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Firmenkunden-Vertrieb-Beratung/Referat für Rechtsfragen © Copyright Allianz 03.04.2007 1 Innovative Finanzierungskonzepte für die betriebliche Altersversorgung Stand April 2007 L-F/MV-FVB Rechtsfragen Kreative Lohngestaltung

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Firmenkunden-Vertrieb-Beratung/Referat für Rechtsfragen

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Innovative Finanzierungskonzepte für die betriebliche Altersversorgung

Stand April 2007L-F/MV-FVB Rechtsfragen

Kreative Lohngestaltung

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Inhalt

Ausgangslage

Überblick über mögliche Lösungsansätze

Konzeption der Lösungsansätze und ihre praktische Umsetzung

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2

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Ausgangslage

Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersversorgung (bAV)

- nach derzeitiger Gesetzeslage nur noch bis zum 31.12.2008 (§ 4 Abs. 2 SvEV)

- völliger Wegfall der Förderung auch vom Gesetzgeber nicht erwünscht; Ansätze für Kompromissmöglichkeiten (Trennung GKV/GRV/ALV; reduzierte Beitragssätze)

Ziele des Arbeitgebers:

- Optimierung der finanziellen Situation des Unternehmens vor dem Hintergrund des wachsenden Wettbewerbs- und Kostendrucks

- Reduktion von Lohnnebenkosten

- Zusatzeffekt: bAV als Motivationsinstrument für die Arbeitnehmer

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Ausgangslage

Entgeltumwandlung neben der arbeitgeberfinanzierten bAV weiterhin eine attraktive Option

- Steuerersparnis durch Umwandlung bleibt erhalten

- Neben privater Altersvorsorge und gesetzlicher Altersversorgung ist bAV zur Erhaltung des Lebensstandards im Alter erforderlich

- Einrichtung beispielsweise über opting-out-Modell möglich

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Mögliche Lösungsansätze für Arbeitgeber

Umwidmung von Vermögenswirksamen Leistungen (VL)

bAV statt Gehaltserhöhung

Versorgungslohn statt Barlohn (Vereinbarung eines reduzierten Gehaltes bei Einstellung und arbeitgeberfinanzierte bAV als Surrogat)

Arbeitsentgeltflexibilisierung (Gehaltsreduktion des laufenden Gehaltes und arbeitgeberfinanzierte bAV als Surrogat; ggf. Kündigung/Aufhebung einer bestehenden Entgeltumwandlung)

Ziel: Alternative Lohngestaltung mit Einsparung von Lohnnebenkosten

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Mögliche Lösungsansätze für Arbeitgeber

Erhöhung der Wochenarbeitszeit ohne Lohnausgleich aber Ausgleich in Form einer arbeitgeberfinanzierten bAV

Arbeitgeberfinanzierte bAV abhängig vom Unternehmenserfolg/ von der individuellen Zielerreichung („Gratifikation“/“Bonus“ in Form der bAV)

Arbeitgeberfinanzierte bAV als Surrogat für wegfallende freiwillige Sozialleistungen (z. B. Fahrtkostenzuschuss, Essensgeldzuschuss…)

Ziel: Alternative Lohngestaltung mit Einsparung von Lohnnebenkosten

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Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung

Umwidmung von VL (1)

AN verzichtet auf seinen VL-Anspruch

AG erteilt statt dessen eine arbeitgeberfinanzierte Zusage

AG – Beitrag erhöht sich ggf. um ersparte

Sozialversicherungsbeiträge

AN und AG werden durch VL mit zusätzlichen Lohnnebenkosten belastet

– Optimierungspotential für AG und AN

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Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung

Umwidmung von VL (2)

Arbeitgeber

Nicht tarifgebunden tarifgebunden

VL-Anspruch basiert auf

Arbeitsvertrag: individuelle Verzichtserklärung des AN erforderlich

Betriebsvereinbarung: individuelle Verzichtserklärung oder abändernde/ ablösende Betriebsvereinbarung erforderlich

Umwidmung nur im Rahmen der

tarifvertraglichen Regelungen zulässig

(ggf. Lösung über Haustarifvertrag);

kein Raum für individualvertragliche

Abmachungen

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Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung

Umwidmung von VL (3)

Sozialversicherungsersparnis AG am Beispiel VL:

Vermögenswirksame LeistungenArbeitgeberfinanzierte bAV

Ersparnis (19,55 % Soz. Vers.)

Jährlich

15,64 €

Aufwand 1 MA/Jahr 10 MA/Jahr 50 MA/Jahr

80 €

31,28 €

95,64 € 782,00 €

160 €

46,92 €

191,28 € 1.564,00 €

240 €

62,56 €

286,92 € 2.346,00 €

320 €

78,20 €

382,56 € 3.128,00 €

400 €

93,84 €

478,20 € 3.910,00 €

480 € 573,84 € 4.692,00 €

Soz. Vers.

15,64 €

31,28 €

46,92 €

62,56 €

78,20 €

93,84 €

156,40 €

312,80 €

469,20 €

625,60 €

782,00 €

938,40 €

(Beispiel: Mann, 30 Jahre, ledig, 30.000 € Jahresgehalt. Zahlen für 2007.)

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Vereinbarungen/Merkblätter/Vertriebsmaterial etc. im Überblick

Rechtliche Dokumente und Informationen: Merkblatt „Vermögenswirksame Leistungen und bAV“ Muster Verzichtserklärung individualvertraglich Muster Entgeltumwandlungsvereinbarung mit integrierter Verzichtserklärung Muster Betriebsvereinbarung arbeitgeberfinanziert und mischfinanziert Musterzusagen

Vertriebliche Dokumente und Informationen: Arbeitgeberansprache – Vertriebsdruckstück Arbeitnehmeransprache – Vertriebsdruckstück Kundenpräsentation (auch Entgeltumwandlung)

abrufbar unter AMIS Online/BAV-Beratung/Fit-per-Klick/bAV statt VL

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Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung

bAV statt Gehaltserhöhung (1)

AG bietet (freiwillige) Gehaltserhöhung oder

arbeitgeberfinanzierte bAV

AN erklärt seine Wahl

AG erteilt arbeitgeberfinanzierte Zusage

AN und AG werden durch Gehaltserhöhung mit zusätzlichen Lohnneben-

kosten belastet – Optimierungspotential für AG und AN

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Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung

bAV statt Gehaltserhöhung (2)

Gehaltserhöhung

Noch nicht vertraglich vorgesehen Vertraglich vorgesehen

Gehaltserhöhung (freiwillig) ist noch nicht vereinbart in

Arbeitsvertrag

Betriebsvereinbarung

Tarifvertrag

Wegfall des Anspruchs auf Gehaltserhöhung durch Verzicht des AN (ähnlich VL-Konzept), dann erst arbeitgeberfinanzierter Beitrag in bAV

bei tarifvertraglicher Gehaltserhöhung Verzicht nicht möglich!

AG kann wahlweise Gehaltserhöhung als Barlohn oder Beitrag in bAV anbieten

Sozialversicherungsrechtliche Behandlung weitestgehend gesichert

Sozialversicherungsrechtlich eher kritisch

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Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung

bAV statt Gehaltserhöhung (3)

Sozialversicherungsersparnis AG am Beispiel Gehaltserhöhung:

GehaltserhöhungArbeitgeberfinanzierte bAV

Ersparnis (19,55 % Soz. Vers.)

Jährlich

58,65 €

Aufwand 1 MA/Jahr 10 MA/Jahr 50 MA/Jahr

300 €

117,30 €

358,65 € 2.932,50 €

600 €

175,95 €

717,30 € 5.865,00 €

900 €

234,60 €

1.075,95 € 8.797,50 €

1.200 €

293,25 €

1.434,60 € 11.730,00 €

1.500 €

351,90 €

1.793,25 € 14.662,50 €

1.800 € 2.151,90 € 17.595,00 €

Soz. Vers.

58,65 €

117,30 €

175,95 €

234,60 €

293,25 €

351,90 €

586,50 €

1.173,00 €

1.759,50 €

2.346,00 €

2.932,50 €

3.519,00 €

(Beispiel: Mann, 30 Jahre, ledig, 30.000 € Jahresgehalt. Zahlen für 2007.)

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Vereinbarungen/Merkblätter/Vertriebsmaterial etc. im Überblick

Rechtliche Dokumente und Informationen:

Muster Vereinbarung über Wahl Gehaltserhöhung oder bAV

Muster Betriebsvereinbarung

Musterzusagen

Vertriebliche Dokumente und Informationen:

Musterbrief – Arbeitgeberansprache

Kundenpräsentation

abrufbar unter AMIS Online/BAV-Beratung/Fit-per-Klick/Arbeitgeberansprache

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Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung

AG und AN vereinbaren einvernehmlich bei Einstellung im Arbeitsvertrag ein reduziertes Gehalt

AG erteilt daneben eine arbeitgeberfinanzierte Zusage

Steuer- und Sozialabgabenersparnis für AG und AN

Originär arbeitgeberfinanzierte Versorgung, da nicht auf bestehenden Entgelt-

anspruch verzichtet werden muss

Versorgungslohn statt Barlohn

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Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung

AG und AN vereinbaren einvernehmlich Reduzierung des arbeitsvertraglich vorgesehenen Gehaltes

AN kündigt eine ggf. bestehende

Entgeltumwandlungsvereinbarung (EUV)

AG erteilt statt dessen eine arbeitgeberfinanzierte

Zusage

Steuer- und ggf. Sozialabgabenersparnis (über 2008 hinaus) durch Reduzierung

Gehalt und Aufhebung der EUV.

Arbeitsentgeltflexibilisierung (1)

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Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung

Arbeitsentgeltflexibilisierung (2)

Arbeitgeber

Nicht tarifgebunden tarifgebunden Gehaltsreduktion einvernehmlich möglich

gehaltsabhängige Leistungen (z. B. Krankengeld, Arbeitslosengeld I, inner- betriebliche Zuwendungen) werden ggf. reduziert

ggf. Absinken des Gehalts unter Versicherungspflichtgrenze für GKV

Unbedingt erforderlich: Vorherige Abklärung mit Sozialversicherungs- träger!

Reduktion des tariflichen Entgelts nur

im Rahmen der tarifvertraglichen

Regelungen zulässig (ggf. Lösung über

Haustarifvertrag); kein Raum für

individualvertragliche Abmachungen

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Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung

Arbeitsentgeltflexibilisierung (3)

Sozialversicherungsersparnis bei Aufhebung EUV*:

Beispiel: Mann, 30 Jahre, ledig, 30.000 € Jahresgehalt. Zahlen für 2007.

*Annahme: Entgeltumwandlungsbetrag wird ab 2009 voll sozialversicherungspflichtig; Änderungen durch Anpassung der Sozialversicherungsbeiträge möglich

Entgeltumwandlung jährlich 1.200,00 €

234,60 €

248,40 €

Sozialversicherung AG*

Sozialversicherung AN*

Ersparnis AN bei Aufhebung EUV*

234,60 €

248,40 €

Ersparnis AG bei Aufhebung EUV*

Hinzu kommt die Sozialversicherungs- und Steuerersparnis aufgrund der Reduktion des Gehaltes

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Vertriebs- und AG-Unterstützung

Rechtliche Dokumente und Informationen:

Merkblatt „Arbeitsentgeltflexibilisierung“

Musterzusagen

Muster für Betriebsvereinbarungen

Unterstützung durch FVB bei Anfrage an Sozialversicherungsträger

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Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung

AG erhöht Wochenarbeitszeit (in Arbeitsvertrag, per Betriebsvereinbarung) ohne Lohnausgleich

AG erteilt als Ausgleich eine arbeitgeberfinanzierte

Zusage

Alternative Lohngestaltung mit Steuer- und Sozialabgabenersparnis für AN und

AG

Erhöhung der Wochenarbeitszeit ohne Lohnausgleich aber Ausgleich in Form einer arbeitgeberfinanzierten bAV (1)

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Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung

Erhöhung der Wochenarbeitszeit ohne Lohnausgleich aber Ausgleich in

Form einer arbeitgeberfinanzierten bAV (2)

Arbeitgeber

Nicht tarifgebunden tarifgebunden Erhöhung Wochenarbeitszeit über Arbeitsvertrag/Betriebsvereinbarung

Erteilung der arbeitgeberfinanzierten Zusage

- unabhängig von der Erhöhung der Arbeitszeit (nur Zusage)

- verknüpft mit der Erhöhung der Arbeitszeit im Arbeitsvertrag/in der Betriebsvereinbarung

Wird Wochenarbeitszeit tarifvertraglich

erhöht, können lediglich die Tarif-

vertragsparteien einen „Lohnausgleich“

regeln (ggf. Lösung über Haustarif-

vertrag); kein Raum für individual-

vertragliche Abmachungen

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Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung

AG legt zu erreichenden Unternehmenserfolg/ individuelle Zielerreichung für AN fest

AG erteilt statt einer Barauszahlung in Form einer

Gratifikation/eines Bonus eine arbeitgeberfinanzierte

Zusage

Alternative Lohngestaltung mit Steuer- und Sozialabgabenersparnis für AN und

AG

Arbeitgeberfinanzierte bAV abhängig vom Unternehmenserfolg/ von der

individuellen Zielerreichung („Gratifikation“/“Bonus“ in Form der bAV)

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Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung

AG lässt bisherige freiwillige Sozialleistungen für die Zukunft entfallen

AG erteilt statt dessen eine arbeitgeberfinanzierte

Zusage

Alternative Lohngestaltung mit Steuer- und Sozialabgabenersparnis für AN und

AG

Arbeitgeberfinanzierte bAV als Surrogat für wegfallende freiwillige Sozialleistungen (z. B. Fahrtkostenzuschuss,Essensgeldzuschuss…) (1)

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Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung

Arbeitgeberfinanzierte bAV als Surrogat für wegfallende freiwillige Sozialleistungen (z. B. Fahrtkostenzuschuss, Essensgeldzuschuss…) (2)

Sozialleistung

Nicht über Tarifvertrag Über Tarifvertrag Anspruch auf Sozialleistung über Arbeitsvertrag/Betriebsvereinbarung

einvernehmliche Änderung Arbeitsvertrag (Verzichtserklärung ähnlich VL)

ablösende/abändernde Betriebsvereinbarung

Basiert Sozialleistung auf Tarifvertrag,

können lediglich die Tarifvertrags-

parteien die Ersetzung der Sozial-

leistung regeln (ggf. Lösung über

Haustarifvertrag); kein Raum für

individualvertragliche Abmachungen

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Vertriebs- und AG-Unterstützung

Rechtliche Dokumente und Informationen:

Musterzusagen

Muster Betriebsvereinbarungen

Unterstützung durch FVB mit entsprechenden Formulierungshilfen

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Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung

Umwidmung VL

bAV statt Gehaltserhöhung

Versorgungslohn statt Barlohn

Arbeitsentgeltflexibilisierung

Ausgleich für mehr Arbeit

bAV als Gratifikation/Bonus

bAV statt freiwilliger Sozialleistung

Entgeltumwandlung

Kombinationen in zahlreichen Formen möglich!

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Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung

Allgemeine Hinweise

Wahlmöglichkeit des AN zwischen Entgelt oder bAV führt ggf. eher zu

Umgehungstatbestand

Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz ist zu beachten (allen

Arbeitnehmern die Option anbieten oder Unterscheidung von Gruppen nach

sachlichen Gründen)

Bei verschlechternden Abänderungen Arbeitsvertrag (z. B. Verzicht auf

Sozialleistungen; Reduktion des Gehaltes) Zustimmung AN erforderlich

Bei abändernder/ablösender Betriebsvereinbarung rechtliche Zulässigkeit

abklären

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Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung

Allgemeine Hinweise

Sofortige vertragliche Unverfallbarkeit empfehlenswert; teilweise vertretene

Ansicht, dass dadurch Umgehungstatbestand nahe liegt, teilen wir nicht

Wahl des Durchführungsweges entsprechend individueller Situation des

Unternehmens

Für eine dauerhafte Sozialversicherungsfreiheit, muss Umgehungstatbestand vermieden werden

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Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung

Wichtige Hinweise

Geplante Änderung der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung der

Entgeltumwandlung ab 2009

Auswirkungen dieser Änderungen auf die zuvor genannten Konzepte noch

offen!

100%ige Rechtssicherheit nur durch Anfrage beim Sozialversicherungsträger

erreichbar!

Unterstützung durch die FVB

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