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Studiengang Höheres Lehramt an beruflichen Schulen mit der Fachrichtung Gesundheit und Gesellschaft - Care (WPrOSozPädCare vom 15. Dezember 2009) Modulhandbuch

(WPrOSozPädCare vom 15. Dezember 2009) Modulhandbuch · Ethik / Thanatologie II Recht Ernährungslehre Grundlagen der Pflegewissenschaften I Krankheitslehre I Krankheitslehre II

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Studiengang

Höheres Lehramt an beruflichen Schulen

mit der Fachrichtung

Gesundheit und Gesellschaft - Care

(WPrOSozPädCare vom 15. Dezember 2009)

Modulhandbuch

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Höheres Lehramt an beruflichen Schulen / Gesundheit und Gesellschaft (Care)

G. Ensink 2015 Seite 2 von 34

1. Allgemeine Informationen .............................................................................. 4

1.1 §1 Ziel des Studiums / Berufsziel ................................................................. 4

1.2 Zugangsvoraussetzungen ............................................................................. 5

1.3 § 6 Kombinationsmöglichkeiten mit allgemein bildenden Fächern ................ 5

1.4 Studiendauer ................................................................................................. 5

1.5 Fachpraktika und Schulpraktikum ................................................................. 6

2. § 5 - Leistungspunkte und Studienverlauf .................................................... 6

2.1 Leistungspunkte / ECTS-Punkte ................................................................... 7

2.1.1 § 5 Verteilung der Leistungspunkte ......................................................... 7

2.1.2 Leistungspunkte der beruflichen Fachpraktika ........................................ 8

2.2 Studienverlaufsschema ................................................................................. 9

2.3 Unverbindlicher Studienverlaufsplan für das Grundstudium ........................ 10

2.4 Unverbindlicher Studienverlaufsplan für das Hauptstudium ........................ 11

3. Module ........................................................................................................ 12

3.1 Modul 1: Fachdidaktische Module des Berufsfeldes Pflege ........................ 12

3.2 Modul 2: Berufspädagogik ........................................................................... 14

3.3 Berufliches Pflichtmodul 3: Grundlagen der Gerontologie ........................... 15

3.4 Berufliches Pflichtmodul 4: Ethik / Thanatologie ......................................... 16

3.5 Berufliche Pflichtmodule 5: Pflegewissenschaft .......................................... 17

3.6 Berufliches Pflichtmodul 6: Grundlagen der Anatomie und Physiologie, der

Ernährung, der Geriatrie und der Pharmakologie des Alters ....................... 19

3.7 Berufliches Pflichtmodul 7: Einführung in die Psychopathologie ................. 22

3.8 Berufliches Pflichtmodul 8: Recht, Betriebswirtschaftliche Grundlagen und

Management in der Pflege .......................................................................... 23

3.9 Berufliches Pflichtmodul 9: Biographieforschung ........................................ 26

3.10 Berufliche Pflichtmodul 10: Gesundheitsförderung, Prävention, und

Rehabilitation .............................................................................................. 27

3.11 Berufliches Pflichtmodul 11: Stat. und amb. Pflege, offene Altenarbeit ...... 28

3.12 Berufliche Pflichtmodule 12: Sozial und verhaltenswissenschaftliche

Grundlagen ................................................................................................. 29

4. Prüfungen .................................................................................................... 32

4.1 Orientierungsprüfung .................................................................................. 32

4.2 § 7 Akademische Zwischenprüfung ............................................................ 32

4.3 Wiederholung von Prüfungsleistungen ........................................................ 33

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4.4 § 4 Prüfungsausschuss ............................................................................... 33

5. Verordnung des Kultusministeriums WPrOSozPädCare ............................. 33

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1. Allgemeine Informationen

Der Studiengang Gesundheit und Gesellschaft (Care), Staatsexamen für das

höhere Lehramt an beruflichen Schulen, ist ein modularisierter

Lehramtsstudiengang mit beruflicher Fachrichtung und einem allgemein

bildenden Zweitfach. Er unterliegt der Verordnung des Kultusministeriums

über die Erste Staatsprüfung für das höhere Lehramt an beruflichen

Schulen mit der beruflichen Fachrichtung Gesundheit und Gesellschaft

(Care) - WPrOSozPädCare vom 15. Dezember 2009.

Nach § 26 Übergangsbestimmungen findet die Verordnung bei der Prüfung der

Bewerber Anwendung, die ihr Studium für das höhere Lehramt an beruflichen

Schulen mit der beruflichen Fachrichtung Gesundheit und Gesellschaft (Care)

nach dem 31. August 2010 aufnehmen.

Das Studium Gesundheit und Gesellschaft (Care) beinhaltet die fachliche und

methodische Einführung in die Gerontologie, in die Pflegewissenschaft, in die

Geriatrie und die beeinflussenden wissenschaftlichen Nachbardisziplinen. Es

setzt sich inhaltlich mit den Arbeitsfeldern der Gerontologie und dem Berufsfeld

der Pflege alter Menschen auseinander und bezieht dabei rechtliche, soziale

und gesellschaftspolitische Bedingungen und Entwicklungen ein.

Der Aspekt der angestrebten Lehrerrolle an beruflichen Schulen wird durch

schul- und berufspädagogische sowie fachdidaktische Inhalte vermittelt und mit

den Erfahrungen im Schulpraxissemester verknüpft. Dabei findet eine

methodische und praxisorientierte Auseinandersetzung mit den Curricula des

Berufsfeldes Pflege statt.

1.1 §1 Ziel des Studiums / Berufsziel

Ziel des Studiums ist es, die Grundlage für den zum zweiten Staatsexamen

führenden Vorbereitungsdienst für das höhere Lehramt an beruflichen Schulen

zu erlangen.

Die Studierenden sollen später als Lehrkräfte im Berufsfeld Pflege und in

sozialwissenschaftlichen Gymnasien an beruflichen Schulen unterrichten. Das

im Studium gewählte Zweitfach hat das Unterrichten in der Oberstufe beruflicher

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Gymnasien zum Ziel, kann jedoch auch an allen anderen beruflichen Schularten

unterrichtet werden.

1.2 Zugangsvoraussetzungen

Neben der für alle universitären Studiengänge notwendigen allgemeinen

Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder vergleichbarer Schulabschluss)

wird ein Orientierungstest über die persönliche Eignung für den Lehrerberuf

erwartet.

Zusätzlich muss der / die Studieninteressierte ein mindestens zweiwöchiges

Orientierungspraktikum in Form eines mindestens zweiwöchigen

Pflegepraktikums in der stationären Altenpflege absolvieren. Das

Pflegepraktikum ist Grundvoraussetzung. Es hat zum Ziel, dass die zukünftigen

Studierenden bereits im Vorfeld die Belastungen durch die umfangreichen

begleitenden Pflegepraktika während des Studiums einschätzen lernen.

1.3 § 6 Kombinationsmöglichkeiten mit allgemein bildenden Fächern

Es besteht die Möglichkeit aus folgenden Zweitfächern auszuwählen:

Deutsch,

Englisch,

Informatik,

Evangelische Theologie,

Jüdische Religionslehre,

Mathematik,

Philosophie/Ethik,

Politikwissenschaft,

Spanisch und

Sport

1.4 Studiendauer

Die Regelstudienzeit für das höhere Lehramt an beruflichen Schulen in der

Fachrichtung Gesundheit und Gesellschaft (Care) beträgt einschließlich des

Schulpraxissemesters sowie der Prüfungszeit 10 Semester.

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1.5 Fachpraktika und Schulpraktikum

Im fünften Semester findet in der Regel ein Schulpraxissemester von 13

Wochen an einer beruflichen Schule statt. Das Schulpraxissemester hat einen

Umfang von 13 Wochen und ist in das Studium integriert.

Des Weiteren sind in Grund- und Hauptstudium verschiedene berufliche

Fachpraktika im Umfang von insgesamt 24 Wochen abzuleisten.

Diese sind im Grundstudium:

4 Wochen ambulante Altenhilfe

8 Wochen stationäre Altenhilfe

Im Hauptstudium:

4 Wochen Gerontopsychiatrie

4 Wochen geriatrische Rehabilitation oder Geriatrie

4 Wochen Hospiz / Palliativpflege

Jede dieser Praktika beinhaltet einen Arbeitsauftrag, zu dem ein Bericht in Form

einer wissenschaftlichen Ausarbeitung abzufassen ist.

2. § 5 - Leistungspunkte und Studienverlauf

Das Lehramtstudium ist modular aufgebaut. Das 13-wöchige Schulpraktikum

und die beruflichen Fachpraktika bilden eigene Module. Module fassen

mehrere thematisch zusammenhängende Lehrveranstaltungen zusammen.

Ein Modul ist also eine thematisch und zeitlich abgeschlossene Lehr- und

Lerneinheit, die sich aus verschiedenen Lehrveranstaltungen zusammensetzt.

Es besteht nicht nur aus den zu besuchenden Lehrveranstaltungen, sondern

umfasst zudem auch die zu erbringenden Studienleistungen, die für die

erfolgreiche Absolvierung eines Moduls notwendig sind. Dabei kann die

Teilnahme an bestimmten Modulen von Zugangsvoraussetzungen, wie

beispielsweise dem erfolgreichen Abschluss anderer Module, abhängig

gemacht werden.

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2.1 Leistungspunkte / ECTS-Punkte

Der Studienumfang entspricht 300 ECTS-Punkten (European Credit Transfer

System). Den einzelnen Modulen sind jeweils Leistungspunkte (LP)

zugeordnet. Die Bezeichnung Leistungspunkt entspricht dem international

üblichen Begriff „credit“ oder „credit point“. Leistungspunkte sind ein

quantitatives Maß für die zeitliche Belastung der Studierenden. Ein

Leistungspunkt steht dabei für einen Studienaufwand von 30 Stunden im

Präsenz- und Selbststudium. Leistungspunkte erfassen damit sowohl die

eigentliche Unterrichtszeit in den Lehrveranstaltungen (Präsenzstudium) als

auch die Zeit für die Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen,

Prüfungen und Prüfungsvorbereitung, mündliche Abschlussprüfungen und

wissenschaftliche Arbeit, sowie für Praktika. Leistungspunkte werden für die

Teilnahme und die Mitarbeit in den Modulen zugeordneten

Lehrveranstaltungen vergeben und sind häufig an das Erbringen von

begleitenden Einzelleistungen gekoppelt.

2.1.1 § 5 Verteilung der Leistungspunkte

Die Leistungspunkte werden wie folgt verteilt:

Leistungspunkte

Berufliche Pflichtmodule 80

Fachrichtung Fachdidaktikmodule 10

Allgemeinbildendes Fach Pflichtmodule 80

Allgemeinbildendes Fach Fachdidaktikmodule 10

Bildungswissenschaftliches Begleitstudium 20

Berufspädagogik 8

Module Personale Kompetenz 6

Schulpraxissemester 16

Wissenschaftliche Arbeit 20

Mündliche Prüfung 1. Hauptfach 10

Mündliche Prüfung 2. Hauptfach 10

Praktikum 30

__________

Summe 300

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2.1.2 Leistungspunkte der beruflichen Fachpraktika

Die Absolventen des Studiengangs werden später als Lehrende in einer

pflegerischen Berufsausbildung unterrichten und müssen dabei die

Erfordernisse des Handlungsfelds Pflege berücksichtigen und einbeziehen

können. In das Studium sind deshalb mehrere Phasen dienlicher

Berufspraxis unterschiedlicher Dauer verpflichtend integriert. Sie sollen zu

einem verbesserten Theorie-Praxistransfer führen. Über jede Phase

dienlicher Berufspraxis muss im Anschluss als Prüfungsleistung eine

Ausarbeitung unter Einbezug wissenschaftlicher Grundlagen gefertigt

werden. Die zu bearbeitenden Aufgaben und deren Umfang sind im Vorfeld

bekannt. Die Arbeiten müssen jeweils mit mindesten 4,0 bewertet werden

und sind Grundlage für die Prüfungszulassung.

Grundstudium LP Praktikum LP Bericht

4 Wochen ambulante Altenhilfe 3 2

8 Wochen stationäre Altenhilfe 6 4

Hauptstudium:

4 Wochen Gerontopsychiatrie 3 2

4 Wochen geriatrische Rehabilitation oder

Geriatrie 3 2

4 Wochen Hospiz / Palliativpflege 3 2

Leistungspunkte insgesamt 18 12

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2.2 Studienverlaufsschema

Berufliche Fachrichtung

Gesundheit und Gesellschaft (Care)

einschließlich Fachdidaktik

Pflege einschließlich

Berufspädagogik

Allgemein bildendes

Wahlpflichtfach

einschließlich Fachdidaktik

im Wahlpflichtfach

Pädagogische

Studien

Ziel: Ausbildung wissenschaftlich qualifizierter Lehrender für berufliche Schulen

Abschluss: „Erstes Staatsexamen“

Aufbau und Ziele des Lehramtsstudiengangs

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2.3 Unverbindlicher Studienverlaufsplan für das Grundstudium

Grundstudium „Gesundheit und Gesellschaft (Care), Staatsexamen für das höhere Lehramt an beruflichen Schulen“

1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester

Grundlagen der Gerontologie I Grundlagen der Gerontologie II

Sozial und verhaltens-wissenschaftliche Grundlagen I Klassiker der Geistes-, Sozial- und Verhaltenswissenschaften

Sozial und verhaltens-wissenschaftliche Grundlagen II

Quantitative und qualitative Forschung

Ethik / Thanatologie I Theorie und Geschichte des Care-

Konzepts

Ethik / Thanatologie II

Recht

Ernährungslehre

Grundlagen der Pflegewissenschaften I

Krankheitslehre I Krankheitslehre II

Pharmakologie

Anatomie und Physiologie I

Anatomie und Physiologie II

Grundlagen der Fachdidaktik im Berufsfeld Pflege

Grundlagen der Fachdidaktik im Berufsfeld Pflege

Unterrichtsplanung im Berufsfeld Pflege

Unterrichtsplanung im Berufsfeld Pflege

Vorbereitung der Praktika 12-wöchiges Praktikum in den Bereichen der ambulanten und

stationären Pflege Nachbereitung der Praktika

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2.4 Unverbindlicher Studienverlaufsplan für das Hauptstudium

Hauptstudium „Gesundheit und Gesellschaft (Care), Staatsexamen für das höhere Lehramt an beruflichen Schulen“

5. Semester 6. Semester 7. Semester 8. Semester 9.

Semester

10.

Semester

13-wöchiges

Schulpraxis -

semester

Einführung in die

Psychopathologie und

Psychiatrische Exploration I

Einführung in die

Psychopathologie und

Psychiatrische Exploration II

Prüfungssemester

Stationäre und offene

Altenarbeit

Gesundheitsförderung und

Prävention Rehabilitation

Betriebswirtschaftliche

Grundlagen der Pflege Pflegemanagement Pflegemanagement

Biografieforschung Biografieforschung

Sozial und verhaltens-

wissenschaftliche Grundlagen III

Kultursensible Pflege

Grundlagen der

Pflegewissenschaften II Pflegeprozess

Berufspädagogik I Berufspädagogik II Berufspädagogik III

4-wöchiges Praktikum im Bereich der Gerontopsychiatrischen Pflege

4-wöchiges Praktikum im Bereich der Geriatrie / Geriatrischen Rehabilitation

4-wöchiges Praktikum im Bereich der Hospiz / Palliativpflege

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3. Module

Der Studiengang Höhere Lehramt an beruflichen Schulen mit der Fachrichtung

Gesundheit und Gesellschaft (Care) ist in 2 fachdidaktische Module und 1

berufspädagogisches Modul sowie 13 berufliche Pflichtmodule unterteilt. Die

Absolventen sollen während des Studiums darin befähigt werden,

gerontologisches Fachwissen umfassend zu erwerben und gesellschaftliche

Entwicklungen kritisch zu betrachten und angehende Pflegefachkräfte auf ihre

zukünftigen beruflichen Herausforderungen so vorzubereiten, dass sie im

Berufsfeld Pflege handlungsfähig sind. Dies gilt ebenso für berufliche

Weiterbildungen in der Pflege. Da es sich bei Ausbildungen und

Weiterbildungen in der Pflege um Erwachsenenbildung handelt, werden im

Studium neben der Fachdidaktik Pflege auch Kenntnisse der Berufs- und

Arbeitspädagogik vermittelt.

3.1 Modul 1: Fachdidaktische Module des Berufsfeldes Pflege

Modultitel Fachdidaktische Module des Berufsfeldes Pflege -

Grundlagen der Fachdidaktik im Berufsfeld Pflege

Modulnummer 1.1

Studiengang Gesundheit und Gesellschaft (Care)

Anzahl der LP 5

Lehr- und Lernformen Vorlesung Seminar

2

Übung

Projekt Tutorium

Modulnote benoteter Leistungsschein wird ausgestellt

Angebotsturnus des

Moduls 1 X jährlich

Dauer des Moduls 2 Semester

Modul –

Verantwortliche(r)

Dr. G. Ensink, Dipl. Pfl. – Päd. (FH)

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Lernziele Entwicklung von Grundlagen für die rziehungs- und Bildungsarbeit an beruflichen Schulen im Berufsfeld Pflege.

Kennen einschlägiger Ergebnissen der Lehr-Lernforschung.

Einblick in fachdidaktische Konzepte aller Schularten der beruflichen Schulen in der Fachrichtung Gesundheit und Gesellschaft (Care).

Inhalte des Moduls Auseinandersetzung mit der Theorie und Geschichte der

Erziehungswissenschaft im Kontext der Professionalisierung

der Pflegepädagogik.

Einschlägige Ergebnisse der Lehr-Lernforschung, Lehr-

Lernprozesse inklusive Lernvoraussetzungen und

Lernschwierigkeiten .

Reflexion konzeptioneller Entwürfe vor dem Hintergrund

aktueller Erkenntnisse.

Kennenlernen fachdidaktisch relevanter Konzepte des

Berufsfeldes Pflege.

Teilnahmevoraus -

setzungen und

nützliche

Vorkenntnisse

keine

Form des

Leistungserwerbs

2 X 30 Zeitstunden Kontaktzeit einschließlich regelmäßige

Vor- und Nachbereitung 4 LP

Referat mit Präsentation und Handout 1 LP

Anmeldeformalitäten Anmeldung erfolgt vor der ersten Veranstaltung des

Seminars

Modultitel Fachdidaktische Module des Berufsfeldes Pflege -

Unterrichtsplanung im Berufsfeld Pflege

Modulnummer 1.2

Studiengang Gesundheit und Gesellschaft (Care)

Anzahl der LP 5

Lehr- und Lernformen Vorlesung Seminar

1

Übung

1

Projekt

Tutorium

Modulnote benoteter Leistungsschein wird ausgestellt

Angebotsturnus des

Moduls 1 X jährlich

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G. Ensink 2015 Seite 14 von 34

Dauer des Moduls 2 Semester

Modul –

Verantwortliche(r)

Dr. G. Ensink, Dipl. Pfl. – Päd. (FH)

Lernziele Die Studierenden sind in der Lage, Curricula in Unterrichtseinheiten zu übertragen, Bildungs- und Lernziele zu ermitteln und Unterrichte zu planen.

Inhalte des Moduls Kennenlernen von Methoden zum Entwurf von Unterrichtseinheiten. Curricula vergleichen und zugehörige Unterrichtspläne in attraktive konsekutive Unterrichtseinheiten umsetzen. Aufgabenstellungen schülergerecht aufbereiten, in die Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler übertragen und einen handlungsorientierten Unterricht gestalten.

Teilnahmevoraus -

setzungen und

nützliche

Vorkenntnisse

Erfolgreicher Leistungserwerb in Grundlagen der

Fachdidaktik im Berufsfeld Pflege

Form des

Leistungserwerbs

2 X 30 Zeitstunden Kontaktzeit, mit regelmäßiger Vor- und

Nachbereitung 4 LP

Hausarbeit 1 LP

Anmeldeformalitäten Anmeldung erfolgt vor der ersten Veranstaltung des

Seminars

3.2 Modul 2: Berufspädagogik

Modultitel Berufspädagogik

Modulnummer 2

Studiengang Gesundheit und Gesellschaft (Care)

Anzahl der LP 8

Lehr- und Lernformen Vorlesung Seminar

2

Übung

1

Projekt

Tutorium

Modulnote benoteter Leistungsschein wird ausgestellt

Angebotsturnus des

Moduls 1 X jährlich

Dauer des Moduls 3 Semester

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Höheres Lehramt an beruflichen Schulen / Gesundheit und Gesellschaft (Care)

G. Ensink 2015 Seite 15 von 34

Modul –

Verantwortliche(r)

Dr. G. Ensink, Dipl. Pfl. – Päd. (FH)

Lernziele Die Studienabsolventinnen und -absolventen verfügen über grundlegende Kompetenzen in Berufspädagogik und fundiertes Wissen über den Aufbau und die Struktur beruflicher Schulen.

Inhalte des Moduls Die Studienabsolventinnen und –absolventen verfügen Kenntnisse in der Geschichte der beruflichen Bildung, sind vertraut mit der Komplexität und Heterogenität beruflicher Schulen, kennen die rechtlichen und institutionellen Strukturen der beruflichen Bildung und verstehen den Bildungsauftrag beruflicher Schulen.

Teilnahmevoraus -

setzungen und

nützliche

Vorkenntnisse

Erfolgreicher Leistungserwerb in Pflegewissenschaft I

Form des

Leistungserwerbs

3 X 30 Zeitstunden Kontaktzeit einschließlich regelmäßiger

Vor- und Nachbereitung 6 LP

Präsentation mit Handout und Klausur 2 LP

Anmeldeformalitäten Anmeldung erfolgt vor der ersten Veranstaltung des

Seminars

3.3 Berufliches Pflichtmodul 3: Grundlagen der Gerontologie

Modultitel Grundlagen der Gerontologie

Modulnummer 3

Studiengang Gesundheit und Gesellschaft (Care)

Anzahl der LP 6

Lehr- und Lernformen Vorlesung

2

Seminar

Übung

Projekt

Tutorium

Modulnote benoteter Leistungsschein wird ausgestellt

Angebotsturnus des

Moduls 1 X jährlich

Dauer des Moduls 2 Semester

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Höheres Lehramt an beruflichen Schulen / Gesundheit und Gesellschaft (Care)

G. Ensink 2015 Seite 16 von 34

Modul –

Verantwortliche(r)

Prof. Dr. E. Schmitt

Lernziele Die Studienabsolventen und -absolventinnen kennen die wichtigsten grundlagenbezogenen gerontologischen Theorien und verfügen über ein strukturiertes Überblickswissen der Gerontologie.

Inhalte des Moduls Gerontologischen Theorien und zentrale Befunde der Genetik, Physiologie, Psychologie, Psychiatrie, Soziologie, Sozialpolitikwissenschaft, sowie die Mehrdimensionalität von Entwicklungsprozessen.

Teilnahmevoraus -

setzungen und

nützliche

Vorkenntnisse

keine

Form des

Leistungserwerbs

2 X 30 Zeitstunden Kontaktzeit einschließlich regelmäßiger

Vor- und Nachbereitung 4 LP

2 Klausuren 2 LP

Anmeldeformalitäten Anmeldung erfolgt vor der ersten Veranstaltung des

Seminars

3.4 Berufliches Pflichtmodul 4: Ethik / Thanatologie

Modultitel Ethik / Thanatologie

Modulnummer 4

Studiengang Gesundheit und Gesellschaft (Care)

Anzahl der LP 6

Lehr- und Lernformen Vorlesung Seminar

2

Übung

Projekt

Tutorium

Modulnote benoteter Leistungsschein wird ausgestellt

Angebotsturnus des

Moduls 1 X jährlich

Dauer des Moduls 2 Semester

Modul –

Verantwortliche(r)

Prof. Dr. A. Kruse

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Höheres Lehramt an beruflichen Schulen / Gesundheit und Gesellschaft (Care)

G. Ensink 2015 Seite 17 von 34

Lernziele Die Studienabsolventen und -absolventinnen haben Kenntnis über Ethik in der Pflege und entwickeln eine eigene professionelle Haltung. Sie sind vertraut mit den Grundlagen und Formen der Leidens- und Sterbensbegleitung.

Inhalte des Moduls Ethik der Pflege, der Thanatologie und Palliativpflege. Grundlagen und Formen der Leidens- und Sterbebegleitung.

Teilnahmevoraus -

setzungen und

nützliche

Vorkenntnisse

keine

Form des

Leistungserwerbs

2 X 30 Zeitstunden Kontaktzeit einschließlich regelmäßiger

Vor- und Nachbereitung 4 LP

2 Klausuren 2 LP

Anmeldeformalitäten Anmeldung erfolgt vor der ersten Veranstaltung des

Seminars

3.5 Berufliche Pflichtmodule 5: Pflegewissenschaft

Modultitel Pflegewissenschaft I bis III

Modulnummer 5

Studiengang Gesundheit und Gesellschaft (Care)

Anzahl der LP 9

Lehr- und Lernformen Vorlesung Seminar

3

Übung

1

Projekt

Tutorium

Modulnote benoteter Leistungsschein wird ausgestellt

Angebotsturnus des

Moduls 1 X jährlich

Dauer des Moduls 3 Semester

Modul –

Verantwortliche(r)

Dr. G. Ensink, Dipl. Pfl. – Päd. (FH)

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Höheres Lehramt an beruflichen Schulen / Gesundheit und Gesellschaft (Care)

G. Ensink 2015 Seite 18 von 34

Lernziele Die Studienabsolventen und -absolventinnen sind vertraut mit der Theorie und Geschichte des Care – Konzepts sowie der aktuellen institutionellen Grundlagen und den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen der Pflege. Sie kennen die wichtigsten pflegetheoretischen Modelle. Die Studienabsolventen und -absolventinnen können Pflegeprozesse differenziert wahrnehmen und beurteilen.

Inhalte des Moduls Care wird durch verschiedenste Faktoren beeinflusst. So kann die aktuelle Situation der Altenpflege nur im Zusammenhang mit der geschichtlichen Entwicklung der Pflege in Deutschland und im Kontext der aktuellen Rahmenbedingungen gesehen werden. Das Seminar I vermittelt Kenntnisse, die notwendig sind, zukünftige Lehrende darauf vorzubereiten, die Situation der Auszubildenden in der Altenpflege besser nach zu vollziehen, adäquat darauf zu reagieren und berufliches Selbstbewusstsein der Auszubildenden zu fördern. In Seminar II befassen sich die Studierenden mit den pflegetheoretischen Einordnungssystemen und kennen Pflegemodelle aus dem angloamerikanischen und deutschsprachigen Raum. Aktueller pflegewissenschaftlicher Diskurs. In Seminar III lernen die Studienabsolventen und – absolventinnen die theoretischen Grundlagen des Pflegeprozess kennen und setzen diese in die Praxis um.

Teilnahmevoraus -

setzungen und

nützliche

Vorkenntnisse

Die Seminare I bis II können nur aufeinander aufbauend

abgeleistet werden. Die ergänzende Übung muss nicht von

Studienabsolventen und – absolventinnen mit

abgeschlossener Pflegefachausbildung besucht werden.

Form des

Leistungserwerbs

3 X 30 Zeitstunden Kontaktzeit einschließlich regelmäßiger

Vor- und Nachbereitung 6 LP

Je Seminar entweder 1 Hausarbeit oder 1 Präsentation mit

Handout oder 1 Klausur 3 LP

Anmeldeformalitäten Anmeldung erfolgt vor der ersten Veranstaltung der

jeweiligen Seminare

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Höheres Lehramt an beruflichen Schulen / Gesundheit und Gesellschaft (Care)

G. Ensink 2015 Seite 19 von 34

3.6 Berufliches Pflichtmodul 6: Grundlagen der Anatomie und Physiologie,

der Ernährung, der Geriatrie und der Pharmakologie des Alters

Das Modul besteht aus dem Erwerb verschiedener Kompetenzen, die nicht in

einer Prüfung abbildbar sind. Es werden insgesamt 17 LP erworben.

Modultitel Grundlagen der Anatomie und Physiologie, der Ernährung,

der Geriatrie und der Pharmakologie des Alters -

Grundlagen der Anatomie und Physiologie des Alters

Modulnummer 6.1

Studiengang Gesundheit und Gesellschaft (Care)

Anzahl der LP 6

Lehr- und Lernformen Vorlesung

2

Seminar

Übung

Projekt

Tutorium

Modulnote benoteter Leistungsschein wird ausgestellt

Angebotsturnus des

Moduls 1 X jährlich

Dauer des Moduls 2 Semester

Modul –

Verantwortliche(r)

Dr. med. Ch. Ding - Greiner

Lernziele Die Studienabsolventen und -absolventinnen kennen die wichtigsten Grundlagen der Anatomie und Physiologie des Alters.

Inhalte des Moduls Kennenlernen von allgemeinen Grundlagen der Anatomie und Physiologie und ihrer speziellen Veränderungen im Alter.

Teilnahmevoraus -

setzungen und

nützliche

Vorkenntnisse

keine

Form des

Leistungserwerbs

2 X 30 Zeitstunden Kontaktzeit einschließlich regelmäßiger

Vor- und Nachbereitung 4 LP

Klausur über die Inhalte beider Semester 2 LP

Anmeldeformalitäten Anmeldung erfolgt bei der ersten Veranstaltung des

Seminars

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Höheres Lehramt an beruflichen Schulen / Gesundheit und Gesellschaft (Care)

G. Ensink 2015 Seite 20 von 34

Modultitel Grundlagen der Anatomie und Physiologie, der Ernährung,

der Geriatrie und der Pharmakologie des Alters -

Krankheitslehre des Alters

Modulnummer 6.2

Studiengang Gesundheit und Gesellschaft (Care)

Anzahl der LP 6

Lehr- und Lernformen Vorlesung

2

Seminar

Übung

Projekt

Tutorium

Modulnote benoteter Leistungsschein wird ausgestellt

Angebotsturnus des

Moduls 1 X jährlich

Dauer des Moduls 2 Semester

Modul –

Verantwortliche(r)

Dr. med. Ch. Ding-Greiner

Lernziele Die Studienabsolventen und -absolventinnen kennen die wichtigsten Grundlagen bedeutender körperlicher Erkrankungen im Alter.

Inhalte des Moduls Kennenlernen von allgemeinen Grundlagen der Krankheitslehre und ihrer speziellen Veränderungen im Alter.

Teilnahmevoraus -

setzungen und

nützliche

Vorkenntnisse

Die Teilnahme an der Klausur in Krankheitslehre ist nur mit

Leistungsnachweis über die Grundlagen der Anatomie und

Physiologie des Alters möglich.

Form des

Leistungserwerbs

2 X 30 Zeitstunden Kontaktzeit einschließlich regelmäßiger

Vor- und Nachbereitung 4 LP

Klausur über die Inhalte beider Semester 2 LP

Anmeldeformalitäten Anmeldung erfolgt bei der ersten Veranstaltung des

Seminars

Modultitel Grundlagen der Anatomie und Physiologie, der Ernährung,

der Geriatrie und der Pharmakologie des Alters -

Grundlagen der Pharmakologie

Modulnummer 6.3

Studiengang Gesundheit und Gesellschaft (Care)

Page 21: (WPrOSozPädCare vom 15. Dezember 2009) Modulhandbuch · Ethik / Thanatologie II Recht Ernährungslehre Grundlagen der Pflegewissenschaften I Krankheitslehre I Krankheitslehre II

Höheres Lehramt an beruflichen Schulen / Gesundheit und Gesellschaft (Care)

G. Ensink 2015 Seite 21 von 34

Anzahl der LP 2

Lehr- und Lernformen Vorlesung

1

Seminar

Übung

Projekt

Tutorium

Modulnote benoteter Leistungsschein wird ausgestellt

Angebotsturnus des

Moduls 1 X jährlich

Dauer des Moduls 1 Semester

Modul –

Verantwortliche(r)

Dr. med. Ch. Ding-Greiner

Lernziele Die Studienabsolventen und -absolventinnen kennen die wichtigsten Grundlagen der Pharmakologie und der besonderen Wirkungsweisen im Alter.

Inhalte des Moduls Wirkungsweisen und Einsatzbereiche der wichtigsten pharmakologischen Substanzen.

Teilnahmevoraus -

setzungen und

nützliche

Vorkenntnisse

Leistungsnachweis über Grundlagen der Anatomie und

Physiologie des Alters.

Form des

Leistungserwerbs

30 Zeitstunden Kontaktzeit sowie regelmäßige Vor- und

Nachbereitung 2 LP

Anmeldeformalitäten Anmeldung erfolgt vor der ersten Veranstaltung des

Seminars

Modultitel Grundlagen der Anatomie und Physiologie, der Ernährung,

der Geriatrie und der Pharmakologie des Alters -

Ernährung im Alter

Modulnummer 6.4

Studiengang Gesundheit und Gesellschaft (Care)

Anzahl der LP 3

Lehr- und Lernformen Vorlesung Seminar

1

Übung

Projekt

Tutorium

Modulnote benoteter Leistungsschein wird ausgestellt

Angebotsturnus des

Moduls 1 X jährlich

Dauer des Moduls 1 Semester

Page 22: (WPrOSozPädCare vom 15. Dezember 2009) Modulhandbuch · Ethik / Thanatologie II Recht Ernährungslehre Grundlagen der Pflegewissenschaften I Krankheitslehre I Krankheitslehre II

Höheres Lehramt an beruflichen Schulen / Gesundheit und Gesellschaft (Care)

G. Ensink 2015 Seite 22 von 34

Modul –

Verantwortliche(r)

Dr. med. Ga. Becker

Lernziele Die Studienabsolventen und -absolventinnen verfügen über ein strukturiertes Überblickswissen aus der Ernährungswissenschaft.

Inhalte des Moduls Ernährungswissenschaftliche Grundlagen, Besonderheiten der Ernährung im Alter, Diätetik.

Teilnahmevoraus -

setzungen und

nützliche

Vorkenntnisse

Leistungsnachweis über Grundlagen der Anatomie und

Physiologie des Alters.

Form des

Leistungserwerbs

30 Zeitstunden Kontaktzeit einschließlich regelmäßiger Vor-

und Nachbereitung 2 LP

Klausur 1 LP

Anmeldeformalitäten Anmeldung erfolgt vor der ersten Veranstaltung des

Seminars

3.7 Berufliches Pflichtmodul 7: Einführung in die Psychopathologie

Modultitel Einführung in die Psychopathologie und psychiatrische

Exploration

Modulnummer 7

Studiengang Gesundheit und Gesellschaft (Care)

Anzahl der LP 6

Lehr- und Lernformen Vorlesung

2

Seminar

Übung

1

Projekt

Tutorium

Modulnote benoteter Leistungsschein wird ausgestellt

Angebotsturnus des

Moduls 1 X jährlich

Dauer des Moduls 2 Semester

Modul –

Verantwortliche(r)

Prof. Dr. J. Schröder

Lernziele Die Studienabsolventen und -absolventinnen verfügen über ein strukturiertes Überblickswissen aus der Gerontopsychiatrie.

Page 23: (WPrOSozPädCare vom 15. Dezember 2009) Modulhandbuch · Ethik / Thanatologie II Recht Ernährungslehre Grundlagen der Pflegewissenschaften I Krankheitslehre I Krankheitslehre II

Höheres Lehramt an beruflichen Schulen / Gesundheit und Gesellschaft (Care)

G. Ensink 2015 Seite 23 von 34

Inhalte des Moduls Einführung in die Psychopathologie, Diagnostik der Geriatrie, Psychiatrie und Gerontopsychiatrie. Psychiatrische Exploration.

Teilnahmevoraus -

setzungen und

nützliche

Vorkenntnisse

Erfolgreicher Leistungserwerb in Grundlagen der

Gerontologie und Leistungsnachweis über Grundlagen der

Anatomie und Physiologie des Alters

Form des

Leistungserwerbs

2 X 30 Zeitstunden Kontaktzeit einschließlich regelmäßiger

Vor- und Nachbereitung, einschließlich einer Übung

(Einzelveranstaltung: Testung) 4 LP

2 Klausuren 2 LP

Anmeldeformalitäten Elektronische Semesteranmeldung

3.8 Berufliches Pflichtmodul 8: Recht, Betriebswirtschaftliche Grundlagen

und Management in der Pflege

Das Modul besteht aus dem Erwerb verschiedener Kompetenzen, die nicht in

einer Prüfung abbildbar sind. Es werden insgesamt 12 LP erworben.

Modultitel Recht, Betriebswirtschaftliche Grundlagen und Management

in der Pflege - Recht

Modulnummer 8.1

Studiengang Gesundheit und Gesellschaft (Care)

Anzahl der LP 3

Lehr- und Lernformen Vorlesung Seminar

1

Übung

Projekt

Tutorium

Modulnote benoteter Leistungsschein wird ausgestellt

Angebotsturnus des

Moduls 1 X jährlich

Dauer des Moduls 1 Semester

Modul –

Verantwortliche(r)

Ass. Jur. J. Hinner

Lernziele Die Studienabsolventen und -absolventinnen sind vertraut mit den rechtlichen Grundlagen der Pflege.

Page 24: (WPrOSozPädCare vom 15. Dezember 2009) Modulhandbuch · Ethik / Thanatologie II Recht Ernährungslehre Grundlagen der Pflegewissenschaften I Krankheitslehre I Krankheitslehre II

Höheres Lehramt an beruflichen Schulen / Gesundheit und Gesellschaft (Care)

G. Ensink 2015 Seite 24 von 34

Inhalte des Moduls Allgem. rechtliche Grundlagen,

SGB V, SGB IX, SGB XI,

Heimgesetz,

Betreuungsrecht,

Haftungsrecht.

Teilnahmevoraus -

setzungen und

nützliche

Vorkenntnisse

Keine

Form des

Leistungserwerbs

30 Zeitstunden Kontaktzeit sowie regelmäßige Vor- und

Nachbereitung 2 LP

Klausur 1LP

Anmeldeformalitäten Anmeldung erfolgt vor der ersten Veranstaltung des

Seminars

Modultitel Recht, Betriebswirtschaftliche Grundlagen und Management

in der Pflege - Betriebswirtschaftliche Grundlagen

Modulnummer 8.2

Studiengang Gesundheit und Gesellschaft (Care)

Anzahl der LP 3

Lehr- und Lernformen Vorlesung

Seminar

1

Übung

Projekt

Tutorium

Modulnote benoteter Leistungsschein wird ausgestellt

Angebotsturnus des

Moduls 1 X jährlich

Dauer des Moduls 1 Semester

Modul –

Verantwortliche(r)

S. Kühny, Dipl. Pflegewirt (FH)

Lernziele Die Studienabsolventen und -absolventinnen verfügen über grundlegende Kenntnisse der Betriebswirtschaft in Institutionen der Altenhilfe.

Inhalte des Moduls Betriebswirtschaftliche Grundlagen der Pflege.

Page 25: (WPrOSozPädCare vom 15. Dezember 2009) Modulhandbuch · Ethik / Thanatologie II Recht Ernährungslehre Grundlagen der Pflegewissenschaften I Krankheitslehre I Krankheitslehre II

Höheres Lehramt an beruflichen Schulen / Gesundheit und Gesellschaft (Care)

G. Ensink 2015 Seite 25 von 34

Teilnahmevoraus -

setzungen und

nützliche

Vorkenntnisse

Hauptstudium

Form des

Leistungserwerbs

30 Zeitstunden Kontaktzeit einschließlich regelmäßiger Vor-

und Nachbereitung 2 LP

Klausur 1 LP

Anmeldeformalitäten Anmeldung erfolgt vor der ersten Veranstaltung des

Seminars

Modultitel Recht, Betriebswirtschaftliche Grundlagen und Management

in der Pflege - Pflegemanagement

Modulnummer 8.3

Studiengang Gesundheit und Gesellschaft (Care)

Anzahl der LP 6

Lehr- und Lernformen Vorlesung

Seminar

2

Übung

Projekt

Tutorium

Modulnote benoteter Leistungsschein wird ausgestellt

Angebotsturnus des

Moduls 1 X jährlich

Dauer des Moduls 2 Semester

Modul –

Verantwortliche(r)

Prof. Dr. Kruse / Dr. G. Ensink, Dipl. Pfl. – Päd. (FH)

Lernziele Die Studienabsolventen und -absolventinnen verfügen über methodische Kenntnisse der Evaluation und Konzepte der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung sowie des Pflegemanagements. Sie kennen die Methoden des Case - Managements.

Inhalte des Moduls

Pflegemanagement, Qualitätsmanagement, Case - Management.

Teilnahmevoraus -

setzungen und

nützliche

Vorkenntnisse

Erfolgreicher Leistungserwerb in betriebswirtschaftliche

Grundlagen und in Recht

Page 26: (WPrOSozPädCare vom 15. Dezember 2009) Modulhandbuch · Ethik / Thanatologie II Recht Ernährungslehre Grundlagen der Pflegewissenschaften I Krankheitslehre I Krankheitslehre II

Höheres Lehramt an beruflichen Schulen / Gesundheit und Gesellschaft (Care)

G. Ensink 2015 Seite 26 von 34

Form des

Leistungserwerbs

2 X 30 Zeitstunden Kontaktzeit einschließlich regelmäßiger

Vor- und Nachbereitung 4 LP

2 Klausuren 2 LP

Anmeldeformalitäten Anmeldung erfolgt vor der ersten Veranstaltung des

Seminars

3.9 Berufliches Pflichtmodul 9: Biographieforschung

Modultitel Biographieforschung

Modulnummer 9

Studiengang Gesundheit und Gesellschaft (Care)

Anzahl der LP 6

Lehr- und Lernformen Vorlesung

Seminar

2

Übung

Projekt

Tutorium

Modulnote benoteter Leistungsschein wird ausgestellt

Angebotsturnus des

Moduls 1 X jährlich

Dauer des Moduls 2 Semester

Modul –

Verantwortliche(r)

Prof. Dr. E. Schmitt

Lernziele Die Studienabsolventen und -absolventinnen kennen die Grundlagen biografisch orientierter Forschung.

Inhalte des Moduls Biographieforschung

Teilnahmevoraus -

setzungen und

nützliche

Vorkenntnisse

Erfolgreicher Leistungserwerb in Grundlagen der

Gerontologie

Form des

Leistungserwerbs

2 X 30 Zeitstunden Kontaktzeit einschließlich regelmäßiger

Vor- und Nachbereitung, 4 LP

2 Klausuren 2 LP

Anmeldeformalitäten Anmeldung erfolgt vor der ersten Veranstaltung des

Seminars

Page 27: (WPrOSozPädCare vom 15. Dezember 2009) Modulhandbuch · Ethik / Thanatologie II Recht Ernährungslehre Grundlagen der Pflegewissenschaften I Krankheitslehre I Krankheitslehre II

Höheres Lehramt an beruflichen Schulen / Gesundheit und Gesellschaft (Care)

G. Ensink 2015 Seite 27 von 34

3.10 Berufliche Pflichtmodul 10: Gesundheitsförderung, Prävention, und

Rehabilitation

Das Modul besteht aus dem Erwerb verschiedener Kompetenzen, die nicht in

einer Prüfung abbildbar sind. Es werden insgesamt 6 LP erworben.

Modultitel Gesundheitsförderung, Prävention, und Rehabilitation -

Gesundheitsförderung und Prävention

Modulnummer 10.1

Studiengang Gesundheit und Gesellschaft (Care)

Anzahl der LP 3

Lehr- und Lernformen Vorlesung

Seminar

1

Übung

Projekt

Tutorium

Modulnote benoteter Leistungsschein wird ausgestellt

Angebotsturnus des

Moduls 1 X jährlich

Dauer des Moduls 1 Semester

Modul –

Verantwortliche(r)

Dr. Ch. Rott

Lernziele Die Studienabsolventen und -absolventinnen verfügen über ein strukturiertes Überblickswissen aus der Sport- und Bewegungswissenschaft.

Inhalte des Moduls

Salutogenese, Methoden der Gesundheitsförderung und Prävention.

Teilnahmevoraus -

setzungen und

nützliche

Vorkenntnisse

keine

Form des

Leistungserwerbs

30 Zeitstunden Kontaktzeit einschließlich regelmäßiger Vor-

und Nachbereitung 2 LP

Präsentation mit Hand out 1 LP

Anmeldeformalitäten Anmeldung erfolgt vor der ersten Veranstaltung des

Seminars

Page 28: (WPrOSozPädCare vom 15. Dezember 2009) Modulhandbuch · Ethik / Thanatologie II Recht Ernährungslehre Grundlagen der Pflegewissenschaften I Krankheitslehre I Krankheitslehre II

Höheres Lehramt an beruflichen Schulen / Gesundheit und Gesellschaft (Care)

G. Ensink 2015 Seite 28 von 34

Modultitel Gesundheitsförderung, Prävention, und Rehabilitation -

Rehabilitation

Modulnummer 10.2

Studiengang Gesundheit und Gesellschaft (Care)

Anzahl der LP 3

Lehr- und Lernformen Vorlesung

Seminar

Übung

1

Projekt

Tutorium

Modulnote benoteter Leistungsschein wird ausgestellt

Angebotsturnus des

Moduls 1 X jährlich

Dauer des Moduls 1 Semester

Modul –

Verantwortliche(r)

Dr. Ch.Rott

Lernziele Die Studienabsolventen und -absolventinnen können Rehabilitations- und Veränderungspotenziale im biografischen Kontext beurteilen.

Inhalte des Moduls

Gesundheitsförderung und Prävention, Salutogenese, Zentrale Methoden der Aktivierung.

Teilnahmevoraus -

setzungen und

nützliche

Vorkenntnisse

keine

Form des

Leistungserwerbs

30 Zeitstunden Kontaktzeit einschließlich regelmäßiger Vor-

und Nachbereitung, 2 LP

Präsentation mit Handout 1 LP

Anmeldeformalitäten Anmeldung erfolgt vor der ersten Veranstaltung des

Seminars

3.11 Berufliches Pflichtmodul 11: Stat. und amb. Pflege, offene Altenarbeit

Modultitel Stationäre und ambulante Pflege, offene Altenarbeit

Modulnummer 11

Page 29: (WPrOSozPädCare vom 15. Dezember 2009) Modulhandbuch · Ethik / Thanatologie II Recht Ernährungslehre Grundlagen der Pflegewissenschaften I Krankheitslehre I Krankheitslehre II

Höheres Lehramt an beruflichen Schulen / Gesundheit und Gesellschaft (Care)

G. Ensink 2015 Seite 29 von 34

Studiengang Gesundheit und Gesellschaft (Care)

Anzahl der LP 3

Lehr- und Lernformen Vorlesung

1

Seminar

Übung

Projekt

Tutorium

Modulnote benoteter Leistungsschein wird ausgestellt

Angebotsturnus des

Moduls 1 X jährlich

Dauer des Moduls 1 Semester

Modul –

Verantwortliche(r)

Prof. Dr. A. Kruse

Lernziele Die Studienabsolventen und -absolventinnen sind vertraut mit den institutionellen Grundlagen der Pflege.

Inhalte des Moduls Stationäre und ambulante Pflege, offene Altenarbeit.

Teilnahmevoraus -

setzungen und

nützliche

Vorkenntnisse

Berufliche Fachpraktika in der amb. und stationären

Altenhilfe sind abgeleistet.

Form des

Leistungserwerbs

30 Zeitstunden Kontaktzeit einschließlich regelmäßiger Vor-

und Nachbereitung 2 LP

Klausur 1 LP

Anmeldeformalitäten Anmeldung erfolgt vor der ersten Veranstaltung des

Seminars

3.12 Berufliche Pflichtmodule 12: Sozial und verhaltenswissenschaftliche

Grundlagen

Das Modul besteht aus dem Erwerb verschiedener Kompetenzen, die nicht in

einer Prüfung abbildbar sind. Es werden insgesamt 9 LP erworben.

Modultitel Sozial und verhaltenswissenschaftliche Grundlagen -

Klassiker der Geistes-, Sozial- und

Verhaltenswissenschaften

Modulnummer 12.1

Studiengang Gesundheit und Gesellschaft (Care)

Page 30: (WPrOSozPädCare vom 15. Dezember 2009) Modulhandbuch · Ethik / Thanatologie II Recht Ernährungslehre Grundlagen der Pflegewissenschaften I Krankheitslehre I Krankheitslehre II

Höheres Lehramt an beruflichen Schulen / Gesundheit und Gesellschaft (Care)

G. Ensink 2015 Seite 30 von 34

Anzahl der LP 3

Lehr- und Lernformen Vorlesung

1

Seminar

Übung

Projekt

Tutorium

Modulnote benoteter Leistungsschein wird ausgestellt

Angebotsturnus des

Moduls 1 X jährlich

Dauer des Moduls 1 Semester

Modul –

Verantwortliche(r)

Prof. Dr. E. Schmitt

Lernziele Die Studienabsolventen und -absolventinnen sind vertraut mit den Grundlagen der Geistes-, Sozial- und Verhaltenswissenschaften.

Inhalte des Moduls

Grundlagen der Geistes-, Sozial- und Verhaltenswissenschaften.

Teilnahmevoraus -

setzungen und

nützliche

Vorkenntnisse

keine

Form des

Leistungserwerbs

30 Zeitstunden Kontaktzeit einschließlich regelmäßiger Vor-

und Nachbereitung, 2 LP

Klausur 1 LP

Anmeldeformalitäten Anmeldung erfolgt vor der ersten Veranstaltung des

Seminars

Modultitel Sozial und verhaltenswissenschaftliche Grundlagen -

Quantitative und qualitative Forschung

Modulnummer 12.2

Studiengang Gesundheit und Gesellschaft (Care)

Anzahl der LP 3

Lehr- und Lernformen Vorlesung

Seminar

1

Übung

Projekt

Tutorium

Modulnote benoteter Leistungsschein wird ausgestellt

Page 31: (WPrOSozPädCare vom 15. Dezember 2009) Modulhandbuch · Ethik / Thanatologie II Recht Ernährungslehre Grundlagen der Pflegewissenschaften I Krankheitslehre I Krankheitslehre II

Höheres Lehramt an beruflichen Schulen / Gesundheit und Gesellschaft (Care)

G. Ensink 2015 Seite 31 von 34

Angebotsturnus des

Moduls 1 X jährlich

Dauer des Moduls 1 Semester

Modul –

Verantwortliche(r)

Dr. Ch. Rott

Lernziele Die Studienabsolventen und -absolventinnen sind mit den Methoden der empirischen Forschung (quantitative und qualitative Methoden) vertraut.

Inhalte des Moduls Grundlagen und Methoden quantitativer und qualitativer Forschung.

Teilnahmevoraus -

setzungen und

nützliche

Vorkenntnisse

keine

Form des

Leistungserwerbs

30 Zeitstunden Kontaktzeit einschließlich regelmäßiger Vor-

und Nachbereitung 2 LP

Klausur 1 LP

Anmeldeformalitäten Anmeldung erfolgt vor der ersten Veranstaltung des

Seminars

Modultitel Sozial und verhaltenswissenschaftliche Grundlagen -

Kultursensible Pflege

Modulnummer 12.3

Studiengang Gesundheit und Gesellschaft (Care)

Anzahl der LP 3

Lehr- und Lernformen Vorlesung

1

Seminar

Übung

Projekt

Tutorium

Modulnote benoteter Leistungsschein wird ausgestellt

Angebotsturnus des

Moduls 1 X jährlich

Dauer des Moduls 1 Semester

Modul –

Verantwortliche(r)

Prof. Dr. E. Schmitt

Page 32: (WPrOSozPädCare vom 15. Dezember 2009) Modulhandbuch · Ethik / Thanatologie II Recht Ernährungslehre Grundlagen der Pflegewissenschaften I Krankheitslehre I Krankheitslehre II

Höheres Lehramt an beruflichen Schulen / Gesundheit und Gesellschaft (Care)

G. Ensink 2015 Seite 32 von 34

Lernziele Die Studienabsolventen und -absolventinnen haben Kenntnis über Migration im Zusammenhang mit Pflege und entwickeln eine eigene professionelle Haltung zum Thema Migration.

Inhalte des Moduls

Migration, Pflegebedürftige Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Migrationshintergrund als Pflegende.

Teilnahmevoraus -

setzungen und

nützliche

Vorkenntnisse

Erfolgreicher Leistungserwerb in Grundlagen der

Gerontologie

Form des

Leistungserwerbs

30 Zeitstunden Kontaktzeit einschließlich regelmäßiger Vor-

und Nachbereitung, 2 LP

Klausur 1 LP

Anmeldeformalitäten Anmeldung erfolgt vor der ersten Veranstaltung des

Seminars

4. Prüfungen

Studienbegleitend sind sowohl eine Orientierungsprüfung als auch einen

Zwischenprüfung abzulegen.

4.1 Orientierungsprüfung

Die Orientierungsprüfung wird studienbegleitend durchgeführt und besteht aus

der erfolgreichen Teilnahme an den Pflichtmodulen Grundlagen der

Gerontologie und Grundlagen der Pflegewissenschaft I. Die

Orientierungsprüfung ist bestanden, wenn alle Teilleistungen innerhalb der

Module bzw. die Modulprüfungen jeweils mit mindestens „ausreichend“ (4,0)

bewertet worden sind.

4.2 § 7 Akademische Zwischenprüfung

Die Hochschulen legen gemäß § 32 LHG in ihren Zwischenprüfungsordnungen

fest, dass die akademische Zwischenprüfung bis zum Ende des vierten

Semesters abzulegen ist. Sie kann aus studienbegleitenden Prüfungsleistungen

bestehen. Wer die Zwischenprüfung einschließlich etwaiger Wiederholungen bis

zum Beginn des siebten Fachsemesters nicht bestanden hat, verliert den

Page 33: (WPrOSozPädCare vom 15. Dezember 2009) Modulhandbuch · Ethik / Thanatologie II Recht Ernährungslehre Grundlagen der Pflegewissenschaften I Krankheitslehre I Krankheitslehre II

Höheres Lehramt an beruflichen Schulen / Gesundheit und Gesellschaft (Care)

G. Ensink 2015 Seite 33 von 34

Prüfungsanspruch. Es sei denn der Studierende hat die Fristüberschreitung

nicht zu vertreten.

Die Zwischenprüfung wird studienbegleitend durchgeführt und besteht aus der

erfolgreichen Teilnahme an den Pflichtmodulen der Orientierungsprüfung:

Grundlagen der Fachdidaktik im Berufsfeld Pflege und Grundlagen der

Anatomie und Physiologie des Alters. Des Weiteren sind die abgeleisteten

pflegeberuflichen Fachpraktika in der ambulanten und stationären Altenhilfe

nachzuweisen.

Die Zwischenprüfung ist bestanden, wenn alle Teilleistungen innerhalb der

Module bzw. die Modulprüfungen jeweils mit mindestens „ausreichend“ (4,0)

bewertet worden sind und der Nachweis über die abgeleisteten

pflegeberuflichen Fachpraktika erbracht worden ist.

4.3 Wiederholung von Prüfungsleistungen

Studienbegleitende Prüfungsleistungen können grundsätzlich einmal wiederholt

werden. Eine zweite Wiederholung ist nur in begründeten Ausnahmefällen auf

Antrag an den Prüfungsausschuss zulässig. Über den Antrag entscheidet der

Prüfungsausschuss. Eine weitere Wiederholung ist ausgeschlossen.

4.4 § 4 Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss besteht aus 2 Hochschullehrern und einem

wissenschaftlichen Mitarbeiter. Durch das Prüfungsamt bestellt werden können

ferner auch alle Personen aus dem Kreis des hauptberuflich tätigen

wissenschaftlichen Personals der Hochschulen (§ 44 Abs. 1 und 2 LHG).

5. Verordnung des Kultusministeriums WPrOSozPädCare

Des Weiteren sind alle Regelungen der Verordnung des Kultusministeriums

über die Erste Staatsprüfung für das höhere Lehramt an beruflichen Schulen mit

den beruflichen Fachrichtungen Gesundheit und Gesellschaft (Care) sowie

Sozialpädagogik/Pädagogik (Wissenschaftliche Prüfungsordnung Gesundheit

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Höheres Lehramt an beruflichen Schulen / Gesundheit und Gesellschaft (Care)

G. Ensink 2015 Seite 34 von 34

und Gesellschaft (Care) sowie Sozialpädagogik/Pädagogik - PrOSozPädCare)

vom 15. Dezember 2009 gültig.