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BVH Info-Reihe 9Hautschutz und Hautpflege
BundesverbandHandschutz e.V.
9
BVH Info-Reihe 9
2
Seite Abschnitt Inhalt
3 1. Hautschutz und Hautpflege
3 2. Gesetzliche Grundlagen
3 2.1 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtemittelgesetzbuch (LFGB), EG-Kosmetik-Richtlinie
und Kosmetikverordnung
4 2.2 TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt
4 2.2.1 Informationsermittlung
4 2.2.2 Gefährdungsbeurteilung
4 2.2.3 Schutzmaßnahmen
4 2.2.4 Dokumentation
4 3. Die Haut
5 4. Wie wird die Haut geschädigt?
6 5. Wo liegen die Gefahrenherde?
6 6. Die Prinzipien des Hautschutzes
6 6.1 Schutz vor Arbeitsstoffen
7 6.2 Erleichterung der Hautreinigung
7 6.3 Hautschutzmittel mit adstringierenden Eigenschaften
7 6.4 Hautschutzmittel zum Schutz vor UV-Strahlung
7 6.5 Prüfung der Wirksamkeit von Hautschutzmitteln für den beruflichen Einsatz
8 6.5.1 Schutz gegen Arbeitsstoffe
8 6.5.2 Schutz gegen Hautquellung
8 6.5.3 Erleichterung der Hautreinigung
8 6.5.4 Schutz vor UV-Strahlung
9 7. Grenzen des Hautschutzes
9 8. Die Prinzipien der Hautpflege
9 9. Abgrenzung Hautschutz- von Hautpflegemitteln
10 10. Konservierung und Parfümierung
10 11. Die Systematik des Hautschutzes
10 11.1 Gefährdungsermittlung
10 11.2 Beratung
11 11.3 Hautschutzplan
11 Literatur
Inhaltsverzeichnis
BVH Info-Reihe 9
3
1. Hautschutz und Hautpflege
Elemente zur Prophylaxe berufsbedingterHauterkrankungenDr. Dirk Mehlan,
Dr. Wolfgang Röcher, Leiter BVH/IKW-Arbeitsgruppe
„Beruflicher Hautschutz“
Hautschutz und Hautpflege – Warum?Hauterkrankungen stehen seit Jahren unverändert an der Spitze der
gemeldeten Berufserkrankungen (Tabelle1). Hauterkrankungen haben
oftmals langwierigen Arbeitsausfall zur Folge, häufig verbunden mit
anschließendem Arbeitsplatzwechsel bzw. Umschulung oder gänzlichem
Verlust des Arbeitsplatzes. Dadurch entstehen Kosten, die von der Soli-
dargemeinschaft der Versicherten bzw. über die Beiträge zu den
Berufsgenossenschaften von den Betrieben aufzubringen sind. Nicht
zuletzt sind das körperliche Leid der Betroffenen und – gerade bei
Hauterkrankungen – auch die psychischen und sozialen Belastungen zu
betrachten. Gründe genug, den Hautschutz vor der Arbeit und die
Hautpflege nach der Arbeit konsequent in den beruflichen Alltag zu
integrieren.
Was leistet systematischer Hautschutz?Systematischer Hautschutz, d.h. ein abgestimmtes Konzept bestehend aus
• präventivem Hautschutz
• verschmutzungsorientierter und schonender Hautreinigung und
• regenerierender Hautpflege
senkt die Zahl der Hauterkrankungen in den Betrieben und begründet
deshalb die Bemühungen aller Beteiligten, dieses Konzept nicht nur in
den großen Unternehmen weiter zu verbessern, sondern auch in kleinen
Betriebsstätten umfassend einzuführen. Systematischer Hautschutz für
alle Beschäftigten kostet wesentlich weniger als die Summe der direkt
und indirekt aus Hauterkrankungen folgenden Maßnahmen.
Systematischer Hautschutz sollte als soziale Errungenschaft gewürdigt
und zum Schutz der eigenen Gesundheit konsequent genutzt werden.
Bezeichnung 2005 2006 2007 2008
Chem. Einwirkungen 2295 2299 2603 2853
11 Metalle und Metalloide 269 254 334 321
12 Erstickungsgase 111 125 122 119
13 Lösemittel, Pestizide u. sonstige 1915 1920 2147 2413
Physikal. Einwirkungen 18858 18189 19675 19425
21 Mechanische Einwirkungen 9646 9244 9831 9516
22 Druckluft 4 10 8 13
23 Lärm 8648 8411 9247 9367
24 Strahlen 560 524 589 529
Infektionserreger, Parasiten,
Tropenkrankh. 2170 2100 3469 2495
Atemwege, Lungen,
Rippenfell, Bauchfell 13209 13629 14815 14821
41 Anorganische Stäube 9817 10329 11075 11229
42 Organische Stäube 128 138 170 170
43 Obstruktive Atemwegserkrankungen 3264 3162 3570 3422
Hautkrankheiten 15229 15543 18186 18670
Sonstige Ursachen 4 0 1 4
Sonstige Anzeigen/ §9Abs.2 SGB VII 1811 2195 2401 2468
Gesamt 53576 53955 61150 60736
Tabelle 1: Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit nach Kranken-
gruppen für 2005 bis 2008 (Quelle: DGUV Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung, Berlin)
2. Gesetzliche Grundlagen2.1 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtemittelgesetzbuch
(LFGB), EG-Kosmetik-Richtlinie und Kosmetikverordnung
Hautmittel für den beruflichen Hautschutz unterliegen den gesetzlichen
Regelungen des LFGB und der EG-Kosmetik RL, die mit der der
KosmetikVO in deutsches Recht umgesetzt wurde. Definitionsgemäss
sind danach „Kosmetische Mittel ... Zubereitungen, die ... äußerlich am
Körper des Menschen ... zur Reinigung, zum Schutz, …, zur Erhaltung
eines guten Zustandes angewendet …werden,…“ Weiterhin ist es für
kosmetische Mittel bzw. Hautmittel verboten, „...bei bestimmungs-
gemäßem ... Gebrauch ... die Gesundheit zu schädigen ...“.
Die KosmetikVO stellt durch umfassende Anforderungen sicher, dass
• Hautmittel die Gesundheit des Anwenders nicht gefährden
• die für Hautschutzmittel ausgelobten Schutzeigenschaften
nachgewiesen werden müssen.
Damit entsprechen Hautschutzmittel den grundsätzlichen Anforderungen
an persönliche Schutzausrüstung PSA, für die ebenfalls sicherzustellen ist,
dass von ihrer Benutzung keine Gefahr für den Benutzer ausgehen darf
und dass damit Gefahren abgewehrt werden können.
Hautschutzmittel sind als PSA nach der PSA-Benutzer-Richtlinie der EU
(89/656/EWG vom 30.11.89) anerkannt.
Der erfolgreiche Einsatz von Hautmitteln im beruflichen Hautschutz spie-
gelt sich wider in vielen Richtlinien, berufsgenossenschaftlichen Regeln
und Vorschriften sowie im staatlichen Recht durch div.TRGS.
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2.2 TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt“
Das Thema Hautschutz wird umfassend in der neuen TRGS 401 „Gefähr-
dung durch Hautkontakt“ behandelt. Diese TRGS beschreibt die in §7 der
Gefahrstoffverordnung geforderte Informationsermittlung und Gefähr-
dungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Hautkontakt mit chemischen Ar-
beitsstoffen sowie die zu treffenden Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten
mit Hautkontakt mit Gefahrstoffen.
Die TRGS stellt Grundanforderungen. Eine Konkretisierung für Branchen,
Arbeitsverfahren bzw. Gewerke sollte durch spezielle TRGS sowie durch
Branchenregelungen erfolgen (TRGS 440, 2(16)).
Derzeitige Brachenregelungen (nicht nut im Sinne der TRGS 401) sind z.B.:
• TRGS 530 „Friseurhandwerk“
• BGI 658 „Hautschutz in Metallbetrieben“
• BGR 143 „Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen“
• Modul Hand- & Hautschutz BD Druck und Papier
• Säurebau (SFI Fachausschuss Säureschutzbau Industrie)
Weitere Branchenregelungen finden sich auch in 17 oder den
Homepages der Berufsgenossenschaft)
Die für die Haut relevanten Vorschriften aus der TRGS 540
„Sensibilisierende Stoffe“ wurden in die TRGS 401 integriert.
Die Gestaltung der Arbeitsstätte, der Arbeitsorganisation und der Schutz-
maßnahmen sind nach Maßgabe der TRGS 500 „Schutzmaßnahmen:
Mindeststandards“ durchzuführen. Die Umsetzung dieser Mindeststan-
dards ist vor der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sicherzustellen.
2.2.1 Informationsermittlung
Im Rahmen der vom Arbeitgeber verpflichtend durchzuführenden und zu
dokumentierenden Gefährdungsermittlung (TRGS 440 „Ermitteln und
Beurteilen der Gefährdungen durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz:
Ermitteln von Gefahrstoffen und Methoden zur Ersatzstoffprüfung“)
muss festgestellt werden:
• ob und gegebenenfalls welche gesundheitsgefährdenden
Eigenschaften durch chemische Arbeitsstoffe vorliegen
• bei welchen Tätigkeiten es zu Hautkontakt kommt, welche
Anwendungsbedingungen herrschen, wie das Ausmaß des
Hautkontaktes ist (wo, wie lange, wie häufig, wie intensiv)
• Ergänzend sind dabei heranzuziehen: Sicherheitsdatenblätter,
technische Merkblätter, Kennzeichnung, die TRGS 900 „Grenzwerte
in der Luft am Arbeitsplatz: Luftgrenzwerte“, 905 „Verzeichnis krebs-
erzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender
Stoffe“ TRGS 906 „Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder
Verfahren nach §3 Abs.2 Nr.3 der Gefahrstoffverordnung“, TRGS 907
„Verzeichnis sensibilisierender Stoffe“ und die MAK-und BAT-Werte-
Liste der DFG.
2.2.2 Gefährdungsbeurteilung
Mit der Gefährdungsbeurteilung werden die ermittelten Gefahren für die
Beschäftigten eingeteilt in
• Keine Gefährdung.
• Geringe Gefährdung
• Mittlere Gefährdung
• Hohe Gefährdung
Hautschutzmittel dienen der Vorbeugung berufsbedingter Hauterkrankun-
gen durch wiederholten Kontakt mit schwach irritierenden Arbeitsstoffen,
werden also in der Regel nur bei geringer Gefährdung eingesetzt. Wird
eine hohe Gefährdung festgestellt, z.B. bei stark ätzenden oder hautresorp-
tiven Stoffen mit organschädigenden Eigenschaften, so werden Hautschutz-
mittel dafür weder empfohlen noch dürfen sie dafür eingesetzt werden.
2.2.3 Schutzmaßnahmen
Auch bei Hautkontakt ist die Rangfolge der Schutzmaßnahmen zu be-
achten: Ersatz gefährlicher Stoffe, technische und organisatorische Schutz-
sowie hygienische Maßnahmen stehen vor persönlichen Schutzmaßnahmen.
Persönliche Schutzmaßnahmen umfassen in der TRGS 401 in der Regel
Hautmittel und Schutzhandschuhe. Sie sind grundsätzlich erforderlich,
wenn nach Anwendung der technischen und organisatorischen Schutz-
maßnahmen noch eine Gefährdung besteht. Das Ergebnis der Gefähr-
dungsbeurteilung mündet in einen Hautschutz- oder Schutzhandschuh-
Plan oder auch einen kombinierten Schutzhandschuh-Hautschutz-Plan.
Die benötigten Hautmittel hat der Arbeitgeber in ausreichender Menge zu
Verfügung zu stellen, die Arbeitnehmer haben die Pflicht, diese anzuwenden.
Die getroffenen Schutzmaßnahmen müssen auf ihren Erfolg überprüft
werden, gegebenenfalls sind die Beschäftigten wiederholt zu unterweisen.
2.2.4 Dokumentation
Es besteht für den Arbeitgeber eine Dokumentationspflicht bezüglich
• Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung,
• Suche nach Ersatzstoffen
• getroffene Schutzmaßnahmen
• Ergebnis der Überprüfung der Wirksamkeit aller getroffenen
Maßnahmen
• Unterweisung der Beschäftigten.
3. Die HautDie Haut ist unser größtes Organ und leistet wesentliche Aufgaben für
den Gesamtorganismus.
Sie ist die Grenzfläche des Körpers zur Umwelt. Daraus leiten sich ihre
wichtigsten Schutzfunktionen gegen chemische, physikalische, mechani-
sche und mikrobiologische Einflüsse ab.
Die Haut besitzt dazu noch wichtige physiologische Funktionen, wie z.B.
• Temperaturregulierung
• Regulierung des Wasserhaushaltes
• Immunaktivitäten
• Schutz vor UV-Strahlen
• Vitamin D-Synthese
Regelungen für Hautmittel
PSA HautmittelHerstellung
Einsatz
PSA-Herstellerrichtlinie
PSA-BenutzerrichtlinieBG-VorschriftenBG-RegelnTRGS
EG-Kosmetik RichtlinieKosmetik-VerordnungLebensmittel-, Bedarfs-gegenstände- und Futter-mittel-Gesetzbuch (LFGB)
PSA-BenutzerrichtlinieBG-VorschriftenBG-RegelnTRGS
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Sie ist darüber hinaus Sitz von Sinneszellen zur Wahrnehmung von
• Druck,
• Temperatur,
• Schmerz.
Die äußere Schicht der Haut, die Oberhaut oder Epidermis, unterliegt
einem ständigen Erneuerungsprozess. Neu gebildete Hautzellen wachsen
nach außen, altern, verhornen und bilden die so genannte Hornschicht,
deren äußere Zellen ständig abgeschuppt werden. Die Hornschicht mit
ihren Lipiden bildet die wesentliche Barriere (Hornschichtbarriere) gegen
das Eindringen von Arbeitsstoffen. Gleichzeitig ist sie auch eine wichtige
Sperre gegen die Wasserabgabe des darunter liegenden Körpergewebes
an die Umwelt. Dadurch trägt sie wesentlich zur Erhaltung der Funk-
tionsfähigkeit von Zellen und Geweben bei. Weiter bietet die Hornschicht
einen wirksamen Schutz gegen mechanische Einwirkungen. Der Raum
zwischen den Hornzellen ist von einem Gemisch unterschiedlicher Fette
(Lipide) umgeben (Bild 1, linke Seite: Intakte Barrierefunktion der
Epidermis). Eine Schicht aus Fetten sowie Fettsäuren, Aminosäuren, orga-
nischer und anorganischer Salze und vor allem auch Wasser bildet den
äußeren Oberflächenfilm auf der Haut – die sogenannte Hydrolipid-
schicht, auch Säureschutzmantel genannt. Sie weist einen pH-Wert um
5,5 auf, wodurch das Wachstum von Mikroorganismen behindert wird.
Auch die Komponenten der Hydrolipidschicht werden ständig nachgebil-
det.
Die Haut ist also ein äußerst lebendiges und wichtiges Organ und die
Aufrechterhaltung ihrer umfassenden Funktionen macht es zwingend
notwendig, durch geeignete Maßnahmen ihrer Schädigung und
Erkrankung vorzubeugen.
Abb. 1: Intakte (linke Bildhälfte) und geschädigte Barrierefunktion (rechte Bildhälfte) der Epidermis (4)
4. Wie wird die Haut geschädigt?Stoffe, welche die Bausteine der Hornschichtbarriere lösen, führen zu
einem Verlust der natürlichen Barrierewirkung der Haut (Bild 1, rechte
Seite: Geschädigte Barrierefunktion der Epidermis). Diese Stoffe sind
hauptsächlich Wasser und fettlösende Substanzen wie Tenside und orga-
nische Lösungsmittel. Wasser bewirkt zusätzlich eine Quellung der Horn-
schicht und damit auch den Verlust der mechanischen Festigkeit und
Barrierefunktion. Die so geschädigte Hornschicht führt zu einer verstärk-
ten Abgabe von Wasser (transepidermaler Wasserverlust) – die Haut
trocknet aus, wird spröde und rissig und kann eindringenden Arbeits-
stoffen kaum Widerstand entgegensetzen.
Mechanische Schädigung der Haut, z.B. Verschleiß durch Abrieb, setzt
ebenfalls die Barrierewirkung herab. Dieser Effekt tritt auch bei häufiger
Benutzung von Bürsten oder Reinigungsmitteln auf, welche ungeeignete
scharfkantige Reibemittel natürlichen oder synthetischen Ursprungs ent-
halten. Deshalb ist die Forderung nach nach dem Verschmutzungsgrad
angepassten, schonenden Hautreinigung wohl begründet.
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6. Die Prinzipien des HautschutzesHautschutzmittel werden vor der Arbeit auf die saubere Haut aufgetra-
gen, um die Haut vor den Belastungen während der Arbeit zu schützen.
Hautschutzmittel können nach ihren Einsatzgebieten in die vier folgen-
den Kategorien eingeteilt werden: Schutz vor Arbeitsstoffen, Schutz vor
UV-Strahlung, Erleichterung der Hautreinigung und Hautschutz unter
dem Handschuh. Je nach Anwendungsbereich werden in den Produkten
unterschiedliche Prinzipien genutzt und kombiniert, um die Haut vor
äußeren Einwirkungen zu schützen.
6.1 Schutz vor Arbeitsstoffen
Der Schutz vor Arbeitsstoffen wird zum einen durch die lipophilen bzw.
hydrophilen Charakter eines Hautschutzmittels bewirkt, zu anderen wird
durch spezielle Inhaltsstoffe eine Schutzwirkung aufgebaut. Die Wirkung
eines Hautschutzmittels beruht auf dem Zusammenspiel physikalischer
(z.B. Diffusionsverzögerung) und physiologischer Effekte (z.B. Stärkung
der hauteigenen Barrriere) der einzelnen Inhaltsstoffe in der Gesamt-
formulierung.
Die Einteilung der Arbeitsstoffe nach ihrem Lösungsverhalten führt zu
zwei charakteristischen Stoffgruppen (Bild 4):
• Hydrophile (lipophobe) Stoffe mit polarem Charakter
(Beispiel: Wasser) und
• hydrophobe (lipophile) Stoffe mit unpolarem Charakter
(Beispiel: Öl).
5. Wo liegen die Gefahrenherde?Eine Betrachtung der Berufsgruppen mit den häufigsten Hauterkrankun-
gen (Tabelle 2) zeigt deutlich, woher die Gefahren drohen.
Tabelle 2: Die wichtigsten Berufsgruppen nach Häufigkeit der gemelde-
ten Hauterkrankungen (2005)
Rangfolge Berufsgruppe
1 Friseure
2 Metallarbeiter
3 Heil- und Pflegeberufe
4 Nahrungsmittelhandwerk
5 Bauberufe
Es wird ersichtlich, dass Berufe mit Arbeiten im feuchten Milieu (Nass-
arbeit bzw. Tragen luftundurchlässiger Schutzhandschuhe) über-
proportional vertreten sind, z.B.
• Haarwäsche, Dauerwelle, Haarfärbung und Tragen von Handschuhen
im Friseurhandwerk
• Kontakt mit wassermischbaren Kühlschmierstoffen in der
Metallverarbeitung
• Händewaschen, Desinfektion und Handschuhtragen bei Heil-
und Pflegeberufen sowie im Lebensmittelbereich
Offensichtlich ist Wasser bzw. sind wässerige Systeme bei einem großen
Teil der Hauterkrankungen beteiligt.
Ständiger und lang andauernder Kontakt mit scheinbar harmlosen
Arbeitsstoffen, die bei einmaligem Kontakt keine Schäden verursachen,
kann die Haut nachhaltig schädigen. Man spricht in diesem Fall von
einem so genannten Abnutzungsekzem oder chronisch-subtoxischem
Kontaktekzem, welches den größten Teil der berufsbedingten
Hauterkrankungen ausmacht (Bild 2). Die natürliche Barrierewirkung der
Haut geht verloren, dies stellt auch ein Einfallstor für Stoffe dar, die
Allergien hervorrufen können. Ein Abnnutzungsekzem ist deshalb häufig
die Ursache für ein allergisches Kontaktekzem (Bild 3). Trockene und raue
Haut sind erste Anzeichen für ein beginnendes Abnutzungsekzem.
Ein vollständiges Abheilen der chronischen Formen von berufsbedingten
Hauterkrankungen ist selten möglich, deshalb muss durch geeignete
Maßnahmen der Ausbildung von Hauterkrankungen vorgebeugt werden,
bevor es zu sichtbaren Schäden kommt.
Abb. 2: Abnutzungsekzem
Abb. 3: Chronisches, allergisches Kontaktekzem
BVH Info-Reihe 9
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Weil das Löslichkeitsverhalten von Stoffen dem Prinzip „Ähnliches wird
von Ähnlichem gelöst“ folgt, wird bei hydrophilen Schadstoffen deshalb
ein Hautschutzmittel eingesetzt, das möglichst entgegengesetzte Eigen-
schaften aufweist, also lipophil (stark fettend) ist. Umgekehrt wählt man
bei lipophilen Schadstoffen ein möglichst hydrophiles (wasserlösliches)
Hautschutzmittel mit geringem Fettanteil. Pigmente oder spezielle filmbil-
dende Substanzen können die Diffusion eines Arbeitsstoffes in die Haut
verzögern und vermindern dadurch den schädigenden Effekt einer
Substanz auf der Haut. Der Aufbau einer mit einem Schutzhandschuh
vergleichbaren Barriere ist durch Hautschutzmittel nicht möglich, der
Einsatz geeigneter Schutzhandschuhe ist beim Umgang mit hautresorpti-
ven toxischen Stoffen notwendig.
Für häufig wechselnde Beanspruchungen werden auch Hautschutzmittel
mit einem so genannten dualistischen Wirkprinzip angeboten, d.h. sie bie-
ten sowohl gegen hydrophile als auch lipophile Schadstoffe Schutz. Bisher
gilt jedoch als allgemein anerkannt, dass diese Hautschutzmittel lediglich
einem Kompromiss darstellen und die Spezialmittel im Einzelfall vorzuzie-
hen sind. Hersteller bieten solche Produkte an, weil bei häufig wechselnder
Beanspruchung die jeweilige Anwendung der speziellen Hautschutzmittel
nicht praktikabel ist.
6.2 Erleichterung der Hautreinigung
Durch geeignete Hautschutzmittel ist es möglich, die Hautreinigung zu
erleichtern, indem das Anheften von stark haftenden Verschmutzungen
(öliger Schmutz, Lacke, Klebstoffe, Kunstharze) an die Haut verhindert
oder durch spezielle Inhaltsstoffe das Hautschutzmittel selber eine
Reinigungswirkung ausgeübt wird.
Durch die Verwendung von Hautschutzmitteln kann die Hautreinigung
wesentlich schneller und hautschonender durchgeführt werden, was sich
positiv auf den Hautzustand auswirkt. Daran wird deutlich, dass ein Haut-
schutzsytem bestehend aus aufeinander abgestimmten Produkten zur
Gesunderhaltung der Haut von wesentlicher Bedeutung ist.
6.3 Hautschutzmittel mit adstringierenden Eigenschaften
Durch spezielle adstringierende Wirkstoffe können die obersten
Zellen der Hornschicht verfestigt werden, wodurch die mechanische
Festigkeit und eine Erhöhung der Barrierewirkung erreicht wird. Gerbstoff-
haltige Hautschutzmittel sind deshalb z.B. bei erhöhter Beanspruchung der
Haut durch mechanische Einwirkung, als dualistisches Schutzprinzip bei
wechselnder Hautbelastung durch wässerige und ölige Stoffe geeignet.
Da mit der Bindung der Gerbstoffe an das Keratin auch die
Quellfähigkeit (Hydratation) der Hornhaut herabgesetzt wird, lässt sich
mit Hautschutzmittel dieser Art auch der Aufweichung (Mazeration) der
Haut, z.B. durch häufigen Kontakt mit wässrigen Arbeitsstoffen oder
beim Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzshandschuhen, wirksam vor-
beugen. Die Schweißbildung unter Schutzhandschuhen lässt sich zusätz-
lich mit Antihidrotika, z.B. Aluminiumsalzen, reduzieren. Hautschutzmittel
können somit dazu beitragen, die Trageakzeptanz von Schutzhand-
schuhen zu erhöhen.
6.4 Hautschutzmittel zum Schutz vor UV-Strahlung
Die physiologische Wirkung der UV-Strahlung auf die Haut ist vielfältig
und abhängig von der Wellenlänge der einwirkenden Strahlung. Neben
erwünschten Effekten gibt es zahlreiche negative Einflüsse die es unbe-
dingt notwendig machen, sich vor UV-Strahlung in geeigneter Weise zu
schützen. Im mittleren UVB- Bereich zeigt die Haut eine spontane, sicht-
bare Reaktion – den Sonnenbrand. Andere Reaktionen, wie Bindegewebs-
schäden (Faltenbildung), Zerstören von Hautzellen, Entstehen von Licht-
dermatosen, Bildung von Krebs usw. sind nicht gleich spürbar, bilden
aber eine große Gefahr.
Hautschutzmittel sollten daher wirksam vor UV A- und UV B-Strahlung
schützen. Nach einer neuen Europäischen Richtlinie sollte der UV-A
Schutzfaktor mindestens 1/3 des UV-B Schutzfaktors betragen (UV-
A/UV-B-Balance).
Die UVC- Strahlung ist die energiereichste Strahlung und ist hochgradig
gefährlich für die menschliche Haut. UV C-Strahlung muss insbesondere
bei künstlichen Strahlungsquellen, wie z.B. dem Elektrolichtbogen beim
Schweißen oder Quecksilber- Hochdrucklampen beim Härten von Kunst-
stoffen,Trocknen von Farben oder sterilen Arbeitsplätzen beachtet werden.
Die Schutzwirkung der Produkte vor UV-A, UV-B und UV-C Strahlung
beruht auf dem Vorhandensein von organischen UV-Filtersubstanzen,
welche die UV-Strahlung absorbieren und in Form von weniger energie-
reicher und damit unschädlicher Strahlung wieder abgeben. Ein weiteres
Schutzprinzip ist die Streuung und Reflexion der UV-Strahlung durch
Mikropigmente (z.B. Titandioxid, Zinkoxid).
6.5 Prüfung der Wirksamkeit von Hautschutzmitteln für den beruflichen
Einsatz
Der Nachweis der ausgelobten Eigenschaften von Hautschutzmitteln muss
aufgrund der Vorgaben der Kosmetikverordnung vom Hersteller durch
geeignete Methoden nachgewiesen werden. Hautschutzmittel zählen zur
persönlichen Schutzausrüstung (PSA), im Gegensatz zu Testverfahren mit
denen die Schutzwirkung von PSA, z.B. Handschuhen, nachgewiesen
wird und für die DIN- bzw. EN-Normen definiert sind, gibt es für Haut-
schutzmittel keine einheitliche Methode zum Wirksamkeitsnachweis.
Die Gründe dafür liegen nicht in einer grundsätzlichen Unmöglichkeit des
Nachweises der Schutzeigenschaften, sondern ist in der Tatsache begrün-
det, dass es sich bei der Ausbildung der Schutzwirkung um die Kombina-
tion physiologischer und physikalischer Effekte handelt, die einer rein tech-
Abb. 4: Einteilung der Schadstoffe nach ihrem Löslichkeitsverhalten
hydrophilwasserlöslich
polar
Beispiel: Wasser, Alkohol
lipophilfettlöslichunpolar
Beispiel: Fett, Öl
Übergangs-zustände
BVH Info-Reihe 9
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nisch-physikalischen Prüfung nicht zugänglich sind. Zwar gibt es auf physi-
kalischen Effekten der Hautschutzmittel begründete Testverfahren (in vitro-
Verfahren), die aber nicht das gesamte Schutzspektrum von Hautschutz-
mitteln erfassen. Weiter werden Hautschutzmittel zur Abwehr und Stärkung
der Haut beim Umgang mit schwachen Irritantien eingesetzt, die erst bei
Langzeiteinfluss zu Hautschäden wie Hauttrockenheit, spröder rissiger Haut
mit gestörter Barrierewirkung und erhöhtem Allergierisiko führen. Diese
Langzeiteinflüsse, die Vielzahl der am Arbeitsplatz repräsentierten Arbeits-
stoffe und die starken interindividuellen Unterschiede der Hautreaktion auf
äußere Einflüsse erschweren die Etablierung einfacher und standardisierter
Methoden zum Wirksamkeitsnachweis von Hautschutzmitteln.
Deshalb bedienen sich Hersteller von Hautmitteln eines Repertoires an
Methoden, die wissenschaftlich untermauert sind und woraus je nach
Fragestellung bzw. Auslobung eines Produktes eine geeignete Methode
ausgewählt wird. In Bezug auf den Einsatzbereich und der damit verbun-
denen Frage nach dem Nachweis der Wirksamkeit kann man folgende
Kategorien von Hautschutzmitteln unterscheiden:
6.5.1 Schutz gegen Arbeitsstoffe
Die Haut ist am Arbeitsplatz einer Vielzahl von Arbeitsstoffen unterschied-
licher Art ausgesetzt. Hautschutzmittel können nur dort eingesetzt werden,
wo die Haut mäßig irritierenden Stoffen ausgesetzt ist und die Verhinde-
rung von Abnutzungserkrankungen (Chronisch-subtoxische Kontaktek-
zeme) im Vordergrund steht. Da die Testung der Schutzwirkung von Haut-
schutzmitteln gegen die gesamte Bandbreite an Arbeitsstoffen nicht mög-
lich ist, werden generelle Wirksamkeitsuntersuchungen zur Auslobung
der Schutzeigenschaften exemplarisch an Modellsubstanzen durchgeführt
und nur bei speziellen Fragestellungen authentische Arbeitsstoffe getestet.
Die Eignung von Modellirritantien als hat sich in zahlreichen Studien und
Anwendungsbeobachtungen bestätigt, aktuelle Forschungsansätze
beschäftigen sich damit, das Repertoire an Modellsubstanzen zu erwei-
tern um die Untersuchungen noch besser an die tatsächlichen Einsatz-
bedingungen anzupassen.
Die Durchführung von Wirksamkeitsuntersuchungen an Tieren ist auf-
grund der kosmetischen Gesetzgebung nicht erlaubt, Tierversuche wer-
den von Herstellern von Hautmitteln nicht durchgeführt.
Bei der Auswahl eines Testsystems gibt es unterschiedliche Ansätze.
Wirksamkeitsuntersuchungen können anhand von so genannten in vitro-
Untersuchungen an künstlichen Membranen ohne Beteiligung lebender
Zellen oder in vivo, das heißt an freiwilligen Probanden durchgeführt
werden, wobei auch zahlreiche ex vivo-Verfahren etabliert sind, welche
isolierte Haut menschlichen oder tierischen Ursprungs als Versuchsobjekt
nutzten.
6.5.2 Schutz gegen Hautquellung
Beim Tragen von feuchtigkeitsdichten bzw. luftabschließenden Hand-
schuhen kommt zu einem Wärme- bzw. Feuchtigkeitsstau, wobei die
Hornschicht durch Feuchtigkeitsaufnahme aufquillt (Hautquellung bzw.
Mazeration). Hautschutzmittel für den Einsatz unter dem Handschuh sol-
len die Hautquellung reduzieren. Zum Nachweis dieses Effektes sind
Verfahren beschrieben worden, die vor allem die Dicke und Struktur der
Hornschicht bestimmt wird. Dabei wird die Hautoberfläche mittels eines
Mediums abgetastet (Ultraschall, Licht/Laser, mechanisch) und aus den
Daten ein Bild generiert, welches die Hautoberfläche wiedergibt. Im
beruflichen Bereich werden Ultraschallverfahren, die optische Kohärenz-
tomographie und die Profilometrie zum Wirksamkeitsnachweis einge-
setzt. Weiter konnte durch Untersuchungen zur Wasseraufnahmefähig-
keit der Haut (Sorption/Desorption-Test) die Wirksamkeit gerbstoffhalti-
ger Formulierungen gezeigt werden.
6.5.3 Erleichterung der Hautreinigung
Spezielle Hautschutzmittel können die Hautreinigung erleichtern. Durch
die Etablierung standardisierter Waschverfahren und Verschmutzungen
(Öl, Fett, Ruß, Lack) kann die Wirksamkeit unter reproduzierbaren Be-
dingungen untersucht werden. Diese Versuche lehnen sich an etablierte
Methoden zur Testung von Hautreinigern an.
6.5.4 Schutz vor UV-Strahlung
Die Methoden der Wirksamkeit vor UV-Strahlung von Hautschutzmitteln
für den beruflichen Bereich lehnen sich an allgemein etablierte Verfahren
an. Hierbei sind auf internationaler Ebene unterschiedliche Verfahren eta-
bliert und zu Wirksamkeitsnachweisen herangezogen Worden, aktuelle
Projekte befassen sich mit der internationalen Vereinheitlichung der
Testverfahren wie auch der Berücksichtigung eines ausreichenden UV-A
Schutzes bei der Auslobung des Lichtschutzfaktors.
Weitere Informationen zum Thema Wirksamkeitsnachweise von Haut-
schutzmitteln finden sich in der Gemeinsame Leitlinie „Beruflicher Haut-
schutz“ der Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie
(ABD) in der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG), des
Bundesverbands Handschutz e.V. (BVH) und des Industrieverbands Kör-
perpflege- und Waschmittel e.V. (IKW).
In vitro-Verfahren
• Objektträgertest nach Suskind
• Kammerpenetrationstest (OECD-Guideline 428 „Skin Absorption:
In vitro Method“)
• Mehrschichtenmembranmodell
• Membrandiffusionstest nach Voss.
Ex vivo-Verfahren
• BUS-Modell (Bovine Udder System)
• 3D-Hautmodell (OECD-Guideline in preparation)
In vivo-Verfahren
• Repetitive Irritations Test, (RIT),
• Repetitive Okklusive Irritations Test (ROIT)
• Tandem Repeated Irritation Test (TRIT)
• Anwendungsstudien (Interventionsstudien)
Biophysikalische Verfahren zur Beurteilung des Hautzustandes
• Visual Score
• TEWL (Transepidermaler Wasserverlust)
• Sebumetrie (Bestimmung des Hautfettes)
• Corneometrie (Bestimmung der Hautfeuchtigkeit)
• Chromametrie (Bestimmung der Hautrötung)
Übersicht Testverfahren für Hautschutzmittel
BVH Info-Reihe 9
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7. Grenzen des HautschutzesHautschutzmittel sollen die Haut vor allem vor subtoxisch-irritativen
Belastungen schützen. Beim Umgang mit Gefahrstoffen, die nach der
Gefährdungsermittlung z.B. stark ätzend oder hautresorptiv sind oder
auch eine systemische Schadwirkung entfalten oder eine erwiesene
krebserzeugende, erbgut-, fortpflanzungs- und fruchtschädigende
Wirkung haben, müssen geeignete Schutzhandschuhe getragen werden.
8. Die Prinzipien der HautpflegeDas Ziel der Hautpflege ist der Erhalt und die Wiederherstellung der
Barrierefunktion der Hornschicht.
Aus den Eigenschaften der natürlichen Barriereschichten lassen sich die
wesentlichen, erfüllbaren Forderungen an Hautpflegemittel ableiten:
• Erhalt der Hautelastizität
• Rückführung von Fett und Feuchtigkeit
• Vermeidung der Austrocknung
• Vermeidung der Hautalterung
Die ersten drei Forderungen sind eng miteinander verknüpft. Wesentlich
für die Hautelastizität ist der Feuchtigkeitsgehalt der Haut. Dieser wird
reguliert durch den Gehalt an wasserbindenden Substanzen, den soge-
nannten Natural Moisturizing Factors NMS und durch eine okklusiv wir-
kende, d.h. eine die Verdunstung hemmende Fettschicht.
Die Hautalterung hängt eng zusammen mit der in tiefere Hautschichten
eindringenden langwelligen UVA-Strahlung. Absorbierende Substanzen
helfen bei der Vermeidung vorzeitiger Hautalterung.
Hautpflegemittel werden stets auf die gereinigte Haut aufgetragen, sie
sollen sich leicht verteilen lassen und sie sollen gut einziehen, anderen-
falls wird die Akzeptanz gemindert und die Pflege vernachlässigt.
Geeignete Produkte werden als Cremes und/oder Lotions sowohl vom
O/W- als auch vom W/O-Typ angeboten.
Zur Berücksichtigung des Hautzustands stehen bei trockener (sebostati-
scher) und fettiger (seborrhoischer) Haut unterschiedliche Produkte zur
Verfügung. Für die trockene Haut sind in der Regel fettreichere Produkte
sowie Produkte mit einem höheren Anteil natürlicher Feuchthaltefaktoren
(NMS) zu empfehlen. Bei fettiger Haut sollten fettarme Produkte einge-
setzt werden.
Als Wirkstoffe mit allgemein hautschützende/pflegende Eigenschaften,
aber auch spezielle Wirkung werden z.B. Bisabolol, Allantoin, verschiede-
ne Vitamine oder Provitamine, Panthenol etc. eingesetzt.
Die Regeneration der hauteigenen Lipide und des Hydrolipidfilms ist eine
Frage des hautphysiologischen Geschehens und somit nicht Gegenstand
der beruflichen Hautpflege. Diese kann die Regeneration jedoch unter-
stützen, indem sie einer erneuten Schädigung vorbeugt. Hautpflegemittel
sollten deshalb nicht nur nach hautbelastenden Arbeiten und der werk-
täglichen Schlussreinigung, sondern auch außerhalb des beruflichen
Alltags und regelmäßig nach dem Händewaschen angewendet werden.
Die regelmäßige, konsequente Hautpflege gehört ebenso zu einer wirk-
samen Vorbeugung beruflicher Hauterkrankungen wie die konsequente
Anwendung von Schutzmittel vor hautbelastenden Tätigkeiten.
9. Abgrenzung Hautschutz- von Hautpflegemitteln Hautschutzmittel und Hautpflegemittel unterscheiden sich im Formulie-
rungsziel und Rezepturaufbau deutlich voneinander. Hautschutzmittel
sind auf eine optimale Schutzwirkung hin entwickelt und getestet. Sie
enthalten deshalb schutzrelevante Inhaltsstoffe in einer speziellen
Rezepturgrundlage.
Hautschutzmittel zum Einsatz gegen ölige, wasserunlösliche Arbeitsstoffe
sind häufig fettfrei formuliert. Nach dem Grundsatz der Chemie „Gleiches
löst sich in Gleichem“ lösen diese Hautschutzmittel nicht die Substanzen,
gegen die das Mittel schützen soll. Weiter muss berücksichtigt werden,
dass Hautschutzmittel keine bekannten penetrationsfördernden Inhalts-
stoffe (z.B. Harnstoff) enthalten. Durch spezielle Formulierungen wird der
Gefahr einer vermehrten Penetration von Arbeitsstoffen in die Haut
durch Hautschutzmittel entgegen gewirkt. Auch muss bei Hautschutz-
mitteln, die vor der Arbeit angewendet werden sichergestellt werden,
dass diese die Eigenschaften der bearbeiteten Produkte und damit den
Arbeitsablauf möglichst wenig stören.
Gutes Einziehverhalten, Erhalt der Griffigkeit der Hände, Verträglichkeit
mit Arbeitsvorgängen (z.B. Lackieren oder Umgang mit oberflächensensi-
blem Material) sind Kriterien, die ein Hautschutzmittel aufweisen muss.
Alle vorgenannten Anforderungen sind bei Hautschutzmitteln im Gegen-
satz zu Hautpflegemitten das Ziel der Produktentwicklung und dokumen-
tieren damit die Unterschiedlichkeit dieser beiden Produktgruppen.
Hautpflegemittel sollen die während der Arbeit ausgewaschenen Fette,
Feuchtigkeit und feuchtigkeitsbindende Substanzen wieder der Haut
zurückführen. Hautpflegemittel werden bei Arbeitspausen und nach der
Arbeit aufgetragen, deshalb werden zur Hautpflege reichhaltigere Formu-
lierungen mit höherem Gehalt an Lipiden und Pflegestoffen eingesetzt.
Durch experimentelle Daten ist belegt, dass Hautschutzformulierungen
Wirkungen aufweisen, die durch Hautpflegemittel nicht erzielt werden
können. Die spezifische Auswahl geeigneter Produkte zum Hautschutz
und zur Hautpflege ist unverzichtbarer Bestandteil eines integrierten
Hautschutzprogrammes und ist wissenschaftlich untermauert.
BVH Info-Reihe 9
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11. Die Systematik des Hautschutzes11.1 Informationsermittlung – Gefährdungsbeurteilung
Bemühungen zur Verbesserung des Hautschutzes beginnen bei der Ana-
lyse des Arbeitsplatzes und Umfelds. Aus dieser Analyse können dann
geeignete Maßnahmen abgeleitet werden, wobei technische und organi-
satorische Maßnahmen sowie der Austausch gefährlicher Arbeitsstoffe
gegen weniger gefährliche oder ungefährliche Vorrang haben vor per-
söhnlichen Schutzmaßnehmen.
Die Beratung durch Sachkundige, Berufsgenossenschaften, Aufsichtsbe-
hörden sowie die Orientierung an den gesetzlichen Grundlagen, z.B. EG-
Richtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, Verordnungen, Technischen
Regeln etc. geben die erforderliche Unterstützung beim Umsetzen der
Maßnahmen.
Hautschutzmittel sollten grundsätzlich immer dann eingesetzt werden, wenn
• bei Arbeiten im feuchten Milieu wegen der vermehrten Aufnahme von
Schadstoffen durch die gequollene Hornschicht gerechnet werden muss,
• mit entfettenden Substanzen gearbeitet wird (z.B. Seife, Tensiden,
Lösemitteln),
• die Abwaschbarkeit industrieller Schad- und Schmutzstoffe erleichtert
wird und dadurch unsachgemäßer Hautreinigung als einer der stärk-
sten Provokationsfaktoren berufsbedingter Hauterkrankungen vorge-
beugt wird,
• einer spezifischen Hautbelastung durch abgestimmte Hautschutz-
mittel begegnet werden kann,
• UV-Strahlung zu Hautschäden führen kann,
• der Einsatz von Handschuhen nicht möglich ist (Fingerfertigkeit,
Feinfühligkeit) oder nicht erlaubt ist (rotierende Maschinen)
Auch bei der Auswahl der richtigen Hautschutzmittel ist eine Prüfung der
Arbeitsbedingungen vor Ort erforderlich, weil nur in Kenntnis der Stoffe,
mit denen der Arbeitnehmer in Kontakt kommt, das geeignete Produkt
ausgewählt werden kann.
11.2 Beratung
Darstellungen, in denen Hausschutzmittel matrixartig Arbeitsstoffen und
auch Gefahrstoffen zugeordnet werden, sollten stets nur als grobe Orien-
tierung dienen, in jedem Fall sollte die Beratung betreuender Arbeitsmedi-
Abb. 5: Bereichsspezifischer Hautschutzplan
Hautschutzplan
Firma: Vorbild Hautschutz vor der Arbeit Hautreinigung Hautpflege nach der Arbeit
Werkstattbereich A Hautschutzcreme A Hautreiniger 1 Hautpflegecreme xProduktname Produktname Produktname
Werkstattbereich B Hautschutzcreme B Hautreiniger 2 Hautpflegecreme yProduktname Produktname Produktname
Werkstattbereich C Hautschutzcreme C Hautreiniger 3 Hautpflegecreme zProduktname Produktname Produktname
10. Konservierung und ParfümierungBei dem gewerblichen Einsatz von Hautschutz- und Hautpflegemitteln
kann in den meisten Fällen auf eine Konservierung nicht verzichtet wer-
den. Die Gefährdung der Gesundheit durch mikrobiellen Verderb der
Produkte ist bedeutend höher einzuschätzen als die Risiken einer verant-
wortungsbewussten Konservierung. Die Gefahr des mikrobiellen Verderbs
besteht insbesondere bei Einsatz der Produkte unter den unterschiedlich-
sten Betriebsbedingungen und unkontrollierten Verbrauchszeiträumen.
Die BVH-Mitglieder bekennen sich geschlossen zur Notwendigkeit der
Konservierung.
Die Frage der Parfümierung hängt eng zusammen mit der Akzeptanz der
Produkte. Es hat sich gezeigt, dass leicht parfümierte Produkte eindeutig
gegenüber unparfümierten bevorzugt werden. Die mangelhafte Akzep-
tanz wegen eines als unangenehm empfundenen Eigengeruchs nicht par-
fümierter Produkte führt dazu, dass Hautschutz- und Hautpflegemitteln
nicht konsequent angewendet werden. Die hieraus resultierende Haut-
gefährung ist ebenfalls ungleich größer einzuschätzen als die Gefahr
einer eventuellen Sensibilisierung durch Duftstoffe. Für 26 einzelne
Duftstoffe sind heute Grenzkonzentrationen festgelegt, oberhalb derer
eine Sensibilisierungsgefahr besteht. Werden die Grenzkonzentrationen
im Hautmittel erreicht, müssen die betreffenden Duftstoffe in der Liste
der Inhaltsstoffe genannt werden. Die Hersteller haben aber auch die
Möglichkeit, allergenfreie Parfümöle einzusetzen. Auch kann bei gezielter
Auswahl der Parfümöle die Verflüchtigung aller Komponenten in kurzer
Zeit erreicht werden, so dass der Übergang von Gerüchen auf zu be- und
verarbeitenden Produkte in der Praxis kein Problem darstellen sollte.
Unabhängig davon bieten viele Hersteller auch unparfümierte Produkte
an, insbesondere für die Lebensmitteherstellung/-verarbeitung, bei der
ein Übergang von Duftstoffen auf die Produkte befürchtet wird.
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Literatur
1 EU-Kosmetikrichtlinie (76/768/EWG)
2 Kosmetikverordnung
3 Lebensmittelbedarfsgegenstände-Gesetz
4 TRGS 102 „Technische Richtkonzentrationen (TRK) für gefährliche
Stoffe“
5 TRGS 400 „Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen durch
Gefahrstoffe am Arbeitsplatz; Anforderungen“
6 TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt“:
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/
TRGS-401.html__nnn=true
7 TRGS 440 „Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen durch
Gefahrstoffe am Arbeitsplatz: Ermitteln von Gefahrstoffen und
Methoden zur Ersatzstoffprüfung“
8 TRGS 500 „Schutzmaßnahmen: Mindeststandards“
9 TRGS 530 „Friseurhandwerk“
10 TRGS 540 „Sensibilisierende Stoffe“
11 TRGS 555 „Betriebsanweisungen und Unterweisung nach § 20
Gefahrstoffverordnung“
12 TRGS 900 „Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz: Luftgrenzwerte“
13 TRGS 903 „Biologische Arbeitsplatztoleranzwerte – BAT-Werte – “
14 TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder
fortpflanzungsgefährdender Stoffe“
15 TRGS 907 „Verzeichnis sensibilisierender Stoffe“
16 Leitlinie „Beruflicher Hautschutz“:
http://www.ikw.org/pdf/broschueren/Leitlinie_ABD-BVH-
IKW_070406.pdf
17 Gefahrstoffe 2006, Universum-Verlag, S. 104-113
Gefährdungsbeurteilung - Branchenregelungen
18 BGI 658 „Hautschutz in Metallbetrieben“
19 BGR 143 „Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen“
20 Modul Hand- & Hautschutz BD Druck und Papier
21 Säurebau (SFI Fachausschuss Säureschutzbau Industrie)
Abb. 6: Beispiel für eine Spenderstation zur dosierten, hygienischen Entnahme von Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemitteln
ziner, geschulter Sicherheitsingenieure, des Fachpersonals kompetenter
Hersteller oder anderer Sachkundiger in Anspruch genommen werden.
Die Notwendigkeit kompetenter Beratung wird deutlich z.B. beim Um-
gang mit Gefahrstoffen für die keine Grenzwerte genannt werden. Bei
diesen Stoffen bleibt die Entscheidung darüber, ob gelegentliche oder
geringfügige Berührung eines Stoffes mit der Haut als ein unmittelbarer
Kontakt im Sinne der Gefahrstoff-Verordnung zu gelten hat, der medizi-
nischen Beurteilung des Sachverhaltes überlassen. Hier müssen Dauer,
Intensität und Häufigkeit des Kontaktes sowie die Beschaffenheit/der
Zustand der Haut mitbewertet werden.
11.3 Hautschutzplan
Der systematisch durchgeführte Hautschutz aus den drei Komponenten
• vorbeugender Hautschutz
• schonende und verschmutzungsorientierte Hautreinigung
• sowie regenerierende Hautpflege
findet im Anschluss an die Gefährdungsbeurteilung seinen Ausdruck in
dem betriebs- oder bereichsspezifischen Hautschutzplan (Bild 5). Die
Einführung eines betrieblichen Hautschutzplans erfolgt unter Einbe-
ziehung/Information der Belegschaft und in Zusammenarbeit zwischen
den Verantwortlichen des Betriebes, dem Fachpersonal leistungsfähiger
Hersteller und Arbeitsmedizinern nach betrieblicher Erprobung der
Hautschutzmittel und breiter Akzeptanz bei den Beschäftigten. Dem
Hautschutzplan kann jederzeit jeder Beschäftigte das für seinen Arbeits-
bereich richtige Produkt entnehmen. Stationen mit Dosiereinrichtungen
für alle Produkte erleichtern die Anwendung (Bild 6).
Die eingeführten Maßnahmen müssen wiederholt auf ihre Effizienz über-
prüft werden, gegebenenfalls sind Schulungen/Unterweisungen zu wie-
derholen. Die konsequente Umsetzung und Kontrolle aller festgelegten
Maßnahmen bietet die beste Gewähr für eine wirksame Prophylaxe
berufsbedingter Hauterkrankungen.
BVH Info-Reihe
1 Wir über uns2 Der Gesetzgeber fordert... 3 Europäische Standards für Chemikalienschutzhandschuhe 4 Chemikalienschutzhandschuhe5 Durch die Gefährdungsermittlung zum optimalen Handschutz6 Hitze, Schweißen, Feuer 7 Schnittschutz 8 Leder, ein vielseitiges Produkt 9 Hautschutz und Hautpflege
10 Hautreinigung11 Hygienische Händedesinfektion12 UV-Schutz13 Einmalhandschuhe
Geschäftsstelle:
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