DRK Kh. Mecklenburg-Strelitz

Kreiskh. Demmin

Dietrich-Bonhoeffer-Kl. Altentreptow

Dietrich-Bonhoeffer-Kl. Malchin

AMEOS Kl. Anklam

Sana Kh. Rügen

Kh. Boizenburg

Warnow-Kl. Bützow

Universitätsmed. Rostock

Kl. Karlsburg

MediClin Müritz-Klinikum Standort Röbel

Kl. Amsee

Fachkl. Waldeck

HELIOS Kl. Leezen

HELIOS Kl. Schwerin C.-F.-Flemming Kl.

Universitätsmedizin Greifswald Standort Anklam

Ev. Kh. BethanienBDH Kl. Greifswald

Short Care Kl. GreifswaldUniversitätsmedizin Greifswald

Krankenhäuser in MVKrankenhäuser in MV < 150 Betten

Stand: Januar 2013

10.04.2015Anhörung zum Themenfeld "Alter und Gesundheit/Pflege" Seite 1IGES Institut. Ein Unternehmen der IGES Gruppe.

| Gesundheit | Mobilität | Bildung |

Anhörung zum Themenfeld„Alter und Gesundheit/Pflege“Dr. Martin Albrecht, IGES Institut

35. Sitzung der Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ Schwerin, 10. April 2015

10.04.2015Anhörung zum Themenfeld "Alter und Gesundheit/Pflege" Seite 2

Inhalt

1. Vorbemerkung zur Problemlage

2. Ambulante Versorgung

3. Stationäre Versorgung

4. Pflege

10.04.2015Anhörung zum Themenfeld "Alter und Gesundheit/Pflege" Seite 3

Vorbemerkung

Ressourcenkonflikte werden zunehmen: zunehmender Versorgungsbedarf Älterer nach aktuellem

Stand der Medizin vs. flächendeckende Vorhaltung von Versorgungskapazitäten

bei zunehmend dünner besiedelten ländlichen Regionen Konzentration in Zentren

Bedarfpro Kopf / insgesamt

Alterung medizin. Fortschritt

10.04.2015Anhörung zum Themenfeld "Alter und Gesundheit/Pflege" Seite 4

| Gesundheit | Mobilität | Bildung |

1. Ambulante Versorgung

10.04.2015Anhörung zum Themenfeld "Alter und Gesundheit/Pflege" Seite 5

Für ländliche Regionen werden geringere Arztdichten geplant

Quelle: Bedarfsplanungs-Richtlinie

10.04.2015Anhörung zum Themenfeld "Alter und Gesundheit/Pflege" Seite 6

Beispiel: Bedarfsplanung für OrthopädenVerhältniszahlen nach Kreistyp

Kreistyp1) Verhältniszahl (Einwohner je Arzt)

Großstadtzentrum 14.101

nahes Nebenzentrum 22.298

nahe Umgebung einer Großstadt 26.712

weitere Umgebung einer Großstadt 26.281

außerhalb der Umgebung einer Großstadt 23.813

1) Basierend auf Raumordnungsregionen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)

Quelle: Bedarfsplanungs-Richtlinie

10.04.2015Anhörung zum Themenfeld "Alter und Gesundheit/Pflege" Seite 7

Orthopädendichte in MVdrittniedrigste im Bundesländervergleich

Orthopäden je 100.000 Einwohner Einwohner je Orthopäde

Bremen 9,5 10.490

Berlin 9,1 11.030

Hamburg 8,5 11.812

Saarland 7,8 12.793

Bayern 7,3 13.907

Nordrhein 7,1 14.148

Sachsen 6,8 14.661

Thüringen 6,7 14.902

Schleswig-Holstein 6,6 15.114

Deutschland 6,6 15.225

Baden-Württemberg 6,2 16.045

Sachsen-Anhalt 6,2 16.252

Hessen 6,1 16.278

Rheinland-Pfalz 5,8 17.135

Westfalen-Lippe 5,7 17.413

Mecklenburg-Vorpommern 5,5 18.194

Niedersachsen 5,5 18.336

Brandenburg 5,0 19.807Quelle: IGES auf Grundlage Bedarfspläne der KVen

10.04.2015Anhörung zum Themenfeld "Alter und Gesundheit/Pflege" Seite 8

Versorgungsbedarf in Planung unzureichend berücksichtigt

Quelle: IGES

IGES-Bedarfsindex

10.04.2015Anhörung zum Themenfeld "Alter und Gesundheit/Pflege" Seite 9

Bedarfsorientierung der Verteilung von Orthopäden: alte vs. neue Bedarfsplanung

Quelle: Bertelsmann Stiftung, IGES

Abweichungen bei 80 % der

Kreise

Abweichungen bei 78 % der

Kreise

10.04.2015Anhörung zum Themenfeld "Alter und Gesundheit/Pflege" Seite 10

Stadt-Land-Verteilung der Orthopäden: alte vs. neue Bedarfsplanung

Quelle: Bertelsmann Stiftung, IGES

24,9%

35,8%

36,2%

10,9%

10,2%

10,2%

12,1%

10,0%

9,8%

18,8%

14,8%

14,7%

27,0%

23,5%

23,4%

6,2%

5,7%

5,7%

Bevölkerung

Orthopäden geplant (BPL)

Orthopäden aktuell

Großstadtzentrum nahes Nebenzentrum

nahe Umgebung einer Großstadt weitere Umgebung einer Großstadt

außerhalb der Umgebung einer Großstadt Ruhrgebiet

10.04.2015Anhörung zum Themenfeld "Alter und Gesundheit/Pflege" Seite 11

Perspektiven

Neue Praxisformen Ärztlicher Nachwuchs wünscht: geregelte Arbeitszeiten,

Teilzeitarbeit, mehr Teamarbeit, wenig finanzielles Risiko MVZ, Berufsausübungsgemeinschaften

Zweigpraxen, KV-Eigeneinrichtungen (Filialpraxen)

Förderung durch Kommunen/Landkreise Bereitstellung Praxis-/Wohnräume, kompl. Infrastruktur kommunale Stipendien für Medizinstudierende

Mobilitätskonzepte Patientenfahrservices (Patienten-/Anrufbusse, Landarzttaxis) Ausbau kommunaler Nahverkehr

Delegation / Substitution

Telemedizin

10.04.2015Anhörung zum Themenfeld "Alter und Gesundheit/Pflege" Seite 12

| Gesundheit | Mobilität | Bildung |

2. Stationäre Versorgung

10.04.2015Anhörung zum Themenfeld "Alter und Gesundheit/Pflege" Seite 13

Geriatrische Versorgungsstrukturen –eher Auf- statt Abbau

Werte bezogen auf je 10.000 Einwohner der Altersgruppe 65 Jahre und älter, Stand: 31.12.2013

10.04.2015Anhörung zum Themenfeld "Alter und Gesundheit/Pflege" Seite 14

Konzentration und Zentrenbildungunausweichlich – Probleme angehen

Fachärztliche Weiterbildung Probleme bei Nachwuchsrekrutierung für kleinere

Krankenhäuser (keine volle Weiterbildungsbefugnis) Lösungsansätze: Kooperationen mit größeren Kliniken

(Personalgestellung, Außenstelle, Rotationsmöglichkeiten)

Weiterentwicklung der Notfallversorgung Vorgaben zur Notfallversorgung im Krankenhausplan:

gestuftes System, Teilnahme von Fachkliniken Vernetzung unterschiedlicher Notfallsysteme (Feuerwehr, KV-

Bereitschaftsdienst, Notaufnahme Krankenhäuser)• zentrale Notrufnummer und Leitstelle• zentraler Nachweis über Betten- und Transportkapazitäten

10.04.2015Anhörung zum Themenfeld "Alter und Gesundheit/Pflege" Seite 15

Sektorale Schnittstelle: ambulantisierbare Krankenhausfälle

Quelle: IGES

ambulant-sensitiveKrankenhausfälle (ASK) Asthma Hypertonie Diabetes Chronische/Akute

Bronchitis Angina Pectoris Dehydration HNO-Infektion Pneumonie Chronische ischämische

Herzkrankheit

10.04.2015Anhörung zum Themenfeld "Alter und Gesundheit/Pflege" Seite 16

Hohe ASK-Rate in Mecklenburg-Vorpommern

ASK-Fälle (2013) mit Verweildauer von max. 3 Tagen (Kurzlieger) je 100.000 Einwohner (altersstandardisiert)

Quelle: IGES

10.04.2015Anhörung zum Themenfeld "Alter und Gesundheit/Pflege" Seite 17

0%

20%

40%

60%

80%

100%

120%

140%

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

KHG‐Fördermittel (Jahr 1991 = 100%

)

Alte Bundesländern

Deutschland

Neue Bundesländer

Mecklenburg‐Vorpommern

Hemmnis Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser

Quelle: IGES, DKG

10.04.2015Anhörung zum Themenfeld "Alter und Gesundheit/Pflege" Seite 18

| Gesundheit | Mobilität | Bildung |

3. Pflege

10.04.2015Anhörung zum Themenfeld "Alter und Gesundheit/Pflege" Seite 19

MV: hohe Pflegequote und hoher Anteil der Pflege zu Hause

Art der Versorgung

Mecklenburg-Vorpommern Bund

Anzahl Anteil an insgesamt

davon: Anteil mit erheblich

eingeschr. Alltagskomp.

Anzahl Anteil

davon: Anteil mit erheblich

eingeschr. Alltagskomp.

zu Hause 53.848 74,3% 21,2% 1.861.775 70,9% 25,1%

davon:

allein durch Angehörige 34.788 48,0% 15,5% 1.245.929 47,4% 23,7%

zusammen mit/durchambulante Pflegedienste

19.060 26,3% 31,6% 615.846 23,5% 27,8%

stationär in Heimen 18.597 25,7% 66,1% 764.431 29,1% 59,1%

insgesamt 72.445 100,0% 32,7% 2.626.206 100,0% 35,0%

Pflegequote 4,5% 3,3%

Quelle: IGES, Stat. Landesamt MV, Statist. Bundesamt

10.04.2015Anhörung zum Themenfeld "Alter und Gesundheit/Pflege" Seite 20

Perspektiven der Weiterentwicklung der Pflege

Flexibilisierung und Ausweitung des Leistungsspektrums Fokus: Unterstützung der Pflege zu Hause zusätzliche, niedrigschwellige Betreuungs-/Entlastungs-

angebote, häusliche Betreuung Klärungsbedarf: Zusammenspiel Pflegedienste, Betreuungs-

dienste (Modellvorhaben), niedrigschwellige Betreuung

Grundsatz „Reha vor Pflege“ stärken Medizinische (geriatrische) Reha derzeit unbedeutend Verbesserung der Anreizstruktur (z.B. Beteiligung der

Pflegekassen an Finanzierung) „Reha-Land MV“: vorhandene Strukturen nutzen

10.04.2015Anhörung zum Themenfeld "Alter und Gesundheit/Pflege" Seite 22

Ältere in ländlichen Regionen: Arztbesuch häufig mit priv. Pkw/Taxi

Oben: IGES 2013. n=378 (55-64) n=321 (65-74) n=286 (>75). Gruppe „keine Angabe“ nicht berücksichtigt.Unten: IGES 2013. n=378 (55-64 Jahre). n=321 (65-74 Jahre). n=286 (>75 Jahre). Gruppe „keine Angabe“ nicht berücksichtigt

Modal Split

Häufigkeiten

10.04.2015Anhörung zum Themenfeld "Alter und Gesundheit/Pflege" Seite 21IGES Institut. Ein Unternehmen der IGES Gruppe.

| Gesundheit | Mobilität | Bildung |

IGES InstitutDr. Martin Albrecht

www.iges.de

Stellungnahme

des Verbandes der Krankenhausdirektoren

Deutschlands e.V. (VKD) – Landesgruppe M-V zur Grundlagenexpertise

„Alter und Gesundheit/Pflege“ (Teil 1)

Dr. Falko Milski, MBA

VKD-Landesvorsitzender Mecklenburg-Vorpommern Geschäftsführer der Bodden-Kliniken Ribnitz-Damgarten

Inhalt

1. Zentrale Vorbemerkungen

2. Bewertung wesentlicher Aussagen

3. Bewertung wesentlicher Empfehlungen

4. Fazit, Reformbedarf und Alternativen

2 Dr. Milski / 35. Sitzung Enquete-Kommission am 10.04.2015

1. Zentrale Vorbemerkungen

Teilweise unzureichende Datengrundlagen führen zu fehlerhaften Aussagen und Widersprüchen.

Bundesgesetzliche Grundlagen lassen sich nicht (direkt) durch die Landespolitik ändern.

keine Einflussnahmemöglichkeiten des Landes bzw. der Kommunen auf den freiberuflichen Vertrags-arztbereich

Nichtberücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung der Krankenhäuser für eine Region und damit für die Lebenssituation der (alternden) Bevölkerung

3 Dr. Milski / 35. Sitzung Enquete-Kommission am 10.04.2015

Gutachten

Status quo

a) Krankenhäuser verlieren verstärkt Fallvolumen … und können die Mindestmengen, die für eine ausreichende Finan-zierung benötigt werden, nicht erreichen (S. 18)

Bewertung

2. Bewertung wesentlicher Aussagen (I)

• MAGS-KH-Statistik zeigt eine etwa gleichbleibende Fallzahl

jährliche Schwankung 2009-2014 zwischen -0,6% und +1,3%, insgesamt +2,9%

• Mindestmenge bisher nur beim Kniegelenkersatz (50)

es fehlen zu dieser Aussage belastbare Daten

4 Dr. Milski / 35. Sitzung Enquete-Kommission am 10.04.2015

Gutachten

b) 7 stationäre Palliativstationen mit insg. 59 Betten

(S. 21 und Abb. 15, S. 22)

c) Nur 15% der med. Versor-gungszentren (MVZ) in Deutschland sind Ende 2013 in ländlichen Gebieten. Von den 45 MVZ in MV sind 23 in Trägerschaft von KH. (S. 41)

Bewertung

• In 17 Krankenhäusern findet jedoch eine Palliativversor-gung nach den strengen bundesweiten Vorgaben für die Strukturqualität statt.

Warum werden bzgl. der Versorgungssituation die umfangreichen Daten des zuständigen Ministeriums bzw. der KV nicht zusätzlich verwendet?

Bewertung wesentlicher Aussagen (II)

5 Dr. Milski / 35. Sitzung Enquete-Kommission am 10.04.2015

Gutachten Bewertung

• Kennzahl wird statt mit nationalen Werten (54-78) mit dem internationalen Durch-schnitt verglichen (OECD 44)

richtiger Ansatz?

unterschiedliche Versor-gungsstrukturen in den OECD-Ländern betrachten

Deutschland insg. 62 Betten

Bewertung wesentlicher Aussagen (III)

6 Dr. Milski / 35. Sitzung Enquete-Kommission am 10.04.2015

d) Überangebot an stationären Einrichtungen, die Betten-dichte liegt in MV bei 64 Betten je 10.000 Einwohner (S. 41)

Gutachten Bewertung

3. Bewertung wesentlicher Empfehlungen (I)

• Voraussetzung ist die verbindliche und ergebnisorientierte Zusammenarbeit zwischen Bund, Land, Kommunen, KV, Krankenhausgesellschaft und Pflegeorganisationen (S. 45)

pauschal, wie soll diese konkret aussehen?

KH-Planung MV 2008

a) Überführung der jetzigen sektoral ausgerichteten Bedarfs- und Angebotsplanung in eine integrierte Versor-gungsplanung, welche

• regional,

• morbiditätsorientiert und

• vor allem sektorübergreifend sein sollte (S. 41)

7 Dr. Milski / 35. Sitzung Enquete-Kommission am 10.04.2015

Gutachten Bewertung

• Seit mehr als 20 Jahren sind Krankenhäuser auch ambulante Behandlungszentren (KGMV-Analyse, u. a. 50.000 OP´s/Jahr)

• Spezialisierung kleiner Häuser zeigt etwas anderes (z. B. Bodden-Kliniken RDG erreichen bei Anzahl u. Qualität in der Endoprothetik Spitzenwerte)

Zentralisierung auch an kleinen Einheiten (Ziff. 191 SVR 2014)!

b) Zudem ergeben sich erste Schritte zur Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Leistungen (S. 42)

c) Mehr Qualität im Kranken-haus führt zu einer Verdich-tung der Leistungen an großen Krankenhäusern, kleine Häuser verlieren dadurch zunehmend ihre Marktbasis (S. 42)

8 Dr. Milski / 35. Sitzung Enquete-Kommission am 10.04.2015

Bewertung wesentlicher Empfehlungen (II)

Zusammenführung von harten und weichen Qualitätsfaktoren auf dem Klinik-Portal „Weiße Liste“ (Bsp. OP künstl. Kniegelenk)

9 Dr. Milski / 35. Sitzung Enquete-Kommission am 10.04.2015

(neue?) Qualitätsoffensive in der Krankenhausplanung – oder was wir jetzt schon alles dafür tun …

„Harte“ Instrumente

• zentrale Vorgaben durch den gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in Form von Qualitäts-RL • Qualitätsberichte und -analysen • Zertifizierung kompletter Einrichtungen (z. B. KTQ, EFQM, ISO) • Zertifizierung von Abteilungen (z. B. EndoProthetikZentrum) • Leitlinien der Fachgesellschaften • Strukturvorgaben für besondere Aufgaben bzw. Zentren durch die Krankenhausplanung • Strukturvorgaben für einzelne Leistungen (Komplexpauschalen)

10 Dr. Milski / 35. Sitzung Enquete-Kommission am 10.04.2015

Gutachten Bewertung

• Nachweise für diese Aussage? Sind die kleinen Einheiten nicht gut aufgestellt?

Qualitätsvergleiche z. B. der Kassen (AOK/TK) zeigen dies nicht!

• Integrierte Gesundheitszentren sollen mit allen ambulanten und stationären Leistungen in den bestehenden kleinen Kranken-häusern entwickelt werden. (S. 43) Widerspruch

d) Die Krankenhäuser der Hochleistungsmedizin und die regionalen Krankenhäuser sind auch heute schon für ihren Versorgungsauftrag gut aufgestellt. (S. 42)

e) Der Fokus liegt auf der struktu-rellen Neubestimmung der kleinen Krankenhäuser und Einrichtung von Gemeinde-Gesundheitszentren (GGZ). (S.42)

11 Dr. Milski / 35. Sitzung Enquete-Kommission am 10.04.2015

Bewertung wesentlicher Empfehlungen (III)

Gutachten Bewertung

• vorhandene Trägerpluralität/ Markt- bzw. Konkurrenzsituation bleibt unberücksichtigt, daher unrealistisch

• Freiberuflichkeit der ambulant tätigen Ärzte/Pflegeunter-nehmen im Hinblick auf die Niederlassung , Vorgaben Bedarfsplanungs-RL!

• ähnliche Strukturen bestehen bereits (MVZ, Teilzeitanstellun-gen von Vertragsärzten)

f) GGZ/Kleinkrankenhäuser sind Zuweisungsstellen für die höheren Versorgungsstrukturen (S. 43)

g) mit einem umfassenden amb. Versorgungsansatz (S. 46)

h) Öffnungsoption: „Hybride“, d.h. ambulant/(teil-)stationär, ggf. in gemeinsamer Träger-schaft von KH, Vertragsärzten

12 Dr. Milski / 35. Sitzung Enquete-Kommission am 10.04.2015

Bewertung wesentlicher Empfehlungen (IV)

Gutachten Bewertung

• Was passiert mit den „schweren“ Notfällen?

• Welche Abteilungen sollen vorgehalten werden (Kosten)?

• Attraktiv für Nachwuchsmediziner?

• Assistenzärzte können ihre FA-Weiterbildung nicht absolvieren, das nötige Fallspektrum fehlt

• 2/3 der Vertragsärzte ist in 5 Jahren im Rentenalter!

• Wirtschaftliches Risiko!

i) Einrichtung einer basalen amb. Notfallmedizin. Die dafür erforderlichen tagesklinischen Betten werden erhalten und ggf. ausgebaut, die vollstationäre Kapazität auf das notwendige Volumen angepasst.

j) Transformierungsoption: Vertragsärzte der Region organisieren langfristig die Versorgung im Landkreis unter Bildung einer rechtsfähigen Managementstruktur

13 Dr. Milski / 35. Sitzung Enquete-Kommission am 10.04.2015

Bewertung wesentlicher Empfehlungen (V)

Gutachten Bewertung

• KV-Sicherstellungsauftrag für ambulante Versorgung

• G-BA-Vorgaben (z. B. für KH-Erreichbarkeitsvorgaben)

• Bei ausbleibender Einigung und Lösung von bekannten Versorgungsproblemen ist zu berücksichtigen, dass in den Kommunen und Landkreisen häufig inhaltliche, fachliche und personelle Kapazitäten fehlen (S. 45) Widerspruch

k) Wenn sich ein Versorgungs-defizit ergibt, so ist die kommunale Gebietskörper-schaft zur Behebung aufgerufen. (S. 46)

l) Bildung eines kommunalen Eigenbetriebes (z. B. als MVZ)

14 Dr. Milski / 35. Sitzung Enquete-Kommission am 10.04.2015

Bewertung wesentlicher Empfehlungen (VI)

4. Fazit, Reformbedarf und Alternativen

Der Auftrag, mit der durch HGC GesundheitsConsult vorgelegten Grundlagenexpertise

ein Zukunftsszenario für das Gesundheitssystem 2030 mit der Zielstellung zu entwickeln,

dem Land und den Kommunen Strategie- und Handlungsempfehlungen zu geben, um auf die bestehenden demographischen und gesundheits-politischen Herausforderungen im Hinblick auf die Gesundheitsversorgung zu reagieren,

wurde aus Sicht der VKD-Landesgruppe M-V insgesamt nicht erfüllt.

15 Dr. Milski / 35. Sitzung Enquete-Kommission am 10.04.2015

wesentliche Gründe

Die Bildung der Gemeinde-Gesundheitszentren in der Fläche bzw. Anzahl ist unrealistisch und damit nicht umsetzbar.

GGZ-Bildung würde zu einer Verschlechterung der stationären (Notfall)Versorgung, insb. der alternden Bevölkerung und der Urlauber (Tourismusland Nr. 1), sowie zu einer Verringerung der ärztl./pfleg. Ausbildungskapazitäten führen und das bei ansteigender Krankheitslast bei altersassoziierten Erkrankungen (Krebs, Diabetes,

Myokardinfarkt, Schlaganfall, insb. Demenz 2011-2030 um 30 %!).

16 Dr. Milski / 35. Sitzung Enquete-Kommission am 10.04.2015

Vieles besteht bereits in ähnlicher Form bzw. Ansätzen, es muss aber konsequent weiterentwickelt werden (z. B. amb. OP, KH-MVZ, Tele-medizin, Geriatrieplan, wohnortnahe Palliativversorgung, Zentren-bildung, Zuweisung besonderer Aufgaben, Sicherstellungszuschläge).

ergänzende Alternativen u. a.

Unterstützung des Landes, insb. des MAGS, bei der Bildung bzw. beim Ausbau ambulanter Strukturen an den bestehenden Kliniken, insb. im Hinblick auf die KV-Bedarfsplanung und die geplante neue Gesetzgebung (z. B. schnelle Behandlungstermine)

Unterstützung der Kommunen nicht nur bei der Niederlassung von Vertragsärzten, sondern auch bei der Bildung von Krankenhaus-MVZ

17 Dr. Milski / 35. Sitzung Enquete-Kommission am 10.04.2015

Landesverträge zur kostendeckenden Finanzierung der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes

35. Sitzung der Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“

Themenfeld „Alter und Gesundheit/Pflege“

Grundlagenexpertise „Alter und Gesundheit/Pflege“ (Teil 2): Pflege und Prävention der HGC

GesundheitsConsult GmbH

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Mitglieder der Enquete-Kommission,

mit dem folgenden kurzen themeneinführenden Impulsbeitrag möchten wir gern unsere Sicht auf die

hier vorliegende Grundlagenexpertise der HGC GesundheitsConsult GmbH aufzeigen.

Aussagen zur Struktur

Die Bevölkerung von M-V wird altern und der Anteil der höheren Alterskohorten an der Gesamtbevölkerung weiter zunehmen.

Die Aussage entspricht allen bekannten Prognosen zur demografischen Entwicklung. Unverständlich

ist, weshalb mit bundesweiten Daten (vgl. Abb. 1) eine Darstellung gewählt wird, die sich für M-V so

nicht aufzeigen lässt. M-V verzeichnet eine zum Bund signifikant abweichende Entwicklung und hat

bereits in den vergangenen Jahren einen großen Anteil der hier aufgezeigten Entwicklung

vorweggenommen.

Daten M-V:

Jahr Anzahl der Pflegebedürftigen Steigerung in Prozent

2005 51.168

2011 67.559 32,03

2013 72.445 7,23

… …

2030 ca. 83.000 14,57 Quelle: https://www.gbe-bund.de/; Prognose M-V

Hieraus wird deutlich, dass die Dynamik, die sich für die Betrachtung Bund ableiten lässt, nicht 1:1

auf M-V übertragen werden darf. Im Übrigen wird im Gutachten selbst die Vorwegnahme der von

uns dargestellten Entwicklung deutlich gemacht und mit den Ausführungen zur

Bevölkerungsentwicklung und zur höchsten Pflegequote im Bundesgebiet belegt (Vgl. Abb. 4 und 8).

Spezifische Daten für M-V fehlen allerdings.

Die regionale Verteilung der Alterskohorten über dem 65. Lebensjahr in Mecklenburg-Vorpommern ist sehr differenziert.

Die Aussage hätte vermutlich jeder getroffen und die Notwendigkeit einer spezifischen, auf regionale

Besonderheiten abgestellten, Betrachtung abgeleitet. Im Bezug auf die Pflegebedürftigkeit ließe sich

diese treffen. Nicht so auf die Altersverteilung . Die im Gutachten dargestellten Daten zur

Altersverteilung (Alterskohorten über dem 65. Lebensjahr) zeigen doch eher eine sehr homogene

Verteilung für M-V auf.

Das Gutachten liefert jedenfalls keine Erklärung, weshalb die Differenzierung gerade an der Grenze

von 22% bzw. 23% getroffen wird. Die beschriebene Korrelation (vgl. Abb. 3 und 9) ist für uns deshalb

nicht nachvollziehbar.

Insgesamt drängt sich der Eindruck auf, dass sich die im Gutachten dargestellten dramatischen

Entwicklungen nicht aus den erhobenen und prognostizierten Daten belegen lassen.

Notwendige Fragen und Angaben nach dem derzeitigen vorhandenen und zukünftig erforderlichen

Personal werden gar nicht beantwortet.

Wir gehen davon aus, dass in Mecklenburg-Vorpommern eine spezifische Betrachtung innerhalb

der Landkreise notwendig ist, um überhaupt eine Aussage zu Handlungsschwerpunkten treffen zu

können und daraus Strategieempfehlungen abzuleiten. Eine breitere Datenrecherche (bspw.

Einbeziehung der Bertelsmann Daten zur Pflege) ist dazu zumindest wünschenswert.

Zudem sollte nicht ausschließlich das Alter fokussiert werden. Maßgeblich ist der Eintritt in die

Pflegebedürftigkeit (Lebenszeitprävalenz); der Eintrittszeitpunkt hat sich in den letzten

Jahrzehnten parallel zur gestiegenen Lebenserwartung in ein immer höheres Lebensalter

verschoben.

Die getroffene Aussage, dass das stationäre Pflegeangebot das Leistungsgeschehen im Land steuert,

ist keineswegs zutreffend. Die immer wieder kursierende These vom angeblichen „Heimsog“ ist

schon allein durch die Entwicklung, wie nachfolgend dargestellt, widerlegt. Gegenüber einem

deutlichen Wachstum in der ambulanten Pflege sind die stationären Versorgungen leicht

zurückgegangen.

Jahr Anzahl Pflegebedürftige Stationäre Pflege

2005 15.389

2011 20.130

2013 18.597 Daten M-V / Quelle: https://www.gbe-bund.de/

Jahr Anzahl Pflegebedürftige ambulante Pflege Anzahl Pflegebedürftige Pflegegeld

2005 12.380 23.399

2011 17.186 32.274

2013 19.060 34.788 Daten M-V / Quelle: https://www.gbe-bund.de/

Darüber hinaus muss der, auf der Grundlage von bundesweiten Daten gestellten, Steuerungsthese

ganz klar widersprochen werden (vgl. Abb. 15). Im Gutachten bleibt auch das in M-V kulturell

gewachsenen Verständnisses der Rolle des Pflegeheims am Lebensende völlig unberücksichtigt.

Auch die getroffene Aussage „unter diesen Voraussetzungen lässt sich der Grundsatz “ambulant vor

stationär“ nur erschwert umsetzen“ ist durch nichts begründet und die Frage welche

Voraussetzungen überhaupt gemeint sind muss gestellt und beantwortet werden.

Der dargestellte höhere Anteil stationär Versorgter (11% in M-V vs. 9,2 % im Bund bei den über 74-

Jährigen) kann nicht als Widerspruch gewertet werden. Vielmehr deckt sich dieser mit den zuvor

getroffenen Aussagen zum Eintritt in die Pflegebedürftigkeit und der Pflegequote.

Die Darstellung zu den 13 im Land etablierten Pflegestützpunkten soll nur insoweit kommentiert

werden, als dass das vorhandene Angebot keineswegs den Maßstäben einer gezielten, individuellen,

umfassenden und unabhängigen Beratung entspricht. Das einzige, was tatsächlich stattfindet, ist eine

weitestgehend trägerunabhängige Beratung. Die Verknüpfung mit den tatsächlich vor Ort

vorhandenen Angeboten ist nur unzureichend erfolgt. Wenn die Empfehlung lautet das jetzige

Angebot zu stärken und deren Finanzierung aufzustocken, sollte zumindest über die zukünftige

Aufgabe und Ausrichtung nachgedacht werden. Eine Beratung, die dem Betroffenen selbst eine

tatsächlich freie Wahlmöglichkeit aus den zur Verfügung stehenden Angeboten ermöglicht, wird aber

vermutlich nicht angestrebt.

Dies indizieren zumindest auch die getroffenen Ausführungen zu Grundsätzen und Leitgedanken.

Die einfache Feststellung, dass gesetzlich normierte Möglichkeiten integrierter Versorgungsangebote

nicht ausreichend genutzt werden, genügt uns nicht.

Wie kann im Rahmen der Selbstverwaltung ein funktionierender integrierter

Versorgungsbereich etabliert werden?

Es ergeben sich eine Menge Fragen, welche die Verfasser des Gutachtens leider nicht beantworten.

Was bedeuten „verpflichtende, steuernde Aufgaben“ für die Zukunft?

Bereits heute sind Länder und Kommunen nach § 8 SGB XI mitverantwortlich für eine leistungsfähige,

regional gegliederte, ortsnahe und aufeinander abgestimmte pflegerische Infrastruktur. Nach § 9 SGB

XI sind die Länder „verantwortlich für die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig

ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur“. Dafür sollen nach § 9 Satz 3

SGB XI die Einsparungen eingesetzt werden, die den Trägern der Sozialhilfe durch die

Pflegeversicherung entsteht. So ist das Konzept der Pflegeversicherung und hierin besteht der

historische Kompromiss, ohne diesen hätte die Pflegeversicherung seinerzeit im Bundestag keine

Mehrheit gefunden und es gäbe diese nicht seit 1995. Das Konzept der Bundesländer und in Folge

der Kommunen war es dabei vorrangig die Ausgaben der Sozialhilfekosten einzusparen.

Mit der ganz erheblichen finanziellen Einsparung bei Einführung der Pflegeversicherung setzte genau

dieser Effekt ein. Die Länder und Kommunen verzeichneten enorme Einsparungen bei der Sozialhilfe

und waren im Gegenzug die Verpflichtung eingegangen für eine ausreichende Versorgungsstruktur

Sorge zu tragen. Wenn jetzt festgestellt wird das diese Mittel in der Pflegeinfrastruktur nicht

angekommen sind, stellt sich die Frage weshalb nicht und welche Mittel zur Verfügung gestellt

werden sollen.

Aus Sicht des bpa ist die Rolle der Kommunen ausreichend klar beschrieben. Sie sollen dafür sorgen,

dass regional ein breit gefächertes pflegerisches Angebot bereitsteht und somit die

pflegebedürftigen Menschen und ihre pflegenden Angehörigen das für sie passende Angebot

tatsächlich auswählen können. Aufgabe der Kommunen darf dabei weder die Bedarfssteuerung der

Angebote noch die Fallsteuerung der pflegebedürftigen Menschen sein. Aufgabe der Kommunen

muss es sein, Versorgungslücken zu erkennen und Anreize für Träger zu schaffen, diese zum Wohle

der Pflegebedürftigen zu schließen.

Es ist kein Risiko der Kommunen, wenn ein Dienstleister einen Pflegedienst, eine Tagespflege, eine

Wohngemeinschaft oder ein Pflegeheim anbietet. Die Kommune ging und geht hier keine

Auslastungsgarantie ein. Das Risiko für ein bedarfsgerechtes Angebot war und bleibt beim Träger.

An dieser Stelle sollte der Fokus einmal darauf gelenkt werden, wer in den vergangenen Jahren die

Versorgung von weit über 70.000 Pflegebedürftigen im Land gesichert hat. Gerade die Vielzahl

konkurrierender Pflegeangebote professioneller privater und freigemeinnütziger Träger ist doch

dafür verantwortlich. Die zwar im Gutachten fehlende, aber für M-V darstellbare positive

Entwicklung ambulanter Versorgungsangebote wurde durch Rahmenbedingungen ermöglicht, die

Planungssicherheit für Unternehmen bieten. Es sollte sehr darauf geachtet werden, die

Investitionsbereitschaft privater Träger zu erhalten und zu fördern. Gerade zum Ausbau ambulanter

Versorgungsstrukturen sind große Investitionen notwendig.

Zur Systematik muss darauf hingewiesen werden, dass sich die tatsächlichen Handlungsempfehlungen der Gutachter nur schwer aus dem vorher dargestellten ableiten lassen.

Woraus ergibt sich die Notwendigkeit, eine Gesundheitsakademie einzurichten?

Im Folgenden soll nur anhand von Fragen aufgezeigt werden, welche Problematik wir aus dem Gutachten entnehmen und zwingend weiteren Abstimmungsbedarf ableiten:

Wird Pflege in unserem Land augenscheinlich als allein staatliches

Handlungsfeld verstanden?

Welche finanziellen Mittel werden für die Errichtung einer „Landesagentur“, die

Erweiterung der Pflegestützpunkte und die Qualifizierung von Casemanagern benötigt?

Wer stellt diese zur Verfügung?

Wie soll die koordinierende Funktion des Pflegedienstes umgesetzt werden, wenn die

Steuerungsfunktion in der übergeordneten Ebene der Kommune liegen soll?

Wer ist der Meinung, dass heute Hauswirtschaft durch Pflegefachkräfte des Pflegedienstes

erbracht wird und deshalb höher qualifizierte Tätigkeiten nicht erbracht werden?

Soll unter der Begrifflichkeit „Ehrenamt“ ein deprofessionalisiertes Versorgungsangebot

geschaffen werden? Unter welchem Rechtskreis sollte so etwas finanziert werden?

Warum sollen die Mechanismen der Selbstverwaltung für den Teilbereich Intensivpflege

außer Kraft gesetzt werden? Was sind Zentren der Hochleistungsmedizin und/oder deren

Außenstellen, die Vorgaben zur Organisation und Qualität der Intensivpflege machen

sollen?

Was bringt das Ent-Institutionalisieren der stationären Pflege und der Verzicht auf

Schaffung ggf. notwendiger Versorgungsstrukturen?

Was bietet eine digitale Patientenakte? Wie und durch wen soll diese umgesetzt werden?

Haben die Kranken- und Pflegekassen / Kommunen als Kostenträger das Interesse, den

Pflegebedürftigen eine tatsächlich unabhängige Beratung anzubieten, oder soll unter dem

Deckmantel einer so genannten Pflegesozialplanung die fortschreitende Entmündigung

alter, pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehöriger erreicht werden?

Wird die Sozialplanung Pflege sicherstellen?

Eventuell sind einige Fragen etwas forsch formuliert, geben aber vielleicht gerade deshalb Anlass für

einen weiterführenden Austausch.

Der bpa ist der Auffassung, dass eine Ausweitung der Pflegeinhalte und Pflegedienstleistungen unter

den Voraussetzungen der sich ändernden Demographie möglich ist.

Wir stehen für weitere Gespräche und zur Abstimmung notwendiger Details jederzeit und gern zur

Verfügung.

Sven Wolfgram

bpa Landesbeauftragter

Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern

Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“

Sitzung am 10.4.2015 Greifswald, den 14.4.2015

Status

Ca. 980 Apothekerinnen und Apotheker stehen in Mecklenburg-Vorpommern aktiv im

Berufsleben.

407 Apotheken davon 78 Filialapotheken

Es besteht Niederlassungsfreiheit und kein Sicherstellungsauftrag, trotzdem ist die

Versorgung in der Fläche gewährleistet.

Die Versorgung in ländlichen Gebieten wird bereits jetzt unterstützt durch 115

Rezeptsammelstellen gem. §24 Apothekenbetriebsordnung. Nicht mobile Patienten

werden im Rahmen eines Botendienstes aus ihrer örtlichen Apotheke versorgt.

Zukunftsaussichten

Altersstruktur

Alter Anzahl der Apotheker

25-35 287

36-45 268

46-55 280

56-67 221

Die Altersstruktur ist gut. Es ist kein altersbedingter Mangel zu erwarten.

Apothekenstandorte

Apotheken sind flächendeckend vorhanden. Unattraktive Apothekenstandorte können

ggf. durch eine Zweigapotheke oder durch eine Notapotheke versorgt werden. Aktuell

wird im Land weder eine Zweigapotheke noch eine Notapotheke betrieben.

Ausblick

Apotheker sind der akademische Heilberuf, der von der Bevölkerung zeitnah und

niederschwellig erreicht werden kann. Apotheker können bei Versorgungsengpässen

eine aktive Rolle übernehmen in der Prävention zur Förderung gesunder

Verhaltensweisen wie Raucherentwöhnung, Gewichtsreduktion und Bewegung.

Apotheker sind in der Lage, im Rahmen einer Delegation ärztlicher Leistungen

Folgeverordnungen für chronisch kranke Patienten mit Erkrankungen wie Hypertonie,

Diabetes mellitus oder Fettstoffwechselstörungen im Rahmen definierter Handlungs-

vorgaben auszuführen.

Dr. med. Dr. phil. nat. Georg Engel

Präsident der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommer

10.04.2015 Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e.V. www.dgtelemed.de [email protected] 1

„Älter werden in Mecklenburg - Vorpommern

Wolfgang Loos Deutsche Gesellschaft für Telemedizin Geschäftsführendes Vorstandsmitglied

35. Sitzung der Enquete-Kommission, Schwerin, 10.04.2015

1

10.04.2015 Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e.V. www.dgtelemed.de [email protected] 2

Agenda

Vorbemerkungen

1. Telemedizin in Deutschland – wo stehen wir?

2. Hemmnisse für Innovation durch Telemedizin

3. Grundlagenexpertise „Alter und Gesundheit/Pflege“

4. Innovative Entwicklungen - Beispiele

5. Handlungsempfehlungen

2

10.04.2015 Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e.V. www.dgtelemed.de [email protected] 3

Vorbemerkungen M – V war vor einigen Jahr beispielgebend in Telemedizin

Telemedizinbeirat, Elektronische Fallakte, Euroregion Pomerania, AGnES . . .

Grundlagenexpertise „Alter und Gesundheit/Pflege“: gute Grundlage für konkretes Handeln, u. a. auch durch Nutzung von Telemedizin

Aktuelle Gesetze mit positiven Akzenten, lösen aber entscheidende Probleme nicht: GKV-Versorgungsstrukturgesetz/2012, Versorgungsstärkungsgesetz/2014, Gesetz zur sicheren digitalen Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen/2015

Initiativen der Länder wichtig für Verbesserung der Gesundheitsversorgung – Bayern, Sachsen, NRW, Baden-Württemberg, Hessen . . .

Alternativen zur Nutzenbewertung nötig

Politische Bekenntnisse zu Telemedizin reichen nicht: erforderlich ist politisches Handeln und Umsetzung in ländlichen Regionen

3

Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e.V. www.dgtelemed.de [email protected] 4

1. Telemedizin in Deutschland – wo stehen wir?

4 10.04.2015

Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e.V. www.dgtelemed.de [email protected] 5

Ein Überblick:

Regelversorgung: Telekonsil in telemedizinischen Schlaganfallnetzwerken, Komplexkennziffer 8-98b, OPS-

Katalog AGnES I: seit 2009 gesetzlicher Anspruch (§ 87 Abs. 2b, S. 5 SGB V), Kostenpauschale für

ärztlich angeordnete Hilfeleistungen anderer Personen

EBM-Anpassung Termin: 31.03.2013, bis heute kein Ergebnis

Medizinische Fachgesellschaften, G-BA, BWA Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin: Leitsätze zur Implementierung telemedizinischer

Dienstleistungen vorgestellt

Telemedizinprojekte - Insellösungen ca. 200 Projekte, http://telemedizin.fokus.fraunhofer.de

Telemedizin in Krankenhäusern 12 Bundesländer, Allgemeinmedizin, Chirurgie, Kardiologie. Neurologie, Ophthalmologie,

Hämophilie, Radiologie, Rettungswesen

5 10.04.2015

Telemedizinprojekte nach Bundesländern

Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e.V. www.dgtelemed.de [email protected] 6 6 10.04.2015

2. Hemmnisse für Innovation durch Telemedizin

EBM trotz gesetzlichen Prüfauftrag nicht aktualisiert: keine Vergütung ambulanter telemedizinischer Leistungen

G-BA, BWA, Medizinische Fachgesellschaft fordern den evidenzbasierten Nachweis des Nutzens telemedizinischer Leistungen (lange Studiendauer, geringer

Lebenszyklus von Innovationen, Kosten)

Evidenzbasierte Evaluation telemedizinischer Anwendungen ist dort nicht erforderlich, wo evidenzbasierte medizinische Anwendungen lediglich telemedizinisch unterstützt werden

ein extensiv ausgelegtes Fernbehandlungsverbot, obwohl der Deutsche Ärztetag lediglich ein Verbot der ausschließlichen Fernbehandlung beschlossen hat (§ 7 Berufsordnung)

10.04.2015 Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e.V. www.dgtelemed.de [email protected] 7

3. Grundlagenexpertise „Alter und Gesundheit/Pflege“ - Telemedizin

Gutachten zeigt realistische Voraussetzungen und Möglichkeiten auf:

Telematikinfrastruktur, Breitbandverfügbarkeit, Akzeptanz, Qualifizierung Vergütungsregelungen für ambulante Leistungen, Alternativen zur Nutzenbewertung Telemonitoring chronisch kranker Patienten (Herzinsuffizienz, Diabetes,

COPD)

Schlaganfallversorgung (Netzwerke in Bayern, Sachsen, Thüringen . . . )

sektorenübergreifende Zusammenarbeit: Vernetzung von Kliniken mit ambulanten Praxen und Pflegeheimen

10.04.2015 Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e.V. www.dgtelemed.de [email protected] 8

Telemonitoring

→ Betreuung chronisch kranker Patienten im häuslichen Umfeld

→ Studie Partnership for the Heart, Fontane, neue Studie AOK Nordost

→ Einzelverträge Krankenkassen – Wettbewerb – Ausschreibung/Qualität?

Teleradiologie → Westdeutscher Teleradiologieverbund/NRW

→ Unfallkrankenhaus Berlin

→ und weitere Netzwerke in Deutschland: Mecklenburg-Vorpommern,

Baden- Württemberg, Rhein-Neckar-Dreieck

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4. Innovative Entwicklungen – Beispiele I

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Innovative Entwicklungen – Beispiele II Neurologie:

Telemedizinische Schlaganfallnetzwerke (Bayern, Sachsen, Thüringen . . . England,

Schweiz, Australien, Brunei)

Teleintensivtherapie (Uniklinik RWTH Aachen, NRW)

Stroke-Einsatz-Mobil (Stemo) – Charité Universitätsmedizin, Berlin

Videogestützte Parkinsontherapie – Rheinland-Pfalz/Bayern

Teleaugenheilkunde – Telepathologie – Telechirurgie – Teleonkologie …

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Innovative Entwicklungen – Beispiele III

Telemedizin kann flächendeckende Versorgung schaffen Beispiel: Telemedizinische Schlaganfallversorgung

Regelversorgung, OPS-Kennziffer (2010) 10.000 Patienten jährlich in Bayern TEMPiS, Steno, Thesaurus . . . Flächendeckung in Sachsen 260 Stroke Units – Ballungszentren Stroke Units behandeln 70 % aller Schlaganfälle

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Innovative Entwicklungen – Beispiele IV Telemedizin – das Beispiel Sachsen:

Projekte: SOS-Net Ost-Sachsen, TESSA Nordwest-Sachsen, TNS-Net Südwest-Sachsen, Orientierung an TEMPiS

Ziel: nachhaltige und flächendeckende Schlaganfallversorgung im ländlichen Raum, Verbesserung der Lebensperspektive betroffener Patienten

Vergütung: seit 2008 Rahmenvereinbarung auf Landesebene, Definition des Leistungsumfanges der Zentren und beteiligten Krankenhäuser, Finanzierung über Zuschlag auf Grundlage der zusätzlichen Betriebskosten gem. § 17b Abs.1 S. 5 KHG

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5. Handlungsempfehlungen

Telematikinfrastruktur und Breitbandverfügbarkeit sichern

Modellregion Vorpommern-Greiswald entwickeln

Unterstützung des Leuchtturmprojektes KAS+ an der Universitätsmedizin Greifswald (UMG)

Einberufung des Telemedizinbeirats

Fortschreibung der Strategie zur Sicherung und Verbesserung der medizinischen Versorgung in M-V

Aufbau/Entwicklung einer flächendeckenden Schlaganfallversorgung durch Nutzung von Telemedizin

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Wolfgang Loos, DGTelemed, Tel. (0)30-54701821, [email protected], www.dgtelemed.de

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Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!