nichts als RAUCH für gesunde Arbeit
Workshop Arbeitszeit und psychische Gesundheit:
Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
Jonas Rauch, B.A. Sozialökonom, Handy: 0170 / 20 91 723 [email protected]
mailto:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]
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Arbeitszeit und Gesundheit
Zusammenhänge und Einflussfaktoren
• Zusammenhänge
– Gesundheitliche Gefährdung = Belastungsintensität x Arbeitszeit
– Belastungsintensität wird durch Umgebungseinflüsse, physische und
psychische Belastungen bestimmt
• Kriterien für die Belastungen durch Arbeitszeit:
– Dauer der Arbeitszeit: täglich, wöchentlich, usw.
– Lage der Arbeitszeit: Nachtschicht, Schichtdienst
– Verteilung der Arbeitszeit: Pausen, Erholzeiten
– Flexibilität und Dynamik der Arbeitszeit: Einfluss, Planbarkeit
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Gesundheitliche Risiken durch Arbeitszeit
– Wirkung aller Belastungen nimmt zu
– Risiko von Arbeits- und Wegeunfälle steigt
– Krankheitsrisiko steigt
– Erhöhung des Sterblichkeitsrisikos
– Risiko psychischer Beeinträchtigungen und Störungen
– Risiko psychosomatischer Beschwerden
– Störung von Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf
– Einfluss auf Motivation, Kreativität und Leistungsbereitschaft
– Einfluss auf Gesundheitsverhalten
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Dauer der Arbeitszeit
• Tägliche Arbeitszeit
– Risiko von Erholungsdefizit und Übermüdung steigt
Quelle: (Oppolzer, 1999)
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Überlastungskreislauf – Gleichzeitigkeit von Überforderung
und Untererholung
Erholungsschuld entsteht
Leistungsfähigkeit wird nicht voll regeneriert
Arbeit = Leistung x Zeit
Längere Arbeitszeit für die
gleiche Arbeitsmenge
Gleichzeitig weniger Zeit für
Erholung
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Aufschaukeln von Ermüdung
Prof. Dr Friedhelm
Nachreiner, Uni
Oldenburg
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Belastungsnahe Erholung -
Produktive Pausen
• Belastungsnahe Kurzpausen bringen die
effizienteste Erholung
• Zusätzlich ergibt sich eine positive
„Vorauswirkung“
• Betriebswirtschaftlich in der Regel eine
„Lohnende Pause“
• Im Zusammenhang mit Bildschirmarbeit: • Regeneration des Organismus (z.B.
Augen)
• Ausgleich einseitiger Körperhaltung
• Wechsel der Aufmerksamkeit
• Lockerung des Fremdbestimmten
Arbeitstempos (Stresspause)
• Gelegenheit für soziale Kontakte mit
Kollegen
Prof. Dr Friedhelm Nachreiner, Uni
Oldenburg
nichts als RAUCH für gesunde Arbeit Lage und Verteilung der Arbeitszeit
• Zusammenhang von Tageszeit und Leistungsfähigkeit
– Tag-Nacht-Rhythmus führt besonders bei Schichtarbeit zu erhöhter Belastung
Quelle: (Oppolzer, 1999)
nichts als RAUCH für gesunde Arbeit ISO 10075 - 1, -2, -3
Die ISO 10075 – 1 definiert psychische Belastungen:
Psychische Ermüdung
Ermüdungsähnliche Zustände - Psychische Sättigung
- Herabgesetzte Wachsamkeit
- Monotonie
Stress
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Psychische Ermüdung
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nach Prof. Oppolzer, Hamburg
nichts als RAUCH für gesunde Arbeit Psychische Sättigung
14 nach Prof. Oppolzer, Hamburg
nichts als RAUCH für gesunde Arbeit Herabgesetzte Vigilanz
15 nach Prof. Oppolzer, Hamburg
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Wirkung von chronischen Stress auf den
Körper - Alarmsignale des Körpers
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Aus:
Apothekenumscha
u
nichts als RAUCH für gesunde Arbeit Rechtlicher Rahmen zu Arbeitszeiten
1. Arbeitszeitgesetzt
• 8 Stunden Tag (Ausnahmen 10 bzw. 12 Std.)
• 11 Stunden Ruhezeit
• Pausenregelungen
2. Betriebsverfassungsgesetzt
• Mitbestimmung § 87
• Überwachungspflicht § 80
3. Bildschirmarbeitsverordnung
• Regelmäßige Unterbrechung der Bildschirmarbeit (10 Minuten pro Stunde,
spätestens nach 2 Stunden 20 Minuten) oder als bezahlte Pause!
4. Arbeitsschutzgesetzt
• Arbeitszeit als Teil der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG)
• Zusammenwirken mit Arbeitsabläufen, Arbeitsmitteln, Organisation usw.
5. Geltende Tarifverträge
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Wie wichtig ist dem Gesetzgeber der
Gesundheitsschutz?
• Nach § 120 a GewO (abgeschafft) sind Unternehmer verpflichtet, „die Arbeitsräume, Betriebsvorrichtungen, Maschinen und Gerätschaften so einzurichten und den Betrieb so zu regeln, daß die Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesundheit soweit geschützt sind, wie es die Natur des Betriebs gestattet“.
• Rahmenrichtlinie 89/391 EWG: “Die Verbesserung von Sicherheit, Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz stellen Zielsetzungen dar, die keinen rein wirtschaftlichen Überlegungen untergeordnet werden dürfen.“
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Kernpunkte von § 3 Arbeitsschutzgesetz
• der Arbeitgeber muss die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes treffen
• der AG muß diese Massnahmen auf ihre Wirksamkeit überprüfen
• die Maßnahmen müssen sich ändernden Gegebenheiten anpassen
Deshalb muß: • Der AG für eine geeignete Organisation des
Arbeitsschutzes sorgen • Arbeitsschutz in die betrieblichen Führungsstrukturen
eingebunden werden
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Woran muss sich der Arbeitgeber orientieren (§ 4 ArbSchG)
§4 Allgemeine Grundsätze.
Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von
folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen:
1. Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben
und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende
Gefährdung möglichst gering gehalten wird;
2. Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen;
3. bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik,
Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte
arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen;
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Fortsetzung § 4 ArbSchG
§4 Allgemeine Grundsätze.
Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen:
4. Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluß der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen;
5. individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen;
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§ 5 Arbeitsschutzgesetz –
die Gefährdungsbeurteilung
„Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Massnahmen
des Arbeitsschutzes erforderlich sind. .......... Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben
durch ..........“
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Inhalte einer korrekten – gesetzesgemäßen –
Gefährdungsbeurteilung - § 5 Abs.3 ArbSchG
Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch 1. Die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des
Arbeitsplatzes 2. Physikalische, chemische und biologische Einwirkungen 3. Die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeits-mitteln,
insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit
4. Die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Ar-
beitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken
5. Unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten
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nichts als RAUCH für gesunde Arbeit Der Regelkreis des Arbeitsschutzgesetzes
Das Arbeitsschutzgesetz beschreibt den modernen Arbeitsschutz als kontinuierlichen Prozess.
Die Basis dieses Prozesses ist die betriebliche Organisation des Arbeitsschutzes.
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§ 5: Gefährdungsanalyse
§ 5: Bewertung der Gefährdungen
§ 5: Maßnahmenkatalog zur
Verbesserung der
Arbeitsbedingungen
§ 6: Dokumentation
der Ergebnisse
§ 3: Kontrolle der Einhaltung
und Wirksamkeit der
Maßnahmen
§ 3: Wiederholung
bei Veränderungen
§ 12: Unterweisung der Beschäftigten
Die Achse: § 3 -
die betriebliche
Organisation
des
Arbeitsschutze
s
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Die Bedeutung der Gefährdungs-
beurteilung
Auf die Gefährdungsbeurteilung als zentrales Instrument im
Arbeits- und Gesundheitsschutz wird in vielen Verordnungen
hingewiesen:
• §3 Arbeitsstättenverordnung
• §6 Gefahrstoffverordnung
• §3 Bildschirmarbeitsverordnung
• §3 Betriebssicherheitsverordnung
• §2 Lastenhandhabungsverordnung
• §2 PSA-Benutzungsverordnung
• §3 Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
• §8 Arbeitsmedizinvorsorgeverordnung
• §3 Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer
Strahlung
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Die Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung
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§ 5 Arbeits-
Schutz-
gesetzt
§3 Arbeitsschutzverordnung zu
künstlicher optischer Strahlung
§8 Arbeitsmedizinvorsorgeverordnung
§3 Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
§3 Lärm- und Vibrations-
Arbeitsschutzverordnung
§2 PSA-Benutzungsverordnung
§2 Lastenhandhabungsverordnung
§3 Arbeitsstättenverordnung
§3 Betriebssicherheits-
verordnung
§6 Gefahrstoffverordnung
§3 Bildschirmarbeits-
verordnung
Dadurch wird deutlich: die einzelnen Verordnungen sollen im
Rahmen der Gefährdungsbeurteilung umgesetzt und überprüft
werden.
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Fragebogen zur Ermittlung gesundheitlicher Belastungen am
Arbeitsplatz
Datum:
Abteilung:
Hinweise:
Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass neben körperlichen auch psychische Belastungen
festgestellt werden müssen. Diese Ermittlung dient als Basis für mögliche
Arbeitsschutzmaßnahmen. Unternehmen und Firmenleitung haben sich auf diesen Fragebogen zur
Ermittlung psychischer Belastungen entschieden. Dieser Fragebogen ist eine Bestandaufnahme,
deshalb ist eine Beteiligung möglichst vieler Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wichtig. Das Ausfüllen
dieses Fragebogens ist erwünscht und eine wichtige Grundlage für Maßnahmen, jedoch trotzdem
freiwillig.Zum Schutz Ihrer Persönlichkeitsrechte und Ihrer Daten ist die Befragung anonym. Durch
statistische Zusammenfassungen bei der Auszählung kann nicht auf einen einzelnen Arbeitsplatz
rückgeschlossen werden.Die Ergebnisse der Auszählung werden in einer gemeinsamen
Kommission aus Betriebsrat und Firmenleitung ausgewertet und dann in den Abteilungen
vorgestellt. Daraufhin sind von der gemeinsamen Kommission je nach dem Ergebnis Maßnahmen
zu erarbeiten und umzusetzen.Sie können zu den einzelnen Punkten am Ende des Fragebogens
weitere Angaben machen, um Ihre Sichtweise genauer zu erläutern.Sollte einzelne Punkte für Ihre
Tätigkeit oder Ihren Arbeitsbereich nicht passen, lassen Sie diese bei Ihren Antworten bitte einfach
frei. 1 von 5
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Ankreuz-Möglichkeit – 4 er Skala
1 Trifft voll zu – Schneller Handlungsbedarf
2 Trifft zu - Handlungsbedarf
3 Trifft eher nicht zu - Eher kein Handlungsbedarf
4 Trifft nicht zu - Kein Handlungsbedarf
____________________________________________________________________________________________
1. Arbeitsanforderungen
(1.1) Meine Arbeit besteht hauptsächlich aus sich wiederholenden, monotonen Tätigkeiten.
(1.2) Meine Arbeit erfordert sehr lange Phasen hoher Aufmerksamkeit.
(1.3) Meine Arbeit kann ich weitgehend störungsfrei bewältigen.
(1.4) Meine Arbeit unterfordert mich.
(1.5) Meine Arbeit überfordert mich.
2. Organisation
(2.1) Meine Zuständigkeiten und meine Funktion sind klar definiert.
(2.2) Die für die Ausübung meiner Tätigkeit erforderlichen Informationen und Arbeitsmittel sind für mich verfügbar.
(2.3) Meine Arbeitsaufträge sind klar und eindeutig formuliert und widersprechen einander nicht.
(2.4) Meine Arbeitsaufgaben sind ausreichend plan-bar.
(2.5) Ich erhalte eine hinreichende Einweisung in neue Arbeitsaufgaben.
(2.6) Durch zusätzlich zu meiner regulären Arbeits-zeit zu leistende Überstunden fühle ich mich be-lastet.
(2.7) Durch Wochenendarbeit und Schichtdienst fühle ich mich belastet.
(2.8) Ich kann meine regulären Pausen in Anspruch nehmen.
(2.9) Meine EDV ist für die Erledigung meiner Aufgaben hinreichend ausgestattet 2 von 5
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3. Perspektiven am Arbeitsplatz
(3.1) Ich erfahre für meine Arbeitsleistung Anerkennung.
(3.2) Für die Qualität meiner Arbeit erhalte ich regelmäßig Rückmeldung - positiv oder negativ.
(3.3) Ich sehe für mich ausreichende Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten.
(3.4) Ich mache mir Sorgen um den Erhalt meines Arbeitsplatzes.
(3.5) Ich werde ausreichend über betriebliche Angelegenheiten, die mich betreffen, informiert.
4. Handlungsspielraum
(4.1) Es gibt genügend oft die Möglichkeit, gemeinsam mit Anderen die anstehenden Aufgaben zu bearbeiten.
(4.2) Meine Tätigkeit lässt mir ausreichend Spiel-räume und Selbstbestimmung (z.B. bzgl. Zeiteinteilung, Arbeitsschritte, Wahl der Arbeits-mittel).
(4.3) Ich fühle mich durch das vorgegebene Arbeits-tempo oder die Zeit- bzw. Terminvorgaben überlastet.
(4.4) Ich kann die Geschwindigkeit, in der ich meine verschiedenen Aufgaben abarbeite, selbst bestimmen.
(4.5) Meine Arbeit ist abwechslungsreich.
(4.6) Mein Handlungsspielraum wird häufig durch technische Störungen (wie z.B. Material- oder EDV-Probleme) beeinträchtigt.
5. Soziales Klima
5.1 In meinem Arbeitsbereich werden aktuell Kollegen / Kolleginnen z.B. wegen Alter, Geschlecht, Nationalität oder Gewerkschaftszugehörigkeit diskriminiert oder benachteiligt.
5.2 In meinem Arbeitsbereich werden aktuell Kollegen / Kolleginnen sexuell belästigt.
5.3) In meinem Arbeitsbereich ist die Stimmung zwischen den Beschäftigten gereizt.
(5.4) Ich erfahre Unterstützung aus der Kollegenschaft bei eigenen Problemen am Arbeitsplatz.
(5.5) Das Betriebsklima ist insgesamt gut.
(5.6) Konflikte oder Spannungen werden in meinem Arbeitsbereich zeitnah bearbeitet bzw. gelöst.
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6. Vorgesetzten-Verhalten
Mein Vorgesetzter …
(6.1) gibt mir Rückmeldung für meine Arbeit,
(6.2) erkennt meine Leistung an,
(6.3) hat Einfühlungsvermögen in meine Situation am Arbeitsplatz,
(6.4) gibt mir klare Anweisungen, (6.5) zeigt sich mir gegenüber fachkompetent,
(6.6) stellt sich vor mich, wenn ich seine Unterstützung benötige,
(6.7) fördert mich in meiner beruflichen Entwicklung,
(6.8) behindert mich nicht, wenn ich eine Gefährdungs- bzw. Überlastungsanzeige abgeben möchte.
7. Gesundheitliche Störung
(7.1) In Gedanken nehme ich Arbeit oft mit nach Hause.
(7.2) Ich leide m. E. aufgrund meiner aktuellen Tätigkeit und/oder der Umstände an meinem Arbeitsplatz unter …
(7.2.1) Hautproblemen
(7.2.2) Kopfschmerzen
(7.2.3) Schlafstörungen
(7.2.4) Herz-/ Kreislaufbeschwerden
(7.2.5) Magen-/ Verdauungsbeschwerden
(7.2.6) Rückenproblemen(7.2.7) Erschöpfungsgefühl
(7.2.8) Ängsten
(7.2.9) Burn - Out
(7.3) Ich habe noch andere arbeitsbedingte gesundheitliche Störungen:
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8. Räumliche Verhältnisse / Arbeitsplatzgestaltung
(8.1) Ich habe an meinem Arbeitsplatz zu wenig Platz bzw. Bewegungsfreiheit.
(8.2) Die Lager- und Ablagemöglichkeiten an meinem Arbeitsplatz sind ungenügend.
(8.3) Die Lichtverhältnissen bzw. die Beleuchtung an meinem Arbeitsplatz sind
ungenügend.
(8.4) An meinem Arbeitsplatz herrscht ein dauerhaftes störendes Geräuschniveau.
(8.5) An meinem Arbeitsplatz herrschen dauerhafte störende Klimaverhältnisse (z.B.
Hitze, Kälte, Zugluft, Trockenheit).
(8.6) Ich bin in meiner Tätigkeit regelhaft einer Beeinträchtigung durch chemische und
vergleichbare Arbeitsstoffe ausgesetzt.
(8.7) An meinem Arbeitsplatz herrschen geordnete Verhältnisse – Sauberkeit etc.
9. Umgang mit Arbeitsfehlern
(9.1) Fehler und Beschwerden werden sachlich auf-gearbeitet
(9.2) Verbesserungsvorschläge von Mitarbeitern werden berücksichtigt
10. Entwicklungsmöglichkeiten
(10.1) Meine Tätigkeit bietet mir genügend Möglichkeiten, etwas Neues dazu zu lernen.
(10.2) Ich kann mein berufliches Wissen und Können bei meiner Arbeit einsetzen.
(10.3) Ich bin für die fachlichen Bedarfe meiner Tätigkeit geschult.
(10.4) Die Firma bietet mir gute Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
11. Ergänzungen und Anmerkungen
Wenn Sie die obigen Bereiche oder die einzelnen Unterpunkte ergänzen oder Ihre
Antworten dazu erläutern möchten, z. B. weil Ihrer Meinung nach ein wichtiger
Punkt gefehlt hat, haben Sie jetzt dazu die Möglichkeit. Herzlichen Dank dafür.(Bitte
schreiben Sie gut
leserlich!)………………………………………………………………………………………
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Internetquellen zum Thema
Gefährdungsbeurteilung
• www.baua.de
• www.inqa.de
• www.dguv.de
• www.gefaehrdungsbeurteilung.de
• www.bfab-hh.de
• www.ergo-online.de
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