... Landeshauptstadt Dresden Der Oberbürgermeister Vorlage Nr.: V1980/17 Datum: 14. November 2017 Vorlage Beratungsfolge Dienstberatung des Oberbürgermeisters nicht öffentlich beratend Ältestenrat nicht öffentlich beratend Ausschuss für Bildung (Eigenbetrieb Kin- dertageseinrichtungen) nicht öffentlich 1. Lesung (federführend) Ortsbeirat Cotta öffentlich beratend Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften nicht öffentlich beratend Ausschuss für Finanzen nicht öffentlich beratend Ausschuss für Bildung (Eigenbetrieb Kin- dertageseinrichtungen) nicht öffentlich beratend (federführend) Stadtrat öffentlich beschließend Zuständig: GB Bildung und Jugend Gegenstand: Gymnasium Dresden Cotta, Cossebauder Straße 35 in 01157 Dresden - Gesamtsanierung Schulgebäude sowie Anpassung und Neugestaltung der Freianlagen Beschlussvorschlag: 1. Der Stadtrat beschließt die weitere Planung und Durchführung des Bauvorhabens „Gymnasi- um Dresden Cotta, Cossebauder Straße 35 in 01157 Dresden - Gesamtsanierung Schulgebäu- de sowie Anpassung und Neugestaltung der Freianlagen“. 2. Das Vorhaben wird als Fördervorhaben geführt. Die Anpassung der Ein- und Auszahlungsan- sätze erfolgt mit der Erarbeitung des Doppelhaushaltes 2019/2020 bzw. auf Grundlage eines rechtskräftigen Zuwendungsbescheides.
Vorlage Beratungsfolge Dienstberatung des Oberbürgermeisters nicht
öffentlich beratend Ältestenrat nicht öffentlich beratend Ausschuss
für Bildung (Eigenbetrieb Kin- dertageseinrichtungen)
nicht öffentlich 1. Lesung (federführend)
Ortsbeirat Cotta öffentlich beratend Ausschuss für
Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften
nicht öffentlich beratend
nicht öffentlich beratend (federführend)
um Dresden Cotta, Cossebauder Straße 35 in 01157 Dresden -
Gesamtsanierung Schulgebäu- de sowie Anpassung und Neugestaltung
der Freianlagen“.
2. Das Vorhaben wird als Fördervorhaben geführt. Die Anpassung der
Ein- und Auszahlungsan-
sätze erfolgt mit der Erarbeitung des Doppelhaushaltes 2019/2020
bzw. auf Grundlage eines rechtskräftigen
Zuwendungsbescheides.
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...
3. Im Rahmen der Erarbeitung des Doppelhaushaltes 2019/2020 und der
Finanzplanung sind ab 2023 für das Schulgebäude in Abänderung der
bisherigen Veranschlagung jährliche Betriebs- kosten in Höhe von
252 345 Euro und Abschreibungen entsprechend Anlage 19 zu veran-
schlagen.
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Begründung: Kurztext: Das denkmalgeschützte Schulgebäude des
Gymnasiums Dresden-Cotta soll grundstän- dig saniert und
modernisiert werden. Mit dem Vorhaben verbindet sich eine
funktionale Neuord- nung des Schulgebäudes, so dass bedarfsgerecht
eine sechszügige Klassenbildung möglich ist. Nach Abschluss der
Baumaßnahmen erfolgt die Sanierung und teilweise Neugestaltung der
Au- ßenanlagen. Der Schulbetrieb wird während der
Sanierungsarbeiten komplett ausgelagert. Der Baubeginn erfolgt im
Juli 2020, die Fertigstellung des Gesamtvorhabens wird für Juli
2023 avisiert. Ausgangslage/Bedarfsbeschreibung Der Stadtrat der
Landeshauptstadt Dresden hat am 12. Juli 2012 die Fortschreibung
der Schul- netzplanung der Landeshauptstadt Dresden, Planteile:
Grundschulen, Mittelschulen, Gymnasi- en, berufsbildende Schulen,
Förderschulen, Schulen des zweiten Bildungsweges und Schulen in
nichtkommunaler Trägerschaft beschlossen. Das Gymnasium
Dresden-Cotta ist entsprechend der Fortschreibung des
Schulnetzplanes ein langfristig gesicherter Schulstandort. Der
Gymnasi- alstandort ist bedarfsgerecht zu einem sechszügig
führbaren Standort zu entwickeln. In einer vorangegangen
Baumaßnahme wurde bereits eine Vier-Feld-Sporthalle errichtet.
Derzeit erfolgt der Umbau der alten Sporthallen zu einer Mensa
sowie einer Aula. Mit Abschluss der Sanierung des Schulgebäudes
sind am Standort keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
Allgemein/Lage Im Jahre 1869 wurde die erste Cottaer Schule mit 138
Schülern, einem Lehrer und einem Klas- senzimmer eingeweiht (Teil
Nordflügel). 1903 bis 1911 erfolgte der Bau des Schulgebäudes nach
Entwürfen von Hans Erlwein als Erweiterung der 34. Bezirksschule
(Erweiterung um Teil Nord- flügel, Mittel- und Südflügel sowie
Turnhalle). Das Schulgebäude wurde im 2. Weltkrieg teilwei- se
stark zerstört. Besonders das Dach des Mittelflügels wurde stark in
Mitleidenschaft gezogen. Der Schulbetrieb begann im Oktober 1949
nach Instandsetzung bzw. Wiederaufbau der Schule. Seit 1992
befindet sich das Gymnasium Dresden Cotta im Gebäude. 1994 - 2003
erfolgten klei- nere Baumaßnahmen. 2005 - 2007 erfolgten die
Sanierung des Südflügels nach denkmalpflege- rischen
Gesichtspunkten und der Einbau eines Aufzuges im südlichen
Treppenhaus. Städtebauliche Einordnung Auf dem Schulstandort
befinden sich drei Gebäude mit den dazugehörigen Sport- und
Freiflä- chen:
das Bestandsschulgebäude des Gymnasiums (TO2)
die zweigeschossige Bestandsturnhalle (TO1)
die Vierfeld-Schulsporthalle mit Baujahr 2014 Bei dieser Maßnahme
geht es um die Modernisierung und den Umbau des Schulgebäudes
(TO2). Der Umbau der ehemaligen Turnhalle (TO1) und die neue
Sporthalle sind nicht Bestand- teil dieser Maßnahme. Sie sind
jedoch bei der Bearbeitung zu beachten. Der Gebäudekomplex ist
verkehrstechnisch (ÖPNV) sehr günstig gelegen. Die Anbindung
erfolgt durch zwei Straßenbahnlinien und drei Buslinien.
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Baubeschreibung Schulgebäude Das historische Gebäudeensemble des
Gymnasiums Cotta steht unter Denkmalsschutz. Das Schulgebäude ist
voll unterkellert und verfügt über fünf Vollgeschosse. Der
Bauzustand des Gebäudes ist solide, aber nutzungs- und
altersbedingt schadhaft. Es herrscht ein mangelhafter Bauzustand,
viele Bauteile sind durch die langjährige Nutzung verschlissen bzw.
defekt. Dies gilt insbesondere auch für die haustechnischen
Anlagen. Die haustechnischen Anlagen sind veraltet und müssen
erneuert werden. Ein Personenaufzug ist vorhanden und kann weiter
genutzt wer- den. Aufgrund der geplanten sechszügigen Nutzung des
Schulgebäudes macht sich eine funktio- nale Neuordnung
erforderlich. Die Grundstruktur des Gebäudes bleibt erhalten. Die
Dachformen und die Fassaden werden nach den historischen
Grundformen wiederhergestellt (in Anlehnung an die Sanierung des
Süd- flügels). Bei der Errichtung des Gymnasiums gab es jeweils
einen Eingang für Jungen und einen weiteren für die Mädchen. Jetzt
ist im markanten Mittelrisalit ein neuer, repräsentativer
Haupteingang geplant, welcher sich der Fassadenstruktur des
Bestandes unterordnet. Zu beiden Seiten des Einganges befinden sich
die Mehrzweckräume. Die Verteilung der Schüler erfolgt vom Foyer
nach beiden Seiten zu den historischen Treppenhallen bzw.
Treppenräumen von Erlwein. Das Gebäude erhält im Mittelteil ein
neues Dach analog der historischen Dachlandschaft von Erlwein.
Dieser Teil des Daches wird mit einer Biberschwanzkronendeckung
gedeckt. Das bereits neugedeckte Dach des Südflügels
(Kronendeckung) und der Teil des alten Schulgebäudes (Biber-
schwanzdoppeldeckung) bleiben in ihrer Grundform erhalten. Im
Dachgeschoss des Südflügels wird die Schulbibliothek bzw. Mediathek
eingeordnet. Dafür werden neue Schleppgauben in Anlehnung an die
Erlwein-Gauben für die Belichtung der Bibliothek eingebaut. Im
Kellerbereich des Mittel- und Südflügels entstehen GTA-Räume und
Inklusionsbereiche. Auf der Südseite wird das Geländeniveau
abgesenkt, um eine bessere Belichtung zu gewährleisten. Die
weiteren Bereiche sind für eine schulische Nutzung nicht
ausbaufähig. Alle vorhandenen Deckenarten und -systeme wurden
hinsichtlich ihrer Tragfähigkeit und Ge- brauchstauglichkeit
untersucht. Sie werden bei Bedarf entsprechend ertüchtigt. Größere
Ertüch- tigungsmaßnahmen im Gründungsbereich sind nicht
erforderlich. Das Gebäude ist komplett vertikal und horizontal
abzudichten. Der Fassadenputz wird bis auf den bereits sanierten
Südflügel komplett abgeschlagen und durch einen neuen Putz nach
denkmalpflegerischen Vorgaben ersetzt. Die bereits erneuerten
Fenster im Südflügel und in einzelnen Fachkabinetten im Nordflügel
bleiben erhalten. Alle anderen Fenster werden in Anlehnung des
Südflügels in Holz erneuert. Die Gliederung, Aufteilung,
Profilierung und Farbgebung entspricht der denkmalpflegerischen
Ziel- stellung. Die Fenster der Aufenthaltsräume auf Ost-, Süd- und
Westseite erhalten einen außen- liegenden Sonnenschutz.
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Die vorhandenen Treppen bleiben in ihrer Form und Ausführung
erhalten. Die Treppenräume werden entsprechend des
Brandschutzkonzeptes als abgeschlossene Treppenräume ausgebil- det.
Das Bestandsniveau Fertigfußboden wird gehalten bzw. im Nordflügel
entsprechend der stati- schen Erfordernisse leicht angehoben. Der
vorhandene Fußbodenaufbau wird komplett abge- brochen und erneuert.
Die Klassenräume und Lehrerzimmer erhalten schallabsorbierende
Decken und schallabsorbie- rende Wandflächen zur Verbesserung der
Raumakustik. Um die Halligkeit der Flure zu minimie- ren, wird ein
Akustikputz an der Decke aufgebracht. Die Türen zu den
Klassenräumen werden den originalen Vorbildern und unter Beachtung
der technischen Erfordernisse als Türen mit Holzfüllung nachgebaut.
Die Türanlagen zu den WC-Räumen, zum Verbindungsflur Aula / Mensa
und zu den Ausgängen bleiben erhalten. Diese Türen werden
aufgearbeitet. Baubeschreibung Freiflächen Die Freiflächen bleiben
im Wesentlichen erhalten bzw. werden nach der Sanierung wieder in
den ursprünglichen Zustand versetzt. Das betrifft insbesondere die
gebäudenahen Freiflächen- anteile. Auf der Südseite des
Südpavillons wird wegen der Abgrabungen für die Kellerfenster das
Gelände neu modelliert und bepflanzt. Auf dem Schulhof sind einige
Bäume geschädigt. Hier werden Ersatzpflanzungen getätigt.
Nachhaltigkeit bzw. energetische Zielstellung Die denkmalgerechte
Sanierung wird unter Beachtung wirtschaftlicher und energetischer
Erfor- dernisse erfolgen. Die konstruktiven Möglichkeiten werden
dabei durch den Denkmalstatus des Schulgebäudes vorgegeben. Das
äußere Erscheinungsbild des Gebäudeensembles ist nicht zu
verändern. Der Mindestwärmeschutz wird eingehalten. Bauausführung
Der Start der Baumaßnahme ist mit Beginn der Sommerferien 2020
geplant. Die geplante Bau- zeit liegt bei 2,5 Jahren, so dass die
Nutzungsaufnahme nach den Winterferien 2023 erfolgen kann. Die
Sanierung und Wiederherstellung der Außenanlagen wird bis Sommer
2023 andauern. Der Schulbetrieb wird während der Bauzeit komplett
ausgelagert. Die ebenfalls untersuchte Teilauslagerung des
Schulbetriebes hätte eine Bauzeit von fünf Jahren zur Folge, was
als nicht hinnehmbar verworfen wurde. Als angemessenes
Auslagerungsobjekt steht einzig der Standort Terrassenufer zur
Verfügung. Das Objekt steht ab Sommer 2020 zur Verfügung und
definiert so den Baubeginn am Gymnasium Cotta. (Planerisch wäre ein
Baubeginn bereits im Sommer 2019 möglich.) Folgemaßnahmen Nach
Abschluss der Bauarbeiten sind keine Folgemaßnahmen erforderlich.
Nutzerabstimmung Die Schulleitung wurde intensiv in die Erarbeitung
der Aufgabenstellung sowie die Variantenun- tersuchungen
einbezogen. Für alle nutzerbezogenen Themen erfolgt ein
kontinuierlicher Einbe- zug in den Planungsprozess.
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...
Finanzierung Die Gesamtkosten belaufen sich lt. Kostenberechnung
auf 21 952 300 Euro (brutto). Darin ent- halten sind Kosten für die
bewegliche Ausstattung in Höhe von 1 135 000 Euro. Zuzüglich der
prognostizierten Baupreissteigerung auf das Jahr der Fertigstellung
sind für dieses Vorhaben Kosten in Höhe von 22 352 539 Euro zu
veranschlagen (brutto, mit Ausstattung). Das sonstige Projektrisiko
wird gegenwärtig auf rund 1 341 150 Euro geschätzt. Sonstige
Projektrisiken wer- den nicht im Haushalt veranschlagt. Für das
Vorhaben wurden Fördermittel nach Förderrichtlinie Schulische
Infrastruktur (FöRi SIF) beantragt. Der Fördersatz beträgt 40 v. H.
(auf Baukosten ohne Baupreisindex, ohne Ausstat- tung). Der
Zuwendungsbescheid steht noch aus. Im Doppelhaushalt 2017/2018
sowie im Finanzplan sind einschließlich der Überträge aus 2016
Gesamtausgaben in Höhe von 22 293 000 Euro eingestellt. Das
Vorhaben ist daher gegenwärtig mit Eigenmitteln (bis auf eine
„Finanzierungslücke“ von 60 000 Euro) ausfinanziert. Die Anpas-
sung der Haushaltansätze erfolgt mit der Erarbeitung des
Doppelhaushaltes 2019/2020 bzw. auf Grundlage eines rechtskräftigen
Zuwendungsbescheides. Entsprechend Anlage 19 sind nach Abschluss
der Maßnahme jährliche Betriebskosten in Höhe von rund 252 345 Euro
zu erwarten. Aufgrund der gegenwärtigen Nutzung sind im Haushalt
rund 217 200 Euro veranschlagt, sodass ein zusätzlicher Bedarf von
136 450 Euro ab 2021 be- steht. Entsprechend der einschlägigen
haushaltrechtlichen Bestimmungen sind weiterhin die Ab- schreibung
gemäß Anlage 19 im Haushalt zu veranschlagen. Anlagenverzeichnis:
Anlage 01 – Luftbild Anlage 02 – Freianlagen / funktionale
Gliederung Anlage 03 – Grundriss Kellergeschoss Anlage 04 –
Grundriss Erdgeschoss Anlage 05 – Grundriss 1. Obergeschoss Anlage
06 – Grundriss 2. Obergeschoss Anlage 07 – Grundriss 3.
Obergeschoss Anlage 08 – Grundriss 4. Obergeschoss Anlage 09 –
Grundriss Dachgeschoss Anlage 10 – Ansicht von Westen Anlage 11 –
Ansicht von Osten Anlage 12 – Ansicht von Norden Anlage 13 –
Ansicht von Süden Anlage 14 – Visualisierung
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Anlage 15 – Rahmenterminplan Anlage 16 – Kostenberechnung Anlage 17
– Betriebskosten Anlage 18 – Kosten- und Finanzierungsplan Anlage
19 – Berechnung Abschreibung Dirk Hilbert
Gymnasium Dresden - Cotta Gesamtsanierung und Freianlagen
Anlage 1
Landeshauptstadt Dresden
Gymnasium Dresden - Cotta Gesamtsanierung und Freianlagen
Anlage 2
Landeshauptstadt Dresden
Fahrradstellplätze
Gymnasium Dresden - Cotta Gesamtsanierung und Freianlagen
Anlage 3
Landeshauptstadt Dresden
Grundriss Kellergeschoss
Anlage 4
Landeshauptstadt Dresden
Grundriss Erdgeschoss
Anlage 5
Landeshauptstadt Dresden
Anlage 6
Landeshauptstadt Dresden
Anlage 7
Landeshauptstadt Dresden
Anlage 8
Landeshauptstadt Dresden
Anlage 9
Landeshauptstadt Dresden
Grundriss Dachgeschoss
Anlage 10
Landeshauptstadt Dresden
Gymnasium Dresden - Cotta Gesamtsanierung und Freianlagen
Anlage 11
Landeshauptstadt Dresden
Anlage 12
Landeshauptstadt Dresden
Anlage 13
Landeshauptstadt Dresden
Anlage 14
Landeshauptstadt Dresden
Anlage 15
Landeshauptstadt Dresden
Gymnasium Dresden - Cotta Gesamtsanierung und Freianlagen
Anlage 16
Landeshauptstadt Dresden
Kosten (brutto) KG 200 Herrichten und Erschließen 9.500 € KG 300
Bauwerk – Baukonstruktion 12.822.800 € KG 400 Bauwerk – Technische
Anlagen 2.869.730 € KG 500 Außenanlagen 1.035.695 € KG 600
Ausstattung (nur Fachbereiche) 170.000 € KG 600 Ausstattung
(bewegliche und IT) 965.000 € KG 700 Baunebenkosten 4.079.575 €
Gesamtkosten (gerundet) 21.952.300 €
Kosten mit Baupreissteigerung auf Fertigstellung 22.352.539 €
informativ - sonstige Risiken 1.341.152 €
Anlage 17
Landeshauptstadt Dresden
o Vorjahre
IST Übertrag aus 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan
2021 Summe
veranschlagte Auszahlungen (SAP)
GYM_Cotta_Gesamtsanierung_Schulgebä ude
A1 HI.4030054 07100000 78510000 0 0 200.000 500.000 1.500.000
7.800.000 11.700.000 21.700.000
Veränderung Auszahlungen* GYM_Cotta_Gesamtsanierung_Schulgebä
ude
A2 70.400003.700. 007 78510000 62.703 530.297 0 0 0 0 0
593.000
Veränderung Auszahlungen* GYM_Cotta_Gesamtsanierung_Schulgebä
ude
B HI.4030054 07100000 78510000 0 0 0 0 0 0 60.000 60.000
Summe Auszahlungen neu C= A1 + A2 + B 62.703 530.297 200.000
500.000 1.500.000 7.800.000 11.760.000 22.353.000 veranschlagte
Einzahlungen (SAP) GYM_Cotta_Gesamtsanierung_Schulgebä ude
D HI.4030054 68110000 0 0 0 0 0 0 0 0
Veränderung Einzahlungen* GYM_Cotta_Gesamtsanierung_Schulgebä
ude
E HI.4030054 68110000 0 0 0 0 0 0 0 0
Summe Einzahlungen neu F = D + E - 0 0 0 0 0 0 0 0
veranschlagte Eigenmittel (SAP) G = A1 - D 0 0 200.000 500.000
1.500.000 7.800.000 11.700.000 21.700.000
Eigenmittel neu (Planung) H = C - F 62.703 530.297 200.000 500.000
1.500.000 7.800.000 11.760.000 22.353.000
veranschlagte Verpflichtungsermächtigung (SAP) (2018 für
2019/2020/2021) HI.4030054 78510000 0 0 0 0 1.500.000 7.800.000
11.700.000 21.000.000
Gesamtkosten Baumaßnahme (ohne VOL-Ausstattung, mit Baupreisindex)
nach vorliegender Kostenberechnung 21.217.539 Euro. Der
Ausstattungsbedarf nach VOL beläuft sich auf: 1.135.000 Euro. Die
prognostizierten Gesamtkosten (brutto, mit Baupreisindex) des
Verhabens belaufen sich auf: 22.352.539 Euro. Insgesamt stellt die
Landeshauptstadt Dresden 22.353.000 Euro Eigenmittel
(einschließlich Ausstattung) zur Verfügung. Es wurden Fördermittel
nach der FöRi Schulische Infrastruktur (Teil A) beantragt. Es
werden für die Ausschreibungen für 2018-2021 insgesamt 21.000.000
Euro an Verpflichtungsermächtigungen benötigt. * Diese
Veränderungen wird lediglich informativ dargestellt. Die Anpassung
erfolgt mit der Erarbeitung des Doppelhaushaltes 2019/2020 und der
Finanzplanung 2021-2023.
Betriebskosten Planungsdaten (DIN)
Betriebskosten Betriebskosten Alle Angabe in brutto.
NF: 5.998 m² BGF: 13.935,70 m² BRI a 46.400 m³ Gt 4)
Wärmeleistung 0,45 MW Elektrische Anschlußleistung ca. 100 kW
2 3 4 5 6 7 8
Ein- heit
Kosten/ NF
Verbrauch/ NF
(kWh/m²a) 5.1 Gebäudereinigung m² 85.016,00 33,7 - - 5 2 1 Abwasser
m³ 2 06 6 545 24 2 6 2 670
Kostengruppe gemäß DIN 18960
1
5.2.1 Abwasser m 2,06 6.545,24 2,6 2.670 5.2.2 Trinkwasser m³ 2,14
6.799,42 2,7 2.670 5.2.3 Einleitungsgebühren Regenwasser m²
1.600,00 0,6 5.2 Abwasser und Wasser m³ 14.944,66 5,9 5.3
Wärme/Fernwärme/-kälte *) MWh 87.510,00 34,7 59 5.4 Strom kWh
36.890,00 14,6 5 5 W t H/L 3 800 00 1 55.5 Wartung H/L - 3.800,00
1,5 5.6 Wartung Elt-Anlagen 7.140,00 2,8 5.7 Wartung Wasser/
Abwasser - 2.100,00 0,8 5.8 Wartung/Pflege Außenanlagen
- 252.345,32 100% 5.9 Verkehrs- und Grünflächen - Summe 5.1 bis
5.8
Nachrichtliche Angaben der P lk t b i Ei t5.11 Sonstiges (BS-Türen)
-
- 0,00 252.345,32
Summe 5.1 bis 5.11
Aufgestellt (ohne Bauunterhaltskosten)
Nutzende/hausverwaltende Dienststelle
(Datum, Unterschrift, Funktionsbezeichnung) 1) B i h i E lä t b i
ht M t 7 *) Ni ht t ff d bitt t i h
g
NF = HNF + NNF 2) Hauptnutz-/ Nutzfläche nach DIN 277 als
Bezugsgröße gemäß Bauwerkszuordnungskatalog sowie Kurzinformation
und LAG-Datei
3) Bruttorauminhalt nach DIN 277
4) mittlere Gradtagszahl (s. VDI 2067)
1) Bezeichnung wie Erläuterungsbericht, Muster 7 *)
Nichtzutreffendes bitte streichen
Gymnasium Dresden Cotta
Gesamtsanierung und Freianlagen
Anlage 18
Landeshauptstadt Dresden
Beitrag zu den entstehenden jährlichen Haushaltsbelastungen - § 24
Abs. 1 SäHO -
Bauwerk:
BRI a 10.694 m³
Gt 4)
Kosten/ Einh. (EUR)
Kosten/ Jahr (EUR/a)
5.1
Gebäudereinigung
LAP
5.10
LAP
5.11
EUR
EUR
Baunutzungskosten
EUR
13,737.29 [$€]
*) Nichtzutreffendes bitte streichen
NF = HNF + NNF
4) mittlere Gradtagszahl (s. VDI 2067)
Turnhalle
Baunutzungskosten
Bezeichnung
Beitrag zu den entstehenden jährlichen Haushaltsbelastungen - § 24
Abs. 1 SäHO -
Bauwerk:
BRI a 46.400 m³
Gt 4)
Kosten/ Einh. (EUR)
Kosten/ Jahr (EUR/a)
5.1
Gebäudereinigung
5.11
EUR
EUR
Baunutzungskosten
EUR
252,345.32 [$€]
*) Nichtzutreffendes bitte streichen
NF = HNF + NNF
4) mittlere Gradtagszahl (s. VDI 2067)
Tabelle3
Anlage 19
Landeshauptstadt Dresden
Kosten* gesamt in € Nutzungsdauer AfA pro Jahr in € Bestandsgebäude
19.781.605,00 50 395.632,10 Außenanlagen 1.035.695,00 25 41.427,80
Ausstattung 1.135.000,00 4 283.750,00 Baumaßnahme gesamt
21.952.300,00 720.809,90 *alle Kostenangaben lt. Kostenberechnung
(brutto), ohne Baupreissteigerung Die Abschreibungen für die
gesamte Baumaßnahme betragen in den Jahren nach Fertigstellung
Jahre Betrag in € pro Jahr 1 bis 4 720.809,90 5 bis 25 437.059,90
26 bis 50 395.632,10
LANDESHAUPTSTADT DRESDEN
~1 zErl zStJI': J 19. JULI 2012 2Mz zU
pI~ ~ zK zV zA Wgl ~
jfJ ~' GZ :~ - Yc,t2.1P Kopie an
1 Termin: WV:K":"""'r_ • ~, tt I
Stadtrat (SR/043/2012)
Beschluss:
Allgemeiner Teil:
Der Begriff "Funktionalprogramm" wird aus der Vorlage gestrichen.
Alle als Funktionalpro gramm bezeichneten Kapazitätsfestlegungen
(abweichend vom Musterraumprogramm bzw. Festlegungen nach
Fortschreibung Schulnetzplanung 2006, bei Grundschulen zusätzlich
der Vereinbarung mit dem Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen zu
Horten) werden als Aus nahme definiert und auf den
Planungszeitraum beschränkt. Hierzu sind die Stellungnahmen der
Schulleitungen einzuholen über maximale Dauer und erforderliche
Bedingungen. Diese sind dem Stadtrat für die einzelnen
Schulstandorte in einer gesonderten Informationsvorlage bis zum 30.
Oktober 2012 zur Kenntnis zu geben. Der sich nach Ansetzung der
Kapazitäten nach Schulnetzplan 2006 bzw. Musterraumprogramm
ergebende Mehrbedarf an Schul standorten ist darzustellen und dem
Stadtrat bis 30. Oktober 2012 zur Information vorzule gen.
Eine dauerhafte Doppelnutzung von naturwissenschaftlichen
Fachräumen als Klassenräume wird ausgeschlossen.
Der Stadtrat würdigt den vorliegenden Entwurf des Schulnetzplanes.
Damit ist die Landes hauptstadt Dresden handlungsfähig. Die
zukünftig zweijährige Überprüfung der Pianvorga ben ermöglicht,
flexibel auf neue Entwicklungen, wie z. B. Schülerprognosen oder
die inklu sive Beschulung, zu reagieren. Vom Evaluierungsergebnis
sind der Stadtrat, der Kreiseltern rat, der Stadtschülerrat und
der Schulleiterbeirat rechtzeitig zu unterrichten. Der Evaluie
rungsbericht trifft Aussagen zu notwendigen Änderungen der
Schulnetzplanung in Form von Einzelbeschlüssen. Bei erheblichem
Änderungsbedarf ist an Stelle des Evaluierungsberich tes eine
Fortschreibung der Schulnetzplanung vorzulegen.
- 2 -
Grundsätzlich ist darauf hinzuwirken, dass bei Neubauten von
Mittelschulen eine vierzügige Kapazität nicht unterschritten
wird.
Grundsätzlich ist darauf hinzuwirken, dass bei Neubauten von
Gymnasien eine fünfzügige Kapazität nicht unterschritten
wird.
Planteil Grundschulen:
74. Grundschule: Im unmittelbaren Einzugsgebiet der 74. Grundschule
ist ein öffentliches Bedürfnis zur Führung einer zweizügigen
Grundschule gegeben. Die Oberbürgermeisterin wird daher beauftragt,
Möglichkeiten zu prüfen, wie eine Erweiterung der Grundschule
reali siert werden kann. Solange eine Erweiterung nicht möglich
ist, wird die neu gegründete Grundschule Naußlitz als Alternative
für Teile dieses Einzugsgebietes vorgehalten.
88. Grundschule: Der Standort der 88. Grundschule wird im
Einzugsbereich verlagert.
Neugründung Grundschule Neustadt: Es soll geprüft werden, ob die
Neugründung der Grundschule bereits für das Schuljahr 2017/2018
erfolgen kann.
Ehemalige 79. Mittelschule Lockwitz: Die Liegenschaft verbleibt als
möglicher Grundschul standort im Bestand der Landeshauptstadt
Dresden, um auf Veränderungen der Schüler prognosen angemessen
reagieren zu können.
Für die Grundschulbezirke Blasewitz 1 und 2 ist ein weiterer
Grundschulstandort zu prüfen und die Option einer Grundschule am
Standort Altenberger Straße 83 offenzuhalten. Über den
Zwischenstand ist der OBR Blasewitz und der Stadtrat bis zum 30.
September 2013 zu informieren (im Zusammenhang mit der Entwicklung
Schülerzahlen, der Kapazität freier Trä ger).
Planteil Förderschulen:
Planteil Mittelschulen:
88. Mittelschule: Die 88. Mittelschule bleibt am derzeitigen
Standort erhalten.
Mittelschule Weißig: Die Klassenbildung an der Mittelschule Weißig
erfolgt bedarfsgerecht. Die vorgesehene Sanierung soll in solchen
Situationen auch eine dreizügige Klassenbildung ermöglichen.
Planteil Gymnasien:
Vitzthum-Gymnasium, Bertold Brecht Gymnasium, Gymnasium Dresden
Bühlau: Eine Erhöhung der Zügigkeit findet nur bei entsprechenden
Erweiterungen statt.
- 3-
Planteil Berufsschulen:
Die Landeshauptstadt Dresden strebt mittelfristig die Schaffung
eines neuen zentralen gro ßen Berufsschulzentrums in der Dresdner
Innenstadt an. Das Berufsschulzentrum soll in verkehrsgünstiger
Lage so gestaltet sein, das es in der Lage ist, die sich ständig
verändern den Anforderungen an die berufliche Bildung zu erfüllen,
flexibel auf neue Berufsbilder, Be darfe, Neigungen und Interessen
zu reagieren und die demographische Entwicklung abzu bilden. Dabei
sollen bei der Ausrichtung und Planung neben den fachlichen
Anforderungen auch die Auswirkungen der aktuellen Änderungen bei
landesrechtlich geregelten Berufen in der schulischen
Berufsausbildung berücksichtigt sowie die seit 2006 geplanten
Zusammen legungen von Berufsschulen, die Schließungen von
AußensteIlen und der bauliche Zustand der vorhandenen Berufsschulen
geprüft werden. Die frei werdenden Schulgebäude bleiben dabei als
Kapazitätsreserven für alle Schularten im Bestand der
Landeshauptstadt Dresden.
Begleitbeschlüsse:
Prämissen:
Es ist eine Schulbauleitlinie für Dresden zu entwickeln. Diese
enthält insbesondere Raum und Flächenempfehlungen zu jeder
Schulart und -größe. Künftige Schulneubauten und künf tige
Schulnetzplanungen richten sich an den Zielen der Dresdner
Schulbauleitlinie aus.
Beim Neubau von Schulen ist auf eine angemessene Raumkapazität für
die Schülerspeisung zu achten.
Alle Maßnahmen des Schulhausbaues, die sich aus diesem
Schulnetzplan ableiten und der Erfüllung der kommunalen
Pflichtaufgabe zur Absicherung der Schulkapazitäten dienen, sind
mit einer herausgehobenen Priorität im kommenden Haushalt sowie in
der mittelfristigen Fi nanzplanung insbesondere vor allen anderen
Aufgaben und Investitionen, die keine kommu nalen Pflichtaufgaben
sind, einzuordnen.
Hausmitteilung
Dresden. i;)iG2qeiJ'
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BMB
Stellungnahme zur Vorlage V1980/17 Gymnasium Dresden-Cotta,
Cossebauder Straße 35 In 01157 Dresden - Gesamtsanierung
Schulgebäude sowie Anpassung und Neugestaltung der
Freianlagen
Sehr geehrter Herr Voqohann,
diegenannteVorlage wird zur Kenntnis genommen. Auf Grund der hohen
Schöleranzahl des sechszügigen Gymnasiums und der langen Wege,
sollte im vierten Obergeschoss, in der Nähe der Mediathek, ein
weiteres Beh. WC eingeordnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Vorlagendokumente