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Vorwort...Vorwort Was erwarten wir von unserer Umwelt? Unser Wasser, das wir nutzen und trinken wollen, soll sauber sein, unsere Atemluft frisch und unbelastet von Schadstoffen, Geräusche

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Vorwort Was erwarten wir von unserer Umwelt? Unser Wasser, das wir nutzen und trinken wollen, soll sauber sein, unsere Atemluft frisch und unbelastet von Schadstoffen, Geräusche sollten ein erträgliches Maß nicht überschreiten, der Boden, auf dem und von dem wir leben, sollte schadstofffrei sein. Überdies möchten wir eine Umwelt schaffen und erhalten, die auch noch unseren Enkeln lebenswert erscheint. Damit ist eine Umweltqualität umrissen, die ein Land lebenswert macht. Sie ist keine Selbstverständlichkeit, sondern fordert von Bürgerinnen und Bürgern, Politik, Verwaltung und Wirtschaft ein gleichermaßen hohes Engagement. Die Ergebnisse der Umweltentwicklung im Freistaat können sich sehen lassen: auf den klassischen Gebieten des Umweltschutzes – der Luftreinhaltung sowie dem Gewässer- und Naturschutz – ist im Berichtszeitraum der positive Trend der Vorjahre fortgesetzt worden. Doch es gibt auch neuere Herausforderungen im Umweltschutz, denen wir uns verstärkt stellen müssen. Dazu gehören die absehbaren Folgen der Erderwärmung und die Notwendigkeiten eines Perspektivwechsels in vielen Lebensbereichen hin zu einer nachhaltigen Entwicklung. Viele der umweltpolitischen Fragestellungen können nicht oder nicht allein auf Länderebene be-antwortet werden. Luftschadstoffe oder klimaschädliche Gase machen nicht an Landesgrenzen halt. Nur durch das Zusammenwirken vieler Akteure auf nationaler und internationaler Ebene kön-nen sowohl mit ordnungsrechtlichen als auch mit bewusstseinsbildenden und motivierenden Maß-nahmen Fortschritte im Umweltschutz erzielt werden. Mit der Veröffentlichung der Umweltdaten 2009 gibt die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) ihren jährlichen Überblick über die Entwicklung unserer Umwelt und stellt allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Informationen zur Verfügung, die sie brauchen, um sich selbst ein Bild über den Zustand der Umwelt in Thüringen zu machen. Die Umweltdaten 2009 knüpfen deshalb an die Umweltberichterstattung der Vorjahre an und führen die Zeitreihen bis in die ersten Wochen des laufenden Jahres fort. Eine Gesamtschau auf den Umweltzustand in Thüringen, die lesbar und verständlich sein will, muss sich auf repräsentative Daten und Fakten beschränken. Deshalb sei hier auf die kontinuierliche, täglich – und unterbestimmten Umständen sogar stünd-lich – aktualisierte Umweltberichterstattung unter www.tlug-jena.de verwiesen. Hier werden die Zahlen, Daten und Fakten der Umweltdaten 2009 mit weiteren Informationsquellen wie den aktu-ellen Luftmessdaten oder auch den Wasserstands- und Durchflußsituationen verknüpft; ein bereits seit gut einem Jahrzehnt angebotener Service, der in Kürze in einem modernisiertem Layout er-scheinen wird. Den Leserinnen und Lesern der Umweltdaten 2009 wünsche ich eine interessante und aufschluss-reiche Lektüre. Klaus-Rainer Hoffmann Präsident

Der Zustand der Thüringer Flüsse, Talsperren und des Grundwassers Mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie gelten neue Rahmenbedingungen für die Wasserwirtschaft. Die Gewässer werden künftig in Flussgebietseinheiten bewirtschaftet, von denen Thüringen Anteile an Elbe, Weser und Rhein hat. Die Bewirtschaftungseinheiten bilden die Wasserkörper. In Thüringen wurden 112 Oberflächenwasser- und 78 Grundwasserkörper ausgewiesen. Als grundsätzliches Ziel fordert die Wasser-rahmenrichtlinie den guten Zustand für alle Grund- und Oberflächenwasserkörper bis zum Jahr 2015. Im Jahr 2008 wurde in Vorbereitung der dritten Anhörungsphase des Entwurfes der ersten Bewirtschaf-tungspläne und der Maßnahmenprogramme gemäß § 32 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) ein Landes-bericht erarbeitet (www.thueringen.de/de/tmlnu/themen/wasser/flussgebiete/oea/anhoerung). Er enthält Aussagen zum Zustand des Grund- und Oberflächenwassers, zeigt Ursachen der Gewässerdefizite auf und informiert über Maßnahmen die zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer ergriffen werden sollen. Abschließend werden die Bewirtschaftungsziele erläutert. In der nachfolgenden Zusammenstellung sind die Ergebnisse des Landesberichtes dargestellt, die über den Zustand der Gewässer informieren.

Bewertung der Oberflächengewässer

Die Bewertung der Oberflächengewässer erfolgte nach bundeseinheitlich geltenden Bewertungsverfahren. Mit der Wasserrahmenrichtlinie werden alle Gewässer mit einem Einzugsgebiet größer 10 km2 und alle stehenden Gewässer mit einer Wasserfläche größer 50 ha bewertet.

Abbildung 1: Schema Bewertung der Oberflächengewässer Zur Bewertung der Oberflächengewässer werden der chemische und der ökologische Zustand ermittelt. Neben der Bewertung einzelner chemischer Parameter steht die Beurteilung der im und am Gewässer lebenden Pflanzen und Tiere im Mittelpunkt der Zustandsermittlung. Das Gesamtziel, der „gute Zustand ist erreicht, wenn sowohl der ökologische als auch der chemische Zustand mit „gut“ bewertet wurden. Das schlechteste Ergebnis bestimmt das Gesamtergebnis.

Abbildung 2: Schema zur Ableitung des ökologischen Zustands

Der ökologische Zustand der Thüringer Oberflächengewässer

Für die Bewertung der Wasserkörper in Thüringen sind die beiden die Gewässerstruktur indizierenden bio-logischen Komponenten Fischfauna und Wirbellosenfauna sowie die nährstoffanzeigende Komponente Wasserpflanzen ausschlaggebend. Die vorliegenden Ergebnisse für Thüringen zeigen, dass der Zustand der aquatischen Ökosysteme schlechter ist als erwartet.

Abbildung 3: Bewertung des ökologischen Zustands bzw. ökologischen Potenzials

Der chemische Zustand der Thüringer Oberflächengewässer

Insgesamt 8 Oberflächenwasserkörper überschreiten Umweltqualitätsnormen zur Einstufung des chemi-schen Zustands. Die größten Defizite zeigten sich in der Gewässerstruktur und -durchgängigkeit und in der z. T. noch sehr hohen Nährstoffbelastung des Oberflächenwassers. Viele kleinere Gewässer sind durch Ab-wassereinleitungen organisch belastet.

Abbildung 4: Bewertung des chemischen Zustands der Oberflächenwasserkörper

Gesamtbewertung der Thüringer Oberflächenwasserkörper

Insgesamt erfüllen derzeit 7 Wasserkörper vollständig die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie. Dies sind die Wasserkörper Untere Schwarza, Mittlere Schwarza, Wilde Gera und die erheblich veränderten Wasserkör-per Obere Steinach, Talsperre Schmalwasser, Talsperre Ohra und Talsperre Schönbrunn. Alle anderen Wasserkörper weisen leichte bis erhebliche Abweichungen vom anzustrebenden guten ökologischen Zu-stand bzw. guten ökologischen Potenzial und dem guten chemischen Zustand auf.

Bewertung des Grundwassers Die Bewertung des Grundwassers erfolgt analog dem Oberflächenwasser in Wasserkörpern. Die Abgren-zung der Grundwasserkörper erfolgt durch Verschneidung von hydrogeologischen Teilräumen mit hydro-logischen Einzugsgebieten und ist somit mit den Oberflächenwasserkörpern nicht deckungsgleich. Neben der Geologie bestimmen Morphologie und Bodenbeschaffenheit eine Reihe von hydrogeologi-schen Parametern, darunter die Grundwasserneubildung, das Abflussverhalten, die Art und Ausprägung des Grundwasserleiters sowie die hydrochemische Prägung des Grundwassers. In Thüringen wurden 78 Grundwasserkörper abgegrenzt, von denen 60 vollständig in Thüringen liegen. Die Größe liegt zwischen 21,7 km2 und 2018 km2. Das Ziel der Wasserrahmenrichtlinie – der gute Zustand eines Grundwasserkörpers – wird nur erreicht, wenn sowohl der gute chemische als auch der gute mengenmäßige Zustand nachgewiesen werden.

Abbildung 5: Schema Bewertung des Grundwassers

Der chemische Zustand des Thüringer Grundwassers

Die Überwachung der Grundwasserqualität erfolgt in Thüringen an 197 Grundwasserbeschaffenheits-messstellen, die sowohl die diffus in das Grundwasser eingetragenen Stoffe, als auch punktförmige Belastungen (aus Altlasten und Bergbaustandorten) erfassen. Der gute chemische Zustand wird aufgrund von Überschreitungen festgelegter Umweltqualitätsnormen bzw. Schwellenwerte in 26 Grundwasserkörpern nicht erreicht. Allein in 19 Grundwasserkörpern wurden signifikante Nitratbelastungen festgestellt. Nitrat ist somit die Hauptbelastungsquelle für das Grund-wasser. Des Weiteren gibt es Schadstoffeinträge, die aus Altlasten und Bergbaustandorten resultieren.

Der mengenmäßige Zustand des Thüringer Grundwassers

Die Höhe des Grundwasserstands ist der Bewertungsmaßstab für die Beurteilung des mengenmäßigen Zustands der Grundwasserkörper. Die Überwachung erfolgt mit Hilfe eines repräsentativen Mengen-messnetzes. An insgesamt 185 Messstellen werden die Grundwasserstände bzw. Quellschüttungen erfasst. Die Belastungen des mengenmäßigen Zustands der zwei Wasserkörper Obere Werraaue und Helme-Unstrut-Aue resultieren jeweils aus einer über der verfügbaren Grundwasserneubildung liegenden genehmigten Entnahmemenge. Eine tatsächliche Übernutzung des Grundwasserdargebotes wurde jedoch nicht festgestellt.

Abbildung 7: Bewertung des mengenmäßigen Zustands

Gesamtbewertung der Thüringer Grundwasserkörper

Im Ergebnis der mengenmäßigen und chemischen Zustandsbewertung des Grundwassers erreichen derzeit 52 Grundwasserkörper den guten Zustand, 26 verfehlen diesen.

Abbildung 8: Gesamtbewertung der Grundwasserkörper

Gewässerüberwachung

Oberflächenwasserüberwachung, Monitoringkonzept

Die Überwachung der Oberflächengewässer ist den rechtlichen Anforderungen nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und weiteren Verpflichtungen aus anderen EG Richtlinien sowie der Berück-sichtigung der Forderungen aus dem wasserwirtschaftlichen Vollzug angepasst worden. Die Gewässer--überwachung beinhaltet die Überblicksüberwachung, die operative Überwachung und die Überwachung zu Ermittlungszwecken. Die Überblicksüberwachung ist auf überregionale Umwelt- bzw. Bewirtschaftungsziele ausgerichtet und muss eine zusammenhängende und umfassende Beschreibung des ökologischen und chemischen Zu-standes im Einzugsgebiet sowie eine langfristige Beobachtung der Entwicklungen zulassen. Es müssen alle Qualitätskomponenten überwacht werden, die die biologische, hydromorphologische und physika-lisch-chemische Qualität eines Gewässers kennzeichnen. In Thüringen wurden 9 Überblicksmessstellen für Oberflächengewässer festgelegt: Messstelle Einzugsgebiet Werra Meiningen (TH10) 1.170 km² Werra Gerstungen (TH02) 1.869 km² Weiße Elster Gera uh (TH07) 2.186 km² Saale Rudolstadt (TH11) 2.678 km² Saale Camburg-Stöben (TH06) 1.301 km² Unstrut Wundersleben (TH12) 2.462 km² Unstrut Oldisleben (TH09) 1.601 km² Talsperre Bleiloch 193 hm³ Talsperre Hohenwarte 171 hm³ Die operative Überwachung dient der Überprüfung der Einhaltung von Umweltzielen in den einzelnen Wasserkörpern. Das operative Monitoring wird der Absicherung und Vervollständigung der Messer-gebnisse aus den Jahren 2006/07 dienen, um die Zustandsbewertung aus 2007 zu festigen. Es bezieht sich auf den einzelnen Oberflächenwasserkörper und ergänzt das Überblicksmonitoring durch mehr flächenhafte und lokale Informationen. Grundsätzlich wird es an den OWK durchgeführt, die den guten Zustand wahrscheinlich nicht erreichen oder in die prioritäre Stoffe eingeleitet werden. Die Messstellen, die Untersuchungsfrequenz und die Auswahl der Parameter sind problemorientiert, räumlich und zeitlich flexibel und nicht auf Dauer angelegt. In die operative Überwachung werden außerdem die drei Sondermeßprogramme Wismut/Wipse mit 28 Messstellen zur Erfassung der chemischen Belastung aus dem ehemaligen,

Uranbergbaugebiet Ostthüringens

Kali Südharz mit 2 Messstellen zur Überwachung der abfluss- und konzentrationsabhängigen Einleitung der Abwässer aus den ehemaligen Kali-Werken des Südharzes und

Werra/Ulster mit 7 Messstellen zur Überwachung der Kaliabwassereinleitung in Werra und Ulster zur Beurteilung der Salzbelastung der Werra im hessisch-thüringischen Kalirevier integriert.

Die Überwachung zu Ermittlungszwecken soll an den Messstellen mit einem Monitoring fortgeführt werden, an denen Überschreitungen der Qualitätsnormen der ECO und Chem-Listen registriert werden bzw. bisher noch keine eindeutigen Ursachen identifiziert werden konnten. Das Erfordernis ist jährlich zu überprüfen. Untersuchungsfrequenzen, Parameter und Dauer des Monitorings sind der jeweiligen Fragestellung anzupassen.

Abbildung 9: Messstellenübersicht Oberflächenwasser

Für die Überwachung der oberirdischen Gewässer besteht grundsätzlich folgendes Kontingent an Mess-stellen, die je nach Überwachungsphase in unterschiedlichem Maße tatsächlich beprobt werden:

Messstellenanzahl Messfrequenz Fließgewässer (100 Thüringer OWK)

Überblicksüberwachung 7

Chemie 4-12/Jahr parameterabhängig Biologie 1-6/Jahr aller 3 Jahre

Operative Überwachung - Bio/Chem MST - Sondermessprogramme

363 42

Chemie 4-12/Jahr parameterabhängig Biologie nach Belastung

Überwachung zu Ermittlungszwecken

65 Chemie 6-12/Jahr

Fließgewässer gesamt 411

Standgewässer (davon 12 TS >50 ha)

Überblicksüberwachung Saaletalsperren

2

Chemie 4-12/Jahr parameterabhängig Phytoplankton 6-8/Jahr aller 3 Jahre

Operative Überwachung - Saaletalsperren - Talsperren >50 ha

incl. Zuflüsse - wasserw. relev. TS

incl. Zuflüsse - Trinkwassertalsperren <50 ha

(TFW)

5

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23 x

Chemie 6-12/Jahr Phytoplankton 7/Jahr Frequenz und Messgrößenumfang belastungsbezogen und Nutzungsaspekte bei TWTS

Talsperren gesamt 78

Oberflächenwasserkörper gesamt 489

Tabelle 1: Messnetze zur Überwachung des Oberflächenwassers

Grundwasserüberwachung

Übersicht der Messnetze zur Überwachung des Grundwassers

Quantitative Überwachung des Grundwassers Qualitative Überwachung des Grundwassers Messnetz Grundwasserstand und Quellschüttung Messnetze Grundwasserbeschaffenheit

Grundnetz Grundwasserbeschaffenheit Sondermessnetz Braunkohle Sondermessnetz Rositz Sondermessnetz Monitoring Kalihalden Südharz

Sondermessnetz Salzabwasserversenkung Kali Werra Tabelle 2: Messnetze zur Überwachung des Grundwassers

Quantitative Überwachung des Grundwassers

Mit der quantitativen Überwachung des Grundwassers wird die Entwicklung der Grundwasserstände und Quellschüttungen im Hinblick auf kurzfristige und mehrjährige Trends und Schwankungen repräsentativ erfasst. Aktuell werden im Grundmessnetz Grundwasserstände und Quellschüttungen 782 Messstellen beobachtet (584 Grundwasserbeobachtungsrohre, 123 Brunnen, 53 Quellen, 17 Hilfspegel und 5 sonstige Messstellen). Dabei sind bei 126 Messstellen moderne automatische Messvorrichtungen (Datalogger) installiert. Ein steigender Anteil dieser modernen Ausrüstung der Messstellen ist vorgesehen. Mit diesen Messvorrichtungen ist eine wesentlich dichtere Messfolge möglich, die Ergebnisse sind gegenüber der bisherigen traditionellen Messung von Hand präziser. Alle Messergebnisse des Landesmessnetzes werden in der TLUG digital in der neuen Datenbank FIS Gewässer vorgehalten und stehen den Umweltbehörden in Thüringen zur Verfügung.

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Abbildung 10: Grundwasserstände der Messstelle Kaltenwestheim

Qualitative Überwachung des Grundwassers

Die qualitative Beobachtung des Grundwassers erfolgt in Thüringen repräsentativ mit Hilfe des Grund-messnetzes Grundwasserbeschaffenheit durch die TLUG Jena. Das Grundnetz (Basis- und Trendmessnetz) berücksichtigt die hydrogeologischen Bedingungen in Thüringen und enthält Messstellen, die nicht oder in nur geringem Maße anthropogen belastet sind. Es umfasst im Jahr 2008 196 Messstellen (125 Grundwasserbeobachtungsrohre, 17 Brunnen, 53 Quellen und 1 Sickerfassung). Mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wurde die Anzahl der Messstellen für das Grundnetz Grundwasserbeschaffenheit von 142 im Jahr 2005 auf 196 im Jahr 2008 erhöht, so dass die Grundwasserkörper Thüringens im Messnetz besser als bisher repräsentiert sind und neu errichtete GWBR in das Messnetz integriert werden konnten.

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Natrium Calcium Magnesium Chlorid Sulfat Nitrat

Abbildung 11: Messstelle Heiligenstadt (Eichsfeldkreis) mit Ganglinien ausgewählter chemischer Inhaltsstoffe Die Sondermessnetze sind regional beschränkt und dienen der Überwachung spezifischer Grundwasser-belastungssituationen.

Siedlungswasserwirtschaft Die Siedlungswasserwirtschaft beschäftigt sich mit der Bewirtschaftung des Wassers für den menschlichen Gebrauch. Sie wird grundsätzlich unterteilt in die Bereiche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.

Wasserversorgung

Die Sicherung einer qualitäts- und quantitätsgerechten Trinkwasserversorgung in Thüringen ist Aufgabe der Kommunen. Der größte Teil der Thüringer Kommunen hat sich zu insgesamt 53 Wasserversorgungs-zweckverbänden (WVZV) zusammengeschlossen. 39 Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften erfüllen diese Aufgabe selbst oder haben gemeindeeigene Unternehmen damit beauftragt (Stand 11/2008). Der Freistaat ist zurzeit in 919 Versorgungsgebiete (VG) der öffentlichen Wasserversorgung aufgeteilt, davon in den Planungsregionen Ostthüringen 512 VG 56% Südthüringen 253 VG 27% Nordthüringen 84 VG 9% Mittelthüringen 70 VG 8% In Thüringen leben derzeit 2.289 T Einwohner (Stand 31.12.2007). Der Anschlussgrad an die öffentliche Wasserversorgung beträgt 99,85 %. Etwas mehr als 3.000 Einwohner waren 2008 nicht an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen. Ein hundertprozentiger Anschlussgrad wird nicht angestrebt. Vereinzelte Standorte werden sich auch zukünftig aus eigenen Brunnen oder Quellen versorgen. Die Trinkwasserversorgung für Haushalt, Gewerbe und sonstige Verbraucher in Thüringen wurde 2008 gesichert zu ca. zwei Drittel aus dem Grundwasser und zu ca. einem Drittel über Fernwasser aus Trinkwassertalsperren.

Insgesamt werden 2.142 Fassungsanlagen aus dem Grund- und Oberflächenwasser für die öffentliche Trinkwasserversorgung genutzt. Über drei Fernwasserverbundsysteme in Mittel/Nord-, Ost- und Südthüringen werden ca. 1,2 Mio. Einwohner vollständig oder teilweise mit Fernwasser versorgt.

Schwerpunkte 2008

Wie schon in den Vorjahren wurde auch 2008 durch die WVZV das Hauptaugenmerk auf eine qualitätsgerechte Trinkwasserversorgung gelegt. In weiterer Umsetzung der Trinkwasserverordnung 2001 wurden mit Unterstützung des Freistaates Thüringen durch die WVZV Investitionsmaßnahmen realisiert, die diesem Hauptaugenmerk gerecht werden. Im Jahr 2008 wurden 51 Vorhaben (Fortführungsmaßnahmen und neu bewilligte Maßnahmen) durch den Freistaat mit 14.128 T€ finanziell unterstützt. Im Wesentlichen beinhalten diese Maßnahmen die Ablösung nicht qualitätsgerechneter Fassungsanlagen • durch Anschluss an die Fernwasserversorgung • durch Bau von Verbindungsleitungen zu benachbarten Versorgungsgebieten und Schaffung von Be-

hälterkapazitäten • Erstanschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgung Kreis Bezeichnung der

Maßnahme

Gesamt 2007 2008 2009

Altenburger Land

WV Jückelberg, OT Jückel-berg und Wolperndorf, An-schluss an öffentliche Was-serversorgung

149.000

86.500

62.500

Altenburger Land

GWV Ziegelheim, Ablö-sung nicht qualitätsgerech-ter Fassungsanlage (FA)

314.000

144.500

169.500

Altenburger Land

WV GWV Löbichau, An-schluss an FW, Ablösung nicht qualitätsgerechter FA

355.500

355.500

Saale-Holzland WV Jena-Bucha-Zimmritz, 3. BA: TWL Bucha-Zimm-ritz, Ablösung nicht qua-litätsgerechter FA

305.500

305.500

Gotha WV Friedrichroda, Umbau TWA Bachstraße – Mem-branfiltration (Trübung/ Mikrobiologie)

247.500

247.500

Sömmerda WV Kindelbrück-Frömm-stedt, Anschluss an Fern-wasserversorgung (PSM, Nitrat)

461.000

461.000

Schmalkalden Meiningen

TWA Haderholz (Entsäu-erung, Trübung/Mikro-biologie)

487.000

487.000

Schmalkalden Meiningen

WV Bermbach, TWA Reiz-berg (Entsäuerung, Trü-bung/Mikrobiologie)

333.500

333.500

Kyffhäuserkreis WV Artern, Verb.-Leitung HB Zella bis Unstruttal

282.000

282.000

Summe 2.935.000

86.500 2.679.000

169.500

Tabelle 1: Ausgewählte Vorhaben mit Zuwendung von Landesfördermitteln (in Euro)

Infolge der sich abzeichnenden demografischen Entwicklung rückt die Sicherung der Trinkwasserqualität in Bezug auf die Größe der Wasserversorgungsanlagen (Gefahr der Verkeimung, gebührenrelevante Kosten) immer mehr in den Vordergrund und wird künftig ein Schwerpunkt der Arbeit der Wasserversorger sein.

Kommunale Abwasserbeseitigung

Die umweltgerechte kommunale Abwasserentsorgung wird von den zuständigen Abwasserzweckverbänden und Eigenentsorgern wahrgenommen und dient der Verbesserung der Gewässergüteverhältnisse sowie der Gewährleistung von ordnungsgemäßen hygienischen Verhältnissen in Siedlungsräumen. Sie ist eine grundle-gende Voraussetzung für die zukunftsorientierte Entwicklung der Städte und Gemeinden im Freistaat Thüringen. Die im Jahr 2008 fertig gestellten Vorhaben auch im Bereich der Kanalbaumaßnahmen dienten zur weite-ren Erhöhung des Anschlussgrades an kommunale Kläranlagen. Bei den 2008 begonnenen Vorhaben handelt es sich vorrangig um Maßnahmen für gemeindliche Gebiete kleiner 2.000 Einwohnerwerte (EW).

Abbildung 12: Übersicht der im Jahr 2008 im Freistaat Thüringen fertig gestellten bzw. im Bau befindlichen kommunalen Kläranlagen Zum Abschluss des Berichtsjahres 2008 befanden sich im Freistaat Thüringen fünf kommunale Kläranlagen (KA) mit einer Gesamtkapazität von 51.400 EW in der Baudurchführung. Hierzu gehören die Erweiterungen der Kläranlage Bad Salzungen auf 46.950 EW, die Ersatzinvestition KA Frauensee mit einer Ausbaugröße von 850 EW sowie die Neubauten der KA Sitzendorf mit 1.200 EW, der KA Rückersdorf mit 500 EW und der KA Friedrichswerth mit 1.900 Einwohnerwerten. Bei insgesamt elf Kläranlagen mit einer Gesamtausbaugröße von 25.100 EW konnten 2008 die Rekon-struktions- bzw. Neubauarbeiten erfolgreich abgeschlossen werden. Dazu gehören die Erweiterungen der Kläranlage Straußfurt auf nunmehr 6.000 EW und der Kläranlage Stadtilm auf 6.900 EW. Die Kläranlagen Schnepfenthal (950 EW) und die Kläranlage Serba mit 1.300 EW wurden ebenfalls am Standort erweitert. Im Einzugsgebiet der Trinkwassertalsperre Leibis wurde die Abwasserteichanlage Schmiedefeld stillgelegt. Das in diesem Gebiet anfallende kommunale Abwasser wird seit Frühjahr 2008 zur neuen Kläranlage Lichte geleitet und dort einer weitergehenden Abwasserreinigung unterzogen. Die alte Teichanlage dient weiterhin zur Regenwasserbehandlung. Aber auch kleinere neu errichtete Kläranlagen wie die KA Seebergen (1.350 EW), Großrettbach (260 EW), KA Berka vor dem Hainich (850 EW) und Großsaara (480 EW) verbessern die örtlichen Einleitbedingungen in die Gewässer. Hingewiesen wird auch auf die neu errichtete KA Seelingstädt mit einer Ausbaugröße von 1.500 EW; der alte Emscherbrunnen mit ausschließlich mechanischer Reinigung konnte 2008 stillgelegt werden. Die Kläranlage Seelingstädt wurde an einem zentralen Standort errichtet, so dass weitere Anschlüsse von Ortsteilen realisiert werden können. Von besonderer Bedeutung für die Abwasserentsorgung im Einzugsgebiet des Speichers Dachwig ist die Errichtung der ersten Ausbaustufe der Kläranlage Dachwig für 2.500 EW. Schrittweise werden nun die Gemeinden im Einzugsgebiet des Speichers Dachwig an diese Kläranlage angeschlossen. Das ist die grund-

legende Voraussetzung für die Verbesserung der Gewässergüte im Speicher Dachwig und der wichtigste Schritt gegen die Gefahr eines erneuten Auftretens von Botulismus in diesem Speicher. Die vorgenannten Kläranlagen erfüllen nunmehr die Anforderungen an eine vorschriftsmäßige Abwasserbehandlung.

Abbildung 13: Die neue Kläranlage Mohlsdorf mit einer Ausbaugröße von 3.000 EW; IBN 06/2008 Einen hohen Stellenwert bei der Entwicklung der Abwasserentsorgung hat der Ausbau der Infrastruktur im Bereich der Kanalisation. Von Bedeutung sind die im Berichtsjahr vollzogenen Anschlüsse an größere Kläranlagen. So wurden z. B. in Mittelthüringen der Anschluss von Boilstedt an die KA Gotha, als auch die Fertigstellung der Verbindung Wandersleben-Apfelstädt/Neudietendorf (Weiterleitung zur KA Kühn-hausen) errichtet. In Nordthüringen erfolgte der Anschluss der Ortslage Zella an die KA Horsmar. Zu den Vorhaben in Südthüringen gehören u. a. die Fortführung des Verbindungssammlers von Wutha-Farnroda nach Schwarzhausen zum Anschluss Sondra, Emsetal, an die KA Eisenach; sowie der Anschluss des OT Schnellmannshausen an die KA Treffurt. In Ostthüringen ist seit 2007 die Anschlussleitung von Rositz zur KA Altenburg in Betrieb. Im Jahre 2008 konnten weitere Anschlußleistungen im gemeindlichen Gebiet Rositz realisiert werden. Für weitere regionale Maßnahmen mit Zuführung an eine Kläranlage nach dem Stand der Technik seien hier stellvertretend der Anschluss des Ortsteiles Börthen an die KA Neustadt/Orla, der Anschluss des OT Rehma von Oppurg an die zentrale KA Pößneck sowie die Inbetriebnahme der Überleitung der Abwässer von Bucha zur ZKA Jena benannt. Von den insgesamt 607 derzeitig in Betrieb befindlichen kommunalen Kläranlagen sind 540 mit einer Gesamtkapazität von ca. 3.06 Mio. Einwohnerwerten nach dem 01.01.1990 neu errichtet bzw. rekonstru-iert worden (das entspricht 89 % der Gesamtzahl aller kommunalen KA). Der Anteil der neu errichteten bzw. rekonstruierten Ausbaukapazität an der bestehenden Gesamtkapazität Thüringer Kläranlagen lag im Dezember 2008 bei 98 %. Die Gesamtausbaugröße der 607 kommunalen Kläranlagen lag zum 31.12.2008 bei ca. 3.12 Mio. Einwohnerwerten. Die Zuordnung zu den Größenklassen und die Art der Abwasserreinigung sind der Tabelle 1 zu entnehmen. In der Tabelle 1 sind im Berichtsjahr 37 Kläranlagen mit einer Gesamtausbaugröße von 10.700 EGW (Einwohnergleichwerte) enthalten, bei denen die Abwasserbeseitigungspflicht bei der Kommune bzw. einem Zweckverband liegt und welche ausschließlich für die Behandlung von gewerblichem Abwasser dienen.

Größenklasse der Kläranlagen [EW] Summe Art der Abwasserbehandlung

< 1.000 1.000 bis 5.000

5.001 bis 10.000

10.001 bis 100.000

> 100.000 Alle Größen-klassen

Anzahl 11 1 - - 12 Mechanische Reinigung Kapazität 3.500 1.800 - - 5.300

Anzahl 424 55 2 - 481 Biologische Reinigung Kapazität 114.000 130.250 17.000 - 261.250

Anzahl 3 36 25 46 4 114 Weitergehende Reinigung * Kapazität 450 123.000 191.700 1.675.100 870.000 2.857.950

Anzahl 438 92 27 46 4 607 ** Summe Kapazität 117.950 255.050 208.700 1.675.100 870.000 3.124.500

* Bewertung der Reinigungsleistung erfolgt nach Ergebnissen der Eigenkontrolle und behördlichen Überwachung ** davon 37 kommunale KA mit ausschließlich gewerblicher Nutzung erfasst. Tabelle 3: Kommunale Kläranlagen Thüringens – Übersicht nach Art der Behandlung, Anzahl und Ausbaugröße (Stand 12/2008)

Ein Indikator für die Entwicklung der Abwasserentsorgung ist der Anschlussgrad der Bevölkerung an kommunale Kläranlagen. In diesem Bericht wird die Entwicklung im Zeitraum 1990 bis 2007 dargestellt. Die Daten für das Berichtsjahr 2008 stehen ab Juni 2009 zur Verfügung und werden im nächsten Umweltbericht mitgeteilt. Nach Auswertung der Eigenkontrollberichterstattung der Abwasser-zweckverbände bzw. Eigenentsorger waren im Dezember 2007 insgesamt 1.577.000 Einwohner an eine kommunale Kläranlage angeschlossen. Der Anteil der Thüringer Bevölkerung, der an kommunale Kläranlagen angeschlossen ist, lag Ende 2007 damit bei 69 %. Mit der Realisierung der abwassertechnischen Maßnahmen hat sich auch die Qualität der Abwasserreinigung wesentlich verbessert. So ist der Anteil der Bevölkerung, dessen Abwässer in kommunalen Kläranlagen nur unzureichend mechanisch gereinigt wird, im Jahre 2007 auf unter 0,1 % gesunken. Dagegen erhöhte sich in dem Zeitraum von 17 Jahren der Einwohneranteil, dessen Abwässer mit Phosphor- bzw. Stickstoffelimination, also mit weitergehender Reinigung behandelt werden, kontinuierlich auf 61 %.

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

80%

90%

100%

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007

46%

57%

14%

17%

26%27%

0%13%

31 %

0,1 %

61 %

7,9 %

37%

0,5%

52%

10,5%

40%

2%

33%

25%

ohne zentrale Abwasserbehandlung

Anschluss an mecha-nische Kläranlagen

Anschluss an Kläranlagen mit biologischer Reinigung Anschluss an Kläranlagen mit P-

bzw. N- Elimination

Abbildung 14: Entwicklung des Anschlussgrades der Bevölkerung an kommunale Abwasserbehandlungsanlagen

Im Vergleich der neuen Bundesländer (Stand 1990) lag Thüringen auf Grund der schwachen Infrastruktur mit einem Anschlußgrad an kommunale Kläranlagen von 43 % weit unter dem Mittelwert von 55 % der fünf neuen Bundesländer. Gemessen an dem in den alten Bundesländern gegenwärtig erreichten Anschlussgrad der Bevölkerung an kommunale Kläranlagen von mehr als 95 % wird deutlich, dass in Thüringen mit einem Anschlussgrad von 69 % (Stand Dezember 2007) zukünftig noch erhebliche Anstrengungen zur weiteren Verbesserung der Infrastruktur erforderlich sind. Auch unter dem Gesichtspunkt der weiteren Gewässerentlastung ist es notwendig, den Anschlussgrad an kommunale Kläranlagen weiter zu erhöhen. Die unzureichende Abwasserbehandlung über eine Vielzahl von desolaten Kleinkläranlagen und Teilortskanalisationen in geschlossenen Siedlungsgebieten stellt eine erhebliche Gewässerbelastung dar. Das Abwasser aus Kleinkläranlagen verursacht etwa 86 % der gesamten, durch kommunales Abwasser hervorgerufenen Gewässerbelastung in Thüringen. Sofern Kleinkläranlagen aber nach dem Stand der Technik errichtet und fachgerecht betrieben werden, können sie zukünftig für schwierig zu erschließende Standorte eine akzeptable Alternative zur zentralen Abwasserbehandlung sein.

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (Hydrogeologie)

Sondermessnetz Wasserrahmenrichtlinie

Das Referat 63 betreut und erweitert Sondermessnetze, die auch zur weiteren Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie dienen (siehe Artikel 8 der EG-WRRL). Auch bei diesen Messnetzten ist die Bezugseinheit des Monitorings der Grundwasserkörper (GWK) über den Informationen über den chemischen Zustand geliefert werden sowie die Entwicklung der Schadstoffgehalte überwacht werden soll. Die Anforderungen an die Überwachungsprogramme werden in den Anhängen V (2.2 und 2.4) sowie in Anhang II (2.3) der WRRL beschrieben. Zwei Sondermessnetze werden betrieben. 1. Messnetz „Mess- und Beobachtungsplan der K+S Kali AG“. Dieses Messnetz dient der Versenküber-wachung im Bereich der Gerstunger Mulde sowie der Beobachtung des chemischen Zustands im hessisch-thüringischen „Südraum“. Mit den gewonnenen Daten können die nach Artikel 5 vorgenom-menen Zustandsbewertungen laufend ergänzt und validiert werden. Dieses Sondermessnetz beinhaltet gegenwärtig 120 Grundwassermessstellen. 2. Sondermessnetz Punktquellen. Seit der Integration des Fachgebietes Altlasten in das Referat 63 (im Mai 2008) werden die punktuellen Belastungsquellen durch den Aufbau eines Monitoringprogramms Punkt-quellen qualifizierter betrachtet. Im Herbst 2008 wurden im Rahmen eines Werkvertrages exemplarisch für den Grundwasserkörper „Gera-Unstrut-Aue“ alle altlastenrelevanten Standorte ausgewertet und die darin verfügbaren Grundwassermessstellen hinsichtlich ihrer Eignung für ein Grundwassermonitoring Punkt-qellen ausgewertet. Zurzeit wird die Aufnahme von 20 Grundwassermessstellen allein im GWK Gera-Unstrutaue in das Sondermessnetz Punktquellen geprüft. Eine Erweiterung des Messnetzes für die verblie-benen vier durch Punktquellen belasteten GWK soll im Jahr 2009 folgen. Mit Hilfe dieses Sondermess-netztes können jetzt gezielt die flächenhafte Ausdehnung der Punktquellen sowie ihre zeitlich Entwicklung repräsentativ überwacht werden. Zusätzlich werden mit den gewonnenen Daten Aussagen zu langfristigen Entwicklungen (Trends) der Grundwasserbeschaffenheit erwartet.

Montanhydrogeologie

Die Versenkung von Salzabwasser der K+S KALI GmbH der K+S Gruppe, Werk Werra im Werra-Kaligebiet

Das bei der Aufbereitung von Rohsalzen anfallenden Salzabwasser wird in großem Umfang seit 1925 bzw. 1929 sowohl in den Plattendolomit des Zechsteins als hochkonzentrierte Salzsole versenkt als auch in die Ulster und Werra westlich von Bad Salzungen eingeleitet. Versuchsweise findet sein 2008 eine Probesta-pelung von Prozessabwasser im Grubenfeld Springen statt.

Abbildung 1: Schematisierter geologischer Schnitt durch das Gebiet der Standorte Hattorf und Wintershall/Werk Werra mit dem Plattendolomit als Speicherhorizont für Salzabwasser

Diagramm 1 : Versenkmengen von Salzabwasser im hessisch-thüringischen Werra-Kaligebiet seit 1925 * (*ohne Stapelraum Springen, 2008 Daten Eigenüberwachung K+S KALI GmbH)

Diagramm 2: Übersicht zum Chlorid-Transport in der Werra am Pegel Gerstungen (2008: Daten der Eigenüberwachung k+S KALI GmbH) Die Zielsetzung bei der Entwicklung der Gewässergüte ist bei optimaler Nutzung des unterirdischen Speichervolumens im Plattendolomit (versuchsweise seit 2008 auch im Untertagebergbau) die Verringerung und Vergleichmäßigung der Salzbelastung besonders in Hinsicht auf tolerierbare Verhältnisse für Süßwasserorganismen (Verlängerung der „unbeeinträchtigten“ Flussstrecke) und der Trink- und Brauchwassergewinnung im Weser-Gebiet. Nach Umstellung der Aufbereitungstechnologie 1981 und der damit verbundenen Veränderung der Salzabwasserzusammensetzung sowie der in Abhängigkeit von den Abflussverhältnissen gesteuerten Einleitung von Salzabwasser war es nach Erprobung der sogenannten Salzlaststeuerung 1998 möglich geworden, eine wichtige Etappe der Zielstellung zu erreichen. Die Salzbelastung der Werra wurde entsprechend der geltenden Grenzwerte am Werra-Pegel Gerstungen (Chlorid-Gehalt: 2.500 mg/l, Gesamthärte: 90°dH) auf niedrigerem Niveau vergleichmäßigt. Wie folgende Tabelle dokumentiert, sind nach etwa 1985 bei rückläufigen Versenkmengen erhebliche Reduzierungen der diffusen Einträge und des Chlorid-Transports in der Werra bei Gerstungen zu verzeichnen.

Jahr Diffuse Einträge, Chlorid-

Transport (kg/s) Werra-Pegel Gerstungen, Chlorid - Transport (kg/s)

Konzentration (mg/l)

1980 29,74 297,7 7537 1985 28,59 283,0 11012 1990 17,05 241,6 9366 1995 14,00 102,1 2666 2000 17,50 62,6 2032 2001 17,00 68,7 2082 2002 18,90 81,0 1902 2003 17,10 54,5 2153 2004 15,60 51,9 2079 2005 16,20 47,64 1998 2006 13,16 46,26 1953 2007 13,66 60,81 1873 2008 12,30* 47,90* 1915*

Tabelle 2: Überblick zur Verringerung der sogenannten diffusen Einträge von Formations- und Salzabwasser in die Werra oberhalb vom Pegel Gerstungen *Eigenüberwachung

Hydrogeologische Kartierung Natürliche Hintergrundwerte der Grundwässer Thüringens - Kartenthema der HÜK200 Die Umsetzung der aktuellen Umweltgesetze (Bundes-Bodenschutzgesetz, EU-Wasserrahmenrichtlinie) erfordert zur Abgrenzung lokaler Belastungen die Kenntnis der natürlichen Hintergrundwerte im Grundwasser. In einem bundesweiten Projekt der Staatlichen Geologischen Dienste (SGD) Deutschlands wurde auf der Basis der Hydrogeologischen Übersichtskarte von Deutschland 1:200.000 (HÜK200), der daraus abgeleiteten Karte der hydrogeologischen Räume und Teilräume und von Analysenwerten aus über 40.000 Grundwasseraufschlüssen eine flächen- und grundwasserleiterbezogene Bewertung der Hintergrundgehalte v. A. für Haupt-, Neben- und Spurenelemente vorgenommen. Hierfür wurden die Entnahmestellen zunächst den hydrogeologischen Einheiten zugeordnet. Zur Abtrennung störender Anomalien wurde eine weitestgehend automatisierte, parameterspezifische Datenfilterung mit Hilfe von Wahrscheinlichkeitsnetzen vorgeschaltet (siehe Abbildung). Damit wurden die Datensätze auf ihre Verteilungsform untersucht und Teilpopulationen, hier vor allem die natürlichen Hintergrundwerte, abgegrenzt. Bei Anomalien war dann im Einzelfall zu ermitteln, ob diese anthropogenen oder geogenen Ursprungs waren. Die resultierenden statistischen Kenngrößen wurden in der HÜK200-Flächendatenbank der SGD als Attributtabellen mit den Geometrien der jeweiligen hydrogeologischen Einheiten verknüpft. Als geogener Hintergrundwert wurde das 90%-Perzentil gewählt.

Datensatz

Parameter:Fragestellung: 2 -seitig

lognormalAnzahl Werte 504Maximum 8,30

Median 2,975

Minimum 1,1000Mittelwert 2,9920Standardabweichung 1,71

K2 = 5,98p = 0,050214258

anzunehmen

5,0% 1,242,5% 1,05

50,0% 2,9997,5% 8,5590,0% 5,9495,0% 7,22

Anomalien oben 20unten 13

tatsächlich ausgeschlossen 6,15%

Normalpopulation5,00%

lognormale Verteilung ist

Quantile

K_mg/l

Normalverteilung (d'Agostino-Pearson K2 Test)

a-priori-Kriterium:

seit 1988, ohne Deponien etc99,95%99,5%97,5%90%75%50%25%10%2,5%0,5%0,05%

1,1

8,3

1,1

8,3

0,1

1

10

100

-4 -3 -2 -1 0 1 2 3 4standard deviations from mean

mea

sure

d va

lues

Gesamter Datensatz Obere Anomalie Normalpopulation

Untere Anomalie untere Grenze (manuell) obere Grenze (manuell)

untere Grenze (statistisch) obere Grenze (statistisch) Trend Gesamter Datensatz

Trend Obere Anomalie Trend Normalpopulation Trend Untere Anomalie

97,5%90%

95%

0

0,1

0,2

0,1 1 10 100

Abbildung 3: Statistische Auswertung für Kalium im Wahrscheinlichkeitsnetz Damit steht jetzt eine deutschlandweite GIS-Anwendung zur Verfügung, mit der die statistischen Maßzahlen der untersuchten Parameter bezogen auf die hydrogeologischen Einheiten flächenhaft und nach einheitlicher Methodik für die oberen Grundwasserleiter dargestellt werden können. Das Endprodukt wird als WMS-Applikation unter anderem als wichtige Grundlage zur Festlegung regionaler Hintergrundwerte beim Vollzug der Bodenschutzgesetze und zur Formulierung von Sanierungszielen für das Erreichen des guten qualitativen Zustands der Grundwasserkörper nach EU-WRRL dienen. Die folgende Abbildung zeigt exemplarisch für Thüringen eine Auswertung der geogenen Sulfatgehalte.

Abbildung 4: Karte der geogenen Sulfatgehalt im Oberen Grundwasserleiter (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken) Insgesamt wurden für die Landesfläche Thüringens in 32 hydrochemische Einheiten bis zu 42 verschiedene Parameter hinsichtlich ihrer geogenen Beschaffenheit nach den oben genannten Kriterien ausgewertet.

Oberflächennahe Geothermie Geothermische Energie oder »Erdwärme« ist die in Form von Wärme gespeicherte Energie unterhalb der Oberfläche der festen Erde. Die oberflächennahe Geothermie umfasst die Erschließung von Erdwärme in Tiefen von 1 bis ca. 400 m. Die Erdwärme der oberen Gesteinsschichten bis etwa 100 m Tiefe ist zum einen gespeicherte Sonnenenergie, zum anderen Energie aus dem Erdinneren. So ist der Temperaturverlauf bis rund 10 m unter Geländeoberkante durch die jahreszeitlichen Temperaturunterschiede geprägt. Ab ca. 15 m Tiefe ist er über das Jahr hinweg nahezu konstant und nimmt aufgrund des aufwärtsgerichteten Wärmestroms aus dem Erdinneren kontinuierlich um rund 3 °C pro 100 m Tiefe zu. Da der Temperaturbereich mit durchschnitt-lich 8–12 °C zum direkten Heizen zu gering ist, wird er mittels erdgekoppelter Wärmepumpe auf das benötigte Niveau, in der Regel 35–55 °C, angehoben. Hierfür wird das aufgrund des großen Speichervolumens und der ganzjährig gleichmäßigen Untergrundtemperatur immense Erdwärmepotenzial über Erdwärmekollektor, Erd-wärmesonde, Grundwasserbrunnen oder erdberührte Betonbauteile erschlossen. Bis zu 80 % der so gewon-nenen Heizenergie stammen aus dem Untergrund – emissionsfrei und klimaneutral. Innovative Techniken nutzen jedoch den Untergrund nicht nur zum Heizen, sondern auch als Kältequelle und zum Speichern thermischer Energie (solarthermische Energie, Prozesswärme, saisonale Wärme- oder Kälteenergie). Speziell bei der Raumkühlung kann häufig auf den Einsatz von Kältemaschinen verzichtet werden, weshalb derartige Anlagen hinsichtlich Stromverbrauch, Betriebssicherheit und Ökobilanz konventionellen Klimaanlagen überlegen sind. Die Auswahl der Wärmequelle (Erdreich, Grundwasser) und der technischen Variante zur Erschließung (Erdwärmekollektor, Erdwärmesonde, Grundwasserbrunnen) richtet sich nach den örtlichen Untergrundverhältnissen und der hydrogeologischen Situation sowie dem oberirdischen Platzangebot und den anwendungsspezifischen Bedürfnissen. In Thüringen werden die Sonden in der Regel bis in Tiefen von 30–100m abgeteuft. Tiefen größer als 100 m sind aus technischen und wirtschaftlichen Gründen eher selten. Sonden bis ca. 30m Tiefe werden üblicherweise für die Speicherung von saisonaler Wärme (Solarwärme, Prozesswärme, Abwärme aus der Raumkühlung) verwendet, die bei Bedarf dann zum Heizen zur Verfügung steht. Der Einsatz von Erd-wärmesonden reicht von ein bis zwei Sonden zur Wärmeversorgung von Einfamilienhäusern bis hin zu Multisondensystemen zur Wärme und Kälteversorgung von Groß-, Gewerbe und Industriebauten oder ganzen Siedlungen. Voraussetzung für Planung und Bau von Erdwärmesonden ist die genaue Kenntnis der Untergrundbeschaffenheit und der Grundwasserverhältnisse. In einer thematischen Übersichtskarte der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie wurde die Thüringer Landesfläche hinsichtlich ihrer hydrogeologischen und wasserwirtschaftlichen Standorteignung für Anlagen mit Erdwärmesonden abgebildet. Neben der Standortbewertung werden Empfehlungen für den Ablauf des Verwaltungsverfahrens gemäß "Vorläufige Arbeitshilfe zur wasserrechtlichen Beurteilung angezeigter Vorhaben - Nutzung oberflächennaher Geothermie" (pdf-Datei) des Thüringer Landesverwaltungsamtes und Vorschläge für standortbezogene Auflagen / Beschränkungen für die ggf. zu erteilende wasserrechtliche Erlaubnis gegeben:

Abbildung 5: Karte der hydrogeologischen und wasserwirtschaftlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Grundwasserschutzes bei der Anlage von Bohrungen bis 100 m zur Gewinnung von Erdwärme (zu den Karten der Landkreise und kreisfreien Städte auf die Abbildung klicken) Das Referat 63 wurde aufgrund der sich aus der Karte ergebenden Empfehlung zur Einzelfallprüfung in 219 Anträgen von den Unteren Wasserbehörden um eine Standortbewertung gebeten.

Boden

Bodenkundliche Landesaufnahme Die steigende Nachfrage nach bodenkundlichen Flächeninformationen und dem Bodenformeninventar für Problemlösungen im Boden- und Umweltschutz erfordern eine Neuerhebung und Auswertung von Bodendaten zur Erstellung von Flächenaussagen.

Bodenkarten Im Maßstabsbereich 1:50 000 sind die neu erarbeiteten Bodenkarten für die Blätter L 4930 Erfurt Nordwest und L 4932 Erfurt Nord digital mit Nutzerhinweisen verfügbar (Link zu bk50_doku.pdf). In den anderen Landesteilen von Thüringen wird bis zur Neuerstellung von Bodenkarten weiterhin auf die Bodengeologische Karte von Thüringen, die Mittelmaßstäbige Landwirtschaftliche Standortkartierung (MMK) für die landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) und die Forstliche Standortkarte (FSK) für die Waldflächen zurückgegriffen.

Bodendaten Die Erfassung und Übersetzung von Bodendaten im Rahmen von Meliorationsstandortuntersuchungen (erstellt 1970-1989) wurden auch 2008 weitergeführt. Die digitale Erfassung dieser Altdaten als Flächen- und Punktdaten erfolgte in den Arbeitsschritten a) Digitalisierung und Georeferenzierung von Bodenformenflächen und b) Erfassung in einer Datenbank. Insgesamt sind das wertvolle Bodeninformationen vor der Durchführung von Meliorationsmaßnahmen. Für 2009 ist eine Fortsetzung dieser Arbeiten geplant.

Bodenschätzung Gemäß einer Kooperationsvereinbarung mit der Landesfinanzdirektion Thüringen wurden 2008 gemeinsam mit den Amtlichen Landwirtschaftlichen Sachverständigen 47 Bodenprofile nach Kriterien der Bodenschätzung und der Bodenkundlichen Kartieranleitung der Staatlichen Geologischen Dienste aufgenommen. Diese vergleichenden Bodenaufnahmen dienen der Erweiterung der Bodeninformationen im Rahmen der bodenkundlichen Landesaufnahme und zunehmend der Bearbeitung von Bodenschutzthemen. Bodenschutz

Boden-Dauerbeobachtung

Die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) hat ein landesweites Netz von Bodendauerbeobachtungsflächen (BDF) eingerichtet. Diese BDF dienen zur Beschreibung des Ist-Zustandes der Böden, der Bewertung langfristiger Veränderungen und ermöglichen Prognosen für die zukünftige Entwicklung. Die Zahl der Messflächen beträgt zzt. 32. Damit sind 77,5% der Landesfläche durch flächenrepräsentative BDF abgedeckt. Um den Zugang zu wichtigen Daten über die vorhandenen BDF zu ermöglichen, wurde Ende 2008 das Internet-Informationsmodul „Bodendauerbeobachtung im Freistaat Thüringen“ fertig gestellt. Neben umfangreichen Informationen rund um das Thema Bodendauerbeobachtung umfasst der Komplex auch eine interaktive Karte mit allen 32 Standorten der Bodendauerbeobachtungsflächen (BDF) in Thüringen. Zu jeder BDF können neben einer Standortcharakteristik eine Profilbeschreibung, chemische Kenndaten und ein Kenndatenblatt zum Wasser- und Lufthaushalt abgerufen werden. Ein Schriften-, Karten- und Abkürzungsverzeichnis sowie weiterführende Links runden das Informationsangebot ab. Das im neuen TLUG- Layout umgesetzte Informationsmodul besitzt eine intuitive Nutzerführung und ist entsprechend den Vorgaben weitestgehend barrierefrei. Aufgerufen werden kann das Modul unter der Adresse: http://www.tlug-jena.de/bodendauerbeobachtung/index.html

Bodenbiologische Untersuchungen an ausgewählten BDF Ziel bodenbiologischer Untersuchungen ist – wie die Untersuchung auf bodenphysikalische oder -chemische Bodeneigenschaften – ebenfalls die Erfassung des Ist-Zustandes der Böden. Darüber hinaus können die Ergebnisse zur Bewertung der Erfüllung der Bodenfunktion „Lebensraum für Bodenorganismen“ nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz (§ 2 Abs.2, Ziffer 1, Buchstabe a BBodSchG) herangezogen werden. Im Jahr 2008 wurden die Untersuchungen des Lumbricidenbesatzes (Besatz an Regenwürmern), sowie ökotoxikologische Untersuchungen weitergeführt. Die Ergebnisse der Untersuchungen, die von der Universität Halle in Kooperation mit der TLUG vorgenommen wurden, sind in einem Bericht zusammengestellt. Der Bericht beinhaltet im Wesentlichen charakteristische Angaben zu den vorkommenden Regenwurmarten, die angewendeten Untersuchungsmethoden, die Charakterisierung der Standorte und v. a. die Bewertung der Vorkommen. Auch der Einfluss von Schwermetallen auf die Regenwurmvorkommen ist betrachtet worden. Der Bericht wird demnächst auf der Homepage der TLUG unter dem Umweltthema Boden eingestellt.

Luft Emissionen

Genehmigungsbedürftige Anlagen Ziel des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre, sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen. Daher stehen die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen oder die Allgemeinheit und die Nachbarschaft gefährden können, unter einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsvorbehalt. Welche Anlagenarten in diesem Sinn genehmigungsbedürftig sind, ist in der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes1 (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) festgelegt. Zuständig für die immissionsschutzrechtliche Überwachung dieser Anlagen sind das Thüringer Landesverwaltungsamt, das Thüringer Landesbergamt sowie die Unteren Immissionsschutzbehörden der Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte. Zum Stand 31.12.2008 waren in Thüringen 3.199 genehmigungsbedürftige Anlagen in Betrieb. Die jährliche Entwicklung des Thüringer Anlagenbestandes, gegliedert nach Nummern der 4. BImSchV, ist in Abbildung 1 dargestellt.

0100200300400500600700800900

10001100

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Nr. des Anhangs der 4. BImSchV

Anz

ahl A

nlag

en

2004 2005 2006 2007 2008

Abbildung 1: Thüringer Anlagenbestand, gegliedert nach Nummern des Anhangs zur 4. BImSchV Legende zur Nr. des Anhangs der 4. BImSchV

1) Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie 2) Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe 3) Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung 4) Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung 5) Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus Kunststoffen, sonstige Verarbei-

tung von Harzen und Kunststoffen 6) Holz, Zellstoff 7) Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse 8) Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen 9) Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Zubereitungen 10) Sonstiges

1 (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bimschv_4_1985/gesamt.pdf)

Änderungen im Anlagenbestand ergeben sich aus der Entwicklung der rechtlichen Anforderungen an die Genehmigungsbedürftigkeit sowie der wirtschaftlichen und technischen Entwicklung. Die Trends zur Inbetriebnahme neuer Anlagen in den Bereichen Energieerzeugung auf Basis erneuerbarer Energieträger (Windkraftanlagen, Nutzung von Biogas in Blockheizkraftwerken) sowie Behandlung und Lagerung von Abfällen setzten sich auch im Jahr 2008 fort. Immissionen

Luftqualität Im Informationsangebot zur Luftqualität auf der Homepage der TLUG können neben den aktuellen Schadstoffkonzentrationen auch Jahrestabellen mit unterschiedlichsten Wertezusammenstellungen (einschließlich Anzahl der Überschreitungen) angezeigt werden. Die Werte werden nicht nur als Tabellen und Diagramme angezeigt, sondern können auch für die Weiterverwendung in anderen Programmen (z. B. Excel) als Datei herunter geladen werden. Aus den Daten der Messstationen des Thüringer Immissions-Messnetzes wurden Kennwerte der Luftqualität basierend auf den neuen EU-Richtlinien bzw. 22. und 33. BImSchV ermittelt und in Tabellen zusammengefasst, die Sie über nachfolgende Links aktivieren können:

• Karte der Messorte im Jahr 2008 • Tabelle der Jahreskennwerte2008

sowie die Diagramme der langjährigen Trends von

• Benzol • Kohlenmonoxid • Ozon • Schwefeldioxid • Stickstoffdioxid • Feinstaub/PM10 • Ruß

Für das Jahr 2008 ergibt sich aus der Datenauswertung folgende Situation.

• Die Konzentrationen von Schwefeldioxid und Kohlenmonoxid liegen sehr weit unter den gelten-den Grenzwerten.

• Die Jahresmittelwerte von Stickstoffdioxid erreichten 2008 nicht den ab 2010 geltenden Grenz-wert. Die Tabelle zu diesen Werten ist über diesen Link erreichbar: Stickstoffdioxid - Jahresmittel 2008.

• Bei Feinstaub (PM10) wurde an einer Weimarer Messstation nahe am Verkehr die zulässige An-zahl von 35 Überschreitungen des Tagesmittelwertes übertroffen. Dieser Grenzwert gilt seit 2005. In Thüringen gibt es verbindliche Aktionspläne für die Städte Erfurt, Weimar und Jena (siehe auch Abschnitt Luftreinhalteplanung). Die Tabelle zu diesen Werten ist über diesen Link erreichbar: Staub/PM10 - Anzahl Tage mit Überschreitungen des Tagesmittel im Jahr.

• 2008 wurden bei Ozon aufgrund des schwachen Sommerwetters keine Überschreitungen des In-formationsschwellenwertes von 180 µg/m³ für 1-Stundenmittelwerte registriert. Die Tabelle zu diesen Werten ist diesen Link erreichbar: Ozon - Anzahl 1-h-Mittel-Überschreitungen im Jahr.

Die langjährigen Trends der Schadstoffkonzentrationen können als Diagramme angezeigt werden. Über den Link sind weitere Trends und Wertetabellen abrufbar.

Thüringer Immissionsmessnetz Das Thüringer Immissionsmessnetz ist der Kern der Immissionsüberwachung in Thüringen. Es besteht aus automatisierten Messstationen mit Datenfernübertragung zur Messnetzzentrale der TLUG in Jena. Der Ausrüstungsstand des Immissionsmessnetzes der letzen Jahre ist von der Homepage der TLUG als Karten- und Listendarstellung abrufbar. Durch umfangreiche Änderungen in der Emissionsstruktur sowie neue Bewertungskriterien für Luftschadstoffe ergaben sich im Verlauf der letzten zehn Jahre neue Anforderungen an die Immissionsüberwachung. Während in den 90er Jahren die Belastungssituation durch hohe Schwefeldioxidkonzentrationen gekennzeichnet war, konzentrierte sich die Überwachung in den letzten Jahren mehr auf den Feinstaub (PM10). Neben Feinstaub bilden künftig auch Stickstoffdioxid und Ozon aufgrund der Relation zu den Grenz- und Zielwerten der EU für die menschliche Gesundheit und für Ökosysteme einen Messschwerpunkt. Die Anzahl der Stationen in städtischen Hintergrundgebieten konnte aufgrund der insgesamt deutlichen Verbesserungen der Luftqualität reduziert werden. Lufthygienische Belastungsschwerpunkte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid sind stark durch Kfz-Verkehr frequentierte Straßenabschnitte, insbesondere Straßenschluchten mit hohem Lkw-Anteil. Diesem Umstand geschuldet wurde in den letzten Jahren die Anzahl der Verkehrsmessstationen erhöht. Die Messungen erfolgen vorrangig mit temporären Messstellen, die über einen begrenzten Zeitraum die Immissionssituation in Straßenräumen erfassen. Auch in der Nähe von Industriestandorten finden bei Erfordernis zeitlich befristete Messungen statt. Die Entwicklung von Stationen und Messkomponenten, die den entsprechenden Datenqualitätszielen genügen, ist hier hinterlegt. Auf der Homepage der TLUG sind detaillierte aktuelle Messergebnisse mit Beschreibung der einzelnen Stationen verfügbar (Messstationen 2008).

Ausbreitung von Luftschadstoffen

Die Prüfung von Gutachten mit Ausbreitungsrechnungen für Luftschadstoffe und Gerüche hatte auch 2008 einen hohen Stellenwert. Durch die mit der Behördenstrukturreform verbundene Auflösung der Staatlichen Umweltämter und Überführung der Aufgaben in die Landratsämter trat in vielen Behörden ein Defizit an Fachwissen auf, das dazu führte, dass in diesem Jahr zahlreiche Vorgänge zur Bearbeitung in die TLUG gelangten, die vorher in Eigenregie durch das TLVwA oder der SUA`s bearbeitet wurden. Welche Technologien in den durch die TLUG zu prüfenden Vorgängen die dominierende Rolle spielten, zeigt folgende Grafik.

Anlagen zur Bearbeitung in der TLUG 2008

Schweine34%

Sonstiges11%

Biogas15%

Geflügel7%

Rinder11%

Kompostierung4%

Beschichtung7%

Abfallbehandlung/Recycling

11%

Abbildung 2: Durch die TLUG 2008 geprüfte Gutachten mit Ausbreitungsrechnungen für Luftschadstoffe und Gerü-che Über 50 % der Vorgänge betrafen wie auch in den vergangenen Jahren die Tierhaltung, aber auch die eng mit der Landwirtschaft verbundene Biogaserzeugung war mit 15 % noch recht hoch vertreten. Weitere 15 % der Gutachten kamen aus den Bereichen Abfallbehandlung und Kompostierung. Industrielle Technologien machten einen Gesamtanteil von 18 % aus, wobei polymere Beschichtungen hierbei mit 7 % dominierten.

Am häufigsten waren die Schadstoffe Staub und Ammoniak zu beurteilen und bei nahezu allen Vorgängen (bis auf Brecheranlagen) war auch die Ausbreitung von Geruch und die durch ihn verursachte Belastung einzuschätzen. In mehreren Fällen war die TLUG für die Vollzugsbehörden bei Klageverfahren gegen den Freistaat tätig. Geruch wird nach den in der Thüringer Geruchs-Immissionsrichtlinie vom 15. Dezember 2003 enthaltenen Methoden beurteilt. Am 12. Dezember 2008 wurde diese Richtlinie per Erlass des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt bis Ende 2010 verlängert. Geruchsprobleme in Thüringen sind oftmals neben den Emissionen auch den Standortbedingungen der Anlagen oder der unmittelbaren Nachbarschaft von Wohnbauten zu geruchsemittierenden Anlagen geschuldet. Diese können sich entweder durch Fehlplanungen bei Gebietsausweisungen oder in früherer Zeit allmählich entstandenen Gemengelagen ergeben haben. Thüringen weist ein gegliedertes Relief auf. Im Bereich von Hang- oder Tallagen bilden sich bei Hochdruckwetterlagen eigenbürtige Kaltluftströmungen oder Kaltluftseen aus. Diese bewirken Inversionen mit schlechten Austauschbedingungen von teilweise mehr als 50 m Dicke. Die folgende Abbildung zeigt die Gebiete Thüringens, in denen eine Kaltluftfließgeschwindigkeit von 1,5 m/s oder mehr auftreten kann. Dieses Gebiet macht in Summe immerhin ein Fünftel der gesamten Landesfläche aus. Wird über die Kaltluftfließbahnen geruchsbeladene Luft in Wohngebiete transportiert, kann dies zu zusätzlichen Geruchshäufigkeiten von ca. 5 % führen. Damit wäre der Beurteilungswert für Wohngebiete allein durch Kaltluft schon zur Hälfte ausgeschöpft. Hinzu kommt noch die Häufigkeit infolge dynamischer Strömungen durch großräumige Luftmassentransporte über das Jahr, wie sie in Ausbreitungsklassenstatistiken oder meteorologischen Zeitreihen einer Messstelle enthalten sind.

Abbildung 3: Gebiete mit Kaltluftfließpotential über 1,5 m/s Die folgende Abbildung zeigt die Gebiete, in denen die Mächtigkeit ruhender Kaltluft 50 m oder mehr betragen kann. Diese Tallagen machen 17 % der Landesfläche aus. In ihnen ist ein Luftmassenaustausch mit der freien Atmosphäre bei Hochdruckwetterlagen zumindest zeitweise eingeschränkt. Das bedeutet, dass etwa 37 % der Landesfläche Problemstandorte für geruchsemittierende Anlagen darstellen. Investitionen auf diesen Flächen bedürfen besonderer Prüfungen, insbesondere der meteorologischen Standortbedingungen, und stellen jeweils Einzelfälle dar. Hier ist der fachliche Sachverstand bei Gutachtern, aber auch prüfenden Behörden gefordert.

Abbildung 4: Gebiete mit möglichen Kaltluftschichtdicken über 50 m Zur Qualitätssicherung von Gutachten mit Ausbreitungsrechnungen wurde die VDI-Richtlinie 3783 Blatt 13 im Entwurf erarbeitet. Mit dieser können Gutachten erarbeitet, aber auch geprüft werden. Sie enthält methodische Hinweise zur Anwendung von Rechenprogrammen, zum Beispiel zur Berücksichtigung von Hindernissen oder dem Geländerelief. Durch die Verwendung dieser Richtlinie ist sicher gestellt, dass Sachverhalte einerseits problemadäquat, andererseits aber auch grundsätzlich gleich behandelt werden. Mit dem Weißdruck dieser Richtlinie ist nach derzeitigem Erkenntnisstand im ersten Quartal 2009 zu rechnen.

Luftreinhalteplanung

Fortschreibung des Landesemissionskatasters, Untersuchungen zu Aktions- und Luftreinhalteplänen

2008 wurden folgende als Fremdleistung vergebene Untersuchungen erfolgreich abgeschlossen: • Aktualisierung des Luftreinhalteplanes Erfurt, • ergänzende Untersuchungen für die Aufstellung eines PM10–Aktionsplanes für die Stadt Gera, ein-

schließlich Entwurf des Aktionsplanes, • Fortschreibung des Landesemissionskatasters (Teil: Verkehr).

Der Entwurf des Aktionsplanes für die Stadt Gera wurde im Oktober 2008 im Thüringer Landesverwaltungs-amt (TLVwA) sowie in der Stadt Gera zur Einsichtnahme ausgelegt. Änderungshinweise der Stadt Gera sind nun in den Planentwurf einzuarbeiten, so dass im 1. Quartal 2009 mit der Fertigstellung des Aktionsplanes gerechnet werden kann. Ebenso erfolgte die Bearbeitung eines Aktionsplanes für die Stadt Jena, dessen Ent-wurf ebenfalls im Oktober 2008 im TLVwA zur Einsichtnahme ausgelegt wurde. Dieser Aktionsplan wurde, nachdem keine Hinweise, Anregungen sowie Einwände zu diesem Planentwurf eingegangen sind, im Novem-ber 2008 für verbindlich erklärt. Damit gibt es in Thüringen verbindliche Aktionspläne für die Städte Erfurt, Weimar und Jena. Für die Stadt Erfurt war zudem die Erstellung eines Luftreinhalteplanes gem. § 47 (1) BImSchG erforderlich, der bereits seit Juli 2005 vorliegt. Dieser Luftreinhalteplan wird gegenwärtig überarbei-tet. Alle Pläne sind auf der Internetseite des TLVwA einsehbar. Trotz dieser Aktions- und Luftreinhaltepläne wird es nicht einfach sein, in den betroffenen Städten die Grenzwerte der 22. BImSchV (Feinstaub PM10 u. NO2) dauerhaft einhalten zu können.

Auswirkungen der neuen europäischen Luftqualitäts-Richtlinie 2008/50/EG auf die künftige Luftreinhalteplanung

Im Juni 2008 trat die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Luftqualität und saubere Luft für Europa 2008/50/EG 2008 in Kraft. Mit dieser Richtlinie wurden die fünf bisher geltenden Rechtsakte

96/62/EG, 1999/30/EG, 2000/69/EG, 2002/3/EG 97/101/EG der EU durch eine einzige Richtlinie ersetzt. Innerhalb von zwei Jahren nach ihrem Inkrafttreten, spätestens bis zum 11.06.2010 muss diese Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Artikel 22 der Richtlinie ermöglicht es den Mitgliedstaaten eine Ausnahme zur verpflichtenden Einhaltung von Grenzwerten für Feinstaub (PM10) bis zum 11.06.2011, sowie eine Verlängerung der Frist zur Einhaltung der Grenzwerte für NO2 und Benzol bis 2015 (Letzteres ist für Deutschland nicht relevant, da die Grenzwerte für Benzol flächendeckend eingehalten werden.) in Anspruch zu nehmen, wenn nachfolgende Voraussetzungen erfüllt werden:

• es liegt ein den Anforderungen entsprechender Luftqualitätsplan vor. • die Umsetzung von EU-Richtlinien zum Umweltschutz ist erfolgt. • Informationen über Maßnahmen zur Luftreinhaltung für den jeweiligen Luftschadstoff werden über-

mittelt. • es wird aufgezeigt, wie die Einhaltung der Grenzwerte vor Ablauf der neuen Frist erreicht werden soll. • im Zeitraum der Fristverlängerung wird sichergestellt, dass die Luftbelastung wenigstens unterhalb

des Grenzwertes plus maximaler Toleranzmarge verbleibt (für NO2 also unterhalb eines Jahresmittels von 40 µg/m³ + 50 % = 60 µg/m³).

• bei Feinstaub (PM10) muss mindestens einer der drei aufgeführten Gründe in dem Gebiet vorliegen: o standortspezifische Ausbreitungsbedingungen an den Orten der Überschreitungen (ist

nach Aussage der Kommission in Straßenschluchten gegeben), o ungünstige klimatische Bedingungen (z. B. häufig windschwache Wetterlagen oder häufige

Inversionen) oder o hoher Anteil der Belastung durch grenzüberschreitende Einträge.

• es ist nachzuweisen, dass der Mitgliedstaat alle geeigneten Maßnahmen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene getroffen hat, um die Fristen einzuhalten.

Die EU-Kommission hat neun Monate Zeit, Einwände gegen einen Antrag zur Fristverlängerung zu erheben. Die Bedingungen gelten als erfüllt, wenn keine Einwände erhoben werden. Werden jedoch Einwände erhoben, kann die Kommission die Mitgliedsstaaten auffordern, Anpassungen vorzunehmen oder neue Luftqualitätspläne vorzulegen. Damit ergeben sich erhöhte Anforderungen an Inhalt und Qualität der Luftreinhalteplanung. Die Einhaltung der Grenzwerte durch Ausschöpfung aller geeigneten Maßnahmen hat oberste Priorität. Während in den bisherigen Aktions- und Luftreinhalteplänen Feinstaub PM10 und NO2 infolge der Ver-kehrsraumsituation als Hauptemissionsquelle dominierten, erhöht diese Richtlinie durch Benennung eines Zielwertes für Feinstaub PM2,5 ab dem 01.01.2010 (Jahresmittelwert 25 µg/m3) die Anforderungen an die Wirksamkeit der Luftreinhaltemaßnahmen.

Zuarbeit zum Notifizierungsverfahren Weimar/Steubenstraße

Für Feinstaub (PM10) gelten ab 01.01.2005 die Grenzwerte der 22. BImSchV. Danach ist ein Jahresmittelwert von 40 µg/m3 und ein Tagesmittelwert von 50 µg/m3 festgeschrieben, wobei dieser Wert an nicht mehr als 35 Tagen pro Kalenderjahr überschritten werden darf. In einem Schreiben vom 30.06.2008 kündigte die EU-Kommission gegen Deutschland ein Vertragsverletzungs-verfahren an, wenn nicht bis spätestens 31.10.2008 eine Mitteilung über die Gebiete/Ballungsräume mit PM10-Grenzwert-Überschreitungen im Jahr 2006 vorliegt. Darüber hinaus war für die betreffenden Gebiete/Ballungs-räume jeweils ein Luftqualitätsplan einzureichen. In Thüringen betraf das die Stadt Weimar mit dem Messpunkt Steubenstraße. Da in der Steubenstraße, wo die PM10-Messungen am 13.04.2005 begannen, in den Jahren 2005, 2006 und 2007 sowie 2008 fortlaufend Überschreitungen des bereits geltenden Kurzzeitgrenzwertes registriert wurden, bestand die Notwendigkeit, einen Fristverlängerungsantrag sowie einen Luftqualitätsplan entsprechend Artikel 22 der neuen europäischen Luftqualitäts-Richtlinie 2008/50/EG einzureichen. Zuständige Behörde für die Aufstellung des Luftqualitätsplanes ist gem. § 3 Abs. 2 der Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten und zur Übertragung von Ermächtigungen auf dem Gebiet des Immissionsschutzes und des Treibhausgas-Emissions-handels das TLVwA. Demgemäß beauftragte das TMLNU 2008 das TLVwA (in Zusammenarbeit mit der TLUG) mit der Umwandlung des vorhandenen Aktionsplanes Weimar in einen Luftqualitätsplan. Die TLUG wurde mit der inhaltlichen Bearbeitung der Mitteilungsformblätter an die EU-Kommission für den Überschreitungsfall Weimar/Steubenstraße betraut.

Klima

Thüringen ist ein Bundesland mit einem vielfältigen Klima, aber auch mit einer nicht zu unterschätzenden Empfindlichkeit gegenüber Klimaveränderungen. Dabei bereiten langfristige mittlere Trends momentan weniger Sorge als mögliche sporadisch auftretende Extremereignisse. Hier jedoch steht die Forschung bei der Modellierung solcher Ereignisse noch ganz am Anfang. Die zur Verfügung stehenden Daten der Klimaszenarien reichen dafür noch nicht aus. Dennoch muss sich Thüringen wie alle anderen Bundesländer dieser Herausforderung bereits jetzt stellen.

4. Thüringer Klimaforum

Am 11.06.2008 fand im Thüringer Landtag in Erfurt das 4. Thüringer Klimaforum statt. In diesem Jahr war das Forum aufgrund aktuellster Entwicklungen und Veröffentlichungen (IPCC-Berichte, EU-Beschlüsse, G8-Gipfel, Bali-Konferenz, Meseberg-Programm) dem Schwerpunkt „Klimaschutz und nationale/regionale Anpassungsstrategien“ gewidmet. Ziel dieser Veranstaltung war es, eine breite Resonanz für die Problematik „regionale Auswirkungen des Klimawandels und Entwicklung geeigneter Anpassungsmaßnahmen“ zu erzeugen sowie wichtige Anstöße für die künftige Arbeit zu gewinnen. Im ersten der beiden dem Klimaschutz gewidmeten Themenblöcke wurde über Ziele und Aufgaben der internationalen, europäischen und nationalen Klimapolitik informiert und zum Stand des Klimaschutzes in Thüringen informiert. Im Rahmen einer anschließenden Podiumsdiskussion nutzten Vertreter der Fraktionen des Thüringer Landtages die Gelegenheit, ihre Erfahrungen, Erwartungen und Zielvorstellungen öffentlich darzustellen. Der zweite Block war der Anpassung an den Klimawandel vorbehalten und wurde fast ausschließlich mit Beiträgen aus der Thüringer Praxis abgedeckt. Zahlreiche Aktivitäten (wie die Beteiligung an regionalen und überregionalen Forschungsprojekten oder der von der TLUG konzipierte und fachlich begleitet Klimaerlebnispfad auf der BUGA 2007 in Ronneburg) belegen, dass das Thema Klimawandel und seine Folgen mittlerweile in allen Fachbereichen des TMLNU Eingang gefunden hat. Mehr zum Thema Thüringer Klimaforum unter http://www.tlug-jena.de/klimaforum/index.html.

Klimawandel erfordert ressortübergreifende Zusammenarbeit

Seit 2006 stehen für Deutschland und die Bundesländer räumlich hoch aufgelöste Daten für die Berechnung und Darstellung verschiedener Klimaszenarien bis zum Jahr 2100 zur Verfügung. Das Referat 41 der TLUG pflegt und aktualisiert den Datenbestand der Thüringer Klimadatenbank und bietet Unterstützung bei der Bereitstellung und Interpretation von Thüringer Klimadaten. Die öffentliche Verfügbarkeit solcher Szenariendaten weckt lebhaftes Interesse bei den verschiedenen Institutionen und Wissenschaftsbereichen, denn sie ermöglichen erst die Betrachtung und Abschätzung unterschiedlichster regionaler klimarelevanter Sachverhalte und Zusammenhänge. Derzeit reicht das Spektrum der aufgeworfenen Fragestellungen in Thüringen von der Untersuchung der Auswirkung verschiedener Flächennutzungen auf das regionale Klima über die Entwicklung von Wasserhaushaltsmodellen unter dem Einfluss des Klimawandels bis hin zu Datenanfragen hinsichtlich der Auswirkung klimatischer Veränderungen auf die Frosteinwirkungszonen bei Straßenbelägen. Das vermehrte Auftreten solcher komplexen und teilweise fachübergreifenden Anfragen und Probleme war der Anlass für ein Fach- und Koordinierungsgespräch „Klimadaten und -projekte in Thüringen“ am 12.02.2008. Inhaltliche Schwerpunkte dieser Beratung, an der Vertreter verschiedener Fachbereiche der TLUG, der TLL, TLWJF sowie der FSU Jena teilnahmen, waren

• die Vorstellung und Erörterung von Inhalten, Arbeitsstand und erwarteten Ergebnissen von klima-wandelrelevanten Projekten in den Thüringer Landesanstalten,

• die Darstellung des Sachstandes hinsichtlich der Datenlage, Datenverfügbarkeit und des Datenaus-tausches von Klimadaten sowie daraus abgeleiteter wasser-, boden- landwirtschafts- und forstlicher Ergebnisdaten,

• die Diskussion zum Stand Monitoring von Daten zum Klimasystem, • die Sondierung von sich überschneidenden, fachübergreifenden klimabezogenen Fragestellungen, • die Sicherung des Informationsflusses und Schaffung einer gemeinsamen Kommunikationsbasis.

Dass nicht nur bei den Teilnehmern dieses Fachgespräches ein Interesse an einer künftigen fachlichen Annäherung bei der Betrachtung und Auswertung klimarelevanter Sachverhalte und Datenbestände im jeweiligen Sachgebiet besteht, belegen zunehmend kooperierende Aktivitäten der Thüringer Landesanstalten. In einigen Fachbereichen der Thüringer Landesanstalten wird bereits mit REMO- und WettReg-Daten gearbeitet, so dass während des Klimaworkshops der TLUG am 28.10.2008 erste Untersuchungs- und Modellierungsergebnisse zu den Auswirkungen des Klimawandels auf Thüringen vor ca. 100 Teilnehmern vorgestellt und diskutiert werden konnten. Die präsentierten Fakten belegen, dass der Klimawandel auch in Thüringen bereits in vollem Gange ist und Auswirkungen bereits klar erkennbar sind. Die Veranstaltungsreihe der TLUG trägt dazu bei, Entscheidungsträgern in den betroffenen Institutionen und Verwaltungen Ausblicke auf potenzielle Entwicklungen zu ermöglichen, Anpassungserfordernisse sichtbar zu machen und Lösungsmöglichkeiten vorzustellen. Darüber hinaus legt die TLUG besonderes Augenmerk auf die Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Umweltbildung. Neben der Klimaworkshop-Reihe, deren Veranstaltungen über neueste Entwicklungen und Forschungsergebnisse zum Thema Klima/Klimawandel informieren, unterstützt die TLUG auf unterschiedliche Art und Weise die Arbeit der Schulen, z. B. in Form von Hilfestellung bei Seminarfacharbeiten bis hin zur Organisation von Weiterbildungsveranstaltungen für Lehrer. Ein besonderes Highlight in diesem Zusammenhang war die konzeptionelle Gestaltung und fachliche Begleitung des Klimaerlebnispfades auf der BUGA 2007.

Altlasten Erfassung von Altlasten Die flächendeckende Erfassung von altlastverdächtigen Flächen (ALVF) wurde für Thüringen bereits 1996 im Wesentlichen abgeschlossen. In den Folgejahren erfolgten noch einzelne Nacherfassungen. Seitdem verrin-gerte sich die Anzahl an ALVF durch umfangreiche Prüfungen der Altlastenrelevanz bzw. von erfolgreich abge-schlossenen Sanierungen erheblich.

Ergebnisse der Altlastenbearbeitung Die für die Altlastenbearbeitung zuständigen Bodenschutzbehörden übermitteln gemäß § 7 Abs. 4 ThürBodSchG der TLUG die erforderlichen Daten zur Führung des Thüringer Altlasteninformationssystems (THALIS). Damit sind im THALIS aktuelle Informationen zum Bearbeitungsstand für die einzelnen altlastverdächtigen Flächen und Altlasten vorhanden. Im Rahmen einer bundeseinheitlich vereinbarten Altlastenstatistik stellt sich der Bearbeitungsstand für Thüringen im Berichtszeitraum wie folgt dar: Bezeichnung Anzahl Veränderung gegenüber Vorjahr altlastverdächtige Flächen 14.475 327 davon sind altlastverdächtige Altablagerungen 4.295 124 altlastverdächtige Altstandorte 10.180 203 Altlastverdächtige Flächen sind solche, die nach den Kriterien des § 3 Abs.1 BBodSchV im THALIS erfasst wurden und für die die Entscheidung darüber, ob eine Gefährdungsabschätzung bzw. Untersuchungs-anordnung im Sinne des § 9 BBodSchG zu fordern ist, noch aussteht. Eine Gefährdungsabschätzung im Sinne des § 9 BBodSchG ist mittlerweile für 3297 altlastverdächtige Flächen abgeschlossen worden. 593 Sanierungen sind mittlerweile abgeschlossen. Aktuell befinden sich 1441 Flächen in den Bearbeitungsstadien orientierende Erkundung bis Monitoring. Es laufen derzeit 78 Sanierungsmaßnahmen. Aus dem Altlastenverdacht entlassen wurden hingegen 327 Flächen, da keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Umweltgefährdung mehr vorliegen.

Thüringer Altlasteninformationssystem Mit dem Vollzug der Verwaltungsstrukturreform war es erforderlich, die technische Anbindung der nunmehr zuständigen Unteren Bodenschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte an das Altlasteninformationssystem zu vollziehen. Neben der Schaffung der hardware- und softwareseitigen Voraussetzungen stand die Anpassung der Anwendung an die neuen Rahmenbedingungen sowie die Beratung und Schulung der neuen Anwender im Mittelpunkt der diesbezüglichen Aktivitäten.

Auskunftserteilung aus der Verdachtsflächendatei Das in § 7 ThürBodSchG begründete durch die TLUG geführte Altlasteninformationssystem dient als Basis für behördliche Auskunft über Altlasten und altlastverdächtige Flächen, die dem Anwendungsbereich des Bundes-Bodenschutzgesetzes unterliegen. Durch die TLUG wurden im Berichtszeitraum insgesamt 527 Anträge auf Auskunft beschieden, die insgesamt 1336 Grundstücke betrafen. Dem Rückgang gegenüber dem Vorjahr steht die durch die Verwaltungsstruktur-reform bedingte Erhöhung der auskunftserteilenden Stellen gegenüber, so dass per Saldo ein nochmals erhöhtes Auskunftsaufkommen für Thüringen zu verzeichnen ist. Die Auskunftsmöglichkeit wird zunehmend von Bürgern und Unternehmen genutzt (488 Anträge). Die Anträge im Rahmen der Aufgaben öffentlicher Planungsträger (39 Anträge) sind zahlenmäßig in der Minderheit, betreffen aber im Regelfall ein größeres Gebiet und damit mehr altlastverdächtige Grundstücke.

Mitarbeit in Bund/Länder-Arbeitsgruppen Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) hat auf Vorschlag ihres Ständigen Ausschusses 5 (Altlastenausschuss- ALA) eine Reihe von Unterausschüssen eingesetzt, die sich mit aktuellen Themen der Altlastenbearbeitung befassen. Thüringen war im Berichtszeitraum im ALA – Ad-hoc Unterausschuss „Natür-liche Schadstoffminderung“ vertreten. Es wurde ein Positionspapier erarbeitet, das darstellt, wie die natürliche Schadstoffminderung in der Praxis der Altlastenbearbeitung berücksichtigt werden kann. Die Überwachung der natürlichen Schadstoffminderung (Monitored Natural Attenuation MNA) stellt unter bestimmten Umständen eine Ergänzung oder sogar Alternative zu herkömmlichen Sanierungsmethoden dar und erweitert das Metho-denspektrum der Altlastenbearbeitung insbesondere im Bereich der Grundwassersanierungen.

Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Deponien

Entwicklung des Abfallaufkommens Das einwohnerspezifische Mengenaufkommen in Kilogramm pro Einwohner (kg/E) an festen Siedlungs-abfällen hat sich seit 1993 um mehr als die Hälfte vermindert (1993: 462 kg/E; 2007: 209 kg/E). Gleichzeitig haben die über die Dualen Systeme und die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) insgesamt getrennt erfassten Wertstoffmengen2 von 1993 bis 1999 von 157 kg/E auf etwa 200 kg/E zugenommen und liegen seit dieser Zeit etwa konstant bei diesem Wert, so auch in 2007 bei 201 kg/E.

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getrennt erfasste Wertstoffe

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Abbildung 1: Entwicklung des einwohnerspezifischen Aufkommens an festen Siedlungsabfällen und getrennt erfass-ten Wertstoffen3 in Thüringen 1993 bis 2007 Da bei verschiedenen örE der Hausmüll zusammen mit hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen I 4 in Umleerbehältern erfasst wird, ist es zweckmäßig, die Entwicklung dieser Abfallarten gemeinsam zu betrachten. Das einwohnerspezifische Mengenaufkommen des Hausmülls und der hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle I hat sich seit 1993 von 291 kg/E bis 2001 um etwa 40 % vermindert und liegt seitdem auf einem relativ konstanten Niveau von etwa 170 kg/E. Die Entwicklung des Aufkommens der im Wechselbehälterverfahren erfassten oder von den Betrieben selbst angelieferten hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle II weist mit Ausnahme des Jahres 1998 einen relativ gleichmäßigen Verlauf mit schwach fallender Tendenz auf. Der Anstieg in 1998 war auf eine starke Zunahme bei den Sortierresten zurückzuführen, die deshalb seit 1999 separat ausgewiesen wurden. Das einwohnerspezifische Sperrmüllaufkommen ist im Erfassungszeitraum ebenfalls fortlaufend zurückgegangen und lag mit 29 kg/E in 2007 bei etwa einem Drittel des Aufkommens von 1994 mit 91 kg/E. 2 Summe Papier, Pappe, Karton (PPK), Glas, Leichtverpackungen (LVP), Metalle, Kunststoffe, Textilien, Altholz, Grünabfälle (incl. Garten- und Parkabfälle), Bioabfälle (über Biotonne erfasst), Küchen- und Kantinenabfälle, sonstige Wertstoffe 3 Duale Systeme und örE- Anteil gesamt 4 Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle sind in Gewerbebetrieben, auch Geschäften, Dienstleistungsbetrieben, öffentlichen Einrichtungen und Industrie anfallende Abfälle, soweit sie nach Art und Menge gemeinsam mit oder wie Hausmüll entsorgt werden können. Die haus-müllähnlichen Gewerbeabfälle I werden gemeinsam mit Hausmüll aus privaten Haushaltungen in Umleerbehältern erfasst. Die haus-müllähnlichen Gewerbeabfälle II werden von den Entsorgern im Wechselbehälterverfahren oder von den Betrieben selbst an den Besei-tigungsanlagen, bzw. Umladestationen angeliefert.

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Hausmüll incl. hausmüllähnliche Gewerbeabfälle I

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hausmüllähnliche Gewerbeabfälle II

Abbildung 2: Entwicklung des einwohnerspezifischen Aufkommens an Hausmüll einschl. hausmüllähnliche Gewer-beabfälle I, hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen II und Sperrmüll in Thüringen 1993 bis 2007 Das einwohnerspezifische Aufkommen an Papier/Pappe/Karton (PPK) hat sich von 1993 bis 1999 fortlaufend erhöht und liegt seit 1999 konstant bei etwa 72 bis 75 kg/E. Der seit 1999 zu beobachtende rückläufige Trend an getrennt erfasstem Glas setzte sich 2005 nicht fort und lag 2007 mit 24 kg/E auf dem Niveau der beiden Vorjahre. Dem gegenüber verdreifachte sich das Aufkommen bei den Leichtverpackungen (LVP) von 1993 (11 kg/E) bis 2002 (30 kg/E) und liegt seit dieser Zeit nahezu konstant bei diesem Wert.

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Leichtverpackungen (LVP)

Papier,Pappe,Karton(PPK)

Glas

Abbildung 3: Entwicklung des einwohnerspezifischen Aufkommens an getrennt erfassten Wertstoffen PPK, Glas und LVP in Thüringen 1993 bis 2007

Die für die Kompostierung separat erfassten Mengen an biogenen Abfällen5 haben sich im Beobachtungszeitraum fortlaufend erhöht und lagen 2007 mit 38 kg/E bei den Grünabfällen und 28 kg/E bei den Bioabfällen etwa beim 3fachen des Aufkommens von 1995. Dies ist auf eine kontinuierliche Verbesserung des Angebotes zur Entsorgung dieser Abfälle durch die örE zurückzuführen.

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Jahr

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Abbildung 4: Entwicklung des einwohnerspezifischen Aufkommens an kompostierbaren Abfällen in Thüringen 1993 bis 2007 Sowohl das Thüringer Aufkommen als auch die in Thüringen entsorgten Mengen an gefährlichen Abfällen6 haben seit dem Beginn der Erfassung 1994 deutlich zugenommen. Der 1998 bis 2001 zu beobachtende vermeintlich rückläufige Trend ist wahrscheinlich auf die Einflüsse der Abfalldeklaration nach dem Europäischen Abfallartenkatalog zurückzuführen. Mit Inkrafttreten der Abfallverzeichnisverordnung (AVV)7 werden Abfälle in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft seit 2002 einheitlich klassifiziert. Das Gesamtaufkommen an gefährlichen Abfällen wird maßgeblich durch die Bau- und Abbruchabfälle aus Sanierungsvorhaben und Abbruchmaßnahmen bestimmt. Von 2002 bis 2005 lag dieses Aufkommen mit 400 bis 470 kt auf vergleichbar hohem Niveau, ging 2006 im Vergleich zum Vorjahr um etwa 1/3 zurück und lag 2007 mit 263 kt in ähnlicher Höhe wie 2006 (281 kt). Es dominieren des Weiteren die gefährlichen Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, die von 2002 bis 2005 mengenmäßig ebenfalls deutlich zunahmen, 2006 (196 kt) im Vergleich zu 2005 (246 kt) um 20 % zurückgingen und 2007 mit 186 kt etwa in der Größenordnung des Jahres 2006 lagen. Das Aufkommen der übrigen Abfälle in der Summe ist nach einem Anstieg in den Jahren 2003 und 2004 seit dem Jahr 2005 (197 kt) wieder rückläufig, lag aber 2007 mit 126 kt noch über dem Niveau von 2002 mit 106 kt. Seit 1997 ist festzustellen, dass mehr gefährliche Abfälle in Thüringen verwertet und beseitigt wurden, als in Thüringen angefallen waren. 2007 lagen die in Thüringen entsorgten Mengen aus anderen Bundesländern und Staaten der EU wie im Vorjahr mit 1.202 kt etwa doppelt so hoch, wie die in Thüringen angefallenen Mengen mit 575 kt. 5 1993 und 1994 wurden die über die Biotonne erfassten Bioabfälle und Grünabfälle noch gemeinsam statistisch ausgewiesen. 6 1994 - 1997 „Sonderabfälle“; 1998 - 2006: “besonders überwachungsbedürftige Abfälle“, seit 2006 „gefährliche Abfälle“ (siehe Ände-rung des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislauf-wirtschaft- und Abfallgesetz - KrW-/AbfG) vom 15.07.2006 (BGBl. I S. 1619)) 7 VO über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV) vom 10.12.2001 (BGBl. I S. 3379), zuletzt geändert durch Art. 2 der VO vom 24. 07.2002 (BGBl. I S.2833)

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Summe übrige gefährliche Abfälle

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Abbildung 5: Entwicklung des Aufkommens ausgewählter gefährlicher Abfälle in Thüringen 2002 bis 2007

Lärm

Umsetzung der EU-Umgebungslärm-Richtlinie 2002/49/EG in Thüringen Am 30. Juni 2005 trat das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in Deutschland in Kraft. Mit der Umgebungslärmrichtlinie hat die Europäische Union erstmalig die bislang vom europäischen Recht ausgeklammerten Geräuschimmissionen erfasst. In Thüringen wurde die Lärmkartierung gemäß der 34. BImSchV der ersten Bearbeitungsstufe am 30. Juni 2007 fertig gestellt. Die Kartierung ergab, dass 82 Verwaltungsgemeinschaften bzw. kreisfreie Städte durch Straßen mit mehr als 6 Mio. Kfz im Jahr betroffen sind. Dies führt zu einer Betroffenheit von ca. 60.700 Einwohnern, die von einem Geräuschpegel von mehr als 55 dB(A) in der Nacht belastet werden. Mittels einer flächendeckenden Lärmausbreitungsrechnung unter Einbeziehung der Bebauung und des Gelände-modells wurde für diese Verwaltungsgemeinschaften (VG) und kreisfreien Städte ein umfangreiches Karten- und Datenmaterial zur Erfüllung der EG-Anforderungen von der TLUG erzeugt und an die VG ausgeliefert. Die Veröffentlichung der Kartierungsergebnisse obliegt den VG und kreisfreien Städten. Ausgewählte Kom-munen haben ihre Kartierungsergebnisse auch über die Internetseite der TLUG veröffentlicht. Die aus der Kartierung resultierenden Ergebnisse dienen als Basis für die Aufstellung von Aktionsplänen. Lärmkartierungen und Betroffenheitsanalysen sind turnusmäßig fortzuschreiben. Der Nachweis positiver Wir-kungen aus abzuleitenden Aktionsplänen ist zu dokumentieren. Die TLUG steht den betroffenen Kommunen beratend zur Seite, u. a. bei der Frage, wie die Aufstellung eines Aktionsplanes ablaufen könnte. Sowohl Inhalte, Gestaltung organisatorischer Abläufe in Arbeitsgruppen, Festlegung von Auslösewerten als auch mög-liche kurz-, mittel- und langfristige Minderungsmaßnahmen zur Erreichung von Zielwerten werden beratend mit den Kommunen diskutiert und Formblätter für die Berichtspflicht zur Verfügung gestellt. Von den 82 VG/-Kommunen lieferten 22 bis Dezember 2008 einen Aktionsplan an die TLUG aus. Weitere 10 Pläne befinden sich noch in Bearbeitung. Nach Fertigstellung der Aktionspläne werden diese in der TLUG gebündelt und an das TMLNU bzw. Umweltbundesamt weitergeleitet. Folgende Termine waren in diesem Zusammenhang 2008 vom Freistaat Thüringen und den Thüringer VG/Kommunen zu realisieren: 18. Juli 2008 Erstellen von Aktionsplänen für Orte mit hochbelasteten Straßen. 31. Dezember 2008 Mitteilung an die EU-Kommission, welche Hauptverkehrsstraßen (über 3 Mio. Fahrzeuge pro Jahr), Haupteisenbahnstrecken (über 30.000 Züge pro Jahr) und Ballungsräume (mehr als 100.000 Einwoh-nerinnen und Einwohner, Dichte 1.000 Einwohnern/km² in den bewohnten Gebieten) betroffen sind.

Berechnung der Geräuschprognose von langsam fahrenden Pkw

In der Zeitschrift „Lärmbekämpfung“ vom März 2007 hat Herr Marco Schlich einen Vorschlag für einen Ansatz bei Immissionsprognosen für langsam fahrende Pkw gemacht. Dieser Ansatz weicht erheblich von der bisherigen Berechnung der längenbezogenen Schallleistung L’WA,1h = LWA – 10 * log(v) ab. Dabei wurde unabhängig von der Fahrgeschwindigkeit v [km/h] mit einer konstanten Schallleistung von LWA = 65 dB(A) gerechnet. Wie die Messungen von Herrn Schlich zeigen, ist LWA im Gegensatz zur alten Methodik geschwindigkeitsabhängig. Diese berücksichtigt nicht den Steigungseinfluss. Mit zuneh-mender Geschwindigkeit verringert sich nach dem alten Ansatz die längenbezogene Schallleistung (L’WA,1h) kontinuierlich. Die in nachfolgender Abbildung gezeigten Funktionen für die ebene Fahrt sowie die Bergauf- und Bergabfahrt zeigt einen gegenteiligen Verlauf gegenüber der alten Methode, denn mit zunehmender Geschwindigkeit steigt die L’WA,1h. Besonders auffällig ist der Unterschied von ca. 9 bis 10 dB zwischen Bergabfahrt und dem Fahren auf der Ebene.

längenbezogene Schallleistung Pkw

30

35

40

45

50

55

0 10 20 30 40 50 60

v[km/h]

L'W

A,1

h ebenbergaufbergab

Abbildung 1: Längenbezogene Schallleistungen für Pkw in Abhängigkeit von Fahrgeschwindigkeit und Steigung

L’WA,1hEben = 4,066 * ln(v) + 33,90 dB/m L’WA,1hbergauf = 4,014 * ln(v) + 34,81 dB/m L’WA,1hbergab = 5,501 * ln(v) + 23,33 dB/m

Die TLUG empfiehlt die alte Methodik durch den oben beschriebenen neuen Ansatz zu ersetzen. Unterstützung zur Berechnung für die drei Steigungszustände bietet die hier hinterlegte Excel-Datei.

Tieffrequente Geräuschimmissionen

Tieffrequente Geräuschimmissionen haben in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Ursache hierfür sind vor allem die in großer Zahl errichteten Biogasanlagen mit nachgeschalteten Blockheizkraftwerken (BHKW). BHKW emittieren nach Art der eingesetzten Motoren tieffrequenten Schall in der 50 Hz-, 80 Hz- oder 100 Hz-Terz. Außer BHKW emittieren aber auch andere Anlagen, z. B. Wasserkraftanlagen und Kühlaggregate Schall im tieffrequenten Bereich (siehe TLUG Jena, Umweltdaten 2006). Messungen von tieffrequenten Geräuschimmissionen sind problematisch. Für alle neu genehmigten BHKW sind Abnahmemessungen durchzuführen. In der TA Lärm, Nummer 7.3 und DIN 45680 sind Bedingungen fest-gelegt, bei deren Erfüllung eine Beurteilung der Geräuschimmissionen zusätzlich zum A-Pegel erforderlich ist, weil mit „schädlichen Umwelteinwirkungen“ durch tieffrequente Geräusche zu rechnen ist. Beträgt die Differenz

∆L = LC – LA < 20 dB

ist eine Beurteilung der Geräusche nach DIN 45680 nicht erforderlich. Ist die Differenz jedoch

∆L = LC – LA > 20 dB

muss eine Beurteilung nach DIN 45680 erfolgen. Die dann erforderlichen Messungen müssen innerhalb des betroffenen Raumes bei geschlossenen Fenstern erfolgen. Solche Messungen sind im Allgemeinen zeitaufwendig und bedürfen der Mitarbeit der betroffenen Bürger. Deshalb versuchen die Messinstitute diesen Zwängen zu entgehen, indem sie an einem beliebigen Ersatzmessort zwischen Emittent und Im-missionsort messen. In einem solchen Gutachten heißt es zu tieffrequenten Geräuschkomponenten:

„Die Messung und Bewertung tieffrequenter Geräuschimmissionen erfolgt auf Grundlage von DIN 45680. Um zu prüfen, ob das zu beurteilende Geräusch tieffrequent im Sinne dieser Norm ist, wird die Differenz LCeq – LAeq gebildet. Tieffrequente Komponenten liegen vor, wenn diese Differenz größer als 20 dB(A) ist. Die Tabelle fasst die Messergebnisse zusammen, die dem Anhang 5a und Anhang 5b zu entnehmen sind….

LCeq LAeq LCeq - LAeq Messung 1 44.8 dB 28.7 dB(A) 16.1 dB Messung 2 42.0 dB 25.4 dB(A) 16.6 dB Messung 3 43.0 dB 23.2 dB(A) 19.8 dB

Die Differenz zwischen LCeq und LAeq beträgt weniger als 20 dB. Damit sind keine tieftonhaltigen Kom-ponenten festzustellen und es kann auf eine weitere Untersuchung in den Gebäuden verzichtet werden.“

Eine solche Vorgehensweise ist falsch und entspricht nicht der DIN 45680. Wie den Abbildungen 1 und 2 entnommen werden kann, treten bei tieffrequentem Schall bei freier Schall-ausbreitung Interferenzen auf. Eine „Ersatzmessung“ zwischen Quelle und Immissionsort kann deshalb zu Fehlern führen.

Abbildung 2: Ausbreitung tieffrequenter Geräusche (f = 74 Hz, Quellhöhe 18,2 m, Messhöhe 7 m)

Abbildung 3: Ausbreitung tieffrequenter Geräusche (f = 74 Hz, Quellhöhe 18,2 m, Messhöhe 3 m) Interferenzen können bei tieffrequentem Schall auch in den betroffenen Räumen auftreten. Die Ergebnisse einer eigenen Messung in einem betroffenen Raum sind in nachfolgender Abbildung dargestellt, wobei die niedrigsten Pegel in Raummitte gemessen wurden. Terzanalyse am Messpunkt im Schlafzimmer

30

40

50

60

70

20Hz 25Hz 31.5Hz 40Hz 50Hz 63Hz 80Hz

Terzband

L Terz

,eq

in d

B Fensternähe

Wandnähe

Raummitte

Abbildung 4: Terzanalyse im betroffenen Raum

0

10

20

30

40

50

60

70

80

0 20 40 60 80 100 120 140

Abstand von Geräuschquelle in m

Pege

l, lin

ear i

n dB

theoretischgemessen

0,0

10,0

20,0

30,0

40,0

50,0

60,0

70,0

80,0

0 10 20 30 40 50 60 70

Abstand von Geräuschquelle in m

Pege

l, lin

ear i

n dB

gemessentheoretisch

Umweltradioaktivität 2008 wurden im Rahmen der Strahlenschutzvorsorge ca. 600 Umweltproben auf ihren Radionuklidgehalt (insbesondere künstliche Radionuklide, wie z. B. 137Cs, 90Sr, 131I, Tritium, Uran- und Plutonium-Isotope) unter-sucht. Außerdem wurden an 25 Messpunkten In-situ-gammaspektrometrische Messungen der oberflächen-nahen künstlichen Radioaktivität mit einer mobilen Messeinrichtung vorgenommen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Unterstützung des TLB bei der Überwachung der Sanierung des Uran-erzbergbaus und der Bewertung bergbaulicher Hinterlassenschaften in Ostthüringen. In diesem Zusammen-hang wurden im Jahr 2008 168 Umwelt- und Betreiberproben auf ihren Gehalt an natürlichen Radionukliden (z. B. Uran, Radium 226, Radium 228, Blei 210, Polonium 210, Rn-222, Rn-222-ZP und Radioaktivität im Staub) untersucht. Dazu wurden ca. 586 Radioaktivitätsbestimmungen durchgeführt. Gegenwärtig laufen zwei Messprogramme zur Überwachung von Lebensmitteln, ein Messprogramm für Plan-proben (Wildpilze, Wildbeeren, Konserven usw.) und ein Sondermessprogramm "Schwarzwild". Im Zeitraum vom 01.01.2008 bis 31.12.2008 wurden insgesamt 299 Proben, davon 243 aus dem Sonderprogramm "Schwarz-wild", untersucht. Die Ergebnisse werden vom TLLV im Jahresbericht veröffentlicht.

Im Rahmen der Amtshilfe wurden 2008 radiologische Messungen, Stellungnahmen und Bewertungen zu durch den Uranerzbergbau kontaminierten Flächen für das TLB und die Träger öffentlicher Belange erarbeitet, sowie radiologische Messungen für das TLVwA und das TLAtV durchgeführt. Die Qualität der Messungen wurde durch die erfolgreiche Teilnahme an verschiedenen bundesweiten Ringver-suchen und Messvergleichen verifiziert.

Überwachung der Umweltradioaktivität

Pflanzliche und tierische Nahrungsmittel, einschließlich Rohmilch, Gesamt- und Säuglingsnahrung

Den größten Anteil am Überwachungsprogramm mit insgesamt 48% ( = 228 Proben) haben die pflanzlichen und tierischen Nahrungsmittel, einschließlich Rohmilch, Gesamt-, Säuglings- und Kleinkindernahrung. Sie werden thüringenweit erzeugerorientiert beprobt und vor der Messung wie für den menschlichen Verzehr aufbereitet, d. h. von allen nicht essbaren Bestandteilen befreit. Nur in einigen wenigen Proben konnten noch Spuren von 137Cs bzw. 90Sr gemessen werden. In den meisten Fällen lagen die Aktivitäten des 137Cs unterhalb der Nachweisgrenze von durchschnittlich 0.18 Bq/kg (Frischmasse - FM). Ausnahmen bilden wildwachsende Beeren und Pilze sowie Wildfleisch. Allerdings liegen die Werte weit unter dem zulässigen Wert für die Vermarktungsfähigkeit. Dieser hat für Pilze und Fleisch einen Wert von 600 Bq/kg Radiocäsium. Als Maß für die typische Aufnahme von Radionukliden wird regelmäßig die Gesamtnahrung (Tagesmenü aus Gemeinschaftsverpflegung inklusive Getränke für eine Person = Gesamtnahrung) untersucht. Im Jahr 2008 lagen alle Werte für 137Cs unterhalb der Nachweisgrenze. Eine radiologische Bedeutung für die Ernährung des Menschen haben die 2008 in den beprobten Grundnahrungsmitteln gemessenen Aktivitäten nicht.

Boden, Futter- und Indikatorpflanzen

Der Boden ist der Ausgangspunkt für den Eintrag der Radioaktivität in die menschliche Nahrungskette durch Pflanzen und Tiere. Bodenuntersuchungen haben deshalb einen hohen Stellenwert in der radiologischen Überwachung.

Messwerte in Bq/kg (TM) Boden

Proben-anzahl

Nuklid xMin xMax x

6 137Cs 5,13 20,7 10,3 Ackerboden

2 90Sr 1,25 1,25 1,25

7 137Cs 11,0 35,2 21,3 Wiesen- und Weideboden 3 90Sr 0,64 1,42 0,99

Tabelle 1: Spezifische Aktivitäten von 137Cs und 90Sr in landwirtschaftlich genutzten Böden ( x - Mittelwert, TM – Trockenmasse)

0,0

10,0

20,0

30,0

40,0

Weiße Elster Saale Werra Unstrut Pleiße

137 C

s in

Bq/

kg (T

M)

SchwebstoffSediment

Bei den untersuchten Böden bestätigt sich der geringe Trend zur Abnahme. Gelegentliche Schwankungen gehen auf die Probennahme, mechanische Bearbeitung (nur bei Ackerböden) und die natürliche Varia-bilität des Bodenmaterials auf der Probennahmefläche (0,1 bis 1 ha) zurück. Zum heutigen Zeitpunkt werden im untersuchten Weide- und Wiesenbewuchs nur noch Spuren von 90Sr und 137Cs, resultierend aus dem Reaktorunfall von Tschernobyl und den oberirdischen Kernwaffenversuchen nachgewiesen. In den anderen beprobten Futterpflanzen (Futterkartoffel, Futtergetreide und Grünmais) ist kein 137Cs mehr nachweisbar.

Messwerte Futtermittel

Proben-anzahl

Nuklid Nachweis-

grenze

Proben-anzahl < NWG xMin xMax x

17 137Cs 0,083 13 0,067 1,04 0,373 Wiesen- und Weidebewuchs in Bq/kg (FM) 5 90Sr 0,011 - 0,133 0,303 0,183

Grünmais in Bq/kg (TM)

8 137Cs 0,309 8 - - -

Futtergetreide in Bq/kg (TM)

8 137Cs 0,143 8 - - -

Futterkartoffeln in Bq/kg (TM)

8 137Cs 0,354 8 - - -

Tabelle 2: Spezifische Aktivitäten von 137Cs und 90Sr in Futterpflanzen

Für nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen (z. B. Parkanlagen) werden Laub bzw. Nadeln von den Bäumen sowie Gräser und Farne als Bioindikatoren für die radioaktive Kontamination verwendet. Die gemessenen spezifischen 137Cs-Aktivitäten sind mitunter höher als in pflanzlichen Nahrungsmitteln und Futterpflanzen, da u.a. die größere Depositionsfläche bei Bäumen oder die fehlende Bewirtschaftung der Flächen Möglichkeiten für eine Cs-Anreicherung bieten. Die Schwankungsbreite der Einzelwerte rührt von regionalen Unterschieden beim Radioaktivitätseintrag her.

Oberflächenwasser, Schwebstoff und Sediment

Zur radioaktiven Kontamination der Gewässer tragen sowohl natürliche als auch künstliche Radionuklide bei. In der Überwachung werden neben 137Cs und 90Sr auch 3H (Tritium) und in einem Teil der Proben die alphastrahlenden Uran- sowie Plutonium-Isotope untersucht. Die Aktivitätskonzentrationen der künstlichen Radionuklide liegen bei allen untersuchten Oberflächengewässern unter bzw. im Bereich der Nachweisgrenze. Dagegen enthalten die untersuchten Schwebstoff- und Sedimentproben, wie im folgenden Diagramm dargestellt, 137Cs in messbaren Aktivitäten.

Abbildung 1: Spezifische 137Cs-Aktivitäten im Schwebstoff und Sediment von Fließgewässern (Jahresmittelwerte 2008)

Trink- und Grundwasser

In den überwachten Trink- und Grundwässern konnten keine bzw. nur sehr niedrige Aktivitätskonzentrationen der verschiedenen Radionuklide (z.B. 137Cs, 90Sr, 3H, Pu- und U-Nuklide) festgestellt werden.

Klärschlamm und Abwasser

In fünf Kläranlagen werden die gereinigten Abwässer vor der Einleitung in die Fließgewässer sowie die Klärschlämme zur landwirtschaftlichen Verwertung auf Kontamination mit radioaktiven Stoffen überwacht. Alle Proben werden gammaspektrometrisch untersucht. Bei einem Teil der Proben werden zusätzlich 90Sr und die Alphastrahler (Uran- und Plutonium-Isotope) bestimmt, da die Klärschlämme radioaktive Stoffe akkumulieren können. Die Ergebnisse für die künstlichen Radionuklide im Klärschlamm sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt.

Kläranlage Probenanzahl Nuklid Messwertspanne

in Bq/kg (TM)

137Cs 1,36 – 2,36 4 131I 51,8 – 167 Erfurt-Kühnhausen

2 90Sr 1,22 – 1,26 137Cs 1,77 – 3,40 Leinefelde 4

131I < 0,51 137Cs 3,71 – 6,57 Heubisch 4

131I 3,91 – 47,3 137Cs 2,45 – 3,53 4

131I 27,8 – 231 Jena 2 90Sr 1,11 – 1,18

137Cs 2,72 – 4,32 Gera 4 131I 26,1 – 62,1

Tabelle 3: Künstliche Radionuklide im Klärschlamm ausgewählter Kläranlagen Wie bereits in den Vorjahren sind bei den spezifischen Aktivitäten von 137Cs in den Klärschlämmen regionale Unterschiede festzustellen. Die Kontaminationen rühren in den meisten Fällen von Bo-denpartikeln her, die mit den Niederschlägen eingespült wurden.

Reststoffe und Abfälle

Von den für die Strahlenexposition des Menschen relevanten Reststoffen und Abfällen sind das Sicker-wasser und das oberflächennahe Grundwasser aus Hausmülldeponien sowie der Kompost aus Kompo-stierungsanlagen Bestandteil der Radioaktivitätsüberwachung. Wie in den Vorjahren liegen die Aktivitätskonzentrationen des 137Cs unterhalb der Nachweisgrenze. Die spezifischen Aktivitäten von 137Cs liegen beim Kompost in der gleichen Größenordnung wie bei landwirtschaftlich genutzten Böden.

Landesmessprogramm - Ortsdosisleistung

In einem weiteren Messprogramm wird an 8 ausgewählten Standorten kontinuierlich die Gamma-Ortsdosis-leistung (ODL) ermittelt. Diese dort ermittelten Werte liegen alle im Bereich langjähriger Mittelwerte unter Berücksichtung geringfügiger Schwankungen, resultierend aus meteorologischen Einflüssen.

Messergebnisse zur Umweltradioaktivität aus natürlichen Strahlenquellen – Raum Ostthüringen

Messungen von Radionukliden im Wasser

Die Immissionssituation in den Vorflutern, in Standgewässern und in Wässern aus Trinkwasseranlagen im Ein-zugsgebiet der Ostthüringer Bergbauregion wurde weiter beobachtet. Gemäß REI-Bergbau werden durch die unabhängige Messstelle (UM) die behördlichen Messungen zur Umgebungsüberwachung bergbaulicher Anla-gen als Stichprobenmessungen an Einzelmesspunkten durchgeführt.

HW Typ Probenahmeort

RW

Uran [mg/l]*

Ra-226 [Bq/l]*

Pb-210 [Bq/l]*

Po-210 [Bq/l]*

Ra-228 [Bq/l]*

Rn-220 [Bq/l]

Weiße Elster 5622760 0,002 0,006 0,003 0,006 < 0,010 < 2 FGW

vor Pumpwerk Berga, E-312 4510960 Weiße Elster 5624073 0,003 0,007 0,004 < 0,003 < 0,011 < 2

FGW nach Pumpwerk Berga – E-314 4510252 Weiße Elster - nach Einmündung 5627634 0,006 0,007 < 0,002 0,003 < 0,011 < 2

FGW Fuchsbach Wünschendorf, E-321 4507566 Weiße Elster 5634861 0,005 0,005 < 0,003 0,004 < 0,010 < 2

FGW nach Einleitung SB Ronneburg, e-423 4505883 Weiße Elster 5640942 0,006 0,004 < 0,003 < 0,004 < 0,011 < 2

FGW Milbitz unterhalb Gera, e-419 4504142 Gessenbach Mündung in Weiße Elster 5635797 0,043 0,039 0,009 0,006 < 0,012 172

FGW e-416 4510492 Lerchenbach oberhalb Zwirtschen 5625806 0,004 0,005 0,087 0,192 < 0,010 < 2

FGW vor Wismuteinfluss E-371 4515813 Pötschbach nach Zufluß des 5624397 0,637 0,007 0,005 0,006 < 0,011 4

FGW Katzbaches, E-369 4513985 0,340 0,008 0,004 0,019 < 0,011 5

5623727 0,335 0,006 < 0,003 0,004 < 0,010 < 2 FGW

Pöltschbach vor Einmündung in Weiße Elster (Berga), E-382 4511377 0,251 0,004 0,003 0,004 < 0,011 2 Fuchsbach nach Braunichswalde, 5629151 0,005 0,007 < 0,002 0,003 < 0,011 < 2

FGW vor Wismuteinfluss E-368 4515271 Fuchsbach vor Einmündung in Weiße 5627333 0,043 0,007 < 0,003 0,002 < 0,011 < 2

FGW Elster unterhalb Berga, E-383 4507612

5639103 0,004 0,005 < 0,002 0,004 < 0,011 < 2 FGW

Großensteiner- vor Zusammenfluß mit Postersteiner Sprotte, s-608 4520019 Postersteiner- vor Zusammenfluß mit 5638566 0,005 0,008 0,004 0,003 < 0,010 2

FGW Großensteiner Sprotte, s-510 4520509

5639025 0,005 0,008 < 0,003 0,004 < 0,013 < 2 FGW

Sprotte in Burkersdorf (nach Einleitung SB Ronneburg), s-609 4524659 TWA Kakau Rohwasser, 5641680 0,003 0,022 0,006 0,009 < 0,013 42

TWA Kak01 4517700 TWA Kakau Reinwasser, 5641680 0,003 0,014 < 0,003 0,003 0,013 47

TWA Kak02 4517700

5628442 1,551 0,377 0,071 0,051 < 0,017 138 SW

Gauern Straßengraben an der Straße nach Wolfersdorf (Sickerwasser), E-363 4513739 2,158 0,540 0,111 0,045 < 0,020 64

5626884 0,806 0,041 0,017 0,031 < 0,011 5 SW

IAA Culmitzsch - Sickerwasser am Fuß der Lockhalde, E-365 4515054 0,486 0,076 0,014 0,009 < 0,013 4 "Schafteich" an der Culmitzschbachaue 5624887 0,142 0,006 0,004 < 0,002 < 0,011 8

SGW E-LR1 4514478 Westhalde IAA Trünzig-Angelteich, 5623140 0,867 0,064 0,017 0,021 < 0,012 3

SGW Trü03 4515420 Gauern-Dorf- (Feuerlösch-) teich, 5628318 1,626 0,485 0,116 0,043 < 0,012 327

SGW am Fuß der Gauernhalde, Gau01 4513905 1,695 0,884 0,082 0,038 < 0,023 145 Gauern 4. Teich 5628228 2,594 0,133 0,014 0,013 < 0,014 14

SGW am Fuß der Gauernhalde, Gau05 4513660 Wolfersdorf - Teich vor OE aus Rtg. Gauern 5627738 0,178 0,019 0,026 0,014 < 0,012 3

SGW (am Fuchsbach) Wo01 4513173

Wolfersdorf - Dorfteich 5627500 0,068 0,039 0,005 0,004 < 0,012 < 3 SGW

Wo03 4512000 Tabelle 4: Messergebnisse der TLUG zur radiologischen Wasserüberwachung an OFW-Messpunkten 2008 FGW ... Fließgewässer, SW ... Sickerwasser, SGW ... Standgewässer, TWA ... Trinkwasseranlage, OFW… Oberflächenwasser * für Uran beträgt die geforderte NWG lt. REI-Bergbau 1 µg/l, für Ra-226 und Pb-210 entsprechen Angaben mit < ... der NWG

Ein weiterer Schwerpunkt der radiologischen Überwachung im Zusammenhang mit den Folgen des Uran-bergbaus und der Sanierung sind Radionuklidbestimmungen in Grundwasserproben aus dem ehemaligen Berg-baurevier. Die Proben wurden als Kontrollproben parallel zum Betreiber genommen und durch die UM gemes-sen. Die Messergebnisse der UM sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt.

HW Typ Probenahmeort

RW

Uran [mg/l]*

Ra-226 [Bq/l]*

Pb-210 [Bq/l]*

Po-210 [Bq/l]*

Ra-228 [Bq/l]*

Rn-220 [Bq/l]

5624658 0,132 0,094 0,006 < 0,008 0,029 50 GW

IAA Trünzig-Becken A PT39 4515875

5625147 1,953 0,015 0,003 0,011 0,023 104 GW

IAA Trünzig-Becken A (Norden) PT73 4515276

5624274 0,142 0,011 0,005 < 0,002 < 0,010 96 GW

IAA Trünzig Becken A SA16 4514880

5625120 0,568 0,016 0,015 0,008 0,026 363 GW

IAA Trünzig Norddammvorland PT61 4514989

GW IAA Trünzig Becken A Westdamm SA20

5624092 0,680 0,056 0,006 < 0,008 0,035 162

5622720 1,182 0,035 0,018 0,029 < 0,012 164 GW

Halde Sorge-Settendorf PT53 4515665

5627254 3,441 0,049 0,019 0,016 0,164 159 GW

IAA Culmitzsch-Norddammvorland P66 4513107

5627456 2,608 0,017 0,018 0,017 0,018 111 GW

IAA Culmitzsch Norddammvorland P35 4512939

5627669 1,374 0,018 0,005 0,003 < 0,012 299 GW

IAA Culmitzsch Wolfersdorf P61 4512646

5625102 1,266 0,008 0,004 0,003 < 0,012 96 GW

IAA Culmitzsch-Südhalde ShP14 4513576

5628269 2,442 0,893 0,396 0,191 0,040 2780 GW

Gauernhalde - Abstrom-Nord G23 4513948

5628268 0,671 0,022 0,007 0,009 0,031 133 4513465 GW

Fuchsbachaue Gauernhalde und ehemaliger Tagebau P101 4514748

5627098 0,023 0,011 < 0,003 0,002 0,013 33 GW

Werk Seelingstädt AS116 4515853

5635674 0,002 0,007 < 0,002 0,002 < 0,011 2 GW

Bereich Ronneburger Grubenfelder e-1240 4509938

5636927 0,005 0,138 0,007 0,008 0,018 < 2 GW

Bereich Ronneburger Grubenfelder e-1220 4509775

5635783 0,232 4,39 0,002 0,003 0,084 124 GW

Gessental e-1312 4510761

5630733 0,035 0,037 < 0,003 0,007 < 0,012 39 GW

Pohlener Störungszone e-1310 4510027

5641337 0,028 0,016 0,012 0,009 < 0,011 102 GW

südl. Nauendorf s-1197 4513670

5639420 0,009 0,013 0,014 0,008 < 0,011 70 GW

Halde Beerwalde s-1225 4516251

5639400 0,011 0,003 0,003 0,001 < 0,010 49 GW

Bereich Zeitz-Schmöllner Mulde s-986 4519565

Tabelle 5: Messergebnisse der TLUG zur radiologischen Wasserüberwachung an Grundwassermesspunkten für das Jahr 2008 GW ... Grundwasser, * Angaben mit < ... entsprechen der jeweiligen Nachweisgrenze

Auch wird der Zukunft der Schwerpunkt der notwendigen radiologischen Langzeitüberwachung des Wasserpfades (Grund- und Oberflächenwasser) in den Grundwässern um die ehemaligen Industriellen Absetzanlagen Culmitzsch und Trünzig liegen.

Messungen zur Erfassung der Radonkonzentration in der bodennahen Außenluft

Als Messorte wurden vorwiegend öffentlich zugängliche Orte und Wohnbebauungen in der Nähe von ehemaligen Wismutanlagen und Betrieben ausgewählt.

RW 11/2007 bis 05/2008 bis 11/2007 bis 05/2008 bis Lfd.-Nr.

Messort

HW 05/2008 11/2008 05/2008 11/2008

Rn [Bq/m³] ODL [nSv/h]

Seelingstädt 5628000 1

Bahnhof 4517050 - - 69 114

Ronneburg 5635870 2

Hainstr. 3 4512460 12 171 40 153

Wolfersdorf 5627760 3

Bachbrücke 4512740 30 100 49 115

Zwirtschen 5625850 4

Verwaltung IAA 4514950 18 121 45 114

5624690 5 Friedmannsdorf

4515960 13 116 - -

Ronneburg 5636280 7

„Bergfrieden“ 4513700 17 167 45 169

Straße Friedmannsdorf - 5625040 6

Wolfersdorf 4517000 8 126 - -

Ronneburg 5635700 8

Friedrichshaide 4512550 29 161 25 153

Kauern 5634629 9

am Pohlteich 4510760 6 105 40 92

Zufahrt zum ehemaligen 5627630 10

Schießplatz IAAC 4513750 51 279 - -

Gauern 5628260 11

Nordrand Gauernhalde 4513960 130 187 101 194

Gauern 5628265 12

Garten Nordrand Gauernhalde 4513967 67 166 78 184

Gauern 5628424 13

Obstplantage 4514155 27 125 44 133

Gauernhalde 5628084 14

auf dem oberen Plateau 4514206 80 571 77 571

Gauernhalde 5627940 15

Nördl. Böschung 4513980 37 188 28 216

Halde Beewalde, 5638720 16

südlicher Haldenfuß 4515770 5 122 36 93

Gera 5639320 17

Untermhaus 4505250 13 104 19 103

Ronneburg, 5635485 18

Damm Friedrichshaide 4512785 - - 45 95

Wolfersdorf 5627010 19

Ortsausgang nach Berga - 4512185 - - 25 105

Zwirtschen 5626834 20

IAAC, Lockhalde 4514189 - - 18 235

RW 11/2007 bis 05/2008 bis 11/2007 bis 05/2008 bis Lfd.-Nr.

Messort

HW 05/2008 11/2008 05/2008 11/2008

Rn [Bq/m³] ODL [nSv/h]

Trünzig 5623960 21

Pfarramt Kirche 4517130 - - 24 157

Berga 5624200 22

Neben der Kirche 4511800 - - 36 127

Beerwalde 5639910 23

Tankstelle 4517220 - - 109

Ronneburg 5635220 24

Sportplatz Abwetterschacht 370 4513800 - - 33 117

Ronneburg 5635830 25

Bahnübergang vor Mülldeponie 4513510 - - 20 108

Töppeln 5639125 26

Referenzmesspunkt 4499750 14 127 31 128

Tabelle 6: Ergebnisse ausgewählter Messpunkte im Radon-Immissionsmessnetz der TLUG (Mittelwerte der Messperioden) - Messpunkt nicht gemessen oder Detektor beschädigt

Nachfolgend sind für zwei ausgewählte Langezeitmesspunkte die bisherigen Messergebnisse dargestellt.

nördlicher Haldenrand der Gauernhalde (Südrand Gauern)

83

5950

6656 58

46

83

51

81 7870

0 0 0

91

52

108

80

62 61

97

49

108

79

102

130

101

0

20

40

60

80

100

120

140

06/9

2-08

/92

11/9

2-05

/93

11/9

3-07

/94

09/9

5-05

/96

10/9

6-06

/97

01/9

8-11

/98

12/9

9-05

/00

12/0

0-05

/01

11/0

2-05

/03

11/0

3-05

/04

11/0

4-05

/05

11/0

5-05

/06

11/0

6-05

/07

11/0

7-05

/08

Rad

onko

nzen

trat

ion

[Bq/

m³]

Abbildung 2: Entwicklung der Radonkonzentration in der bodennahen Außenluft am Ortsrand Gauern (MP 15.5 am nördlichen Fuß der Gauernhalde)

Tagebaurand Ronneburg (Friedrichshaide)

0

20

40

60

80

100

120

04.1

1.93

04.0

5.94

10.0

9.94

08.0

1.95

17.0

5.95

24.0

9.95

20.0

1.96

26.0

5.96

21.0

9.96

23.0

1.97

21.0

5.97

20.0

9.97

24.0

1.98

20.0

5.98

20.0

9.98

26.0

1.99

24.0

5.99

22.0

9.99

22.0

1.00

27.0

5.00

20.0

9.00

28.0

1.01

30.0

3.02

14.0

9.03

12.0

7.05

23.0

3.07

Rad

onko

nzen

tratio

n [B

q/m

³]MW-Rn.-ab 1997 = 26

Abbildung 3: Radonkonzentration in der bodennahen Außenluft in Ronneburg - Friedrichshaide in Richtung Gessental, 1993 – 2007

Sanierungsbegleitende Messungen

Sanierungsbegleitende Messungen, welche die TLUG im Auftrag des Thüringer Landesbergamtes durchführt, konzentrieren sich nunmehr auf die weiterhin erforderlichen Sanierungsarbeiten im Bereich der industriellen Absetzanlagen. Die Ergebnisse sind im Folgenden dargestellt.

Mess-punkt-Nr.

Messort Koordinaten (Gauß-

Krüger-Bessel)

Konzentration langlebiger Alphastrahler im Schwebstaub

im Zeitraum ... [mBq/m³]

HW RW 09.04.08-05.05.08

04.06.08-04.07.08

25.07.08-22.08.08

23.10.08-19.11.08

19.11.08-01.12.08

0,024 0,008 0,033 0,014 0,033 0,053

130.90 Wolfersdorf, Südende Herrengasse

5627440 4512726

0,056 0,092 0,281 0,092 0,162 0,261

160.70 IAA Trünzig, Ostseite Trenndamm

5624000 4515930

0,168 0,064 0,027 0,084 0,010 0,115 0,051 0,025 0,025

103.88 IAAC, Abtrag Waldhalde

5626970 4512995

0,045

Tabelle 7: Zusammenfassung der Ergebnisse der LL-Alpha-Messungen im Bereich der industriellen Absetzanlagen Trünzig und Culmitzsch

Radon-222-Konzentration auf der Waldhalde an der IAA Culmitzsch während der Abtragsarbeiten - Messpunkt 103.88

0

10

20

30

40

50

60

70

80

9021

.07.

2008

10:

00

22.0

7.20

08 0

7:00

23.0

7.20

08 0

4:00

24.0

7.20

08 0

1:00

24.0

7.20

08 2

2:00

25.0

7.20

08 1

9:00

26.0

7.20

08 1

6:00

27.0

7.20

08 1

3:00

28.0

7.20

08 1

0:00

29.0

7.20

08 0

7:00

30.0

7.20

08 0

4:00

31.0

7.20

08 0

1:00

31.0

7.20

08 2

2:00

01.0

8.20

08 1

9:00

02.0

8.20

08 1

6:00

03.0

8.20

08 1

3:00

04.0

8.20

08 1

0:00

05.0

8.20

08 0

7:00

06.0

8.20

08 0

4:00

07.0

8.20

08 0

1:00

07.0

8.20

08 2

2:00

08.0

8.20

08 1

9:00

09.0

8.20

08 1

6:00

10.0

8.20

08 1

3:00

11.0

8.20

08 1

0:00

12.0

8.20

08 0

7:00

13.0

8.20

08 0

4:00

14.0

8.20

08 0

1:00

14.0

8.20

08 2

2:00

15.0

8.20

08 1

9:00

16.0

8.20

08 1

6:00

17.0

8.20

08 1

3:00

18.0

8.20

08 1

0:00

19.0

8.20

08 0

7:00

20.0

8.20

08 0

4:00

21.0

8.20

08 0

1:00

21.0

8.20

08 2

2:00

Rn [B

q/m

³]RadonRn-MW (19)

Radon-222-Konzentration auf der Waldhalde an der IAA Culmitzsch während der Abtragsarbeiten - Messpunkt 103.88 (MW= 13 Bq/m³)

0

20

40

60

80

100

120

140

23.1

0.20

08 1

1:00

24.1

0.20

08 0

5:00

24.1

0.20

08 2

3:00

25.1

0.20

08 1

7:00

26.1

0.20

08 1

1:00

27.1

0.20

08 0

5:00

27.1

0.20

08 2

3:00

28.1

0.20

08 1

7:00

29.1

0.20

08 1

1:00

30.1

0.20

08 0

5:00

30.1

0.20

08 2

3:00

31.1

0.20

08 1

7:00

01.1

1.20

08 1

1:00

02.1

1.20

08 0

5:00

02.1

1.20

08 2

3:00

03.1

1.20

08 1

7:00

04.1

1.20

08 1

1:00

05.1

1.20

08 0

5:00

05.1

1.20

08 2

3:00

06.1

1.20

08 1

7:00

07.1

1.20

08 1

1:00

08.1

1.20

08 0

5:00

08.1

1.20

08 2

3:00

09.1

1.20

08 1

7:00

10.1

1.20

08 1

1:00

11.1

1.20

08 0

5:00

11.1

1.20

08 2

3:00

12.1

1.20

08 1

7:00

13.1

1.20

08 1

1:00

14.1

1.20

08 0

5:00

14.1

1.20

08 2

3:00

15.1

1.20

08 1

7:00

16.1

1.20

08 1

1:00

17.1

1.20

08 0

5:00

17.1

1.20

08 2

3:00

18.1

1.20

08 1

7:00

Rn [B

q/m

³]

Radon-222-Konzentration auf dem Trenndamm der IAA Trünzig-Ostseite während der Abdeckarbeiten - Messpunkt 160.70 (MW= 21 Bq/m³)

0

20

40

60

80

100

120

14004

.06.

2008

11:

00

05.0

6.20

08 0

7:00

06.0

6.20

08 0

3:00

06.0

6.20

08 2

3:00

07.0

6.20

08 1

9:00

08.0

6.20

08 1

5:00

09.0

6.20

08 1

1:00

10.0

6.20

08 0

7:00

11.0

6.20

08 0

3:00

11.0

6.20

08 2

3:00

12.0

6.20

08 1

9:00

13.0

6.20

08 1

5:00

14.0

6.20

08 1

1:00

15.0

6.20

08 0

7:00

16.0

6.20

08 0

3:00

16.0

6.20

08 2

3:00

17.0

6.20

08 1

9:00

18.0

6.20

08 1

5:00

19.0

6.20

08 1

1:00

20.0

6.20

08 0

7:00

21.0

6.20

08 0

3:00

21.0

6.20

08 2

3:00

22.0

6.20

08 1

9:00

23.0

6.20

08 1

5:00

24.0

6.20

08 1

1:00

25.0

6.20

08 0

7:00

26.0

6.20

08 0

3:00

26.0

6.20

08 2

3:00

27.0

6.20

08 1

9:00

28.0

6.20

08 1

5:00

29.0

6.20

08 1

1:00

30.0

6.20

08 0

7:00

01.0

7.20

08 0

3:00

01.0

7.20

08 2

3:00

02.0

7.20

08 1

9:00

03.0

7.20

08 1

5:00

Rn [B

q/m

³]

Abbildungen 4-6: Radonkonzentrationen an Messpunkten auf der IAA Trünzig, im Bereich des Abtrages der Waldhalde an der der IAA Culmitzsch und am Südrand der Ortschaft Wolferdsdorf in Richtung Waldhalde

Die Radonkonzentrationen zeigten die üblichen, z.T. deutlichen tageszeitlichen und witterungsbedingten Schwankungen. Am Südrand der Ortschaft Wolfersdorf bewegen sich die Radonkonzentrationen mit ca. 40 Bq/m³ (07.04.08-28.04.08) und ca. 29 Bq/m² (19.11.08-01.12.08) ebenfalls im in einem für dieses Gebiet üblichen Bereich.

Chemikalien

Stand der Umsetzung EU-Chemikalienrecht - REACH Nach der seit 1. Juni 2007 in Kraft befindlichen REACH-Verordnung (VO (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrier-ung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) mussten alle Altstoffe ab 1 Jahrestonne Produktion/Import von den Unternehmen/Importeuren im Zeitraum vom 01.06. bis 01.12.2008 der Euro-päischen Chemikalienagentur (ECHA) zunächst zur Vorregistrierung gemeldet werden, um spätere Regi-strierungsfristen in Anspruch nehmen zu können. Die Liste der Namen der vorregistrierten Stoffe kann bei der Agentur eingesehen werden. Nachgeschaltete Anwender, die einen Stoff verwenden, der laut dieser Ver-öffentlichung noch nicht vorregistriert ist, können ihr Interesse an einer Registrierung dieses Stoffes bekun-den. Die Agentur informiert daraufhin potenzielle Registranten (Hersteller/Importeur). Mit der Veröffentlichung der vorregistrierten Stoffe werden Fristen für die Registrierung bekannt gegeben. Je nach Menge und Art der vorregistrierten Stoffe sind in einem Zeitrahmen von 3,5 bis max. 11 Jahren nach Inkraft-treten der VO die vorgeschriebenen Stoffinformationen zu liefern (Registrierung). Bestimmte Stoffe, z. B. solche, die nach EG-Neustoff-Richtlinie angemeldet wurden, oder zugelassene Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten gelten bereits als registriert. In den Anhängen IV und V der REACH-Verordnung sind weitere Ausnahmen von der Registrierungspflicht genannt. Die REACH-Verordnung sieht ein Zulassungsverfahren für besonders besorgniserregende Stoffe vor. Die Identifi-zierung von besonders besorgniserregenden Stoffen ist ein mehrstufiger Prozess. Die Kandidatenstoffe werden durch Veröffentlichung in der so genannten „Kandidatenliste“ auf der Homepage der ECHA offiziell bestätigt. Nach Ablauf der Registrierungsfristen gilt der Grundsatz "no data - no market". Stoffe, die nicht unter Vorlage ausreichender Daten registriert wurden, dürfen weder hergestellt noch vermarktet werden. Zusätzlich können für Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die in den Anwendungsbereich der REACH-Verordnung fallen, Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung einge-führt werden. Wer die Vorregistrierungspflicht für Phase-in-Stoffe nicht eingehalten hat, kann die Über-gangsregelungen nach Artikel 23 der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 nicht in Anspruch nehmen. Dies bedeutet, dass ein Stoff vor einer weiteren Herstellung, bzw. Einfuhr bei der ECHA registriert werden muss. Des Weiteren ist auch das Inverkehrbringen möglicherweise noch vorhandener Restmengen des Stoffes gemäß Artikel 5 der REACH-Verordnung bis zu einer Registrierung nicht mehr zulässig. Vor einer Registrierung bei der ECHA besteht gemäß Artikel 26 eine Pflicht zur Erkundigung, ob für die-sen Stoff bereits eine Registrierung vorgenommen wurde. Die weitere Herstellung oder Inverkehrbrin-gung eines Stoffes ohne erforderliche Vorregistrierung oder Registrierung stellt bei Fahrlässigkeit eine Ordnungswidrigkeit dar. Bei Vorsatz handelt es sich um eine Straftat. Die Überwachung erfolgt durch die zuständigen Landesbehörden. Die REACH – Verordnung als unmittelbar geltendes EG – Recht bedarf hinsichtlich ihrer materiellen Vorschrif-ten keiner Umsetzung in nationales Recht. Allerdings war eine Anpassung des deutschen Chemikalienrechts an die Vorgaben der REACH – Verordnung erforderlich. Dies erfolgte mit dem REACH-Anpassungsgesetz vom 20.Mai 2008 (BGBl. I S.922). Damit wurde in einem ersten Schritt sichergestellt, dass die zum Juni 2008 in Kraft getretenen Teile der REACH – Verordnung im nationalen Chemikalienrecht untersetzt wurden. Sowohl die Europäische Chemikalienagentur als auch die Bundesbehörden, u. a. die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, bieten vielfältige Informationen zu REACH, damit sich insbesondere Klein- und Mittelständische Unternehmen schnell mit den neuen Regelungen vertraut machen können. Informationen sind über folgende Links abrufbar: http://echa.europa.eu/reach_de.asp http://www.reach-info.de/ http://www.reach-helpdesk.de/

Neue Kennzeichnung von Chemikalien durch EG-GHS-Verordnung Am 16.12.2008 hat das Europäische Parlament die EG-GHS - Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals) verabschiedet, auch CLP-Verordnung genannt (Regulation on Classification, Labelling and Packaging

of Substances and Mixtures). Somit ist die neue Kennzeichnung von Chemikalien beschlossene Sache. Das GHS wurde auf UN-Ebene erarbeitet. In diesem System sind einheitliche Regeln für die Einstufung und Kennzeich-nung von Stoffen und Gemischen im Hinblick auf die Handhabung und auf den Transport festgelegt. Für physi-kalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren definiert die EG-GHS-Verordnung so genannte Gefahren-klassen. Eine Gefahrenklasse ist unterteilt in Gefahrenkategorien nach Schwere der Gefahr. Jeder Gefahrenkategorie ist ein Gefahrensatz (vergleichbar den bisherigen R-Sätzen), ein Piktogramm sowie ein Signalwort zugeordnet. Für Stoffe ist das EG-GHS ab 01.12.2010, für Gemische ab 01.06.2015 als verbindlich vorgesehen. Innerhalb dieses Zeitraums müssen im Sicherheitsdatenblatt die alte und neue Einstufung von Stoffen und von Gemischen angegeben werden. Für Gemische gilt dies nur, wenn sie bereits nach dem neuen Recht eingestuft und gekennzeichnet sind. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung werden die EG-Richtlinien 67/548/EWG (Stoffrichtlinie) und 1999/45/EG (Zubereitungsrichtlinie) zum 01.06.2015 zurückgezogen, die die rechtliche Basis für das bisher gültige Einstufungs- und Kennzeichnungssystem bilden. Das GHS sieht zum Teil völlig neue Kennzeichnungselemente vor. Neue Gefahrensymbole bzw. Gefahrenpiktogramme lösen die bis dato gültigen Symbole ab. Die neuen Piktogramme haben die Form einer rot umrandeten Raute mir schwarzem Piktogramm auf weißem Grund und warnen bildhaft vor Gefahren. Zusätzlich zu den Piktogrammen wird mit einem von zwei möglichen Signalwörtern der Gefährdungsgrad mit „Gefahr“ oder „Warnung“ beschrieben. Neue Elemente in der Kennzeichnung:

GHS01 GHS02 GHS03 GHS04 GHS05 GHS06 GHS07 GHS08 GHS09

explosiv entzündlich brand-

fördernd kompri-

mierte Gase ätzend reizend

sehr giftig Giftig

sensibili-sierend CMR

untere Kategorien

sensibili-sierend CMR

umwelt-gefährlich

Weitere Informationen können z. B. dem Leitfaden des UBA zur Anwendung der GHS-Verordnung entnommen werden.

Arbeitsmaterialien für die Vorgehensweise bei Großschadensereignissen und Havarien Störfälle, Havarien und Unfälle sind fast immer mit einer Beeinflussung der Umwelt verbunden. Deshalb müs-sen bei der Bekämpfung von relevanten Ereignissen die zuständigen Umweltbehörden mitwirken. Jedes Ereig-nis hat im Einzelfall eigenen Charakter und muss flexibel und ortsbezogen bewältigt werden. Die TLUG hat als Fachberater insbesondere der Umweltbehörden im Auftrag und unter Mitwirkung des TMLNU nachfolgende Arbeitsmaterialien erarbeitet. Sie sollen den Umweltbehörden und deren Bereitschaftsdiensten als Hilfe zur Erkenntnisfindung bei der Vorgehensweise der Bekämpfung von Ereignissen mit umweltgefährdenden Freisetzungen von chemischen Stoffen und deren Folgen dienen:

• Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach Chemikalienrecht

• Kennzeichnung nach GGVS/ADR - Gefahrgutklassen und Gefahrenzettel

• Kennzeichnung nach GGVSE/ADR - Warntafeln

• GHS Gefahrenklassen und deren Piktogramme

• Beurteilungswerte - Bewertungskriterien

• AEGL-Werte (Acute Exposure Guideline Level)

• Tabelle der Einsatztoleranzwerte

• Übersicht Brandereignisse und Stoffaustritte

• Weiterführende Literatur bzw. Arbeitsmaterialien

Natur und Landschaft

Artenschutz

Kartierungen von Tierarten des Anhangs II der FFH-Richtlinie

„Willkommen Biber“ – ein Gemeinschaftsprojekt zwischen NABU Thüringen e. V. und TLUG

Mit dem Bekanntwerden einer Biberansiedlung bei Weißenfels an der Saale Sachsen-Anhalts im Jahr 2003 war auch die natürliche Wiederbesiedlung Thüringens durch den Elbebiber zu erwarten. Im Auftrag der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) wurden deshalb vorbereitend Lebensraumbewertungen an Saale, Unstrut und Ilm durchgeführt sowie potenzielle Konfliktbereiche ermittelt. Seit Februar 2007 ist die Rückkehr des Bibers nach etwa 200 Jahren an der thüringischen Saale unweit der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt belegt. Seit der Meldung dieses Bibervorkommens durch Herrn O. RAUSCHELBACH im Juni 2007 wird die Ansiedlung im Auftrag der TLUG dokumentiert. Das im September 2007 im NABU Thüringen e.V. gestartete Biberprojekt soll die Voraussetzungen für einen dauerhaften Schutz der Neuansiedlungen schaffen. Folgende Handlungsfelder wurden in Angriff genommen: • Überwachung der thüringischen Biberpopulation und Gewinnung von Aussagen zu Anzahl der Tiere,

Lebensraumnutzung und Reproduktionserfolg. • Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen zu Lebensraumverbesserung, Konflikt- und Gefährdungs-

minimierung. • Recherche und Beratung zur Abwendung von Biberschäden. • Schaffung von Sympathie und Akzeptanz für den Biber in der Bevölkerung durch Öffentlichkeits- und

Beratungsarbeit.

Abbildung 1: Erster Elbebiber in Thüringen nach 200 Jahren. (Aufn. S. KLAUS)

Abbildung 2: Siedlungsgebiet des Elbebibers an der Saale. (Aufn. F. FRITZLAR, A. REISSIG)

Erfassung und Dokumentation der Bibervorkommen

Sichtnachweise und Biberspuren wurden in den Revieren sowie im Zuwanderungs- und Ausbreitungsgebiet nach einer bewährten und standardisierten Erfassungsmethode durch beidseitige Begehungen der Saale- und Lacheufer zwischen Großheringen und dem Jenaer Paradieswehr sowie der entlang der Flussläufe gelegene Standgewässer erfasst. Alle sichtbaren frischen Spuren (Baue, Dämme, Fraßspuren, Ausstiege, Fraßschäden, Einbrüche/Röhren) wurden in topografischen Karten im Maßstab 1.25.000 (TK 25) eingetragen und in einen dazu entwickelten Kartierungsbogen übernommen.

Abbildung 3: Biberburg an der Lache bei Porstendorf. (Aufn. C. GENßLER)

Abbildung 4: Im Winter durch den Biber gefällte Weiden. (Aufn. C. GENßLER) Die Ergebnisse sowie die sich abzeichnenden Konfliktbereiche sind in der beigefügten Karte dargestellt.

Abbildung 5: Siedlungsgebiet des Elbebibers an der Saale und Konfliktbereiche. (Grafik C. Genßler)

Es wird derzeit von zwei sicheren Biberrevieren an Saale und Lache ausgegangen. Das Revier Wichmar/ Döbritschen erstreckt sich über etwa 4,5 km Flusslänge. Dort wurden bislang drei Mittelbaue nachgewiesen.

Abbildung 6: Mittelbau des Bibers an der Saale. (Aufn. C. GENßLER) Im Bau Döbritschen kamen in den Jahren 2007 und 2008 insgesamt drei Jungtiere zur Welt. Dieser Bau war nicht ganzjährig vom Biber bewohnt. Die anderen Baue werden vom Biber derzeit nicht unterhalten. Sie sind eingestürzt und teilweise vermutlich durch Hochwässer zerstört. Es ist jedoch davon auszugehen, dass weitere Erdbaue im Revier existieren, die bislang noch nicht gefunden wurden.

Abbildung 7: Jungbiber im Jahr 2008. (Aufn. S. KLAUS) Im Sommer 2007 wurden zwei Weibchen jeweils mit geschwollenen Zitzen durch Dr. S. KLAUS beobachtet, was darauf hindeutet, dass ein zweites Revier in diesem Saaleabschnitt besteht. In Gebiet Wichmar/Döbrit-schen siedeln momentan mindestens fünf Biber, darunter zwei diesjährige Jungtiere, ein vorjähriges Jungtier und die Elterntiere. Unmittelbar nördlich von Jena an Saale und Lache befindet sich das Revier Porsten-dorf, welches sich über ca. 5 km Flusslauf erstreckt und im September 2007 von Dr. S. KLAUS entdeckt wurde. Bisher wurde dort ein Mittelbau an der Lache entdeckt. Im Herbst 2007 schichtete der Biber frisch geschnittene Gehölze und Schlamm auf, wie es zur Wintervorbereitung der Baue häufig beobachtet wird. Ende Juni 2008 glückte der Nachweis einer erfolgreichen Reproduktion: ein adulter Biber trug ein Jungtier im Maul und tauchte mit diesem in den Bau ab. Zahlreiche alte Fraßspuren weisen darauf hin, dass der Biber vermutlich schon seit dem Jahr 2005 in diesem Bereich lebt. Momentan besiedeln mindestens drei Tiere - ein Pärchen mit einem diesjährigen Jungtier – das Revier Porstendorf. Bibererfassung und vor allem die Realisierung einer Vielzahl praktischer Maßnahmen zur Optimierung des Biberlebensraumes entlang der Saale werden in einem Anschlussprojekt durch den NABU Thüringen e. V. in Zusammenarbeit mit der TLUG weitere drei Jahre fortgeführt.

Fischotter – Fortführung der Untersuchungen im Rahmen des „Otter-Netzes“

1996 gelang in Thüringen erstmals ein Nachweis des etwa seit 1970 verschollenen Fischotters. Seitdem wird die Wiederbesiedlung Thüringens kontinuierlich beobachtet. Die Erfassungen im Auftrag der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie und Beobachtungen ehrenamtlicher Naturschutzfachleute zeigen eine positive Bestandsentwicklung. 2004 hat Thüringen die Erhaltung des Fischotters als Schutzziel für zehn FFH-Gebiete gemeldet. Die Art ist zudem auch außerhalb der Natura 2000 Gebiete streng zu schützen.

Abbildung 8: Fischotter. (Aufn. S. KLAUS)

Seit 2001 wird in Thüringen unter Leitung von Frau Maria Schmalz, Schleusingen, ein „Otter-Netz“ genanntes System von Probestellen unter Brücken (Brückenkataster) aufgebaut und auf die Anwesenheit des Fischotters überwacht. Vorkommen des Fischotters sind mittlerweile aus dem Thüringer Wald, dem Thüringer Schiefergebirge, dem Werragebiet, in Nordthüringen, im Landkreis Greiz sowie dem Altenburger Land bekannt. Im Jahr 2006 konnten in allen diesen Gebieten Nachweise des Fischotters erbracht werden, insgesamt 39. Im Rahmen der systematischen Kartierungen des „Otter-Netzes“ gelangen 21 Nachweise, der Rest waren Zufallsfunde oder Nachweise im Rahmen anderer Untersuchungen. Bemerkenswert war vor allem der Nachweis einer Fähe mit Jungtieren an der Werra in Meiningen und Walldorf. Im Jahr 2006 wurde die Werra noch als dicht besiedelt eingestuft; 2007 gelangen dort jedoch nur noch sporadische Nachweise. Auch die Unstrut wird vom Otter genutzt. Dies zeigen Nachweise im Unterlauf des Flusses bei Artern und in der Nähe des Hochwasser-Rückhaltebeckens Straußfurt. Die Helme zählt derzeit zu den durch den Fischotter stark frequentierten Bereichen. Im Gebiet der Oberen Saale konnten sichere Vorkommen an der Thüringischen Muschwitz, an der Sormitz und der Wisenta bestätigt werden. Auch das Dreba-Plothener Teichgebiet ist nach wie vor besiedelt. Im Jahr 2008 wurden von den inzwischen 200 Brücken im Brückenkataster des „Otter-Netzes“ 162 Brücken untersucht. Dabei gelang mit dem Nachweis des Fischotters an der Loquitz ein bemerkenswerter Neufund.

Abbildung 9: Historische Brücke über die Loquitz, unter der Fischotternachweise gefunden wurden. (Aufn. M. SCHMALZ)

Abbildung 10: Trittsiegel des Fischotters an der Loquitz in der Nähe der Einmündung der Gölitz. (Aufn. M. SCHMALZ) Im Gebiet von Felda und Ulster konnte die Art auch 2008 nicht nachgewiesen werden. Die erneute Untersuchung der FFH-Gebiete Nr. 134 „Elsteraue bei Bad Köstritz“ und Nr. 177 „Brahmeaue“ im Jahr 2008 erbrachte ebenfalls keine Nachweise, jedoch wurden beide Gebiete auf Grund ihrer guten Struktur als potenzielle Fischotter-Lebensräume bewertet.

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Abbildung 11: Anzahl der Brücken im Brückenkataster und Anteil positiver Stichprobenorte. (Grafik M. SCHMALZ)

Der derzeitige Verbreitungsschwerpunkt des Otters in Thüringen liegt im östlichen und südöstlichen Landesteil. Kleinere Vorkommen sind an der Werra/Schleuse und in Nordthüringen angesiedelt. Es besteht jedoch ein beträchtliches Untersuchungsdefizit für andere Bereiche.

Abbildung 12: Nachweise des Fischotters in Thüringen im Jahr 2008. (Grafik M. SCHMALZ) Gefahr für den Fischotter

Potenzielle Gefährdungen bestehen in erster Linie durch den Straßenverkehr, Störungen - v. a. durch Wasser-sport -, Konflikte mit Teichbesitzern und Reusen. Letztgenannte Gefahr sollte ausgehend von den jüngsten Entwicklungen stärker beachtet werden. Beim Einsatz von Reusen, z. B. für die Kontrolle von Fischtreppen, sollten spezielle Otterschutzgitter eingesetzt werden.

Artenhilfsprogramme

Rhön-Quellschnecke – Ergebnisse eines Artenhilfskonzeptes

Die Rhön-Quellschnecke(Bythinella compressa) kommt weltweit nur in der Rhön und im Vogelsberggebiet (Hessen) vor. Deshalb hat Thüringen eine besondere Verantwortung für ihren Schutz. Voraussetzung dafür sind die Kenntnis aller Einzelvorkommen und eine Bewertung ihres aktuellen Zustandes.

Abbildung 13: Mit einer Gehäusehöhe von 2,2 mm ist die Rhön-Quellschnecke ein Winzling. (Aufn. F. JULICH)

Das thüringische Verbreitungsgebiet

Von 2003 bis 2007 wurden die Quellbereiche in den verschiedenen Gewässersystemen der Rhön und ihrer Randberei-che, des Großen und Kleinen Gleichberges östlich Römhild und am Straufhain südöstlich Streudorf im Thüringer Grabfeld sowie am Dolmar systematisch nach Vorkommen der Art abgesucht. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Ergebnisse dieser Kartierung. An einigen Untersuchungsstellen (US) konnten auf Grund von Austrocknung, Verrohrung oder nicht Auffindbarkeit keine Ergebnisse erzielt werden.

Gebiet / Fluss-System

Einzugsgebiet US gesamt

US mit Nachweis.

US ohne Nachweis

US ohne Ergebnis

Rhön / Werra Ulster 159 52 83 24 Rhön / Werra Oechse 34 7 26 1 Rhön / Werra Felda 263 38 187 38 Rhön / Werra Leimbach 4 - 3 1 Rhön / Werra Polsambach 14 4 9 1 Rhön / Werra Neuhofer Bach 4 1 3 - Rhön / Werra Knollbach 4 - 4 - Rhön / Werra Rosabach 49 9 40 - Rhön / Werra Zillbach 11 - 10 1 Rhön / Werra Schambach 6 - 6 - Rhön / Werra Schwarzbach 49 5 40 4 Rhön / Werra Grumbach 2 - 2 - Rhön / Werra Katzbach 93 20 58 15 Rhön / Werra Herpf 84 3 59 22 Rhön / Werra Sulzbach 6 - 3 3 Rhön / Main Nust 4 1 3 - Rhön / Main Streu 30 6 19 5

Dolmar 13 - 12 1 Grabfeld / Straufhain 21 - 18 3 Gesamt: 850 146 585 119 Es konnten 146 aktuelle Vorkommen der Rhön-Quellschnecke nachgewiesen und dokumentiert werden. Die Vorkommen beschränken sich ausschließlich auf die thüringische Rhön.

Abbildung 14: Verbreitung der Rhön-Quellschnecke in Thüringen. Rotes Symbol: Quelle bzw. Quellbach mit Nachweis; gelbes Symbol: Quelle bzw. Quellbach ohne Nachweis. (Grafik K. WOLF & U. BÖßNECK)

Abbildung 15: Quellgraben am Nordhang des Horbel südwestlich Empfertshausen mit einem sehr individuenrei-chen Rhön-Quellschnecken-Vorkommen. (Aufn. U. BÖßNECK) Die meisten besiedelten Quellen und Quellbäche liegen in den Einzugsgebieten von Ulster und Felda (52 bzw. 38 Vorkommen) sowie im Katzbach-Einzugsgebiet, wo sich 20 Fundorte befinden. Am Dolmar sowie im Gebiet des Thüringer Grabfeldes kommt die Art offenbar nicht vor.

Abbildung 16: Das Umfeld dieser Quelle im Felda-Einzugsgebiet westlich Kaltennordheim ist erheblich zerstört. Das Vorkommen der Rhön-Quellschnecke - nur noch 3 lebende Tiere weit unterhalb des eigentlichen Quellbereiches registriert - steht hier unmittelbar vor dem Aussterben. (Aufn. U. BÖßNECK) Leider befinden sich viele dieser Vorkommen in einem schlechten Erhaltungszustand. Quellfassungen, Abwassereinleitungen und Viehtritt haben zu lokaler Vernichtung von Vorkommen geführt. Erforderliche Maßnahmen zur Rettung der verbliebenen Bestände sind in den meisten Fällen mit relativ geringem Aufwand umzusetzen.

Staatliche Vogelschutzwarte Seebach (VSW)

150. Geburtstag des Sittich Hans Freiherrn v. Berlepsch

Zu Ehren des 150. Geburtstags des Sittich Hans Freiherr v. Berlepsch fand am 03.11.2007 eine Festver-anstaltung in der Vogelschutzwarte Seebach (VSW) statt. Nach der Begrüßung durch den Präsidenten der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) Herrn Hoffmann und dem Grußwort des Ministers für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Herrn Dr. Sklenar, wurde das Wirken und das Leben des Freiherrn von Berlepsch in sehr interessanten Vorträgen gewürdigt.

So sprach u. a. seine Enkelin, Frau Sitta Scholz, über Ihren Opa. Herr Dr. Mey, Vorsitzender des Verbandes Thüringer Ornithologen referierte „Über die Entwicklung der Ornithologie in Thüringen“, Herr Grossmann (TMLNU) sprach über „Die Vogelwelt des Nationalparks Hainich“ und Herr Schmidt, UNB Wartburgkreis, über „Praktische Vogelschutzmaßnahmen bei Weißstorch, Dohle und Wachtelkönig.

100-jähriges Jubiläum der VSW

Am 17.04.2008 wurde die Staatliche Vogelschutzwarte 100 Jahre alt. Die VSW Seebach ist somit die älteste Staatliche Vogelschutzwarte Deutschlands. Ihr Ursprung geht auf den im Volksmund als „Vogelbaron“ bekann-ten Sittich Hans Freiherrn v. Berlepsch zurück, dessen 1888 gegründete „Versuchs- und Musterstation für Vogel-schutz“ 1908 durch die königlich preußische Landesregierung anerkannt wurde. Zu Ehren des Jubiläums gab die deutsche Post ein Postwertzeichen „100 Jahre Vogelschutzwarte Seebach“ mit 3 Sonderstempeln heraus.

Im Anschluss an die Vorstellung der Briefmarke fand im Rahmen der Festveranstaltung ein ornithologisches Vortragsprogramm mit namenhaften Referenten aus ganz Deutschland statt. So sprachen u. a. Herr Prof. Dr. Bairlein, Präsident der Deutschen Ornithologen Gesellschaft, zu den Auswirkungen des Klimawandels auf die Vogelwelt. Herr Dr. Bauer, Präsident des Deutschen Rates für Vogelschutz, stellte die neue Rote Liste der Brutvögel in Deutschland und Herr Fischer, Vorsitzender des Dachverbandes Deutscher Avifaunisten, das DDA Monitoring zum Status der Brutvögel in Deutschland vor.

Abstandsregelungen für Windenergieanlagen

Das Gesetz über erneuerbare Energien und die damit verbundene Abnahmeverpflichtung der Energieversor-gungsunternehmen führten zu einem sprunghaften Anwachsen von Anträgen auf Errichtung von Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung - allen voran Windenergieanlagen (WEA). Ende 2007 waren in Deutschland 19.460 WEA errichtet. Auf ihrer Frühjahrstagung am 15.05.08 in Seebach (Mühlhausen/Thüringen) haben das Bundesamt für Natur-schutz, der Dachverband Deutscher Avifaunisten und die Länderarbeitsgemeinschaft der das Grundsatzpapier „Abstandsregelungen für Wind- energieanlagen“ einstimmig verabschiedet. Diese Regelungen sind Empfehl-ungen die als Abwägungsgrundlage für die Regional- und die Bauleitplanung dienen und zu sachgerechten Entscheidungen im immissionsschutzrechtlichen Verfahren beitragen sollen. Sie sind naturschutzfachliche Empfehlungen, die als Mindestanforderungen zu verstehen sind.

Vogelzugkarte für Thüringen

Bei den Rastplätzen und Flugkorridoren ziehender Vogelarten bestanden in Thüringen große Kenntnis-lücken. Aus diesem Grund wurde an der Vogelschutzwarte Seebach eine Vogelzugkarte für Thüringen nach dem Vorbild von Hessen und Sachsen erarbeitet. Dabei werden die Rastplätze und Zugbewegungen von Gänsen, Greifvögeln, Enten, Eulen, Limikolen, Störchen und Schwänen besonders berücksichtigt. Wie die o. g. Abstandregelung für WEA, so soll auch die Vogelzugkarte u. a. der Fortschreibung der Regionalpläne dienen. Vogelmonitoring in Thüringen

Das Interesse an avifaunistischen Daten ist in jüngster Zeit stark angestiegen. Von Seiten der Naturschutz-behörden werden solche Informationen für die Bearbeitung von Fachaufgaben dringend benötigt. Die zurzeit laufende VTO-Atlaskartierung wird erstmalig ein umfassendes Bild von der Verbreitung und den Beständen der in Thüringen heimischen Brutvogelarten liefern. Das dabei entstehende Wissen ist die Grundlage für ein kontinuierliches Vogelmonitoring, das artspezifische Besonderheiten berücksichtigt und dennoch auf standardisierten Verfahren beruht. Um länderübergreifend einheitlich arbeiten zu können, haben Bund und Länder eine Verwaltungsvereinbarung zum Vogelmonitoring in Deutschland geschlossen. Ihr Kernstück besteht aus einem Vertrag zwischen dem Bundesamt für Naturschutz und dem Dachverband Deutscher Avifaunisten. Als fachliche Ansprechstellen für die Arbeitsschwerpunkte wurden die Vogelschutzwarten der Länder benannt.

Wissenschaftliche Vogelberingung

Am 08.11.2008 wurde die Beringertagung des Freistaates Thüringen in der VSW Seebach durchgeführt. Neben den Beringern waren auch die Unteren Naturschutzbehörden (UNB) eingeladen. Zurzeit sind 78 ehrenamtlich arbeitende Beringer im Freistaat Thüringen tätig. Der Leiter der Beringungszentrale Hiddensee , Herr Dr. Köppen, gab einen Überblick über die Beringungen des Jahres 2007 in Ostdeutschland unter besonderer Berücksichtigung Thüringens. Auch die durchweg niveauvollen Vorträge der anderen Referenten dienten der Weiterbildung der Beringer.

Seit dem 1. Mai 2008 sind mit Vollzug des Haushaltbegleitgesetzes Teile der Umwelt- und Sozialverwaltung kommunalisiert worden. Danach sind die UNB und die Unteren Jagdbehörden (UJB) für das Geneh-migungsverfahren der wissenschaftlichen Vogelberingung zuständig. Gemäß § 32 (1) ThürNatG ist die TLUG – Vogelschutzwarte Seebach – zu hören. Das bedeutet, dass Beringungserlaubnisse von allen zuständigen UNB`s und UJB`s einzuholen sind. Bei länderübergreifenden Beringungen sind demzufolge mehrere Genehmigungen nötig und diese sind bei jeder Beringung mitzuführen. Auf diesen Zustand wurde in einem Brief an das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt hingewiesen.

Auffang- und Pflegestation

Im Jahre 2008 wurden in der Auffang- und Pflegestation der VSW 280 Vögel aufgenommen. Darunter waren allein 55 Turmfalken, 29 Mäusebussarde und 18 Eulen. 51 Vögel wurden tierärztlich behandelt und ungefähr jeder zweite Vogel, darunter auch eine Mittelmeermöwe, konnten wieder ausgewildert werden.

Neben jeweils zwei Schwarz- und Weißstörchen überwintern in der VSW zwei Baumfalken, ein Wespenbussard und ein adulter Kranich. Im Schutzzentrum wurden im diesen Jahre mehrere Kakadus, Papageien, Amazonen, Schildkröten und Schlangen gepflegt. Alle Vögel und Reptilien werden art- und verhaltensgerecht gehalten. Bei der Unterbringung gab es keine Beanstandungen durch die kontrollierende Behörde. Die geplanten Baumaßnahmen im Bereich der Aufnahme beschlagnahmter bzw. eingezogener Amphibien und Reptilien wurden nicht realisiert.

Abbildung 19: Uhuweibchen - ein Dauerpflegling derVogelschutzwarte

Abbildung 20: Verletzter Kranich - Es ist geplant den Kranich in der VSW gesund zu pflegen und im Frühjahr 2009 wieder frei zu lassen.

Ausstellungen und Veranstaltungen in Seebach

Aufgrund des 100-jährigen Jubiläums der VSW Seebach und den vielen Publikationen in Presse und Fernsehen stieg der Bekanntheitsgrad der VSW im Jahr 2008 sehr stark an.

Insgesamt fanden 387 Führungen statt. So konnten von den Mitarbeitern der VSW und dem Verein der Freunde der Vogelschutzwarte Seebach im Jahr 2008 über 4800 Besucher, darunter 947 Kinder- und Jugendliche, die Historie der Wasserburg und die Aufgaben des Vogelschutzes näher gebracht werden. Des Weiteren wurde mit der Erweiterung der ornithologischen Ausstellungen in der Burg begonnen. So wird zurzeit eine neue ornithologische Ausstellung mit einer Multimediastation, eine Ausstellung für die Präsentation der umfangreichen Eiersammlung und im Kellergewölbe der Burg, eine Vogelstimmen-installation „Vögel der Nacht“ errichtet. Die Präparate der bisherigen ornithologischen Ausstellung werden zukünftig in einer klassischen Ausstellung im Dachbodenbereich zu besichtigen sein.

Biotopkartierungen Seit August 1996 wird die landesweite Offenland-Biotopkartierung im Auftrag des TMLNU von der TLUG (Koordination) und zu Beginn auch von den Staatlichen Umweltämtern durchgeführt. Ende 2008 waren etwa 88 % der zu bearbeitenden Offenland-Biotope kartiert. Mit Beginn der Kartiersaison 2004 wurde die räumliche Vorgehensweise der Offenland-Biotopkar-tierung aufgrund der Vordringlichkeit der Natura 2000-Berichtspflichten umgestellt. Seit 2007 wer-den von der laufenden Geländekartierung kartenblattweise vorrangig Lücken geschlossen und Landkreise zu Ende bearbeitet. Laufende Eingriffsvorhaben fanden dabei Berücksichtigung. Die Aufbereitung der Geländedaten von 2008 und die Wiederaufnahme der Kartierungsarbeiten erfolgt in Abhängigkeit von der Projektfortführung.

Schutzgebiete (Stand: 31.12.2008) Kategorie Anzahl Fläche (in ha) Anteil Landesfläche (in %) Nationalpark 1 7.513 0,5 Biosphärenreservat (BR) 2 65.991 4,1 Naturpark 2 238.700 14,8 Naturschutzgebiet und Zonen I und II der BR 264 43.873 2,7

Landschaftsschutzgebiet und Zone III der BR 63 379.187 23,4

Naturschutzgebiete (NSG)

Das Thüringer Landesverwaltungsamt als obere Naturschutzbehörde hat im Jahr 2008 zwei NSG ausge-wiesen. Mit der Ausweisung des 541,1 ha großen NSG "Jenaer Forst" (Stadt Jena, Saale-Holzland-Kreis) ist eine weitere Kerngebietsfläche des Naturschutzgroßprojektes "Orchideenregion Jena - Muschelkalk-hänge im Mittleren Saaletal" als NSG gesichert worden. Alle acht Kerngebiete sind damit zum größten Teil NSG. Außerdem wurde das NSG "Phönix Nord" in der Bergbau-Folgelandschaft des nordöstlichen Altenburger Landes mit einer Fläche von 167,2 ha ausgewiesen. Unter Berücksichtigung der Kern- und Pflegezonen der beiden thüringischen Biosphärenreservate ergibt sich in Thüringen statistisch eine Flä-che der Naturschutzgebiete von 43.873 ha in 264 Gebieten (2,7 % der Landesfläche).

Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB), Flächennaturdenkmale (FND), Naturdenkmale (ND), geschützte Gehölze, geschützte Alleen, ökologisch bedeutsame Bereiche

Im Folgenden werden die regional bedeutsamen Schutzkategorien zusammengefasst, gleichgültig ob es sich dabei um nach ThürNatG ausgewiesene Schutzgebiete (GLB und nach 1993 festgesetzte ND) oder um nach § 26 ThürNatG übergeleitete Schutzgebiete8 (FND, vor 1990 gesicherte ND, geschützte Gehöl-ze, geschützte Alleen oder ökologisch bedeutsame Bereiche) handelt. Nach der Statistik der TLUG Jena gibt es in Thüringen 1.394 GLB, FND, ND als flächige Objekte9 (ein-schließlich Alleen, jedoch ohne Baum-ND), geschützte Gehölze, geschützte Alleen oder ökologisch be-deutsame Bereiche10 mit einer Fläche von ca. 5.140 ha11. In folgenden Landkreisen und kreisfreien Städten wurden 2008 neue GLB (einschließlich Novellierung von FND als GLB) ausgewiesen: • Stadt Jena (GLB "Erlkönig", GLB "Heiligenberg", GLB "Die Sachsenecke"), • Gotha (GLB „Erlebach“ bei Wölfis einschließlich Hunarthmoor) • Hildburghausen (GLB "Altenberg bei Häselrieth"), • Wartburgkreis (GLB „Röderberg“ bei Gumpelstadt/Gemeinde Moorgrund). Außerdem wurden vier in den Jahren 2002 bis 2007 im Landkreis Gotha unter Schutz gestellte GLB nach-träglich in die zentrale Schutzgebietsregistratur und Statistik der TLUG aufgenommen: • GLB „Faule Wiese“, GLB „Streuobstwiese Kirchberg“, GLB „Bombenlöcher“, GLB „Bremstal“. Im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt wurde der Schutzstatus für das FND „Eichertsbruch bei Arnsbach“ auf-gehoben. Für einen bisher im Landkreis Gotha geführten GLB („Oberes Ilmtal“) lag kein rechtskräftiger Beschluss vor. Im Saale-Orla-Kreis wurde eine Verordnung über den Schutz von Einzelschöpfungen der Natur als Na-turdenkmal erlassen. Darunter fallen 34 Einzelbäume und Baumgruppen (davon waren bereits 28 als ND ausgewiesen und als punktförmige Objekte erfasst), eine Bergahorn-Allee, zwei Felsbildungen (waren bereits als ND ausgewiesen und als flächige ND erfasst: ND „Steinrose“ bei Saalburg, ND „Sattelbildung im Kulmschiefer“ bei Ziegenrück) und eine Quelle (war bereits als flächiges ND erfasst: ND „Güldequel-le“ bei Löhma). Von der TLUG sind bisher 984 Baum-ND als punktförmige Objekte erfasst worden. Nach wie vor liegen keine Angaben aus den Landkreisen Nordhausen und Gotha vor. Im Ilm-Kreis wurde das ND „Stieleiche“ in der Gemarkung Heyda aufgehoben. 8 Für die ebenfalls übergeleiteten Kategorien "Schongebiet", "Geschützte Feuchtgebiete" und "Geschützte Parks" ergeben sich keine Änderungen, sie werden hier nicht behandelt. 9 Die im Folgenden vorgenommene Unterscheidung von ND als flächige Objekte und Baum-ND als punktförmige Objekte ist zwar rechtlich nicht relevant, jedoch aus Gründen der Datenhaltung im Geographischen Informationssystem und wegen der besonderen Betroffenheit von Baum-ND bei Cross Compliance sinnvoll. 10 Hier wird nur der per Beschluss Nr. 14-7/90 des Rates des Kreises Artern v. 14.03.1990 gesicherte ökologisch bedeutsame Bereich "Segelberg" geführt. 11 Geringere Fläche im Vergleich zum Stand 31.12.2007 ist bedingt durch technische Korrekturen bei der Digitalisierung und Ersetzen von digital ermittelten Größen durch Größen laut Beschluss oder Verordnung.

NATURA 2000

Meldestand von NATURA 2000 in Thüringen (Stand: 31.12.2008)

Thüringen hat eine Natura 2000-Fläche von insgesamt ca. 272.268 ha (FFH-Gebiete und EG-Vogelschutzgebiete). Das sind 16,8 % der Landesfläche Thüringens. Diese Kulisse besteht aus: • 212 FFH-Gebieten mit einer Gesamtfläche von 161.462 ha (10,0 % der Landesfläche), • 47 punktförmigen FFH-Objekten für den Fledermausschutz (zusammengefasst zu 35 Objekten bzw.

Objektgruppen, im Sinne der FFH-Richtlinie auch FFH-Gebiete), • 44 EG-Vogelschutzgebieten mit einer Gesamtfläche von 230.824 ha (14,3 % der Landesfläche). 12 Gebiete sind flächenidentisch sowohl FFH-Gebiet als auch EG-Vogelschutzgebiet.

Managementplanung für NATURA 2000-Gebiete

Der Art. 2 der FFH-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet die Mitgliedsstaaten einen günstigen Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse zu bewahren oder wiederherzustellen. Nach Art.6 der FFH-RL sind für die besonderen Schutzgebiete die nötigen Erhaltungsmaßnahmen für die natürlichen Lebensraumtypen nach Anhang I und die Arten nach Anhang II, die in diesen Gebieten vorkommen, festzulegen und ggf. in eigens dafür aufgestellten Bewirt-schaftungsplänen („Managementplänen“) darzustellen. Auch in EG-Vogelschutzgebieten (SPA-Gebiete) sollen i. S. v. Art. 2 der EG -Vogelschutzrichtlinie (EG-VSRL) ebenfalls Managementpläne erstellt werden. Diese Managementpläne sollen: • die Daten zum Bestand und zu den Erhaltungszuständen der Lebensraumtypen und Arten der An-

hänge I und II der FFH-RL sowie der Arten der Anhänge I und II der EG-VSRL für das jeweilige NA-TURA 2000-Gebiet zusammenführend textlich und kartografisch darstellen,

• die gemeldeten Erhaltungsziele einer Plausibilitätskontrolle unterziehen, • die nötigen Maßnahmen zur Bewahrung oder Wiederherstellung günstiger Erhaltungszustände • der Arten und Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse festlegen (Maßnahmenkonzept), • die Thür. NATURA 2000-Erhaltungsziele-VO hinsichtlich des besonderen Schutzgebietes nach Art. 6

der FFH-RL untersetzen, • Instrumente (z. B. vertragliche, administrative oder rechtliche Regelungen) zur Umsetzung der Maß-

nahmen aufzeigen, • Grundlagen für die Verträglichkeitsprüfung von Plänen und Projekten bei Eingriffsvorhaben nach Art.

6 Abs.3 FFH-RL liefern, • eine Orientierung für Nutzer und Planungsträger zur Verbesserung der Rechts-, Planungs- und Be-

wirtschaftungssicherheit geben, • Hinweise für das FFH- und Vogelschutzgebietsbezogene Monitoring nach Art.11 FFH-RL geben, • Abstimmungsinstrumente mit den Nutzers und der Öffentlichkeit zu sein. Zuständig für die Managementplanung in Thüringen sind das TMLNU, für die Fachbeiträge Wald die TLWJF, Referat Waldnaturschutz und für die Fachbeiträge Offenland die TLUG, Referat Natura 2000. Beide Fachbeiträge sollen nach der Bearbeitung soweit wie möglich zusammengeführt werden, so dass im Ergebnis je NATURA 2000-Gebiet ein (gemeinsamer) einheitlicher, die übergreifenden Offenland- und Waldfachinhalte integrierender Managementplan entsteht. Die Erstellung von Managementplänen für FFH-Objekte zum Fledermausschutz hat die Fledermauskoordinierungsstelle Thüringen übernommen. Bis Ende 2008 wurden für 95 Projektgebiete die Fachbeiträge Wald angearbeitet. Die Fachbeiträge Wald sollen für alle Projektgebiete nach dem Fachverfahren der TLWJF bis 2012 erstellt werden. Im Jahre 2009 ist vorge-sehen, zunächst 8 Mustermanagementpläne, Fachbeitrag Offenland, zu erstellen. Sie sollen das Konzept der Fachbeiträge Offenland erproben, die Zusammenarbeit der Behörden und die notwendigen Datenflüsse testen sowie ggf. den Planungsablauf optimieren. Sie bilden damit eine wesentliche Grundlage für die Feinkonzeptio-nierung der Managementplanung, Fachbeitrag Offenland, in Thüringen. In den darauf folgenden 3 Jahren sind die restlichen Fachbeiträge Offenland zu erstellen, wobei sich die Planerstellung zunächst auf die FFH-Gebiete konzentrieren soll. Im Falle von Flächenüberlagerungen mit EG-Vogelschutzgebieten sind diese zeitgleich im Zusammenhang mit dem FFH-Gebiet zu bearbeiten.

Vertragsnaturschutz

Die neue Förderkulisse für den Vertragsnaturschutz in Thüringen

Ziel der Förderkulisse, die im wesentlichen Grünlandflächen beinhaltet, ist die Schärfung der Lenkungswirkung und die Begrenzung des Mittelbedarfs für Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes, der in Thüringen zum über-wiegenden Teil über das „Programm zur Förderung umweltgerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturland-schaft, Naturschutz und Landschaftspflege (KULAP) - Teil Naturschutz“ umgesetzt wird. Zur Abgrenzung der Förderkulisse stand eine breite Palette an Datenquellen sehr unterschiedlicher Informa-tionstiefe wie die landesweite Offenlandbiotopkartierung (OBK), die Waldbiotopkartierung und die Kartierung der Lebensraumtypen in FFH-Gebieten zur Verfügung, ergänzt um Artnachweise und Aussagen zu Grünland-flächen aus den Landkreisen von Gebietskennern. Da die Förderkulisse auf die naturschutzfachlich wertvollen Offenlandflächen fokussiert werden sollte, verlangte dies fachlich definierte, objektive Abgrenzungskriterien. Zuerst wurden diese Flächen im Wesentlichen mit Hilfe der OBK abgegrenzt und dann mit dem Feldblock-system verschnitten. Die Feldblöcke bilden die Grundlage für den landwirtschaftlichen Flächennachweis und sind Bezugsgeometrie für alle flächenbezogenen Beihilfen und Förderungen der Landwirtschaft. Diese Geome-trie ermöglicht es, den Naturschutzbehörden auch feldblockbezogen Sachdaten zur Entscheidungsfindung bei der Wahl der Pflegemaßnahme zur Verfügung zu stellen. Angaben zu den Biotoptypen, den besonderen Art-vorkommen und den Pflegeempfehlungen sind im behördeninternen Landschaftsinformationssystem (LINFOS) abrufbar. Die jährliche Überprüfung der Feldblockgrenzen durch die Landwirtschaftsverwaltung und die Ak-tualisierung der Erkenntnisse zu Natur und Landschaft wurden durch einen „Änderungsdienst“ für die Förderkulisse geregelt. Nach Einführung der Förderkulisse im Jahr 2007 wurde sie im Jahr 2008 erstmalig verbindlich angewendet. In der Bilanz hat sich die Förderkulisse in der Praxis bewährt: Zwar musste sich die Naturschutzverwaltung zunächst mit den Neuerungen vertraut machen, was insbesondere für die Vollzugsbehörden vorübergehend zu einer Mehrbelastung führte. Mittlerweile wird dieses Arbeitsinstrument landesweit routiniert eingesetzt und die Vorteile einer eindeutigen Ansprache von Biotopen und Pflegemaßnahmen werden deutlich. In Zukunft wird diese Arbeitsgrundlage auf Basis einer Datenbank fortlaufend erweitert und um Themenbereiche ergänzt. Hierzu gehören z. B. über LINFOS abrufbare Informationen zu Aktivitäten des Naturschutzes auf dem Feldblock, u. a. zur historischen Nutzung, zu Erfolgskontrollen und zu Planungsvorhaben. Damit wird eine Informationsdichte für die in der Förderkulisse enthaltenen Zielflächen des Naturschutzes abrufbar, von der sich schon jetzt ein hoher Praxisbezug für die Umsetzung von Landschaftspflegemaßnahmen abzeichnet.

Gebiete gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung (Naturschutzgroßprojekte des Bundes) Im Rahmen des "Förderprogramms zur Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Land-schaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung" des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wird in Thüringen an der Durchführung von drei Naturschutzgroßprojekten des Bundes in Thüringen - "Kyffhäuser", "Orchideenregion Jena - Muschelkalkhänge im Mittleren Saaletal" und "Thüringer Rhönhutungen" gearbeitet. Das Naturschutzgroßprojekt in Jena endete 2007. Dort wurden die wesentlichen Maßnahmen des Na-turschutzes und der Landschaftspflege zur Biotopersteinrichtung und Biotopsicherung zu Gunsten der Erhal-tung und Entwicklung seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten in den vergangenen Jahren in insge-samt acht Kerngebieten umgesetzt. Ob und welche Erfolge sich einstellen, wird durch die Effizienzkontrolle geprüft.

Methodische Konzeption der Effizienzkontrolle laut PEPL Effizienzkontrolle im Sinne einer "Erfolgskontrolle" kann nicht nur bedeuten, die Erledigung der im PEPL festgelegten Maßnahmen zu kontrollieren (Maßnahmenkontrolle). Dies obliegt dem Auftraggeber, also der Geschäftsstelle des Zweckverbandes bzw. nach Beendigung eines Großprojektes der die Projektflächen übernehmenden Verwaltungen. Um die Effizienz der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen festzustellen, muss die Erreichung der gesetzten naturschutzfachlichen Ziele geprüft werden, d. h., inwieweit sich die Maßnahmen auf die Erhaltung des Ökosystems sowie spezifischer Arten und Artengruppen ausgewirkt haben ("Wirkungskontrolle" im Sinne von BLAB et al. 1994). Dabei ist zu unterscheiden zwischen den sog.

"Erstpflegemaßnahmen", bei denen ein unerwünschter Zustand beseitigt und in einen erwünschten Zustand überführt wird (z. B. Mahd und Entfilzung eines aufgelassenen Halbtrockenrasens; Entbuschung eines Steilhanges mit Trockenrasen), und den Maßnahmen der sog. "Dauerpflege", bei denen durch Nutzung oder Nutzungssimulation (z. B. extensive Bewirtschaftung einer Grünlandfläche) die Erhaltung eines gewünschten Zustandes gesichert wird. So zum Beispiel die Entfernung von Gehölzaufwuchs an Muschelkalksteilhängen, Aufbau und Regenerierung von Streuobstwiesen, Entfilzung und Entbuschung sowie Erstmahd von Halbtrockenrasen oder Entlandung, Vertiefung und Freistellung von Kleingewässern. Damit reiht sich Thüringen in die seit 1979 bundesweit durchge-führte Maßnahmenkette zur Erhaltung herausragender Lebensraumqualitäten ein.

Zur Verdeutlichung der Veränderungen, die durch naturschutzfachliche Maßnahmen hervorgerufen worden sind, soll das Beispiel der Maßnahmen 3 - 002, Entfernung von Gehölzaufwuchs an Muschelkalksteilhängen auf ca. 4 ha Fläche, vorgestellt werden. Diese Fläche ist Teil des südexponierten Oberhangs der Kernberge im Be-reich der Diebeskrippe. Hauptsächlich wurden Schwarzkiefern entnommen und der Laubgebüschanteil schritt-weise reduziert. Das projektbezogene und langfristige naturschutzfachliche Ziel ist die Erhaltung bzw. Wieder-herstellung des offenen Charakters der Trockenrasen und Felsen sowie die Sicherung und Bewahrung der dort vorkommenden xerothermen Flora und Fauna.

Abbildung 21: Ausgangszustand der Diebeskrippe im Kerngebiet 3 im Jahre 1992

Abbildung 22: Diebeskrippe im Kerngebiet 3 im Jahre 1997 nach Ausführung der ersten Maßnahmen im November/ Dezember 1997

Abbildung: 23: Diebeskrippe im Kerngebiet 3 im Jahre 2007 nach Ausführung weiterer Maßnahmen im Oktober/ November 2003, im Dezember 2005 sowie im Januar 2006. Zukünftig wird nur noch alle 10 bis 12 Jahre ein naturschutzfachlicher Erhaltungseingriff zur Reduzierung des Laubgebüschanteils auf den Muschelkalksteilhängen erforderlich sein. Durch externe Experten konnte anhand von Indikatoren im Zeitraum 2004 bis 2006 der Erfolg der durchgeführten Maßnahmen belegt werden.

Umwelt und Raum

Grundlagen des fachübergreifenden Umweltmonitorings

Allgemeines

Die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) ist gemäß dem Gesetz zur Neugestaltung des Umweltinformationsgesetzes und zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel vom 22. Dezember 2004 eine informationspflichtige Stelle für Umweltinformationen. Im Thüringer Gesetz für Natur und Landschaft vom 13. April 2006 besteht gemäß § 2a eine explizite Pflicht der TLUG zur fachübergrei-fenden Umweltbeobachtung. Darüber hinaus nimmt die TLUG im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (TMLNU) zahlreiche fachübergreifende Aufgaben wahr und unterstützt verschiedene Bund-Länder-Arbeitskreise. Um diese Pflichten und Aufgaben effizient zu erfüllen, hat die TLUG ein datenbank- und GIS -gestütztes fachübergreifendes Umweltmonitoring aufgebaut. Der Begriff Umweltmonitoring umfasst die Sammlung und Darstellung von Umweltdaten. Ziel ist die Bereitstellung von internet- und intranetgestützten Umweltinformationen für den Geschäftsbereich des TMLNU und darüber hinaus. Es geht um eine über die Grenzen von Fachinformationssystemen hinaus-gehende und zusammenfassende Umweltbeobachtung zur Politikberatung, zur Erfüllung von Berichts-pflichten und zur Information der Öffentlichkeit. Mehr zum Thema ist im Internetangebot der TLUG unter Umwelt und Raum zu finden.

Umweltrelevante Trends

Das Infomodul „Umweltrelevante Trends” stellt den Vergleich zwischen Thüringen und Deutschland im Mittelpunkt. Anhand von Karten, Grafiken, Tabellen und Texten wird ein Überblick zu verschiedenen umweltrelevanten Themen geboten. Um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten werden hier nicht immer die aktuellsten, sondern Daten mit einheitlichem Gebietsstand veröffentlicht. Themen sind Bevölkerung, Flächennutzung und Wohnen, Wirtschaft und Umwelt, Energieverbrauch und Verkehr. Im Berichtszeitraum wurde das Modul inhaltlich erweitert und aktualisiert. Neben dem Vergleich mit der Bundesrepublik Deutschland wurde Thüringen bei einigen Themen auch den anderen Bundesländern gegenübergestellt.

Entw ick lung des Kraftfahzeugbestandes (1993-2007)

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absolut in % Abbildung 1: Entwicklung des Kfz-Bestandes Ein Beispiel zeigt die Abbildung 1 aus dem Kapitel Verkehr.

Umweltdatenkatalog Thüringen (UDK) Der Umweltdatenkatalog (UDK) als Teil des Umweltportal Deutschland PortalU enthält wie ein Biblio-thekskatalog eine Beschreibung der beim Bund und den Ländern verfügbaren Umweltinformationen mit Verweisen auf den jeweils zuständigen Bearbeiter (den Datenverantwortlichen), die Art und das Ziel der Datenerhebung, die Rechtsgrundlage sowie weitere Informationen zu den beschriebenen Umweltdaten. Er enthält nicht die Daten selbst! Er wird in Thüringen als „Umweltdatenkatalog Thüringen“ (UDK-TH) gemäß einer Verwaltungsverein-barung zwischen Bund und Ländern als hoheitliche Aufgabe des TMLNU auf der Basis des Kabinettbe-schlusses vom 16.11.1995 gepflegt. Seit Dezember 2001 erfolgt die Zentralkatalogadministration durch die TLUG. Es gibt eine Internetversion und eine erweiterte Behördenfassung im Intranet. Zum 1. Januar 2003 wurde der UDK technisch, inhaltlich und organisatorisch mit dem Umweltinforma-tionsnetz gein® zusammengeführt, das 2006 in Umweltportal Deutschland PortalU umbenannt wurde.

Abbildung 2: Startseite Umweltdatenkatalog (UDK 5.1) Im Berichtzeitraum wurden die Datenbestände regelmäßig noch mit der alten funktionsfähigen Software UDK 5.1 aktualisiert. Eine neue Software u. a. als Ersatz für den UDK 5.1 befindet sich in Erprobung (InGrid 1.1, die Technologie des Umweltportal Deutschland PortalU®). Mit dem InGridEditor wird die langjährige Desktop-Metadatenerfassungs- und Pflegeanwendung, der Windows-UDK, durch eine leistungsfähige Webanwendung ersetzt werden, die eine dezentrale Metada-tenpflege über Standard-Browsertechnologie via Internet ermöglichen wird. Die Arbeit an PortalU ist eine Bund-Länder-Kooperation. Inhaltlich und technisch wird PortalU von der Koordinierungsstelle PortalU im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt und Klimaschutz betreut. Das Portal bietet unter www.portalu.de einen zentralen Zugriff auf die Internetseiten, Datenkataloge und Datenbankeinträge von öffentlichen Institutionen und Organisationen im Bund und in den Ländern. Außerdem können über PortalU gezielt aktuelle Umweltnachrichten und Umweltmesswerte, detaillierte Informationen zu verschiedenen Umweltthemen, Hinweise auf Veranstaltungen und neue Publikationen, sowie Informationen über historische Umweltereignisse abgerufen werden.

Umweltindikatoren Umweltindikatoren sind synthetische normierte Werte und Messgrößen zur Beobachtung, zum Vergleich und zur Bewertung des Zustandes der Umwelt hinsichtlich eines oder mehrerer Wirkungsfaktoren. Sie

besitzen definierte Qualitätsmerkmale. In die Berechnung von Indikatoren fließen statistische Kenn-größen, wie z.B. auf Verwaltungseinheiten bezogene Bevölkerungszahlen oder Flächeninhalte ein. Die in Thüringen verwendeten Indikatorensysteme unterscheiden sich grundsätzlich. Das von den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Thüringen gemeinsam entwickelte System von Nachhaltigkeitsindikatoren für die lokale AGENDA 21 ist auf eine Anwendung auf Gemeindebasis ausgerichtet. Die UMK – Indikatoren, die EU - Kontextindikatoren und die (im Abstimmungsprozess befindlichen) Nachhaltigkeitsindikatoren für Thüringen sind hoch aggregiert. Sie finden in der Regel auf der Ebene der Bundesländer Anwendung. Bei der Entwicklung der Indikatorensysteme wurde großer Wert auf Vergleichbarkeit und Kohärenz gelegt. Wann immer möglich stammen die Daten für alle Bundesländer aus zentralen Quellen. Für die Umwelt-bereichen werden in den unterschiedlichen Systemen weitgehend dieselben Indikatoren verwendet.

Lokale Agenda 21

Auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (UNICED) 1992 in Rio de Janeiro wurde mit der AGENDA 21 ein Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert verabschiedet. Nach-haltige Entwicklung zu einem weltweit geltenden Leitbild erhoben, das die internationale und nationale Politik sowie das Handeln in den Städten und Gemeinden bestimmen soll. Die Kommunen sind aufge-fordert, die Agenda 21 zur Grundlage des Handelns zu machen. Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Thüringen haben deshalb ein gemeinsames System von Nachhaltigkeitsindikatoren entwickelt. Es entstand ein Leitfaden, der den Kommunen die erforder-lichen Werkzeuge für ihre Lokale Agenda 21 an die Hand gibt. Im Infomodul „Lokale Agenda 21“ finden interessierte Gemeinden umfangreiche Informationen zum Thema. Alle zu den einzelnen Themenbereichen vorhandenen statistischen Daten und der Leitfaden stehen als Download zur Verfügung.

Nachhaltigkeitsindikatoren Thüringen

Eine Nachhaltigkeitsstrategie für Thüringen befindet sich zurzeit in der Erarbeitung. Unter anderem kommt dabei der Festlegung von Nachhaltigkeitsindikatoren eine besondere Bedeutung zu. Ziel ist die Erarbeitung eines Kataloges von Indikatoren die gemäß Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz zum Fortschrittsbericht der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie (Hinwirken auf eine höhere Konvergenz zwi-schen nationaler und Länderstrategien, Zielen und Indikatoren) eine größtmögliche Übereinstimmung mit den Indikatoren der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie aufweisen. In Anlehnung an die Nachhaltigkeitsindikatoren der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat die Landes-anstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Statistik (TLS) einen entsprechenden Indikatorensatz entwickelt und die Verfügbarkeit der Daten für diesen auf Landes-ebene geprüft. Die vorgeschlagenen Indikatoren liegen dem Staatssekretärsausschuss für Nachhaltige Entwicklung zur Beratung vor. Ein weiterer wichtiger Schritt im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie war die Berufung eines Nachhaltig-keitsbeirates für Thüringen am 13. Januar 2009 (Pressemitteilung der Thüringer Staateskanzlei). Umfang-reiche Informationen zum Thema sind auf der Internetseite „Nachhaltigkeitsrat.de“ zu finden.

Umweltindikatoren (UMK-Indikatoren)

Umweltindikatoren spielen im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung eine immer wichtigere Rolle. Die Länderinitiative Kernindikatoren (LIKI), eine Initiative aller Landesämter für Umwelt, entwickelte seit 2000 im Auftrag der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft "Klima, Energie, Mobilität - Nachhaltigkeit" (BLAG-KliNa) einen länderübergreifend einheitlichen Indikatorensatz. Dieser wurde 2004 von der Umweltministerkonferenz (UMK) bestätigt.

Die Indikatoren werden von LIKI kontinuierlich weiterentwickelt. Zur Wahrung der Vergleichbarkeit wer-den die Daten für die Indikatoren soweit wie möglich aus zentralen Quellen beschafft. Thüringen ist innerhalb der LIKI für die Bearbeitung des Indikators „Unzerschnittene verkehrsarme Räume“ zuständig. Um die Thüringer Daten einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wurde im Auftrag des TMLNU das Internetmodul UMK-Indikatoren entwickelt. Es enthält für jeden Indikator umfangreiche textliche Erläuterungen und Grafiken. Im Berichtszeitraum wurde das Internetmodul aktualisiert und erweitert. Derzeit werden 25 UMK-Indikatoren länderübergreifenden genutzt oder befinden sich im Abstimmungsprozess. Eine Liste der Indikatoren finden sie hier.

EU - Umweltmonitoring des EU-Strukturfondseinsatzes Innerhalb des Internetangebotes der TLUG werden wichtige Datenbestände für das EU-Umweltmoni-toring über die Module „EU-Vergleich“, „Kontextindikatoren, Bereich Umwelt“ und „Maßnahmen-spezifische Indikatoren“ veröffentlicht.

EU - Kontextindikatoren

Mit Hilfe der Internetmodule „Kontextindikatoren, Bereich Umwelt“ werden die Wirkungen der Struktur-fondsförderung auf die Umweltsituation in Thüringen über zwischen den Ziel 1 – Fördergebieten in Deutschland abgestimmten und vergleichbaren Kontextindikatoren aus den Umweltbereichen Abfall, Boden, Klima, Luft, Natur, Wald und Wasser dargestellt. Ergänzt werden die Datentabellen durch Erläuterungen zur Definition / Erfassungsmethodik und zur Bedeutung des Indikators sowie durch Diagrammdarstellungen. Die interministerielle Arbeitsgruppe Evaluierung EFRE beschloss am 8. März 2006 für die neue Förder-periode (2007 bis 2013) einen Satz von 17 umweltbezogenen Kontextindikatoren für das EU-Umweltmoni-toring der Förderprogramme. Diese leiten sich weitgehend von dem bundesweit abgestimmten und von der 62. Umweltministerkonferenz (UMK) 2004 bestätigten UMK - Indikatorensatz für eine nachhaltige Entwick-lung ab. Damit soll eine möglichst weitgehende Kohärenz der Indikatorensysteme garantiert werden. Im Berichtszeitraum wurde das Internetmodul mit den Kontextindikatoren für die neue Förderperiode aktualisiert und steht den zuständigen Ressorts des TMLNU und des TMWTA für das EU-Umweltmoni-toring zur Verfügung. Eine Liste der Indikatoren finden Sie hier Das Internetmodul für die alte Förderperiode (2000 bis 2006) steht ebenfalls noch zur Verfügung.

EU - Maßnahmenspezifische Indikatoren

Im Internetmodul „Maßnahmenspezifische Indikatoren“ wird anhand von Indikatoren, die den Schwer-punkten 1, 2, 3 und 5 des Operationellen Programms des Freistaates Thüringen 2000 bis 2006 zugeord-net sind, ausschnitthaft die Beeinflussung der Umwelt abgebildet. Diese Schwerpunkte wurden im Rahmen des Europäischen Regionalfonds (EFRE) und des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung (EAGFL/A) operationa-lisiert und werden im Internet vorgehalten. Es werden speziell die Maßnahmenbereiche dargestellt:

• Förderung produktiver Investitionen, • Förderung von Forschung, technologischer Entwicklung und Informationsgesellschaft, • Verkehrsinfrastruktur, • Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie • Produktionsstruktur

Umwelt regional Das Info-Modul „Umwelt regional“ bietet dem Nutzer sehr umfangreiche Informationen zu umwelt-relevanten Themen. Diese sind regional gegliedert und beziehen sich auf die Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte. Vorwiegend werden die Daten in den Landkreisen gemeindegenau, in den kreisfreien

Städten mitunter stadtteilgenau dargestellt. Die Inhalte der verschiedenen Themenbereiche sind weit-gehend einheitlich. Aufgrund der Datenverfügbarkeit kann sich das Angebot zwischen Städten und Land-kreisen aber teilweise unterscheiden. Den Nutzer erwarten neben allgemeinen Informationen je Kreis rund 40 Karten, zahlreiche Diagramme und Tabellen sowie aussagefähige Texte zu den Themenbereichen:

• Verwaltungsstruktur, • Bevölkerung, • Verkehr, • Landwirtschaft, • Geologie, • Geographische Lage und Naturräume, • Flächennutzung, • Naturschutz, • Wasserwirtschaft, • Klimaschutz und Luftreinhaltung und • Abfallwirtschaft

Ergänzt wird das Angebot durch Übersichtskarten von Thüringen, einen Statistischen Anhang sowie einen Link zum Internetangebot der jeweiligen kreisfreien Stadt oder des Landkreises. Im Berichts-zeitraum wurden die Themenbereiche Abfallwirtschaft, Bevölkerung, Verkehr, Wasserwirtschaft und Flächennutzung sowie der statistische Anhang aktualisiert. Das gesamte Erscheinungsbild und die Navigation wurden dem neuen Contentmanagementsystem der TLUG angepasst.

Abbildung 10: Neue Übersichtskarte zu Thema Abfallwirtschaft Alle Angaben des Statistischen Anhangs können als Excel-Dateien heruntergeladen werden.

Umweltanalytik

Anorganische Analytik Methodische Weiterentwicklungen im Bereich der anorganischen Umweltanalytik erfolgten im Jahr 2008 mit folgenden Themen: • Probenvorbereitung und Analytik von Abfällen und Haldenlaugen im Zusammenhang mit der Kon-

trolle bei Verwertung von Abfällen als Versatz und der Überwachung zur Umsetzung der Kali-Haldenrichtlinie,

• Optimierung der Qualitätssicherung für die Bestimmung der Nitritbelastung verkehrsbedingter Im-missionen mittels Passivsammler,

• Bestimmung des Phenolindex im FIA - Verfahren nach DIN EN ISO 14402.

Organische Analytik Im Fachbereich der organischen Analytik wurden bestehende Methoden um spezielle Verfahren zur Be-stimmung ausgewählter Einzelstoffe und Stoffgruppen erweitert bzw. grundsätzlich neu eingearbeitet. • Die Analytik von perfluorierten Tensiden hat auch im Umweltbereich in der jüngsten Vergangenheit

erheblich an Bedeutung gewonnen. Aus diesem Grunde wurde kurzfristig eine Methode zur Bestim-mung von PFT (PFOA, PFOS) in Wässern und Schlämmen mittels HPLC/MS/MS eingearbeitet.

• Zur Bewertung des chemischen Zustands der Oberflächengewässer im Rahmen der Bearbeitung von Untersuchungsaufgaben gemäß WRRL waren zur Bestimmung der Chloralkane (C10 bis C13) unbe-dingt methodische Arbeiten notwendig. Die im Rahmen einer Normerarbeitung (ISO/TC Chloralka-ne) durchgeführten Arbeiten ermöglichen nunmehr der Bestimmung von kurzkettigen polychlorierten Alkanen in wässrigen Proben mittels GC/MSD und negativer chemischer Ionisierung.

• Einarbeitung einer Methode zur Bestimmung von Pyrethroiden in wässrigen Proben mittels GC/MSD.

• Methodische Erweiterung der Bestimmung von Chlorpestiziden, Polychlorbiphenylen und Chlorben-zolen mittels GC/MSD im Rahmen der Erarbeitung einer neuen Normvorschrift (DIN 38407-38).

• Einarbeitung von Methoden zur Bestimmung von Pestiziden (Triazine, Urone) mittels HPLC/MS/MS nach Direktinjektion aus der wässrigen Phase.

Biologische Analytik

• Im Arbeitsgebiet Mikroskopie wurden die Arbeiten zur Realisierung des von der LAWA in Auftrag gegebenen Forschungsberichts "Leitbildorientierte Bewertung von Seen anhand der Teilkomponente Phytoplankton im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie" fortgeführt. Darüber hin-aus wurde mit Vorarbeiten zur mikroskopischen Erfassung von Einzelpartikeln und Partikelklassen in Luftstaubproben (Vorentwurf 5 zur VDI 2119) begonnen.

• Im Arbeitsgebiet Ökotoxikologie wurde der Fischeitest nach DIN 38 415 Teil 6 als Routineverfahren zur Testung von Abwasser und Sonderproben fest etabliert.

Mitarbeit bei Normentwicklung im Normenausschuss Wasserwesen des DIN und der ISO und LAWA

Anorganische Analytik

• Unterarbeitskreis "Ringversuchsdurchführung" des Arbeitskreises Analytische Qualitätssicherung der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser

• AQS-Merkblatterstellung – Fortführung der Manuskripterarbeitung aus 2007 o P3 -1 - Bestimmung der Elemente in Wasser mit der ICP-OES, o P8 -1 - Probenahme von Abwasser, o P16 - Fließanalysenverfahren (FIA und CFA).

Organische Analytik

• DIN-Arbeitskreis NA 119-01-03-02-17 „Bestimmung von Organochlorpestiziden, Polychlorbiphenylen und Chlorbenzolen in Wasser – Verfahren mittels Gaschromatographie und massenspektrometri-scher Detektion“,

• DIN-Arbeitskreis NA 119-01-03-02-18 „Bestimmung ausgewählter polycyclischer aromatischer Koh-lenwasserstoffe - Verfahren mittels Gaschromatographie und massenspektrometrischer Detektion nach Flüssig-Flüssig-Extraktion“,

• DIN-Arbeitskreis NA 119-01-03-02-02 „Bestimmung von Alkylphenolen, Alkylphenol - Ethoxylaten und Bisphenol A in Wasser mittels Festphasenextraktion und Gaschromatographie mit massenspektro-metrischer Detektion nach Derivatisierung“,

• ISO TC 147 WG 59 „Chlorparaffine“

Biologische Analytik

2008 wurden in den Arbeitsgruppen: • ad hoc - Redaktionsgruppe der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser „AQS Biotests“ zur Erstellung

bzw. Anpassung von AQS-Merkblättern bez. Biotests, • Bund – Länder – Arbeitsgruppe „Biotests“ die AQS - Merkblätter zum Leuchtbakterientest und zum Fischeitest bearbeitet. Außerdem wurde eine fachliche Stellungnahme zu dem Normentwurf „Bestimmung der Dehydrogenaseaktivität (TTC - Test) (L 3)“ übergeben.

Labormanagement

Probennahme Mit Wirkung vom 1.5.08 wurde der Abteilung Umweltanalytik/Umweltradioaktivität die Zuständigkeit für die gesamte Probennahme von Wasser- und Abwasserproben über Thüringen übertragen. Dies erforderte eine Neugestaltung der Organisation der Probennahme und der gleichzeitigen Vergabe eines sehr großen Analytikanteils – der Abwasseranalytik. Dafür wurden mit sehr hohem Aufwand die datentechnischen Grundlagen konzipiert, entwickelt und die Anwendung eingeführt. Eine LIMS - gestützte Probennahmeplanung wurde aufgebaut, die sowohl messserienorientiert ist als auch einen effektiven Probennehmereinsatz zum Inhalt hat. Dazu gehörte im Speziellen: • Konzipierung von geeigneten Messserien, • Automatisches Anlegen von Proben nach Probennahmeplanung, • Automatisches Versenden der Analysenaufträge an das Vergabelabor, • Programmierung der Datenübernahme aus dem Vergabelabor, • Programmierung der Werkzeuge der Rechnungsüberprüfung und Kostenermittlung, • Unterstützung der Probennahmeprotokollierung mittels TASIS-LIMS Anbindung –die vor Ort Para-

meter werden in ein Handheld eingegeben, vor Ort gedruckt und automatisch in das LIMS übertra-gen.

Diese technische Neugestaltung war zunächst auch mit einigen Fehlfunktionen behaftet, so dass häufig hoher personeller Aufwand getrieben werden musste, um besonders die Abwasserüberwachung für Thüringen ordnungsgemäß durchzuführen. Die Probennahmeplanung wird im Jahr 2009 weiter optimiert werden.

Messprogramme

Im Jahre 2008 führten die Labors der TLUG Untersuchungen für 92 Messprogramme durch, die durch die Fachabteilungen des TMLNU, der TLUG, der Staatlichen Umweltämter und anderer Behörden des Freistaats Thüringen initiiert und begleitet wurden. Dabei wurden 19.810 Proben mit 244.383 Einzelanalysen bearbeitet.

Aufträge

Neben der vom Labor der TLUG selbst durchgeführten Analytik wurden zahlreiche Messprogramme mit insgesamt 3.215 Proben und 15.907 Einzelanalysen komplett bzw. teilweise an Privatlaboratorien verge-ben:

• Abwasser (ab 01.07.2008 komplett) • Brauchwassertalsperren (nur Probennahme) • Abfallproben, • Analysen stark salzhaltiger Proben, Herkunftsbereich Proben Analysenergebnisse Abwasser 6.243 35.013 Fließgewässer 4.788 77.238 Standgewässer 1.249 22.637 Grundwasser 639 42.679 Boden + Abfall 173 3.355 Schwebstoff 422 3.241 Luft + Staub 5.656 52.029 Sonderproben 640 8.191 Summe 19.810 244.383

Tabelle 1: Übersicht über alle durchgeführten Analysen 2008

6%

3%

1%

29%32%

24%

2%

3%

AbwasserFließgewässerStandgewässerGrundwasserBoden + AbfallSchwebstoffLuft + StaubSonderproben

Abbildung 1: Proben nach Herkunftsbereichen

Analytische Qualitätssicherung

Ringversuche

Im Jahr 2008 nahm das Labor der TLUG an folgenden Ringversuchen teil: Länderübergreifender Ringversuch B3 „Chlorophyll im Oberflächenwasser“ 2008

Im Mai 2008 wurde von den Bundesländern Baden – Württemberg und Sachsen erstmalig ein Ringversuch zur Bestimmung der Konzentration der Photosynthesepigmente Chlorophyll a und Phaeophytin im Oberflä-chenwasser konzipiert und organisiert. Diese Parameter sind Bestandteile des Fachmoduls Wasser, Teilbe-reich 9. Dieser Ringversuch sollte die Fähigkeit der Laboratorien zur vollständigen Durchführung der Norm DIN 38 412 Teil 16 prüfen. Das Labor der TLUG beteiligte sich an dem von der Staatlichen Umweltbetriebs-gesellschaft Sachsen ausgerichteten Ringversuch. Es wurde Elbwasser, das am 05.05.2008 in Coswig bei Dresden entnommen worden war, untersucht. Dabei wurden drei Niveaustufen verwendet: Probe A (unver-dünntes Elbwasser), Proben B und C (mit vorfiltriertem Elbwasser verdünnt).

Diese Flusswasserproben wurden von 40 Labors aus Sachsen, Thüringen, Brandenburg, Niedersachsen, Schleswig – Holstein, Berlin und Sachsen – Anhalt untersucht. Für eine erfolgreiche Teilnahme mussten 4 von 6 Meßwerten innerhalb der Toleranzgrenzen liegen.

Niveau A Niveau B Niveau C Einheit: µg / l

Chl - a Phaeo Chl - a Phaeo Chl - a Phaeo Obere Toleranzgrenze

113,9 56,9 48,0 28,3 31,7 18,1

Untere Toleranzgrenze

49,1 11,9 23,1 6,0 12,1 3,8

Sollwert 78,2 30,5 34,4 15,2 20,8 9,7

Tabelle 2: Ergebnisse der statistischen Auswertung Die Auswertung der Ergebnisse ergab, dass der für die Bewertung von Gewässern nach der EU-WRRL und anderen nationalen Bewertungsverfahren sehr wichtige Parameter Chlorophyll a nach wie vor nicht mit befriedigender Genauigkeit analysiert werden kann. Chlorophyll a Phaeophytin Erfolgreich Nicht erfolgreich Erfolgreich Nicht erfolgreich Niveau A 34 5 31 7 Niveau B 33 6 35 4 Niveau C 34 5 31 7

Tabelle 3: Erfolgsbilanz der Teilnehmer

Die 5 Thüringer Teilnehmer, darunter auch das Labor der TLUG, haben den Ringversuch erfolgreich absolviert (jeweils 6 von 6 Ergebnissen innerhalb der Toleranzgrenzen).

Ringversuch zur Bestimmung von Parametern gemäß TR LAGA

In diesem Ringversuch nach TR LAGA, ausgerichtet von der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) - Institut für Hygiene und Umwelt - Bereich Umweltuntersuchungen der Stadt Hamburg waren verschiedene Parameter in Bodenproben zu untersuchen. Im Einzelnen handelte es sich dabei 1. um die Bestimmung der Elemente Arsen, Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Quecksilber, Nickel, Zink im

Königswasser-Aufschluss sowie der Feststoffparameter TOC und Stickstoffgehalt, 2. die Parameter pH-Wert, Leitfähigkeit, Phenolindex, Cyanid, Chlorid, Sulfat, Arsen, Blei, Cadmium, Chrom,

Kupfer, Quecksilber, Nickel und Zink im S4 - Eluat und 3. die organischen Feststoffparameter MKW - Index (C10 - C40), MKW Mobiler Anteil (C10 - C22) und

EOX. Die Bestimmung der Trockenmasse war obligatorisch, wurde jedoch nicht separat bewertet. Für die Untersuchungen standen insgesamt drei Bodenproben zur Verfügung. Als Analysenmethoden sollten die in der LAGA TR genannten Verfahren oder gleichwertige Verfahren eingesetzt werden. Dabei waren festgelegte untere Mindestbestimmungsgrenzen sicher zu stellen. Auswertung: Die von den Teilnehmern im Königswasseraufschluss gemessenen Werte sind im Allgemeinen gut vergleichbar. Auch für den TOC und den Stickstoffgehalt wurden zufrieden stellende Daten mit Streu-ungen im Bereich um 15 % erzielt. Anders sieht die Vergleichbarkeit bei einigen Parametern im S4-Eluat aus. Wie bereits in vorangegan-genen Ringversuchen festgestellt wurde, weisen auch diesmal wieder die Werte für Hg und Pb im Boden-Eluat hohe Streuungen auf. Für Zink und den erstmalig zu bestimmenden Phenolindex liegen die Ver-gleichsstandardabweichungen mit 47,5 % bzw. 61,3 % ebenfalls sehr hoch. Die Messungen für die organischen Feststoffparameter MKW und EOX sind erfreulich vergleichbar (VR zwischen 17,6 % und 21,4 %).

In die Bewertung des Ringversuchs gingen jeweils sämtliche Parameter ein. Für jede Gruppe galt das Kriterium, dass mindestens 80 % der zu bestimmenden Parameter erfolgreich bestimmt werden musste, dass heißt, der Mittelwert der beiden Bestimmungen musste in den berechneten Toleranzgrenzen (Z=│2│) liegen. Bei den Elementen Cadmium, Blei, Zink und dem Phenolindex im S4 - Eluat lag die aus den Teilnehmer-daten berechnete untere Toleranzgrenze jeweils unterhalb der vorgegebenen Mindestbestimmungs-grenze. Folgende Ergebnisse wurden erreicht:

1. Parameter im Königswasseraufschluss: 85,5 % 2. Parameter im S4 - Eluat: 72,4 % 3. organische Feststoffparameter: 68,5 %.

Das Labor der TLUG hat an diesem Ringversuch für alle berichteten Parameter mit Erfolg teilgenommen. Die Feststoffparameter TOC, TN und EOX befanden sich in der Einarbeitung und wurden zu diesem Ringversuch nicht bewertet.

Euromet 924 – Spurenelemente in Wasser im Rahmen der European Water Framework Direktive 2000/60/EC

Unter Federführung der Physikalisch - Technische Bundesanstalt Braunschweig wurde innerhalb des Pro-jektes Euromet 924 ein Ringversuchsprogramm gestartet, um Aussagen zur Vergleichbarkeit von unter-schiedlich ermittelten Analysenergebnissen zu erhalten. Das Projekt erfolgt in drei Schritten. Für die Schritte 1 und 2 wurden 2007 / 2008 zwei Ringversuche mit ausgewählten Laboren zur Untersu-chung auf die Parameter Cadmium, Nickel, Blei und Quecksilber in den Konzentrationsbereichen Cd: 0,1 - 0,5µg/l; Ni: 5 - 30µg/l; Pb: 2 - 10µg/l und Hg: 0,02 - 0,1µg/l durchgeführt. Es waren keine Messmetho-den vorgegeben. Alle durch das Labor der TLUG analysierten Ergebnisse in beiden Teilen des Projektes ergaben Messwerte im Bereich der vorgegebenen Toleranzen. Schritt 3 des Projektes wird ein Ringversuch im Jahr 2009 sein, der unter gleichen Rahmenbedingungen von allen europäischen Laboratorien, die Wasseranalytik im entsprechenden Spurenbereich durchführen, genutzt werden soll.

21. Länderübergreifender Ringversuch „Summenparameter in Abwasser“

Ziel des Ringversuches war die Überprüfung der Analysenqualität der Parameter AOX, CSB, TNb, TOC und Kohlenwasserstoffindex. Der Ringversuch wurde auf der Grundlage der DIN 38402-A41 „Ringversuche, Planung und Organisation“ und des LAWA-AQS-Merkblatts A3 organisiert und durchgeführt. Ausrichter für die Thüringer Laboratorien war der Landesbetrieb Hessisches Landeslabor. Als Proben-material wurde ein reales Abwasser verwendet, welches nach einer eintägigen Absetzphase durch 5 µm-Filterkerzen filtriert und anschließend mit Standardsubstanzen aufgestockt wurde. Die Proben wurden nach der Herstellung und Abfüllen sofort auf + 4°C gekühlt. Für die Parameter AOX, CSB, TNb und TOC wurden je 6 unterschiedliche Konzentrationsniveaus im Batchansatz hergestellt. Die 6 unterschiedlichen Konzentrationsniveaus für den Parameter KW-Index wurden durch direkte Flaschendotierung hergestellt. Die Konzentrationsniveaus wurden so verteilt, dass jeder Teilnehmer für alle Parameter mindestens eine Probe im unteren Arbeitsbereich erhielt. Homogenität und Stabilität der Proben wurden durch begleitende Untersuchungen nachgewiesen. Für eine erfolgreiche Teilnahme mussten am Ringversuch mindestens 80 % der 15 Parameter - Niveau (Proben) - Kombinationen (hier 12 von 15) und mindestens 80% der Parameter (hier 4 von 5) innerhalb der Toleranzgrenzen Zu-Score ≤ │2│liegen. Ein Parameter galt als erfolgreich bestimmt, wenn mindestens 50% der zugehörigen Konzentrationsniveaus erfolgreich analysiert waren. Auswertung für den Bereich Hessen mit teilnehmenden Laboratorien aus den Bundesländern Hessen, Sachsen - Anhalt, Rheinland - Pfalz und Thüringen

1. nach LAWA – Kriterien (Merkblatt A3) Anzahl der teilnehmenden Laboratorien : 61 Anzahl der zu berichtenden Werte : 915 Anzahl der berichtenden Werte : 771 Anzahl der akzeptierten Werte : 771 Anzahl der erfolgreich teilgenommen Laboratorien : 42 Anzahl der nicht erfolgreich teilgenommenen Laboratorien : 19 Anteil der erfolgreich teilgenommen Laboratorien : 68,9 % Anzahl Laboratorien ohne berichtete Ergebnisse : 1

2. Sonstige Bewertungen Gemäß der Bewertung nach den Kriterien des LAWA-Merkblatts A-3 ergibt sich eine erfolgreiche Teilnahme für 42 der 61 Labore, die an dem vorliegenden Ringversuch teilgenommen haben. Ein erheblicher Anteil der Laboratorien hat jedoch aus unterschiedlichen Gründen nicht alle im Ringversuch angebotenen Parameter untersucht. Bezieht man die beiden 80% - Regeln des Merkblatts A-3 für die Merkmale sowie die Parameter auf die tatsächlich durch die Labore untersuchten Parameter, so haben 52 von 60 Laboratorien Ergebnisse abgeliefert, die im Bereich Zu-Score ≤ │2│ liegen; es haben somit 86,7% der Laboratorien die tatsächlich untersuchten Parameter richtig bestimmt. Das Labor der TLUG hat an diesem Ringversuch für alle Parameter (100%) mit Erfolg teilgenommen. Länderübergreifender Ringversuch S 01 – PFT in Wasser und Schlamm

Die Analytik von Perfluorierten Tensiden (PFT) im Umweltbereich hat in der jüngsten Vergangenheit erheblich an Bedeutung gewonnen. Um diesem Sachverhalt auch aus Sicht der Qualitätssicherung gerecht zu werden, legte der Expertenkreis „Analytische Qualitätssicherung der LAWA fest, einen Ring-versuch zum Thema PFT in Wasser und Klärschlamm länderübergreifend durchzuführen. Ziel dieses Ringversuchs sollte es sein, einen Überblick über die Qualität von Messergebnissen zu diesen Verbin-dungen zu erlangen und somit auch festzustellen, welche Laboratorien fähig sind, eine ausreichend verlässliche Analytik anzubieten. Bei den zu untersuchenden Proben handelte es sich um ein Rohwasser, zwei Oberflächenwässer und zwei Klärschlämme. Neben den bereits in der Norm ISO/DIS 25101 erfassten Parametern PFOS (Perfluoroctansulfonat)und PFOA (Perfluoroctansäure) waren auch weitere Isomere für Stoffe aus der Gruppe der PFBS (Perfluorbutansulfonat) und PFHxS (Perfluorohexansulfonate)zu bestimmen. Die vorgelegten Ergebnisse des Ringversuchs zeigen, dass in den wässrigen Proben besonders die kürzer-kettigen PFT relevant sind. Bei den Schlammproben dominierten die Verbindungen mit höherer Kohlenstoffanzahl. Die Ergebnisse für die Wasserproben weisen vergleichsweise hohe Variationskoeffizienten im Bereich von 30-40% für die kurzkettigen Carbonsäuren auf, die möglicherweise auf nicht optimale Extraktionsaus-beuten zurückzuführen sind. Resultierend daraus lassen sich erweiterte Messunsicherheiten von 50-60% für das Bestimmungsverfahren abschätzen. Die Variationskoeffizienten der Klärschlammuntersuchungen fallen meist deutlich höher als die der Wasserproben aus. Die Ursache hierfür ist weniger in der Extraktion als in den Matrixeinflüssen zu suchen. Handlungsbedarf gibt es hier besonders hinsichtlich einer effektiven Extraktreinigung, um diese Störungen zu vermeiden. Insgesamt beteiligten sich 37 Untersuchungsstellen am Ringversuch. Davon konnten 19 Laboratorien auf eine erfolgreiche Teilnahme verweisen, wobei 10 Laboratorien bei sämtlichen Kombinationen im Toleranzbereich lagen. Das Labor der TLUG konnte nach kurzer Einarbeitung der Methode für alle Proben und die Parameter PFOA und PFOS eine erfolgreiche Teilnahme belegen.

2. LÜRV nach BBodSchV 04/2008

Der 2. Länderübergreifende Ringversuch in Bezug auf die BBodSch (Bundes-Boden-Schutz-Verordnung) beinhaltete folgende Untersuchungsbereiche:

• Bestimmung der ammoniumnitrat - extrahierbaren Elementgehalte und des Cyanidgehaltes • Bestimmung der organischen Parameter PCP, PCB und p,p’-DDT • Bestimmung der Elementkonzentrationen im Bodensättigungsextrakt.

Die Teilnehmeranzahl belief sich auf insgesamt 80 Laboratorien. Als Analysenmethoden sollten die in der BBodSchV genannten Verfahren bzw. gleichwertige Verfahren eingesetzt werden. Jedem Teilnehmer wurden insgesamt drei Bodenproben übergeben.

Die Untersuchungen des Ammoniumnitrat - Extraktes ergab für diesen Ringversuch ein akzeptables Ergebnis. Lediglich Arsen wies eine erhöhte Vergleichsstandardabweichung von 30,5 % auf. Der Bodensättigungsextrakt (BSE) war auf insgesamt 11 Elemente zu untersuchen. Wie schon in vorangegangenen Ringversuchen festgestellt, weisen auch hier wieder eine Reihe von Elementen unbefriedigende Vergleichsstandardabweichungen von > 40 % auf (Sb, Cd, Hg, Mo, Pb, Zn). Cyanid wurde ohne erkennbare Probleme von den Teilnehmern bestimmt. Der Parameter PCP wurde von den Teilnehmer zufrieden stellend bestimmt. Allerdings war der Gehalt in der Probe mit 172 mg/kg TM auch sehr hoch. Die Vergleichsstandardabweichung liegt bei 27,4 %. Ähn-lich liegt der Sachverhalt auch bei der Bestimmung des p,p’-DDT. Die aus 64 Ergebnissen errechnete Streuung der Werte liegt bei 34,4 %. Da der Prüfwert für die PCB um ein Vielfaches niedriger liegt als für die oben besprochenen Verbin-dungen (0,05 mg/kg gegenüber 50 bzw. 40 mg/kg TM), wurde für die Bestimmung der PCB eine ge-sonderte Bodenprobe übergeben. Der Gehalt an PCB war insgesamt sehr niedrig und die Mittelwerte von vier Einzelstoffen (PCB 101, 138, 152 und PCB 189) lagen unter der vorgegebenen Arbeitsbereichs-untergrenze. Im Wesentlichen wurden die PCB trotzdem noch zufrieden stellend gemessen. Für die Bewertung des Ringversuchs wurden jeweils sämtliche Parameter herangezogen. Es ergaben sich folgende Erfolgsquoten für die einzelnen Gruppen bzw. Parameter: • Schwermetalle im Ammoniumnitrat - Extrakt: 82,1 %; • Cyanid: 85,7 %, • PCP 88,1 %, • p,p’-DDT 87,7 %, • PCB 95,6 % und • Schwermetalle im Bodensättigungsextrakt: 81,5%.

Laborvergleichsuntersuchungen der AG AQS in der AG OW der FGG Elbe

Das Labor der TLUG beteiligte sich im Jahr 2008 an der durch die AG AQS in der AG OW der FGG Elbe organisierten Laborvergleichsuntersuchung zur Bestimmung von SHKW (speziell HCH, DDT und Isomere, PCB) und Organozinnverbindungen in Schwebstoffen. Diese Untersuchungen dienten der zusätzlichen analytischen Absicherung der benannten Verfahren für die Schwebstoffanalytik im Labor der TLUG.

Audits

Im Jahr 2008 wurden TLUG - intern 9 Audits durchgeführt. Die Einhaltung von Qualitätssicherungs-maßnahmen wird weiterhin nachweislich durch die Behörden im Rahmen von Zulassungs- und Akkre-ditierungsverfahren für private Laboratorien gefordert. Durch entsprechende Zulassungsverfahren wird die Kompetenz eines Laboratoriums für einen großen Bereich der Umweltüberwachung, wie Trinkwasser-überwachung, Immissionsschutz, Bodenschutz oder Abwasserüberwachung, geregelt. Beauftragte des Labors der TLUG gaben 2008 für die Zulassungen nach Thüringer Abwassereigenkon-trollverordnung und Thüringer Deponieeigenkontrollverordnung fünf fachtechnische Stellungnahmen an das TLVwA ab.