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Was ist das? Worin liegt der Sinn dieser Aufteilung? Erhöht sich dadurch meine Gebühr? Ab wann wird die getrennte Abwassergebühr eingeführt?

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Was ist das?Was ist das?Worin liegt der Sinn dieser Worin liegt der Sinn dieser Aufteilung?Aufteilung?Erhöht sich dadurch meine Erhöht sich dadurch meine Gebühr?Gebühr?Ab wann wird die getrennte Ab wann wird die getrennte Abwassergebühr eingeführt?Abwassergebühr eingeführt?

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Bisher:Bisher:Die Berechnung der Abwassergebühr erfolgte nach dem so genannten „Frischwassermaßstab“, d. h.

In Teublitz betragen die Kosten für die Ableitung des Niederschlagswassers mehr als 12 Prozent der Gesamtkosten der Entwässerungsanlage - damit ist die so genannte „Erheblichkeitsgrenze“ überschritten.

Jede Gemeinde, die diese 12 Prozent-Grenze überschreitet, ist vom Gesetzgeber und von der aktuellen Rechtssprechung her gezwungen, die Abwassergebühr zu splitten.

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Neu:

Die Abwassergebühr wird aufgeteilt in

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Der Sinn dieser getrennten Abwassergebühr liegt darin,

dass eine gerechtere Umverteilung der

Gebührenlast erfolgen kann.

In Zukunft müssen gemäß dem

Verursacherprinzip die anfallenden Kosten stärker von

denen mitfinanziert werden, die große Mengen an

Oberflächenwasser, aber nur eine geringe Menge an

Schmutzwasser einleiten (z. B. Supermarkt mit großem,

gepflasterten Parkplatz).

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Erhöht sich dadurch meine Gebühr?

Grundsätzlich wird die Abwassergebühr aufgrund der Aufteilung für den Normalverbraucher günstiger, da schon ein Großteil der Kosten von denen gedeckt werden, die bisher nach dem Frischwassermaßstab nur wenig bezahlen mussten.

Die Stadt ist vom Gesetzgeber her verpflichtet, für die Entwässerungsanlage kostendeckende Gebühren zu verlangen. Bisher bestand jedoch eine Unterdeckung von 99.193,10 € (entspricht einen Deckungsgrad von 84,40%); Daher musste der Stadtrat der Stadt Teublitz in seiner Sitzung am 25.01.2007 die Gebühren erhöhen, um die Kostendeckung wieder gewährleisten zu können.

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Die Kosten werden bei der Schmutzwassergebühr auf die in den letzten drei Jahren abgerechneten Schmutzwassermengen bei der Schmutzwassergebühr und auf alle versiegelten Flächen im Stadtgebiet verteilt:

Schmutzwasser-Schmutzwasser-gebührgebühr

Verteilungsmaßstab Frischwasserbezug

durchschnittliche Schmutzwassermenge 282.385m³

Gebühr je m³ (gewichtetes Mittel 2007-2009)

1,70 € Niederschlags-Niederschlags-wassergebührwassergebühr

Verteilungsmaßstag

gesamte versiegelte Fläche im Stadtgebiet, die an die öffentliche

1.142.369,00 m²

Gebühr je m² (gewichtetes Mittel 2007-2009)

0,20 €

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Welche Modelle gibt es für Welche Modelle gibt es für Erfassung der versiegelten Erfassung der versiegelten Flächen?Flächen?

Welches wird bei der Stadt Welches wird bei der Stadt Teublitz angewandt?Teublitz angewandt?

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Folgende Modelle haben sich in der Folgende Modelle haben sich in der Praxis bewährt:Praxis bewährt:

genaue Erfassung der versiegelten Flächen für genaue Erfassung der versiegelten Flächen für jedes Grundstückjedes Grundstück

Gebietsabflussbeiwerte Gebietsabflussbeiwerte (Staffelung der befestigten Fläche nach der Bebauungsdichte)

Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile hat sich der Stadtrat der Stadt Teublitz aufgrund der Verwaltungsvereinfachung und leichteren Handhabung für den Bürger für die Datenermittlung anhand der GebietsabflussbeiwerteGebietsabflussbeiwerte entschieden.

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Was sagt dieser Wert aus?Was sagt dieser Wert aus?

Was diente als Grundlage für die Was diente als Grundlage für die Erfassung der versiegelten Flächen?Erfassung der versiegelten Flächen?

Welche Flächen gelten als Welche Flächen gelten als „versiegelt“?„versiegelt“?

Was tun, wenn die ermittelte Was tun, wenn die ermittelte versiegelte Fläche nicht stimmt?versiegelte Fläche nicht stimmt?

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Der Gebietsabflussbeiwert gibt den statistisch zu erwartenden Anteil der bebauten und befestigten Flächen im Verhältnis zur Gesamtgrundstücksfläche in einem zusammengefassten Gebiet an.

Das bedeutet:

In einem Gebiet sind verhältnismäßig große Grundstücke (z.B. größer 1.200 m²), die nur mit einem kleinen Einfamilienhaus mit Garage und kleiner Hofeinfahrt bebaut bzw. befestigt sind.

Sieht man jetzt die befestigte und bebaute Fläche im Verhältnis zum gesamten Grundstück, macht dies nur einen geringen Anteil aus. Das Gebiet wird in 0,2 eingestuft (etwa 20% der Grundstücksfläche ist im Schnitt versiegelt.)

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Was diente als Grundlage für die Erfassung der versiegelten Flächen?

Die Stadt Teublitz betraute das Ingenieurbüro Gauff aus Nürnberg mit der Ermittlung der Flächen.

Bei der Ermittlung standen folgende Grundlagen zur Verfügung:

Generalentwässerungsplan digitale Flurkarte des Vermessungsamtes digitales Orthophoto in Farbe (Luftbild)

Anhand dieser Grundlagen erstellte das Ingenieurbüro Gauff aus Nürnberg eine Gebietsabflussbeiwertkarte, die eine Staffelung von 0,2 bis 0,70 vorsieht. Zudem wurden Grundstücke, die vollständig versiegelt sind, mit dem Wert 0,90 versehen.

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Welche Flächen gelten als Welche Flächen gelten als „versiegelt“?„versiegelt“?Als versiegelte Flächen gelten alle Flächen, von denen Niederschlagswasser in die Entwässerungseinrichtung eingeleitet wird.

überbaute Flächen:überbaute Flächen: befestigte Flächen:befestigte Flächen:

Wohnhaus incl. Dachüberstand

Garage incl. Dachüberstand

Nebengebäude incl. Dachüberstand

Terrassen

Wege

Stellplätze

Hofeinfahrten

Alle Flächen, die nicht auf dem Grundstück entwässert werden.

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Was tun, wenn an der vom Ingenieurbüro ermittelte versiegelte Fläche Zweifel bestehen?Hier hat der Grundstückseigentümer die Möglichkeit, den ihm zugeteilten Gebietsabflussbeiwert auf dem Erhebungsbogen (wird von der Stadt verschickt) zu widersprechen. Anhand der aufgedruckten Planskizze kann dann der Antragssteller seine versiegelten Flächen einzeichnen und deren Größe angeben.

Die vom Ingenieurbüro ermittelte Fläche muss um mindestens 20% oder 300 m² abweichen.

(sog. Unerheblichkeitsgrenze)

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Beispiele:

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Wie wird jetzt meine Wie wird jetzt meine Abwassergebühr in Zukunft Abwassergebühr in Zukunft genau berechnet?genau berechnet?

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Neue Berechnung:

Frischwasserverbrauch

x Schmutzwassergebühr/m³

Grundstücksfläche

x Abflussbeiwert

= reduzierte Grundstücksfläche

x Niederschlagswassergebühr / m²

= neue Schmutzwassergebühr

= Niederschlagswassergebühr

( = um die Kosten der Niederschlagswasserversorgung reduzierte Abwassergebühr/m³)

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Beispiel:Grundstücksgröße: 800 m²

Gebietsabflussbeiwert: 0,30

Frischwasserverbrauch: 90 m³

Frischwasserverbrauch 90 m³

x neue Schmutzwassergebühr / m³ 1,70 €

= Schmutzwassergebühr= Schmutzwassergebühr 153,00 €153,00 €

Grundstücksfläche 800 m²

x Gebietsabflussbeiwert 0,30

= reduzierte Grundstücksfläche 240 m²

x Niederschlagswassergebühr / m² 0,20 €

= Niederschlagswassergebühr= Niederschlagswassergebühr 48,00 €48,00 €

Schmutzwassergebühr 153,00 €153,00 €

+ Niederschlagswassergebühr 48,00 €48,00 €

= gesamte Abwassergebühr 201,00 €

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Häufig gestellte Fragen Häufig gestellte Fragen bezüglich der gesplitteten bezüglich der gesplitteten

AbwassergebührAbwassergebühr

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1.) Was ist, wenn ich eine Regentonne nutze?

Überlauf versickert

im Garten

Behälter ist ortsveränderlich und wird nicht das ganze Jahr genutzt; kein Notüberlauf ins

öffentlichen Kanalnetz

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2.) Wie werden Zisternen berücksichtigt?

Sammeln Sie das Regenwasser einer befestigten Fläche in einer Zisterne gibt es 2 Varianten.

Zisterne = Wasserspeicher für Regenwasser

Ihre Zisterne hat

keinen Notüberlauf

in das öffentliche

Kanalnetz

einen Notüberlauf

in das öffentliche

Kanalnetz

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3.) Verringert sich meine versiegelte Fläche, wenn ich ein Sickerpflaster verlegt habe?Hat ein Grundstücksbesitzer ein so genanntes Sickerpflaster (z. B. Rasengittersteine o. ä.) verlegt, gilt diese Fläche trotzdem als voll versiegelt. Es wird kein Abzug bei der gebührenrelevanten Fläche gewährt.

4.) Muss ich es melden, wenn sich meine versiegelte Flächen ändert?

Jeder Grundstückseigentümer hat die Pflicht, zu melden, wenn sich die bebaute und befestigte Fläche vermehrt (z. B. Stellplätze werden geschaffen) oder wenn sie sich verringert (z. B. Nebengebäude wird abgerissen).

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4.) Können falschen Angaben der 4.) Können falschen Angaben der Bürger festgestellt werden?Bürger festgestellt werden?

Es werden immer wieder Überprüfungen durch Mitarbeiter der Stadt durchgeführt.

Gegebenenfalls wird auch eine Nachberechnung der Gebühren gemacht, wenn der Grundstückseigentümer vorsätzlich falsche Angaben getätigt hat.

Bei weiteren Fragen können Sie auch gerne persönlich während der allgemeinen Geschäftszeiten im Rathaus vorsprechen.

Ihre Stadt Teublitz