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Dr. Thomas Siwik
Partner
Financial Risk Solutions
Financial Instruments –Neuerungen bei der Bilanzierung nach IFRS
IFRS-Forum, Ruhr-Universität Bochum04. Dezember 2009
© 2009 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Projekt zur Ersetzung von IAS 39 durch IFRS 9Zeitplan des IASB
2
Q1-Q3 2009
Q4 2009
Q1 2010
H1 2010
H2 2010
2010-2012
2013 (14) Verbindliches Datum des Inkrafttretens
Ansatz und
BewertungImpairment
Hedge
Accounting
Ausbuchung /
Abgang
Exposure DraftRequest for
informationExposure Draft
IFRS 9 – Finanzielle
VermögenswerteExposure Draft
Exposure Draft Exposure Draft*
Finale Version:
Fin. Verbindlichkeiten
Finale Version:
Impairment
Finale Version:
Hedge Accounting
Finale Version:
Ausbuchung / Abgang
Finalisierter Rechnungslegungsstandard für frühzeitige Anwender (Erstanwendner)
* Auf Grund wesentlicher Änderungen im Vergleich zum ursprünglichen Exposure Draft wird ein überarbeiteter Exposure Draft zu Ausbuchung / Abgang erwartet
Financial Instruments – IFRS-Forum – Ruhr-Universität Bochum
© 2009 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Phase 1: Klassifizierung & Bewertung Aufbau des Standards
3
Kapitel 1: Zielsetzung
Kapitel 2: Anwendungsbereich ( gilt zunächst nur für finanzielle Vermögenswerte )
Kapitel 3: Ansatz und Ausbuchung
Kapitel 4: Klassifizierung
Kapitel 5: Bewertung
Kapitel 6: Hedge Accountig (noch ausstehend)
Kapitel 7: Angaben (noch ausstehend)
Kapitel 8: Datum des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften
Anhänge: - Definitionen- Anwendungsleitlinien- Änderungen anderer IFRS
Financial Instruments – IFRS-Forum – Ruhr-Universität Bochum
© 2009 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Phase 1: Klassifizierung & Bewertung Neue Kategorisierung finanzieller Vermögenswerte
• Kategorisierung erfolgt in Abhängigkeit
des Geschäftsmodells, das der Steuerung finanzieller Vermögenswerte
zugrundeliegt
der Charakteristika der vertraglichen Zahlungsströme des Instruments
• Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten, sofern
Haltezweck im Erhalt der vertraglichen Zahlungsströme besteht und
diese lediglich Rückzahlung des Nominals und Verzinsung auf das
ausstehende Nominal darstellen
• Bewertung zum Fair Value
Alle anderen finanziellen Vermögenswerte (erfolgswirksam)
Eigenkapitalinstrumente (wahlweise erfolgsneutral oder erfolgswirksam)
Wahlweise Fair-Value-Option (erfolgswirksam)
• Nur noch zur Verringerung oder Beseitigung von Bewertungsanomalien wählbar
4 Financial Instruments – IFRS-Forum – Ruhr-Universität Bochum
© 2009 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Phase 1: Klassifizierung & Bewertung Geschäftsmodell
• Maßgeblich ist die Beurteilung und Steuerung durch Leitungsgremien (key
management personnel i.S.v. IAS 24)
• Grundsätzlich ist von einer einheitlichen Steuerung auszugehen, allerdings
können unterschiedliche Steuerungsansätze innerhalb eines Unternehmens
vorliegen, z.B.
Steuerung auf Basis der vertraglichen Zahlungsströme im Kreditgeschäft
Steuerung auf Basis von Fair Values im Investmentgeschäft
• Dennoch ist nicht auf die Verwendungsabsicht des einzelnen
Finanzinstruments abzustellen (keine Klassifizierung nach management
intent)
• Eine Reklassifizierung von Instrumenten ist nur bei Änderung des
Geschäftsmodells vorgesehen, dann aber verpflichtend (z.B. aufgrund von
Unternehmenszusammenschlüssen oder Restrukturierungen)
5 Financial Instruments – IFRS-Forum – Ruhr-Universität Bochum
© 2009 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Phase 1: Klassifizierung & Bewertung Charakteristika der vertraglichen Zahlungsströme 1/3
• Vertragsbedingungen führen zu bestimmten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen,
die Zinsen auf das ausstehende Nominal und Tilgung repräsentieren
• Zinszahlungen stellen eine Vergütung für den Zeitwert des Geldes und das
Ausfallrisiko des Nominals über die Laufzeit des Instruments dar
• Vertragsbedingungen gelten als schädlich, wenn sie den zeitlichen Anfall oder
die Höhe der Zahlungsströme verändern, es sei denn sie dienen lediglich dem
Schutz des Gläubigers oder Schulders (etwa Vorfälligkeitsentschädigungen)
• Die Beurteilung grundlegender Kreditmerkmale findet in der Währung statt, in
der das Instrument denominiert ist
6 Financial Instruments – IFRS-Forum – Ruhr-Universität Bochum
© 2009 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Phase 1: Klassifizierung & Bewertung Verbriefungen
• Basiert der Zahlungsstrom eines Finanzinstruments auf dem Zahlungsstrom
eines Portfolios anderer Vermögenswerte (z.B. bei Verbriefungen), so wird auf
dieses Portfolio „durchgeschaut“:
• Das Portfolio muss Instrumente mit unschädlichen
Zahlungsstromcharakteristika enthalten, aber nicht ausschließlich; möglich sind
auch Instrumente, die
(1) die Zahlungsstromvariabilität reduzieren (z.B. Caps, Floors oder Derivate,
die das Ausfallrisiko reduzieren); zusammen dürfen die Zahlungen aber nur
Zins und Tilgung darstellen; oder
(2) die Zahlungsströme von Portfolio und Verbindlichkeiten angleichen
(fix/variabel, Währung, Laufzeit), z.B. zur Risikosteuerung innerhalb des
SPE
• Das relative Ausfallrisiko der betrachteten Tranche muss kleiner oder gleich
dem Ausfallrisiko des Portfolios sein
7 Financial Instruments – IFRS-Forum – Ruhr-Universität Bochum
© 2009 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Phase 1: Klassifizierung & Bewertung Eigenkapitalinstrumente
Erfolgserfassung im OCI:
• Wählbar für alle Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken
gehalten werden („not held for trading“)
• Für jedes Instrument einzeln wählbar (nicht zwingend für die Gesamtheit)
Folgen:
• Kein OCI-Recycling (keine erfolgswirksame Ausbuchungen!)
• Keine Impairment-Vorschriften
• Keine erfolgswirksame Fremdwährungsumrechnung nach IAS 21
• Bei Abgang kann Umgliederung innerhalb des Eigenkapitals erfolgen
• Aber: Erfassung von Dividenden grds. gemäß IAS 18 in GuV
8 Financial Instruments – IFRS-Forum – Ruhr-Universität Bochum
© 2009 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Phase 1: Klassifizierung & Bewertung Überblick Kategorisierung
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Handelt es sich bei dem
finanziellen Vermögenswert in
Gänze um eine Kapitalbeteiligung
(Eigenkapitalinstrument)?
FVTOCI Amortised CostFVTPL
Handelt es sich bei dem
finanziellen Vermögenswert in
Gänze um ein „stand alone“
Derivat?
Wird der finanzielle
Vermögenswert dem
Geschäftsmodell entsprechend
zur Vereinnahmung der vertraglich
vereinbarten Cashflows gehalten?
Wurde die Kapitalbeteiligung als
„held for trading“ kategorisiert?
Wurde die Kapitalbeteiligung
unwiderruflich als ergebnisneutral
zum Fair Value zu bewerten
designiert?
Sind die vertraglich vereinbarten
Cashflows ausschließlich Zins-
und Tilgungszahlungen?
Wurde für den finanziellen
Vermögenswert die Fair Value
Option zur Verringerung einer
Bewertungsinkongruenz
ausgeübt?
jaja
nein nein
nein ja
Ja* nein
nein
ja nein
ja
ja**
nein
***
Dividendenerträge als “return on investment” werden ergebniswirksam erfasst
Für effektive Sicherungsbeziehungen bleiben die Vorschriften zum Hedge Accounting nach IAS 39 maßgeblich, die ebenfalls überarbeitet werden
Bei Änderung des Geschäftsmodells zur Verwaltung finanzieller Vermögenswerte Rekategorisierung erforderlich
*
**
***
Financial Instruments – IFRS-Forum – Ruhr-Universität Bochum
© 2009 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Phase 1: Klassifizierung & Bewertung Eingebettete Derivate
• Für in finanzielle Basisverträge mit eingebetteten Derivaten
Besteht keine Trennungspflicht
Erfolgt die Klassifizierung für das gesamte Instrument
• Sofern das strukturierte Produkt (als Ganzes) unschädliche
Zahlungsstromcharakteristika besitzt und auf Basis der vertraglichen Rendite
gesteuert wird:
Bewertung des strukturierten Produktes zu fortgeführten
Anschaffungskosten
• Alle anderen strukturierten Produkte (als Ganzes):
Bewertung des strukturierten Produktes zum Fair Value (erfolgswirksam)
• Für in nicht-finanzielle Basisverträge eingebettete Derivate gelten weiterhin
die bisherigen Regelungen von IAS 39 zur Nicht-/Trennung
10 Financial Instruments – IFRS-Forum – Ruhr-Universität Bochum
© 2009 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Phase 1: Klassifizierung & Bewertung Auswirkungen auf die Anwendung des Wertminderungstest
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FinanzielleVermögens-werte
IAS 39:Kategorisierung
IAS 39:Impairment Test erforderlich?
IFRS 9:Kategorisierung
IFRS 9:Impairment Test erforderlich?
Schuldtitel Held to Maturity Ja
FortgeführteAnschaffungskosten
JaLoans and Receivables Ja
Available for Sale Ja
FVTPL Nein
FVTPL Nein
Kapital-
beteiligungen
Available for Sale zu Anschaffungskosten
Ja
FVTOCI Nein
Available for Salezu Fair Value
Ja
FVTPL Nein FVTPL Nein
Financial Instruments – IFRS-Forum – Ruhr-Universität Bochum
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Phase 1: Klassifizierung & Bewertung Überblick über die wesentlichen Vereinfachungen
12
IAS 39 IFRS 9
Fünf verschiedene Bewertungskategorien mit
unterschiedlicher Ertragserfassung
Zwei Bewertungskategorien:Fair Value mit
erfolgswirksamer Ertragserfassung und
fortgeführte Anschaffungskosten
Tainting-Vorschrift für HTM-Kategorie Entfällt
Ausnahme für EK-Instrumente und darauf
bezogene Derivate: at cost-Bewertung
Entfällt formal. Anschaffungskosten können in
bestimmten Situationen als Schätzer für den Fair
Value herangezogen werden. Zudem
grundsätzlich erfolgsneutrale Fair Value
Bewertung möglich
Reklassifizierung unter bestimmten
Voraussetzungen (instrumentenbezogen)
Verpflichtend bei (seltener) Änderung des
Geschäftsmodells (unternehmensbezogen)
Trennungspflicht für eingebettete Derivate in
finanziellen Basisverträgen
Entfällt
Financial Instruments – IFRS-Forum – Ruhr-Universität Bochum
© 2009 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Phase 1: Klassifizierung & Bewertung Anwendung der Übergangsvorschriften
• Retrospektive Anwendung, jedoch mit einigen Übergangserleichterungen
• Bei Erstanwendung erfolgt eine Neukategorisierung aller
Finanzinstrumente
• Damit auch Möglichkeit, Finanzinstrumente neu zu klassifizieren, für die die
Fair-Value-Option ausgeübt wurde (sofern ausgeübt wg. Vermeidung eines
„Accounting Mismatch“ – in den anderen beiden Fällen ist die Fair-Value-
Option nicht mehr vorgesehen und daher beim Übergang zu beenden)
• Freiwillige Anwendung für Jahresabschlüsse zum 31.12.2009, einhergehend
mit umfangreichen Angaben im Anhang, jedoch ohne Anpassung der
Vorjahreszahlen (sofern endorsed durch die EU)
• Verpflichtende Anwendung nicht vor Januar 2013
13 Financial Instruments – IFRS-Forum – Ruhr-Universität Bochum
© 2009 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Phase 2: WertminderungAufbau des Exposure Drafts
Kapitel 1: Zielsetzung
Kapitel 2: Anwendungsbereich
Kapitel 3: Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten
Kapitel 4: Darstellung und Angaben
Kapitel 5: Datum des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften
Anhänge: - Definitionen
- Anwendungsleitlinien- Änderungen anderer IFRS
14 Financial Instruments – IFRS-Forum – Ruhr-Universität Bochum
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Phase 2: WertminderungZielsetzung und Anwendungsbereich
• Zielsetzung der Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten ist die
Bereitstellung von Informationen über die effektive Rendite von finanziellen
Vermögenswerten oder Schulden durch Zuordnung von Zinserträgen oder
Zinsaufwendungen über die erwartete Nutzungsdauer des Finanzinstruments.
• Bestimmung der effektiven Rendite im Rahmen der anfänglichen
Erwartungen der Cashflows für finanzielle Vermögenswerte oder Schulden
über die Nutzungsdauer und den anfänglichen Buchwert.
• Die effektive Rendite spiegelt die Zuteilung von gezahlten oder erhaltenen
Gebühren, Transaktionskosten und anderen Prämien oder Rabatten sowie die
anfängliche Schätzung der erwarten Kreditausfälle eines finanziellen
Vermögenswertes über die erwartete Nutzungsdauer des Instruments wider.
15 Financial Instruments – IFRS-Forum – Ruhr-Universität Bochum
© 2009 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Phase 2: WertminderungBewertungsvorschriften (1/2)
• Die Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten erfolgt mithilfe der
Effektivzinsmethode.
• Folglich sind die fortgeführten Anschaffungskosten der berechnete Barwert
unter Nutzung der folgenden Inputfaktoren:
der erwarteten Cashflows über die Restnutzungsdauer des
Finanzinstruments; und
des Effektivzinses als Abzinsungssatz.
• Die verwendeten Cashflow-Inputfaktoren zur Bestimmung der fortgeführten
Anschaffungskosten basieren auf erwarteten Cashflows, da das Ziel ist,
Informationen über die effektive Rendite zur Verfügung zu stellen.
16 Financial Instruments – IFRS-Forum – Ruhr-Universität Bochum
© 2009 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Phase 2: WertminderungBewertungsvorschriften (2/2)
Bei der Ermittlung der erwarteten Cashflows sollen berücksichtigt werden:
• alle vertraglichen Bedingungen des Finanzinstruments (z.B. Anzahlung,
Kündigungsoptionen und ähnliche Optionen);
• gezahlte oder erhaltene Gebühren zwischen den Gesellschaften aufgrund des
Vertrages, die ein wesentlicher Teil des Effektivzinses sind (sofern nicht schon
Bestandteil bei erstmaligem Ansatz); und
• für finanzielle Vermögenswerte Kreditausfälle im Rahmen der
Gesamtnutzungsdauer.
Konsequenz:
• Folglich sind die Schätzungen der Beträge und das Timing der Cashflows die
wahrscheinlichkeitsgewichteten möglichen Ausgänge.
• Die Effektivzinsmethode legt die Verteilung der Zinserträge und
Zinsaufwendungen fest.
• Umkehr des Wertminderungsaufwands, wenn die Erwartungen sich verbessern.
• Neueinschätzung der erwarteten Cashflows am Ende jeder Periode.
17 Financial Instruments – IFRS-Forum – Ruhr-Universität Bochum
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Phase 2: WertminderungAnwendung und Übergangsvorschriften
• Neuer IFRS Standard für 2010 erwartet und für die frühzeitige Anwendung
verfügbar
• Jedoch voraussichtlich keine verpflichtende Anwendung bis ca. 3 Jahre nach
Erscheinen des Standards
• Schlägt keinen vollständig rückwirkenden oder vorausblickenden Wechsel vor
• Anpassen des Effektivzinssatzes zwecks Annäherung an den Zinssatz, der bei
geänderter Effektivzinsmethode ab Vertragsbeginn festgelegt worden wäre
Problematik:
• Enorme IT-technische Voraussetzungen: Erwartete Verluste sind für die gesamte
Restlaufzeit zu bestimmen.
• Schätzungen der erwarteten künftigen Cashflows aus historischen Daten
abzuleiten, die ggf. schwer oder gar nicht zur Verfügung stehen. Problem besteht z.B. auch bei Bestimmung der Höhe der
Versicherungsverpflichtungen oder Pensionsverpflichtungen.
• Daher Bildung eines Expert Advisory Panels mit der Aufgabe, Leitlinien im
Hinblick auf die Ermittlung von erwarteten künftigen Cashflows zu entwickeln.
18 Financial Instruments – IFRS-Forum – Ruhr-Universität Bochum
© 2009 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Phase 2: WertminderungÜberblick über die wesentlichen Änderungen
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IAS 39 ED/2009/12
Incurred Loss Model: Annahme, alle
finanziellen Vermögenswerte sind
vollständig einbringlich, bis ein
Wertminderungsindikator auf ein
eingetretenes Verlustereignis
hindeutet.
Expected Cashflow Model: Kein
Wertminderungsindikator oder
Verlustereignis notwendig;
Verwendung von erwarteten
Cashflows, die zukünftige
Kreditausfälle berücksichtigen.
Führt zur Übertreibung von
Zinseinkünften vor Eintritt eines
Verlustereignisses und somit zu
fehlerhaften Informationen.
Erwartete Verluste werden bereits
früher berücksichtigt, da kein
Verlustereignis vorliegen muss.
Financial Instruments – IFRS-Forum – Ruhr-Universität Bochum
© 2009 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Phase 3: Hedge Accounting Hedge Accounting Varianten in der Diskussion
(A) Abschaffung des Hedge Accounting: keine bilanzielle Abbildung,
Anhangangaben
(B) Vereinfachung des Hedge Accounting
(1) Prinzipienbasiertes Hedge Accounting: Optional? Anwendungsbereich?
Ausnahmen?
(2) Änderung des Fair Value Hedge Accounting (FVHA) mit den Varianten:
i. Fair-Value-Option statt FVHA
ii. Abbildung FVHA wie Cash Flow Hedge Accounting ohne lower-off
test
iii. Alle Finanzinstrumente zum Fair Value (FV) mit Ausweiswahlrecht der
FV-Änderung in GuV oder OCI
(3) Überarbeitung von Details: Grundsätzlich wird eine Vereinfachung und
Flexibilisierung der Regeln angestrebt, jedoch ggf. mit der Folge, dass auch
höhere Ineffektivitäten zu buchen sind
Das IASB verfolgt aktuell die Kombination aus Änderung der Abbildung von FV
Hedges (B.2.ii.) und Vereinfachung der Hedge Accounting Regelungen (B.3)
20 Financial Instruments – IFRS-Forum – Ruhr-Universität Bochum
© 2009 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Phase 3: Hedge Accounting Grund- und Sicherungsgeschäfte, sicherbare Risiken
• Zulässige Grundgeschäfte:
Nichtderivate, feste Zusagen und hochwahrscheinliche künftige Transaktionen
Keine eigenen Eigenkapitalinstrumente, keine internen Geschäfte
• Zulässige Sicherungsgeschäfte:
Derivate, für FX-Risiken auch Nichtderivate
Keine geschriebenen Optionen, keine internen Geschäfte
• Sicherbare Risiken:
Grundsätzlich jedes Preisänderungsrisiko
Gesamtes FI oder Prozentsatz („proportion“) eines FI
Mikro- (1:1) und Makro- (1:x) Absicherung
Offen ist z.Z. die Zulässigkeit der Berücksichtigung von:
• Einzelne Cashflows oder Teilrisiken („portions“)
• Zeitanteilige Absicherung („partial term“)
• Portfoliohedges
• Zeitwert von Optionen
21 Financial Instruments – IFRS-Forum – Ruhr-Universität Bochum
© 2009 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Phase 3: Hedge Accounting Designation, Dokumentation und Effektivitätsmessung
• Designation und Dokumentation
Bestimmung von Grund- und Sicherungsgeschäft
Bei Erstansatz oder später, jedoch nur prospektiv anwendbar
Dokumentation des Hedges und der zugrunde liegenden
Risikomanagementstrategie
Vereinfachung der Anforderungen angestrebt
• De-Designation
Verpflichtende Auflösung bei Verkauf, Fälligkeit, Beendigung des
Sicherungsgeschäfts
Diskussion: Ob freiwillige Auflösung unzulässig bzw. Hedge Accounting
unwiderruflich sein soll, wird diskutiert, ist u.E. unwahrscheinlich
• Effektivität
Effektivitätserwartung bei Beginn und zu allen späteren Zeitpunkten
OFFEN: Quantitativer Effektivitätstest? Retro- und prospektiv? Einmalig oder
regelmäßig?
22 Financial Instruments – IFRS-Forum – Ruhr-Universität Bochum
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