25
Merkblatt 2014 Schulung für Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung Schweißtechnische Arbeiten sind nur bei Einhaltung umfangreicher Vorsichtsmaßnahme sicher durchführbar; Erlaubnisschein beachten Gefahren an schweißtechnischen Arbeitsplätzen sind: Brenn- und Schutzgase, Freisetzung von Rauch und Staub, elektrischer Strom, Lärm, Hitze und heiße Teile, Lichtbögen oder Funken Persönliche Schutzausrüstung tragen, insbesondere Augen- und Gesichtsschutz, Gehörschutz, Handschutz, Körperschutz und Fußschutz Brandrisiken im Umfeld von schweißtechnischen Arbeitsplätzen vermeiden im Brandfall wie folgt vorgehen: Brand melden, in Sicherheit bringen, Löschversuche unternehmen, falls dies ohne Eigengefährdung möglich ist beim Umgang mit Gefahrstoffen immer die Kennzeichnung sowie die Betriebsanweisungen beachten

Schulung für Mitarbeiter ohne schweißtechnische … · benötigen eine extra Unterweisung, in der sie bezüglich der wichtigsten bei ihrer Tätigkeit auftretenden Gefährdungen

Embed Size (px)

Citation preview

Merkblatt 2014

Schulung für Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung

• Schweißtechnische Arbeiten sind nur bei Einhaltung umfangreicher

Vorsichtsmaßnahme sicher durchführbar; Erlaubnisschein beachten

• Gefahren an schweißtechnischen Arbeitsplätzen sind: Brenn- und

Schutzgase, Freisetzung von Rauch und Staub, elektrischer Strom, Lärm,

Hitze und heiße Teile, Lichtbögen oder Funken

• Persönliche Schutzausrüstung tragen, insbesondere Augen- und

Gesichtsschutz, Gehörschutz, Handschutz, Körperschutz und Fußschutz

• Brandrisiken im Umfeld von schweißtechnischen Arbeitsplätzen vermeiden

• im Brandfall wie folgt vorgehen: Brand melden, in Sicherheit bringen,

Löschversuche unternehmen, falls dies ohne Eigengefährdung möglich ist

• beim Umgang mit Gefahrstoffen immer die Kennzeichnung sowie die

Betriebsanweisungen beachten

© 2014 WEKA MEDIA GmbH & Co. KG Unterweisungspaket Arbeitsschutz beim Schweißen

Leseprobe (Auszug) Unterweisungspaket Arbeitsschutz beim Schweißen Unterweisung : Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung

Herzlich willkommen zur Unterweisung

„Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung“

Willkommen

1

© 2014 WEKA MEDIA GmbH & Co. KG Unterweisungspaket Arbeitsschutz beim Schweißen

Leseprobe (Auszug) Unterweisungspaket Arbeitsschutz beim Schweißen Unterweisung : Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung

Themenübersicht

Verhalten bei Unfällen

Rechte der Beschäftigten

Pflichten der Beschäftigten

Schutzmaßnahmen für Helfer bzw. unbeteiligte Personen im Gefahrenbereich der Tätigkeit

Vermeidung von Brandrisiken im Umfeld der Arbeitsstelle

Verhalten im Brandfall

Gefahrstoffe

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) an schweißtechnischen Arbeitsplätzen (3 Folien)

Gefahren an schweißtechnischen Arbeitsplätzen (5 Folien)

Sicherheitsorganisation an schweißtechnischen Arbeitsplätzen (3 Folien)

2

© 2014 WEKA MEDIA GmbH & Co. KG Unterweisungspaket Arbeitsschutz beim Schweißen

Leseprobe (Auszug) Unterweisungspaket Arbeitsschutz beim Schweißen Unterweisung : Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung

Sicherheitsorganisation an schweißtechnischen Arbeitsplätzen

Schweißtechnische Arbeiten sind nur bei Einhaltung umfangreicher Vorsichts-maßnahmen sicher durchführbar.

Alle auf den Erlaubnisscheinen genannten Maßnahmen sind vor Arbeitsbeginn vollständig umzusetzen.

z.B. allgemeine Arbeitserlaubnis

z.B. Schweiß- bzw. Heiß-/ Feuerarbeitserlaubnisschein

z.B. Befahrerlaubnisschein für Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen

Einzelheiten regeln verschiedene Erlaubnisscheine:

3 6 5 4 3 2 1

© 2014 WEKA MEDIA GmbH & Co. KG Unterweisungspaket Arbeitsschutz beim Schweißen

Leseprobe (Auszug) Unterweisungspaket Arbeitsschutz beim Schweißen Unterweisung : Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung

Rechte der Beschäftigten

Machen Sie dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit.

Sind Beschäftigte aufgrund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung, dass die vom Arbeitgeber getroffenen Maßnahmen und bereitgestellten Mittel nicht ausreichen, um sicheres und gesundes Arbeiten zu erlauben, und hilft der Arbeitgeber entsprechenden Beschwerden nicht ab, können sich Mitarbeiter an die zuständige Behörde wenden. Dadurch dürfen den Beschäftigten keine Nachteile entstehen.

Sicherheitswidrige Anordnungen müssen und dürfen nicht befolgt werden.

4 3 2 1

© 2014 WEKA MEDIA GmbH & Co. KG Unterweisungspaket Arbeitsschutz beim Schweißen

Leseprobe (Auszug) Unterweisungspaket Arbeitsschutz beim Schweißen Unterweisung : Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung

Heiße Teile

Gefahren an schweißtechnischen Arbeitsplätzen

Durch mechanische Bearbeitung, Lichtbögen, Strömungs-geräusche entsteht Lärm, der schnell über 85 dB(A) laut wird (bis 120 dB(A) = startender Düsenjäger) und damit bleibende Gehörschäden bis zur völligen Taubheit verursachen kann.

Schleifen und die Hitze der Schweiß-/Brennstellen erhitzen Bauteile auf Temperaturen, die bei Kontakt Verbrennungen verursachen.

Gehörschutz tragen!

Kontakt vermeiden/heiße Teile nur mit Schutzhandschuhen anfassen!

Hitze Lichtbögen und Flammen von Brennern können mehrere 1.000 °C heiß sein und sehr schnell Verbrennungen, auch ohne direkten Kontakt, hervorrufen.

Lärm

5

Abstand halten!

9 8 7 6 5 4 3 2 1

© 2014 WEKA MEDIA GmbH & Co. KG Unterweisungspaket Arbeitsschutz beim Schweißen

Leseprobe (Auszug) Unterweisungspaket Arbeitsschutz beim Schweißen Unterweisung : Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) an schweißtechnischen Arbeitsplätzen

In Lärmbereichen (> 80 dB(A)) Gehörschutz tragen! Ab 85 dB(A) ist das Pflicht (!).

Handschutz

Lederstulpenhandschuhe tragen (nach den Normen EN 407 und EN 388)!

Möglich sind Gehörschutzstöpsel, Bügel, Kapselgehörschutz.

Gehörschutz auch bei nur kurzer Lärmeinwirkung tragen!

Gehörschutz

6 6 5 4 3 2 1

© 2014 WEKA MEDIA GmbH & Co. KG Unterweisungspaket Arbeitsschutz beim Schweißen

Leseprobe (Auszug) Unterweisungspaket Arbeitsschutz beim Schweißen Unterweisung : Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung

Schutzmaßnahmen für Helfer bzw. unbeteiligte Personen im Gefahrenbereich der Tätigkeit

Zutritt nur für befugte Personen; alle anderen Personen von der Arbeitsstelle abweisen

Schweißarbeitsbereiche genügend weit absperren (siehe Angaben zur „Reichweite“ von Funkenflug)

Schweißhelfer tragen dieselbe Schutzausrüstung wie Schweißer.

7

zum Schutz von Außenstehenden vor optischer Strahlung Stellwände oder Schweißerschutz-vorhänge nach DIN EN 1598 verwenden

auf eventuelle Arbeiten unter- und oberhalb der Schweißarbeitsstelle achten; diese möglichst vermeiden

5 4 3 2 1

© 2014 WEKA MEDIA GmbH & Co. KG Unterweisungspaket Arbeitsschutz beim Schweißen

Leseprobe (Auszug) Unterweisungspaket Arbeitsschutz beim Schweißen Unterweisung : Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung

Gefahrstoffe

Kennzeichnung von Gefahrstoffen beachten

Weitere Informationen stehen in den Sicherheits-datenblättern der Gefahrstoffe.

Lagermengen vor Ort möglichst klein halten

Restmengen/ungereinigte Gebinde und Abfälle von Gefahrstoffen zur sicheren Entsorgung geben

Achtung: Nicht alle Gefahrstoffe sind gekennzeichnet, z.B. in Flammen/Lichtbögen entstehende giftige Gase.

8

Angaben zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen können den Betriebsanweisungen nach§14 GefStoffV entnommen werden.

Transport möglichst nur in Originalbehältern; nie in Getränkeflaschen u.Ä. umfüllen

7 6 5 4 3 2 1

© 2014 WEKA MEDIA GmbH & Co. KG Unterweisungspaket Arbeitsschutz beim Schweißen

Leseprobe (Auszug) Unterweisungspaket Arbeitsschutz beim Schweißen Unterweisung : Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung

Unterweisung für Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung

Vielen Dank

für Ihre Aufmerksamkeit!

9

Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung

TT.MM.JJJJ Referentenunterlage

Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung bzw. Schweißhelfer benötigen eine extra Unterweisung, in der sie bezüglich der wichtigsten bei ihrer Tätigkeit auftretenden Gefährdungen sensibilisiert werden. Die-se sollen erkannt und damit bereits im Vorfeld vermieden werden.

Kennenlernen sowie Verinnerlichen der besonderen Gefährdungen kann mithelfen, Unfälle zu vermeiden und Risiken zu senken.

Referentenunterlage: Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung

2

Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung

Inhalt:

1. Sicherheitsorganisation an schweißtechnischen Arbeitsplätzen

2. Rechte der Beschäftigten

3. Pflichten der Beschäftigten

4. Gefahren an schweißtechnischen Arbeitsplätzen

5. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) an schweißtechnischen Arbeitsplätzen

6. Schutzmaßnahmen für Helfer bzw. unbeteiligte Personen im Gefahrenbereich der Tätigkeit

7. Vermeidung von Brandrisiken im Umfeld der Arbeitsstelle

8. Verhalten im Brandfall

9. Gefahrstoffe

10. Verhalten bei Unfällen

Thema: Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung (Erst- bzw. Basisschulung für Schweißhelfer und Mitarbeiter mit verwandten Aufgaben)

Zielgruppe: Mitarbeiter eines Unternehmens, die als Schweißhelfer o.Ä. tätig sind und keine schweißtechnische Fachausbildung haben

Teilnehmerzahl: entsprechend der Größe des Seminarraums, jedoch nicht mehr als 25 Teilnehmer

Methode und Zeit: Lehrgespräch: ein bis zwei Unterrichtseinheiten à 45 Minu-ten

Lernziele: Die Unterweisung soll Mitarbeiter für die wichtigsten bei ih-ren Tätigkeiten auftretenden Gefährdungen sensibilisieren und sie in die Lage versetzen, diese zu erkennen und zu vermeiden.

Referentenunterlage: Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung

3

Folie 1:

Begrüßung

Begrüßen Sie die Teilnehmer zur Schulung „Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung“.

Verweisen Sie auf Unfälle oder Beinaheunfälle, die im Unternehmen geschehen sind.

Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung bzw. Schweißhelfer benötigen eine extra Unterweisung, in der sie bezüglich der wichtigsten bei ihrer Tätigkeit auf-tretenden Gefährdungen geschult werden. Diese sollen erkannt und damit bereits im Vorfeld vermieden werden.

Eine Sensibilisierung bezüglich der besonderen Gefahren kann maßgeblich dazu beitragen, die Risiken zu senken und Unfälle zu verhindern.

Referentenunterlage: Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung

4

Folie 2:

Themenübersicht

Den Teilnehmern sollen die Inhalte der folgenden Schulung bekannt sein:

• Sicherheitsorganisation an schweißtechnischen Arbeitsplätzen

• Rechte der Beschäftigten

• Pflichten der Beschäftigten

• Gefahren an schweißtechnischen Arbeitsplätzen

• Persönliche Schutzausrüstung (PSA) an schweißtechnischen Arbeitsplätzen

• Schutzmaßnahmen für Helfer bzw. unbeteiligte Personen im Gefahrenbereich der Tätigkeit

• Vermeidung von Brandrisiken im Umfeld der Arbeitsstelle

• Verhalten im Brandfall

• Gefahrstoffe

• Verhalten bei Unfällen

Referentenunterlage: Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung

5

Folie 3:

Sicherheitsorganisation an schweißtechnischen Arbeitsplätzen

Alle Arten schweißtechnischer Arbeiten erfordern besondere Vorsichtsmaßnahmen, um sicher durchgeführt werden zu können.

Für Arbeiten, die innerhalb ausgewiesener und voll eingerichteter Schweißarbeits-plätze ausgeführt werden, sind alle Gefährdungen und die zu ihrer Minderung erfor-derlichen Maßnahmen in Gefährdungsbeurteilungen erfasst und festgelegt.

Schweißarbeitsplätze außerhalb solcher Bereiche, insbesondere auf Baustellen Dritter (Auftraggeber), beinhalten oft zusätzliche Gefährdungen. Diese Gefährdun-gen sind besonders zu ermitteln und erforderlichenfalls sind weitere Maßnahmen festzustellen und umzusetzen.

Dies geschieht in aller Regel mithilfe besonderer Erlaubnisscheine. Je nach Unter-nehmen und Gefährdungsart gibt es unterschiedliche Arten von Erlaubnisscheinen. Fragen Sie die Teilnehmer, welche Typen von Erlaubnisscheinen sie kennen und für welche Fälle sie sie bereits benutzt haben.

Referentenunterlage: Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung

6

Tipp: Betonen Sie besonders, dass nur die vollständige Beachtung aller an-geordneten Schutzmaßnahmen vor Arbeitsbeginn das Risiko von Verletzun-gen so weit wie möglich minimiert.

Referentenunterlage: Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung

7

Folie 4:

Rechte der Beschäftigten

§ 17 des Arbeitsschutzgesetzes erlaubt den Beschäftigten, sich an die zuständigen Arbeitsschutzbehörden zu wenden. Wenn Beschäftigte dies tun, befinden sie sich insoweit im Recht und dürfen diese Möglichkeit auch nutzen, ohne dass ihnen dar-aus Nachteile („Strafarbeiten“, Mobbing, Bossing [Mobbing durch Vorgesetzte, den Boss] oder gar Kündigung) entstehen dürfen.

Allerdings ist das als „letztes“ Mittel gedacht. Erster Ansprechpartner, auch für alle sicherheitstechnischen Themen, ist immer der jeweilige Vorgesetzte bzw. dessen nächster Vorgesetzte, wenn der direkte Vorgesetzte keine Abhilfe schafft. Bei Zwei-felsfragen gibt es auch in allen Abteilungen Sicherheitsbeauftragte, also Kollegen mit zusätzlicher sicherheitstechnischer Ausbildung und Erfahrung, mit denen man solche Themen besprechen kann. Diese haben oft auch einen „guten Draht“ zur Si-cherheitsfachkraft. Die Mitarbeiter können die Sicherheitsfachkraft natürlich auch selber ansprechen und um ihre Beurteilung der zweifelhaften Situation und ggf. um Hilfe bei der Abstellung bitten.

Auch der Betriebsrat ist „kraft Amtes“ dazu verpflichtet, sich für die Sicherheit der Mitarbeiter einzusetzen.

Referentenunterlage: Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung

8

Erst wenn trotz konkreter Hinweise auf weiterhin bestehende Gefährdungen dann immer noch keine Abhilfe stattfindet, ist der Weg zur Behörde angemessen.

Referentenunterlage: Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung

9

Folie 5:

Gefahren an schweißtechnischen Arbeitsplätzen (3)

Häufig unterschätzt man die Gefährdung durch Lärm. Ohren schmerzen nicht, wenn man sie zu hohem Lärm aussetzt. Erst wenn man einen Teil der Gespräche von Kollegen und Familie nicht mehr versteht, merkt man, welche Schäden das Gehör erlitten hat. Aber dann ist es zu spät für eine Heilung. Maximal kann man dann noch eine weitere Schädigung verhindern. Auch bei variierenden Bedingungen auf Bau-stellen kann man immer wieder einmal orientierende Lärmmessungen durchführen. Hierzu reichen dann auch vergleichsweise einfache und preiswerte Geräte aus, um festzustellen, ob Gefährdungen tatsächlich möglich sind und ob dann vor allem technische Maßnahmen zur Lärmminderung ergriffen werden müssen (Lärmminde-rungsplan aufstellen).

Hitze von Brennerflammen und Lichtbögen und die dadurch entstehenden Verbren-nungsgefährdungen sind durch die Hitzestrahlung vergleichsweise einfach erkenn- und vermeidbar.

Weniger leicht erkennbar ist hingegen, dass auch durch die mechanische Bearbei-tung von Stählen Temperaturen auftreten, die zwar nur wenig erkennbare Wärme-strahlung freisetzen, aber dennoch Verbrennungen verursachen können.

Referentenunterlage: Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung

10

Folie 6:

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) an schweißtechnischen Arbeitsplätzen

Beim Lärmschutz sollte das Motto gelten: Lieber einmal zu oft Gehörschutz tragen (das ist höchstens etwas lästig) als einmal zu wenig. Bei hohen Werten deutlich oberhalb von 85 dB(A), wie sie auch bei Schweißarbeitsplätzen herrschen können, reichen ggf. schon wenige Minuten pro Tag, um bleibende Gehörschäden zu verur-sachen.

Handschuhe müssen – wie übrigens auch alle anderen persönlichen Schutzausrüs-tungen – den jeweils einschlägigen Normen entsprechen und normgerecht gekenn-zeichnet sein. Ein CE-Kennzeichen allein sagt da noch gar nichts aus!

Merke: PSA gegen bedeutende Gefahren immer beim Fachhändler und nie im Baumarkt kaufen!

Referentenunterlage: Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung

11

Folie 7:

Schutzmaßnahmen für Helfer bzw. unbeteiligte Personen im Gefahrenbereich der Tätigkeit

Personen, die als Helfer in der unmittelbaren Nähe von Schweißern tätig werden, und erst recht alle „Unbeteiligten“ in der Nähe der Arbeitsplätze, sind genauso zu schützen wie die Schweißer selber.

Jeder Schweißhelfer erhält die gleiche PSA wie der Schweißer!

Mitarbeiter mit Arbeitnehmerüberlassungsverträgen sind vom ausleihenden Unter-nehmen, hier dem Schweißbetrieb, genau so zu behandeln, also auch mit PSA auszustatten, wie eigene Mitarbeiter. Sie haben lediglich einen Arbeitsvertrag mit der verleihenden Firma und nicht mit dem Schweißbetrieb.

Ausnahme: Im Vertrag ist das ausdrücklich anders geregelt (Stellung der PSA durch Verleiher). Aber auch dann dürfen Sie einen Leiharbeitnehmer nicht auf der Baustelle arbeiten lassen, wenn er eben – vertragswidrig – doch keine angemesse-ne PSA mitbekommen hat.

Referentenunterlage: Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung

12

Folie 8:

Gefahrstoffe

Auf allen Baustellen sind Gefahrstoffe vorhanden. In erheblichem Umfang sind die-se auch ordnungsgemäß gekennzeichnet. Allerdings verbieten das Chemikalienge-setz und die Gefahrstoffverordnung, dass man sich als Vorgesetzter darauf ver-lässt! Zum einen sind eben nicht alle Gefahrstoffe mit den richtigen Gefahrstoffkennzeichnungen versehen. Zum anderen können bei der Arbeit neue Gefahrstoffe entstehen, die dann einfach nicht gekennzeichnet sein können. Bei-spiel: Bei Verwendung CO2-haltiger Schutzgase kann in der Flamme giftiges Koh-lenmonoxid entstehen.

Es gibt daher das Gebot der Ermittlungspflicht. Das heißt, Vorgesetzte müssen ak-tiv nachforschen, um festzustellen, ob und welche Gefahrstoffe am Arbeitsplatz vorhanden sind bzw. entstehen können.

Die Teilnehmer müssen wissen, wie und wo sie Informationen zu Gefahrstoffen er-halten können.

Fragen Sie die Teilnehmer einmal, welche Stoffe sie als Gefahrstoffe kennen und welche Gefahren von ihnen ausgehen.

Die folgenden Beispiele zeigen, wie schnell man sich anhand von Namen irren kann und wie wichtig es daher ist, sich zu vergewissern, welche Risiken bestehen:

Referentenunterlage: Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung

13

• Flussmittel: manchmal – je nach Zusammensetzung – giftig und ätzend

• Flusssäure: sehr stark ätzend

• Ascorbinsäure: in Maßen gesundheitsfördernd; chemische Bezeichnung für Vitamin C

• Desoxyribonucleinsäure: zwingend nötig, da die menschliche Erbsubstanz

• Buchen- und Eichenholzstaub: krebserregend, wie alle Hartholzstäube

• Mennige: gesundheitsschädlich, da bleihaltig (Gefahr bei Schweißarbeiten an alten, mit Mennige gestrichenen Trägern und Leitungen)

Referentenunterlage: Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung

14

Folie 9:

Abschluss

Gehen Sie in die Abschlussdiskussion. Sind alle offenen Fragen geklärt?

��WEKA MEDIA GmbH & Co. KG

TEILNAHMEBESTÄTIGUNG

……………………………………………….... Vor- und Nachname Teilnehmer

hat erfolgreich an der Unterweisung

Schulung für Mitarbeiter ohne

schweißtechnische Fachausbildung

teilgenommen.

Folgende Themen wurden behandelt:

� Sicherheitsorganisation an schweißtechnischen Arbeitsplätzen

� Rechte und Pflichten der Beschäftigten

� Gefahren an schweißtechnischen Arbeitsplätzen

� Persönliche Schutzausrüstung (PSA) an schweißtechnischen Arbeitsplätzen

Schock (z.B. nach Stromschlag)

� Schutzmaßnahmen für Helfer bzw. unbeteiligte Personen im Gefahrenbereich

der Tätigkeit

� Vermeidung von Brandrisiken im Umfeld der Arbeitsstelle

� Verhalten im Brandfall

� Gefahrstoffe

� Verhalten bei Unfällen

…………………… …………………… …………………… Datum Unterschrift Teilnehmer Unterschrift Unterweisender