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Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit 31.03.2009 - AK Sächsischer Wirtschaftsförderer - Folie Nr. 1 Förderung der Unternehmensfinanzierung Förderbausteine Zuschüsse GA-Förderung Förderung von Investitionen kleiner Unternehmen in strukturschwachen Räumen Beteiligungen Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG) Sächsische Beteiligungsgesellschaft (SBG) Wachstumsfonds Mittelstand Sachsen Technologiegründerfonds Sachsen Darlehen Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) ESF-Mikrodarlehen Rettung, Umstrukturierung und Liquiditätshilfe von KMU in Schwierigkeiten Krisenbewältigung und Neustart Bürgschaften Bürgschaftsbank Sachsen (BBS), u. a. Bürgschaft ohne Bank Sächsische Aufbaubank (SAB) PricewaterhouseCoopers (PwC), Mandatar des Bundes/Landes

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für Wirtschaft und Arbeit31.03.2009 - AK Sächsischer Wirtschaftsförderer - Folie Nr. 1

Förderung der Unternehmensfinanzierung

Förderbausteine

Zuschüsse • GA-Förderung

• Förderung von Investitionen kleiner Unternehmen in strukturschwachen Räumen

Beteiligungen • Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG)

• Sächsische Beteiligungsgesellschaft (SBG)

• Wachstumsfonds Mittelstand Sachsen

• Technologiegründerfonds Sachsen

Darlehen • Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW)

• ESF-Mikrodarlehen

• Rettung, Umstrukturierung und Liquiditätshilfe von KMU in Schwierigkeiten

• Krisenbewältigung und Neustart

Bürgschaften • Bürgschaftsbank Sachsen (BBS), u. a. Bürgschaft ohne Bank

• Sächsische Aufbaubank (SAB)

• PricewaterhouseCoopers (PwC), Mandatar des Bundes/Landes

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Rechtsgrundlagen der GA-Förderung

Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung 2007 – 2013

Grundgesetz, Artikel 91a

Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA) vom 6. Oktober 1969

36. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA) für den Zeitraum 2007 bis 2010

Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Tourismuswirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA) (RIGA) vom 19.02.2009

(ergänzend: SäHO, VwVfG, OP bei EFRE-Mitteln)

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Förderergebnisse einzelbetriebliche Investitionsförderung (GA/EFRE) nur

investiv

Gesamt davon

1990 - 2008 2008

Anzahl d. geförderten Vorhaben 19.937 671

Gesamtinvestitionsvolumen 52.858 Mio. € 2.204 Mio. €

GA/EFRE-Zuschüsse 8.576 Mio. € 362 Mio. €

Neue Arbeitsplätze 264.826 7.964

Gesicherte Arbeitsplätze 269.267 23.514

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GA-Förderung der gewerblichen Wirtschaft

Verteilung der Fördermittel nach Schwerpunktbranchen 2000-2008 (Stand: 31.12.2008)

Gesamtsumme: 3.466 Mio €

Handwerk4,6%

Baugewerbe0,2%

Dienstleistungen3,4%

Verarbeitendes Gewerbe

85,3%

Gastgewerbe und Dienstleistungen für

Tourismus2,2%

Sonstige4,3%

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Investitionsfördermittel I

Einzelbetriebliche Investitionszuschüsse im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA/EFRE)

Die Basis-Fördersätze richten sich nach der Unternehmensgröße und bei Errichtungen nach dem Ort:

Erweiterung, Diversifizierung, Grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens 30%

Errichtung (Absenkungen für Dresden -7 und Leipzig -4%-Punkte siehe Folgefolie) 30%

Zuzüglich ist ein KMU-Bonus möglich:

für kleine Unternehmen (plus 20%) und mittlere Unternehmen (plus 10%)

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Investitionsfördermittel II

• Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit überregionalem Absatz (entspr. Positivliste oder Absatz-Radius > 50 km) . Produktionsbetriebe und Dienstleistungen mit Industriellem Bezug

• Schaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen

• Investitionsvorhaben von besonderer Bedeutung (Abschreibungs-kriterium, oder 15% neue Arbeitsplätze)

• gesicherte Gesamtfinanzierung inkl. angemessener Eigenmittelanteil

• tragfähiges Unternehmenskonzept

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Der Fördersatz bezieht sich auf die förderfähigen Investitionsausgaben, d.h. auf

Gebäude, neue abnutzbare Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens und immaterielle Güter, wie z.B. Software-Lizenzen.

Nicht förderfähig sind:

Grundstückserwerb Ersatzinvestitionen Anschaffungskosten für Straßen-, Schienen- und Wasserfahrzeuge gebrauchte Wirtschaftsgüter geringwertige Wirtschaftsgüter (entsprechend dem Steuerrecht) Investitionen in Betriebswohnungen Bauzeitzinsen

Die Förderfähigkeit der Investitionskosten ist wie folgt begrenzt:

auf 500 T€ pro neuen Arbeitsplatz (Apl) bei Errichtung (Ansiedlung) auf 400 T€ pro neuen Arbeitsplatz bei Erweiterung, Diversifizierung(≥ 15% neue Apl) auf 300 T€ pro neuen Arbeitsplatz bei Erweiterung, Diversifizierung ( Abschreibungskriterium) auf 250 T€ pro gesicherten Arbeitsplatz (max. 100 Apl) ( Abschreibungskriterium)

Dabei wird ein Ausbildungsplatz wie zwei Arbeitsplätze gewertet.

Investitionsfördermittel III

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Antrag auf sachkapitalbezogene- oder lohnkostenbezogene Zuschüsse möglich

► sachkapitalbezogener Zuschuss abhängig von förderfähigen Investitionskosten

► lohnkostenbezogener Zuschuss• Lohnkosten für neu eingestellte Personen (2 Jahre)

Sachkapital- und lohnkostenbezogener Zuschuss

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Vorhabensarten

Errichtung einer neuen Betriebsstätte

Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte

Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte

grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte

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Kleine Unternehmen sind unabhängige Unternehmen, die

weniger als 50 Personen beschäftigen und

einen Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. € haben.

Mittlere Unternehmen sind unabhängige Unternehmen, die

zwischen 50 und höchstens 249 Personen beschäftigen und

einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. € haben.

Für große Investitionsvorhaben (> 50 Mio. €) wird kein KMU-Bonus gewährt.

* Definition gemäß Anhang I der EG-Verordnung Nr. 800/2008

Investitionsfördermittel IVKleine und mittlere Unternehmen*

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Investitionsfördermittel V - Gesamtfinanzierung des Vorhabens

Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein.

Der Beitrag des Zuschussnehmers zur Finanzierung des

Investitionsvorhabens muss mindestens 25 % der Gesamtfinanzierung betragen.

Dieser Mindestbeitrag darf keine Beihilfeelemente enthalten.

Es muss grundsätzlich ein Eigenmittelanteil des Zuschussnehmers von

mindestens

10% der Gesamtfinanzierung gegeben sein.

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Investitionsförderung VI

• Förderung der Sicherung bestehender Arbeitsplätze (250 T€ je Arbeitsplatz), Obergrenze 2,5 Mio €, befristet bis Ende 2009

• Wegfall 5%-Schwelle für neue Arbeitplätze; bereits ein neuer Arbeitsplatz kann gefördert werden (Abschreibungskriterium muss nach wie vor erfüllt sein)

• Gleicher Fördersatz (30% + KMU-Bonus) für alle Vorhabensarten

• Erhöhung des förderfähigen Jahresbruttolohns bei Lohnkostenförderung von 50 auf 70 T€

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Programm Regionales Wachstum Förderung von Investitionen kleiner Unternehmen

in strukturschwachen RäumenZielstellung

Sicherung und Schaffung von qualifizierten Dauerarbeitsplätzen.

ZielgruppeProduzierendes Gewerbe, Handwerk, Einzelhandel und Dienstleister mit regionalem Absatz* undwirtschaftsnahe Freie Berufe (technische, naturwissenschaftliche Berufe, Informations- und Kommunikationsberufe, Designer) mit maximal 20 Beschäftigten sowie ausgewählte niedergelassene Fachärzte.

Allgemeine Grundsätze

•Zuschussförderung ohne Rechtsanspruch•Durchfinanzierungsbetätigung der Hausbank•Mindestinvestition = 10.000 Euro•25% Eigenbeitrag des Investors, 10% Eigenmittel•Höhe der Zuwendung 35 – 45%, maximaler Zuschuss von 200.000 Euro•nachrangig zu Beihilfen mit Rechtsanspruch (z. B. Investitionszulage)•5 Jahre Arbeitsplatzbindung•5 Jahre Mittelbindungsfrist•kumulierbar mit anderen Förderprogrammen•Vorbeginnsklausel* Regionaler Absatz = Absatz innerhalb eines Radius von 50 km um die zu fördernde Betriebsstätte. Betriebsstätte in Sachsen. Ausnahmen: Vorhaben in Dresden und Leipzig.

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GA-Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur (1)

Öffentliche Infrastruktur, ein wichtiger StandortfaktorÖffentliche Infrastruktur, ein wichtiger Standortfaktor

Keine erfolgreiche Unternehmensentwicklung ohne die Keine erfolgreiche Unternehmensentwicklung ohne die notwendige Infrastrukturnotwendige Infrastruktur

Förderung von Infrastrukturmaßnahmen mit GA- Mitteln bei Förderung von Infrastrukturmaßnahmen mit GA- Mitteln bei unmittelbaremunmittelbarem Erfordernis für die Entwicklung der Erfordernis für die Entwicklung der gewerblichen Wirtschaftgewerblichen Wirtschaft

Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur mit dem Ziel, Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur mit dem Ziel, Investitionen der gewerblichen Wirtschaft vorzubereiten, zu Investitionen der gewerblichen Wirtschaft vorzubereiten, zu begleiten und zu unterstützen begleiten und zu unterstützen

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GA-Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur (2)

Insbesondere werden gefördert:

Industrie- und Gewerbegebiete auf Neu- und Altstandorten (Brachen)Industrie- und Gewerbegebiete auf Neu- und Altstandorten (Brachen)

Verkehrsverbindungen für die unmittelbare Anbindung von Verkehrsverbindungen für die unmittelbare Anbindung von GewerbebetriebenGewerbebetrieben

Anlagen für die Wasserver- und Abwasserentsorgung (für Anlagen für die Wasserver- und Abwasserentsorgung (für Gewerbestandorte)Gewerbestandorte)

Geländeerschließung für den Tourismus und öffentliche Geländeerschließung für den Tourismus und öffentliche Basiseinrichtungen des TourismusBasiseinrichtungen des Tourismus

Gewerbe- und Technologiezentren für KMUGewerbe- und Technologiezentren für KMU

Einrichtungen der beruflichen Aus- und WeiterbildungEinrichtungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung

Infrastruktur für Netzwerke und ClusterInfrastruktur für Netzwerke und Cluster

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GA-Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur

Verteilung der Fördermittel nach Schwerpunkten 1991-2008 (Stand 31.12.2008)

Werte in Mio€ Gesamtsumme: 5.067 Mio € Gewerbe- und

Industriegebiete, Gewerbeparks

26,3%

Aus- u. Fortbildung u. Umschulung

3,8%

Abwasserentsorgung und Abfallbeseitigung

25,0%

Fremdenverkehrs-einrichtungen

18,5%

Verkehrsverbindungen, Verkehrsanbindungen

16,5%

Gewerbe- und Technologiezentren

6,6%

Nichtinvestive Maßnahmen

0,3%

Energie- und Wasserversorgung

2,9%

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GA-Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur

Allgemeine Voraussetzungen der Bewilligung (1)

Zuwendungsempfänger:

• Gemeinden, Gemeindeverbände, Landkreise

• Rechtlich selbständige Unternehmen, deren Gesellschafter überwiegend Körperschaften des öffentlichen Rechts sind und die Gewinnerzielungsabsicht ausgeschlossen ist

• Eingetragene Vereine, wenn die Infrastrukturmaßnahme im Auftrag der Gemeinde durchgeführt wird und die Gemeinde für den Fall der Fördermittelrückforderung eine Mithaftung übernimmt

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Was fördert die GA?

Dauerhafte Netzwerke/ Cluster über geförderte Anlaufphase hinaus

Zusammenschluss von mindestens fünf Partnern – Rechtsform freigestellt (z.B. Verein)

mindestens die Hälfte KMU

diskriminierungsfreier Zugang von weiteren Partnern

finanzielle Beiträge der eingebundenen Unternehmen

Kooperationsnetzwerke und Clustermanagement (1)

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Konditionen der Förderung

Förderhöchstsumme 500 T€, verteilt auf drei Jahre

Fördersatz bis zu 70 % der förderfähigen Kosten

Personalkosten bis zu 60 % der förderfähigen Gesamtkosten

degressive Förderung: 50 % für das erste Jahr, 30 % für das zweite Jahr, Restfinanzierung im dritten Jahr

keine Förderung der betrieblichen Aufwendungen der beteiligten Unternehmen

Kooperationsnetzwerke und Clustermanagement (2)

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Förderung von Forschung und Entwicklung – Technologieförderung – primäre Ziele

a) FuE-Projekte möglich machen, die sonst nicht verwirklicht würden

b) Technologischen Wettbewerbsfähigkeit sächsischer Unternehmen

stärken, insbesondere KMU

c) Das (weltweit) beste Know-how in sächsische KMU bringen

d) Sächsische Unternehmen und Forschungseinrichtungen so weit

wie möglich an europäischer Technologiekooperation beteiligen

e) Wertschöpfungsketten unternehmensintern und –übergreifend

mittels IT optimieren

f) Unternehmen Anreiz geben, FuE zu betreiben oder auszubauen

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Technologieförderung – sekundäre Ziele

nn

g) Steigerung der Attraktivität des High-Tech-Standortes Sachsen für

nationale und internationale Investoren und Forscher

h) Stärkung technologieorientierter Netzwerke und Cluster

i) Beitrag zu stabilem Wirtschaftswachstum

j) Steigerung der Effektivität und Effizienz von Produkten und

Verfahren (z.B. zur Verbesserung der Lebensqualität oder zur

Ressourcenschonung)

k) Sicherung vorhandener und Schaffung qualifizierter,

zukunftsfähiger Arbeitsplätze

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Förderprogramme

n

FuE-Einzel- und Verbundprojekte Technologietransfer Innovationsassistenten E-Business

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Förderinstrumente des Freistaates Bürgschaftsprogramme

Der Staat verbürgt Kredite, um auch den Unternehmen, die über wenig Sicherheiten verfügen, Kreditfinanzierung zu ermöglichen. Er übernimmt bei Kreditausfall einen Teil der Verluste und entlastet dadurch Banken, die nicht ausreichend besicherte Kredite ohne diese Bürgschaften nicht zusagen würden. Dieses Instrument scheint deshalb auch geeignet, einer Kreditklemme entgegenzuwirken.

• Im Freistaat Sachsen können Unternehmen im Zusammenhang mit Kreditanträgen über ihre Hausbank Bürgschaften der BBS, der SAB oder PwC in einem Volumen zwischen 1 Mio. und 10 Mio. EUR

erhalten.

• Verbürgt werden u. a. Kredite für Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager, Leasinggeschäfte, Unternehmensnachfolge.

• Der Verbürgungsgrad beträgt maximal 80%.

Bewilligungen 2008:Bürgschaften Gesamtvolumen in Mio. EUR

Bürgschaftsbank Sachsen 290 44,3

SAB 7 5,1

PwC (Landesbürgschaften) 3 62,1

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Bürgschaft warum?

• Banken wollen Sicherheiten für die Darlehen.

Vorteile:

• Minderung des Ausfallrisikos

• größere Engagementbereitschaft

• Zahlungsverpflichtung des Freistaates nur im Ausnahmefall (Ausfallbürgschaft)

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Einzelheiten /Bürgschaften

• Bürgschaftshöhe max. 80% des Kredites,

• Laufzeit max. 8 Jahre bei Betriebsmitteln und max. 15 Jahre bei Investitionen

• tragfähiges Unternehmenskonzept

• volkswirtschaftliche Förderwürdigkeit

• Sicherung der Gesamtfinanzierung

• Beachtung beihilferechtlicher Vorgaben (z.B. 25%-iger Eigenbeitrag), angemessene Sicherheiten (z.B. selbstschuldnerische Haftung des Gesellschafters)

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Ziel Stärkung der Eigenkapitalbasis der Unternehmen durch stille und offene Beteiligungen

Grundgeringe Eigenkapital-Quoten sächsischer Unternehmen

Voraussetzungen- tragfähiges Unternehmenskonzept, - Gesellschafter und Gläubiger müssen Finanzierungsbeiträge leisten. - keine Sanierung von Unternehmen

Beteiligungsprogramme

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Einzelheiten/Beteiligungen

MBGtypisch stille Beteiligung bis 1 Mio. € marktübliches Entgelt (fix) und gewinnabhängige Vergütung, Laufzeit: bis zu 15 Jahre.

SBGtypisch stille/offene Beteiligung bis 1 Mio. € fixer Zins (mind. 400 Basispunkte über Referenzzinssatz) sowie variabler, gewinnabhängiger Zins, Laufzeit: bis zu 10 Jahre.

WMSstille (bis 2,5 Mio. €) / offene Beteiligungen (bis 1 Mio. €) fixer Zins (mind. 400 Basispunkte über Referenzzinssatz) sowie variabler, gewinnabhängiger Zins, Laufzeit: i.d.R. bis zu 6 Jahre

TGFSstille / offene Beteiligungen an Technologieunternehmen in der Seed- und Startup-Phase, bis zu 4 Mio. €

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Förderinstrumente des Freistaates Darlehensprogramme (1)

Förderdarlehen werden in der Regel zu günstigeren Konditionen als marktüblich angeboten. Zinsverbilligungen und tilgungsfreie Jahre schonen die oft angespannte Liquidität mittelständischer Unternehmen und erleichtern die Rückführung der Kredite.

• GuW-Darlehen verbilligt der Freistaat durch einen Zinszuschuss, wobei Vorhaben außerhalb von Dresden und Leipzig am stärksten vergünstigt werden, um die Wirtschaft in den Regionen besonders zu

fördern. Der Kredit beträgt max. 2,5 Mio. EUR. Finanziert werden u. a. Investitionen in Betriebs-ausstattung, Gebäude, Betriebsmittel, immaterielle Güter oder den Erwerb von Unternehmen.

• Zur Finanzierung kleinerer Gründungen wurde 2005 der ESF-Mikrodarlehensfonds aufgelegt, der Kredite bis zu 20.000 EUR vergibt. Da die Hausbanken dieses Kleinstkreditsegment kaum bedienen,

werden die Darlehen ohne Hausbank und auch ohne Sicherheiten vergeben. Bedingung ist aber ein Eigenanteil zwischen 20% und 40%, der auch durch Eigen- und Sachleistungen aufgebracht werden kann.

Bewilligungen 2008:Förderfälle Darlehensvolumen in Mio. EUR neue Arbeitsplätze

GuW-Darlehen 220 44,4 821

ESF-Mikrodarlehen 286 4,3 185

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Förderinstrumente des Freistaates Darlehensprogramme (2)

Unternehmen in der Krise sind von der Nutzung vieler Förderprogramme ausgeschlossen. Mit dem Beratungszentrum Konsolidierung bei der SAB und den folgenden Programmen sind in Sachsen für diese Unternehmen spezielle Hilfen eingerichtet worden. Rettung, Umstrukturierung und Liquiditätshilfe von KMU

Ziel ist die Überwindung von Rentabilitäts- und Liquiditätsproblemen durch: – zinsverbilligte Darlehen bis zu 2,5 Mio. EUR

– Finanzierung von Forderungsausfällen, erhöhtem Betriebsmittelbedarf

– Umfinanzierung kurzfristiger Verbindlichkeiten

Bewilligungen 2008: Förderfälle Volumen in Mio. EUR 30 7,4

Krisenbewältigung und Neustart

potenziell wirtschaftliche Unternehmen werden im Insolvenzplanverfahren finanziell unterstützt:– anteilige Übernahme der Kosten eines Insolvenzplans

– Massedarlehen zur Sicherung der Liquidität

– zur Stabilisierung des Unternehmens nach Bestätigung des Insolvenzplans - Finanzierung von Neu- oder Ersatzinvestitionen sowie Aufträgen

Bewilligungen 2008: Förderfälle Volumen in Mio. EUR 17 0,3

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Maßnahmen in der Wirtschaftskrise (1)

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Förderbank des Bundes, hat im Rahmen des Konjunkturpakets I der Bundesregierung ein Sonderprogramm 2009 entwickelt.

• Kredite für Investitionen und Betriebsmittel zu Marktkonditionen

• vorrangig an KMU, auch an große Unternehmen bis 500 Mio. EUR Gruppenumsatz

• Haftungsfreistellung für durchleitende Banken: 90% für Investitions-, 50% für Betriebsmittelkredite

• Kredit beträgt max. 50. Mio. EUR

• Zinsbindungsfrist von 3 Jahren

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Maßnahmen in der Wirtschaftskrise (2)

Der Freistaat Sachsen wird gesunde Unternehmen mit Liquiditätsengpässen durch das Mittelstandsstabilisierungsprogramm unterstützen. Das Programm hat ein Volumen von 300 Mio. EUR.

Eckpunkte:

• Entlastungszusagen (Bürgschaft) gegenüber Kreditinstituten/Hausbank i. H. v. 80%

• Begünstigte sind KMU der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks, freie Berufe

• Finanzierung von zusätzlichem Betriebsmittelbedarf

• Umfinanzierung kurzfristig fälliger Passiva außer Steuern, öffentliche Abgaben und Bankverbindlichkeiten

• Umfinanzierung von Kontokorrentkrediten bei gleichbleibendem Hausbankobligo im Gesamtengagement

• Anschlussfinanzierung bei Hausbankwechsel

In Sachsen wird das neue Förderangebot des Bundes damit u. a. um eine höhere Verbürgung von Betriebsmittelkrediten ergänzt.