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Untervazer Burgenverein Untervaz Texte zur Dorfgeschichte von Untervaz 2000 Fremde Kriegsdienste Email: [email protected]. Weitere Texte zur Dorfgeschichte sind im Internet unter http://www.burgenverein-untervaz.ch/dorfgeschichte erhältlich. Beilagen der Jahresberichte „Anno Domini“ unter http://www.burgenverein-untervaz.ch/annodomini.

Untervazer Burgenverein Untervaz Texte zur Dorfgeschichte ...€¦ · 160-180 solcher Militärdiplome, meist nur sehr kleine Fragmente bis zu 1 cm Grösse. Nur 20-30 Tafeln sind mehr

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  • Untervazer Burgenverein Untervaz

    Texte zur Dorfgeschichte

    von Untervaz

    2000

    Fremde Kriegsdienste

    Email: [email protected]. Weitere Texte zur Dorfgeschichte sind im Internet unter http://www.burgenverein-untervaz.ch/dorfgeschichte erhältlich. Beilagen der Jahresberichte „Anno Domini“ unter http://www.burgenverein-untervaz.ch/annodomini.

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    2000 Fremde Kriegsdienste Dr. Martin Bundi Der Freistaat der Drei Bünde. Seine grosse Bedeutung im europäischen

    Geschehen. Dieses Heft ist der Katalog einer Ausstellung in der Chesa Planta Zuoz - Teil II: Fremde Kriegsdienste als ökonomisches und staatspolitisches Phänomen des 15. bis 19. Jahrhunderts. Dr. Martin Bundi, Chur. 1. Auflage, Zuoz 2000. Seite 39-64.

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    S. 39:

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    S. 40/41: Fremde Kriegsdienste

    als Ökonomisches und staatspolitisches Phänomen des 15. bis 19. Jahrhunderts

    Die Gewohnheit oder der Zwang von Gebirgsvölkern, ihre Manneskraft

    ausserhalb der Heimat zur Verfügung zu stellen, auch im Kriegsdienst fremder

    Herren allenfalls zu sterben, lässt sich weit in der Geschichte zurückverfolgen.

    Schon unter der Herrschaft des römischen Kaisers Antoninus Pius standen

    militärische Verbände aus den rätischen Alpen in ausländischem Dienst. Das

    Schweizerische Landesmuseum bewahrt ein Militärdiplom eines Soldaten der

    1. Rätischen Kohorte, ausgestellt in Rom 148 nach Chr. Dieser «Bündner»

    Veteran hatte seinen Dienst in Kleinasien geleistet.

    Übersicht

    Kriegsdienste von Bündnern sind seit dem 14. Jahrhundert am Alpensüdfuss

    bekannt. Seit dem ausgehenden 15. Jahrhundert kennt man die vertraglichen

    Abmachungen, die ersten mit Frankreich. In sogenannten Militär-

    kapitulationen, auch Allianzen oder Soldverträge genannt, wurde den Söldnern

    ein rechtliches Statut eingeräumt. Indem die Konventionen vom Staate

    ausgehandelt wurden, stand diesem in der Folge auch die Überwachung des

    Vertragsinhalts und ein Einnahmeanteil zu. Im Laufe des 16. Jahrhunderts

    entwickelte sich dieses System zu dreierlei Arten von Auszahlungen von

    Seiten fremder Fürsten: Einmal zur Zahlung von vertraglich festgelegten

    Soldgeldern an die Kriegsdienstleistenden, dann zur Leistung der ebenfalls

    vertraglich vereinbarten Jahrgelder an den Staat (Annaten) und drittens zur

    Zahlung von geheimen oder offenen Geldern (Schmiergelder) an einflussreiche

    Personen, um den Vertragsabschluss zu erlangen: diese letzte Art nannte man

    Pensionen.

    Wie die Eidgenossenschaft erweiterte auch der Freistaat der Drei Bünde vom

    16. Jahrhundert an sein Angebot von Söldnern über Frankreich hinaus auf alle

    benachbarten Staaten (Österreich 1500/1518, Venedig 1512/1603) und darüber

    hinaus (Spanien 1639, Niederlande 1693, Savoyen oder Sardinien-Piemont

    1733, Neapel 1825).

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    Diese Kriegsdienste standen in Einklang mit dem internationalen Kriegsrecht

    und mit der damals gültigen Auffassung von der Neutralität, welche die

    Eidgenossenschaft und Graubünden um 1700 nach aussen bekundeten. Sie

    mussten lediglich die Bedingung einhalten, die europäischen Staaten und

    Fürsten möglichst gleichmässig mit Söldnern zu bedienen.

    Die Bundesverfassung von 1848 verbot alle Arten von Söldnerdiensten.

    Trotzdem wurden solche von einzelnen Kantonen noch weiter toleriert. Diese

    Kriegsdienste wurden aber seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert einer stets

    heftiger werdenden Kritik unterzogen. Immer mehr Demokraten verstanden es

    nicht mehr, dass sich Schweizer zur Unterstützung von reaktionären Fürsten

    und Monarchien und gegen die Freiheitsbestrebungen von ganzen Völkern zur

    Verfügung stellten. Die letzten kapitulierten Truppen der Schweiz wurden

    1861 in Neapel aufgelöst. In den vergangenen hundert Jahren begaben sich

    Schweizer nur noch sporadisch - illegal, allfällige Strafen in Kauf nehmend in

    den Kriegsdienst fremder Staaten, wie z. B. in die Französische Fremdenlegion

    oder in den Spanischen Bürgerkrieg (1936-1939).

    Die Schweiz als Jungfrau, umworben von den europäischen Mächten. Von rechts: Der Doge von Venedig, der König von Frankreich, der Kaiser des Deutschen Reiches. Links: der Herzog von Savoyen, Österreich und Preussen. Gemälde aus dem Jahre 1650. Bild: Schweiz. Landesmuseum

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    Erneuerung des Bündnisses zwischen Ludwig XIV. von Frankreich und den Gesandten der Eidgenossen 1663. Ausschnitt aus einem Gobelin. Paris, um 1665. Bild: Schweiz. Landesmuseum

    Grundzüge einer Militärkapitulation

    Im Spätmittelalter herrschte das System der freien Anwerbung von Söldnern

    vor. Man sprach vom ungeordneten Reislaufen oder von «wilden»

    Kriegsdiensten. Die Stellung des einzelnen Söldners war eine sehr unsichere.

    Mit den vertraglichen Militärkapitulationen kam eine gewisse Ordnung in die

    Werbung und in die Aufstellung von Regimentern und Kompanien. Die

    schweizerischen und bündnerischen Militärverbände im Ausland standen

    nunmehr unter einheimischen Offizieren und eigenem Disziplinar- und

    Kriegsrecht.

    S. 42: Einer der ersten umfassenden Soldverträge des Dreibündestaates war die

    Kapitulation von 1509 mit Frankreich. Ihr Inhalt war im Wesentlichen der

    folgende: Zunächst wird bestimmt, dass Frankreich ungehindert im ganzen

    Gebiet der Drei Bünde Söldner anwerben kann, soweit ihrer Frankreich bedarf

    und es die Drei Bünde verantworten können (eine Höchstzahl ist nicht

    namentlich genannt). Frankreich wird Bündner als Hauptleute dieser Truppe

    bestimmen, soweit solche zur Verfügung stehen.

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    Die Werbung wird nicht zugelassen, wenn die Drei Bünde von Krieg bedroht

    sind. Bündner Söldner dürfen weder auf dem Meere noch jenseits des Meeres

    eingesetzt werden. Frankreich zahlt jedem Söldner jeweilen während eines

    vollen Jahres einen monatlichen Sold von sechs Franken, beginnend mit dem

    Tage der Musterung, wer gegen den Willen Frankreichs in dessen Kriegsdienst

    tritt, erhält keinen Sold. Die Drei Bünde versprechen freien Durchgang für

    französische Söldner aus anderen Regionen durch ihr ganzes Gebiet, sie lassen

    es nicht zu, dass eigene Söldner für eine feindliche Macht Frankreichs

    kämpfen. Für den Fall, dass Graubünden während des gegenwärtigen Krieges

    von jemandem angegriffen würde, wird ihm Frankreich zu Hilfe kommen.

    Sollte Frankreich durch eigenen Krieg verhindert sein, Hilfe zu leisten, würde

    es den Drei Bünden in Mailand besondere Geldzahlungen zukommen lassen.

    Hinsichtlich Pensionen oder Jahrgelder wird der Dreibündestaat wie drei

    eidgenössische Orte behandelt, d.h. jeder der Drei Bünde erhält 2000 Franken

    jährlich der Dreibündestaat insgesamt also 6000 Franken. Frankreich sichert

    im Weiteren den Drei Bünden die gleichen Zollvergünstigungen am

    Alpensüdfuss zu, wie sie die Bündner im früheren Herzogtum Mailand seit

    dem 15. Jahrhundert genossen: Zollfreiheit für den Import von Wein, Getreide

    und andere Handelsware für den Eigengebrauch. Das Bündnis ist auf zehn

    Jahre abgeschlossen. Wenn Frankreich mit seinen Feinden Frieden schliesst,

    werden die Drei Bünde darin auch eingeschlossen. Beide Bündnispartner

    behalten sich in diesem Bündnis Papst Julius und ihre eigenen Verbündeten

    vor.1

    Dieser Soldvertrag war zugleich ein politisches Bündnis. Es enthielt Zündstoff

    für Implikationen. Die Bedingungen genau einzuhalten, fiel beiden Partnern

    schwer. Die Praxis zeigte, dass Frankreich die Zahlungsverpflichtungen nicht

    immer regelmässig erfüllte und dass die Drei Bünde das Versprechen, keine

    Söldner an mit Frankreich verfeindete Mächte zu liefern, nicht allzu Ernst

    nahmen. - Interessant ist der Werdegang dieser Kapitulation, der drei Phasen

    aufweist:

    a) Nachdem Frankreich sein grundsätzliches Interesse am Abschluss einer

    Vereinbarung bekundet hatte, schickte es einen Gesandten in die Drei Bünde,

    der einen Vertragsentwurf mit einer Bündner Deputation diskutierte.

  • - 8 -

    An einem Bundestag in Ilanz am 4. Juni 1509 wurde dieser Vertrag angepasst

    und grundsätzlich gutgeheissen sowie eine Gesandtschaft zum französischen

    König bestimmt, die den Vertrag endgültig aushandeln sollte.

    b) Die siebenköpfige Gesandtschaft nach Oberitalien, wo sich der französische

    König Ludwig XII. aufhielt, wurde von Rudolf von Marmels, alt

    Bürgermeister der Stadt Chur, geleitet und setzte sich im Übrigen aus je zwei

    Vertretern der Drei Bünde zusammen: Hercules von Capol, Landvogt zu

    Fürstenau, und Jacob Castelmur, Landammann des Bergells, für den

    Gotteshausbund, Johann Janick von Ilanz, alt Landrichter, und Sebastian

    Marugg, Ammann zu Thusis und am Heinzenberg, für den Grauen Bund,

    Nicolaus Beeli, Landammann von Davos und Martin Seger, Landvogt von

    Maienfeld, für den Zehngerichtenbund. Diese sieben hochkarätigen Gesandten

    paraphierten in Cremona am 24. Juni den definitiv ausgehandelten Vertrag,

    welcher mit dem königlichen Siegel beglaubigt wurde.

    c) Die Ratifikation der Kapitulation bündnerischerseits erfolgte durch den

    Bundestag zu Chur vom 17. Juli 1509.

    Das Beispiel zeigt, wie die Republik der Drei Bünde, ein auf dem

    Volksreferendum gründendes direkt-demokratisches Staatswesen, schon früh

    eine Praxis entwickelte, ihre Aussenpolitik im Rahmen ihrer eigenen

    Bedürfnisse und unter der Beachtung der Spielregeln der internationalen

    Diplomatie recht speditiv und geschmeidig abzuwickeln.

    S. 43: Militärdiplom und Medaillon des Kaisers Antonius Pius

    Bürgerrechtsverleihung und Entlassungsurkunde für einen Soldaten der 1.

    Rätischen Kohorte, ausgestellt in Rom 148 n. Chr.

    Die römischen Legionssoldaten erhielten bei der Entlassung aus dem aktiven

    Dienst eine Abfindung in Geld oder Landbesitz. Die Soldaten der Hilfstruppen

    dagegen waren meist Männer aus den unterworfenen Gebieten und demzufolge

    ohne römisches Bürgerrecht. Ihnen wurde nach 25-jähriger Dienstzeit das

    Bürgerrecht und Eherecht verliehen («Militärdiplom»).

  • - 9 -

    Die Verleihung des Bürgerrechts war eine staatliche Verfügung, die in Rom

    öffentlich angeschlagen wurde. Dem Begünstigten wurde eine Abschrift des

    kaiserlichen Erlasses auf zwei versiegelten Bronzeplatten ausgehändigt,

    aufklappbar nach Art der Diptychen. Die Echtheit des Aussentextes konnte

    amtlich geprüft werden durch Aufbrechen des Siegels und durch Vergleich mit

    dem Innentext, der identisch sein musste.

    Dem Schweizerischen Landesmuseum ist es gelungen, eine nahezu

    vollständige Tafel eines solchen Militärdiploms aus dem Kunsthandel zu

    erwerben. Anlass zum Kauf war die Tatsache, dass das Diplom die 1. Rätische

    Kohorte (Cohors Prima Raetorum) namentlich nennt.

    Diese Truppeneinheit ist in dem unter Augustus 15 v. Chr. eroberten rätischen

    Raum (= Ostschweiz/Graubünden, Vorarlberg, westbayerischer Alpen- und

    Voralpenraum) ausgehoben und als Hilfstruppe dem römischen Heer

    eingegliedert worden. Ihre Spuren finden sich fortan an den Nordgrenzen des

    Imperiums, später im Donaugebiet und schliesslich im 2. Jahrhundert in

    Kleinasien.

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    Die ursprüngliche Mannschaft bestand aus Teilen der unterworfenen rätischen

    Jungmannschaft. Später wurde der Bestand durch Rekrutierung neuer Soldaten

    auch aus dem jeweiligen Garnisonsraum erneuert und ergänzt.

    Das Militärdiplom ist durch die Nennung der 1. Raeter Kohorte ein Zeugnis für

    die Eingliederung junger rätischer Männer ins römische Heer und für deren

    Einsatz im weiten Raum des römischen Weltreiches.

    Dem kostbaren Dokument kommt gesamtschweizerische Bedeutung zu. Es ist

    für die Kulturgeschichte von internationalem Wert. Zur Zeit kennen wir etwa

    160-180 solcher Militärdiplome, meist nur sehr kleine Fragmente bis zu 1 cm

    Grösse. Nur 20-30 Tafeln sind mehr oder weniger vollständig erhalten.

    Urkundentext in deutscher Übersetzung

    «Der Kaiser, Sohn des vergöttlichten Hadrian, Enkel des vergöttlichten Trajan,

    des Parthersiegers, Urenkel des vergöttlichten Nerva, Titus Aehus Hadrianus

    Antoninus Pius, zum 11. Mal in der tribunizischen Gewalt, Imperator zum 2.,

    Konsul zum 4. Mal, Vater des Vaterlandes. Den Fusssoldaten, die in der 1.

    Räterkohorte (In Cohorte prima Raetorum) gedient haben, welche unter dem

    Statthalter Flavius Tertullus in Asia unter dem Kommando des Praefekten

    Flavius Julianus stehen und die nach 25 oder mehr Dienstjahren ehrenvoll

    entlassen wurden. Denjenigen, deren Namen nachstehend verzeichnet sind,

    wird das römische Bürgerrecht, soweit sie es noch nicht haben, verliehen.

    Ferner das Recht auf legale Ehe mit ihren Frauen, die sie bereits haben,

    einschliesslich Verleihung des Bürgerrechts an diese, desgleichen den Frauen,

    die sie später ehelichen, aber jeweils nur einer einzigen. Gegeben unter dem

    Konsulat des Marcus Antonius Zeno und des Gaius Fabius Agrippinus dem

    Soldaten Lualis, Sohn des Mama aus Isauria. Verzeichnet und bekanntgemacht

    auf einer Erztafel, welche zu Rom hinter dem Tempel des vergöttlichten

    Augustus zum Minervatempel hin befestigt ist.

    (Text gemäss Info-Blatt Schweiz .Landesmuseum)

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    S. 44:

    «Erbeinigung» zwischen Kaiser Maximilian I. einerseits und dem Bischof von Chur und den Drei Bünden andererseits, vom 15. Dezember 1518. Ausschnitt aus dem Text der Originalurkunde. Bild: Staatsarchiv Graubünden, Chur

    Anwerbung von Soldaten für Holland. Das vorliegende Gemälde von Amsterdam, das sich im sogenannten «Rekrutierungszimmer» der Chesa Poult in Zuoz befindet, diente einst als Anregung zum Solddienst. Foto: Rutz KAG, Samedan

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    S. 45:

    Bündnis zwischen König Ludwig XII. von Frankreich und den Drei Bünden, abgeschlossen zu Cremona am 24. Juni 1509. Siegel des französischen Königs in Kapsel und Holzdeckel. Bild: Staatsarchiv Graubünden, Chur.

    Neu-Haldenstein. Nach einer Zeichnung von J. R. Rahn, ca. 1880. Im Dorf Haldenstein liegt die in den Jahren 1544-1548 von Joh. Jakob Castion, Gesandter Franz I., Königs von Frankreich bei den Drei Bünden, errichtete Schlossanlage.

    S. 46: Abkommen zwischen Republiken

    Während die meisten Militärkapitulationen ein Verhältnis zwischen dem

    Dreibündestaat und europäischen Monarchien regelten, ragen die beiden

    Bündnisse mit Venedig und mit den Niederlanden als Spezialitäten hervor,

    weil sie die einzigen europäischen republikanischen Staatswesen betrafen - mit

    Ausnahme der Eidgenossenschaft, mit welcher Graubünden als zugewandter

    Ort Verbündet war.

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    Bündnis mit Venedig vom 5. August 1603

    Schon seit dem ausgehenden 15. Jahrhundert sind Bündner Solddienste in der

    Republik Venedig bekannt. Seit 1512, als die Drei Bünde das Veltlin

    erwarben, grenzten sie an die beiden Provinzen von Brescia und Bergamo des

    venezianischen Territoriums, waren also Grenznachbarn Venedigs geworden.

    Nach vielen Ansätzen gelang es, 1603 ein militärisches, politisches und

    wirtschaftliches Bündnis abzuschliessen. Einleitend wird darin betont, dass

    beide Republiken in allen Dingen gute Freundschaft und Nachbarschaft halten

    wollen, wie sich dies zwischen guten und redlichen Freunden und Verbündeten

    geziemt. Die wichtigsten Punkte sind alsdann: Venedig ist befugt, in den Drei

    Bünden zwischen 1000 bis 6000 Söldner anzuwerben, die unter eigenen

    Obersten stehen, diese sind verpflichtet, im ganzen Gebiet der Terra firma zu

    dienen, dürfen aber weder beim Sturm auf Festungen noch auf dem Meere mit

    Ausnahme des Transits - verwendet werden. Sollte der Fall eintreten, dass

    Frankreich von den Eidgenossen und Bündnern, auf Grund der mit ihnen

    geschlossenen Kapitulation von 1602, alle dort vorgesehenen 16'000 Mann

    oder mehr benötigte, würde sich Venedig mit der Höchstzahl von 4'000

    Bündnern begnügen, damit der Dreibündestaat nicht unangemessen in seiner

    Sicherheit beeinträchtigt wird. Wenn Venedig in Graubünden Truppen

    aushebt, zahlt es den Hauptleuten für die Anzahl von 300 Soldaten den Sold

    monatlich zum voraus, die angeworbenen Truppen haben sich innert zehn

    Tagen auf venezianisches Gebiet zu verschieben. Jeder Söldner verpflichtet

    sich zu einem mindestens dreimonatigen Dienst, ein zusätzlicher Ehrensold

    wird im Falle eines Sieges in Aussicht gestellt. Die Feldkompanien im

    Verband eines Obersten dürfen nicht unter 2'000 Soldaten vermindert werden.

    Die Bündner Obersten und Hauptleute haben dem Generalhauptmann,

    -gouverneur oder -proveditor zu gehorchen. Im Falle, dass der Freistaat der

    Drei Bünde von Feinden angegriffen würde, kann er die im Dienste Venedigs

    stehenden Truppen - bei Ausgleichung des ausgerichteten Soldes -

    zurückberufen. Venedig richtet für jede Kompanie von 300 Mann (Offiziere

    inbegriffen) monatlich 1700 Dukaten aus, dazu 100 Dukaten monatlich einem

    oder zwei Obersten und 200 Dukaten für Offiziere, die ein Oberst zusätzlich

    im ganzen Regiment benötigt. Soldaten, die erkranken, werden bis zur neuen

    Zahlung bezahlt und erhalten dazu einen Zehntagessold, um nach Hause

    zurückkehren zu können.

  • - 14 -

    Bei den Aushebungen ernennt Venedig die Obersten und Hauptleute, welche

    aus den Drei Bünden gebürtig sein müssen, diese ihrerseits bezeichnen in

    eigener Kompetenz die Subalternoffiziere. Beide Partner gewähren einander

    den freien Transit ihrer Truppen und verhindern denselben für ihre Feinde.

    Neben diesen militärischen Bestimmungen enthält das Bündnis noch Artikel

    über den gegenseitigen freien Handel und Wandel der Landsleute der beiden

    Republiken in ihren Gebieten, die Religionsfreiheit und Schutz vor der

    Inquisition für ihre Angehörigen daselbst, die gegenseitige Auslieferung von

    Verbrechern sowie Privilegien im Handel mit Korn und Salz.2

    Das Bündnis, welches insgesamt für Graubünden ausserordentlich günstige

    Bedingungen enthielt, war auf zehn Jahre abgeschlossen. - Es erfuhr wegen der

    beginnenden Bündner Wirren 1613 keine Verlängerung. Erst 1706 wurde es

    mit fast gleichem Inhalt erneuert. Aus Verschulden der Drei Bünde kündigte

    Venedig dasselbe 1764, was 1766 zur «Vertreibung» von mehr als tausend

    gewerbetreibenden Bündnern aus Venedig führte.

    S. 47:

    Bündnis von Venedig mit den Drei Bünden vom 5. August 1603. Siegel Venedigs an roter geflochtener Seidenschnur: Vorne der Doge rechts, dem Stadtheiligen S. Marco gegenübergestellt hinten die Inschrift: Marinus Grimano, von Gottes Gnaden Doge der venezianischen Republik. Bild: Staatsarchiv Graubünden, Chur

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    S. 48: Die Defensivallianz zwischen Graubünden und Holland 1713

    Ein Regiment von Bündner Soldaten, vorwiegend reformierter Herkunft, stand

    seit 1693 im Dienste der 1614 unabhängig gewordenen und republikanisch

    geordneten Generalstaaten der Niederlande, kurz Holland genannt. Es diente

    dort hauptsächlich zur Abwehr der Aggression von Seiten Frankreichs. Das

    Bündnis von 1713 hatte zum Zweck, einerseits die militärische Unterstützung

    durch die Drei Bünde zur Behauptung der holländischen Unabhängigkeit

    besser abzusichern und andererseits die Stellung und Fortdauer des Bündner

    Regiments in Holland langfristig zu verankern. Im ersten Artikel verpflichten

    sich die beiden Partner, einander mit allen möglichen guten Diensten

    beizustehen und im Angriffsfalle Hilfe zu leisten. Holland darf die Bündner

    zur Verteidigung seines Territoriums und auch zur Verteidigung von

    englischen Besitzungen auf dem Kontinent verwenden. Die Drei Bünde

    verpflichten sich, ihre zehn in Holland weilenden Kompanien weiterhin im

    Dienste der Generalstaaten zu belassen und gestatten den Hauptleuten, die

    notwendigen Aushebungen in ihrem Gebiet vornehmen zu lassen. Sie erlauben

    Holland, weitere 2'000 Mann anzuwerben für den Fall, dass Holland

    angegriffen oder bedroht würde. Sie dürfen im Falle eigener Bedrohung einen

    Teil der Truppen zurückrufen und werden zudem noch von Holland mit Geld

    unterstützt. Die zehn Bündner Kompanien in holländischem Dienst dürfen in

    Friedenszeiten auf 150 Mann reduziert werden, sie unterstehen alle Bündner

    Hauptleuten.3

    Diese Allianz bildete die Basis für über 100-jährige Beziehungen zwischen

    Holland und Graubünden, die nicht allein militärischer Natur waren, Bündner,

    die ihren Solddienst quittierten, erhielten Gelegenheit, in den «holländischen

    Steüben» ein Handwerk zu erlernen. Die wirtschaftliche und kulturelle

    Komponente war denn hier wie im Falle von Venedig - von unschätzbarem

    Wert.

  • - 16 -

    S. 49:

    Allianz der Generalstaaten der Vereinigten Niederlande vom 9. April 1713 mit den Drei Bünden. Grosses Siegel der Niederlande an gold und rot geflochtener Seidenschnur, in Silberkapsel, mit der Inschrift: «Durch Eintracht wachsen (auch) kleine Staaten».

    Drei kleinere Siegel des Grauen-, Gotteshauses- und Zehngerichtenbundes (Gravuren). Bilder: Staatsarchiv Graubünden, Chur

    S. 50: Zur Präsenz von Bündner Söldnern im Ausland

    Es gibt bis heute keine Untersuchungen über die genaue Anzahl von

    Kriegsdienstleistenden im Ausland. Diese Genauigkeit lässt sich vermutlich

    auch nie erreichen. So ist man auf Angaben von Chronisten und

    Zusammenstellungen von Historikern angewiesen.

  • - 17 -

    Diese ergeben die folgende Übersicht:

    Um 1572 soll der Dreibündestaat gemäss dem Chronisten Hans Ardüser

    13'000 Mann «erwählt und zum Kriege verfasst gemacht» haben. Diese Zahl

    widerspiegelt aber lediglich die waffenfähige Mannschaft und darf nicht mit

    der Zahl der im Ausland Dienstleistenden identifiziert werden.

    Um 1640, ein Jahr nach Beginn der «kapitulierten» Bündner Kriegsdienste mit

    Spanien, standen 4'300 Mann in dessen Dienst. Es handelte sich um 20

    Bündner Freikompanien, die unter dem Kommando von Leganés in

    Oberitalien in spanischem Solde standen. Vom Total der spanischen Truppen

    daselbst war jeder Siebente ein Bündner.

    Friede und Bündnis König Philipps IV. von Spanien mit den Drei Bünden vom 3 September 1639. Siegel an geflochtenen Schnüren in den Landesfarben, in Blech- und Messingkapseln: Von links nach rechts. Grauer Bund, Gotteshausbund, Zehngerichtenbund, König von Spanien. Bild: Staatsarchiv Graubünden, Chur

    S. 51: Im Jahre 1696, vor Beginn des Spanischen Erbfolgekrieges, standen folgende

    Kontingente in ausländischem Solde:

    In Französischem Dienst:

    1 Regiment Salis 2'400 Mann

    2 Kompanien im Regiment Gardes Suisses 400 Mann

    4 Freikompanien 800 Mann

    6 Kompanien in den Regimentern Greder, Stuppa und Diesbach 1'200 Mann

  • - 18 -

    In Holländischem Dienst:

    1 Regiment Capol 1'600 Mann

    In Spanischem Dienst:

    1 Regiment Albertini 2'400 Mann

    Insgesamt 8'800 Mann

    Im Jahre 1743, zu Beginn des Österreichischen Erbfolgekrieges, befanden sich

    folgende Bestände im Ausland:

    In Französischem Dienst:

    1 Regiment 2'100 Mann

    1 Bataillon in der Garde Suisse 700 Mann

    1 Freikompanie Travers 50 Mann

    In Österreichischem Dienst:

    1 Regiment 2'400 Mann

    In Holländischem Dienst:

    1 Regiment 2'400 Mann

    In Spanischem Dienst:

    4 Kompanien im Schweizer Regiment 600 Mann

    In Piemonter Dienst:

    1 Regiment 2'100 Mann

    Insgesamt4 10'350 Mann

    Auf dem Höhepunkt der fremden Kriegsdienste machte der Anteil der Söldner

    im Ausland zwischen 12 und 15 Prozent der Wohnbevölkerung aus. Zusätzlich

    befanden sich periodisch noch bis zu etwa 10% handel- und gewerbetreibende

    Bündner im Ausland. Dies bedeutete einen erheblichen Aderlass für die

    einheimische Volkswirtschaft, der aber weitgehend durch einen Ressourcen-

    Rücktransfer kompensiert wurde.

  • - 19 -

    S. 52:

    Quelle: Stadtarchiv Chur

  • - 20 -

    S. 53:

    Ein ander schön Gesang oder Gedicht XXXVII Von dem fröhlich auszug der

    Reformierten Pündtner zu dem könig in England wie folgt

    Mit freuden will ich singen ein nüw liedelein

    Gott helf' das mir mög lingen dem frommen insgemein,

    dem grossen Gott zu Ehren, der Religion zu guot,

    den Glauben zu vermehren, sing ich aus frischem Muoth.

    So hörend all insgemeine, was ich jetzund sing,

    Ihr sygend gross und kleine nun merket wunders ding

    was sich hat zugetragen.

    Konrad Michels von der Buocha (aus Buchen i. Pr.) Lied über den Auszug des ersten Bündner Regiments 1693 in den holländischen Kriegsdienst.

  • - 21 -

    S. 55: Vor- und Nachteile des Solddienstes

    Die Beurteilung der fremden Kriegsdienste durch Zeitgenossen und durch

    spätere Beobachter der Szene fiel nicht einheitlich aus. Allgemein wird

    anerkannt, dass die jungen Bündner in Zusammenhang mit dem ausländischen

    Solddienst auch Möglichkeiten erblickten, einer anderen Beschäftigung als in

    der Landwirtschaft nachzugehen. Gelegenheiten, im eigenen Land ein

    Handwerk zu erlernen und auszuüben oder sich in Manufakturbetrieben zu

    betätigen, waren in den Gebirgstälern selten. Als die Industrie in Graubünden

    in Ansätzen aufkam, stand den jungen Leuten die Neigung nicht danach. Sie

    zogen den Dienst in der Fremde vor. Tatsächlich hatte der einfache Söldner

    kaum eine Chance, zu Geld zu kommen, eher aber, es zu verschlagen. Nur «bei

    Sparsamkeit konnte er sich auch in untergeordneter Stellung mehr verdienen

    als zu Hause. Hingegen hatte er Gelegenheit, fremde Länder, Sitten und

    Sprachen kennen zu lernen, häufiger sogar eine bessere Schule zu benutzen als

    in seiner Heimatgemeinde.»5

    Viele jedoch starben auf ausländischen Schlachtfeldern, andere gelangten

    krank oder invalid nach Hause. Manche Volkslieder drücken den Schmerz des

    in den Kriegsdienst Scheidenden aus und begründen den Zwang zum

    Söldnertum mit der materiellen Armut oder Arbeitslosigkeit in der Heimat.

    Wem brachte der fremde Kriegsdienst Vorteile? - Beim gemeinen Soldaten

    mochte die Rechnung, sofern er lebend und gesund zurückkehrte,

    einigermassen aufgehen. Erspartes blieb kaum übrig. Für ihn waren

    Aufstiegsmöglichkeiten in der militärischen Laufbahn praktisch verschlossen,

    denn dazu brauchte es Ausbildung, Sprachkenntnisse und Beziehungen.

    Eigentliche Vorteile brachte der Solddienst in erster Linie den Mitgliedern

    prominenter Familien, der Aristokratie. Diese bestiegen in Kürze die Leiter der

    Offiziersstellen, genossen gesellschaftliches Ansehen und bezogen höhere

    Soldansätze. So war es ihnen möglich, Vermögen anzuhäufen. Daraus wurde

    oft in der Heimat investiert. Manche schöne Bürgerhäuser und Paläste sind mit

    dem so gewonnenen Geld gebaut worden. Verschiedene Offiziere widmeten

    sich nach dem Rückzug in die Heimat der dortigen militärischen Ausbildung

    der Jugend. In Ausnahmefällen bereicherten sie ihre Region auch mit

    kulturellen Zuwendungen, wie es das Beispiel des aus holländischem

  • - 22 -

    Solddienst zurückgekehrten Balthasar Planta kurz nach 1700 beweist, der seine

    Heimatgemeinde Zuoz mit einer Reihe von kostbaren holländischen

    Musikdrucken beschenkte, Werke von niederländischen und italienischen

    Komponisten des 16./17. Jahrhunderts, die über längere Zeit den

    Kirchengesang im Engadin prägten.6

    Zu den Kritikern der fremden Kriegsdienste gehörten seit dem 16. Jahrhundert

    Vertreter der Kirche, insbesondere der reformierten. Die Prädikanten geisselten

    den vom Solddienst importierten Sittenzerfall, der sich in Fluchen und Lästern,

    Würfelspiel und Tanz, Prassen und Trinken, in der Kleidermode und in der

    Geldgier äusserte. Das Pensionenwesen und die Korruption unterhöhlten ihrer

    Meinung nach die staatliche und kirchliche Autorität. Doch ihre Stimmen

    verhallten zumeist ungehört vor den individuellen Gewinnaussichten und der

    Staatsraison.

    S. 56:

    Ferdinand Hodler. Kämpfender Krieger. Verwundeter Krieger Kunstmuseum Genf Kunstmuseum Genf

    Löwendenkmal in Luzern. 1821 zur Erinnerung an die Schweizergarde in Paris errichtet. aus «Die Schweiz 1830», Pharos Verlag Basel

  • - 23 -

    S. 57: Als die fremden Kriegsdienste auch nach der neuen Bundesverfassung nicht

    aufhören wollten, holte Johann Bartholome Caflisch, liberaler Politiker und

    späterer Nationalrat, noch 1849 zu einer massiven Kritik aus. Nach ihm waren

    diese Dienste eines republikanischen Staates nicht würdig. Insbesondere der

    Schweiz, der Quelle und Hüterin der Freiheit, musste es, so meinte er, in ihrem

    innersten Lebenselement zuwider sein, «wenn ihre Söhne sich zu Stützen

    ausländischer Throne verdingen und für absolutistische Prinzipien ihr Leben in

    die Schanze schlagen. Es liegt in dieser Tatsache eine Verleugnung der

    eigenen republikanischen Existenz, welche sich am Vaterlande schon jeher in

    mannigfacher Form gerächt hat»7

    Gemäss Caflisch waren die fremden Militärdienste schon immer eine

    Pflanzschule aristokratischer Gesinnung unter dem Offizierskorps, diese habe

    schon oft einen Hemmschuh für die Entwicklung der Volksinteressen

    abgegeben, während der gemeine Soldat sich gewöhnt habe, sich der Richtung

    eines Vorgesetzten blindäugig unterzuordnen.

    Derart kritische Stimmen waren vor diesem Zeitpunkt kaum zu vernehmen

    gewesen, sie konnten im Zeitalter des Liberalismus aber auch freimütiger

    geäussert werden.

    Zum Schluss drängt sich die Frage auf, inwieweit die vom 15. bis zum 19.

    Jahrhundert währenden fremden Kriegsdienste den Volkscharakter von

    Schweizern und Bündnern mitgeprägt haben! Haben sie die stark

    militaristische Ausrichtung unseres Milizheeres und unserer Gesellschaft in der

    ersten Hälfte des 20. Jahrhundert mitbeeinflusst? Und inwieweit liegt einem

    den Schweizern angedichteten Streben nach Geldbesitz in Verbindung mit der

    früher im Ausland zirkulierenden Redewendung von «Point d'argent, point de

    Suisses» tatsächlich eine schweizerische Eigenschaft zugrunde? Diese Fragen

    können hier nur angedeutet werden, müssen aber vorläufig unbeantwortet im

    Raume stehen bleiben. Dr. Martin Bundi, Chur

    Aus Platzgründen konnten nicht alle Bilder aufgenommen werden. Im Bedarfsfalle ist das Original beizuziehen. (Kantonsbibliothek Chur: Sign. KBG Bz 1208 (6A-6B)

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    S. 63:

    Fahne des Regiments Salis-Marschlins im Schweiz. Landesmuseum, Zürich.

    Anmerkungen zu den Fussnoten 1 Bündnis Zwischen Ludwig XII. und den Drei Bünden, von Constanz Jecklin

    publiziert in: JHGG 1891, S. 71-77. 2 Text des Bündnisses vom 5. August 1603 in: I primi rapporti tra i Grigioni e Venezia

    nel secolo XV e XVI, von Martin Bundi. Chiavenna 1996, S. 132-138. 3 Bundi, Martin, Bündner Kriegsdienste in Holland um 1700, Chur 1972, S. 82-85. 4 Vgl. Angabe in: Sprecher/Jenny: Kulturgeschichte der Drei Bünde im 18.

    Jahrhundert, Chur 1951, S. 234 und 247. 5 Caflisch, J. B. Ein Beitrag zur Kenntnis der Zustände mit besonderer

    Berücksichtigung der Auswanderung. Chur 1849, S. 2. 6 Bundi, Gian. Auswanderung und heimische Kultur in Bünden, in: Der Bund 1925,

    Nr. 531. 7 Caflisch, Ein Beitrag zur Kenntnis, S. 2.

    Dr. Martin Bundi, 7000 Chur

    Internet-Bearbeitung: K. J. Version 05/2014

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