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Modulhandbuch des Bachelor-Zweitfachstudiengangs „Öffentliches Recht“ © Universität Potsdam 1 Pflichtmodul 1 (P1): Staatrecht Modultitel Pflichtmodul 1 (P1) – Staatsrecht Modulbeauftragter Prof. Dr. Thorsten Ingo Schmidt Aufwand/ Leistungspunkte Arbeitsaufwand 450 Stunden Leistungspunkte 15 Studien- semester 2 Häufigkeit des Angebots jährlich Lehrveranstaltungen Kontaktzeiten Selbst- studium Leistungspunkte Vorlesung Staatsrecht I 4 SWS/45 h 135 h 6 LP (= 180 h) Vorlesung Staatsrecht II 4 SWS/45 h 135 h 6 LP (= 180 h) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung Staatsrecht II 2 SWS/22,5 h 67,5 h 3 LP (= 90 h) Lernergebnisse und Kompetenzziele I. Übergreifende Lernergebnisse und Kompetenzziele - Kenntnis des Staatsaufbaus vor dem Hintergrund des Grundgesetzes o Wo und wie finden sich die allgemein bekannten Grundsätze über die Bundesrepublik Deutschland als demokratischer, rechtsstaatlicher und sozialer Bundesstaat im Grundgesetz wieder? o In welchen alltäglichen Sachverhalten – wie beispielsweise richterlichen Entscheidungen – drücken sich diese verfassungsrechtlichen Grundentscheidungen aus? - Rechtliche Einordnung politischer Prozesse, wie insbesondere der Gesetzgebung und des Zusammenspiels von Legislative und Exekutive - Rechtliche Einordnung des deutschen Wahlsystems - Fundierte Analyse staatsrechtlicher Probleme und differenzierte Herangehensweise und Erarbeitung von Lösungen zu in den Medien und Politik oftmals plakativ vorgetragenen staatsrechtlichen Sachverhalten - Erkennen, welche Rechte dem Bürger gegenüber dem Staat zustehen und wie er diese Rechte durchzusetzen vermag. Wo kommen diese Rechte im Alltag zum Ausdruck? II. Veranstaltungsbezogene Lernergebnisse und Kompetenzziele 1. Staatsrecht I: Hier werden die verfassungsrechtlichen Grundentscheidungen für Rechtsstaat, Demokratie, Bundesstaat, Sozialstaat und Republik behandelt. Worin kommen diese Staatsprinzipien in der Verfassung zum Ausdruck? Wie zeigen sie sich im alltäglichen Leben? Einen zentralen Gegenstand bildet auch das Staatsorganisationsrecht sowie die Staatsfunktionen Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung. Wie kommt beispielsweise ein Gesetz zustande? Wann tritt es in Kraft? Wer vollzieht es – Landes- oder Bundesbehörden?

Modulhandbuch des Bachelor-Zweitfachstudiengangs ... · Verfassungsbeschwerde besprochen. Im Hintergrund steht bei all dem die Frage: ... - Der Aufbau der Kommune und ihre Organe

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Modulhandbuch des Bachelor-Zweitfachstudiengangs „Öffentliches Recht“

© Universität Potsdam

1

Pflichtmodul 1 (P1): Staatrecht

Modultitel Pflichtmodul 1 (P1) – Staatsrecht

Modulbeauftragter Prof. Dr. Thorsten Ingo Schmidt Aufwand/ Leistungspunkte

Arbeitsaufwand 450 Stunden

Leistungspunkte 15

Studien-semester 2

Häufigkeit des Angebots jährlich

Lehrveranstaltungen Kontaktzeiten Selbst-studium

Leistungspunkte

Vorlesung Staatsrecht I 4 SWS/45 h 135 h 6 LP (= 180 h)

Vorlesung Staatsrecht II

4 SWS/45 h 135 h 6 LP (= 180 h)

Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung Staatsrecht II

2 SWS/22,5 h 67,5 h 3 LP (= 90 h)

Lernergebnisse und Kompetenzziele

I. Übergreifende Lernergebnisse und Kompetenzziele - Kenntnis des Staatsaufbaus vor dem Hintergrund des Grundgesetzes

o Wo und wie finden sich die allgemein bekannten Grundsätze über die Bundesrepublik Deutschland als demokratischer, rechtsstaatlicher und sozialer Bundesstaat im Grundgesetz wieder?

o In welchen alltäglichen Sachverhalten – wie beispielsweise richterlichen Entscheidungen – drücken sich diese verfassungsrechtlichen Grundentscheidungen aus?

- Rechtliche Einordnung politischer Prozesse, wie insbesondere der Gesetzgebung und des Zusammenspiels von Legislative und Exekutive

- Rechtliche Einordnung des deutschen Wahlsystems - Fundierte Analyse staatsrechtlicher Probleme und differenzierte

Herangehensweise und Erarbeitung von Lösungen zu in den Medien und Politik oftmals plakativ vorgetragenen staatsrechtlichen Sachverhalten

- Erkennen, welche Rechte dem Bürger gegenüber dem Staat zustehen und wie er diese Rechte durchzusetzen vermag. Wo kommen diese Rechte im Alltag zum Ausdruck?

II. Veranstaltungsbezogene Lernergebnisse und Kompetenzziele 1. Staatsrecht I:

Hier werden die verfassungsrechtlichen Grundentscheidungen für Rechtsstaat, Demokratie, Bundesstaat, Sozialstaat und Republik behandelt. Worin kommen diese Staatsprinzipien in der Verfassung zum Ausdruck? Wie zeigen sie sich im alltäglichen Leben? Einen zentralen Gegenstand bildet auch das Staatsorganisationsrecht sowie die Staatsfunktionen Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung. Wie kommt beispielsweise ein Gesetz zustande? Wann tritt es in Kraft? Wer vollzieht es – Landes- oder Bundesbehörden?

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Schließlich werden ausgewählte Verfahrensarten vor dem Bundesverfassungsgericht behandelt. Wie können die einzelnen Organe wie Bundestag oder Bundespräsident oder auch der Bund und die Länder bei rechtlichen Streitigkeiten ihre jeweiligen Kompetenzen gegeneinander durchsetzen?

2. Staatsrecht II: Es wird das Verhältnis des demokratischen Rechtsstaates zu seinen Bürgern behandelt. Es werden die allgemeinen Grundrechtslehren besprochen und ein Überblick über die Geschichte und den Begriff der Grundrechte gegeben. Es werden die Grundrechtsadressaten benannt und die Struktur der Grundrechtsnormen herausgearbeitet. Schließlich werden die Methoden der Grundrechtsinterpretation sowie Grundrechtskollisionen und -konkurrenzen dargestellt. Es werden diesbezüglich ausgewählte Grundrechte einschließlich ihrer menschenrechtlichen Bezüge sowie aus dem Verfassungsprozessrecht die Verfassungsbeschwerde besprochen. Im Hintergrund steht bei all dem die Frage: Wen und was garantieren bzw. schützen die einzelnen Grundrechte genau?

3. Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung Staatsrecht II: Die in der Vorlesung erworbenen Kenntnisse über den Schutzgehalt von Grundrechten werden in der Arbeitsgemeinschaft weiter vertieft. Dabei werden interaktiv tatsächlich aufgetretene Fälle gelöst. Es wird dabei zumeist anhand einer Verfassungsbeschwerde überprüft, wann genau ein Eingriff des Staates in die Grundrechte der Bürger besteht und wie sich Bürger mit Erfolg gegen solche Eingriffe des Staates wehren können und wo insoweit Grenzen bestehen. Zugleich wird durch die gemeinsame Erörterung der Fälle und Lösungsfindung die präzise juristische Ausdrucksweise geübt und eine vorurteilsfreie juristische Herangehensweise an unbekannte Fallgestaltungen trainiert.

Kurzüberblick über die Inhalte

Staatsrecht I: - Die deutsche Verfassungsgeschichte - Der Aufbau des Grundgesetzes im Allgemeinen - Die Staatorgane des Bundes (Bundestag; Bundesrat;

Vermittlungsausschuss; Gemeinsamer Ausschuss; Bundesversammlung; Bundespräsident; Bundesregierung; Bundesverfassungsgericht) Wie werden sie jeweils gebildet bzw. gewählt? Welche Zuständigkeiten fallen den Organen jeweils zu? Wie sind sie intern organisiert? Welchen Status haben ihre Mitglieder?

- Die Rolle der Parteien - Die Gesetzgebung (Begriff des Gesetzes; Verteilung der

Gesetzgebungskompetenzen; Gesetzgebungsverfahren) - Die Verwaltung (Begriff der Verwaltung; Überblick über die

Verwaltungsträger; Verteilung der Verwaltungskompetenzen; Erlass von Rechtsverordnungen; Erlass von Satzungen; weitere Handlungsformen der Verwaltung)

- Rechtsprechung (Begriff der Rechtsprechung; Gerichtsorganisation; Status der Richter; mögliche Verfahren vor dem BVerfG)

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- Verfassungsprinzipien (Rechtsstaat; Demokratie; Bundesstaat; Sozialstaat; Republik) Was besagen die jeweiligen Verfassungsprinzipien? Was schützen sie? In welchen gesetzlichen Regelungen kommen sie zum Ausdruck?

- Verfassungsänderung - Die Finanzen des Staates (Steuergesetzgebungskompetenzen;

Steuerverwaltungskompetenzen; Steuerertragskompetenzen; Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern)

- Die Staatlichkeit der Ländern (Eigenstaatlichkeit der Länder; Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern)

- Notstandsverfassung (äußerer und innerer Notstand) - Die Bundesrepublik Deutschland in der Völkerrechtsgemeinschaft und in

der Europäischen Union Staatsrecht II:

- Historische Grundlagen der Grundrechte - Allgemeine Grundrechtslehren (Grundrechte als subjektive Rechte;

Grundrechtsfähigkeit und Grundrechtsmündigkeit; Grundrechtsadressaten; Inhalt der Grundrechte; Grundrechtsverzicht und Grundrechtsverwirkung; Grundpflichten)

- Grundrechte in der Fallbearbeitung: Die Prüfung einer Grundrechtsverletzung anhand der Schutzbereichs-, Eingriffs- und Rechtfertigungsebene

- Behandlung einzelner Grundrechte in systematischer Ordnung (Schutz der Person; Schutz der Privatsphäre; Religion und Gewissen; Meinung, Presse, Rundfunk; Kunst und Wissenschaft; politisch geprägte Rechte; Ehe, Familie und Schule; wirtschaftlich orientierte Grundrechte; Grundrechte mit internationalem Bezug; Justizgrundrechte; Allgemeine Handlungsfreiheit; Gleichheitsrechte)

- Verfassungsprozessuale Geltendmachung der Grundrechte – insbesondere die Verfassungsbeschwerde

Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung Staatsrecht II: - Bearbeitung eines Falles pro Termin - Thematisch wird in den Fällen vornehmlich die prozessuale

Geltendmachung einzelner Grundrechte anhand der Verfassungsbeschwerde geübt

- Verschiedene rechtliche Probleme, wie sie sich bei einzelnen Grundrechten ergeben, werden in den Fokus gerückt und eingehend erörtert

- Die Fallbearbeitung im Staatsrecht und allgemein im öffentlichen Recht wird trainiert (Prüfung der Zulässigkeit und Begründetheit)

Dozenten Staatsrecht I und II Prof. Dr. Schmidt Prof. Dr. Bauer Prof. Dr. Schulze Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung Staatsrecht II: Die wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen der Lehrstühle für Öffentliches Recht

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an der Universität Potsdam Veranstaltungen Vorlesungen und Arbeitsgemeinschaften Lehr- und Lernformen

Vortrag, Präsentation, Fallübung, Selbststudium

Literatur-vorschläge für die Studierenden

Staatsrecht I: Degenhart, Staatsrecht I, Staatsorganisationsrecht, 26. Auflage, 2010 Geiger, Grundgesetz und Völkerrecht, 5. Auflage, 2010 Ipsen, Staatsrecht I, 22. Auflage, 2010 Kloepfer, Verfassungsrecht I, 2011 Maurer, Staatsrecht I, 6. Auflage, 2010 Staatsrecht II: Epping, Grundrechte, 4. Auflage, 2010 Hufen, Staatsrecht II, Grundrechte, 2. Auflage, 2009 Ipsen, Staatsrecht II, 13. Auflage, 2010 Kloepfer, Verfassungsrecht II, 2010 Manssen, Staatsrecht II. Grundrechte, 8. Auflage, 2011 Pieroth / Schlink, Grundrechte, Staatsrecht II, 26. Auflage, 2010 Sachs, Verfassungsrecht II – Grundrechte, 2. Auflage, 2003 Staatsrecht I und II: Stein / Frank, Staatsrecht, 21. Auflage, 2010 Zippelius / Würtenberger, Deutsches Staatsrecht, 32. Auflage, 2008 Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung Staatsrecht II: Lehrbücher, die gezielt nur zur Begleitung der Arbeitsgemeinschaft gedacht sind, existieren in der Form nicht. Sowohl für die Vorlesungen Staatsrecht I und Staatsrecht II wird angeraten, auch Bücher zur Fallbearbeitung durchzuarbeiten. Dies bietet sich insbesondere auch für die Vor- und Nachbereitung der Arbeitsgemeinschaft an: Bumke / Voßkuhle, Casebook Verfassungsrecht, 5. Auflage, 2008 Degenhart, Klausurenkurs im Staatsrecht I, 2009 Degenhart, Klausurenkurs im Staatsrecht II, 5. Auflage, 2010 Geis, Examens-Repetitorium Staatsrecht, 2010 Hebeler, 40 Probleme aus dem Staatsrecht, 3. Auflage, 2011 Höfling, Fälle zu den Grundrechten, 2009 Kilian / Eiselstein, Grundfälle im Staatsrecht, 4. Auflage, 2003 Schmidt, Prüfe dein Wissen: Verfassungsprozessrecht, 2010 Starck / Schmidt, Prüfe dein Wissen: Staatsrecht, 2. Auflage, 2008

Teilnahme- voraussetzungen

keine

Prüfungs-anforderungen

Verständnis der Vorlesungsinhalte, unter Einhaltung formeller und inhaltlicher Standards wissenschaftlichen Arbeitens; Transfer des erworbenen Wissens auf verfassungsrechtliche Sachverhalte und Fragen.

Prüfungsformen Modulprüfung gem. § 3 Abs. 4 (180 minütige Abschlussklausur)

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Notenvergabe Note Abschlussklausur

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Pflichtmodul 2 (P2): Allgemeines Verwaltungsrecht

Modultitel Pflichtmodul 2 (P2): Allgemeines Verwaltungsrecht

Modulbeauftragter Prof. Dr. C. Schulze Aufwand/ Leistungspunkte

Lehrveranstaltungen Kontaktzeiten Selbst-

studium Leistungspunkte

Vorlesung Allgemeines Verwaltungsrecht I

3 SWS/33,75 h 116,25 h 5 LP

Vorlesung Allgemeines Verwaltungsrecht II

3 SWS/33,75 h 116,25 h 5 LP

Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung Verwaltungsrecht I

1 SWS/11,25 h 48,75 h 2 LP

Lernergebnisse und Kompetenzziele

Erwerb der Grundlagen des Allgemeinen Verwaltungsrechts, insbesondere der wesentlichen Handlungsformen, deren Voraussetzungen und Wirkungen sowie der Rechtsbehelfe

Kurzüberblick über die Inhalte

Allgemeines Verwaltungsrecht I und II In den Vorlesungen Verwaltungsrecht I und II werden ausgehend von dem Verwaltungsverfahrensgesetz die Grundbegriffe des Verwaltungsrechts, die Organisation und die Handlungsformen der Verwaltung behandelt. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Verwaltungsakt zu und dem maßnahmespezifischen Rechtsschutz in der Form des Widerspruchsverfahrens und der Anfechtungs- und Verpflichtungsklage. In einem Überblick werden außerdem die die Grundfragen zu Rechtsverordnungen, Satzungen und verwaltungsrechtliche Verträgen sowie zum Verwaltungsprozessrecht behandelt. Arbeitsgemeinschaft Die Arbeitsgemeinschaft führt in die Fallbearbeitung zum Verwaltungsrecht ein.

Dozenten Allgemeines Verwaltungsrecht I und II Prof. Dr. Musil Prof. Dr. Schmidt Prof. Dr. Schulze Arbeitsgemeinschaft: Die wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen der Lehrstühle für Öffentliches Recht an der Universität Potsdam

Lehr- und Lernformen

Vorlesungen und Arbeitsgemeinschaften

Literatur-vorschläge für die Studierenden

Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht

Teilnahme- voraussetzunge

Keine

Prüfungs-anforderungen

Verständnis der Vorlesungsinhalte, unter Einhaltung formeller und inhaltlicher Standards wissenschaftlichen Arbeitens; Transfer des erworbenen Wissens auf

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verfassungsrechtliche Sachverhalte und Fragen. Prüfungsformen Modulprüfung gem. § 3 Abs. 4 (180 minütige Abschlussklausur) Notenvergabe Note Abschlussklausur

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Pflichtmodul 3 (P3): Besonderes Verwaltungsrecht

Modultitel Pflichtmodul 3 (P3) – Besonderes Verwaltungsrecht

Modulbeauftragter Prof. Dr. Thorsten Ingo Schmidt Aufwand/ Leistungspunkte

Arbeitsaufwand 270 Stunden

Leistungspunkte 9

Studien-semester 2

Häufigkeit des Angebots jährlich

Lehrveranstaltungen Kontaktzeiten Selbst-studium

Leistungspunkte

Vorlesung Grundlagen des Kommunalrechts

2 SWS/22,5 h 67,5 h 3 LP (= 90 h)

Vorlesung Öffentliches Baurecht

2 SWS/22,5 h 67,5 h 3 LP (= 90 h)

Vorlesung Polizei- und Ordnungsrecht

2 SWS/22,5 h 67,5 h 3 LP (= 90 h)

Lernergebnisse und Kompetenzziele

I. Übergreifende Lernergebnisse und Kompetenzziele - Das Verwaltungsrecht ist derjenige Rechtsbereich des Öffentlichen

Rechts, mit dem jeder Bürger am häufigsten in Kontakt kommt. Dabei stehen die Gebiete des Kommunalrechts, Baurechts und Polizei- und Ordnungsrechts an vorderster Stelle. Es geht darum, diese vielfachen rechtlichen Kontaktpunkte zwischen Staat und Bürger zu analysieren. Welche Ansprüche hat der Bürger beispielsweise auf die Nutzung kommunaler Einrichtungen? Welche rechtlichen Anforderungen werden an Bauleitpläne und Baugenehmigungen sowie die Gefahrenabwehr durch Polizeibehörden gestellt?

- Vor diesem Hintergrund soll die korrekte und effiziente Lösung der sich stellenden Fragen aus den drei wichtigsten Bereichen des Besonderen Verwaltungsrechts erlernt werden.

- Sicherer Umgang mit unbekannten Fallgestaltungen II. Veranstaltungsbezogene Lernergebnisse und Kompetenzziele 1. Kommunalrecht:

Das Kommunalrecht stellt das Recht der Gemeinden und Landkreise dar. Ausgehend von der verfassungsrechtlichen Garantie der kommunalen Selbstverwaltung werden Aufgaben und Befugnisse der Kommunen, die kommunalen Organe wie Bürgermeister und Gemeindevertretung samt ihrer Zuständigkeiten, die Beteiligung der Einwohner an der kommunalen Willensbildung und ihr Anspruch auf Nutzung kommunaler Einrichtungen, die kommunale Zusammenarbeit sowie die Aufsicht über die Kommunen besprochen.

2. Baurecht: Das Öffentliche Baurecht beschäftigt sich mit den bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen der Bebauung von Grundstücken und ist insoweit von dem privaten Baurecht zu unterscheiden. Ausgehend von der

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grundgesetzlichen Baufreiheit wird die Verteilung der baurechtlichen Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen zwischen Bund und Ländern erörtert. Aus dem Bauordnungsrecht als Teil des Gefahrenabwehrrechts werden das Grundstück und seine Bebaubarkeit, die Erteilung der Baugenehmigung sowie das Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände und die baurechtliche Verantwortlichkeit erörtert. Aus dem Bauplanungsrecht werden die kommunale Bauleitplanung, einschließlich ihrer Sicherung durch Veränderungssperre, die Aufstellung von Bauleitplänen und die verschiedenen Baugebiete behandelt.

3. Polizei- und Ordnungsrecht: Gegenstand der Vorlesung Polizei- und Ordnungsrecht sind die verfassungs- und europarechtlichen Grundlagen des Tätigwerdens der Polizei- und Ordnungsbehörden. Neben deren Aufgaben und Befugnissen werden einzelne Maßnahmen der Gefahrenabwehr, die Ansprüche der Bürger auf Schadensersatz bei fehlerhaftem behördlichen Handeln, die Organisation und Zuständigkeit der Polizei und Ordnungsbehörden sowie der Rechtsschutz gegen polizeiliche und ordnungsbehördliche Maßnahmen vorgestellt.

Kurzüberblick über die Inhalte

Kommunalrecht: - Begriff und Gegenstand des Kommunalrechts - Geschichte der kommunalen Selbstverwaltung von der Stein’schen

Städteordnung im Jahr 1808 bis heute - Die Kommunen im Verfassungsgefüge (verfassungsmäßige Garantie

kommunaler Selbstverwaltung; die Kommunalverfassungsbeschwerde als Mittel zur Durchsetzung ihres Rechts auf Selbstverwaltung)

- Überblick über die unterschiedlichen landesrechtlichen Regelungen im Bereich des Kommunalrechts (wie Gemeindeordnungen, Kommunalwahlgesetze, Kommunalabgabengesetze)

- Der Status der Kommunen (Kommunen als Gebietskörperschaften; unterschiedliche Arten kommunaler Körperschaften wie Gemeinden und Landkreise; Veränderungen des kommunalen Status durch Gebietsreformen; kommunale Binnengliederung)

- Kommunale Aufgaben (Aufgaben im eigenen Wirkungskreis; Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis; Aufgabenverteilung zwischen kreisangehörigen Gemeinden und Kreisen)

- Kommunale Handlungsformen (Satzungen und Rechtsverordnungen; Verwaltungsakte und verwaltungsrechtliche Verträge)

- Der Aufbau der Kommune und ihre Organe (insbesondere die Vertretungskörperschaft und der Hauptverwaltungsbeamte) Welche Zuständigkeiten kommen den Organen jeweils zu? Wie werden sie gebildet? Welche Rechtsstellung haben ihre Mitglieder? Wie können sie gegeneinander ihre Rechte durchsetzen (Kommunalverfassungsstreit)?

- Die Kommune und ihre Einwohner (Beteiligung der Bürger an der kommunalen Willensbildung durch Wahl und formen direkter Demokratie; Nutzung kommunaler Einrichtungen; Tragung kommunaler Lasten)

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- Aufsicht über Kommunen (Kommunal- und Fachaufsicht) - Zusammenarbeit der Kommunen untereinander in den unterschiedlichen

Formen des Öffentlichen Rechts und Privatrechts - Grundlagen des kommunalen Wirtschafts- und Finanzrechts (kommunale

Unternehmen; kommunale Einnahmen und Ausgaben; kommunales Haushaltsrecht)

Baurecht: - Historische Entwicklung des Baurechts - Raumordnungs- und Landesplanungsrecht (u.a. Raumordnungspläne;

Raumordnungsverfahren; Sicherung und Durchsetzung der Landesplanung)

- Charakter und Aufgabe des Verfahrens der Bauleitplanung - Bebaubarkeit von Grundstücken (Zulässigkeit von Vorhaben im

beplanten Bereich, nicht beplanten Innenbereich und im Außenbereich) - Der Regelungsgegenstand des Bauordnungsrechts - Das Baugenehmigungsverfahren (Notwendigkeit der Baugenehmigung;

Prüfungsmaßstab und Entscheidungsprogramm bei der Baugenehmigung; Inhalt und Wirkung der Baugenehmigung)

- Mögliche bauaufsichtliche Befugnisse (Baueinstellung; Nutzungsuntersagung; Beseitigungsanordnung) und die rechtlichen Anforderungen zum bauaufsichtlichen Einschreiten

- Rechtsschutz des Bauherrn gegen Maßnahmen der Bauaufsicht - Nachbarschutz im Baurecht (In welchen Normen drückt sich

Nachbarschutz aus? Wie können Nachbarn ihre Rechte durchsetzen?) Polizei- und Ordnungsrecht:

- Begriff der Polizei und des Polizeirechts - Geschichte des Polizeirechts vom Mittelalter bis heute - Europa- und verfassungsrechtliche Grundlagen des Polizeirechts - Rechtsquellen des Polizei- und Ordnungsrechts (Überblick über

gesetzliche Regelungen des Bundes und der Länder) - Aufgaben der Polizei und Gefahrenabwehrbehörden - Die Generalklausel als Befugnisnorm zum polizeilichen Eingreifen: Was

ist unter Öffentlicher Sicherheit oder Ordnung zu verstehen? Wann besteht insoweit eine Gefahr für die Öffentliche Sicherheit oder Ordnung?

- Adressaten behördlicher Maßnahmen (Verhaltensverantwortliche; Zustandsverantwortliche; Notstandspflichtige)

- Polizeiliche Standardbefugnisse wie Befragung und Feststellung der Identität, Verweisung; Gewahrsam; Durchsuchung; Sicherstellung. Welche Voraussetzungen müssen für ein Tätigwerden jeweils vorliegen?

- Darstellung der Vollstreckung des polizeilichen Eingreifens (Ersatzvornahme; Zwangsgeld; unmittelbarer Zwang). Was sind die Anforderungen?

- Organisation und Zuständigkeit der Polizei und Ordnungsbehörden (Wer ist örtlich, sachlich jeweils zuständig?)

- Der Rechtsschutz gegen polizeiliches und ordnungsbehördliches Handeln

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sowie Entschädigungs- und Kostenersatzansprüche. Dozenten Kommunalrecht

Prof. Dr. Thorsten Ingo Schmidt Baurecht Prof. Dr. Mathias Dombert Polizei- und Ordnungsrecht Prof. Dr. Thorsten Ingo Schmidt

Veranstaltungen Vorlesungen Lehr- und Lernformen

Vortrag, Präsentation, Selbststudium

Literatur-vorschläge für die Studierenden

Kommunalrecht: Burgi, Kommunalrecht, 3. Auflage, 2010 Geis, Kommunalrecht, 2. Auflage, 2011 Gern, Deutsches Kommunalrecht, 3. Auflage, 2003 Hofmann / Beckmann, Praktische Fälle aus dem Kommunalrecht, 8. Auflage, 2008 Pagenkopf, Kommunalrecht, 2. Auflage, Bd. I, Verfassungsrecht, 1975; Bd. II, Wirtschaftsrecht, 1976 Schmidt, Kommunalrecht, 2011 Baurecht: Brohm, Öffentliches Baurecht, 4. Auflage, 2008 Erbguth, Öffentliches Baurecht, 5. Auflage, 2009 Finkelnburg/Ortloff, Öffentliches Baurecht – Band I: Bauplanungsrecht, 5. Auflage, 1998; Band II: Bauordnungsrecht, Nachbarschutz, Rechtsschutz, 5. Auflage, 2005 Gubelt/Muckel/Stemmler, Fälle zum Bau- und Raumordnungsrecht, 6. Auflage, 2007 Hoppe/Bönker/Grotefels, Öffentliches Baurecht, 4. Auflage, 2010 Stollmann, Öffentliches Baurecht, 7. Auflage, 2010 Polizei- und Ordnungsrecht: Götz, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht, 14. Auflage, 2008 Gusy, Polizeirecht, 7. Auflage, 2009 Knemeyer, Polizei- und Ordnungsrecht, 11. Auflage, 2007 Kugelmann, Polizei- und Ordnungsrecht, 2006 Lisken / Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 4. Auflage, 2007 Pieroth / Schlink / Kniesel, Polizeirecht, 5. Auflage, 2008 Schenke, Polizei- und Ordnungsrecht, 6. Auflage, 2009 Zum Besonderen Verwaltungsrecht (insb. Kommunalrecht, Baurecht und Polizei- und Ordnungsrecht) insgesamt: Länderübergreifende Lehrbücher: Schmidt-Aßmann / Schoch (Hrsg.), Besonderes Verwaltungsrecht, 14. Auflage, 2008

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Steiner, Udo (Hrsg.), Besonderes Verwaltungsrecht, 8. Auflage, 2006 Für Brandenburg: Bauer / Peine (Hrsg.), Landesrecht Brandenburg, 2. Auflage, 2011

Teilnahme- voraussetzungen

keine

Prüfungs-anforderungen

Tiefgehendes Verständnis der Vorlesungsinhalte, unter Einhaltung formeller und inhaltlicher Standards wissenschaftlichen Arbeitens; Transfer des erworbenen Wissens auf Sachverhalte des Besonderen Verwaltungsrechts sowie auf Fragen.

Prüfungsformen Modulprüfung gem. § 3 Abs. 4 (180 minütige Abschlussklausur) Notenvergabe Note Abschlussklausur

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Pflichtmodul 4 (P4): Europarecht und Völkerrecht

Modultitel Pflichtmodul 4 (P4) - Europarecht und Völkerrecht

Modulbeauftragter Prof. Dr. Andreas Zimmermann Aufwand/ Leistungspunkte

Arbeitsaufwand 360 Stunden

Leistungspunkte 12 LP

Studien- semester 3

Häufigkeit des Angebots jährlich

Lehrveranstaltungen Kontaktzeiten Selbst-studium

Leistungspunkte

Vorlesung Völkerrecht I

2 SWS/22,5h 67,5h 3 LP (=90h)

Vorlesung Völkerrecht II

2 SWS/22,5h 67,5h 3 LP (=90h)

Vorlesung Europarecht 2 SWS/22,5h 67,5h 3 LP (=90h)

Vorlesung Europarecht (Vertiefung)

2 SWS/22,5h 67,5h 3 LP (=90h)

Lernergebnisse und Kompetenzziele

I. Übergreifende Lernergebnisse und Kompetenzziele - Erwerb eines umfassenden Überblicks über das Völker- und Europarecht - Erkennen der völker- und europarechtlichen Aspekte praktischer - Lebenssachverhalte - Korrekte und effiziente Lösung völker- und europarechtlicher - Problemstellungen - - Sicherer Umgang mit unbekannten und aktuellen Fallgestaltungen

II. Veranstaltungsbezogene Lernergebnisse und Kompetenzziele 1. Völkerrecht I

Vermittlung der Grundlagen des Völkerrechts; Systemverständnis der völkerrechtlichen Rechtsordnung und der Regulierung der internationalen Beziehungen. Auseinandersetzung mit den völkerrechtlichen Rechtsquellen, den verschiedenen Akteuren auf internationaler Ebene sowie der Charta der Vereinten Nationen und den darin enthaltenen Grundsätzen.

2. Völkerrecht II In der Vorlesung Völkerrecht II erfolgt eine vertiefte Auseinandersetzung mit der in Völkerrecht I behandelten Materie. Darauf aufbauend werden spezifische Teilrechtsordnungen des Völkerrechts, wie etwa das Recht der Friedenssicherung, das Recht der Staatenverantwortlichkeit und der Staatennachfolge, das humanitäre Völkerrecht sowie das See-, Weltraum- und Umweltvölkerrecht in den Blick genommen.

3. Europarecht Vermittlung der Grundlagen des Europarechts; Systemverständnis der europarechtlichen Rechtsordnung. Auseinandersetzung mit der Struktur und dem Wesen der EU vor dem Hintergrund der Reformprozesse der letzten Jahre.

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Auseinandersetzung mit der institutionellen Struktur der EU und dem Verhältnis des Europarechts zu nationalen Rechtsordnungen.

4. Europarecht (Vertiefung) Vertiefung der erworbenen Kenntnisse. Darauf aufbauend erfolgt eine Auseinandersetzung mit den Grundfreiheiten und den verschiedenen Politikbereichen der Union. Insbesondere wird der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sowie die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik in den Blick genommen. Hinzu kommt eine Auseinandersetzung mit dem Rechtsschutz in der EU und der europarechtlichen Amtshaftung.

Kurzüberblick über die Inhalte

1. Völkerrecht I - Grundfragen der völkerrechtlichen Ordnung - Völkerrechtssubjekte - Völkerrechtsquellen - Rechts- und Handlungsfähigkeit der Staaten - Völkerrechtliches Vertragsrecht, - Staatenhaftung und -immunität - - Mittel friedlicher Streitbeilegung wie die internationale

Schiedsgerichtsbarkeit 2. Völkerrecht II

- Vertiefung Völkerrechtssubjekte und Völkerrechtsquellen - Recht der Friedenssicherung, Gewalt- und Interventionsverbot - Kriegsvölkerrecht - Menschenrechte - Diplomaten- und Konsularrecht - - See-,Weltraum- und Umweltvölkerrecht

3. Europarecht - Grundlagen des Europarechts, - Geschichte der EU - Rechtsquellen - Wesen der EU - Verhältnis des Europarechts zu den Rechtsordnungen der

Mitgliedstaaten, - Grenzen der Integration - Institutionelle Struktur, Organe, Rechtsetzung und Vollzug - Unionsbürgerschaft - - Einführung in die Grundfreiheiten

4. Europarecht (Vertiefung) - Vertiefung der Grundlagen - Detaillierte Auseinandersetzung mit den Grundfreiheiten - Grundrechtsschutz - Einzelne Politikbereiche - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Außenbeziehungen der EU

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- Rechtsschutz in der EU, Verfahrensarten - - Haftungsfragen

Dozenten Völkerrecht I Prof. Dr. Zimmerman Völkerrecht II Prof. Dr. Zimmermann Europarecht Prof. Dr. Geiß Prof. Dr. Musil Europarecht (Vertiefung) Prof. Dr. Geiß Prof. Dr. Musil

Veranstaltungen Vorlesungen mit integrierten Fall- und Praxisübungen Lehr- und Lernformen

Vortrag, Präsentation, Planspiel, Fallübung, Selbststudium

Literatur-vorschläge für die Studierenden

Völkerrecht W. Graf Vitzthum (Hrsg.), Völkerrecht, 5. Aufl., 2010 M. Herdegen, Völkerrecht, 10. Aufl., 2011 O. Kimminich/ S. Hobe, Einführung in das Völkerrecht, 9. Aufl., 2008 Europarecht M. Herdegen, Europarecht, 12. Aufl., 2010 A. Haratsch, Ch. Koenig, M. Pechstein, Europarecht, 7. Aufl., 2010 Th. Oppermann, Europarecht, 4. Aufl., 2009

Teilnahme- voraussetzungen

Keine

Prüfungs-anforderungen

Tiefgehendes Verständnis der Vorlesungsinhalte, unter Einhaltung formeller und inhaltlicher Standards wissenschaftlichen Arbeitens; Transfer des erworbenen Wissens auf praxisrelevante Sachverhalte und Problemstellungen.

Prüfungsformen Modulprüfung gem. § 3 Abs. 4 (180 minütige Abschlussklausur) Notenvergabe Note Abschlussklausur

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Wahlmodul 5 (W5): Öffentliches Wirtschaftsrecht

Modultitel Wahlmodul 5 (W5) – Öffentliches Wirtschaftsrecht

Modulbeauftragter HD Dr. iur. Jochen Bley Aufwand/ Leistungspunkte

Arbeitsaufwand 180 Stunden

Leistungspunkte 6 LP

Studien- semester 2

Häufigkeit des Angebots jährlich

Lehrveranstaltungen Kontaktzeiten Selbst-studium

Leistungspunkte

Öffentliches Wirtschaftsrecht I

2 SWS / 22,5 h 67,5 h 3 LP (= 90 h)

Öffentliches Wirtschaftsrecht II

2 SWS / 22,5 h 67,5 h 3 LP (= 90 h)

Lernergebnisse und Kompetenzziele

I. Übergreifende Lernergebnisse und Kompetenzziele - Erwerb eines umfassenden Überblicks über die verfassungsrechtlichen

Grundlagen und die wichtigsten Teilbereiche des Öffentlichen Wirtschaftsrechts

- - Sicherer Umgang mit einschlägigen Rechtsvorschriften II. Veranstaltungsbezogene Lernergebnisse und Kompetenzziele 1. Öffentliches Wirtschaftsrecht I

Vermittlung der Grundzüge des Wirtschaftsverfassungsrechts (Wirtschaftsverfassung, Verfassungsprinzipien mit wirtschaftlichem Bezug, Grundrechtsschutz wirtschaftlicher Betätigung, gemeinschaftsrechtliche Vorgaben); Allgemeines Wirtschaftsrecht (Organisation der Wirtschaftsver-waltung im Überblick, staatliche Einflussnahme auf die Wirtschaft, Wirt-schaftsverwaltungsakte und weitere Handlungsformen); aus dem Besonderen Wirtschaftsrecht etwa Gewerberecht (Gewerbebegriff, Rechtsstellung und Pflichten des Gewerbetreibenden, Überwachungs- und Untersagungsregelungen für das nichterlaubnisbedürftige Gewerbe).

2. Öffentliches Wirtschaftsrecht II Vermittlung von Kenntnissen aus dem Besonderen Wirtschaftsrecht etwa das Gewerberecht (erlaubnispflichtiges Gewerbe, Besonderheiten einzelner Gewerbearten – etwa Reise- und Marktgewerbe, Gaststättengewerbe, Handwerksgewerbe); Grundzüge des Subventionsrechts.

Kurzüberblick über die Inhalte

Öffentliches Wirtschaftsrecht I - Streit um die Wirtschaftsverfassung des Grundgesetzes - „Investitionshilfe-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts - Sozialstaatsprinzip und Rechtsstaatsprinzip - (letzteres: Vorbehalt des Gesetzes; Rückwirkungsproblematik) - Einfluss des Staates auf die Wirtschaft über Wahrnehmung der

Gesetzgebungskompetenzen, über Verwaltung und Rechtsprechung - Wirtschaftsverwaltungsakte, insbesondere Personal- und Sachgenehmi-

gungen - Gewerbebegriff; Anzeigepflicht (§§ 14, 38 GewO)

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- Untersagungsregelung § 35 GewO (Unzuverlässigkeit) - - Nachschau und Auskunftspflicht § 29 GewO

Öffentliches Wirtschaftsrecht II - Charakteristik gewerblicher Erlaubnisse - erlaubnispflichtige Gewerbe nach §§ 30 ff. GewO (Auswahl) - Begriff des Reisegewerbes, Reisegewerbekartenpflicht, - Ausnahmen (§§ 55 ff. GewO) - die einzelnen Veranstaltungen im Marktgewerbe und die Wirkung der

Festsetzung (§§ 64 ff. GewO) - Konzeption des Bundes-Gaststättengesetzes und die Regelungsmöglich-

keiten der Länder nach der Föderalismusreform; das Gaststättengesetz Brandenburg

- Handwerksbegriff, Großer Befähigungsnachweis und Ausnahme-regelungen, Betriebsschließungsvorschrift § 16 III HwO

- - Begründung von Subventionsverhältnissen, Rückabwicklung, Rechts-schutzfragen

Dozenten Öffentliches Wirtschaftsrecht I HD Dr. Jochen Bley Öffentliches Wirtschaftsrecht II HD Dr. Jochen Bley

Veranstaltungen Vorlesung mit integrierten Fallübungen Lehr- und Lernformen

Vortrag, Fallübung, Selbststudium

Literatur-vorschläge für die Studierenden

Öffentliches Wirtschaftsrecht I: Stober, Allgemeines Wirtschaftsverwaltungsrecht, 16. Aufl. 2008 Schliesky, Öffentliches Wirtschaftsrecht, 3. Aufl. 2008 Ruthig / Storr, Öffentliches Wirtschaftsrecht, 2. Aufl. 2008 Öffentliches Wirtschaftsrecht II: Stober, Besonderes Wirtschaftsverwaltungsrecht, 14. Aufl. 2007 Schmidt / Vollmöller, Kompendium Öffentliches Wirtschaftsrecht, 3. Aufl. 2007

Teilnahme- voraussetzungen

keine

Prüfungs-anforderungen

Tiefgehendes Verständnis der Vorlesungsinhalte, Anwendung des erworbenen Wissens auf gewerbe- und gewerbenebenrechtliche Sachverhalte

Prüfungsformen Modulprüfung gem. § 3 Abs. 4 (120-minütige Abschlussklausur) Notenvergabe Note Abschlussklausur

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Wahlmodul 6 (W6): Steuerrecht

Modultitel Wahlmodul 6 (W6):Steuerrecht

Modulbeauftragter Prof. Dr. Andreas Musil Aufwand/ Leistungspunkte

Lehrveranstaltungen Kontaktzeiten Selbst-

studium Leistungspunkte

Vorlesung Allgemeines Steuerrecht (Steuerrecht I)

2 SWS/22,5 h 67,5 h 3 LP

Vorlesung Einkommen- und Ertragsteuerrecht (Steuerrecht II)

2 SWS/22,5 h 67,5 h 3 LP

Lernergebnisse und Kompetenzziele

Es sollen verfassungs-, verfahrens- und materiellrechtliche Grundzüge des Steuerrechts vermittelt werden. Die Vermittlung der Grundlagen erfolgt gesetzesbezogen. Dadurch werden zum einen die systematischen Gesichtspunkte deutlich und zum anderen die Voraussetzungen geschaffen, um die Entwicklungen der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung selbständig nachvollziehen zu können. Die Vertiefung anhand von Beispielsfällen gewährleistet, dass das Erlernte in der Praxis umgesetzt werden kann.

Kurzüberblick über die Inhalte

Steuerrecht I In der Vorlesung Steuerrecht I werden zunächst Rechtsquellen und allgemeine Grundsätze des Steuerrechts inklusive der verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Grundlagen besprochen. Dabei werden Grundzüge des Finanzverfassungsrechts ebenso thematisiert wie die Bedeutung der Grundrechte aus Art. 3 Abs. 1, 14, 12 und 6 GG. Im Steuerverfahrensrecht werden die wesentlichen Regelungen der Abgabenordnung dargestellt sowie die Grundzüge des gerichtlichen Verfahrens nach der FGO behandelt. Ziel ist es, einen ersten Einblick in das Besteuerungsverfahren von der Ermittlung, über die Festsetzung bis zur Erhebung und Vollstreckung zu geben und dabei zentrale Maßnahmen des Steuerverfahrens wie den Steuerbescheid in Abgrenzung zu anderen Steuerverwaltungsakten vorzustellen. Die Korrekturnormen und das Einspruchsverfahren bilden weitere essentielle Gesichtspunkte, die in dieser Grundlagenveranstaltung nicht fehlen dürfen. Steuerrecht II Die Vorlesung Steuerrecht II widmet sich der Einkommensteuer als zentraler Ertragsteuer. Im Rahmen der Veranstaltung werden zunächst historische, systematische und verfassungsrechtliche Grundlagen des Einkommensteuerrechts behandelt. Sodann geht es um das Einkommensermittlungsschema, die objektive Steuerpflicht, objektives und subjektives Nettoprinzip, die subjektive Steuerpflicht, die einzelnen Einkunftsarten sowie die Einkünfteermittlung, um die Basis für eine vertiefte Auseinandersetzung zu schaffen. Daran anschließend

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werden die Grundzüge der Körperschaft- und Gewerbesteuer behandelt. Dozenten Prof. Dr. Andreas Musil Lehr- und Lernformen

Vorlesung

Literatur-vorschläge für die Studierenden

Birk, Steuerrecht, 13. Auflage

Teilnahme- voraussetzunge

Keine

Prüfungs-anforderungen

Verständnis der Vorlesungsinhalte, Anwendung des erworbenen Wissens auf steuerrechtliche Sachverhalte

Prüfungsformen Modulprüfung gem. § 3 Abs. 4 (120-minütige Abschlussklausur) Notenvergabe Note Abschlussklausur

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Wahlmodul 7 (W7): Internationales Wirtschaftsrecht

Modultitel Internationales Wirtschaftsrecht W7

Modulbeauftragter Prof. Dr. Jesse Aufwand/ Leistungspunkte

Lehrveranstaltungen Kontaktzeiten Selbst-

studium Leistungspunkte

Vorlesung Wirtschaftsvölkerrecht

2 SWS/22,5 h 67,5 h 3 LP

Vorlesung Internationales Steuerrecht

2 SWS/22,5 h 67,5 h 3 LP

Lernergebnisse und Kompetenzziele

- Erwerb eines umfassenden Überblicks über das Wirtschaftsvölkerrecht

und das Internationale Steuerrecht. - Erkennen der wirtschaftsvölkerrechtlichen und steuerlichen Aspekte

internationaler Lebenssachverhalte - Korrekte und effiziente Lösung sich stellender Rechtsfragen in der

konkreten Beratungssituation - Sicherer Umgang mit unbekannten und aktuellen Fallgestaltungen

Vermittlung der elementaren Grundlagen des Internationalen Wirtschaftsrechts, insbesondere der beteiligten Subjekte und wesentlichen Rechtsgrundlagen des Wirtschaftsvölkerrechts und des Internationalen Steuerrechts als einem besonderen Teilgebiet.

Kurzüberblick über die Inhalte

Wirtschaftsvölkerrecht - Rechtsquellen des Wirtschaftsvölkerrechts - Subjekte der internationalen Wirtschaftsordnung - Prinzipien des Wirtschaftsvölkerrechts, Meistbegünstigung,

Nachhaltigkeit, - „good governance“ - Welthandelsordnung - Regionale Systeme - Investitionsschutz - Doppelbesteuerungsabkommen - Recht der wirtschaftlichen Entwicklung, Rohstoffabkommen, - Entwicklungsassoziationen. - Recht der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit

Internationales Steuerrecht Die Vorlesung „Internationales Steuerrecht“ befasst sich mit den steuerlichen Rechtsfragen des grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehrs. Im Einzelnen werden folgende Themen überblicksartig behandelt, um einen ersten Zugang zu der komplexen Materie zu erhalten: Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht, Europäisches Steuerrecht, Recht der

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Doppelbesteuerungsabkommen, Freistellungs- und Anrechnungsmethode, Formen grenzüberschreitender Betätigung, Verrechnungspreise, Hinzurechnungsbesteuerung, Verfahren

Dozenten Wirtschaftsvölkerrecht Prof. Dr. Andreas Zimmermann Internationales Steuerrecht Prof Dr. Andreas Musil Prof. Dr. Lenhard Jesse

Lehr- und Lernformen

Vorlesungen mit integrierten Fall- und Praxisübungen Vortrag, Präsentation, Fallübung, Selbststudium

Literatur-vorschläge für die Studierenden

Wirtschaftsvölkerrecht M. Herdegen, Internationales Wirtschaftsrecht, 8. Aufl., 2009 M. Krajewski, Wirtschaftsvölkerrecht, 2. Aufl., 2009 A. Lowenfeld, International Economic Law, 2. Aufl., 2008 Internationales Steuerrecht Frotscher, Internationales Steuerrecht Schaumburg, Internationales Steuerrecht Haase, Internationales und Europäisches Steuerrecht

Teilnahme- voraussetzunge

Keine

Prüfungs-anforderungen

Tiefgehendes Verständnis der Vorlesungsinhalte, unter Einhaltung formeller und inhaltlicher Standards wissenschaftlichen Arbeitens; Transfer des erworbenen Wissens auf praxisrelevante Sachverhalte und Problemstellungen mit internationalem Bezug.

Prüfungsformen Modulprüfung gem. § 3 Abs. 4 (120 minütige Abschlussklausur) Notenvergabe Note Abschlussklausur

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Wahlmodul 8 (W8): Vertiefung Völkerrecht

Modultitel Wahlpflichtmodul 8 (W 8) – Vertiefung Völkerrecht

Modulbeauftragter Prof Dr. Robin Geiß Aufwand/ Leistungspunkte

Arbeitsaufwand 180 Stunden

Leistungspunkte 6 LP

Studien-semester 2

Häufigkeit des Angebots jährlich

Lehrveranstaltungen Kontaktzeiten Selbst-studium

Leistungspunkte

Vorlesung Internationale Organisationen

2 SWS/22,5h 67,5h 3 LP (=90h)

Vorlesung Internationaler Menschenrechtsschutz

2 SWS/22,5h 67,5h 3 LP (=90h)

Lernergebnisse und Kompetenzziele

I. Übergreifende Lernergebnisse und Kompetenzziele - Erwerb eines umfassenden Überblicks über wichtige Teilgebiete des - Völkerrechts - Erkennen der völkerrechtlichen Aspekte praktischer Lebenssachverhalte - Korrekte und effiziente Lösung sich stellender Rechtsfragen - - Sicherer Umgang mit unbekannten und aktuellen Fallgestaltungen

II. Veranstaltungsbezogene Lernergebnisse und Kompetenzziele 1. Internationale Organisationen

Vermittlung der Grundlagen des Rechts der internationalen Organisationen und ihrer Bedeutung für die praktische Politik und die internationalen Beziehungen. Systemverständnis über die Funktionsweise und institutionelle Struktur verschiedener internationaler Organisationen. Insbesondere werden die Vereinten Nationen und ihre zahlreichen Sonderorganisationen sowie regionale Organisationen wie der Europarat untersucht.

2. Internationaler Menschenrechtsschutz Vertiefung der Kenntnis im Bereich des internationalen und regionalen Menschenrechtsschutzes. Auseinandersetzung mit der geschichtlichen Entwicklung des Menschenrechtsschutzes auf internationaler Ebene, den Schutzmechanismen und den materiellen Schutzstandards in verschiedenen völkerrechtlichen Menschenrechtsverträgen.

Kurzüberblick über die Inhalte

Internationale Organisationen - Recht der internationalen Organisationen, Entstehungsgeschichte, - institutionelle Struktur, Aufgabenbereiche und Funktionsweise - Vereinte Nationen - WTO, FAO, WHO, UNESCO - IWF, Weltbank - Europarat - Afrikanische Union

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Modulhandbuch des Bachelor-Zweitfachstudiengangs „Öffentliches Recht“

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- - IKRK (keine IO) Internationaler Menschenrechtsschutz

- Internationaler und regionaler Menschenrechtsschutz, - Geschichtliche Entwicklung der Menschenrechte - Vereinte Nationen und Menschenrechte (Menschenrechtsrat,

Sicherheitsrat, - Generalversammlung) - Schutzmechanismen - Allgemeine Erklärung der Menschenrechte - Einzelne Menschenrechtsschutzverträge: Insb. Internationaler Pakt für - bürgerliche und politische Rechte, Europäische

Menschenrechtskonvention - Materielle Schutzstandards - Extraterritoriale Anwendbarkeit von Menschenrechten - Anwendbarkeit von Menschenrechten im bewaffneten Konflikt - - Zulässigkeit von Vorbehalten zu Menschenrechtsschutzverträgen

Dozenten Prof. Dr. Andreas Zimmermann PD Dr. Norman Weiß

Veranstaltungen Vorlesungen mit integrierten Fall- und Praxisübungen Lehr- und Lernformen

Vortrag, Präsentation, Fallübung, Selbststudium

Literatur-vorschläge für die Studierenden

Internationale Organisationen I. Brownlie, Principles of Public International Law, 7. Aufl., 2008 M. Matsushita/T. Schoenbaum/P. Mavroidis, The World Trade Organization, 2003 K. Doehring, Völkerrecht, 2. Aufl., 2004 Internationaler Menschenrechtsschutz Th. Buergenthal/ D. Thürer, Menschenrechte, 1. Auflage (2010) Th. Schilling Internationaler Menschenrechtsschutz. Universelles und europäisches Recht, 2. Auflage (2010) Ch. Grabenwarter Europäische Menschenrechtskonvention, 4. Auflage (2009)

Teilnahme- voraussetzunge

Keine

Prüfungs-anforderungen

Tiefgehendes Verständnis der Vorlesungsinhalte, unter Einhaltung formeller und inhaltlicher Standards wissenschaftlichen Arbeitens; Transfer des erworbenen Wissens auf praxisrelevante Sachverhalte und Problemstellungen.

Prüfungsformen Modulprüfung gem. § 3 Abs. 4 (120 minütige Abschlussklausur) Notenvergabe Note Abschlussklausur