Rechtsanwalt Stephan Thomae - Fachanwalt für Familienrecht - Selbstbestimmung am Lebensende Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Volmar
Stephan Thomae Patientenautonomie: Vorsorgevollmacht
Betreuungsverfgung - Patientenverfgung Geschftsunfhigkeit/
Einwilligungsunfhigkeit Gesetzliches
SorgerechtVorsorgevollmachtBetreuungsverfgungPatientenverfgung
Gesetzliches Sorgerecht Eltern minderjhrige Kinder ( 1629 BGB)
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Stephan Thomae Patientenautonomie: Vorsorgevollmacht
Betreuungsverfgung - Patientenverfgung Geschftsunfhigkeit/
Einwilligungsunfhigkeit Gesetzliches
SorgerechtVorsorgevollmachtBetreuungsverfgungPatientenverfgung
Gesetzliches Sorgerecht Eltern minderjhrige Kinder ( 1629 BGB) 1629
BGB: Vertretung des Kindes (1) Die elterliche Sorge umfasst die
Vertretung des Kindes. Die Eltern vertreten das Kind
gemeinschaftlich; ist eine Willenserklrung gegenber dem Kind
abzugeben, so gengt die Abgabe gegenber einem Elternteil. Ein
Elternteil vertritt das Kind allein, soweit er die elterliche Sorge
allein ausbt oder ihm die Entscheidung nach 1628 bertragen ist. Bei
Gefahr im Verzug ist jeder Elternteil dazu berechtigt, alle
Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Wohl des Kindes notwendig
sind; der andere Elternteil ist unverzglich zu unterrichten. (2)
Der Vater und die Mutter knnen das Kind insoweit nicht vertreten,
als nach 1795 ein Vormund von der Vertretung des Kindes
ausgeschlossen ist. Steht die elterliche Sorge fr ein Kind den
Eltern gemeinsam zu, so kann der Elternteil, in dessen Obhut sich
das Kind befindet, Unterhaltsansprche des Kindes gegen den anderen
Elternteil geltend machen. Das Familiengericht kann dem Vater und
der Mutter nach 1796 die Vertretung entziehen; dies gilt nicht fr
die Feststellung der Vaterschaft. (3) Sind die Eltern des Kindes
miteinander verheiratet, so kann ein Elternteil, solange die Eltern
getrennt leben oder eine Ehesache zwischen ihnen anhngig ist,
Unterhaltsansprche des Kindes gegen den anderen Elternteil nur im
eigenen Namen geltend machen. Eine von einem Elternteil erwirkte
gerichtliche Entscheidung und ein zwischen den Eltern geschlossener
gerichtlicher Vergleich wirken auch fr und gegen das Kind.
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Betreuungsverfgung - Patientenverfgung Geschftsunfhigkeit/
Einwilligungsunfhigkeit Gesetzliches
SorgerechtVorsorgevollmachtBetreuungsverfgungPatientenverfgung
Gesetzliches Sorgerecht Eltern minderjhrige Kinder ( 1629 BGB) Kein
gesetzliches Vertretungsverhltnis bei Erwachsenen Eltern volljhrige
Kinder Kinder Eltern Ehegatten Geschwister
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Vorsorgevollmacht
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Betreuungsverfgung - Patientenverfgung Geschfts- unfhigkeit/
Einwilligungs- unfhigkeit Vorsorge- vollmacht Betreuungs- verfgung
Patienten- verfgung Gesetzliches Sorgerecht
FormInhaltWirksamkeitWiderrufVerwahrungVergtung Grundsatz:
Formfreiheit Schriftform empfehlenswert aus Grnden des Nachweises
aus Grnden der Klarheit Formularform empfehlenswert bei
Bank-/Kontovollmacht Handschriftliche Form oder notarielle Form
empfehlenswert Wegen Flschungssicherheit Notarielle Form
erforderlich bei Grundbesitz Aufnahme eines Darlehens
Handelsgewerbe
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Betreuungsverfgung - Patientenverfgung Geschfts- unfhigkeit/
Einwilligungs- unfhigkeit Vorsorge- vollmacht Betreuungs- verfgung
Patienten- verfgung Gesetzliches Sorgerecht
FormInhaltWirksamkeitWiderrufVerwahrungVergtung Vollmachtgeber
Innenverhltnis Auftrag ( 662 ff BGB) oder Geschftsbesorgungsvertrag
( 675 ff BGB) Regelungsinhalt: Bedingungen Bevollmchtigter
Befristungen Beschrnkungen (inhaltlich) Auenverhltnis Vollmacht (
164 ff BGB) keine Wirksamkeitsbedingungen (z. B. Falls ich selbst
nicht mehr entscheiden kann...) Erklrungsempfnger und Befristungen
(Tod) empfehlenswert (auer Erfordernis der Vorlage der
Originalvollmacht) Beschrnkungen (inhaltlich) mglich
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Betreuungsverfgung - Patientenverfgung Geschfts- unfhigkeit/
Einwilligungs- unfhigkeit Vorsorge- vollmacht Betreuungs- verfgung
Patienten- verfgung Gesetzliches Sorgerecht
FormInhaltWirksamkeitWiderrufVerwahrungVergtung In der Regel
Generalvollmacht (Vertretung in allen Angelegenheiten) Gilt nicht
fr rztliche Behandlung oder Eingriffe mit Lebensgefahr oder Gefahr
dauerhafter Gesundheitsschden einschlielich Einwilligung in
Unterlassung oder Beendigung lebensverlngernder Manahmen
freiheitsbeschrnkende Manahmen Organspende Sofern nicht ausdrcklich
in der Vollmacht erwhnt
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Betreuungsverfgung - Patientenverfgung Geschfts- unfhigkeit/
Einwilligungs- unfhigkeit Vorsorge- vollmacht Betreuungs- verfgung
Patienten- verfgung Gesetzliches Sorgerecht
FormInhaltWirksamkeitWiderrufVerwahrungVergtung jederzeit mglich
Vollmacht endet nicht automatisch mit Tod des Vollmachtsgebers,
sofern nicht Vollmacht ausdrcklich zeitlich bis zum Tod befristet
dann wird aber hufig eine Lebensbescheinigung verlangt zeitliche
Befristung daher besser nur im Innenverhltnis regeln Vollmacht mu
ntigenfalls von Erben widerrufen werden
670 BGB: Ersatz von Aufwendungen Macht der Beauftragte zum
Zwecke der Ausfhrung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umstnden
nach fr erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum
Ersatz verpflichtet. 675 BGB: Entgeltliche Geschftsbesorgung (1)Auf
einen Dienstvertrag oder einen Werkvertrag, der eine
Geschftsbesorgung zum Gegenstand hat, finden, soweit in diesem
Untertitel nichts Abweichendes bestimmt wird, die Vorschriften der
663, 665 bis 670, 672 bis 674 und, wenn dem Verpflichteten das
Recht zusteht, ohne Einhaltung einer Kndigungsfrist zu kndigen,
auch die Vorschriften des 671 Abs. 2 entsprechende Anwendung. (2)
Wer einem anderen einen Rat oder eine Empfehlung erteilt, ist,
unbeschadet der sich aus einem Vertragsverhltnis, einer unerlaubten
Handlung oder einer sonstigen gesetzlichen Bestimmung ergebenden
Verantwortlichkeit, zum Ersatz des aus der Befolgung des Rates oder
der Empfehlung entstehenden Schadens nicht verpflichtet. * * * * *
611 BGB: Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag (1) Durch
den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur
Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewhrung
der vereinbarten Vergtung verpflichtet. (2) Gegenstand des
Dienstvertrags knnen Dienste jeder Art sein. 612 BGB: Vergtung (1)
Eine Vergtung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die
Dienstleistung den Umstnden nach nur gegen eine Vergtung zu
erwarten ist. (2) Ist die Hhe der Vergtung nicht bestimmt, so ist
bei dem Bestehen einer Taxe die taxmige Vergtung, in Ermangelung
einer Taxe die bliche Vergtung als vereinbart anzusehen. (3)
(weggefallen) 632 BGB: Vergtung (1) Eine Vergtung gilt als
stillschweigend vereinbart, wenn die Herstellung des Werkes den
Umstnden nach nur gegen eine Vergtung zu erwarten ist. (2) Ist die
Hhe der Vergtung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe
die taxmige Vergtung, in Ermangelung einer Taxe die bliche Vergtung
als vereinbart anzusehen. (3) Ein Kostenanschlag ist im Zweifel
nicht zu vergten.
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Betreuungsverfgung
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Betreuungsverfgung - Patientenverfgung Geschfts- unfhigkeit/
Einwilligungs- unfhigkeit Betreuungs- verfgung Vorsorge- vollmacht
Gesetzliches Sorgerecht Patienten- verfgung Ohne Betreuungs-
verfgung Betreuungs- verfgung FormInhaltVerwahrungVergtung
persnlichsachlich Gericht whlt Betreuer aus
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Einwilligungsunfhigkeit Gesetzliches
SorgerechtVorsorgevollmachtBetreuungsverfgungPatientenverfgung
fremder Wille entscheidet bei
Geschftsunfhigkeit/Einwilligungsunfhigkeit
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Einwilligungsunfhigkeit Gesetzliches
SorgerechtVorsorgevollmachtBetreuungsverfgungPatientenverfgung
fremder Wille entscheidet bei
Geschftsunfhigkeit/Einwilligungsunfhigkeit Antizipation des
Patientenwillens (Verlngerung der Wirkung des eigenen Willens)
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Einwilligungsunfhigkeit Gesetzliches
SorgerechtVorsorgevollmachtBetreuungsverfgungPatientenverfgung
Grundsatz: Patient, nicht Arzt entscheidet ber Art und Umfang
medizinischer Behandlung Keine Zwangsbehandlung ohne Eigenwilligung
des Patienten Ausnahme: Eigen- oder Fremdgefhrdung Problem:
Einwilligungsunfhigkeit des Patienten Lsung: Entscheidung eines
Bevollmchtigten oder Betreuers (sofern Gesundheitsfrsorge umfat)
mutmalicher Patientenwille antizipierter Patientenwille
(Patientenverfgung)
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Einwilligungs- unfhigkeit Gesetzliches Sorgerecht Vorsorge-
vollmacht Betreuungs- verfgung Patienten- verfgung
FormInhaltVerwahrungVerbindlichkeit der Errichtung: formfrei
empfehlenswert: Form des Testaments (handschriftlich oder
notariell) des Widerrufs: formfrei empfehlenswert: Formfreiheit des
Widerrufs anordnen Besttigungsrhythmus
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Einwilligungs- unfhigkeit Gesetzliches Sorgerecht Vorsorge-
vollmacht Betreuungs- verfgung Patienten- verfgung
FormInhaltVerwahrungVerbindlichkeit Anweisung fr Art und Umfang
rztlicher Behandlung bei Einwilligungsunfhigkeit Entscheidung
zwischen kurativer und palliativer Behandlung Reanimation bei
Herz-Kreislauf- oder Atemstillstand Anwendung nicht zugelassener
Behandlungsmethoden, Verwendung nicht zugelassener Medikamente
Bluttransfusion Organtransplantation (TransplantationsG vom
01.12.1997) Organspende Sterbehilfe [aktive/passive,
direkte/indirekte] ( Verbindlichkeit) knstliche Beatmung Knstliche
Ernhrung und Flssigkeitszufuhr durch PEG-Sonde (perkutane
endoskopisch kontrollierte Gastronomie)
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Betreuungsverfgung - Patientenverfgung Geschfts- unfhigkeit/
Einwilligungs- unfhigkeit Gesetzliches Sorgerecht Vorsorge-
vollmacht Betreuungs- verfgung Patienten- verfgung
FormInhaltVerwahrungVerbindlichkeit Rechtliche Grundlagen fr
Ernhrung durch PEG-Sonde Legen der PEG-Sonde = operativer Eingriff,
setzt also Einwilligung voraus Entfllt Einwilligung nachtrglich, mu
Sondenernhrung abgebrochen werden nicht Abbruch der Sondenernhrung
ist einwilligungsbedrftig, sondern weiterer Vollzug derselben
Nachteile: Ftterung nicht nur Akt der Nahrungsaufnahme, sondern
auch Moment menschlicher Zuwendung Gefahr der Isolation und
Vernachlssigung durch Wegfall der Ftterung Folge: seelische
Auszehrung Bedrfnis nach erhhter Zuwendung Gefahr,
PEG-Sondenernhrung als bloe Rationalisierungsmanahme
einzusetzen
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Betreuungsverfgung - Patientenverfgung Geschfts- unfhigkeit/
Einwilligungs- unfhigkeit Gesetzliches Sorgerecht Vorsorge-
vollmacht Betreuungs- verfgung Patienten- verfgung
FormInhaltVerwahrungVerbindlichkeit Sorgfalt bei der Formulierung:
Unbestimmte Rechtsbegriffe vermeiden (in Wrde sterben, ertrgliches
Leben u. .) Beratung mit Arzt, Rechtsanwalt/Notar, Seelsorger
Formularsammlungen www.medizinethik.de/verfuegungen.htm
www.justiz.bayern.de/buergerservice/broschueren/ der Formulierung
der Patientenverfgung mu ein Selbstklrungsproze vorangehen
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Formulierungsbeispiel Bundesministerium der Justiz
Textbausteine aus der Broschre Patientenverfgung Seite 15 bis 26
Die Textbausteine verstehen sich lediglich als Anregungen und
Formulierungshilfen. Auf die Erluterungen in der Broschre wird
verwiesen. 1.Eingangsformel Ich..... (Name, Vorname, geboren am,
wohnhaft in) bestimme hiermit fr den Fall, dass ich meinen Willen
nicht mehr bilden oder verstndlich uern kann.... 2. Exemplarische
Situationen, fr die die Verfgung gelten soll Wenn ich mich aller
Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess
befinde... ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tdlich
verlaufen den Krankheit befinde, selbst wenn der Todeszeitpunkt
noch nicht absehbar ist... ich infolge einer Gehirnschdigung meine
Fhigkeit, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit
anderen Menschen in Kontakt zu treten, nach Einschtzung zweier
erfahrener rztinnen oder rzte (knnen namentlich benannt werden)
aller Wahrscheinlichkeit nach unwiederbringlich erloschen ist,
selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist. Dies gilt
fr direkte Gehirnschdigung z.B. durch Unfall, Schlaganfall oder
Entzndung ebenso wie fr indirekte Gehirnschdigung z.B. nach
Wiederbelebung, Schock oder Lungenversagen. Es ist mir bewusst,
dass in solchen Situationen die Fhigkeit zu Empfindungen erhalten
sein kann und dass ein Aufwachen aus diesem Zustand nicht ganz
sicher auszuschlieen, aber unwahrscheinlich ist. ich infolge eines
weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozesses (z.B. bei
Demenzerkrankung) auch mit ausdauernder Hilfestellung nicht mehr in
der Lage bin, Nahrung und Flssigkeit auf natrliche Weise zu mir
zunehmen. Eigene Beschreibung der Anwendungssituation:
--------------------------------------------------------------------------------------------
(Anmerkung: Es sollten nur Situationen beschrieben werden, die mit
einer Einwilligungsunfhigkeit einhergehen knnen.)
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3. Festlegungen zu Einleitung, Umfang oder Beendigung
bestimmter rztlicher Manahmen Lebenserhaltende Manahmen In den oben
beschriebenen Situationen wnsche ich, dass alles medizinisch
Mgliche getan wird, um mich am Leben zu erhalten und meine
Beschwerden zu lindern. auch fremde Gewebe und Organe zu erhalten,
wenn dadurch mein Leben verlngert werden knnte. ODER dass alle
lebenserhaltenden Manahmen unterlassen werden. Hunger und Durst
sollen auf natrliche Weise gestillt werden, gegebenenfalls mit
Hilfe bei der Nahrungs- und Flssigkeitsaufnahme. Ich wnsche
fachgerechte Pflege von Mund und Schleimhuten sowie menschenwrdige
Unterbringung, Zuwendung, Krperpflege und das Lindern von
Schmerzen, Atemnot, belkeit, Angst, Unruhe und anderer belastender
Symptome. Schmerz- und Symptombehandlung In den oben beschriebenen
Situationen wnsche ich eine fachgerechte Schmerz- und
Symptombehandlung, aber keine bewusstseinsdmpfenden Mittel zur
Schmerz- und Symptombehandlung. ODER wenn alle sonstigen
medizinischen Mglichkeiten zur Schmerz- und Symptomkontrolle
versagen, auch bewusstseinsdmpfende Mittel zur Beschwerdelinderung.
die unwahrscheinliche Mglichkeit einer ungewollten Verkrzung meiner
Lebenszeit durch schmerz- und symptomlindernde Manahmen nehme ich
in Kauf. Knstliche Ernhrung In den oben beschriebenen Situationen
wnsche ich, dass eine knstliche Ernhrung begonnen oder weitergefhrt
wird. ODER dass keine knstliche Ernhrung unabhngig von der Form der
knstlichen Zufhrung der Nahrung (z.B. Magensonde durch Mund, Nase
oder Bauchdecke, vense Zugnge) erfolgt.
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Knstliche Flssigkeitszufuhr In den oben beschriebenen
Situationen wnsche ich eine knstliche Flssigkeitszufuhr. ODER die
Reduzierung knstlicher Flssigkeitszufuhr nach rztlichem Ermessen.
ODER die Unterlassung jeglicher knstlichen Flssigkeitszufuhr.
Wiederbelebung A. In den oben beschriebenen Situationen wnsche ich
in jedem Fall Versuche der Wiederbelebung. ODER die Unterlassung
von Versuchen zur Wiederbelebung. dass der Notarzt nicht verstndigt
wird bzw. dass ein ggf. hinzugezogener Notarzt unverzglich ber
meine Ablehnung von Wiederbelebungsmanahmen informiert wird. B.
Nicht nur in den oben beschriebenen Situationen, sondern in allen
Fllen eines Kreislaufstillstands oder Atemversagens lehne ich
Wiederbelebungsmanahmen ab. ODER lehne ich Wiederbelebungsmanahmen
ab, sofern diese Situationen nicht im Rahmen medizinischer Manahmen
unerwartet eintreten. Knstliche Beatmung In den oben beschriebenen
Situationen wnsche ich eine knstliche Beatmung, falls dies mein
Leben verlngern kann. ODER dass keine knstliche Beatmung
durchgefhrt bzw. eine schon eingeleitete Beatmung eingestellt wird,
unter der Voraussetzung, dass ich Medikamente zur Linderung der
Luftnot erhalte. Die Mglichkeit einer Bewusst- seinsdmpfung oder
einer ungewollten Verkrzung meiner Lebenszeit durch diese
Medikamente nehme ich in Kauf.
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Dialyse In den oben beschriebenen Situationen wnsche ich eine
knstliche Blutwsche (Dialyse), falls dies mein Leben verlngern
kann. ODER dass keine Dialyse durchgefhrt bzw. eine schon
eingeleitete Dialyse eingestellt wird. Antibiotika In den oben
beschriebenen Situationen wnsche ich Antibiotika, falls dies mein
Leben verlngern kann. ODER Antibiotika nur zur Linderung meiner
Beschwerden. Blut/Blutbestandteile In den oben beschriebenen
Situationen wnsche ich die Gabe von Blut oder Blutbestandteilen,
falls dies mein Leben verlngern kann. ODER die Gabe von Blut oder
Blutbestandteilen nur zur Linderung meiner Beschwerden.
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4. Organspende Ich stimme einer Entnahme meiner Organe nach
meinem Tod zu Transplantationszwecken zu (ggf.: Ich habe einen
Organspendeausweis ausgefllt). Komme ich nach rztlicher Beurteilung
bei einem sich abzeichnenden Hirntod als Organspender in Betracht
und mssen dafr rztliche Manahmen durchgefhrt werden, die ich in
meiner Patientenverfgung ausgeschlossen habe, dann (Alternativen)
geht die von mir erklrte Bereitschaft zur Organspende vor. gehen
die Bestimmungen in meiner Patientenverfgung vor. ODER Ich lehne
eine Entnahme meiner Organe nach meinem Tod zu
Transplantationszwecken ab. 5. Ort der Behandlung, Beistand Ich
mchte zum Sterben ins Krankenhaus verlegt werden. ODER wenn irgend
mglich zu Hause bzw. in vertrauter Umgebung sterben. ODER wenn
mglich in einem Hospiz sterben. Ich mchte Beistand durch folgende
Personen:... Beistand durch eine Vertreterin oder einen Vertreter
folgender Kirche oder Weltanschauungsgemeinschaft:... hospizlichen
Beistand.
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6. Aussagen zur Verbindlichkeit, zur Auslegung und Durchsetzung
und zum Widerruf der Patientenverfgung Ich erwarte, dass der in
meiner Patientenverfgung geuerte Wille zu bestimmten rztlichen und
pflegerischen Manahmen von den behandelnden rztinnen und rzten und
dem Behandlungsteam befolgt wird. Mein(e) Vertreter(in) z.B.
Bevollmchtigte(r)/ Betreuer(in) soll dafr Sorge tragen, dass mein
Wille durchgesetzt wird. Sollte eine rztin oder ein Arzt oder das
Behandlungsteam nicht bereit sein, meinen in dieser
Patientenverfgung geuerten Willen zu befolgen, erwarte ich, dass fr
eine anderweitige medizinische und/oder pflegerische Behandlung
gesorgt wird. Von meiner Vertreterin/meinem Vertreter (z.B.
Bevollmchtigte(r)/Betreuer(in)) erwarte ich, dass sie/er die
weitere Behandlung so organisiert, dass meinem Willen entsprochen
wird. In Situationen, die in dieser Patientenverfgung nicht konkret
geregelt sind, ist mein mutmalicher Wille mglichst im Konsens aller
Beteiligten zu ermitteln. Dafr soll diese Patientenverfgung als
Richtschnur mageblich sein. Die letzte Entscheidung ber
anzuwendende oder zu unter-lassende rztliche/pflegerische Manahmen
liegt bei: (Alternativen) meiner/ meinem Bevollmchtigten. meiner
Betreuerin/ meinem Betreuer. der behandelnden rztin oder dem
behandelnden Arzt. Wenn ich meine Patientenverfgung nicht
widerrufen habe, wnsche ich nicht, dass mir in der konkreten
Anwendungssituation eine nderung meines Willens unterstellt wird.
Wenn aber die behandelnden rztinnen und rzte/das
Behandlungsteam/mein(e) Bevollmchtigte(r)/ Betreuer(in) aufgrund
meiner Gesten, Blicke oder anderen uerungen die Auffassung
vertreten, dass ich entgegen den Festlegungen in meiner
Patienten-verfgung doch behandelt oder nicht behandelt werden
mchte, dann ist mglichst im Konsens aller Beteiligten zu ermitteln,
ob die Festlegungen in meiner Patientenverfgung noch meinem
aktuellen Willen entsprechen. Die letzte Entscheidung ber
anzuwendende oder zu unterlassende rztliche/pflegerische Manahmen
liegt bei: (Alternativen) meiner/ meinem Bevollmchtigten. meiner
Betreuerin/ meinem Betreuer. der behandelnden rztin oder dem
behandelnden Arzt.
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7. Hinweise auf weitere Vorsorgeverfgungen Ich habe zustzlich
zur Patientenverfgung eine Vorsorgevoll macht fr
Gesundheitsangelegenheiten erteilt und den Inhalt dieser
Patientenverfgung mit der von mir bevollmchtigten Person
besprochen: Bevollmchtigte(r)
Name:________________________________________________
Anschrift:______________________________________________
Telefon:_____________________ Telefax:_________________ Ich habe
eine Betreuungsverfgung zur Auswahl des Betreuers erstellt (ggf.:
und den Inhalt dieser Patientenverfgung mit der/dem von mir
gewnschten Betreuerin/Betreuer besprochen). Gewnschte(r)
Betreuerin/Betreuer
Name:________________________________________________
Anschrift:______________________________________________
Telefon:_____________________ Telefax:_________________ Ich habe
einen Notfallbogen ausgefllt, den auch meine Hausrztin/mein
Hausarzt besttigt hat. 8. Hinweis auf beigefgte Erluterungen zur
Patientenverfgung Als Interpretationshilfe zu meiner
Patientenverfgung habe ich beigelegt: Darstellung meiner
allgemeinen Wertvorstellungen. Sonstige Unterlagen, die ich fr
wichtig erachte: 9. Schlussformel Soweit ich bestimmte Behandlungen
wnsche oder ablehne, verzichte ich ausdrcklich auf eine (weitere)
rztliche Aufklrung. 10. Schlussbemerkungen Mir ist die Mglichkeit
der nderung und des Widerrufs einer Patientenverfgung bekannt. Ich
bin mir des Inhalts und der Konsequenzen meiner darin getroffenen
Entscheidungen bewusst. Ich habe die Patientenverfgung in eigener
Verantwortung und ohne ueren Druck erstellt. Ich bin im Vollbesitz
meiner geistigen Krfte.
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11. Information/Beratung Ich habe mich vor der Erstellung
dieser Patientenverfgung informiert bei/durch... und beraten lassen
durch... 12. rztliche Aufklrung/Besttigung der
Einwilligungsfhigkeit
Herr/Frau______________________________________________ wurde von
mir am_______________________________________ bzgl. der mglichen
Folgen dieser Patientenverfgung aufgeklrt. Er/sie war in vollem
Umfang einwilligungsfhig.
Datum________________________________________________ Unterschrift,
Stempel der rztin/des Arztes___________________
_____________________________________________________ Die
Einwilligungsfhigkeit kann auch durch eine Notarin oder einen Notar
besttigt werden. 13. Aktualisierung Diese Patientenverfgung gilt
solange, bis ich sie widerrufe. ODER Diese Patientenverfgung soll
nach Ablauf von (Zeitangabe) ihre Gltigkeit verlieren, es sei denn,
dass ich sie durch meine Unterschrift erneut bekrftige. Um meinen
in der Patientenverfgung niedergelegten Willen zu bekrftigen,
besttige ich diesen nachstehend: in vollem Umfang. mit folgenden
nderungen:... Ort, Datum, Unterschrift
Stephan Thomae Patientenautonomie: Vorsorgevollmacht
Betreuungsverfgung - Patientenverfgung Geschfts- unfhigkeit/
Einwilligungs- unfhigkeit Gesetzliches Sorgerecht Vorsorge-
vollmacht Betreuungs- verfgung Patienten- verfgung
FormInhaltVerwahrungVerbindlichkeit Grundsatz: Patientenwunsch
mageblich: BGH, Beschlu vom 17.03.2003 Az. XII ZB 2/03 -:
Patientenverfgung nicht nur Indiz fr Patientenwillen rztliche
Kompetenz zum Behandlungsabbruch wesentlich erweitert Miachtung des
Patientenwillens: Krperverletzung ( 223 StGB) Problem:
Patientenwille nicht klar Patientenwille nicht aktuell
Patientenwille hat sich gendert Patientenwille sitten- oder
rechtswidrig (aktive/direkte Sterbehilfe)
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Betreuungsverfgung - Patientenverfgung Geschfts- unfhigkeit/
Einwilligungs- unfhigkeit Gesetzliches Sorgerecht Vorsorge-
vollmacht Betreuungs- verfgung Patienten- verfgung
FormInhaltVerwahrungVerbindlichkeit Sterbehilfe Passive Sterbehilfe
Verzicht auf lebensverlngernde Behandlung Indirekte Sterbehilfe
Lebensverkrzung als Nebenfolge einer schmerzlindernden Behandlung
Aktive/Direkte Sterbehilfe Ttung auf Verlangen ( 216 StGB) Hilfe
beim Sterben (Sterbeproze hat bereits eingesetzt) Hilfe zum Sterben
(Sterbeproze hat noch nicht eingesetzt) zulssigunzulssig