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AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Dr. Markus Fritz, Amt für Bibliotheken und Lesen Leiter/in und Mitarbeiter/innen von Schulbibliotheken AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Ripartizione 14 – Cultura tedesca Abteilung 14 – Deutsche Kultur Amt 14.4 – Amt für Bibliotheken und Lesen Ufficio 14.4 – Ufficio biblioteche e lettura Leiter/innen und Mitarbeiter/innen von Schulbibliotheken Aufgabenprofil und Landeskollektivvertrag Dr. Markus Fritz

AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL

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AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL. PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE. Abteilung 14 – Deutsche Kultur. Ripartizione 14 – Cultura tedesca. Amt 14.4 – Amt für Bibliotheken und Lesen. Ufficio 14.4 – Ufficio biblioteche e lettura. Leiter/innen und Mitarbeiter/innen von Schulbibliotheken - PowerPoint PPT Presentation

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Dr. Markus Fritz, Amt für Bibliotheken und LesenLeiter/in und Mitarbeiter/innen von Schulbibliotheken

AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE

Ripartizione 14 – Cultura tedescaAbteilung 14 – Deutsche KulturAmt 14.4 – Amt für Bibliotheken und Lesen Ufficio 14.4 – Ufficio biblioteche e lettura

Leiter/innen und Mitarbeiter/innen von Schulbibliotheken

Aufgabenprofil und Landeskollektivvertrag

Dr. Markus Fritz

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Dr. Markus Fritz, Amt für Bibliotheken und LesenLeiter/in und Mitarbeiter/innen von Schulbibliotheken

Bibliotheksteam

Direktor/in

SchulratEltern

Lehrerkollegium

Sekretariat Schulpersonal

Schüler/innen

Bibliotheksarbeit ist Teamarbeit

Bibliotheksrat

Ha. Bibliothekspersonal

Mitarbeiter/innen

Bibliotheksleiter/in

Teamarbeit

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Dr. Markus Fritz, Amt für Bibliotheken und LesenLeiter/in und Mitarbeiter/innen von Schulbibliotheken

Aufgabenprofil für Leiter/innen und Mitarbeiter/innen

laut Schulbibliothekgesetz:

- er / sie führt Lehrer/innen und Schüler/innen in die Benutzung der Bibliothek ein

- sorgt für die didaktische Nutzung der Bibliothek- ergreift Initiativen zur Leseförderung- koordiniert und leitet den Bestandsaufbau- fungiert als Bindeglied zwischen Bibliothek und

Lehrpersonen

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Dr. Markus Fritz, Amt für Bibliotheken und LesenLeiter/in und Mitarbeiter/innen von Schulbibliotheken

Aufgabenprofil für Leiter/innen und Mitarbeiter/innen

Fachexperte / Fachexpertin Leseförderung Informationsrecherche Unterricht in der Bibliothek (offene

Lernformen, Methodentraining,…) Umgang mit verschiedenen Medien Bibliotheks- und Mediennutzung Medienbestand (Konzepte)

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Dr. Markus Fritz, Amt für Bibliotheken und LesenLeiter/in und Mitarbeiter/innen von Schulbibliotheken

Aufgabenprofil für Leiter/innen und Mitarbeiter/innen

„Schnittstellenmanager/in“ Vermittlungsfunktion gegenüber Schulleitung

und Kollegium Impulse für die Leseförderung und für die

didaktische Nutzung der Bibliothek Umsetzung von Teilen des Schulprogramms:

Leseförderung, eigenverantwortliches Lernen und Arbeiten, Recherchieren, fachübergreifende Kompetenzen,…

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Dr. Markus Fritz, Amt für Bibliotheken und LesenLeiter/in und Mitarbeiter/innen von Schulbibliotheken

Aufgabenprofil für Leiter/innen und Mitarbeiter/innen

„Schnittstellenmanager/in“ Bibliothek als Ausgangspunkt von

Schulentwicklung Schulreform Neue Lehrpläne, Rahmenrichtlinien

(neue Wege der Wissens- und Kompetenzvermittlung; fachübergreifende Kompetenzen)

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Dr. Markus Fritz, Amt für Bibliotheken und LesenLeiter/in und Mitarbeiter/innen von Schulbibliotheken

Aufgabenprofil für Leiter/innen und Mitarbeiter/innen

Verwalter/in Organisation und Koordinierung des

Bestandsaufbaus Ausleihdienst bibliothekstechnische und

verwaltungstechnische Arbeiten (bes. in SB ohne hauptamtliches Personal)

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Einstufung im Landeskollektivvertrag

• Einheitstext vom 25.03.2003

Art. 6: Wöchentlicher Unterrichtsstundenplan für die Lehrpersonen der MS und OS: im Ausmaß von nicht weniger als 50% für zusätzliche Unterrichtstätigkeiten, […], für pädagogisch – didaktische Bibliotheksarbeit an den Schulen sowie für informationstechnische und multimediale Dienste der Lehrpersonen mit einer spezifischen Ausbildung. (=„Auffüllstunden“)

• Lehrer mit Teilzeit: Überstunden (nicht mehr als 10% der Unterrichtsstunden)

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Einstufung im Landeskollektivvertrag

Art. 11: Zusätzliche Tätigkeiten, die nicht als Unterricht gelten:

• Absatz 3: Bis zu 6 wöchentliche Verwal-tungsüberstunden u. a. für Bibliothekare

• Absatz 4: Diese Tätigkeiten sind auch im Rahmen des Unterrichtsstundenplanes möglich 1 Unterrichtsstunde wird im Verhältnis 1:1,9 gewertet

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Einstufung im Landeskollektivvertrag

• Absatz 4: „Lehrpersonen, die mit der didaktischen Leitung einer SB beauftragt werden, wird eine Verkürzung des Unterrichtsstundenplanes im Ausmaß von, in der Regel, zwei Wochenstunden gewährt.“ (= Art. 10 des LKV‘s vom 26.11.2002 - Leiter/innen von Schulbibliotheken)

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Einstufung im Landeskollektivvertrag

• Art. 8 (regelt die 220 Stunden): in diesen Bereich können auch Bibliotheksstunden eingebaut werden

• Überstunden: Unterrichts- und Verwaltungsüberstunden

• Art. 11: Leitung der SB im Rahmen der Tätigkeit als Koordinator/in

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Einstufung im Landeskollektivvertrag

• Art. 20: Erhöhung der Landeszulage für Spezialisierungstitel gestrichen

• Art. 15: Reduzierung der Unterrichtszeit:

In den letzten drei Jahren vor der Pensionierung – Unterrichtsreduzierung von 75% für „andere didaktische Tätigkeiten“.

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Einstufung im Landeskollektivvertrag

UND DIE GRUNDSCHULE??• Pädagogisch-didaktische Bibliothekstätigkeit mit

Schülern im Rahmen des Teamunterrichts • Im Rahmen des funktionalen Plansolls:

Unterrichtsverkürzung • Überstunden• Bibliothekstätigkeit im Rahmen der Wahl- und

Wahlpflichtfächer• Vergütung in Form der Leistungsprämie

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Einstufung im Landeskollektivvertrag

Zusammenfassung:Kombination von verschiedenen Möglichkeiten:

• Reduzierung des Unterrichtsstundenplanes• „Auffüllstunden“ • Im Rahmen der 220 Stunden

• Überstunden (Verwaltung, Unterricht)

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Beispiel: Leiter/in (mit Ausbildung) der SB einer MS (OS) mit Lehrauftrag von 18 Std.:

• Lehrstundenreduzierung von 2 Std. (=16 Std.)• „Auffüllstunden“: 2• Verwaltungsstunden: 1 Unterrichtsstunde wird

mit 1:1,9 verrechnet • Stunden im Rahmen der 220 Stunden• Unterrichtsüberstunden• Verwaltungsüberstunden

Einstufung im Landeskollektivvertrag

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• das funktionale Plansoll gilt jetzt für alle Schulstufen

• die Bestimmungen des LKV sind weiterhin gültig

• Schulen haben durch das funktionale Plansoll zusätzliche Möglichkeiten, Schwerpunkte zu setzen (auch für die Bibliotheksarbeit)

Funktionales Plansoll

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Einstufung im Landeskollektivvertrag

PROBLEME / FRAGEN:• Unterscheidung zwischen päd.-did.

Bibliothekstätigkeit und Verwaltungstätigkeit ist sehr schwierig

• Jemand (in der Schule) muss die Stunden (der Unterrichtsverkürzung) übernehmen

• Nicht bei allen Lehrstühlen kann man eine Unterrichtsverkürzung machen!

• Lehrer/innen müssen auch noch Supplenzen, Stütz- und Förderkurse u.ä. halten

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Einstufung im Landeskollektivvertrag

PROBLEME / FRAGEN:• Zahl der Überstunden ist begrenzt!

(„Verteilungskämpfe“ – SB muss sich profilieren!)

• In Schulen ohne hauptamtliches Bibliothekspersonal – viel Verwaltungstätigkeit

• Mögliche Lösung: Auslagerung der Buchbearbeitung an den bvs

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Vorschläge für den Landeskollektivvertrag

Schaffung einer neuen Funktion:

Leiter/in der multimedialen Schulbibliothek

Adäquates Zeitbudget in Form einer Lehrstundenreduzierung im Ausmaß von 4 - 6 Stunden

Funktion wird im (funktionalen) Plansoll berücksichtigt

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Vorschläge für den Landeskollektivvertrag

• Die Stundenreduzierung kann auch auf mehrere Lehrpersonen (Leiter/in und Mitarbeiter/innen) aufgeteilt werden. Wie vielen Lehrkräften eine Stundenreduzierung zuerkannt wird und wie hoch die Stundenreduzierung ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren, die von Schule zu Schule verschieden sind, ab:

• Größe der Schule (Außen- und Schulstellen)• In der Bibliothek sind hauptamtliche

Schulbibliothekare/innen angestellt oder nicht

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Vorschläge für den Landeskollektivvertrag

Voraussetzungen: Leiter/in muss eine Qualifikation vorweisen Schulbibliothek muss im Schulprogramm

verankert sein Ausarbeitung eines Tätigkeitsplans, nach

welchem sich die benötigten Stunden und Finanzmittel schlüssig ableiten lassen

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Vorschläge für den Landeskollektivvertrag

Begleitende Maßnahmen Verbesserung der Raumsituation und der

technischen Ausstattung (EDV) Ausstattung aller SB mit einer

windowsfähigen und webbasierten Bibliothekssoftware

Auslagerung der Buchbearbeitung an externe Anbieter

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Vorschläge für den Landeskollektivvertrag

Begleitende Maßnahmen

zusätzliche Stellen für hauptamtliches Bibliothekspersonal

Ausarbeitung eines Konzeptes zur Qualitätsverbesserung (Qualitätsstandards)

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Vorschläge für den Landeskollektivvertrag

Folgen Die ausgebildeten „Experten für die

Schulbibliothek und die Leseförderung“ können sich auf ihre Hauptaufgaben konzentrieren

Sie werden von bibliothekstechnischen und verwaltungstechnischen Aufgaben entlastet

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Dr. Markus Fritz, Amt für Bibliotheken und LesenLeiter/in und Mitarbeiter/innen von Schulbibliotheken

Schulbibliothekare in den Berufs- und Fachschulen

Fachschulen: Die Bibliothekstätigkeit ist in der Wochenarbeitszeit von 38 Wochenstunden enthalten.

Berufsschulen: Direktion bekommt Stundenkontingent: Stundenanzahl für Bibliotheksarbeit wird von der Schule (individuell) festgelegt