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Manchmal ist auch eine kurze Unterbrechung der Pflege- tätigkeit von wenigen Stunden erforderlich. Dies kann dann der Fall sein, wenn die Pflegeperson z. B. • einen Arzt oder eine Behörde aufsuchen muss • ihrem Hobby nachgeht • an den kostenlosen Pflegekursen der BARMER Pflege- kasse teilnimmt • sich von der Pflegetätigkeit einige Stunden erholen möchte und z. B. eine kulturelle Veranstaltung besucht. Auch in diesen Fällen übernimmt Ihre Pflegekasse die Kosten der Ersatzpflege bis zum kalenderjährlichen Höchstbetrag von € 1.612,00. Tage, an denen die Ersatzpflege weniger als 8 Stunden dauert, werden nicht auf den Gesamtanspruch von 42 Tagen pro Kalenderjahr angerechnet. Leistungen bei Verhinderung der Pflegeperson Ihre Pflegekasse informiert 7259P 0918 Übrigens: Wenn Bezieher von Pflegegeld stundenweise Verhinderungs- pflege in Anspruch nehmen, kann das Pflegegeld weiterhin ungekürzt zur Verfügung gestellt werden und eine Erstat- tung der Verhinderungspflege erfolgen. Maßgebend ist hier- für die Stundenanzahl der Verhinderung der Pflegeperson. Die tatsächlich durchgeführte Verhinderungspflege spielt hierbei keine Rolle. Ist der Pflegeperson täglich 8 Stunden und mehr eine Pflege nicht möglich, ist nicht mehr von stundenweiser, sondern von vollständiger Verhinderungspflege auszugehen. Hierbei erfolgt eine Anrechnung auf die Höchstdauer von 42 Tagen. Wie wird die Leistung abgerechnet? Zur Erstattung der Kosten für eine im privaten Umfeld organisierte Ersatzpflege kann die unter www.barmer.de/s050055 zum Download bereitgestellte Musterrechnung genutzt werden. Damit ist sowohl die direkte Auszahlung der entstandenen Kosten an die Ersatzpflegeperson als auch die Erstattung bereits durch die pflegebedürftige Person geleisteter Zahlungen möglich. Wird die Verhinderungspflege durch eine professionelle Pflegeeinrichtung übernommen, kann eine Erstattung auch direkt an diese erfolgen. Dazu muss die pflegebedürftige Person eine Abtretungserklärung unterzeichnen. Auf dieser Grundlage kann die Einrichtung ihre Leistungen der Pflegekasse direkt in Rechnung stellen, ohne dass die pflegebedürftige Person in Vorleistung treten muss. Stundenweise Verhinderungspflege

Leistungen bei Verhinderung der Pflegeperson - barmer.de · Manchmal ist auch eine kurze Unterbrechung der Pflege tätigkeit von wenigen Stunden erforderlich. Dies kann dann der Fall

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Page 1: Leistungen bei Verhinderung der Pflegeperson - barmer.de · Manchmal ist auch eine kurze Unterbrechung der Pflege tätigkeit von wenigen Stunden erforderlich. Dies kann dann der Fall

Manchmal ist auch eine kurze Unterbrechung der Pflege­tätigkeit von wenigen Stunden erforderlich. Dies kann dann der Fall sein, wenn die Pflegeperson z. B.

• einen Arzt oder eine Behörde aufsuchen muss• ihrem Hobby nachgeht• an den kostenlosen Pflegekursen der BARMER Pflege­

kasse teilnimmt• sich von der Pflegetätigkeit einige Stunden erholen möchte

und z. B. eine kulturelle Veranstaltung besucht.

Auch in diesen Fällen übernimmt Ihre Pflegekasse die Kosten der Ersatzpflege bis zum kalenderjährlichen Höchstbetrag von € 1.612,00. Tage, an denen die Ersatzpflege weniger als 8 Stunden dauert, werden nicht auf den Gesamtanspruch von 42 Tagen pro Kalenderjahr angerechnet.

Leistungen bei Verhinderungder Pflegeperson

Ihre Pflegekasse informiert

7259

P 0

918

Übrigens: Wenn Bezieher von Pflegegeld stundenweise Verhinderungs­pflege in Anspruch nehmen, kann das Pflegegeld weiterhin ungekürzt zur Verfügung gestellt werden und eine Erstat­tung der Verhinderungspflege erfolgen. Maßgebend ist hier­für die Stunden anzahl der Verhinderung der Pflegeperson. Die tatsächlich durchgeführte Verhinderungspflege spielt hierbei keine Rolle.

Ist der Pflegeperson täglich 8 Stunden und mehr eine Pflege nicht möglich, ist nicht mehr von stundenweiser, sondern von vollständiger Verhinderungspflege auszugehen. Hierbei erfolgt eine Anrechnung auf die Höchstdauer von 42 Tagen.

Wie wird die Leistung abgerechnet?Zur Erstattung der Kosten für eine im privaten Umfeld organisierte Ersatzpflege kann die unter www.barmer.de/s050055 zum Download bereitgestellte Musterrechnung genutzt werden. Damit ist sowohl die direkte Auszahlung der entstandenen Kosten an die Ersatzpflegeperson als auch die Erstattung bereits durch die pflegebedürftige Person geleisteter Zahlungen möglich. Wird die Verhinderungspflege durch eine professionelle Pflegeeinrichtung übernommen, kann eine Erstattung auch direkt an diese erfolgen. Dazu muss die pflegebedürftige Person eine Abtretungserklärung unterzeichnen. Auf dieser Grundlage kann die Einrichtung ihre Leistungen der Pflegekasse direkt in Rechnung stellen, ohne dass die pflegebedürftige Person in Vorleistung treten muss.

Stundenweise Verhinderungspflege

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Die Pflegeperson kann aus ganz unterschiedlichen Gründen an der Pflege gehindert sein.

Hier einige Beispiele:

• ein Erholungsurlaub• eine Erkrankung der Pflegeperson selbst • die Teilnahme der Pflegeperson an den kostenlosen

Pflegekursen der BARMER Pflegekasse • die Erkrankung von Angehörigen der Pflegeperson,

um die sich die Pflegeperson nun selbst kümmern muss

Ersatzpflege außerhalb der Häuslichkeit

Erfolgt die Verhinderungspflege in einer teil- oder voll-stationären Einrichtung wie einer Einrichtung der Tages-pflege oder einem Pflegeheim, übernimmt Ihre Pflegekasse die pflegebedingten Kosten bis zum Höchstbetrag. Gleiches gilt, wenn beispielsweise pflegebedürftige Kinder an einer Ferien maßnahme oder einer Klassenfahrt im Inland teil­nehmen, und dadurch die Pflegeperson entlastet wird.

Generell müssen die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten, Zusatzleistungen, Behand­lungspflege und soziale Betreuung selbst übernommen werden. Jedoch kann ein Teil dieser Kosten im Rahmen des Entlastungsbetrages erstattet werden. Weitere Infor-mationen finden Sie unter www.barmer.de/s050056

Höhe der LeistungenPro Kalenderjahr besteht ein Leistungsanspruch für längs­tens 6 Wochen (42 Kalendertage). Hierfür erstattet Ihre Pflegekasse gegen Nachweis der Kosten bis zu € 1.612,00. Sind bisher keine Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen worden, können diese bis zu 50 % auf die Verhin­derungspflege übertragen werden. So erhöht sich der erstattungs fähige Betrag auf bis zu € 2.418,00. Zusätzlich wird das Pflegegeld während der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege für bis zu 6 Wochen je Kalenderjahr bis zur Hälfte der zuletzt vor Beginn der Verhinderungspflege geleisteten Höhe weitergezahlt.

Verhinderungspflege durch Angehörige oder Haushalts­mitgliederWenn die Verhinderungspflege durch Verwandte oder Verschwägerte bis zum zweiten Grad oder durch ebenfalls im Haushalt lebende Personen (z. B. Ehegatte oder Lebens-partner) durchgeführt wird, kann eine Erstattung der nach­gewiesenen Kosten in der Regel nur in Höhe des Pflege -geldes für längstens 6 Wochen pro Kalenderjahr erfolgen.

Auf der Grundlage des festgestellten Pflegegrades wird das Pflegegeld anteilig für die Tage der Ersatzpflege berechnet.

Entstehen der Ersatzkraft daneben Kosten, z. B. durch Fahr­kosten oder Verdienstausfall, erstattet Ihre Pflegekasse diese auch bei nahen Angehörigen oder im Haushalt leben den Personen gegen entsprechenden Nachweis. Insgesamt kann ein Betrag von maximal € 1.612,00 (bzw. € 2.418,00, sofern die Leistung der Kurzzeitpflege anteilig hinzugenommen wird) pro Jahr übernommen werden. Dies gilt auch, wenn die Pflegetätigkeit der Erzielung von Erwerbs einkommen dient. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Bedarf bei Ihrer BARMER Pflegekasse vor Ort.

Wenn die Pflegeperson vorübergehend nicht pflegen kann, weil sie durch eine Urlaubsreise verhindert ist oder durch Krankheit ausfällt, kann es in der häuslichen Pflege zu Engpässen kommen. Hier unterstützt die BARMER Pflegekasse mit Leistungen der Verhinderungspflege. Dieses Faltblatt bietet Informationen rund um die Verhinderungspflege und liefert einen Überblick über die Voraussetzungen und die Abwicklung.

Wer kann die Verhinderungspflege übernehmen? Pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 2 können sich für eine vertraute Person ihrer Wahl entscheiden (Angehörige, Freunde, Nachbarn) oder einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen. Sie erhalten dadurch die Möglichkeit, weiterhin in ihrer gewohnten Umgebung bleiben zu können. Ist dies nicht möglich, kann die Verhinderungspflege auch in einer teil- oder voll-stationären Einrichtung erfolgen. Dies kann ein Pflegeheim, eine Rehabilitationseinrichtung, ein Internat oder ein Wohnheim für Menschen mit Behinderung sein.

Voraussetzungen• Die pflegebedürftige Person wird ehrenamtlich von Angehörigen oder Freunden gepflegt.

Aber auch Pflegebedürftige, die durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt werden, haben Anspruch auf Verhinderungs­pflege, wenn neben den professionellen Pflegeeinsätzen ergänzend private Pflege erfolgt. Sachleistungen und Verhinderungs­pflege können dann parallel in Anspruch genommen werden.

• Die pflegebedürftige Person wurde vor der Verhinderung mindestens 6 Monate in häuslicher Umgebung gepflegt und ist zum Zeitpunkt der Verhinderung mindestens dem Pflegegrad 2 zugeordnet. Damit ist allerdings nicht gemeint, dass zunächst 6 Monate Pflegeleistungen bezogen werden müssen. Maßgebend für die Sechs-Monats-Frist ist der Eintritt der Hilfebedürftigkeit.

Auch wenn sich die Pflegeperson einige Tage von der anstrengenden Pflege entspannen möchte, um neue Kräfte für die weitere Pflegetätigkeit zu sammeln, und bei der Verhinderungspflege anwesend ist, können Leistungen bei Verhinderung der Pflege­person zur Verfügung gestellt werden.

Die Erstattung der Verhinderungspflege beträgt in diesen Fällen bis zu:

Pflegegrad 2 € 474,00

Pflegegrad 3 € 817,50

Pflegegrad 4 € 1.092,00

Pflegegrad 5 € 1.351,50

Ihre Pflegekasse informiert Ihre Pflegekasse informiert

Verwandte bis zum 2. Grad:Eltern, Kinder (auch Adoptiv­ und Pflegekinder), Großeltern, Enkelkinder und Geschwister

Verschwägerte bis zum 2. Grad:Stiefeltern, Stiefkinder, Stiefenkel (Enkelkinder der Ehegatten), Schwiegereltern, Schwiegerkinder (Schwieger sohn/­tochter), Schwiegerenkel (Ehegatten der Enkelkinder), Großeltern der Ehe gatten, Stiefgroßeltern sowie Schwager/ Schwägerin