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Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera Wahl der Ortsteilbürgermeister und Ortsteilräte am 14. September 2014 mit eventueller Stichwahl am 28. September 2014

Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera Wahl der Ortsteilbürgermeister und Ortsteilräte am 14. September 2014 mit eventueller Stichwahl am 28

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Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera

Wahl der Ortsteilbürgermeister und Ortsteilräte

am 14. September 2014mit eventueller Stichwahl am 28. September 2014

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Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera

Ortsteilbürgermeisterwahlen und Wahlen der weiteren Mitglieder der Ortsteilräte am 14. September 2014 (mit eventueller Ortsteilbürgermeisterstichwahl am 28. September 2014) in

•Untermhaus – Stimmbezirke 44, 45, 46 •Frankenthal, Scheubengrobsdorf, Windischenbernsdorf (Westvororte) – Stimmbezirke 48, 49, 50•Zwötzen – Stimmbezirke 62, 63, 64

Ortsteilbürgermeisterwahl am 14. September 2014 (mit eventueller Ortsteilbürgermeisterstichwahl am 28. September 2014) in

•Weißig – Stimmbezirk 94

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Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera

Wahlleiter/stellv. Wahlleiter Kommunalwahlen: Wahlleiter: Herr Norbert Gleinig, stellv. Wahlleiter: Herr Manfred Kaniß,

am Wahltag erreichbar über die Wahlzentrale unter

Tel. Nr. 0365/ 838-1180

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Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera

Ende der Wahl: 18:00 Uhr

Sperren des Zutritts zum Wahlraum - anwesende Wähler/innen können noch ihre Stimmabgabe vornehmen

Wahlvorsteher/in erklärt die Wahlhandlung für geschlossen

dann: öffentliche Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses

Abschluss des Wahlgeschäfts

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Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera

• erst: Landtagswahl

• nachfolgend: Wahl des Ortsteilbürgermeisters

Bitte beachten:Die Wahl der Ortsteilräte ist in Untermhaus, Westvororte, Zwötzen nicht auszuzählen. In Weißig findet keine Wahl der weiteren Mitglieder der Ortsteilräte statt.

Reihenfolge der Auszählung

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Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera Schulung (Brief-) Wahlvorstände – Ortsteilbürgermeisterwahl 2013

Keine Wahl mit Wahlschein im WahllokalKeine Wahl mit Wahlschein im Wahllokal

Der WahlbriefDer Wahlbrief

= verschlossener Wahlbriefumschlag (gelb), darin:

Wahlschein

Eidesstattliche Versicherung muss unterschrieben sein

Stimmzettel

in gesondertem verschlossenem Stimmzettelumschlag (gelb)

Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei der Stadt eingegangen sein.

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Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera

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Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera Schulung (Brief-) Wahlvorstände – Ortsteilbürgermeisterwahl 2013

Ermittlung + Feststellung des WahlergebnissesErmittlung + Feststellung des Wahlergebnisses

•Wahlurne öffnen,•Stimmzettel herausnehmen, •Wahlvorsteher überzeugt sich davon, dass Wahlurne leer ist,•Stimmzettel zählen,•Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis zählen und alles in die Niederschrift eintragen

Für Weißig gilt speziell (dort ist die Briefwahl mit zu ermitteln):•Stimmzettel und Stimmzettelumschläge aus der Wahlurne herausnehmen,•Stimmzettelumschläge öffnen, Stimmzettel herausnehmen und zählen, Wahlscheine zählen,•leere Stimmzettelumschläge mit Vermerk über fehlende Stimmzettel versehen, fortlaufend nummerieren und der Wahlniederschrift beifügen.

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Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera

Bei Zahlenunterschied zwischen ermittelter Zahl der Stimmzettel und ermittelter Vermerke im Wählerverzeichnis zzgl. ggf. vorliegender Wahlscheine (so in Weißig) gilt:

Zahl der Stimmzettel = Zahl der Wähler (B)

Auszählung der Stimmen

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Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera Schulung (Brief-) Wahlvorstände – Ortsteilbürgermeisterwahl 2013

Ermittlung + Feststellung des ErgebnissesErmittlung + Feststellung des ErgebnissesStimmzettel nach folgenden Stapeln sortieren:

1.Stimmzettel mit offensichtlich gültigen Stimmabgaben

2.Stimmzettel ohne Kennzeichnung oder mit offensichtlich ungültigen Stimmabgaben

3.Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben

(anschließend Beschluss des Wahlvorstands, falls Uneinigkeit

besteht; Verfahren s. Punkt 3.3.3 der Wahlniederschrift)

Ermittlung Anzahl ungültige und gültige Stimmabgaben

Gültige Stimmabgaben getrennt nach den Wahlvorschlägen sortieren und zählen.

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Wahlergebnis Ortsteilbürgermeisterwahl

•Übernahme der Zahlen aus dem Wählerverzeichnis: Eintragung A1, A2 ist aus dem Deckblatt des Wählerverzeichnisses zu entnehmen! B = Zahl der Wähler (= gültige und ungültige Stimmzettel)

•Ungültige Stimmen unter C eintragen, gültige unter D

•Gültige Stimmen auf die Bewerber aufgeteilt in der Liste vermerken. Falls neue Bewerber vorgeschlagen sind, sind diese in der Wahlniederschrift aufzuführen unter Angabe der auf sie entfallenen Stimmabgaben.

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Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera Schulung (Brief-) Wahlvorstände – Ortsteilbürgermeisterwahl 2013

Auszählung der Stimmen Auszählung der Stimmen Eintragung A1, A2 ist aus dem Deckblatt des Wählerverzeichnisses zu entnehmen!

B = Zahl der Wähler (= gültige und ungültige Stimmzettel)

Auszug aus der Wahlniederschrift

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Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera

Stimmen sind ungültig, wenn der Stimmzettel

1. nicht amtlich hergestellt ist,2. mit äußerem Merkmal versehen ist,3. den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei

erkennen lässt oder keine Kennzeichnung enthält,4. einen Zusatz oder Vorbehalt enthält.

Es gilt:

leerer Stimmzettel = ungültige Stimme

  

Auszählung der Stimmen

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Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Nach Ermittlung des Ergebnisses

• Sofort die Schnellmeldung telefonisch (oder wenn möglich per Fax) durchgeben!

• Tel.Nr. und Fax-Nr. sind auf dem Hinweisblatt zur Schnellmeldung!

• Zeit und Ansprechpartner (bei telefonischer Meldung) auf der Schnellmeldung vermerken!

• Schnellmeldung unterschreiben und im Rathaus persönlich abgeben!

Bei telefonischer Weiterleitung Hörer erst auflegen, wenn die Zahlen wiederholt wurden sind!

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Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera

Bitte beachten:Abgabe des ganzen Wählerverzeichnisses (= Ordner) nicht nur des Deckblattes zusammen mit der Wahlniederschrift und weiteren Unterlagen

Was zu tun ist, steht alles in der

Wahlniederschrift!

Insbesondere die letzte Seite beachten mit den Hinweisen zu der Rückgabe der Unterlagen!!