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Editorial Jetzt für ein Schuljahr in den USA bewerben Höhere Opferpension für politisch Verfolgte Gefahren bei zu stringenten Vorgaben beim Mindestlohn Fortschritte bei den EFSF/ESM-Hilfsprogrammen TTIP: Keine Absenkung europäischer Standards
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1 BERLIN TICKER
Manfred Grund, MdB
BERLIN TICKER
Nr. 164 vom 22. Mai 2014
Online: ISSUU | Homepage http://www.manfred-grund.de
Inhalte
Editorial ................................................................................... 1
Jetzt für ein Schuljahr in den USA bewerben ............................. 3
Höhere Opferpension für politisch Verfolgte ........................... 4
Gefahren bei zu stringenten Vorgaben beim Mindestlohn ........ 5
Fortschritte bei den EFSF/ESM-Hilfsprogrammen .................... 9
Keine Absenkung europäischer Standards .............................. 12
Editorial
Im letzten Herbst hat die
Mehrheit der Bundestags-
Wähler im Wahlkreis 189 mir
das Vertrauen geschenkt.
Dafür sage ich heute nochmals
Danke.
Am kommenden Sonntag
stehen erneut Wahlen an.
Dieses Mal werden Sie zur
Stimmabgabe für das
Europaparlament sowie für die
Gremien in den Kommunen in
Thüringen – das sind die
Kreistage, Stadtverordneten-
2 BERLIN TICKER
Versammlungen,
Gemeinderäte sowie
Ortschaftsräte – an die
Wahlurnen gerufen.
Als Abgeordneter weiß ich,
dass verantwortungsvolles
Wirken in Ihrem Auftrage nur
mit einer entsprechenden
Legitimität möglich ist. Sie
vergeben diese Legitimität,
indem Sie wählen gehen.
Darum bitte ich Sie, am
kommenden Sonntag (oder
zuvor per Briefwahl) von Ihrem
Wahlrecht Gebrauch zu
machen.
Vorab Danke sagt
Ihr
„Verantwortungsvolles Wirken in Ihrem Auftrage ist nur mit einer entsprechenden Legitimität möglich.
Das gilt auch für die Kreistage, Stadtverordneten-Versammlungen und Gemeinderäte. Darum am Sonntag wählen gehen!“
Manfred Grund
Foto: Laurence Chaperon
3 BERLIN TICKER
Jetzt für ein Schuljahr in den USA bewerben
Gerade in Zeiten von wachsendem Misstrauen auf beiden Seiten
des Atlantiks kann der menschliche Kontakt dem Entstehen von
Vorurteilen vorbeugen. Schüler und Lehrlinge sollten deshalb den
Schüleraustausch in Erwägung ziehen. Jugendliche Interessenten
mit Spaß an der englischen Sprache und fundiertem Wissen über
das politische System Deutschlands können am
Patenschaftsprogramm von Bundestag und US-Congress
teilnehmen. Die Unterbringung wird in einer amerikanischen
Familie organisiert und die Schul- oder Lehrausbildung wird in den
USA fortgesetzt.
Los geht’s jetzt mit der Bewerbung bis zum 12. September. Wer
sich bewirbt, wird um einen „Letter of Recommendation“ seines
Englisch-Lehrers gebeten sowie um Zeugnisse und ein
Motivationsschreiben. Es schließen sich mehrere Auswahltests an.
Der Abflug wird Ende Juli 2015 sein.
Angesprochen sind
erstens Schülerinnen und Schüler, die im Juli 2015 zum
Zeitpunkt der Abreise nicht jünger als 15 und nicht älter als 17
Jahre alt sind und
zweitens Auszubildende, die im Sommer 2015 ihre
Ausbildung abgeschlossen haben und höchstens 24 Jahre alt
Für 1 Jahr in den USA zur Schule gehen
Deutscher Bundestag und US-Congress fördern seit 32 Jahren den Schüleraustausch. Jetzt
starten die Bewerbungen für 2015/2016.
4 BERLIN TICKER
sind. Einige Gesundheitsberufe sind aufgrund des
amerikanischen Lizenzrechts ausgeschlossen.
Ausführlich informiert das Faltblatt, das in meinen Wahlkreisbüros
ausliegt und die erforderliche Bewerbungskarte enthält.
Mehr erfahren
Meine Pressemitteilung zum PPP 2015/2016 lesen
Höhere Opferpension für politisch Verfolgte
Die Opfer der SED-Diktatur sind nicht vergessen. Die
Koalitionsspitzen haben sich darauf verständigt, noch vor der
parlamentarischen Sommerpause ein Gesetzgebungsverfahren zur
finanziellen Besserstellung der Opfer politischer Verfolgung in der
DDR zu beginnen. Das Bundeskabinett soll am 3. Juli 2014 einen
Gesetzentwurf beschließen und dem Bundestag zuleiten.
Die sogenannte SED-Opferpension soll ab 1. Januar 2015 um
monatlich 50 Euro steigen. Auch wer seine Ausbildung aus
politischen Gründen zu DDR-Zeiten abbrechen musste, kann auf
höhere Leistungen hoffen.
Mehr erfahren
Meine Pressemitteilung vom Dienstag
Gedenkstätte Andreasstraße in Erfurt
Die frühere Untersuchungshaftanstalt der DDR-Staatssicherheit in Erfurt ist heute eine
Gedenkstätte. Anerkannte politische Gefangene, die sechs Monate oder länger in Haft saßen,
bekommen ab 2015 monatlich 50 Euro mehr sogenannte SED-Opferpension.
5 BERLIN TICKER
Gefahren bei zu stringenten Vorgaben beim Mindestlohn
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn wird kommen. Das
begrüße ich. Noch verhandelt wird über das genaue Wie. Vor allem
die ostdeutschen Abgeordneten in der CDU/CSU-Fraktion im
Deutschen Bundestag sehen die vom SPD-geführten
Arbeitsministerium vorgelegten Formulierungen für ein Gesetz
zur Stärkung der Tarifautonomie aber skeptisch. Dies haben wir
diese Woche in den Gesprächen der Kommission „Aufbau Ost“
sowie der Landesgruppen Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt
der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag mit dem
Mitteldeutschen Handelsverband (HDE) deutlich gemacht.
Die Bundesregierung hat am 2. April 2014 diesen Gesetzentwurf
verabschiedet. Er wird Anfang Juni in den Bundestag eingebracht.
Wir planen derzeit, das Gesetzgebungsvorhaben noch vor der
Sommerpause zu verabschieden. Im Koalitionsvertrag haben wir
uns dazu bekannt, die Tarifautonomie zu stärken. Sichere und gute
Arbeit mit einer fairen Bezahlung sind uns wichtige Anliegen. Dies
setzt eine starke Sozialpartnerschaft der Tarifparteien voraus.
Deshalb wollen wir hierfür die Rahmenbedingungen stärken.
Der Gesetzentwurf besteht aus drei Teilen:
der Öffnung des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) für
alle Branchen,
der Reform und Erleichterung der Allgemeinverbindlich-
Erklärung von Tarifverträgen im Tarifvertragsgesetz (TVG)
sowie
der Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns.
Eine interministerielle Arbeitsgruppe der Bundesregierung prüft,
ob eine vierte, gesetzliche Regelung der Tarifeinheit im Einklang
mit Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz ohne Verfassungsänderung sowie
ohne Eingriffe in das Streikrecht möglich ist. Diese Regelung
würde in das Gesetzgebungsverfahren aufgenommen.
Allgemeiner Mindestlohn (Mindestlohngesetz)
Der Gesetzentwurf sieht die Einführung eines allgemeinen
gesetzlichen Mindestlohns ab dem 1. Januar 2015 mit 8,50 Euro
brutto je Zeitstunde vor. Diese Höhe und gesetzliche Fixierung
war eine der Haupt-bedingungen für den Eintritt der SPD in die
Koalition mit der CDU/CSU. Für die Union sollte ein Mindestlohn
durch die Tarifpartner vorgegeben werden. Nun bestimmt
einmalig der Gesetzgeber die Höhe des Mindestlohns, danach
6 BERLIN TICKER
ist es Aufgabe einer Kommission aus Arbeitnehmer- und
Arbeitgebervertretern über die Mindestlohn-Höhe zu befinden.
Der Mindestlohn soll für alle Arbeitnehmer in Deutschland gelten.
Nicht vom Mindestlohn umfasst sind nach dem Gesetzentwurf der
Bundesregierung:
Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene
Berufsausbildung
Auszubildende
Behinderte in Einrichtungen nach dem SGB IX
Ehrenamtlich Tätige
Praktikanten, die ein verpflichtendes Praktikum im Rahmen
von Schule, Ausbildung oder Studium absolvieren oder ein
Schnupper-bzw. Orientierungspraktikum von maximal sechs
Wochen für die Wahl einer Ausbildung machen. Gleiches gilt
für freiwillige Praktika mit Ausbildungsbezug im Studium oder
in der Ausbildung von bis zu sechs Wochen, aber nur wenn das
Praktikum nicht mehrfach bei der gleichen Stelle stattfindet.
Langzeitarbeitslose, die in den ersten Arbeitsmarkt integriert
werden sollen (für sie gilt der Anspruch auf den Mindestlohn
für die ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung nicht).
Übergangsregelungen beim Mindestlohn nötig
Gegenüber den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Mindestlohn will die Union für
besonders betroffene Branchen wie das Hotel- und Gaststättengewerbe, den Gartenbau, die
Saisonarbeit in der Landwirtschaft sowie das Friseurgewerbe eine längere Übergangszeit.
7 BERLIN TICKER
Übergangsregelung für laufende Mindestlohntarifverträge:
In der Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2016 sind tarifliche
Abweichungen nach dem Gesetzentwurf allein auf der Grundlage
des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (wg. Lohnuntergrenze
Leiharbeit) erlaubt. Ab dem 1. Januar 2017 gilt der allgemein
verbindliche Mindestlohn ohne jede Einschränkung, spätestens
dann müssen überall 8,50 Euro gezahlt werden.
Die CDU/CSU wird sich im parlamentarischen Verfahren für
flexible Übergangsregelungen für vom Mindestlohn besonders
betroffene Branchen einsetzen. Unserer Auffassung nach sollte
jeder von einer repräsentativen Branchengewerkschaft
abgeschlossene Tarifvertrag, der eine Entlohnung unter 8,50 Euro
vorsieht, geeignet sein, vom gesetzlichen Mindestlohn in der
Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2016 abzuweichen. Damit
würden auch regionale Branchentarifverträge für die
Übergangszeit erfasst werden. Gerade für besonders betroffene
Branchen wie das Hotel- und Gaststättengewerbe, den Gartenbau,
die Saisonarbeit in der Landwirtschaft sowie das Friseurgewerbe
gäbe es damit eine längere Übergangszeit.
Mindestlohn-Verfahren:
Die Höhe des Mindestlohns wird nach dem Gesetzentwurf der
Regierung jährlich, erstmals mit Wirkung zum 1. Januar 2018
überprüft. Von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene
Anpassungen des Mindestlohns werden durch die
Bundesregierung per Rechtsverordnung erlassen. Wir in der
CDU/CSU unterstützen den Vorschlag von DGB und BDA, die
Anpassung des Mindestlohns nicht jährlich, sondern in einem
Zweijahresrhythmus vorzunehmen.
Altersgrenze:
Die Union hat sich in den Verhandlungen mit der SPD für eine
höhere Altersgrenze als 18 Jahre eingesetzt. Angesichts langer
Schulzeiten und spätem Ausbildungsbeginn wäre es sinnvoll, den
Mindestlohn erst für Jugendliche ohne Ausbildung ab einer
Altersgrenze von 23 Jahren wirken zu lassen. Wir sehen die
Gefahr, dass der Mindestlohn Fehlanreize setzt: Es muss
verhindert werden, dass Jugendliche eine besser bezahlte
Aushilfstätigkeit annehmen und sie von Ausbildung und Studium
abgehalten werden. Ob im parlamentarischen Verfahren
Änderungen hinsichtlich der Altersgrenze erreicht werden
können, werden die Verhandlungen zeigen.
8 BERLIN TICKER
Arbeitszeitkonten:
Nach dem Gesetzentwurf sollen in ein Arbeitszeitkonto
eingestellte Arbeitsstunden spätestens innerhalb von zwölf
Kalendermonaten durch bezahlte Freizeitgewährung oder Zahlung
eines Mindestlohnes ausgeglichen werden. Zudem dürften die auf
das Arbeitszeitkonto eingestellten Arbeitsstunden monatlich
jeweils 50 Prozent der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nicht
übersteigen. Diese Regelung halten wir für zu starr und unflexibel.
Sie gilt für alle Arbeitsverhältnisse in Deutschland. Aufgrund der
Vielfalt und Komplexität in der Arbeitswelt muss es den
Tarifpartnern überlassen werden, weitere Ausgleichslösungen im
Rahmen des Gesetzes zu finden. Ebenso sollte es den
Tarifpartnern überlassen bleiben, anderweitige Regelungen zur
Verwirkung und zum Ausschluss des Mindestlohns zu finden.
Saisonarbeitnehmer
Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass wir mögliche
Probleme, z. B. bei der Saisonarbeit, bei der Umsetzung des
Mindestlohns berücksichtigen werden. Die Union setzt sich dafür
ein, dass die regionalen Tarifverträge in der Landwirtschaft in der
Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin gelten und
nicht durch den allgemeinen Mindestlohn verdrängt werden.
Ebenso arbeiten wir an einer Regelung, die die Besonderheiten bei
Erntehelfern als kurzfristig Beschäftigte in der Landwirtschaft
berücksichtigt. Weitere Details ergeben sich aus den
parlamentarischen Verhandlungen.
Weitere Punkte:
Die Einführung einer Generalunternehmerhaftung für die Zahlung
des Mindestlohns soll nach dem Gesetzentwurf für die gesamte
Arbeitszeit-Konten und Mindestlohn
Bestehen Tarifvereinbarungen zu Arbeitszeitkonten sollen nach Ansicht der Union im Falle des
flächendeckenden Mindestlohns die Tarifpartner über die Nutzung angesparter Arbeitsstunden
entscheiden. Die genaue Regel bleibt dem parlamentarischen Verfahren vorbehalten.
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deutsche Wirtschaft gelten. Hier sagt die Union Stopp! Die
Vorschrift ist uferlos, da sie sich nicht auf den unmittelbaren
Geschäftspartner beschränken soll, sondern sich auch auf einen
(oder mehrere) Nachunternehmer erstrecken würde. Auch hier
werden wir uns für Änderungen im parlamentarischen Verfahren
einsetzen.
Wir halten es ebenso für erforderlich, dass es auch weiterhin
möglich sein muss, als Student freiwillige Praktika abzuleisten. Die
Einführung eines Mindestlohns auch für diese Praktika wird
praktisch dazu führen, dass solche Praktikumsplätze nicht mehr
angeboten werden. Das ist aber in einigen Bereichen wie zum
Beispiel in kultur- und geisteswissenschaftlichen Fachrichtungen
sehr problematisch. Hier wollen wir die Vielfalt erhalten.
Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Die bewährten tariflich vereinbarten Branchen-Mindestlöhne
sollen mit einem erweiterten Geltungsbereich des Arbeitnehmer-
Entsendegesetzes künftig allen Branchen zur Verfügung stehen.
Diese Öffnung ist von den Sozialpartnern gewünscht.
Mindestarbeitsbedingungen würden damit für alle
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten, auch für aus dem
Ausland Entsandte. Allerdings sieht der Gesetzentwurf für die
Zeitarbeitsbranche vor, dass es allein auf die vom
Zeitarbeitnehmer ausgeübte Tätigkeit ankommen soll. Der Betrieb
des Entleihers selbst muss nicht dem fachlichen Geltungsbereich
eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages oder einer
Rechtsverordnung unterfallen. Wir von CDU und CSU werden uns
im parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, dass dieses
Prinzip auch weiterhin gilt.
Fortschritte bei den EFSF/ESM-Hilfsprogrammen
Die Erfolge bei der Stabilisierung des Euro zeigen, dass Europa den
richtigen Weg eingeschlagen hat: Spanien, Irland und Portugal
konnten den Rettungsschirm wieder verlassen. Der Euro wird,
nicht wie noch zur Bundestagswahl 2013 von bestimmten Kräften,
derzeit nicht mehr in Frage gestellt. Gleichwohl ist noch einiges an
Reformarbeit zu leisten. Die Staatsschuldenkrise ist noch nicht
überwunden.
Wo stehen wir?
10 BERLIN TICKER
Irland
Irland ist nach Ende des Programms erfolgreich an die
Finanzmärkte zurückgekehrt. Das Wachstum des irischen
Bruttosozialprodukts kann in diesem Jahr schon 1,7 Prozent und
nächstes Jahr 3,0 Prozent betragen. Für 2015 wird die Einhaltung
der 3 Prozent-Defizitgrenze des Maastrichter Vertrages
prognostiziert.
Auf dem Arbeitsmarkt wurden viele Maßnahmen zur Aktivierung
von Arbeitslosen umgesetzt. Das Renteneintrittsalter steigt bis
2028 auf 68 Jahre.
Der Bankensektor ist von 740 % des BIP Ende 2010 auf 450 % des
BIP Ende 2013 geschrumpft. Die irischen Banken kommen bei der
Bewältigung notleidender Kredite voran. Die Ende 2013
durchgeführten Bilanzanalysen haben keinen weiteren akuten
Kapitalbedarf ergeben.
Portugal
Portugal hat am 17. Mai 2014 sein EFSF-Hilfsprogramm beendet.
Das Defizitziel für 2013 ist mit 4,9 % des BIP deutlich
unterschritten. 2015 soll wieder die 3 %-Defizitgrenze des
Maastricht-Vertrags unterschritten werden. Portugals Exporte
wachsen stärker als erwartet. Reformen auf dem Arbeitsmarkt
betreffen einen gelockerten Kündigungsschutz, die Kürzung der
Überstundenvergütung und die Streichung von Feier- und
Urlaubstagen.
Die Lage der Banken ist geprägt vom voranschreitenden
Schuldenabbau bei allerdings schwacher Rentabilität. Der Bestand
notleidender Kredite ist 2013 weiter gestiegen.
Griechenland
Im April gelang die Emission einer fünfjährigen Anleihe am freien
Markt, also ohne Hilfsfonds. Griechenland hat substanzielle
Erfolge bei der Haushaltskonsolidierung vorzuweisen. 2013 dürfte
Griechenland die 3%-Grenze des Stabilitätspakts unterschritten
sowie mit 1,3 % des BIP einen größer als erwarteten
Primärüberschuss erwirtschaftet haben. Die Exportentwicklung ist
anhaltend schwach. Aber das Leistungsbilanzdefizit geht –
aufgrund sinkender Importe – zurück.
Das BIP-Wachstum Griechenlands soll 2014 nur 0,6 Prozent Plus
betragen, 2015 aber 2,9 Prozent. Erreicht wird dies z. B. durch
sinkende Personalausgaben im Öffentlichen Dienst (Abschaffung
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der dreizehnten und vierzehnten Monatsgehälter). Nur einer von
fünf wegen Erreichen der Altersgrenze ausscheidenden
Staatsbediensteten wird ersetzt.
Der Mindestlohn wurde erheblich abgesenkt. Das tatsächliche
Renteneintrittsalter wurde um zwei Jahre auf 65 Jahre erhöht und
die Mindestbeitragszeit zum Erhalt einer vollständigen Rente auf
40 Jahre festgelegt. Zudem wurde ein Nachhaltigkeitsfaktor
eingeführt.
Zypern
Die Troika bescheinigt Zypern in ihrem dritten
Überprüfungsbericht vom Februar 2014, dass das Programm
insgesamt zufriedenstellend umgesetzt wird trotz Verzögerungen.
Das Haushaltsdefizit lag deutlich unter den Erwartungen. Die Frist
zur Beendigung des übermäßigen Defizits wurde auf das Jahr 2016
verlängert.
Der hohe Anteil notleidender Kredite bei den Banken bleibt eine
zentrale Herausforderung. Bei den Genossenschaftsbanken
wurden Fusionen fortgesetzt. Zypern hat die Umsetzung des
Aktionsplans zur Bekämpfung der Geldwäsche fortgesetzt.
Zypern hat noch viele Hausaufgaben
Zyperns Wirtschaft schrumpft auch 2014 im dritten Jahr und wird 2015 nur magere 1 Prozent
Plus beim BIP ausweisen können. Die Banken haben noch zu viele notleidende Kredite im
Portfolio. Die Bekämpfung der Geldwäsche – insbesondere von Ausländern – wird fortgesetzt.
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Spanien
Der spanische Bankenrettungsfonds begleitet die
Restrukturierung von Banken und die Beteiligung von privaten
Kapitalgebern. Sektorweite Auflagen dienen der Transparenz, der
Regulierung und der Aufsicht von Banken. Die Liquiditäts- und
Finanzierungssituation spanischer Banken hat sich entspannt.
Im Arbeitsmarkt kommen viele neue Maßnahmen zur Anwendung.
Die Flexibilität dient dem Zweck, Stellen in der freien Wirtschaft
auf dem freien Markt zu erzeugen. Deshalb soll die Einstellung
unbefristet Beschäftigter für Unternehmen attraktiver werden.
Keine Absenkung europäischer Standards
Europa und die USA sind sich gegenseitig der jeweils wichtigste
Handelspartner. Für Deutschland sind die USA der wichtigste
Exportmarkt außerhalb Europas und wichtigster
Investitionsstandort deutscher Unternehmen. In einer
Erleichterung des gegenseitigen Waren- und
Dienstleistungsverkehrs liegen daher Potentiale für weiteres
Wirtschaftswachstum.
Im Vorfeld der Europa-Wahlen am kommenden Sonntag rückte
das TTIP, ein neues Freihandelsabkommen zwischen der
Europäischen Union sowie den Vereinigten Staaten von Amerika
(USA) in den Blickpunkt. Mit den Stichworten „Chlorhühnchen“,
„Genfleisch“ und „Konzernmacht“ wird von besorgten Bürgern die
Frage gestellt, warum Europa ein solches Abkommen verhandelt.
Was ist dran an den Vorwürfen?
Bei der transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft
(kurz TTIP) handelt es sich um ein Freihandelsabkommen. In dieser
Woche (19. – 23. Mai 2014) läuft die fünfte Verhandlungsrunde.
13 BERLIN TICKER
Zwar sind die US-Zölle verhältnismäßig niedrig. Täglich werden
aber Waren und Dienstleistungen im Wert von 2 Milliarden Euro
gehandelt. Schon kleine Zollerleichterungen hätten eine enorme
wirtschaftliche Hebelwirkung für deutsche Unternehmen. Hohe
US-Zollschranken für Branchen, in denen EU-Unternehmen
besonders wettbewerbsfähig sind, wie im Textilsektor, der
Keramikbranche oder im Bereich der verarbeiteten
landwirtschaftlichen Produkte, sollen sinken.
Der Abbau von Handelshemmnissen würde sowohl den Kauf und
Verkauf von Waren und Dienstleistungen als auch Investitionen
im jeweils anderen Wirtschaftsgebiet erleichtern.
Schätzungen gehen von einem jährlichen Wachstumsimpuls von
119 Milliarden Euro auf europäischer und 95 Milliarden Euro auf
amerikanischer Seite sowie einem zusätzlichen Wachstumsimpuls
für das europäische Bruttoinlandprodukt von etwa einem halben
Prozentpunkt aus. Bis zu 400.000 neue Arbeitsplätze können so in
Europa entstehen. Gerade für Südeuropa bietet das neue
Chancen.
Das Abkommen hat drei zentrale Elemente:
Marktzugang: Abbau von Zollschranken für Güter und
Beschränkungen für Dienstleistungen, verbesserter Zugang
zum öffentlichen Beschaffungsmarkt und für Investitionen
Wie ist der Stand zu den TTIP-Verhandlungen?
Handelsministerium der USA in der Hauptstadt Washington D. C.
14 BERLIN TICKER
Verbesserte regulative Kohärenz und Zusammenarbeit, etwa
durch den Abbau unnötiger regulativer Barrieren wie
bürokratische Doppelanforderungen
Verbesserte Zusammenarbeit im Bereich internationaler
Regelsetzung
Ein einfacher Rechtsrahmen stellt für den europäischen und den
deutschen Mittelstand, der nicht auf große juristische Abteilungen
zurückgreifen kann, eine erhebliche Erleichterung dar.
Weitere diskutierte Punkte
Neben Zöllen und Standards wird es in den Verhandlungen auch
um einen besseren Zugang zu den Märkten für das öffentliche
Beschaffungswesen gehen, sowie um eine höhere Transparenz
entsprechender Regelungen. Für viele europäische Unternehmen
wäre es zum Beispiel wichtig, an den öffentlichen
Ausschreibungen in den USA teilnehmen zu können. Weiterhin
spielt der Schutz von Investitionen im jeweils anderen
Wirtschaftsraum eine wichtige Rolle in den Verhandlungen. Hier
besteht mit TTIP eine wichtige Möglichkeit, entsprechende
Chancengleichheit herzustellen.
Müssen Standards in Deutschland sinken?
Nein! Meistens verfolgen Regulierungsbehörden in den USA und
in Europa sogar die gleichen Ziele: Sie wollen Menschen vor
Gesundheitsrisiken schützen, für Sicherheit am Arbeitsplatz
sorgen, die Umwelt schützen oder die finanzielle Stabilität von
Firmen garantieren. Trotz dieser gemeinsamen Ziele haben wir auf
beiden Seiten des Atlantiks unterschiedliche regulatorische
Strukturen und Traditionen. Dadurch entstehen unterschiedliche
Regelungen, die Firmen den Zugang zum jeweils anderen Markt
oft deutlich erschweren.
Über Standards und Regulierungen spricht die EU mit den USA
allerdings nur unter einer strikten Bedingung: dass wir unsere in
Europa erreichten Schutzmechanismen nicht aufgeben oder
verwässern. Das gilt für Gesundheit und Umwelt genauso wie für
den Verbraucherschutz; so ist beispielsweise Hormonfleisch in der
EU nicht zugelassen, und daran wird sich auch mit dem geplanten
Handelsabkommen nichts ändern. Rechtsangleichungen und
gegenseitige Anerkennung werden nur dann möglich sein, wenn
15 BERLIN TICKER
auch eine echte Übereinstimmung in den erforderlichen
Sicherheits- und Umweltstandards garantiert ist.
Um es deutlich zu sagen: Eine Absenkung europäischer Standards,
die dem Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen dienen, wird
es nicht geben. Bekannteste Angstbeispiele: Chlorhühnchen,
Hormonfleisch und Genmais.
„Chlorhühnchen sind heute in Europa nicht zugelassen und
werden es auch künftig nicht sein“, versichert
Bundeswirtschaftsminister Gabriel diese Woche. Vielmehr geht es
darum, Standards in den USA und in Europa zu vergleichen.
Wer bestimmt am Ende über TTIP?
Die Verhandlungen sind schon über vier Verhandlungsrunden
geführt worden, stehen dennoch derzeit im Status von
Sondierungen.
In den bisherigen Verhandlungen ging es neben der Auslotung der
jeweiligen Positionen um die Modalitäten der Verhandlungen
selbst. Es wurde besprochen, welche Wirtschaftssektoren vom
TTIP betroffen sein sollen und wie die künftigen Kapitel formuliert
und erarbeitet werden sollen.
Die hoheitliche Zuständigkeit für die Ratifizierung wird aber
anhand des endgültigen Verhandlungsergebnisses zu bewerten
sein. Die Zuordnung richtet sich daran aus, ob der endgültige
Vertragstext Bereiche der alleinigen Zuständigkeit der EU oder
auch Zuständigkeiten umfasst, in denen die EU-Mitgliedsstaaten
eine Mitsprache geltend machen können. Der zuständige
Kommissar Karel de Gucht hat eine Grundsatzentscheidung des
Europäischen Gerichtshofes vorgeschlagen. Heute wird er in
Berlin vor dem Bundesrat zum TTIP Stellung nehmen. Seine
Amtszeit endet aber am Sonntag mit der Neuwahl der
Europäischen Institutionen.
Ist es möglich, europäische Standards zu sichern? Ich bin der
Überzeugung ja. Denn Europa und die USA teilen nicht nur eine
transatlantische Wirtschafts-, sondern auch eine
Wertegemeinschaft. Auf Basis dieser Werte sollten beiderseitige
Vorteile in gleichberechtigten Verhandlungen vereinbart werden
können, ohne dass eine Seite Nachteile hinnehmen muss. Wir
Europäer dürfen selbstbewusst genug sein, etwaige andere
Vorstellungen der amerikanischen Seite zurück zu weisen.
16 BERLIN TICKER
Interessierte beachten auch diese Linkliste zu TTIP:
Themenseite der Europäischen Kommission:
http://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ttip/about-
ttip/index_de.htm
Artikelsammlung der Bundesregierung:
Mythen und Tatsachen
TTIP: Was ist das eigentlich?
Irrtümer und Fakten über TTIP
EU-US-Handelsabkommen: Hier sind die Fakten
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Deutschland und TTIP: Zahlen und Fakten
Aktueller Stand der Verhandlungen
Einzelaspekte des Partnerschaftsabkommens
Verhandlung einer transatlantischen Handels- und
Investitionspartnerschaft
Auswirkungen eines Freihandelsabkommens zwischen der EU und
den USA
Aspekte der regulatorischen Zusammenarbeit
EU-Position zum Investitionsschutzabkommen
Haltung der Bundesregierung zum Investitionsschutz
Schutzstandards für Umwelt, Arbeit und Verbraucher
Transparenz der Verhandlungen
Dialogforum zur Transatlantischen Handels- und
Investitionspartnerschaft
BMWi-Internetforum zu TTIP: Diskutieren Sie mit!
Reden und Interviews
Podcast der Bundeskanzlerin vom 10. Mai 2014
Pressestatement von Bundesminister Gabriel zum Dialog über die
Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft am 5. Mai
2014
Pressekonferenz von Bundeskanzlerin Merkel und Präsident
Obama am 2. Mai 2014
Rede der Bundeskanzlerin vor der U.S. Chamber of Commerce am
2. Mai 2014
Rede der Bundeskanzlerin zur Eröffnung der HANNOVER MESSE
am 6. April 2014
17 BERLIN TICKER
Weitere Informationen
Broschüre „Transatlantische Handels- und
Investitionspartnerschaft“
Broschüre „Neue Chancen für Verbraucher und Unternehmen“
Themenseite der EU-Kommission
Themenseite des Bundeswirtschaftsministeriums
Themenseite des Auswärtigen Amtes
Antworten der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen
Die Deutsch-Atlantische Gesellschaft wird am 3. Juni zum TTIP in
Erfurt ein Forum anbieten:
Dienstag 03. Juni 2014, 19:00 Uhr
Thüringer Landtag, Raum F 101
Jürgen-Fuchs-Straße 1, 99096 Erfurt
Um eine Anmeldung zur Veranstaltung bis 27. Mai 2014 wird
gebeten. Das Einladungsschreiben finden Sie hier.
Manfred Grund, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin (030) 22778014 [email protected]
http://www.manfred-grund.de
f https://www.facebook.com/manfredgrund
Alle Informationen nach bestem Gewissen, jedoch ohne jede Gewähr.
Sie dürfen Inhalte des Newsletters mit Quellenangabe gern weiter geben.