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Umsetzung der DSGVO in der täglichen Praxis Stiftung Datenschutz und Informationssicherheit Berlin 1 Dr. iur. Thomas Schulte Rechtsanwalt Malteserstraße 170 12277 Berlin

Stiftung Datenschutz und Berlin - dr-schulte.de¤sentation... · 1 Jahr Datenschutz-Grundverordnung Ihre Referent: Dr. Thomas Schulte Rechtsanwalt Fachautor 2 Stiftung Datenschutz

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Umsetzung der DSGVO in der täglichen Praxis

Stiftung Datenschutz und

Informationssicherheit Berlin

1

Dr. iur. Thomas SchulteRechtsanwaltMalteserstraße 17012277 Berlin

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1 Jahr Datenschutz-Grundverordnung

Ihre Referent:

Dr. Thomas Schulte

Rechtsanwalt

Fachautor

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Stiftung Datenschutz und

Informationssicherheit Berlin Dr. iur. Thomas Schulte - Rechtsanwalt in Berlin www.dr-schulte.de

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Rechtsgrundlagen

DSGVO / BDSG und

mehr – macht Angst und

ist Partythema? Warum?

Unklarer „Laberstil“ und

kein Naturrecht!

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Haben Sie sich dem Thema Datenschutz angenommen?

➢ 25. Mai 2018 gilt in Europa die Datenschutzgrundverordnung.

➢ Einheitlich und europaweit.

➢ Verordnung – gilt sofort und umfassend überall.

➢ Bundesdatenschutz gilt weiter (bei Lücken)

➢ Gilt für alle weltweit, wenn Daten von EU Bürgern verarbeitet werden oder hier eine Niederlassung ist.

➢ Gilt nicht innerhalb der Familie oder bei privaten Aktivitäten

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Was sind Daten?

Daten sind alles über Menschen, was einem Menschen als Informationen zugeordnet werden können. Auch Fotos. Gilt auch für Daten, welche pseudonyme Daten sind.

Warum wichtig?

Verrücktheiten und Partythemen: Zu Thema „Aufrufen von Patienten im Wartezimmer“ hat das Bayerische Landesamt für Datenaufsicht im August 2018 Stellung genommen. Danach soll auch künftig das Aufrufen mit dem Familiennamen in der Arztpraxis gestattet sein. Hohe Bußgelder und Abmahnungen –früher wurden unfähige Personen beim Datenschutz entsorgt

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Ohne Datenschutz geht es nicht mehr

➢ Unternehmen, die Daten erheben, müssen sich dem Thema stellen. Jeder erhebt Daten.

➢ Was ist neu?

➢ Das alte Bundesdatenschutzgesetz ist entmachtet und gilt nur noch als Ausfüllungsnorm.

➢ Was ist alt?

➢ Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten ist grundsätzlich verboten, es sei denn, es gibt eine Einwilligung oder ein Gesetz erlaubt es.

➢ Grundsatz der Datensparsamkeit. – Solange und soviel wie nötig

➢ Zweckbindungsgrundsatz – nur zu dem Zweck.

➢ Grundsatz der Datenrichtigkeit

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Pflichten des

Verantwortlichen

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Neue Grundsätze

➢ Grundsatz der Datensicherheit – Datenverarbeiter muss ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau gewährleisten.

➢ Recht auf Vergessen und Recht auf Löschung – wenn keine Berechtigung liegt mehr vor, dann Löschung. Löschkonzept!

➢ Recht auf Datenportabilität – Bankkonto als Beispiel

➢ Rechenschaftspflichten – alle Datenschutzpflichten müssen dokumentiert werden.

➢ Einwilligung zur Datenverarbeitung muss deutlich herausgearbeitet werden.

➢ Koppelungsverbot – Einwilligung darf nicht verbunden werden.

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➢ Informationspflichten

➢ Datenverarbeitung auf der Website: Einfallstor für Abmahnungen und Behörden. Rechtsgrundlage (berechtigte Interesse, Vertrag) nennen. Tracking gehört dazu. Diese müssen einwilligen.

➢ Facebook Urteil – EuGH verlangt Transparenz

➢ Newsletter Einwilligung notwendig

➢ Datenschutzerklärung – notwendiger Inhalt

➢ Verantwortlicher, Zweck, Hinweis auf Drittland außerhalb EU, Dauer und Löschung und Betroffenenrechte, Einwilligung widerrufbar, Beschwerderecht

➢ Datenschutzgeneratoren als Hinweis

➢ Analoge Verarbeitung von Daten – Visitenkarte in die Visitenkartenbox, Termin bei Haareschneider

➢ (also Partythema: Datenschutzgrundverordnung müsste kommen)

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Informationspflichten

➢ Fotos bei Weihnachtsfeier

➢ Bußgelder bis 20 Mio € oder 4% des Jahresumsatzes bei Verstößen

➢ Also bei Kontakt zu Dritten – online oder analog – an die DSGVO denken.

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Datenschutzbeauftragter Pflicht?

Gab des früher schon, war aber kein Thema. Jetzt hohe Bußgelder und jetzt muss der Datenschutzbeauftragter melden.

Art. 37 Kernbereich der Firma der Datenverarbeitung

Oder sensibel: Religion, sexuelle Orientierung (Arzt).

Deutscher Sonderweg nach dem Bundesdatenschutzgesetz –wie viele Personen im Unternehmen sind Daten beschäftigt? Mehr als 10 Personen.

Was macht der Datenschutzbeauftragter:

Interne Aufgaben

Funktion im Verhältnis zur Aufsicht

Kunden/ Mitarbeiter Zuständig für Datenschutzbeauftragter

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Aufgaben

➢ Überwachung und Beratung von Datenschutz, Datenschutzberatung der Firma, Schulung, Datenschutzfolgeabschätzung

➢ Haftung für Fehler

➢ Wer darf Datenschutzbeauftragter werden?

➢ Kompetenz

➢ Keine Selbstkontrolle – also nicht Chef der IT

➢ Sinnvoll externer Datenschutzbeauftragter (Haftung)

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➢ Daten der Mitarbeiter werden auch geschützt. Eigene Bestimmungen, § 26 Bundesdatenschutzgesetz. Analog und online.

➢ Nur erlaubt, wenn es erforderlich ist für das Unternehmen. Z.B. Bewerberdaten löschen und Information

➢ Informationspflicht der Mitarbeiter und Hinweis auf Betroffenenrechte

➢ Einwilligungen prüfen (freiwillig?)

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Strategien

Alle Vorgänge prüfen

Website

Mitarbeiter und Kundendaten

Verantwortlichkeiten klären

Datenschutzbeauftragter

Mitarbeiterschulung

Software

Daten-Verarbeitungsverzeichnis erstellen

Auftragsdatenverarbeitungsvertrag

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Klarstellungen

Nicht nur Internetshops und große Unternehmen – falsch: jeder – auch Verein

Internetseiten verarbeiten keine Daten – falsch: Hoster verarbeitet die IP Adresse, Plugins…

Übergangsfrist: falsch Mai 2018

Es kommt wohl keine Abmahnung und kein Bußgeld – falsch: dauert einfach

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Datenpannen und

Sanktionen

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Beispiele von Bußgeldern/Abmahnungen seit Einführung der DS-GVO

➢ KRANKENHAUS IN PORTUGAL -400.000 Euro Geldbuße

➢ Der sanktionierte Datenschutzverstoß betraf eine Klinik in Lissabon. Bemängelt wurde, dass zu viele Personen Zugriff auf Patienten- und Gesundheitsdaten gehabt hätten.

➢ Veröffentlichung von Gesundheitsdaten - 80.000 Euro Geldbuße

➢ Klage 25.000 € gegen Klinik

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Beispiele von Bußgeldern/Abmahnungen seit Einführung der DS-GVO

➢ Mediziner aus Baden-Württemberg in dem nun bekannt gewordenen Fall festgesetzte Bußgeld 80.000 Euro. Viel ist über den Fall leider nicht bekannt. Dr. Stefan Brink, der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI) erklärte lediglich, dass in dem nun sanktionierten Fall Gesundheitsdaten versehentlich im Internet abrufbar waren.

➢ 2.628,50 Euro Bußgeld für offene E-Mail-Verteiler

➢ bis zu 187 personenbezogene Mail-Adressen für jedermann im Verteiler offen einsehbar gewesen

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Vielen Dank für Ihre

Aufmerksamkeit!

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Stiftung Datenschutz und

Informationssicherheit Berlin

Dr. Thomas Schulte

E-Mail: [email protected]

Der Autor bedankt sich bei der Stiftung Datenschutz und Informationssicherheit Berlin für die

Hinweise

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