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RVM-AKTUELL > IV/2013 > S. 10 > S. 04 > S. 13 FEUERGEFÄHRLICHE ARBEITEN – EINE BRANDHEISSE SACHE WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT – »WAS GEHT MICH DAS AN?« IST DIE BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG NOCH DER RICHTIGE WEG? TOP-THEMEN DIESER AUSGABE:

RVM-AKTUELL 04/2013

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Dieser Informationsdienst der RVM Gruppe dient Ihrer persönlichen Unterrichtung über Neuerungen aus den Bereichen Versicherung und Vorsorge / Kapitalanlage. Für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Ausarbeitung keine Gewähr übernommen werden. Über Anregungen, Hinweise oder den Wunsch nach weiteren Informationen freuen wir uns.

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Page 1: RVM-AKTUELL 04/2013

RVM-AKTUELL

> IV/2013

> S. 10

> S. 04

> S. 13

FEUERGEFÄHRLICHE ARBEITEN –

EINE BRANDHEISSE SACHE

WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT –

»WAS GEHT MICH DAS AN?«

IST DIE BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG

NOCH DER RICHTIGE WEG?

TOP-THEMEN DIESER AUSGABE:

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EDITORIAL

THEMEN DIESER AUSGABE

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Editorial

Insolvenzen weiterhin nicht zu unterschätzen

Ist die betriebliche Alterversorgung noch der richtige Weg?

Strategische Vermögensallokation in Zeiten finanzieller Repression

Gesetzliche Grundlagen der Produkthaftung

Feuergefährliche Arbeiten – eine brandheiße Sache

RVM – wir stellen uns vor

Kfz-Versicherungsschutz bei Fahrsicherheitstrainings

Wirtschaftsstrafrecht – »Was geht mich das an?«

SEPA – sind Sie vorbereitet?

RVM-Forum vom 16. Oktober 2013

Projekte der Weihnachtsspende 2013

RVM – in eigener Sache

Michael Friebe Erich Burth

Weihnachten ist Wenn ein stilles Lächeln von Herzen kommtWenn Hände lieber geben als nehmenWenn aus Abstand Nähe wirdWenn Augen zu leuchten beginnenUnd eine Träne nicht Leid bedeuten muss.Weihnachten ist nur eine kurze Zeit im Jahr.(Verfasser unbekannt)

Guten Tag, liebe Leserin,guten Tag, lieber Leser,

manchmal kommt es einem so vor, als hätte die Weihnachtszeit ihren

eigentlichen Sinn verloren. Der Advent besteht nur noch aus Ter-

minen und der Jagd nach Geschenken. Wir verlieren völlig aus den

Augen, worum es dabei eigentlich geht. Weihnachten – die Zeit im

Jahr, in der man sich der Familie und Freunden widmet? Und im

Schein der vielen Lichter und der funkelnden Kugeln am Baum Ruhe

findet? Weihnachten – das wünschen wir Ihnen und Ihren Familien

für die kommenden Festtage. Wir danken Ihnen für die ver-

trauensvolle und gute Zusammenarbeit und freuen uns auf eine

erfolgreiche Fortführung in 2014!

PS: Mit unserer Weihnachtsspende unterstützen wir wieder soziale

Projekte, die wir Ihnen auf Seite 18 vorstellen.

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INSOLVENZEN WEITERHIN NICHT ZU UNTERSCHÄTZEN

Im ersten Halbjahr 2013 wurden deutschlandweit 15.430 Unternehmen zahlungsunfähig: Eine Steigerung um 3,4 % zum

Vorjahreszeitraum! Die wirtschaftliche Lage in Deutschland hat sich in den ersten sechs Monaten dieses Jahres dabei

robuster gezeigt, als angesichts der Krise in der Euro-Zone erwartet wurde. Der Anstieg der Unternehmensinsolvenzen ist im

Wesentlichen auf die Verlangsamung der konjunkturellen Entwicklung zurückzuführen.

RVM-AKTUELL (V1)1213 03

Stark betroffen waren 2013 Unternehmen

mit einem Umsatzvolumen von bis zu 25

Mio. EUR. Rückläufige Zahlen gibt es für

die größeren Unternehmen. Aus den Vor-

jahren bleiben Großinsolvenzen wie Ar-

candor, manroland, Saab und Schlecker

im Gedächtnis. Doch auch 2013 reißt die

Serie der großen Pleiten namhafter Unter-

nehmen nicht wirklich ab: Loewe, Alpine

und jüngst Praktiker sorgten für Schlag-

zeilen. In diesen Fällen sind oftmals Fol-

geinsolvenzen in der jeweiligen Branche

zu beobachten.

Die Insolvenzrisiken in Deutschland blei-

ben weiter auf hohem Niveau. Die An-

stiege, insbesondere im südeuropäischen

Raum, sind beängstigend. Die höchsten

Zugänge bei der Zahl der Insolvenzen bin-

nen Jahresfrist zeigen die Krisenstaaten

mit 13,5 % in Italien, über 32,0 % in Spa-

nien und bis zu 41,6% in Portugal.

Aus Lieferantensicht erhöhen diese Ent-

wicklungen die Relevanz von Bonität und

aktiver Finanzkommunikation. Die Tatsa-

che, dass in der Vergangenheit keine

größeren Forderungsausfälle im Unter-

nehmen zu verzeichnen waren, reicht bei

Weitem nicht aus, um auch künftig alle

Klippen zu umschiffen.

Das Risikomanagement ist das Herzstück

einer jeden Unternehmung! In Bezug auf

die Ausfallrisiken von unbezahlten Rech-

nungen ist es ein maßgeblicher, wenn

nicht der bedeutendste Teil des Kredit-

und Debitorenmanagements. Hier werden

die Grundsteine für die Realisierung der

angestrebten Finanzziele eines Unterneh-

mens gelegt. Nur mit einer konsequenten

Planung, Steuerung und Überwachung der

Risiken sämtlicher Kreditvergaben (Liefer-

antenkredite) können potenzielle Nicht-

zahler identifiziert und durch entsprech-

endes Handeln die tatsächlichen Ausfälle

minimiert werden.

In der Praxis verlassen sich viele Unter-

nehmen auf ihre Kreditversicherung. Sie

ist als Schlüsselinstrument im Kredit-

management zu bezeichnen:

�Fundierte Bonitätsprüfung

�Entschädigungsleistung bei Insolven-

zen und Zahlungsverzug

�Inkassodienstleistungen

Neben Rahmenverträgen, die die Absiche-

rung aller Forderungen vorsehen, sind

heute auch Ausschnittsdeckungen prob-

lemlos darstellbar.

Gerne prüfen wir die Absicherungsmög-

lichkeiten und entwickeln im gemein-

samen Austausch mit Ihnen ein individu-

elles Konzept, das sich in Ihr bestehendes

Forderungsmanagement integriert und

Ihre Geschäfte künftig noch sicherer

macht!

Ihr Ansprechpartner:

Björn Krasovc

Tel. +49 7121 923-255

[email protected]

Page 4: RVM-AKTUELL 04/2013

IST DIE BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG NOCH DER RICHTIGE WEG?

Ziele im Blick – die Zinsen am Boden! Laut aktuellen Marktforschungsergebnissen ist die Angst vor Altersarmut beziehungsweise den

gewohnten Lebensstandard nicht halten zu können, eines der elementaren Besorgnisse unserer Gesellschaft. Groß ist jedoch auch die

Befürchtung, sich mit einer privaten Altersversorgung auf Jahrzehnte festzulegen oder sich finanziell zu überfordern, falls sich die

Lebensumstände ändern.

04

Dass wir immer älter werden und wir durch

den demographischen Wandel zur Eigen-

vorsorge »gezwungen« sind, ist uns zwi-

schenzeitlich nicht mehr fremd. Seit Jahr-

zehnten sorgen wir bereits mit Lebens-

und Rentenversicherungen vor – seit 2002

mit erheblichen Anstrengungen des Ge-

setzgebers durch steuerlich geförderte

Produkte.

Permanente Zinssenkungen stellen wir

zwar seit einigen Jahren fest, die

Konsequenzen werden uns jedoch erst so

nach und nach bewusst. Mit der erneuten

Zinssenkung der Europäischen Zentral-

bank (EZB) auf das historisch niedrige

Niveau von 0,25 Prozentpunkten (gültig

ab 13. November 2013) ändern sich

Lebensumstände mittlerweile gravierend.

Es sind nicht nur die Sparer mit Spar-

büchern, Tagesgeld oder festverzins-

lichen Wertpapieren die traurig feststellen

müssen, dass die erzielten Zinseinkünfte

die Inflation nicht mehr ausgleichen,

obwohl auch die Inflation auf einem sehr

niedrigen Niveau angelangt ist. Besitzer

von Lebens- und Rentenversicherungen

erhalten mit ihrer jährlichen Mitteilung

der Vertragsstände und den Hochrech-

nungen zur möglichen Ablaufleistung ihrer

Policen das Ergebnis der europäischen

Zinspolitik auf dem Tablett serviert.

Nachdem die Zeit von Jahr zu Jahr

geringer wird um die Versorgungslücke zu

schließen und die Zinsen immer niedriger

werden, stellt man sich zu Recht die

Frage, ob die Lebens- oder Rentenver-

sicherung als Modell der Altersversorgung

noch der geeignete Weg ist. Auch die

Versicherer selbst stellen sich vermehrt

die Frage, ob ihr Geschäftsmodell noch

erträglich ist. Insofern verwundert es

nicht, dass sowohl der Bund der Versicher-

ten (BdV) als auch der Gesamtverband der

Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

(GDV) die Leitzinssenkung der EZB als

»fatales Signal für Altersvorsorgesparer«

bezeichnen.

Wir können es für »fatal« oder »unge-

recht« halten, im Ergebnis müssen wir

damit umgehen und die geeigneten Lö-

sungen betrachten. Jeder Sparer und

Anleger muss sich im Klaren sein, wofür

ein Produkt taugt und wofür nicht. In

erster Linie ist das die Aufgabe des Be-

raters, seinem Kunden die erforderlichen

Informationen für eine Entscheidungs-

findung zu liefern. Nachdem die »Ver-

braucherschützer« von einem Produkt der

Altersversorgung einen »Alleskönner« er-

wartet haben und die Versicherungswirt-

schaft dies in den letzten Jahren mehr

oder weniger umgesetzt hat, wird es nun

schwierig, diesem Anspruch in jeder Hin-

sicht gerecht zu werden.

Bei der Altersversorgung geht es in erster

Linie um die Sicherheit der lebenslangen

Rentenzahlung. Nur ein Lebensversiche-

rer kann das leisten, dass noch garantierte

Renten bezahlt werden, auch wenn der

»eigene Vermögenstopf« durch geringere

Zinsen oder der längeren Lebenserwartung

schon leer ist. Ob der Versicherer zu Ren-

tenbeginn einen Einmalbeitrag erhält oder

der Vermögenswert durch langjähriges

Sparen angesammelt wird, ist für den

Versicherer ein Unterschied in seiner

Kalkulation. Entscheidet sich heute ein

30-Jähriger für eine Altersversorgung die

ab dem Alter 67 eine Garantierente

vorsieht, so muss der Versicherer nicht nur

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RVM-AKTUELL (V1)1213 05

Ihr Ansprechpartner:

Josef Maier

Tel. +49 7121 923-156

[email protected]

IST DIE BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG NOCH DER RICHTIGE WEG?

die Entwicklung der Lebenserwartung für

die nächsten 37 Jahre sondern zusätzlich

die steigende Lebenserwartung in den

Jahren des Rentenbezugs kalkulieren.

Die Rendite kommt nicht zu kurz!

Bei der Altersvorsorge mit staatlicher

Förderung der Beiträge und betrieblichen

Rahmenverträgen sind die Renditen durch-

aus noch akzeptabel.

Nach objektiver Betrachtung, dass im

Rentenalter die Leistungen steuerpflich-

tige Einkünfte sind und für gesetzlich

Versicherte die Kranken- und Pflegever-

sicherungsbeiträge zu entrichten sind, liegt

schon die Garantierendite in der Regel bei

über zwei Prozentpunkten. Die jährliche

Gewinnzuweisung in den »Klassikpro-

dukten« erhöht die Rendite zusätzlich von

Jahr zu Jahr.

Schon seit vielen Jahren hält die Ver-

sicherungsbranche Produkte vor, die mit

weniger Garantien die Renditechancen er-

höhen. Es können nur »Chancen« sein, weil

die Erträge von den Kapitalmärkten ab-

hängig sind. Für die betriebliche Alters-

versorgung gilt als Mindestgarantie die

Summe der einbezahlten Beiträge. Bei

privaten Rentenpolicen werden auch zeit-

lich befristete Garantien angeboten, bei-

spielsweise ein Garantiezins in der An-

sammlungsphase bis zum Rentenbeginn

und eine neue Zinsbindung für die Ren-

tenphase.

Wichtig bei allen Entscheidungen ist, dass

die Beratung objektiv ist und der Kunde das

zu ihm passende Produkt erwirbt. Auf

Zinsgarantien muss auch in Zukunft nie-

mand verzichten. Wer allerdings auf höhere

Renditechancen setzt muss auch bereit

sein, zumindest auf einen Teil der Garantie

zu verzichten.

Vorsorge bleibt weiterhin wichtig, zwi-

schen Alternativen zu wählen ist ja prin-

zipiell nichts Schlechtes und ein Mix aus

mehreren Strategien wird zunehmend

wichtiger.

Gerne ist RVM Ihr Partner in Vorsorge-

fragen. Kommen Sie auf uns zu!

Page 6: RVM-AKTUELL 04/2013

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STRATEGISCHE VERMÖGENSALLOKATION IN ZEITEN FINANZIELLER REPRESSION

Nachdem die EZB etwas überraschend den Leitzins auf 0,25 Prozentpunkte gesenkt hat, wird es für die Anleger noch schwieriger, im

aktuellen Zinsumfeld eine vernünftige Rendite mit ihren Kapitalanlagen zu erzielen. In der letzten Ausgabe von RVM-AKTUELL hatten wir

Ihnen vermögensverwaltenden Fondsstrategien als eine Möglichkeit vorgestellt, wie Sie risikoadjustierte Renditen über der Inflationsrate

und nach Steuern erzielen können. Als weiteren Baustein zur Beimischung empfehlen wir börsenunabhängige Sachwertinvestitionen, wie

Immobilien oder Infrastruktur, die ebenfalls aktiv gemanagt werden und sich dem Wandel der Zeit »anpassen«.

Insbesondere institutionelle Investoren

wie Versicherungen, Stiftungen, staatliche

Pensionskassen und kirchliche Organi-

sationen müssen sich nach alternativen

Anlagestrategien umschauen, um nach-

haltige Renditen zu erwirtschaften. Die

Mindestanlage von institutionellen Inves-

toren beträgt in der Regel mehr als 10

Millionen EUR. Investiert wird mit maxi-

mal 10 bis 15 weiteren Partnern weltweit

in lukrative Projekte.

Globales investieren bedeutet »zur rich-

tigen Zeit – im richtigen Markt – mit den

richtigen Partnern« zu sein (wie das funk-

tioniert, können Sie sich im Web unter

www.rvm.de/leistungen/finanzmanage-

ment/ in einem kurzen Film anschauen).

Für die Auswahl der Zielinvestments sind

folgende Punkte von großer Bedeutung:

�Bevölkerungswachstum�Demographie�Urbanisierung�wachsende Mittelschicht�Zugang zu Kapital

Mit dem Fokus auf Immobilien�Neupositionierung�Projektentwicklung�Landentwicklung

und Infrastruktur�Versorgung (=Grundbedürfnis der Bevölkerung)�Transport

(=Grundbedürfnis der Wirtschaft)

Page 7: RVM-AKTUELL 04/2013

RVM-AKTUELL (V1)1213 07

STRATEGISCHE VERMÖGENSALLOKATION IN ZEITEN FINANZIELLER REPRESSION

Ihr Ansprechpartner:

Frank Wurster

Tel. +49 7121 923-126

[email protected]

werden folgende Investmentziele verfolgt:

�kurze Investmentphasen (Immobilien 4

bis 6 Jahre)�hohes Wertsteigerungspotenzial (Immo-

bilien)�planbare und kalkulierbare Rendite

(Infrastruktur)�politische und wirtschaftliche Substanz

(Infrastruktur)

Welche Möglichkeiten haben Privatanleger,

sich an der Wertschöpfung dieser Anlage-

strategien zu beteiligen?

Die Deutsche Finance Group bietet Pri-

vatanlegern den exklusiven Zugang, um

zusammen mit institutionellen Investoren

zu investieren. Die Geschäftsführer Dr.

Sven Neubauer und Symon Godl haben

bereits vor Jahren bei EON ein insti-

tutionelles Immobilienportfolio in Höhe

von 2,3 Mrd. EUR konzipiert, betreut und

nachweislich eine Rendite von 15 % p.a.

erzielt.

Zwischenzeitlich wurde seit 2008 ein

Emissionsvolumen von 210 Millionen

EUR bei Privatanlegern platziert. Auf

Zielfondsebene konnten bereits mehr als

56 Assets des Gesamtportfolios ganz oder

teilweise realisiert werden. Der Schwer-

punkt liegt in Immobilienexits in Brasilien,

Indien, Japan, der Türkei und in den USA.

Das niedrigste Ergebnis der Exits lag bei

1,14, das höchste bei 5,60 des einge-

setzten Kapitals. Der ungewichtete Mittel-

wert liegt bei 2,3 (Quelle: kapital markt

intern).

Dies bedeutet, dass das Kapital der Anleger

bei den realisierten Investitionen im

Durchschnitt mehr als verdoppelt wurde.

Damit Sie sich hierzu eine konkrete

Vorstellung machen können, wollen wir

Ihnen dies an zwei Beispielen aus dem

Immobilienbereich erläutern:

�Projektentwicklung in der Türkei: Der

Zielfonds investierte in zwei Studenten-

wohnheime (rund 1.300 Betten) in

Istanbul im Juli/August 2011 39,4 Mio

EUR. Im April 2013 wurden 39 % an

einen institutionellen Investor mit einem

Gewinn auf Zielfondsebene von

6.934.000 EUR verkauft. Dies ent-

spricht dem 1,5-fachen des einge-

setzten Kapitals.

�Repositionierung eines Bürogebäudes in

West-London: Im November 2010

erwarb der Zielfonds das 1960 gebaute

Bürogebäude für 12.930.000 GBP.

Beim Ankauf waren von den 14.000 qm

Mietfläche 17 % Leerstand. Im März

2013 wurde das Objekt vollvermietet

(Hauptmieter ist das British Standards

Institute, vergleichbar dem DIN-Institut)

mit einem Gewinn von 16.550.400 GBP

verkauft. Dies entspricht dem 2,28-

fachen des eingesetzten Kapitals.

Für die börsenunabhängige strategische

Portfoliodiversifikation haben die Anleger

zwei Möglichkeiten:

�Immobilienportfolio mit einer ange-

strebten Laufzeit von 6 Jahren (+1 Jahr

Verlängerungsoption)·

�Immobilien- und Infrastrukturportfolio

mit einer angestrebten Laufzeit von 12

Jahren (+ Verlängerungsoption).

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Gerne

erläutern wir Ihnen die Details zu den em-

pfohlenen Strategien in einem persön-

lichen Gespräch. Wir freuen uns auf Ihren

Anruf!

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GESETZLICHE GRUNDLAGEN DER PRODUKTHAFTUNG

Teil 2: Vertragliche Haftung / Nachdem in der Ausgabe III/2013 von RVM-AKTUELL die Grundzüge der außervertraglichen Haftung von

Herstellern und Händlern dargestellt worden sind, behandelt dieser Artikel jetzt die vertragliche Haftung.

Produkthaftung – was heißt das?

Im Bereich der vertraglichen Haftung ist

die Produkthaftung von der Sachmängel-

gewährleistung abzugrenzen. Bei der

Produkthaftung geht es nicht um Re-

paratur- oder Umtauschverpflichtungen

hinsichtlich des gelieferten Produktes

selbst sondern um Schäden, die außer-

halb des gelieferten fehlerhaften Pro-

duktes entstanden sind. Produkthaftung

bezieht sich auf Schäden, die als Folge

des dem Produkt anhaftenden Fehlers

(Mangels) entstehen (Mangelfolgeschä-

den). Beispiele:

�Ein Fernsehgerät ist defekt und implo-

diert. Dadurch wird die Wohnzimmer-

einrichtung beschädigt.

�Nach der Verlegung von Betonrohren

mit Dichtungen im Erdreich stellt sich

heraus, dass die Rohre wegen Mängeln

der Dichtung bei der Druckprüfung

nicht die zugesagte Dichtigkeit auf-

weisen, sondern lecken. Die mangel-

haften Rohre müssen ausgebaut und

mangelfreie neue Rohre eingebaut werden.

VERTRAGLICHE HAFTUNG

Vertragliche Haftung nach dem Bürgerlichen

Gesetzbuch (BGB)

§ 280 Abs. 1 BGB normiert eine generelle

Schadensersatzverpflichtung für den Fall,

dass eine Pflicht (Haupt-, Schutz- oder

Nebenpflicht) aus einem Schuldverhält-

nis schuldhaft verletzt wird. Das Ver-

schulden wird dabei gesetzlich vermutet (§

280 Abs. 1, Satz 2 BGB).

Kaufvertrag

Entstehen beim Kaufvertrag infolge eines

Mangels am Kaufgegenstand außerhalb

des Kaufgegenstandes weitere Schäden,

die nicht durch Nachbesserung oder

Ersatzlieferung beseitigt werden können

(Schadensersatz neben der Leistung),

stellt sich die Frage nach der Haftung des

Verkäufers hierfür.

Der Kaufgegenstand muss im Zeitpunkt

des Gefahrüberganges mit einem Mangel

behaftet sein (§ 434 BGB). Ein solcher

Sachmangel liegt zum einen vor, wenn der

tatsächliche Zustand der Sache von der

Beschaffenheit abweicht, die zwischen

Verkäufer und Käufer der Sache aus-

drücklich vereinbart wurde.

Zum anderen ist ein Sachmangel gegeben,

wenn sich die Sache nicht für die nach

dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung

eignet. Ist nichts Konkretes zur Beschaf-

fenheit oder zur Verwendung der Kauf-

sache vereinbart worden, ist zu fragen, ob

sich die Sache für die gewöhnliche

Verwendung eignet und eine Beschaf-

fenheit aufweist, die bei Sachen der

gleichen Art üblich ist und die der Käufer

nach der Art der Sache aus objektiver Sicht

erwarten kann.

Der Anspruch des Käufers auf Schadens-

ersatz gemäß §§ 437 Nr. 3, 440, 280

Absatz 1 BGB setzt eine schuldhafte Ver-

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RVM-AKTUELL (V1)1213 09

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Alexander Danyi

Tel. +49 7121 923-237

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letzung einer Pflicht aus dem Kaufvertrag

durch den Verkäufer voraus. Das heißt, er

muss den Schaden zumindest fahrlässig

herbeigeführt haben. Gemäß § 280 Absatz

1 Satz 2 ist dabei der Verkäufer für ein

Nichtvertretenmüssen beweispflichtig.

Eine Besonderheit gilt es beim Ver-

brauchsgüterkauf zu beachten: Im Falle ei-

nes Verbrauchsgüterkaufs wurde in einem

Urteil des Europäischen Gerichtshofes

vom 16.06.2011 sowie in einem Urteil des

Bundesgerichtshofes vom 21.12.2011

unter anderem als Ergebnis festgehalten,

dass beim gutgläubigen Verbrauchsgü-

terkauf nicht nur die Nachlieferung be-

ziehungsweise Nacherfüllung des man-

gelfreien Kaufobjekts, sondern auch der

Aus- und Einbau, also ein Folgeschaden,

haftungsrechtlich im Rahmen des ver-

schuldensunabhängigen Nacherfüllungs-

anspruchs aus § 439 Abs. 1 Alternative 2

(Nacherfüllungsvariante: »Lieferung einer

mangelfreien Sache«) geschuldet ist. Ein

Verbrauchsgüterkauf liegt vor, wenn ein

Verbraucher von einem Unternehmer eine

bewegliche Sache kauft (§ 474 Absatz 1

BGB).

Die Frist, während der ein Verkäufer für

Mängel haften muss (Verjährungsfrist für

Mängelansprüche), beträgt in der Regel

zwei Jahre ab Ablieferung der Sache (§

438 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 2 BGB). Bei

einem Bauwerk beträgt die Verjährungs-

frist nach BGB fünf Jahre (§ 438 Absatz 1

Nr. 2 BGB).

Soweit ein Handelskauf nach dem Han-

delsgesetzbuch (HGB) vorliegt, das heißt

Verkäufer und Käufer Kaufleute sind und

der Kauf zu ihrem Handelsgewerbe gehört,

muss der Käufer die Ware unverzüglich

nach Eingang untersuchen und etwaige

Mängel unverzüglich rügen (§ 377 HGB).

Unterlässt er dies, gilt die Ware als ge-

nehmigt und er läuft Gefahr, seine Rechte

zu verlieren. Zeigt sich ein solcher Mangel

später, muss die Anzeige unverzüglich

nach Entdeckung gemacht werden. An-

dernfalls gilt die Ware auch in Ansehung

dieses Mangels als genehmigt.

Werkvertrag

Beim Werkvertrag ist der Werkunter-

nehmer verpflichtet, einen konkreten Ar-

beitserfolg, zum Beispiel die Herstellung

oder Veränderung einer Sache zu erbrin-

gen. Ist das Werk mangelhaft, können

hieraus Schäden außerhalb des Werkes

selbst entstehen, für die der Werkunter-

nehmer haftet.

Ein Werk ist mangelhaft, wenn es nicht die

im Vertrag zwischen dem Besteller und

Werkunternehmer vereinbarte Beschaf-

fenheit hat oder sich nicht für die im Ver-

trag vorausgesetzte Verwendung eignet (§

633 Absatz 2 BGB).

Soweit keine vertragliche Vereinbarung

vorliegt, ist ein Mangel gegeben, wenn das

Werk sich nicht für die gewöhnliche Ver-

wendung eignet und nicht eine Beschaf-

fenheit aufweist, die bei Werken der glei-

chen Art üblich ist und die der Besteller

nach der Art des Werkes erwarten kann.

Auch beim Werkvertrag ist Voraussetzung

für einen Anspruch des Bestellers auf

Schadensersatz gemäß §§ 634 Nr. 4, 280

Absatz 1 BGB eine schuldhafte Pflicht-

verletzung des Werkunternehmers.

Die Verjährungsfrist beträgt bei der

Herstellung oder Veränderung von Sachen

zwei Jahre (§ 634a Absatz 1 Nr. 1 BGB).

Sie beginnt mit der Abnahme des Werkes

zu laufen (§ 634a Absatz 2 BGB). Bei

einem Bauwerk sind es fünf Jahre (§ 634a

Absatz 1 Nr. 2).

Fazit

Für Mangelfolgeschäden können Ver-

käufer und Werkunternehmer von ihren

Vertragspartnern vertraglich in Anspruch

genommen werden, wenn sie eine Pflicht

aus dem Vertragsverhältnis schuldhaft

verletzt haben. Soweit ein Verbrauchs-

güterkauf vorliegt, besteht die Gefahr, dass

ein Händler auch verschuldensunab-

hängig für Mangelfolgeschäden einzu-

stehen hat.

GESETZLICHE GRUNDLAGEN DER PRODUKTHAFTUNG

Page 10: RVM-AKTUELL 04/2013

FEUERGEFÄHRLICHE ARBEITEN – EINE BRANDHEISSE SACHE

Immer wieder wird in der Presse über Millionenschäden durch nicht sachgemäße Ausführung von Heißarbeiten berichtet. Dass es dabei

oftmals nicht »nur« bei Sachschäden bleibt, hat eine der folgenschwersten Brandkatastrophen der Nachkriegsgeschichte gezeigt. Bei

dem Großbrand am Düsseldorfer Flughafen in 1996 mit einem Sach- und Unterbrechungsschaden von ca. 350 Mio. EUR kamen 17

Personen ums Leben, 88 weitere wurden verletzt.

10

Ihr Ansprechpartner:

Joachim Roth

Tel. +49 7121 923-273

[email protected]

Sowohl aus versicherungstechnischer

Sicht wie auch aus Gründen des Per-

sonenschutzes muss bei Ausführung

dieser Arbeiten daher eine sehr hohe

Sorgfalt sichergestellt werden.

Was sind feuergefährliche Arbeiten?

Dies sind beispielsweise Verfahren wie

Schweißen, Schneiden, Trennschleifen,

Löten, Auftauen und Heißkleben außer-

halb hierfür vorgesehener Werkstätten

und Arbeitsplätze.

Worin besteht die Gefahr bei diesen Ar-

beiten?

Wie außerordentlich gefährlich der Ein-

satz dieser Arbeiten sein kann, zeigt ein

Blick auf die folgende Temperaturauf-

listung:

�offene Schweißflammen (ca. 3.200 °C)�elektrische Lichtbögen (ca. 4.000 °C)�Lötflammen (ca. 1.800 bis 2.800 °C)�Schweiß-, Schneid- und Schleiffunken

(ca. 1.200 °C)�glühende Metalltropfen (ca. 1.500 °C)

Besonders gefährlich sind Schweiß-,

Schneid- und Schleiffunken, die noch in

einer Entfernung von 10 Metern und mehr

von der Arbeitsstelle brennbare Stoffe ent-

zünden können.

Worauf ist bei der Ausführung solcher Arbei-

ten zu achten?

Zunächst einmal ist darauf zu achten, dass

die Ausführung der Arbeiten schriftlich

genehmigt wird. Hierfür hat sich das

sogenannte Erlaubnisscheinverfahren be-

währt, welches durch Auftraggeber und

Auftragnehmer unterzeichnet wird. Des

Weiteren müssen vor Ausführung der

Arbeiten sämtliche beweglichen brenn-

baren Gegenstände aus dem Gefährdungs-

bereich entfernt werden; sofern dies im

Einzelfall nicht möglich ist, muss eine

zusätzliche Person als Brandposten mit

entsprechendem Löschgerät bereitgestellt

werden. Nachdem viele Brände erfah-

rungsgemäß erst nach mehreren Stunden

ausbrechen, ist eine mehrmalige Nach-

kontrolle der Arbeitsstelle inklusive der

benachbarten Räume sicherzustellen. Die

Ausführung der Arbeiten sollte deshalb

vorzugsweise auf den Vormittag gelegt

werden. Werden im Zuge der Ausführung

der Arbeiten brandschutztechnische An-

lagen (Brand

übergehend außer Betrieb gesetzt, sind

sowohl Feuerversicherer als auch die

Feuerwehr zu informieren und gegebenen-

falls brandschutztechnische Ersatzmaß-

nahmen (Bewachung) sicherzustellen.

Fazit

Die rechtlichen Grundlagen bei der Aus-

führung feuergefährlicher Arbeiten finden

sich nicht nur in versicherungsvertrag-

lichen Vorschriften, sondern auch in

zahlreichen weiteren Richtlinien (Unfall-

verhütungsvorschriften, Betriebssicher-

heitsverordnung etc.). Auf die Einhaltung

dieser Sicherheitsvorschriften ist daher in

besonderem Maße zu achten.

Haben Sie Beratungsbedarf? RVM unter-

stützt Sie gerne!

melde-, Löschanlagen) vor-

Page 11: RVM-AKTUELL 04/2013

RVM-AKTUELL (V1)1213 11

RVM – WIR STELLEN UNS VOR

Was zeichnet einen technischen Versicherungsmakler aus? Einerseits, dass er über eine klare Vorstellung im Hinblick auf die Gestaltung

der Preise und Bedingungen verfügt. Andererseits aber auch, dass er über die versicherungstechnischen Belange hinaus das Risiko

Management eines Unternehmens beleuchtet und bewertet. Frühzeitig haben wir deshalb bei RVM auch für die Sparten SACH und

HAFTPFLICHT eigene Fachabteilungen installiert.

Für den Bereich SACH zeichnet seit vielen

Jahren Herr Joachim Roth verantwortlich.

Langjährige Erfahrung in den Bereichen

Besichtigung, Brandschutz, Kalkulation

und Bedingungsgestaltung waren und

sind Vertrauensbasis für eine partner-

schaftliche und qualitativ hochwertige

Zusammenarbeit mit den wichtigsten In-

dustrieversicherern.

Das Leistungsspektrum des Fachbe-

reiches SACH umfasst eine Vielzahl an

Themenstellungen, unter anderem:

�Durchführung von feuertechnischen

Besichtigungen – mit und ohne Ver-

sicherer;

�Prämienkalkulationen als Grundlage für

die Platzierung der Verträge;

�Brandschutzberatungen zur Überprü-

fung der versicherungsvertraglichen

und/oder gesetzlichen/behördlichen

Vorgaben;

�Verhandlung von Bedingungswerken zur

stetigen Optimierung der Leistungen;

�Erstellung neuer Konzepte (beispiels-

weise für bestimmte Branchen);

�Durchführung von Summenermittlun-

gen zur Vermeidung einer Unterver-

sicherung;

�Unterstützung bei Vertragsverlänge-

rungsrunden.

Für den Bereich HAFTPFLICHT ist seit

2012 Herr Alexander Danyi zuständig. Er

verfügt über umfangreiche Erfahrungen in

der Industrie-Haftpflichtversicherung in

den Bereichen Vertrag und Schaden.

Der Fachbereich HAFTPFLICHT umfasst

schwerpunktmäßig die nachfolgenden Auf-

gabenstellungen:

�Verhandlung von Versicherungsbeding-

ungen;

�Ausarbeitung, Erarbeitung und laufende

Optimierung von Versicherungskonzep-

ten (auch spezielle Branchenlösungen);

�Analyse von Haftpflichtrisiken;

�Unterstützung in schwierigen Schaden-

fällen;�Überprüfung von Verträgen unserer

Kunden mit ihren Abnehmern auf dec-

kungsrelevante Themen;�Transfer von Informationen und Wissen

zur Industrie-Haftpflichtversicherung.

Eine Vielzahl von Versicherer-Gesprächen

ist erforderlich, um stets sehr nahe am

Markt zu sein. Darüber hinaus kommt der

internen Kommunikation eine ebenso

wichtige Bedeutung zu. Dienstleistung

wird in den Fachbereichen SACH und

HAFPFLICHT groß geschrieben. So unter-

stützen wir die RVM-Kunden beispiels-

weise auch bei Neubauplanungen und

koordinieren zwischen den einzelnen In-

teressensvertretern (z.B. Baurechtsbe-

hörde, Versicherer). Darüber hinaus er-

stellen wir Amortisationsberechnungen,

sofern sich die Frage nach der Rentabilität

von brandschutztechnischen Investitio-

nen stellt. Bei speziellen Fragestellungen

stehen uns darüber hinaus verschiedene

Kooperationspartner wie zum Beispiel

Sachverständige, Rechtsanwälte zur Ver-

fügung. Nutzen Sie unsere Expertise!

Ihre Ansprechpartner:

Joachim Roth

Tel. +49 7121 923-273

[email protected]

Alexander Danyi

Tel. +49 7121 923-237

[email protected]

Page 12: RVM-AKTUELL 04/2013

12

KFZ-VERSICHERUNGSSCHUTZ BEI FAHRSICHERHEITSTRAININGS

Grundsätzlich gilt im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB): »Kein Versicherungsschutz besteht

für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung von

Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen.«

Ihre Ansprechpartnerin:Nicole SiebertTel. +49 7121 [email protected]

Aus diesem Passus lässt sich schluss-

folgern, dass bei Fahrsicherheitstrainings

(bei denen es üblicherweise nicht auf die

Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten

ankommt, es sich also um keine Renn-

veranstaltung handelt) Versicherungs-

schutz für das Fahrzeug besteht. Ein

klassisches Fahrsicherheitstraining dient

der Schulung des Autofahrers und soll

dessen Fahrweise sicherer machen.

Solche Schulungen werden im Allge-

meinen nicht auf öffentlichen Straßen

abgehalten, sondern zum Beispiel auf

ADAC-Übungsgeländen oder auf großen,

abgesperrten Parkplätzen.

Es kommt bei der Definition »Fahrsicher-

heitstraining« jedoch trotzdem immer

wieder zu Streitfällen. Auch wenn der

Veranstalter schriftlich bestätigt, dass es

sich bei dem angebotenen Kurs um kein

Renntraining handelt – es also nicht um

die Erzielung einer Höchstgeschwin-

digkeit geht – gibt es Fälle, bei denen der

Versicherer den Versicherungsschutz ab-

lehnt. Gründe einer Ablehnung können

zum Beispiel sein: Die Tatsache, dass das

Training auf einer Rennstrecke bei über-

höhter Geschwindigkeit statt fand; es sich

bei dem verunfallten Fahrzeug um ein ex-

klusives Fahrzeug (zum Beispiel Maserati

mit über 400 PS) handelt und/oder weil

bei der Fahrt ein Helm getragen wurde.

Wir empfehlen Ihnen daher, vor Teilnah-

me an solchen Veranstaltungen – vor

allem, wenn das Training mit einem

hochmotorisierten und/oder exklusiven

Fahrzeug durchgeführt wird – sich mit uns

in Verbindung zu setzen und uns die

entsprechenden Ausschreibungsunter-

lagen der Veranstaltung zukommen zu

lassen. Wir werden dann den Versiche-

rungsschutz vorab mit Ihrem Versicherer

besprechen und eine entsprechende

Bestätigung einholen.

Page 13: RVM-AKTUELL 04/2013

RVM-AKTUELL (V1)1213 13

WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT – »WAS GEHT MICH DAS AN?«

Es sind zunehmende Aktivitäten der Staatsanwaltschaften zu verzeichnen! Spätestens seit den öffentlichkeitswirksamen Strafverfahren,

unter anderem auch gegen das Management großer deutscher Unternehmen, wird deutlich, dass die Staatsanwaltschaften insbesondere

im Bereich der Wirtschaftsdelikte nicht nur öfter, sondern auch schonungsloser strafrechtlich relevanten Sachverhalten nachgehen –

unabhängig vom Ansehen der betroffenen Personen. Dies beginnt bei steuerrechtlichen Vorwürfen und geht über Delikte wegen

Bilanzfälschung und Insolvenzverschleppung sowie Untreue bis hin zu Betrugsvorwürfen.

Ihr Ansprechpartner:

Hermann Köster

Tel. +49 7121 923-1658

[email protected]

Sicherstellung der Compliance

Jedes Unternehmen hat compliant zu

sein. Das heißt, die Geschäftsleitung ist

aufgefordert, eine Struktur und Organi-

sation im Unternehmen zu schaffen, die

Einfallstore für strafrechtliche Vorwürfe

möglichst schließt.

Einleitung und Folgen von Strafverfahren

Staatsanwaltschaften gehen – weil sie es

müssen – bei Kenntniserlangung einem

entsprechenden Verdacht nach und prüfen

dann auch mögliche Verletzungen von

Organisationspflichten. Sehr oft übrigens

aufgrund von Strafanzeigen durch Insider

(meist ehemaligen Mitarbeitern). Der

Unternehmer ist dann gehalten, schnell-

stens eine Einstellung des Verfahrens zu

erreichen – auch um den Ruf des Unter-

nehmens zu schützen und die (psychi-

schen) Belastungen in Grenzen zu halten,

» «

welche in einem langwierigen Verfahren

alle Beschuldigten und deren Familien

ausgesetzt sind. Damit geht das Verfahren

tatsächlich alle etwas an: das Unterneh-

men und die Beschuldigten.

Ein einfacher Schadenfall

Aufgrund von Umstrukturierungsmaß-

nahmen veräußerte Unternehmer A ein

Tochterunternehmen zu einem Kaufpreis

von EUR 3.421.000. In der Folgezeit

stellte sich heraus, dass die versprochene

Ertragsstärke des Unternehmens nicht

gegeben war und schließlich Insolvenz

angemeldet werden musste. Der Käufer

behauptet, durch falsche Bilanzen zum

Abschluss des Kaufvertrages bewegt wor-

den zu sein und stellt Strafanzeige. Die

Staatsanwaltschaft leitete daraufhin ge-

gen alle drei Geschäftsführer von A ein

Ermittlungsverfahren wegen Betruges und

Bilanzfälschung ein. Das aufwändige und

von Gutachtern begleitete Verfahren, in

dessen Zuge auch die Geschäftsräume

sowie die Privatwohnungen aller drei Be-

schuldigten durchsucht worden waren,

kam erst nach drei Jahren zur Einstellung.

Die Kosten

Die Kosten alleine für die Strafverteidiger

beliefen sich bei Stundensätzen zwischen

EUR 350 und 450 auf insgesamt EUR

294.840,31. Die Verfahrens- und Gut-

achterkosten nicht mitgerechnet. Eine –

an sich naheliegende – Kostenerstattungs-

pflicht der bei den ehemals Beschuldigten

entstandenen Kosten existiert bei Ver-

fahrenseinstellungen nicht. Denn der

Staat ist lediglich seiner Ermittlungs-

pflicht nachgekommen.

Versicherungslösung

Eine Erstattung solcher Kosten ist nur

möglich über eine separate Straf-Rechts-

schutz-Versicherung. Wir halten das pas-

sende Angebot auch für Ihr Unternehmen

bereit!

Page 14: RVM-AKTUELL 04/2013

14

Zum 1. Februar 2014 wird gemäß der EU-Verordnung 260/2012 bundesweit auf den neuen europäischen Standard SEPA umgestellt.

SEPA steht für »Single Europe Payment Area« und bezweckt, in den EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Monaco und Norwegen

Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen in EURO zu standardisieren und damit grenzüberschreitend zu vereinfachen. Dieser

Stichtag gilt als verbindlicher Auslauftermin für die nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften in den Euroländern.

SEPA – SIND SIE VORBEREITET?

Bis dieses Ziel erreicht ist, hat jeder, ob

Unternehmer oder Privatperson, einige

Hindernisse zu überwinden. Mag es für die

Privatperson noch überschaubar sein,

kommen auf den Unternehmer teilweise

erhebliche Aufwendungen zeitlicher und

finanzieller Art zu.

Neben den Voraussetzungen wie der

Beantragung einer Gläubiger-ID (bei der

Deutschen Bundesbank) kommen auf Sie

Aufgaben zu wie:

· Prüfung Ihrer EDV-Systeme (Stamm-

datenverwaltung, Buchhaltung, Zah-

lungsprogramm, Lohnbuchhaltung etc.)

auf SEPA-Tauglichkeit;

· Prüfung Ihres Formularwesens mit

Bankdaten;

· Umstellung der Bankdaten in Ihrer

Kunden-Stammdatenverwaltung auf

IBAN und BIC;

· Einrichtung einer Mandatsverwaltung

für die Kontrolle der SEPA-abhängigen

Fristen;

· Anpassung von automatisierten Verfah-

ren beim Einlesen und Weiterver-

arbeiten elektronischer Kontoinfor-

mationen;

· Anpassung von Arbeitsabläufen;

· Regelmäßige Prüfung der Gültigkeit der

vorhandenen SEPA-Mandate;

· Aufbewahrung des Mandats in der

gesetzlich vorgeschriebenen Form

u.v.m.

Für die Erteilung eines neuen SEPA-

Mandats gelten verbindliche Regeln.

Werden solche Vorgaben wie

�die korrekte Formulierung des Man-

datstextes,

�die Gläubiger-ID und die Mandatsrefer-

enznummer,

�die vollständige Anschrift des Zahlungs-

pflichtigen,

�die Angabe der Bank- und Kontodaten

mit IBAN und BIC,

�die eigenhändige Unterschrift

nicht beachtet, so kann der Zahlungs-

pflichtige noch bis zu 13 Monate nach

Belastung einer Lastschrift die Zahlung

zurückfordern.

Welche Form der SEPA-Lastschrift Sie

zukünftig nutzen wollen, entscheiden Sie

in der Regel in Abstimmung mit dem Zah-

lungspflichtigen. Die SEPA-Firmenlast-

schrift (B2B) ist ausschließlich für den

Zahlungsverkehr zwischen Unternehmen

(Nicht-Verbrauchern) vorgesehen und ent-

spricht dem heutigen Abbuchungsver-

fahren, welches keinen Lastschriftwider-

spruch zulässt. Eine Umwidmung des

Abbuchungsverfahrens ist ebenfalls nicht

möglich. Für diese Zahlweise muss auf

jeden Fall ein neues SEPA-Mandat ein-

geholt werden. Die SEPA-Basislastschrift,

geeignet für Unternehmen und Verbrau-

cher, entspricht in weiten Teilen der be-

kannten Einzugsermächtigung.

Damit noch nicht genug. Welche Form des

SEPA-Mandats soll es sein? Das Rah-

menmandat beinhaltet sämtliche Ver-

tragsbeziehungen mit einem Kunden; das

Einzelmandat gilt nur für eine einzelne

Vertragsbeziehung. Und zu guter Letzt:

Page 15: RVM-AKTUELL 04/2013

RVM-AKTUELL (V1)0913 15

Ihr Ansprechpartner:

Christian Rossel

Tel. +49 7121 923-142

[email protected]

SEPA – SIND SIE VORBEREITET?

Haben Sie mit Ihrem Kunden die Ein-

zugsermächtigung über mehrere unter-

schiedliche Bankkonten vereinbart, so ist

für jedes Konto Ihres Kunden ein SEPA-

Mandat einzuholen.

Wenn Sie mit Ihrem Kunden bisher schon

die Zahlung per Einzugsermächtigung

vereinbart haben, so muss dieser kein

SEPA-Mandat unterschreiben. Die Allge-

meinen Geschäftsbedingungen (AGB) der

Kreditinstitute in Deutschland wurden im

Juli 2012 dahingehend angepasst. Sie als

Zahlungsempfänger sind jedoch verpflich-

tet, Ihren Kunden darauf hinzuweisen, ab

wann Sie das Zahlungswesen auf SEPA

umstellen (Umwidmung).

Prüfen Sie bei dieser Gelegenheit, ob die

Ihnen vorliegenden Daten dieser Einzugs-

ermächtigung noch aktuell sind. Telefo-

nisch oder via Internet erteilte Einzugser-

mächtigungen sind nicht SEPA-fähig.

Die derzeit für SEPA geltenden Vor-

lauffristen, die sich je nach Lastschriftart

und Lastschrifttyp unterscheiden, sollen

ab November 2013 mittels einer An-

passung des Regelwerks für die SEPA-

Basislastschrift verkürzt werden (Option

COR1). Die Vorlauffrist soll ab dem 4.

November 2013 nur noch einen Banktag

(für Einmal-, Erst- und Folgelastschriften)

betragen. Die Deutsche Kreditwirtschaft

hat die Voraussetzungen für die Option

COR1 bereits geschaffen. Nähere Infor-

mationen dazu können Sie bei Ihrer Bank

einholen.

Die Umstellung für den Verbraucher –

nicht für Unternehmen – wird durch zwei

Übergangsbestimmungen bis 1. Februar

2016 erleichtert. Bis zu diesem Zeitpunkt

dürfen weiterhin Kontonummer und Bank-

leitzahl verwendet und im deutschen

Einzelhandel das Elektronische Last-

schriftverfahren weiter genutzt werden.

Informationen zu diesem komplexen

Thema finden Sie auch online unter

www.sepadeutschland.de/de/faq.

Page 16: RVM-AKTUELL 04/2013

16

Christoph Sonntag, der letztjährige »Referent« beim RVM-FORUM, hatte seine Zweifel im Online-Gästebuch angemeldet, ob RVM seinen

Auftritt in 2013 toppen kann. Das Toppen war nicht unser Anspruch, aber die rund 400 Gäste reflektierten, dass das diesjährige Forum

sehr gelungen war. Das positive Fazit lag sicherlich mit am Thema des Abends, der Gesundheitsvorsorge. Denn »Gesundheit ist nicht

alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts«!

RVM-FORUM VOM 16. OKTOBER 2013

Darüber hinaus haben auch zwei erfolg-

reiche Premieren dazu beigetragen:

Zwei Referenten

Zum ersten Mal gab es zwei hochkarätige

Referenten an einem Abend: Privat-Dozent

Dr. med. Thomas Konrad und Prof. Dr. Diet-

rich Grönemeyer.

Gesundheits-Parcours

Das Erleben beim RVM-FORUM war nicht

nur auf das Zuhören beschränkt. So konnte

man sich an verschiedenen Stationen

einen Status seiner persönlichen Verfas-

sung erstellen lassen. Es gab die Möglich-

keit, an einem eindrucksvollen Gerät ein

Rückenscreening – einen sogenannten

Back-Check – durchzuführen. An einer

anderen Station konnte man testen, ob die

persönliche Veranlagung zu Diabetes

besteht – übrigens ganz ohne Blutab-

nahme, nur über die Haut – und eine

weitere Teststation diente mit einer be-

weglichen Trittplatte der Bestimmung der

Balance-Fähigkeit. An dieser Stelle be-

danken wir uns bei der MediExpert Ge-

sundheitsmanagement (einem Unterneh-

men der Gothaer-Gruppe) und der Tech-

niker Krankenkasse für die Unterstützung!

Nach der traditionellen Eröffnungsrede

zum 6. RVM-FORUM durch Erich Burth, in

der er neben den Neuerungen bei RVM

auch auf das für unsere Region ein-

schneidende Naturereignis des Hagelun-

wetters vom 28.07.2013 mit weit über

8.500 Schadensmeldungen bei RVM ein-

ging, startete der erste Referent des

Abends, Dr. med. Thomas Konrad.

Seinen Vortrag begann Dr. Konrad damit,

dass er – vom medizinischen Standpunkt

aus betrachtet – unsere gesellschaftliche

Entwicklung der letzten 400 Jahre

beschrieb: vom Ackerbau und Viehzucht

bis zur heutigen digitalisierten Gesell-

schaft. Sein Fazit: Die gegenwärtigen Le-

bensbedingungen haben sich gegen die

Spielregeln der Natur des Menschen

entwickelt und unsere heutige Arbeitswelt

ist mit der Biologie des Menschen nicht

vereinbar. Die Zuhörer bekamen Bekann-

tes, aber auch viel Neues zu hören. Ins-

besondere blieb es nicht bei düsteren

Prognosen.

Im Gegenteil, Dr. Konrad machte anhand

vieler ganz praktischer Hinweise zu

Ernährung und Bewegung deutlich, wie

einfach es ist, gesund zu bleiben. Aus

diesem spannenden und bisweilen hu-

morvollen Vortrag konnte jeder Gast etwas

für sich »mitnehmen« – und war dabei

gleichzeitig bestens unterhalten.

Auch der zweite Referent an diesem

Abend, Prof. Dr. Dietrich Grönemeyer,

stand dem in nichts nach. Sein Thema war

die Volkskrankheit Nr. 1, das Rücken-

leiden.

Ein Thema, mit dem er sich als Arzt und

Autor mehrfach auseinandergesetzt hat.

Nach einem kurzem verbalen Warm-up, bei

dem er deutlich machte, dass Rüc-

kenleiden deutlich seltener mit der be-

rühmten Bandscheibe zu tun haben als

vielfach diagnostiziert wird, durfte man

sich schon von den Stühlen erheben und

mit ihm einige praktische Übungen

machen. Er machte es auf der Bühne vor

und das Plenum machte mit, ob im Anzug

oder eleganten Kleid. Er ging in seinem

Vortrag auf moderne Diagnostikverfahren

und Behandlungsmethoden ebenso ein wie

auf »Hausmittel«. Auch sein Vortrag war

ein Plädoyer zur Prävention durch Sport

und Ernährung.

Nach so viel Wissenswertem zu Ernährung

fand der Ausklang des Abends beim ge-

wohnten Buffet statt, welches wieder vom

»Waldcafe« in Pfullingen serviert wurde

und auch diesmal wieder ausgezeichnet

geschmeckt hat. Auch die beiden Medi-

ziner überzeugten sich davon und stim-

mten dieser Diagnose widerspruchslos zu.

Herzlichen Dank an alle Gäste für Ihr

Kommen! Wir freuen uns auf Sie bei un-

serem nächsten Forum im Jahr 2014!

Ihr Ansprechpartner:

Giovanni Nuvoli

Tel. +49 7121 923-187

[email protected]

Am 18. Februar 2014 findet

eine RVM-Fachveranstaltung

zum Thema Gesundheitsmanage-

ment im Betrieb/Betriebliche

Krankenversicherungen statt.

BEREITS JETZT NOTIEREN:

Page 17: RVM-AKTUELL 04/2013

RVM-AKTUELL (V1)1213 17

RVM-FORUM VOM 16. OKTOBER 2013

Page 18: RVM-AKTUELL 04/2013

18

Im letzten Jahr konnten wir mit unserer Weihnachtsspende vier Projekte unterstützen. Wir haben Ihnen in den Ausgaben von RVM-

AKTUELL jeweils eine Organisation vorgestellt, die unsere Spende bekommen hat. Auch in diesem Jahr möchten wir wieder mit einer

Gesamtspendensumme von 10.000 EUR helfen. Die ausgesuchten Projekte wollen wir Ihnen hier kurz vorstellen:

WEIHNACHTSSPENDEN STATT GESCHENKE

Ihre Ansprechpartnerin:

Ute Zeile

Tel. +49 7121 923-141

[email protected]

Kinderklinik Tübingen, Kinderchirurgie –

Zentrum für minimal-invasive Operationen

Die Kinderchirurgie in Tübingen ist ein

wichtiges Zentrum in Europa für minimal-

invasive Operationen sowohl im Brustkorb

als auch im Bauchraum bei Kindern. Etwa

ein Drittel der Operationen wird mit dieser

Technik (Schlüssellochchirurgie) durchge-

führt. Vorteil: Die Verwachsung der Wun-

den und der Wundschmerz sind wesent-

lich geringer, es bleiben weniger Narben

zurück, die Kinder werden schneller mobil

und können früher nach Hause entlassen

werden. Für diese Operationen werden

noch dringend weitere Instrumente be-

nötigt. Gerne unterstützen wir die Hilfs-

organisation Star Care e.V., sie hat die

Finanzierung einer neuen Geräteeinheit

(Kosten 25.000 EUR) für die Kinderchir-

urgie übernommen.

Hand in Pfote – eine hundegestützte Thera-

pie, die schwer erkrankten Menschen hilft

Eine ausgebildete Fachkraft/Therapeutin

arbeitet mit Menschen, die durch Hirn-

blutungen, Schlaganfall, Mastozytose etc.

geschädigt sind und deren Mobilität stark

eingeschränkt ist. Durch Spastiken an

Händen und Beinen können diese Patien-

ten nur eingeschränkt oder teilweise gar

nicht mehr kommunizieren. Mit ihren

Hunden bietet Frau Hetzl eine tierge-

stützte Therapie an, für die sie speziell

ausgebildet wurde. Es konnten schon

erstaunliche Erfolge erzielt werden, z. B.

auch bei Wachkoma-Patienten. Von den

öffentlichen Kostenträgern oder Kranken-

kassen wird diese Form der Therapie nicht

übernommen. Frau Hetzl hat uns ver-

schiedene »Fälle« aufgezeigt, die drin-

gend Hilfe benötigen, die finanziellen

Mittel aber nicht vorhanden sind. Wir er-

möglichen mehreren Erkrankten mit un-

serer Spende die hundegestützte Thera-

pie.

Zentrum für seltene Krankheiten in Tübingen:

Unterstützung für Kleinkinder mit PRS

(Pierre-Robin-Sequenz)

PRS ist eine kindliche Fehlbildung im

Kiefer- und Gesichtsbereich. Der Unter-

kiefer ist nach hinten versetzt und die

Zunge in den Rachen verlagert, dadurch

entstehen Behinderungen der Atmung und

eine massive Entwicklungsstörung (Unter-

versorgung des Gehirns mit Sauerstoff).

Im Spezialzentrum in Tübingen wurde ein

spezielles Therapiekonzept entwickelt, bei

dem eine Gaumenplatte mit integriertem

Sporn in die Mundhöhle eingebracht wird.

Diese von Kinderärzten, Kieferorthopäden

und Chirurgen entwickelte Methode führt

bei den kleinen Patienten zu einer we-

sentlich höheren Lebensqualität. Das Zen-

trum für kindliche Fehlbildungen im Kie-

fer- und Gesichtsbereich erhält unsere

Spende für ein dringend benötigtes Gerät

mit Kamera speziell für Kleinkinder.

Motiviert durch das letztjährige En-

gagement und die positiven Rückmel-

dungen, werden die RVM-Mitarbeiter,

zusätzlich und in Eigenregie mit einer

Spende den ambulanten Kinder- und

Jugendhospizdienst im Landkreis

Reutlingen unterstützen.

In Baden-Württemberg leben ca.

3.000 Kinder und Jugendliche mit

lebensverkürzenden Erkrankungen.

Der Hospizdienst hilft Eltern, Ge-

schwistern und Erkrankten mit Be-

ratung und Begleitung von der Dia-

gnosestellung bis zum Tod eines

Kindes.

Wir freuen uns über das Engagement

unserer Mitarbeiter.

Michael Friebe Erich Burth

Page 19: RVM-AKTUELL 04/2013

Über 160 Mitarbeiterinnen und Mitar-

beiter bilden mittlerweile die wertvollste

Ressource bei RVM. Aus diesem Grunde ist

es uns ein großes Anliegen, Ihnen einen

tieferen Einblick zu geben, was sich bei

uns »so tut«.

Neue MitarbeiterInnen:

Wir haben uns verstärkt durch:

Sachbearbeiter Transport/Verkehrs-

haftung

Sachbearbeiterin Administration

Kundenbetreuer Vorsorgemanagement

Sachbearbeiter Komposit

Sachbearbeiterin Vorsorgemanagement

�Herrn Torsten Haas

· Herrn Christian Zubac

�Herrn Manuel Bergmeir

· Frau Veronique Mang

Frau Sandra Mutz

RVM – IN EIGENER SACHE

RVM-AKTUELL (V1)1213 19

Ihre Ansprechpartnerin:

Larissa Lang

Tel. +49 7121 923-147

[email protected]

IMPRESSUM

Herausgeber

RVM Versicherungsmakler

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Arbachtalstraße 22

72800 Eningen u. A.

Tel. +49 7121 923-0

Fax +49 7121 923-200

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Redaktionelle

Verantwortung

Thomas Gaugele

Satz

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Ihr Ansprechpartner:

Herr Thomas Gaugele

Tel. +49 7121 923-155

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Dieser Informationsdienst der RVM-

Gruppe dient Ihrer persönlichen

Unterrichtung über Neuerungen aus

den Bereichen Versicherung und Vor-

sorge/Kapitalanlage. Für den Inhalt

kann trotz sorgfältiger Ausarbeitung

keine Gewähr übernommen werden.

Über Anregungen, Hinweise oder den

Wunsch nach weiteren Informationen

freuen wir uns.

Page 20: RVM-AKTUELL 04/2013

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