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2 Jahresabschluss| www.lexware.de
AlleJahrewieder:DieErstellungvonBilanzsowieGewinn-und
Verlustrechnung(GuV)beschäftigtdieRechnungswesenmitarbeiter
inUnternehmensehrintensiv.WeildiemeistenFirmendasKalenderjahr
alsWirtschaftsjahrhaben,herrschtdortindenletztenunderstenWochen
desJahresHochbetrieb–wegendenVorarbeitenfürdenJahresab-
schluss,derbeiKapitalgesellschaftenbiszum31.3.fertigseinmuss.
Sachverhaltekönnennochsogestaltetwerden,dassdamitgezielte
Bilanzpolitikbetriebenwerdenkann.WareseinerfolgreichesJahr,
dannkönnenBetriebsausgabenvorgezogenundEinnahmenverschoben
werden.IsteinVerlustzuerwarten,dannmüssenRücklagenaufgelöst
werden,gegebenenfallskönnenRückstellungenreduziertwerden.
SelbstwenneinSteuerberaterzurErstellungdesJahresabschlusses
beauftragtwird,sogibtesvieleVorarbeitenwieKontenabstimmungen
zuerledigen.WertvolleHinweiserundumdieJahresabschlusserstellung
erfahrenSieindieserkompaktenBroschüre.EinbesondererAugenmerk
wirdaufdieZusammenhängezwischenHandels-undSteuerbilanzgelegt.
3 Jahresabschluss| www.lexware.de
KleinereUnternehmensolltenzunächstklären,obsieüberhauptbilanzie-
rungspflichtigsind.WeralsKaufmannnachHandels-oderSteuerrecht
Bücherführenmuss,dermussseinenGewinndurchBestandsvergleich
ermitteln,dasheißteinenJahresabschlusserstellen.
NichtdavonbetroffensindbestimmteKleinunternehmen und Frei-
berufler. DiesekönnenfürdiesteuerlicheGewinnermittlungeine
Einnahmen-ÜberschussrechnunginFormdesStandardformulars
EÜRelektronischbeimFinanzamtabgeben.EssindnurAufzeichnungen
anzufertigen,dieetwafürumsatzsteuerlicheZwecke,fürdieAbschreibung
vonAnlagevermögenoderdieNutzungsentnahmebenötigtwerden.
Beispielsweise,weileinbetrieblichesAutoauchprivatgenutztwird.
ZudemmüssenbeschränktabziehbareBetriebsausgabenwieGeschenk-
undBewirtungsaufwendungendokumentiertwerden.Allerdingssindauch
hiersteuerlichrelevanteBelegemindestenszehnJahrelangaufzubewahren.
Müssen Sie überhaupt einen Jahresabschluss
erstellen?
PraxiS – TIpp
Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte, die an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen we-niger als 500.000 Euro Umsatzerlöse oder 50.000 Euro Gewinn haben, gelten als Kleinunternehmen, die nicht buchführungspflichtig sind. Landwirte, deren Wirtschaftswert 25.000 Euro übersteigt, müssen jedoch bilanzieren.
4 Jahresabschluss| www.lexware.de
Die Konsequenzen für Kaufleute sind:
• Buchführungspflicht: DieGeschäftsvorfällesindvollständig
undtaggenauaufzuzeichnen.
• inventur: EinmalimJahrmüssenetwaVorräteundWarengezählt
werden.
• inventar:AusderkörperlichenBestandsaufnahmewirddasInventar
ermittelt,daswiederumdieGrundlagefürdieBilanzbildet.
• Bilanz: ZumJahresanfangmusseineEröffnungsbilanzerstelltwer-
den.UmdasJahresergebniszuermitteln,wirdzumJahresendedie
Schlussbilanzerstellt,diewiederumBasisderEröffnungsbilanzdes
Folgejahresist.DieBilanzgibtAufschlussüberdieVermögens-und
Schuldenstände.WährenddieAktivseiteaufzeigt,wiediefinanziel-
lenMittelverwendetwurden,zeigtdiepassivseitedieMittelherkunft
(Eigen-undFremdkapital).
• Gewinn- und Verlustrechnung (GuV):ZweiterBestandteildes
JahresabschlussesistnebenderBilanzdieGuV,inderAufwand
undErlösdesJahresgegenübergestelltwird.Auchhierwirdder
GewinnoderVerlustermittelt.DasErgebnismussmitdemder
Bilanzidentischsein.Währendinternationalundauchhierzulande
beigrößerenUnternehmendasUmsatzkostenverfahrenüblichist,
bucheninDeutschlandweiterhindiemeistenUnternehmenim
Gesamtkostenverfahren.
FürEinzelunternehmen und PersonengesellschaftensindBilanzund
GuVdieausreichendenBestandteiledesJahresabschlusses.Große
personenunternehmenunterliegeninallerRegelBilanzierungspflichten
nachdempublizitätsgesetz.WenneinUnternehmenanzweiaufeinander
folgendenStichtagenzweivondreiGrößenmerkmalendes§1publG
überschreitet,dannhatesdieselbenpflichtenwieKapitalgesellschaften
hinsichtlichder
• Rechnungslegung
• Offenlegungund
• prüfungdesJahresabschlusses.
Buchführungs-pflicht und ihre
Folgen
5 Jahresabschluss| www.lexware.de
Bilanzsumme mehrals65Mio.EUR
Umsatzerlöse mehrals130Mio.EUR
AnzahlderArbeitnehmer mehrals5.000
Kapitalgesellschaften(z.B.GmbH,AG,KGaA)habengenausowie
haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften(z.B.GmbH&
Co.KG)weitergehendeRechnungslegungspflichten.Siemüssen
aucheinen
• anhangsowie
• einen Lagebericht erstellen.
ImAnhangalsdrittesElementdesJahresabschlussesmüssenInfor-
mationenzudenangewandtenBilanzierungs-,Bewertungs-und
Währungsumrechnungsmethodengenanntwerden.Zudemmüssen
dieHaftungsverhältnisseundBeziehungenzuverbundenenUnternehmen
dargestelltwerden.
MittelgroßeundgroßeKapital-sowiehaftungsbeschränktepersonen-
gesellschaftenmüssenzudemineinemLageberichtüberdenGeschäfts-
verlauf,aktuelleEntwicklungenundüberdasRisikomanagementder
Finanzanlagenaufklären.DerJahresabschlussistbeimittelgroßenund
großenKapitalgesellschaftenauchprüfungspflichtig.
Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaftenbenötigenzudem
• einenEigenkapitalspiegel,
• eineKapitalflussrechnung,woderCashflow(Zahlungsstrom)
auslaufenderGeschäftstätigkeitberechnetwird
• undsogareineSegmentberichterstattung.Letzteresgiltjedoch
nurdann,wenndasbörsennotierteMutterunternehmenzueiner
RechnungslegungnachdeminternationalenStandardIFRS
verpflichtetist.
Größenkriterien nach § 1 PublG
6 Jahresabschluss| www.lexware.de
Ende2012istdasKleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungs-
gesetz(MicroBilG)inKraftgetreten.AlsKleinstkapitalgesellschaftgilt
eineGmbHoderGmbH&Co.KGdann,wennsieanzweiaufeinander
folgendenGeschäftsjahrenmindestenszweiderfolgendenKriteriennicht
überschreitet:
1. Bilanzsumme: maximal350.000Euro
2. Umsatzerlöse: maximal700.000Euro
3. AnzahlderArbeitnehmer: maximal10
DanngeltenfolgendeErleichterungenfürdieAufstellungundOffenlegung
desJahresabschlusses:
• Verkürzte Bilanz
• Verkürzte GuV
• Esmusskein anhangerstelltwerden.LediglichInformationenzuden
HaftungsverhältnissenmüssenunterderBilanzangegebenwerden.
• Offenlegung:EsgenügtdieÜbersendungandenBundesanzeiger
(www.bundesanzeiger.de).DieBilanz–nichtdieGuV-mussdortnur
hinterlegtwerden.FolglichstehtsieInteressentennurnachAnforde-
rungzurVerfügung.VeröffentlichteUnternehmensdatenfindetman
aufdieserHomepageimBereichRechnungslegung/Finanzberichte.
PraxiS – TIpp
Die Erleichterungen nach dem MicroBilG dürfen bereits für Jahres-abschlüsse, deren Stichtage nach dem 30.12.2012 liegen, angewandt werden. Wenn also für das Jahr 2012 der 31.12.2012 Bilanzstichtag einer Kleinstkapitalgesellschaft war, dann kann diese bereits für den Jahresab-schluss 2012 davon profitieren.
Erleichterungen durch das MicroBilG
7 Jahresabschluss| www.lexware.de
FürKleinstkapitalgesellschaftengiltjedochgenausowiefüralleanderen
bilanzierungspflichtigenUnternehmen,dassdieSteuerbilanzdesJahres
2013erstmalsimJahr2014verpflichtendelektronischimXBRL-Format
beimFinanzamteingereichtwerdenmuss.DamitdieÜbertragungfunktio-
niert,mussdieSoftwareeineElster-Schnittstellehaben(ERiC).Nurwenn
eseineRückmeldunggibt,istsichergestellt,dassdieDatenimFinanzamt
angekommensind.AusschließlichinbegründetenHärtefällendürfendie
Bilanzdaten2013inpapierformeingereichtwerden.
DieEinführungderE-Bilanzistmehrfachverschobenworden.
NichtunterschätztwerdendarfderAufwand.
DasBundesfinanzministeriumhatzuletztdieTaxonomienVersion5.2
alsamtlichvorgeschriebenenDatensatznach§5bEStGveröffentlicht.
DieBilanzistnachvorgeschriebenenInhaltenzugliedern.Dabeisindfür
E-BilanzzweckeoftzusätzlicheKonteneinzuführenundzubuchen;die
Gliederungstiefenimmtzu.WerindividuelleKonteneingerichtethat,sollte
überprüfen,obdieseinsE-Bilanz-Schemapassen.Zuweilenmüssen
diesemitneuenKontenfunktionenbelegtwerden.
BereitsimJahr2013solltedaherdieGrundsatzentscheidungfürdie
Buchführungfallen:
• Entwedereine einheitliche handelsrechtliche Buchführung.Im
ErgebniswirddieHandelsbilanzerstellt.NachanschließendenUmbu-
chungenwirddieSteuerbilanzermitteltodereineÜberleitungsrech-
nungfürdasFinanzamterstellt.
• BeiderZweikreisbuchführungwerdendiejenigenGeschäftsvorfälle
dupliziert,dieimHandels-undimSteuerrechtanalogzuverbuchen
sindundwonurdieabweichendenBuchungenimjeweiligenhandels-
bzw.steuerrechtlichenBuchungskreissepariertwerden.
IdealerweisewurdebereitsinderBuchhaltungdeslaufendenJahres2013
derKontenrahmenandergefordertenGliederungstiefeangepasst.Erfolgt
dieserstmitdenJahresabschlussarbeitenkannderAufwandbeträchtlich
werden.SelbstverständlichkannmandamitauchdenSteuerberaterbeauf-
tragen,derdiesenMehraufwandabersicherlichinRechnungstellenwird.
FallsSiekeineeigeneSteuerbilanzerstellen,müssenSienebender
HandelsbilanzeineÜberleitungsrechnungvonderHandelsbilanzzurSteuer-
bilanzübermitteln.Spätestensseitdem2009dasBilanzrechtsmoderni-
sierungsgesetz(BilMoG)inKraftgetretenist,wodurchdieUnterschiede
zwischenHandels-undSteuerbilanzdeutlichvergrößertwurden,istgrund-
sätzlichzuempfehlen,separateHandels-undSteuerbilanzenzuerstellen.
E-Bilanz und Steuerbilanz
8 Jahresabschluss| www.lexware.de
FormalbetrachtetgibteskeinepflichteinereigenenSteuerbilanz,es
genügteinesteuerlicheÜberleitungsrechnung.DaskönnteSinnmachen,
wennesnurgeringfügigeAbweichungengibt.
DochdiebilanzpolitischenSpielräumesindimHGBweitausgrößerals
imSteuerrecht.Sogibtesfürnichtentgeltlicherworbeneimmaterielle
VermögensgegenständedesAnlagevermögenseinAktivierungswahl-
recht,steuerlichhingegendürfenetwaselbstgeschaffenepatentenicht
aktiviertwerden.EinentgeltlicherworbenerGeschäfts-oderFirmenwert
darfhandelsrechtlichaufdieindividuelleNutzungsdauer,maximalauffünf
Jahreabgeschriebenwerden.Steuerrechtlichistdieserlinearauf15Jahre
zuverteilen.
WeiterhingiltdieMaßgeblichkeitderHandels-fürdieSteuerbilanz,doch
dieumgekehrteMaßgeblichkeitwurdeabgeschafft.SteuerlicheWahl-
rechtekönnenunabhängigvonderHandelsbilanzausgeübtwerden.
Sowohlhandels-alsauchsteuerrechtlichzulässigeWahlrechtekönnen
unterschiedlichangewandtwerden.FürdiesteuerlicheAnerkennung
solltenjedochdieMaßnahmenentsprechenddokumentiertwerden,
zumBeispieldurchAngabenvonTeilwertabschreibungenimAnlage-
verzeichnis.Diesesindmöglich,wenneinevoraussichtlichdauerhafte
Wertminderungeingetretenist.
BilanzierungspflichtigeUnternehmenmüssensowohldieHandels-
alsauchdieSteuerbilanzelektronischübermitteln.Wersichweigert,
dieBilanzenüberdasInternetabzugeben,riskierteinZwangsgeld
undeineBetriebsprüfung.
DengrößtenAnpassungsaufwandhabenSiebeidererstmaligen
UmstellungaufdieE-Bilanz.IndenFolgejahrenwirdeseinfacher.Die
FinanzverwaltungversprichtsichvonderE-Bilanz,dasssierationeller
Unternehmensdatenkontrollierenkann–insbesondereimVorfeldvon
anstehendenBetriebsprüfungen.
AlsAbgabedatumfürSteuererklärungendesJahres2013giltgrund-
sätzlichder31.5.2014,wobeidiejenigenUnternehmen,dieden
JahresabschlussvomSteuerberatererstellenlassen,inderRegeleine
FristverlängerungbisEnde2014bekommen.Einzelunternehmenund
personengesellschaftenhabennachderBFH-Rechtsprechungbis
spätestenszum31.12.2014auchihreHandelsbilanzzuerstellen.
PraxiS – TIpp
Die für die E-Bilanz relevanten aktualisierten Kern- und Branchen- taxonomien können unter www.esteuer.de abgerufen werden. Voraussichtlich ab November 2013 können E-Bilanzdaten mit der neuen Taxonomie 5.2 übermittelt werden.
PraxiS – TIpp
Falls Sie ein abweichendes Wirtschaftsjahr haben, beispielsweise 1.4.2013 bis 31.3.2014, dann gilt die E-Bilanz-Pflicht erstmals für das abgeschlossene Geschäftsjahr 2014.
LESEr – SERVICE
Mehr Details zur E-Bilanz finden Sie in einem weiteren kostenlosen E-Paper von Lexware, das sie unter folgender Internet-Adresse herunter-laden können: http://shop.lexware.de/e-bilanz
9 Jahresabschluss| www.lexware.de
DasBilanzrechtsmodernisierungsgesetz(BilMoG)brachtezahlreiche
ÄnderungenundvergrößertedieDifferenzenzwischenHandels-und
Steuerbilanz.UmsichdarübereinenÜberblickzuverschaffen,können
SiefolgendeArbeitshilfebenutzen.ZudemerkennenSiesofort,obeine
steuerlicheKorrekturerforderlichist.
abweichungen zwischen Handels-
und Steuerbilanz
HGB- regelung im BilMoG
inhalt der Neuregelung Behandlung in der Steuerbilanz Steuerliche Korrektur erforderlich?
§246Abs.1
Satz2HGB
Vermögensgegenständesinddemwirt-
schaftlichenEigentümerzuzurechnen.
Ebensowiebereitsbisherschonin
§39Abs.2
Nr.1AOgeregelt
Nein
§246Abs.2
Satz2HGB
SaldierungvonbestimmtenVermögens-
gegenständen,z.B.Rückdeckungsversi-
cherungenmitpensionsrückstellungen
Saldierungsverbot(§5Abs.1aEStG)
führtzurDurchbrechungderMaßgeb-
lichkeit
Ja,
keine
Saldierung
§248Abs.2
Satz1HGB
Aktivierungswahlrechtfürnichtentgeltlich
erworbeneimmaterielle Vermögens-
gegenstände desAnlagevermögens,
z.B.selbstgeschaffenepatente
SteuerlichesAktivierungsverbot
(§5Abs.2EStG)führtwiebisherzur
DurchbrechungderMaßgeblichkeit
Ja,bei
Aktivierungin
derHandels-
bilanz
§246Abs.1
Satz4HGB
Aktivierungspflichtfürdenentgeltlicher-
worbenenGeschäfts- oder Firmenwert;
AbschreibungaufindividuelleNutzungs-
dauer(i.d.R.max.fünfJahre)
Aktivierungspflichtundlineare
Abschreibungauf15Jahre
(§7Abs.1Satz3EStG)giltweiter
Ja,AfAauf
15Jahrelinear
§250Abs.1
Satz2HGB
gestrichen
keinaktiver rechnungsabgrenzungs-
posten füralsAufwandabgezogene
ZölleundVerbrauchsteuernaufVorrats-
vermögensowiefüralsAufwandabgezo-
geneUmsatzsteueraufAnzahlungen
WeiterhinAktivierungspflichtnach
§5Abs.5Satz2EStG
Ja,Aufwand
nichtsofort
abzugsfähig
§249Abs.1
Satz3HGB
gestrichen
§249Abs.2
HGB
keineallgemeineaufwandsrückstel-
lungensowiefürunterlasseneInstand-
haltungen,diemehralsdreiMonatenach
AblaufdesWirtschaftsjahresnachgeholt
werden
Ebenso.Dasbisherigepassivierungs-
verbotbeihandelsrechtlichenpassi-
vierungswahlrechtengiltweiterhin.
Nein
§255Abs.2
Satz2HGB
zwingendeEinbeziehungderMaterial-
undFertigungsgemeinkostensowiedes
WertverzehrsdesAnlagevermögensin
dieHerstellungskosten
Ebenso.Bereitsbisherwaren
Materialeinzel-undMaterialgemein-
kostensowiederWertverzehr
desAnlagevermögensindie
Herstellungskosteneinzubeziehen
(R6.3Abs.1EStR2008).
Nein
Gegenüberstellung der wesentlichen Abweichungen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz nach BilMoGSteuerbilanz nach BilMoG
10 Jahresabschluss| www.lexware.de
HGB- regelung im BilMoG
inhalt der Neuregelung Behandlung in der Steuerbilanz Steuerliche Korrektur erforderlich?
§255Abs.2
Satz3HGB
Wahlrecht(unverändert),Kostender
VerwaltungsowieAufwendungenfür
sozialeEinrichtungen,freiwilligesoziale
LeistungenundfürdiebetrieblicheAlters-
versorgungindieHerstellungskosten
einzubeziehen
BiszurVeröffentlichungderEStR
2012keineAbweichung,d.h.das
Wahlrechtgiltfürdiesteuerlichen
Herstellungskosten(R6.3Abs.4
EStR2008).Grundsätzlichsinddiese
AufwendungenindiesteuerlichenHK
einzubeziehen,fallsnicht,wirddies
jedochvorerstnichtbeanstandet.
Nein
§253Abs.3
Satz3und
Satz4HGB
anlagevermögen:keineaußerplan-
mäßigeAbschreibungbeinur
vorübergehenderWertminderung.
AußerplanmäßigeAbschreibung
(wiebisher)beivoraussichtlich
dauernderWertminderungzwingend.
ausnahme: beiFinanzanlagevermögen
schonbeivorübergehenderWertminde-
rung
Teilwertabschreibungenwaren
bereitsbishernurbeivoraussichtlich
dauerhafterWertminderungzulässig
(Kann-Regelung,§6Abs.1Nr.1
Satz2,Nr.2Satz2EStG).Dieses
Wahlrechtkannjetztunabhängigvon
derHandelsbilanzausgeübtwerden,
d.h.insoweitkeineMaßgeblichkeit
derHandelsbilanzmehr.
grundsätzlich
Nein
§253Abs.4
HGB
Umlaufvermögen:strengesNiederst-
wertprinzipbeijederWertminderung
grundsätzlichebenso,wenn
WertminderungbiszumBilanz-
erstellungstaganhält
grundsätzlich
Nein
§253Abs.5
Satz1HGB
Wertaufholungsgebot,wenndieGründe
füreineaußerplanmäßigeAbschreibung
nichtmehrbestehen.
Wertaufholungsgebotbestandbereits
bisher(§6Abs.1Nr.1Satz4undNr.
2Satz3EStG)
Nein
§256
Satz1HGB
nurnochLifo-undFifo-Methodebei
derBewertungdesVorratsvermögens
zulässig
SteuerlichistweiterhinnurdasLifo-
Verfahrenzulässig(§6Abs.1Nr.2a
EStG).
Ja,sofern
Bewertung
nachFifo-
Methodeinder
Handelsbilanz
§256aHGB BewertungvonVermögensgegenstän-
denundSchuldeninfremderWährung
mitdemDevisenmittelkursamBilanz-
stichtag.BeieinerRestlaufzeitvon
biszueinemJahrgeltenwederdas
Anschaffungskostenprinzipnochdas
Realisationsprinzip.Dadurchkannes
zumAusweisnichtrealisierterGewinne
kommen.
DasAnschaffungskostenprinzip
giltweiterhin,d.h.nichtrealisierte
Gewinnedürfennichtausgewiesen
werden.
Ja
11 Jahresabschluss| www.lexware.de
HGB- regelung im BilMoG
inhalt der Neuregelung Behandlung in der Steuerbilanz Steuerliche Korrektur erforderlich?
Rückstellungensindinder
SteuerbilanzderHöhenachaufden
WertinderHandelsbilanzbegrenzt
(§6Abs.1Nr.3aEStG).
§253Abs.1
Satz2HGB
BeiderBewertungvonrückstellungen
sindzuerwartendepreis-undKosten-
steigerungeneinzubeziehen.
keineEinbeziehungvonpreis-und
Kostensteigerungen,Verhältnisseam
Bilanzstichtagsindmaßgebend(§6
Abs.1Nr.3aBuchst.fEStG)
Ja,maximal
Ansatzwie
inderHandels-
bilanz
§253Abs.2
Satz1HGB
Abzinsungvonrückstellungenmitdem
durchschnittlichenMarktzinsderletzten
siebenJahre
InderSteuerbilanzsindRückstellun-
genwiebishermiteinemZinssatz
von5,5%abzuzinsen(§6Abs.1Nr.
3aBuchst.eEStG).
Ja,maximal
Ansatzwie
inderHandels-
bilanz
§253Abs.2
Satz2HGB
Abzinsungvon Pensionsrückstellun-
gen mitdemdurchschnittlichenMarkt-
zinsfüreineRestlaufzeitvon15Jahren.
KünftigeGehalts-undRentensteigerun-
gensindeinzubeziehen.
DerAbzinsungssatzvon6%(§
6aAbs.3Satz3EStG)giltweiter-
hin.Zudemsind-wiebisher-die
WertverhältnisseamBilanzstichtag
maßgebend(§6aAbs.3Nr.1Satz2
HS2EStG)
Ja,maximal
Ansatzwiein
derHandels-
bilanz
§254Abs.1
HGB
BildungvonBewertungseinheitenfür
Grund-undSicherungsgeschäfte,z.B.
durchZusammenfassungeinerFor-
derunginausländischerWährungmit
einemAbsicherungsgeschäftgegen
Wechselkursänderungen.
ÜbernahmederBewertungseinhei-
tenindieSteuerbilanz(§5Abs.1a
Satz2EStG).Zudemmussbeieinem
VerpflichtungsüberhangeineDroh-
verlustrückstellunggebildetwerden
(AusnahmevomVerbotderBildung
vonDrohverlustrückstellungenin§5
Abs.4aSatz2EStG).
Nein
Quelle: OFD Münster, Verfügung vom 14.9.2012, Kurzinfo ESt 17/2012. Hinweis: Zwischenzeitlich wurden die Einkommensteuer-Richtlinien 2012 veröffentlicht, die die EStR 2008 ersetzen.
12 Jahresabschluss| www.lexware.de
KleinereUnternehmenmiteigenenBuchhaltungsfachkräftenkönnen
mithilfevonprofessionellerFinanzbuchhaltungssoftwareihrenJahresab-
schlussselbsterstellen.BeikomplexerenVorgängenistjedochanzuraten,
sichvoneinemSteuerberaterunterstützenzulassen.MöglichstvieleVor-
arbeitenkönnenundsolltenjedochimRechnungswesenerledigtwerden.
DortwurdebereitsdielaufendeBuchhaltungerstellt.DieseistaufVoll-
ständigkeitallerGeschäftsvorfällezuüberprüfenundnunmehrabzustim-
men.Unterlagensindzusammenzustellen,zumBeispielGesellschafts-,
Leasing-undpachtverträge.Nutzungsentnahmenwiedieprivatnutzung
einesbetrieblichenAutosunddieEntnahmevonWarenfürprivateZwecke
sindbuchungsmäßigzuerfassen–auchdiedarauffälligeUmsatzsteuer.
VongroßerBedeutungsindBelegeausfolgendenBereichen:
• InventurlistenmitderErfassungvonfertigenundunfertigenVorräten
sowieWaren
• Reisekosten
• Bewirtungsaufwendungen
• Fahrtenbücher
• Überprüfung,oballeBarquittungengebuchtwurden
• geringwertigeWirtschaftsgüter(GWG)undSammelposten
• Kontostände
• ÜberprüfungderLohnkontenundderabgeführtenSozial-
versicherungsbeiträge
• AmJahresendeausstehendeBetriebseinnahmenund-ausgaben
• Forderungen:DrohteinAusfall,dannsinddiesezuberichtigen
(einzelnoderpauschal).
• RückstellungsfähigeSachverhalte(z.B.fürGarantienfürKunden,
KulanzoderResturlaubvonArbeitnehmern)
Von der Buchhaltung zum Jahresabschluss
13 Jahresabschluss| www.lexware.de
NachdemdieKontenüberprüftundDokumentezusammengestelltwur-
den,istdasAnlagevermögenabzustimmen.Abschreibungenmüssen
überprüftwerden,beiNeuanschaffungendiejeweiligenAbschreibungen
berechnetwerden,dasAnlagenverzeichnisistzuaktualisieren.Insbeson-
deresindauchSonderabschreibungenundInvestitionsabzugsbeträge
zuberücksichtigen.GegebenenfallsgibtesbeimWegfalleinesAbschrei-
bungsgrundsdiepflichteinerZuschreibung.
ImUmlaufvermögensindVorräteundWarenzubewerten,dieInventurer-
gebnisseauszuwerten,ForderungenundsonstigeVermögensgegenstän-
dezudurchforsten.Zukontrollierenist,wiesichWertpapiereentwickelt
haben,wiesichderKassenstandundandereGeldguthabenzumBilanz-
stichtagentwickelthaben.FüreinerichtigeJahresergebnisermittlungsind
RechnungsabgrenzungspostensowohlfürdieAktivaalsauchdiepassiva
zubilden. rechnungsabgrenzungspostenentstehenzumBeispielbei
MietvorauszahlungenoderbeiNutzungeinesDisagios(Unterschiedsbe-
tragszwischenAuszahlungs-undRückzahlungsbetragseinesKredits).
Eigenkapital,Rücklagen,RückstellungenundVerbindlichkeitensindzu
ermitteln.InsbesonderedieBildungvonRückstellungen(z.B.pensions-,
Garantie-,Kulanz-,Steuer-,Jubiläums-oderUrlaubsrückstellungen)
gehörtzudenaufwändigenVorgängen.
FürdieGewinn- und Verlustrechnungsindwichtigepositionen:
• Lohnkosten
• Abschreibungen
• BestandsveränderungenundWertberichtigungen
• Bewirtungskosten
• Steuerzahlungen
• Spenden
• Dividenden-undZinserträge
aktiva
PraxiS – TIpp
Wird beispielsweise ein Jahres-versicherungsbeitrag am 1.10.2013 in Höhe von 1.200 Euro für zwölf Monate im Voraus gezahlt, dann sind 9/12 des Betrags für das Jahr 2014 abzugrenzen. Denn dieser stellt Auf-wand des Folgejahres dar. Folglich ist ein aktiver Rechnungsabgrenzungs-posten über 900 Euro zu bilden.
Passiva
14 Jahresabschluss| www.lexware.de
KapitalgesellschaftenmüssenbinnendreiMonatenachdemBilanz-
stichtagdenJahresabschlusserstellen.FürdenhäufigenFall,dassdas
WirtschaftsjahrdemKalenderjahr2013entspricht,alsobiszum31.3.2014.
KleineGmbHsundhaftungsbeschränkteUnternehmergesellschaften
habendreiMonatelängerZeit.
Einzelunternehmenundpersonengesellschaftenmüssenspätestensbis
zumJahresende2014fertigwerden.
Termine
15 Jahresabschluss| www.lexware.de
Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
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