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WES Karlsruhe: Kaufmännisches Berufskolleg FremdsprachenVerordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017)

Überblick:

1. Warum das Berufskolleg?

2. Stundentafel

3. Probezeit

4. Erfolgreicher Abschluss

(Noten-Ausgleichsmöglichkeiten)

5. Infos zur Prüfung im BK2

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Wie geht es nach dem BK2 weiter?

● Beginn einer (ggf. verkürzten) Berufsausbildung

● Übertritt in das 2. Schuljahr der WO (= Wirtschaftsoberschule): Notendurchschnitt 2,0in den 4 Kernfächern (BW, D, E, M)

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Religionslehre 1 1Geschichte mit Gemeinschaftskunde 2 1Deutsch (mit Betrieblicher Kommunik.) 3 3Englisch 3 3Mathematik 2 4Physik (od. Chemie od. Biologie od. Technik) 2

Stundentafel

1. Pflichtbereich1.1 Allgemeiner Bereich Sj.1 Sj.2

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Stundentafel

1. Pflichtbereich1.2 Berufsfachlicher Bereich Sj.1 Sj.2

Wirtschaftsenglisch 3 4Französisch oder Spanisch 7 6Betriebswirtschaft 3 3Steuerung und Kontrolle 3 1Gesamtwirtschaft 1 1Büromanagement (m.Inh.Informatik)2 1Projektkompetenz bzw. Projektarbeit ** 1

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Stundentafel

3. Wahlbereich3.1 Zusatzprogramm zum Erwerb des

„Wirtschaftsassistenten“ „Wirtschaft“ (ZWA) - 2

3.2 Weitere Fächerz.B. Sport, Dritte Fremdsprache 2 2

4. Praktikum 4 Wochen + 4 Wochen

-> in den Ferienzeiten, vor den Prüf., im Ausland-> fremdsprachliche und interkulturelle Kompetenz

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Maßgebende Fächer:

Alle Fächer des Pflichtbereichs

Rel, GmGK, D(mBK), E, M, Phy, WiE., Frz/Sp, BW, SuK, GW, BM, PA

Kernfächer:

Von den maßgebenden Fächern:D, E, M, BW

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Maßgebendes Fach Französisch bzw. Spanisch:

2. Schuljahr:

•4 Klassenarbeiten•3. oder 4. Klassenarbeit = Zentrale Klassenarbeit

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Aufnahme auf Probe

1. Halbjahr = Probezeit, d.h.Zeugnis = entscheidend für Bestehen der Probezeit

EntscheidungskriteriumEntscheidungskriterium: Bestanden oder nicht bestanden auf Grund dieser Noten(-> gleiche Bedingungen betr. Noten wie am Sj.ende)

Entscheidungsorgan:Entscheidungsorgan: Klassenkonferenz

Konsequenz: Konsequenz: Probezeit nicht bestanden -> BK verlassen

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Zu: Aufnahme auf Probe

BK1-Zusatzregelung (zugunsten der Schüler):

Schüler, der Probezeit nicht bestanden hat, kann auf Antrag bis zum Schuljahresende bleiben, falls:

●Beratungsgespräch●Vereinbarung über zukünftiges Lern- und Arbeitsverhalten

Verstoß gegen Vereinbarung = Verstoß gegen Schulord. i.S.v. SchG § 90 (1)

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Zu: Aufnahme auf Probe

pn im 1. Hj. u. nv im 2. Hj.:

-> keine Wiederholung möglich

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Zu: Aufnahme auf Probe

Ausnahmeregelung:

Klassenkonferenz kann (mit 2/3 Mehrheit) Probezeit als für bestanden erklären

(Fall: schlechte Leistungen vorübergehend)

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Erfolgreiche Versetzung in Sj.2:

a) Ø aller maßgeb. Fächer ≤ 4,0

b) Ø aller Kernfächer ≤ 4,0

c) kein Kernfach = 6,0

d) max. 1 maßgeb. Fach > 4,0

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zu: Erfolgreiche Versetzung in Sj.2:zu d)

Falls 2 maßgeb. Fächer > 4,0: Ausgleich notwendig!

Ausgeglichen werden können:

(1) maßgeb. Fach 6,0 durch: maßgeb. Fach 1,0

od.dr.: 2 maßgeb. Fächer 2,0

(2) Kernfach 5,0 durch: Kernfach 2,0

(3) maßgeb. Fach 5,0 durch: maßgeb. Fach 2,0

od.dr.: 2 maßgeb. Fächer 3,0

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Schriftliche Prüfungen für die FHR:

D 240 min. M 220 min. E 220 min. BW 180 min.

Mündliche Prüfungen für die FHR:Obligatorisch:Frz / Span (evtl. Englisch)Freiwillig zusätzlich in 2 anderen maßgeb. Fächern

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Schriftliche Prüfungen für den Wirtschaftsassistenten:

Fach „Wirtschaft „ (ZWA) bzw. IK 90 min.

Sj. 1415: Fach Frz bzw. Sp: schriftlich-praktische Prüf. 130 min. mündliche Prüf. 20 min.

●Sj. 1516: Fach Wi.Englisch: schriftlich-praktische Prüf. 120 min. mündliche Prüf. 10 - 15 min.

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Erfolgreicher Wirtschaftsassistenten-Abschluss:

a) Ø der beiden Prüfungsfächer ≤ 4,0

b) keines der beiden Prüfungsfächer = 6,0

c) insg. max. 2 maßgeb. Fächer (inkl. Fach “Wi.”) > 4,0

und:

für beide Fächer ein Ausgleich gegeben ist

! Beide Fächer der Zusatzprüfung Wirtschaftsassistent:

hier = Kernfächer !

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Nichtteilnahme an der Prüfung (s bzw. m)

Ohne wichtigen Grund:

Schüler kann nicht wieder aufgenommen werden!

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Nichtteilnahme an der Prüfung (s bzw. m)

1. Bis 7:30 Anruf im Sekretariat –

folgende Infos an BK-Abteilungsleitung:-Name, Klasse, Grund-Welche Prüfung verpasst-Frage nach Nachtermin

2. Im Laufe des Tages Abgabe der ärztlichen

Krankmeldung im Sekretariat

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Infos zur Prüfung im BK2 (s bzw. m): Täuschungsversuch

•Wer es unternimmt, das Prüfungsergebnis durch Täuschung

oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu

beeinflussen oder wer nicht zugelassene Hilfsmittel nach

Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben mit sich führt oder

Beihilfe zu einer Täuschung oder einem Täuschungsversuch

leistet, begeht eine Täuschungshandlung.

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Infos zur Prüfung im BK2 (s bzw. m): Täuschungsversuch

•Liegt eine Täuschungshandlung vor, wird die

Prüfungsleistung mit der Note ungenügend bewertet. In

schweren Fällen kann der Vorsitzende des

Prüfungsausschusses den Prüfling von der weiteren

Teilnahme an der Prüfung ausschließen; dies gilt als

Nichtbestehen der Abschlussprüfung.

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Infos zur Prüfung im BK2 (s bzw. m): Täuschungsversuch

•Liegt eine Täuschungshandlung vor, wird die

Prüfungsleistung mit der Note ungenügend bewertet. In

schweren Fällen kann der Vorsitzende des

Prüfungsausschusses den Prüfling von der weiteren

Teilnahme an der Prüfung ausschließen; dies gilt als

Nichtbestehen der Abschlussprüfung.

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Infos zur Prüfung im BK2 (s bzw. m): Täuschungsversuch

•Liegt eine Täuschungshandlung vor, wird die

Prüfungsleistung mit der Note ungenügend bewertet. In

schweren Fällen kann der Vorsitzende des

Prüfungsausschusses den Prüfling von der weiteren

Teilnahme an der Prüfung ausschließen; dies gilt als

Nichtbestehen der Abschlussprüfung.

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Handyregelung für Prüfung (s bzw. m)

-Handy ausschalten-Handy in Schultasche verschließen-Schultasche vorne an Wand sichtbar ablegen

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