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Mind-Maps Strafrecht AT
Autoren:
Martin Malkus, Roger Pierenkemper,
Marburg
Tipps zumBenutzen von
MindMaps
lesen
verstehen
vertiefen
Lehrbücher
Skripte undFälle vonNiederle
aus dem Gedächtnisselber malen
vergleichen
alles vergessen?dann nochmal!
in Ordner sammeln
regelmäßigwiederholen
Kampf gegen Vergessen!
nach 1 Tag
nach 1 Woche
nach 1 Monat
vor Klausuren
ergänzenVorlesung
Gelesenes
Fälle, Klausurenin Stichwortenals Erinnerung
auch ideal für:
Lerngruppe
Vorbereitung der Vorlesungenschnellere Mitschrift
= weniger Ablenkung Zuhören
schnelleres Lesen vonLehrbüchern/Skripten
vertraute Struktur
vertrauter Inhalt
Tipps zum Benutzen dieser MindMaps.mmap - 14.01.2009 - The Mindjet Team
Bildererläuterung
Allg
~ = Analoge Anwendung
Entscheidungen/ Fälle
Theorie
Übersicht
Problem
Rechtsfolge
Begriffe & Def.
Voraussetzungen
Zeitpunkt
Rechtsgüterschutz
beachte in Prüfung
sonstiges
Qualifikation
Strafzumessung
Konkurrenzen
OTB
Kausalität
obj. Zurechnung
Pflichtwidrigkeitszusammenhang
Unterlassen
GarantenstellungIngerenz
T+T (TNT)
§25 II
§25 I, 2.Alt
Täterschaft
§27
§26
Vollendung
subj. TB
Vorsatz
fahrlässig
obj.Sorgfaltspflichtverletzung
Irrtum
Versuch
Rücktritt
unmittelbares Ansetzen
RWK
Notwehr
Notstand
Einwilligung
3. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT.mmap - 08.01.2009 - Mindjet
Strafrecht AT -Inhaltsverzeichnis
Allg.
Aufgaben u. Zwecke 5
Garantiefunktionen 6
Grundlagen Strafbarkeit 7
Einteilung Delikte 8
9. vorsätzlichesErfolgsdelikt
Tatbestand
Objektiv
Kausalität 10
Objektive Zurechnung 11
Subjektiv
Vorsatz 12
Irrtum 13
14. Rwk
§ 32 Notwehr 15
§ 34 Rf. Notstand 16
§ 127 StPO FestnahmeR 17
Einwilligung 18
Notstände nach BGB 19
Schuld
§ 33 Notwehrexzess 20
21. Irrtümer ETBI 22
actio libera in causa 23
§ 35 Entschuldigender Notstand 24
25. versuchtesBegehungsdelikt
unmittelbares Ansetzen26
Rücktritt
§ 2427
besondere Deliktsformen28
29. vorsätzlichesUnterlassungsdelikt
30. unechtGarantenstellung31
32. Fahrlässigkeitstat
Vorsatz FahrlässigkeitKombination
33
34. T+T
Abgrenzung35
Täterschaft
mittelbare §25 I Alt.236
Mittäterschaft §25 II37
38. Teilnahme
Anstiftung39
Beihilfe
40
Akzessorietätslockerung §28siehe Mindmaps StrafBT
Konkurrenzen
41
4. - Malkus-Pierenkemper - StrafR AT - Überblick.mmap - 08.01.2009 -
Aufgaben & ZweckeStrafrecht
Rechtsgüterschutz
Individual RG höchstpersönliche
Eigentum
RG Allgemeinheit
Kombination möglich z.B. §306a
rechtfertigende Einwilligung möglich Ausn.: Leben
nicht möglich
WahrungRechtsfriedens
Straftheorien
absolute
Kant + Hegel"Insel-Beispiel"
Vergeltungstheorien
repressive Wirkung
Sühnetheorie
relative
Generalprävention
Feuerbach
AbschreckungAllgemeinheit
SpezialpräventionLiszt
Täter Mittelpunkt
Vereinigungstheorie
h.M
Gesamtwürdigung
§ 46 StGB
ultima ratio
wennunzureichenderSchutz
andereRechtsordnungenz.B. ZivilR
5. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT- Aufgaben Zwecke Strafrecht.mmap - 08.01.2009 -
Garantie-funktionen
desStrafrechts
Art.103 II GGauch Art.7 I EMRK, §§1,2 StGB
Rückwirkungs-verbot
nicht Änderung Rspr.
nicht VerfahrensR + Verjährung
Mauerschützen-fall
RadbruchscheFormel
unerträglicherWiderspruchGerechtigkeit
BGHSt 39,1
Bestimmtheits-gebot
nulla poena nullumcrimen sine lege
hinreichendbestimmt
Voraussetzungen
Rechtsfolgen
z.B. Grafittinicht §303 I Einführung §303 II
insbes.Fahrlässigkeitstaten ErgänzungsTBe
VerbotGewohnheitsR
nullum crimensine lege scripta
alic abzulehnen
AblehnungZüchtigungsR
Analogieverbot
Gesetzesanalogie
ÜbertragungGrundgedanke
Rechtsanalogie
Prinzipentwicklungmehreren Vorschriften
keine ~ zu Lasten Täters
z.B. §123 durch Anrufe,stattdessen Auslegung§240
gilt nicht für StPO
Auslegungs-methoden
grammatischeWortlaut
systematischStellung im Normengefüge
teleologischRatio
historische
verfassungskonformez.B. Mordmerkmalerestriktiv
arg. Art.1 GGlebenslangeFreiheitsstrafe
GemeinschaftfR konforme
EinheitlichkeitRechtsordnung
grds. Anwendung BGBz.B. §90 BGB
Ausnahme:Besonderheitenz.B. Geburt
in dubio pro reo
Art.103 II
Stufenverhältnis das Mindere
Wahlfeststellung
verfassungskonformsonst Lücken
unechteTatsachenalternativität
echte
Tatbestandsalternativität
bedarf rechtsethischeVergleichbarkeit
annähernd gleicher Vorwurf
Prüfung alswäre zweifellos
Postpendenz+ Präpendenz
Nichtaufklärbarkeit
zeitliches in dubio
6. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT Garantiefunktionen Strafrechts.mmap - 08.01.2009 -
GrundlagenStrafbarkeit
Handlungsbegriff
menschliches Verhalten/= Tierangriffe
aber: Hetzen des Hundes = menschl.
äußerlich erkennbar /= Gedanken, Wünsche
vom Willen getragen
/=
Schlaf
Reflexe
vis absoluta vis compulsiva
volltrunken
Hypnose
automatische Verhaltensweisen
Unternehmensstrafbarkeit
Theorien
naturalistisch kausalgewollte Veränderung Außenwelt
Vorsatzprüfung in Schuld
finale Handlungslehrezweckbezogen
Vorsatzprüfung subj. TB
soziale Sozialerheblichkeit
personalePersönlichkeitsäußerung
Roxin
Prüfungsaufbau
2 stufiger Aufbau
m.M
Tatbestand + RWzusammen
Lehre negativenTbmerkmale
3 stufiger Aufbau1871
h.M.
Systematik StGB
GrundtatbestandGrundform Deliktes
Geprägestraftatbestandes
Qualifikation/Privilegierung
Ausbau Tatbestandes
abschließendezwingende Regelung
z.B. §§250, 218 III
Privilegierung sperrt Quali
unselbstständige Qualiz.B. §224
(ver-)selbstständig(t)eAbwandlung
z.B. §§249, 252
Entfernung Grunddelikt
eigener Unwert
Strafzumessungsregeln
nach Schuldprüfung
Regelbsp.z.B. §243
/= zwingend
Alternativitätz.B. Diebstahl / Betrug
AuffangTBz.B. §246
RF Tat
§§38 ff.dualistisches RFSystem
Strafen
MaßregelnBesserungSicherung
7. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Grundlagen Strafbarkeit.mmap - 08.01.2009 -
EinteilungDelikte
Verbrechen /Vergehen
§12
Mindeststrafe über1 Jahr Verbrechen
wichtig für:Versuchsstrafbarkeit §23 I
versuchte Beteiligung §30
Erfolgs- /Tätigkeitsdelikte
Erfolg = Eintritt in Außenwelt z.B. §223
ErfolgsqualifikationEintritt bes. Erfolges z.B. §§227, 239a
mind. Fahrlässigkeit Folge §18
Tätigkeits- = bloßes Tätigwerden ausreichend z.B. §153
Glaube derFalschaussageegal
Verletzungs- /Gefährdungsdelikte
Verletzung z.B. §303
Gefährdung
konkret §§315a, 306b II
abstraktkonkrete Gefahr nicht nötig
z.B. §§306a I, 323a, 316,c
abstraktkonkret z.B. Volksverhetzung
Dauer- /Zustandsdelikte
Dauerdelikt =Aufrechterhaltung rw Zustandes
z.B. §§123, 239
Zustandsdelikt = bloße Erzeugung rw Zustandes
wichtigTeilnahme
Dauerdelikte bisBeendigung
Zustandsdelikte mitEintritt Zustandes
Begehung/Unterlassung
Abgrenzung
SchwerpunktVorwerfbarkeith.M.
Unterlassungs~
echtez.B. §323c
unechte§§13 i.V.m. XXX
Allg. /Eigenhändig/Sonderdelikte
Allg.keine bes. Voraus. Täterqualität
Eigenhändige~bes. Verhaltensunwert
z.B. §§173, 153 ff., 323a
Sonderdelikte
wer aufgeführt§14 I
entscheidend mittelbareTäterschaft
echtestrafbegründend
bei §28 entscheidend
unechtstrafschärfend
Vollendung /Unternehmung
Unternehmensdelikte
Versuch stehtVollendung gleich
z.B. §§184, 307,309, 316c, 357
Vorsatz /Fahrlässigkeit
§15 Vorsatz
Abgrenzung
VertrauenAusbleiben Erfolges
Besonders schwereFälle - Regelbsp.
Regelbsp.
widerlegbare Vermutungvorliegen schweren Falles
z.B. §243 I Nr.1-7
8. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Einteilung Delikte.mmap - 08.01.2009 -
VorsätzlichesErfolgsdelikt
TB
Objektiv
Täter/Tatobjekt abhängig vom Delikt
Tathandlung
jedes menschlicheVerhalten
Kausalität
objektive Zurechnung
Subjektiv
TB Vorsatz
WissenVerwirklichung
Arten
Fahrlässigkeit
zum Tatzeitpunkt
sonst. subj. TBM
Irrtümer
error in persona
aberratio ictus
Irrtum Kausalverlauf
Tatbestandsvarianten
objektive BedingungStrafbarkeit
Umstände außerhalb Tatbestandes
muss nicht vom Vorsatz umfasst sein
Irrtümer unbeachtlich
z.B. §231 Schlägerei
z.B.§§186, 283 VI, 283d IV, 323a str.
§18 nicht anwendbar
RWK
Notwehr §32
Notstand §34
zivilR Notstanddefensiv §228 BGB
aggressiv §904 BGB
Einwilligung/Einverständnis
§127 StPO
rechtfertigende Pflichtenkollision
Schuld
Schuld- (un-)fähigkeit
§19 Alter
§20 seelische Störungalic
Trunkenheit
schwerenGewalttaten 3,3Promille
Schuldunfähigkeit3,0 Promille
SchuldformenETBI
persönliche Vorwerfbarkeit
§17Verbotsirrtum
Erlaubnisirrtum
Doppelirrtum
Entschuldigungsgründe
Notwehrexzess §33
entsch. Notstand §35
übergesetzlicherNotstand
Unzumutbarkeitnormgemäßen Verhaltens
Irrtum Entschuldigungsgründe
Strafbarkeits-bedingungen &RF
Strafverfolgungs-voraussetzungen
Strafzumessungsebene
9. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Vorsätzliches Erfolgsdelikt.mmap - 07.01.2009 -
Kausalität
normale Kausalität
Äquivalenztheorie
conditio sinequa non
Adäquanztheorie
M.M.
Einschränkung derÄquivalenztheorie
außerhalb allg.Lebenserfahrung
Relevanztheorie
strafrechtlicherrelevanter Erfolg
MM.
alternativeKausalität
unabhängige Handlungen geben Erfolg
jede für sich ausreichend
Modifikationconditio-Formelnötig
arg. sonst keineVollendungsstrafbarkeit
kumulativeKausalität
zusammen Erfolg
Korrektur überZurechnung
Irrtum
immer nur Versuch
Anwendung conditio-Formel
atypischeKausalität
Schläge androhenFenster springen
Kausalität gegeben
Korrektur überobj. Zurechnung
hypothetischeKausalität
unerheblich
konkreter Erfolgentscheidend
abbrechendeKausalität
neue Ursachenreihe
AbbruchErstbedingung
keine Kausalitätdes Ersten
Dritte unerheblichauch kausal
Herz OP Fall
Rücklichterfall (-)
nur atypischeKausalität
Korrektur über obj.Zurechenbarkeit
BGHSt 4, 360
conditio-Formel
überholendeKausalität
Anwendung conditio-Formel
10. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Kausalität.mmap - 07.01.2009 -
ObjektiveZurechnung
Problemstellung
ist Erfolg KonsequenzVerhaltens?
normativeWertung
Def.
rechtlichmissbilligte Gefahr
Realisierungkonkreten Erfolg
Schaffung rechtlichrelevanten Risikos
Abgrenzungerlaubten Risiko
AufforderungzurgefährlichenFlugreise
atypischeunvorhersehbareVerläufe
Risikozusammenhang- Schutzzweck Norm
Übertretung schützenderVerhaltensnorm?
Auto Geschwindigkeitsfall
Radleuchtenfall RGSt 63, 392
Risikoverringerung
nicht zurechenbarer Erfolg
z.B.Abstiftung
h.M.
keine psychischeBeihilfe
a.A. Rechtfertigung §34
Feuerwehrmann wirft Kind ausbrennendem Haus um es zu retten
kein Pflichtwidrigkeits-Zusammenhang
rechtmäßiges Alternativverhalten
Fahrlässigkeitsdelikten
Eintritt auchpflichtgemäßenVerhalten
mit an SicherheitgrenzenderWahrscheinlichkeit
keine Verwirklichung Risikos
ProblembeiZweifeln
h.M. in dubio pro reo
a.A. Risikoerhöhungslehre
Lastwagen-Fall BGHSt 11, 1
DazwischentretenDritter / Regressfälle
Bratpfannen FallBGH NJW 1966, 1823
Gnadenschuss FallBGH NStZ 2001, 29
Retterschäden
Schäden Retter
insbes. Brandstiftung
Ausnahme: völligunvernünftiger Einsatz
e.A. Adäquanzzusammenhang
a.A. Abgrenzung nachVerantwortungsbereichen
Realisierung neuerselbstständiger Gefahr?
eigenverantwortlicheSelbstgefährdung
keine Strafbarkeit Teilnahme
gemeinsamerDrogenkonsum
e.A.§§20, 35
h.M.Einwiligungsfähigkeit
nicht Geschäftsfähigkeit
Garantenstellung durchTatmittelüberlassung?
e.A.
(+)
arg.
pflichtwidrigesVorverhalten
h.M.(-)
arg. UnterlaufenStraffreiheit
schieß auf mich!Einzelfall abhängig
Operationsverweigerungnach Unfall
offensichtlichtunvernünftig?Grenzen str.
Wann liegtsie vor?
AbgrenzungFremdgefährdungdort Zurechnung gegeben
e.A.zeitliche Reihenfolge Beteiligungsbeiträge
a.A.Kenntnis Gefahr + Sachlage
(-) überlegenes Wissen Dritter
h.M.nach Tatherrschaft + Verantwortung
z.B. abstellen auf Fahrzeugführer
11. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Objektive Zurechnung.mmap - 08.01.2009 -
Vorsatz
Bezugspunkt
TBM
deskriptive Gegenstände realen Welt
normativez.B. fremd, zueignen
Paralellwertung Laiensphäre
evtl. RWK sofern zum TB gehörig
ErfolgsdelikteGeschehensablauf
wesentliche Grundzüge
innerhalb vorhersehbaren
Qualifikationen
die Merkmale
TeilnehmernVorsatz Quali Haupttäter
Vorsatz Begehung
Ausnahme ErfolgsQuali
Priviligierende UmständeVorsatz nötig
evtl. §16 II
Regelbsp.?
nicht zum TB
subjektives Elementaußerhalb TB
VorsatzBegehungRegelbsp.
nicht TBM(Tatumstände)
kein Vorsatz nötig
besonders schwereFolge ErfolgsQuali
objektive Bedingung Strafbarkeit
KenntnisTatumstände
sachgedanklichesMitbewusstsein ausreichend
Arten
dd1
Absichtauch "um zu"
zielgerichteterErfolgswillen
Wortlaut Indiz
dd2sicheres Wissen
Willenselement unerheblich
de
voluntativesElement
Rspr.
Synthese Theorien
möglich gehaltender Erfolg
billigend in Kauf genommen
auch Gleichgültigkeit
Vertrauen Nichteintritt Fahrlässigkeit
e.A.
möglich halten trotzdem Handeln
Möglichkeitstheorie
conkeine Berücksichtigung Zielen
a.A.
wahrscheinlich halten
Wahrscheinlichkeitstheorie
con Wollenselement
a.A.voluntative Theorie
Betonung Wollenselements
abzugrenzen bewussterFahrlässigkeitFranksche Formel
zum Zeitpunkt
§16 I 1Simultanitätsprinzip
§8 ZeitpunktAusführung
Eintritt in Versuchsstadium
auchKoinzidenzprinzipgenannt
der Handlung
nicht des Erfolgseintritts
dolus subsequensnicht strafbar
nachträgliche Billigung
dolus alternativus?
Vorsatz bzgl. mehrer Tatopfernur eines erreichbar
e.A.
Gesetzeskonkurrenzbei unterschiedlicher Schwere Delikte
Versuch leichteren Delikts fällt weg
con.Unwert Alternativ-Vorsatzes
h.M.Idealkonkurrenz Versuch + Vollendung
unabhängig von Schwere Delikte
12. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Vorsatz.mmap - 07.01.2009 -
Irrtum
error inpersona velobjecto
HandlungsobjektRose Rosahl
Hoferbenfall
TäterAuswirkung
gleichwertigeHandlungsobjekte
dannunerheblich
aber keinVersuch amvermeintlichenOpfer
arg. einheitlicherTatvorsatz
ungleichwertigeObjekte §16 I 1
Fahrlässigkeit +Versuch
Auswirkung Beteiligten siehe T+T
actio libera in causa sieh alic
aberratioictus
Abirrung Tat
UngleichwertigkeitObjekte
beachtlich
anvisiert Versuch &Fahrlässigkeit
gleichwertigeObjekte
e.A.Gleichwertigkeitstheorie
Vollendung & Versuch
h.M.
Konkretisierungstheorie
Versuch & Fahrlässigkeit
arg. §16 I 1 kein dolus generalis
a.A.Tatplantheorie
Tatplan entscheidend
Zusammentreffenaberratio ictus &error in persona
h.M. nur aberratio ictus
str.
IrrtumKausalverlauf
bei Erfolgsdelikten
wesentliche Umrisseausreichend
keine andere Bewertungrechtfertigenunwesentlicher Irrtum =
Ausnahme:krasses abweichen
Blutrausch,Jauchegrube
BGHSt 7, 325; BGHSt 14, 193
insbes.mehraktigeGeschehen
e.A.dolus generalis
con.zu weit
a.A.Koinzidenz
Versuch u. Fahrlässigkeit
h.L.
Lehre objektiven Zurechnung
einheitliches Geschehen
Vorsatz Grundzüge Tat
Rspr.
normative BegrenzungVorsatzes
wesentliche Abweichung?
Irrtum TBVarianten
objektiveVerwirklichungsubjektiv andere
e.A.Unbeachtlichkeit
a.A.Beachtlichkeit
h.M.
unterstellen generellerVorstellung
bei qualitativerVergleichbarkeit
Verbots- u.TB-Irrtum
e.A.Vorsatz = Tatsachenkenntnis
a.A.
Differenzierung nach Art Bewertungen
Außerstrafrechtliche Tatsachen §16
Strafrechtliche Tatsachen §17
h.M.
Tatsachen u. rechtlicheParalellwertung Laiensphäreergeben Vorsatz = §16
13. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Irrtum beim subjektiven TB.mmap - 08.01.2009 -
Rechtswidrigkeit
Notwehr Notwehrlage
Notwehrhandlung Gebotenheit
subjektives Rechtfertigungselement
Irrtumsfragen
rechtfertigenderNotstand
ZivilRdefensiv §228
aggressiv §904
§ 34
Notstandslage
Notstandshandlung
Abwägung
Angemessenheit
subjektives Element
Irrtümer
EinwilligungEinverständnis
tb Einwilligung = Einverständnis
rf Einwilligung
ausdrücklich
konkludent
mutmaßliche
(...)
rechtfertigendePflichtenkollision
nur beiUnterlassungsdelikten
arg. sonstbesteht keineHandlungspflicht
ZüchtigungsR -
FestnahmeR §127 StPO
Selbsthilfe §§229, 230 BGB
Prüfungs-reihenfolge
spezielle vorallgemeinen
zuerstzivilrechtliche
§34 zum Schluss
14. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Rechtswidrigkeit.mmap - 08.01.2009 -
Notwehr §32
Notwehrlage
Angriffalle RG /= §34
gegenwärtig
rw
Notwehrhandlung
Verteidigung
erforderlich
geboten
Verteidigungswille
Notwehrlage
Angriff
jedes menschlicheVerhalten
Tiere wenn Werkzeug
über Bagatelle
kein Scheinangriff
Putativnotwehr
AbgrenzungScherzangriff ETBI
durch Unterlassen?
e.A.
(-)
Arg. Begriff
nur §34
h.M.
(+)
e.A. §13
a.A. §323c schlichteRechtspflicht
taugliches RG
jedes Gut
Intimsspähre EhreBild Eigentum... auch Nothilfe
(-) RG Staates
berufen durchPolizei (-) soweit öR
Arg. stützenges. Grundlage
auch fahrlässiges + unbewusstes Verhalten h.M.
gegenwärtig
unmittelbar bevorstehen
umschlagen droht...
auch Wdh.
(-)Präventive Abwehr
(-) Dauergefahr
Selbstsschussanlagee.A.
erst wirksamwerden
aber fehlendeErforderlichkeit
gerade stattfinden
noch andauern
noch kein Abschluss
auch Flucht
objektive Sachlage
RW
Widerspruch Rechtsordnung jede Verletzung Verhaltenspflichten
keine Notwehr gegen Notwehr
Sorgfaltswidrigkeitausreichend?
Verkennung eines vermeintlich drohendenAngriffs, der tatsächlich nicht gegeben ist
e.A. (+) wenn drohender Erfolg Unwert
a.A. (+) bei fehlender Handlungsbefugnis
h.M.
Handlungsunrecht nötig
Arg. kein Güterabwägung
bedarf Sorgfaltswidrigkeit
keine Schuld nötig
Notwehrhandlung
Verteidigung
jedes VerhaltenBeendigung Angriff
gegen RGAngreifers
AusnahmeWerkzeug(Drittwirkung)
Erforderlichkeit
beitragen sofortigenBeendigung
Recht weicht nicht Unrechtkeine Güterabwägung
relativ mildestes MittelVerkennen ETBI
objektiv ex ante Beurteilung
Gebotenheit
fehlendesRechtsbewährungsinteresse
Vorsicht schuldlosHandelnden
Ehegatten
SpannungsverhältnisGrantenstellung
krassesMissverhältnis
h.M.Einschränkung
Kirschbaumfall (Opa imRollstuhl schießt auf stehlendeKinder im Baum)
Notwehrprovokation
Absichtsprovokation
h.M.keine Notwehr
Arg. er ist Angreifer
h.L.Stufenverhältnis
Arg. Angriff bleibt rw
a.A.
actio illicitain causa
FahrlässigkeitStrafbarkeit
con. RisikospähreAngreifers
bei ÜberreaktionenWideraufleben Notwehr
sonstigesvorwerfbaresVerhalten
sozialunethisches Verhalten
h.M.( - ) NotwehrStufen-Theorie
h.L.nur rw Vorverhalten
Abwehrprovokation
ausrüsten mit Abwehrmittel
h.M.uneingeschränktes R
a.A.(-) Notwehr
Einschränkung extremeKonfliktsituationen
Daschner Fall
h.M.(-)
keine VHM Prüfungnur sozialethische Schranken
Einschränkungdurch Art.2EMRK?
h.M.(-)
arg. Addressat nur der Staat
subj. Element
objektiv gerechtfertigtohne Willen
e.A.subjektiv unerheblich
Arg.Wortlaut
h.M.
keine Notwehrbedarf Kenntnis
e.A.Versuch
Rspr.vollendete rw Tat
arg.kein Entfallen Handlungsunrechts
objektiv nichtgerechtfertigt denktaber...ETBI
IrrtumETBI
entscheidend beiFahrlässigkeitsdelikten
15. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Notwehr §32.mmap - 08.01.2009 -
RechtfertigenderNotstand §§34StGB, 16 OWig
Abgrenzung Notwehrnur Gefahr nicht Angriff
Abwägung RG
Notstandslage
Notstandshandlung
Erforderlichkeit
Abwägung
Angemessenheit
subjektives Element
Notstandslage
Gefahr
Schadenwahrscheinlich
gegenwärtig
Unterschied§§228/904 drohend
unmitelbar bevor
auch Dauergefahr Damokles
RG
alle RG
auch derAllgemeinheit
wenn keinestaatl. Hilfe
/= §32
Notstandshandlung
erforderlich siehe §32
zum Ausweichen gehalten
Abwägung
geschütztes RGmuss überwiegen
auch Gefahr Schaden
AngemessenheitAbwehr
rechtliche-/ sozialethische Schrankenz.B. Duldungspflichten
ZumutbarkeitHinnehmens
FeuerwehrPolizei
schuldhaftesVerursachen?
e.A. kein Notstandarg. §35
h.M.bei Abwägung
a.A.illicita in causa
Bestrafung wegenFahrlässigkeit
Nötigungsnotstand
e.A.§34
arg. Grund Konfliktlageunerheblich
h.M.
nur §35
arg.rw keine Lösung
Seite des Unrechts
Eingriff essentiellenKern GR
Zwangsblutabnahme Fall
h.M.
(+) Abwägung
nicht angemessen
nur §35
a.A.
(+) §34
Schutz + Beistandspflichten
conGrenze Duldungspflicht
(-) wenn rechtliches Verfahren möglich
subjektiver TBRettungswille
siehe Notwehr
IrrtumETBI
16. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Rechtfertigender Notstand §§34 StGB, 16 OWig.mmap - 08.01.2009 -
FestnahmeR§127 StPO
jedermann
frischer Tat
Festnahmegründe
Verhältnismäßigkeit
subj. Element
jedermann
Ausnahme gegenWille Polizei
frischer Tatbetroffen
am Tatort gestellt
h.M.
rechtswidrige Tat nötig
sonst nur ETBI
arg.
sonst kein NotwehrR
Differenzierung zwischen I + II
Schutz über§229 BGB
geringereAnforderungen
a.A.
dringenderTatverdachtreicht
arg. RG-Schutz
Festnahmegründe
fluchtverdächtig
UnmöglichkeitIdentitätsfeststellung
Verhältnismäßigkeit
Vergehen Verbrechen
nur unbedingterforderlicheMaßnahmen
nicht ernsthafteGesundheitsschädigung
subjektives RF- ElementFestnahmewille
in Kenntnis Sachlage
17. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-FestnahmeR §127 StPO.mmap - 08.01.2009 -
Einwilligung/Einverständnis
TB ausschließendesEinverständnis
bei Verletzungvon Willen
z.B. §248b, 123, 242,177, 239,240,249
ProblemWillensmangel
z.B. Täuschung
h.M.Irrtümer unbeachtlich
arg. tatsächliches Vorliegen
a.A.(-) bei Täuschung/ Drohung
con Eindringen nicht wertend
keine Kenntnis Täters dann Versuch
Irrtum §16
rf Einwilligung
ZulässigkeitEinwilligung
RG disponibel?
(-) RG Allgemeinheit
Verzicht
ausdrücklich konkludent
vor Verletzung
keine Genehmigung
Einsichtsfähigkeitgeistige sittliche Reife
Umfang RG-Verletzung
KundgabeAußen?
h.M. Willenserklärungstheorie
a.A. innerlich außreichend
freie Willensbildung
h.M. generell unwiksam
a.A. (-) wenn RG bezogen
Drohunge.A. generell (-)
a.A. nur wenn §240
Sittenwidrigkeit §228Sado Maso
nach Ausmaß
Grenze Todesgefahr
Tat sittenwidrig nicht Einwilligung
bei fahrlässigerTötung?
e.A. (-)arg. §216
h.M. (+)
abstellen auf Tatumstände
entscheidend:
Grad Gefährdung
Fahrlässigkeitsgrad
Gewicht Handlungszwecke
arg.
nur Einwilligung inGefährdung nicht Tötung
ärztlicherHeileingriff
h.M.
immer KV
Einwilligung beilege artis
ausreichende Aufklärung
a.A.
lege artis Einverständnis
Erfolgstheoriearg.Körper im Ganzen
mutmaßliche
Handeln materiellenInteresse Betroffenen
anstelleEinwilligungserklärung
hyp. WilleTatzeitpunkt
nicht beientgegenstehendemWillen
erkennbaren
Prinzip mangelndenInteresses
Geldscheinfall
Unfall bester Freund
wenn keine Befragung möglich
bedarf auchsubjektives Element
im Interesse handeln
e.A.Prüfung Betroffenen
18. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Einwilligung Einverständnis.mmap - 08.01.2009 -
Notstände nach BGB
Aggressivnotstand §904
Gefahr nicht von Sache
drohende Gefahr Rechtsgut
Abwendung Einwirkung erforderlich
Schaden unverhältnismäßig größer
subjektiv: Rettungswille
Defensivnotstand §228
durch Sache
drohende Gefahr
Abwendungnotwendig
Bedrohung unverhältnismäßig groß
subjektiv: Rettungswille
19. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Notstände nach BGB.mmap - 07.01.2009 -
§33 NotwehrExzess
Einordnung
trotz WortlautEntschuldigung nicht Rechtfertigung
ÜberschreitungNotwehr Grenzen
h.M.
rw gegenwärtiger Angriff §32
über erforderlichegebotene Abwehr hinaus
Intensivernotwehrexzess
a.A.
arg. Wortlaut
extensiver Exzess
auch zeitliche Grenzen
con.
Bewusstsein zeitlicherÜberschreitung
wenn nichtbewusst dann ETBI
nur nachzeitiger
AsthenischeAffekte
Verwirrung, Furcht, Schrecken
Abgrenzungstenische
Wut Hass
dürfen nicht überwiegen
Mitursächlichkeit ausreichend
hoher Grad erforderlich
bewusstesÜberschreiten
e.A. (-) §33
h.M.egal
Arg. Psyche
Putativ NotwehrExzess
Irrtum VorliegenNotwehrlage &ÜberschreitenGebotenen
h.M.kein §33
allg. Irrtumsregeln
a.A.§33~
provozierteNotwehrlage
nur bei fahrlässigerProvokation
Rspr.
(-)
arg.
vorgefassterEntschluss
a.A.
möglich
arg.
VergleichentschuldigenderNotstand
20. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-§33 Notwehr Exzess.mmap - 08.01.2009 -
Schuld-Irrtümer
Unrechts-bewusstsein
KenntnisspezifischerRG-Verletzung
keine Kenntnis Tatbestandes nötig
§17 direkterVerbotsirrtum
fehlendes Unrechts-bewusstsein
ohne Schuld wenn unvermeidbar
Vermeidbarkeit?
BerücksichtigungKenntnisse Fähigkeiten
Anlass Erkundigung
hyp. KausalitätErlaubnisirrtum
indirekter Verbotsirrtum
Annahme Rechtfertigung
ETBIsiehe .map ETBI
Erlaubnisexistenzirrtumz.B. ZüchtigungsR
Erlaubnisumfangsirrtum
UmfangRechtfertigung
§17 anwendbar
Doppelirrtum
fehlendesUnrechtsbewusstsein
ETBI undErlaubnis/Verbotsirrtum
z.B.
hält in §32 Tötung fürgenerell zulässig
Täter glaubtUnrecht begehen
Ausgleich einesIrrtums durchanderen?
h.M.kein Ausgleich möglich
z.B. Wahndelikt + Verbotsirrtum
21. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Schuld- Irrtümer.mmap - 08.01.2009 -
Erlaubnistatbestandsirrtum
Vorsatztheorien
Bewusstsein RWVorsatzbestandteil dolus malus
RF. §16 I S.1
§17 spricht dagegen con. später eingefügt
Lehre negativeTatbestandsmerkmale
Kompensation Erfolgsunrechts
R.F. unmittelbareAnwendung §16 I S.1
Unrecht nicht = Unrecht
con. Wortlaut §16
strengeSchuldtheorie
RF. §17 Verbotsirrtum
bei Vermeidbarkeit: §49 I
bei Unvermeidbarkeit keineFahrlässigkeitsbestrafung
ungerechte Ergebnisse
beimSachverhaltsirrtum
eingeschränkteSchuldtheorie(h.M)
Differenzierung Erlaubnisirrtum/ErlaubnistatbestandsirrtumErlaubnisirrtum §17
e.A.
rechtsfolgenverweisende Schuldtheorie
nur Entfall Vorsatzschuldvorwurfs
wichtig bei Teilnehmerstrafbarkeit
nur RF des §16 I
a.A.reine eingeschränkte Schuldtheorie
§16 I analog
möglich haltenausreichend?
e.A.
-nur Entschuldigung
Arg.
Irrtumvermeidbar
conZirkelschluss
a.A.
(+)Handeln im Vertrauen
(-)Gleichgültigkeit
h.M.
Differenzierung
Notwehrsicheres Wissen
Notstandmögich halten
KlausurPrüfung
hypothetischePrüfung
nachVorstellungIrrenden
Fahrlässigkeits Deliktnicht vergessen
UnrechtsbewusstseinSchuldelement
22. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Erlaubnistatbestandsirrtum.mmap - 08.01.2009 -
Actio libera in causa
Begriff
Ingangsetzen Geschehensablaufzu Ende in Schuldunfähigkeit
Arg. §323a nur geringe Strafe
e.A. Anwendung alic
h.M.keine Anwendung
arg. §20 i.V.m. GR
Vorverlagern Tat
Begründungen
mittelbare Täterschaftsich selbst Werkzeug
con. Wortlaut §25
Ausnahmetheorie
Schuldlösung GewohnheitsR
Ausnahme zu §20
con. Wortlaut
Ausdehnungstheorieweite Auslegung Tatbegehung
con §§20, 16, 17 Tatbegriff
Vorverlegunggstheorie
Tatbestandslösung h.M.
nicht beiVerkehrsdelikten
relevante Handlung betrinken
arg.
mittelbare Täterschaft
con
eigenhändige Delikte
Schuldprinzip
Bestimmtheitsgrundsatz
Analogieverbot
Versuchsgrundsätze
a.A.
schlechthin Ablehnung
arg. §20Koinzidenzprinzip
Handlungspflicht Gesetzgeber
fahrlässigeErfolgsdelikte
Trunkenheitsfahrtauch ohne alic §222!!!
Straßenverkehrs-delikte
§315c
keine Strafbarkeit
Trinken kein Führen
Auswirkungenerror in persona
h.L.
nur Versuch i.V.m.Fahrlässigkeit
arg.
Vergleich mittelbareTäterschaft
Rspr.Irrtum bleibt unbeachtlich
UnterscheidungVorsatz/Fahrlässigkeit
fahrlässiges Versetzenvorsätzliche Begehung
vorsätzliches Versetzenfahrlässiges Begehenfahrlässige alic
23. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Actio libera in causa.mmap - 07.01.2009 -
EntschuldigenderNotstand §35
AbgrenzungRechtfertigung
keine überwiegenden RG
arg. Selbsterhaltung
Beschränkung: LeibLeben Freiheit
eigene
RG Nahestehender
Teilnahme möglich
Irrtum §35 II
Notstandslage
Notstandsgüter
Leben
Leib
Freiheit
gegenwärtigeGefahr
siehe §34
WahrscheinlichkeitSchadens
unmittelbar bevorstehend
auch Dauergefahr
Notstands-handlung
Abwehr Gefahr
von sich
von Angehörigen §11 I
von Nahestehenden
nicht andersabwendbar
Grundsatz Erforderlichkeit
zumutbares geeignetesmildestes Mittel
GrundsatzVerhältnismäßigkeit zwischen RG
Rettungswille
subj. Element
in Kenntnis Umstände
Wille GefahrenabwehrIrrtümer§35 II
NötigungsNotstand
zwingen zustrafbarenVerhalten
keine Abwehrgegen Angreifer(-) §32
kein überwiegender Interessen(-)§34
h.M.nur §35
Einschränkung§35 I 2
Zumutbarkeit Hinnehmens
Selbstverursachung
h.M.
pflichtwidrigesVerhalten
a.A.
schuldhaftesVerhalten
besondereRechtsverhältnisse
SchutzpflichtenBademeister
Garantenstellung §13
Disproportionalität RG
übergesetzlicherNotstand
gegenwärtigeLebensgefahr
kein §§34, 35
ethischeGesamtwertunggeringes Übel
keine ZumutbarkeitHinnehmensAnlehnung §35 I 2
mit Gefahrabwendungswille
24. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT- Entschuldigender Notstand §35.mmap - 08.01.2009 -
Versuch§§22, 23 I, 12
StrafgründeVersuchs
e.A.
objektive Versuchstheorien
Gefährdung von RG
con. Strafbarkeit untauglichen Versuchs
Rspr.
subjektive Versuchstheorien
Betätigung rechtsfeindlichen Willens
con. Vorbereitung straflos
Roxindualistisch
objektiv + subjektiv
h.L.Eindruckstheorien
erschütternder Rechtseindruck
StadienDelikts
1. Phase Tatentschlussgrds. straflos Ausnahme §30 II
2. PhaseVorbereitung
grds. straflos
Ausnahmenz.B. §§149, 310, 234a III
3. PhaseVersuch
subjektiv objektive Eindruckstheorie
(-) Fahrlässigkeitsdelikts
(-) UnternehmensdelikteArg. §11 I
Jagdwilderei
Regelbsph.M.
(-)
begriffllich nicht möglich
evt Indiz schwerer Fall
4. Phase
Vollendung Erfüllung aller TB-Merkmale
Unterscheidung wichtig Verjährung
wichtig Beteiligung
5. Phase
Beendigung
Abschluss tatsächlicher Hinsicht
z.B. Delikte überschießenderInnentendenz §§242, 249, 263
Dauerdelikte
auch Qualis möglich h.M.
Tatentschluss
UnterscheidungVollendung/Versuch§16 I 1
Def.h.M.
kein konkretes Wissen nötig
Wollen Vollendung Delikts
unbedingt + endgültigAbgrenzung Tatgeneigtheit
+ wenn Ausführung nur noch vonBedingung abhängt
+ wenn Reihenfolge nicht feststeht
untauglicherVersuch§23 III
wenn entgegenVorstellung
Verwirklichungnicht möglich
Tatsubjekt/ Tatobjekt/ Tatmittel
RF.unbeachtliche Irrtümer
Strafbarkeit bleibt
grobunverständigerVersuch
§23 III Trottelprivileg
UmkehrschlussTatentschluss liegt vor
doch Hexereinicht strafbar
Wahndelikt
straflosIrrtum Strafbarkeit
umgekehrter direkterVerbotsirrtum
umgekehrter direkterSubsumtionsirrtum
umgekehrteErlaubnisirrtum
unmittelbaresAnsetzen bei:
unechtenUnterlassungsdelikt
mittelbarer Täterschaft
Mittäterschaft
vermeintlicher Mittäterschaft
versuchter Anstiftung
Regelbsp.
ErfolgsQualis
alic
Rücktritt §24
fehlgeschlagener Versuch
Alleintäter §24 I
unbeendet I 1 1.Alt
beendet I 1 2.Alt
beendeter untauglicherVersuch §24 I 2
Unterlassungsversuch
mehrere Beteiligte §24 II
(...)bei bes. Deliktsformen
25. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Versuch §§22, 23 I, 12.mmap - 08.01.2009 -
UnmittelbaresAnsetzen
Def.
subjektiv: "jetzt geht's los"objektiv keine Zwischenakte
AbgrenzungstraflosenVorbereitung
e.A.Eindruckstheorie
Betätigung rechtsfeindlichen Willens
a.A.Sphärentheorie
Eindringen in Opfersphäre
a.A. Gefährdungstheorie
Täter hatTB-Merkmal erfüllt
Teilverwirklichung
VorstellungTäters allesNötige zurVerwirklichung
Normalfall beendeter Versuch
notwendigeMitwirkung Opfers
Giftfalle
h.M.aus der Hand geben
vgl. mittelbare Täterschaft
Rspr.bei Möglichhalten
nur bei Verdichtung Gefahr
sonst. VorfeldHandlungen
Pfefferfall nur straflose Vorbereitung
nach subjektivobjektiv
abhängigvom Tatplan
Kofferraum Fall(-) ansetzen
BGH NJW 2002, 1057
Zwischengeschehenentscheidend
enger räumlichzeitlicherZusammenhang
mittelbarerTäterschaft
e.A.
VornahmeHandlungTatmittlers
arg. Vergleichbarkeitunmittelbaren Täterschaft
a.A.
BeginnEinwirkungshandlung
con
VerstoßUnmittelbarkeitserfordernis§22
h.M.
wie beendeter Versuch
aus den Händen geben nach seiner Vorstellung
unmittelbare konkreteGefährdung nur kurze Zeitspannen
Alternativformel:
spätestensHandlungTatmittlers
unechtenUnterlassungsdelikt
sieheUnterlassungsdelikt
Mittäterschaft
Einzellösung
Selbstansetzeneines jeden
Gesamtlösung
nach Vorstellungaller setzt einer an
h.M.
con.
WegfallRücktrittsmöglichkeit
arg.§24 II
vermeintlicherMittäterschaft
V-Mann-Fall
Münzhändler-Fall
h.M.
weite Gesamtlösung
abstellen objektive Tatbeiträge
arg.sonst Strafbarkeitslücken §30 II
a.A.
enge Gesamtlösung
arg.keine Aufspaltung
Glaube an Tatplan nicht ausreichend
nur §30 II
Quali & Privileg.h.M.
erst wenn auchVerwirklichungGrunddelikts
wenn nachfolgenderst dann
zusammengesetzte Delikte
eins ausreichendz.B. §§240,249
Regelbsp.
GrundTB (+) & Regelbsp. Versuch
h.M.
nur wenn Gesamtwürdigung
bedarf vollständigeVerwirklichung
arg. Wortlaut §22
a.A.
wie TB Merkmale
arg.
typisierter erhöhterUnrechtsgehalt
Systematik
conAnalogieverbot
GrundTB Versuch (+) & Regelbesp Versuchs.o.
GrundTB Versuch & Regelbesp (+)h.M.kein Problem
26. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Unmittelbares Ansetzen.mmap - 08.01.2009 -
Rücktritt §24
Allg.
persönlicherStrafaufhebungsgrund keine Mittäter Zurechnung
Zweck
Strafzwecktheorie
nicht Gefährlichkeit Opferschutz
Rückkehr Legalität
Vertrauen Recht
h.M.
Kriminalpol. Theorie Goldene Brücke
Gnaden-TheorieBelohnung
con. Strafrecht
fehlgeschlagenerVersuch
Möglichkeit Vollendung
Def. Erkennen UnmöglichkeitHerbeiführung Erfolges
ohne zeitlicheZäsur
wenn nicht sicher dann offen lassen
ScheiternFreiwilligkeit
weitere MöglichkeitenVerwirklichung
Einzelaktstheorie
isolierte Betrachtung
con.
unangemesseBeschränkung
Rücktrittszweck
Planungshorizont
arg. einfacherer Rücktritt
con. Privilegierung Planenden
GesamtbetrachtungslehreRücktrittshorizont
MöglichkeitVollendung
einheitlicherVorgang
arg. Opferschutz
Denkzettelfälle
=Erreichen von Zwischenzielen
e.A.fehlgeschlagener Versuch
con. keine gesetzliche Stütze
h.M.unerheblich
arg. Wortlaut §24: Tat
BGHSt 39, 221
§24 I 1, 1.AltunbeendeterVersuch
aufgeben ausreichend
auch untauglichen Versuch
solange nichterkannt
Begriff TatVorsicht Spezialität
endgültig
e.A.
komplette Aufgabe
con.Art.103
AusdehnungTatbegriffs
a.A.Abstand konkreter Ausführungshandlung
conkeine Rückkehr Legalität
h.M.
Abstand nehmenkonkreter Tat
freiwillige Aufgabe
e.A.
Franksche Formelich will nicht obwohl ich kann
ich kann nicht obwohl ich will
con.eher Fehlschlag
h.M.
autonom
aus sich selbst
Anstoß von Außen möglich
auch Furcht/ Erschrecken
a.A.normativ Zurückfinden Recht
heteronomDruck/ innerer Zwang
Veränderung Sachlage
wann?
e.A.wenn nach Tatplannoch nicht alles getan
Tatplantheorie
h.M.
Lehr vom Rücktrittshorizont
arg.
keine Privilegierungkrimineller Energie
§24 I 1, 2.AltbeendeterVersuch
VerhinderungVollendung Tat
aktiv
Unterlassen nicht ausreichend
h.M.keine weiteren Voraussetzungen
a.A.Bestleistungstheorie
conWortlaut
beendeter untauglicherVersuch §24 I 2
objektivmisslungen/untauglich
nichterkanntTäter
Bemühen Verhinderung
Unterlassung
auch hier Rücktritt möglich
bedarf aktives Gegensteuern
Problem Mittelssiehe Unterlassungsdelikt
mehreren Beteiligten §24 II
unbeendet/beendet unerheblich
bedarf aktives Gegensteuern
Ausnahme nichtWeiterhandeln
§24 II 1 Verhinderung Vollendung
§24 II 2 Var.1 Bemühung
§24 II 2 Var.2ErfolgsverhinderungsBemühungkein kausaler Tatbeitrag
27. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Rücktritt §24.mmap - 07.01.2009 -
Rücktritt bes.Deliktsformen
RücktrittVersuch Quali?
z.B. Schusswaffe ins Gebüschwerfen i.R.v. §250
Rspr.kein Teilrücktritt
Wortlaut Rücktritts
h.L.(+) §24 ~
arg. Unrechtsreduzierung
Versuch ErfolgsQuali?
siehe VorsatzFahrlässigkeits Delikt
VersuchmittelbarerTäterschaft?
str. §24 I/ 24 II
h.M.
§24 II
arg.
erhöhteGefährlichkeit
Versuch alic
e.A. nicht möglich
arg. keineEntschlussfähigkeit
a.A.
möglich
§24 I
arg. Rückkehr Legalität
Versuch Anstiftungsiehe T+T
Versuch Rauschtat
§24 ~
arg.keine Schlechterstellung Täters
Denkzettelfall
bedingt vorsätzlicher Versuch
Versuchmöglich
AusnahmeFehlschlag
(-) ErreichenzwischenzeitlichesHandlungsziel
Rücktritt trotzVollendung?
Vorstellung mehrer nötiger Tatakte
h.M.(-)
arg.Zweck Rücktritts
a.A.
(+)
arg.Vorsatzaufgabe
nur Fahrlässigkeit
Unternehmensdelikten
§11 I
Rücktritt nicht möglich
evtl. tätige Reue
tätige Reue
§139 IV 1
§306e II
314a III
keine ~Unternehmensdelikte
h.M.
arg.
fehlendeRegelungslücke
28. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Rücktritt bes. Deliktsformen.mmap - 08.01.2009 -
Unterlassungsdelikte
vorsätzliches
unechte Delikte i.V.m. §13
echte
Omissiv-Delikte
keineErfolgsabwendungspflicht
Herleitung Solidarpflicht
z.B. §138, 323c,142 II, 123 I Alt.2
Nichtvornahme gebotener Handlung
physisch reale Möglichkeit Handlung
Zumutbarkeit Handlung
Ausschluss wenn sonstPflichtverletzung z.B. §13
fahrlässiges
echte nur §138 III, Bankrott §283 V
unechte
AbgrenzungfahrlässigeBegehung
wenn mehrdeutigUnterlassen subsidiär
Unterlassen beiGarantenpflicht
versuchtes
Tatentschluss
Vorsatz TB durch Unterlassen
KenntnisGarantenpflicht
Abwendbarkeit
unmittelbaresAnsetzen
e.A.
letzt möglicheAbwendung
con.
StraflückenRettung Drtiter
a.A.
verstreichen erstenMöglichkeit
constraflose Vorbereitung
h.M.
nach Vorstellungkonkrete Gefährdung
aus der Hand geben
Rücktritt
möglichbedarf aktives Gegensteuern
keine unzureichenden Mittel
welches Mittel?
e.A.sicherste Mittel
arg. es gibt nurbeendeten Versuch
a.A.irgendein Mittel
beimunbeendeten
arg. Unterscheidungunbeendet beendet
auch beimuntauglichen?
Rspr.kein Rücktritt
h.L.§24~
T+T
am Unterlassungsdelikteinfach möglich
durch Unterlassen
mehere Pers. - ein Unterlassungsdelikt
bedarfGarantenstellung
29. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Unterlassungsdelikte.mmap - 08.01.2009 -
Vorsätzlichesunechtes
Unterlassungsdelikt
I. TB
Tatsubjekt
Tatobjekt
Eintritt der Erfolges sonst Versuch
Nichtvornahme gebotenen Handlung
Möglichkeit gebotenen Handlung
Garantenstellung
Entsprechungsklausel
hyp. Kausalität & Zurechnung
subj. TB
II. RWK
III. Schuld
NichtvornahmegebotenenHandlung
Abgrenzung TunUnterlassen
h.M.
SchwerpunktVorwerfbarkeit
con. Beliebigkeit
a.A. Energieeinsatz
FahrlässigkeitimZeitpunktTuns
bei Rettungshandlung Effektivität
Möglichkeit Vornahmegebotenen Handlung
tatsächliche Hinsicht
rechtliche Hinsicht
omissio liberain causa
Versetzen ZustandUnmöglichkeit
Strafbarkeit (+)
Garantenstellung
= Rechtspflicht Handeln
Entsprechungsklausel
GleichstellungUnterlassen Tun
unproblematischErfolgsdelikten
verhaltensgebundeneDelikte
z.B. §263 Täuschung,240,211 Heimtücke
Hyp. KausalitätZurechnung
Quasi-Kausalität
h.M.modifizierte conditio...
a.A.
Risikoverringerungslehre
con.
Ausweitung Strafbarkeit
unechtes Delikt wird konkretesGefährdungsdelikt
Nichtvereinbarkeit Gleichstellung
BeihilfeErschwerung ausreichend
subjektiver TB
Wissen um TB-Merkmale
Irrtum Garantenstellung§17
RW-Pflichtenkollision
gleichwertige Pflichten
z.B.RettungsmöglichkeitSchwester oderVerlobte
SchuldZumutbarkeit normgemäßen Verhaltens
Konkurrenzen
§323c tritt zurück
30. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Vorsätzliches unechtes Unterlassungsdelikt.mmap - 08.01.2009 -
Garantenstellung
= Rechtspflicht zum Handeln
Beschützergarantien/Obhutspflichten
FamR
§1353ff, 1626 ff.
EffektivitätFamilien-gemeinschaft
auseinanderleben
e.A. (+)
h.M. (-)
beigeraderLinie
zerstritteneEhegatten
e.A.
Scheidungnötig
h.M.
Ausgangspunkt §1353jedoch Einzelfallbetrachtung
arg.Überdehnung
Schuldprinzip
Geschwister
e.A.(+)
Familienbande
a.A.
tatsächlichesVertrauensVerh.
Bestimmtheitsgrds.
Gefahrengemeinschaft
z.B. Bergkameraden
nicht bei Rauschgift Zechen
nicht WG
vertraglich
bedarf besonderenVertrauensverhältnises
freiwillige tatsächlicheÜbernahme
Babysitter
Gastwirte, Taxifahrer
Amtsträger
z.B. Staatsanwalt...
außerhalbDienstzeiten?
Meldepflicht Straftaten?
nur bei bes. öInteresse
VerantwortlichkeitGefahrenquellen
Überwachungs-Garanten Sicherungspflichten
VSP
Atomkraftwerk, Tierhalter, MieterStreupflicht, KFZ-Besitzer
Provider?TDG nur Kenntnis
Access Provider (-
PflichtBeaufsichtigungDritter
Eltern
Psychos
Kausalität nötig
Arzt Aidskranken?h.M. Aufklärungspflicht
Ingerenz
LedersprayfallBGHSt 37, 106
vorangegangenesgefährdendes Verhalten
e.A.nur strafR-fahrlässiges Vorverhalten
a.A.Pflichtwidrigkeit im zivilR Sinne
durch erlaubteserhöhendes Verhalten?
Notwehr Fall
e.A.
(+) Ingerenz
Arg.
Vermeide-Verantwortlichkeit
h.M.RWK nötig
Arg.§13 restriktiv
auch bei Notstand?
a.A.Differenzierung
e.A.keine Unterscheidung
RW Verhalten ohneZurechnungszusammenhang
h.M.(+)
h.L.
(-)
arg.
restriktiveAuslegung§13
z.B.
Unfall mit überhöhterGeschwindigkeit auchEintritt bei normalerGeschwindigkeit
vorsätzlicherTat?
meist Realisierung geschaffenen Risikos
e.A.
(-)
arg.
Umdeutung Begehungs- inUnterlassungsdelikt
keine Rücktrittspflicht
auch §323c noch möglich
h.M.
(+)
arg.
schon Fahrlässigkeit = Garantenstellungerst Recht Vorsatz
sonst LückenStrafbarkeit Anstifters
auspflichtgemäßemVorverhalten?
z.B. Notwehr
e.A.(+)
RG-Schutz
h.M.
(-)
arg.
keine Güterabwägung in §32
keine Schlechterstellung gegenüber Unbeteiligten
keine Privilegierung Angreifers
31. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Garantenstellung.mmap - 07.01.2009 -
FahrlässigesBegehungsdelikt
Def.
Außerachtlassen der im Verkehr erforderl.Sorgfalt bei Vorhersehbarkeit desErfolges
Arten
unbewusste ~
bewusste ~ dolus eventualis
Leichtfertigkeit zB § 251
I. TB
TB Erfolg durch Handlung
Kausalität conditio sine qua non
objektive Sorgfaltspflichtsverletzung
objektive Zurechnung
Pflichtwidrigkeits-zusammenhang
RisikozusammenhangSchutzzeck Norm
objektive Vorhersehbarkeit
rechnen müssenKausalverlauf & Erfolg
II. Rwk
III. Schuld
Fahrlässigkeitsschuld Unrechtsbewusstsein
sujektive Sorgfaltspflichtsverletzung
subjektiveVorhersehbarkeit
wesentlichenKausalverlaufs
Allg.
§ 15: nur strafbar, wenn gesetzl. normiert
Mittäterschaft nicht möglich arg. kein Vorsatz
§16 I nicht möglich
Anstiftung nicht möglich
objektiveSorgfaltspflichts-verletzung
außer Achtlassen Sorgfalt
Verhaltensnormenz.B. StVO
VerletzungIndiz
auch aus Verkehrssitte
h.M.
ergänzendeGesamtbetrachtung
MaßSorgfalt
besonner Dritter inLage & sozialer Rolle
BerücksichtigungSonderwissen &Sonderkönnen?
VertrauensGrds.erlaubtes Risiko
Begrenzung Sorgfaltspflicht
Kein Einstellen
aufPflichtwidrigkeitDritter
z.B. Fußgängernicht auf Straßelaufen
objektiveZurechnung
Pflichtwidrigkeits-Zusammenhang
h.M.
Eintritt Sicherheit Wahrscheinlichkeitpflichtgemäßem Verhalten nichteingetreten wäre
a.A.Risikoerhöhungslehre
con.Umdeutung in Gefährdungsdelikt
auch beisorgfaltswidrigemOpferverhaltemAutobahnraserfall
BGH NJW2005, 915
Einschränkung durchEigenverantwortlichkeit
arg.
Ende SchutznormAutonomie
wenn schondenn schonvgl. Vorsatz
Ausnahme
überlegenesWissen
Drogenkonsum,Arztverweigerung, HIV
DazwischentretenDritter
unterbrechen Zurechenbarkeit
keine Verwirklichungkonkreten Gefahr
sog. Regressverbot
Ausnahme
Verstoß VorschriftenSchutz vor Dritten
HerbeiführenVerhaltens DritterAuffahrfälle
RisikoZusammenhangSchutzzweck NormAnleuchtfall
RGSt 63, 392
siehe auch .map objektive Zurechnung
Rwk
VerwirklichungUnkenntnis Rf-Lage
Rf-Wille Fahrlässigkeitsdelikt
egal
arg.kein Erfolgsunrecht
Schuld
subjektiveSorgfaltspflichtsverletzungindividuelles können
Vorhersehbarkeitindividuelle Betrachtung
32. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Fahrlässiges Begehungsdelikt.mmap - 08.01.2009 -
Vorsatz-FahrlässigkeitsKombination
Allg.
Regelfall EQ
Ausnahme §315c Vorsatz allein nicht strafbar
Aufbau
Verwirklichung Grunddelikt
Eintritt bes. Tatfolge §18
(-) konkrete Gefahr,Regelbsp.
tatbestandsspezifischerGefahrzusammenhang
Grunddelikt u. Folge
Rechtfertigung Strafandrohung
mind. Fahrlässigkeitbzgl. Folge
objektiveFahrlässigkeits-Element
objektive Sorgfaltspflichtverletzung
VorhersehbarkeitKausalverlauf
schweren Folge
subjektives Element Fähigkeiten & Kenntnisse
tatbestandsspezifischerGefahrzusammenhang
Realisierung grunddeliktsspezifischen Gefahr
§227 Unmittelbarkeit-Zusammenhang
Versuch EQ
1.
GTB nur versucht Folge eingetreten
SchußlösFall
e.A.
keine Verwirklichung Erfolges
Lethalitätslehre enge Auslegung
arg. hohe Strafandrohung
h.M.
weite Auslegung
Zusammenhang besteht
arg. Risiko Ausgangs
2.GTB verwirklicht Folge versucht
ist möglich
3. Versuch & Versuchmöglich
siehe 1.
a.A.
(-) versuchte EQ
arg. Verstoß Art.103
con. Wertung §11 IIRücktritt Versuch EQbei Eintritt Folge?
e.A.(-)
arg.Erfolgsunrecht
h.M.
(+)
arg.Entfallen Anknüpfungspunkts
Analogieverbot Art.103 II
SelbstschädigungOpfers
beim Gefahrzusammenhang
Hochsitzfall
Eingreifen Dritter
BGHSt 31, 96
Rötzel Fallh.L.
ZurechnungFlucht
BGH NJW 1971, 152
Hetzjagd FallBGHSt 48, 34
Beteiligung EQ
Anstiftung
Mittäterschaft
Zurechenbarkeit §29
Einfluss verminderterSteuerungsfähigkeit?
e.A.(+)
arg.Einsichtsfähigkeit
h.M.kein Einfluß
fahrlässigeTeilnahme
e.A.
§11 II
Teilnahme möglich
con.§§26, 27 bedürfen Vorsatz
a.A.§29
con.§29 nur Schuld
a.A.
§18 ~
Anstiftung & Fahrlässigkeit Folge
con.Analogieverbot
kein intendierte Strafbarkeit
h.M.nicht möglich
arg.doppelter Anstiftervorsatz
33. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Vorsatz-Fahrlässigkeits Kombination.mmap - 08.01.2009 -
T+T
Allg.
dualistisches Prinzip
Einheitstäter nur Fahrlässigkeit OWI
e.A. dual auch FahrlässigkeitVorteil Zurechenbarkeit
con. in dubio...
TäterschaftTeilnahme
eindeutige Fälle
negativ Selektion kein Täterqualität
positiv Selektion selbst TB verwirklicht
Problematische Fälle
Täterschaft §25 I, II
unmittelbare §25 I, 1.Alt Handlungsherrschaft
mittelbare §25 I, 2.Alt
übergeordnete Wissens/Willensherrschaft
durch Unterlassen?
durch Strafbarkeitsmangel Werkzeuges
Täter hinter Täter
Versuch
Exzess
Irrtümer
Mittäterschaft §25 II
funktionelle Tatherrschaft
gemeinsamer Tatentschluss Tatplan
objektivesMerkmal
objektiver Tatbeitrag
sukzessive Mittäterschaft
Mittäterexzess
Irrtümer
eip beimTatnächsten
AuswirkungMittäter
Versuch
fahrlässige Mittäterschaft?
Prüfungsaufbau
Teilnahme§§26, 27
Akzessorietät
Teilnehmer als Tatopfer
notwendige Teilnahme
Anstiftung
Bestimmung
doppelterAnstiftervorsatz
Teilnahme VorsatzFahrlässigkeits Kombi.
Auswirkung eip Anstifter
Verknüpfung eip &zugleich Tatopfer
Versuch
versuchte Anstiftung
Anstiftung zum Versuch
Rücktritt
Beihilfe
"Hilfeleisten"
Kausalit Zurechnung
durch neutrales Verhalten?
Unterlassenzum
durch
sukzessive Beihilfe
doppelter Gehilfenvorsatz
ETBI Haupttäter
Versuchzum
versuchte Beihilfe
Beihilfe zur Teilnahme
Teilnahme am EQ
Exzess
eep
durchUnterlassen?
gegenüber Begehungstäter
Lit.Abgrenzung nach Tatherrschaft & Randfigur
Rspr.Täterwille entscheidend
e.A.
differenziertnachGarantenpflicht
Beschützergarant = Täter
Überwachergarant = Teilnehmer
a.A.Pflichtdelikt gibt Täterschaft
con.Entsprechungsklausel
wenn (-)
evtl. §27 durchpflichtwidrigesUnterlassen
34. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-T+T.mmap - 08.01.2009 -
TäterschaftTeilnahme
Relevanz
Anstiftung & mittelbare Täterschaft
Beilhilfe + Mittäterschaft
Grund: Prinzip limitierten Akzessorietät
eindeutigeFälle
Negativ-Selektion
eigenhändigeDelikte
z.B. §323a
Aussagedelikte
Sonderdelikte
echte
Subjektsquali.strafbegründend Amtsdelikte
unechtestrafschärfende Wirkung
uneigentlicheAmtsdelikte z.B. §120
Pflichtdelikte§§142, 266
Unterlassungsdelikte
Positiv-Selektion
eigenhändige Verwirklichkung
jedoch
BadewannenfallRGSt 74,84
Staschynski-FallBGHSt 18,87
früher nur animus Theorie
problematischeFälle
h.L.
Tatherrschaftslehre
Verbindung objektiv & subjektiv
in Händen haltenGeschehensablauf
vom Vorsatzumfasst
lenken & beherrschenstoppen o. ablaufen
Teilnehmerfördern
gemeinschaftliche Begehung
funktionaleTatherrschaft
e.A.
formal objektiveBetrachtung
ganz oder teilweiseselbst vornehmen
con.
keine Erklärungmittelbarer Täterschaft
Rspr.
subjektive Theorie
Anknüpfung Willensrichtung
Grad eigen Interesses
Umfang Tatbeteiligung
Tatherrschaft/ Wille Tatherrschaft
arg.§25
Prüfungsstandort
Tatherrschaftslehrenach Kausalität
arg.objektiv
subjektive Theorieim subjektiven TB
beim Vorsatz
35. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Abgrenzung Täterschaft Teilnahme.mmap - 08.01.2009 -
Mittelbare Täterschaft §25 I, 2.Alt
Irrtümer
Exzess
bewusstesÜberschreiten
keine Verantwortlichkeit nach §29
soweit nicht gewusst
Hintermann §26Vordermann Tatmittler
Hintermann denkt schuldhaft §26 (+)
Hintermann denkt vorsätzlich§30
sonst fahrlässige Tat
Hintermann §25 I 2.Alt.,Vordermann Täter
Hintermann denkt schuldlos
e.A. Versuch mit §25 I 2.Alt
h.M.
§26
a majore ad minus
EinschlussAnstiftervorsatz
Hintermann denkt unvorsätzliche.A. Versuch mit §25 I 2.Alt
h.M. Anstiftung s.o.
eip VordermannAuswirkung Hintermann?
e.A. aberratio ictus
a.A.
Differenzierung
Selbstindividualisierung dann ictus
überlassen Auswahleip
arg. Gefährlichkeit
obj. TB
Tätertauglichkeit z.B. Amtsdelikte
nicht eigenhändige Begehung
tatbestandsmäßigeHandlung Tatmittlers
zurechenbarerVerursachungsbeitrag
Tatherrschaftslehre
subjektive Theorie
subj. TBAllg. TB Vorsatz §15
bzgl obj. TB
einschließlich WissenWollen HandelnVordermanns Rspr. Täterwillen
deliktsspezifische Merkmale
TB Verschiebung §28 II
Wissens/ Willens-Herrschaft
Falle
e.A.
Selbstschädigungmittelbarer Täterschaft
con fehlende Einwirkung
h.M. unmittelbare Täterschaft
z.B. GiftfalleBGHSt 43,177
durchUnterlassen?
NichtGarant auf Garant
Tatherrschaft kreiertunmittelbare Begehung
Garant auf Garant
unechtes Unterlassenin mittelbarerT
Garant hindertSchützling nicht
Mauerschützen
h.L.
(-)
arg.
keineEinflussnahme
(+) unmittelbares Unterlassen
Rspr.
(+)
Täter hinter Täter
arg.
Zurechenbarkeitersetzt Tun
StrafbarkeitsmangelWerkzeugs
objektiv TB-los/nicht TB-mäßig
Selbstverletzung/Selbsttötung
qualifikationslosdoloses Werkzeug
Pflichtverletzungbei Pflichtdeliktenausreichend
für mittelbareTäterschaft
h.M.normative Tatherrschaft
ohne Vorsatz
Herrschaft kraft Wissens
zB A bittet B ihm Koffer zu geben. B hältA für Eigentümer, tatsächlich Koffer des C
absichtslosdoloses Werkzeug
GummiballfallRGSt 39,39
e.A.keine Herrschaft
arg.keine Kontrolle
h.M.(+) §25 I 2.Alt
arg.Tatherrschaft
RMz.B.Ausnutzen Polizei
schuldlos/schuldunfähig
Kenntnis & Ausnutzen
(+) §25 I 2.Alt
bewirkenSchuldlosigkeitz.B. Nötigungsherrschaft
unvermeidbarerVerbotsirrtummittelbare Täterschaft möglich
ETBIh.M.
Teilnahme möglichAbgrenzung nötigzur mittelbaren Täterschaft
Ausnutzen o. Herbeiführen
Herrschaft trotzdem nötig
TäterhinterTäter
staatlicher OrganisationsherrschaftMauerschützen
"Rädchen im System"
Ausnutzen vermeidbarerVerbotsirrtums
Katzenkönig Fall
h.M.Tatherrschaft nach Intensität Einwirkung
(+) mittelbare Täterschaft
a.A.strenge Verantwortungstheorie
nur Anstiftung
a.A.eingeschränkte Verantwortungstheorie
Irrender beherrschbar?
BGHSt 35, 347
trotz dolosem Werkzeug §25 I, 2.Alt.durch überlegenes Wissen
IdentitätstäuschungWerkzeugs
"Dohna-Fall"(Lehrbuch-Klassiker)
manipulierter error in persona
h.M.(+)
arg.Wissensherrschaft
a.A.unmittelbare Nebentäterschaft
a.A.Anstiftung
con.omnimodo facturus
Versuch
AbgrenzungVorbereitungshandlung
ansetzenbestimmt
entlassen Einwirkungsbereich
notwendige Mitwirkung OpfersSelbstschädigung
h.L.
aus der Hand geben oder!
keine Zwischenschritte
AlternativFormel
Rspr.
ungewissesErscheinen
erst beitatsächlichemErscheinen
gewissesErscheinenAbschluss Handlung
36. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Mittelbare Täterschaft §25 I, 2.Alt.mmap - 08.01.2009 -
Mittäterschaft §25 II
Tätertauglichkeit
gemeinschaftlicheBegehung
tatbestandsmäßigeHandlung des Anderen
Zurechenbarkeit§25 II
eigener Tatbeitrag
gemeinsamer Tatplan
Tatherrschaft/ Täterwille
evtl. §28
Allg.
Nebentäterschaft
kein gewolltesZusammenwirken
grds. §25 II Zurechnung aber taugliche Täter/=
eigenhändig
Sonderdelikt
Unterlassungsdelikt
Pflichtdelikt
gemeinsamerTatentschluss =Tatplan
konstitutives Merkmal
ausdrücklich & konkludent
auch nach Beginn Tatausführung
Bestehen bis ÜberschreitenVersuchsschwelle sonst Rücktritt
objektiver Tatbeitrag
i.d.R. Arbeitsteilung
Zurechnung Tatbeiträge
auch kompletteTatbestände
Beteiligung Ausführungshandlung
keine MitwirkungAusführung
e.A.keine Mittäterschaft
con. Bandenchef
h.M.funktionelle Tatherrschaft
"minus Aktion plus Planung"
Rspr. siehe T+T
sukzessiveMittäterschaft?
wenn noch TB-Handlungen(+) §25 II
Vollendungsphase
ProblemBeendigungsphase
Rspr.
(+) §25 II
Kenntnis Billigung Geschehens
arg. Einverständnis Gesamtplan
con Bestimmtheitsgrds.
h.L.
(-) §25 II
arg.keineTatHerr.möglich
überVergangenheit
keinGesinnungsStrafR
Mittäterexzess
grds. (-)Ausnahme
Rechnen Eintritt
keine Vorstellung
Gleichgültigkeit
bewusst gegen Tatplankeine Zurechnung
Verwirklichung QualiAbweichung wesentlich
(-) Zurechnung
EQ
eigene Fahrlässigkeitausreichend fürZurechnung
Auswirkung eipTatnächsten aufMittäter
MittäterTatopfer
VerfolgerfallProblem anderer Mensch
h.L.keine Tat gegen sich selbst
somit Tat nicht möglich
(+) Rspr.
Seite des Unrechts
Verwirkungsgedanke §315c
con.Vortat Teilnehmer
e.A.beachtlich
Mittäterexzess
h.M.
unbeachtlich
sofern
kein ÜberschreitungAbmachung
Gleichwerigkeit Objekte
Versuchvgl. Versuchsmap
fahrlässige Mittäterschaft?
grds.(-)Einheitstäterprinzip
a.A.
dualistisches Prinzip
con.kein Tatentschluss
arg.Straflücken
Aufbaufragen
gemeinsam
Tatentschluss Tatplanallg. Vorsatz
Wissen & Wollengemein. Handelns
Zurechnung fehlenderBeiträge §25 II
§28 II
getrennt
37. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Mittäterschaft §25 II.mmap - 08.01.2009 -
Teilnahme
Akzessorietät
limitierte
unabhängig vonSchuld Haupttäters
vorsätzliche rwHaupttat auch Versuch
Haupttat nicht versucht
versuchte Teilnahme straflos
versuchte AnstiftungVerbrechen strafbar §30 I
Haupttat versucht Teilnahme (+)
Haupttat vollendetnicht beendet
sukzessiveBeihilfe
möglich
Abgrenzung Begünstigung
maßgeblich Willensrichtung
Haupttat beendet
keine Beihilfe möglich
nur Anschlusstraftaten
HehlereiBegünstigung
TeilnehmerTatopfer?
Förderungs-theorie
keine Strafbarkeit
arg.
kein Schutzihm gegenüber
versuchteAnstiftung/AnstiftungVersuch?
e.A.
versuchteAnstiftung
arg. keinTeilnahmeunR
h.M.Anstiftung Versuch
arg. nur keinErfolgsunR
Anstiftungsiehe eigene .map
Beihilfesiehe eigene .map
Akzessorietäts-lockerung §28
tatbezogene Merkmale
täterbezogene Merkmale
Vorsicht §29
§28 I strafbegründend
§28 II strafschärfend
Vorsicht!gekreuzteMordmerkmale
Verwirklichung Haupttäter
Kenntnis Teilnehmers
Verwirklichung Teilnehmer
38. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Teilnahme.mmap - 08.01.2009 -
Anstiftung
Versuch
VersuchAnstiftung §30 I
nur beiVerbrechen
aus den Händen geben
Gefährdung RG
§31
freiwillige +ernsthaftesverhindern
Anstiftung zum Versuch
wenn HaupttäterVersuchsstadium erreicht
Rücktritt möglich §24 II
Bestimmen
HervorrufenTatentschluss
konkreter Tat
konkreterHaupttäter sonst evtl. §111
durch SchaffungTatanreize?
h.M.
KriteriumpsychischeBeziehung
kommunikativ
sonst nur ignorantia factii
z.B. bloßes HinstellenBaseballschlägers keineAnstiftung
nur Beihilfe
a.A.
sozial inadäquateSachlage ausreichend
a.A. Unrechtspakt
auch Kettenanstiftung möglich
ArtAnstiftung
(-) omnimodo facturusnur §30
psychischeBeihilfe
Tatgeneigtheit Anstiftung möglich
Tatänderung
Abstiften
e.A. psychische Beihilfe nur §34
h.M.
straflos wenn nurrisikoverringernd
arg. keine Zurechnung
Aufstiften
h.M.Anstiftung zur Quali
arg. niedriger UnRgehalt
a.A.arg. Grunddelikt entschlossen
psychische Beihilfe Tatganzen
Umstiftenzum aliud
Anstiftung (+) auch §243
§138 beachten!
Tatplanänderung
e.A. Anstiftung
h.M.psychische Beihilfe
arg. omnimodo facturus
Sonderformen
Mittäterschaftlichegemeinsam
Kettenanstiftung§26 alle
mittelbareAnstiftungTatmittler als Werkzeug
NebentäterAnstiftung
alle §26
evtl. späterernur Versuch
Anstiftung Beihilfe Haupttat
doppelterAnstiftervorsatz
Hervorrufen Tatentschlusses
vorsätzlich rw Haupttat
hinreichend konkretiesiert
agentprovocateur
h.M. (-)
keinVollendungs-vorsatz
wennVollendung
straflos beiVerhinderungBeseitigungSchadensarg.
Auslegung Straftatbestandes
nicht sozial-schädlich
RFertigender Notstand
Diebesfalle
nicht WollenBeendigungausreichend
V-Mann
§160 StPO nur bei Verdacht
sonst Art.6 I EMRK,Art.20 III RW
Verstoß keinBeweisverwertungs-verbot
ExzessHaupttäters
grds.keine Zurechnung Anstifter
unwesentliche Abweichungen egal
EQeigene Fahrlässigkeit nötig
Auswirkung eip
siehe mittelbare Täterschaft
Hoferben & Rose RosahlBGHSt 37,214
Anstifter Tatopfer
Problem straflos beieigener Verletzung
nur Anstiftung zum Versuch
siehe mittelbare Täterschaft
39. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Anstiftung §26.mmap - 08.01.2009 -
Beihilfe §27
Hilfeleisten
jegliches Ermöglichen,Erleichtern, Verstärken
physischeKenntnis Haupttätersunerheblich
psychischeBestärkung Tatentschlusses
Anwesenheit ermutigen ratgeben
(-) geheime Billigung
Kausalität &Zurechnung
e.A. Kausalität Erfolgseintritt nötig
h.M.Förderkausalität ausreichend
arg. Risikoerhöhung
BeihilfedurchneutralesVerhalten?
Verkauf Baseballschläger
Chancenerhöhung gegeben
e.A.(+) Beihilfe wenn erkennen
con. Erschwerung Handelns
h.L.
Theorie sozialen Adäquanz
Begrenzung
Verneinungrelevanten Risikos
Ablehnung Zurechenbarkeit
a.A. nur §§138, 323c
Rspr.
Behandlungsubjektiven TB
Wissen um Verwendung
Billigung der Ermöglichung
(-) wenn nur Möglichhalten Tat
Unterlassen
zum möglich
durch
wennGarantenstellung
ZeitpunktHilfeleistung
nicht möglich nach Beendigung
sukzessiveBeihilfe?
h.M.
möglich
AbgrenzungBegünstigung
nachWillensrichtung
a.A.Vorrang sukzessiver Beihilfe
e.A.nicht möglich
arg. Art.103 II
doppelterGehilfenvorsatz
Unterstützungshandlung
Haupttat
erfassenwesentlichen Gehalts
keine fahrlässigeBeihilfe
weniger streng als bei §26
ETBIHaupttäter
h.M.Vorsatz bleibt unberührt
Beihilfe bleibt möglich
kommt auf Theorie an
bzgl. Versuch
Beihilfe zur versuchten TatGeltung allg. Regeln
versuchteBeihilfestraflos
BeihilfeTeilnahme
möglich
Exzess & EIPvgl. Anstiftung
bei Ablehnung an §§259, 261 denken!
40. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Beihilfe §27.mmap - 07.01.2009 -
Konkurrenzen§§52-55
Handlungseinheit
im nat. Sinn ein Entschluss eine Betätigung
natürlicheHandlungseinheit
enger zeitlicherräumlicherZusammenhang & einheitlicher Wille
PolizeifluchtfälleBGHSt 22, 67
rechtliche
tatbestandlliche
mehraktige (+)zusammengesetzteDelikte
auch Dauerdelikte
durchKlammerwirkung
Strafrahmen
Lit.: Ablehnung
zeitgleichewechselseitigeAngriffe Einzelfall abhängig
fortgesetzteHandlung
e.A.
Gesamtvorsatzgegen RG
über längeren Zeitraum
immer gleiche Delikte
h.M.
(-)
Jahrhundert-entscheidung
BGHSt 40, 138
arg.fehlen einer RGL
Strafklageverbrauch
Handlungsmehrheit
was nichtHandlungseinheitist
Gesetzeskonkurrenz(bei Handlungseinheit)
Spezialitäteigenes Unrecht
z.B.§224, 252, EQ
Subsidiarität
gesetzlicheNormierung
gleicheSchutzrichtung
Konsumtion
andere Schutzrichtung
typischerweiseMitverwirklichung
IdealkonkurrenzKlarstellungsfunktion
dient auch Tenorbereinigung
Realkonkurrenz
41. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT-Konkurrenzen §§52-55.mmap - 08.01.2009 -
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Strafrecht
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Karteikarten (je 8,90 €) � Zivilrecht: BGB AT/Grundlagen/ �Schemata � Strafrecht: AT/BT-1/BT-2/Streitfragen � Öffentliches Recht: StaatsorgaR/GrundR/VerwR
� �Standardfälle für Anfänger Band 1 (9,90 €) � Standardfälle für Anfänger Band 2 (7,90 €) � Standardfälle für Fortgeschrittene (9,90 €) � �Basiswissen Strafrecht (AT) (Frage-Antwort) � �Basiswissen Strafrecht BT 1 und � �BT 2 (7 €) � Strafrecht (AT) (7,90 €) � Strafrecht (BT) 1 – Vermögensdelikte (7,90 €) � Strafrecht (BT) 2 – Nichtvermögensdelikte (7,90 €) � Jugendstrafrecht/Strafvollzug/Kriminologie (7,00 €) � �Definitionen für die Strafrechtsklausur (7,90 €) Assessorexamen
Öffentliches Recht � Die Relationstechnik (7 €) � Der Aktenvortrag im Strafrecht (7,90 €) � Der Aktenvortrag im Wahlfach Strafrecht � Der Aktenvortrag im Zivilrecht (7,90 €) � Der Aktenvortrag im Öffentlichen Recht (7,90 €) � Urteilsklausuren Zivilrecht (7,90 €) � Anwaltsklausuren Zivilrecht (7,00 €) � Staatsanwaltl. Sitzungsdienst & Plädoyer (7,90 €) � Die strafrechtliche Assessorklausur (7,90 €) � Die öff.-rechtl. Assessorklausur Bd.1 (7,90 €) � Die öff.-rechtl. Assessorklausur Bd.2 (7,90 €) � Zwangsvollstreckungsklausuren (7,90 €) � Vertragsgestaltung in der Anwaltsstation (7 €)
BWL & VWL
� Standardfälle Staatsrecht I – StaatsorgaR (9,90 €) � Standardfälle Staatsrecht II – Grundrechte (9,90 €) � �Standardfälle f. Anfänger (StaatsorgaR u. GRe) (7,9 €) � Standardfälle Verwaltungsrecht (AT) (9,90 €) � Standardfälle Verwaltungsrecht für Fortg. (7,90 €) � Standardfälle Baurecht (9,90 €) � Standardfälle Europarecht (9,90 €) � Standardfälle Kommunalrecht (7,90 €) � �Basiswissen StaatsR I –StaatsorgaR (Fr-Antw.) (7 €) � �Basiswissen StaatsR II –GrundR (Frage-Antw.) (7 €) � Basiswissen VerwaltungsR AT– (Frage-Antwort) (7 €) � Studienbuch Staatsorganisationsrecht (9,90 €) � Studienbuch Grundrechte (9,90 €) � Studienbuch Verwaltungsrecht AT (9,90 €) � Studienbuch Europarecht (12 €) u. �Basiswissen EuR � Staatshaftungsrecht (7,90 €) � VerwaltungsR AT 1 – VwVfG u. � AT 2–VwGO (7,90 €) � VerwaltungsR BT 1 – POR (7,90 €) � VerwaltungsR BT 2 – BauR � BT 3 – UmweltR (7,90 €) � �Definitionen Öffentliches Recht (9,90 €) Steuerrecht
� Einführung i. die Betriebswirtschaftslehre (7,90 €) � Einführung in die Volkswirtschaftslehre (7,90 €) � Ratg. „500 Spezial-Tipps für BWLer“ � Rechnungswesen (7,90 €) � Marketing (7 €) � Organisationsgestaltung & -entwickl. (7,90 €) � Internationales Management (7 €) � Unternehmensführung (7 €) � Wie gelingt meine wiss. Abschlussarbeit? (7 €) � Ratgeber Assessment Center (7,90 €)
Schemata
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� Die wichtigsten Schemata-ZivR,StrafR,ÖR (12 €) � Die wichtigsten Schemata–Nebengebiete (9,90 €)
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