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Liebe Kolleginnen und Kollegen, Themen in dieser Ausgabe: Neues Logo/Layout Termin Betriebsaus- flug Termin Personalver- sammlung Gehaltstabelle Fragen und Antwor- ten zum Arbeitszeug- nis Dies und Das Anhang: Einladung Betriebs- ausflug Flyer JAV Juli 2015 Ausgabe 1 Der diesjährige Betriebsausfug findet am 04.09.2015 statt und die Personalver- sammlung am 10.09.2015. Nähere Infos zur Personalversammlung folgen! Newsletter des Personalrats der Beschäftigten aus Technik und Verwaltung Betriebsausflug/Personalversammlung 2015 der Sommer und die Urlaubszeit stehen vor der Tür, und wir wollen es nicht ver- säumen Ihnen noch ein paar Infos mit in den Urlaub zu geben. Im Präsidium fand ein Wechsel statt, wo- bei Herr Wilhelm Schäfer unseren lang- jährigen Präsidenten Herrn Nicolaus Risch abgelöst hat, dem wir an dieser Stelle noch einmal für die gute Zusammenarbeit danken. Das Hochschulzukunftsgesetz ist in Kraft getreten. Daraus ergeben sich für die Be- schäftigten einige Änderungen. Z.B. ha- ben wir jetzt vier statt zwei Vertreter oder Vertreterinnen im Senat. Die Tarifparteien haben sich auf einen neuen Abschluss geeinigt, der ab März für alle Tarifangestellten umgesetzt wurde. Die neue Entgelttabelle finden Sie im An- hang. Mit dieser Ausgabe wird unsere PR-Info zum Newsletter in neuem Layout und erstmals mit eigenem Logo. Zum neuen Logo: Das Logo stellt zwei Personen dar, die sich „eingehakt“ haben. Sie sollen darstellen, dass wir gemeinsam für die Interessen der Beschäftigten aus Technik und Verwaltung eintreten. Viel Spaß beim Lesen Allen Kolleginnen und Kollegen einen schönen Urlaub Ihr Personalrat nw Die Beamtenbesoldung wird zum Sommer angepasst. Die neuen Tabellen lagen noch nicht vor und werden in einer späte- ren Ausgabe veröffentlicht. Die Karnevalsfete hat entgegen ersten Erwartungen doch stattgefunden und war einmal mehr ein voller Erfolg! Einen herzli- chen Dank an die freiwilligen Helfer. Unsere Jugend– und Auszubildendenver- tretung tritt ab dem 01.07.2015 in neuer Zusammensetzung an. Vorsitzende: Vera Meyer Stellvertreterin: Lea Dören Seit dem 11.05.2015 gibt es mit Marius Hüttig einen neuen stellvertretenden Datenschutzbeauftragten. E-Mail: [email protected], Tel.: 5260

Newsletter des Personalrats der Beschäftigten aus Technik ... · schauen ist, sollte man das Zeugnis deshalb immer von einem Experten prüfen lassen. 8. Was ist ein Zwischenzeugnis?

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Page 1: Newsletter des Personalrats der Beschäftigten aus Technik ... · schauen ist, sollte man das Zeugnis deshalb immer von einem Experten prüfen lassen. 8. Was ist ein Zwischenzeugnis?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Themen in dieser

Ausgabe:

Neues Logo/Layout

Termin Betriebsaus-

flug

Termin Personalver-

sammlung

Gehaltstabelle

Fragen und Antwor-

ten zum Arbeitszeug-

nis

Dies und Das

Anhang:

Einladung Betriebs-

ausflug

Flyer JAV

Juli 2015

Ausgabe 1

Der diesjährige Betriebsausfug findet am 04.09.2015 statt und die Personalver-

sammlung am 10.09.2015.

Nähere Infos zur Personalversammlung folgen!

Newsletter des Personalrats der

Beschäftigten aus Technik und Verwaltung

Betriebsausflug/Personalversammlung 2015

der Sommer und die Urlaubszeit stehen

vor der Tür, und wir wollen es nicht ver-

säumen Ihnen noch ein paar Infos mit in

den Urlaub zu geben.

Im Präsidium fand ein Wechsel statt, wo-

bei Herr Wilhelm Schäfer unseren lang-

jährigen Präsidenten Herrn Nicolaus Risch

abgelöst hat, dem wir an dieser Stelle

noch einmal für die gute Zusammenarbeit

danken.

Das Hochschulzukunftsgesetz ist in Kraft

getreten. Daraus ergeben sich für die Be-

schäftigten einige Änderungen. Z.B. ha-

ben wir jetzt vier statt zwei Vertreter oder

Vertreterinnen im Senat.

Die Tarifparteien haben sich auf einen

neuen Abschluss geeinigt, der ab März für

alle Tarifangestellten umgesetzt wurde.

Die neue Entgelttabelle finden Sie im An-

hang.

Mit dieser Ausgabe wird unsere PR-Info zum Newsletter in neuem Layout und erstmals

mit eigenem Logo.

Zum neuen Logo: Das Logo stellt zwei Personen dar, die sich „eingehakt“ haben. Sie

sollen darstellen, dass wir gemeinsam für die Interessen der Beschäftigten aus Technik

und Verwaltung eintreten.

Viel Spaß beim Lesen

Allen Kolleginnen und Kollegen einen schönen Urlaub

Ihr Personalrat nw

Die Beamtenbesoldung wird zum Sommer

angepasst. Die neuen Tabellen lagen

noch nicht vor und werden in einer späte-

ren Ausgabe veröffentlicht.

Die Karnevalsfete hat entgegen ersten

Erwartungen doch stattgefunden und war

einmal mehr ein voller Erfolg! Einen herzli-

chen Dank an die freiwilligen Helfer.

Unsere Jugend– und Auszubildendenver-

tretung tritt ab dem 01.07.2015 in neuer

Zusammensetzung an.

Vorsitzende: Vera Meyer

Stellvertreterin: Lea Dören

Seit dem 11.05.2015 gibt es mit Marius

Hüttig einen neuen stellvertretenden

Datenschutzbeauftragten.

E-Mail: [email protected], Tel.:

5260

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Gehaltstabelle

Seite 2

ier finden Sie uns: Personalratsbüro

Raum A 2.228

Hier finden Sie uns:

Personalratsbüro

Raum C 2.235

Telefon:

05251 / 60 2837

Telefax:

05251 / 60 3727

E-Mail: [email protected]

Sie finden uns auch

im Web:

http://groups.uni-

paderborn.de/pr

Page 3: Newsletter des Personalrats der Beschäftigten aus Technik ... · schauen ist, sollte man das Zeugnis deshalb immer von einem Experten prüfen lassen. 8. Was ist ein Zwischenzeugnis?

Fahrradunfall nach privatem Arztbesuch

Kein Wegeunfall

Wer auf dem Weg zur Arbeit einen Arztbesuch einschiebt, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversi-

cherung. Dies entschied das Bayerische Landessozialgericht. Der Kläger war am Unfalltag vor Arbeitsbeginn bei einer

Blutabnahme. Auf dem Weg von der Arztpraxis zu seiner Arbeitsstelle verunglückte der Mann mit dem Fahrrad. Weil

der Unfallort nicht auf dem üblichen Weg zur Arbeit lag, lehnte der Unfallversicherungsträger einen Arbeitsunfall ab.

Das Gericht bestätigte die Entscheidung. Eine Blutabnahme zur Kontrolle von Blutwerten sei eine private Tätigkeit,

auch wenn dies mittelbar der Erhaltung der Arbeitskraft diene. Der Arztbesuch sei auch nicht notwendig gewesen, um

die Arbeit überhaupt verrichten zu können. Dass der Arbeitgeber des Klägers einem späteren Arbeitsbeginn am Un-

falltag zugestimmt habe, begründe ebenfalls keinen Zusammenhang zur versicherten Tätigkeit. Das Urteil ist noch

nicht rechtskräftig.

Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 07.05.2014, Az. L 2 U 180/13)

Quelle: DGUV faktor Arbeitsschutz

Seite 3

Dies und Das

Das Arbeitszeugnis

Was Beschäftigte über das Arbeitszeugnis wissen sollten

Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis? Auf welche Formulierungen muss ich achten? Gewerkschaftsjurist Dr. Till

Bender beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das Arbeitszeugnis - und erklärt, was Beschäftigte beachten

müssen.

1. Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Ja, dieser Anspruch ist gesetzlich geregelt und kann auch nicht ausgeschlossen werden.

2. Wann habe ich diesen Anspruch?

Der Anspruch entsteht mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

3. Wie lange habe ich diesen Anspruch?

Der Anspruch richtet sich nach der sogenannten allgemeinen Verjährung, das heißt der Anspruch auf Zeugnisertei-

lung verjährt in drei Jahren. Wenn also der Arbeitgeber nicht automatisch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

ein Zeugnis erteilt, dann sollte man nicht unnötig zögern, diesen Anspruch geltend zu machen. Derr Anspruch kann

auch früher untergehen, wenn zum Beispiel tarifvertragliche Ausschlussfristen dies vorsehen.

4. Was ist ein "einfaches Zeugnis"?

Ein einfaches Zeugnis enthält, wie es sein Name schon verrät, nur Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit.

5. Was ist ein "qualifiziertes Zeugnis"?

Dieses enthält zusätzlich zu den oben genannten Angaben noch Angaben, die sich auf Leistung und Verhalten im

Arbeitsverhältnis erstrecken.

6. Auf welche Formalien muss beim Arbeitszeugnis geachtet werden?

Es muss auf Firmenpapier verfasst sein, Ort und Datum enthalten und der Arbeitgeber muss es eigenhändig unter-

schreiben. Zudem muss es die Form wahren, also keine Flecken oder Knicke haben.

7. Was ist der sogenannte Zeugniscode?

Mittleerweile hat sich ein sogenannter Zeugniscode durch die Arbeitgeber entwickelt. Darunter versteht man die

Zeugnisformulierungen der Arbeitgeber, die für einen Laien nicht auf den ersten Blick erkennbar sind und die oft,

obwohl sie neutral wirken, eigentlich negativ sind. Beispielsweise bedeutet das vermeintliche Lob "vornehmlich

praktische Intelligenz", dass der Beschäftigte nicht sehr schlau sei. Auch wenn dieser Code relativ einfach zu durch-

schauen ist, sollte man das Zeugnis deshalb immer von einem Experten prüfen lassen.

8. Was ist ein Zwischenzeugnis?

Wie der Name schon sagt, wird dieses Zeugnis noch während das Arbeitsverhältnis besteht, erteilt. Einen Anspruch

auf Erteilung dieses Zeugnisses hat der Arbeitnehmer nur unter bestimmten Voraussetzungen.

9. Was mache ich, wenn mir der Arbeitgeber kein Arbeitszeugnis erteilt?

Dann kann ich ihn auf Erteilung verklagen.

10. Habe ich einen Anspruch auf die Korrektur meines Arbeitszeugnisses?

Ja, dieser Anspruch besteht, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, das heißt, wenn mich der AG ungerechtfer-

tigt im Zeugnis zu schlecht beurteilt hat. Hierfür trage ich aber die Beweislast

Redaktion

dieser Ausgabe:

Kurt Eschebach

Ursula König

H. Tebbe-Dietrich

Ulrike Schnittker

Quelle IG Metall: www.igmetall.de/recht-so-fragen-und-antworten-rund-um-das-arbeitszeugnis

Page 4: Newsletter des Personalrats der Beschäftigten aus Technik ... · schauen ist, sollte man das Zeugnis deshalb immer von einem Experten prüfen lassen. 8. Was ist ein Zwischenzeugnis?

BetriebsausflugBetriebsausflug der der Universität Paderborn 04.09.Universität Paderborn 04.09.2015

Einblicke

das Stadion in Paderborn

Teilnahmebeitrag 16,00 €

Auszubildende 14,00 €

für Getränkepause, Mittagessen, Programm (Die Teilnahmekarte ist am Stadion und bei Einlass am Ahorn Sportpark vorzulegen.)

Treffpunkt Haupteingang Paderhalle am 04.09.2015 9:00 Uhr

Anmeldungen ab sofort in allen Dekanaten, im Personalratsbüro C 2.335 Tel. 2837, Frau Tebbe-Dietrich IMT, N 5.322 Tel. 2402, ZV Frau Bunse C 2.302 Tel. 5253

TBD Frau Kaese TVZ1.104 Tel. 2465, Fürstenallee Frau Dutschke F0.316 Tel. 6267

Bitte beachten!!!

Anmeldeschluss - Freitag, 21.08.2015 Danach können keine weiteren Teilnahmewünsche mehr berücksichtigt werden!!!

Wir wünschen allen Kolleginnen und Kollegen einen wunderschönen Tag.

09:00 Uhr bis 11:00 Uhr Wanderung zur Benteler-Arena mit Getränkepause am Padersee

11:00 Uhr bis 12:30 Uhr Stadionbesichtigung

13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittagessen und Gemütliches Zusammensein im Ahorn Sportpark

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