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GesundeZusammenarbeitin Corona-ZeitenTipps für Arbeitgeber
aok.de/arbeitgeber
Unsere Themen» Herausforderungen» Zurück in den Betrieb» Zusammenarbeit im Betrieb» Arbeit im Homeoffice» Unterschiede Telearbeit / mobile Arbeit» Anwendung neuer gesetzlicher Regelungen» Praktische Unterstützungsangebote
Einführung & Herausforderungen
HERAUSFORDERUNGEN
3
23. März 2020
Betriebsschließungen & Homeoffice
Infektionsschutz & Hygienebestimmungen
„Bundesweites Kontaktverbot“
» Kontaktsperre » Schutz vor Infektionen » Sorgfaltspflicht
» Schrittweise Wiederinbetrieb-nahme
» Rückkehr zum Arbeitsplatz
Seit 20. April 2020
„Vorsichtige Lockerungen“
„Anwendung neuer Gesetze“
Zurück in den Betrieb
ZURÜCK IN DEN BETRIEB
5
» „Zur Sicherheit der Beschäftigten muss der Arbeitgeber Maßnahmen verein-baren, um das Risiko der Beschäftigten zu verringern und sie möglichst vor einer Infektion zu schützen.“ (Fürsorgepflicht des Arbeitgebers)
» „Die Verantwortung für die Umsetzung notwendiger Infektionsschutzmaßnahmen trägt der Arbeitgeber entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung“ (SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des BMAS*)
» Beratung mit Fachkraft für Arbeitssicherheit & Betriebsarzt » Einrichtung eines Krisenstabs (Betriebsrat/ MAV, Fachkraft
für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt)
* BMAS: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Fürsorge-pflicht wahr-nehmen
Gefährdung beurteilen
Hygiene-konzept entwickeln
ZURÜCK IN DEN BETRIEB
6
Maßnahmen umsetzen» Mindestabstand (1,5 Meter) einhalten beziehungsweise
alternative Schutzmaßnahmen (Abtrennungen)» Maximale Personenanzahlen für Konferenzräume und
gemeinschaftlich genutzte Bereiche klar benennen (10 m²-Regel je Person)
» Fest installierte Desinfektionsspender am Eingang und an zentralen Zugangspunkten auf jeder Etage
» Flüssigseife und Handtuchspender zur Verfügung stellen» Regelmäßige Reinigung von Türklinken und Handläufen» Mund-Nasen-Schutz bereitstellen (Trageregeln
vereinbaren)» Dienstreisen und Meetings auf das absolute
Minimum reduzieren (Alternative: Videokonferenzen)» Werkzeuge und Arbeitsmittel personenbezogen verwenden
ZURÜCK IN DEN BETRIEB
7
Maßnahmen kommunizieren» Hinweise zum Händewaschen und Desinfizieren im
Eingangs- und Toilettenbereich» Sperrbildschirm mit Hygienehinweisen» Neue Begrüßungsrituale schaffen (auch gut für
Gemeinschaftsgefühl individuell für Unternehmen)» Schulungsvideos (für Hygiene, für Verhalten)» Umfrage, wer unter welchen Voraussetzungen wieder ins
Büro möchte – Mehrwert für Unternehmen und Mitarbeiter abwägen
» Klare Positionierung der Geschäftsführung zu Maß-nahmen (insbesondere zu Homeoffice und zu „bei dem kleinsten Husten” zu Hause bleiben, Kinderbetreuung)
Das neue Miteinander – Zusammenarbeit im Betrieb
ZUSAMMENARBEIT IM BETRIEB
9
» Verantwortlichkeiten benennen
» Homeoffice da, wo möglich
» Videokonferenzen statt Präsenzmeetings
» Schichtsystem etablieren (morgens/ nachmittags, tage-/ wochenweise)
» Feste Pausenteams
Schutzmaßnahmen einhalten
Persönlichen Kontakt auf ein
Minimum reduzieren
Arbeiten in festen Teams
Arbeit im Homeoffice
UMFRAGEN
11
2017 2020(Corona-Krise)
ARBEIT IM HOMEOFFICE
12
„Büroarbeit ist nach Möglichkeit im Homeoffice auszuführen“(SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des BMAS)
22 %
ca. 50 %
» Homeoffice bietet oftmals die einzige Möglichkeit, die Arbeitsprozesse aufrecht zu erhalten und so die Geschäftsfähigkeit des Unternehmens sicherzustellen
» vom Einzelfall zum Regelfall
Quelle: ZEW (2020), Bitkom (2020)
5817
25
Ja
Unentschlossen
Nein
ARBEIT IM HOMEOFFICE
13
» Mitarbeiter sind Beschäftigung im Homeoffice gegenüber grundsätzlich aufgeschlossen
» Keine einseitige Anordnung von Homeoffice möglich
Quelle: BVDW (2020)
Wunsch nach Homeoffice bei gesundheitsgefährdenden Situationen (z.B. Coronavirus), in Prozent
Bereits Anfang März wünschten sich 58 Prozent der Angestellten in Zeiten von Covid-19 von zu Hause aus zu arbeiten.
ARBEIT IM HOMEOFFICE
14
5 Tipps für die Arbeit im Homeoffice
Technische Ausstattung sicherstellen
In Kontakt bleiben
Flexibilität und Vertrauen in
die Mitarbeiter
Orientierung geben
Gesundheit erhalten
1 2 3 4 5
ARBEIT IM HOMEOFFICE
15
» Flexibel sein » Bereitstellen der technischen Infrastruktur
(Computer, Telefon, Internetanschluss, benötigte Programme) » Klären aller technischen und organisatorischen Fragen» Ansprechpartner für technische Rückfragen benennen
(IT-Beauftragten)» Unterstützung durch Homeoffice-Erfahrene
(durch Bilden von Tandems oder Kleingruppen)
Technische Ausstattung sicherstellen
In Kontakt bleiben
Flexibilität und Vertrauen in
die Mitarbeiter
Orientierung geben
Gesundheit erhalten
1 2 3 4 5
ARBEIT IM HOMEOFFICE
16
Datenschutz » Mitarbeiter hierfür sensibilisieren » Rücksprache mit Datenschutzbeauftragten » Nach Möglichkeit eine VPN-Verschlüsselung nutzen » Informationen für Mitarbeiter bereitstellen
(zum Beispiel Online-Schulung, Merkblätter)
Technische Ausstattung sicherstellen
In Kontakt bleiben
Flexibilität und Vertrauen in
die Mitarbeiter
Orientierung geben
Gesundheit erhalten
1 2 3 4 5
ARBEIT IM HOMEOFFICE
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» Regelmäßiger Kontakt » Klare Kommunikationswege festlegen » Nutzen von Videotelefonie» Raum für informellen Aus-
tausch schaffen (Kaffee-runden, Feierabendgetränk, …)
» Klare Absprachen » Priorisierung der anfallenden Tätigkeiten » Für Rückfragen zur Verfügung stehen
„Wo es im Realenjetzt Abstand haltenheißt, gilt es virtuell zusammenzurücken“
Technische Ausstattung sicherstellen
In Kontakt bleiben
Flexibilität und Vertrauen in
die Mitarbeiter
Orientierung geben
Gesundheit erhalten
1 2 3 4 5
ARBEIT IM HOMEOFFICE
18
Regeln für Online-Kommunikation » Wir legen eine klare Moderationsrolle fest
(im Zweifel der/die Einladende)» Wir melden uns zu Wort, bevor wir sprechen (Chat oder
Handzeichen)» Wir protokollieren To-do’s, Verantwortliche und wichtigste
Ergebnisse» Wir halten uns möglichst kurz und lassen alle zu Wort kommen» Wir schalten das Mikrophon stumm, wenn wir nicht sprechen
(insbesondere bei Hintergrundgeräuschen)
Technische Ausstattung sicherstellen
In Kontakt bleiben
Flexibilität und Vertrauen in
die Mitarbeiter
Orientierung geben
Gesundheit erhalten
1 2 3 4 5
ARBEIT IM HOMEOFFICE
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» Sorgen und Herausforderungen Ihrer Mitarbeiter ernstnehmen (Kinderbetreuung, Home-Schooling, soziale Isolation, Gesundheit, Existenzsorgen, …)
» Verständnis für Doppelbelastungen kommunizieren » Höchstmaß an Flexibilität ermöglichen » Flexible Pausenregelungen» Feste Präsenzzeiten (in Absprache) für den Austausch
festlegen » Regeln für die Kommunikation und Erreichbarkeit mit und für
externe Partner festlegen
Technische Ausstattung sicherstellen
In Kontakt bleiben
Flexibilität und Vertrauen in
die Mitarbeiter
Orientierung geben
Gesundheit erhalten
1 2 3 4 5
ARBEIT IM HOMEOFFICE
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» Offen und transparent kommunizieren » Mitarbeiter über Entwicklungen auf dem Laufenden halten
(selbst wenn noch keine endgültigen Entscheidungen gefallen sind)
» Videobotschaften und Hausmitteilungen» Für Rückfragen zur Verfügung stehen (Sprechstunden)
Technische Ausstattung sicherstellen
In Kontakt bleiben
Flexibilität und Vertrauen in
die Mitarbeiter
Orientierung geben
Gesundheit erhalten
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ARBEIT IM HOMEOFFICE
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» Auf Einhaltung von Pausen achten» Tipps zur Gestaltung des Heimarbeitsplatzes geben» Auf ausreichende Bewegung achten » Rückenschmerzen-Prävention anbieten » Mitarbeiter in Angebote einbinden (bewegte Pause,
Entspannungsübungen, …)» Ansprechbar sein
Hilfreiche Tipps zur Betrieblichen Gesundheit unter
aok.de/fk/betriebliche-gesundheit/
Technische Ausstattung sicherstellen
In Kontakt bleiben
Flexibilität und Vertrauen in
die Mitarbeiter
Orientierung geben
Gesundheit erhalten
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ARBEIT IM HOMEOFFICE
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Ergonomie am Arbeitsplatz: Die Grundregeln
Unterschiede Tele-arbeit / mobile Arbeit
Mobiles Arbeiten Telearbeit
Die Arbeitsform des mobilen Arbeitens ist bisher nicht legal definiert
Seit der Novellierung der Arbeitsstätten-verordnung im November 2016 wurde der Begriff der Telearbeit erstmals legal definiert
Diese Arbeitsform zeichnet sich dadurch aus, dass sie weder an das Büro noch an einen festen häuslichen Arbeitsplatz gebunden ist
Telearbeitsplätze im Sinne des § 2 Abs. 7 ArbStättV sind in die betriebliche Arbeitsorganisation eingebunden
Für mobiles Arbeiten gilt die Arbeitsstätten-verordnung (ArbStättV) nicht
Für Telearbeit gilt die ArbStättV
Die Beschäftigten haben eine erhöhte Verantwortung nach § 15 Abs. 1 ArbSchG, selbst auf die Arbeits- und Gesundheits-vorschriften zu achten
Der Arbeitgeber muss hier eine Gefährdungsbeurteilung durchführen
RECHTLICHE UNTERSCHIEDE ZWISCHEN TELEARBEIT UND MOBILER ARBEIT
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TEAMZUSAMMENHALT FÖRDERN
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» Aufeinander Acht geben » Kontakt halten » Tandems bilden » Zeit für informellen Austausch nehmen » Virtuelle Teamevents » Vertrauen haben » Ansprechbar sein
https://www.kofa.de/fileadmin/Dateiliste/Publikationen/Checklisten/Online_Tools.pdf
Anwendung neuergesetzlicherRegelungen
KURZARBEITERGELD
Weitere Erleichterungen bei der Kurzarbeit
Anhebung des Kurzarbeitergelds für Beschäftigte, deren Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert ist,» ab dem vierten Monat auf 70 Prozent (77 Prozent mit Kindern) und» ab dem siebten Monat auf 80 Prozent (87 Prozent mit Kindern)des Nettolohns. Dies gilt bis zum Jahresende 2020.
27
KURZARBEITERGELD
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Steuerfreier Zuschuss zum Kurzarbeitergeld
Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld sind steuerfrei, soweit sie » zusammen mit dem Kurzarbeitergeld 80% des Unterschiedsbetrags
zwischen Soll- und Ist-Entgelt (sog. Fiktiventgelt) nicht übersteigen
» Befristung bis 31. Dezember 2020
Merke
» In der Sozialversicherung besteht Beitragsfreiheit
KURZARBEITERGELD
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Steuerfreier Zuschuss zum Kurzarbeitergeld
Beispiel
Sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer (Steuerklasse 3, Kinderfrei-betrag 1,0)Kurzarbeit 50 Prozent seit März 2020 Ist-Entgelt: 1.500 € - Soll-Entgelt: 3.000 €Reguläres Nettoentgelt: 2.235,00 €
» Betriebsvereinbarung sieht Zuschuss zum Kurzarbeitergeld (KUG) bis zum regulären Nettoentgelt vor
KURZARBEITERGELD
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Steuerfreier Zuschuss zum Kurzarbeitergeld
März-Mai Juni-August Ab September
KUG 693,45 € 796,95 € 900,45 €
Einkommen Kurzarbeit*
1893,45 € 1.996,95 € 2.100,45 €
Zuschuss 341,55 € 238,05 € 134,55 €
Fiktiventgelt 1.200,00 € 1.200,00 € 1.200,00 €
Summe KUG und Zuschuss
1.035,00 € 1.035,00 € 1.035,00 €
Der Zuschuss ist steuer- und beitragsfrei, da Zuschuss + KUG Fiktiv-entgelt nicht übersteigen
* Pauschalierter Nettolohn Kurzarbeit 1.200 € + KUG
Beispiel (Fortsetzung)
» Lösung:
KURZARBEITERGELD
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Nebenjob während KUG anrechnungsfrei
» Öffnung der bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten für alle Berufe» Regelung gilt bis 31.12.2020 » Keine Anrechnung auf das Kurzarbeitergeld, sofern Gesamteinkommen
aus• noch gezahltem Arbeitseinkommen (Ist-Entgelt)• Kurzarbeitergeld und• Hinzuverdienstdas bisherige monatliche Bruttoeinkommen (Soll-Entgelt) nicht übersteigt.
Beispiel
Kurzarbeit ab 27.4.2020. Halbierte Arbeitszeit. Reguläres Bruttoarbeitsentgelt von 2.500 € auf die Hälfte reduziert.
Beschäftigung als ErntehelferMonatliches Arbeitsentgelt
Ab 4.5.2020450 €
Reduziertes BruttoentgeltKurzarbeitergeldHinzuverdienstGesamt
1.250,00 €+ 619,75 €+ 450,00 €
2.319,75 €
» Gesamtsumme übersteigt das normale Bruttoarbeitsentgelt nicht» Keine Anrechnung Hinzuverdienst auf Kurzarbeitergeld
NEBENJOB WÄHREND KUG ANRECHNUNGSFREI
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SONDERREGELUNGEN IN DER SV ZU STUDENTENUND MINIJOBS
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Übergangsregelung für kurzfristige Beschäftigungen» Im Zeitraum 1.3. bis 31.10.2020
» Vorübergehende Anhebung der Zeitgrenzen auf• fünf Monate oder • 115 Arbeitstage
» Gilt auch für unvorhersehbares Überschreiten bei Minijobsinnerhalb eines Zeitjahres (z.B. Krankheitsvertretung)
Merke
» Änderung gilt rückwirkend ab 1.3.2020!
» Neue versicherungsrechtliche Beurteilung zum 1.11.2020!
SONDERREGELUNGEN IN DER SV ZU STUDENTENUND MINIJOBS
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Verlängerung Semesterferien – Auswirkungen auf Werkstudentenprivileg» Ausweitung der Semesterferien beziehungsweise Verschiebung des
Vorlesungsbeginns für Sommersemester (z.B. in Bayern: 20.4.2020)Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom 9.4.2020» Werkstudentenprivileg für Beschäftigungen über 20 Wochenstunden besteht
bei Verlängerung der Semesterferien über ursprüngliches Ende.Begründung: bei begrenztem Onlineangebot flexiblere Zeiteinteilung möglich
» Sonderregelung gilt bis zur Wiederherstellung des Präsenzbetriebs an den Hochschulen
Merke
» Kein Werkstudentenprivileg bei wiederholten Beschäftigungen mit jeweils mehr als 20 Wochenstunden bei Überschreiten der 26-Wochen-Grenze
» Kein Aussetzen beziehungsweise keine Ausweitung der 26-Wochen-Grenze
SONDERREGELUNGEN IN DER SV ZU STUDENTENUND MINIJOBS
35
Beispiel
Immatrikulierter Student, Semesterferien 3.2. bis 5.4.2020,Sommersemester nur Online-Vorlesungen» Befristete Beschäftigung vom 3.2. - 31.7.2020 » Wöchentliche Arbeitszeit 25 Stunden » Mtl. Arbeitsentgelt 1.250,00 € » Keine anrechenbaren Vorbeschäftigungen
SONDERREGELUNGEN IN DER SV ZU STUDENTENUND MINIJOBS
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Beispiel
Immatrikulierter Student, Semesterferien 3.2. bis 5.4.2020,Sommersemester nur Online-Vorlesungen» Befristete Beschäftigung vom 3.2. - 31.7.2020 » Wöchentliche Arbeitszeit 25 Stunden » Mtl. Arbeitsentgelt 1.250,00 € » Keine anrechenbaren Vorbeschäftigungen
» Beschäftigung nicht ausschließlich in den Semesterferien und über 3 Monate grundsätzlich kein Werkstudentenprivileg, aber:
» Ausnahmeregelung gilt bis Aufnahme Präsenzvorlesungen an Hochschulen » Werkstudentenprivileg gilt (kein Überschreiten 182 Kalendertage)» Versicherungsfreiheit in der KV / PV / AV» RV-Pflicht» PGRS 106 – BGRS 0100
VERLÄNGERUNG DER ENTSCHÄDIGUNG WEGEN KINDERBETREUUNG
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» Verlängerung der Entschädigung wegen Schließung der Kita oder der Schule für Eltern, deren Kind betreut werden muss, von 6 Wochen auf 20 Wochen
» Höhe der Entschädigung unverändert (67 Prozent des Nettoein-kommens), monatlicher Höchstbetrag: 2.016 Euro
» Voraussetzungen:• Kita oder Schule geschlossen oder Betretungsverbot ausgesprochen• Kind hat 12. Lebensjahr noch nicht vollendet oder ist behindert und auf Hilfe
angewiesen• Anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit nicht vorhanden• Schließung oder Betretungsverbot fallen nicht in planmäßige Ferienzeiten
» Der Arbeitnehmer ist weiterhin versichert» SV-Beiträge sind zu 100 Prozent durch Arbeitgeber zu tragen
• Bemessungsgrundlage für Beiträge: 80 Prozent des Arbeitsentgelts
ÄNDERUNGEN BEI ELTERNGELD UND ELTERNZEIT WEGEN CORONA
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» Möglichkeit der Verlagerung der Elterngeldmonate auf einen späteren Zeitpunkt nach 14. Lebensmonat des Kindes, spätestens bis 30. Juni 2021
» Für Eltern in systemrelevanten Berufen» Später genommene Monate verringern bei einem weiteren Kind nicht die
Höhe des Elterngeldes» Möglichkeit der Nichtberücksichtigung von KUG-Monaten für die spätere
Elterngeldberechnung » Kein Wegfall oder Rückzahlung des Partnerschaftsbonus, wenn Eltern
aufgrund der Corona-Pandemie mehr oder weniger arbeiten als geplant» Keine Reduzierung des Elterngeldes durch Kurzarbeitergeld» Änderungen gelten rückwirkend ab 1. März 2020
STUNDUNG VON SV-BEITRÄGEN
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Vereinfachtes Stundungsverfahren für Beiträge Mai 2020 längstens bis zum Fälligkeitstag für die Juni-Beiträge (26.6.2020)
Regelstundungsverfahren ab Juni 2020» Grundsätzliche Voraussetzungen für Stundung von Beitragsansprüchen
bei Anträgen bis 30.9.2020 erfüllt» Ratenzahlungsvereinbarungen» Stundungszinsen: Einzelfallentscheidung, ob Verzicht beziehungsweise
Reduzierung
PraktischeUnterstützungs-angebote
UNTERSTÜTZUNGSANGEBOTE NUTZEN
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Corona-Soforthilfe» Solo-Selbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine
Unternehmen einschließlich Landwirte mit bis zu zehn Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) können ab sofort Soforthilfen des Bundes beantragen.
» Soforthilfen bezeichnen direkte Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
» Unternehmen beziehungsweise Selbstständige aus allen Wirtschafts-bereichen mit bis zu fünf Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro für drei Monate beantragen, Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten einen einmaligen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro, ebenfalls für drei Monate.
» Der Antragsteller muss versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, die zuvor nicht bestanden.
kofa.de/mitarbeiter-finden-und-binden/mitarbeiter-binden/corona-virus-tipps-fuer-kmu/unterstuetzungsangebote
UNTERSTÜTZUNGSANGEBOTE NUTZEN
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KfW-Schnellkredit für den Mittelstand» Kredit wird zu 100 Prozent durch eine Garantie des Bundes abgesichert.
Das erhöht die Chancen, eine Kreditzusage zu erhalten, deutlich.» Mit dem Kreditprogramm sollen vor allem mittelständische Firmen
einfacher mit Krediten versorgt werden. Unternehmen von 11 bis 250 Beschäftigten erhalten Darlehen von maximal drei Monatsumsätzen, beziehungsweise bis zu 500.000 Euro, bei bis zu 50 Beschäftigten und bis zu 800.000 Euro bei über 50 Beschäftigten.
» Der Zinssatz beträgt aktuell 3 Prozent mit einer Laufzeit von zehn JahrenVoraussetzung für eine Kreditvergabe:» keine wirtschaftlichen Schwierigkeiten zum 31. Dezember » „geordnete wirtschaftliche Verhältnisse“» seit Anfang 2019 am Markt aktiv» „verrichtet ordentliche wirtschaftliche Tätigkeit“kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html#detail-1-target
UNTERSTÜTZUNGSANGEBOTE NUTZEN
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Entgelt-Erstattungsanspruch bei Quarantäne (Infektionsschutzgesetz)» Müssen Mitarbeitende aufgrund einer staatlich angeordneten
Quarantänemaßnahme zu Hause bleiben, kommt der Staat für das zu zahlende Entgelt auf. Allerdings müssen Arbeitgeber in Vorleistung treten und haben einen anschließenden Erstattungsanspruch. Diese Regelung gilt für maximal sechs Wochen. Danach greift das Krankengeld.
» Die Entgeltfortzahlung wird über entsprechende Anträge der jeweiligen Behörde geregelt. Welche Behörde zuständig ist, ist von Land zu Land unterschiedlich. In den meisten Fällen ist es das Gesundheitsamt oder die Landessozialbehörde.
» Wichtig zu beachten: Der Erstattungsantrag muss innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Quarantäne gestellt werden.
aok.de/fk/sozialversicherung/coronavirus-informationen-fuer-arbeitgeber/arbeitsentgelt-waehrend-einer-quarantaene/
UNTERSTÜTZUNGSANGEBOTE NUTZEN
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Förderung von HomeofficeFörderprogramm „go-digital“ des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) Zielgruppe: kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks. Förderfähig: IT-Dienstleistungen, die die Einrichtung von Homeoffice-Plätzen zum Ziel haben (Aufbau sowie das Einrichten der zugehörigen Hardware und Software, die dabei zum Einsatz kommt und über die gängigen Standards hinausgeht, keine Förderung von reinen Investitionsmaßnahmen in Hard- und Standardsoftware.)Kriterien:» Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit
technologischem Potenzial» Beschäftigung von weniger als 100 Mitarbeitern» Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme des Vorjahres von max. 20 Millionen Euro» Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland» Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnunginnovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/go-digital/go-digital.htmlbmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Digitale-Welt/foerderprogramm-go-digital.html
WEITERE LINKS
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» Broschüre SARS-CoV-2-ArbeitsschutzstandardDas Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung haben einen gemeinsamen Arbeitsschutzstandard zur Eindämmung von COVID-19 verabschiedet, mit konkreten Handlungsanweisungen.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Schwerpunkte/sars-cov-2-arbeitsschutzstandard.pdf
» Faltblatt: 10 Tipps zur betrieblichen PandemieplanungÜbersichtliches Faltblatt der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) und des Verbandes für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz (VDSI).publikationen.dguv.de/praevention/allgemeine-informationen/2054/10-tipps-zur-betrieblichen-pandemieplanung
WEITERE LINKS
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Betriebliche Pandemieplanung» Checkliste Pandemieplanung im Betrieb
Diese umfassende Checkliste gibt einen guten Überblick über relevante Hand-lungsfelder, zum Beispiel zur Einschätzung der Pandemiefolgen für den Betrieb, die Beschäftigten und die Kundinnen/Kunden sowie zur internen Kommuni-kation. Herausgeber ist der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V.vdbw.de/fileadmin/user_upload/Checkliste_fuer_Firmen_im_Rahmen_der_Pandemie.pdf
» Gefährdungsbeurteilung und Hygiene im BetriebWebseite der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) mit konkreten Unterweisungen zu Hygienemaßnahmen und Handlungshilfen für einen Hygieneplan.vbg.de/DE/3_Praevention_und_Arbeitshilfen/3_Aktuelles_und_Seminare/6_Aktuelles/Coronavirus/Hygiene+Gefaehrdungsbeurteilung/Hygiene+Gefaehrdungsbeurteilung_node.html
» Antworten zur Verwendung von Schutzmasken und weiterer SchutzausrüstungFAQ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua).baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Coronavirus/FAQ/PSA-FAQ_node.html
WEITERE LINKS
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Umgang mit Corona-Verdachtsfällen» Was ist zu tun, wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter sich mit dem
Coronavirus infiziert hat oder der begründete Verdacht auf eine Infektion besteht?
» Das Faltblatt Verdachts-/Erkrankungsfall im Betrieb der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung nennt Ansprechpartnerinnen und -partner und gibt Hinweise, wie auch in dieser Situation Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen bestmöglich gewahrt werden können.publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3790
WEITERE LINKS
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Übergreifende Tipps zum betrieblichen Umgang mit Corona Unter www.kofa.de/corona finden Sie Tipps und Links zu Unterstützungsangeboten, zu den Voraussetzungen und zur Umsetzung von Homeoffice sowie zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen der Sondersituation.Die IHK München und Oberbayern gibt einen guten Überblick über aktuelle Unterstützungsangebote, die Ihnen dabei helfen sollen, Ihr Unternehmen durch die Krise zu steuern und die tägliche Arbeit in der Pandemie zu organisieren (https://www.ihk-muenchen.de/corona/)Mit Hilfe einer detaillierten Checkliste gewinnen Sie einen Überblick über» Maßnahmen im Betrieb» Sicherung der Liquidität» Entschädigung bei Quarantäne» Zuständigkeitsfinderhttps://www.ihk-muenchen.de/ihk/documents/Krise/Corona-Checkliste_f%C3%BCr_Unternehmen.pdf
WEITERE LINKS
49
Weitere Unterstützungsangebote Ihrer AOK finden Sie auf dem Fachportal für Arbeitgeber
Corona-Informationen für Arbeitgeberaok.de/fk/sozialversicherung/corona-informationen-fuer-arbeitgeber/
Informationen zum Thema Betriebliche Gesundheitaok.de/fk/betriebliche-gesundheit/
Broschürenaok.de/fk/medien-und-seminare/medien/broschueren-sozialversicherung
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