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Krankenhausforum der Ärztekammer Nordrhein 11.3.2002 Düsseldorf E inführung. Rudolf Henke MdL Vorsitzender der Kommission für Krankenhausplanung des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein. Stand 11.3.2002. - PowerPoint PPT Presentation
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Krankenhausforum der Ärztekammer Nordrhein
11.3.2002Düsseldorf
Einführung
Rudolf Henke MdLRudolf Henke MdLVorsitzender der Kommission für KrankenhausplanungVorsitzender der Kommission für Krankenhausplanung
des Vorstandes der Ärztekammer Nordrheindes Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein
Rudolf Henke MdL, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein
Stand 11.3.2002
Ende 2002 Verabschiedung der Eckwerte Ende 2002 Verabschiedung der Eckwerte nach Konsens im Landesausschuss für nach Konsens im Landesausschuss für KrankenhausplanungKrankenhausplanung
2002 Schwerpunktplanung durch MFJFG2002 Schwerpunktplanung durch MFJFG 2002 Regionalkonzepte nach § 16 KHG NRW2002 Regionalkonzepte nach § 16 KHG NRW Fallpauschalengesetz am 1.3.2002 im Fallpauschalengesetz am 1.3.2002 im
Bundesrat verabschiedetBundesrat verabschiedet Unsicherheit über weitere Gestaltung der Unsicherheit über weitere Gestaltung der
Gesundheitspolitik nach dem 22.9.2002Gesundheitspolitik nach dem 22.9.2002
Rudolf Henke MdL, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein
Zeitplan
2003 Fallpauschalensystem auf freiwilliger 2003 Fallpauschalensystem auf freiwilliger Basis; budgetneutralBasis; budgetneutral
2004 DRGs verpflichtend (Ausnahme: 2004 DRGs verpflichtend (Ausnahme: Psychiatrie, Psychosomatik, Psychotherapie)Psychiatrie, Psychosomatik, Psychotherapie)
2005 bis 2006 zweistufige Konvergenzphase2005 bis 2006 zweistufige Konvergenzphase 2007 Routinebetrieb; Festlegung 2007 Routinebetrieb; Festlegung
bundeseinheitlicher Festpreisebundeseinheitlicher Festpreise
Rudolf Henke MdL, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein
Gesetzliche Grundlagen zur Krankenhausfinanzierung
SGB VSGB V KHGKHG BundespflegesatzverordnungBundespflegesatzverordnung KrankenhausentgeltgesetzKrankenhausentgeltgesetz
Rudolf Henke MdL, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein
Geltungsbereich des FPG
Alle Krankenhäuser, für die die Alle Krankenhäuser, für die die Bundespflegesatzverordnung giltBundespflegesatzverordnung gilt
Ausgenommen:Ausgenommen: PsychiatriePsychiatrie Einrichtungen für Psychosomatik und Einrichtungen für Psychosomatik und
psychotherapeutische Medizinpsychotherapeutische Medizin
Rudolf Henke MdL, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein
Ablauf der Einführung
2003 optionale Einführung auf Verlangen des 2003 optionale Einführung auf Verlangen des KrankenhausesKrankenhauses
Dazu bis 31.10.2002 schriftliche Mitteilung an Dazu bis 31.10.2002 schriftliche Mitteilung an die Kassendie Kassen
Vorläufiger FallpauschalenkatalogVorläufiger Fallpauschalenkatalog Voraussetzung: 90 % des Umsatzvolumens Voraussetzung: 90 % des Umsatzvolumens
abgedeckt. Sonst Zustimmung der Kassen abgedeckt. Sonst Zustimmung der Kassen erforderlich.erforderlich.
2004 Verbindliche Einführung der G-DRG2004 Verbindliche Einführung der G-DRG
Rudolf Henke MdL, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein
Für beide Jahre gilt:
Kann eine Fallgruppe wegen zu geringer Kann eine Fallgruppe wegen zu geringer Fallzahlen bei den an der Kalkulation Fallzahlen bei den an der Kalkulation beteiligten Krankenhäusern nicht mit einem beteiligten Krankenhäusern nicht mit einem Relativgewicht bewertet werden, ist dies Relativgewicht bewertet werden, ist dies näherungsweise auf der Grundlage näherungsweise auf der Grundlage australischer Relativgewichte zu ermitteln und australischer Relativgewichte zu ermitteln und zu vereinbaren.zu vereinbaren.
In den Folgejahren Ersatz durch deutsche In den Folgejahren Ersatz durch deutsche NachkalkulationenNachkalkulationen
Rudolf Henke MdL, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein
Budgetauswirkung
2003/2004 Budgetneutralität2003/2004 Budgetneutralität 2005 erstmalige Festsetzung eines 2005 erstmalige Festsetzung eines
BasisfallwertesBasisfallwertes 2005 – 2007 schrittweise Angleichung des 2005 – 2007 schrittweise Angleichung des
krankenhausindividuellen Basisfallwertes und krankenhausindividuellen Basisfallwertes und des Erlösbudgets an den landesweit des Erlösbudgets an den landesweit geltenden Basisfallwert und das sich daraus geltenden Basisfallwert und das sich daraus ergebende DRG-Erlösvolumenergebende DRG-Erlösvolumen
2007 System frei geschaltet (aber unter 2007 System frei geschaltet (aber unter Beitragssatzstabilität!)Beitragssatzstabilität!)
Rudolf Henke MdL, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein
Begleitforschung (§ 17b Abs. 8 KHG)
Vertragsparteien führen Begleitforschung zu Vertragsparteien führen Begleitforschung zu den Auswirkungen durchden Auswirkungen durch
insbesondere zurinsbesondere zur Veränderung der VersorgungsstrukturenVeränderung der Versorgungsstrukturen Qualität der VersorgungQualität der Versorgung
auch zu denauch zu den Auswirkungen auf andere Auswirkungen auf andere
VersorgungsbereicheVersorgungsbereiche Art und Umfang von LeistungsverlagerungArt und Umfang von Leistungsverlagerung
Rudolf Henke MdL, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein
Mindestmengen (§ 137 Abs. 1 SGB V)
Die Vertragsparteien vereinbarenDie Vertragsparteien vereinbaren einen Katalog planbarer Leistungen mit einen Katalog planbarer Leistungen mit
besonderer Abhängigkeit der Qualität des besonderer Abhängigkeit der Qualität des Behandlungsergebnisses von der Menge Behandlungsergebnisses von der Menge der erbrachten Leistungender erbrachten Leistungen
Mindestmengen für die jeweiligen Mindestmengen für die jeweiligen Leistungen je Arzt oder KrankenhausLeistungen je Arzt oder Krankenhaus
AusnahmetatbeständeAusnahmetatbestände
Rudolf Henke MdL, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein
Konsequenzen Mindestmengenkatalog Werden die Mindestmengen voraussichtlich nicht Werden die Mindestmengen voraussichtlich nicht
erreicht, dürfen die Leistungen ab 2004 nicht erbracht erreicht, dürfen die Leistungen ab 2004 nicht erbracht werden.werden.
Ausnahme: Die Länder können aus dem Katalog Ausnahme: Die Länder können aus dem Katalog Leistungen bestimmen, bei denen die Anwendung Leistungen bestimmen, bei denen die Anwendung der Mindestmengenregelung eine flächendeckende der Mindestmengenregelung eine flächendeckende Versorgung gefährden könnte.Versorgung gefährden könnte.
Auf Antrag des Krankenhauses kann dann über die Auf Antrag des Krankenhauses kann dann über die Nichtanwendung der Mindestmengenregelung Nichtanwendung der Mindestmengenregelung entschieden werden.entschieden werden.
Rudolf Henke MdL, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein
Hochschulambulanzen Aus Polikliniken werden HochschulambulanzenAus Polikliniken werden Hochschulambulanzen Dazu gehören:Dazu gehören:
AmbulanzenAmbulanzen InstituteInstitute AbteilungenAbteilungen
Herausnahme aus der GesamtvergütungHerausnahme aus der Gesamtvergütung Anspruch auf Ermächtigung im erforderlichen Anspruch auf Ermächtigung im erforderlichen
Umfang für Forschung und LehreUmfang für Forschung und Lehre Vergütungsabschlag von 20 % gestrichenVergütungsabschlag von 20 % gestrichen
Rudolf Henke MdL, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein
Vorhalte- oder Sicherstellungszuschlag (§ 17 Abs. 1 KHG) Bundeseinheitliche Empfehlungen, „unter Bundeseinheitliche Empfehlungen, „unter
welchen Voraussetzungen der Tatbestand welchen Voraussetzungen der Tatbestand einer notwendigen Vorhaltung vorliegt und in einer notwendigen Vorhaltung vorliegt und in welchem Umfang grundsätzlich zusätzliche welchem Umfang grundsätzlich zusätzliche Zahlungen zu leisten sind“.Zahlungen zu leisten sind“.
Ergänzende oder abweichende Vorgaben Ergänzende oder abweichende Vorgaben durch die Länder sind möglich, „insbesondere durch die Länder sind möglich, „insbesondere um die Vorhaltung der für die Versorgung um die Vorhaltung der für die Versorgung notwendigen Leistungseinheiten zu notwendigen Leistungseinheiten zu gewährleisten“gewährleisten“
Rudolf Henke MdL, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein
Abrechnung
Krankenhausträger muss darauf hinwirken, Krankenhausträger muss darauf hinwirken, dassdass Fehlbelegungen verhindert werdenFehlbelegungen verhindert werden vorzeitige Entlassungen oder Verlegungen vorzeitige Entlassungen oder Verlegungen
aus ökonomischen Gründen unterbleibenaus ökonomischen Gründen unterbleiben die Abrechnung ordnungsgemäß erfolgtdie Abrechnung ordnungsgemäß erfolgt
MDK befugt zu Stichproben (nach vorheriger MDK befugt zu Stichproben (nach vorheriger Anmeldung werktags von 8.00 Uhr bis 18.00 Anmeldung werktags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr)Uhr)
Rudolf Henke MdL, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein
Gesondert berechenbare Leistungen
Bis 31.12.2004 keine ÄnderungBis 31.12.2004 keine Änderung Ab 1.1.2005 inhaltlich keine wesentliche Ab 1.1.2005 inhaltlich keine wesentliche
ÄnderungÄnderung D.h. die ärztliche Liquidationskette wird D.h. die ärztliche Liquidationskette wird
nicht gekapptnicht gekappt Ab 2007 neue Beschlussfassung Ab 2007 neue Beschlussfassung
angekündigt (pauschalierter Zuschlag angekündigt (pauschalierter Zuschlag statt Liquidationsrecht?)statt Liquidationsrecht?)
Rudolf Henke MdL, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein
0,2 statt 1,0 % Budgetzuschlag
„„Voraussetzung ist, dass das Krankenhaus Voraussetzung ist, dass das Krankenhaus nachweist, dass auf Grund einer schriftlichen nachweist, dass auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung mit der Vereinbarung mit der Arbeitnehmervertretung, die eine Arbeitnehmervertretung, die eine Verbesserung der Arbeitszeitbedingungen Verbesserung der Arbeitszeitbedingungen zum Gegenstand hat, zusätzliche zum Gegenstand hat, zusätzliche Personalkosten zur Einhaltung der Personalkosten zur Einhaltung der Regelungen des Arbeitszeitrechts zu Regelungen des Arbeitszeitrechts zu finanzieren sind.“finanzieren sind.“
Rudolf Henke MdL, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein
Budgetierung
Die Vertragsparteien vereinbaren jährlich Die Vertragsparteien vereinbaren jährlich einen landesweit geltenden Basisfallwert für einen landesweit geltenden Basisfallwert für das folgende Kalenderjahrdas folgende Kalenderjahr
Für 2005 ist der Wert so festzusetzen, dass Für 2005 ist der Wert so festzusetzen, dass Beitragserhöhungen ausgeschlossen werden, Beitragserhöhungen ausgeschlossen werden, „es sei denn, die notwendige medizinische „es sei denn, die notwendige medizinische Versorgung ist auch nach Ausschöpfen von Versorgung ist auch nach Ausschöpfen von Wirtschaftlichkeitsreserven ohne Wirtschaftlichkeitsreserven ohne Beitragssatzerhöhungen nicht zu Beitragssatzerhöhungen nicht zu gewährleisten“.gewährleisten“.
Rudolf Henke MdL, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein
Nach 2005 besonders zu berücksichtigen
Voraussichtliche allgemeine Voraussichtliche allgemeine KostenentwicklungenKostenentwicklungen
Allgemeine Kostendegression bei Allgemeine Kostendegression bei FallzahlsteigerungenFallzahlsteigerungen
Zusätzliche Fälle sind absenkend zu Zusätzliche Fälle sind absenkend zu berücksichtigenberücksichtigen
Auch Sicherstellungs-/Versorgungszuschläge Auch Sicherstellungs-/Versorgungszuschläge sind absenkend zu berücksichtigensind absenkend zu berücksichtigen
Rudolf Henke MdL, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein
Voraussetzungen zum Einstieg
Leistungsdefinitionen (Übertragung des Leistungsdefinitionen (Übertragung des australischen Katalogs auf deutsche australischen Katalogs auf deutsche Verhältnisse)Verhältnisse)
Bestimmung der Relativgewichte Bestimmung der Relativgewichte (Arbeiten erst Anfang 2002 begonnen)(Arbeiten erst Anfang 2002 begonnen)
Ergänzende Abrechnungsgrundlagen Ergänzende Abrechnungsgrundlagen für die wegen geringer Anzahl noch für die wegen geringer Anzahl noch nicht kalkulierbaren Leistungennicht kalkulierbaren Leistungen
Rudolf Henke MdL, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein
Weiterer Klärungsbedarf
Abrechnungsregeln für besonders Abrechnungsregeln für besonders aufwändige bzw. kaum standardisierbare aufwändige bzw. kaum standardisierbare Leistungen (Krebs, chronische Krankheiten, Leistungen (Krebs, chronische Krankheiten, Rehabilitation)Rehabilitation)
Mindestmengen bei planbaren LeistungenMindestmengen bei planbaren Leistungen Empfehlungen zu bundeseinheitlichen Empfehlungen zu bundeseinheitlichen
Maßstäben zum sogenannten Maßstäben zum sogenannten SicherstellungszuschlagSicherstellungszuschlag
ArbeitszeitaspekteArbeitszeitaspekte
Rudolf Henke MdL, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein
Konsequenzen
Morbiditätsrisiko voll auf die Krankenhäuser Morbiditätsrisiko voll auf die Krankenhäuser überwälztüberwälzt
Kollektivhaftung aller Häuser für Kollektivhaftung aller Häuser für Besonderheiten einzelner HäuserBesonderheiten einzelner Häuser
Zementierung einer de-facto-Budgetierung im Zementierung einer de-facto-Budgetierung im KrankenhaussektorKrankenhaussektor
DRGs werden zum verwaltungsaufwändigen DRGs werden zum verwaltungsaufwändigen bloßen Verteilungsinstrumentbloßen Verteilungsinstrument
Rudolf Henke MdL, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein
FPG = Für Patienten gefährlich?
Kleinere Kliniken sind gefährdet, Kleinere Kliniken sind gefährdet, dadurch Verlust flächendeckender dadurch Verlust flächendeckender Versorgung?Versorgung?
(Zu?) frühe Entlassung, um (Zu?) frühe Entlassung, um Verweildauer zu senken und Fallzahl zu Verweildauer zu senken und Fallzahl zu steigern?steigern?
Ärztliche Leistungen nach DRG-Ärztliche Leistungen nach DRG-Relevanz statt nach Bedarf?Relevanz statt nach Bedarf?
Rudolf Henke MdL, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein
Arbeit am Computer statt am Krankenbett ICD10-DiagnosenICD10-Diagnosen OPS-301-ProzedurenOPS-301-Prozeduren 12 bis 20 Minuten Dokumentationsaufwand 12 bis 20 Minuten Dokumentationsaufwand
pro Fall (bei guter Erfahrung)pro Fall (bei guter Erfahrung) Bei 16 Mio. Fällen bedeuten 20 Minuten pro Bei 16 Mio. Fällen bedeuten 20 Minuten pro
Behandlungsfall 14.611 Stunden pro Tag, Behandlungsfall 14.611 Stunden pro Tag, d.h. über 1800 8-Stunden Taged.h. über 1800 8-Stunden Tage
5 bis 6 Mio. Überstunden pro Jahr!5 bis 6 Mio. Überstunden pro Jahr!
Rudolf Henke MdL, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein
Themen am Runden Tisch
Planung/KontrahierungPlanung/Kontrahierung KrankenhausfinanzierungKrankenhausfinanzierung Ambulante Leistungen im Ambulante Leistungen im
Krankenhaus/VerzahnungKrankenhaus/Verzahnung Weiterbildung AllgemeinmedizinWeiterbildung Allgemeinmedizin Innere Strukturen/PatientenrechteInnere Strukturen/Patientenrechte HochschulmedizinHochschulmedizin
Rudolf Henke MdL, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein
Planung/Kontrahierung
Krankenhausplanung als Krankenhausplanung als RahmenplanungRahmenplanung
Vertragskrankenhäuser statt Vertragskrankenhäuser statt PlankrankenhäuserPlankrankenhäuser
Qualitätsgesicherte Qualitätsgesicherte Leistungserbringung als wesentliches Leistungserbringung als wesentliches Auswahlkriterium für Zulassung und Auswahlkriterium für Zulassung und Kündigung von KrankenhäusernKündigung von Krankenhäusern
Rudolf Henke MdL, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein
Krankenhausfinanzierung
Schrittweise Einführung monistischer Schrittweise Einführung monistischer FinanzierungFinanzierung
Investive Rolle der Krankenkassen?Investive Rolle der Krankenkassen? Ausbildungsfinanzierung anders Ausbildungsfinanzierung anders
finanzieren als über das finanzieren als über das KrankenhausfinanzierungsgesetzKrankenhausfinanzierungsgesetz
Rudolf Henke MdL, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein
Ambulante Leistungen/Verzahnung Öffnung der Krankenhäuser zur Erbringung Öffnung der Krankenhäuser zur Erbringung
ambulanter Leistungenambulanter Leistungen im SGB Vim SGB V Im Rahmen integrierter VersorgungIm Rahmen integrierter Versorgung SachgerechtSachgerecht
Fristenverlängerung vor- und nachstationäre Fristenverlängerung vor- und nachstationäre Behandlung durch zweiseitige Behandlung durch zweiseitige VereinbarungenVereinbarungen auch auf Bundesebene?auch auf Bundesebene?
Rudolf Henke MdL, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein
Weitere Themen
Mehr Weiterbildung AllgemeinmedizinMehr Weiterbildung Allgemeinmedizin Rolle innerer Strukturen für Effektivität und Rolle innerer Strukturen für Effektivität und
EffizienzEffizienz PatientenrechtePatientenrechte
unabhängiges Beschwerdemanagementunabhängiges Beschwerdemanagement PatientenberatungsstellenPatientenberatungsstellen
Grundsätzliche Übereinstimmung der Regeln Grundsätzliche Übereinstimmung der Regeln für Uni-Kliniken/Maximalversorgungfür Uni-Kliniken/Maximalversorgung