Upload
katrin-leidel
View
107
Download
0
Embed Size (px)
Citation preview
Öffentlichkeitsbeteiligung im Verwaltungsverfahren
Univ.-Prof. Dr. Hermann HillSemester DHV Speyer
Information und Kommunikation– Werkzeuge für Bürgerbeteiligung
Öffentlichkeitsbeteiligung im Verwaltungsverfahren / © Klaus Krebs 2
Vortragsgliederung
1) Bedeutung und Funktionen der
Öffentlichkeitsbeteiligung
2) Ausgestaltung im deutschen Recht (Bsp.:
BImSchG)
3) „Demokratieexperiment Stuttgart 21“…
4) … und die Folgen: Das PlVereinhG
FÖV
Öffentlichkeitsbeteiligung im Verwaltungsverfahren / © Klaus Krebs
• Legitimationsfunktion
• Befriedigungsfunktion
• Informations- und Kontrollfunktion
• Rechtsschutzfunktion
• Ausgleichsfunktion
Bedeutung Planungsverfahren und großräumige Infrastrukturprojekte („Großvorhaben“)
Öffentlichkeitsbeteiligung – Bedeutung & Funktionen
FÖV
Öffentlichkeitsbeteiligung im Verwaltungsverfahren / © Klaus Krebs
Ausgestaltung im dt. Recht
Gesamtplanungsrecht:
- Raumordnungsplanung (§§ 10; 8 Abs. 1; 15 Abs. 3
ROG)
- Bauleitplanung (§ 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB)
Fachplanungsrecht:
- Bau von Flughäfen und Landeplätzen (§§ 8 – 10
LuftVG)
- Bundesverkehrswegeplan ab 2015 (§§ 19 b, 14i UVPG)
- Bau von Betriebsanlagen der Eisenbahn (§§ 18 – 18b
AEG)
- Bau von Stromnetzen (§§ 43 – 43d EnWG; 18 – 22 NABEG)
…u.v.m.
FÖV
Öffentlichkeitsbeteiligung im Verwaltungsverfahren / © Klaus Krebs
Beispiel BImSchG (Verfahren nach § 10) Vorberatung zwischen Vorhabensträger und Genehmigungsbehörde (§ 2 Absatz 2 der 9. BImSchV- ggf.
Feststellung der UVP Pflicht nach § 2a/Scpopingtermin)
Antragsstellung (§10 BImSchG, §§ 2-7 der 9.BImSchV)
Öffentliche Bekanntmachung (§ 10 Absatz 3, 4 BImSchG, §§ 8,9 der 9. BImSchV)
Behördenbeteiligung und – koordination (§ 10 Absatz 5 BImSchG, § 11 der 9.BImschV)
Öffentlichkeitsbeteiligung durch Auslegung der Antragsunterlagen (einen Monat), Einsicht
für jedermann (§ 10 Absatz 3 BImSchG, § 10 der 9. BImSchV)
Entgegennahme von Einwendungen innerhalb der Frist (Monat der Auslegung plus zwei
Wochen [§§ 10 Absatz 3 S.4, § 12 der 9.BImschV])
Mitteilung der Einwendungen an den Antragssteller und Prüfung der Einwendungen
(Fakultativer) Erörterungstermin (§ 10 Absatz 6 BImSchG, §§ 14-19 der 9. BImSchV)
Abschließende Prüfung des Antrags, der Einwendungen und Stellungnahmen
Entscheidung (mit Nebenbestimmungen) – innerhalb 7 Monate
FÖV
Öffentlichkeitsbeteiligung im Verwaltungsverfahren / © Klaus Krebs
„Demokratieexperiment Stuttgart 21“…
April 94 Vorstellung des Bahnhofsprojekts durch DB AG
Sept. 97 Raumordnungsverfahren endet mit 13700 Einwendungen
Oktober 01 Beginn des Planfeststellungsverfahrens
Januar 05 Eisenbahn-Bundesamt erlässt PFB (389 Seiten lang)
April 06 VGH BW weist drei Klagen gegen PFB ab (BVerwG best.)
Oktober 06 LT gibt grünes Licht für das Projekt (115 : 15 Stimmen)
April 09 Unterzeichnung der Finanzierungsverträge
August 10 Beginn Abriss Seitenflügel des Hbf erhebliche Proteste
Sept. 10 Eskalation über 100 Verletzte, zwei Schwerverletzte
FÖV
Öffentlichkeitsbeteiligung im Verwaltungsverfahren / © Klaus Krebs
„Basta dem Basta“
„Schlusspunkt setzen“
…und die Folgen
Lehren aus „Stuttgart 21“?
FÖV
Öffentlichkeitsbeteiligung im Verwaltungsverfahren / © Klaus Krebs
Entwurf eines Planvereinheitlichungsgesetzes
Erstentwurf v. 06.12.2010
Überarbeiteter Entwurf v.
28.02.2012: § 25 Abs. 3 VwVfG-E: „Die Behörde wirkt darauf hin, dass der Träger
bei der Planung von Vorhaben, die nicht nur unwesentliche
Auswirkungen auf die Belange einer größeren Zahl von Dritten haben
können, die betroffene Öffentlichkeit frühzeitig über die Ziele des
Vorhabens, die Mittel, es zu verwirklichen, und die voraussichtlichen
Auswirkungen des Vorhabens unterrichtet (frühe
Öffentlichkeitsbeteiligung). Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung
soll möglichst bereits vor Stellung eines Antrags stattfinden. …
FÖV
Öffentlichkeitsbeteiligung im Verwaltungsverfahren / © Klaus Krebs
„Fantasieexperiment Stuttgart 21“…
Fantasie 93 Fakultative frühe Öffentlichkeitsbeteiligung
April 94 Vorstellung des Bahnhofsprojekts durch DB AG
Sept. 97 Raumordnungsverfahren endet mit 13700 Einwendungen
Oktober 01 Beginn des Planfeststellungsverfahrens
Januar 05 Eisenbahn-Bundesamt erlässt PFB (389 Seiten lang)
April 06 VGH BW weist drei Klagen gegen PFB ab (BVerwG best.)
Oktober 06 LT gibt grünes Licht für das Projekt (115 : 15 Stimmen)
April 09 Unterzeichnung der Finanzierungsverträge
August 10 Beginn Abriss Seitenflügel des Hbf erhebliche Proteste?Sept. 10 Eskalation über 100 Verletzte, zwei Schwerverletzte ?
FÖV
Öffentlichkeitsbeteiligung im Verwaltungsverfahren / © Klaus Krebs
Entwurf eines Planvereinheitlichungsgesetzes
Klinger, ZUR 2012, 201 f.:
„Die fakultative frühe
Öffentlichkeitsbeteiligung im
Planfeststellungsrecht ist … eine Schimäre.“
FÖV
Öffentlichkeitsbeteiligung im Verwaltungsverfahren / © Klaus Krebs
Entwurf eines Planvereinheitlichungsgesetzes
Stellungnahme des Bundesrats vom 11. Mai 2012:
Was heißt „Vorhaben, die nicht nur unwesentliche
Auswirkungen auf die Belange einer größeren Zahl von
Dritten haben können“? U.U. auch Baugenehmigungen?
Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung besser als Pflicht?
FÖV
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und
Geduld!