40
1 Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter In Form Ihre Kranken- und Unfallversicherung

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter In · BVA für bestimmte Leistungen. Der Behandlungsbeitrag sichert das hohe Leistungsniveau der BVA. Das seit der Gründung der BVA

  • Upload
    others

  • View
    2

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter In · BVA für bestimmte Leistungen. Der Behandlungsbeitrag sichert das hohe Leistungsniveau der BVA. Das seit der Gründung der BVA

11111

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter

InFormIhre Kranken- undUnfallversicherung

Page 2: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter In · BVA für bestimmte Leistungen. Der Behandlungsbeitrag sichert das hohe Leistungsniveau der BVA. Das seit der Gründung der BVA

22222

ImpressumMedieneigentümer, Herausgeber und Verleger:Versicherungsanstalt öffentl ich Bediensteter, Josefstädter Straße 80, 1080 WienTel.: 050405, Fax: 01/40405-3050, E-Mail: [email protected], www.bva.atInhalt:

Dr. Johannes Trauner

Auflage 9/2005, 50.000 Exemplare

PräsidentFritz NeugebauerBlatt - Symbol des Lebens

Die BVA will die Gesundheit ihrer Kunden erhalten und för-dern. Das Blatt, ein Symbol für Leben und gesunde Umwelt,ist die bildhafte Darstellung des Unternehmensziels der BVA.

GeneraldirektorDr Emmerich Jires

Page 3: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter In · BVA für bestimmte Leistungen. Der Behandlungsbeitrag sichert das hohe Leistungsniveau der BVA. Das seit der Gründung der BVA

33333

Die BVA möchte Ihnen und Ihren mitversicherten Angehörigen als kundenorientier-

ter Dienstleister mit dieser Broschüre InForm einen Leitfaden zur opti-

malen Inanspruchnahme der Leistungen der Kranken- und Unfallversicherung zurVerfügung stellen sowie das weitreichende Serviceangebot der BVA vorstellen.

Nur ein gut informierter Kunde ist ein zufriedener Kunde.

Für alle Auskünfte und Anfragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbei-ter gerne persönlich, telefonisch oder schriftlich per Post, Fax und E-Mail zur Verfü-gung. Die Dienststellen, Telefon- und Faxnummern sowie die Parteienverkehrs-zeiten entnehmen Sie bitte dieser Broschüre. Zusätzlich erreichen Sie die BVAauch über Internet unter www.bva.at. Unsere Homepage bietet zahlreiche Online-Services (zB Bestellung von Urlaubskrankenscheinen, Downloads von diversenFormularen) und stets aktuelle sozialversicherungsrelevante Informationen.

Als „Versicherer des öffentlichen Dienstes“ basiert die BVA auf dem Prinzip, dassdas gesamte Leistungsangebot der Krankenversicherung durch Beiträge undSelbstbehalte finanziert wird. Selbstbehalte können von Kunden nur akzeptiertwerden, wenn sie zumutbar sind. Diese Zumutbarkeit wird durch ein ausgewogenesNachsichtssystem erreicht. Falls Sie sich durch den Behandlungsbeitrag, entrichte-te Rezeptgebühren oder Kostenanteile für Heilbehelfe und Hilfsmittel über Ihreindividuelle Belastbarkeitsgrenze hinaus beschwert fühlen, beantragen Sie dieNachsicht mittels formlosen Schreibens.

Wir erwarten Ihre Anliegen, Wünsche und Anregungen, dennIhre Gesundheit liegt uns am Herzen!

Mit freundlichen Grüßen

Ihre

Werte Kundin!Werter Kunde!Werte Kundin!Werter Kunde!

Vorwort

Page 4: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter In · BVA für bestimmte Leistungen. Der Behandlungsbeitrag sichert das hohe Leistungsniveau der BVA. Das seit der Gründung der BVA

44444

Zeichenerklärung

Neben diesem Blatt finden Sie wichtige Hinweise zum Thema, die Sie unbedingtbeachten sollten.

Dieses Blatt steht für nützliche Zusatzinformationen.

InhaltInhalt

AllgemeinesAllgemeinesSeite 5 bis 7

Seite 8 bis 30KrankenversicherungKrankenversicherung

Seite 38 bis 39InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis

UnfallversicherungUnfallversicherungSeite 31 bis 37

Page 5: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter In · BVA für bestimmte Leistungen. Der Behandlungsbeitrag sichert das hohe Leistungsniveau der BVA. Das seit der Gründung der BVA

55555

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter

BVA ist die Kurzbezeichnung für die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter.

Als gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung für die Beamten in Österreichsowie die neuen Vertragsbediensteten des Bundes, der Länder, der Gemeindenund der Gemeindeverbände betreuen wir ca. 750.000 Kunden (Versicherte undmitversicherte Angehörige).

Der Sitz der 1921 als Krankenversicherungsanstalt der Staatsbediensteten (KVA)gegründeten Anstalt befindet sich in Wien 8., Josefstädter Straße 80.

Dort sind neben der Hauptstelle die Landesstelle für Wien, Niederösterreich undBurgenland sowie ein Ambulatorium für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde,Augenheilkunde, Physikalische sowie Innere Medizin (Gesundenuntersuchung)untergebracht.

Weitere Landesstellen befinden sich in Graz, Linz, Salzburg, Klagenfurt,Innsbruck und Bregenz; die Landesstelle für Wien, NÖ und Bgl hat zweiAußenstellen, und zwar in St. Pölten und in Eisenstadt, eingerichtet. In derLandesstelle Salzburg betreiben wir ein weiteres Zahnambulatorium.

Darüber hinaus verfügen wir über ein Rehabilitations- und Kurzentrum für Herz-Kreislauf-Erkrankungen in Bad Schallerbach, ein Therapiezentrum für Schlag-anfallpatienten in Waidhofen an der Ybbs, ein Therapiezentrum für Krebsnach-sorge in Bad Tatzmannsdorf und ein Kurhaus zur Behandlung von Erkrankungendes Bewegungsapparates und des rheumatischen Formenkreises in Baden.

Insgesamt sind ca. 1.500 Mitarbeiter/innen in unseren Gesundheitseinrichtungenund Verwaltungsdienststellen für Sie tätig.

BVA-Hauptstelle in Wien

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter

Allgemeines

Das genaue Adressenverzeichnis mit allen E-Mail-Adressen und Telefonnummernfinden Sie in dieser Ausgabe auf Seite 7.

Page 6: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter In · BVA für bestimmte Leistungen. Der Behandlungsbeitrag sichert das hohe Leistungsniveau der BVA. Das seit der Gründung der BVA

66666

Unsere Kunden

Der öffentliche Dienst (die Beamten sowie die seit 1.1.1999 eingetretenenVertragsbediensteten des Bundes bzw. die seit 1.1.2001 eingetretenen Vertrags-bediensteten der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände) hat eine eigeneKranken- und Unfallversicherung nach dem B-KUVG (Beamten-Kranken- undUnfallversicherungsgesetz). Wesentlich für die Zugehörigkeit zu dieser Pflichtver-sicherung ist ein entsprechendes Beschäftigungsverhältnis (öffentlich-rechtlicherDienstgeber) sowie bei Beamten im Ruhestand und neuen Vertragsbedienstetenin Pension der ordentliche Wohnsitz im Inland.

Aufgrund der Vielzahl an Personengruppen, die bei uns versichert sind, könnenwir hier nur Beispiele anführen. Details entnehmen Sie bitte unserem Sozial-versicherungsgesetz (B-KUVG § 1 ff).

Nach dem B-KUVG kranken- und unfallversichert sind

Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen,

Personen, die durch Wahl, Ernennung oder Entsendung eine Staatsfunktionausüben,

Vertragsbedienstete des Bundes, deren Dienstverhältnis nach dem31.12.1998 begründet wurde,

Vertragsbedienstete der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände, derenDienstverhältnis nach dem 31.12.2000 begründet wurde, ab 1.8.2001,

Arbeitnehmer/innen der Universitäten nach dem Universitätsgesetz 2002.

Nach dem B-KUVG nur krankenversichert sind

Personen mit einem ordentlichen Wohnsitz im Inland, die einen Ruhe- oderVersorgungsgenuss oder eine Pension nach einem oben genannten Dienst -verhältnis beziehen (Pensionisten).

Nach dem B-KUVG nur unfallversichert sind

die Versicherungsvertreter der BVA.

Ausgenommen von der Krankenversicherung nach dem B-KUVG sind

Personen, die durch Landesgesetz in den Zuständig-keitsbereich einer Krankenfürsorgeeinrichtung ein-bezogen wurden.

Unsere KundenAllgemeines

Wir betreuen unsere Kundenindividuell und unbürokratisch.

Page 7: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter In · BVA für bestimmte Leistungen. Der Behandlungsbeitrag sichert das hohe Leistungsniveau der BVA. Das seit der Gründung der BVA

77777

Ihr Partner in allen BundesländernIhr Partner in allen Bundesländern

Hauptstelle1080 Wien, Josefstädter Straße 80Tel. (01) 404 05, Fax 404 05-3050, E-Mail: [email protected], www.bva.atÖffnungszeiten: Mo - Do 8:00 - 14:00 Uhr, Fr 8:00 - 13:00 Uhr

BVA-Service-Nummer 050405eine Nummer für ganz Österreich, ohne Vorwahl, zum Ortstarif, direkt zum Kunden-Service-CenterIhrer Landes- oder Außenstelle

Landesstelle f. Wien, NÖ und Bgl1080 Wien, Josefstädter Straße 80Tel. (01) 404 05, Fax 404 05-6050,E-Mail: [email protected]Öffnungszeiten: Mo - Do 8:00 - 14:00 Uhr

Fr 8:00 - 13:00 UhrGarageneinfahrt Uhlplatz 2

Außenstelle St. Pöltender Landesstelle für Wien, NÖ und Bgl3100 St. Pölten, Bahnhofplatz 10Tel. (02742) 34 65 75, Fax 34 65 75-50,E-Mail: [email protected]Öffnungszeiten: Mo - Do 8:00 - 14:00 Uhr

Fr 8:00 - 13:00 Uhr

Außenstelle Eisenstadtder Landesstelle für Wien, NÖ und Bgl7000 Eisenstadt, Neusiedler Straße 10Tel. (02682) 723 75, Fax 723 75-50,E-Mail: [email protected]Öffnungszeiten: Mo - Do 8:00 - 14:00 Uhr

Fr 8:00 - 13:00 Uhr

Landesstelle für Steiermark8010 Graz, Grieskai 106Tel. (0316) 71 72 40, Fax 71 72 40-1000,E-Mail: [email protected]Öffnungszeiten: Mo - Do 8:00 - 14:00 Uhr

Fr 8:00 - 13:00 Uhr

Landesstelle für Salzburg5020 Salzburg, Faberstraße 2ATel. (0662) 87 75 86, Fax 87 75 86-270,E-Mail: [email protected]Öffnungszeiten: Mo - Do 8:00 - 14:00 Uhr

Fr 8:00 - 13:00 Uhr

Landesstelle für Oberösterreich4010 Linz, Hessenplatz 5Tel. (0732) 77 93 23, Fax 77 93 23-77,E-Mail: [email protected]Öffnungszeiten: Mo - Do 7:30 - 14:00 Uhr

Fr 7:30 - 12:00 Uhr

Landesstelle für Kärnten9010 Klagenfurt, Paradeisergasse 12Tel. (0463) 545 46, Fax 545 46-55,E-Mail: [email protected]Öffnungszeiten: Mo - Do 7:30 - 14:00 Uhr

Fr 7:30 - 12:00 Uhr

Landesstelle für Tirol6020 Innsbruck, Meinhardstraße 1Tel. (0512) 597 97, Fax 597 97-2,E-Mail: [email protected]Öffnungszeiten: Mo - Do 8:00 - 14:00 Uhr

Fr 8:00 - 13:00 Uhr

Landesstelle für Vorarlberg6900 Bregenz, Montfortstraße 11Tel. (05574) 49 40, Fax 49 40-50,E-Mail: [email protected]Öffnungszeiten: Mo - Do 8:00 - 12:00 Uhr

und 13:30 - 15:00 UhrFr 8:00 - 12:00 Uhr

Allgemeines

Kunden-Service-Center

Page 8: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter In · BVA für bestimmte Leistungen. Der Behandlungsbeitrag sichert das hohe Leistungsniveau der BVA. Das seit der Gründung der BVA

88888

KrankenversicherungKrankenversicherung

Liegt eine Krankheit (ein regelwidrigerKörper- und/oder Geisteszustand)vor, übernehmen wir die Kosten dernotwendigen Krankenbehandlung.

Den Rahmen dafür setzt uns dasGesetz mit einer exakten Definitionfür die notwendige Krankenbehand-lung: Es handelt sich um Maßnah-men, welche geeignet sind, die Ge-sundheit, die Dienstfähigkeit und dieFähigkeit, für die lebenswichtigenpersönlichen Bedürfnisse zu sorgen,nach Möglichkeit wiederherzustellen,zu festigen oder zu bessern. DieKrankenbehandlung muss ausrei-chend und zweckmäßig sein und darfdas Maß des Notwendigen nicht über-schreiten.

Krankenversicherung

Page 9: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter In · BVA für bestimmte Leistungen. Der Behandlungsbeitrag sichert das hohe Leistungsniveau der BVA. Das seit der Gründung der BVA

99999

Krankenversicherung

Bei den Leistungen der Krankenversi-cherung unterscheidet man zwischenden Pflichtleistungen und den freiwilli-gen Leistungen.

Pflichtleistungen

Pflichtleistungen sind Leistungen, aufdie ein durchsetzbarer Rechtsan-spruch besteht:

ärztliche Hilfe

der ärztlichen Hilfe gleichge-stellte Leistungen

Physiotherapie

Logopädie

Ergotherapie

Diagnostik durch klinischePsychologen

Psychotherapie

Zahnbehandlung und Zahnersatz

Geldleistungen (Krankengeld bzw.Wochengeld - nur für Vertrags-bedienste)

Ausführliche Informationen zu den einzelnen Pflichtleistungen finden Sie ab Seite 16und zu den freiwilligen Leistungen ab Seite 28.

Für die Inanspruchnahme dieser Leistungen gibt es unter bestimmten Voraus-setzungen einen Ersatz für Reise- bzw. Fahrtkosten! Sehen Sie dazu Seite 25.

Medikamente (Heilmittel)

Heilbehelfe und Hilfsmittel

Anstaltspflege oder Haus-krankenpflege

Mutterschaftsleistungen

in bestimmten Fällen Transport-kosten

Leistungen der KrankenversicherungLeistungen der Krankenversicherung

Auch die Gesundenuntersuchung zurFrüherkennung von Krankheiten zähltzu den Pflichtleistungen.

Die medizinische Rehabilitation zähltnicht zu den Pflichtleistungen, sondernzu den Pflichtaufgaben.

Freiwillige Leistungen

Bei den Maßnahmen der erweitertenHeilbehandlung (zB Kuren) handelt essich um freiwillige Leistungen, die injedem Fall an eine vorherige Bewilli-gung durch die BVA gebunden sind. Esbesteht kein durchsetzbarer Rechts-anspruch.

Physiotherapie im KurhausBaden „Engelsbad-Melanie“

Medikamente

Page 10: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter In · BVA für bestimmte Leistungen. Der Behandlungsbeitrag sichert das hohe Leistungsniveau der BVA. Das seit der Gründung der BVA

1010101010

Krankenversicherung

Unter Behandlungsbeitrag verstehtman eine prozentuelle Kostenbeteili-gung des Versicherten am Aufwand derBVA für bestimmte Leistungen. DerBehandlungsbeitrag sichert das hoheLeistungsniveau der BVA. Dasseit der Gründung der BVA praktizierteSystem der freien Arztwahl, kombiniertmit der Vergütung von Einzelleistun-gen, wird durch den Behandlungs-beitrag reguliert. Im Gegenzug wird derVersicherte in die Vertragspartner-kontrolle eingebunden.

Ein Behandlungsbeitrag ist zuentrichten:

für ein mit der Konsultation desVertragspartners verbundenes,von konkreten Verrichtungen un-abhängiges Grundhonorar (zBOrdinationen, Visiten, Ambulanz-pauschalien)

für ärztliche Diagnose- undTherapiegespräche

für bildgebende Diagnosever-fahren (zB Röntgen, Sonografie,Computertomografie)

für Laboruntersuchungen

für Physiotherapie

für Ergotherapie

für klinisch-psychologischeDiagnostik

für Psychotherapie

für elektrokardiografische (EKG)und für ergometrische Unter-suchungen

für konservierende, chirurgischeund kieferorthopädische Zahnbe-handlung

für Zahnersatz

Nähere Informationen gibt Ihnen Ihre Landes- oder Außenstelle.

Zahnbehandlung

Der Behandlungsbeitrag beträgt grund-sätzlich 20 % des Vertragstarifes(Ausnahme: Metallgerüstprotheseneinschließlich der ihrem Halt dienen-den Klammerzahnkronen 50 %). BeiPauschalhonorierung (zB Spitals-ambulanzen) wird die Höhe desBehandlungsbeitrages in der Satzungbestimmt (dzt. EUR 5,81). Im Regelfallerfolgt die Vorschreibung desBehandlungsbeitrages im Nachhinein.

>>>>>> BehandlungsbeitragBehandlungsbeitrag

Page 11: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter In · BVA für bestimmte Leistungen. Der Behandlungsbeitrag sichert das hohe Leistungsniveau der BVA. Das seit der Gründung der BVA

1111111111

Krankenversicherung

Damit der Behandlungsbeitrag nicht zueiner finanziell unzumutbaren Belas-tung wird, hat die BVA durch die Fest-setzung eigener Richtlinien ein Netz fürsozial Schwache gespannt. Dadurchist es möglich, unter gewissen Voraus-setzungen den Behandlungsbeitragganz oder teilweise nachzusehen.

Zur Nachsicht gelangt die monatlicheBelastung, die den Richtwert, das istein Betrag zwischen 0 und 10 % desmonatlichen Einkommens, übersteigt.Nachgesehen wird dann die diesenRichtwert übersteigende monatlicheBelastung an Behandlungsbeiträgen.In die Belastungssumme werden auchRezeptgebühren und Kostenanteileeingerechnet.

Die Beurteilung der finanziellen Lagedes Versicherten erfolgt nach demFamilien-Nettoeinkommen. DasAbstellen auf das Nettoeinkommen, inVerbindung mit der Berücksichtigungder Zahl der anspruchsberechtigtenFamilienangehörigen (durch Abzugeines Betrages von derzeit EUR367,24 bei anspruchsberechtigtemEhepartner und EUR 70,56 proanspruchsberechtigtem Kind), gewährtein spezielles Eingehen auf diesozialen Umstände des Versicherten.

Erst aus dieser Rechnung ergibt sichdas für die Berechnung desRichtwertes maßgebliche (fiktive)Einkommen (E).

Berechnung des Richtwertes (R):

R = (E² / 16.574,75) - (E / 25)

Ab einem errechneten fiktivenEinkommen (E) von EUR 2.320,47- dem Dreieinhalbfachen desMindestsatzes für die Ergänzungs-zulage (§ 26 Abs. 5 Pensionsgesetz) -ist keine Nachsicht mehr möglich.

Eine Befreiung zur Gänze von allenKostenanteilen wird bei einemerrechneten (fiktiven) Einkommen biszum Betrag von derzeit EUR 662,99(= Mindestsatz für die Ergänzungs-zulage) erreicht.

>>>>>> Nachsicht des BehandlungsbeitragesNachsicht des Behandlungsbeitrages

Rechenbeispiel für einen Versichertenmit Nettoeinkommen von EUR 1.500,00,einer anspruchsberechtigten Gattin undzwei Kindern:

E = 1.500,00 - 367,24 - 2 x 70,56 = 991,64

R = (983.349,89 / 16.574,75) - (991,64 / 25) = 59,33 - 39,67 = 19,66

Der Richtwert beträgt EUR 19,66.

Darüber hinausgehende Belastungenwerden auf Antrag von der BVA nach-gesehen.

Weitere Beispiele:

E = EUR 750,00 -> R = EUR 3,94E = EUR 1.000,00 -> R = EUR 20,33E = EUR 2.000,00 -> R = EUR 161,33

Für Ihr Nachsichtsansuchen genügt ein formloser Antrag. Nähere Informationen gibt IhnenIhre Landes- oder Außenstelle.

Page 12: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter In · BVA für bestimmte Leistungen. Der Behandlungsbeitrag sichert das hohe Leistungsniveau der BVA. Das seit der Gründung der BVA

1212121212

Unsere Kunden haben durch ihre Bei-tragsleistung Anspruch auf denSchutz der Krankenversicherung fürsich und - in den meisten Fällen ohnezusätzliche Beitragsleistung - für ihremitversicherten Angehörigen, wenn

diese ihren gewöhnlichen Aufent-halt im Inland haben und

diese nicht selbst krankenversi-chert sind (aufgrund eines Beru-fes, Lehrverhältnisses,Pensions- oder Arbeitslosen-geldbezuges).

Mitversicherte Angehörige könnensein:

Ehegatte/in

geschiedener unterhalts-berechtigter Ehegatte/in

Kinder

Enkel

Haushaltsführer/in

Eltern

Kinder und Enkel gelten grundsätzlichals Angehörige bis zur Vollendung des18. Lebensjahres.

Krankenversicherung

Unter bestimmten Voraussetzungenbesteht jedoch die Anspruchs-berechtigung weiter:

Schul- oder Berufsausbildung

Studium

Fachhochschule

Erwerbslosigkeit

Krankheit, Gebrechen

Teilnahme an einem Programmder Europäischen Gemein-schaften zur Förderung derMobilität junger Menschen

Die Mitversicherung bei einem anderen Versicherungsträger zählt nicht als eigeneKrankenversicherung! Beispielsweise sind Kinder, deren Eltern bei zwei ver-schiedenen Krankenversicherungsträgern versichert sind, bei beiden Elternteilenmitversichert.

Kinder sowie Wahl-, Stief- und Pflegekinder bzw. Enkel sind grundsätzlich beitrags-frei mitversichert. Für alle anderen Personengruppen wird ein Zusatzbeitrag von3,4 % der Beitragsgrundlage des Versicherten eingehoben. Unter bestimmtenVoraussetzungen (zB Vorliegen von Zeiten der Kindererziehung, Bezug von Pflege-geld, soziale Schutzbedürftigkeit) ist aber auch hier eine beitragsfreie Mit-versicherung vorgesehen.

>>>>>> AnspruchsberechtigungAnspruchsberechtigung

Versicherungsschutzfür Angehörige

Page 13: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter In · BVA für bestimmte Leistungen. Der Behandlungsbeitrag sichert das hohe Leistungsniveau der BVA. Das seit der Gründung der BVA

1313131313

Krankenversicherung

Müssen Sie sich aus anderen Gründen ins Ausland begeben (zB wegen Über-siedlung, Versetzung an eine Dienststelle im Ausland, Studium, medizinischerUntersuchung oder Behandlung), wenden Sie sich bitte zeitgerecht an Ihre Landes-oder Außenstelle.

Im Inland. Wenn Sie Ihren Urlaub inÖsterreich verbringen, nehmen SieIhre e-card mit.

Im Ausland. Ihre e-card, deren Rück-seite gleichzeitig als europäischeKrankenversicherungskarte (EKVK)gilt, dient als Nachweis der Kranken-versicherung in Österreich und kann injedem Mitgliedsland der EuropäischenGemeinschaft, des EWR sowie in derSchweiz der jeweiligen behandelndenEinrichtung vorgelegt werden.

Vertragsstaaten

Nach wie vor ist ein eigener Be-treuungsschein für Länder mitbilateralen Abkommen notwendig. InBosnien und Herzegowina, Kroatien,Mazedonien, Serbien und Montenegrosowie der Türkei muss dieser zumeistvor Beginn der ärztlichen Behandlungbeim ausländischen Kranken-versicherungsträger gegen einenPatientenschein eingetauscht werden.

Den Betreuungsschein können Sie beiuns telefonisch oder postalisch(selbstverständlich auch persönlich)sowie über das Internet unterwww.bva.at bestellen.

Krankenversicherungsschutz im Urlaub ,damit Sie Ihren Urlaub genießen können.

>>>>>> Der richtige Krankenversicherungsschutz für Ihren UrlaubDer richtige Krankenversicherungsschutz für Ihren Urlaub

Dafür benötigen wir folgende Angaben:

Ihren Namen und IhreVersicherungsnummer

jene der mitreisendenanspruchsberechtigtenAngehörigen

das Urlaubsland

Beginn- und EndedatumIhrer Reise

Nichtvertrags-Staaten

Sollte Ihre Urlaubsreise nicht in einesder vorgenannten Länder führen, müs-sen Sie die Kosten der Krankenbe-handlung zunächst selbst bezahlen(Sie gelten als Privatpatient).

Die Originalrechnungen (mitSaldierungsvermerk) können Sie beiIhrer Landes- oder Außenstelle zurAuszahlung einreichen. Sie erhaltenvon uns jenen Betrag rückerstattet, deruns bei gleicher Behandlung bei einemVertragspartner im Inland entstandenwäre - also grundsätzlich den österrei-chischen Vertragstarif abzüglich even-tueller Selbstbehalte.

Um unliebsame Überraschungen zuvermeiden, empfiehlt die BVA vorReisen in solche Länder dringend denAbschluss einer privaten Reise-krankenversicherung. Diese gewähr-leistet zudem auch einen allfälligenRücktransport, dessen Kosten von derösterreichischen Sozialversicherunggrundsätzlich nicht übernommenwerden.

Page 14: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter In · BVA für bestimmte Leistungen. Der Behandlungsbeitrag sichert das hohe Leistungsniveau der BVA. Das seit der Gründung der BVA

1414141414

Krankenversicherung

Um die Inanspruchnahme einer Kran-kenbehandlung zu erleichtern, be-stehen Verträge mit Ärzten, Spitälern,Bandagisten, Optikern, Ambulatorienund sonstigen geeigneten Personenund Institutionen. Von diesen Ver-tragspartnern werden Sie gegen Vor-lage der e-card ohne eine Vorfinanzie-rung Ihrerseits behandelt.

Werden Leistungen außerhalb einesBVA-Vertrages in Anspruch genom-men (Wahlarzt, Wahleinrichtung), somüssen Sie die Kosten vorerst selbsttragen.

(Mehr dazu, insbesondere Informatio-nen über die Kostenerstattung, findenSie unter dem Titel “Ersatzleistungen“auf der folgenden Seite.)

Somit ist in jedem Fall gewährleistet,dass Sie den Arzt Ihres Vertrauensaufsuchen können (= Prinzip derfreien Arztwahl).

Die e-card ist eine Chipkarte, die denKrankenschein ablöst. MedizinischeLeistungen werden damit für alle Versi-cherten und deren Angehörige grund-sätzlich papierlos zugänglich.

In der e-card steckt aber noch vielmehr als der elektronische Kranken-schein. Sie ist für die elektronischeSignatur vorbereitet und kann daherauch als Bürgerkarte verwendet wer-den.

Überweisungsscheine sind nach wievor erforderlich, um medizinische Infor-mationen transportieren zu können.Gemeinsam mit der e-card legen Sieden Überweisungsschein dem Ver-tragspartner vor, an den Sie überwie-sen wurden.

Die Gültigkeitsdauer der e-card istgrundsätzlich unbegrenzt. Sollten sichDaten, die auf der Kartenoberflächeersichtlich sind, ändern oder die Kartewird beschädigt, muss diese ausge-tauscht werden.

Wenn die Karte verloren geht, meldenSie uns den Verlust oder Diebstahlmöglichst rasch, und zwar unter dere-card-Serviceline 050124 33 11 oderbei der BVA unter der Service-Nummer050405.

Freie Arztwahlauch bei Fachärzten

>>>>>>

>>>>>>

Prinzip der freien ArztwahlPrinzip der freien Arztwahl

e-carde-card

Versicherte der BVA müssen kein Service-Entgelt für die e-card entrichten.

e-card -elektronischer Krankenschein

Page 15: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter In · BVA für bestimmte Leistungen. Der Behandlungsbeitrag sichert das hohe Leistungsniveau der BVA. Das seit der Gründung der BVA

1515151515

Krankenversicherung

Wenn Sie keinen Vertragspartnerkonsultieren oder die Leistung nichtvertraglich geregelt ist, müssen Siedie Kosten vorerst selbst bezahlen.Die BVA erstattet Ihnen, nach Prüfungder medizinischen Notwendigkeit undZweckmäßigkeit, für die auf derRechnung ausgewiesenen Leistungenjenen Betrag, den die BVA demnächstgelegenen vergleichbaren Ver-tragspartner für die gleiche Leistungbezahlen würde, abzüglich allfälligerSelbstbehalte (zB Behandlungs-beitrag, Rezeptgebühr).

Sie können die Ersatzleistung beiIhrer Landes- oder Außenstelle gegenVorlage einer detaillierten, saldiertenOriginalrechnung und (gegebenen-falls) eines Einzahlungsbeleges be-antragen.

Achten Sie bitte darauf, dass auf denRechnungen folgende Daten auf-scheinen:

Behandlungsstelle

Behandlungstag oderBehandlungszeitraum

Leistungsempfänger (Patient)

Diagnose

erbrachte Leistung(en)

Rechnungsbetrag

Zahlungsbestätigungbzw. Zahlschein

Rechnungsdatum

Der Anspruch auf Kostenersatz verfällt, wenn der Antrag nicht innerhalb von 42 Monaten(3 1/2 Jahre) nach Inanspruchnahme der Leistung bei uns gestellt wurde.

Die BVA ist rund um die Uhr für Sie da!

>>>>>> ErsatzleistungenErsatzleistungen

Gibt es für die Leistung bei vergleich-baren Vertragspartnern keinen Ver-tragstarif, erhalten Sie - soferne diemedizinische Notwendigkeit undZweckmäßigkeit gegeben ist - einen inder Satzung festgelegten Zuschuss.

Page 16: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter In · BVA für bestimmte Leistungen. Der Behandlungsbeitrag sichert das hohe Leistungsniveau der BVA. Das seit der Gründung der BVA

1616161616

Die Vorbeugung und Früherkennungvon Krankheiten wie zB Diabetes,Herz-Kreislauferkrankungen und auchKrebs sind ein besonderes Anliegender BVA.

Vorsorgeuntersuchung

Jeder Versicherte (Angehörige) hatAnspruch auf jährlich eine Vorsorge-untersuchung.

Diese kann von bestimmten Vertrags-ärzten, Vertragseinrichtungen unddem Ambulatorium der BVA in Wiendurchgeführt werden. Zur Anmeldungist die e-card mitzubringen.

Für die Vorsorgeuntersuchung müssenSie keinen Behandlungsbeitrag be-zahlen.

Folgebehandlungen sowie Unter-suchungen, die über den Leistungs-katalog der Vorsorgeuntersuchunghinausgehen, sind jedoch nicht be-handlungsbeitragsfrei!

Pneumokokken-Impfung

Die BVA leistet im Rahmen der all-jährlichen Impfaktion einen Zuschussvon EUR 7,00 zur Pneumokokken-Impfung für Personen über 60 Jahre,chronisch erkrankte Personen, Kinderüber 2 Jahre mit chronischenErkankungen und immungeschwächtePersonen. Dieser Zuschuss wird beimKauf des Impfstoffes in Abzug ge-bracht.

FSME-Impfung

Die BVA leistet zu den Kosten einerImpfung gegen Frühsommermeningo-enzephalitis (allgemein “Zecken-schutzimpfung“) einen in der Satzungfestgesetzten Zuschuss (EUR 7,27).

Im Regelfall gibt die Apotheke bzw.Impfstelle den Impfstoff zu einem umdiesen Zuschuss verminderten Preisab. Sie müssen nur den Erhalt desImpfstoffes auf dem dafür vorge-sehenen Rezeptformular und die be-günstigte Abgabe bestätigen. DerZuschuss wird aber auch als Ersatz-leistung ausbezahlt.

Humangenetische Untersuchungen

Die BVA bietet bei darauf spezialisier-ten Vertragspartnern insbesonderegenetische Familienberatung, präna-tale Diagnostik und zytogenetischeUntersuchungen (zur Aufspürung derGefahr von Erbkrankheiten) an.

Impfung

Krankenversicherung

>>>>>> GesundheitsvorsorgeGesundheitsvorsorge

Page 17: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter In · BVA für bestimmte Leistungen. Der Behandlungsbeitrag sichert das hohe Leistungsniveau der BVA. Das seit der Gründung der BVA

1717171717

Bei einer Erkrankung haben Sie dieMöglichkeit, einen Arzt/eine ÄrztinIhres Vertrauens aufzusuchen:

Vertragsarzt/-ärztin

das Ambulatorium der BVAin Wien

Vertragseinrichtungen der BVA(zB Spitäler, Ambulatorien)

den Ärzten gleichgestellte Ver-tragspartner (zB Physiothera-peuten, Logopäden, ...).Hier benötigen Sie zusätzlicheine ärztliche Zuweisung!

Einrichtungen (Ärzte, Spitäler),die mit uns keinen Vertrag zurdirekten Verrechnung abgeschlos-sen haben. Hier gilt Ihre e-cardnicht. Sie müssen vorerst die inRechnung gestellten Kostenselbst bezahlen und können diesebei der BVA zur Kostenerstattungeinreichen. Auch hier kommt dasPrinzip der freien Arztwahl zurAn-wendung.

Rückenmassage

Mehr über das Prinzip der freien Arztwahl finden Sie auf Seite 14.

Damit eine Ersatzleistung durch die BVA in Anspruch genommen werden kann, mussdie detaillierte, saldierte Originalrechnung innerhalb von 42 Monaten ab dem Tagder Leistungserbringung eingereicht werden.

Für die folgenden Leistungen geltendie gleichen Voraussetzungen wie fürärztliche Hilfe:

Physiotherapie

Ergotherapie

Logopädie

klinische Psychologie

Psychotherapie

Heilmassage

Da einige dieser Leistungen vorInanspruchnahme bewilligt werdenmüssen, setzen Sie sich bitte mitIhrer Landes- oder Außenstelle inVerbindung.

Krankenversicherung

>>>>>>

>>>>>>

Der ärztlichen Hilfe gleichgestellte LeistungenDer ärztlichen Hilfe gleichgestellte Leistungen

Ärztliche HilfeÄrztliche Hilfe

Bitte beachten Sie, dass eine Kosten-übernahme nur bei Inanspruchnahmeeines/r gesetzlich anerkannten Thera-peuten/in, klinischen Psychologen/inbzw. Heilmasseur/in erfolgen kann.

Page 18: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter In · BVA für bestimmte Leistungen. Der Behandlungsbeitrag sichert das hohe Leistungsniveau der BVA. Das seit der Gründung der BVA

1818181818

Krankenversicherung

Die BVA übernimmt die Kosten der not-wendigen Heilmittel. Je nachdem, ob Sieeinen Vertragspartner oder einen Wahl-arzt(-einrichtung) aufsuchen, erhalten Sieein Kassen- oder ein Privatrezept.

Kassenrezept

Dieses Rezept können Sie direkt in derApotheke einlösen. Die Verordnung ist14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.(Wahlärzte können die Rezeptbefugnisbei der BVA beantragen. Derartige Wahl-arztrezepte sind dann wie Kassen-rezepte zu behandeln und können daherdirekt in der Apotheke eingelöst werden.)

Privatrezept

Wahlärzte ohne Rezepturbefugnis dürfenHeilmittel nur auf Privatrezept verordnen.

Ein Privatrezept können Sie dann direktin der Apotheke einlösen, wenn es sichausschließlich um Verordnungen ausdem grünen Bereich des Erstattungs-kodex handelt und die Abgabe-bestimmungen eingehalten werden.

Bei bewilligungspflichtigen Präparatenmüssen Sie das Privatrezept an IhreLandes- oder Außenstelle zur Bewilligungübermitteln. Beziehen Sie ein be-willigungspflichtiges Heilmittel auf Privat-rezept ohne unsere vorherige Bewilligungdirekt in der Apotheke, so müssen Siedie Kosten vorerst selbst tragen.

Zur Prüfung, ob ein allfälliger Kostener-satz möglich ist, können Sie das Rezeptund die bezahlte Originalrechnung anIhre Landes- oder Außenstelle übersen-den.

Als möglichen Kostenersatz erhalten Siejenen Betrag, den die BVA für das Medi-kament aufzuwenden gehabt hätte, ab-züglich der Rezeptgebühr.

Befreiung von der Rezeptgebühr

Bezieher einer Ergänzungszulage sindvon der Rezeptgebühr ohne Antrag be-freit.

Personen, für die die Rezeptgebühr eineunzumutbare wirtschaftliche Belastungdarstellt, können über Antrag von derRezeptgebühr befreit werden. Berück-sichtigt wird in diesen Fällen das Famili-eneinkommen, die Größe der Familieund die Höhe der Belastung durchKostenbeteiligungen.

Für Rezepte zur Behandlung anzeige-pflichtiger, übertragbarer Krankheitendarf keine Rezeptgebühr eingehobenwerden.

Bewilligung durch den Chefarzt

Mit 1.1.2005 wurde ein neues Heil-mittelverzeichnis, der „Erstattungskodex“,eingeführt. Die Voraussetzungen für dieKostenübernahme von Medikamentensind klar und nachvollziehbar geregelt.

Mit Einführung des Erstattungskodex istein Großteil der bisher bewilligungs-pflichtigen Medikamente frei verschreib-bar. Damit steht den Ärzten/innen einwesentlich breiteres Spektrum anbewilligungsfreien Präparaten zur Verfü-gung; die Ärzte/innen sind verpflichtet,vorrangig aus diesem Bereich zu verord-nen.

Sollte Ihr Arzt/Ihre Ärztin trotzdem einbewilligungspflichtiges Medikamentverordnen, hat er/sie sich persönlich umdie Einholung der notwendigen Bewilli-gung zu kümmern.

Mit Einführung der e-card holt der/dieverordnende Arzt/Ärztin die notwendigeBewilligung eines Medikamentes aufelektronischem Weg ein.

>>>>>> Medikamente (Heilmittel)Medikamente (Heilmittel)

Page 19: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter In · BVA für bestimmte Leistungen. Der Behandlungsbeitrag sichert das hohe Leistungsniveau der BVA. Das seit der Gründung der BVA

1919191919

Krankenversicherung

Notwendige Heilbehelfe und Hilfsmit-tel werden in einfacher und zweckent-sprechender Ausführung gewährt.Heilbehelfe sind Behelfe, die zurHeilung oder Linderung einer Krank-heit dienen, wie zB Brillen, Schuhein-lagen, Bandagen. Unter Hilfsmittelnsind Gegenstände und Vorrichtungenzu verstehen, die geeignet sind,

die Funktion fehlender oderunzulänglicher Körperteile zuübernehmen oder

die mit einer Verstümmelung,Verunstaltung oder einemGebrechen verbundene körper-liche oder psychische Beeinträch-tigung zu mildern oder zu be-seitigen.

Wegen der Fülle der von der BVA zu gewährenden Heilbehelfe und Hilfsmittel und der Tat-sache, dass durch die medizinisch-technische Forschung stets Verbesserungen und dieEntwicklung neuer Behelfe erfolgen, wenden Sie sich bitte im Bedarfsfall an Ihre Landes- oderAußenstelle.

Dieser Kostenanteil beträgt 10 % desVertragspreises, mindestens aberEUR 24,20. Bei Sehbehelfen beträgtder Kostenanteil mindestensEUR 72,60, für mitversicherte Jugend-liche wie zB Studenten bis zum 27.Lebensjahr weiterhin EUR 24,20.Körperersatzstücke und Kranken-fahrstühle werden von der BVA bis zurHöhe von EUR 2.420,00 übernommen,für alle anderen Heilbehelfe und Hilfs-mittel gilt die Obergrenze von EUR968,00.

Ein Kostenanteil ist nicht zu bezahlenfür Heilbehelfe und Hilfsmittel, die

Kinder bis zur Vollendung des15. Lebensjahres beziehen,

Personen beziehen, die An-spruch auf erhöhte Familien-beihilfe haben,

Anspruchsberechtigte beziehen,die wegen sozialer Schutzbe-dürftigkeit von der Rezeptgebührbefreit sind,

leihweise oder von uns direktbeigestellt wurden,

den Maßnahmen der medizini-schen Rehabilitation zuzuordnensind, zB Körperersatzstücke(Prothesen),

der beruflichen oder sozialenRehabilitation (freiwilligeLeistung) zuzuordnen sind.

Hilfsmittel der sogenannten großenOrthopädie, das sind Prothesen,orthopädische Apparate (Lenden-stützmieder etc.), müssen in denmeisten Fällen vorweg von der BVAbewilligt werden.

Beim Bezug von Heilbehelfen undHilfsmitteln ist ein Kostenanteil vorge-sehen, der Ihnen vom Vertragspartnerin Rechnung gestellt wird.

Sehhilfen -zB Brillen und Kontaktlinsen

>>>>>> Heilbehelfe und HilfsmittelHeilbehelfe und Hilfsmittel

Page 20: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter In · BVA für bestimmte Leistungen. Der Behandlungsbeitrag sichert das hohe Leistungsniveau der BVA. Das seit der Gründung der BVA

2020202020

Krankenversicherung

Die medizinische Rehabilitation hatden Zweck, den Erfolg einer abge-schlossenen Krankenbehandlung zusichern bzw. Krankheitsfolgen zumildern oder zu beseitigen.

Dazu zählen vor allem:

die Unterbringung inRehabilitationseinrichtungen

die Gewährung von Körper-ersatzstücken, orthopädischenBehelfen und anderen Hilfs-mitteln

im speziellen Rahmen die ärzt-liche Hilfe

im speziellen Rahmen die Ver-sorgung mit Medikamenten undHeilbehelfen

Für Heilbehelfe und Hilfsmittel, die im Rahmen der medizinischen Rehabilitation gewährtwerden, ist keine Kostenbeteiligung vorgesehen.

Wenn der Gesundheitszustand einenAufenthalt in einem Spital erfordert,kann Spitalspflege ohne zeitlicheBeschränkung beansprucht werden.

Öffentliche und private landes-fondsfinanzierte Krankenanstalten,private Vertragskrankenanstalten

Die Kosten für den Aufenthalt in derallgemeinen Gebührenklasse für denVersicherten und die mitversichertenAngehörigen sind zur Gänze abge-deckt.

Die Verwaltung des Spitals verrechnetIhnen allerdings einen auf Grundlandesgesetzlicher Vorschriften vorge-sehenen Kostenbeitrag pro Verpflegs-tag. Dieser Beitrag darf im Kalender-jahr für höchstens 28 Tage eingehobenwerden, sozial schutzbedürftige Perso-nen sind davon befreit!

Wenn Sie Fragen haben, wenden Siesich bitte an die Verwaltung des Spi-tals oder an die BVA.

Private Krankenanstalten ohneVertrag, Sonderklasse in öffent-lichen Krankenanstalten bzw. inprivaten Vertragskrankenanstalten

Will der Patient jedoch in eine Kran-kenanstalt, die nicht in einem Ver-tragsverhältnis zur BVA steht, oder indie Sonderklasse einer öffentlichenKrankenanstalt oder in eine privateVertragskrankenanstalt aufgenommenwerden, so ist die vorherige Kontakt-aufnahme mit der zuständigen BVA-Landes- oder Außenstelle sinnvoll.Sie erhalten entsprechende Informatio-nen, welche Kosten in diesem Fallerstattet bzw. übernommen werden.

Wir empfehlen Ihnen unbedingt eine vorherige Kontaktaufnahme mit Ihrer Landes- oderAußenstelle! Es bestehen bundesländerweise unterschiedliche Regelungen.

>>>>>>

>>>>>>

Medizinische RehabilitationMedizinische Rehabilitation

AnstaltspflegeAnstaltspflege

Page 21: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter In · BVA für bestimmte Leistungen. Der Behandlungsbeitrag sichert das hohe Leistungsniveau der BVA. Das seit der Gründung der BVA

2121212121

Krankenversicherung

Bei der Zahnbehandlung wird unter-schieden zwischen:

konservierender Zahnbehand-lung

chirurgischer Zahnbehandlung

kieferorthopädischer Behandlung

Konservierende und chirurgischeZahnbehandlung - darunter fallenUntersuchungen des Zustandes derZähne und des Mundes sowie darausresultierende Behandlungen (wie zBZahnfüllungen, Wurzelbehandlungen,operative Zahnentfernung etc.).

Die Behandlung mit abnehmbarenGeräten zählt zu den Vertrags-leistungen. Der Behandlungsbeitrag fürkieferorthopädische Behandlungenbeträgt 20 % des Vertragstarifes. Fürdie Versorgung mit Zahnspangen wer-den von der BVA EUR 146,40 pro Jahrvorgeschrieben. Im Gegensatz dazustellt die Behandlung mit festsitzendenGeräten eine außervertragliche Leis-tung dar und muss vorfinanziert wer-den. Die BVA leistet je Behandlungs-jahr einen Zuschuss laut Satzung, mitdem alle Kosten im Zusammenhangmit der Behandlung abgegolten sind.

Ab 1.7.2005 wurden die satzungs-mäßigen Zuschüsse für vertraglichnicht geregelte kieferorthopädischeBehandlungen erhöht.Bei entsprechender medizinischerIndikation beträgt demnach etwa derZuschuss für eine kieferorthopädischeBehandlung mit festsitzendem Gerät,einschließlich aller notwendigen Maß-nahmen und Apparate, je Behandlungs-jahr EUR 610,45. In besondersberücksichtigungswürdigen Fällenkann Ihnen richtliniengemäß eine Zu-wendung aus dem Unterstützungsfondsbewilligt werden, soferne die Kostendas Ihnen zumutbare Ausmaß über-steigen.Wenden Sie sich diesbezüglich bittean Ihre Landes- oder Außenstelle.

Aufgrund der Bissverhältnisse undder notwendigen Korrekturen trifft IhrZahnbehandler gemeinsam mit Ihnendie Entscheidung über die sinnvollsteBehandlungsform.

Regelmäßige Kontrolle durchIhren Zahnarzt für gesunde Zähne

>>>>>> ZahnbehandlungZahnbehandlung

Kieferorthopädische Behandlungwird gewährt, wenn sie zur Verhütungschwerer Gesundheitsschädigungenoder zur Beseitigung berufsstörenderVerunstaltungen notwendig ist. Wirunterscheiden zwischen Behandlungenmit abnehmbaren und festsitzendenGeräten.

Bitte beachten Sie, dass die kieferorthopädische Behandlung normalerweise drei Jahre dauert.

Page 22: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter In · BVA für bestimmte Leistungen. Der Behandlungsbeitrag sichert das hohe Leistungsniveau der BVA. Das seit der Gründung der BVA

2222222222

Krankenversicherung

Unter Zahnersatz ist zu verstehen:

Kunststoffprothesen

Metallgerüstprothesen mit Klam-merzahnkronen (Klammerträger)

Zahnkronen, Stiftzähne,Implantate, Brücken

Die BVA übernimmt die Kosten einesunentbehrlichen Zahnersatzes, dernotwendig ist, um eine Gesundheits-störung zu vermeiden oder zu beseiti-gen.

Für diese Form des Zahnersatzeszahlen wir einen Zuschuss nach denBestimmungen der Satzung.

Bei Prothesen stellt der Vertrags-zahnbehandler auf einem Zahnbe-handlungs-Zahnersatzschein einenAntrag. Diesen reichen Sie bei IhrerLandes- oder Außenstelle ein, da derZahnersatz vor der Anfertigung vonder BVA bewilligt werden muss.

Die Versorgung mit Kunststoffpro-thesen und Metallgerüstprothesen mitKlammerzahnkronen (Kronen müssenKlammerträger sein) sind vertraglichgeregelte Leistungen.

Bei Kunststoffprothesen beträgt derBehandlungsbeitrag 20 %, bei Metall-gerüstprothesen einschließlich derihrem Halt dienenden Klammer-zahnkronen 50 % der tarifmäßigenKosten.

In folgenden Einrichtungen werdenSie gegen Vorlage der e-card behan-delt:

bei Vertragszahnärztenund -dentisten

in Vertragseinrichtungen der BVA(Ambulatorien)

Der Vertragszahnbehandler verrech-net die erbrachten Leistungen mit unsdirekt.

Die Zahnbehandlung ist auch in unse-ren Zahnambulatorien in Wien undSalzburg möglich. Kieferorthopädiewird allerdings nicht durchgeführt!

Tägliche Zahnpflege ist dieBasis für gesunde Zähne

Der unentbehrliche Zahnersatz ist imAllgemeinen ein abnehmbarer Zahn-ersatz samt medizinisch-technischnotwendiger Halteelemente (Klam-merzahnkronen). Festsitzender Zahn-ersatz ist nur dann der unentbehrliche,wenn aus medizinischen Gründen, dieeine andere prothetische Versorgungnicht zulassen, ein abnehmbarer Zahn-ersatz nicht eingegliedert werden kann.

Zahnersatz, der im vorhandenenGebiss fix eingearbeitet ist und nichtentnommen werden kann (Zahn-kronen, Stiftzähne und Zahnbrücken)ist keine Vertragsleistung.

>>>>>> ZahnersatzZahnersatz

Page 23: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter In · BVA für bestimmte Leistungen. Der Behandlungsbeitrag sichert das hohe Leistungsniveau der BVA. Das seit der Gründung der BVA

2323232323

Krankenversicherung

Die BVA fertigt für ihre Stammpatienten, Patienten mit besonderen medizinischen Indikationensowie Patienten mit geringen Einkommens- bzw. Vermögensverhältnissen Einzelkronen bzw.Brückenverbände über drei (in Ausnahmefällen bis zu vier) Stellen an. Dies ist in den anstalts-eigenen Ambulatorien in Wien und Salzburg möglich.

In folgenden Einrichtungen gilt Ihree-card nicht:

bei Zahnbehandlern undAmbulatorien, die mit uns keinenVertrag zur direkten Verrechnungabgeschlossen haben (Wahlarzt)

Sie müssen die in Rechnung ge-stellten Kosten vorerst selbst bezahlen.Zur Gewährung der Ersatzleistungmuss die detaillierte, saldierteOriginalrechnung innerhalb von 42Monaten nach Leistungserbringungoder Inanspruchnahme der Leistungbei Ihrer Landes- oder Außenstelleeingereicht werden.

Die medizinische Hauskrankenpflegeist als Ersatz für die kostenintensiveSpitalspflege gedacht. Sie soll Kran-kenhausaufenthalte ersetzen oderverkürzen, wenn der Patient in seinergewohnten Umgebung medizinischversorgt werden kann.

Darunter versteht man zum Beispiel:

Verabreichung von Injektionen

Sondenernährung

Verbandwechsel

Katheterwechsel

Infusionsüberwachung etc.

Zur medizinischen Hauskranken-pflege gehören nicht die Grundpflege(zB Körperpflege) und die hauswirt-schaftliche Versorgung des Kranken.

Die medizinische Hauskrankenpflegewird vom Arzt verordnet und vondiplomiertem Krankenpflegepersonalerbracht.

Eine Betreuung über mehr als vierWochen muss von der BVA bewilligtwerden.

Ihre Gesundheit istunser Anliegen

>>>>>> Medizinsiche HauskrankenpflegeMedizinische Hauskrankenpflege

Page 24: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter In · BVA für bestimmte Leistungen. Der Behandlungsbeitrag sichert das hohe Leistungsniveau der BVA. Das seit der Gründung der BVA

2424242424

Krankenversicherung

Für die werdende Mutter und das ge-borene Kind sind im Mutter-Kind-Passeine Reihe von Untersuchungen vorge-sehen. Der Mutter-Kind-Pass wird vomArzt zu Beginn der Schwangerschaftausgestellt.

Weibliche Versicherte und auch mit-versicherte Angehörige haben An-spruch auf

Beistand durch einen Arzt, eineHebamme oder diplomierte Kinder-kranken- bzw. Säuglingsschwester

Medikamente und Heilbehelfe

Pflege in einem Spital

Die Betreuung während der Schwanger-schaft, Geburtshilfe und die Betreuungim Wochenbett können Sie bei einerVertragshebamme gegen Vorlage dere-card in Anspruch nehmen.

Haben Sie anstelle einer Hebammeeine zur freiberuflichen Berufsaus-übung berechtigte diplomierte Kinder-kranken- und Säuglingsschwesterkonsultiert, erhalten Sie den in derSatzung vorgesehenen Zuschuss alsErsatzleistung. Diese Regelung giltauch für den Beistand einesniedergelassenen Arztes bei einernormal verlaufenden Geburt.

Wochengeld

Für weibliche Vertragsbedienstete istwährend des Beschäftigungsverbotesnach dem Mutterschutzgesetz Wochen-geld vorgesehen.

Legen Sie uns bitte zeitgerecht eineärztliche Bestätigung über den (voraus-sichtlichen) Entbindungstermin undeine Entgeltbestätigung Ihres Dienst-gebers vor. Bei vorzeitigemBeschäftigungsverbot nach dem Mut-terschutzgesetz benötigen wir zusätz-lich die amtsärztliche Bestätigung(Bezirkshauptmannschaft bzw. Magis-trat). Das Wochengeld wird aus demDurchschnittsverdienst der letztendreizehn Wochen bzw. der letzten dreiMonate (bei monatl. Entlohnung) vordem Beginn des Beschäftigungs-verbotes errechnet. Daher benötigenwir auch allfällige Bestätigungen überden Bezug von Notstandshilfe oderArbeitslosengeld, die in diesen Zeit-raum fallen.

Nach der Entbindung ist die Vorlageder Geburtsurkunde erforderlich. DasWochengeld für weibliche Vertrags-bedienstete ist normalerweise für denZeitraum von 8 Wochen vor dem er-rechneten Geburtstermin und 8 Wo-chen nach dem tatsächlichen Geburts-termin vorgesehen. Nach Frühgebur-ten, Mehrlingsgeburten und Geburtendurch Kaiserschnitt gebührt dasWochengeld für 12 Wochen. Für dieAuszahlung benötigen wir eine Kopieder Eintragung im Mutter-Kind-Pass(bei Frühgeburt oder Mehrlingsgeburt).Im Falle einer Geburt durch Kaiser-schnitt reicht auch eine Aufenthalts-bestätigung der Krankenanstalt.

Für weibliche Beamte gebührt aufgrundder Fortzahlung der Bezüge durch denDienstgeber kein Wochengeld währenddes Beschäftigungsverbotes.

Die im Mutter-Kind-Pass vorgesehenen Untersuchungen können Sie und Ihr Kind beiVertragsärzten und in Vertragseinrichtungen in Anspruch nehmen. Legen Sie dort bitte Ihree-card vor. Wenn Sie die MKP-Untersuchung bei einem Wahlarzt oder einer Wahlein-richtung in Anspruch nehmen, erhalten Sie nach Vorlage der detaillierten, saldiertenRechnung eine Kostenerstattung in der Höhe des Vertragstarifes. Für diese Untersuchungist kein Behandlungsbeitrag zu entrichten.

>>>>>> MutterschaftsleistungenMutterschaftsleistungen

2424242424

Page 25: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter In · BVA für bestimmte Leistungen. Der Behandlungsbeitrag sichert das hohe Leistungsniveau der BVA. Das seit der Gründung der BVA

2525252525

Krankenversicherung

Reise- und Fahrtkosten

Reise(Fahrt)kosten zur nächst-gelegenen, geeigneten Behandlungs-stelle werden dann übernommen,wenn die Entfernung vom Wohnortzur Behandlungsstelle mehr als20 km beträgt.

Lassen Sie sich die Inanspruchnahmeder Behandlungsstelle auf unseremFormular (erhältlich in Ihrer Landes-oder Außenstelle) bestätigen. Solltevorhersehbar sein, dass Sie mehrereBehandlungen, verbunden mit Reise-(Fahrt)kosten, in Anspruch nehmenwerden, ist es sinnvoll, sich einenVorrat unseres Formulars anzulegen.Die Kosten für Verkehrsmittel inner-halb eines Stadtgebietes (Straßen-bahn, Autobus, U-Bahn) können wirnicht übernehmen.

Bei Kindern bis zum vollendeten 15.Lebensjahr sowie bei gebrechlichenPersonen übernehmen wir auch dieKosten für die Begleitperson.

Es besteht kein Rechtsanspruch aufErsatz der Reise(Fahrt)kosten.

Wir ersetzen Fahrtkosten bis zumBetrag von EUR 0,09 je Kilometer, beiFahrten mit einer Begleitperson biszum Betrag von zusammen EUR 0,14.Dies gilt unabhängig davon, welchesVerkehrsmittel benutzt wird.

Transportkosten

Wir übernehmen die Kosten für medi-zinisch notwendige Transporte fürgehunfähige Patienten mit einementsprechenden Transportmittel zurnächstgelegenen, geeignetenBehandlungsstelle.

Ihr behandelnder bzw. zuweisenderArzt verordnet den Transport unterAngabe der Diagnose, des Fahrt-zieles, des Grundes der Gehunfähig-keit und der medizinisch erforderlichenArt des Transportes.

Für den Transport können Sie einenVertragspartner (Rettungsdienst, ge-werbliche Beförderungs- und Kranken-transportunternehmen) beauftragen,der mit uns die Kosten direkt verrech-net. Hat das Beförderungsunternehmenkeinen Vertrag mit uns, erhalten Sie -bei Zutreffen der sonstigen Vorausset-zungen - eine Ersatzleistung.

Wenn Sie einen Privat-PKW oder einTaxi benutzen, lassen Sie sich denBesuch der Behandlungsstelle aufunserem Formular bestätigen undbeantragen mit dem ärztlichenTransportauftrag (bei Taxi auch mitRechnung) die Ersatzleistung bei uns.

>>>>>> Reise-, Fahrt- und TransportkostenReise-, Fahrt- und Transportkosten

Transporte, die in Einrichtungen erfolgen, die nicht der Krankenbehandlung dienen (zB Alten-,Wohn- und Pflegeheime, Apotheken) sowie Bergekosten nach Unfällen in Ausübung von Sportund Touristik werden von uns nicht übernommen.

Für jeden Krankentransport ist ein Kostenanteil in Höhe der Rezeptgebühr zu entrichten (aus-genommen Dialysepatienten und Patienten, die von der Rezeptgebühr befreit sind).

Transportkosten

Page 26: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter In · BVA für bestimmte Leistungen. Der Behandlungsbeitrag sichert das hohe Leistungsniveau der BVA. Das seit der Gründung der BVA

2626262626

Krankenversicherung

Die bei der BVA versichertenVertragsbediensteten des Bundes,der Länder, Gemeinden und Gemein-deverbände haben nur einen zeitlichbegrenzten Entgeltfortzahlungsan-spruch gegen ihren Dienstgeber imFall von Arbeitsunfähigkeit infolgeKrankheit. Wir leisten daher fürVertragsbedienstete Krankengeld imSinne des ASVG.

Meldung der Arbeitsunfähigkeit

Lassen Sie sich Beginn, Ursache,(voraussichtliches) Ende bzw. Fort-dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit infolgeKrankheit (Ihres Krankenstandes)unverzüglich, dh am ersten Tag IhrerArbeitsunfähigkeit, von einer Ärztin/einem Arzt bestätigen und leiten Siediese Bestätigung an Ihre Landes-oder Außenstelle weiter (Vertrags-ärzte senden die Bestätigung gleichdirekt an die BVA).

Bei einem Aufenthalt in einer Kranken-anstalt genügt als Nachweis für dieArbeitsunfähigkeit die Aufenthalts-bestätigung. Falls Sie nach der Entlas-sung noch nicht arbeitsfähig sind,benötigen Sie eine ärztliche Bestäti-gung.

Ende der Arbeitsunfähigkeit

vor dem ärztlich bestätigten vor-aussichtlichen EndeEs ist keine ärztliche Bestätigungnötig; es genügt eine formloseMeldung an Ihre Landes- oderAußenstelle.

am angenommenen TagEs ist keinerlei Meldung erforder-lich.

nach dem ärztlich bestätigtenvoraussichtlichen EndeWir benötigen eine ärztlich be-stätigte Verlängerung.

Ausmaß des Krankengeldes

Bemessungsgrundlage für das täglicheKrankengeld ist ein Dreißigstel der umein Sechstel erhöhten Beitrags-grundlage im letzten Monat mit vollemEntgeltanspruch.

Als tägliches Krankengeld gebührenIhnen 50 % dieser Bemessungsgrund-lage. Ab dem 43. Tag erhöht sich derAnspruch auf 60 %.

Bitte beachten Sie: Viele Dienstgeber verlangen eine ärztliche Bestätigung (Krankmeldung)erst, wenn die Arbeitsunfähigkeit mehr als drei Arbeitstage andauert.

>>>>>> Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit (Krankengeld)Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit (Krankengeld)

Formular -Arbeitunfähigkeitsmeldung

Platzhalter

Page 27: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter In · BVA für bestimmte Leistungen. Der Behandlungsbeitrag sichert das hohe Leistungsniveau der BVA. Das seit der Gründung der BVA

2727272727

Dauer des Krankengeldanspruches

Krankengeld wird ab dem viertenKalendertag ausbezahlt, sofern keinAnspruch auf Fortzahlung von mehrals der Hälfte des Entgelts bestehtund die Arbeitsunfähigkeit binnensieben Kalendertagen gemeldet wird.Verschiedene Gründe können dazuführen, dass das Krankengeld ruhtoder versagt wird.

Die BVA leistet Krankengeld je Versi-cherungsfall für 26 Wochen. Unterbestimmten Voraussetzungen kannder Krankengeldanspruch auf bis zu78 Wochen verlängert werden. Trittinnerhalb von 13 Wochen nach Weg-fall des Krankengeldanspruches bzw.nach Ablauf der Höchstdauer neuer-lich Arbeitsunfähigkeit ein, so geltenbesondere Regelungen. In diesemFall wenden Sie sich bitte an IhreLandes- oder Außenstelle.

Antrag auf Krankengeld

Beachten Sie bitte, dass Krankengeldnur auf Antrag geleistet wird. Zur Be-messung des Krankengeldes benöti-gen wir eine Arbeits- und Entgelt-bestätigung, die Sie bei Ihrem Dienst-geber erhalten.

Auszahlung von Krankengeld

Die BVA weist das tägliche Kranken-geld für längstens vier Wochen imNachhinein an. Das heißt, dass Sie -gezählt vom ersten Tag des Anspru-ches - alle vier Wochen die bis dahingebührende Leistung erhalten.

Voraussetzung für eine pünktlicheAuszahlung ist natürlich, dass wir alleInformationen und Unterlagen, die wirzur Feststellung benötigen, zeitge-recht erhalten.

Ein Vertragsbediensteter im Krankenstand hat jeden Ortswechsel, auch innerhalb seinesWohnortes, der länger als einen Tag dauert, der BVA zu melden.

Krankenversicherung

Sollten Ihnen durch Ihre Krankheitoder Ihr Gebrechen erhebliche Kostenentstehen, die durch eine der bishergenannten Pflichtleistungen nicht odernur unzureichend abgedeckt werden,kann Ihnen richtliniengemäß eine Zu-wendung aus dem Unterstützungsfondsbewilligt werden. Wenden Sie sichbitte an Ihre Landes- oder Außenstelle.

>>>>>> Unterstützung in NotfällenUnterstützung in Notfällen

Unterstützung in Notfällen

Page 28: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter In · BVA für bestimmte Leistungen. Der Behandlungsbeitrag sichert das hohe Leistungsniveau der BVA. Das seit der Gründung der BVA

2828282828

Auf diese besteht kein Rechtsan-spruch; sie müssen daher vor Inan-spruchnahme von der BVA bewilligtwerden.

Medizinische Rehabilitation

Die medizinische Rehabilitation zähltzu den Pflichtaufgaben. Es bestehtjedoch kein individuell durchsetzbarerRechtsanspruch. Ihr Ziel ist es, denGesundheitszustand der Versichertenund ihrer Angehörigen soweit wiederherzustellen, dass sie in der Lage sind,einen ihnen angemessenen Platz inder Gemeinschaft möglichst dauerndund ohne Betreuung und Hilfe einneh-men zu können.

In Betracht kommen insbesondere:

Unterbringung in Rehabilitations-einrichtungen

Gewährung von Körperersatz-stücken, orthopädischen Be-helfen und anderen Hilfsmitteln

Gesundheitsfestigung

Ihr Ziel ist es, den Gesundheitszustandzu optimieren.

Dazu gehören:

Aufenthalte in Kurorten

Unterbringung in Genesungs-bzw. Erholungsheimen

Unterbringung in Kureinrichtungen

Landaufenthalte von Kindern (biszum vollendeten 18. Lebensjahr)

Erweiterte Rehabilitation (sozialeund berufliche Rehabilitation)

Ihr Ziel ist es, den Gesundheitszu-stand soweit wiederherzustellen, dassdie Versicherten in die Lage versetztwerden, im beruflichen und wirtschaft-lichen Leben einen ihnen angemesse-nen Platz möglichst dauernd einneh-men zu können. Die Behinderungendürfen nicht Folge eines Dienst-unfalles oder einer Berufskrankheitsein und müssen bereits während desaktiven Dienstes eingetreten sein.

Die erweiterte Rehabilitation umfasstinsbesondere:

Maßnahmen zur beruflichenAusbildung

Hilfestellung zur Erlangung einerberuflich gleichwertigen Verwen-dung

Gewährung von orthopädischenBehelfen und Hilfsmitteln

behindertengerechte Arbeits-platzadaptierung

behindertengerechte Wohnungs-adaptierung

behindertengerechteWohnungsadaptierung

Krankenversicherung

>>>>>> Freiwillige LeistungenFreiwillige Leistungen

Page 29: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter In · BVA für bestimmte Leistungen. Der Behandlungsbeitrag sichert das hohe Leistungsniveau der BVA. Das seit der Gründung der BVA

2929292929

Rehabilitationsaufenthalt, Kurauf-enthalt bzw. Kurkostenbeitrag,Genesungs(Präventions)aufenthalt

Um eine der genannten Leistungen inAnspruch nehmen zu können, besor-gen Sie sich bei Ihrer Landes- oderAußenstelle oder über das Internetunter www.bva.at ein Antragsformularund geben Sie es Ihrem Arzt, der denmedizinischen Teil ausfüllen wird.Ergänzen Sie bitte die restlichenDaten und retournieren Sie das aus-gefüllte Formular an Ihre Landes-oder Außenstelle.

Genesungs(Präventions)aufenthalt

Genesungsaufenthalte sind für Patien-ten nach schweren Erkrankungen undOperationen zur rascheren Gesundungvorgesehen. Präventionsaufenthaltewerden zur Behandlung von Fettstoff-wechsel- bzw. manifesten Bluthoch-druckerkrankungen bewilligt.

Ihre Zuzahlung

Wir sind gesetzlich verpflichtet, Zuzah-lungen für Rehabilitations-, Kur-, Gene-sungs- und Präventionsaufenthalteeinzuheben, die vor Antritt des Aufent-haltes zu entrichten sind.

Die Höhe der täglichen Zuzahlung fürKur- und Genesungs(Präventions)-aufenthalte ist vom monatlichen Brutto-erwerbseinkommen des Versichertenabhängig. Die Zuzahlung wird jährlichneu festgesetzt. Anspruchsberechtigte,die von der Rezeptgebühr befreit sind,sind auch von der Zuzahlung befreit.

Kuraufenthalt undKurkostenbeitrag

Voraussetzungen für einen Kuraufent-halt (Kurkostenbeitrag) sind die medi-zinische Indikation und der Zeitabstandzu der zuletzt in Anspruch genomme-nen Kur. Innerhalb von fünf Kalender-jahren können in der Regel zwei Kurenbewilligt werden, wobeiRehabilitationsaufenthalte (ausgenom-men Anschlussheilverfahren) sowieentsprechende Leistungen andererSozialversicherungsträger auf dasKurleistungskontingent anzurechnensind. Ansuchen auf eine Wieder-holungskur können frühestens18 Monate nach Beendigung der letz-ten Kur beantragt werden.

Sind die Voraussetzungen erfüllt,haben Sie die Möglichkeit, eine Kur ineiner Einrichtung der BVA oder ineiner Vertragseinrichtung bzw. einenKurkostenbeitrag zu beantragen.

Kurkostenbeiträge sind Zuschüsse fürUnterkunft und Verpflegung am Kur-ort, die wir in der Regel auf die Dauervon 21 Tagen bewilligen. Kurkosten-beiträge sind in Kurorten möglich, indenen BVA-Einrichtungen oderVertragseinrichtungen bestehen, sowiein weiteren von der BVA anerkanntenOrten.

Jede Leistung der erweiterten Heilbehandlung ist an eine vorherige Bewilligung der BVAgebunden. Warten Sie bitte unbedingt diese Bewilligung ab!

Für nähere Informationen können Sie das Verzeichnis über die erweiterte Heilbehandlung undRehabilitation, das neben den eigenen Einrichtungen über sämtliche Vertragseinrichtungenund Kurkostenbeitragsmöglichkeiten Auskunft gibt, bei Ihrer Landes- oder Außenstelle, aberauch über das Internet (www.bva.at) anfordern.

Kuraufenthalt

Krankenversicherung

Page 30: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter In · BVA für bestimmte Leistungen. Der Behandlungsbeitrag sichert das hohe Leistungsniveau der BVA. Das seit der Gründung der BVA

3030303030

Rehabilitations- undKurzentrum AustriaStifterstraße 114701 Bad SchallerbachTel. (07249) 425 41Fax (07249) 425 41-88E-Mail: [email protected]

Krankenversicherung

Therapiezentrum BuchenbergHötzendorfstraße 1

3340 Waidhofen a. d. YbbsTel. (07442) 522 85

Fax (07442) 522 85-2011E-Mail: [email protected]

Kurhaus Baden “Engelsbad-Melanie“Weilburgstraße 7-9 und 17

2500 BadenTel. (02252) 845 71

Fax (02252) 845 71-6000E-Mail: [email protected]

Therapiezentrum RosalienhofAm Kurpark 17431 Bad TatzmannsdorfTel. (03353) 83 87Fax (03353) 83 87-2060E-Mail: [email protected]

>>>>>> Therapie- und KurzentrenTherapie- und Kurzentren

Page 31: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter In · BVA für bestimmte Leistungen. Der Behandlungsbeitrag sichert das hohe Leistungsniveau der BVA. Das seit der Gründung der BVA

3131313131

UnfallversicherungUnfallversicherung

Der Schutz der Unfallversicherungerstreckt sich ausschließlich auf diebeiden Versicherungsfälle Dienst-unfall und Berufskrankheit.

Die Aufgaben der Unfallversicherung:

Die Unfallversicherung setzt allegeeigneten Mittel und Maßnahmen,damit der Betroffene wieder wie vordem Unfall seine bisherige Tätigkeitausüben kann. Sollte dies nicht mög-lich sein, können auch Umschulun-gen bezahlt werden.

In der Unfallversicherung werdenLeistungen an Versicherte grundsätz-lich von Amts wegen gewährt, aller-dings ist auch ein Antrag möglich.

Unfallversicherung

Page 32: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter In · BVA für bestimmte Leistungen. Der Behandlungsbeitrag sichert das hohe Leistungsniveau der BVA. Das seit der Gründung der BVA

3232323232

Dienstunfälle sind Unfälle, die sich imörtlichen, zeitlichen und ursächlichenZusammenhang mit der Berufsaus-übung oder der geschützten Tätigkeitereignen.

Dazu zählen auch Unfälle, die zwarnicht direkt bei der beruflichen Be-schäftigung passiert sind, aber dochin unmittelbarem Zusammenhang mitdieser stehen (wie zB Wegunfälle):

Unfälle auf dem direkten Wegzwischen Wohnung und Dienst-stelle

Unfälle zwischen Wohnung undKindergarten oder Schule, um IhrKind dorthin zu bringen oder ab-zuholen

Unfälle auf einem Weg zu einerärztlichen Untersuchung, wennder Arztbesuch vor Verlassen derDienststelle dem Dienstvor-gesetzten gemeldet wurde

den Dienstunfällen gleichge-stellte Unfälle, zB bei Besuch vonberuflichen Schulungs- undFortbildungsveranstaltungen

Berufskrankheiten sind Erkrankun-gen, die durch die berufliche Tätigkeitverursacht werden und die in derBerufskrankheitenliste (Anlage 1 zumAllgemeinen Sozialversicherungs-gesetz) angeführt sind.

Lärmschwerhörigkeit ist die mitAbstand häufigste Berufskrankheit

Nicht jede berufsbedingte Erkrankung muss daher eine Berufskrankheit sein.In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an die Unfallversicherung (Tel. 01/40405/4310).

Der Dienstgeber muss jeden Dienst-unfall/jede Berufskrankheit, durchden/die der Dienstnehmer mehr alsdrei Tage arbeitsunfähig ist bzw. getö-tet wurde, binnen fünf Tagen der BVAmelden.

Unfallversicherung

>>>>>>

>>>>>>

>>>>>> DienstunfallDienstunfall

BerufskrankheitBerufskrankheit

Meldung eines Dienstunfalles oder einer BerufskrankheitMeldung eines Dienstunfalles oder einer Berufskrankheit

Formular - Unfallmeldung

Page 33: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter In · BVA für bestimmte Leistungen. Der Behandlungsbeitrag sichert das hohe Leistungsniveau der BVA. Das seit der Gründung der BVA

3333333333

Für die Unfallheilbehandlung sind allegeeigneten Mittel einzusetzen, um dieKörperschädigung sowie eine Minde-rung der Erwerbsfähigkeit zu beseiti-gen. Ist dies medizinisch nicht mehrmöglich, dann ist diese Schädigungzumindest zu bessern oder eine Ver-schlechterung der Verletzungsfolgenzu verhindern.

Die Unfallheilbehandlung umfasstinsbesondere ärztliche Hilfe, Bei-stellung von Heilmitteln, Versorgungmit Heilbehelfen und Hilfsmittelnsowie Anstaltspflege, vornehmlich inUnfallkrankenhäusern und Unfall-stationen.

Bei einer schweren körperlichenSchädigung bemüht sich die Unfall-versicherung nach Erstversorgung imSpital, den Gesundheitszustand desVersicherten in einem Rehabilitations-zentrum nach modernsten medizini-schen Erkenntnissen und mit Einsatzder erforderlichen technischen Hilfs-mittel wiederherzustellen. Damit sollerreicht werden, dass eine weitereBerufsausübung nach Möglichkeitgewährleistet wird. Der Versichertelernt gegebenenfalls auch die Hand-habung von Körperersatzstücken undderen Einsatzmöglichkeit.

Bei schwer gehbehinderten Versehr-ten können zur Erleichterung ihrerMobilität Zuschüsse und Darlehen zurversehrtengerechten Adaptierung derWohnung, aber auch für technischeGeräte sowie für ein Versehrten-fahrzeug gewährt werden.

Prinzip der Unfallversicherung ist,dass jeder Einzelfall individuell be-handelt wird. Die Beratung des Versi-cherten übernehmen Sozialarbeiterder Unfallversicherung der BVA.

Sollte eine Weiterbeschäftigung inder bisherigen Tätigkeit nicht mehrmöglich sein, können Umschulungenfinanziert werden. Während der Dau-er dieser beruflichen Ausbildung kanndem Versicherten und seinen Angehö-rigen ein Unterhaltsbeitrag geleistetwerden.

Alle Maßnahmen der Rehabilitation erfordern die Zustimmung des Versicherten.

Unfallversicherung

>>>>>>

>>>>>>

UnfallheilbehandlungUnfallheilbehandlung

RehabilitationRehabilitation

Rehabilitation

Page 34: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter In · BVA für bestimmte Leistungen. Der Behandlungsbeitrag sichert das hohe Leistungsniveau der BVA. Das seit der Gründung der BVA

3434343434

Für alle Leistungen, die von der Un-fallversicherung bezahlt werden, gibtes keine Kostenbeteiligung durch denVersicherten.Sollten Sie bereits einen Behand-lungsbeitrag, einen Kostenanteil füreinen Heilbehelf/ein Hilfsmittel odereine Rezeptgebühr bezahlt haben,erstattet Ihnen die BVA die Kostenauf Antrag zurück.

Versicherte mit einer Minderung derErwerbsfähigkeit von mindestens 20 %aufgrund der Folgen ihres Dienst-unfalles oder ihrer Berufskrankheitüber drei Monate nach Eintritt desVersicherungsfalles hinaus, erhalteneine Versehrtenrente. Die Versehrten-rente ist eine monatliche Geldleistungund wird für die Dauer der berentungs-fähigen Minderung der Erwerbsfähig-keit gewährt.

Die Minderung der Erwerbsfähigkeitwird medizinisch festgestellt. Sie stellteine abstrakte Einschätzung der Be-hinderung auf dem allgemeinenArbeitsmarkt dar, die die konkreteBehinderung in der jeweiligen Berufs-ausübung unberücksichtigt lässt.

Die Höhe der Rente ist abhängig vonder Bemessungsgrundlage (Gehaltinklusive der ruhegenussfähigenZulagen oder Entgelt - gilt fürVertragsbedienstete) und dem Gradder Minderung der Erwerbsfähigkeit.

Anfall der Versehrtenrente

Die Versehrtenrente fällt mit dem Tagnach dem Wegfall der durch denDienstunfall oder die Berufskrankheitverursachten Arbeitsunfähigkeit (inder Regel der Dienstantritt nach demUnfall) an, spätestens jedoch nachAblauf des dritten Monates nachEintritt des Versicherungsfalles.

Unfallversicherung

>>>>>>

>>>>>> Keine KostenbeteiligungKeine Kostenbeteiligung

VersehrtenrenteVersehrtenrente

Hilfsmittel - Prothesen

Versehrter

Page 35: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter In · BVA für bestimmte Leistungen. Der Behandlungsbeitrag sichert das hohe Leistungsniveau der BVA. Das seit der Gründung der BVA

3535353535

Bemessung der Versehrtenrente

Für die Feststellung der Höhe derVersehrtenrente sind unter anderemzwei Kriterien maßgebend:

der Grad der Minderung derErwerbsfähigkeit

die Bemessungsgrundlage

Für die Berechnung der konkretenLeistung ist die Bemessungsgrundla-ge um 1/3 zu reduzieren (pauschalier-te Abgaben) und man erhält so dieVollrente = 100 % Minderung derErwerbsfähigkeit.

Ist der Versehrte infolge des Arbeits-unfalles oder der Berufskrankheitteilweise erwerbsgemindert, beträgtdie Rente den Teil der Vollrente, derdem Grad der Minderung der Er-werbsfähigkeit entspricht (Teilrente).

Rentenbezieher, deren Minderung derErwerbsfähigkeit aufgrund eines odermehrerer Dienstunfälle bzw. Berufs-krankheiten mindestens 50 % beträgt,gelten als schwerversehrt und erhal-ten eine Zusatzrente (im Ausmaß vonzusätzlich 20 % ihrer Rente) sowiegegebenenfalls Kinderzuschüsse.

Bei einer Minderung der Erwerbsfä-higkeit um zumindest 70 % gebührteine Zusatzrente in der Höhe von50 % der Versehrtenrente bzw. derSumme der Versehrtenrenten.

Schwerversehrten wird für jedes Kindbis zum vollendeten 18. Lebensjahrein Kinderzuschuss im Ausmaß von10 % der gebührenden Rente plusZusatzrente gewährt, höchstens imBetrag von EUR 76,31 je Kind. Renteund Kinderzuschuss dürfen zusam-men die Bemessungsgrundlage nichtübersteigen.

Für noch in Ausbildung stehende Kin-der nach Vollendung des 18. Lebens-jahres ist ein besonderer Antrag not-wendig.

Für studierende Kinder ist ähnlich wiefür die Familienbeihilfe ein besonde-rer Studiennachweis erforderlich.

Unfallversicherung

>>>>>>

>>>>>> SchwerversehrteSchwerversehrte

KinderzuschussKinderzuschuss

Page 36: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter In · BVA für bestimmte Leistungen. Der Behandlungsbeitrag sichert das hohe Leistungsniveau der BVA. Das seit der Gründung der BVA

3636363636

Bezieher einer Vollrente (100 % Min-derung der Erwerbsfähigkeit) erhal-ten, soferne ihre Pflegebedürftigkeitmehr als 50 Stunden im Monat be-trägt, ein Pflegegeld aus der Unfall-versicherung, soferne die Pflegebe-dürftigkeit auf den Dienstunfall bzw.die Berufskrankheit zurückzuführenist.

Hat die Witwe (der Witwer) eines(einer) Schwerversehrten keinenAnspruch auf Witwen(Witwer)rente,weil der Tod des (der) Versehrtennicht die Folge des Dienstunfallesoder der Berufskrankheit war, so istihr (ihm) als einmalige Witwen-(Witwer)beihilfe das Sechsfache derBemessungsgrundlage zu gewähren.

Der Teilersatz der Bestattungskostenin der Höhe der Bemessungsgrund-lage wird auch dann gewährt, wennvom Dienstgeber der Todesfallbeitragflüssig gemacht wird.

Unfallversicherung

>>>>>>

>>>>>>

>>>>>>

Witwen(Witwer)beihilfeWitwen(Witwer)beihilfe

PflegegeldPflegegeld

Teilersatz der BestattungskostenTeilersatz der Bestattungskosten

Die Geldleistungen derUnfallversicherung helfen

Leid zu mildern

3636363636

Für die Überführung des Leichnamskönnen Kosten übernommen werden. InHärtefällen kann auf Antrag zusätzlichein Zuschuss zu den Begräbniskostenaus dem U-Fonds gewährt werden.

Page 37: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter In · BVA für bestimmte Leistungen. Der Behandlungsbeitrag sichert das hohe Leistungsniveau der BVA. Das seit der Gründung der BVA

3737373737

Bei Dienstunfällen oder Berufskrank-heiten mit tödlichem Ausgang gebührtden Hinterbliebenen eine Rente.

Waisenrenten

Das Ausmaß der Rente beträgt für

Halbwaise: 20 % derBemessungsgrundlage

Vollwaise: 30 % derBemessungsgrundlage

Für die noch in Ausbildung stehendenKinder nach Vollendung des 18. Le-bensjahres ist ein eigener Antragnotwendig.

Für studierende Kinder ist ein ent-sprechender Studiennachweis erfor-derlich.

Witwen(Witwer)renten

Das Ausmaß der Rente beträgt für:

Witwe und Witwer: 20 % derBemessungsgrundlage

Witwe ab vollendetem 60. Le-bensjahr, Witwer ab dem vollen-deten 65. Lebensjahr: 40 % derBemessungsgrundlage

Hat die Witwe (der Witwer) selbsteine Minderung der Erwerbsfähigkeitvon zumindest 50 %, so gebührenjedenfalls 40 % der Bemessungs-grundlage.

Die Renten aller Hinterbliebeneneines Versicherten dürfen das Aus-maß der Versehrtenrente bzw. 80 %der Bemessungsgrundlage nicht über-steigen.

Die Bemessungsgrundlage ist das monatliche Gehalt einschließlich der ruhegenussfähigenZulagen bzw. das monatliche Entgelt (gilt für Vertragsbedienstete) ohne Sonderzahlungen zumZeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles. Bei Funktionären ist es die Entschädigung.

Wie im Bereich der Krankenversiche-rung steht auch in der Unfallversiche-rung ein Unterstützungsfonds zurVerfügung, aus dem in besondersberücksichtigungswürdigen FällenZuwendungen beantragt werdenkönnen.

Unfallversicherung

>>>>>>

>>>>>> Unterstützung (U-Fonds) in NotfällenUnterstützung (U-Fonds) in Notfällen

HinterbliebenenrentenHinterbliebenenrenten

3737373737

Page 38: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter In · BVA für bestimmte Leistungen. Der Behandlungsbeitrag sichert das hohe Leistungsniveau der BVA. Das seit der Gründung der BVA

3838383838

InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis

Vorwort ..............................................................................................................................3Die BVA ............................................................................................................................5Unsere Kunden ..................................................................................................................6Ihr Partner in allen Bundesländern ......................................................................................7Krankenversicherung .....................................................................................................8Leistungen der Krankenversicherung..................................................................................9Pflichtleistungen - Freiwillige Leistungen ............................................................................9Behandlungsbeitrag ........................................................................................................ 10Nachsicht des Behandlungsbeitrages .............................................................................. 11Anspruchsberechtigung .................................................................................................... 11Mitversicherung von Angehörigen .................................................................................... 12Der richtige Krankenversicherungsschutz für Ihren Urlaub ................................................ 12Prinzip der freien Arztwahl ............................................................................................... 14e-card ............................................................................................................................. 14Ersatzleistungen .............................................................................................................. 15Gesundheitsvorsorge ...................................................................................................... 16Vorsorgeuntersuchung .................................................................................................... 16Pneumokokken-Impfung .................................................................................................. 16FSME-Impfung ................................................................................................................ 16Humangenetische Untersuchungen ................................................................................. 16Ärztliche Hilfe .................................................................................................................. 17Der ärztlichen Hilfe gleichgestellte Leistungen ................................................................. 17Medikamente (Heilmittel) ................................................................................................ 18Kassenrezept .................................................................................................................. 18Privatrezept ..................................................................................................................... 18Befreiung von der Rezeptgebühr ..................................................................................... 18Bewilligung durch den Chefarzt........................................................................................ 18Heilbehelfe und Hilfsmittel ............................................................................................... 19Medizinische Rehabilitation ............................................................................................. 20Anstaltspflege ................................................................................................................. 20Öffentliche und private landesfondsfinanzierte Krankenanstalten,private Vertragskrankenanstalten ....................................................................................20Private Krankenanstalten ohne Vertrag, Sonderklasse in öffentlichenKrankenanstalten bzw. in privaten Vertragskrankenanstalten ............................................ 20Zahnbehandlung .............................................................................................................. 21Konservierende und chirurgische Zahnbehandlung ......................................................... 21Kieferorthopädische Behandlung .................................................................................... 21Zahnersatz ...................................................................................................................... 22Medizinische Hauskrankenpflege .................................................................................... 23Mutterschaftsleistungen ................................................................................................... 24Wochengeld .................................................................................................................... 24Mutter-Kind-Pass ............................................................................................................ 24Reise-, Fahrt- und Transportkosten .................................................................................. 25Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit (Krankengeld).......................................................... 26Meldung der Arbeitsunfähigkeit ....................................................................................... 26Ende der Arbeitsunfähigkeit ............................................................................................ 26Ausmaß des Krankengeldes ........................................................................................... 26

Inhaltsverzeichnis

Page 39: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter In · BVA für bestimmte Leistungen. Der Behandlungsbeitrag sichert das hohe Leistungsniveau der BVA. Das seit der Gründung der BVA

3939393939

Dauer des Krankengeldanspruches ................................................................................ 27Antrag auf Krankengeld ................................................................................................... 27Auszahlung von Krankengeld ........................................................................................... 27Unterstützung in Notfällen ................................................................................................ 27Freiwillige Leistungen ..................................................................................................... 28Medizinische Rehabilitation ............................................................................................. 28Gesundheitsfestigung ...................................................................................................... 28Erweiterte Rehabilitation ................................................................................................. 28Rehabilitationsaufenthalt, Kuraufenthalt bzw.Kurkostenbeitrag, Genesungs(Präventions)aufenthalt ...................................................... 29Ihre Zuzahlung ................................................................................................................. 29Kuraufenthalt und Kurkostenbeitrag ................................................................................. 29Therapie- und Kurzentren ................................................................................................ 30Unfallversicherung ....................................................................................................... 31Dienstunfall ..................................................................................................................... 32Berufskrankheit ............................................................................................................... 32Meldung eines Dienstunfalles oder einer Berufskrankheit ................................................ 32Unfallheilbehandlung ....................................................................................................... 33Rehabilitation .................................................................................................................. 33Keine Kostenbeteiligung ................................................................................................. 34Versehrtenrente............................................................................................................... 34Anfall der Versehrtenrente ............................................................................................... 34Bemessung der Versehrtenrente ..................................................................................... 34Schwerversehrte ............................................................................................................. 35Kinderzuschuss ............................................................................................................... 35Witwen(Witwer)beihilfe .................................................................................................... 36Pflegegeld ...................................................................................................................... 36Teilersatz der Bestattungskosten ..................................................................................... 36Hinterbliebenenrenten ..................................................................................................... 37Waisenrenten .................................................................................................................. 37Witwen(Witwer)renten ..................................................................................................... 37Unterstützung (U-Fonds) in Notfällen ................................................................................ 37

Zeichenerklärung

Neben diesem Blatt finden Sie wichtige Hinweise zum Thema, die Sie unbedingtbeachten sollten.

Dieses Blatt steht für nützliche Zusatzinformationen.

Inhaltsverszeichnis

Page 40: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter In · BVA für bestimmte Leistungen. Der Behandlungsbeitrag sichert das hohe Leistungsniveau der BVA. Das seit der Gründung der BVA

4040404040

Besuchen Sie uns im Internet:

www.bva.at

BVA-Service-Nummer050405