Grundlagen Der Strafbarkeit

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  • 7/24/2019 Grundlagen Der Strafbarkeit

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    LernSystem ProAuto-Skript: Grundlagen der Strafbarkeit

    Datum: 23.03.2002 [LK Nr.]

    Lernkarten von Lutz Hlsdunk, Stand Mai 2001

    Strafrecht Allgemeiner Teil - Grundlagen der Strafbarkeit

    Die Referenzen beziehen sich auf die elektron. Karteikarten

    StGB AT von Dr. H.-F. Thomas

    Die eKK knnen unter http://www.juracom.de erworben werden.

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    [1]

    Prfungsreihenfolge (5)

    Aufbau der Straftat

    1. Tatbestand

    2. Objektive Bedingungen der Strafbarkeit

    3. Rechtswidrigkeit

    4. Schuld

    5. Keine persnliche Strafaufhebung

    [2]

    4 Arten [] [...]

    Funktionen des Straftatbestandes

    1. Auslesefunktion

    Gesetzgeberische Festlegung strafwrdigen Unrechts

    2. GarantiefunktionArt. 103 II GG

    Strikte Begrenzung der Strafbarkeit auf diese Auswahl

    3. Indizfunktionvgl. 11 I Nr. 5

    Bei Verwirklichung ist grds. Rechtwidrigkeit indiziert

    4. Appellfunktionvgl. 16 I 1

    Aufforderung zu rechtstreuem Verhalten

    eKK StGB AT 1 [3]

    berblick (5) [zB]

    Objektiver Tatbestand

    1. Tterqualitt

    Grds. Jeder (wer)

    Ausn. Sonderdelikte

    2. TatsituationzB bei einem Diebstahl 252

    3. Tatobjekt/TatopferzB Urkunde, anderer Mensch

    4. Tathandlung ggf. Taterfolg zB wegnehmen, tten

    5. TatmodalittenzB Beisichfhren von Waffen

    eKK StGB AT 1 [4]

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    berblick (5) [zB] []

    Subjektiver Tatbestand

    1. Vorsatz 15 iVm 8

    bzgl. aller obj. Tatbestandsmerkmale bei Begehung der Tat

    2. MotivezB niedriger Beweggrund 211

    3. AbsichtenzB Zueignungsabsicht 242

    4. TendenzenzB Eigennutz, Gewerbsmigkeit

    5. Gesinnungsmerkmale Einordnung str.

    zB rcksichtslos in 315c

    eKK StGB AT 1 [5]

    Erklrung

    Objektive Bedingung der Strafbarkeit

    Solche Merkmale einer Straftat, die nicht von Vorsatz,

    Fahrlssigkeit oder Schuld umfasst sind, aber vorliegen mssen,

    damit die tatbestandlich umschriebene Handlung strafbar ist.

    [6]

    4 Beispiele []

    Objektive Bedingungen der Strafbarkeit

    1. Nichterweislichkeit der Wahrheit 186

    2. Schwere Folge der Schlgerei 231

    3. Konkurserffnung 283 VI

    4. Im Rausch begangene Straftat 323a

    eKK StGB AT 1 [7]

    Definition [...] & Abgrenzung

    Gegenstand des Internationalen Strafrechts

    Nationales Strafanwendungsrecht

    Bestimmung des Geltungsbereichs des deutschen Strafrechts

    insbesondere in Fllen mit Auslandsbezug.

    Kein Kollisionsrecht(wie das IPR),

    da die Unanwendbarkeit des Deutschen Strafrechts als

    Prozesshindernis wirkt, das zur Einstellung des Verfahrens fhrt.

    eKK StGB AT 2 [8]

    berblick (2) & Einschrnkung [zB]

    Differenzierung der Taten im internationalen Strafrecht

    1. Inlandstaten 3 ff. StGB

    2. Auslandstaten 5 ff. StGB

    Tatbestandsimmanente Inlandsbeschrnkung

    zB Bestechung eines auslndischen Beamten nicht nach 334 I

    strafbar (vgl. 11 I Nr. 2)

    eKK StGB AT 2 [9]

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    Grundsatz & 2 Fallgruppen []

    Internationales Strafrecht bei Inlandstaten

    Territorialittsgrundsatz

    1. Inlandstaten i.e.S. 3 StGB

    2. Deutsche Schiffe oder Luftfahrzeuge 4 StGB

    eKK StGB AT 2 [10]

    4 Grundstze [] [...]

    Auslandstaten

    1. Schutzgrundsatz 5, 7 I (inlndische Rechtsgter)

    2. Weltrechtsgrundsatz 6 (internationale Rechtsgter)

    3. Personalittsgrundsatz 5 Nrn. 8, 9; 7 II Nr. 1 1. F. (Dt.)

    4. Grundsatz der stellvertretenden Strafrechtspflege

    7 II Nr. 1 2. F, Nr. 2 (bei Nichtauslieferung)

    eKK StGB AT 2 [11]

    3 Meinungen [...]

    Handlung im strafrechtlichen Sinn

    1. Kausale Handlungslehre

    = Jedes uerlich willensgetragene Verhalten

    2. Finale Handlungslehre

    = Jedes vom steuernden Willen beherrschte,

    zielgerichtete menschliche Verhalten

    3. Soziale Handlungslehre

    = Jedes vom Willen beherrschte oder beherrschbare

    sozialerhebliche Verhalten

    eKK StGB AT 3 [12]

    Gegenberstellung [...] & Merkposten

    Kausale und finale Handlungslehre

    1. Kausale Handlungslehre

    nimmt grds. noch keine Willenselemente in den Tatbestand

    auf und prft daher den Vorsatz erst bei der Schuld

    2. Finale Handlungslehre

    erkennt den Willen als Teil des Tatbestands und prft

    daher den Vorsatz in einem subjektiven Tatbestand

    In Klausuren wird die Prfung final aufgebaut!

    [13]

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    2 Problembereiche [...] [zB]

    Handlung im strafrechtlichen Sinn

    1. Noch-Handlungen

    = beeintrchtigte Willenssteuerung

    zB vis compulsiva, Affekttaten, Spontanreaktionen

    str. bei automatisierten Verhaltensweisen

    2. Nicht-Handlungen

    = ausgeschlossene Willenssteuerung

    zB vis absoluta, Reflexbewegung, Tiefschlaf, Narkose,

    etc; Tatfrage bei sinnloser Trunkenheit

    eKK StGB AT 3 [14]

    2 Meinungen [...]

    Zurechnung von Erfolgen bei Erfolgsdelikten im obj. TB?

    1. Herrschende Lehre

    a) Kausalitt

    b) Einschrnkung: Objektive Zurechnung

    2. Rechtsprechunga) Kausalitt

    b) Einschrnkung

    Bei FL-Delikten: Objektive Zurechnung

    Bei VS-Delikten: 16 I 1

    (Wesentliche Abweichung vom Kausalverlauf)

    eKK StGB AT 4 [15]

    Grunddefinition (Satz)

    Kausalitt im Sinne der quivalenztheorie

    Eine Handlung ist kausal fr einen Erfolg, wenn sie nichthinweggedacht werden kann, ohne dass der ganz konkrete,

    zu dieser Zeit in dieser Weise geschehene Erfolg entfiele.

    eKK StGB AT 4 [16]

    3 Grundstze [...]

    Kausalitt im Sinne der quivalenztheorie

    1. Gleichwertigkeit aller Bedingungen

    Kein Unterschied zwischen typischen und atypischen

    Geschehensablufen (ggf. nur Vorsatzausschluss 16 I 1).

    2. Kein RegressverbotSpteres vorstzliches Verhalten Dritter oder des Opfers

    unterbricht nicht die Kausalkette.

    3. Keine hypothetische Kausalitt

    Ohnehin spter anders eintretender Erfolg ist unerheblich.

    eKK StGB AT 4 [17]

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    Definition (Satz, 2 Elemente)

    Objektive Zurechnung

    Objektiv zurechenbar ist ein durch menschliches Verhalten

    verursachter Erfolg nur dann, wenn dieses Verhalten

    + eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen

    + und gerade diese Gefahr sich im tatbestandsmigen Erfolg

    verwirklicht hat.

    eKK StGB AT 4; Trndle/Fischer vor 13, Rn. 17 [18]

    5 Fallgruppen [...]

    Ausschluss der objektiven Zurechnung

    1. Fehlende Beherrschbarkeit

    Generell ungefhrliches Verhalten fhrt aufgrund

    eines absurden oder atypischen Kausalverlaufs zum Erfolg

    2. Risikoverringerungdurch Abschwchen einer Gefahr

    3. Fehlende Risikoverantwortung

    Gefahr betrifft ausschlielich Verantwortungsbereich anderer4. Fehlender Risikozusammenhang

    Erfolg wre auch bei pflichtgemem Handeln eingetreten.

    5. Schutzzweckneutralitt

    eKK StGB AT 4 [19]

    Voraussetzung [...] [zB]

    Ausschluss der objektiven Zurechnung aufgrund

    fehlender Risikoverantwortung

    Vollstnd. Verantwortungsverlagerung auf einen anderen

    Zweitverursacher muss zurechenbar ein vllig neues Risiko

    schaffen, das innerlich nicht mit der Ausgangsgefahr verknpft ist.

    zB Keine Unfallhaftung des Fahrgastes, der ein erkennbar

    verkehrsunsicheres Taxi besteigt, gegenber einem spter

    geschdigten Fugnger; keine zurechenbare Ttung, falls das

    vom Tter bewusstlos geschlagene Opfer spter vorstzlich von

    einem Dritten gettet wird.

    eKK StGB AT 4 [20]

    Problembereich & 2 Fallgruppen & Folge

    Ausschluss der objektiven Zurechnung aufgrund

    fehlender Risikoverantwortung?

    Zurechnung von Schden bei Rettungsversuchen durch Dritte

    1. Erfolgsverursachung durch fahrlssiges Retterhandeln

    2. Retter kommt in Folge der Eigengefhrdung zu Schaden

    Folge:Keine vollstndige Veantwortungsverlagerung

    also objektive Zurechnung (+), Details str.

    .

    eKK StGB AT 4 [21]

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    bungsflle & Lsungshinweise

    Zurechnung von Erfolgen bei Erfolgsdelikten (fr T)

    1. X berfhrt vorstzlich das bereits von T angefahrene und

    lebensgefhrlich verletzte Unfallopfer.

    2. T gibt dem Todkranken O die erlsende Spritze.

    3. T berfhrt den O, der im Krankenwagen durch einen

    Verkehrsunfall ums Leben kommt.

    4. Wie 3. nur da O an den Folgen seiner Verletzung stirbt.

    5. X schlgt auf den Kopf des O ein, T lenkt den Schlag ab, so

    dass O zwar nicht am Kopf aber an der Schulter verletzt

    wird.

    1. Kausalitt(+): Kein Regressverbot gg. X

    Obj. Zurechnung(): Fehlende Risikoverantwortung; str.

    2. Kausalitt(+): Hypothetische Kausalitt unbeachtlich

    3. Obj. Zurechnung(): Schutzzweckneutralitt

    4. Obj. Zurechnung(+): Risikozusammenhang

    (Nur zw. ob auch unmittelbar iSd 227).

    5. Kausalitt (+): Es kommt auf den konkreten

    Erfolg an, der sich hier verwirklicht hat

    Obj. Zurechnung(): Risikoverringerung

    eKK StGB AT 4 [22]

    bungsflle & Lsungshinweise

    Zurechnung von Erfolgen bei Erfolgsdelikten (fr T)

    1. T berfhrt den O, der auf der Strae liegen bleibt. Auf-

    grund einer ungeschickten Rettungsaktion des X stirbt O.

    2. T schenkt O ein Flugticket, in der Hoffnung, das Flugzeug

    werde abstrzen. So geschieht es tatschlich.3. Gastwirt T schenkt Alkohol an einen Gast aus, der spter

    einen schweren Unfall verursacht, bei dem O verletzt wird.

    4. T berholt unerlaubter Weise den O. Ein nicht erkennbar

    defekter Reifen platzt, so dass es zu einem Unfall kommt,

    bei dem O stirbt.

    1. Kausalitt(+): Kein Regressverbot gg. X

    Obj. Zurechnung(+): Ausreichende Risikoverantwortung

    mangels vollstndiger Verantwortungsverlagerung auf X

    2. Kausalitt (+)Obj. Zurechnung(): Fehlende Beherrschbarkeit

    3. Kausalitt (+), wenn Unfall aus Trunkenheit resultiert

    Obj. Zurechnung(): Fehlende Risikoverantwortung

    4. Kausalitt(+)

    Obj. Zurechnung(): fehlender Risikozusammenhang

    eKK StGB AT 4 [23]

    2 Arten [...] (Gegenberstellung)

    Unterlassungsdelikte

    1. Echte UnterlassungsdeliktezB 138, 142 Abs. 2, 323Der Straftatbestand selbst fordert die Vornahme einer

    Handlung.

    2. Unechte Unterlassungsdelikte 13 I StGB

    Aufgrund einer besonderen Garantenstellung fordert

    das Gesetz die Verhinderung eines normalen

    (Begehungs-) Straftatbestandes.

    eKK StGB AT 5 [24]

    Objektiver Tatbestand (4 Voraussetzungen)

    Unechtes Unterlassungsdelikt

    1. Eintritt des tatbestandlichen Erfolges

    2. Durch Unterlassen

    3. Garantenpflicht

    4. Zumutbarkeit pflichtgemen Handelns

    eKK StGB AT 5 [25]

    Erklrung

    Eintritt des tatbestandlichen Erfolges bei 13

    Alle ueren deliktsspezifischen Merkmale mssen vorliegen,

    zB auch Tatsituation, Tterqualitt

    [26]

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    Grundsatz & Ausnahme [...]

    Art des eintretenden tatbestandlichen Erfolges bei 13

    1. Grds. Erfolgsdelikte

    als Verletzungs- oder konkrete Gefhrdungsdelikte

    2. Ausn. Verwirklichung eines Ttigkeitsdelikts (hM)

    zB nach irrtmlicher gutglubiger Anzeige einer Straftat

    erkennt der Anzeigende seinen Irrtum und berichtigt seine

    Mitteilung nicht: 145 d I Nr. 1, 13 I aus Ingerenz.

    eKK StGB AT 5 [27]

    5 Voraussetzungen

    Durch Unterlassen bei 13

    1. Nichtvornahme einer zur Abwendung des Erfolgs

    geeigneten Handlung

    2. Mglichkeit dieser Handlung

    3. Quasikausalitt

    4. Objektive Zurechnung

    5. Ggf. Gleichwertigkeit des Unterlassens

    eKK StGB AT 5 [28]

    bungsfragen & Antworten

    Abgrenzung zwischen Tun und Unterlassen

    1. Wie grenzt man nach hM Tun und Unterlassen

    voneinander ab?

    2. Welches Hilfsmittel steht einem dabei zur Verfgung?

    3. Wie ist das Abhalten eines Rettungswilligen zu bewerten?

    4. Wie wird die Abgrenzung zT im Schrifttum vorgenommen,

    wann liegt danach Tun und wann nur Unterlassen vor?

    1. Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit (hM)

    2. Hilfsmittel: Formulierung von Rechtsstzen

    a) Gebot bzgl. der Unterlassenskomponente

    b) Verbot bzgl. der Handlungskomponente

    3. Aktive Behinderung eines Rettungswilligen= Tun

    4. Nach dem sog. naturalistischen AnsatzAktives Tun liegt vor, bei jeder Energieentfaltung in Rich-

    tung auf das verletzte Rechtsgut, das fr den Erfolgseintritt

    kausal war (also nur Unterlassen bei vlliger Unttigkeit).

    eKK StGB AT 5 [29]

    bungsflle & Lsungshinweise

    Ermittlung des Schwerpunkts der Vorwerfbarkeit

    1. Im Krankenhaus entdeckt T, dass sich der Infusions-

    schlauch seines Nebenbuhlers gelst hat. Weil er N gerne

    tot sehen mchte, versteckt er das Schlauchende unter derDecke und sagt weder der Krankenschwester noch dem

    Arzt etwas.

    2. T fhrt den O fahrlssig mit dem Auto um. Spter stellt sich

    heraus, da der Unfall nur passiert ist, weil T das Licht

    nicht eingeschaltet hatte.

    3. T schaltet die Herz-Lungen-Maschine des O ab.

    1. a) Gebot: Nimm unterbrochene Infusionen wieder auf.

    b) Verbot: Verstecke keine Schlauchenden.

    c) Erg.: Gebot wiegt schwerer, also Unterlassen.2. a) Gebot:Schalte das Licht an.

    b) Verbot: Fahr keinen Menschen um.

    c) Erg.: Verbot wiegt schwerer, also Tun.

    3. Hier fhrt Gebot/Verbot zu keinem klaren Ergebnis

    M1: Unterlassen nur moderne Technik; frher klar 13

    M2: Tun Aktive Unterbrechung eines Rettungsablaufes

    eKK StGB AT 5 [30]

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    Prfungsmastab

    2 Indizien

    Mglichkeit der unterlassenen Handlung bei 13

    Feststellung nach individueller Handlungsfhigkeit des Tters.

    Indizien

    Nhe zur Gefahrenstelle

    Vorliegen von Rettungsmitteln

    eKK StGB AT 5 [31]

    2 Meinungen [...]

    Quasikausalitt bei 13

    1. HM: Vermeidbarkeitstheorie

    Handlung htte Erfolg mit an Sicherheit grenzender

    Wahrscheinlichkeit verhindert

    2. AA: Risikoerhhungslehre

    Handlung htte die Rettungschancen vergrert

    Art. 103 II: wrde Gefhrdung und Erfolg gleichstellen

    eKK StGB AT 5 [32]

    bungsfall & Lsungshinweise

    Quasikausalitt bei 13

    Das Haus des V steht in Flammen. Er bringt es nicht ber das Herz

    sein 1-jhriges Kind K zur Rettung aus dem Fenster zu werfen. Das

    Kind stirbt in den Flammen, wre aber auch durch den Wurf aus

    dem Fenster gestorben.

    1. Quasikausalitt(+)

    Der konkrete Erfolg wre mit an Sicherheit grenzender Wahr-

    scheinlichkeit vermieden worden; hypothetische Zweitur-

    sachen sind im Rahmen der Kausalitt unbeachtlich.

    2. Objektive Zurechnung(-)

    Der Risikozusammenhang fehlt. Der gleiche - nur unter-schiedlich verwirklichte - Erfolg wre auch durch pflicht-

    gemes Handeln eingetreten.

    eKK StGB AT 5 [33]

    Ausgangsnorm & Definition (Satz, 2 Elemente)

    Merkposten

    Zumutbarkeit des Einschreitens bei 13

    Vgl. 323c(Legaldefinition)

    Das Einschreiten ist zumutbar, wenn es

    1. ohne erhebliche eigene Gefahrund

    2. ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten

    vorgenommen werden kann.

    Nach aA: kein TBM, sondern Entschuldigungsgrund.

    eKK StGB AT 5 [34]

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    Gegenberstellung (2/2 Elemente)

    Garantenstellung und -pflicht bei 13

    1. Garantenstellung

    + die zwischen Tter und Opfer bestehende, pflichten-

    begrndende Sonderstellung

    + Irrtum richtet sich nach 16 I 1 (Tatumstandsirrtum)

    2. Garantenpflicht

    + das daraus resultierende Handlungsgebot im Einzelfall

    + Irrtum richtet sich nach 17 (sog. Gebotsirrtum)

    eKK StGB AT 6 [35]

    5 Fallgruppen

    Entstehungsgrnde von Garantenpflichten

    1. Rechtssatz mit Sonderpflicht

    2. Tatschliche Gefahrenbernahme

    3. Vorangegangenes Tun (Ingerenz)

    4. Zustandshaftung fr Gefahrenquellen

    5. Enge Gemeinschaftsbeziehung

    eKK StGB AT 6 [36]

    3 Voraussetzungen

    Garantenpflicht aus vorangegangenem Tun (Ingerenz)

    1. Dadurch Gefahrerhhung fr Schadenseintritt

    2. Ohne als sozial bliches Verhalten anerkannt zu sein

    zB nicht wegen gemeinsamen Fuballspiels

    3. Unerlaubt (hM)

    d.h. nicht oder nicht mehr gerechtfertigt, zB Einsperren eines

    Einbrechers im Khlraum nach 32 gerechtfertigt, aberGarantenpflicht, falls Einsperren nicht mehr erforderlich.

    [37]

    4 Fallgruppen

    Garantenpflicht aus enger Gemeinschaftsbeziehung

    1. Natrliche Verbundenheit

    2. Vertrauensgemeinschaften

    3. Bewusst eingegangene Gefahrengemeinschaften

    4. Enge vertrauensorientierte Geschftsbeziehungen

    [38]

    bungsflle & Lsungshinweise

    Garantenstellungen

    1. Alpinist bernimmt Bergfhrung.

    2. Mehrere Bergwanderer besteigen gemeinsam den Brocken.

    3. T hat O in Notwehr verletzt.

    4. T lsst seinen Mhdrescher laufen, whrend er austritt.

    5. A, B und C zechen gemeinsam, als sich C verletzt.

    6. Mehrere Personen sind werden in einem Tunnel verschttet.

    7. Bankkunde und Bank in Hinblick auf 263, 2668. Babysitterin T passt kraft nichtigen Vertrages mit der Mutter

    M auf deren Baby B auf.

    1. Tatschliche Gefahrenbernahme (+)

    2. Bewusst eingegangene Gefahrengemeinschaft(+)

    3. Vorangegangenes Tun?str.; nach hM (), da erlaubt

    4. Zustandshaftung fr Gefahrenquellen(+)

    5. Vertrauensgemeinschaft() nur sog. Zechgemeinschaft

    6. Bewusst eingegangene Gefahrengemeinschaft(),

    da unfreiwillige Situation (vgl. hingegen 2.)7. Enge vertrauensorientierte Geschftsbeziehung(+)

    8. Wie 1.; Nichtigkeit unerhebl.; zus. berwachungspfl. der M

    eKK StGB AT 6 [39]

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    2 Arten [...]

    Merkposten [zB]

    Garantentypen nach der sog. Pflichtenlehre

    1. Beschtzergaranten(= Obhutsgaranten)

    mssen Rechtsgut vor allen Gefahren schtzen

    2. berwachungsgaranten(= Sicherungsgaranten)

    mssen alle Rechtsgter vor Schden aus der von

    ihnen beherrschten Gefahrenquelle bewahren

    Typen knnen auch gemischt sein:

    zB Mutter gibt Kind K zum Spielen mit S Feuerwerkskrper mit

    eKK StGB AT 6 [40]

    bungsfall & Lsungshinweise

    Unterlassen bei Rettungsmanahmen

    A hlt den Rettungswilligen R von weiteren Rettungsma-

    nahmen zugunsten eines lebensgefhrlich Verletzten ab, indem er

    den R berredet, das Opfer sterben zu lassen.

    Strafbarkeit des A in den Kombinationen

    1. A ist kein Garant (R ist Garant/kein Garant)

    2. A ist Garant (R ist Garant/kein Garant)

    1. A ist kein Garant (Anstiftung zum Unterlassen)

    R ist Garant 26 iVm 212, 13

    R ist kein Garant 26 iVm 323c2. A ist Garant

    212, 13 verdrngen etwaigen 26.

    [41]

    bungsfall & Lsungshinweise

    Unterlassen bei Rettungsmanahmen

    A hlt den Rettungswilligen R von weiteren Rettungsma-

    nahmen zugunsten eines lebensgefhrlich Verletzten ab, indem er

    den R darber tuscht, dass Rettung nicht mehr mglich sei.

    Strafbarkeit des A in den Kombinationen

    1. A ist kein Garant (R ist Garant/kein Garant)

    2. A ist Garant (R ist Garant/kein Garant)

    Immer Begehungsdelikt in mittelbarer Tterschaft!

    bei Unterlassung des Werkzeugs iF Tuschung/Zwang.

    aktives Eingreifen des Hintermannes

    [42]

    bungsfall & Lsungshinweise

    Beihilfe durch Unterlassen und Garantenstellung

    von Gastwirten

    Gastwirt G hrt zufllig, wie zwei Gste, die zuvor reichlich dem

    Alkohol zugesprochen haben, einen Mord verabreden. G glaubt,

    das gehe ihn nichts an und bleibt deshalb unttig.

    Strafbarkeit des G auerhalb von 138 I Nr. 6, wenn der Mord

    tatschlich verabredungsgem ausgefhrt wurde?

    27, 13 iVm 211

    1. M1: Beihilfe durch Unterlassen nicht mglich

    dann Schwerpunkt immer nur beim aktiven Tter

    HM:Beihilfe durch Unterlassen mglich

    2. Aber Garantenstellung()

    Nicht Gesetz, da 138 I Nr. 6 = keine Sonderpflicht

    Nicht aus Ingerenz

    es sei denn G verstie gg. 20 Nr. 2 GaststG

    Nicht aus Zustandshaftung, da keine typ. Gefahr

    [43]

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    bungsfragen & Antworten

    Garantenstellung bei Ehegatten

    1. Aus welcher Norm kann man die rechtliche Einstands-

    pflicht ableiten?

    2. Welche Meinungen werden zum Ende dieser Pflicht

    vertreten (in zeitlicher Reihenfolge)?

    3. Wie weit geht diese Garantenpflicht?

    1. 1353 BGB

    2. M1: Mit dem Scheitern der Ehe 1365 I 1 BGB

    M2: Mit berechtigtem/unberechtigtem Getrenntleben

    BGH: Mit dem Antrag auf Scheidung.

    M3: Mit Rechtskraft des Scheidungsurteils 1564 S. 2 BGB

    3. Grds. Umfassende Beschtzergarantenpflicht

    aber im Sachverhalt mssen deutliche Hinweise auf

    den Vorsatz vorhanden sein; auerdem ist auf die Mg-

    lichkeit/Zumutbarkeit der Rettungshandlung zu achten.

    [44]

    berblick

    Formen von Vorsatz und Fahrlssigkeit

    1. Vorsatz(VS)

    - Absicht

    - Direkter Vorsatzsicheres Wissen

    - Bedingter Vorsatz

    2. Fahrlssigkeit(FL)

    - Bewusst

    - Unbewusst

    eKK StGB AT 7 [45]

    Synonyme (Latein)

    Absicht, Direkter Vorsatz, Bedingter Vorsatz,

    Bewusste Fahrlssigkeit, Unbewusste Fahrlssigkeit

    1. Dolus Directus 1. Grades

    2. Dolus Directus 2. Grades3. Dolus eventualis

    4. Luxuria

    5. Neglegentia

    eKK StGB AT 7 [46]

    Grunddefinition

    Definition (Elemente)

    Vorsatz

    Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung

    Die etwas vornehmere Variante

    + Wille zur Verwirklichung des Tatbestandes

    + in Kenntnis aller objektiven Tatumstnde

    eKK StGB AT 7 [47]

    5 Problembereiche

    Formen von Vorsatz und Fahrlssigkeit

    1. Abgrenzung Vorsatz/bewusste FL gegen unbewusste FL

    2. Zeitpunkt des Bewusstseins beim VS

    3. Abgrenzung direkter VS gegen bedingter VS

    4. Abgrenzung Absicht gegen direkter VS

    5. Insbes. Abgrenzung bedingter VS gegen bewusste FL

    eKK StGB AT 7 [48]

  • 7/24/2019 Grundlagen Der Strafbarkeit

    12/35

    berblick (3/1 Elemente) & Merkposten

    Abgrenzungskriterien fr die

    Vorsatz- und Fahrlssigkeitsformen

    1. Wissenselement(intellektuell)

    a) Bewusstseinsform

    b) Zeitpunkt des Bewusstseins

    c) Grad der Gewissheit

    2. Willenselement(voluntativ)

    Kein starres Prfungsschema: bersicht vergegenwrtigen und auf

    die jeweilige Problematik eingehen.

    eKK StGB AT 7 [49]

    Kriterium

    Gegenberstellung [...]

    Abgrenzung VS / bewusste FL gegen unbewusste FL

    Wissenselement Bewusstseinsform

    1. VS / bewusste FL = Aktuelles Wissen

    Aktuelles Wissen bewusstes Daran-Denken bei voller Aufmerksamkeit

    Mitbewusstsein auerhalb der ggw. Aufmerksamkeit

    zB bzgl. Beisichfhren einer Waffe

    2. Unbewusste FL = Potentielles Wissen

    nur latent vorhanden, aber aktualisierbar

    eKK StGB AT 7 [50]

    Ausgangsnorm & Voraussetzung

    2 Abgrenzungen

    Zeitpunkt des Bewusstseins bei VS

    Vgl. 16 I 1, 8 S. 1Zur Zeit der Tat, d.h. von Beginn bis Beendigung* des Versuchs.

    Abgrenzung

    1. Nur frheres Bewusstsein(dolus antecedens)

    2. Nachtrgliches Bewusstsein(dolus subsequens)

    * Beendigung iSd 24 (= alles Mgliche unternommen)

    eKK StGB AT 7 [51]

    Kriterium

    Gegenberstellung [...]

    Abgrenzung direkter VS gegen bedingter VS

    Wissenselement Grad der Gewissheit

    1. Direkter VS

    Der Tter kennt den Umstand (Erfolg) oder sieht ihn als

    hchstwahrscheinliche Folge voraus (sog. sicheres

    Folgewissen).

    2. Bedingter VS(ggf. auch fr Absicht ausreichend!)

    Der Tter hlt den Umstand (Erfolg) fr mglich.

    eKK StGB AT 7 [52]

  • 7/24/2019 Grundlagen Der Strafbarkeit

    13/35

    Kriterium & Merkposten

    Gegenberstellung [...]

    Abgrenzung Absicht gegen direkter VS

    Willenselement (Grad der Gewissheit fr DD1 unwichtig!)

    1. Absicht

    Dem Tter kommt es auf den Erfolg an.

    Als Endzielseines Handelns

    Als notwendiges ZwischenzielzB Provisionsbetrger2. Direkter VS

    Der Tter willigt in den Erfolg ein, ohne ihn jedoch

    anzustreben.

    eKK StGB AT 7 [53]

    Kriterium & Gegenberstellung [...]

    Abgrenzung bedingter VS gg. bewusste FL

    nach hM mit Hilfsformeln

    Willenselement

    1. Bedingter VSDer Tter nimmt den Erfolg billigend in Kauf.

    Hilfsformel: Na wenn schon.

    2. Bewusste FL

    Der Tter will den Erfolg nicht, vertraut vielmehr nicht ganz

    unberechtigt auf dessen Ausbleiben

    Hilfsformel: Es wird schon gut gehen.

    eKK StGB AT 7 [54]

    bungsfragen & Antworten

    Formen von Vorsatz und Fahrlssigkeit

    1. Welcher Vorsatz reicht gem 15 grds. fr alle Delikte aus?

    2. Wann bestehen erweiterte Anforderungen?

    3. Woran erkennt man sie jeweils?

    4. Was ist dabei aber einschrnkend zu beachten? Beispiele?

    5. Welches subjektive Zurechnungselement bei der

    unbewussten FL entspricht dem Wissenselement beim

    Vorsatz?

    1. Bedingter VS ausreichend(andere VS-Formen erst recht)

    2. Mehr nur bei gesetzlicher Anordnung

    3. Erkennbar an entsprechenden Formulierungen

    Absicht:Absicht, um...zu, zur

    Direkter VS: wider besseren Wissens, wissentlich

    4. Bei reinen Schdigungsdelikten zu Lasten Dritter

    reicht trotz Absicht etc. direkter VS; so zB in 164, 267

    5. Individuelle Vorhersehbarkeit

    entspricht bei unbewusster FL dem Wissenselement

    eKK StGB AT 7 [55]

    bungsfragen & Antworten

    Abgrenzung bedingter VS gegen bewusste FL

    1. Warum ist diese Abgrenzung so wichtig?

    2. Wann kommt sie in Betracht?

    3. Welcher BGH-Fall ist grundlegend dafr und wie hat sich

    der BGH entschieden?

    4. Was ist das Charakteristikum der beiden Spielarten der

    herrschenden Meinung?

    5. Was wird dagegen nur von drei absoluten Minderheits-

    meinungen vertreten?

    1. Groe praktische Relevanz

    Wg. 15 entscheidet sie oft ber die Strafbarkeit des Tters.

    2. Der Tter hlt die Verwirklichung des Tatbestandes nur fr

    mglich, ohne dass es ihm auf den Erfolg ankme.

    3. Der Lederriemen-Fall:A und B beraubten C und wrgten

    ihn mit dem Riemen bis zur Bewusstlosigkeit. C stirbt trotz

    intensiver Wiederbelebungsversuche. Nach BGH VS (+).

    4. Sie setzen ein Wissens- und ein Willenselement voraus.

    5. Sie begngen sich generell mit dem Wissenselement.

    eKK StGB AT 8 [56]

  • 7/24/2019 Grundlagen Der Strafbarkeit

    14/35

    2 Meinungen & Einschrnkung

    Abgrenzung bedingter VS gegen bewusste FL innerhalb der

    hM

    1. Rs: Billigungstheorie

    Tter nimmt den mglichen Taterfolg (positiv) billigend

    in Kauf

    2. HL: Gleichgltigkeitstheorie

    Tter findet sich mit dem mglichen Taterfolg (neutral) ab

    Einschrnkung

    Der Rs reicht eine Billigung im Rechtssinne, die dem Erfordernis

    der Gleichgltigkeit sehr hnelt (sich damit abfinden)

    eKK StGB AT 8 [57]

    bungsfragen & Antworten

    Weitere Formeln fr die Abgrenzung bedingter VS gegen

    bewusste FL nach der hM

    1. Welche berhmte Formel kann man auch fr die

    Billigungstheorie verwenden?

    2. Wie konkretisiert ein Teil der hL die Gleichgltigkeits-

    theorie?

    1. Die sog. Franksche Formel

    Htte der Tter auch dann gehandelt, wenn er sich den

    Erfolg als sicher vorgestellt htte? (dann VS)

    2. Bockelmann/Roxin

    Hofft der Tter lediglich auf das Ausbleiben des Erfolges

    (dann VS) oder kann er zB aufgrund eigener Gegenma-

    nahmen darauf vertrauen (dann FL)?

    eKK StGB AT 8 [58]

    bungsfragen & Antworten

    Abgrenzung bedingter VS gegen bewusste FL

    nach den Minderheitsmeinungen

    1. Worauf kann es nach den Minderheitsmeinungen zum

    bedingten VS nur ankommen und warum?2. Welche Anstze kann es danach geben, um bedingten

    VS zu bejahren, und wie sind diese zu verneinen?

    1. Es kann nur auf das Gefahrbewusstsein ankommen, da

    ein voluntatives Element als nicht erforderlich verneintwird.

    2. a) Mglichkeit ausreichend (zu weit)

    b) Wahrscheinlichkeit erforderlich (zu unscharf)

    c) Schaffung eines unabgeschirmten Risikos (zu schlau)

    eKK StGB AT 8 [59]

    4 Indizien

    Bedingter VS in der Klausur

    1. Besonders hohe Erfolgswahrscheinlichkeit

    2. Keine Gegenvorkehrungen(konnte nicht vertrauen)3. Endziel der Handlung sozial zu missbilligen

    4. Starkes Motiv(htte so oder so gehandelt)

    eKK StGB AT 8 [60]

    Merkposten

    Bedingter VS in der Klausur bei Ttungsdelikten

    Wegen der hohen Hemmschwelle bzgl. des Rechtsgutes Leben

    sind besonders hohe Anforderungen an den VS zu stellen zB

    Zufahren auf Polizisten, in der Erwartung, er werde zur Seite

    springen: VS bzgl. 212 ().

    [61]

  • 7/24/2019 Grundlagen Der Strafbarkeit

    15/35

    Grunddefinition

    2 Arten

    Der Irrtum im Strafrecht

    Nichtbereinstimmung von Vorstellung und Wirklichkeit

    1. Negativer Irrtum(= Unkenntnis)

    zB 16 I 1, 17

    2. Positiver Irrtum (= irrige Annahme)zB 22 (als untaugl. Versuch), 16 II

    eKK StGB AT 9 [62]

    berblick

    Lehre vom Umkehrverhltnis des BGH

    1. Negativer Irrtum

    bzgl. TB bzgl. RW

    16 I 1 (kein VS) 17 (keine Unrechtseinsicht)

    2. Positiver Irrtumbzgl. TBbzgl. RW

    22 (kein oTb; aber VS) (Unrechtseinsicht ohne Unr.)

    = untauglicher Versuch = Wahndelikt

    = umgek. TB-Irrtum = umgek. Verbotsirrtum

    [63]

    Gegenberstellung [...] [zB]

    Untauglicher Versuch und Wahndelikt

    1. Untauglicher Versuch(Grds. strafbar; beachte 23 III)

    Tter nimmt irrig Tatumstnde an, die einen existierenden

    Straftatbestand erfllen wrden zB eigene Sache als fremd

    2. Wahndelikt

    Tter nimmt irrig an, ein Straftatbestand

    existiere zB Ehebruch

    erfasse auch sein Verhalten (sog. berdehnung)

    zB Dokument ohne Aussteller = Urkunde iSd 267

    Vgl. eKK StGB AT 34 [64]

    3 Arten 3 Abgrenzungen

    Bezugspunkte mglicher relevanter Irrtmer

    1. Tatumstnde

    2. Rechtswidrigkeit

    3. Schuld

    Abgrenzung(unbeachtliche Irrtmer)

    1. Irrtum ber obj. Strafbarkeitsbedingungen

    2. Irrtum ber persnl. Strafausschlieungsgrnde

    3. Irrtum ber Verfolgungsvoraussetzungen

    eKK StGB AT 9 [65]

  • 7/24/2019 Grundlagen Der Strafbarkeit

    16/35

    Ausgangsnorm & Rechtsfolge

    berblick (3)

    Tatumstandsirrtmer

    16 I 1

    Folge: VS entfllt

    1. Irrtum ber Tatbestandsmerkmale

    Deskriptiver Art

    Normativer Art2. Irrtum ber den Kausalverlauf

    3. Irrtum ber das Handlungsobjekt

    eKK StGB AT 9 [66]

    bungsfragen & Antworten

    Irrtum ber Tatbestandsmerkmale

    1. Was sind sog. deskriptive Tatbestandsmerkmale und

    wann liegt bei ihnen ein Irrtum gem. 16 I 1 vor?

    2. Wann ist bei normativen Tatbestandsmerkmalen 16 I 1

    erfllt?3. Welcher Irrtum ist vom Irrtum ber Tatbestandsmerkmale

    abzugrenzen? Mit welcher Rechtsfolge?

    1. Allein durch sinnliche Wahrnehmung zu erfassen

    Irrtum (+), falls tatschlich nicht wahrgenommen

    2. Sie bedrfen der juristischen oder sozialen Wertung

    Irrtum (+), falls tatschlich nicht wahrgenommen (s.o.) Irrtum (+), falls entspr. Parallelwertung i.d. Laiensphre

    3. Bloer Subsumtionsirrtum ( 16 I 1 []; ggf. 17)

    + Tatschl. Wahrnehmung und Parallelwertung liegen vor.

    + Dem Tter fehlt aber wegen falscher Definition des

    Tatbestandsmerkmals das Unrechtsbewusstsein.

    eKK StGB AT 10 [67]

    bungsflle & Lsungshinweise

    Irrtmer ber Tatbestandsmerkmale

    1. T ttet die Katze des E in der Meinung es handele sich um

    keine Sache.

    2. A wei nicht, dass er eine beschlagnahmte Sache zerstrt,

    da er das Pfandsiegel nicht gesehen hat.

    3. Miteigentmer M hlt die Sache nicht fr fremd.

    4. A versteckt den Straftter S in dem Glauben dieser habe

    lediglich eine Ordnungswidrigkeit begangen.

    5. A lsst die Luft aus den Reifen eines Kfz in der Meinung fr

    303 sei eine Substanzverletzung erforderlich.

    1. VS bzgl. 303(+), da tatschl. Wahrnehmung ausreicht(rechtl. Bewertung bei deskriptiven Tbms unerheblich).

    2. VS bzgl. 136 I(), da zwar normatives Tbm, aber noch

    nicht mal tatschliche Wahrnehmung.

    3. VS bzgl. 242(+), da nur Subsumtionsirrtum.

    4. VS bzgl. 258 I(), da nach Parallelwertung in der Laien-

    sphre S nicht dem Strafgesetz gem zu bestrafen sei.

    5. VS bzgl. 303(+), da nur Subsumtionsirrtum.

    eKK StGB AT 10 [68]

    bungsfragen & Antworten

    Irrtmer ber den Kausalverlauf

    1. Warum kann ein Irrtum ber den Kausalverlauf den VS

    ausschlieen?

    2. Gem welcher Norm, was ist dafr erforderlich und

    warum?

    3. Wann liegt ein solcher Irrtum jedenfalls nicht vor?

    4. Wie lautet ein anderer Ansatz um abweichende Kausal-

    verlufe zu wrdigen?

    1. Der VS muss konkret sein, d.h. ein nach ueren

    Merkmalen individualisiertes Geschehen umfassen.

    2. Fr 16 I 1 ist eine wesentliche Abweichung erforderlich,

    da nie alle Einzelheiten voraussehbar sind.

    3. Diese liegt nicht vor, wenn sich die Abweichung noch

    innerhalb der allgemeinen Lebenserfahrung bewegt.

    4. Nach hL: die objektive Zurechnung.

    eKK StGB AT 11 [69]

  • 7/24/2019 Grundlagen Der Strafbarkeit

    17/35

    bungsfragen & Antworten

    Irrtmer ber den Kausalverlauf

    1. Wie nennt man das Fehlgehen der Tat noch und was

    versteht man darunter?

    2. Wann ist die Lsung dieses Irrtums unproblematisch?

    3. Welche Fallkonstellation ist umstritten und welche

    Meinungen werden dazu vertreten?

    1. Die Aberratio ictus:Tter trifft nicht das Ziel (TO),

    das er sich bei Vornahme der Tathandlung vorgestellt hatte.

    2. Bei ungleichwertigen Zielen unproblematisch

    + Versuch bzgl. vorgestellten TOs

    + Fahrlssigkeit bzgl. getroffenen TOs in 52.

    3. Bei gleichwertigen Zielen

    M1: Konkretisierungstheorie: wie 2.

    M2: Gleichwertigkeitstheorie:nur eine vollendete VS-Tat

    Diff. VS-Tat, wenn zumindest DE bzgl. des getroffenen TO

    eKK StGB AT 11 [70]

    bungsfragen & Antworten

    Irrtmer ber den Kausalverlauf

    1. Welche Fallkonstellation verbirgt sich hinter der

    Bezeichnung dolus generalis?

    2. Wo liegt das Problem?

    3. Welche Meinungen werden dazu vertreten?4. Welcher berhmte Schulfall ist hier zu nennen?

    1. Tter glaubt Taterfolg schon mit einer ersten Handlung

    erreicht zu haben, erreicht ihn aber erst mit einer zweiten.

    2. Tter hat bei der zur Vollendung fhrenden zweiten

    Handlung strenggenommen keinen VS mehr.3. HM: eine vollendete VS-Tat

    nur unerhebliche Abweichung vom Kausalverlauf

    AA: Versuch in Tatmehrheit mit spterem FL-Delikt

    zum zweiten Tatzeitpunkt ( 8) kein Vorsatz!

    4. Das ist der Jauchegruben-Fall

    eKK StGB AT 11 [71]

    bungsflle & Lsungshinweise

    Irrtmer ber den Kausalverlauf

    1. A wollte B tten, schlgt ihn aber nur bewusstlos. In demGlauben B sei tot, wirft A den noch lebenden B in der Flu,

    in dem B ertrinkt.

    2. Der von A in Ttungsabsicht verletze B stirbt in Folge einer

    Verwechslung von Blutkonserven im Krankenhaus.

    3. Das Opfer, das erhngt werden sollte, kommt bereits in

    dem Handgemenge mit den Ttern ums Leben.

    4. A will den Hund seines Nachbarn N erschieen, trifft aber

    den dahinter auf der Sonnenliege befindlichen N.

    1. Dolus generalis (der klass. Jauchegrubenfall)HM: 212 (+)

    AA: 212, 22 (+), 222 (+) in 53

    2. Wesentliche Abweichung im Kausalverlauf

    212 (); aber 212, 22 (+)

    3. Nur unwesentliche Abweichung im Kausalverlauf

    212 (+), da Gegenwehr durchaus vorhersehbar

    4. Aberratio ictusbei ungleichwertigen Zielen

    unstr. 212 () wg. 16 I 1 sowie 303, 22; 222 (+)

    eKK StGB AT 11 [72]

    bungsfragen & Antworten

    Irrtum ber das Handlungsobjekt

    1. Wie heit der Irrtum ber das Handlungsobjekt und

    worum geht es bei diesem?

    2. Welche beiden Flle sind unproblematisch?

    3. Welche Flle sind hingegen nur umstritten?

    1. Error in persona (vel objecto)

    Tter individualisiert ein bestimmtes TO, in dem Glauben

    es handele sich um ein anderes, und trifft es.

    2. Unproblematisch beim Irrtum des Haupttters

    Rechtsgter sind ungleichwertig

    + Versuch bzgl. des vorgestellten TO

    + Ggf. FL-Delikt bzgl. des getroffenen TO

    Rechtsgter sind gleichwertig: Irrtum unbeachtlich

    3. Irrtum des Anstifters/mittelbaren Tters

    eKK StGB AT 12 [73]

  • 7/24/2019 Grundlagen Der Strafbarkeit

    18/35

    bungsflle & Lsungshinweise

    Irrtum ber das Handlungsobjekt

    Grobauer Rose schickt seinen Knecht Rosahl los, er solle seinen

    Nebenbuhler N tten. Rosahl hlt in der Abenddmmerung den

    unbeteiligten X fr N und erschiet ihn.

    1. AA: Beachtl. aberratio ictus aus Sicht des Anstifters

    + 30 I iVm 211 bzgl. N

    + 229 bzgl. X (Vorsicht: nicht etwa 26 iVm 229!)

    2. HM: VS des Anstifters bleibt unberhrt

    Strafbarkeit aus 26 iVm 211

    Tter kann nicht davon profitieren, dass er das Tatobjekt

    konkretisiert hat (Tte den N.), denn VS wre unstr.

    gegeben, wenn er gesagt htte Tte die dort stehende

    Person..

    eKK StGB AT 12 [74]

    6 Voraussetzungen (Prfungsschema)

    Tatbestandsmigkeit eines FL-Deliktes

    1. Erfolgseintritt

    2. Durch ein Verhalten des Tters verursacht

    3. Objektive Sorgfaltspflichtverletzung

    4. Objektive Vorhersehbarkeit5. Zurechnungszusammenhang(= obj. Zurechnung)

    6. Schutzzweck der verletzten Sorgfaltspflicht

    eKK StGB AT 13 [75]

    4 Voraussetzungen (Prfungsschema)

    Schuld beim FL-Delikt

    1. Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung(indiziert)

    2. Subjektive Vorhersehbarkeit (indiziert)

    3. Zumutbarkeit normgemen Verhaltens

    4. Allgemeine Schuldmerkmale

    eKK StGB AT 13 [76]

    Erklrungen

    Ermittlung und Mastab der objektiven Sorgfaltspflicht

    1. Ermittlung

    Durch geschriebene Sorgfaltsnormen zB StV(Z)O

    Im brigen durch Formulierung eigener Sorgfaltsnormen

    als Ersatzgesetzgeber

    2. Mastab(nach hM)+ Objektive Mindestanforderung zB normaler Chirurg

    + Bercksichtigung von Sonderwissen zB Spezialist

    eKK StGB AT 13 [77]

  • 7/24/2019 Grundlagen Der Strafbarkeit

    19/35

    6 Merkposten

    Allgemeine Grundstze zur Vermeidung von

    Sorgfaltspflichtverletzungen

    1. Wer etwas nicht kann, soll es lassen.

    2. Wer etwas nicht wei, muss sich informieren.

    3. Wer abstrakte Normen verletzt, handelt idR sorgfaltswidrig.

    4. Wer abstrakte Normen einhlt, handelt deswegen noch

    nicht sorgfaltsgem.

    5. Sozial missbilligenswerte Ziele, sind eher geneigt einen

    Sorgfaltspflichtversto zu begrnden.

    6. Besonders risikoreiche Ttigkeiten sind zu vermeiden,

    andernfalls Gegenmanahmen zu treffen.

    eKK StGB AT 13 [78]

    2 Meinungen

    Merkposten

    Zurechnungszusammenhang beim FL-Delikt

    1. HM: Vermeidbarkeitstheorie

    Einhaltung der Sorgfalt htte Erfolg mit an Sicherheit

    grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert2. AA: Risikoerhhungslehre

    Tterverhalten hat das Risiko des Erfolgseintritts vergrert

    Art. 103 II: das wrde Strafbarkeit fr bloe Gefhrdung

    statt fr den Erfolg bedeuten!

    hnliche Meinungen wie bei der Quasikausalitt ( 13).

    (vgl. eKK StGB AT 5) eKK StGB AT 13 [79]

    Voraussetzung (Satz) & 3 Problembereiche

    Schutzzweck der verletzten Sorgfaltspflicht beim FL-Delikt

    Die Sorgfaltspflicht muss es gerade bezwecken,

    den eingetretenen Erfolg zu verhindern.

    Problembereiche

    1. Selbstgefhrdung des Opfers

    2. Schadensvergrerung durch hinzutretende Dritte

    3. Haftung fr Folgeschden

    (vgl. eKK StGB AT 5) eKK StGB AT 13 [80]

    bungsflle & Lsungshinweise

    Radfahrer-Flle

    1. Lkw-Fahrer A berholt den Radfahrer R mit zu geringem

    Seitenabstand. R gert unter den Anhnger und wird

    gettet. Strafbarkeit des A, wenn sich der Unfall unter

    Umstnden auch bei ordnungsgemer Fahrweise

    ereignet htte?

    2. Radfahrer A und B fahren bei Nacht ohne Beleuchtung

    hintereinander. A wird von einem entgegenkommenden

    Kfz gettet, was vermieden worden wre, wenn B ihn von

    hinten angeleuchtet htte. Strafbarkeit des B?

    1. 222 insbes. Zurechnungszusammenhang?

    HM: Vermeidbarkeitstheorie(), da Erfolg b. Einhaltung

    der Sorgfalt nicht mit an Sicherheit grenzender Wahr-

    scheinlichkeit entfallen wre

    AA: Risikoerhhungstheorie(+)

    da A das Risiko zumindest nachweisbar erhht hat

    2. 222 insbes. Schutzzweck der verl. Sorgfaltspflicht?

    (), da 17 StVO nicht bezweckt die Fahrzeuge Dritter vor

    Unfllen zu schtzen.

    (vgl. eKK StGB AT 5) eKK StGB AT 13 [81]

  • 7/24/2019 Grundlagen Der Strafbarkeit

    20/35

    2 Arten & Erklrung [zB] []

    Mischtatbestnde in Hinblick auf Vorsatz und Fahrlssigkeit

    1. Erfolgsqualifizierte DeliktezB 226, 227, 251

    selbststndiges Grunddelikt plus typische schwere Folge

    2. Vorsatz-Fahrlssigkeits-KombinationenzB 315b IV

    zusammengesetzes Delikt mit Fahrlssigkeitsteil

    Behandlung wie Vorsatzdeliktgem 11 II

    eKK StGB AT 14 [82]

    Tatbestand (Prfungsschema)

    Erfolgsqualifizierte Delikte

    1. Grundtatbestand

    2. Schwere Folge

    a) Durch Grunddelikt verursacht(c.s.q.n.)

    b) Wenigstens Fahrlssigkeitgem. 18

    vgl. im brigen das Delikt zB leichtfertig

    c) Unmittelbarkeitszusammenhang= Verwirklichung einer grunddeliktstypischen Gefahr

    eKK StGB AT 14 [83]

    bungsfragen & Antworten

    Erfolgsqualifizierte Delikte

    1. Was ist der Grund fr die Erforderlichkeit eines Unmittel-

    barkeitszusammenhangs?

    2. Worauf kommt es bei der Beteiligung am EQ-Delikt im

    Rahmen der 25 II, 26, 27 an?

    3. Wie wird die schwere Folge zugerechnet?4. Wie ist zu bestrafen, wenn das versuchte Grunddelikt

    schon die schwere Folge herbeigefhrt hat? Beispiel?

    5. Wo ist ein Versuch der schweren Folge bei Vollendung des

    Grunddelikts denkbar? Beispiel?

    1. Die sog. Strafmaexplosion

    vgl. 223, 222 einerseits, 227 andererseits

    2. Beteiligung am(ggf. verdrngten) Grunddelikt

    3. Zurechnung der schweren Folgeber 18, 29

    4. Aus versuchtem EQ-Delikt, wenn Auslegung ergibt, dassbereits aus unvollendetem Delikt die Folge typischerweise

    erwchst zB bei 251 wurde bereits Gewalt angewendet,

    aber die Wegnahme nicht vollendet

    5. Nur wenn VS bzgl. schwerer Folge mglichzB 226

    eKK StGB AT 14 [84]

    3 Grundstze [...]

    Rechtswidrigkeit und Rechtfertigung

    1. Regel-Ausnahme-Prinzip

    Grds. Tatbestand indiziert RechtswidrigkeitAusn. Rechtfertigungsgrund liegt vor

    2. Kein numerus clausus der Rechtfertigungsgrnde

    + Knnen kommen und gehen

    + Nur eingeschrnkte Garantiefunktion (Reduktion zul.)

    3. Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung

    Strafrechtliche, auerstrafrechtliche und gewohnheitsrecht-

    liche Rechtfertigung ist mglich.

    eKK StGB AT 15 [85]

  • 7/24/2019 Grundlagen Der Strafbarkeit

    21/35

    berblick (4) []

    Strafrechtliche Rechtfertigungsgrnde

    1. Notwehr 32

    2. Rechtfertigender Notstand 34

    3. Wahrnehmung berechtigter Interessen 193

    4. Indikation 218a II, II

    eKK StGB AT 15 [86]

    3 Mglichkeiten

    Auerstrafrechtliche Rechtfertigungsgrnde

    1. Aus dem BGB

    2. Aus der StPO

    3. Aus der ZPO

    eKK StGB AT 15 [87]

    berblick (4)

    Auerstrafrechtliche Rechtfertigungsgrnde aus dem BGB

    1. Defensivnotstand 228

    2. Aggressivnotstand 904

    3. Selbsthilfe 229, 561, 581 II, 704

    4. Besitzkehr 859

    eKK StGB AT 15 [88]

    berblick (4)

    Auerstrafrechtliche Rechtfertigungsgrnde aus der StPO

    1. Blutentnahme 81a

    2. Beschlagnahme 94 ff.

    3. Durchsuchung 102 ff.

    4. Festnahme 127

    eKK StGB AT 15 [89]

    berblick (3)

    Auerstrafrechtliche Rechtfertigungsgrnde aus der ZPO

    1. Durchsuchung 758

    2. Wegnahme 808, 883

    3. Verhaftung 909

    eKK StGB AT 15 [90]

    berblick (3) & Problembereich

    Gewohnheitsrechtliche Rechtfertigungsgrnde

    1. Einwilligung

    2. Mutmaliche Einwilligung

    3. Rechtfertigende Pflichtenkollision

    Problembereich

    Zchtigungsrecht der Eltern (eher +), anderer Personen (eher -)

    eKK StGB AT 15 [91]

  • 7/24/2019 Grundlagen Der Strafbarkeit

    22/35

    berblick (3)

    Dogmatische Einteilung der Rechtfertigungsgrnde

    1. Prinzip des berwiegenden Interesses

    2. Prinzip des weichenden Interesses

    Einwilligung und mutmaliche Einwilligung

    3. Prinzip der hoheitlichen Befugnis

    [92]

    4 Grundstze

    Entscheidungsprogramm zu den

    Rechtfertigungsgrnden

    1. Spezialittsgrundsatz

    Bei Besitzstrungen 859 BGB vor 32

    Bei Eigentumsverletzungen 228, 904 BGB vor 34

    Bei Sicherung von Forderungen 229 ff. BGB

    Innerhalb StGBzB 193 vor 34

    2. Vorrang der weitesten BefugniszB 32 vor 34

    3. Teilbarkeit der RechtfertigungEinzelprfung je Delikt

    4. Konkurrenzen zT mit Ausschlussverhltnis

    zB gescheiterter 127 I StPO 34 , gesch. 229 32

    [93]

    berblick (9) []

    Die wichtigsten Rechtfertigungsgrnde

    nach dem Prinzip des berwiegenden Interesses

    1. Notwehr 32 StGB

    2. Notstand 34 StGB

    3. Defensivnotstand 228 BGB

    4. Aggressivnotstand 904 BGB

    5. Selbsthilfe 229, 561 BGB

    6. Besitzwehr/-kehr 859 BGB7. Festnahmerecht durch jedermann 127 I 1 StPO

    8. Zchtigungsrecht der Elternvgl. 1626 BGB (str.)

    9. Rechtfertigende Pflichtenkollision

    eKK StGB AT 15 [94]

    Prfungsreihenfolge (3/2 Voraussetzungen)

    Grundstruktur der Rechtfertigungsgrnde

    nach dem Prinzip des berwiegenden Interesses

    1. Objektive Rechtfertigung

    a) Rechtfertigungslage

    b) Rechtfertigungshandlungc) Rechtfertigungsgrenzen

    2. Subjektives Rechtfertigungselement (hM)

    a) Kenntnis der Rechtfertigungslage

    b) Willen zur Rechtsausbung

    eKK StGB AT 15 [95]

  • 7/24/2019 Grundlagen Der Strafbarkeit

    23/35

    berblick

    Regel-Ausnahme-Prinzip des Unrechtstatbestandes

    nach hM

    1. Tatbestand

    a) Objektivindiziert Erfolgsunrecht

    b) Subjektiv indiziert Handlungsunrecht

    2. Rechtfertigungsgrund

    a) Objektivbeseitigt Erfolgsunrecht

    b) Subjektivbeseitigt Handlungsunrecht

    eKK StGB AT 16 [96]

    bungsfragen & Antworten

    Subjektives Rechtfertigungselement

    1. Warum fordert die hM ein subj. Rechtfertigungselement?

    2. Wann muss es vorliegen?

    3. Was lsst sich gegen die hM anfhren?

    4. Welche Besonderheit gilt fr das subjektive Recht-

    fertigungselement bei Fahrlssigkeitstaten und warum?

    1. Zur Ausrumung d. verbleibenden Handlungsunrechts

    Objektive Rechtfertigung beseitigt nur Erfolgsunrecht!

    2. Bei Begehung der Tatentsprechend 16 I 1

    3. Gegenansicht (Erfolgsbezogene Unrechtslehre)

    Gesinnungsstrafe fr innere Einstellung des Tters droht

    Fehlen des subj. Rf.-Elements kaum je erweislich Entspricht nur der Wertung bei Vorsatz/Versuch

    4. Bei FL entbehrlichoder nur abgeschwcht erforderlich

    FL-Tat straft schwerpunktmig das Erfolgsunrecht (s.o.)

    eKK StGB AT 16 [97]

    bungsflle & Lsungshinweise

    Unkenntnis objektiv vorliegender Rechtfertigung

    A erschiet seinen Todfeind T aus Rache, ohne zu wissen, dass T

    seinerseits bereits sein Gewehr auf ihn angelegt hatte. Ist die

    Ttung durch Notwehr gerechtfertigt?

    1. HM: Subjektive Vollendungslsung

    Subj. RE fehlt, also 32 (); 16 I 1 nicht anwendbar

    RF: Bestrafung aus vollendetem Delikt2. AA: Rein objektive Lsung

    subj. RE nicht erforderlich, also 32 (+);

    RF: Keine Strafe (aA: untauglicher Versuch)

    3. Diff.: Subjektive Versuchslsung

    Subj. RE fehlt, also nur Erfolg aus 32 gerechtfertigt;

    RF: Versuchsstrafbarkeit, da Delikt nur scheinbar vollendet

    eKK StGB AT 16 [98]

    Definition (Satz)

    3 Abgrenzungen

    Erlaubnistatbestandsirrtum

    Tter handelt in der irrigen Annahme, die tatschlichen

    Voraussetzungen fr eine Rechtfertigung lgen vor.

    1. Putativrechtfertigung

    Tter bewertet die (richtig erkannten) Tatsachen falsch

    2. Rechtfertigungsexzess

    Tter berschreitet die Rechtsfertigungsgrenzen

    3. Verbotsirrtum

    Tter nimmt einen nicht existierenden Rf-Grund an

    eKK StGB AT 16 [99]

  • 7/24/2019 Grundlagen Der Strafbarkeit

    24/35

    Ausgangsnorm

    5 Voraussetzungen (Prfungsschema)

    Notwehr

    32 StGB

    1. Notwehrlage= gegenwrtiger, rechtswidriger Angriff

    2. Notwehrhandlung= erforderlich

    3. Notwehrgrenzen= geboten

    4. Kenntnis der Umstnde

    5. Verteidigungswille

    (Vgl. eKK StGB AT 15) eKK StGB AT 17 [100]

    Definition (Forts.)

    Angriff iSd 32 II

    ... ist jede von einem Menschen drohende Verletzung rechtlich

    geschtzter Interessen

    eKK StGB AT 17 [101]

    bungsfragen & Antworten

    Angriff iSd 32 II

    1. Wie muss das Verhalten des Angreifers beschaffen sein?

    2. Welche Angriffe scheiden aber von vorneherein aus?

    3. Wann kann ein Unterlassen einen Angriff darstellen?

    4. Welche Anforderungen sind an die rechtlichen Interessen

    im Rahmen des Angriffs zu stellen?

    5. Wann kann ein Angriff durch Tiere vorliegen und nach

    welcher Norm kann andernfalls eine Rechtfertigung

    bestehen?

    1. Willensmig beherrschbar (keine blo allg. Risiken)

    2. Bloe BelstigungenzB Anleuchten mit Taschenlampe

    3. Bei nicht nur vertragl. Rechtspflicht zum Ttigwerden

    zB unbefugtes Verweilen in Wohnung iSd 123

    Gegenbsp. Nichtausziehen nach Ende der Mietzeit

    4. Keine besonderen(aber uU bei Staatsnothilfe)

    5. Tiere nur als menschl. Werkzeug(sonst 228 BGB)

    eKK StGB AT 17 [102]

    Definition

    Gegenwrtig iSd 32 II

    ... ist der Zeitraum vom unmittelbaren Bevorstehen des Angriffs

    bis zur vlligen Abwendung der Gefahr (bzw. zum endgl-

    tigen Verlust des Rechtsgutes).

    eKK StGB AT 17 [103]

    Definition

    bungsfrage & Antwort

    Rechtswidrig iSd 32 II

    Welcher Rechtfertigungsgrund kommt in Betracht, falls der Angriff

    nicht rechtswidrig war?

    Keine Befugnis des Angreifers zum Handeln.

    Immer noch Notstand gem 34 unter den dortigen (engen)

    Voraussetzungen mglich.

    eKK StGB AT 17 [104]

    Grunddefinition

    Erforderlich iSd 32 II

    ...ist die Verteidigungsart, die geeignet ist, den Angriff endgltig zu

    brechen, und dabei den geringstmglichen Schaden anrichtet.

    eKK StGB AT 17 [105]

  • 7/24/2019 Grundlagen Der Strafbarkeit

    25/35

    bungsfragen & Antworten

    Erforderlich iSd 32 II

    1. Wonach ist die Erforderlichkeit zu beurteilen und in

    welchen Fllen spielt dieser Mastab eine wichtige Rolle?

    2. Wie weit kann die Verteidigung gehen?

    3. Aus welchem Grundsatz wird diese Mglichkeit

    abgeleitet und was folgt daraus noch?

    4. Wie nennt man deswegen das Notwehrrecht?

    1. Ex-ante-Sicht eines besonnenen Betrachters

    zB bei Scheinwaffen, wenn diese obj. gefhrlich aussehen

    2. Bis zum Gegenangriff(sog. Trutzwehr)

    3. Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen.

    Weitere Folge: die schndliche Flucht ist nicht zumutbar

    4. Schneidiges Notwehrrecht

    eKK StGB AT 17 [106]

    Synonym & 4 Fallgruppen

    Geboten iSd 32 I

    Sozialethische Grenzen der Notwehr

    1. Erkennbar schuldlos Handelnde

    2. BagatellangriffezB Kampf um Parklcke, Drngeln

    3. Krasses MissverhltniszB Kind wegen Apfel erschieen

    4. Enge persnliche Bindungen zB zwischen Ehegatten

    eKK StGB AT 17 [107]

    3 Problembereiche

    Geboten iSd 32 I

    1. Schuldhafte Herbeifhrung der Notwehrlage?

    2. Einschrnkung durch Menschrechtskonvention?

    3. Rettungsschsse durch Hoheitstrger?

    eKK StGB AT 17 [108]

    bungsfragen & Antworten

    Schuldhafte Herbeifhrung der Notwehrlage

    1. Welcher Fall ist noch relativ unproblematisch, wann ist

    aber auch dazu eine Ausnahme denkbar?

    2. Bei welcher Form der schuldhaften Herbeifhrung ist

    die Rechtslage umstritten?

    1. Absichtsprovokation(vorstzliche Herbeifhrung)

    Hier fehlt idR der Verteidigungswille (Ausn. uU bei Exze)

    2. Fahrlssige Herbeifhrung

    AA: Notwehrrecht bleibt unberhrt

    Ggf. aber Strafbarkeit ber actio illicita in causa iVm FL-Tat

    HM: Notwehrrecht wird eingeschrnkt (3-Stufen-Th.)

    a) Ausweichmglichkeit?

    b) Schutzwehrmglichkeit?

    c) Dann erst Trutzwehr (Gegenangriff) zulssig

    eKK StGB AT 18 [109]

    bungsfragen & Antworten

    Sonstige Streitflle zur Gebotenheit der Notwehr

    1. Was ist in Art. 2 IIa EMRK geregelt und welches Problem

    ergibt sich daraus?

    2. Wie wird diese Frage von der inzwischen herrschenden

    Meinung gelst und welche Gegenansicht gibt es dazu?

    3. Welche beiden Meinungen werden zur strafrechtlichen

    Rechtfertigung eines sog. finalen Rettungsschusses

    vertreten?

    1. Absichtliche Ttungist danach nur zur Abwehr rechts-

    widriger Gewalt gegen Menschen erlaubt. Kann 32

    dennoch die Ttung wg. sonstiger Angriffe rechtfertigen?

    2. Nach hM gilt die Einschrnkung nur fr hoheitliches

    Handeln (aA: Ttung bei Sachangriffen unzulssig)

    3. AA: Polizeirechtliche Lsung

    32 nur im Rahmen des Polizeirechts anwendbarHM: Strafrechtliche Lsung

    32 ist jedermann-Recht: kein Ausschluss fr Beamte

    eKK StGB AT 18 [110]

  • 7/24/2019 Grundlagen Der Strafbarkeit

    26/35

    bungsfragen & Antworten

    Nothife

    1. Wo ist die Nothilfe geregelt?

    2. Welche Voraussetzungen hat die Nothilfe?

    3. Welche Besonderheit ergibt sich bei disponiblen Rechts-

    gtern?

    4. Was versteht man unter Staatsnothilfe und wie differen-

    ziert diesbezglich die ganz hM?

    1. In 32 II 2. F.(oder einem anderen)

    2. Die selben Voraussetzungen wie Notwehr

    3. Bei disponiblen RechtsgternzB Eigentum

    darf die Nothilfe nicht gegen den erkennbaren Willen des

    Rechtsgutstrgers aufgedrngt werden

    4. Nothilfe zugunsten des Staates

    a) Zulssigbei Individualrechtsgtern zB Gemeindekasse

    b) Zulssigbei Bestandsschutz vgl. Art. 20 IV GG zB Spion

    c) Unzulssigals allg. Unrechtsverhinderung iSd Si/Ord

    eKK StGB AT 19 [111]

    bungsfragen & Antworten

    Wirkungen der Notwehr

    1. Wer trgt das sog. Folgenrisiko?

    2. Was bedeutet diese Wertung fr den in Notwehr

    handelnden Tter?

    3. Kann der Angreifer, seinerseits Notwehr ben?4. Wem gegenber rechtfertigt die Notwehr den Tter grds.

    und welche Ausnahme ist davon denkbar?

    1. Allein der Angreifer

    sofern die Voraussetzungen des 32 vorliegen

    2. Keine Bestrafung aus (fahrlssiger) schwerer Folge

    3. Nein, ihn trifft eine Duldungspflicht (das ergibt sich mEschon aus dem Merkmal rechtswidrig beim Angriff).

    4. Keine Drittwirkung der Notwehr

    Grds. Nur gegenber dem Angreifer

    Ausn. Tter beschdigt fremde Sachen, die der Angreifer

    benutzt zB Ttung des aufgehetzten fremden Hundes

    eKK StGB AT 20 [112]

    2 Arten (Gegenberstellung) [...] [zB]

    Einwilligung des Verletzten iwS

    1. Tatbestandsausschlieendes Einverstndnisbetrifft die Tatbestnde, in denen ein Handeln gegen den

    Willen des Opfers schon zum Tatbestand gehrt

    zB 177, 234, 234a, 240, 249

    2. Rechtfertigende Einwilligung

    betrifft alle brigen individualschtzenden Tatbestnde

    Erteilte Einwilligung

    Mutmaliche Einwilligung

    eKK StGB AT 21 [113]

    bungsfragen & Antworten

    Tatbestandsausschlieendes Einverstndnis

    1. Warum kommt bei 123, 242 allenfalls ein tatbestands-

    ausschlieendes Einverstndnis in Betracht?

    2. Welche Voraussetzungen sind grundstzlich an das

    tatbestandsausschlieende Einverstndnis geknpft?

    3. Was kann ausnahmsweise erforderlich sein? Warum?

    4. Ist ein Irrtum des Einverstandenen erheblich? Welcher

    einzige Fall ist diesbezglich umstritten?

    5. Welche beiden Irrtmer des Tters ber das Einverstndnis

    sind denkbar und wie sind sie zu beurteilen?

    1. Wegen bestimmter willensabhngiger TBMs

    Bei 123: eindringt

    Bei 242: wegnimmt (... Bruch fremden Gewahrsams ...)

    2. Nur rein tatschliches Einverstandensein des Opfers

    3. Einsichts-/Urteils- oder Geschftsfhigkeit

    nach Sinn und Zweck der Norm zB 267

    4. Irrtum des Einverstandenen unerheblichstr. bei 123

    5. Bei Unkenntnis: (untauglicher) Versuch

    Bei irriger Annahme:Tatbestandsirrtum 16 I 1

    eKK StGB AT 21 [114]

  • 7/24/2019 Grundlagen Der Strafbarkeit

    27/35

    Ausgangsnorm

    Prfungsreihenfolge (7 Voraussetzungen)

    (Erteilte) Einwilligung

    Vgl. 228(passt nur fr Krperverletzung)

    1. Verfgungsbefugnis

    2. Einwilligungsfhigkeit

    3. Erteilung vor der Tat

    4. Nach auen erkennbar

    5. Ernstlich und ohne Willensmngel6. Keine Sittenwidrigkeit nach hM nur bei 228

    7. Handeln aufgrund der Kenntnis der Einwilligung

    eKK StGB AT 21 [115]

    bungsfragen & Antworten

    (Erteilte) Einwilligung

    1. Was ist fr die Verfgungsbefugnis erforderlich?

    2. Wann ist diese ausgeschlossen?

    3. Wann liegt nach hM Einwilligungsfhigkeit vor, was

    vertritt die Gegenansicht?4. Worauf muss sich die Erteilung vor der Tat beziehen?

    5. Welche Willensmngel kommen in Betracht, welcher

    Irrtum ist unbeachtlich?

    1. Alleinige Inhaberschaft des verletzten Interesses

    2. a) Beim Leben als indisponiblem Rechtsgutvgl. 216

    b) Bei (mit-)geschtzten AllgemeininteressenzB 164

    3. HM: Natrliche Einsichts- und UrteilsfhigkeitAA: Bei Vermgensdelikten Geschftsfhigkeit

    4. Auf Handlungs- und Erfolgsunwert der konkreten Tat

    zB Einwilligung des E fr Schenkung der geliehenen Uhr

    an Mutter des T, der sie aber der Dirne D gibt

    5. Tuschung, Irrtum, Drohung(nicht aber der Motivirrtum)

    eKK StGB AT 21 [116]

    2 Arten (Gegenberstellung) [...]

    Mutmaliche Einwilligung

    1. Nach dem GoA-Prinzipbei mutmalicher Interessenbereinstimmung des Opfers

    zB 123 zur Lschung eines Brandes, 223 bei Operation

    eines bewusstlos eingelieferten Schwerverletzten

    2. Nach dem Prinzip des mangelnden Interesses

    bei minimalem, nicht schutzwrdigen Interesse d. Opfers

    zB 242 bei ungefragtem Geldwechseln, Benutzung des

    Fahrrades eines Freundes fr dringenden Termin ( 248b)

    eKK StGB AT 22 [117]

    Prfungsreihenfolge (3 Voraussetzungen)

    Mutmaliche Einwilligung

    1. Verfgungsbefugnis(wie bei erteilter Einwilligung)

    2. Hypothetische Billigung

    3. Subj. berzeugung von der hypothetischen Billigung

    eKK StGB AT 22 [118]

  • 7/24/2019 Grundlagen Der Strafbarkeit

    28/35

    2 Mglichkeiten [...]

    Hypothetische Billigung bei der mutmalichen Einwilligung

    GoA-Prinzip

    + Objektives berwiegen des Eingriffsinteresses

    + Nichteinholbarkeit des wahren Willens

    Prinzip des mangelnden Interesses

    + Konkrete Anhaltspunkte fr mangelndes Interesse

    + Dann Einholbarkeit des wahren Willens unerheblich

    [119]

    Ausgangsnorm

    berblick [] [...]

    Festnahmerecht

    127 StPO

    1. Vorlufige Festnahme durch jedermann 127 I 1

    2. Vorlufige Festnahme durch StA/Polizei

    Zur Identittsfeststellung 127 I 2

    Zur Verhaftung 127 II

    eKK StGB AT 23 [120]

    2 Meinungen & Einschrnkung

    Auf frischer Tat betroffen iSd 127 I 1 StPO

    1. HM: Wirklich begangene rw. Straftat

    Sonst Verlust des Notwehrrechts beim Opfer.

    2. AA: Dringender Tatverdacht ausreichend

    Augenblicksurteil

    Eingreifender soll das Prozessrisiko nicht tragen

    Schuldhaftes Handeln des Tters nicht erforderlich

    Schwer feststellbar (Ausn. evtl. erkennbar Strafunmndige)

    eKK StGB AT 23 [121]

    bungsfragen & Antworten

    Festnahmerecht

    1. Wann ist eine Tat frisch?

    2. Muss objektive Fluchtgefahr vorliegen?

    3. Wann ist zB die Identitt nicht feststellbar?

    4. Was erfordert 127 I 1 StPO als subj. Rechtfertigungs-

    element?

    5. Welche Straftaten knnen von 127 I 1 StPO gerechtfertigt

    werden?

    6. Welcher Grundsatz ist darberhinaus zu beachten?

    1. Unmittelbarer rtl. und zeitl. Zusammenhang

    2. Der Flucht verdchtig ausreichendvgl. Wortlaut

    3. ZBbei Weigerung sich auszuweisen, nicht nachprfbaren

    Angaben ber die Person

    4. Absicht, die Strafverfolgung zu ermglichen

    5. Festnahmehandlungen = Freiheitsberaubung/Nti-

    gung bis zur Polizeidiensstelle (mehr uU nur nach 32)

    6. VerhltnismigkeitzB kein Schuwaffeneinsatz durch

    Private (aber mildere Mittel auer 239, 240 erlaubt)

    eKK StGB AT 23 [122]

  • 7/24/2019 Grundlagen Der Strafbarkeit

    29/35

    3 Arten []

    Notstand iwS

    1. Rechtfertigend

    34, 193, 218a StGB; 228, 904 BGB

    2. Entschuldigend

    35 StGB (str. ob daneben bergesetzlicher Notstand)

    3. Strafausschlieend bzw. -mildernd

    157, 258 V, 258 VI StGB

    eKK StGB AT 24 [123]

    Ausgangsnorm

    4 Voraussetzungen (Prfungsschema)

    Rechtfertigender Notstand im StGB

    34

    1. Anwendbarkeit(nur gedanklich prfen)

    2. Notstandslage

    3. Notstandshandlung4. Rettungswille

    eKK StGB AT 24 [124]

    3 Voraussetzungen (Prfungsschema)

    Notstandshandlung im Rahmen des 34 StGB

    1. Gefahr nicht anders abwendbar

    2. Eindeutiges bergewicht des Erhaltungsgutes

    3. Angemessen iSd 34 S. 2

    [125]

    3 Fallgruppen

    Einschrnkung

    Keine Anwendbarkeit des 34 StGB

    1. Vorrang der weitergehenden Befugnis

    Notwehr vor Notstand

    2. Vorrang des spezielleren Notstands

    StGB 193, 218a

    BGB 228, 904 bei Eingriffen in fremde Sachen

    3. Ggf. Vorrang der Einwilligung

    falls Eingriffs- und Erhaltungsgut identisch

    Bei 1. und 3. kommt 34 StGB subsidir zur Anwendung.

    eKK StGB AT 24 [126]

  • 7/24/2019 Grundlagen Der Strafbarkeit

    30/35

    2 Arten (Gegenberstellung) [] [...]

    Merkposten

    Notstnde im BGB

    1. Defensivnotstand 228 BGB

    + Lex specialis fr Eingriffe in gefahrverursachende Sachen

    + Erleichterte Gterabwgung (Details vgl. 228 BGB)

    2. Aggressivnotstand 904 BGB (als Einschr. zu 903)

    + Lex specialis fr Eingriffe in Sachen eines Unbeteiligten+ Erschwerte Gterabwgung (Details vgl. 904)

    Bis auf Notstandshandlung Voraussetzungen wie bei 34 StGB.

    eKK StGB AT 24 [127]

    bungsfragen & Antworten

    Notstand iSd 34

    1. Wann liegt die Notstandslage vor?

    2. Was unterscheidet die Gefahr von 32?

    3. Was unterscheidet die Aufzhlungen in 34 S. 1 und 35?4. Wann ist die Notstandshandlung nicht anders

    abwendbar? Prfungsmastab?

    5. Was ist der Kernpunkt der Notstandsprfung?

    6. Wie lsst sich der Begriff angemessen in 34 S. 2

    umschreiben?

    7. Welche Ansichten werden zum Rettungswillen vertreten?

    1. Bei gegenwrtiger Gefahr fr ein beliebiges Rechtsgut

    2. Muss nicht von einem Menschen ausgehen

    3. Aufzhlung in 34 beispielhaft, in 35 abschlieend4. Notstandshandlung nicht anders abwendbar

    + Nach sorgfltigster Prfung zur Rettung geeignet

    + Die dazu schonendste, denkbare Handlungsweise

    5. Gterabwgungzw. Eingriffs- und Erhaltungsgut

    6. Sozialethische Gesamtwrdigunginsbes. Art. 1 I GG

    7. HM: Wille zur Gefahrenabwehr (aA: Kenntnis der NLage)

    eKK StGB AT 24 [128]

    Prfungsreihenfolge (4) [...]

    Gterabwgung zwischen Eingriffs- und Erhaltungsgut

    bei 34

    1. Gegenberstellung der betroffenen Rechtsgter

    Indiz fr das Wertverhltnis: Strafandrohungen im StGB

    2. Grad der drohenden Gefahren

    zB kann abstrakte Gefhrdung eines hherwertigen Rechts-

    gutes zugunsten eines konkret gefhrdeten niedrigeren

    Rechtsgutes zulssig sein

    3. Sonstiges zB Ausma des drohenden Schadens,

    Gefahrtragungspflichten, Unersetzlichkeit eines RGutes

    4. Beachte typisierte WertungenzB 81a, 102, 127 StPO

    eKK StGB AT 24 [129]

    2 Mglichkeiten (Gegenberstellung) [...]

    Merkposten

    Pflichtenkollisionen im Strafrecht

    1. Zwischen Handlungs- und Unterlassungspflicht

    nach 34, 35 zu beurteilen (keine Regelungslcke)

    2. Zwischen reinen Handlungspflichten iSd 13

    Bei Erfllung hherwertiger Pflicht: Rechtfertigend

    Str. bei gleichwertigen Pflichten

    AA: Nur entschuldigend

    HL:Auch rechtfertigend ( impossibilia nulla est obligatio)

    Gterabwgung wie beim Notstand.

    eKK StGB AT 25 [130]

  • 7/24/2019 Grundlagen Der Strafbarkeit

    31/35

    bungsflle & Lsungshinweise

    Pflichtenkollisionen im Strafrecht

    1. Garant G rettet seinen Schtzling S unter Verletzung des X.

    2. Arzt A wird zum schwerkranken Patienten P gerufen. Auf

    der Fahrt wird er Zeuge eines Unfalls, bei dem O ebenfalls

    schwer verletzt wird. A begibt sich dennoch zu P.

    3. Vater V kann nur eines seiner drei Kinder aus den Flammen

    retten.

    1. 223 des G? Rechtfertigung/Schuld richtet sich nach

    34, 35 StGB, da es um eine verletzende Hdlg geht.

    2. 323c des A?

    echte Pflichtenkollision: je nach bergewicht der

    Pflichten rechtfertigend oder nur entschuldigend

    3. 212, 13?

    AA: Nur entschuldigend(vgl. sog. quantitativer Notstand)

    Leben ist unwgbar

    HM: Rechtfertigend impossibilia nulla est obligatio

    eKK StGB AT 25 [131]

    Gegenberstellung [...]

    Unrecht und Schuld

    1. Unrecht (TB+RW = Versto gegen die Rechtsordnung)

    + Unwerturteil ber die Tat

    + Tter htte sich objektiv anders verhalten mssen

    2. Schuld(= individuelle Vorwerfbarkeit)

    + Unwerturteil ber den Tter als Person

    + Tter konnte sich subjektiv auch anders verhalten

    eKK StGB AT 26 [132]

    5 Voraussetzungen

    Schuld

    1. Schuldfhigkeit

    2. Spezielle Schuldmerkmale

    3. Vorsatz- bzw. Fahrlssigkeitsschuld4. Unrechtsbewusstsein

    5. Fehlen von Entschuldigungsgrnden

    eKK StGB AT 26 [133]

    bungsfragen & Antworten

    Schuld

    1. Was sind zwei Beispiele fr spezielle Schuldmerkmale?

    2. Bei welchen Merkmalen ist diese Einordnung str.?

    3. Was versteht man unter Fahrlssigkeitsschuld?

    4. Wann liegt Vorsatzschuld vor?5. In welcher Norm ist das fehlende Unrechtsbewusstsein

    geregelt ? Welche beiden Anforderungen sind aber

    jedenfalls an den Tter zu stellen?

    1. Bswilligin 225; rcksichtslosin 315c

    2. Mordmerkmale der 1. Gruppe(Habgier etc.)

    3. Subj. Sorgfaltspflichtverletzung/Vorhersehbarkeit

    indiziert durch deren jeweils objektives Vorliegen4. Grds. indiziert durch Tatvorsatz

    Ausn. kann entfallen bei Erlaubnistatbestandsirrtum (str.)

    5. 17 bei unvermeidbarem Verbotsirrtumtrotz

    + Einholung von Ausknften

    + Anspannung des Gewissens

    eKK StGB AT 26 [134]

  • 7/24/2019 Grundlagen Der Strafbarkeit

    32/35

    3 Arten [] (Gegenberstellung)

    Stufen der altersabhngigen Schuldfhigkeit

    1. Unbedingte Schuldunfhigkeit 19

    Kinder bis 13 Jahre

    2. Bedingte Schuldfhigkeit 3 JGG

    Jugendliche 1417 Jahre

    3. Unbedingte Schuldfhigkeit

    Heranwachsende 1821 Jahre vgl. 105 JGG

    Erwachsene ab 21 Jahre

    eKK StGB AT 27 [135]

    bungsfragen & Antworten

    Schuldfhigkeit

    1. Nach welcher Norm kann bei jedem grds. Schuldfhigen

    dennoch die Schuld entfallen? Ab wieviel Promille?

    2. Welche Folge hat grundstzlich die fehlende Schuld-

    fhigkeit?

    3. Welche vier Ausnahmen davon sind denkbar?

    4. Welche Rechtsfolge hat die verminderte Schuldfhigkeitgem. 21?

    1. 20 bei seelischen Strungen; bei Trunkenheit tterab-

    hngige Einzelfallentscheidung Richtwert: 3.

    2. Grds. Haupttter straflos (Teilnahme mgl.; i.. 29)

    3. Ausn. a) Actio libera in causa

    b) 20 nach Versuchsbeginn

    c) Sptere IngerenziVm 13 zB T erinnert sich an im Rausch versteckte Zeitbombe

    d) strafbarer Vollrausch 323a

    4. 21: Nur fakultative Strafminderung;Schuld (+)

    eKK StGB AT 27 [136]

    bungsfragen & Antworten

    Actio libera in causa

    1. Wie wird actio libera in causa bersetzt und worum geht

    es?

    2. Von welchem Grundsatz bildet sie eine (scheinbare?)Ausnahme?

    3. Welcher Fall der spter eintretenden Schuldunfhigkeit ist

    unproblematisch zu bestrafen?

    1. Freie Handlung als Ursache: Tter begibt sich vorstz-

    lich oder fahrlssig in einen Vollrausch, in dem er inzwi-

    schen schuldunfhig eine Straftat verbt.2. Ausn. Vom Koinzidenz-/Simultaneittsprinzip

    nach 20 iVm 8 S. 1 mssen alle Merkmale bei

    Begehung der Tat vorliegen

    3. Schuldunfhigkeit nach Versuchsbeginn

    Jedenfalls Strafe aus versuchtem Delikt

    Aus vollendetem Delikt, falls unwesentl. Abweichung

    eKK StGB AT 28 [137]

    3 Meinungen (berblick)

    Actio libera in causa (a.l.i.c.)

    1. Tatbestandslsungen

    a) Vorverlegung der Handlung

    b) Mittelbare Tterschaft

    2. Schuldlsungen

    a) Ausdehnung der Tat bei 20

    b) Ausnahme von 20 als teleologische Reduktion

    3. Verfassungsrechtliche Bedenken

    Grds. Versto gegen Art. 103 II GG

    Ausn. uU verhaltensneutrale Delikte zB 222, 229

    eKK StGB AT 28 [138]

  • 7/24/2019 Grundlagen Der Strafbarkeit

    33/35

    bungsfragen & Antworten

    Wrdigung der a.l.i.c.

    1. Welche Ansichten zu a.l.i.c. verstoen eindeutig gegen die

    Wortlautgrenze?

    2. Woran scheitert die sog. Ausnahmelsung?

    3. Auf welche Theorie kann sich die Vorverlegungslsung

    sttzen, was lsst sich aber dagegen anfhren?

    4. Wofr passt die Vorverlegungslsung?

    1. a) Lsung als mittelbare Tterschaft

    25 I 2. F.: ein anderer Tter!

    b) Lsung durch Ausdehnung der Tat bei 20

    8, 16, 17: bei Begehung = Vornahme der TH!

    2. Am Reduktionsverbotfr tterfreundl. Normen, zw.

    3. Zwar nach Bedingungstheoriealle Bed. gleichwertig

    Aber Wortlaut der Tathandlungspricht dagegen: Nicht

    jeder, der zB eine Wegnahme ermglicht, nimmt weg!

    4. Verhaltensneutrale DeliktenzB 222 (verursacht)

    eKK StGB AT 28 [139]

    bungsfragen & Antworten

    Wrdigung der a.l.i.c.

    1. Wie muss das Gutachten nach einer Tatbestandslsung

    aufgebaut werden?

    2. Welcher Aufbau ergibt sich bei Verfolgung einer Schuld-

    lsung?3. Wie kann nach geltendem Recht bei verhaltensgebun-

    denen Delikten nur gestraft werden?

    4. Welche Lsung ist uU de lege ferenda zu erwarten?

    1. a) Prfung der eigentl. TH;bei Schuld Abruch wg. 20

    b) Prfung der TH iVm alic;uU Abbruch wg. Art. 103 II GG

    c) Falls b) verneint: 323a (ihretwegen nicht bestr.)

    2. a) Nur Prfung der egtl. TH; Diskussion bei 20b) Falls a) verneint: 323a(s.o.)

    3. Nur aus 323a (s.o.)

    4. Einschrnkung des 20(es sei denn, ...)

    So wurde dies in vielen anderen europischen Straf-

    gesetzbchern gelst.

    eKK StGB AT 28 [140]

    2 Arten (3/3 Mglichkeiten)

    Verbotsirrtum

    1. Irrtum ber das Bestehen der Verbotsnorm T kennt Strafnorm nicht

    T hlt Strafnorm fr ungltig

    T hlt Strafnorm fr nicht anwendbar (Subsumtionsirrt.)

    2. Irrtum ber einen Rechtfertigungsgrund

    T glaubt an einen nicht anerkannten RFG

    T verkennt die Grenzen eines anerkannten RFG

    T nimmt irrtml. die Voraussetzugen eines anerkannten

    RFG an (Erlaubnistatbestandsirrtum; Rechtsfolge str.)

    eKK StGB AT 29 [141]

    3 Meinungen [...] []

    Erlaubnistatbestandsirrtum

    1. Strenge Schuldtheorie 17 direkt

    Besondere Prfungspflicht bei Verbotsbertretung

    Wille des Tters, Unrecht zu vermeiden wird so

    nicht bercksichtigt.

    2. Eingeschrnkte Schuldtheorie 16 I 1 analog

    Lage entspricht 16 I 1; 16 I 2 ggf. fr Erfolgsunwert.

    3. Rechtsfolgeneinschrnkende Schuldtheorie wie 2.

    Aber: Vorsatzunrecht bleibt, nur Vorsatzschuld entfllt

    Bessere Bercksichtigung von Teilnehmern (vgl. 29).

    eKK StGB AT 29 [142]

  • 7/24/2019 Grundlagen Der Strafbarkeit

    34/35

    bungsfragen & Antworten

    Irrtum ber Schuldelemente und persnliche

    Strafausschlieungsgrnde

    1. Was sind diese Irrtmer grundstzlich?

    2. Welche Ausnahme wurde davon normiert?

    3. Was ist darberhinaus in analoger Anwendung dieser

    Vorschrift denkbar?

    4. Welcher Fall ist fr einen Irrtum ber persnliche Straf-

    ausschlieungsgrnde praktisch am bedeutsamsten und

    welche Gegenmeinung zu 1. wird diesbezglich vertreten?

    1. Grds. Unbeachtlich

    weder 16 I 1 (kein Umstand), noch 17 (Unrechtsein-

    sicht des Tters vorhanden.

    2. Ausn. 35 II Irrige Annahme einer entschuldigenden Lage

    3. Nach hM analogbei irriger Annahme eines bergesetz-

    lichen Notstands

    4. 258 VIzB Tter glaubt irrtml. seine Ehefrau zu schtzen

    HM: Objektive Sicht; also Irrtum unbeachtlich

    AA: Subjektive Sicht; Irrtum beachtlich, zB 32 II analog

    eKK StGB AT 30 [143]

    berblick (3)

    Entschuldigungsgrnde

    1. Notwehrexzess 33

    2. Entschuldigender Notstand 35 I

    3. bergesetzlicher Notstand

    eKK StGB AT 31 [144]

    bungsfragen & Antworten

    Notwehrexzess

    1. Welche Affekte kommen fr 33 in Betracht, was ist der

    Gegenbegriff? Beispiele?

    2. Welchen Einfluss muss der Affekt auf die Tat gehabt haben?

    3. Welcher Notwehrexzess fhrt dann unstr. zur Entschuldi-

    gung? Welcher andere ist nach hM unbeachtlich?

    4. Wann ist 33 unanwendbar?

    5. Unter welchem Begriff wird die berschreitung einer ver- meintlichen Notwehrlage diskutiert und was ist davon zu

    halten?

    1. Sog. Asthenische Affekte; Bsp. vgl. Aufzhlung in 33

    Gegensatz: Sthenische Affekte zB Rache,Zorn,Kampfeslust

    2. Miturschlich/nicht ganz nebenschlich

    3. a) Intensiver Notwehrexzess beachtlich

    zB T macht mehr als erforderlich/geboten

    b) Extensiver Notwehrexzess nach hM unbeachtlich

    zB Angriff noch nicht oder nicht mehr gegenwrtig4. Bei planmiger Begebungin ttl. Auseinandersetzung

    5. Putativnotwehrexzess; nach hM unbeachtlich

    eKK StGB AT 31 [145]

    Ausgangsnorm

    3 Voraussetzungen (Prfungsschema)

    Entschuldigender Notstand

    35 I

    1. Notstandslage

    Nicht anders abwendbare Gefahr fr Leib, Leben, (Fortbe-

    wegungs-) Freiheit des Tters/einer nahestehenden Person

    2. Keine Gefahrtragungspflicht

    Aus Gefahrverursachung

    Aus besonderem Rechtsverhltnis

    3. Rettungswille

    eKK StGB AT 31 [146]

  • 7/24/2019 Grundlagen Der Strafbarkeit

    35/35

    bungsfragen & Antworten

    bergesetzlicher Notstand

    1. Wann kommt ein bergesetzlicher Notstand in Betracht?

    2. Wie muss die Rechtsordnung eine solche Situation

    bewerten?

    3. Was sind die Grnde dafr?

    1. Bei unwgbaren Rechtsgtern

    insbes. Tter muss einen Menschen tten um viele andere

    zu retten (ohne dass Notwehr vorliegt)

    2. Nachsichtigkeit der Rechtsordnung= Entschuldigung

    3. Grnde

    Keine eigene Lsung der Rechtsordnung

    General-/Spezialprvention verfehlt (extreme Ausnah-

    mesituation!)

    Schwere Gewissensnot des Tters

    eKK StGB AT 31 [147]