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NATUR IN HESSEN HESSISCHES MINISTERIUM DES INNERN UND FÜR LANDWIRTSCHAFT, FORSTEN UND NATURSCHUTZ Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens

Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens

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Page 1: Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens

NATURIN HESSEN

HESSISCHES MINISTERIUM DES INNERN UND FÜR LANDWIRTSCHAFT, FORSTEN UND NATURSCHUTZ

Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens

Page 2: Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens
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Rote Liste der Säugetiere, Reptilien undAmphibien Hessens

Page 4: Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens

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Page 5: Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens

Übersicht

Definition der Gefährdungskategoriensowie der sonstigen Kategorien ..........................................................4

Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens Teilwerk I, Säugetiere ..........................................................................7

1. Einleitung..........................................................................................8

2. Veränderungen seit 1992 ................................................................. 9

3. Gefährdungsursachen .....................................................................11

4. Schutzmaßnahmen .........................................................................12

5. Standardartenliste ...........................................................................13

6. Gefährdungsliste .............................................................................17

Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens Teilwerk II, Reptilien ...........................................................................23

1. Einleitung........................................................................................24

2. Veränderungen gegenüber der vorherigen Auflage ........................24

3. Gefährdungsursachen .....................................................................25

4. Schutzmaßnahmen .........................................................................29

5. Gefährdungskategorien...................................................................31

6. Standardartenliste ...........................................................................32

7. Gefährdungsliste .............................................................................33

8. Gefährdungstabelle.........................................................................35

9. Literatur ..........................................................................................35

Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens Teilwerk III, Amphibien ......................................................................37

1. Einleitung........................................................................................40

2. Veränderungen gegenüber der vorherigen Auflage ........................41

3. Gefährdungsursachen .....................................................................42

4. Schutzmaßnahmen .........................................................................45

5. Standardartenliste ...........................................................................48

6. Gefährdungsliste .............................................................................50

7. Gefährdungstabelle.........................................................................51

8. Literatur ..........................................................................................53

Übersicht

3

Page 6: Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens

4Sie ist seit jeher selten und

durch laufende menschliche Ein-wirkungen sehr stark bedroht.

Die für das Überleben der Artnotwendige minimale kritische Po-pulationsgröße ist erreicht oderunterschritten.

Ein Aussterben kann nur durchsofortige Beseitigung der Gefähr-dungsursachen oder wirksameHilfsmaßnahmen für die Restbe-stände dieser Arten verhindertwerden.

2 Stark gefährdet

Arten, die erheblich zurück-gegangen oder durch laufendebzw. absehbare menschliche Ein-wirkungen erheblich bedroht sind.

Eines der folgenden Kriterienmuß zusätzlich erfüllt sein:

Die Art ist in großen Teilen desfrüher von ihr besiedelten Gebie-tes bereits verschwunden.

Sie ist sehr selten bis selten.

Sie ist noch mäßig häufig, abersehr stark bedroht.

Die Vielfalt der von ihr besiedel-ten Standorte bzw. Lebensräumeist im Vergleich zu früher weitge-hend eingeschränkt.

Besteht die Bedrohung nur inabsehbaren menschlichen Einwir-kungen, muß die Art zumindest

Definition der Gefährdungs-kategorien sowie der sonsti-gen Kategorien

Die folgenden Definitionen geltenfürTeil I: SäugetiereTeil II: ReptilienTeil III: Amphibien

0 Ausgestorben oderverschollen

Arten, die in Hessen verschwun-den sind (keine wildlebenden Po-pulationen mehr bekannt).

Ihre Populationen sind

nachweisbar ausgestorben, aus-gerottet oder

verschollen (es besteht der be-gründete Verdacht, daß ihre Popu-lationen erloschen sind).

1 Vom Aussterben bedroht

Arten, die so schwerwiegendbedroht sind, daß sie voraus-sichtlich aussterben, wenn die Ge-fährdungsursachen fortbestehen.

Eines der folgenden Kriterienmuß erfüllt sein:

Die Art ist so erheblich zurück-gegangen, daß sie nur noch seltenist. Ihre Restbestände sind starkbedroht.

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gori

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Kat

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Page 7: Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens

5selten sein. Wird die Gefährdungder Art nicht abgewendet, rücktsie voraussichtlich in die Kategorie„vom Aussterben bedroht“ auf.

3 Gefährdet

Arten, die merklich zurückge-gangen oder durch laufende bzw.absehbare menschliche Einwirkun-gen bedroht sind.

Eines der folgenden Kriterienmuß zusätzlich erfüllt sein:

Die Art ist in großen Teilen desfrüher von ihr besiedelten Gebie-tes bereits sehr selten.

Sie ist selten bis mäßig häufig.

Sie ist noch häufig, aber starkbedroht.

Die Vielfalt der von ihr besiedel-ten Standorte bzw. Lebensräumeist im Vergleich zu früher einge-schränkt.

Besteht die Bedrohung nur inabsehbaren menschlichen Einwir-kungen, muß die Art zumindestselten sein. Wird die Gefährdungder Art nicht abgewendet, kannsie in die Kategorie „stark gefähr-det“ aufrücken.

G Gefährdung anzunehmen

Arten, die sehr wahrscheinlichgefährdet sind. Mangels Informa-tionen ist die exakte Einstufungder Art nicht möglich.

Einzelne Untersuchungen lasseneine Gefährdung vermuten.

Die Informationen reichen aberfür eine Einstufung in die Katego-rien 1 - 3 nicht aus.

Ihre taxonomische Umgrenzungist allgemein akzeptiert.

R Extrem selten (von rarus, rare)

Seit jeher seltene Arten.

Es ist kein merklicher Rückgangbzw. keine Gefährdung feststellbarund

sie können aufgrund ihrer Sel-tenheit durch unvorhersehbaremenschliche Einwirkungen schlag-artig ausgerottet oder erheblichdezimiert werden.

V Vorwarnliste, zurückge-hende Art

Arten, die merklich zurückge-gangen sind, aber aktuell nochnicht gefährdet sind.

Eines der folgenden Kriterienmuß zusätzlich erfüllt sein:

Die Art ist in großen Teilen desfrüher von ihr besiedelten Gebie-tes bereits selten geworden.

Page 8: Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens

! In besonderem Maße verantwortlich

Arten, deren Aussterben in Hes-sen gravierende Folgen für die Po-pulation in Deutschland hätte.

– Dezeit nicht als gefährdetangesehen

6Die Art ist noch häufig bis

mäßig häufig, aber an seltenerwerdende Lebensräume gebun-den.

Die Art ist noch häufig, die Viel-falt der von ihr besiedelten Le-bensräume ist im Vergleich zu frü-her eingeschränkt.

Bei Fortbestehen der bestands-reduzierenden menschlichen Ein-wirkungen ist in naher Zukunfteine Einstufung in die Kategorie„gefährdet“ wahrscheinlich.

D Daten zu Verbreitung, Bio-logie und Gefährdung mangel-haft

Arten werden mit „D“ gekenn-zeichnet, wenn sie

bisher oft übersehen bzw. imGelände nicht unterschieden wur-den oder

erst in jüngster Zeit taxono-misch untersucht wurden (es lie-gen noch zu wenige Angabenüber Verbreitung, Biologie undGefährdung vor) oder

taxonomisch kritisch sind (dietaxonomische Abgrenzung ist un-geklärt).

Page 9: Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens

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Rote Liste der Säugetiere, Reptilien undAmphibien Hessens

Teilwerk I, SäugetiereBearbeitet vonD. KOCK und K. KUGELSCHAFTER

Forschungsinstitut Senckenberg, Frankfurt a.M. und AK Wildbiologie an der Justus-Liebig-Universität Gießen e.V.

3.Fassung, Stand: Juli 1995

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1. E

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g

8bereits deutlich von der vorher-gehenden unterschieden. Für dieÜberarbeitungen ist das For-schungsinstitut Senckenberg, Frank-furt a.M., als federführende Stellevorgesehen. Alle säugetierkundlichinteressierten Personen und Insti-tutionen, denen die Mannigfaltig-keit der heimischen Fauna und ins-besondere der Säugetier-Fauna einAnliegen ist, werden um Mithilfeund sachdienliche Informationengebeten.

Die Zuordnung der Arten zueinzelnen Gefährdungsstufen be-ruht im wesentlichen auf Schät-zungen der Populationsentwick-lungen. Die vom Bundesamt fürNaturschutz im Juli 1994 neu de-finierten Gefährdungskategorien fürPflanzen und Tiere werden für dieSäugetiere in Hessen weitgehendübernommen.

1. Einleitung

Da das Land Hessen in seinenheutigen politischen Grenzen erstnach dem Zweiten Weltkrieg ge-bildet wurde und ältere Säugetier-listen nur Teile des heutigen Bun-deslandes berücksichtigen, konntenicht auf eine Gesamt-Artenlistedes Landes Hessen zurückgegrif-fen werden. Eine solche wurde alsGrundlage für die Rote Liste 1980zum ersten Mal erarbeitet. Keineder in Hessen lebenden Säuge-tierarten ist in ihrer Verbreitungauf dieses Bundesland beschränkt.In Hessen kommen 75 Säugetier-arten vor, 101 in der Bundesrepu-blik Deutschland.

Es ist notwendig, die Rote Listelaufend zu überarbeiten. Die Ein-ordnung in Gefährdungs-Katego-rien ist in der vorliegenden Liste

Page 11: Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens

92. Veränderungen seit 1992

Die Kategorie „Ausgestorben“hat sich um die Kleine Hufeisen-nase, Rhinolophus hipposideros,vergrößert. – Die Kategorie „1“hat sich um diese Art verringert.Der wieder eingeführte Biber,Castor fiber, ist aus der Stufe „1“in die Kategorie „V“ aufgerückt;es ist die einzige Säugerart, für dieeine Verbesserung ihres Status an-gegeben werden kann.

Die Kategorie „2“ ist im Um-fang gleich geblieben. Die Kate-gorie „3“ hat sich um vier Artenvergrößert: hinzugekommen sindFeldhamster, Cricetus cricetus, Feld-

2. Veränderungen seit 1992

Diese neue Listung kann nichtdarüber hinwegtäuschen, daß Kennt-nisse über Säugetiere, besondersKleinsäuger gering sind, ausge-nommen eine Anzahl von Fleder-maus-Arten und die Mehrzahl derjagdlich relevanten Arten.

Die Uniformierung der Land-schaft reduziert die Nischenvielfalt,von der die Mehrzahl der Säuge-tiere betroffen wurde. Einige weni-ge anpassungsfähige „Kulturfol-ger“ profitieren von dieser Verein-fachung mit Populationsanstieg.

hase, Lepus europaeus, Zwerg-maus, Micromys minutus undZwergfledermaus, Pipistrellus pipi-strellus.

Aus der ehemaligen Stufe „4“sind drei Arten (Feldhase, Lepuseuropaeus; Zwergmaus, Micromysminutus und Zwergfledermaus, P.pipistrellus) heute stärker bedrohtund in die Kategorie „3“ aufge-nommen worden. Die modernenGruppierungen „G“ und „D“ ent-sprechen weitgehend der ehe-maligen Kategorie „4“ (aus derjetzt drei Arten umgestuft wurden)und haben vier Arten der Mar-

Gef.-Kat. 0 1 2 3 4 = G und D V (I) Summe

1992 9 5 14 2 9 – – – (–) 39

in % 23 13 36 5 23 100

1995 10 3 14 6 – 4 6 1 (2) 44

in % 23 7 32 13,5 9 13,5 2 100

Page 12: Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens

10derartigen aufnehmen müssen(Baummarder, Martes martes; Her-melin, Mustela erminea; Maus-wiesel, Mustela nivalis und Iltis,Mustela putorius).

Insgesamt ist der Anteil der inHessen in eine der Gefährdungs-kategorien eingestuften Säugetier-arten um 13% angestiegen. DieseBilanz ist keinesfalls eine Bestäti-gung für den Erfolg laufenderSchutzbemühungen, sondern er-fordert ernsthafte Anstrengungenim Biotop- und Artenschutz miteiner nachvollziehbaren Erfolgs-kontrolle.

Page 13: Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens

113. Gefährdungsursachen

3.1 Fledermäuse(Chiroptera)

Gravierender Bestandsrückgangin den 50er und 60er Jahren, teil-weise bis zum Verschwinden ein-zelner Arten. Gründe: Vernichtunggeeigneter Sommer- und Winter-quartiere, bzw. Beeinträchtigungder Qualität durch störende Nut-zung und chemische Behandlung(Holzkonservierung von Dächernusw.), Abholzung oder Verfall vonalten, geeigneten Bäumen u.ä.;moderne Architektur bietet ge-ringere Quartier-Vielfalt und ge-ringe Quartierzahl (aber: Verwen-dung von „Fledermaus-Steinen-und Ziegeln“ gemäß der Neufas-sung der Technischen Wohnungs-baurichtlinie (TW - BR 1993), bzw.schafft weitere Gefahrenquellen,z.B. Bewetterungs- und Versor-gungsschächte; Nahrungsmangeldurch Insektizide und Herbizideu.ä.; umfassende Meliorationenoder Ausräumung von ursprüng-lichen Biotopen. Rückgang derArtenvielfalt und Menge im Nah-rungsangebot. – Der einzige Feindder Fledermäuse ist der Mensch!

3. Gefährdungs-ursachen

Das Aussterben und der Arten-und Bestandsrückgang einheimi-scher Säugetierarten sind heuti-gentags vor allem auf Vernichtunggeeigneter Lebensräume zurück-zuführen (s. auch Anmerkung zuChiroptera – Fledermäuse) sowieurbane und industrielle Nutzungvon Gelände, Verkehr, „Schäd-lings“-Bekämpfung in unsachge-mäßer Form und industrielle Schad-stoffbelastung, manche landwirt-schaftlichen Maßnahmen, Wasser-,Teich- und Waldwirtschaft in bio-logisch falscher Weise, leider auchnoch direkte Verfolgung der ge-fährdeten, größeren Säugetier-Arten, Tourismus und Erholung innaturschädigender Form u.a.m.

Page 14: Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens

124. Schutzmaßnahmen

Der weitere Rückgang und dasAussterben von Säugetierartenkann hauptsächlich durch Biotop-schutz und durch den Schutz vonPopulationen (besonders Fleder-mäuse!) wirksam aufgehalten wer-den. Die vergleichsweise großeMobilität (erdgebunden bis flie-gend), die vielfältigen Ernährungs-ansprüche (von Herbivoren bisKonsumenten höherer Ordnung)und Anforderungen an geeigneteFortpflanzungsstandorte erfordernfür Säugetiere den Schutz mög-lichst großer, zusammenhängen-der Gebiete. Spezielle Arten-schutzprogramme wären im Ein-zelfalle wünschenswert, könnenaber nicht darüber hinwegtäu-schen, daß wirksamer Säugetier-schutz nur durch Ressourcen-Schutz erreichbar ist.

4. S

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Page 15: Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens

5. Standardartenliste der Säugetiere (M

amm

alia) Hessens

13

Wissenschaftlicher Gef. Deutscher NameName grad

Apodemus agrarius G BrandmausApodemus flavicollis - GelbhalsmausApodemus sylvaticus - WaldmausArvicola terrestris - SchermausBarbastella barbastellus 1 MopsfledermausCanis lupus 0 Wolf (bis Mitte 19.Jh.)Capreolus capreolus - RehCastor fiber V Biber

e Cervus dama - DamhirschCervus elaphus - RothirschClethrionomys glareolus - RötelmausCricetus cricetus 3 FeldhamsterCrocidura leucodon 2 FeldspitzmausCrocidura russula D Hausspitzmaus

xN Crocidura suaveolens - GartenspitzmausEliomys quercinus - GartenschläferEptesicus nilssoni 1 NordfledermausEptesicus serotinus 2 BreitflügelfledermausErinaceus europaeus D IgelFelis silvestris 2 WildkatzeGlis glis - Siebenschläfer

x = siehe zusätzliche Anmerkung.

e = eingeführte (ausgewilderte) Art (3 Arten ); heimisch.

v = verwilderte Art (1 Art); heimisch.

n = verwilderte Art (3 Arten); nicht heimisch.

N = in Hessen nicht nachgewiesen,aber Vorkommen nicht auszuschließen (2 Arten).

5. Standardartenliste derSäugetiere (Mammalia)Hessens in alphabetischerReihenfolge mit Gefähr-dungsgraden

Page 16: Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens

14

Wissenschaftlicher Gef. Deutscher NameName grad

Lepus europaeus 3 FeldhaseLutra lutra 0 FischotterLynx lynx 0 LuchsMartes foina - SteinmarderMartes martes G BaummarderMeles meles - DachsMicromys minutus 3 ZwergmausMicrotus agrestis - ErdmausMicrotus arvalis - FeldmausMiniopterus schreibersi 0 LangflügelfledermausMus (musculus) domesticus - HausmausMuscardinus avellanarius D HaselmausMustela (Lutreola) lutreola 0 Wildnerz (bis ?)

xn Mustela (Lutreola) vison - MinkMustela (Mustela) erminea D HermelinMustela (Mustela) nivalis D MauswieselMustela (Putorius) putorius D IltisMyocastor coypus - NutriaMyotis (Leuconoe) dasycneme 0 TeichfledermausMyotis (Leuconoe) daubentoni 3 WasserfledermausMyotis (Myotis) bechsteini 2 BechsteinfledermausMyotis (Myotis) myotis 2 Großes MausohrMyotis (Myotis) nattereri 2 FransenfledermausMyotis (Selysius) brandti 2 Große Bartfledermaus

xN Myotis (Selysius) emarginatus - WimperfledermausMyotis (Selysius) mystacinus 2 Kleine BartfledermausNeomys anomalus 2 SumpfspitzmausNeomys fodiens G WasserspitzmausNyctalus leisleri 2 Kleiner AbendseglerNyctalus noctula 3 Großer Abendsegler

xn Nyctereutes procyonoides - Marderhundxv Ondatra zibethicus - Bisamratte

Oryctolagus cuniculus - Wildkaninchen

Page 17: Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens

Wissenschaftlicher Gef. Deutscher NameName grad

e Ovis ammon f. musimon - MufflonPipistrellus nathusii 2 RauhhautfledermausPipistrellus pipistrellus 3 ZwergfledermausPitymys subterraneus G Kurzohr-(Kleinäugige)

WühlmausPlecotus auritus 2 Braunes LangohrPlecotus austriacus 2 Graues Langohr

e Procyon lotor - WaschbärRattus norvegicus - WanderratteRattus rattus 0 HausratteRhinolophus ferrumequinum 0 Große HufeisennaseRhinolophus hipposideros 0 Kleine HufeisennaseSciurus vulgaris - EichhörnchenSorex alpinus 1 AlpenspitzmausSorex araneus - WaldspitzmausSorex coronatus - SchabrackenspitzmausSorex minutus - ZwergspitzmausSus scrofa - WildschweinTalpa europaea - MaulwurfUrsus arctos 0 Braunbär (bis 1678)Vespertilio murinus 2 ZweifarbfledermausVulpes vulpes - Rotfuchs

15

Page 18: Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens

16Folgende Arten sind im Bun-desland Hessen nicht nach-gewiesen, ihr Vorkommmenist jedoch nicht auszu-schließen:

Soricidae - Spitzmäuse

Crocidura suaveolens - Garten-spitzmaus:

Bisher westlichste Verbreitungs-grenze der Art im Taubertal, daherin entsprechenden Biotopen auchin Hessen zu erwarten.

Vespertilionidae - Glattnasen

Myotis (Myotis) emarginatus -Wimperfledermaus:

Ein Nachweis 1859 im „Nassaui-schen“ (ohne Fundort) und vor1902 unmittelbar an der hessi-schen Landesgrenze bei Aschaf-fenburg lassen ein früheres Vor-kommen nicht völlig ausschließen.

Anmerkungen zur Standard-artenliste:

Myocastor coypus - Nutria:Heimat S-Amerika. Keine Daten

über Lokalpopulationen aus letzterZeit bekannt.

Mustela (Lutreola) vison - Mink:Heimat Nordamerika. Nicht be-

legt ist, ob derzeitig Populationenvon aus Zuchten entwichener oderentlassener Tiere existieren.

Ondatra zibethicus - Bisam:Heimat Nordamerika; seit 1905

in Europa. Hat sein Nahrungs-pektrum ausgehend vom Pflanzen-fresser erweitert.

Nyctereutes procyonoides - Mar-derhund:

Heimat Ostasien; eingeführt inO-Europa, von dort Ausbreitungnach Westen. Aufgrund bisherigerErkenntnisse nicht heimisch imSinne von 20a (Abs.4) BNatSchG.

Page 19: Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens

6. Gefährdungsliste

17

Arten Gefährdung

1 Apodemus agrarius G Brandmaus

2 Barbastella barbastellus 1 Mopsfledermaus

3 Canis lupus 0 Wolf (bis Mitt 19.Jh.)

4 Castor fiber V Biber

5 Cricetus cricetus 3 Feldhamster

6 Crocidura leucodon 2 Feldspitzmaus

Crocidura russula D Hausspitzmaus

7 Eptesicus nilssoni 1 Nordfledermaus

8 Eptesicus serotinus 2 Breitflügelfledermaus

Erinaceus europaeus D Igel

Felis silvestris 2 Wildkatze

9 Lepus europaeus 3 Feldhase

10 Lutra lutra 0 Fischotter

Lynx lynx 0 Luchs

11 Martes martes G Baummarder

12 Micromys minutus 3 Zwergmaus

13 Miniopterus schreibersi 0 Langflügelfledermaus

Muscardinus avellanarius D Haselmaus

Mustela (Lutreola) lutreola 0 Wildnerz (bis ?)

14 Mustela (Mustela) erminea D Hermelin

15 Mustela (Mustela) nivalis D Mauswiesel

16 Mustela (Putorius) putorius D Iltis

17 Myotis (Leuconoe) dasycneme 0 Teichfledermaus

18 Myotis (Leuconoe) daubentoni 3 Wasserfledermaus

Myotis (Myotis) bechsteini 2 Bechsteinfledermaus

19 Myotis (Myotis) myotis 2 Großes Mausohr

Myotis (Myotis) nattereri 2 Fransenfledermaus

20 Myotis (Selysius) brandti 2 Große Bartfledermaus

Myotis (Selysius) mystacinus 2 Kleine Bartfledermaus

6. Gefährdungsliste

Page 20: Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens

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Arten Gefährdung

21 Neomys anomalus 2 Sumpfspitzmaus

22 Neomys fodiens G Wasserspitzmaus

23 Nyctalus leisleri 2 Kleiner Abendsegler

24 Nyctalus noctula 3 Großer Abendsegler

25 Pipistrellus nathusii 2 Rauhhautfledemaus

Pipistrellus pipistrellus 3 Zwergfledermaus

26 Pitymys subterraneus G Kurzohr- (Kleinäugige) Wühlmaus

Plecotus auritus 2 Braunes Langohr

Plecotus austriacus 2 Graues Langohr

27 Rattus rattus 0 Hausratte

28 Rhinolophus ferrumequinum 0 Große Hufeisennase

29 Rhinolophus hipposideros 0 Kleine Hufeisennase

30 Sorex alpinus 1 Alpenspitzmaus

Ursus arctos 0 Braunbär (bis 1678)

31 Vespertilio murinus 2 Zweifarbfledermaus

Page 21: Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens

196 Crocidura leucodon - Feldspitz-maus:

Auffälliger Bestandsrückgang inden letzten 25 Jahren (Gewölle-Untersuchungen), dessen Ursachenicht eindeutig ist.

7 Eptesicus nilssoni - Nordfleder-maus:

In Hessen 120 Jahre verschollen,aber seit 1983 4 Nachweise (außerDetektornachweise).

8 Eptesicus serotinus - Breitflügel-fledermaus:

Natürlicherweise selten in Hes-sen, neuzeitlich etwa 6 Sommer-kolonien bekannt.

9 Lepus europaeus - Feldhase:Rasch ablaufendes und groß-

flächiges Bewirtschaften (Vollme-chanisierung) der Feldflur bedingtgroße, direkte Populationsverlusteund zyklische Nahrungsengpässe.

10 Lutra lutra - Fischotter:1989 soll die Art vereinzelt in N-

Hessen wieder aufgetreten sein.

11 Martes martes - Baummarder:Seit Anfang der 70er Jahre

durchgehend sehr geringe Jagd-strecken (150-250 Tiere); möglicheRaumkonkurrenz mit ausgesetz-tem Waschbär nicht untersucht.

Anmerkungen zu den Arten,die mit einer Nummer ge-kennzeichnet sind:

1 Apodemus agrarius - Brand-maus:

Randvorkommen, Verbreitungs-grenze der Art in Ost-Hessen mitder südwestlichen Unterart A.agrarius henrici.

2 Barbastella barbastellus - Mops-fledermaus:

Nur noch Einzeltiere in Hessen,meist im Winterquartier.

3 Canis lupus - Wolf:Wanderfähige Art; ein 1994 bis

Hessen vorgedrungenes Exemplarbleibt ohne Einfluß auf die Einstu-fung.

4 Castor fiber - Biber:Natürliches Vorkommen 1830 er-

loschen; ausgehend von einer1987 ausgewilderten Gruppe derUnterart C. fiber albicus, wird fort-schreitend das Einzugsgebiet derKinzig und Sinn zwar besiedelt, dieverfügbaren Biotope sind aberräumlich eingeschränkt.

5 Cricetus cricetus - Feldhamster:Das hessische Vorkommen ge-

hört zu einem disjunkten Areal.Moderne Ackerbewirtschaftungschränkt Nahrungsgrundlage (Vor-ratshaltung) ein.

Page 22: Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens

20

17 Myotis (Leuconoe) dasycneme -Teichfledermaus:

In Hessen (Wintergast) seit 1863nicht mehr nachgewiesen.

18 Myotis (Leuconoe) daubentoni -Wasserfledermaus:

Seit 1975 Zunahme der Feststel-lungen, seit Anfang der 90er Jahreauch Fortpflanzungsnachweise.

19 Myotis (Myotis) myotis - Großes Mausohr:

Der Bestandsrückgang endetemöglicherweise um 1980, in Win-terquartieren wird eine leichte Zu-nahme beobachtet (auf maximal20 % des Nachkriegsbestandes).

20 Myotis (Selysius) brandti -Große Bartfledermaus:

Überwiegend Beobachtungen imWinterquartier.

21 Neomys anomalus - Sumpf-spitzmaus:

Gefährdet durch Trockenlegungund Trockenfallen von Feuchtbio-topen, obwohl in der Lebensweisenicht in gleichem Maße an Gewäs-ser gebunden wie die Wasser-spitzmaus; nur Randvorkommenmit Verbreitungsgrenze in Ost-Hessen.

22 Neomys fodiens - Wasserspitz-maus:

Gefährdet durch Uferveränderun-gen, Verschlechterung der Wasser-qualität und durch Teichwirtschaft.

12 Micromys minutus - Zwergmaus:

Vorkommen in landwirtschaftlichgenutztem Kulturland durch nied-rige Getreidehalmhöhe und raschablaufende Erntearbeiten (Voll-mechanisierung) gefährdet. Schutzdurch Erhaltung von Schilfgürteln.Vorkommen wenig bekannt.

13 Miniopterus schreibersi - Lang-flügelfledermaus:

Fund eines auf diese Art verwei-senden Fledermaus-Ringes 1954im Raum Frankfurt a.M. MöglicheZuwanderung durch Erlöschen süd-lich gelegener Population heuteausgeschlossen.

14 Mustela (Mustela) erminea -Hermelin:

Seit Ende der 70er Jahre auf-fallender Rückgang der Jagd-strecken.

15 Mustela (Mustela) nivalis -Mauswiesel:

Seit Ende der 70er Jahre auf-fallender Rückgang der Jagd-strecken.

16 Mustela (Putorius) putorius -Iltis:

Durch Einschränkung des Lebens-raumes (Feuchtgebiete) Verringe-rung der Nahrungsgrundlage (be-sonders Frösche).

Page 23: Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens

21

Pfalz läßt keine Zuwanderer mehrerwarten.

29 Rhinolophus hipposideros -Kleine Hufeisennase:

Die standortgebundene Art wur-de nur noch bis 1989 sehr seltenund in Einzelexemplaren festge-stellt.

30 Sorex alpinus - Alpenspitz-maus:

Bisher nur aus höheren Lagen inder Rhön nachgewiesen.

31 Vespertilio murinus - Zweifarb-fledermaus:

Wanderfähige Art; seit den 50erJahren überwiegend im Winter, imStadtgebiet Frankfurt a.M., im Um-land im Spätsommer.

23 Nyctalus leisleri - Kleiner Abendsegler:

Natürlicherweise selten in Hessen.

24 Nyctalus noctula - GroßerAbendsegler:

Wanderfreudige Art, Zuwandererim Herbst aus dem NO der BRDbelegt. Im Winterquartier (hohleBäume) durch Forstbewirtschaf-tung gefährdet. Fortpflanzung fürHessen belegt.

25 Pipistrellus nathusii - Rauhhaut-fledermaus:

Wanderfreudige Art, Zuwande-rung im Herbst aus N-Europa be-legt. Kein Fortpflanzungsnachweisfür Hessen.

26 Pitymys subterraneus - Kurzohr- (Kleinäugige) Wühl-maus:

Sporadische Vorkommen durchTrockenfallen von Lebensräumengefährdet.

27 Rattus rattus - Hausratte:Schutzmaßnahmen aus sozialhy-

gienischen Gründen nicht ange-bracht, zumal ein Aussterben alsArt z. Zt. nicht zu befürchten ist.(Nicht mit der Wanderratte zu ver-wechseln!).

28 Rhinolophus ferrumequinum -Große Hufeisennase:

In Hessen seit 1924 keine Nach-weise; Restbestand in Rheinland-

Page 24: Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens

22

Page 25: Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens

23

Rote Liste der Säugetiere, Reptilien undAmphibien Hessens

Teilwerk II: Reptilien(5. Fassung, Stand: September 1995)

Bearbeitet von Ulrich JOGER

Page 26: Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens

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2. V

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lage

den Arten wurde durch die Kenn-zeichnung mit „+“ bzw. „-“ Rech-nung getragen.

Die zusätzliche Einführung derKategorie R bedingte die Über-führung der Äskulapnatter vonGefährdungsstufe 1 nach R, da dieArt z. Zt. nicht zurückgeht, aberextrem selten ist.

Die ebenfalls neu eingeführteKategorie V trifft für die Ringel-natter zu, die bisher in 2 geführtwurde. Sie erscheint aktuell nochnicht gefährdet, geht aber im Be-stand zurück und ist an seltenerwerdende Lebensräume (Feucht-gebiete) gebunden. Bergeidechseund Blindschleiche werden in Vgelistet, weil sie zwar noch relativhäufig sind, die Vielfalt der vonihnen besiedelten Standorte aberim Vergleich zu früher einge-schränkt ist und die beiden Artenin großen Teilen ihres Verbrei-tungsgebietes zurückgehen.

Da die hessischen Bestände vonSumpfschildkröte und Äskulap-natter von bundesweiter Relevanzfür die Situation der beiden Artensind, wurden sie mit „!“ gekenn-zeichnet.

241. Einleitung

Von den 11 einstmals in Hessenvorkommenden Reptilienarten sindzwei bereits ausgestorben; dieSumpfschildkröte ist akut vomAussterben bedroht. Die übrigenArten sind im Bestand rückläufig,mit Ausnahme der Äskulapnatter,die aber so geringe Populations-stärken und eine so kleinräumigeVerbreitung aufweist, daß ihremSchutz besonderes Augenmerkentgegengebracht werden muß.

2. Veränderungengegenüber der vorherigenAuflage

Die Gesamtartenzahl wurde fürHessen um zwei Arten erhöht, dasowohl Würfelnatter als auch Sma-ragdeidechse mindestens bis ins19. Jahrhundert in Hessen vor-kamen und bei geeigneten biotop-pflegerischen Maßnahmen jeder-zeit von Rheinland-Pfalz aus wiederzuwandern könnten (Joger 1995).

Kreuzotter und Mauereidechsewurden von Kategorie 1 nach 2gestuft, da das Überleben dieserArten in Hessen trotz erheblicherBestandseinbußen z. Zt. noch ge-währleistet erscheint.

Schlingnatter und Zauneidechsewurden in Kategorie 3 belassen,doch den unterschiedlichen regio-nalen Gefährdungsgraden der bei-

Page 27: Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens

den östlichen Mittelgebirgen zufinden (JOGER 1985).

Es fällt auf, daß die in Hessenschon von Natur aus seltenen Rep-tilien, nämlich die submediterra-nen Arten sowie die Kreuzotter, indie höchsten Kategorien der RotenListe eingestuft werden. Klima-schwankungen (sonnenarme Som-mer) können bei thermophilenArten starke Populationsrückgän-ge verursachen. Außerdem reagie-ren diese Arten infolge ihrerkleinräumigen Verbreitung undgeringen Populationsgrößen emp-findlicher auf anthropogene Beein-trächtigungen ihres Lebensraums.

B) Abhängigkeit von speziellenHabitatstrukturen

Gerade die seltenen Reptilien-arten sind auf besondere Struktur-elemente ihrer Umwelt angewie-sen. Eine enge Habitatbindungzeigen neben den aquatischenauch viele terrestrische Arten:

Kreuzotter: Auffällige Bindungan Feuchtgebiete, insbesondereMoore, die im westlichen Hessenund in Rheinland-Pfalz fehlen. Sieist auch anspruchsvoll bei derWahl ihres Überwinterungsorts(JOGER 1985).

Mauereidechse: Ausschließlichan vertikalen Felswänden undMauern (DEXEL 1985).

3. Gefährdungsursachen

Wie bei den meisten Tieren, soist auch bei den Reptilien dieanthropogene Veränderung derHabitate der entscheidende Kom-plex von Gefährdungsfaktoren(BLAB 1980, 1982). Während beiden Fischen und den Amphibienjedoch die Vernichtung undökologische Entwertung von Ge-wässern als einheitliche Rück-gangsursache bekannt ist, muß beiden Reptilien weit stärker nachartspezifischen Ansprüchen unddamit ökologischen Abhängig-keiten differenziert werden.

A) Abhängigkeit vom Mikroklima

Die ektothermen Reptilien sindwährend ihrer aktiven Phasen aufausreichende Zufuhr von Sonnen-energie angewiesen. Thermophile,„submediterrane“ Arten mit süd-europäischem Verbreitungsschwer-punkt sind in Hessen auf kli-matische Gunsträume, namentlichden Rheingau und das Neckartalbei Hirschhorn, beschränkt (vgl.HEIMES 1990): Äskulapnatter,Mauereidechse sowie die in Hes-sen ausgestorbenen Arten Sma-ragdeidechse und Würfelnatter.Die Kreuzotter bevorzugt auf deranderen Seite rauhes, boreales Kli-ma und ist daher in Hessen nur in

3. Gefährdungsursachen

25

Page 28: Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens

C) Abhängigkeit von frühenSukzessionsstadien und Ökoto-nen

Als Klimaxstadium der natür-lichen Vegetationsentwicklung giltin Mitteleuropa der Wald. Diemeisten Reptilien bevorzugen je-doch offene Biotope, welche beiuns natürlicherweise nur an Ex-tremstandorten (Binnendünen, fel-sige Hänge, Moore und dauer-vernäßte Sauerwiesen) längere ZeitBestand haben. Nur die beiden bo-realen Reptilien (Kreuzotter, Berg-eidechse) und die Äskulapnatterzeigen eine Präferenz für wald-reiche Landschaften. Aber auch siebenötigen zur Thermoregulationsonnenbeschienene Flächen, wel-che zudem eine bessere Nah-rungsbasis bieten. Reptilien findensich daher nicht im Hochwald,sondern an den Waldrändern, alsoSaumbiotiopen (Ökotonen) sowieauf Lichtungen und von Menschenhinterlassenen Brachflächen, diekurzfristige Sukzessionsstadiensind, welche über kurz oder langverbuschen. Reptilien können sol-che Habitate nur vorübergehendbewohnen, brauchen also nacheinigen Jahren Ausweichmöglich-keiten, die ihnen früher von derextensiv betriebenen Land- undForstwirtschaft in Form von Bra-chen und Rodungen bereitgestelltwurden.

Zaun- und Smaragdeidechse:In der Regel auf tiefgründigen,meist sandigen, grabfähigen Bö-den, in die die Eier vergraben wer-den.

Ringelnatter, Würfelnatter,Äskulapnatter: Ovipare Schlan-gen bevorzugen langsam verrot-tendes, wärmeerzeugendes Pflan-zenmaterial als Eiablagesubstrat(Komposthaufen, alte Strohballen).

Die ungleiche Verteilung solcherzu bestimmten Jahreszeiten be-nötigter Strukturen führt auch beiReptilien zu saisonalen Wande-rungen, so daß es im Falle derKomposthaufen zu Anwanderun-gen über weite Strecken und zuMasseneiablagen vieler Individuenkommt (GOLDER 1985). Die le-bendgebärenden Kreuzottern sam-meln sich stattdessen im Früh-jahrauf besonderen Turnier- undPaarungsplätzen in der Nähe ihrerÜberwinterungsorte (CLAUSNIT-ZER 1978). An letzteren wurdensie früher manchmal zu Hundertengefunden (GREGORY 1982).

Jede solche Aggregation kanndurch eine einzige landschafts-verändernde Maßnahme zerstörtwerden, wenn diese in der kri-tischen Phase (während der Ei-entwicklung bzw. der Überwin-terung) vorgenommen wird. Gan-ze Populationen können so nach-haltig geschädigt werden.

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tilienhabitate ungeeigneten Mono-kulturen ständig weiter ausdehnte(vgl. BLAB et al. 1991). Struk-turverarmung, die von der maschi-nengerechten Flurbereinigung undder profitorientierten Forstwirt-schaft verursacht wurde, ist alsHauptgrund für die dramatischenBestandsrückgänge der letztenJahrzehnte auszumachen. Rekulti-vierung und Freizeitnutzung ent-wertet die ehemaligen Abgra-bungen als Reptilienhabitate, unddie Flußbegradigungen samt Ufer-verbau machten den aquatischenArten den Garaus.

Grundsätzlich gilt: Je struktur-reicher, je weniger „aufgeräumt“und je extensiver bewirtschaftetdie Landschaft ist, desto besser fürdie Reptilien.

E) Abhängigkeit von derBestandsentwicklung andererTierarten

Als Sekundärkonsumenten sindalle einheimischen Reptilien aufanimalische Kost angewiesen. DieAbnahme der Insekten, insbeson-dere in den stark mit Biozidenbehandelten Weinmonokulturen,ist wahrscheinlich mit ursächlichfür den Rückgang der Eidechsen.Die Schlangen stehen noch eineTrophiestufe höher, haben dem-zufolge geringere Populations-größen und sind noch stärker vom

Der Art und Intensität der Land-und Forstwirtschaft kommt daherentscheidende Bedeutung für dasÜberleben wie für die Ausrottungder Reptilien zu.

D) Abhängigkeit von anthropo-genen Strukturen und Konkur-renz mit dem wirtschaftendenMenschen

Mit der traditionellen Landbe-wirtschaftung konnten sich unsereReptilien arrangieren und teilweisedavon profitieren (z.B. Mauer-eidechse und andere Arten vomterrassierten Weinbau). Von denanthropogenen Eiablageplätzen derSchlangen war bereits die Rede. Diealtertümliche Niederwaldwirtschaftmit nicht geschlossenem Kronen-dach hat Arten wie die Äskulap-natter im Westen und die Kreuz-otter im Osten begünstigt. Abgra-bungen, Sand- und Kiesgruben,zuweilen sogar Deponien sind opti-male Sekundärhabitate für Zaunei-dechse, Schlingnatter und Ringel-natter. Steinbrüche und Bahn-dämme dienen der Äskulap-natter,der Schlingnatter und auch derMauereidechse als Ersatzlebens-raum.

Mit zunehmender Intensivie-rung der Land- und Forstwirtschaftgerieten die Reptilien jedoch im-mer mehr in Raumkonkurrenz mitdem Menschen, der seine als Rep-

27

Page 30: Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens

Rückgang ihrer Beutetiere betrof-fen. Die Glattnatter als Reptilien-fresserin ist vom Rückgang derEidechsen direkt mit betroffen. Dienegative Entwicklung der Amphi-bienbestände bedroht Ringelnatterund auch Kreuzotter. Bei letztererleben vor allem die Jungtiere vonFröschen und Eidechsen. Die Wür-felnatter findet als Fischfresserinim heutigen Rhein und im Mainkeine ausreichende Nahrungsbasismehr.

28

Page 31: Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens

Neben den genannten allge-meinen Habitatstrukturverbesse-rungen muß bei den Reptilien aufdie individuellen Ansprüche dereinzelnen Arten eingegangen wer-den, insbesondere bei den be-sonders bedrohten Arten. Daherseien im Folgenden kurz die wich-tigsten spezifischen Stützungs-maßnahmen für die Arten deroberen Rote-Liste-Kategorien auf-gelistet. Näheres kann den zitier-ten Publikationen entnommenwerden.

Sumpfschildkröte: Die Popula-tion des Enkheimer Rieds ist wis-senschaftlich zu überwachen;durch Anlage von Sandbänkensind die Möglichkeiten zumSonnenbaden und zur Eiablage zuverbessern.

Würfelnatter: Chancen füreine Wiedereinbürgerung inHessen bestünden am Unterlaufder Lahn zwischen Limburg undNassau. Hier wären in konzer-tierter Aktion von hessischen undrheinland-pfälzischen Naturschutz-orgnisationen und Behörden Kon-zepte für eine Renaturierung desLahnufers zu entwickeln. Diesemüssen die Einrichtung vonSchutzgebieten, ufergestaltendeMaßnahmen (z.B. Abflachung,Entbuschung) und die Anlagekünstlicher Eiablageplätze (Stroh-und Pferdemisthaufen) beinhalten

4. Schutzmaßnahmen

Aus dem vorangegangenenAbschnitt geht hervor, daß auflange Sicht eine Extensivierung derLand- und Forstwirtschaft, wie sieauch aus allgemeinen ökologi-schen Gesichtspunkten gefordertwird, den Reptilien, die (mit we-nigen Ausnahmen) durchaus alsKulturfolger gelten können, helfenwürde. Diese müßte umfassen:

Verzicht auf Düngung von Wie-sen.

Wiedereinführung der Terras-senkultur im Weinbau.

Mosaikartiger Wechsel von Bra-chen und bewirtschafteten Flä-chen.

Aufbrechen geschlossener Hoch-waldbestände durch Lichtungenund Schneisen, die offenzuhaltenund untereinander zu vernetzensind.

Vermehrung und Vergrößerungvon Saumstrukturen (Übergangs-bereich Wiese-Wald, kein un-mittelbarer Anschluß des Wald-randes an Felder).

4. Schutzmaßnahm

en

29

Page 32: Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens

30Werra-Meißner-Kreis, wo in denletzten Jahrzehnten die stärkstenRückgänge zu verzeichnen waren(JOGER 1985, NOVOTNE 1993).Eine aktuelle Meldung aus demBurgwald (Kreis Marburg-Bieden-kopf) sollte überprüft werden. BeiBestätigung sind geeignete Schutz-maßnahmen zu ergreifen.

Smaragdeidechse: Eine Wie-dereinbürgerung in Hessen könnteim Rheintal nordwestlich vonRüdesheim erfolgen, wenn dortWeinfelder aus der Kultur genom-men und zusammenhängendeBrach- und Sukzessionsflächen un-ter Schutz gestellt würden. Auf-forstung ist in ehemaligen Wein-baugebieten zu unterlassen; derVerbuschung muß durch regel-mäßigen Pflegeschnitt Einhalt ge-boten werden. Der Einsatz von In-sektiziden ist hier zu verbieten (vgl.GRUSCHWITZ 1992).

Mauereidechse: Im Wispertalsowie zwischen Rüdesheim undEltville sollte versucht werden, diejetzt isolierten Populationen (HEI-MES 1993) wieder miteinander zuvernetzen. Hierzu wäre die Neu-anlage von Bruchsteinmauern dieentscheidende Maßnahme. Ent-sprechende Mauern können auchbeim öffentlichen Wegebau undan Bundesbahntrassen angelegtwerden. Steinbruchhabitate sindvor Verbuschung zu bewahren. Bei

(GRUSCHWITZ 1985, LENZ &GRUSCHWITZ 1992). Eine Mel-dung von der mittleren Lahn beiLollar ist zu überprüfen.

Äskulapnatter: Die Habitateder bedrohten Populationen beiBärstadt und Hirschhorn sinddurch geeignete Maßnahmen zustützen (vgl. HEIMES 1988): Erhaltund ggf. Neuanlage von Eiabla-geplätzen (Komposthaufen, offeneScheuern), und Versteckplätzen(unverfugte Trockenmauern); Of-fenhalten von Brachflächen gegenVerbuschung, Erhalt von extensivgenutzten Wiesen, insbesondereStreuobstwiesen, Verzicht auf Auf-forstung, zumindest mit Nadel-bäumen (langfristig Beseitigungvon Fichtenkulturen und wennmöglich Wiedereinführung derNiederwaldwirtschaft).

Kreuzotter: Die Erhaltung bzw.Neuschaffung eines Mosaiks vonBiotoptypen in forstlich genutztenGebieten ist die wichtigste Forde-rung zum Kreuzotternschutz.Moorreste und Feuchtgebietemüssen erhalten und gegen Ver-buschung geschützt werden; Lich-tungen sollen möglichst nichtaufgeforstet werden. BesonderesAugenmerk ist auf den Erhalt derWinterquartiere und der Paarungs-plätze zu legen. Problemzonensind dabei der Hessische Spessart,die Hohe Rhön und der östliche

Page 33: Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens

31Sanierungen alter Gemäuer ist aufdie Erhaltung der Eidechsenver-stecke Rücksicht zu nehmen (vgl.HAESE 1990).

5. Gefährdungskategorien

Die hier verwendeten Kate-gorien folgen der Neudefinitiondurch das Bundesamt für Natur-schutz (1994), in Anlehnung andie neuen Kriterien der IUCN. Et-was problematisch erscheint hier-bei die Unterscheidung zwischennatürlicher Seltenheit und anthro-pogener Gefährdung. Eine in hes-sen- und bundesweitem Maßstabals extrem selten einzustufendeArt wie die Äskulapnatter ist nun-mehr in die Kategorie R zu stellen,da im Vergleich zu den vergan-genen Jahren kein Bestands-rückgang feststellbar ist und imMoment keine bestandsbedro-henden menschlichen Einwirkun-gen bekannt sind. Trotzdem mußfür die Art eine hohe potentielleGefährdung konstatiert werden,die kurzfristig in eine akute Ge-fährdung umschlagen kann. Beieiner relativen Gewichtung derKategorien muß daher Kategorie Rgleichrangig mit Kategorie 2 ge-stellt werden.

5. Gefährdungskategorien

Page 34: Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens

lateinischer Artname Kategorie deutscher Artname

Anguis fragilis V Blindschleiche

Coronella austriaca 3 Schlingnatter

Elaphe longissima R ! Äskulapnatter

Emys orbicularis 1 ! Sumpfschildkröte

Lacerta agilis 3 Zauneidechse

Lacerta (viridis) bilineata 0 Smaragdeidechse

Lacerta vivipara V Bergeidechse

Natrix natrix V Ringelnatter

Natrix tessellata 0 Würfelnatter

Podarcis muralis 2 Mauereidechse

Vipera berus 2 Kreuzotter

6. S

tand

arda

rten

liste 6. Standardartenliste

32

Page 35: Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens

337. Gefährdungsliste

7. Gefährdungsliste

0 Ausgestorben oder verschollen

Lacerta (viridis) bilineata Smaragdeidechse 1)Natrix tessellata Würfelnatter 2)

1 Vom Aussterben bedroht

Emys orbicularis Sumpfschildkröte 3)

2 Stark gefährdet

Podarcis muralis MauereidechseVipera berus Kreuzotter

3 Gefährdet

3 Coronella austriaca Schlingnatter 4)3 Lacerta agilis Zauneidechse 5)

R Extrem selten

! Elaphe longissima Äskulapnatter 6)

V Vorwarnliste, zurückgehende Art

Anguis fragilis BlindschleicheLacerta vivipara BergeidechseNatrix natrix Ringelnatter

Page 36: Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens

5) In Südhessen ist die Zaun-

eidechse regional weniger gefähr-

det.

6) Die Äskulapnatter besitzt in

Hessen zwei isolierte, räumlich

eingeschränkte, aber z. Zt. stabile

Populationen. Durch menschliche

Einwirkung (v.a. Vernichtung der

Eiablageplätze) kann diesen Popu-

lationen leicht erheblicher Schaden

entstehen. Bundesweite Bedeu-

tung besitzen die hessischen Be-

stände, weil sie etwa die Hälfte

der in Deutschland vorkommen-

den Äskulapnattern umfassen.

Es handelt sich zudem um die

nördlichsten Populationen der Art.

Fußnoten

1) Die Smaragdeidechse kam im

letzten Jahrhundert noch bei

Rüdesheim vor (DÜRIGEN 1897).

Nach neueren Untersuchungen

(AMANN et al., im Druck) handelt

es sich bei den westdeutschen

Smaragdeidechsen um die Art L.

bilineata.

2) Ein früheres Vorkommen im

hessischen Rheingau muß ange-

nommen werden (JOGER 1995).

Neuere Einzelfunde der Würfel-

natter in Hessen (an Weser und

Lahn) sind unbestätigt geblieben.

3) Hessen besitzt im Enkheimer

Ried bei Frankfurt die einzige west-

deutsche Population der Sumpf-

schildkröte, von der bis in die

achtziger Jahre regelmäßige Fort-

pflanzung bekannt war. Da seit

einigen Jahren keine Jungtiere

mehr beobachtet wurden, muß

das Aussterben dieser Population

und damit der Art in Hessen be-

fürchtet werden.

4) In Nord- und Osthessen ist

die Schlingnatter regional stärker

gefährdet.

34

Page 37: Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens

358. Gefährdungstabelle 9. Literatur

Kategorie Artenzahl Anteil

0 2 18,2 %

1 1 9,1 %

2 2 18,2 %

3 2 18,2 %

R 1 9,1 %

V 3 27,2 %

Gesamt 11 100 %Summe Kat 0 - 3 7 63,7 %

9. Literatur

AMANN, T., RYKENA, S., JOGER, U., VEITH, M. & H. K. NETTMANN (imDruck): Zur artlichen Trennung von Lacerta bilineata DAUDIN, 1802, und L. viridis(LAURENTI, 1768). Salamandra.

BLAB, J. (1980): Reptilienschutz - Grundlagen - Probleme - Lösungsan-sätze. - Salamandra 16: 89-113.

BLAB, J. (1982): Gefährdung und Schutz unserer heimischen Reptilienfauna. - Natur undLandschaft 57: 318-320.

BLAB, J., BRÜGGEMANN, P. & H. SAUER (1991): Tierwelt in der Zivilisationslandschaft, Teil II: Raumeinbindung und Biotop-nutzung bei Reptilien und Amphibien im Drachenfelser Ländchen: 8-31.Bonn-Bad Godesberg.

8. Gefährdungstabelle

Page 38: Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens

36CLAUSNITZER, H.-J. (1978): Nahrung und Biotopanspruch der Kreuzotter (Vipera berus) im Kreis Celle.- Beitr. Naturkde. Niedersachsens 31: 41-43.

DEXEL, R. (1985): Status und Schutzproblematik der Mauereidechse, Podarcis muralisLAURENTI, 1768). - Natur und Landschaft 60: 348-350.

DÜRIGEN, B. (1897): Deutschland’s Amphibien und Reptilien. Magdeburg.

GOLDER, F. (1985): Ein gemeinsamer Massen-Eiablageplatz von Natrix natrix helvetica(LACEPEDE, 1789) und Elaphe longissima longissima (LAURENTI, 1768)mit Daten über Eizeitigung und Schlupf (Serpentes: Colubridae). -Salamandra 21: 10-16.

GREGORY, P. T. (1982): Reptilian hibernation. In: GANS, C. (ed.): Biology of the Reptilia, Vol. 13(Physiology D): 53-154.

GRUSCHWITZ, M. (1985): Status und Schutzproblematik der Smaragdeidechse (Lacerta viridisLAURENTI, 1768) in der Bundesrepublik Deutschland. - Natur undLandschaft 60: 345-347.

GRUSCHWITZ, M. (1992): Artenschutzprojekt Smaragdeidechse (Lacerta viridis LAURENTI, 1768). -Fauna und Flora Rheinld.-Pfalz, Beiheft 6: 39-46.

HAESE, U. (1990): Mauereidechse (Podarcis m. muralis LAURENTI 1768). - In: NZ (Natur-schutzzentrum) NRW Seminarberichte 9 „Reptilienschutz in Nordrhein-Westfalen“: 10-13.

HEIMES, P. (1988): Die Reptilien des Rheingautaunus unter Berücksichtigung der Schutz-problematik der Äskulapnatter, Elaphe longissima (LAURENTI, 1768).Naturschutzzentrum Hessen, Wetzlar, 111pp.

Page 39: Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens

37HEIMES, P. (1990): Die Verbreitung der Reptilien in Hessen. - Naturschutz heute 8: 1-26.

HEIMES, P. (1993): Zur Verbreitung der Reptilien im westlichen Taunus. - Jb. Nass. Ver. Naturk.114: 41-57.

JOGER, U. (1985): Status und Schutzproblematik der Kreuzotter, Vipera berus berus (L.),unter besonderer Berücksichtigung der Situation in Hessen. - Natur undLandschaft 60: 356-359.

JOGER, U. (1995): Gefährdung und Schutz der Reptilien (Reptilia) in Hessen. - Tagungsband„Faunistischer Artenschutz“, Naturschutzzentrum Hessen, Wetzlar: 239-252.

LENZ, S. & M. GRUSCHWITZ (1992): Artenschutzprojekt Würfelnatter (Natrix tessellata). - Fauna und FloraRheinld.-Pfalz, Beiheft 6: 55-60.

NOVOTNE, F. (1993): Die Verbreitung der Kreuzotter (Vipera berus L.) im Nord-Spessart. -Mitteilungsblatt Naturkundestelle Main-Kinzig 5(2): 1-10.

Page 40: Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens

38

Page 41: Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens

39

Rote Liste der Säugetiere, Reptilien undAmphibien HessensTeil III: Amphibien

(5. Fassung, Stand: September 1995)

Von Dr. Eckhard Jedicke, Arolsen

Page 42: Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens

1. E

inle

itun

g

401. Einleitung

Für die in Hessen vorkommen-den Lurche (Amphibien) ist aus ver-schiedenen Gründen eine Neu-bewertung notwendig. Nach Aus-wertung der im Rahmen der hessi-schen Amphibienkartierung in denJahren 1979 bis 1985 gewonne-npen Daten (JEDICKE 1992) liegenbessere – wenn auch nicht umfas-sende und aktuelle – Kenntnisseüber die Verbreitung und Gefähr-dung der einzelnen Arten vor. Zeit-lich überschneidend wurden zu-letzt zwei unterschiedliche Versio-nen einer Roten Liste publiziert.

Die hier veröffentlichte Versionist in der zeitlichen Reihenfolge diefünfte Fassung:

Nach der zweiten, nur vorläufi-gen Fassung von BITTNER & VIER-TEL (1980) wird die Fassung vonVIERTEL & STERN (1991) mit Standvon September 1988 (ausgeliefertim Dezember 1992) als die dritteund die Fassung von JEDICKE(1992) mit Stand von April 1992als die vierte gezählt. Unberück-sichtigt bleibt die Vorveröffentli-chung der fünften Version – nochnicht unter den hier zugrunde ge-legten Kriterien – von JEDICKE(1994) mit einer Regionalisierungder Gefährdungsgrade für die viernaturräumlichen Großregionen, andenen Hessen Anteile besitzt. Ein-gestuft wurden die einzelnen Ar-ten anhand ihres bei JEDICKE(1992) beschriebenen Verbrei-tungsbildes sowohl bezüglich derabsoluten Anzahl bekannter Nach-weise als auch deren räumlicherVerteilung bzw. Anzahl besiedelterMeßtischblatt-Quadranten.

Page 43: Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens

41Aus allen diesen Veränderungen

dürfen jedoch keine Schlüsse aufeine verbesserte Situation einzel-ner Arten gezogen werden, auchnicht bei den jetzt in die Vorwarn-liste gestellten Arten.

2. Veränderungengegenüber der vorherigen Auflage

Verglichen mit der Roten Listevon VIERTEL & STERN (1991) mitStand von September 1988 erge-ben sich Verschiebungen, die inerster Linie auf die geändertenbzw. präzisierten Definitionen derGefährdungskriterien beruhen. Sowurden, auch im Vergleich mit derSituation anderer Tiergruppen, dievier häufigsten Amphibienarten –Erdkröte, Grasfrosch, Berg- undTeichmolch – von Stufe 3 in dieVorwarnliste (V) gestellt.

Von Stufe 3 auf 2 rückte derFadenmolch, und zwar aufgrundseines sehr lückenhaften Verbrei-tungsbilds mit hoher Isolation vie-ler Vorkommen und in der Regelindividuenarmen Populationen.

Ebenfalls in die nächststärkereGefährdungskategorie – von 2nach 1 – wurden mit gleichen Ar-gumenten Knoblauchkröte, Moor-und Springfrosch gestellt. Umge-kehrt wurden Geburtshelferkröteund Kreuzkröte in Auslegung derDefinitionen von 1 nach 2 abge-stuft.

2. Veränderungen gegenüber der vorherigen A

uflage

Page 44: Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens

42grabungsgewässern - bedeutenbeispielsweise ein Verfüllen mitBauschutt, Erdaushub und Müll;das Verrohren von Gräben undregelmäßige Grabenräumungen;Bach- und Flußbegradigungen;Befestigung von Wegen (beson-ders Waldwegen) mit Zerstörungvon wassergefüllten Wagenspu-ren; Absenkungen des Grundwas-serspiegels durch Entwässerungenund zu hohe Grundwasser-Entnah-men; natürliche Verlandung geradeder kleinsten Stillgewässer; Rekul-tivierung von Abgrabungsgewäs-sern in Kies-, Sand- und Tongrubensowie in Steinbrüchen mit meisteinförmigem Uferprofil und weit-gehend fehlenden Flachwasser-zonen oder vollständige Verfül-lung.

Als noch kaum untersuchterGefährdungsfaktor kommen auchchemische Veränderungen desWassers infrage, insbesonderedurch Versauerung und Nährstoff-Eintrag. Hier ist weitere Forschungdringend geboten.

3.3 Veränderungen inLandhabitaten

Ähnlich gering sind die Kennt-nisse über Gefährdungsfaktoren inden Landhabitaten, die außerhalbdes Wasseraufenthalts bewohntwerden. Jedoch steht außer Frage,daß hier neben anderen folgendeFaktoren stark negativ wirken:

3. Gefährdungsursachen

Nach heutigem Kenntnisstanderscheinen folgende Faktoren alsHauptursachen für die Gefährdungder Amphibien in Hessen (zu Lite-raturhinweisen vgl. JEDICKE 1992):

3.1 Fischteich-Nutzung

Eine längerfristige Koexistenzvon Nutzfischen, zumeist in unna-türlich hohem Überbesatz, undAmphibien ist mit Ausnahme derErdkröte nicht möglich. Selbstwenn adulte Amphibien noch zurFortpflanzung schreiten, ist keinezum Populationserhalt notwendigeMetamorphoserate der Kaulquap-pen zu erwarten. Hinzu kommenstrukturelle Nachteile der Fisch-teich-Nutzung durch das Fehlenvon Flachwasserzonen, Entfernungvon submerser Vegetation undwinterliches Ablassen der Teiche.Gewässer mit natürlichem Fisch-bestand erlauben hingegen in derRegel ein Zusammenleben vonFischen und Amphibien.

3.2 Veränderungen im Laichhabitat

Nachteilige Veränderungen derLaichgewässer - von Teichen, Tüm-peln, Gräben, kleinen Bachläufenmit Kolken, Altarmen sowie Ab-

3. G

efäh

rdun

gsur

sach

en

Page 45: Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens

43Ausdehnung von Nadelholz-

forsten auf Kosten von Laubwäl-dern - allein die Fichte nimmt inHessen einen Anteil von 30% derWaldfläche ein. Vor allem die 15-bis 30jährigen dichten Fichtenbe-stände fallen als Amphibienlebens-raum nahezu völlig aus. Die saureNadelstreu und das Ausfiltern sau-rer Niederschläge durch Fichtenkönnten über die Versauerung klei-ner Waldfließgewässer zum Ver-schwinden des Feuersalamandersführen.

Landschaftsverbrauch durch Bau-tätigkeit - fortschreitende Überbau-ung von Flächen mit Siedlungen,Industriegelände, Straßen etc. be-wirkt die Reduktion von Lebens-räumen, gerade von als Teillebens-raum wichtigem Brachland.

3.4 Straßentod

Eine offensichtliche Gefähr-dungsursache gerade bei den mo-bilsten Arten stellt der Straßentoddar. Straßen können die Aus-rottung von Laichpopulationen aus-lösen, und sie fungieren als Aus-breitungsbarriere und leisten soeiner weiteren Verinselung von Po-pulationen Vorschub (s. nächstenAbschnitt). Durch fortgesetztenAusbau des 16.648 km messen-den überörtlichen Straßennetzes inHessen (im Mittel 788 m/km2 Flä-

Intensivierung der Landwirt-schaft mit der Folge einer gravie-renden Uniformierung der Land-schaft - Beispiele für Folgen sindgroßflächige Monokulturen ohneVersteckmöglichkeiten, das Rodenvon Hecken, Feldgehölzen und an-deren Gehölzstrukturen, das Zer-stören von Feldrainen und Ufer-randfluren, das Entwässern ehe-mals feuchter Wiesenniederungenusw.

Austrocknung oder „Verstep-pung“ der Agrarlandschaft alsKonsequenz von Entwässerungenund starker Düngung - letztere re-duziert durch Verschlämmung derBodenoberfläche das Wasserspei-chervermögen des Bodens (undvermutlich so auch die Nahrungs-basis der Lurche); von hohenGrundwasserständen abhängigeAmphibienarten wie Moor-, Gras-und Laubfrosch sind von der Aus-trocknungstendenz besonders be-troffen.

Pestizidbelastung insbesonderedurch Anwendung in der Landwirt-schaft - auf dem Wege der Nah-rung und durch Wasseraufnahmeüber die Haut; besonders empfind-lich scheint der Laubfrosch zu sein.Eine erhöhte Sterblichkeits- undMißbildungsrate bei Keimen undEmbryonen durch Schädigung desErbgutes ist nicht auszuschließen.Eine weitere Folge ist die Reduk-tion der Nahrungsbasis der Lurche.

Page 46: Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens

443.6 Fang und Verschleppen

Lokal kann die Entnahme vonLaich, Larven und/oder Alttierenzum Erlöschen bereits geschwäch-ter, individuenarmer Populationenführen. Dies ist vor allem in Sied-lungsnähe der Fall. Dabei schlagenAnsiedlungsversuche zum Beispielan Gartenteichen in aller Regelfehl.

che) und durch wachsende Ver-kehrsfrequenz auf den bestehen-den Straßen wächst die Gefahr,daß weitere Populationen dieseVerlustrate nicht mehr kompen-sieren können und erlöschen.

3.5 Verinselung vonPopulationen

Alle in Hessen vorkommendenAmphibienarten leben heute inmehr oder minder isolierten, räum-lich häufig scharf begrenzten undin der Regel kleinflächigen Restle-bensräumen. Neben den Straßenwirken Ackerflächen und abgewei-detes und kurzgemähtes Grünland(wenigstens zeitweise) sowie sämt-liche bebauten und versiegeltenFlächen und die meisten Nadel-holz-Bestände so lebensfeindlich,daß sie als Lebensraum für Amphi-bien ausfallen. Soweit sie nicht mitGrabenbiotopen, Uferrandstreifen,Wegrainen, Hecken und anderennaturnahen, Deckung bietendenHabitatstrukturen durchdrungensind, isolieren sie beiderseits lie-gende Lurchpopulationen vonein-ander. Dies bedeutet ein erhöhtesAussterberisiko insbesondere fürohnehin kleine Populationen.

Page 47: Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens

454. Schutzmaßnahmen

4.1 LandesweitesAmphibienschutzprogramm

Den bekannten Gefährdungsur-sachen sollte durch ein landesweitkonzipiertes und finanziell ent-sprechend ausgestattetes Amphi-bienschutzprogramm entgegen-gewirkt werden. Auf allen Ebenender Planung, insbesondere der ge-meindlichen Landschaftsplanung,muß herpetologischen Untersu-chungen und darauf basierendenErfordernissen des Amphibien-schutzes ein starkes Gewicht ge-geben werden. Parallel zur Ein-leitung landesweiter Schutzbemü-hungen sollte eine aktuelle undexaktere Kartierung als bisher inganz Hessen erfolgen, mit derqualifizierte Herpetologen zu be-auftragen sind.

4.2 Maßnahmen gegen denStraßentod

Das Problem des Straßentodeswird nach wie vor nicht entschlos-sen genug und vor allem vielfachfalsch angegangen. Alle Kreu-zungspunkte zwischen massiertbenutzten Wanderstrecken vonAmphibien mit Straßen sind zu er-fassen und mit Hilfe eines übermindestens eine Wanderperiodebetreuten provisorischen Fangzau-

nes bezüglich Artenspektrum, Indi-viduenzahl, Wanderungsrichtungund Breite des betroffenen Stras-senabschnitts zu untersuchen. AlsSchutzmaßnahmen sind in dieserReihenfolge auf ihre Realisierbar-keit zu untersuchen: vollständigeStraßensperrung und -renaturie-rung; Anlage von Ersatz-Laichge-wässern oder -Landlebensräumenunter Umsiedlung der Population;stationäre Leiteinrichtungen in Ver-bindung mit Tierdurchlässen.

Das bedeutet, daß die vielfachnicht oder nur mangelhaft funktio-nierenden Amphibiendurchlässenur dann gebaut werden dürfen,wenn die zuvor genannten Maß-nahmen nicht realisierbar sind. Inallen Fällen ist eine mehrjährige Er-folgskontrolle zwingend vorzu-schreiben. Bis zum Wirksamwer-den der Maßnahmen sind zeitwei-se Straßensperrungen in den Haupt-wandernächten durchzusetzen.

4.3 Neuanlage vonLaichgewässern

Die Anlage sogenannter Amphi-bienteiche und -tümpel als Ersatzfür in vergangenen Jahrzehntenzerstörte Gewässer ist in allenLandschaften anzustreben, soweitdie hydrologischen Voraussetzun-gen gegeben sind (bis auf begrün-dete Ausnahmefälle keine Folien-teiche). Ein Leitbild können Kom-

4. Schutzmaßnahm

en

Page 48: Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens

464.5 Schutz der Jahreslebens-räume und Biotopverbund

Flächengröße und Eignung derJahreslebensräume sind ein ent-scheidender Faktor für die Existenzund den Individuenbestand einerPopulation. Daher muß ihrem Schutzweit stärkere Beachtung als bishergewährt werden.

Allgemein kommen reich struk-turierte Landschaften den Ansprü-chen der Amphibien entgegen: inlandwirtschaftlich genutzten Ge-bieten Gehölzstrukturen, Feucht-grünland und längerfristig beste-hendes Brachland sowie generellFlächen mit erhöhter Bodenfeuch-te; in den Forsten Laubwälder mitkleinräumiger Kammerung, Strauch-vegetation und am Boden liegen-dem Totholz als Versteck und Ortdes Nahrungserwerbs. Danebensind Feuchtwälder von besondererBedeutung.

In diesem Zusammenhang istdie Forderung nach einem landes-weit zu etablierenden Biotopver-bundsystem auch aus Sicht desAmphibienschutzes nachhaltig zuunterstützen: mit großflächigenSchutzgebieten, kleineren Tritt-steinbiotopen, einem engmaschi-gen Netz linearer Korridorbiotopeund einer flächendeckenden Nut-zungsextensivierung in Land- undForstwirtschaft.

plexe aus jeweils vier bis sechs un-terschiedlich dimensionierten Klein-gewässern in enger Benachba-rung sein, die nicht weiter als 3 kmvom nächsten Komplex entferntsind. Auf keinen Fall dürfen dabeiandere schutzwürdige Biotope oderArtenvorkommen von Pflanzen undTieren zerstört werden.

In den Talauen insbesondere dergroßen Fließgewässer ist im Sinnedes Prozeßschutzes größtmöglicheDynamik zuzulassen, damit auchkleinere Stillgewässer und vegeta-tionsarme Flächen als Teillebens-räume ohne Eingreifen des Men-schen natürlich neu entstehenkönnen.

4.4 Begrenzung der Fischteich-Nutzung

Neue Fischteiche zur hobbymäs-sigen Angelnutzung sind nichtmehr zu genehmigen, insbesonde-re in den Talauen. BestehendeGewässer - außer bereits heutegenutzte Teichanlagen - dürfennicht mit Nutzfischen besetztwerden. Innerhalb existierenderFischteich-Komplexe ist ein Anteilvon 20 % der Gewässer ohne jedeNutzung für den Amphibienschutzzur Verfügung zu stellen.

Page 49: Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens

474.6 Dringendster Handlungs-bedarf und Populationsgrößen

Klare Prioritäten müssen zu-nächst hinsichtlich der zu schüt-zenden Arten einerseits und Popu-lationsgrößen andererseits gesetztwerden:

• Sämtliche Vorkommen der sel-tensten Arten (Gefährdungsklasse1 der Roten Liste) sind konsequentzu sichern, indem ihre Lebens-stätten geschützt, gegebenenfallsverbessert und die Populationendurch Renaturierungen und andereMaßnahmen in räumlicher Nähevergrößert werden.

• Die noch erhaltenen großenPopulationen der übrigen Artensind gleichrangig schutz- und ent-wicklungsbedürftig:

> 500 Individuen bei Bergmolch,Teichmolch, Erdkröte und Gras-frosch;

> 250 Individuen bei Feuersala-mander und Wasserfrosch;

> 100 Individuen bei Faden-molch, Kammolch und Kreuzkröte.

Page 50: Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens

5. S

tand

arda

rten

liste

48

lateinischer Artname Kategorie deutscher Artname

Alytes obstetricans 2 Geburtshelferkröte

Bombina variegata 2 Gelbbauchunke

Bufo bufo V Erdkröte

Bufo calamita 2 Kreuzkröte

Bufo viridis 1 Wechselkröte

Hyla arborea 1 Laubfrosch

Pelobates fuscus 1 Knoblauchkröte

Rana arvalis 1 Moorfrosch

Rana dalmatina 1 Springfrosch

Rana esculenta-Komplex: Grünfrosch-Komplex

„Rana esculenta“ 3 Wasserfrosch

Rana lessonae G/D Kleiner Teichfrosch

Rana ridibunda G/D Seefrosch

Rana temporaria V Grasfrosch

Salamandra salamandra 3 Feuersalamander

Triturus alpestris V Bergmolch

Triturus cristatus 2 Kammolch

Triturus helveticus 2 Fadenmolch

Triturus vulgaris V Teichmolch

5. Standardartenliste

Page 51: Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens

49Erläuterungen:

Der Fadenmolch erreicht am

Ostrand Hessens in etwa seine

östliche Verbreitungsgrenze. Unmit-

telbar angrenzend an hessisches

Gebiet liegt für die Gelbbauch-unke in Südniedersachsen und

Westfalen die nördliche Arealgren-

ze. Die Populationen beider Arten

scheinen relativ stark verinselt zu

sein.

Für den Grünfrosch-Komplexmüßte hinsichtlich der beiden Ar-

ten Kleiner Teichfrosch und See-

frosch sowie der deutlich häufige-

ren Hybridform des Wasserfro-

sches differienziert werden. Wäh-

rend letztere als gefährdet (3) gel-

ten muß, ist für den Kleinen Teich-

und Seefrosch eine deutlich stär-

kere Gefährdung anzunehmen.

Aufgrund der unzureichenden Da-

tenlage - die feldherpetologische

Differenzierung kann schwierig

sein - müssen für diese vorerst ge-

meinsam die Kategorien G und D

vergeben werden.

Page 52: Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens

6. G

efäh

rdun

gslis

te

50

1 Vom Aussterben bedroht

Bufo viridis Wechselkröte

Hyla arborea Laubfrosch

Pelobates fuscus Knoblauchkröte

Rana arvalis Moorfrosch

Rana dalmatina Springfrosch

2 Stark gefährdet

Alytes obstetricans Geburtshelferkröte

Bombina variegata Gelbbauchunke

Bufo calamita Kreuzkröte

Triturus cristatus Kammolch

Triturus helveticus Fadenmolch

3 Gefährdet

„Rana esculenta“ Wasserfrosch

Salamandra salamandra Feuersalamander

V Vorwarnliste, zurückgehende Art

Bufo bufo Erdkröte

Rana temporaria Grasfrosch

Triturus alpestris Bergmolch

Triturus vulgaris Teichmolch

G und D Gefährdung anzunehmen, Daten mangelhaft

Rana lessonae Kleiner Teichfrosch

Rana ridibunda Seefrosch

6. Gefährdungsliste

Page 53: Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens

7. Gefährdungstabelle

51

Anmerkung: Die drei Grünfrosch-

Formen wurden hier als eigene Ar-

ten berücksichtigt; daraus ergibt

sich eine Gesamtartenzahl von 18

statt bisher 16 Arten.

Kategorie Artenzahl Anteil

0 – –

1 5 27,8 %

2 5 27,8 %

3 2 11,1 %

V 4 22,2 %

G/D 2 11,1 %

Summe 18 100 %

7. Gefährdungstabelle

Page 54: Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens

8. L

iter

atur

528. Literatur

BITTNER, C. & B. VIERTEL (1980): Vorläufige Rote Liste der Lurche (Amphibia). 2. Fassung, Stand Juni 1980.In: Hessisches Ministerium für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz,Hrsg., Rote Liste der in Hessen ausgestorbenen, verschollenen undgefährdeten Wirbeltiere, Wiesbaden, 25-27.

JEDICKE, E. (1992): Die Amphibien Hessens. Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart.

JEDICKE, E. (1994): Zur Situation der Amphibien (Amphibia) in Hessen. In: Naturschutz-Zentrum Hessen, Hrsg., Faunistischer Artenschutz in Hessen, NaturschutzHeute 14, 213-223.

VIERTEL, B. & C. STERN (1991): Rote Liste der Lurche (Amphibia). In: HMLWLFN, Hrsg., Rote Liste HessenWirbeltiere, Wiesbaden, 39-43.

Anschrift des Verfassers:

Dr. Eckhard Jedicke,

Jahnstraße 22,

34454 Arolsen

Titelzeichnung:

Wildkatze

von Dr. Franz Müller

36129 Gersfeld

Page 55: Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens

53

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54Herausgeber:Hessisches Ministerium des Innern und für Landwirtschaft, Forsten und NaturschutzReferat Presse und ÖffentlichkeitsarbeitFriedrich-Ebert-Allee 1265185 Wiesbaden

Bearbeitung: Hessisches Ministerium des Innern und für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz– Referat Biotop- undArtenkartierung,Artenhilfsprogramme –Hölderlinstraße 1-365187 Wiesbaden

Gestaltung: Studio Zerzawy 65329 Hohenstein

Druck: Hessisches LandesvermessungsamtAußenstelle Parkstraße 4665189 Wiesbaden

ISBN: 3 - 89051 - 194 - 5

September 1996

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