31
... Landeshauptstadt Dresden Der Oberbürgermeister Vorlage Nr.: V1980/17 Datum: 14. November 2017 Vorlage Beratungsfolge Dienstberatung des Oberbürgermeisters nicht öffentlich beratend Ältestenrat nicht öffentlich beratend Ausschuss für Bildung (Eigenbetrieb Kin- dertageseinrichtungen) nicht öffentlich 1. Lesung (federführend) Ortsbeirat Cotta öffentlich beratend Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften nicht öffentlich beratend Ausschuss für Finanzen nicht öffentlich beratend Ausschuss für Bildung (Eigenbetrieb Kin- dertageseinrichtungen) nicht öffentlich beratend (federführend) Stadtrat öffentlich beschließend Zuständig: GB Bildung und Jugend Gegenstand: Gymnasium Dresden Cotta, Cossebauder Straße 35 in 01157 Dresden - Gesamtsanierung Schulgebäude sowie Anpassung und Neugestaltung der Freianlagen Beschlussvorschlag: 1. Der Stadtrat beschließt die weitere Planung und Durchführung des Bauvorhabens „Gymnasi- um Dresden Cotta, Cossebauder Straße 35 in 01157 Dresden - Gesamtsanierung Schulgebäu- de sowie Anpassung und Neugestaltung der Freianlagen“. 2. Das Vorhaben wird als Fördervorhaben geführt. Die Anpassung der Ein- und Auszahlungsan- sätze erfolgt mit der Erarbeitung des Doppelhaushaltes 2019/2020 bzw. auf Grundlage eines rechtskräftigen Zuwendungsbescheides.

Vorlage - Dresden

  • Upload
    others

  • View
    15

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Vorlage Beratungsfolge Dienstberatung des Oberbürgermeisters nicht öffentlich beratend Ältestenrat nicht öffentlich beratend Ausschuss für Bildung (Eigenbetrieb Kin- dertageseinrichtungen)
nicht öffentlich 1. Lesung (federführend)
Ortsbeirat Cotta öffentlich beratend Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften
nicht öffentlich beratend
nicht öffentlich beratend (federführend)
um Dresden Cotta, Cossebauder Straße 35 in 01157 Dresden - Gesamtsanierung Schulgebäu- de sowie Anpassung und Neugestaltung der Freianlagen“.
2. Das Vorhaben wird als Fördervorhaben geführt. Die Anpassung der Ein- und Auszahlungsan-
sätze erfolgt mit der Erarbeitung des Doppelhaushaltes 2019/2020 bzw. auf Grundlage eines rechtskräftigen Zuwendungsbescheides.
2/8
...
3. Im Rahmen der Erarbeitung des Doppelhaushaltes 2019/2020 und der Finanzplanung sind ab 2023 für das Schulgebäude in Abänderung der bisherigen Veranschlagung jährliche Betriebs- kosten in Höhe von 252 345 Euro und Abschreibungen entsprechend Anlage 19 zu veran- schlagen.
3/8
4/8
Begründung: Kurztext: Das denkmalgeschützte Schulgebäude des Gymnasiums Dresden-Cotta soll grundstän- dig saniert und modernisiert werden. Mit dem Vorhaben verbindet sich eine funktionale Neuord- nung des Schulgebäudes, so dass bedarfsgerecht eine sechszügige Klassenbildung möglich ist. Nach Abschluss der Baumaßnahmen erfolgt die Sanierung und teilweise Neugestaltung der Au- ßenanlagen. Der Schulbetrieb wird während der Sanierungsarbeiten komplett ausgelagert. Der Baubeginn erfolgt im Juli 2020, die Fertigstellung des Gesamtvorhabens wird für Juli 2023 avisiert. Ausgangslage/Bedarfsbeschreibung Der Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden hat am 12. Juli 2012 die Fortschreibung der Schul- netzplanung der Landeshauptstadt Dresden, Planteile: Grundschulen, Mittelschulen, Gymnasi- en, berufsbildende Schulen, Förderschulen, Schulen des zweiten Bildungsweges und Schulen in nichtkommunaler Trägerschaft beschlossen. Das Gymnasium Dresden-Cotta ist entsprechend der Fortschreibung des Schulnetzplanes ein langfristig gesicherter Schulstandort. Der Gymnasi- alstandort ist bedarfsgerecht zu einem sechszügig führbaren Standort zu entwickeln. In einer vorangegangen Baumaßnahme wurde bereits eine Vier-Feld-Sporthalle errichtet. Derzeit erfolgt der Umbau der alten Sporthallen zu einer Mensa sowie einer Aula. Mit Abschluss der Sanierung des Schulgebäudes sind am Standort keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Allgemein/Lage Im Jahre 1869 wurde die erste Cottaer Schule mit 138 Schülern, einem Lehrer und einem Klas- senzimmer eingeweiht (Teil Nordflügel). 1903 bis 1911 erfolgte der Bau des Schulgebäudes nach Entwürfen von Hans Erlwein als Erweiterung der 34. Bezirksschule (Erweiterung um Teil Nord- flügel, Mittel- und Südflügel sowie Turnhalle). Das Schulgebäude wurde im 2. Weltkrieg teilwei- se stark zerstört. Besonders das Dach des Mittelflügels wurde stark in Mitleidenschaft gezogen. Der Schulbetrieb begann im Oktober 1949 nach Instandsetzung bzw. Wiederaufbau der Schule. Seit 1992 befindet sich das Gymnasium Dresden Cotta im Gebäude. 1994 - 2003 erfolgten klei- nere Baumaßnahmen. 2005 - 2007 erfolgten die Sanierung des Südflügels nach denkmalpflege- rischen Gesichtspunkten und der Einbau eines Aufzuges im südlichen Treppenhaus. Städtebauliche Einordnung Auf dem Schulstandort befinden sich drei Gebäude mit den dazugehörigen Sport- und Freiflä- chen:
das Bestandsschulgebäude des Gymnasiums (TO2)
die zweigeschossige Bestandsturnhalle (TO1)
die Vierfeld-Schulsporthalle mit Baujahr 2014 Bei dieser Maßnahme geht es um die Modernisierung und den Umbau des Schulgebäudes (TO2). Der Umbau der ehemaligen Turnhalle (TO1) und die neue Sporthalle sind nicht Bestand- teil dieser Maßnahme. Sie sind jedoch bei der Bearbeitung zu beachten. Der Gebäudekomplex ist verkehrstechnisch (ÖPNV) sehr günstig gelegen. Die Anbindung erfolgt durch zwei Straßenbahnlinien und drei Buslinien.
5/8
Baubeschreibung Schulgebäude Das historische Gebäudeensemble des Gymnasiums Cotta steht unter Denkmalsschutz. Das Schulgebäude ist voll unterkellert und verfügt über fünf Vollgeschosse. Der Bauzustand des Gebäudes ist solide, aber nutzungs- und altersbedingt schadhaft. Es herrscht ein mangelhafter Bauzustand, viele Bauteile sind durch die langjährige Nutzung verschlissen bzw. defekt. Dies gilt insbesondere auch für die haustechnischen Anlagen. Die haustechnischen Anlagen sind veraltet und müssen erneuert werden. Ein Personenaufzug ist vorhanden und kann weiter genutzt wer- den. Aufgrund der geplanten sechszügigen Nutzung des Schulgebäudes macht sich eine funktio- nale Neuordnung erforderlich. Die Grundstruktur des Gebäudes bleibt erhalten. Die Dachformen und die Fassaden werden nach den historischen Grundformen wiederhergestellt (in Anlehnung an die Sanierung des Süd- flügels). Bei der Errichtung des Gymnasiums gab es jeweils einen Eingang für Jungen und einen weiteren für die Mädchen. Jetzt ist im markanten Mittelrisalit ein neuer, repräsentativer Haupteingang geplant, welcher sich der Fassadenstruktur des Bestandes unterordnet. Zu beiden Seiten des Einganges befinden sich die Mehrzweckräume. Die Verteilung der Schüler erfolgt vom Foyer nach beiden Seiten zu den historischen Treppenhallen bzw. Treppenräumen von Erlwein. Das Gebäude erhält im Mittelteil ein neues Dach analog der historischen Dachlandschaft von Erlwein. Dieser Teil des Daches wird mit einer Biberschwanzkronendeckung gedeckt. Das bereits neugedeckte Dach des Südflügels (Kronendeckung) und der Teil des alten Schulgebäudes (Biber- schwanzdoppeldeckung) bleiben in ihrer Grundform erhalten. Im Dachgeschoss des Südflügels wird die Schulbibliothek bzw. Mediathek eingeordnet. Dafür werden neue Schleppgauben in Anlehnung an die Erlwein-Gauben für die Belichtung der Bibliothek eingebaut. Im Kellerbereich des Mittel- und Südflügels entstehen GTA-Räume und Inklusionsbereiche. Auf der Südseite wird das Geländeniveau abgesenkt, um eine bessere Belichtung zu gewährleisten. Die weiteren Bereiche sind für eine schulische Nutzung nicht ausbaufähig. Alle vorhandenen Deckenarten und -systeme wurden hinsichtlich ihrer Tragfähigkeit und Ge- brauchstauglichkeit untersucht. Sie werden bei Bedarf entsprechend ertüchtigt. Größere Ertüch- tigungsmaßnahmen im Gründungsbereich sind nicht erforderlich. Das Gebäude ist komplett vertikal und horizontal abzudichten. Der Fassadenputz wird bis auf den bereits sanierten Südflügel komplett abgeschlagen und durch einen neuen Putz nach denkmalpflegerischen Vorgaben ersetzt. Die bereits erneuerten Fenster im Südflügel und in einzelnen Fachkabinetten im Nordflügel bleiben erhalten. Alle anderen Fenster werden in Anlehnung des Südflügels in Holz erneuert. Die Gliederung, Aufteilung, Profilierung und Farbgebung entspricht der denkmalpflegerischen Ziel- stellung. Die Fenster der Aufenthaltsräume auf Ost-, Süd- und Westseite erhalten einen außen- liegenden Sonnenschutz.
6/8
Die vorhandenen Treppen bleiben in ihrer Form und Ausführung erhalten. Die Treppenräume werden entsprechend des Brandschutzkonzeptes als abgeschlossene Treppenräume ausgebil- det. Das Bestandsniveau Fertigfußboden wird gehalten bzw. im Nordflügel entsprechend der stati- schen Erfordernisse leicht angehoben. Der vorhandene Fußbodenaufbau wird komplett abge- brochen und erneuert. Die Klassenräume und Lehrerzimmer erhalten schallabsorbierende Decken und schallabsorbie- rende Wandflächen zur Verbesserung der Raumakustik. Um die Halligkeit der Flure zu minimie- ren, wird ein Akustikputz an der Decke aufgebracht. Die Türen zu den Klassenräumen werden den originalen Vorbildern und unter Beachtung der technischen Erfordernisse als Türen mit Holzfüllung nachgebaut. Die Türanlagen zu den WC-Räumen, zum Verbindungsflur Aula / Mensa und zu den Ausgängen bleiben erhalten. Diese Türen werden aufgearbeitet. Baubeschreibung Freiflächen Die Freiflächen bleiben im Wesentlichen erhalten bzw. werden nach der Sanierung wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt. Das betrifft insbesondere die gebäudenahen Freiflächen- anteile. Auf der Südseite des Südpavillons wird wegen der Abgrabungen für die Kellerfenster das Gelände neu modelliert und bepflanzt. Auf dem Schulhof sind einige Bäume geschädigt. Hier werden Ersatzpflanzungen getätigt. Nachhaltigkeit bzw. energetische Zielstellung Die denkmalgerechte Sanierung wird unter Beachtung wirtschaftlicher und energetischer Erfor- dernisse erfolgen. Die konstruktiven Möglichkeiten werden dabei durch den Denkmalstatus des Schulgebäudes vorgegeben. Das äußere Erscheinungsbild des Gebäudeensembles ist nicht zu verändern. Der Mindestwärmeschutz wird eingehalten. Bauausführung Der Start der Baumaßnahme ist mit Beginn der Sommerferien 2020 geplant. Die geplante Bau- zeit liegt bei 2,5 Jahren, so dass die Nutzungsaufnahme nach den Winterferien 2023 erfolgen kann. Die Sanierung und Wiederherstellung der Außenanlagen wird bis Sommer 2023 andauern. Der Schulbetrieb wird während der Bauzeit komplett ausgelagert. Die ebenfalls untersuchte Teilauslagerung des Schulbetriebes hätte eine Bauzeit von fünf Jahren zur Folge, was als nicht hinnehmbar verworfen wurde. Als angemessenes Auslagerungsobjekt steht einzig der Standort Terrassenufer zur Verfügung. Das Objekt steht ab Sommer 2020 zur Verfügung und definiert so den Baubeginn am Gymnasium Cotta. (Planerisch wäre ein Baubeginn bereits im Sommer 2019 möglich.) Folgemaßnahmen Nach Abschluss der Bauarbeiten sind keine Folgemaßnahmen erforderlich. Nutzerabstimmung Die Schulleitung wurde intensiv in die Erarbeitung der Aufgabenstellung sowie die Variantenun- tersuchungen einbezogen. Für alle nutzerbezogenen Themen erfolgt ein kontinuierlicher Einbe- zug in den Planungsprozess.
7/8
...
Finanzierung Die Gesamtkosten belaufen sich lt. Kostenberechnung auf 21 952 300 Euro (brutto). Darin ent- halten sind Kosten für die bewegliche Ausstattung in Höhe von 1 135 000 Euro. Zuzüglich der prognostizierten Baupreissteigerung auf das Jahr der Fertigstellung sind für dieses Vorhaben Kosten in Höhe von 22 352 539 Euro zu veranschlagen (brutto, mit Ausstattung). Das sonstige Projektrisiko wird gegenwärtig auf rund 1 341 150 Euro geschätzt. Sonstige Projektrisiken wer- den nicht im Haushalt veranschlagt. Für das Vorhaben wurden Fördermittel nach Förderrichtlinie Schulische Infrastruktur (FöRi SIF) beantragt. Der Fördersatz beträgt 40 v. H. (auf Baukosten ohne Baupreisindex, ohne Ausstat- tung). Der Zuwendungsbescheid steht noch aus. Im Doppelhaushalt 2017/2018 sowie im Finanzplan sind einschließlich der Überträge aus 2016 Gesamtausgaben in Höhe von 22 293 000 Euro eingestellt. Das Vorhaben ist daher gegenwärtig mit Eigenmitteln (bis auf eine „Finanzierungslücke“ von 60 000 Euro) ausfinanziert. Die Anpas- sung der Haushaltansätze erfolgt mit der Erarbeitung des Doppelhaushaltes 2019/2020 bzw. auf Grundlage eines rechtskräftigen Zuwendungsbescheides. Entsprechend Anlage 19 sind nach Abschluss der Maßnahme jährliche Betriebskosten in Höhe von rund 252 345 Euro zu erwarten. Aufgrund der gegenwärtigen Nutzung sind im Haushalt rund 217 200 Euro veranschlagt, sodass ein zusätzlicher Bedarf von 136 450 Euro ab 2021 be- steht. Entsprechend der einschlägigen haushaltrechtlichen Bestimmungen sind weiterhin die Ab- schreibung gemäß Anlage 19 im Haushalt zu veranschlagen. Anlagenverzeichnis: Anlage 01 – Luftbild Anlage 02 – Freianlagen / funktionale Gliederung Anlage 03 – Grundriss Kellergeschoss Anlage 04 – Grundriss Erdgeschoss Anlage 05 – Grundriss 1. Obergeschoss Anlage 06 – Grundriss 2. Obergeschoss Anlage 07 – Grundriss 3. Obergeschoss Anlage 08 – Grundriss 4. Obergeschoss Anlage 09 – Grundriss Dachgeschoss Anlage 10 – Ansicht von Westen Anlage 11 – Ansicht von Osten Anlage 12 – Ansicht von Norden Anlage 13 – Ansicht von Süden Anlage 14 – Visualisierung
8/8
Anlage 15 – Rahmenterminplan Anlage 16 – Kostenberechnung Anlage 17 – Betriebskosten Anlage 18 – Kosten- und Finanzierungsplan Anlage 19 – Berechnung Abschreibung Dirk Hilbert
Gymnasium Dresden - Cotta Gesamtsanierung und Freianlagen
Anlage 1
Landeshauptstadt Dresden
Gymnasium Dresden - Cotta Gesamtsanierung und Freianlagen
Anlage 2
Landeshauptstadt Dresden
Fahrradstellplätze
Gymnasium Dresden - Cotta Gesamtsanierung und Freianlagen
Anlage 3
Landeshauptstadt Dresden
Grundriss Kellergeschoss
Anlage 4
Landeshauptstadt Dresden
Grundriss Erdgeschoss
Anlage 5
Landeshauptstadt Dresden
Anlage 6
Landeshauptstadt Dresden
Anlage 7
Landeshauptstadt Dresden
Anlage 8
Landeshauptstadt Dresden
Anlage 9
Landeshauptstadt Dresden
Grundriss Dachgeschoss
Anlage 10
Landeshauptstadt Dresden
Gymnasium Dresden - Cotta Gesamtsanierung und Freianlagen
Anlage 11
Landeshauptstadt Dresden
Anlage 12
Landeshauptstadt Dresden
Anlage 13
Landeshauptstadt Dresden
Anlage 14
Landeshauptstadt Dresden
Anlage 15
Landeshauptstadt Dresden
Gymnasium Dresden - Cotta Gesamtsanierung und Freianlagen
Anlage 16
Landeshauptstadt Dresden
Kosten (brutto) KG 200 Herrichten und Erschließen 9.500 € KG 300 Bauwerk – Baukonstruktion 12.822.800 € KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen 2.869.730 € KG 500 Außenanlagen 1.035.695 € KG 600 Ausstattung (nur Fachbereiche) 170.000 € KG 600 Ausstattung (bewegliche und IT) 965.000 € KG 700 Baunebenkosten 4.079.575 € Gesamtkosten (gerundet) 21.952.300 €
Kosten mit Baupreissteigerung auf Fertigstellung 22.352.539 €
informativ - sonstige Risiken 1.341.152 €
Anlage 17
Landeshauptstadt Dresden
o Vorjahre
IST Übertrag aus 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Summe
veranschlagte Auszahlungen (SAP) GYM_Cotta_Gesamtsanierung_Schulgebä ude
A1 HI.4030054 07100000 78510000 0 0 200.000 500.000 1.500.000 7.800.000 11.700.000 21.700.000
Veränderung Auszahlungen* GYM_Cotta_Gesamtsanierung_Schulgebä ude
A2 70.400003.700. 007 78510000 62.703 530.297 0 0 0 0 0 593.000
Veränderung Auszahlungen* GYM_Cotta_Gesamtsanierung_Schulgebä ude
B HI.4030054 07100000 78510000 0 0 0 0 0 0 60.000 60.000
Summe Auszahlungen neu C= A1 + A2 + B 62.703 530.297 200.000 500.000 1.500.000 7.800.000 11.760.000 22.353.000 veranschlagte Einzahlungen (SAP) GYM_Cotta_Gesamtsanierung_Schulgebä ude
D HI.4030054 68110000 0 0 0 0 0 0 0 0
Veränderung Einzahlungen* GYM_Cotta_Gesamtsanierung_Schulgebä ude
E HI.4030054 68110000 0 0 0 0 0 0 0 0
Summe Einzahlungen neu F = D + E - 0 0 0 0 0 0 0 0
veranschlagte Eigenmittel (SAP) G = A1 - D 0 0 200.000 500.000 1.500.000 7.800.000 11.700.000 21.700.000
Eigenmittel neu (Planung) H = C - F 62.703 530.297 200.000 500.000 1.500.000 7.800.000 11.760.000 22.353.000
veranschlagte Verpflichtungsermächtigung (SAP) (2018 für 2019/2020/2021) HI.4030054 78510000 0 0 0 0 1.500.000 7.800.000 11.700.000 21.000.000
Gesamtkosten Baumaßnahme (ohne VOL-Ausstattung, mit Baupreisindex) nach vorliegender Kostenberechnung 21.217.539 Euro. Der Ausstattungsbedarf nach VOL beläuft sich auf: 1.135.000 Euro. Die prognostizierten Gesamtkosten (brutto, mit Baupreisindex) des Verhabens belaufen sich auf: 22.352.539 Euro. Insgesamt stellt die Landeshauptstadt Dresden 22.353.000 Euro Eigenmittel (einschließlich Ausstattung) zur Verfügung. Es wurden Fördermittel nach der FöRi Schulische Infrastruktur (Teil A) beantragt. Es werden für die Ausschreibungen für 2018-2021 insgesamt 21.000.000 Euro an Verpflichtungsermächtigungen benötigt. * Diese Veränderungen wird lediglich informativ dargestellt. Die Anpassung erfolgt mit der Erarbeitung des Doppelhaushaltes 2019/2020 und der Finanzplanung 2021-2023.
Betriebskosten Planungsdaten (DIN)
Betriebskosten Betriebskosten Alle Angabe in brutto.
NF: 5.998 m² BGF: 13.935,70 m² BRI a 46.400 m³ Gt 4)
Wärmeleistung 0,45 MW Elektrische Anschlußleistung ca. 100 kW
2 3 4 5 6 7 8
Ein- heit
Kosten/ NF
Verbrauch/ NF
(kWh/m²a) 5.1 Gebäudereinigung m² 85.016,00 33,7 - - 5 2 1 Abwasser m³ 2 06 6 545 24 2 6 2 670
Kostengruppe gemäß DIN 18960
1
5.2.1 Abwasser m 2,06 6.545,24 2,6 2.670 5.2.2 Trinkwasser m³ 2,14 6.799,42 2,7 2.670 5.2.3 Einleitungsgebühren Regenwasser m² 1.600,00 0,6 5.2 Abwasser und Wasser m³ 14.944,66 5,9 5.3 Wärme/Fernwärme/-kälte *) MWh 87.510,00 34,7 59 5.4 Strom kWh 36.890,00 14,6 5 5 W t H/L 3 800 00 1 55.5 Wartung H/L - 3.800,00 1,5 5.6 Wartung Elt-Anlagen 7.140,00 2,8 5.7 Wartung Wasser/ Abwasser - 2.100,00 0,8 5.8 Wartung/Pflege Außenanlagen
- 252.345,32 100% 5.9 Verkehrs- und Grünflächen - Summe 5.1 bis 5.8
Nachrichtliche Angaben der P lk t b i Ei t5.11 Sonstiges (BS-Türen) -
- 0,00 252.345,32
Summe 5.1 bis 5.11
Aufgestellt (ohne Bauunterhaltskosten)
Nutzende/hausverwaltende Dienststelle
(Datum, Unterschrift, Funktionsbezeichnung) 1) B i h i E lä t b i ht M t 7 *) Ni ht t ff d bitt t i h
g
NF = HNF + NNF 2) Hauptnutz-/ Nutzfläche nach DIN 277 als Bezugsgröße gemäß Bauwerkszuordnungskatalog sowie Kurzinformation und LAG-Datei
3) Bruttorauminhalt nach DIN 277
4) mittlere Gradtagszahl (s. VDI 2067)
1) Bezeichnung wie Erläuterungsbericht, Muster 7 *) Nichtzutreffendes bitte streichen
Gymnasium Dresden  Cotta Gesamtsanierung und Freianlagen
Anlage 18
Landeshauptstadt Dresden
Beitrag zu den entstehenden jährlichen Haushaltsbelastungen - § 24 Abs. 1 SäHO -
Bauwerk:
BRI a 10.694 m³
Gt 4)
Kosten/ Einh. (EUR)
Kosten/ Jahr (EUR/a)
5.1
Gebäudereinigung
LAP
5.10
LAP
5.11
EUR
EUR
Baunutzungskosten
EUR
13,737.29 [$€]
*) Nichtzutreffendes bitte streichen
NF = HNF + NNF
4) mittlere Gradtagszahl (s. VDI 2067)
Turnhalle
Baunutzungskosten
Bezeichnung
Beitrag zu den entstehenden jährlichen Haushaltsbelastungen - § 24 Abs. 1 SäHO -
Bauwerk:
BRI a 46.400 m³
Gt 4)
Kosten/ Einh. (EUR)
Kosten/ Jahr (EUR/a)
5.1
Gebäudereinigung
5.11
EUR
EUR
Baunutzungskosten
EUR
252,345.32 [$€]
*) Nichtzutreffendes bitte streichen
NF = HNF + NNF
4) mittlere Gradtagszahl (s. VDI 2067)
Tabelle3
Anlage 19
Landeshauptstadt Dresden
Kosten* gesamt in € Nutzungsdauer AfA pro Jahr in € Bestandsgebäude 19.781.605,00 50 395.632,10 Außenanlagen 1.035.695,00 25 41.427,80 Ausstattung 1.135.000,00 4 283.750,00 Baumaßnahme gesamt 21.952.300,00 720.809,90 *alle Kostenangaben lt. Kostenberechnung (brutto), ohne Baupreissteigerung Die Abschreibungen für die gesamte Baumaßnahme betragen in den Jahren nach Fertigstellung Jahre Betrag in € pro Jahr 1 bis 4 720.809,90 5 bis 25 437.059,90 26 bis 50 395.632,10
LANDESHAUPTSTADT DRESDEN
~1 zErl zStJI': J 19. JULI 2012 2Mz zU
pI~ ~ zK zV zA Wgl ~
jfJ ~' GZ :~ - Yc,t2.1P Kopie an
1 Termin: WV:K":"""'r_ • ~, tt I
Stadtrat (SR/043/2012)
Beschluss:
Allgemeiner Teil:
Der Begriff "Funktionalprogramm" wird aus der Vorlage gestrichen. Alle als Funktionalpro­ gramm bezeichneten Kapazitätsfestlegungen (abweichend vom Musterraumprogramm bzw. Festlegungen nach Fortschreibung Schulnetzplanung 2006, bei Grundschulen zusätzlich der Vereinbarung mit dem Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen zu Horten) werden als Aus­ nahme definiert und auf den Planungszeitraum beschränkt. Hierzu sind die Stellungnahmen der Schulleitungen einzuholen über maximale Dauer und erforderliche Bedingungen. Diese sind dem Stadtrat für die einzelnen Schulstandorte in einer gesonderten Informationsvorlage bis zum 30. Oktober 2012 zur Kenntnis zu geben. Der sich nach Ansetzung der Kapazitäten nach Schulnetzplan 2006 bzw. Musterraumprogramm ergebende Mehrbedarf an Schul­ standorten ist darzustellen und dem Stadtrat bis 30. Oktober 2012 zur Information vorzule­ gen.
Eine dauerhafte Doppelnutzung von naturwissenschaftlichen Fachräumen als Klassenräume wird ausgeschlossen.
Der Stadtrat würdigt den vorliegenden Entwurf des Schulnetzplanes. Damit ist die Landes­ hauptstadt Dresden handlungsfähig. Die zukünftig zweijährige Überprüfung der Pianvorga­ ben ermöglicht, flexibel auf neue Entwicklungen, wie z. B. Schülerprognosen oder die inklu­ sive Beschulung, zu reagieren. Vom Evaluierungsergebnis sind der Stadtrat, der Kreiseltern­ rat, der Stadtschülerrat und der Schulleiterbeirat rechtzeitig zu unterrichten. Der Evaluie­ rungsbericht trifft Aussagen zu notwendigen Änderungen der Schulnetzplanung in Form von Einzelbeschlüssen. Bei erheblichem Änderungsbedarf ist an Stelle des Evaluierungsberich­ tes eine Fortschreibung der Schulnetzplanung vorzulegen.
- 2 -
Grundsätzlich ist darauf hinzuwirken, dass bei Neubauten von Mittelschulen eine vierzügige Kapazität nicht unterschritten wird.
Grundsätzlich ist darauf hinzuwirken, dass bei Neubauten von Gymnasien eine fünfzügige Kapazität nicht unterschritten wird.
Planteil Grundschulen:
74. Grundschule: Im unmittelbaren Einzugsgebiet der 74. Grundschule ist ein öffentliches Bedürfnis zur Führung einer zweizügigen Grundschule gegeben. Die Oberbürgermeisterin wird daher beauftragt, Möglichkeiten zu prüfen, wie eine Erweiterung der Grundschule reali­ siert werden kann. Solange eine Erweiterung nicht möglich ist, wird die neu gegründete Grundschule Naußlitz als Alternative für Teile dieses Einzugsgebietes vorgehalten.
88. Grundschule: Der Standort der 88. Grundschule wird im Einzugsbereich verlagert.
Neugründung Grundschule Neustadt: Es soll geprüft werden, ob die Neugründung der Grundschule bereits für das Schuljahr 2017/2018 erfolgen kann.
Ehemalige 79. Mittelschule Lockwitz: Die Liegenschaft verbleibt als möglicher Grundschul­ standort im Bestand der Landeshauptstadt Dresden, um auf Veränderungen der Schüler­ prognosen angemessen reagieren zu können.
Für die Grundschulbezirke Blasewitz 1 und 2 ist ein weiterer Grundschulstandort zu prüfen und die Option einer Grundschule am Standort Altenberger Straße 83 offenzuhalten. Über den Zwischenstand ist der OBR Blasewitz und der Stadtrat bis zum 30. September 2013 zu informieren (im Zusammenhang mit der Entwicklung Schülerzahlen, der Kapazität freier Trä­ ger).
Planteil Förderschulen:
Planteil Mittelschulen:
88. Mittelschule: Die 88. Mittelschule bleibt am derzeitigen Standort erhalten.
Mittelschule Weißig: Die Klassenbildung an der Mittelschule Weißig erfolgt bedarfsgerecht. Die vorgesehene Sanierung soll in solchen Situationen auch eine dreizügige Klassenbildung ermöglichen.
Planteil Gymnasien:
Vitzthum-Gymnasium, Bertold Brecht Gymnasium, Gymnasium Dresden Bühlau: Eine Erhöhung der Zügigkeit findet nur bei entsprechenden Erweiterungen statt.
- 3-
Planteil Berufsschulen:
Die Landeshauptstadt Dresden strebt mittelfristig die Schaffung eines neuen zentralen gro­ ßen Berufsschulzentrums in der Dresdner Innenstadt an. Das Berufsschulzentrum soll in verkehrsgünstiger Lage so gestaltet sein, das es in der Lage ist, die sich ständig verändern­ den Anforderungen an die berufliche Bildung zu erfüllen, flexibel auf neue Berufsbilder, Be­ darfe, Neigungen und Interessen zu reagieren und die demographische Entwicklung abzu­ bilden. Dabei sollen bei der Ausrichtung und Planung neben den fachlichen Anforderungen auch die Auswirkungen der aktuellen Änderungen bei landesrechtlich geregelten Berufen in der schulischen Berufsausbildung berücksichtigt sowie die seit 2006 geplanten Zusammen­ legungen von Berufsschulen, die Schließungen von AußensteIlen und der bauliche Zustand der vorhandenen Berufsschulen geprüft werden. Die frei werdenden Schulgebäude bleiben dabei als Kapazitätsreserven für alle Schularten im Bestand der Landeshauptstadt Dresden.
Begleitbeschlüsse:
Prämissen:
Es ist eine Schulbauleitlinie für Dresden zu entwickeln. Diese enthält insbesondere Raum­ und Flächenempfehlungen zu jeder Schulart und -größe. Künftige Schulneubauten und künf­ tige Schulnetzplanungen richten sich an den Zielen der Dresdner Schulbauleitlinie aus.
Beim Neubau von Schulen ist auf eine angemessene Raumkapazität für die Schülerspeisung zu achten.
Alle Maßnahmen des Schulhausbaues, die sich aus diesem Schulnetzplan ableiten und der Erfüllung der kommunalen Pflichtaufgabe zur Absicherung der Schulkapazitäten dienen, sind mit einer herausgehobenen Priorität im kommenden Haushalt sowie in der mittelfristigen Fi­ nanzplanung insbesondere vor allen anderen Aufgaben und Investitionen, die keine kommu­ nalen Pflichtaufgaben sind, einzuordnen.
Hausmitteilung
Dresden. i;)iG2qeiJ'
GZ:
Bearbeiten
Telefon:
Sitz:
E-Mail:
Datum:
BMB
Stellungnahme zur Vorlage V1980/17 Gymnasium Dresden-Cotta, Cossebauder Straße 35 In 01157 Dresden - Gesamtsanierung Schulgebäude sowie Anpassung und Neugestaltung der Freianlagen
Sehr geehrter Herr Voqohann,
diegenannteVorlage wird zur Kenntnis genommen. Auf Grund der hohen Schöleranzahl des sechszügigen Gymnasiums und der langen Wege, sollte im vierten Obergeschoss, in der Nähe der Mediathek, ein weiteres Beh. WC eingeordnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Vorlagendokumente